Neuapostolische Kirche NRW wurde zum Betrugsopfer.
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Neuapostolische Kirche NRW wurde zum Betrugsopfer.
Hier erfahren Sie wie 15 Millionen verzockt wurden:
Neuapostolische Kirche NRW verzockte 15 Millionen Euro
Neuapostolische Kirche NRW verzockte 15 Millionen Euro
"Die Entscheidung für diese Kapitalanlage war aus heutiger Sicht ein Fehler, das tut mir aufrichtig leid"
Im Interview spricht Bezirksapostel Brinkmann über den Anlagebetrug:
Im Interview spricht Bezirksapostel Brinkmann über den Anlagebetrug:
Quelle: www.nak-nrw.de
Zitat
Bezirksapostel Brinkmann, Sie haben vor einer Woche veröffentlicht, dass die Neuapostolische Kirche zehn Millionen Euro aus einer Vermögensanlage verloren hat. Im Internet liest man von „spekulativen Geschäften“. Wie bewerten Sie diese Aussagen?Die Neuapostolische Kirche verwaltet ihre Mittel seriös und sicher. Der Landesvorstand, die Verantwortlichen der Kirchenverwaltung und ich sind uns der hohen Verantwortung bewusst, die wir gegenüber unseren Glaubensgeschwistern hinsichtlich des Kirchenvermögens haben. Daher wird seit Jahrzehnten ein Teil der finanziellen Mittel der Kirche angelegt. Denn wir sind als Kirchenleitung in der Pflicht, das uns anvertraute kirchliche Vermögen mindestens zu erhalten.
Dabei gilt für uns: Sicherheit geht vor Ertrag. Wir legen die Mittel nur im risikoarmen und nichtspekulativen Bereich an. Auch im aktuellen Fall war ich fest davon überzeugt, dass die Vermögensanlage sicher ist.
Wie fühlen Sie sich damit – gerade mit anvertrauten Geldern – Opfer einer Gruppe von Betrügern geworden zu sein?Wie jeder, der Opfer eines Betruges wurde: Schlecht. Meinen Ärger und meine Enttäuschung wird denke ich jeder nachvollziehen können. Der Vorfall hat mir viele schlaflose Nächte bereitet. Und ich verstehe alle meine Glaubensgeschwister, die angesichts dieser Nachricht geschockt reagiert haben. Ich war es auch.
Wie haben Sie sich von der Kapitalanlage überzeugen lassen?Die Anlage war deswegen für mich besonders attraktiv, weil sie nicht nur die üblichen Kapitalmarkterträge erwarten ließ, sondern gleichzeitig auch soziale Projekte unterstützte. Sie wurde mir von einem externen, fachlich-versierten Berater empfohlen, der sich mit dieser Form der Kapitalanlage seit Jahren beschäftigt und mein volles Vertrauen genossen hat.
Haben Sie den falschen Leuten vertraut?Ich habe die Vorgänge in der Rückschau immer wieder selbstkritisch in Frage gestellt. Als mir die Finanzanlage 2007 angeboten wurde, galt meine häufigste Frage der Sicherheit. Auch wenn es heute vielleicht anders aussehen mag: Man hat mir damals ein glaubwürdiges und schlüssiges Konzept vorgelegt.
Vergessen darf man auch nicht, dass wir nicht die einzigen Opfer sind. Auf die Masche der Betrügerbande sind ja nicht nur wir als Kirche hereingefallen. Die beiden anderen Geschädigten, die derzeit vor Gericht in Großbritannien aussagen, sind erfahrene Geschäftsleute. Und auch sie haben sich täuschen lassen. Wir werden in Zukunft alles nur erdenklich Notwendige tun, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.
Woher stammten die Mittel für die Anlage?Der größte Teil des Kirchenvermögens wird in Spezialfonds verwaltet, die gemeinsam mit anderen europäischen Gebietskirchen aufgelegt sind. Die Gebietskirchen haben darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Anlagen vorzunehmen, über die der jeweilige Gebietskirchenpräsident mit seinen Finanzfachleuten entscheidet.
Bei der Vermögensverwaltung haben wir in den letzten Jahrzehnten sehr gute Ergebnisse erzielen können. Die Erträge aus den Anlagen wurden teilweise erneut angelegt – wie auch in diesem Fall. Der Betrug ist der erste Ausfall einer Kapitalanlage in der Vermögensverwaltung in der Geschichte unserer Kirche.
Und wer hat die Entscheidung letztendlich vorbereitet und endgültig gefällt?Ich habe mich nach der Empfehlung mehrmals mit unserem Finanzfachmann der Kirchenverwaltung beraten und dann entschieden. Der Landesvorstand war nicht eingeschaltet, weil Anlageentscheidungen in unserer Gebietskirche seit jeher Angelegenheit des zuständigen Kirchenpräsidenten und der Finanzabteilung waren. Zum damaligen Zeitpunkt war ich fest davon überzeugt, eine für die Kirche gute und richtige Entscheidung getroffen zu haben. Dafür übernehme ich die Verantwortung.
Wann erfuhr der Landesvorstand davon?Den Landesvorstand habe ich 2008 über erste Schwierigkeiten mit der Kapitalanlage informiert. Es folgten weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung, denn parallel wurden viele Gespräche über die Rückzahlung der Mittel mit den damaligen Geschäftspartnern geführt, die jetzt in Großbritannien vor Gericht stehen.
2010 fand eine außerordentliche Sitzung des Landesvorstands statt, in der wir die Sachlage ausgiebig beraten haben. Ein Ergebnis war, dass die Kirche alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten. Auch die Landesversammlung wurde bereits vor einigen Jahren über die Wertberichtigung in der Bilanz auf Basis des jeweiligen Sachstands informiert.
Sehen Sie einen Anlass für personelle Konsequenzen?Nein. Personelle Konsequenzen sehe ich nicht – zumal niemand in der Kirchenleitung oder Verwaltung durch die Anlage persönliche Vorteile gehabt hat. Unabhängig davon hat die Kirchenleitung den Vorfall zum Anlass genommen, die Abläufe auch rechtlich in jeder Hinsicht aufzuarbeiten.
Es war in den letzten Jahren mein intensives Bemühen, die eingesetzten Mittel zurückzuerhalten. Die Entscheidung für diese Kapitalanlage war aus heutiger Sicht ein Fehler, das tut mir aufrichtig leid. Als Kirchenpräsident bin ich Führungsverantwortlicher und treffe täglich Dutzende Entscheidungen. Meistens sind sie richtig, manchmal leider nicht. Jeder, der entscheidet, macht auch Fehler.
Auf welche Weise bekommen Sie ihre Informationen über das laufende Gerichtsverfahren?Wir stehen in engem Kontakt mit den deutschen und englischen Behörden und haben vor Ort jemanden, der den Prozess beobachtet.
Warum gehen Sie jetzt an die Öffentlichkeit?Wir hatten durch die Gespräche lange die Hoffnung, die volle Summe oder einen Großteil zurückzuerhalten. Nachdem wir Strafanzeige erstattet hatten, war es wichtig, die Ermittlungen in Deutschland und England, die verdeckt geführt wurden, nicht zu behindern.
Ende Dezember letzten Jahres ist dann das letzte Mitglied der Gruppe in Deutschland festgenommen und mittlerweile nach England ausgeliefert worden. Deshalb haben wir bewusst bis zum Prozessbeginn mit einer Veröffentlichung gewartet und parallel zu den ersten Medienberichten in England eine Information auf unserer Internetseite veröffentlicht. Zudem habe ich alle Amtsträger in Nordrhein-Westfalen per Rundschreiben
informiert.
Welche Auswirkungen hat es für die Kirche, wenn es bei einem Verlust von zehn Millionen Euro bleibt?Zehn Millionen Euro sind eine sehr hohe Summe und zweifellos für die langfristige Zukunftssicherung wichtig. Kurzfristige Einsparungen, beispielsweise bei Kirchenrenovierungen oder An- und Umbauten, sind nicht notwendig und die kirchliche Tätigkeit ist nicht beeinträchtigt.
Dennoch werden wir im Landesvorstand darüber beraten, wie dieser Verlust langfristig kompensiert werden kann. Zunächst einmal müssen wir allerdings abwarten, was das Gerichtsverfahren ergibt.
Es könnte jetzt der Eindruck entstehen, die Kirche sei reich und nicht auf Spenden angewiesen. Warum muss die Kirche mit ihrem Vermögen grundsätzlich arbeiten?Wir sind verpflichtet, das uns anvertraute kirchliche Vermögen mindestens zu erhalten. Als Kirche stehen wir in der Zukunft vor erheblichen Herausforderungen durch kleiner werdende Gemeinden und daraus resultierenden geringeren Einnahmen. Die Mittel aus der
Vermögensverwaltung dienen also dazu, die kirchliche Arbeit heute und in Zukunft sicherzustellen. Ohne diese zusätzlichen Erträge könnten wir unsere heutigen Ausgaben nicht decken.
Zudem sind die Gebietskirchen weltweit finanziell unterschiedlich ausgestattet, sodass Zinserträge über die Opfer- und Spendeneinnahmen hinaus in Zukunft sicherlich eine größere Rolle spielen werden. Unabhängig davon decken allein die Mittel aus der Vermögensverwaltung nicht den jährlichen finanziellen Bedarf der Kirche. Das Opfer ist nach wie vor unverzichtbare Grundlage für die kirchliche Tätigkeit.
Wie hat die Gebietskirche Nordrhein-Westfalen derzeit ihr Finanzvermögen angelegt? Wie hoch ist der Anteil spekulativer Investments?Es gibt keinerlei spekulative Investitionen. Mehr als 80 Prozent des Kirchenvermögens sind in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und Bankguthaben angelegt, 13 Prozent in Aktien und 6 Prozent in Gold. Die Finanzanlagen werden fast vollständig durch beauftragte Fondsmanager verwaltet.
Können die Glaubensgeschwister weiterhin sicher sein, dass die Kirche ihre Opfergelder nach besten Wissen und Gewissen verwaltet?Ja, diese Sicherheit gewährleisten wir. Als Konsequenz aus dem Anlagebetrug haben wir in den letzten Jahren interne Maßnahmen ergriffen, damit sich solch ein Vorfall nicht wiederholt: So wurde die Richtlinie für Vermögensverwaltung verschärft. Sie enthält spezifische Vorschriften über zulässige Anlageklassen, Bandbreite pro Klasse, Mindestratings und ethischen Prinzipien.
Zudem haben wir ein Anlagegremium gegründet. Es besteht aus fachlich geeigneten Mitgliedern des Landesvorstands, Anlagebeauftragten der Kirchenverwaltung sowie externen Fachleuten. Seine Aufgabe ist es, den Landesvorstand der Gebietskirche bei strategischen Entscheidungen zu beraten und die Vermögensverwaltung sowie die Risikostrategie zu überwachen. Zudem müssen Anlageformen, die nicht spezifisch in der
Richtlinie aufgeführt sind, vom Anlagegremium im Einzelfall genehmigt werden.
Die neuapostolischen Christen in Nordrhein-Westfalen können also sicher sein, dass wir mit dem Kirchenvermögen im Bewusstsein der Opfertreue sehr sorgfältig umgehen. Unsere konservative Anlagestrategie hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Wie bisher werden alle Entscheidungen – auch über kirchliche Ausgaben – im Landesvorstand diskutiert und beschlossen. Gemeinsam mit den Aposteln und Bischöfen werde ich weiterhin meine ganze Zeit und Energie zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen.
Bezirksapostel, herzlichen Dank für das Gespräch.
Schuldsprüche für Anlagebetrüger in Norwich
Vor dem Crown Court in Norwich ist nach drei Monaten das Urteil gegen die Angeklagten ergangen, die unter anderem die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen um Millionen betrogen haben. Drei der sechs Angeklagten wurden von der Jury nach einwöchigen Beratungen für schuldig befunden. Sie erwarten nun mehrjährige Haftstrafen.
Am Donnerstag, 31. Mai 2012, sprach in Norwich die Jury ihr Urteil. Einen Tag später verkündete der Richter das Strafmaß: Zwischen sechs und elf Jahren Haft für drei Angeklagte. Dabei setzte der Richter die zweite Hälfte der Haftstrafe zur Bewährung aus – auch mit Rücksicht auf das fortgeschrittene Alter der Verurteilten, die alle das 60. Lebensjahr überschritten haben.
Elf Jahre Haft
Für elf Jahre wegen Geldwäsche in zwei Fällen ins Gefängnis muss Ian Y. (62). Er hatte verschiedene Konten eröffnet, auf welche die betrogenen Personen und Organisationen das Geld überwiesen hatten – auch die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen. Ohne sein Fachwissen wären die Betrügereien nicht möglich gewesen, begründete der Richter die hohe Strafe unter anderem.
Alan H. (65), der den Vertrag mit der Neuapostolischen Kirche unterzeichnet hatte, wurde zu neun Jahren Gefängnis wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilt. Er habe seine Geschäftspartner bewusst betrogen und seit vielen Jahren Kontakte zu George K. gehabt, dem mutmaßlichen Kopf einer international aktiven Betrügerbande.
Zweiter Prozess im Herbst
K. selbst wurde Ende 2011 in Deutschland verhaftet und sitzt seit der Auslieferung in englischer Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn und Jemal E. soll im Herbst in Norwich eröffnet werden. Von diesem zweiten Prozess verspricht sich die Kirche auch neue Informationen über den Verbleib des Geldes.
Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass es sich bei den Angeklagten um die Handlanger handele, was die Angeklagten in kleinen Teilen entlaste. Keiner der Angeklagten sei nach aktuellem Erkenntnisstand der Initiator der Betrügereien gewesen. Gleichzeitig erkannte der Richter auch eine besondere Schwere darin, dass den Betrügern bewusst gewesen sei, dass sie eine Kirche schädigten.
Zwei Freisprüche
Als dritter Komplize wurde Arthur Trevor F.-B. (62) zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er war in den Betrug eines englischen Millionärs verwickelt, der sich im kirchlichen Bereich engagiert und 15 Millionen Pfund verloren hatte. Drei weitere Angeklagte wurden von der Jury für nicht schuldig befunden und vom Verdacht des Betrugs und der Geldwäsche freigesprochen.
„Ich bin erleichtert und dankbar, dass das erste Gerichtsverfahren nun beendet ist und die Verurteilten keinen weiteren Personen schaden können“, sagte Bezirksapostel Armin Brinkmann in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Er bedanke sich sehr herzlich bei der Bochumer Staatsanwaltschaft sowie der englischen Polizei für ihre gewissenhafte Arbeit in den letzten Monaten und Jahren. „Wir hoffen, in dem folgenden Prozess Informationen über den Verbleib unserer Mittel zu gewinnen und Teile des gestohlenen Geldes zurückzuerhalten“, so der Kirchenpräsident.
Zugang zu staatlichen Förderprogrammen
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen war Ende 2007 einer Gruppe von Betrügern aufgesessen. Diese hatten die Verantwortlichen dazu verleitet, zehn Millionen Euro in einem speziellen Programm anzulegen. Sie versprachen den Zugang zu staatlichen Fördermitteln. Mit den daraus resultierenden Erträgen hätte die Kirche ihre sozialen Aktivitäten weiter ausbauen können – insbesondere in Ländern der Dritten Welt.
Die zehn Millionen Euro sollten dabei als Sicherheit auf einem Konto der Kirche verbleiben, so wurde es von Beginn an betont. Als es jedoch um den Abschluss ging, sahen die Vertragsbedingungen aber vor, dass die Summe zunächst auf ein englisches Bankkonto eines der Verurteilten überwiesen werden sollte, um die Herkunft zu prüfen. Auf dem vertraglich vereinbarten Zielkonto in der Schweiz trafen die überwiesenen zehn Millionen Euro nie ein.
Information der Kirchenmitglieder
Über viele Monate verhandelte die Kirche mit den damaligen Kontaktpersonen über die Rückzahlung des Geldes, ehe sie schließlich Strafanzeige wegen Betrugs erstattete. Die Betrüger hatten in der Zeit mehrmals Lösungen angeboten, dann aber Termine und Vereinbarungen platzen lassen. Bis Ende 2011 wurden daraufhin alle Beteiligten festgenommen.
Im Februar 2012, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und zum Prozessstart, hatte die Neuapostolische Kirche ihre Mitglieder via Rundschreiben und Internetbericht über den Betrug informiert. Zudem veröffentlichte sie eine Information in den „NAK-NRW Informationen“, der quartalsweise erscheinenden Mitgliederzeitschrift.
Anlagegremium berät
Bezirksapostel Armin Brinkmann hatte in den Veröffentlichungen die Verantwortung für die Fehlentscheidung übernommen und über Konsequenzen berichtet, die die Kirchenleitung nach dem Betrug gezogen hatte. So wurde ein Anlagegremium unter Beteiligung externer Fachleute gegründet, welches den Landesvorstand (die Apostel und Bischöfe) bezüglich der Kapitalanlagen berät und die Entscheidungen begleitet. Zudem wurde durch neue Kapitalanlagerichtlinien das Spektrum der möglichen Anlagen beschrieben und die Einbindung des Vorstands in Entscheidungen sicher gestellt.
Der größte Teil des kirchlichen Vermögens wird ohnehin über Spezialfonds verwaltet, die gemeinsam mit anderen europäischen Gebietskirchen aufgelegt sind.
* nak-nrw.de
Am Donnerstag, 31. Mai 2012, sprach in Norwich die Jury ihr Urteil. Einen Tag später verkündete der Richter das Strafmaß: Zwischen sechs und elf Jahren Haft für drei Angeklagte. Dabei setzte der Richter die zweite Hälfte der Haftstrafe zur Bewährung aus – auch mit Rücksicht auf das fortgeschrittene Alter der Verurteilten, die alle das 60. Lebensjahr überschritten haben.
Elf Jahre Haft
Für elf Jahre wegen Geldwäsche in zwei Fällen ins Gefängnis muss Ian Y. (62). Er hatte verschiedene Konten eröffnet, auf welche die betrogenen Personen und Organisationen das Geld überwiesen hatten – auch die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen. Ohne sein Fachwissen wären die Betrügereien nicht möglich gewesen, begründete der Richter die hohe Strafe unter anderem.
Alan H. (65), der den Vertrag mit der Neuapostolischen Kirche unterzeichnet hatte, wurde zu neun Jahren Gefängnis wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilt. Er habe seine Geschäftspartner bewusst betrogen und seit vielen Jahren Kontakte zu George K. gehabt, dem mutmaßlichen Kopf einer international aktiven Betrügerbande.
Zweiter Prozess im Herbst
K. selbst wurde Ende 2011 in Deutschland verhaftet und sitzt seit der Auslieferung in englischer Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn und Jemal E. soll im Herbst in Norwich eröffnet werden. Von diesem zweiten Prozess verspricht sich die Kirche auch neue Informationen über den Verbleib des Geldes.
Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass es sich bei den Angeklagten um die Handlanger handele, was die Angeklagten in kleinen Teilen entlaste. Keiner der Angeklagten sei nach aktuellem Erkenntnisstand der Initiator der Betrügereien gewesen. Gleichzeitig erkannte der Richter auch eine besondere Schwere darin, dass den Betrügern bewusst gewesen sei, dass sie eine Kirche schädigten.
Zwei Freisprüche
Als dritter Komplize wurde Arthur Trevor F.-B. (62) zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er war in den Betrug eines englischen Millionärs verwickelt, der sich im kirchlichen Bereich engagiert und 15 Millionen Pfund verloren hatte. Drei weitere Angeklagte wurden von der Jury für nicht schuldig befunden und vom Verdacht des Betrugs und der Geldwäsche freigesprochen.
„Ich bin erleichtert und dankbar, dass das erste Gerichtsverfahren nun beendet ist und die Verurteilten keinen weiteren Personen schaden können“, sagte Bezirksapostel Armin Brinkmann in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Er bedanke sich sehr herzlich bei der Bochumer Staatsanwaltschaft sowie der englischen Polizei für ihre gewissenhafte Arbeit in den letzten Monaten und Jahren. „Wir hoffen, in dem folgenden Prozess Informationen über den Verbleib unserer Mittel zu gewinnen und Teile des gestohlenen Geldes zurückzuerhalten“, so der Kirchenpräsident.
Zugang zu staatlichen Förderprogrammen
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen war Ende 2007 einer Gruppe von Betrügern aufgesessen. Diese hatten die Verantwortlichen dazu verleitet, zehn Millionen Euro in einem speziellen Programm anzulegen. Sie versprachen den Zugang zu staatlichen Fördermitteln. Mit den daraus resultierenden Erträgen hätte die Kirche ihre sozialen Aktivitäten weiter ausbauen können – insbesondere in Ländern der Dritten Welt.
Die zehn Millionen Euro sollten dabei als Sicherheit auf einem Konto der Kirche verbleiben, so wurde es von Beginn an betont. Als es jedoch um den Abschluss ging, sahen die Vertragsbedingungen aber vor, dass die Summe zunächst auf ein englisches Bankkonto eines der Verurteilten überwiesen werden sollte, um die Herkunft zu prüfen. Auf dem vertraglich vereinbarten Zielkonto in der Schweiz trafen die überwiesenen zehn Millionen Euro nie ein.
Information der Kirchenmitglieder
Über viele Monate verhandelte die Kirche mit den damaligen Kontaktpersonen über die Rückzahlung des Geldes, ehe sie schließlich Strafanzeige wegen Betrugs erstattete. Die Betrüger hatten in der Zeit mehrmals Lösungen angeboten, dann aber Termine und Vereinbarungen platzen lassen. Bis Ende 2011 wurden daraufhin alle Beteiligten festgenommen.
Im Februar 2012, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und zum Prozessstart, hatte die Neuapostolische Kirche ihre Mitglieder via Rundschreiben und Internetbericht über den Betrug informiert. Zudem veröffentlichte sie eine Information in den „NAK-NRW Informationen“, der quartalsweise erscheinenden Mitgliederzeitschrift.
Anlagegremium berät
Bezirksapostel Armin Brinkmann hatte in den Veröffentlichungen die Verantwortung für die Fehlentscheidung übernommen und über Konsequenzen berichtet, die die Kirchenleitung nach dem Betrug gezogen hatte. So wurde ein Anlagegremium unter Beteiligung externer Fachleute gegründet, welches den Landesvorstand (die Apostel und Bischöfe) bezüglich der Kapitalanlagen berät und die Entscheidungen begleitet. Zudem wurde durch neue Kapitalanlagerichtlinien das Spektrum der möglichen Anlagen beschrieben und die Einbindung des Vorstands in Entscheidungen sicher gestellt.
Der größte Teil des kirchlichen Vermögens wird ohnehin über Spezialfonds verwaltet, die gemeinsam mit anderen europäischen Gebietskirchen aufgelegt sind.
* nak-nrw.de
Aufarbeitung Geschehnisse bei der neuapostolischen Kirche
Am 15. Februar 2012 wurde aufgrund von Berichterstattungen in einer Zeitung ein Betrugsfall öffentlich, der im Jahr 2007 den Anfang nahm. Im Dezember 2007 investierte die NAK NRW unter der Leitung des Bezirksapostels Armin Brinkmann rund 10 Millionen Euro in einer, nach eigenen Angaben, scheinbar sicheren und gewinnbringenden Kapitalanlage.
Nach aktuellen Informationen wurde die Anlage von dem Gelsenkirchener Bezirksältesten Frank Zisowski, den der Bezirksapostel später einen langjährigen und engen Vertrauten nannte, empfohlen. Zisowski forderte damals dazu auf das Investment geheim zu halten, er wurde demnach vom Bezirksapostel und dem Verwaltungsleiter Dodt dazu aufgefordert mehr über die Anlage herauszufinden. Sie gingen dabei aller Voraussicht nach dem Betrüger George Katcharin ins Netz.
Das Magazin Glaubenskultur berichtet:
„Dodt und Brinkmann wurde im folgenden ein Dokument über das Investment namens „Asset Enhancement Agreement“ von David Roberts gesandt. ... Den „Kunden“ wurde vorgemacht, sie würden ihre Investition enorm verzinst wieder zurückerstattet bekommen. Man ließ sie glauben, sie würden Zugang zu einer exklusiven Handelsplattform bekommen, die angeblich George Katcharian betrieb. ... Die Kirche überprüfte das Dokument, äußerte jedoch Bedenken, weil es einen Abstand von einigen Tage zwischen dem Aushändigen des Geldes zu einer vorgeblichen „Überprüfung auf Sauberkeit“ nd der Rückzahlung des Geldes auf ihr Bankkonto geben sollte. Ein Treffen wurde für den 12. Dezember 2007 in London arrangiert. Dodt und Brinkmann trafen auf Roberts und Hunt in der Law Society Hall in der Chancery Lane, auch Zisowski war zugegen. Roberts und Hunt repräsentierten eine Firma names „HBF Capital“. Hunt versichterte ihnen, dass das Investmentprojekt sicher wäre. Er gab vor, er wäre Rechtsanwalt – eine Behauptung, die sich inzwischen als unwahr herausstellte. Es gelang den beiden schließlich, die Kirche dazu zu überreden, das Geld zu überweisen."
Nach Abschluss der Anlage und Überweisung der 10 Millionen Euro am 14. Dezember 2007 auf ein neu eingerichtetes Konto in der Schweiz soll die NAK NRW kurze Zeit später doch Ungereimtheiten festgestellt und in den darauffolgenden zwei Jahren versucht haben das Geld zurück zu bekommen. Eine frühzeitig einberufene Landesvorstandsversammlung, bei denen die bereits getätigten Anlagen besprochen wurden, lösten schon damals bei manchen Beteiligten geäußerte Skepsis aus.
Zwar erwog wohl Bezirksapostel Brinkmann, nachdem er Anfang 2008 feststellte, dass die Gelder nicht wie besprochen weitergeleitet wurden, die Polizei einzuschalten, doch wurde dieser von Zisowski beschwichtigt. Der Bezirksälteste und Professor Zisowski sollte nun versuchen das Geld wieder zurückzuerhalten, dazu traf er sich in den kommenden Monaten mit verschiedenen Personen der Bande. Als im April 2009 noch immer kein Geld geflossen war, schrieb Brinkmann einen Brief an Hunt, wo er ihn aufforderte das Geld zurück zu überweisen.
Erst im November 2010 schaltete die NAK NRW die Polizei in England ein, nachdem aber schon ein weiteres Opfer Ende 2008 eine mehrjährige Untersuchung ins Rollen gebracht hatte.
Fast zeitgleich mit der Gebietskirche NRW wurden weitere Anleger Opfer des Betrügerringes, so zum Beispiel auch der britische Millionär Graham Dacre und ein Geschäftsmann aus den USA. Das Magazin Glaubenskultur berichtete, dass sich die Betrüger betont christlich gaben und so auch für die Investition in ihrem gemeinnützigem Projekt für ehemalige Soldaten warben.
Die mindestens sechs Betrüger wurden nach erfolgter Anzeige festgenommen und stehen seit dem 13. Februar 2012 in Norfolk vor Gericht.
Nach aktueller Informationslage sind die erbeuteten Gelder bereits durch verschiedene Geldtransfers und Offshore-Konten in verschiedene Länder und Firmen verschwunden.
Die fehlende Geldsumme wurde bereits in der Bilanz der NAK NRW abgeschrieben. Die Kirche rechnet mit einem Gerichtsurteil im Sommer 2012. Wegen den Vorkommnissen wurde bereits 2010 ein Beratungs- und Kontrollgremium für Geldanlagen berufen, darin, so NAK NRW, sind auch externe Fachleute. Ebenso wurden die Richtlinien stärker verfasst und die Bezirksämter der Gebietskirche über den Vorgang informiert.
Jedoch ist bislang völlig ungeklärt mit welchen genauen Aussagen und Projekten die Betrüger die Kirche dazu animiert haben, das Geld anzulegen.
Erste öffentliche Reaktionen
Das Bekanntwerden des Betrugsfalles und der Verlust der hohen Geldsumme, welche zum großen Teil aus Spenden der Kirchenmitglieder bestand, löste, besonders im Internet, eine große Empörungswelle aus. Laut einem Bericht von Religionsreport gibt es auch konkrete anonyme Rücktrittsforderungen an Bezirksapostel Armin Brinkmann in Internetforen. Weitere Reaktionen, so zum Beispiel bei facebook.de oder nacworld reichen von "Vergebungsbereitschaft" bis "personelle Konsequenzen ziehen".
Erste Stellungnahme Brinkmanns
Am 21. Februar, also sechs Tage nach Bekanntwerden des Betrugsfalles, äußerte sich Bezirksapostel Armin Brinkmann öffentlich in einem Interview zu dem Vorfall. Auf der Internetseite der NAK-NRW bestätigte Brinkmann, dass ihm die Anlagemöglichkeit 2007 von einem langjährig bekannten, fachlich-versierten Berater angeboten wurde (gemeint ist Bezirksältester Prof. Dr. Frank Zisowski). Die Ertragsmöglichkeiten, so Brinkmann, lagen in üblicher Höhe zusätzlich sollte die Anlage christliche Projekte fördern. Weiter übernahm Brinkmann für den Verlust des Vermögens die volle Verantwortung und sagte: "Die Entscheidung für diese Kapitalanlage war aus heutiger Sicht ein Fehler, das tut mir aufrichtig leid." Auch berichtete er, dass er lange die Hoffnung hatte, das Geld komplett zurückzuerhalten. An die Öffentlichkeit ging die Kirche erst, als auch der letzte Verdächtige in Deutschland verhaftet, nach England überstellt und vor Gericht angeklagt wurde. Weiter beteuerte Brinkmann, dass es aufgrund des Verlustes zu keinen Einschnitten kommen wird.
Weitere Folgen
Der nun schon vor dem englischen Gericht befragte Bezirksälteste Frank Zisowski ist seit dem 26. Februar 2012 beurlaubt, auch soll es in seinem Haus eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Auch hat Frank Zisowski von den Betrügern 250.000,- Euro überwiesen bekommen, angeblich aufgrund einer weiteren geschäftlichen Tätigkeit mit ihnen. Die englische Staatsanwaltschaft geht deswegen davon aus, dass Zisowski ein Teil des Betruges gewesen sei. Einer Einladung der britischen Polizei zu einer Befragung folgte Zisowski nicht.
Ebenso ist in diesem Betrugsfall der Verwaltungsleiter (der Gebietskirche NRW in Dortmund) Eberhard Dodt involviert, der als Zeuge vor dem englischen Gericht aussagte. Er war einer der Unterzeichner des Anlagenvertrages. Inwieweit er in dem Entscheidungsprozess beteiligt war, ist aktuell noch unklar.
Wie erst Mitte 2012 bekannt wurde, hatte die Neuapostolische Kirche einen neuwertigen Audi A8 von der Betrügerbande beschlagnahmen lassen, welcher bei einer Festnahme eines Beschuldigten sichergestellt wurde.
Vorwurf der Untreue
Gegenüber dem Bezirksapostel Armin Brinkmann wurden zunehmend Vorwürfe der Untreue laut, sowie der Vorwurf, dass Brinkmann unrechtmäßig alleine, ohne den Landesvorstand zu befragen, diese Geldanlage tätigte. Laut Verfassung der NAK NRW, darf der Gebietskirchenpräsident nur Geschäfte bis 500.000 Euro allein tätigen. Laut einer Pressemitteilung wurde bei der Staatsanwaltschaft in Bochum gegen Brinkmann Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde jedoch wieder eingestellt.
Quelle: Apostolische Geschichte
Nach aktuellen Informationen wurde die Anlage von dem Gelsenkirchener Bezirksältesten Frank Zisowski, den der Bezirksapostel später einen langjährigen und engen Vertrauten nannte, empfohlen. Zisowski forderte damals dazu auf das Investment geheim zu halten, er wurde demnach vom Bezirksapostel und dem Verwaltungsleiter Dodt dazu aufgefordert mehr über die Anlage herauszufinden. Sie gingen dabei aller Voraussicht nach dem Betrüger George Katcharin ins Netz.
Das Magazin Glaubenskultur berichtet:
„Dodt und Brinkmann wurde im folgenden ein Dokument über das Investment namens „Asset Enhancement Agreement“ von David Roberts gesandt. ... Den „Kunden“ wurde vorgemacht, sie würden ihre Investition enorm verzinst wieder zurückerstattet bekommen. Man ließ sie glauben, sie würden Zugang zu einer exklusiven Handelsplattform bekommen, die angeblich George Katcharian betrieb. ... Die Kirche überprüfte das Dokument, äußerte jedoch Bedenken, weil es einen Abstand von einigen Tage zwischen dem Aushändigen des Geldes zu einer vorgeblichen „Überprüfung auf Sauberkeit“ nd der Rückzahlung des Geldes auf ihr Bankkonto geben sollte. Ein Treffen wurde für den 12. Dezember 2007 in London arrangiert. Dodt und Brinkmann trafen auf Roberts und Hunt in der Law Society Hall in der Chancery Lane, auch Zisowski war zugegen. Roberts und Hunt repräsentierten eine Firma names „HBF Capital“. Hunt versichterte ihnen, dass das Investmentprojekt sicher wäre. Er gab vor, er wäre Rechtsanwalt – eine Behauptung, die sich inzwischen als unwahr herausstellte. Es gelang den beiden schließlich, die Kirche dazu zu überreden, das Geld zu überweisen."
Nach Abschluss der Anlage und Überweisung der 10 Millionen Euro am 14. Dezember 2007 auf ein neu eingerichtetes Konto in der Schweiz soll die NAK NRW kurze Zeit später doch Ungereimtheiten festgestellt und in den darauffolgenden zwei Jahren versucht haben das Geld zurück zu bekommen. Eine frühzeitig einberufene Landesvorstandsversammlung, bei denen die bereits getätigten Anlagen besprochen wurden, lösten schon damals bei manchen Beteiligten geäußerte Skepsis aus.
Zwar erwog wohl Bezirksapostel Brinkmann, nachdem er Anfang 2008 feststellte, dass die Gelder nicht wie besprochen weitergeleitet wurden, die Polizei einzuschalten, doch wurde dieser von Zisowski beschwichtigt. Der Bezirksälteste und Professor Zisowski sollte nun versuchen das Geld wieder zurückzuerhalten, dazu traf er sich in den kommenden Monaten mit verschiedenen Personen der Bande. Als im April 2009 noch immer kein Geld geflossen war, schrieb Brinkmann einen Brief an Hunt, wo er ihn aufforderte das Geld zurück zu überweisen.
Erst im November 2010 schaltete die NAK NRW die Polizei in England ein, nachdem aber schon ein weiteres Opfer Ende 2008 eine mehrjährige Untersuchung ins Rollen gebracht hatte.
Fast zeitgleich mit der Gebietskirche NRW wurden weitere Anleger Opfer des Betrügerringes, so zum Beispiel auch der britische Millionär Graham Dacre und ein Geschäftsmann aus den USA. Das Magazin Glaubenskultur berichtete, dass sich die Betrüger betont christlich gaben und so auch für die Investition in ihrem gemeinnützigem Projekt für ehemalige Soldaten warben.
Die mindestens sechs Betrüger wurden nach erfolgter Anzeige festgenommen und stehen seit dem 13. Februar 2012 in Norfolk vor Gericht.
Nach aktueller Informationslage sind die erbeuteten Gelder bereits durch verschiedene Geldtransfers und Offshore-Konten in verschiedene Länder und Firmen verschwunden.
Die fehlende Geldsumme wurde bereits in der Bilanz der NAK NRW abgeschrieben. Die Kirche rechnet mit einem Gerichtsurteil im Sommer 2012. Wegen den Vorkommnissen wurde bereits 2010 ein Beratungs- und Kontrollgremium für Geldanlagen berufen, darin, so NAK NRW, sind auch externe Fachleute. Ebenso wurden die Richtlinien stärker verfasst und die Bezirksämter der Gebietskirche über den Vorgang informiert.
Jedoch ist bislang völlig ungeklärt mit welchen genauen Aussagen und Projekten die Betrüger die Kirche dazu animiert haben, das Geld anzulegen.
Erste öffentliche Reaktionen
Das Bekanntwerden des Betrugsfalles und der Verlust der hohen Geldsumme, welche zum großen Teil aus Spenden der Kirchenmitglieder bestand, löste, besonders im Internet, eine große Empörungswelle aus. Laut einem Bericht von Religionsreport gibt es auch konkrete anonyme Rücktrittsforderungen an Bezirksapostel Armin Brinkmann in Internetforen. Weitere Reaktionen, so zum Beispiel bei facebook.de oder nacworld reichen von "Vergebungsbereitschaft" bis "personelle Konsequenzen ziehen".
Erste Stellungnahme Brinkmanns
Am 21. Februar, also sechs Tage nach Bekanntwerden des Betrugsfalles, äußerte sich Bezirksapostel Armin Brinkmann öffentlich in einem Interview zu dem Vorfall. Auf der Internetseite der NAK-NRW bestätigte Brinkmann, dass ihm die Anlagemöglichkeit 2007 von einem langjährig bekannten, fachlich-versierten Berater angeboten wurde (gemeint ist Bezirksältester Prof. Dr. Frank Zisowski). Die Ertragsmöglichkeiten, so Brinkmann, lagen in üblicher Höhe zusätzlich sollte die Anlage christliche Projekte fördern. Weiter übernahm Brinkmann für den Verlust des Vermögens die volle Verantwortung und sagte: "Die Entscheidung für diese Kapitalanlage war aus heutiger Sicht ein Fehler, das tut mir aufrichtig leid." Auch berichtete er, dass er lange die Hoffnung hatte, das Geld komplett zurückzuerhalten. An die Öffentlichkeit ging die Kirche erst, als auch der letzte Verdächtige in Deutschland verhaftet, nach England überstellt und vor Gericht angeklagt wurde. Weiter beteuerte Brinkmann, dass es aufgrund des Verlustes zu keinen Einschnitten kommen wird.
Weitere Folgen
Der nun schon vor dem englischen Gericht befragte Bezirksälteste Frank Zisowski ist seit dem 26. Februar 2012 beurlaubt, auch soll es in seinem Haus eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Auch hat Frank Zisowski von den Betrügern 250.000,- Euro überwiesen bekommen, angeblich aufgrund einer weiteren geschäftlichen Tätigkeit mit ihnen. Die englische Staatsanwaltschaft geht deswegen davon aus, dass Zisowski ein Teil des Betruges gewesen sei. Einer Einladung der britischen Polizei zu einer Befragung folgte Zisowski nicht.
Ebenso ist in diesem Betrugsfall der Verwaltungsleiter (der Gebietskirche NRW in Dortmund) Eberhard Dodt involviert, der als Zeuge vor dem englischen Gericht aussagte. Er war einer der Unterzeichner des Anlagenvertrages. Inwieweit er in dem Entscheidungsprozess beteiligt war, ist aktuell noch unklar.
Wie erst Mitte 2012 bekannt wurde, hatte die Neuapostolische Kirche einen neuwertigen Audi A8 von der Betrügerbande beschlagnahmen lassen, welcher bei einer Festnahme eines Beschuldigten sichergestellt wurde.
Vorwurf der Untreue
Gegenüber dem Bezirksapostel Armin Brinkmann wurden zunehmend Vorwürfe der Untreue laut, sowie der Vorwurf, dass Brinkmann unrechtmäßig alleine, ohne den Landesvorstand zu befragen, diese Geldanlage tätigte. Laut Verfassung der NAK NRW, darf der Gebietskirchenpräsident nur Geschäfte bis 500.000 Euro allein tätigen. Laut einer Pressemitteilung wurde bei der Staatsanwaltschaft in Bochum gegen Brinkmann Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde jedoch wieder eingestellt.
Quelle: Apostolische Geschichte
Bezirksapostel Armin Brinkmann nutzte den Zentralgottesdienst, um im Anschluss eine persönlich Erklärung zum Kapitalanlagebetrug abzugeben. Darin entschuldigte er sich ausdrücklich für den entstandenen Schaden und die Unruhe, die der Vorfall verursacht hatte. Stammapostel Leber bat die neuapostolischen Christen, nun nach vorne zu schauen.
Einmal im Jahr sind die neuapostolischen Christen zum Zentralgottesdienst eingeladen. Dieser wird von wechselnden Orten via Satellit auf alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und die betreuten Gebietskirchen in Europa übertragen. Aus Anlass der Beauftragung eines Bezirksapostelhelfers hielt diesmal Stammapostel Wilhelm Leber den Gottesdienst (Bericht folgt).
Stellungnahme nach dem Gottesdienst
Nach dem Ende des Gottesdienstes am 7. Oktober 2012 in der Glückauf-Halle in Duisburg machte der Stammapostel die Ereignisse rund um den Kapitalanlagebetrug (wir berichteten) zum Thema. Das Geschehen sei inzwischen sorgfältig aufgearbeitet worden und er wolle nun als internationaler Kirchenleiter zu den Vorgängen offiziell Stellung nehmen.
Zunächst gab jedoch Bezirksapostel Brinkmann eine persönliche Erklärung ab. Darin schilderte er, wie es zu dem Vorfall gekommen war: "Im November 2007 wurde mir eine Kapitalanlage empfohlen, die Zugang zu besonderen Förderungsmöglichkeiten und Subventionen versprach. Die Anlage würde nur vertrauenswürdigen Investoren zugänglich gemacht, die Projekte im sozialen und humanitären Bereich förderten, hieß es damals." Vertraglich sei zudem absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Darum, so führte der Bezirksapostel aus, wurde der Landesvorstand, bestehend aus den Aposteln und Bischöfen, von ihm nicht informiert.
Neue Geschäftsordnung
"Bis 1999 oblag die Entscheidung über Kapitalanlagen ausschließlich dem zuständigen Bezirksapostel. In dieser Tradition habe ich die Entscheidung allein ohne Einschaltung des Landesvorstandes getroffen." Dieser objektive Verstoß gegen die Verfassung der Gebietskirche sei jedoch nicht Ausdruck einer Missachtung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Vorstands gewesen. "Er hat der bislang geübten Praxis für solche Entscheidungen entsprochen", stellte der Bezirksapostel klar.
Durch die zwischenzeitliche Einführung einer Geschäftsordnung habe der Landesvorstand die Entscheidungskompetenzen nun eindeutig geregelt und somit Vorkehrungen getroffen, dass die gemeinsame Verantwortung des Landesvorstandes für die administrative Leitung der Kirche wahrgenommen werde.
Vertrauen zurückgewinnen
Weiter führte Bezirksapostel Brinkmann aus, dass er die Anlageentscheidung selbst nach seinem damaligen besten Wissen und Gewissen getroffen habe, nachdem er sich beraten ließ. "Ich war davon überzeugt, einer seriösen Empfehlung zu folgen." Zudem habe es seinerzeit für ihn keine Hinweise gegeben, die auf eine betrügerische Machenschaft hindeuteten. "Heute ist mir bewusst, dass ich weitergehenden Rat hätte einholen sollen", gestand der Bezirksapostel ein. Durch die Installierung eines Kapitalanlagegremiums mit externen Fachleuten sei mittlerweile sichergestellt, dass Anlageentscheidungen nun noch umfassender fachlich geprüft werden.
"Durch den Kapitalanlagebetrug sind wir in unserer Gebietskirche in eine Situation geraten, die einen hohen finanziellen Schaden verursacht und sehr viel Unruhe erzeugt hat. Dafür bitte ich euch um Entschuldigung", wandte sich Bezirksapostel Brinkmann sehr deutlich an seine Glaubensgeschwister. Gemeinsam mit den Aposteln und Bischöfen bemühe er sich, die gegenwärtige Situation zu verbessern und strapaziertes oder verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Untersuchung der Vorgänge
Stammapostel Wilhelm Leber reichte Bezirksapostel Brinkmann nach der Erklärung die Hand und nahm die Entschuldigung für sich an. Im Anschluss ging er auf Maßnahmen ein, die der Kapitalanlagebetrugsfall nach sich ziehe. In den letzten Monaten seien die Vorgänge mit professioneller Unterstützung untersucht worden. Ein Ergebnis sei, dass es tatsächlich Versäumnisse vonseiten der Kirchenleitung gegeben habe. Daher müsse zunächst einmal sichergestellt werden, dass ein solcher Fall nicht wieder vorkomme.
"Mit dem Kapitalanlagegremium aus Fachleuten sind inzwischen Vorkehrungen getroffen worden, um das zu gewährleisten", so der Stammapostel. Eine Wiederholung eines solchen Falles sei somit ausgeschlossen.
"Ganz dem Werk des Herrn verschrieben"
Personelle Konsequenzen seien für den Bezirksapostelbereich nicht sachdienlich gewesen. "Bezirksapostel Brinkmann kennt den Bereich, auch die daran hängenden Missionsgebiete, sehr genau und weiß über viele Details Bescheid." Dieses Wissen könne sich niemand über Nacht aneignen. Zudem habe sich Bezirksapostel Brinkmann ganz dem Werk des Herrn verschrieben, sich selbst nicht geschont und viele positive Entwicklungen eingeleitet. "Es wäre nicht angemessen, seine gesamte Arbeit als Apostel und Bezirksapostel nur auf den Betrugsfall zu reduzieren und alles andere auszublenden", stellte der Stammapostel klar.
Mit der Beauftragung von Rainer Storck als Bezirksapostelhelfer sei aus heutiger Sicht gewährleistet, dass Bezirksapostel Brinkmann zeitnah nach seinem 65. Geburtstag in den Ruhestand treten könne. Apostel Storck könne sich nun vollumfänglich in alle Aufgaben der Kirchenleitung einarbeiten.
Bitte um Unterstützung
"Wir wollen alles daransetzen, dass das Vertrauen wieder hergestellt werden kann", so Stammapostel Leber abschließend. Er bat die neuapostolischen Christen um Ihre Unterstützung auf diesem Weg.
Einen Hinweis gab der internationale Kirchenleiter noch auf die Frage nach der Bedeutung des Opfers. Die finanzielle Gabe des Einzelnen sei sowohl Opfer für Gott und ein Beitrag für die Organisation Kirche. "Wer gläubig von seinen finanziellen Mitteln etwas abzweigt, um es der Kirche zur Verfügung zu stellen, bringt Gott ein Opfer. Das ist und bleibt eine Sache des Glaubens", so der Stammapostel. Andererseits sei die Kirche eine Organisation, die gehalten sei, die zur Verfügung gestellten Mittel bestmöglich zu verwalten und einzusetzen. Hier dürfe es keine Nachlässigkeit geben.
Auch der zweite Prozess vor dem Crown Court in Norwich (England) endete mit mehrjährigen Haftstrafen.
George K. und cemal E. wurden wegen Betrug und Geldwäsche zu jeweils elf Jahren Haft verurteilt. Bereits Anfang Juni hatte das Gericht in einem ersten Verfahren langjährige Haftstrafen gegen drei Täter verhängt. Alle fünf Männer waren Ende 2007 an einem international tätigen Betrügerring beteiligt, dem unter anderem die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen zum Opfer fiel (wir berichteten mehrfach).
Das Verfahren gegen die beiden Männer in Norwich hatte am 6. September 2012 begonnen und dauerte sechs Wochen. Ihnen wurde Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Beide hatten die Vorwürfe von Beginn an bestritten.
Deutliches Zeichen gesetzt
Die Jury setze mit den Schuldsprüchen nach nur einem Tag Beratung am Freitag, 19. Oktober, ein deutliches Zeichen, dass der Richter mit seinem Urteil und den hohen Haftstrafen bestätigte. George K. (60) wurde für schuldig befunden, einen britischen Millionär und die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen betrogen zu haben. cemal E. (56) wurde in beiden Fällen der Geldwäsche für schuldig befunden.
In der Urteilsverkündung am Montag, 22, Oktober 2012, nutzten die Verteidiger der beiden Angeklagten die letzte Möglichkeit, den Richter milde zu stimmen. Sie bemühten sich, die Rolle der Angeklagten in dem Betrugsfall zu bagatellisieren. Darauf ließ sich der Richter allerdings nicht ein, da bereits der erste Prozess das System des Betrügerrings offengelegt hatte.
Strafmildernd ließ der Richter das fortgeschrittene Alter der Angeklagten einfließen. Zudem lebten beide getrennt von ihren Familien in Dänemark beziehungsweise Zypern. Am Ende lautete die Strafe jeweils auf fünf Jahre Haft für die Beteiligung am Betrug der Neuapostolischen Kirche und sechs Jahre für den Betrug an dem englischen Millionär. Mit der Höhe des Strafmaßes zeigten sich die Vertreter der britischen Polizei sehr zufrieden.
Entschädigung der Opfer
Nach den Schuldsprüchen prüft die britische Polizei nun, inwieweit ermittelte Vermögenswerte und Immobilien der Verurteilten zur Entschädigung der Opfer konfisziert werden können. Damit erhöhen sich die Hoffnungen, die die Neuapostolische Kirche in das Gerichtsverfahren gesetzt hatte: Einen Teil der verlorenen Mittel zurückzuerlangen. Das Konfiszierungs-Verfahren wird allerdings noch einige Monate in Anspruch nehmen.
„Nach dem Urteil wissen wir, dass es richtig war, Strafanzeige zu erstatten“, sagte Bezirksapostel Armin Brinkmann in einer Reaktion nach dem Urteil. Er sei sehr dankbar, dass nach den Urteilen im ersten Prozess nun auch die Hintermänner für einige Jahre niemandem mehr schaden könnten. Zudem bedankte er sich ausdrücklich bei der britischen Polizei, die mit ihren intensiven Ermittlungen dazu beigetragen habe, dass ein Teil der durch den Betrug erbeuteten Gelder aufgefunden und beschlagnahmt werden konnten.
Soziale Aktivitäten ausweiten
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen war Ende 2007 einer Gruppe von Betrügern aufgesessen. Diese hatte die Verantwortlichen dazu verleitet, zehn Millionen Euro aus dem Kirchenvermögen in einem speziellen Programm anzulegen. Damit würde der Zugang zu staatlichen Fördermitteln möglich, so das Versprechen. Mit den daraus resultierenden Erträgen und Zuschüssen hätte die Kirche ihre sozialen Aktivitäten weiter ausbauen können – insbesondere in Ländern der Dritten Welt.
Nach Unstimmigkeiten über den Verbleib der Gelder verhandelte die Kirche viele Monate mit den damaligen Kontaktpersonen über die Rückzahlung des Geldes, ehe sie schließlich Strafanzeige erstattete. Die Betrüger hatten in der Zeit mehrmals Lösungen angeboten, dann aber Termine und Vereinbarungen platzen lassen. Bis Ende 2011 wurden daraufhin alle Beteiligten festgenommen.
Breite Information im Februar
Im Februar 2012, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und zum Prozessstart, ging die Neuapostolische Kirche mit dem Fall an die Öffentlichkeit und informierte auf verschiedenen Wegen ihre Mitglieder über den Anlagebetrug. Anfang Oktober hatte sich Bezirksapostel Armin Brinkmann bei den Mitgliedern für den entstandenen Schaden und die Unruhe in einem persönlichen Statement entschuldigt. Dabei stellte er auch klar, dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen könne.
Einmal im Jahr sind die neuapostolischen Christen zum Zentralgottesdienst eingeladen. Dieser wird von wechselnden Orten via Satellit auf alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und die betreuten Gebietskirchen in Europa übertragen. Aus Anlass der Beauftragung eines Bezirksapostelhelfers hielt diesmal Stammapostel Wilhelm Leber den Gottesdienst (Bericht folgt).
Stellungnahme nach dem Gottesdienst
Nach dem Ende des Gottesdienstes am 7. Oktober 2012 in der Glückauf-Halle in Duisburg machte der Stammapostel die Ereignisse rund um den Kapitalanlagebetrug (wir berichteten) zum Thema. Das Geschehen sei inzwischen sorgfältig aufgearbeitet worden und er wolle nun als internationaler Kirchenleiter zu den Vorgängen offiziell Stellung nehmen.
Zunächst gab jedoch Bezirksapostel Brinkmann eine persönliche Erklärung ab. Darin schilderte er, wie es zu dem Vorfall gekommen war: "Im November 2007 wurde mir eine Kapitalanlage empfohlen, die Zugang zu besonderen Förderungsmöglichkeiten und Subventionen versprach. Die Anlage würde nur vertrauenswürdigen Investoren zugänglich gemacht, die Projekte im sozialen und humanitären Bereich förderten, hieß es damals." Vertraglich sei zudem absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Darum, so führte der Bezirksapostel aus, wurde der Landesvorstand, bestehend aus den Aposteln und Bischöfen, von ihm nicht informiert.
Neue Geschäftsordnung
"Bis 1999 oblag die Entscheidung über Kapitalanlagen ausschließlich dem zuständigen Bezirksapostel. In dieser Tradition habe ich die Entscheidung allein ohne Einschaltung des Landesvorstandes getroffen." Dieser objektive Verstoß gegen die Verfassung der Gebietskirche sei jedoch nicht Ausdruck einer Missachtung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Vorstands gewesen. "Er hat der bislang geübten Praxis für solche Entscheidungen entsprochen", stellte der Bezirksapostel klar.
Durch die zwischenzeitliche Einführung einer Geschäftsordnung habe der Landesvorstand die Entscheidungskompetenzen nun eindeutig geregelt und somit Vorkehrungen getroffen, dass die gemeinsame Verantwortung des Landesvorstandes für die administrative Leitung der Kirche wahrgenommen werde.
Vertrauen zurückgewinnen
Weiter führte Bezirksapostel Brinkmann aus, dass er die Anlageentscheidung selbst nach seinem damaligen besten Wissen und Gewissen getroffen habe, nachdem er sich beraten ließ. "Ich war davon überzeugt, einer seriösen Empfehlung zu folgen." Zudem habe es seinerzeit für ihn keine Hinweise gegeben, die auf eine betrügerische Machenschaft hindeuteten. "Heute ist mir bewusst, dass ich weitergehenden Rat hätte einholen sollen", gestand der Bezirksapostel ein. Durch die Installierung eines Kapitalanlagegremiums mit externen Fachleuten sei mittlerweile sichergestellt, dass Anlageentscheidungen nun noch umfassender fachlich geprüft werden.
"Durch den Kapitalanlagebetrug sind wir in unserer Gebietskirche in eine Situation geraten, die einen hohen finanziellen Schaden verursacht und sehr viel Unruhe erzeugt hat. Dafür bitte ich euch um Entschuldigung", wandte sich Bezirksapostel Brinkmann sehr deutlich an seine Glaubensgeschwister. Gemeinsam mit den Aposteln und Bischöfen bemühe er sich, die gegenwärtige Situation zu verbessern und strapaziertes oder verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Untersuchung der Vorgänge
Stammapostel Wilhelm Leber reichte Bezirksapostel Brinkmann nach der Erklärung die Hand und nahm die Entschuldigung für sich an. Im Anschluss ging er auf Maßnahmen ein, die der Kapitalanlagebetrugsfall nach sich ziehe. In den letzten Monaten seien die Vorgänge mit professioneller Unterstützung untersucht worden. Ein Ergebnis sei, dass es tatsächlich Versäumnisse vonseiten der Kirchenleitung gegeben habe. Daher müsse zunächst einmal sichergestellt werden, dass ein solcher Fall nicht wieder vorkomme.
"Mit dem Kapitalanlagegremium aus Fachleuten sind inzwischen Vorkehrungen getroffen worden, um das zu gewährleisten", so der Stammapostel. Eine Wiederholung eines solchen Falles sei somit ausgeschlossen.
"Ganz dem Werk des Herrn verschrieben"
Personelle Konsequenzen seien für den Bezirksapostelbereich nicht sachdienlich gewesen. "Bezirksapostel Brinkmann kennt den Bereich, auch die daran hängenden Missionsgebiete, sehr genau und weiß über viele Details Bescheid." Dieses Wissen könne sich niemand über Nacht aneignen. Zudem habe sich Bezirksapostel Brinkmann ganz dem Werk des Herrn verschrieben, sich selbst nicht geschont und viele positive Entwicklungen eingeleitet. "Es wäre nicht angemessen, seine gesamte Arbeit als Apostel und Bezirksapostel nur auf den Betrugsfall zu reduzieren und alles andere auszublenden", stellte der Stammapostel klar.
Mit der Beauftragung von Rainer Storck als Bezirksapostelhelfer sei aus heutiger Sicht gewährleistet, dass Bezirksapostel Brinkmann zeitnah nach seinem 65. Geburtstag in den Ruhestand treten könne. Apostel Storck könne sich nun vollumfänglich in alle Aufgaben der Kirchenleitung einarbeiten.
Bitte um Unterstützung
"Wir wollen alles daransetzen, dass das Vertrauen wieder hergestellt werden kann", so Stammapostel Leber abschließend. Er bat die neuapostolischen Christen um Ihre Unterstützung auf diesem Weg.
Einen Hinweis gab der internationale Kirchenleiter noch auf die Frage nach der Bedeutung des Opfers. Die finanzielle Gabe des Einzelnen sei sowohl Opfer für Gott und ein Beitrag für die Organisation Kirche. "Wer gläubig von seinen finanziellen Mitteln etwas abzweigt, um es der Kirche zur Verfügung zu stellen, bringt Gott ein Opfer. Das ist und bleibt eine Sache des Glaubens", so der Stammapostel. Andererseits sei die Kirche eine Organisation, die gehalten sei, die zur Verfügung gestellten Mittel bestmöglich zu verwalten und einzusetzen. Hier dürfe es keine Nachlässigkeit geben.
Auch der zweite Prozess vor dem Crown Court in Norwich (England) endete mit mehrjährigen Haftstrafen.
George K. und cemal E. wurden wegen Betrug und Geldwäsche zu jeweils elf Jahren Haft verurteilt. Bereits Anfang Juni hatte das Gericht in einem ersten Verfahren langjährige Haftstrafen gegen drei Täter verhängt. Alle fünf Männer waren Ende 2007 an einem international tätigen Betrügerring beteiligt, dem unter anderem die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen zum Opfer fiel (wir berichteten mehrfach).
Das Verfahren gegen die beiden Männer in Norwich hatte am 6. September 2012 begonnen und dauerte sechs Wochen. Ihnen wurde Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Beide hatten die Vorwürfe von Beginn an bestritten.
Deutliches Zeichen gesetzt
Die Jury setze mit den Schuldsprüchen nach nur einem Tag Beratung am Freitag, 19. Oktober, ein deutliches Zeichen, dass der Richter mit seinem Urteil und den hohen Haftstrafen bestätigte. George K. (60) wurde für schuldig befunden, einen britischen Millionär und die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen betrogen zu haben. cemal E. (56) wurde in beiden Fällen der Geldwäsche für schuldig befunden.
In der Urteilsverkündung am Montag, 22, Oktober 2012, nutzten die Verteidiger der beiden Angeklagten die letzte Möglichkeit, den Richter milde zu stimmen. Sie bemühten sich, die Rolle der Angeklagten in dem Betrugsfall zu bagatellisieren. Darauf ließ sich der Richter allerdings nicht ein, da bereits der erste Prozess das System des Betrügerrings offengelegt hatte.
Strafmildernd ließ der Richter das fortgeschrittene Alter der Angeklagten einfließen. Zudem lebten beide getrennt von ihren Familien in Dänemark beziehungsweise Zypern. Am Ende lautete die Strafe jeweils auf fünf Jahre Haft für die Beteiligung am Betrug der Neuapostolischen Kirche und sechs Jahre für den Betrug an dem englischen Millionär. Mit der Höhe des Strafmaßes zeigten sich die Vertreter der britischen Polizei sehr zufrieden.
Entschädigung der Opfer
Nach den Schuldsprüchen prüft die britische Polizei nun, inwieweit ermittelte Vermögenswerte und Immobilien der Verurteilten zur Entschädigung der Opfer konfisziert werden können. Damit erhöhen sich die Hoffnungen, die die Neuapostolische Kirche in das Gerichtsverfahren gesetzt hatte: Einen Teil der verlorenen Mittel zurückzuerlangen. Das Konfiszierungs-Verfahren wird allerdings noch einige Monate in Anspruch nehmen.
„Nach dem Urteil wissen wir, dass es richtig war, Strafanzeige zu erstatten“, sagte Bezirksapostel Armin Brinkmann in einer Reaktion nach dem Urteil. Er sei sehr dankbar, dass nach den Urteilen im ersten Prozess nun auch die Hintermänner für einige Jahre niemandem mehr schaden könnten. Zudem bedankte er sich ausdrücklich bei der britischen Polizei, die mit ihren intensiven Ermittlungen dazu beigetragen habe, dass ein Teil der durch den Betrug erbeuteten Gelder aufgefunden und beschlagnahmt werden konnten.
Soziale Aktivitäten ausweiten
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen war Ende 2007 einer Gruppe von Betrügern aufgesessen. Diese hatte die Verantwortlichen dazu verleitet, zehn Millionen Euro aus dem Kirchenvermögen in einem speziellen Programm anzulegen. Damit würde der Zugang zu staatlichen Fördermitteln möglich, so das Versprechen. Mit den daraus resultierenden Erträgen und Zuschüssen hätte die Kirche ihre sozialen Aktivitäten weiter ausbauen können – insbesondere in Ländern der Dritten Welt.
Nach Unstimmigkeiten über den Verbleib der Gelder verhandelte die Kirche viele Monate mit den damaligen Kontaktpersonen über die Rückzahlung des Geldes, ehe sie schließlich Strafanzeige erstattete. Die Betrüger hatten in der Zeit mehrmals Lösungen angeboten, dann aber Termine und Vereinbarungen platzen lassen. Bis Ende 2011 wurden daraufhin alle Beteiligten festgenommen.
Breite Information im Februar
Im Februar 2012, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und zum Prozessstart, ging die Neuapostolische Kirche mit dem Fall an die Öffentlichkeit und informierte auf verschiedenen Wegen ihre Mitglieder über den Anlagebetrug. Anfang Oktober hatte sich Bezirksapostel Armin Brinkmann bei den Mitgliedern für den entstandenen Schaden und die Unruhe in einem persönlichen Statement entschuldigt. Dabei stellte er auch klar, dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen könne.


