Aufarbeitung des umstrittenen EnBW-Deals - Schwere Vorwürfe gegen Kanzlei Gleiss Lutz
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Aufarbeitung des umstrittenen EnBW-Deals - Schwere Vorwürfe gegen Kanzlei Gleiss Lutz
Bei der Aufarbeitung des umstrittenen EnBW-Deals wird die Tonlage immer rauer. Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus hat der renommierten Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz vorgeworfen, im Untersuchungsausschuss des Landtags nicht die Wahrheit gesagt zu haben. „Mich haben keine Risikohinweise erreicht. Es gibt kein einziges Schriftstück, dass auch nur annähernd als Warnung interpretiert werden kann“, sagte Mappus den Stuttgarter Nachrichten.
Mappus hatte im Herbst 2010 den Wiedereinstieg des Landes bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) beschlossen. Dafür kaufte er in einem Geheim-Deal dem franzsösischen Staatskonzern EdF dessen EnBW-Aktienpaket für rund fünf Milliarden Euro ab. Die Anwälte von Gleiss Lutz berieten ihn und gaben grünes Licht, das Geschäft ohne Beteiligung des Landtags zu vollziehen. Später hatte der Staatsgerichtshof dies als verfassungswidrig verurteilt. Im Rahmen des Untersuchungsausschusses hatten die Anwälte jüngst betont, man habe Mappus damals gewarnt, er habe den Weg aber trotz der rechtlichen Risiken gehen wollen. „Diese Aussage von Gleiss Lutz ist abenteuerlich und schlicht unwahr“, sagte der CDU-Politiker.
Für Mappus ist Ausschuss ein "Schauprozess"
Mappus hält Gleiss Lutz vor, Tatsachen zu verdrehen, um den Ruf der Kanzlei zu retten. „Es war jenseits meiner Vorstellungskraft, dass eine Kanzlei, die ich zum Zeitpunkt ihres Engagements für über jeden Zweifel erhaben und sehr seriös hielt, so offensichtlich versucht, sich jeglicher Verantwortung in exakt dem Bereich zu entledigen, für den sie für ein sehr stattliches Honorar engagiert wurde.“ Gleiss Lutz hatte für die Beratung der Landesregierung ein Honorar von rund 2,7 Millionen Euro erhalten.
Der Ex-Regierungschef erneuerte seine Bereitschaft, alle Informationen über den EnBW-Deal auch weiterhin offenzulegen. Dies sei aber „nicht einfach in einem Untersuchungsausschuss, den Grün-Rot mit allen Mitteln zu einer Art Schauprozess gegen zwei Hauptakteure der Transaktion umzufunktionieren versucht". Am kommenden Freitag (25. Mai) setzt der Untersuchungsausschuss seine Arbeit fort. Dann werden führende Verantwortliche der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), dem zweiten Großaktionär der EnBW, zu dem Geheim-Geschäft gefhört.
Herr Mappus, wann haben Sie zuletzt den Beipackzettel eines Medikaments gelesen?
Da ich mich – Gott sei Dank – bester Gesundheit erfreue, schon längere Zeit nicht mehr. Wenn ich allerdings ein Medikament verschrieben bekäme, würde ich es tun.
Ihr ehemaliger Staatsminister Helmut Rau hat jüngst im Untersuchungsausschuss klargemacht, dass man sich im Dezember 2010 beim EnBW-Aktienkauf ganz auf den Rat der Kanzlei Gleiss Lutz verlassen habe und es keine Risiken-und-Nebenwirkungen-Beilage gegeben habe. Können Sie sich an einen solchen Beipackzettel erinnern?
Nein. Im Gegenteil: In der Sitzung des Kabinetts am 6. Dezember 2010, in der die Transaktion beschlossen wurde, hat ein Minister, der Bedenken wegen des von Gleiss Lutz vorgeschlagenen Rechtsweges hatte, diese auch geäußert. Der Vertreter von Gleiss Lutz hat dann für alle vernehmbar klar und deutlich dargelegt, warum dieser Weg aus seiner Sicht rechtssicher ist. Deshalb bleibt es bei meiner Aussage im Untersuchungsausschuss: Wären von Gleiss Lutz Zweifel an der Gangbarkeit dieses Rechtsweges, den die Kanzlei ja im Übrigen selbst vorgeschlagen hatte, geäußert worden, hätte ich diese Transaktion sofort abgebrochen! Gleiss Lutz hat den Weg über Artikel 81 Landesverfassung gesucht, gefunden, als gangbar betrachtet und vorgeschlagen!
Seit Ihrem Auftritt im Untersuchungsausschuss im März haben Sie sich rar gemacht. Sind Sie zufrieden oder entsetzt über die Zeugenaussagen, die es seither gegeben hat?
Es geht in diesem Untersuchungsausschuss ausschließlich um die wahrheitsgemäße Darstellung der Umstände, die zum Erwerb der EnBW-Unternehmensanteile durch das Land geführt haben. Insofern hat mich nur eines überrascht und wirklich entsetzt: der Auftritt der Gleiss-Lutz-Anwälte. Es war jenseits meiner Vorstellungskraft, dass eine Kanzlei, die ich zum Zeitpunkt ihres Engagements für über jeden Zweifel erhaben und sehr seriös hielt, so offensichtlich versucht, sich jeglicher Verantwortung in exakt dem Bereich zu entledigen, für den sie für ein sehr stattliches Honorar engagiert wurde.
Wie sehr fühlen Sie sich durch den bisherigen Verlauf des Ausschusses rehabilitiert?
Es ist für mich eine Frage der Ehre, dass die Begleitumstände der EnBW-Transaktion, zu der ich nach wie vor und aus ganzer Überzeugung stehe, voll umfänglich und wahrheitsgemäß dargelegt werden. Dies ist nicht einfach in einem Untersuchungsausschuss, den Grün-Rot mit allen Mitteln zu einer Art Schauprozess gegen zwei Hauptakteure der Transaktion umzufunktionieren versucht.
Nun ja, die Gleiss-Lutz-Anwälte sagen, Sie hätten sich damals über alle Warnungen hinweggesetzt und den Deal durchgezogen. SPD und Grüne werfen Ihnen deshalb vor, Sie hätten im Untersuchungsausschuss gelogen.
Die Aussagen aller Zeugen, die damals an den Transaktionen beteiligt bzw. in den entscheidenden Sitzungen zugegen waren, stimmen mit meinen Erinnerungen überein. Dies trifft auf Dirk Notheis, Helmut Rau, Willi Stächele, Ulrich Goll, Hubert Wicker, Heiko Kusche und andere mehr zu. Sie haben übereinstimmend dargelegt, dass es keinerlei Warnung gab, sondern im Gegenteil Andreas Schockenhoff aus der Kanzlei Gleiss Lutz in mehreren Sitzungen erklärt hat, warum der eingeschlagene Weg der richtige ist. Es gibt kein einziges Schriftstück, das auch nur annähernd als Warnung interpretiert werden kann.
Und der Vorwurf, Sie hätten gelogen?
Der Zweck des Untersuchungsausschusses ist die Wahrheitsfindung. Aber SPD und Grünen geht es nicht um die Wahrheitsfindung, sondern darum, den Ausschuss zu politischen Zwecken einzusetzen.
Noch mal. Die Anwälte von Gleiss Lutz behaupten, Sie seien bereit gewesen, den Aktienkauf zu tätigen, auch wenn „verfassungsrechtliche Risiken verbleiben“. Stimmt das?
Und gleichzeitig sagen sie, es hätte in dieser Frage gar keinen direkten Kontakt zwi-schen uns gegeben. Deshalb ist diese Aussage von Gleiss Lutz abenteuerlich und schlicht unwahr!
* Stuttgarter Nachrichten
Mappus hatte im Herbst 2010 den Wiedereinstieg des Landes bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) beschlossen. Dafür kaufte er in einem Geheim-Deal dem franzsösischen Staatskonzern EdF dessen EnBW-Aktienpaket für rund fünf Milliarden Euro ab. Die Anwälte von Gleiss Lutz berieten ihn und gaben grünes Licht, das Geschäft ohne Beteiligung des Landtags zu vollziehen. Später hatte der Staatsgerichtshof dies als verfassungswidrig verurteilt. Im Rahmen des Untersuchungsausschusses hatten die Anwälte jüngst betont, man habe Mappus damals gewarnt, er habe den Weg aber trotz der rechtlichen Risiken gehen wollen. „Diese Aussage von Gleiss Lutz ist abenteuerlich und schlicht unwahr“, sagte der CDU-Politiker.
Für Mappus ist Ausschuss ein "Schauprozess"
Mappus hält Gleiss Lutz vor, Tatsachen zu verdrehen, um den Ruf der Kanzlei zu retten. „Es war jenseits meiner Vorstellungskraft, dass eine Kanzlei, die ich zum Zeitpunkt ihres Engagements für über jeden Zweifel erhaben und sehr seriös hielt, so offensichtlich versucht, sich jeglicher Verantwortung in exakt dem Bereich zu entledigen, für den sie für ein sehr stattliches Honorar engagiert wurde.“ Gleiss Lutz hatte für die Beratung der Landesregierung ein Honorar von rund 2,7 Millionen Euro erhalten.
Der Ex-Regierungschef erneuerte seine Bereitschaft, alle Informationen über den EnBW-Deal auch weiterhin offenzulegen. Dies sei aber „nicht einfach in einem Untersuchungsausschuss, den Grün-Rot mit allen Mitteln zu einer Art Schauprozess gegen zwei Hauptakteure der Transaktion umzufunktionieren versucht". Am kommenden Freitag (25. Mai) setzt der Untersuchungsausschuss seine Arbeit fort. Dann werden führende Verantwortliche der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), dem zweiten Großaktionär der EnBW, zu dem Geheim-Geschäft gefhört.
Zitat
Seit Monaten versucht der Untersuchungsausschuss, den fünf Milliarden Euro teuren Wiedereinstieg des Landes bei der EnBW aufzuklären. Bislang ohne Erfolg. Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus wehrt sich nun, ein Lügner zu sein.
Herr Mappus, wann haben Sie zuletzt den Beipackzettel eines Medikaments gelesen?
Da ich mich – Gott sei Dank – bester Gesundheit erfreue, schon längere Zeit nicht mehr. Wenn ich allerdings ein Medikament verschrieben bekäme, würde ich es tun.
Ihr ehemaliger Staatsminister Helmut Rau hat jüngst im Untersuchungsausschuss klargemacht, dass man sich im Dezember 2010 beim EnBW-Aktienkauf ganz auf den Rat der Kanzlei Gleiss Lutz verlassen habe und es keine Risiken-und-Nebenwirkungen-Beilage gegeben habe. Können Sie sich an einen solchen Beipackzettel erinnern?
Nein. Im Gegenteil: In der Sitzung des Kabinetts am 6. Dezember 2010, in der die Transaktion beschlossen wurde, hat ein Minister, der Bedenken wegen des von Gleiss Lutz vorgeschlagenen Rechtsweges hatte, diese auch geäußert. Der Vertreter von Gleiss Lutz hat dann für alle vernehmbar klar und deutlich dargelegt, warum dieser Weg aus seiner Sicht rechtssicher ist. Deshalb bleibt es bei meiner Aussage im Untersuchungsausschuss: Wären von Gleiss Lutz Zweifel an der Gangbarkeit dieses Rechtsweges, den die Kanzlei ja im Übrigen selbst vorgeschlagen hatte, geäußert worden, hätte ich diese Transaktion sofort abgebrochen! Gleiss Lutz hat den Weg über Artikel 81 Landesverfassung gesucht, gefunden, als gangbar betrachtet und vorgeschlagen!
Seit Ihrem Auftritt im Untersuchungsausschuss im März haben Sie sich rar gemacht. Sind Sie zufrieden oder entsetzt über die Zeugenaussagen, die es seither gegeben hat?
Es geht in diesem Untersuchungsausschuss ausschließlich um die wahrheitsgemäße Darstellung der Umstände, die zum Erwerb der EnBW-Unternehmensanteile durch das Land geführt haben. Insofern hat mich nur eines überrascht und wirklich entsetzt: der Auftritt der Gleiss-Lutz-Anwälte. Es war jenseits meiner Vorstellungskraft, dass eine Kanzlei, die ich zum Zeitpunkt ihres Engagements für über jeden Zweifel erhaben und sehr seriös hielt, so offensichtlich versucht, sich jeglicher Verantwortung in exakt dem Bereich zu entledigen, für den sie für ein sehr stattliches Honorar engagiert wurde.
Wie sehr fühlen Sie sich durch den bisherigen Verlauf des Ausschusses rehabilitiert?
Es ist für mich eine Frage der Ehre, dass die Begleitumstände der EnBW-Transaktion, zu der ich nach wie vor und aus ganzer Überzeugung stehe, voll umfänglich und wahrheitsgemäß dargelegt werden. Dies ist nicht einfach in einem Untersuchungsausschuss, den Grün-Rot mit allen Mitteln zu einer Art Schauprozess gegen zwei Hauptakteure der Transaktion umzufunktionieren versucht.
Nun ja, die Gleiss-Lutz-Anwälte sagen, Sie hätten sich damals über alle Warnungen hinweggesetzt und den Deal durchgezogen. SPD und Grüne werfen Ihnen deshalb vor, Sie hätten im Untersuchungsausschuss gelogen.
Die Aussagen aller Zeugen, die damals an den Transaktionen beteiligt bzw. in den entscheidenden Sitzungen zugegen waren, stimmen mit meinen Erinnerungen überein. Dies trifft auf Dirk Notheis, Helmut Rau, Willi Stächele, Ulrich Goll, Hubert Wicker, Heiko Kusche und andere mehr zu. Sie haben übereinstimmend dargelegt, dass es keinerlei Warnung gab, sondern im Gegenteil Andreas Schockenhoff aus der Kanzlei Gleiss Lutz in mehreren Sitzungen erklärt hat, warum der eingeschlagene Weg der richtige ist. Es gibt kein einziges Schriftstück, das auch nur annähernd als Warnung interpretiert werden kann.
Und der Vorwurf, Sie hätten gelogen?
Der Zweck des Untersuchungsausschusses ist die Wahrheitsfindung. Aber SPD und Grünen geht es nicht um die Wahrheitsfindung, sondern darum, den Ausschuss zu politischen Zwecken einzusetzen.
Noch mal. Die Anwälte von Gleiss Lutz behaupten, Sie seien bereit gewesen, den Aktienkauf zu tätigen, auch wenn „verfassungsrechtliche Risiken verbleiben“. Stimmt das?
Und gleichzeitig sagen sie, es hätte in dieser Frage gar keinen direkten Kontakt zwi-schen uns gegeben. Deshalb ist diese Aussage von Gleiss Lutz abenteuerlich und schlicht unwahr!
* Stuttgarter Nachrichten
Der Rechnungshof Baden-Württembergs hat ein vernichtendes Urteil über den größten Deal gesprochen, den das Land jemals abgeschlossen hat. Die Übernahme des Stromversorgers Energie Baden-Württemberg (EnBW) vom 6. Dezember 2010 habe in "wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung" für ein solches Geschäft vorgesehen seien, schreibt der Rechnungshof.
Der 80-seitige Bericht liest sich wie eine Anklageschrift gegen den ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten. Dieser hatte behauptet, sein Deal würde "die schwäbische Hausfrau begeistern". Doch die würde - wenn sie die Aktien der EnBW in ihr Körbchen getan hätte - wohl heute bitterlich weinen. 4,7 Milliarden Euro Steuergeld gab Mappus aus - 41,50 Euro pro Aktie. Gestern stand der EnBW-Kurs bei 31 Euro
Der 80-seitige Bericht liest sich wie eine Anklageschrift gegen den ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten. Dieser hatte behauptet, sein Deal würde "die schwäbische Hausfrau begeistern". Doch die würde - wenn sie die Aktien der EnBW in ihr Körbchen getan hätte - wohl heute bitterlich weinen. 4,7 Milliarden Euro Steuergeld gab Mappus aus - 41,50 Euro pro Aktie. Gestern stand der EnBW-Kurs bei 31 Euro
Staatsanwalt ermittelt gegen Mappus
Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) soll für Baden-Württemberg den Kauf eines maßlos überteuerten Aktienpaketes eingefädelt haben. Er steht im Verdacht der Untreue. Bei einer bundesweiten Razzia wurde auch das Düsseldorfer Büro der Agentur Hering Schuppener durchsucht.
In seinen besten Tagen galt Stefan Mappus als eines der größten Talente der CDU. Jetzt droht dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg eine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Mappus wegen des Verdachts auf Untreue.
50 Einsatzkräfte haben gestern Wohnungen und Büros in ganz Deutschland durchsucht – unter anderem bei der Düsseldorfer Kommunikationsagentur Hering Schuppener. Neben Mappus wird auch gegen den Deutschland-Chef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, wegen Verdachts auf Beihilfe zur Untreue ermittelt. Mappus und sein enger Freund Notheis sollen Ende 2010 für Baden-Württemberg den Rückkauf eines knapp 4,7 Milliarden Euro schweren Aktienpakets des Energieversorgers EnBW eingefädelt haben. Viel zu teuer, wie inzwischen zwei Gutachten nahelegen.
Laut baden-württembergischem Rechnungshof hat Mappus bei den Verhandlungen mit dem Verkäufer – dem französischen Energieriesen EdF – ohne Not auf die Chance verzichtet, den Preis um rund 180 Millionen Euro zu drücken. Laut Gutachten der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer Warth&Klein Grant Thornton hat er sogar 840 Millionen Euro zu viel bezahlt. Für die Staatsanwaltschaft gibt es daher "tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus beim Erwerb der Aktien der Untreue und der Beschuldigte Dr. Notheis wegen Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben könnten", wie eine Sprecherin gestern sagte. Wird Mappus verurteilt, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldbuße.
Die Anwälte der beiden Beschuldigten wiesen die Vorwürfe gestern zurück. Mappus wurde im März 2011 abgewählt, Notheis hat seine Tätigkeit als Deutschland-Chef von Morgan Stanley im vergangenen Juni auf unbestimmte Zeit niedergelegt.
Für beide könnte die Angelegenheit auch persönlich noch teuer werden. Baden-Württembergs neuer Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte gestern, er lasse prüfen, ob das Land Schadenersatz von Mappus und Notheis einfordere. Es habe "erhebliche Beratungsfehler" gegeben. Die Ermittler seien einer möglichen Strafanzeige durch das Land zuvorgekommen. Auch der baden-württembergische CDU-Fraktionschef Peter Hauk brach gestern mit dem früheren Regierungschef: "Das ist nicht Politikstil der CDU", sagte Hauk. Die Ära Mappus sei nur ein Bruchteil der 58 Jahre gewesen, in denen die CDU im Südwesten regiert habe.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft kam Ende Juni durch ein Gutachten des Landesrechnungshofes in Gang. Darin werden Mappus und seinem Jugendfreund Notheis, die sich aus ihrer gemeinsamen Zeit bei der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union kennen, verschiedene Pflichtverletzungen vorgeworfen. Der ohne Beteiligung des Landtags und hinter dem Rücken des Finanzministers innerhalb weniger Tage mit der französischen EdF vereinbarte Rückkauf der Anteile sei weder ausreichend vorbereitet worden, noch sei der Kaufpreis ausreichend auf Wirtschaftlichkeit geprüft worden. So hatte die EdF laut Rechnungshof als Untergrenze einen Verkaufspreis pro Aktie von 39,90 Euro vorgesehen, das Land hat aber 40 Euro für jede der gut 124 Millionen Aktien aus dem Paket akzeptiert. Zudem habe Mappus der Erhöhung des Kaufpreises auf 41,50 Euro pro Aktie zur Kompensation der Dividende für das Jahr 2010 zugestimmt – und zwar ohne jegliche Verhandlung. Morgan Stanley hat Mappus bei dem Kauf beraten. Das Honorar der Banker war an den Kaufpreis gekoppelt. Die Opposition hatte Mappus schon kurz nach dem Deal im Dezember 2010 vorgeworfen, er habe sich mit der beinahe heimlichen und überstürzten Aktion nur ein politisches Denkmal setzen und seine Wiederwahl sichern wollen.
Bei der bundesweiten Razzia hat die Staatsanwaltschaft gestern die Privatwohnung von Mappus in Pforzheim, von dessen Eltern in Mühlacker sowie sein Büro in Stuttgart durchsucht. Außerdem wurden eine Privatwohnung in Notheis' Heimatort Ettlingen sowie der Morgan-Stanley-Sitz in Frankfurt durchsucht. Am Vormittag klingelten sechs Fahnder ohne Voranmeldung auch am Büro der Düsseldorfer Kommunikationsberatung Hering Schuppener und stellten Papiere sowie Computerdateien sicher. Parallel wurde die Schuppener-Dependance in Frankfurt durchsucht. Wie Agentur-Chef Ralf Hering unserer Zeitung sagte, hatte seine Firma von Morgan Stanley den Auftrag erhalten, das Land bei der Kommunikation des Deals zu beraten. Die Mitarbeiter von Hering Schuppener gehören laut Staatsanwaltschaft nicht zum Kreis der Beschuldigten.
Vor gut einem Jahr war Mappus noch als starker Mann seiner Partei in die baden-württembergische Landtagswahl gegangen. Er galt als eine Mischung aus Helmut Kohl und Franz Josef Strauß: robust, clever, trickreicher Strippenzieher. Nicht zuletzt wegen der starken Kritik an seinem EnBW-Deal musste er dann aber sein Amt an den Grünen Winfried Kretschmann abgeben. Danach legte er sowohl seinen CDU-Landesvorsitz als auch sein Landtagsmandat nieder. Mappus heuerte bei dem Darmstädter Arzneimittelhersteller Merck an, für den er das Brasilien-Geschäft leiten sollte. Dazu kam es aber nicht. Wegen der anhaltenden Kritik an seiner Person verließ er Merck schon nach vier Monaten wieder.
Quelle: RP
In seinen besten Tagen galt Stefan Mappus als eines der größten Talente der CDU. Jetzt droht dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg eine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Mappus wegen des Verdachts auf Untreue.
50 Einsatzkräfte haben gestern Wohnungen und Büros in ganz Deutschland durchsucht – unter anderem bei der Düsseldorfer Kommunikationsagentur Hering Schuppener. Neben Mappus wird auch gegen den Deutschland-Chef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, wegen Verdachts auf Beihilfe zur Untreue ermittelt. Mappus und sein enger Freund Notheis sollen Ende 2010 für Baden-Württemberg den Rückkauf eines knapp 4,7 Milliarden Euro schweren Aktienpakets des Energieversorgers EnBW eingefädelt haben. Viel zu teuer, wie inzwischen zwei Gutachten nahelegen.
Laut baden-württembergischem Rechnungshof hat Mappus bei den Verhandlungen mit dem Verkäufer – dem französischen Energieriesen EdF – ohne Not auf die Chance verzichtet, den Preis um rund 180 Millionen Euro zu drücken. Laut Gutachten der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer Warth&Klein Grant Thornton hat er sogar 840 Millionen Euro zu viel bezahlt. Für die Staatsanwaltschaft gibt es daher "tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus beim Erwerb der Aktien der Untreue und der Beschuldigte Dr. Notheis wegen Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben könnten", wie eine Sprecherin gestern sagte. Wird Mappus verurteilt, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldbuße.
Die Anwälte der beiden Beschuldigten wiesen die Vorwürfe gestern zurück. Mappus wurde im März 2011 abgewählt, Notheis hat seine Tätigkeit als Deutschland-Chef von Morgan Stanley im vergangenen Juni auf unbestimmte Zeit niedergelegt.
Für beide könnte die Angelegenheit auch persönlich noch teuer werden. Baden-Württembergs neuer Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte gestern, er lasse prüfen, ob das Land Schadenersatz von Mappus und Notheis einfordere. Es habe "erhebliche Beratungsfehler" gegeben. Die Ermittler seien einer möglichen Strafanzeige durch das Land zuvorgekommen. Auch der baden-württembergische CDU-Fraktionschef Peter Hauk brach gestern mit dem früheren Regierungschef: "Das ist nicht Politikstil der CDU", sagte Hauk. Die Ära Mappus sei nur ein Bruchteil der 58 Jahre gewesen, in denen die CDU im Südwesten regiert habe.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft kam Ende Juni durch ein Gutachten des Landesrechnungshofes in Gang. Darin werden Mappus und seinem Jugendfreund Notheis, die sich aus ihrer gemeinsamen Zeit bei der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union kennen, verschiedene Pflichtverletzungen vorgeworfen. Der ohne Beteiligung des Landtags und hinter dem Rücken des Finanzministers innerhalb weniger Tage mit der französischen EdF vereinbarte Rückkauf der Anteile sei weder ausreichend vorbereitet worden, noch sei der Kaufpreis ausreichend auf Wirtschaftlichkeit geprüft worden. So hatte die EdF laut Rechnungshof als Untergrenze einen Verkaufspreis pro Aktie von 39,90 Euro vorgesehen, das Land hat aber 40 Euro für jede der gut 124 Millionen Aktien aus dem Paket akzeptiert. Zudem habe Mappus der Erhöhung des Kaufpreises auf 41,50 Euro pro Aktie zur Kompensation der Dividende für das Jahr 2010 zugestimmt – und zwar ohne jegliche Verhandlung. Morgan Stanley hat Mappus bei dem Kauf beraten. Das Honorar der Banker war an den Kaufpreis gekoppelt. Die Opposition hatte Mappus schon kurz nach dem Deal im Dezember 2010 vorgeworfen, er habe sich mit der beinahe heimlichen und überstürzten Aktion nur ein politisches Denkmal setzen und seine Wiederwahl sichern wollen.
Bei der bundesweiten Razzia hat die Staatsanwaltschaft gestern die Privatwohnung von Mappus in Pforzheim, von dessen Eltern in Mühlacker sowie sein Büro in Stuttgart durchsucht. Außerdem wurden eine Privatwohnung in Notheis' Heimatort Ettlingen sowie der Morgan-Stanley-Sitz in Frankfurt durchsucht. Am Vormittag klingelten sechs Fahnder ohne Voranmeldung auch am Büro der Düsseldorfer Kommunikationsberatung Hering Schuppener und stellten Papiere sowie Computerdateien sicher. Parallel wurde die Schuppener-Dependance in Frankfurt durchsucht. Wie Agentur-Chef Ralf Hering unserer Zeitung sagte, hatte seine Firma von Morgan Stanley den Auftrag erhalten, das Land bei der Kommunikation des Deals zu beraten. Die Mitarbeiter von Hering Schuppener gehören laut Staatsanwaltschaft nicht zum Kreis der Beschuldigten.
Vor gut einem Jahr war Mappus noch als starker Mann seiner Partei in die baden-württembergische Landtagswahl gegangen. Er galt als eine Mischung aus Helmut Kohl und Franz Josef Strauß: robust, clever, trickreicher Strippenzieher. Nicht zuletzt wegen der starken Kritik an seinem EnBW-Deal musste er dann aber sein Amt an den Grünen Winfried Kretschmann abgeben. Danach legte er sowohl seinen CDU-Landesvorsitz als auch sein Landtagsmandat nieder. Mappus heuerte bei dem Darmstädter Arzneimittelhersteller Merck an, für den er das Brasilien-Geschäft leiten sollte. Dazu kam es aber nicht. Wegen der anhaltenden Kritik an seiner Person verließ er Merck schon nach vier Monaten wieder.
Quelle: RP
Staatsanwaltschaft Stuttgart wehrt sich gegen falsche Berichterstattung
In der „Stuttgarter Zeitung“ vom 13.07 wird in einem Artikel mit der Überschrift „Ein neuer Chefermittler“ behauptet, es habe in der strafrechtlichen Bewertung des Kaufs der EnBW-Aktien durch das Land Differenzen zwischen dem Leiter der u.a. für Verfahren gegen Abgeordnete zuständigen Abteilung 1, Oberstaatsanwalt Häußler, und dem Leiter der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Hauptabteilung IV, Oberstaatsanwalt Dr. Richter gegeben. Wörtlich wird ausgeführt: „Der erfahrene Wirtschaftsexperte hätte demnach gerne schon früher Ermittlungen eingeleitet, konnte sich behördenintern aber zunächst nicht durchsetzen.“
Diese Darstellung ist falsch. Die von Oberstaatsanwalt Dr. Richter geleitete Hauptabteilung IV der Staatsanwaltschaft war bereits in die Entscheidung vom 6. Februar 2012, mit der auf Grundlage der damals bekannten Umstände ein Anfangsverdacht noch verneint worden war, eingebunden und hat diese mitgetragen. Zwischen den beteiligten Abteilungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gab es auch in der Folgezeit keine unterschiedlichen Auffassungen dazu, ob ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung - und nur bei einem solchen darf die Staatsanwaltschaft überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten - vorliegt. Die Auswertung des Gutachtens des Rechnungshofes ist durch die Dezernentin, die bereits mit der Bearbeitung früherer Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Aktienkauf befasst war, erfolgt. Diese ist in Übereinstimmung mit Oberstaatsanwalt Häußler und der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass sich daraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben und hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Hinblick auf die wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen hat der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart anschließend die Abteilung 14 der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart war zu jeder Zeit informiert und hat die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gebilligt.
Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Diese Darstellung ist falsch. Die von Oberstaatsanwalt Dr. Richter geleitete Hauptabteilung IV der Staatsanwaltschaft war bereits in die Entscheidung vom 6. Februar 2012, mit der auf Grundlage der damals bekannten Umstände ein Anfangsverdacht noch verneint worden war, eingebunden und hat diese mitgetragen. Zwischen den beteiligten Abteilungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gab es auch in der Folgezeit keine unterschiedlichen Auffassungen dazu, ob ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung - und nur bei einem solchen darf die Staatsanwaltschaft überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten - vorliegt. Die Auswertung des Gutachtens des Rechnungshofes ist durch die Dezernentin, die bereits mit der Bearbeitung früherer Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Aktienkauf befasst war, erfolgt. Diese ist in Übereinstimmung mit Oberstaatsanwalt Häußler und der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass sich daraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben und hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Hinblick auf die wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen hat der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart anschließend die Abteilung 14 der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart war zu jeder Zeit informiert und hat die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gebilligt.
Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart

