Schufa-Daten - was darf die Schufa - was darf sie nicht - die große Übersicht
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Schufa-Daten - was darf die Schufa - was darf sie nicht - die große Übersicht
Die bei der Schufa gespeicherten Daten können schnell zum Problem werden.
Schufa darf Daten auch bei Widerspruch speichern
Ein Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt
(Vorinstanz - Landgericht Wiesbaden)
Die Speicherung und Übermittlung von Daten über eine rechtskräftig titulierte Forderung aus einem Kreditvertrag durch die Schufa ist gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 2 BDSG grundsätzlich zulässig.
Banken und andere Institute dürfen die Daten eines Kunden auch dann an die Schufa weiterleiten, wenn dieser Widerspruch dagegen eingelegt hat.
Schufa - Online checken
Jetzt kann jeder Verbraucher selber online checken, welche Daten die Schufa über ihn sammelt
SCHUFA-Daten via Internet einsehen
Verbraucher können ab sofort ihre Kreditwürdigkeit via Internet überprüfen.
Schufa - Nicht alle Eintragungen sind erlaubt
Falsche Einträge bei der «Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung» können dazu führen, dass Verbraucher keinen Kredit mehr bekommen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung des Kontos. Betroffene können sich jedoch gegen solche Einträge wehren.
Vor SCHUFA-Eintrag gerettet
Eine einstweilige Verfügung kann vor ungerechtfertigten SCHUFA-Einträgen schützen
Datenschutz - Weitergabe von Kundendaten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Praxis, Kundendaten auf Grund einer generellen Einwilligung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne eine Interessenabwägung oder das konkrete wirksame Einverständnis des Kunden an die Schufa weiterzuleiten, eine Absage erteilt.
Wie tätige ich eine Schufa Selbstauskunft
Auch bei der Auskunftei Schufa mit über 350 Millionen Einträgen kann es mal zu Fehleinträgen kommen. So wundern Sie sich vielleicht, dass ein Kreditantrag abgelehnt wird und wenn Sie dann auch noch bei dem ablehnenden Kreditinstitut nicht näher nach dem Warum nachfragen, kommen Sie von selber vielleicht gar nicht drauf, dass ein Fehleintrag in Ihrer Schufa Akte der Grund ist.
Wie schaut ein negativer Schufaeintrag aus ?
Negative Einträge in SCHUFA-Auskunft können häufig gelöscht werden
Leider enthalten viele bei der SCHUFA eingeholte Auskünfte negative Merkmale, die längst hätten gelöscht werden können. "Viele Verbraucher machen von ihrem Recht auf Löschung keinen Gebrauch und können daher bestimmte Geschäfte nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen tätigen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen?
wie krieg ich Haftbefehl aus Schufa raus??
Ungefragt Auskunft eingeholt - bei der Schufa
Der Vergleich von Konditionen bei Geldanlage oder Ratenkrediten ist für den aufgeklärten Verbraucher eine Pflichtübung. Wer bei dieser Suche nach dem günstigsten Darlehen mit Banken spricht, muss damit rechnen, dass ungefragt eine Auskunft über ihn eingeholt wird
Gläubiger drohen mit negativem Schufaeintrag - Was nun?
Ein beliebtes Mittel, um umstrittene Forderungen durchzusetzen, ist die Drohung mit einem so genannten Negativeintrag bei einem Wirtschaftsinformationsdienst
Prozesserfolg
Inkassofirma muss Eintrag im Datenbestand der SCHUFA Holding AG widerrufen
Nur wer wirklich nicht mehr zahlen kann, darf der SCHUFA gemeldet werden!
Nur wenn die Bank mit Sicherheit sagen kann, dass der Betroffene nicht zahlen will und/ oder nicht zahlen kann. Das gilt auch ..
Negative SCHUFA-Auskunft mit fatalen Folgen
Wie man beim Schufa-Scoring ungeahnt ins Abseits geraten kann und wie man wieder herauskommt
SCHUFA-Klausel - was ist das denn?
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen gab es dann eine entsprechende SCHUFA-Klausel. Wie so häufig, kam es zum Streit über den Vertragsinhalt. Unser Verbraucher wagte das UNDENKBARE und bestritt die Forderungen
Wie man als Schufatoter trotzdem normal Weiterleben kann
Grenzübergreifende Schufaauskünfte
Schufa Score-Verfahren
Kennen Sie Ihre Punkte (Scores) bei der Schufa
Bürgerinitiative gegen SCHUFA SCORING
Dickes Schufa Problem
ich bereue es zutiefst all meine Gläubiger bedient zu haben und all meine Schulden getilgt zu haben - denn noch 1 Jahr nach der letzten Tilgung werde ich wie ein Finanzbetrüger behandelt
Was Sie über die Schufa bestimmt noch nicht wissen ..
Schufa darf Daten auch bei Widerspruch speichern
Ein Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt
(Vorinstanz - Landgericht Wiesbaden)
Die Speicherung und Übermittlung von Daten über eine rechtskräftig titulierte Forderung aus einem Kreditvertrag durch die Schufa ist gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 2 BDSG grundsätzlich zulässig.
Banken und andere Institute dürfen die Daten eines Kunden auch dann an die Schufa weiterleiten, wenn dieser Widerspruch dagegen eingelegt hat.
Zitat
In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der zur Rückzahlung eines Kredits gerichtlich verpflichtet worden war. Am hatte er nun vergeblich versucht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, dass die Bank seine Daten nicht an die Schufa übermittelt und diese sie speichert.
Die Richter gaben jedoch der Bank und damit auch der Schufa recht. Maßgeblich für die Speicherung und Übermittlung der Daten sei, ob sie der Wahrung berechtigter Interessen der Schufa und der Allgemeinheit dienten. Dies sei hier gegeben, da Auskunfteien Banken vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen sollten.
Schufa - Online checken
Jetzt kann jeder Verbraucher selber online checken, welche Daten die Schufa über ihn sammelt
SCHUFA-Daten via Internet einsehen
Verbraucher können ab sofort ihre Kreditwürdigkeit via Internet überprüfen.
Schufa - Nicht alle Eintragungen sind erlaubt
Falsche Einträge bei der «Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung» können dazu führen, dass Verbraucher keinen Kredit mehr bekommen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung des Kontos. Betroffene können sich jedoch gegen solche Einträge wehren.
Vor SCHUFA-Eintrag gerettet
Eine einstweilige Verfügung kann vor ungerechtfertigten SCHUFA-Einträgen schützen
Datenschutz - Weitergabe von Kundendaten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Praxis, Kundendaten auf Grund einer generellen Einwilligung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne eine Interessenabwägung oder das konkrete wirksame Einverständnis des Kunden an die Schufa weiterzuleiten, eine Absage erteilt.
Wie tätige ich eine Schufa Selbstauskunft
Auch bei der Auskunftei Schufa mit über 350 Millionen Einträgen kann es mal zu Fehleinträgen kommen. So wundern Sie sich vielleicht, dass ein Kreditantrag abgelehnt wird und wenn Sie dann auch noch bei dem ablehnenden Kreditinstitut nicht näher nach dem Warum nachfragen, kommen Sie von selber vielleicht gar nicht drauf, dass ein Fehleintrag in Ihrer Schufa Akte der Grund ist.
Wie schaut ein negativer Schufaeintrag aus ?
Negative Einträge in SCHUFA-Auskunft können häufig gelöscht werden
Leider enthalten viele bei der SCHUFA eingeholte Auskünfte negative Merkmale, die längst hätten gelöscht werden können. "Viele Verbraucher machen von ihrem Recht auf Löschung keinen Gebrauch und können daher bestimmte Geschäfte nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen tätigen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen?
wie krieg ich Haftbefehl aus Schufa raus??
Ungefragt Auskunft eingeholt - bei der Schufa
Der Vergleich von Konditionen bei Geldanlage oder Ratenkrediten ist für den aufgeklärten Verbraucher eine Pflichtübung. Wer bei dieser Suche nach dem günstigsten Darlehen mit Banken spricht, muss damit rechnen, dass ungefragt eine Auskunft über ihn eingeholt wird
Gläubiger drohen mit negativem Schufaeintrag - Was nun?
Ein beliebtes Mittel, um umstrittene Forderungen durchzusetzen, ist die Drohung mit einem so genannten Negativeintrag bei einem Wirtschaftsinformationsdienst
Prozesserfolg
Inkassofirma muss Eintrag im Datenbestand der SCHUFA Holding AG widerrufen
Nur wer wirklich nicht mehr zahlen kann, darf der SCHUFA gemeldet werden!
Nur wenn die Bank mit Sicherheit sagen kann, dass der Betroffene nicht zahlen will und/ oder nicht zahlen kann. Das gilt auch ..
Negative SCHUFA-Auskunft mit fatalen Folgen
Wie man beim Schufa-Scoring ungeahnt ins Abseits geraten kann und wie man wieder herauskommt
SCHUFA-Klausel - was ist das denn?
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen gab es dann eine entsprechende SCHUFA-Klausel. Wie so häufig, kam es zum Streit über den Vertragsinhalt. Unser Verbraucher wagte das UNDENKBARE und bestritt die Forderungen
Zitat
Deutsches Konto, auch bei negativen Schufaeinträgen!
Aber fragen Sie nicht zu laut, wenn Sie dieser Kundenschicht angehören, die eigentlich keine Bank haben möchte. Möglichkeit Eins ...
Wie man als Schufatoter trotzdem normal Weiterleben kann
Grenzübergreifende Schufaauskünfte
Schufa Score-Verfahren
Kennen Sie Ihre Punkte (Scores) bei der Schufa
Bürgerinitiative gegen SCHUFA SCORING
Dickes Schufa Problem
ich bereue es zutiefst all meine Gläubiger bedient zu haben und all meine Schulden getilgt zu haben - denn noch 1 Jahr nach der letzten Tilgung werde ich wie ein Finanzbetrüger behandelt
Was Sie über die Schufa bestimmt noch nicht wissen ..
Die Schufa hat ihre Daseinsberechtigung. Unternehmen wollen wissen, wie zahlungsfähig der Kunde ist, dem die Kredit gewähren oder Ware auf Rechnung liefern. Der Haken ist aber: Wie wissen Sie als Kunde, ob Ihre Daten auch stimmen? So geht’s
Nicht nur die Schufa, auch Bürgel, accumio, arvato und andere Auskunfteien sammeln Ihre Daten. Sobald Sie über Bankkonten verfügen, online shoppen, Kredite aufnehmen oder einen Handyvertrag unterschreiben, füllt sich dort ihr Datenkonto
Die Rückschlüsse auf Ihre Bonität daraus sind für viele Firmen höchst interessant. Diese Information auf solider Datenbasis und knackig aufbereitet, liefern ihnen Auskunfteien – gegen Gebühren. Die sammeln alle aufzutreibenden Daten über die Zahlungsmoral des angefragten Kunden und extrahieren daraus dessen Zahlungsmoral zwischen Streber und Totalausfall. Den so genannten Schufa-Score hat inzwischen fast jeder Erwachsene verpasst bekommen und die Unternehmen verlassen sich auf diese Aussagen.
Falsche Informationen
Eben das ist ein Problem. Immer wieder ergeben Teste bei allen Anbietern, dass dort häufig schlampig recherchiert wird. Zum Teil sind hanebüchen falsche Informationen gespeichert, zum Beispiel über Geschäfte, die über einen Anfragemodus nie hinauskamen. Das kann bittere Folgen haben, weil der Kunde dank dieser falschen Wahrscheinlichkeitsrechnung anschließend höhere Zinsen zahlen muss oder nur noch gegen Vorkasse beliefert wird.
Nach zähem Ringen müssen die Auskunfteien seit 2010 endlich zum Zwecke der Kontrolle nun jedem, der er es will, Bericht erstatten über seine gespeicherten, personenbezogenen Daten. Kostenlos und einmal binnen zwölf Monaten.
Die in der Praxis noch ungeklärte Frage ist, ob wirklich alle Infos genannt werden. Die formvollendete Anfrage dazu bietet der „Bundesbeauftragte für Datenschutz“ auf seiner Homepage im Internet an. Wer sich übers eine Zahlungsmodalitäten schon gewundert hat, sollte reinschauen
Nicht nur die Schufa, auch Bürgel, accumio, arvato und andere Auskunfteien sammeln Ihre Daten. Sobald Sie über Bankkonten verfügen, online shoppen, Kredite aufnehmen oder einen Handyvertrag unterschreiben, füllt sich dort ihr Datenkonto
Die Rückschlüsse auf Ihre Bonität daraus sind für viele Firmen höchst interessant. Diese Information auf solider Datenbasis und knackig aufbereitet, liefern ihnen Auskunfteien – gegen Gebühren. Die sammeln alle aufzutreibenden Daten über die Zahlungsmoral des angefragten Kunden und extrahieren daraus dessen Zahlungsmoral zwischen Streber und Totalausfall. Den so genannten Schufa-Score hat inzwischen fast jeder Erwachsene verpasst bekommen und die Unternehmen verlassen sich auf diese Aussagen.
Falsche Informationen
Eben das ist ein Problem. Immer wieder ergeben Teste bei allen Anbietern, dass dort häufig schlampig recherchiert wird. Zum Teil sind hanebüchen falsche Informationen gespeichert, zum Beispiel über Geschäfte, die über einen Anfragemodus nie hinauskamen. Das kann bittere Folgen haben, weil der Kunde dank dieser falschen Wahrscheinlichkeitsrechnung anschließend höhere Zinsen zahlen muss oder nur noch gegen Vorkasse beliefert wird.
Nach zähem Ringen müssen die Auskunfteien seit 2010 endlich zum Zwecke der Kontrolle nun jedem, der er es will, Bericht erstatten über seine gespeicherten, personenbezogenen Daten. Kostenlos und einmal binnen zwölf Monaten.
Die in der Praxis noch ungeklärte Frage ist, ob wirklich alle Infos genannt werden. Die formvollendete Anfrage dazu bietet der „Bundesbeauftragte für Datenschutz“ auf seiner Homepage im Internet an. Wer sich übers eine Zahlungsmodalitäten schon gewundert hat, sollte reinschauen
Kann die Schufa garantieren, dass ihre Daten richtig sind?
Tot und für gut befunden könnte der Fall einer Frau aus Ronsdorf beschrieben werden. Durch einen Bankfehler speichert die Schufa, dass sie tot sei. Der wiesbadener Auskunftei wird man keinen Vorsatz vorwerfen können. Doch kann die Schufa, die eigenen Angaben nach 514 Millionen Daten zu 66,2 Millionen Betroffenen speichert wirklich die Richtigkeit der Daten garantieren. Nicht nur der Fall der Frau aus Ronsdorf wirft Zweifel auf. Eine Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums hegte bereits im Jahr 2009 Zweifel an der Datenqualität bei der Schufa und anderen Auskunfteien. Hat also der Score, mit dem Auskunfteien die Wahrscheinlichkeit berechnen, dass jemand seine Rechnungen zahlt, überhaupt Bestand, wenn schon die zugrundeliegenden Daten nicht stimmen. ilex untersucht die Hintergründe.
1. Der Fall der toten Frau
Mit Beitrag vom 6. August 2012 meldet die Westdeutsche Zeitung, dass eine Frau aus Ronsdorf von einer Sparkasse fälschlicherweise für tot gehalten wurde. Als die Tochter der Betroffenen als Erbengemeinschaft angeschrieben wurde, war die Frau schockiert. Sie informierte sich bei ihrer Bank, die ihrerseits auf die Schufa Holding AG verwies. Das Wiesbadener Unternehmen verwies seinerseits auf die Wuppertaler Stadtsparkasse, die letztlich einräumte, einen Fehler gemacht zu haben. Letztlich wurde die Schufa also falsch informiert; doch es wurden falsche Daten gespeichert. Aufgrund der Datenflut, derer sich die Schufa ausgesetzt sieht, ist es auch nicht verwundernswert, dass zunächst niemand etwas bemerkt hat.
2. Studie der GP Forschungsgruppe
Bereits im Jahr 2009 ließ das Verbraucherschutzministerium das Scoring der deutschen Auskunfteien untersuchen.
In der Studie heißt es u.a.: "Nach Überprüfung der zugestellten Eigenauskünfte durch die Testpersonen ergibt sich, dass – gemessen an den SCHUFA-Kriterien – 45% (!) der Eigenauskünfte fehlerhafte, unvollständige oder falsche Eintragungen aufweisen."
Aber auch das Bild über manch andere Auskunftei ist ernüchternd.
3. Führt die fehlende Richtigkeitsgewähr zur Rechtswidrigkeit des Scorings?
Wer sich heutzutage um ein Darlehen, einen Handyvertrag o.ä. bemüht, wird von dem Anbieter der Dienstleistung oftmals mithilfe von Auskunfteien überprüft. Es liegt auf der Hand, dass diese Dienstleister nur mit solchen Personen einen Vertrag schließen wollen, die ihre Rechnungen bezahlen. Viele Auskunfteien, etwa auch die Schufa Holding AG, drücken ihr Urteil in einem sog. Score aus; das ist ein Wahrscheinlichkeitswert. Er wird aus den Daten berechnet, die die Auskunftei zu der betroffenen Person speichert.
Dieses Scoring ist grds. verboten, es sei denn die Auskunftei kann sich ausnahmsweise auf eine Rechtsgrundlage berufen. Hier kommt ggf. § 28b BDSG in Betracht. Diese Norm stellt aber klar, dass nur zulässig gespeicherte Daten für das Scoring verwendet werden dürfen. Mithin leuchtet es ein, dass ein Score, der auf falschen Daten beruht, rechtswidrig ist. Doch was ist, wenn die Betroffenen ihren Score nicht nachvollziehen können? ilex vertritt immer häufiger Mandanten, die trotz des Umstandes, dass die Auskunftei nur positive Informationen zu ihnen speichert, schlecht gescort werden. Gerade diese Fälle werfen die Frage auf, ob etwa die Schufa Holding AG bei der unbestrittenen Datenflut in ihrem Haus überhaupt garantieren kann, dass die Daten, die dem Score zugrundeliegen richtig sind.
Wenn die Schufa die Richtigkeit ihrer Daten und somit ihres Scorings nicht hinreichend garantieren kann, ist das Scoren womöglich generell rechtswidrig. Dies zumindest legt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 488/04) aus dem Jahr 2005 nah, in dem es heißt: "Das Erheben und Verwenden personenbezogener Daten kann nur dann im überwiegenden Allgemeininteresse liegen und kann nur dann dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen, wenn eine ausreichende Richtigkeitsgewähr gegeben ist." Diesen Satz könnte man dahingehend auslegen, dass das Scoring der Auskunfteien erheblichen, rechtlichen Bedenken begegnet. Denn sowohl der Fall der toten Frau als auch die Studie aus dem Jahr 2009 hegen Zweifel daran, dass die erforderliche Richtigkeitsgewähr garantiert werden kann.
4. Fazit
Ist es wirklich im Interesse der Betroffenen nicht gescort zu werden? Die Frage wird jeder für sich beantworten müssen. Allerdings ist zu bedenken, dass der Umstand, nicht gescort zu werden, ähnlich wirken kann, wie ein schlechter Score. Doch Fälle, in denen dies gewünscht wird, können nicht ausgeschlossen werden. Hier bestünde ein Ansatzpunkt dafür, die Löschung sämtlicher Wahrscheinlichkeitswerte zu bewirken. Denn die Auskunfteien können die Richtigkeit ihrer Daten - aus unserer Sicht - nicht immer garantieren, was möglicherweise einen Löschungsanspruch stützt.
Häufiger sind allerdings die Fälle, in denen die Betroffenen ihren Score als zu niedrig empfinden. Hier kann überhaupt nur dann geholfen werden, wenn der Betroffene intelligent vortragen kann, dass er entgegen der mit dem Score verbundenen Aussage sehr wohl kreditwürdig ist. Hier kann ein Berichtigungsanspruch nach § 35 Absatz 1 BDSG geltend gemacht werden. Auch dort wird die Frage der mangelnden Richtigkeitsgewähr eine Rolle spielen.
Dr. Stephan Gärtner - Rechtsanwalt
Tot und für gut befunden könnte der Fall einer Frau aus Ronsdorf beschrieben werden. Durch einen Bankfehler speichert die Schufa, dass sie tot sei. Der wiesbadener Auskunftei wird man keinen Vorsatz vorwerfen können. Doch kann die Schufa, die eigenen Angaben nach 514 Millionen Daten zu 66,2 Millionen Betroffenen speichert wirklich die Richtigkeit der Daten garantieren. Nicht nur der Fall der Frau aus Ronsdorf wirft Zweifel auf. Eine Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums hegte bereits im Jahr 2009 Zweifel an der Datenqualität bei der Schufa und anderen Auskunfteien. Hat also der Score, mit dem Auskunfteien die Wahrscheinlichkeit berechnen, dass jemand seine Rechnungen zahlt, überhaupt Bestand, wenn schon die zugrundeliegenden Daten nicht stimmen. ilex untersucht die Hintergründe.
1. Der Fall der toten Frau
Mit Beitrag vom 6. August 2012 meldet die Westdeutsche Zeitung, dass eine Frau aus Ronsdorf von einer Sparkasse fälschlicherweise für tot gehalten wurde. Als die Tochter der Betroffenen als Erbengemeinschaft angeschrieben wurde, war die Frau schockiert. Sie informierte sich bei ihrer Bank, die ihrerseits auf die Schufa Holding AG verwies. Das Wiesbadener Unternehmen verwies seinerseits auf die Wuppertaler Stadtsparkasse, die letztlich einräumte, einen Fehler gemacht zu haben. Letztlich wurde die Schufa also falsch informiert; doch es wurden falsche Daten gespeichert. Aufgrund der Datenflut, derer sich die Schufa ausgesetzt sieht, ist es auch nicht verwundernswert, dass zunächst niemand etwas bemerkt hat.
2. Studie der GP Forschungsgruppe
Bereits im Jahr 2009 ließ das Verbraucherschutzministerium das Scoring der deutschen Auskunfteien untersuchen.
In der Studie heißt es u.a.: "Nach Überprüfung der zugestellten Eigenauskünfte durch die Testpersonen ergibt sich, dass – gemessen an den SCHUFA-Kriterien – 45% (!) der Eigenauskünfte fehlerhafte, unvollständige oder falsche Eintragungen aufweisen."
Aber auch das Bild über manch andere Auskunftei ist ernüchternd.
3. Führt die fehlende Richtigkeitsgewähr zur Rechtswidrigkeit des Scorings?
Wer sich heutzutage um ein Darlehen, einen Handyvertrag o.ä. bemüht, wird von dem Anbieter der Dienstleistung oftmals mithilfe von Auskunfteien überprüft. Es liegt auf der Hand, dass diese Dienstleister nur mit solchen Personen einen Vertrag schließen wollen, die ihre Rechnungen bezahlen. Viele Auskunfteien, etwa auch die Schufa Holding AG, drücken ihr Urteil in einem sog. Score aus; das ist ein Wahrscheinlichkeitswert. Er wird aus den Daten berechnet, die die Auskunftei zu der betroffenen Person speichert.
Dieses Scoring ist grds. verboten, es sei denn die Auskunftei kann sich ausnahmsweise auf eine Rechtsgrundlage berufen. Hier kommt ggf. § 28b BDSG in Betracht. Diese Norm stellt aber klar, dass nur zulässig gespeicherte Daten für das Scoring verwendet werden dürfen. Mithin leuchtet es ein, dass ein Score, der auf falschen Daten beruht, rechtswidrig ist. Doch was ist, wenn die Betroffenen ihren Score nicht nachvollziehen können? ilex vertritt immer häufiger Mandanten, die trotz des Umstandes, dass die Auskunftei nur positive Informationen zu ihnen speichert, schlecht gescort werden. Gerade diese Fälle werfen die Frage auf, ob etwa die Schufa Holding AG bei der unbestrittenen Datenflut in ihrem Haus überhaupt garantieren kann, dass die Daten, die dem Score zugrundeliegen richtig sind.
Wenn die Schufa die Richtigkeit ihrer Daten und somit ihres Scorings nicht hinreichend garantieren kann, ist das Scoren womöglich generell rechtswidrig. Dies zumindest legt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 488/04) aus dem Jahr 2005 nah, in dem es heißt: "Das Erheben und Verwenden personenbezogener Daten kann nur dann im überwiegenden Allgemeininteresse liegen und kann nur dann dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen, wenn eine ausreichende Richtigkeitsgewähr gegeben ist." Diesen Satz könnte man dahingehend auslegen, dass das Scoring der Auskunfteien erheblichen, rechtlichen Bedenken begegnet. Denn sowohl der Fall der toten Frau als auch die Studie aus dem Jahr 2009 hegen Zweifel daran, dass die erforderliche Richtigkeitsgewähr garantiert werden kann.
4. Fazit
Ist es wirklich im Interesse der Betroffenen nicht gescort zu werden? Die Frage wird jeder für sich beantworten müssen. Allerdings ist zu bedenken, dass der Umstand, nicht gescort zu werden, ähnlich wirken kann, wie ein schlechter Score. Doch Fälle, in denen dies gewünscht wird, können nicht ausgeschlossen werden. Hier bestünde ein Ansatzpunkt dafür, die Löschung sämtlicher Wahrscheinlichkeitswerte zu bewirken. Denn die Auskunfteien können die Richtigkeit ihrer Daten - aus unserer Sicht - nicht immer garantieren, was möglicherweise einen Löschungsanspruch stützt.
Häufiger sind allerdings die Fälle, in denen die Betroffenen ihren Score als zu niedrig empfinden. Hier kann überhaupt nur dann geholfen werden, wenn der Betroffene intelligent vortragen kann, dass er entgegen der mit dem Score verbundenen Aussage sehr wohl kreditwürdig ist. Hier kann ein Berichtigungsanspruch nach § 35 Absatz 1 BDSG geltend gemacht werden. Auch dort wird die Frage der mangelnden Richtigkeitsgewähr eine Rolle spielen.
Dr. Stephan Gärtner - Rechtsanwalt

