NRW - besondere Zuschüsse für Existenzgründungen
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NRW - besondere Zuschüsse für Existenzgründungen
Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Bürgschaften des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für überwiegend investive Maßnahmen von Gewerbebetrieben, Kommunen/Gebietskörperschaften und Freiberuflern. Die Förderung erfolgt auf Antragstellung bei der Hausbank, bei Landesinstituten oder Behörden und wird zweckgebunden zugeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von öffentlichen Fördermitteln besteht nicht. Der Antrag auf Fördermittel ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. In der Regel werden öffentliche Fördermittel als zinsverbilligte Darlehen einschließlich tilgungsfreien Anlaufjahren vergeben, möglich ist aber auch eine Förderung über Zuschüsse.
Stichtag 31.12.2009:
Zuschussanträge für Existenzgründungen in NRW rechtzeitig stellen
Das Land NRW hält noch in diesem Jahr besondere Zuschüsse für Existenzgründungen bereit. Diese betragen 30 Prozent für bestimmte Gründungsvorhaben und in bestimmten Städten und Kreisen.
Grundlage hierfür ist ein Durchführungserlass der Landeswirtschaftsministerin vom 14. Mai 2009, der erstmalig auch konkrete Existenzgründungen in so genannten C-Fördergebieten besonders unterstützt und bis zum 31.12.2009 gültig ist. Bei Anträgen, die nach dieser Frist eingehen, ist im Moment allerdings noch unklar, welche Förderkonditionen gelten werden. „Es ist zwar denkbar, dass die so genannte Bagatellgrenze von 150 TEUR gesenkt wird, aber dann würden jedoch höchstwahrscheinlich die regulären (niedrigeren) Fördersätze gelten.“, meint Unternehmensberater und Fördermittelexperte Markus Tonn.
Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, reicht vorab der Eingang des Antrages bei der NRW.Bank. Später werden dann neben dem vollständigen Antragsformular ein ausgereifter Businessplan und verschiedene Nachweise nachgereicht. Hierbei ist professionelle Hilfe notwendig, da es verschiedenste Faktoren zu beachten gilt. So ist es zum Beispiel erforderlich, dass der Existenzgründer noch nicht begonnen hat, sein Investitionsvorhaben zu verwirklichen. „Schon viele Existenzgründer haben die Chance auf Fördermittel vertan, weil sie zu voreilig waren!“, so Tonn.
Die reguläre Förderung aus dem Regionalen Wirtschaftsprogramm des Landes NRW wird üblicherweise als lohnkostenbezogener oder sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt und beträgt bei Investitionsvorhaben je nach Fördergebiet und Größe des Unternehmens zwischen 7,5% und 28% der förderfähigen Ausgaben. Auch bestehende KMUs können diese Fördertöpfe noch in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Vorprüfung auf „Förderwürdigkeit“ bietet der erfahrene Unternehmensberater Markus Tonn aus Hamm auf seiner Website.
Unter dem Link
www.markus-tonn.de/foerdermittelrecherche/kostenlos.html
stellt der erfahrene Existenzgründungsberater einen Service zur Fördermittelrecherche bereit, der noch bis zum 30. November 2009 kostenlos ist. Dieser Service ist für Unternehmen innerhalb von NRW gedacht. Die Eingabe dauert ca. 3 – 4 Minuten und deckt den Großteil von förderrelevanten Kriterien wie Standort, Art der Investition uvm. ab.
Pressemitteilung von: Unternehmensberatung Hamm
Stichtag 31.12.2009:
Zuschussanträge für Existenzgründungen in NRW rechtzeitig stellen
Das Land NRW hält noch in diesem Jahr besondere Zuschüsse für Existenzgründungen bereit. Diese betragen 30 Prozent für bestimmte Gründungsvorhaben und in bestimmten Städten und Kreisen.
Grundlage hierfür ist ein Durchführungserlass der Landeswirtschaftsministerin vom 14. Mai 2009, der erstmalig auch konkrete Existenzgründungen in so genannten C-Fördergebieten besonders unterstützt und bis zum 31.12.2009 gültig ist. Bei Anträgen, die nach dieser Frist eingehen, ist im Moment allerdings noch unklar, welche Förderkonditionen gelten werden. „Es ist zwar denkbar, dass die so genannte Bagatellgrenze von 150 TEUR gesenkt wird, aber dann würden jedoch höchstwahrscheinlich die regulären (niedrigeren) Fördersätze gelten.“, meint Unternehmensberater und Fördermittelexperte Markus Tonn.
Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, reicht vorab der Eingang des Antrages bei der NRW.Bank. Später werden dann neben dem vollständigen Antragsformular ein ausgereifter Businessplan und verschiedene Nachweise nachgereicht. Hierbei ist professionelle Hilfe notwendig, da es verschiedenste Faktoren zu beachten gilt. So ist es zum Beispiel erforderlich, dass der Existenzgründer noch nicht begonnen hat, sein Investitionsvorhaben zu verwirklichen. „Schon viele Existenzgründer haben die Chance auf Fördermittel vertan, weil sie zu voreilig waren!“, so Tonn.
Die reguläre Förderung aus dem Regionalen Wirtschaftsprogramm des Landes NRW wird üblicherweise als lohnkostenbezogener oder sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt und beträgt bei Investitionsvorhaben je nach Fördergebiet und Größe des Unternehmens zwischen 7,5% und 28% der förderfähigen Ausgaben. Auch bestehende KMUs können diese Fördertöpfe noch in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Vorprüfung auf „Förderwürdigkeit“ bietet der erfahrene Unternehmensberater Markus Tonn aus Hamm auf seiner Website.
Unter dem Link
www.markus-tonn.de/foerdermittelrecherche/kostenlos.html
stellt der erfahrene Existenzgründungsberater einen Service zur Fördermittelrecherche bereit, der noch bis zum 30. November 2009 kostenlos ist. Dieser Service ist für Unternehmen innerhalb von NRW gedacht. Die Eingabe dauert ca. 3 – 4 Minuten und deckt den Großteil von förderrelevanten Kriterien wie Standort, Art der Investition uvm. ab.
Pressemitteilung von: Unternehmensberatung Hamm





