Was passiert jetzt mit meinen Griechenland-Anleihen?
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Was passiert jetzt mit meinen Griechenland-Anleihen?
Nicht nur Banken und institutionelle Investoren müssen verzichten, auch Kleinsparer bluten. Denn Griechenland will alle Halter von Anleihen, die nach griechischem Recht begeben worden sind, zum Umtausch zwingen. Betroffen sind demnach alle Anleihen, deren ISIN-Nummer mit den Buchstaben GR beginnt.
Sparer werden eine wundersame Vermehrung an Anleihen in ihrem Depot erleben. So bekommen Anleger mit einer Anleihe im Nennwert von lediglich 1000 Euro am Ende gleich 24 neue Papiere unterschiedlicher Fälligkeiten zwischen 2023 und 2042 ins Depot gebucht. Bitter ist der Zwangsumtausch vor allem für jene, die Anleihen halten, die im März oder im Mai zurückgezahlt werden sollten. Das betrifft auch die Spielernaturen, die in den vergangenen Monaten den Griechenbond mit Laufzeit 20. März gekauft haben. Das Papier verlor immer weiter an Wert und steht inzwischen bei 25 Prozent des Nominalwertes, was in etwa dem Verlust durch den Schuldenschnitt entspricht. Anleger werden die Verluste wohl auch nicht steuerlich geltend machen können.
Kann ich mich gegen den Zwangsumtausch wehren?
Die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) prüft juristische Schritte gegen die beteiligten Parteien. Das Vorhaben der griechischen Regierung, die Inhaber von Anleihen nun mithilfe von rückwirkend eingeführten Zwangsumschuldungsklauseln zur Teilnahme am Schuldenschnitt zu zwingen, verstoße gegen Rechtsgrundsätze.
Sparer werden eine wundersame Vermehrung an Anleihen in ihrem Depot erleben. So bekommen Anleger mit einer Anleihe im Nennwert von lediglich 1000 Euro am Ende gleich 24 neue Papiere unterschiedlicher Fälligkeiten zwischen 2023 und 2042 ins Depot gebucht. Bitter ist der Zwangsumtausch vor allem für jene, die Anleihen halten, die im März oder im Mai zurückgezahlt werden sollten. Das betrifft auch die Spielernaturen, die in den vergangenen Monaten den Griechenbond mit Laufzeit 20. März gekauft haben. Das Papier verlor immer weiter an Wert und steht inzwischen bei 25 Prozent des Nominalwertes, was in etwa dem Verlust durch den Schuldenschnitt entspricht. Anleger werden die Verluste wohl auch nicht steuerlich geltend machen können.
Kann ich mich gegen den Zwangsumtausch wehren?
Die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) prüft juristische Schritte gegen die beteiligten Parteien. Das Vorhaben der griechischen Regierung, die Inhaber von Anleihen nun mithilfe von rückwirkend eingeführten Zwangsumschuldungsklauseln zur Teilnahme am Schuldenschnitt zu zwingen, verstoße gegen Rechtsgrundsätze.
Privatanleger und Griechische Staatsanleihen – Auswege und Handlungsoptionen
– CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleihengläubiger
In den letzten Tagen melden sich immer mehr verunsicherte Gläubiger von griechischen Staatsanleihen bei der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte und fragen um Rat.
So haben Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besitzen, in den vergangenen Tagen Post von ihrer Bank bekommen. Inhalt war das in der Tagespresse äußerst kontrovers diskutierte Umtauschangebot aus Griechenland. Nach dem griechischen Angebot sollten die deutschen Privatanleger auf mindestens 53,5% ihrer Forderungen gegenüber Griechenland verzichten.
Die zum Tausch angebotenen neuen Anleihen haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Da die Offerte von der erforderlichen Mehrheit der Privatanleger angenommen wurde, kam es nun zum Zwangsumtausch auch für diejenigen Anleger, die das Angebot abgelehnt hatten.
Nach dem nun vereinbarten Schuldenschnitt stehen viele Anleger, die in Besitz griechischer Staatsanleihen sind, vor herben Verlusten.
Doch nicht alle Gläubiger, die den Umtausch abgelehnt haben, wollen sich mit der Situation abfinden.
Im Gegenteil:
Viele Anleger versuchen nun, die ihnen entstandenen Schäden direkt gegenüber Griechenland und den beteiligten Banken durchzusetzen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten hatte.
Ob die derzeit vorbereiteten Klagen in Griechenland oder den USA eingereicht werden müssen, wird gerade intensiv geprüft.
„Wir suchen einen Weg, der für die Gläubiger am einfachsten zu gehen und die höchste Rechtssicherheit gewährleistet“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird u.a. auch geprüft, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist, das die deutschen Anleger vor politischen Risiken schützen sollte.
Zudem kommen gegenüber den jeweiligen Banken, die griechische Staatsanleihen an Privatpersonen verkauft haben, auch Beratungshaftungsansprüche in Betracht, sofern die Anleger bei Erwerb der Anleihen nicht ordnungsgemäß über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihen bestehenden Risiken aufgeklärt wurden.
Anleger, die vor dem Erwerb der griechischen Papiere beraten worden sind, sollten daher in einem ersten Schritt alle Unterlagen zusammenstellen, die sie im Zusammenhang mit dem Kauf der Anleihen erhalten haben, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Sollte die Falschberatung im Einzelfall bewiesen werden können, besteht gegenüber der jeweiligen Bank ein Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts.
Der Anleger wäre in diesem Fall so zu stellen, als hätte er die griechischen Staatsanleihen nie erworben.
www.cllb.de
– CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleihengläubiger
In den letzten Tagen melden sich immer mehr verunsicherte Gläubiger von griechischen Staatsanleihen bei der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte und fragen um Rat.
So haben Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besitzen, in den vergangenen Tagen Post von ihrer Bank bekommen. Inhalt war das in der Tagespresse äußerst kontrovers diskutierte Umtauschangebot aus Griechenland. Nach dem griechischen Angebot sollten die deutschen Privatanleger auf mindestens 53,5% ihrer Forderungen gegenüber Griechenland verzichten.
Die zum Tausch angebotenen neuen Anleihen haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Da die Offerte von der erforderlichen Mehrheit der Privatanleger angenommen wurde, kam es nun zum Zwangsumtausch auch für diejenigen Anleger, die das Angebot abgelehnt hatten.
Nach dem nun vereinbarten Schuldenschnitt stehen viele Anleger, die in Besitz griechischer Staatsanleihen sind, vor herben Verlusten.
Doch nicht alle Gläubiger, die den Umtausch abgelehnt haben, wollen sich mit der Situation abfinden.
Im Gegenteil:
Viele Anleger versuchen nun, die ihnen entstandenen Schäden direkt gegenüber Griechenland und den beteiligten Banken durchzusetzen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten hatte.
Ob die derzeit vorbereiteten Klagen in Griechenland oder den USA eingereicht werden müssen, wird gerade intensiv geprüft.
„Wir suchen einen Weg, der für die Gläubiger am einfachsten zu gehen und die höchste Rechtssicherheit gewährleistet“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird u.a. auch geprüft, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist, das die deutschen Anleger vor politischen Risiken schützen sollte.
Zudem kommen gegenüber den jeweiligen Banken, die griechische Staatsanleihen an Privatpersonen verkauft haben, auch Beratungshaftungsansprüche in Betracht, sofern die Anleger bei Erwerb der Anleihen nicht ordnungsgemäß über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihen bestehenden Risiken aufgeklärt wurden.
Anleger, die vor dem Erwerb der griechischen Papiere beraten worden sind, sollten daher in einem ersten Schritt alle Unterlagen zusammenstellen, die sie im Zusammenhang mit dem Kauf der Anleihen erhalten haben, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Sollte die Falschberatung im Einzelfall bewiesen werden können, besteht gegenüber der jeweiligen Bank ein Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts.
Der Anleger wäre in diesem Fall so zu stellen, als hätte er die griechischen Staatsanleihen nie erworben.
www.cllb.de
Restwert von Griechen-Anleihen liegt bei 21,75 Prozent
Verkäufer von Kreditausfall-Versicherungen auf griechische Anleihen müssen voraussichtlich 78,25 Cent je Euro Nominalwert der Anleihen zahlen
Bei der Ermittlung der Auszahlungsquoten für Kreditausfall-Versicherungen (Credit Default Swaps, CDS) ist der vorläufige Restwert griechischer Anleihen mit 21,75 Prozent festgesetzt worden. Dies teilten die beiden Auktionsleiter, der Datenanbieter Markit und die auf Kredit-Derivate spezialisierte Handelsplattform Creditex, am Montag mit
Das heißt: Die Verkäufer von Kreditausfall-Versicherungen auf griechische Anleihen müssen voraussichtlich 78,25 Cent je Euro Nominalwert der Anleihen zahlen, um die durch die Umschuldung des Landes ausgelösten CDS abzuwickeln.
Schuldenschnitt ist "Kreditereignis"
Der vorläufige Wert von 21,75 Prozent dient auch als Richtschnur für den zweiten Teil der Auktion, bei der die Teilnehmer verbindliche Kauf- und Verkaufsgebote vorlegen müssen. Es geht laut "Financial Times Deutschland" um einen Netto-CDS-Wert von etwa 3,2 Milliarden Euro. Die Gesamtsumme der Kreditausfall-Versicherungen liegt jedoch höher, weil einige Finanzunternehmen sowohl Versicherungen ver- als auch gekauft haben.
Nach dem als "Kreditereignis" eingestuften Schuldenschnitt erhalten die Halter griechischer Anleihen, die ihre Bestände abgesichert haben, von den CDS-Emittenten den Nominal-Wert der Bonds abzüglich der sogenannten "Recovery Rate". Das endgültige Ergebnis der Auktion wird am Nachmittag (MEZ) erwartet.
Stunde der Wahrheit für KA Finanz
Auch für die Bad Bank der Kommunalkredit schlägt damit die Stunde der Wahrheit. "Wir gehen davon aus, dass wir Aufwendungen von 423 Millionen Euro haben werden. Dann gibt es noch rund 600 Millionen Euro aus dem Umtausch von griechischen Anleihen."sagte Bankchef Alois Steinbichler am Wochenende im "Die Presse"-Interview.
Wie hoch die Verluste der KA Finanz tatsächlich sind, werde man laut Steinbichler im Laufe des Montags wissen, wenn das Auktionsverfahren den Wert der Kreditausfall-Versicherungen für Griechenland festgestellt hat.
Auslösen der CDS als positives Signal
Zentralbanken und Politiker hatten die Einstufung als Kreditereignis zu verhindern versucht, weil sie eine Kettenreaktion ähnlich wie im September 2008 nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers befürchteten.
"Das Auslösen der CDS könnte mehr positive als negative Folgen für den Markt europäischer Staatsanleihen haben. Es ist ein klares Signal, dass es ein funktionierendes Absicherungswerkzeug gibt, für Gläubiger anderer Bonds aus der Euro-Peripherie", zitiert nun aber die FTD den BNP-Strategen Ioannis Sokos.
Bei der Ermittlung der Auszahlungsquoten für Kreditausfall-Versicherungen (Credit Default Swaps, CDS) ist der vorläufige Restwert griechischer Anleihen mit 21,75 Prozent festgesetzt worden. Dies teilten die beiden Auktionsleiter, der Datenanbieter Markit und die auf Kredit-Derivate spezialisierte Handelsplattform Creditex, am Montag mit
Das heißt: Die Verkäufer von Kreditausfall-Versicherungen auf griechische Anleihen müssen voraussichtlich 78,25 Cent je Euro Nominalwert der Anleihen zahlen, um die durch die Umschuldung des Landes ausgelösten CDS abzuwickeln.
Schuldenschnitt ist "Kreditereignis"
Der vorläufige Wert von 21,75 Prozent dient auch als Richtschnur für den zweiten Teil der Auktion, bei der die Teilnehmer verbindliche Kauf- und Verkaufsgebote vorlegen müssen. Es geht laut "Financial Times Deutschland" um einen Netto-CDS-Wert von etwa 3,2 Milliarden Euro. Die Gesamtsumme der Kreditausfall-Versicherungen liegt jedoch höher, weil einige Finanzunternehmen sowohl Versicherungen ver- als auch gekauft haben.
Nach dem als "Kreditereignis" eingestuften Schuldenschnitt erhalten die Halter griechischer Anleihen, die ihre Bestände abgesichert haben, von den CDS-Emittenten den Nominal-Wert der Bonds abzüglich der sogenannten "Recovery Rate". Das endgültige Ergebnis der Auktion wird am Nachmittag (MEZ) erwartet.
Stunde der Wahrheit für KA Finanz
Auch für die Bad Bank der Kommunalkredit schlägt damit die Stunde der Wahrheit. "Wir gehen davon aus, dass wir Aufwendungen von 423 Millionen Euro haben werden. Dann gibt es noch rund 600 Millionen Euro aus dem Umtausch von griechischen Anleihen."sagte Bankchef Alois Steinbichler am Wochenende im "Die Presse"-Interview.
Wie hoch die Verluste der KA Finanz tatsächlich sind, werde man laut Steinbichler im Laufe des Montags wissen, wenn das Auktionsverfahren den Wert der Kreditausfall-Versicherungen für Griechenland festgestellt hat.
Auslösen der CDS als positives Signal
Zentralbanken und Politiker hatten die Einstufung als Kreditereignis zu verhindern versucht, weil sie eine Kettenreaktion ähnlich wie im September 2008 nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers befürchteten.
"Das Auslösen der CDS könnte mehr positive als negative Folgen für den Markt europäischer Staatsanleihen haben. Es ist ein klares Signal, dass es ein funktionierendes Absicherungswerkzeug gibt, für Gläubiger anderer Bonds aus der Euro-Peripherie", zitiert nun aber die FTD den BNP-Strategen Ioannis Sokos.
Die wundersame Vermehrung im Depot - griechische Staatsanleihen
Herr Fleissig wundert sich: er hatte vor ein paar Jahren eine Anleihe des griechischen Staates im Nennwert von Euro 1000,00, fällig (also rückzahlbar) zum 30.04.2012, gekauft. Jetzt hat er mehr als 20 verschiedene Anleihen im Nennwert von ca. 1/4 des Ausgangswertes in sein Depot eingebucht bekommen - und diese Anleihen haben Laufzeiten von 2023 - 2042. Herr Fleißig ist übrigens jetzt Mitte 60 - ob er noch erlebt, dass auch die letzte Anleihe zurück gezahlt wird, scheint doch zumindest zweifelhaft.....
Auf den ersten Blick ist das Vorgehen Griechenlands rechtlich unmöglich: in der Staatsanleihe waren Laufzeit, Zinsen etc. festgelegt. Anleger und griechischer Staat haben einen Vertrag geschlossen und der kann nicht einseitig geändert werden. Nun hat aber Griechenland mit Zustimmung oder unter Druck der anderen europäischen Länder einen "Schuldenschnitt" vorgenommen. Grundsätzlich würde das bedeuten, dass der Anleger nur einen bestimmten Teil des Geldes, das er dem griechischen Staat schuldet, zurückzahlen muss, z.B. 25 %. Das wäre ja schon schlimm genug. Erschwerend kommt aber hinzu, dass die Gelder eben nicht bei Ursprungsfälligkeit zurückgezahlt werden, sondern die gekappten Beträge wiederum in Anleihen "gezahlt" werden...
Was kann Herr Fleißig gegen diesen Zwangsumtausch tun ? Leider wenig ! Zwar haben einige Schutzvereinigungen angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Schuldenschnitt zu prüfen - aber ich halte das spontan für nicht sehr aussichtsreich. Der Schuldenschnitt als solcher dürfte kaum justiziabel sein....... Wen es tröstet: es ist beileibe nicht der erste Schuldenschnitt eines Staates und es wird auch nicht der letzte bleiben, fürchte ich !
* Rechtsanwältin Anja Uelhoff
Herr Fleissig wundert sich: er hatte vor ein paar Jahren eine Anleihe des griechischen Staates im Nennwert von Euro 1000,00, fällig (also rückzahlbar) zum 30.04.2012, gekauft. Jetzt hat er mehr als 20 verschiedene Anleihen im Nennwert von ca. 1/4 des Ausgangswertes in sein Depot eingebucht bekommen - und diese Anleihen haben Laufzeiten von 2023 - 2042. Herr Fleißig ist übrigens jetzt Mitte 60 - ob er noch erlebt, dass auch die letzte Anleihe zurück gezahlt wird, scheint doch zumindest zweifelhaft.....
Auf den ersten Blick ist das Vorgehen Griechenlands rechtlich unmöglich: in der Staatsanleihe waren Laufzeit, Zinsen etc. festgelegt. Anleger und griechischer Staat haben einen Vertrag geschlossen und der kann nicht einseitig geändert werden. Nun hat aber Griechenland mit Zustimmung oder unter Druck der anderen europäischen Länder einen "Schuldenschnitt" vorgenommen. Grundsätzlich würde das bedeuten, dass der Anleger nur einen bestimmten Teil des Geldes, das er dem griechischen Staat schuldet, zurückzahlen muss, z.B. 25 %. Das wäre ja schon schlimm genug. Erschwerend kommt aber hinzu, dass die Gelder eben nicht bei Ursprungsfälligkeit zurückgezahlt werden, sondern die gekappten Beträge wiederum in Anleihen "gezahlt" werden...
Was kann Herr Fleißig gegen diesen Zwangsumtausch tun ? Leider wenig ! Zwar haben einige Schutzvereinigungen angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Schuldenschnitt zu prüfen - aber ich halte das spontan für nicht sehr aussichtsreich. Der Schuldenschnitt als solcher dürfte kaum justiziabel sein....... Wen es tröstet: es ist beileibe nicht der erste Schuldenschnitt eines Staates und es wird auch nicht der letzte bleiben, fürchte ich !
* Rechtsanwältin Anja Uelhoff
Massive Verkäufe von Griechenland-Anleihen
Die Privatanleger in Deutschland haben in den vergangenen Wochen massiv Griechenland-Anleihen verkauft. Das geht aus den Auswertungen zum comdirect Brokerage Index hervor. Der Wert für alle Anlageklassen lag im März bei 94,9 Punkten (Februar: 99,0 Punkte).Für die Anlageklasse Anleihen wurde mit 14,3 Punkten (Februar: 86,9 Punkte) der mit weitem Abstand niedrigste Wert seit Beginn der Berechnungen im Januar 2005 registriert. „Dafür verantwortlich ist der regelrechte Ausverkauf von Hellas-Bonds durch Privatanleger. Nach dem Schuldenschnitt für Griechenland und dem zwangsweisen Anleihentausch haben viele unserer Kunden die neuen Papiere direkt wieder abgestoßen“, sagt Stefan Wolf, Produktmanager Trading bei der comdirect bank.
Banken haben risikoscheuen Anlegern Ramschpapiere verkauft
Deutschen Banken und Sparkassen droht neuer Ärger mit geschädigten Kunden. Trotz der offensichtlichen Finanzkrise Griechenlands wurden ihnen zwischen Ende 2010 und März 2012 Griechische Staatsanleihen verkauft. Und dass, obwohl sie bei der Anleihe keinerlei Risiken eingehen wollten. Ihnen stehen jetzt möglicher Weise Schadenersatzansprüche gegen ihre Bank zu.
Hintergrund ist, dass es sich bei Griechischen Staatsanleihen aufgrund der maroden Staatsfinanzen des Landes bereits 2010 um hochriskante Papiere handelte. Sie hätten den risikoscheuen Anlegern gar nicht angeboten werden dürfen. Durch den Schuldenschnitt haben die Anleger einen Großteil ihres Geldes verloren.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht .. sieht gute Chancen für die Bankkunden. "Wenn die Kunden als risikoavers eingestuft worden sind, was anhand der entsprechenden Beratungsunterlagen nachweisbar ist, verstieß die Empfehlung Griechischer Staatsanleihen gegen die Beratungspflichten der Bank." Schadenersatzansprüche seien die Folge, so der Anlegeranwalt.
Wurde auch Ihnen der Kauf Griechischer Staatsanleihen als sichere Anlage empfohlen?
Hintergrund ist, dass es sich bei Griechischen Staatsanleihen aufgrund der maroden Staatsfinanzen des Landes bereits 2010 um hochriskante Papiere handelte. Sie hätten den risikoscheuen Anlegern gar nicht angeboten werden dürfen. Durch den Schuldenschnitt haben die Anleger einen Großteil ihres Geldes verloren.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht .. sieht gute Chancen für die Bankkunden. "Wenn die Kunden als risikoavers eingestuft worden sind, was anhand der entsprechenden Beratungsunterlagen nachweisbar ist, verstieß die Empfehlung Griechischer Staatsanleihen gegen die Beratungspflichten der Bank." Schadenersatzansprüche seien die Folge, so der Anlegeranwalt.
Wurde auch Ihnen der Kauf Griechischer Staatsanleihen als sichere Anlage empfohlen?
Griechenland Anleihen halten weitere Enttäuschungen für Anleger bereit
Die europäische Finanzkrise wirkt sich scheinbar vor allem für Anleger von so genannten Griechenland Anleihen weiterhin nachteilig aus. So sollen einzelne griechische Anleihen auf 17 % ihres ursprünglichen Wertes gesunken sein. Viele Anleger investierten in Staatsanleihen, da ihnen diese lange Zeit als sichere Geldanlage verkauft wurden. Seit der europäischen Finanzkrise scheint dies jedoch für Anleihen einiger europäischer Länder nicht mehr zu gelten.
Dabei sei jedoch längst zu erkennen gewesen, dass die Ziele möglicherweise nicht zu erreichen seien. Banken, Kreditinstitute und andere Vermittler sollen die griechischen Staatsanleihen weiter an Anleger verkauft haben, obwohl bereits absehbar war, dass Griechenland unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen leide. Vermittler und Anlageberater hätten weiterhin mit der Sicherheit Griechenlands als europäischer Staat argumentiert, heißt es.
Durch den Verkauf von Staatsanleihen können sich Länder Liquidität sichern, indem sie für Geldanlagen mit bestimmten Laufzeiten einen festen Zinssatz anbieten. Diese versprochenen Zinsen und Laufzeiten scheinen die griechischen Staatsanleihen jedoch nun nicht mehr einhalten zu können.
Dieses Jahr kam es bereits zu einem sogenannten Schuldenschnitt, einem Schuldenerlass gegenüber der griechischen Regierung. Private Gläubiger verzichteten teilweise auf Ansprüche gegenüber Griechenland, um einen Wiederaufbau der Wirtschaft zu ermöglichen. Dies könnte sich jedoch nun als zweckfrei erweisen. Anleger sehen sich nun der Gefahr ausgesetzt, dass der Wert ihrer Investition in diese Bonds weiter fallen könnte. In den letzten Tagen gaben die Anleihen weiter nach, als bekannt wurde, dass die griechische Regierung die Vorgaben des Sparplans vermutlich nicht einhalten wird.
Bei der Beratung zum Verkauf dieser Anleihen sollen Anleger oft nicht auf diese bestehenden Risiken hingewiesen worden sein. Die beratenden Banken und Institutionen könnten sich hierdurch schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Die Anleihen könnten somit über eine längere Zeit laufen, als es den Anlegern ursprünglich von den Banken versprochen wurde. Wann die Anleger tatsächlich ihr Geld erhalten werden, ist nicht absehbar. Die Anleger hatten die Anleihen zumeist in der Absicht gezeichnet, nach einem bestimmten Zeitablauf eine Auszahlung zu erhalten. Dies soll nun vielfach verschoben worden sein.
Dabei sei jedoch längst zu erkennen gewesen, dass die Ziele möglicherweise nicht zu erreichen seien. Banken, Kreditinstitute und andere Vermittler sollen die griechischen Staatsanleihen weiter an Anleger verkauft haben, obwohl bereits absehbar war, dass Griechenland unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen leide. Vermittler und Anlageberater hätten weiterhin mit der Sicherheit Griechenlands als europäischer Staat argumentiert, heißt es.
Durch den Verkauf von Staatsanleihen können sich Länder Liquidität sichern, indem sie für Geldanlagen mit bestimmten Laufzeiten einen festen Zinssatz anbieten. Diese versprochenen Zinsen und Laufzeiten scheinen die griechischen Staatsanleihen jedoch nun nicht mehr einhalten zu können.
Dieses Jahr kam es bereits zu einem sogenannten Schuldenschnitt, einem Schuldenerlass gegenüber der griechischen Regierung. Private Gläubiger verzichteten teilweise auf Ansprüche gegenüber Griechenland, um einen Wiederaufbau der Wirtschaft zu ermöglichen. Dies könnte sich jedoch nun als zweckfrei erweisen. Anleger sehen sich nun der Gefahr ausgesetzt, dass der Wert ihrer Investition in diese Bonds weiter fallen könnte. In den letzten Tagen gaben die Anleihen weiter nach, als bekannt wurde, dass die griechische Regierung die Vorgaben des Sparplans vermutlich nicht einhalten wird.
Bei der Beratung zum Verkauf dieser Anleihen sollen Anleger oft nicht auf diese bestehenden Risiken hingewiesen worden sein. Die beratenden Banken und Institutionen könnten sich hierdurch schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Die Anleihen könnten somit über eine längere Zeit laufen, als es den Anlegern ursprünglich von den Banken versprochen wurde. Wann die Anleger tatsächlich ihr Geld erhalten werden, ist nicht absehbar. Die Anleger hatten die Anleihen zumeist in der Absicht gezeichnet, nach einem bestimmten Zeitablauf eine Auszahlung zu erhalten. Dies soll nun vielfach verschoben worden sein.
Verklagen Sie Griechenland!
Wer griechische Anleihen in seinem Besitz hatte, guckte nach dem Schuldenschnitt in die Röhre - das Geld war futsch. Doch Anleger können es sich zumindest teilweise zurückzuholen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) tüftelte seit Monaten an einem Weg für Griechenlandanleger, ihr Geld zurückzuholen. Wer nämlich vor Ausbruch der europäischen Schuldenkrise auf griechische Staatsanleihen gesetzt hat, verlor bei der mehr oder weniger freiwilligen Umschuldung, also dem Schuldenschnitt, mitunter eine ganze Menge Geld. Die DSW spricht von immensen Verlusten. Dem Tausch widersprechen konnten Privatanleger nicht. Die privaten Gläubiger mussten auf 53,5 Prozent des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten, sagt Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer für Hamburg und Schleswig-Holstein. Für die restlichen 46,5 Prozent des Nennwertes bekamen die Gläubiger neue Staatsanleihen und Schuldscheine. "Wirtschaftlich war dies für die Anleger äußerst nachteilig, da insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren haben", so Unrau.
Unrau ärgert sich aber nicht nur über das schlechte Geschäft, dass Anleger mit den "alten" Griechenlandbonds gemacht haben. Ihn stört auch die steuerliche Behandlung der jetzt fällig gewordenen ESFS-Papiere, die von den Steuerbehörden als Finanzinnovation bewertet würden. Da viele Banken den Einstandskurs dieser Papiere mit Null Euro angeben, müssten die betroffenen Anleger den vollen Verkaufspreis versteuern. Wer für Null Euro kauft und für 20 Euro verkauft, hat schließlich 20 Euro Gewinn gemacht. "Wir können nur an die Banken appellieren, die ihren Kunden diese "Null-Lösung" zumuten, endlich damit aufzuhören und den ersten Kurs als Einstandspreis zu übernehmen", so Unrau.
Erste Klagen schon im Juli
Was die Zwangsumschuldung bei griechischen Anleihen anbelangt, prüfte die DSW bereits im Juli die Klagemöglichkeiten für Betroffene. Kurz darauf flatterten der Commerzbank die ersten Klagen ins Haus. Wer beweisen konnte, dass er sichere Anlageprodukte haben wollte und vom Berater die spekulativen Griechenlandanleihen aufgeschwätzt bekam, der hatte schon vor drei Monaten gute Chancen auf eine Entschädigung. Wer allerdings Zertifikate und Aktien im Depot hatte, hatte durchaus Probleme, nachzuweisen, dass er ein sicherheitsorientierter Rentenanleger ist.
Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (Sdk) hat bereits Ende Mai eine Klage vor dem obersten Verwaltungsgerichtshof in Griechenland eingereicht. Aktuell prüft die Sdk Klageansätze gegen die Depotbanken sowie eine internationale Schiedsgerichtsklage. "Wir haben uns in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dem Ansatz der Kanzlei CLLB zu vertrauen, da dieser unser am aussichtsreichsten erscheint", sagt Daniel Bauer von der SdK.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten. Die Kanzlei prüft, ob Anleger, wie im Falle der Commerzbank, falsch beraten worden sind. Außerdem prüfen die Rechtsanwälte, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist.
Die neuen Klagen gegen den Zwangsumtausch der Griechenlandbonds werden allerdings nicht einfach, räumen die Anlegerschützer der DSW ein: Anders als im Falle der Staatspleite Argentiniens, bei der erstmals Kleinanleger mit in die Umschuldungsverhandlungen einbezogen waren, gab es bei Griechenlands eben keinen offiziellen Staatsbankrott. Und die Anleihenbesitzer wurden nicht mit in die Umschuldung einbezogen. Die Gespräche führten lediglich Politiker und institutionelle Investoren.
Kein Geld für Spekulanten
Zwar hieß es anfangs noch, dass private Gläubiger nicht vor 2013 am Umtausch beteiligt würden und auch das nur bei neuen Bonds, im Dezember 2011 wendete sich dann aber das Blatt. Die "Collective Action Clause" trat in Kraft und ermöglichte es, die Bedingungen etlicher Anleihen mit Mehrheitsbeschluss zu ändern. Somit war "der freiwillige Forderungsverzicht geboren", wie DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler erklärt. "Für die Privatanleger klang das zunächst ganz versöhnlich" - war es aber nicht. "Hier wurde auf dem Altar der Eurorettung die Rechtssicherheit der Anleger geopfert – und ihr Geld", stellt Tüngler fest.
Und genau an diesem Punkt sollen die Klagen ansetzen. Tüngler betont, dass es der DSW nicht darum gehe, Spekulanten ihre Gewinne zurückzugeben, sondern darum, dem kleinen Sparer zu seinem Recht zu verhelfen. Die Zielgruppe der DSW seien "Anleger, die sich Griechenland-Anleihen als vermeintlich gut rentierliche Alternative mit überschaubarem Risiko ins Depot gelegt hatten." Oder eben diejenigen, die Angela Merkels Versprechungen geglaubt haben.
Damit besagte Kleinanleger zu ihrem Recht kommen, hat die DSW die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen, kurz: AGA, ins Leben gerufen, bei der sich mehrere Tausend Betroffene aus ganz Europa gemeldet haben. "Nur eine starke Gemeinschaft wird eine echte Chance haben, die Interessen der Privatanleger durchzusetzen. Die AGA ist eine solche starke Gemeinschaft", sagt Thomas Hechtfischer, DSW-Geschäftsführer und zuständig für die Organisation der Arbeitsgemeinschaft. Eine Sammelklage ist wegen des deutschen Rechts nicht möglich, so dass die Arbeitsgemeinschaft folgende Möglichkeiten hat, für die Anleger einzutreten.
Die SdK macht allerdings auf Einschränkungen aufmerksam: "Man sollte schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen", sagt Bauer. Er empfehle zunächst nur den Betroffenen den Klageweg, die eine Rechtschutzversicherung besitzen, die eine solche Klage auch abdeckt. "Erst kurz vor Verjährungsfrist sollten diejenigen darüber nachdenken, nachzuziehenden, welche über keinen Rechtschutz verfügen."
Bis zur Verjährungsfrist sollten laut SdK in Deutschland bereits erste Urteile vorliegen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Klage haben die Geschädigten drei Möglichkeiten, gerichtlich gegen den Umtausch der Staatsanleihen vorzugehen.
Einleitung eines Schiedsverfahrens
Zum einen besteht die Möglichkeit, die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen, um ein Schiedsverfahren einzuleiten. Basis ist, wie Hechtfischer erklärt, ein im Jahr 1961 zwischen Deutschland und Griechenland unterzeichneter Vertrag zur Förderung und dem gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. "Zwar lässt sich aus diesem Vertrag wohl kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten", sagt Hechtfischer, "allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen und auf diesem Weg für den vertraglich zugesagten Schutz zu sorgen." Sollte die Bundesrepublik sich weigern, mit Griechenland in Verhandlungen zu treten, um die Anleger zu entschädigen, kann die Bundesrepublik mittels einer Staatshaftungsklage in Anspruch genommen werden. "Hier wäre nicht nur eine Klage in Deutschland möglich, sie würde sich auch gegen eine Adresse richten, die zahlungsfähig ist", so Hechtfischer.
Schadensersatzklagen in Griechenland
Die zweite Möglichkeit wäre, direkt in Griechenland zu klagen. Laut der AGA spricht dafür, dass es eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gibt und "dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht", wie Hechtfischer sagt. Auch Bauer von der SdK hält die Klage vor Ort prinzipiell am aussichtsreichsten. Es gibt bereits in Griechenland anhängige Klagen, die auch gute Erfolgsaussichten haben, allerdings gibt Hechtfischer zu bedenken, dass Kläger, die in Griechenland aktiv werden wollen, eben auch griechisches Recht kennen und das Geschehen vor Ort begleiten müssen. Das kann Schwierigkeiten mit sich bringen. "Wer die Wahl hat, sollte sich für den Weg entscheiden, der ihm oder auch ihr bekannt ist", resümiert er. Einen weiteren Nachteil führt Bauer ins Feld: Die Bearbeitungszeit der Klage bis zum Urteil. Er schätzt, dass es sich gerade wegen der aktuellen Situation in Griechenland bis zu 20 Jahre hinziehen könnte, bis die Geschädigten ihr Geld wiedersehen.
Schadenersatzklagen in Deutschland
Die AGA rät den deutschen Anlegern deshalb, vor einem deutschen Gericht zu klagen. "Gerichtsstand ist dabei jeweils der Wohnsitz des Anlegers", erklärt Hechtfischer. Die Klage muss einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland beinhalten. Das zuständige Gericht muss dann prüfen, ob der sogenannte Greek-Bondholder-Act, das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig ist. "Die Juristen sind sich weitgehend einig, dass Wertpapierkäufer in diesem Zusammenhang als Verbraucher gelten, so dass jeder Anleger, der dem Zwangsumtausch nicht zugestimmt hat, am zuständigen Gericht seines Wohnsitzes eine Schadensersatzklage gegen Griechenland einreichen kann", sagt Hechtfischer. Auch sein Kollege Bauer hält diesen Weg für vernünftig. "Hier gibt unserer Meinung nach eine Chance von mehr als 50 Prozent, dass die Klage Erfolg hat", sagt er. Vor allem sei binnen drei Jahren mit einem erstinstanzlichen Urteil zu rechnen.
Bauer von der SdK rät allen grundsätzlich allen Betroffenen, sich an eine der vielen Gruppen zu wenden, die gegen den Umtausch vorgehen. "Es gibt da ganz viele, die etwas unternehmen: Die DSW, die SdK, aber auch große Kanzleien." Es sei ratsam, die Strategien der einzelnen Gruppen erst einmal zu beobachten und sich dann einem Verband anzuschließen. Auf jeden Fall sollen Anleger nicht "blind zum Anwalt rennen." Wer sich auf eigene Faust gegen den Umtausch zur Wehr setzen möchte, sollte zumindest beachten, dass der beauftragte Anwalt auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.
Auch Hechtfischer rät Anlegern, sich an Gruppen wie die DSW beziehungsweise die AGA zu wenden. "Durch eine geschickte Bündelung mehrerer Klagen an den einzelnen Gerichten lassen sich je nach Konstruktion zwischen 50 und 80 Prozent der Anwaltskosten sparen, die anfallen würden, wenn ein Rechtsanwalt nur einen Kläger betreuen würde", sagt er. Außerdem habe eine Gemeinschaft, die für Rechte von Tausenden eintritt, auch in Griechenland ein ganz anderes Gewicht als die Einzelklagen von Max Mustermann und Otto Normalanleger.
Sittenwidrige Enteignung
Die Chancen auf Erfolg stehen auch für Anleger, die nicht nachweislich von ihrer Bank übers gehauen wurden, gut, ist sich Dirk Unrau sicher. Er sagt: "Nach unserer Beurteilung verstößt die Vorgehensweise des griechischen Staates gegen Völkerrecht, Europarecht, bilaterales Recht sowie nationales Verfassungsrecht und damit auch gegen den ordre public im Sinne des Paragraphen 6 EGBGB." Sollte sich Griechenland also weiterhin weigern, die Staatsanleihen vollständig zurückzuzahlen, stelle dies nach Paragraph 826 BGB eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der einzelnen Anleger dar und sei damit eine Straftat
"Die vorgenommene Umschuldung ist als rechtswidriger enteignungsgleicher Eingriff einzustufen", sagt Unrau. Dementsprechend geht er davon aus, dass die Kläger gute Chancen auf Schadenersatz haben. Bauer sieht es nicht ganz so optimistisch: "Niemand kann vorhersagen, wie es ausgeht, sagt er. Die Sachlage sei extrem kompliziert. Allerdings, so macht er Anlegern Hoffnung, gelte die EU-Verordnung bezüglich des Grundrechts auf Eigentum eben auch in Griechenland. "Vor einem Verwaltungsgericht müsste man eigentlich gewinnen."
* WIWO
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) tüftelte seit Monaten an einem Weg für Griechenlandanleger, ihr Geld zurückzuholen. Wer nämlich vor Ausbruch der europäischen Schuldenkrise auf griechische Staatsanleihen gesetzt hat, verlor bei der mehr oder weniger freiwilligen Umschuldung, also dem Schuldenschnitt, mitunter eine ganze Menge Geld. Die DSW spricht von immensen Verlusten. Dem Tausch widersprechen konnten Privatanleger nicht. Die privaten Gläubiger mussten auf 53,5 Prozent des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten, sagt Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer für Hamburg und Schleswig-Holstein. Für die restlichen 46,5 Prozent des Nennwertes bekamen die Gläubiger neue Staatsanleihen und Schuldscheine. "Wirtschaftlich war dies für die Anleger äußerst nachteilig, da insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren haben", so Unrau.
Unrau ärgert sich aber nicht nur über das schlechte Geschäft, dass Anleger mit den "alten" Griechenlandbonds gemacht haben. Ihn stört auch die steuerliche Behandlung der jetzt fällig gewordenen ESFS-Papiere, die von den Steuerbehörden als Finanzinnovation bewertet würden. Da viele Banken den Einstandskurs dieser Papiere mit Null Euro angeben, müssten die betroffenen Anleger den vollen Verkaufspreis versteuern. Wer für Null Euro kauft und für 20 Euro verkauft, hat schließlich 20 Euro Gewinn gemacht. "Wir können nur an die Banken appellieren, die ihren Kunden diese "Null-Lösung" zumuten, endlich damit aufzuhören und den ersten Kurs als Einstandspreis zu übernehmen", so Unrau.
Erste Klagen schon im Juli
Was die Zwangsumschuldung bei griechischen Anleihen anbelangt, prüfte die DSW bereits im Juli die Klagemöglichkeiten für Betroffene. Kurz darauf flatterten der Commerzbank die ersten Klagen ins Haus. Wer beweisen konnte, dass er sichere Anlageprodukte haben wollte und vom Berater die spekulativen Griechenlandanleihen aufgeschwätzt bekam, der hatte schon vor drei Monaten gute Chancen auf eine Entschädigung. Wer allerdings Zertifikate und Aktien im Depot hatte, hatte durchaus Probleme, nachzuweisen, dass er ein sicherheitsorientierter Rentenanleger ist.
Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (Sdk) hat bereits Ende Mai eine Klage vor dem obersten Verwaltungsgerichtshof in Griechenland eingereicht. Aktuell prüft die Sdk Klageansätze gegen die Depotbanken sowie eine internationale Schiedsgerichtsklage. "Wir haben uns in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dem Ansatz der Kanzlei CLLB zu vertrauen, da dieser unser am aussichtsreichsten erscheint", sagt Daniel Bauer von der SdK.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten. Die Kanzlei prüft, ob Anleger, wie im Falle der Commerzbank, falsch beraten worden sind. Außerdem prüfen die Rechtsanwälte, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist.
Die neuen Klagen gegen den Zwangsumtausch der Griechenlandbonds werden allerdings nicht einfach, räumen die Anlegerschützer der DSW ein: Anders als im Falle der Staatspleite Argentiniens, bei der erstmals Kleinanleger mit in die Umschuldungsverhandlungen einbezogen waren, gab es bei Griechenlands eben keinen offiziellen Staatsbankrott. Und die Anleihenbesitzer wurden nicht mit in die Umschuldung einbezogen. Die Gespräche führten lediglich Politiker und institutionelle Investoren.
Kein Geld für Spekulanten
Zwar hieß es anfangs noch, dass private Gläubiger nicht vor 2013 am Umtausch beteiligt würden und auch das nur bei neuen Bonds, im Dezember 2011 wendete sich dann aber das Blatt. Die "Collective Action Clause" trat in Kraft und ermöglichte es, die Bedingungen etlicher Anleihen mit Mehrheitsbeschluss zu ändern. Somit war "der freiwillige Forderungsverzicht geboren", wie DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler erklärt. "Für die Privatanleger klang das zunächst ganz versöhnlich" - war es aber nicht. "Hier wurde auf dem Altar der Eurorettung die Rechtssicherheit der Anleger geopfert – und ihr Geld", stellt Tüngler fest.
Und genau an diesem Punkt sollen die Klagen ansetzen. Tüngler betont, dass es der DSW nicht darum gehe, Spekulanten ihre Gewinne zurückzugeben, sondern darum, dem kleinen Sparer zu seinem Recht zu verhelfen. Die Zielgruppe der DSW seien "Anleger, die sich Griechenland-Anleihen als vermeintlich gut rentierliche Alternative mit überschaubarem Risiko ins Depot gelegt hatten." Oder eben diejenigen, die Angela Merkels Versprechungen geglaubt haben.
Damit besagte Kleinanleger zu ihrem Recht kommen, hat die DSW die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen, kurz: AGA, ins Leben gerufen, bei der sich mehrere Tausend Betroffene aus ganz Europa gemeldet haben. "Nur eine starke Gemeinschaft wird eine echte Chance haben, die Interessen der Privatanleger durchzusetzen. Die AGA ist eine solche starke Gemeinschaft", sagt Thomas Hechtfischer, DSW-Geschäftsführer und zuständig für die Organisation der Arbeitsgemeinschaft. Eine Sammelklage ist wegen des deutschen Rechts nicht möglich, so dass die Arbeitsgemeinschaft folgende Möglichkeiten hat, für die Anleger einzutreten.
Die SdK macht allerdings auf Einschränkungen aufmerksam: "Man sollte schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen", sagt Bauer. Er empfehle zunächst nur den Betroffenen den Klageweg, die eine Rechtschutzversicherung besitzen, die eine solche Klage auch abdeckt. "Erst kurz vor Verjährungsfrist sollten diejenigen darüber nachdenken, nachzuziehenden, welche über keinen Rechtschutz verfügen."
Bis zur Verjährungsfrist sollten laut SdK in Deutschland bereits erste Urteile vorliegen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Klage haben die Geschädigten drei Möglichkeiten, gerichtlich gegen den Umtausch der Staatsanleihen vorzugehen.
Einleitung eines Schiedsverfahrens
Zum einen besteht die Möglichkeit, die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen, um ein Schiedsverfahren einzuleiten. Basis ist, wie Hechtfischer erklärt, ein im Jahr 1961 zwischen Deutschland und Griechenland unterzeichneter Vertrag zur Förderung und dem gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. "Zwar lässt sich aus diesem Vertrag wohl kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten", sagt Hechtfischer, "allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen und auf diesem Weg für den vertraglich zugesagten Schutz zu sorgen." Sollte die Bundesrepublik sich weigern, mit Griechenland in Verhandlungen zu treten, um die Anleger zu entschädigen, kann die Bundesrepublik mittels einer Staatshaftungsklage in Anspruch genommen werden. "Hier wäre nicht nur eine Klage in Deutschland möglich, sie würde sich auch gegen eine Adresse richten, die zahlungsfähig ist", so Hechtfischer.
Schadensersatzklagen in Griechenland
Die zweite Möglichkeit wäre, direkt in Griechenland zu klagen. Laut der AGA spricht dafür, dass es eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gibt und "dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht", wie Hechtfischer sagt. Auch Bauer von der SdK hält die Klage vor Ort prinzipiell am aussichtsreichsten. Es gibt bereits in Griechenland anhängige Klagen, die auch gute Erfolgsaussichten haben, allerdings gibt Hechtfischer zu bedenken, dass Kläger, die in Griechenland aktiv werden wollen, eben auch griechisches Recht kennen und das Geschehen vor Ort begleiten müssen. Das kann Schwierigkeiten mit sich bringen. "Wer die Wahl hat, sollte sich für den Weg entscheiden, der ihm oder auch ihr bekannt ist", resümiert er. Einen weiteren Nachteil führt Bauer ins Feld: Die Bearbeitungszeit der Klage bis zum Urteil. Er schätzt, dass es sich gerade wegen der aktuellen Situation in Griechenland bis zu 20 Jahre hinziehen könnte, bis die Geschädigten ihr Geld wiedersehen.
Schadenersatzklagen in Deutschland
Die AGA rät den deutschen Anlegern deshalb, vor einem deutschen Gericht zu klagen. "Gerichtsstand ist dabei jeweils der Wohnsitz des Anlegers", erklärt Hechtfischer. Die Klage muss einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland beinhalten. Das zuständige Gericht muss dann prüfen, ob der sogenannte Greek-Bondholder-Act, das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig ist. "Die Juristen sind sich weitgehend einig, dass Wertpapierkäufer in diesem Zusammenhang als Verbraucher gelten, so dass jeder Anleger, der dem Zwangsumtausch nicht zugestimmt hat, am zuständigen Gericht seines Wohnsitzes eine Schadensersatzklage gegen Griechenland einreichen kann", sagt Hechtfischer. Auch sein Kollege Bauer hält diesen Weg für vernünftig. "Hier gibt unserer Meinung nach eine Chance von mehr als 50 Prozent, dass die Klage Erfolg hat", sagt er. Vor allem sei binnen drei Jahren mit einem erstinstanzlichen Urteil zu rechnen.
Bauer von der SdK rät allen grundsätzlich allen Betroffenen, sich an eine der vielen Gruppen zu wenden, die gegen den Umtausch vorgehen. "Es gibt da ganz viele, die etwas unternehmen: Die DSW, die SdK, aber auch große Kanzleien." Es sei ratsam, die Strategien der einzelnen Gruppen erst einmal zu beobachten und sich dann einem Verband anzuschließen. Auf jeden Fall sollen Anleger nicht "blind zum Anwalt rennen." Wer sich auf eigene Faust gegen den Umtausch zur Wehr setzen möchte, sollte zumindest beachten, dass der beauftragte Anwalt auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.
Auch Hechtfischer rät Anlegern, sich an Gruppen wie die DSW beziehungsweise die AGA zu wenden. "Durch eine geschickte Bündelung mehrerer Klagen an den einzelnen Gerichten lassen sich je nach Konstruktion zwischen 50 und 80 Prozent der Anwaltskosten sparen, die anfallen würden, wenn ein Rechtsanwalt nur einen Kläger betreuen würde", sagt er. Außerdem habe eine Gemeinschaft, die für Rechte von Tausenden eintritt, auch in Griechenland ein ganz anderes Gewicht als die Einzelklagen von Max Mustermann und Otto Normalanleger.
Sittenwidrige Enteignung
Die Chancen auf Erfolg stehen auch für Anleger, die nicht nachweislich von ihrer Bank übers gehauen wurden, gut, ist sich Dirk Unrau sicher. Er sagt: "Nach unserer Beurteilung verstößt die Vorgehensweise des griechischen Staates gegen Völkerrecht, Europarecht, bilaterales Recht sowie nationales Verfassungsrecht und damit auch gegen den ordre public im Sinne des Paragraphen 6 EGBGB." Sollte sich Griechenland also weiterhin weigern, die Staatsanleihen vollständig zurückzuzahlen, stelle dies nach Paragraph 826 BGB eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der einzelnen Anleger dar und sei damit eine Straftat
"Die vorgenommene Umschuldung ist als rechtswidriger enteignungsgleicher Eingriff einzustufen", sagt Unrau. Dementsprechend geht er davon aus, dass die Kläger gute Chancen auf Schadenersatz haben. Bauer sieht es nicht ganz so optimistisch: "Niemand kann vorhersagen, wie es ausgeht, sagt er. Die Sachlage sei extrem kompliziert. Allerdings, so macht er Anlegern Hoffnung, gelte die EU-Verordnung bezüglich des Grundrechts auf Eigentum eben auch in Griechenland. "Vor einem Verwaltungsgericht müsste man eigentlich gewinnen."
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Warum kaufen Privatanleger überhaupt Staatsanleihen?
Ein Wertpapier, hinter dem ein Staat steht, gilt gemeinhin als sichere Anlage. Der Bundesschatzbrief etwa, 1968 erdacht, entwickelte sich zum Bestseller. Lange Zeit üppige Zinsen - in der Spitze fast zehn Prozent - überzeugten zehntausende Anleger. In der Regel können sich Anleger darauf verlassen, dass Staatspapiere zu 100 Prozent zurückgezahlt werden - inklusive der versprochenen Zinsen.
Was ist das verlockende an Anleihen von Euro-Krisenländern?
Wer in der aktuellen Euro-Schuldenkrise Geld gewinnbringend anlegen will, ist mit Bundesanleihen schlecht bedient. Das Zinsniveau ist niedrig, extrem billiges Zentralbankgeld verdirbt die Preise für Sparer. Nach Abzug der Inflation macht im Grunde jeder, der Geld auf dem Sparbuch oder in Bundesanleihen anlegt, Verlust. Mancher Anleger lässt sich da von üppigen - teils zweistelligen - Renditen locken, die Papiere von Krisenstaaten wie Griechenland, Spanien und Italien versprechen. Griechen-Bonds genossen zeitweise fast Kultstatus: Im "Handelsblatt" outeten sich im Mai 2010 prominente Unterstützter Athens ("Wir kaufen griechische Staatsanleihen!").
Ging die Rechnung auf?
Anlegern musste klar sein: Das Risiko, mit einer Anleihe des hoch verschuldeten Griechenland auf die Nase zu fallen, war ungleich höher als bei vergleichbaren Wertpapieren. Dazu kam auch noch ein politischer Kurswechsel. "Die Erwartung war, dass Staatsanleihen zu 100 Prozent zurückgezahlt werden. Dieses Prinzip wurde verletzt - und zwar entgegen allen Aussagen, die zuvor gemacht worden waren", kritisierte der damalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Januar. Ein "Zeit"-Redakteur bilanzierte wenig später: Er habe im Juli 2011 Griechenland-Anleihen gekauft, "im Vertrauen darauf, dass Europas Politiker nicht lügen, als sie sagten, sie würden Griechenland nicht pleitegehen lassen". Sein Fazit: "Meine Spekulation erwies sich als erheblich riskanter, als ich dachte."
Konnte man sich dem "freiwilligen" Schuldenschnitt nicht entziehen?
Commerzbank -Chef Martin Blessing brachte es auf den Punkt: "Die Freiwilligkeit bei dem Ding ist ja so wie das Geständnis bei der spanischen Inquisition freiwillig war." Anfang März 2012 verzichteten Banken und Versicherer zähneknirschend auf den Löwenanteil ihrer Forderungen gegenüber Athen. Viele Kleinanleger traf es ebenfalls. Für Missstimmung sorgte dabei auch die Sonderbehandlung der Europäischen Zentralbank (EZB): Obwohl einer der größten Gläubiger Griechenlands, machte sie beim Schuldenerlass nicht mit und tauschte kurzerhand alte griechische Anleihen in neue Papiere. Im Grunde wurden nur die Kennnummern der Papiere geändert, um zu verhindern, dass der griechische Staat Zugriff bekommt.
Was sind Ansätze für mögliche Klagen?
Die Sonderbehandlung der EZB birgt Risiken, das räumten Anfang des Jahres selbst Notenbanker ein: "Am Ende des Tages geht es um die Frage, ob ich als Emittent einzelne Gläubiger besserstellen kann. Alles, was in diese Richtung deutet, ist rechtlich kritisch zu bewerten." Nach Einschätzung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) können Besitzer von Griechen-Anleihen sich grundsätzlich auf drei Wegen juristisch gegen den Zwangsumtausch der Papiere wehren: 1. Schadensersatzklagen in Griechenland, 2. Klagen in Deutschland, 3. Schiedsverfahren zwischen Deutschland und Griechenland.
Welche Erfolgsaussichten haben Kläger?
Anwälte argumentieren, spätestens seit der Argentinien-Pleite 2002 sei bekannt, dass Staatsanleihen nicht sicher seien. Wenn eine Bank Anlegern nicht sage, dass sie im schlimmsten Fall auch bei Staatsanleihen ihren ganzen Einsatz verlieren können, hafte sie. Wer erst kurz vor dem Schuldenschnitt Geld in Griechen-Bonds steckte, um möglichst schnell möglichst viel zu verdienen, dürfte es allerdings schwer haben, Gerichte von Falschberatung zu überzeugen. Vor griechischen Gerichten zu klagen, dürfte allein wegen des Aufwands für deutsche Kleinanleger kein gangbarer Weg sein.
Dass Griechenland faktisch pleite ist und somit fraglich, woher möglicher Schadenersatz kommen soll, schreckt Anwälte nicht. Die Hamburger Kanzlei Gröpper Köpke weiß auch in diesem Fall Rat: "In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein."
Ein Wertpapier, hinter dem ein Staat steht, gilt gemeinhin als sichere Anlage. Der Bundesschatzbrief etwa, 1968 erdacht, entwickelte sich zum Bestseller. Lange Zeit üppige Zinsen - in der Spitze fast zehn Prozent - überzeugten zehntausende Anleger. In der Regel können sich Anleger darauf verlassen, dass Staatspapiere zu 100 Prozent zurückgezahlt werden - inklusive der versprochenen Zinsen.
Was ist das verlockende an Anleihen von Euro-Krisenländern?
Wer in der aktuellen Euro-Schuldenkrise Geld gewinnbringend anlegen will, ist mit Bundesanleihen schlecht bedient. Das Zinsniveau ist niedrig, extrem billiges Zentralbankgeld verdirbt die Preise für Sparer. Nach Abzug der Inflation macht im Grunde jeder, der Geld auf dem Sparbuch oder in Bundesanleihen anlegt, Verlust. Mancher Anleger lässt sich da von üppigen - teils zweistelligen - Renditen locken, die Papiere von Krisenstaaten wie Griechenland, Spanien und Italien versprechen. Griechen-Bonds genossen zeitweise fast Kultstatus: Im "Handelsblatt" outeten sich im Mai 2010 prominente Unterstützter Athens ("Wir kaufen griechische Staatsanleihen!").
Ging die Rechnung auf?
Anlegern musste klar sein: Das Risiko, mit einer Anleihe des hoch verschuldeten Griechenland auf die Nase zu fallen, war ungleich höher als bei vergleichbaren Wertpapieren. Dazu kam auch noch ein politischer Kurswechsel. "Die Erwartung war, dass Staatsanleihen zu 100 Prozent zurückgezahlt werden. Dieses Prinzip wurde verletzt - und zwar entgegen allen Aussagen, die zuvor gemacht worden waren", kritisierte der damalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Januar. Ein "Zeit"-Redakteur bilanzierte wenig später: Er habe im Juli 2011 Griechenland-Anleihen gekauft, "im Vertrauen darauf, dass Europas Politiker nicht lügen, als sie sagten, sie würden Griechenland nicht pleitegehen lassen". Sein Fazit: "Meine Spekulation erwies sich als erheblich riskanter, als ich dachte."
Konnte man sich dem "freiwilligen" Schuldenschnitt nicht entziehen?
Commerzbank -Chef Martin Blessing brachte es auf den Punkt: "Die Freiwilligkeit bei dem Ding ist ja so wie das Geständnis bei der spanischen Inquisition freiwillig war." Anfang März 2012 verzichteten Banken und Versicherer zähneknirschend auf den Löwenanteil ihrer Forderungen gegenüber Athen. Viele Kleinanleger traf es ebenfalls. Für Missstimmung sorgte dabei auch die Sonderbehandlung der Europäischen Zentralbank (EZB): Obwohl einer der größten Gläubiger Griechenlands, machte sie beim Schuldenerlass nicht mit und tauschte kurzerhand alte griechische Anleihen in neue Papiere. Im Grunde wurden nur die Kennnummern der Papiere geändert, um zu verhindern, dass der griechische Staat Zugriff bekommt.
Was sind Ansätze für mögliche Klagen?
Die Sonderbehandlung der EZB birgt Risiken, das räumten Anfang des Jahres selbst Notenbanker ein: "Am Ende des Tages geht es um die Frage, ob ich als Emittent einzelne Gläubiger besserstellen kann. Alles, was in diese Richtung deutet, ist rechtlich kritisch zu bewerten." Nach Einschätzung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) können Besitzer von Griechen-Anleihen sich grundsätzlich auf drei Wegen juristisch gegen den Zwangsumtausch der Papiere wehren: 1. Schadensersatzklagen in Griechenland, 2. Klagen in Deutschland, 3. Schiedsverfahren zwischen Deutschland und Griechenland.
Welche Erfolgsaussichten haben Kläger?
Anwälte argumentieren, spätestens seit der Argentinien-Pleite 2002 sei bekannt, dass Staatsanleihen nicht sicher seien. Wenn eine Bank Anlegern nicht sage, dass sie im schlimmsten Fall auch bei Staatsanleihen ihren ganzen Einsatz verlieren können, hafte sie. Wer erst kurz vor dem Schuldenschnitt Geld in Griechen-Bonds steckte, um möglichst schnell möglichst viel zu verdienen, dürfte es allerdings schwer haben, Gerichte von Falschberatung zu überzeugen. Vor griechischen Gerichten zu klagen, dürfte allein wegen des Aufwands für deutsche Kleinanleger kein gangbarer Weg sein.
Dass Griechenland faktisch pleite ist und somit fraglich, woher möglicher Schadenersatz kommen soll, schreckt Anwälte nicht. Die Hamburger Kanzlei Gröpper Köpke weiß auch in diesem Fall Rat: "In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein."
Deutsche Anleger klagen gegen Griechenland auf volle Rückzahlung der Anleihen
Deutsche Anleger wollen von Griechenland ihr Geld zurück. Beim Landgericht Kiel sind die bundesweit ersten Klagen auf Rückzahlung von griechischen Anleihen eingereicht worden. Ein Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bestätigte am 22.10.2012 einen entsprechenden Bericht der «Kieler Nachrichten».
Weitere Klagen folgen
In den kommenden Wochen würden in mehreren deutschen Großstädten, in denen Käufer von Griechenland-Anleihen wohnen, weitere Klagen vor den Landgerichten folgen, so die DSW weiter. Zudem sollen sich Anleger aus kleineren Ortschaften in ganz Deutschland zu einer Klagegemeinschaft zusammenfinden, um die Kosten für das juristische Verfahren im Rahmen zu halten.
DSW: Anlagen in der Größenordnung von rund 25.000 Euro
Die DSW hatte bereits im März die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) gegründet, um auf juristischem Weg gegen den verordneten Forderungsverzicht vorzugehen, der rund 80 Prozent des Einsatzes ausmacht. Im Durchschnitt handele es sich um Anlagen in der Größenordnung von rund 25.000 Euro, sagte der Sprecher. Die AGA vertrete rund 4.000 Anleger mit einem Vermögen von 170 Millionen Euro.
Weitere Klagen folgen
In den kommenden Wochen würden in mehreren deutschen Großstädten, in denen Käufer von Griechenland-Anleihen wohnen, weitere Klagen vor den Landgerichten folgen, so die DSW weiter. Zudem sollen sich Anleger aus kleineren Ortschaften in ganz Deutschland zu einer Klagegemeinschaft zusammenfinden, um die Kosten für das juristische Verfahren im Rahmen zu halten.
DSW: Anlagen in der Größenordnung von rund 25.000 Euro
Die DSW hatte bereits im März die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) gegründet, um auf juristischem Weg gegen den verordneten Forderungsverzicht vorzugehen, der rund 80 Prozent des Einsatzes ausmacht. Im Durchschnitt handele es sich um Anlagen in der Größenordnung von rund 25.000 Euro, sagte der Sprecher. Die AGA vertrete rund 4.000 Anleger mit einem Vermögen von 170 Millionen Euro.
Griechenland könnte zum Schuldenabbau einen Teil seiner Staatsanleihen von Privatinvestoren zurückkaufen – für ein Viertel des Wertes. Der Vorschlag soll aus Deutschland kommen
Griechenland soll Kreisen zufolge nach dem Willen Deutschlands die Hälfte seiner ausstehenden Staatsanleihen von Privatinvestoren zurückkaufen und so seine Schulden senken. Wie die Nachrichtenagentur Reuters von einer mit den Vorgängen vertrauten Person am Montag erfuhr, würden die Inhaber der Papiere 25 Prozent des Wertes erhalten.
Der Vorschlag wurde demnach bei Gesprächen zur Vorbereitung des Euro-Finanzministertreffens am Dienstag unterbreitet. Mit dem freiwilligen Rückkauf soll die Schuldenquote Griechenlands um elf Prozentpunkte sinken. Für das kommende Jahr wird erwartet, dass das Land Verbindlichkeiten in Höhe von 190 Prozent seiner Wirtschaftsleistung hat.
Private Gläubiger halten noch griechische Anleihen im Wert von etwa 60 Milliarden Euro. Bei den anderen Gläubigern handelt es sich um die Euro-Länder, den Internationalen Währungsfonds und die Europäische Zentralbank. Dem deutschen Vorschlag zufolge soll der Rückkauf 7,5 Milliarden Euro kosten. Die Hälfte davon würde die griechische Regierung tragen. Die andere Hälfte würde mit Gewinnen bezahlt, die die EZB mit ihren griechischen Staatsanleihen macht.
Bei dem Treffen der Euro-Finanzminister am Dienstag wird erneut über Lösungen für die Krise Griechenlands beraten. Auf der Tagesordnung steht etwa die Frage, ob die Eurogruppe eine dringend von Athen benötigte Kreditrate in Höhe von rund 31 Milliarden Euro freigibt.
Griechenland liegt bei der Umsetzung seines Sparprogramms hinter den Vorgaben der Geldgeber zurück. Die Euro-Finanzminister suchen daher nach Wegen, eine neue Finanzlücke in Milliardenhöhe zu füllen. Diplomaten rechnen deshalb damit, dass die Verhandlungen bei dem Sondertreffen der Euro-Kassenhüter - wie schon in der vergangenen Woche - erneut sehr kompliziert werden.
Nach Angaben von Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter könnten die Minister die für diesen Dienstag angestrebte Entscheidung somit auch vertagen. „Wenn da morgen Abend (Dienstag) keine Einigung erfolgt, dann wird es später erfolgen“, sagte Kampeter in Berlin. „Der Entscheidungsdruck kommt nicht von der Zeit, sondern von den noch nicht deckungsgleichen sachlichen Dingen.“
Griechenland soll Kreisen zufolge nach dem Willen Deutschlands die Hälfte seiner ausstehenden Staatsanleihen von Privatinvestoren zurückkaufen und so seine Schulden senken. Wie die Nachrichtenagentur Reuters von einer mit den Vorgängen vertrauten Person am Montag erfuhr, würden die Inhaber der Papiere 25 Prozent des Wertes erhalten.
Der Vorschlag wurde demnach bei Gesprächen zur Vorbereitung des Euro-Finanzministertreffens am Dienstag unterbreitet. Mit dem freiwilligen Rückkauf soll die Schuldenquote Griechenlands um elf Prozentpunkte sinken. Für das kommende Jahr wird erwartet, dass das Land Verbindlichkeiten in Höhe von 190 Prozent seiner Wirtschaftsleistung hat.
Private Gläubiger halten noch griechische Anleihen im Wert von etwa 60 Milliarden Euro. Bei den anderen Gläubigern handelt es sich um die Euro-Länder, den Internationalen Währungsfonds und die Europäische Zentralbank. Dem deutschen Vorschlag zufolge soll der Rückkauf 7,5 Milliarden Euro kosten. Die Hälfte davon würde die griechische Regierung tragen. Die andere Hälfte würde mit Gewinnen bezahlt, die die EZB mit ihren griechischen Staatsanleihen macht.
Bei dem Treffen der Euro-Finanzminister am Dienstag wird erneut über Lösungen für die Krise Griechenlands beraten. Auf der Tagesordnung steht etwa die Frage, ob die Eurogruppe eine dringend von Athen benötigte Kreditrate in Höhe von rund 31 Milliarden Euro freigibt.
Griechenland liegt bei der Umsetzung seines Sparprogramms hinter den Vorgaben der Geldgeber zurück. Die Euro-Finanzminister suchen daher nach Wegen, eine neue Finanzlücke in Milliardenhöhe zu füllen. Diplomaten rechnen deshalb damit, dass die Verhandlungen bei dem Sondertreffen der Euro-Kassenhüter - wie schon in der vergangenen Woche - erneut sehr kompliziert werden.
Nach Angaben von Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter könnten die Minister die für diesen Dienstag angestrebte Entscheidung somit auch vertagen. „Wenn da morgen Abend (Dienstag) keine Einigung erfolgt, dann wird es später erfolgen“, sagte Kampeter in Berlin. „Der Entscheidungsdruck kommt nicht von der Zeit, sondern von den noch nicht deckungsgleichen sachlichen Dingen.“
Athen bietet bis zu 40 Prozent für Anleihen
Griechenland hat die Bedingungen für seinen Schuldenrückkauf veröffentlicht:
Wer griechische Staatsanleihen besitzt, bekommt zwischen 30,2 bis 40,1 Prozent des ursprünglichen Wertes zurück. Das Angebot läuft bis Freitag. Die Kurse ziehen prompt an.
Die Aktion ist wichtiger Bestandteil eines Milliardenpakets an Maßnahmen, um Griechenland in den kommenden Jahren zusätzlich finanziell zu unterstützen. Ihr Erfolg ist entscheidend dafür, dass dieses Hilfspaket der internationalen Geldgeber auch umgesetzt werden kann. Am späten Montagnachmittag will der griechische Finanzminister Ioannis Stournaras seine Amtskollegen der Euro-Gruppe in Brüssel über die Details informieren.
Für den Schuldenrückkauf wird eine Summe von bis zu zehn Milliarden Euro angepeilt. Damit würde Griechenland nach Schätzungen von Experten eine Schuldenlast von bis zu 30 Milliarden Euro loswerden. Zuletzt hielten Privatanleger griechische Staatsanleihen im Volumen von etwa 62 Milliarden Euro. Etwas mehr als die Hälfte davon befindet sich in den Händen von Banken und Anlegern in Ausland. Es gilt als sicher, dass die griechischen Finanzinstitute, die rund 15 Milliarden Euro halten, an dem Rückkaufprogramm teilnehmen werden.
Holländische Auktion
Als Verfahren wurde eine modifizierte holländische Auktion gewählt. Dabei müssen Investoren ihre Preisvorstellung offenlegen, bevor das Kaufangebot unterbreitet wird. Den Zuschlag erhalten also die Gläubiger mit den niedrigsten Geboten - denn Griechenland ist daran interessiert, seine Schulden zu einem möglichst günstigen Preis zurückzukaufen.
In Athen wird jedoch befürchtet, dass ausländische Privatanleger wie Hedgefonds in Erwartung höherer Gewinne das Angebot nicht annehmen werden. Finanzminister Stournaras hatte für diesen Fall in der vergangenen Woche über einen "Plan B" gespochen, dessen Details er aber nicht bekanntgab.
Die Kurse von griechischen Anleihen reagierten mit massiven Gewinnen auf die Veröffentlichung der Details. Der Kurs für richtungsweisende Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren stieg innerhalb weniger Minuten um etwa 10 Prozent. Das höchste Kursgebot lag im freien Handel bei 39,785 Prozent. Zuvor hatte Griechenland für den Rückkauf von zehnjährigen Anleihen ein Angebot zwischen 38,1 Prozent und 40,1 Prozent unterbreitet.
Für den Schuldenrückkauf wird eine Summe von bis zu rund zehn Milliarden Euro angepeilt. Neben der Laufzeit von zehn Jahren machte Griechenland für den Kauf von Anleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren ein Angebot von 30,2 Prozent bis 32,2 Prozent. Das Angebot der Regierung in Athen läuft noch bis Freitagnachmittag.
Wer griechische Staatsanleihen besitzt, bekommt zwischen 30,2 bis 40,1 Prozent des ursprünglichen Wertes zurück. Das Angebot läuft bis Freitag. Die Kurse ziehen prompt an.
Die Aktion ist wichtiger Bestandteil eines Milliardenpakets an Maßnahmen, um Griechenland in den kommenden Jahren zusätzlich finanziell zu unterstützen. Ihr Erfolg ist entscheidend dafür, dass dieses Hilfspaket der internationalen Geldgeber auch umgesetzt werden kann. Am späten Montagnachmittag will der griechische Finanzminister Ioannis Stournaras seine Amtskollegen der Euro-Gruppe in Brüssel über die Details informieren.
Für den Schuldenrückkauf wird eine Summe von bis zu zehn Milliarden Euro angepeilt. Damit würde Griechenland nach Schätzungen von Experten eine Schuldenlast von bis zu 30 Milliarden Euro loswerden. Zuletzt hielten Privatanleger griechische Staatsanleihen im Volumen von etwa 62 Milliarden Euro. Etwas mehr als die Hälfte davon befindet sich in den Händen von Banken und Anlegern in Ausland. Es gilt als sicher, dass die griechischen Finanzinstitute, die rund 15 Milliarden Euro halten, an dem Rückkaufprogramm teilnehmen werden.
Holländische Auktion
Als Verfahren wurde eine modifizierte holländische Auktion gewählt. Dabei müssen Investoren ihre Preisvorstellung offenlegen, bevor das Kaufangebot unterbreitet wird. Den Zuschlag erhalten also die Gläubiger mit den niedrigsten Geboten - denn Griechenland ist daran interessiert, seine Schulden zu einem möglichst günstigen Preis zurückzukaufen.
In Athen wird jedoch befürchtet, dass ausländische Privatanleger wie Hedgefonds in Erwartung höherer Gewinne das Angebot nicht annehmen werden. Finanzminister Stournaras hatte für diesen Fall in der vergangenen Woche über einen "Plan B" gespochen, dessen Details er aber nicht bekanntgab.
Die Kurse von griechischen Anleihen reagierten mit massiven Gewinnen auf die Veröffentlichung der Details. Der Kurs für richtungsweisende Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren stieg innerhalb weniger Minuten um etwa 10 Prozent. Das höchste Kursgebot lag im freien Handel bei 39,785 Prozent. Zuvor hatte Griechenland für den Rückkauf von zehnjährigen Anleihen ein Angebot zwischen 38,1 Prozent und 40,1 Prozent unterbreitet.
Für den Schuldenrückkauf wird eine Summe von bis zu rund zehn Milliarden Euro angepeilt. Neben der Laufzeit von zehn Jahren machte Griechenland für den Kauf von Anleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren ein Angebot von 30,2 Prozent bis 32,2 Prozent. Das Angebot der Regierung in Athen läuft noch bis Freitagnachmittag.
Athen verlängert Frist für Schuldenrückkauf
Zunächst hatten Medien berichtet, dass das Ziel beim Rückkauf erreicht worden sei. Nun gab Athen bekannt, dass die Frist bis Dienstag verlängert wurde. Mit der Aktion sollen die Schulden um 20 Milliarden Euro sinken
Athen hat die Frist für den Rückkauf griechischer Staatsanleihen bis zum 11. Dezember verlängert. Dies teilte die Schuldenmanagementbehörde (PDMA) am Montag mit. Die Behörde habe sich entschlossen, das Programm bis Dienstag zu verlängern, sagte der Behördenleiter, Stelios Papadopoulos
Damit widerspricht Athen eigenen Aussagen aus Regierungskreisen, wonach das Ziel beim Schuldenrückkauf erreich worden sei. Auch Ministerpräsident Antonis Samaras sagte das Rückkaufprogramm liefe sehr gut. Er werde am Montag oder Dienstag das abschließende Ergebnis der groß angelegten Aktion zur Verringerung der griechischen Staatsschulden erhalten, sagte er laut einem Bericht des staatlichen Fernsehsenders NET am Sonntag bei einem Besuch in München. Samaras war mit seinem Finanzminister Yannis Stournaras nach Bayern gereist und hatte dort Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) getroffen. Dabei vereinbarten Seehofer und Samaras einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit.
Die Verbindlichkeiten des griechischen Staats sollen mit der Aktion um rund 20 Milliarden Euro senken. Ist dieses Vorhaben einmal erfüllt, dürfte auch der Auszahlung dringend benötigter Milliardenhilfen in Höhe von 34 Milliarden Euro nichts mehr im Weg stehen.
Das Rückkaufprogramm richtete sich ausschließlich an private Gläubiger des griechischen Staats. Die Frist zur Annahme des Angebots lief am Freitag ab. Zu den offerierten Preisen von 30 bis 40 Cent für jeden Euro Nennwert seien der Regierung in Athen Schuldpapiere im Umfang von rund 30 Milliarden Euro angeboten, sagte ein griechischer Regierungsvertreter am Samstag
Athen hat die Frist für den Rückkauf griechischer Staatsanleihen bis zum 11. Dezember verlängert. Dies teilte die Schuldenmanagementbehörde (PDMA) am Montag mit. Die Behörde habe sich entschlossen, das Programm bis Dienstag zu verlängern, sagte der Behördenleiter, Stelios Papadopoulos
Damit widerspricht Athen eigenen Aussagen aus Regierungskreisen, wonach das Ziel beim Schuldenrückkauf erreich worden sei. Auch Ministerpräsident Antonis Samaras sagte das Rückkaufprogramm liefe sehr gut. Er werde am Montag oder Dienstag das abschließende Ergebnis der groß angelegten Aktion zur Verringerung der griechischen Staatsschulden erhalten, sagte er laut einem Bericht des staatlichen Fernsehsenders NET am Sonntag bei einem Besuch in München. Samaras war mit seinem Finanzminister Yannis Stournaras nach Bayern gereist und hatte dort Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) getroffen. Dabei vereinbarten Seehofer und Samaras einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit.
Die Verbindlichkeiten des griechischen Staats sollen mit der Aktion um rund 20 Milliarden Euro senken. Ist dieses Vorhaben einmal erfüllt, dürfte auch der Auszahlung dringend benötigter Milliardenhilfen in Höhe von 34 Milliarden Euro nichts mehr im Weg stehen.
Das Rückkaufprogramm richtete sich ausschließlich an private Gläubiger des griechischen Staats. Die Frist zur Annahme des Angebots lief am Freitag ab. Zu den offerierten Preisen von 30 bis 40 Cent für jeden Euro Nennwert seien der Regierung in Athen Schuldpapiere im Umfang von rund 30 Milliarden Euro angeboten, sagte ein griechischer Regierungsvertreter am Samstag


