SIAG Schaaf Industrie AG
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SIAG Schaaf Industrie AG
Insolvenz der SIAG Schaaf Industrie AG: CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Die SIAG Schaaf Industrie AG, die sich nach ihrer Eigendarstellung durch ihre konsequente Fokussierung auf die Kernkompetenz im Stahlbau auszeichnet, ist insolvent.
Am 19. März 2012 stellte die Gesellschaft Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Montabaur. Wie die Onlineausgabe der Tageszeitung faz.net mitteilte, dürfte hierfür das schwierige wirtschaftliche Umstand verantwortlich sein. Demnach verzeichnete der Windkraftzulieferer aufgrund einer Reduzierung des Auftragseingangs im Jahr 2010 einen operativen Verlust von knapp vier Millionen Euro und einen Rückgang des Umsatzes auf 133 Millionen Euro. 2011 sah es zwar nach einer Wende aus, nachdem die SIAG einen Rekordauftragseingang verbuchen konnte – im Nachhinein war dies aber nur ein Zwischenhoch.
Auch der Versuch, die Einnahmen mittels einer Anleiheemission zu verbessern, blieb erfolglos. Hierfür war wohl auch die unglückliche Vorgehensweise der Geschäftsführung verantwortlich. Denn die SIAG ließ ihr Unternehmen von der amerikanischen Agentur Standard & Poor´s (S&P) bewerten – mit ernüchternden Ergebnissen. Die Ratingagentur stellte der SIAG gerademal die Note `B-´ und der Anleihe sogar nur ein ´CCC+` aus. In dieser Ratingklasse fällt im Durchschnitt ein Viertel bis ein Fünftel der Anleihe innerhalb eines Jahres aus – ein alles andere als vertrauenserweckendes Signal für Anleger. Die Anleihe konnte dementsprechend auch nicht vollständig plaziert werden. Wie die S&P-Analystin gegenüber faz.net mitteilte, war für die schlechte Bewertung vor allem der hohe Fremdkapitaleinsatz und ein anfälliges Geschäftsmodell verantwortlich.
„Problematisch sind darüber hinaus Vorwürfe, über die der Branchendienst Bondmagazine berichtet“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Demnach soll es sich bei dem Ratingbericht von S&P nur um einen vorläufigen Bericht gehandelt haben, sodass die SIAG verpflichtet gewesen wäre, S&P innerhalb einen Zeitraums von 90 Tagen weitere Informationen zu liefern. Nachdem die SIAG dieser Obliegenheit nicht nachgekommen sein soll, habe S&P das Rating zurückgezogen.“
So ärgerlich die Insolvenz für die Anleihegläubiger auch ist, so bedeutet dies nicht automatisch, dass die Geschädigten chancenlos sind. Denn neben einer etwaigen Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle kommt für die Geschädigten auch ein Vorgehen gegen die Anlageberater in Betracht. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Anlage immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.
Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Anleihe empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“ Ein Schadensersatzanspruch kann sich hierbei insbesondere auch dann ergeben, wenn die Vorwürfe hinsichtlich der nur zeitlich befristeten Gültigkeit des S&P-Gutachtens zutreffend sein sollten.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Christian Luber
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
Die SIAG Schaaf Industrie AG, die sich nach ihrer Eigendarstellung durch ihre konsequente Fokussierung auf die Kernkompetenz im Stahlbau auszeichnet, ist insolvent.
Am 19. März 2012 stellte die Gesellschaft Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Montabaur. Wie die Onlineausgabe der Tageszeitung faz.net mitteilte, dürfte hierfür das schwierige wirtschaftliche Umstand verantwortlich sein. Demnach verzeichnete der Windkraftzulieferer aufgrund einer Reduzierung des Auftragseingangs im Jahr 2010 einen operativen Verlust von knapp vier Millionen Euro und einen Rückgang des Umsatzes auf 133 Millionen Euro. 2011 sah es zwar nach einer Wende aus, nachdem die SIAG einen Rekordauftragseingang verbuchen konnte – im Nachhinein war dies aber nur ein Zwischenhoch.
Auch der Versuch, die Einnahmen mittels einer Anleiheemission zu verbessern, blieb erfolglos. Hierfür war wohl auch die unglückliche Vorgehensweise der Geschäftsführung verantwortlich. Denn die SIAG ließ ihr Unternehmen von der amerikanischen Agentur Standard & Poor´s (S&P) bewerten – mit ernüchternden Ergebnissen. Die Ratingagentur stellte der SIAG gerademal die Note `B-´ und der Anleihe sogar nur ein ´CCC+` aus. In dieser Ratingklasse fällt im Durchschnitt ein Viertel bis ein Fünftel der Anleihe innerhalb eines Jahres aus – ein alles andere als vertrauenserweckendes Signal für Anleger. Die Anleihe konnte dementsprechend auch nicht vollständig plaziert werden. Wie die S&P-Analystin gegenüber faz.net mitteilte, war für die schlechte Bewertung vor allem der hohe Fremdkapitaleinsatz und ein anfälliges Geschäftsmodell verantwortlich.
„Problematisch sind darüber hinaus Vorwürfe, über die der Branchendienst Bondmagazine berichtet“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Demnach soll es sich bei dem Ratingbericht von S&P nur um einen vorläufigen Bericht gehandelt haben, sodass die SIAG verpflichtet gewesen wäre, S&P innerhalb einen Zeitraums von 90 Tagen weitere Informationen zu liefern. Nachdem die SIAG dieser Obliegenheit nicht nachgekommen sein soll, habe S&P das Rating zurückgezogen.“
So ärgerlich die Insolvenz für die Anleihegläubiger auch ist, so bedeutet dies nicht automatisch, dass die Geschädigten chancenlos sind. Denn neben einer etwaigen Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle kommt für die Geschädigten auch ein Vorgehen gegen die Anlageberater in Betracht. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Anlage immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.
Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Anleihe empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“ Ein Schadensersatzanspruch kann sich hierbei insbesondere auch dann ergeben, wenn die Vorwürfe hinsichtlich der nur zeitlich befristeten Gültigkeit des S&P-Gutachtens zutreffend sein sollten.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Christian Luber
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
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.. der Windkraft-Zulieferer SIAG Schaaf steht vor der Pleite und ist damit der erste insolvent gewordene Emittent einer sogenannten Mittelstandsanleihe
SIAG Schaaf - der erste insolvent gewordene Emittent einer Mittelstandsanleihe. Das Unternehmen aus Dernbach sah sich als Windkraftzulieferer, baute Türme und Generatorträger. Anleger wollten dem Zinstief entgehen, SIAG Schaaf war hier eine Wahl. Stattliche 9 (neun!) Prozent bertug der Coupon der 5-jährigen Anleihe - die SIAG Schaaf im Sommer 2011 an die Anleger brachte.
SIAG Schaaf ein Lehrbeispiel:
Die Anleihe bekam von S&P ein CCC
(bedeutet innerhalb 5 Jahren ein Ausfallrisiko von 40 Prozent)
Wer mit 9 Prozent lockt - tut dies weil bereits günstigere Finanzierungen versagt sind
Übrigens: SIAG wurde hierbei von der "angeschlagenen" IKB begleitet, und schaffte es nicht das Kleinstvolumen von 50 Mio. Euro vollständig zu platzieren.
SIAG Schaaf - der erste insolvent gewordene Emittent einer Mittelstandsanleihe. Das Unternehmen aus Dernbach sah sich als Windkraftzulieferer, baute Türme und Generatorträger. Anleger wollten dem Zinstief entgehen, SIAG Schaaf war hier eine Wahl. Stattliche 9 (neun!) Prozent bertug der Coupon der 5-jährigen Anleihe - die SIAG Schaaf im Sommer 2011 an die Anleger brachte.
SIAG Schaaf ein Lehrbeispiel:
Die Anleihe bekam von S&P ein CCC
(bedeutet innerhalb 5 Jahren ein Ausfallrisiko von 40 Prozent)
Wer mit 9 Prozent lockt - tut dies weil bereits günstigere Finanzierungen versagt sind
Übrigens: SIAG wurde hierbei von der "angeschlagenen" IKB begleitet, und schaffte es nicht das Kleinstvolumen von 50 Mio. Euro vollständig zu platzieren.
Jetzt kommt der Härtefall
Spätestens am 12.07.2012 werden alle Anleger in Anleihen von SIAG Schaaf wissen, worauf sie sich vor einem Jahr eingelassen haben:
Am 12.07.2012 wird die erste Zinszahlung der SIAG Schaaf AG fällig. Die Familien-AG von Rüdiger und Dagmar Schaaf hat jedoch am 19.03.2012 Insolvenz angemeldet. Das ist Rekord: nur acht Monate nach der Ausgabe der Anleihe! Prüfungen laufen, inwieweit der wahre Zustand des Schuldners zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe beschönigt wurde und inwieweit die Schaaf-Familie für das Desaster in Anspruch zu nehmen ist.
Nachdem klar war, dass die Anleihe-Emission trotz 9% Zinsen nicht die erhofften und so dringend benötigten 50 Mio. € eingespielt hatte, hätte der damals noch als Chef agierende Eigentümer Rüdiger Schaaf die Reißleine ziehen müssen. „Er hätte in Kenntnis der damals schon hoch kritischen Finanzlage nicht weitermachen dürfen. Er hätte nicht Meldungen verbreiten lassen dürfen, wonach SIAG-Schaaf sich positiv entwickele“, meint Rechtsanwalt Klaus Dittke von DSKP.de in Düsseldorf.
Immerhin scheint so viel Vermögen bei SIAG vorhanden zu sein, dass die AG nicht direkt abgewickelt, sondern in Eigenverwaltung als Fortführungsinsolvenz weitergeführt werde. Gläubiger der Anleihe prüfen nun, was bei einer außerordentlichen Kündigung der Anleihe herauskommen könnte. Von Seiten SIAG’s ist angekündigt, am 1.06.2012 ein Sanierungskonzept vorzulegen – einschließlich der Details, welche Zugeständnisse gegebenenfalls den Anleihe-Gläubigern abverlangt würden.
Am 12.07.2012 wird die erste Zinszahlung der SIAG Schaaf AG fällig. Die Familien-AG von Rüdiger und Dagmar Schaaf hat jedoch am 19.03.2012 Insolvenz angemeldet. Das ist Rekord: nur acht Monate nach der Ausgabe der Anleihe! Prüfungen laufen, inwieweit der wahre Zustand des Schuldners zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe beschönigt wurde und inwieweit die Schaaf-Familie für das Desaster in Anspruch zu nehmen ist.
Nachdem klar war, dass die Anleihe-Emission trotz 9% Zinsen nicht die erhofften und so dringend benötigten 50 Mio. € eingespielt hatte, hätte der damals noch als Chef agierende Eigentümer Rüdiger Schaaf die Reißleine ziehen müssen. „Er hätte in Kenntnis der damals schon hoch kritischen Finanzlage nicht weitermachen dürfen. Er hätte nicht Meldungen verbreiten lassen dürfen, wonach SIAG-Schaaf sich positiv entwickele“, meint Rechtsanwalt Klaus Dittke von DSKP.de in Düsseldorf.
Immerhin scheint so viel Vermögen bei SIAG vorhanden zu sein, dass die AG nicht direkt abgewickelt, sondern in Eigenverwaltung als Fortführungsinsolvenz weitergeführt werde. Gläubiger der Anleihe prüfen nun, was bei einer außerordentlichen Kündigung der Anleihe herauskommen könnte. Von Seiten SIAG’s ist angekündigt, am 1.06.2012 ein Sanierungskonzept vorzulegen – einschließlich der Details, welche Zugeständnisse gegebenenfalls den Anleihe-Gläubigern abverlangt würden.
Insolvenz der SIAG Schaaf Industrie AG: Forderungsanmeldung bis 15.07.2012 / CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche gegen Vorstand
München, 14. Juni 2012 – Die SIAG Schaaf Industrie AG, die sich nach ihrer Eigendarstellung durch ihre konsequente Fokussierung auf die Kernkompetenz im Stahlbau auszeichnet, stellte am 19. März 2012 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Montabaur. Am 01. Juni 2012 um 11:00 Uhr wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ernannt. Insolvenzforderungen sind bis zum 15. Juli 2012 anzumelden.
Wie die Onlineausgabe der Tageszeitung faz.net mitteilte, dürfte für die Insolvenz das schwierige wirtschaftliche Umfeld verantwortlich sein. Demnach verzeichnete der Windkraftzulieferer aufgrund einer Reduzierung des Auftragseingangs im Jahr 2010 einen operativen Verlust von knapp vier Millionen Euro und einen Rückgang des Umsatzes auf 133 Millionen Euro. 2011 sah es zwar nach einer Wende aus, nachdem die SIAG einen Rekordauftragseingang verbuchen konnte – im Nachhinein war dies aber nur ein Zwischenhoch.
Auch der Versuch, die Einnahmen mittels einer Anleiheemission zu verbessern, blieb erfolglos. Hierfür war wohl auch die unglückliche Vorgehensweise der Geschäftsführung verantwortlich. Denn die SIAG ließ ihr Unternehmen von der amerikanischen Agentur Standard & Poor´s (S&P) bewerten – mit ernüchternden Ergebnissen. Die Ratingagentur stellte der SIAG gerade einmal die Note `B-´ und der Anleihe sogar nur ein ´CCC+` aus. In dieser Ratingklasse fällt im Durchschnitt ein Viertel bis ein Fünftel der Anleihe innerhalb eines Jahres aus – ein alles andere als vertrauenerweckendes Signal für Anleger. Die Anleihe konnte dementsprechend auch nicht vollständig platziert werden. Wie die S&P-Analystin gegenüber faz.net mitteilte, waren für die schlechte Bewertung vor allem der hohe Fremdkapitaleinsatz und ein anfälliges Geschäftsmodell verantwortlich.
Auch, wenn die Insolvenz für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar.
Denn neben einer etwaigen Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle kommt für die Geschädigten auch ein Vorgehen gegen die Anlageberater in Betracht. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Anlageimmanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Anleihe empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Ein Schadensersatzanspruch kann darüber hinaus insbesondere auch gegen den Vorstand der SIAG wegen der uneingeschränkten Verwendung des S&P-Gutachtens bestehen.
„Wie aber Standard & Poor´s unserer Kanzlei gegenüber bestätigt hat, handelt es sich bei dem am 20. Juni 2011 vergebenen Rating nur um ein vorläufiges und zeitlich befristetes Rating“, so Rechtsanwalt Luber. Mit Datum vom 10. Oktober 2011 wurde das Rating von S&P zurückgezogen. „Hierauf hat die SIAG aber unserer Einschätzung nach oftmals nicht oder zumindest nicht in ausreichender Deutlichkeit hingewiesen. Denn beispielsweise findet sich auf der Homepage der Gesellschaft auch noch am heutigen Tage unter dem Abschnitt ´FAQs` auf die Frage ´Gibt es ein Rating?` die Antwort: ´Ja. Es gibt ein externes Unternehmensrating von einer der international anerkanntesten Rating-Agenturen Standard & Poor‘s. Das Rating liegt bei B-.`“ Ein Hinweis hierauf, dass das Rating bereits seit mehr als einem halben Jahr keine Gültigkeit mehr hat, ist hier hingegen nicht zu finden. Rechtsanwalt Luber weist daher darauf hin: „Dies bedeutet nach unserer Rechtsansicht Folgendes: Grundsätzlich kann für Anleihegläubiger die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand der SIAG geltend zu machen. Dies gilt dann, wenn die Anleger entweder die Anleihe aufgrund des Ratings gezeichnet haben, ihnen nicht bewusst war, dass es sich bei dem Rating nur um ein vorläufiges und nur auf begrenzten Informationen basierendes Rating handelte und sie nicht gezeichnet hätten, wenn sie hiervon Kenntnis gehabt hätten. Zum anderen gilt dies dann, wenn den Anlegern die Rücknahme des Ratings nicht bekannt war und sie die Anleihe nach dem 10.10.2011 aufgrund des Ratings gekauft haben.“
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) Web: www.cllb.de
Zitat
Hallo zusammen,
ich wollte mich ein wenig im Bereich der regenerativen Energien engagieren und habe daher leztes Jahr die Anleihe von Siag Schaaf gezeichnet. Aktuell bin ich ein wenig verwirrt, was ich nun tun soll. Einerseits wurde ja Insolvenz gestellt und andererseits soll das Unternehmen ja weitergeführt werden. Was muss ich nun als Kleinanleger berücksichtigen? Gibt es vielleicht andere Leidensgenossen, die mir weiterhelfen können?
Einladung zur Gläubigerversammlung der Anleihe-Gläubiger
Dernbach, 04. Juli 2012: Das Insolvenzgericht hat gemäß §19 Abs. 2 SchVG eine Gläubigerversammlung der Anleihe-Gläubiger der SIAG Schaaf Industrie AG einberufen. Hierzu sind alle Anleihe-Gläubiger recht herzlich eingeladen.
Die Gläubigerversammlung findet am Mittwoch, 18.07.2012 um 10:00 Uhr in Dernbach statt. Die Adresse lautet:
Turnhalle der
Grundschule Dernbach/WW
Hilchenstraße 14
56428 Dernbach
Der Einlass in den Versammlungsraum ist ab 08:30 Uhr vorgesehen.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tage der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes und dem Vermerk, dass über die Schuldverschreibungen bis einschließlich 18.07.2012 nicht verfügt wird, vorlegen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlichen Bekannmachungen des Amtsgerichts Montabaur.

