Kirchensteuer abschaffen - dafür eine Kulturabgabe für alle
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Kirchensteuer abschaffen - dafür eine Kulturabgabe für alle
Grüne Bundestagsabgeordnete fordern statt der bisherigen Kirchensteuer eine Kulturabgabe für alle verpflichtend. Nur die Auswahl des Projekts bleibt dem Geldgeber überlassen
Kirchensteuer Illegal? Beiträge zurückfordern
Macht hoch die Tür, die Tor macht weit, es kommt der Herr der Herrlichkeit. Und wie das so ist mit den schönen Versprechungen, geht es recht eigentlich dann doch auch immer ein bisschen ums Geld. Das ist bei den Griechen nicht viel anders als, sagen wir, bei der Katholischen Kirche: Drum vergib uns unsere Schuld(en). Doch wo die tapferen Hellenen immer noch mühsam in Brüssel oder Berlin vorstellig werden müssen, um die eine oder andere Euro-Milliarde zur Finanzierung ihres Gemeinwesens loszueisen, ist der Klerus in einer weit komfortableren Situation, zumindest in Deutschland: Hier sorgt nämlich der Staat für das materielle Wohlergehen der frommen Institutionen, indem er die Beiträge der Kirchenmitglieder im Zuge der allgemeinen Steuerkollekte einfach mal mit einsammelt. Das ist verfassungsrechtlich zwar alles andere als selbstverständlich, wie ein Blick in Artikel 140 des Grundgesetzes zeigt, wo ausdrücklich steht, niemand sei dazu verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Aber lassen wir die Kirche im Dorf.
Was sich jetzt einige Katholiken aus den Reihen von Bündnis90/Die Grünen ausgedacht haben, darunter die Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick, Josef Winkler und Agnieszka Brugger, ist dagegen schon ziemlich irritierend. „Der Geist Gottes wohnt in uns“, ist deren Manifest überschrieben, das laut Untertitel „ein Beitrag zum Dialog in der Katholischen Kirche“ sein will – wohlgemerkt „in“ und nicht „mit“ ihr. Das grüne Modernisierungsprogramm geht zwar nicht so weit, die Frauenordination zu fordern, sondern spricht nur etwas verschwurbelt von einer „tagtäglichen Diskriminierung“ des weiblichen Geschlechts in der kirchlichen Praxis, welche „dem Kern der Botschaft des Evangeliums“ widerspreche.
Und wenn es an anderer Stelle heißt, „wir sollten die Glaubenserfahrung von Lesben, Schwulen und Transgendern als Bereicherung für die Gemeinden begreifen“, entspricht das sicherlich auch der zu erwartenden emanzipatorischen Parteitagsrhetorik (wobei man sich die Frage stellen könnte, warum die „Glaubenserfahrungen“ von der sexuellen Disposition abhängig sein sollen). So weit, so unspektakulär. Das können die Katholiken gerne unter sich ausmachen.
Was sie bitteschön nicht einfach unter sich ausmachen können, das ist die Frage, wer die ganze religiöse Veranstaltung bezahlen soll – zumindest dann nicht, wenn es im Kern darum geht, die Allgemeinheit zur Kasse zu bitten. Genau danach steht Grünkatholiken nämlich der Sinn. Und ihre versöhnlich klingende Argumentation ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten: „Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, die sich am italienischen Vorbild einer Kulturabgabe orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten.“ Dies stärke „die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlungen“.
Mit anderen Worten: Es geht um eine allgemeine Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer, die gefälligst auch von allen Konfessionslosen in diesem Land zu zahlen ist. Man kennt das ja so ähnlich von den Fernsehgebühren, die auch jeder entrichten muss, der sich einen feuchten Kehricht um das Programm von ARD und ZDF schert. Ganz nach dem Motto: Uns doch egal, ob euch unser Angebot gefällt – euer Geld bekommen wir ja ohnehin dafür.
Das ist tatsächlich eine frappierende Logik: Wenn die eigene Kundschaft wegbleibt, tritt einfach eine allgemeine Kaufverpflichtung in Kraft. Mit dieser Methode könnte übrigens auch das Überleben von Opel dauerhaft gesichert werden; es muss halt nur jeder Bürger dazu gezwungen werden, sich den neuen Astra anzuschaffen. Und wenn demnächst wider Erwarten die deutschen Fußballvereine unter Mitgliederschwund leiden sollten – wie wär’s denn mit einer Fußballabgabe? Ist ja immerhin auch ein wichtiges Kulturgut!
Um es hier noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Forderung einer Kulturabgabe für alle stammt nicht etwa vom Opus Dei oder von der katholischen Hausfrauenunion. Sondern von veritablen Bundestagsabgeordneten aus den Reihen der Grünen. Dass diesen Volksvertretern der Verstand abhanden gekommen ist, manifestiert sich an der gesamten Konstruktion ihres hanebüchenen Reformpapiers. Da wird zum einen beklagt, dass Missbrauchsskandale zu einer „Entfremdung“ vieler Katholiken von ihrer Kirche geführt hätten – mit der bekannten Konsequenz schwindender Mitgliedszahlen. Und als Ausweg aus dieser selbstverschuldeten Misere eine Art Kirchensteuer für alle empfohlen. Nein, liebe Freunde: Nur weil der Klerus ein Problem mit sexuellem Missbrauch hat, ist das noch lange kein Grund, die Steuern zu erhöhen.
Und kommt mir bitte nicht mit dem „italienischen Modell“: In Italien beläuft sich die sogenannte Kultursteuer auf gerade einmal 0,8 Prozent der Einkommenssteuer, also etwa auf ein Zehntel des deutschen Satzes. Ich glaube kaum, dass sich unsere grünen Glaubensbeglücker damit zufrieden geben würden. Wenn diese in ihrem Papier noch dazu dafür plädieren, die Kirchensteuer möge „wie Spenden an gemeinnützige Organisationen steuermindernd“ wirken, setzt das dem Irrsinn die Krone auf: eine allgemeine Steuer, die selbst wiederum steuerlich absetzbar sein soll? Angesichts einer solchen Idee dürften nicht nur die eigenen Fraktionskollegen aus dem Haushaltsausschuss an der Zurechnungsfähigkeit von Gerhard Schick, Josef Winkler und Agnieszka Brugger ihre Zweifel bekommen.
Wie war deren Manifest noch gleich betitelt? „Der Geist Gottes wohnt in uns“? In diesem Fall war es wohl eher der Ungeist des aus gutem Grund abgeschafften Staatskirchentum
* Kolumnist Alexander Marguier
Kirchensteuer Illegal? Beiträge zurückfordern
Macht hoch die Tür, die Tor macht weit, es kommt der Herr der Herrlichkeit. Und wie das so ist mit den schönen Versprechungen, geht es recht eigentlich dann doch auch immer ein bisschen ums Geld. Das ist bei den Griechen nicht viel anders als, sagen wir, bei der Katholischen Kirche: Drum vergib uns unsere Schuld(en). Doch wo die tapferen Hellenen immer noch mühsam in Brüssel oder Berlin vorstellig werden müssen, um die eine oder andere Euro-Milliarde zur Finanzierung ihres Gemeinwesens loszueisen, ist der Klerus in einer weit komfortableren Situation, zumindest in Deutschland: Hier sorgt nämlich der Staat für das materielle Wohlergehen der frommen Institutionen, indem er die Beiträge der Kirchenmitglieder im Zuge der allgemeinen Steuerkollekte einfach mal mit einsammelt. Das ist verfassungsrechtlich zwar alles andere als selbstverständlich, wie ein Blick in Artikel 140 des Grundgesetzes zeigt, wo ausdrücklich steht, niemand sei dazu verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Aber lassen wir die Kirche im Dorf.
Was sich jetzt einige Katholiken aus den Reihen von Bündnis90/Die Grünen ausgedacht haben, darunter die Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick, Josef Winkler und Agnieszka Brugger, ist dagegen schon ziemlich irritierend. „Der Geist Gottes wohnt in uns“, ist deren Manifest überschrieben, das laut Untertitel „ein Beitrag zum Dialog in der Katholischen Kirche“ sein will – wohlgemerkt „in“ und nicht „mit“ ihr. Das grüne Modernisierungsprogramm geht zwar nicht so weit, die Frauenordination zu fordern, sondern spricht nur etwas verschwurbelt von einer „tagtäglichen Diskriminierung“ des weiblichen Geschlechts in der kirchlichen Praxis, welche „dem Kern der Botschaft des Evangeliums“ widerspreche.
Und wenn es an anderer Stelle heißt, „wir sollten die Glaubenserfahrung von Lesben, Schwulen und Transgendern als Bereicherung für die Gemeinden begreifen“, entspricht das sicherlich auch der zu erwartenden emanzipatorischen Parteitagsrhetorik (wobei man sich die Frage stellen könnte, warum die „Glaubenserfahrungen“ von der sexuellen Disposition abhängig sein sollen). So weit, so unspektakulär. Das können die Katholiken gerne unter sich ausmachen.
Was sie bitteschön nicht einfach unter sich ausmachen können, das ist die Frage, wer die ganze religiöse Veranstaltung bezahlen soll – zumindest dann nicht, wenn es im Kern darum geht, die Allgemeinheit zur Kasse zu bitten. Genau danach steht Grünkatholiken nämlich der Sinn. Und ihre versöhnlich klingende Argumentation ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten: „Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, die sich am italienischen Vorbild einer Kulturabgabe orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten.“ Dies stärke „die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlungen“.
Mit anderen Worten: Es geht um eine allgemeine Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer, die gefälligst auch von allen Konfessionslosen in diesem Land zu zahlen ist. Man kennt das ja so ähnlich von den Fernsehgebühren, die auch jeder entrichten muss, der sich einen feuchten Kehricht um das Programm von ARD und ZDF schert. Ganz nach dem Motto: Uns doch egal, ob euch unser Angebot gefällt – euer Geld bekommen wir ja ohnehin dafür.
Das ist tatsächlich eine frappierende Logik: Wenn die eigene Kundschaft wegbleibt, tritt einfach eine allgemeine Kaufverpflichtung in Kraft. Mit dieser Methode könnte übrigens auch das Überleben von Opel dauerhaft gesichert werden; es muss halt nur jeder Bürger dazu gezwungen werden, sich den neuen Astra anzuschaffen. Und wenn demnächst wider Erwarten die deutschen Fußballvereine unter Mitgliederschwund leiden sollten – wie wär’s denn mit einer Fußballabgabe? Ist ja immerhin auch ein wichtiges Kulturgut!
Um es hier noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Forderung einer Kulturabgabe für alle stammt nicht etwa vom Opus Dei oder von der katholischen Hausfrauenunion. Sondern von veritablen Bundestagsabgeordneten aus den Reihen der Grünen. Dass diesen Volksvertretern der Verstand abhanden gekommen ist, manifestiert sich an der gesamten Konstruktion ihres hanebüchenen Reformpapiers. Da wird zum einen beklagt, dass Missbrauchsskandale zu einer „Entfremdung“ vieler Katholiken von ihrer Kirche geführt hätten – mit der bekannten Konsequenz schwindender Mitgliedszahlen. Und als Ausweg aus dieser selbstverschuldeten Misere eine Art Kirchensteuer für alle empfohlen. Nein, liebe Freunde: Nur weil der Klerus ein Problem mit sexuellem Missbrauch hat, ist das noch lange kein Grund, die Steuern zu erhöhen.
Und kommt mir bitte nicht mit dem „italienischen Modell“: In Italien beläuft sich die sogenannte Kultursteuer auf gerade einmal 0,8 Prozent der Einkommenssteuer, also etwa auf ein Zehntel des deutschen Satzes. Ich glaube kaum, dass sich unsere grünen Glaubensbeglücker damit zufrieden geben würden. Wenn diese in ihrem Papier noch dazu dafür plädieren, die Kirchensteuer möge „wie Spenden an gemeinnützige Organisationen steuermindernd“ wirken, setzt das dem Irrsinn die Krone auf: eine allgemeine Steuer, die selbst wiederum steuerlich absetzbar sein soll? Angesichts einer solchen Idee dürften nicht nur die eigenen Fraktionskollegen aus dem Haushaltsausschuss an der Zurechnungsfähigkeit von Gerhard Schick, Josef Winkler und Agnieszka Brugger ihre Zweifel bekommen.
Wie war deren Manifest noch gleich betitelt? „Der Geist Gottes wohnt in uns“? In diesem Fall war es wohl eher der Ungeist des aus gutem Grund abgeschafften Staatskirchentum
* Kolumnist Alexander Marguier
Die private Pflegefürsorge soll gefördert werden
Das Bundeskabinett hatte Anfang Juni auf den Weg gebracht, dass private Pflege-Zusatzversicherungen zukünftig mit 5 Euro im Monat vom Staat gefördert werden. Mit dem staatlichen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung können sich nach den Worten von FDP-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auch Geringverdiener fortan mit überschaubaren Beiträgen eine Altersvorsorge aufbauen.
Die „Riester-Rente“, initiiert vom früheren SPD-Bundesarbeitsminister Walter Riester, ist längst Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Mehr als 15 Millionen Bundesbürger "riestern".
Nach diesem Vorbild soll es nun auch für die private Pflegezusatzversicherung staatliche Zuschüsse geben. Geringverdiener und Familien erhalten hingegen nicht wie bei der Riester-Rente besondere Vergünstigungen.
Mit den beschlossenen Zusatzversicherungen will man die Lücke schließen, die im Pflegefall droht. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt das finanzielle Risiko nämlich nur teilweise ab. 1550 Euro im Monat zahlen die Krankenkassen für einen Heimplatz bei Pflegestufe 3. Für die häusliche Pflege und für die Pflegestufen 1 und 2 gibt es noch weniger finanzielle Unterstützung.
Nur reichen selbst diese 1500 Euro in den seltensten Fällen. Ein vernünftiger Heimplatz ist unter 3000 Euro im Monat kaum zu finden.
Im Detail bedeutet diese Reform, dass jeder Erwachsene ab 2013 einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro im Monat erhält, wenn er eine private Pflegezusatzversicherung abschließt. Unabhängig vom Einkommen gibt der Staat 60 Euro jedem Versicherten im Jahr hinzu. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte selbst mindestens 120 Euro im Jahr für seine Police bezahlt. Darüber hinaus muss man als Mindestleistung in der höchsten Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro im Monat beziehen. Die Versicherungen dürfen laut Bahr weder einen Bewerber ablehnen noch eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Naturgemäß lässt die Kritik einer derartigen Reform nicht lang auf sich warten. Dieses Mal fällt sie allerdings ungewöhnlich scharf aus und kommt von so manch unvermuteter Seite.
Der Chef des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein bescheinigt der Reform eine „gigantische Verschwendung von Steuergeldern“. Gesunde Menschen würden auch weiterhin die günstigeren, bereits heute erhältlichen Angebote abschließen, meint der Versicherungsmathematiker. Kranke und Menschen mit einem hohen Pflegerisiko werden den „Pflege-Bahr“ nutzen. Daraus folgt: Die Versicherer müssten zusätzliche Risikozuschläge in die Prämien mit einkalkulieren, die Policen für die geförderten Versicherungen würden deutlich kostspieliger als die gebräuchlichen Angebote.
Diese Versicherungsarten sind gegenwärtig sehr gefragt. Etwa 1,9 Millionen Menschen haben schon eine private Pflegezusatzversicherung, davon haben sich knapp 1,7 Millionen für eine Tagegeldversicherung entschieden. Das ist die Variante, die der Staat zukünftig finanziell fördern will.
Für viele Pflegebedürftige kommt diese Reform viel zu spät. Zusätzlich zu den ambulanten Pflegediensten nehmen die Menschen immer mehr eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch. Beim Pflegevermittlungsportal „UMSORGE“ werden regelmäßig Kundenbefragungen und Bedarfsanalysen durchgeführt.
Das Ergebnis: Freundlichkeit, Fürsorge und Zuverlässigkeit nennt ein Großteil der älteren Kunden übrigens bei der Befragung als wichtigster Qualitätspunkt, weit vor der fachlichen Kompetenz. Dazu die „UMSORGE“ -Geschäftsleitung Monika Walczak: „Wir bitten einmal im Monat sowohl unsere Kunden als auch die zuständigen Pfleger, einen Fragebogen auszufüllen. Diese Ergebnisse werden anonymisiert erfasst und geben beidseitig Aufschluss über viele Befindlichkeiten und Ansichten aus dem Bereich der Pflege. Die Pflegezusatzversicherung ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssen aber noch weitere Neuerungen in der Branche kommen. Beispielsweise müssen die Löhne für die Pfleger deutlich nach oben angepasst werden. Veränderungen in der Gesellschaft müssen sich auch in der Wirtschaft widerspiegeln.“
*UMSORGE ist ein Projekt der Schwarzen Rose GmbH
Die „Riester-Rente“, initiiert vom früheren SPD-Bundesarbeitsminister Walter Riester, ist längst Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Mehr als 15 Millionen Bundesbürger "riestern".
Nach diesem Vorbild soll es nun auch für die private Pflegezusatzversicherung staatliche Zuschüsse geben. Geringverdiener und Familien erhalten hingegen nicht wie bei der Riester-Rente besondere Vergünstigungen.
Mit den beschlossenen Zusatzversicherungen will man die Lücke schließen, die im Pflegefall droht. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt das finanzielle Risiko nämlich nur teilweise ab. 1550 Euro im Monat zahlen die Krankenkassen für einen Heimplatz bei Pflegestufe 3. Für die häusliche Pflege und für die Pflegestufen 1 und 2 gibt es noch weniger finanzielle Unterstützung.
Nur reichen selbst diese 1500 Euro in den seltensten Fällen. Ein vernünftiger Heimplatz ist unter 3000 Euro im Monat kaum zu finden.
Im Detail bedeutet diese Reform, dass jeder Erwachsene ab 2013 einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro im Monat erhält, wenn er eine private Pflegezusatzversicherung abschließt. Unabhängig vom Einkommen gibt der Staat 60 Euro jedem Versicherten im Jahr hinzu. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte selbst mindestens 120 Euro im Jahr für seine Police bezahlt. Darüber hinaus muss man als Mindestleistung in der höchsten Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro im Monat beziehen. Die Versicherungen dürfen laut Bahr weder einen Bewerber ablehnen noch eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Naturgemäß lässt die Kritik einer derartigen Reform nicht lang auf sich warten. Dieses Mal fällt sie allerdings ungewöhnlich scharf aus und kommt von so manch unvermuteter Seite.
Der Chef des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein bescheinigt der Reform eine „gigantische Verschwendung von Steuergeldern“. Gesunde Menschen würden auch weiterhin die günstigeren, bereits heute erhältlichen Angebote abschließen, meint der Versicherungsmathematiker. Kranke und Menschen mit einem hohen Pflegerisiko werden den „Pflege-Bahr“ nutzen. Daraus folgt: Die Versicherer müssten zusätzliche Risikozuschläge in die Prämien mit einkalkulieren, die Policen für die geförderten Versicherungen würden deutlich kostspieliger als die gebräuchlichen Angebote.
Diese Versicherungsarten sind gegenwärtig sehr gefragt. Etwa 1,9 Millionen Menschen haben schon eine private Pflegezusatzversicherung, davon haben sich knapp 1,7 Millionen für eine Tagegeldversicherung entschieden. Das ist die Variante, die der Staat zukünftig finanziell fördern will.
Für viele Pflegebedürftige kommt diese Reform viel zu spät. Zusätzlich zu den ambulanten Pflegediensten nehmen die Menschen immer mehr eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch. Beim Pflegevermittlungsportal „UMSORGE“ werden regelmäßig Kundenbefragungen und Bedarfsanalysen durchgeführt.
Das Ergebnis: Freundlichkeit, Fürsorge und Zuverlässigkeit nennt ein Großteil der älteren Kunden übrigens bei der Befragung als wichtigster Qualitätspunkt, weit vor der fachlichen Kompetenz. Dazu die „UMSORGE“ -Geschäftsleitung Monika Walczak: „Wir bitten einmal im Monat sowohl unsere Kunden als auch die zuständigen Pfleger, einen Fragebogen auszufüllen. Diese Ergebnisse werden anonymisiert erfasst und geben beidseitig Aufschluss über viele Befindlichkeiten und Ansichten aus dem Bereich der Pflege. Die Pflegezusatzversicherung ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssen aber noch weitere Neuerungen in der Branche kommen. Beispielsweise müssen die Löhne für die Pfleger deutlich nach oben angepasst werden. Veränderungen in der Gesellschaft müssen sich auch in der Wirtschaft widerspiegeln.“
*UMSORGE ist ein Projekt der Schwarzen Rose GmbH

