Schweiz - Bankkunden haben keine freie Verfügbarkeit mehr über ihre Konten
In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 11463 mal besucht und hat 24 Antworten.

- 1
- 2


Schweiz - Bankkunden haben keine freie Verfügbarkeit mehr über ihre Konten
Auszahlungsgrenze vom Konto maximal 200.000
Kunden aus Deutschland und anderen EU-Staaten können derzeit maximal 200 000 Euro von ihren Konti abheben.
Egal, wie gross der Vermögensstand eines ausländischen Kunden ist und wieviel dieser über die Jahre an Gebühren und Spesen bezahlt hat, seine Bank sagt ihm freundlich, aber bestimmt: «Sorry, lieber Kunde, über Dein Geld kannst Du leider nicht mehr frei verfügen.» Damit führen die Schweizer Banken faktisch eine Enteignung ihrer europäischen Kunden ein. Wie bei den US-Kunden, die nach Washington ausgeliefert wurden, biegt die Schweiz Recht zurecht.
Begründet wird das weitreichende Schweizer Entgegenkommen ans Ausland mit dem Ziel, der Abgeltungssteuer zum Durchbruch zu verhelfen. Sonst, so die Warner, kommt der gefürchtete automatische Informationsaustausch.
Das Konzept mit der Abgeltung stammt vom bekannten Sankt-Galler Privatbankier Konrad Hummler, der im Nebenamt seit kurzem die «NZZ»-Gruppe präsidiert. Hummler, ein genialer Kopf, trifft mit seinen wortreichen Analysen oft den Nagel frühzeitig auf den Kopf.
Mit der Abgeltung aber greift Hummler daneben. Im Gespräch mit 20 Minuten Online meinte er, das Geniale am Konzept sei das Wort «Abgeltung». Der Deutsche würde durch Bezahlung von seiner Steuerschuld in der Heimat befreit und könne ohne Angst vor Strafverfolgung über seine Schweizer Gelder verfügen.
So weit, so gut. Doch Hummler rechnete offensichtlich nicht mit den deutschen Steuerbürokraten. Sie erkannten im Angebot des Schweizers die Chance, auf einen Schlag zwei Fliegen zu erledigen.
Viel Geld für fast nichts
Deutschland erhält nicht nur viel Geld, damit es die Steuer-Vergangenheit ruhen lässt. Sondern es werden auch viele Daten deutscher Steuerzahler nach Berlin fliessen.Die Rede ist hier von der sogenannten erweiterten Amtshilfe, auch sie wie die zuvor geschilderte Vorauszahlung ein neudeutscher Begriff, der die Schweizer Kapitulation schönfärbt.
Das geht wie folgt: Jedes Jahr haben deutsche Steuerfahnder Anrecht auf Offenlegung einer bestimmten Anzahl deutscher Bürger mit Vermögen auf Schweizer Bankkonten. Die einst verpönten «Fishing Expeditions» werden zum Courant normal.Das Gleiche passiert global. Die Wirtschaftsorganisation OECD, die der Steuerflucht den Krieg erklärt hat, weicht die Kritierien für Amtshilfe immer stärker auf.
Letzte Woche musste die Schweiz den neuen «Fishing expeditions»-Standard der OECD akzeptieren. Sie muss ihre Bankgeheimnis auch dann lüften, wenn kein konkreter Name eines Bankkunden vorliegt, sondern nur ein Verdacht auf ein Muster von Hinterziehungshandlungen einer unbekannten Anzahl Kunden. UBS-Staatsvertrag lässt grüssen.
* 20min
Kunden aus Deutschland und anderen EU-Staaten können derzeit maximal 200 000 Euro von ihren Konti abheben.
Zitat
Schweizer Banken - Schluss mit Barabhebungen?!
Egal, wie gross der Vermögensstand eines ausländischen Kunden ist und wieviel dieser über die Jahre an Gebühren und Spesen bezahlt hat, seine Bank sagt ihm freundlich, aber bestimmt: «Sorry, lieber Kunde, über Dein Geld kannst Du leider nicht mehr frei verfügen.» Damit führen die Schweizer Banken faktisch eine Enteignung ihrer europäischen Kunden ein. Wie bei den US-Kunden, die nach Washington ausgeliefert wurden, biegt die Schweiz Recht zurecht.
Zitat
Schwarzgeld in der Schweiz - einmalige Abgeltungsteuer in Höhe von 20 Prozent
Begründet wird das weitreichende Schweizer Entgegenkommen ans Ausland mit dem Ziel, der Abgeltungssteuer zum Durchbruch zu verhelfen. Sonst, so die Warner, kommt der gefürchtete automatische Informationsaustausch.
Das Konzept mit der Abgeltung stammt vom bekannten Sankt-Galler Privatbankier Konrad Hummler, der im Nebenamt seit kurzem die «NZZ»-Gruppe präsidiert. Hummler, ein genialer Kopf, trifft mit seinen wortreichen Analysen oft den Nagel frühzeitig auf den Kopf.
Mit der Abgeltung aber greift Hummler daneben. Im Gespräch mit 20 Minuten Online meinte er, das Geniale am Konzept sei das Wort «Abgeltung». Der Deutsche würde durch Bezahlung von seiner Steuerschuld in der Heimat befreit und könne ohne Angst vor Strafverfolgung über seine Schweizer Gelder verfügen.
So weit, so gut. Doch Hummler rechnete offensichtlich nicht mit den deutschen Steuerbürokraten. Sie erkannten im Angebot des Schweizers die Chance, auf einen Schlag zwei Fliegen zu erledigen.
Viel Geld für fast nichts
Deutschland erhält nicht nur viel Geld, damit es die Steuer-Vergangenheit ruhen lässt. Sondern es werden auch viele Daten deutscher Steuerzahler nach Berlin fliessen.Die Rede ist hier von der sogenannten erweiterten Amtshilfe, auch sie wie die zuvor geschilderte Vorauszahlung ein neudeutscher Begriff, der die Schweizer Kapitulation schönfärbt.
Das geht wie folgt: Jedes Jahr haben deutsche Steuerfahnder Anrecht auf Offenlegung einer bestimmten Anzahl deutscher Bürger mit Vermögen auf Schweizer Bankkonten. Die einst verpönten «Fishing Expeditions» werden zum Courant normal.Das Gleiche passiert global. Die Wirtschaftsorganisation OECD, die der Steuerflucht den Krieg erklärt hat, weicht die Kritierien für Amtshilfe immer stärker auf.
Zitat
Bankgeheimnis in der Schweiz - Auskunft in Steuersachen
Letzte Woche musste die Schweiz den neuen «Fishing expeditions»-Standard der OECD akzeptieren. Sie muss ihre Bankgeheimnis auch dann lüften, wenn kein konkreter Name eines Bankkunden vorliegt, sondern nur ein Verdacht auf ein Muster von Hinterziehungshandlungen einer unbekannten Anzahl Kunden. UBS-Staatsvertrag lässt grüssen.
* 20min
Im Steuerstreit mit der Schweiz erwartet Deutschland eine baldige Lösung. Ein Sprecher des deutschen Finanzministeriums sagte am Montag: "Ich gehe davon...
Konkrete Zahlen und Details zu einer möglichen Einigung wollte der Sprecher aber nicht nennen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigte, es sei weiterhin zuversichtlich, noch diesen Sommer einen Abschluss erzielen zu können. Zu den möglichen Regelungen wollte sich auch das EFD nicht äussern.
Die Wochenzeitschrift "Der Spiegel" und weitere Medien hatten berichtet, Eckpunkte der Vereinbarung stünden bereits. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble rechne mit einer Zahlung von etwa 10 Milliarden Euro als "Ablasssteuer" für deutsche Altvermögen, welche in den letzten zehn Jahren an der Steuerbehörde vorbei in die Schweiz gebracht worden seien, hiess es.
Geschützte Privatsphäre
Die von Schweizer Banken zu leistende Zahlung hätte für die deutschen Steuerhinterzieher einen grossen Vorteil: sie würden anonym bleiben. Ihre Steuerschulden der Vergangenheit wären abgegolten und die Vermögen legalisiert.
In den Verhandlungen insistierte Deutschland auf einer Funktionskontrolle der Abgeltungssteuer. Kommen die Abkommen zustande, so dürften die beiden Staaten eine gewisse Anzahl Gesuche pro Jahr stellen, um zu erfahren, ob ein Steuerpflichtiger ein Konto in der Schweiz hat.
* Handelszeitung
Steuerdeal mit Deutschland ist der falsche Weg
Für die SP ist der Steuerdeal mit Deutschland der falsche Weg. Gemäss Informationen aus dem deutschen Finanzministerium sieht der Deal vor, dass die Schweiz 10 Milliarden Euro bezahlt. Damit wäre der Streit um deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten beigelegt. Für SP-Nationalrätin Margrit Kiener Nellen löst ein solcher Kompromiss das Problem nicht. Die einzige Lösung sei der automatische Informationsaustausch, so wie ihn die meisten Kantone ebenfalls bereits kennen, sagte sie gegenüber Radio Basel.
Bürgerliche Parteien lehnen den automatischen Informationsaustauch ab, weil damit das Bankgeheimnis verletzt werde.
Radio Basel
Konkrete Zahlen und Details zu einer möglichen Einigung wollte der Sprecher aber nicht nennen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigte, es sei weiterhin zuversichtlich, noch diesen Sommer einen Abschluss erzielen zu können. Zu den möglichen Regelungen wollte sich auch das EFD nicht äussern.
Die Wochenzeitschrift "Der Spiegel" und weitere Medien hatten berichtet, Eckpunkte der Vereinbarung stünden bereits. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble rechne mit einer Zahlung von etwa 10 Milliarden Euro als "Ablasssteuer" für deutsche Altvermögen, welche in den letzten zehn Jahren an der Steuerbehörde vorbei in die Schweiz gebracht worden seien, hiess es.
Geschützte Privatsphäre
Die von Schweizer Banken zu leistende Zahlung hätte für die deutschen Steuerhinterzieher einen grossen Vorteil: sie würden anonym bleiben. Ihre Steuerschulden der Vergangenheit wären abgegolten und die Vermögen legalisiert.
In den Verhandlungen insistierte Deutschland auf einer Funktionskontrolle der Abgeltungssteuer. Kommen die Abkommen zustande, so dürften die beiden Staaten eine gewisse Anzahl Gesuche pro Jahr stellen, um zu erfahren, ob ein Steuerpflichtiger ein Konto in der Schweiz hat.
* Handelszeitung
Steuerdeal mit Deutschland ist der falsche Weg
Für die SP ist der Steuerdeal mit Deutschland der falsche Weg. Gemäss Informationen aus dem deutschen Finanzministerium sieht der Deal vor, dass die Schweiz 10 Milliarden Euro bezahlt. Damit wäre der Streit um deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten beigelegt. Für SP-Nationalrätin Margrit Kiener Nellen löst ein solcher Kompromiss das Problem nicht. Die einzige Lösung sei der automatische Informationsaustausch, so wie ihn die meisten Kantone ebenfalls bereits kennen, sagte sie gegenüber Radio Basel.
Bürgerliche Parteien lehnen den automatischen Informationsaustauch ab, weil damit das Bankgeheimnis verletzt werde.
Radio Basel
Schlechte Karten für Schwarzgeld im Ausland
Lange Zeit hieß der Trend: Steuern sparen um jeden Preis. Das hat sich geändert, denn Politik, Finanzverwaltung und Gerichte haben den Steuerunehrlichen fest im Visier. „Langsam reift die Erkenntnis, dass sich Steuerehrlichkeit sogar lohnt“, betont Oliver Biernat, geschäftsführender Gesellschafter der Benefitax GmbH.
Legale Wege, die Steuerlast zu minimieren, rücken daher immer mehr in den Vordergrund.
Internationaler Druck hat die Steueroasen gezwungen, ihr Geschäftsmodell den neuen OECD-Regeln anzupassen. Die Folge ist eine zunehmende Lockerung des Bank- und Steuergeheimnisses. „Der Steuerunehrliche muss aufgrund der zahlreichen neuen zwischenstaatlichen Abkommen über den Finanzdatenaustausch bei begründetem Verdacht jederzeit die Übermittlung seiner Auslandskontendaten an das heimische Finanzamt fürchten“, warnt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Biernat, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist.
Mit dem am 3. 5. 2011 in Kraft getreten Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung wurden die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erheblich verschärft. Eine Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung: die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ohne Hintertür. Zugleich drohen härtere Strafen. „Ab einer Million Euro hinterzogener Steuern ist eine Gefängnisstrafe von mehr als zwei Jahren zu verhängen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, stellt Steuerspezialist Biernat klar, „hinzu kommt die Nachversteuerung der hinterzogenen Steuern nebst sechs Prozent Zinsen.“
Gleichzeitig werden steuersparende Auslandskonten wirtschaftlich immer unattraktiver. So wurde die im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie abzuführende anonyme Quellensteuer auf Zinserträge auf Konten im EU-Ausland zum 1. Juli 2011 planmäßig auf 35 Prozent erhöht. Hiervon betroffen sind anonyme Konten in Österreich, Belgien und Luxemburg. Für EU-Bürger gilt diese Quellensteuer auch in der Schweiz. Biernat rät zu Konsequenzen: „Steuerlich dürfte es nicht mehr interessant sein, dort Geld in Zinspapieren anzulegen. Betroffene sollten überlegen, ob sie ihre Anlage in eine andere Form umwandeln, auf das Bankgeheimnis verzichten, also Kontrollmitteilungen zum Wohnsitzfinanzamt zuzulassen, oder ihr Geld gleich in Deutschland anlegen – bei einem Steuersatz von 26,38 % für Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.“
Auch Privatpersonen oder Firmen, die ausländische Briefkastenfirmen nutzen, müssen sich neuen Anforderungen stellen. Handelt es sich um substanzlose Holdings oder Trusts, erkennen die Finanzämter diese Konstruktionen immer seltener an. „Betroffene sollten sich rechtzeitig beraten lassen, wollen sie keine unliebsame Überraschung erleben“, empfiehlt Wirtschaftsprüfer Biernat, der sich zu diesem Thema bereits mehrfach in der Literatur geäußert hat. Sofern Zahlungen an Personen oder Vereinigungen mit Sitz oder Geschäftsleitung in ein Land erfolgen, mit dem kein Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD möglich ist, sind detaillierte Angaben nunmehr Pflicht. Werden sie verweigert, können Betriebsausgabenabzug, Werbungskostenanerkennung oder Steuerbefreiung von Dividenden versagt bleiben.
Schwarzgeld
„Auch wer sich vorstellen kann, seinem Geld durch Wegzug aus Deutschland ins Ausland zu folgen, sollte sich das gut und sehr zeitig überlegen“, berichtet der Benefitax-Geschäftsführer aus der Praxis. Zu bedenken seien nicht nur steuerliche Konsequenzen bei den laufenden Einkünften, auch der Wegzug selbst löse steuerliche Folgen aus. Der sogenannten Wegzugsbesteuerung unterliegen beispielsweise die ungewollte Aufdeckung stiller Reserven oder fiktive, vom Finanzamt angenommene Veräußerungen, die Steuern auslösen, ohne dass tatsächlich Veräußerungserlöse entstehen. Wichtig seien zudem die erbschaftssteuerlichen Auswirkungen im Todesfall, vor allem für den eventuell noch in Deutschland verbliebenen Besitz, oder wenn die Erben weiterhin in Deutschland ansässig sind.
Biernats Fazit: „Angesichts aller Maßnahmen und Risiken sollten sich Betroffene dringend überlegen, ob es für sie nicht sinnvoller ist, die verbliebenen legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung zu nutzen. Schließlich gibt es davon immer noch genügend, und findige Steuerexperten wissen diese zu nutzen.“
Lange Zeit hieß der Trend: Steuern sparen um jeden Preis. Das hat sich geändert, denn Politik, Finanzverwaltung und Gerichte haben den Steuerunehrlichen fest im Visier. „Langsam reift die Erkenntnis, dass sich Steuerehrlichkeit sogar lohnt“, betont Oliver Biernat, geschäftsführender Gesellschafter der Benefitax GmbH.
Legale Wege, die Steuerlast zu minimieren, rücken daher immer mehr in den Vordergrund.
Internationaler Druck hat die Steueroasen gezwungen, ihr Geschäftsmodell den neuen OECD-Regeln anzupassen. Die Folge ist eine zunehmende Lockerung des Bank- und Steuergeheimnisses. „Der Steuerunehrliche muss aufgrund der zahlreichen neuen zwischenstaatlichen Abkommen über den Finanzdatenaustausch bei begründetem Verdacht jederzeit die Übermittlung seiner Auslandskontendaten an das heimische Finanzamt fürchten“, warnt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Biernat, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist.
Mit dem am 3. 5. 2011 in Kraft getreten Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung wurden die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erheblich verschärft. Eine Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung: die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ohne Hintertür. Zugleich drohen härtere Strafen. „Ab einer Million Euro hinterzogener Steuern ist eine Gefängnisstrafe von mehr als zwei Jahren zu verhängen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, stellt Steuerspezialist Biernat klar, „hinzu kommt die Nachversteuerung der hinterzogenen Steuern nebst sechs Prozent Zinsen.“
Gleichzeitig werden steuersparende Auslandskonten wirtschaftlich immer unattraktiver. So wurde die im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie abzuführende anonyme Quellensteuer auf Zinserträge auf Konten im EU-Ausland zum 1. Juli 2011 planmäßig auf 35 Prozent erhöht. Hiervon betroffen sind anonyme Konten in Österreich, Belgien und Luxemburg. Für EU-Bürger gilt diese Quellensteuer auch in der Schweiz. Biernat rät zu Konsequenzen: „Steuerlich dürfte es nicht mehr interessant sein, dort Geld in Zinspapieren anzulegen. Betroffene sollten überlegen, ob sie ihre Anlage in eine andere Form umwandeln, auf das Bankgeheimnis verzichten, also Kontrollmitteilungen zum Wohnsitzfinanzamt zuzulassen, oder ihr Geld gleich in Deutschland anlegen – bei einem Steuersatz von 26,38 % für Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.“
Auch Privatpersonen oder Firmen, die ausländische Briefkastenfirmen nutzen, müssen sich neuen Anforderungen stellen. Handelt es sich um substanzlose Holdings oder Trusts, erkennen die Finanzämter diese Konstruktionen immer seltener an. „Betroffene sollten sich rechtzeitig beraten lassen, wollen sie keine unliebsame Überraschung erleben“, empfiehlt Wirtschaftsprüfer Biernat, der sich zu diesem Thema bereits mehrfach in der Literatur geäußert hat. Sofern Zahlungen an Personen oder Vereinigungen mit Sitz oder Geschäftsleitung in ein Land erfolgen, mit dem kein Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD möglich ist, sind detaillierte Angaben nunmehr Pflicht. Werden sie verweigert, können Betriebsausgabenabzug, Werbungskostenanerkennung oder Steuerbefreiung von Dividenden versagt bleiben.
Schwarzgeld
Zitat
Wer die Geldanlage in fernen oder undurchsichtigen Ländern vorzieht, setzt sich besonderen Risiken aus. Er läuft Gefahr, dass dort durch Korruption, Devisenbeschränkungen, politische Instabilitäten, nicht mehr erreichbare Treuhänder, schlechte Anlagepolitik oder exorbitant hohe Gebühren Teile seines Vermögens verschwinden, ohne sich rechtsstaatlich dagegen wehren zu können. Im Vergleich dazu dürfte eine Anlage in der Heimat wesentlich lukrativer sein.
„Auch wer sich vorstellen kann, seinem Geld durch Wegzug aus Deutschland ins Ausland zu folgen, sollte sich das gut und sehr zeitig überlegen“, berichtet der Benefitax-Geschäftsführer aus der Praxis. Zu bedenken seien nicht nur steuerliche Konsequenzen bei den laufenden Einkünften, auch der Wegzug selbst löse steuerliche Folgen aus. Der sogenannten Wegzugsbesteuerung unterliegen beispielsweise die ungewollte Aufdeckung stiller Reserven oder fiktive, vom Finanzamt angenommene Veräußerungen, die Steuern auslösen, ohne dass tatsächlich Veräußerungserlöse entstehen. Wichtig seien zudem die erbschaftssteuerlichen Auswirkungen im Todesfall, vor allem für den eventuell noch in Deutschland verbliebenen Besitz, oder wenn die Erben weiterhin in Deutschland ansässig sind.
Biernats Fazit: „Angesichts aller Maßnahmen und Risiken sollten sich Betroffene dringend überlegen, ob es für sie nicht sinnvoller ist, die verbliebenen legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung zu nutzen. Schließlich gibt es davon immer noch genügend, und findige Steuerexperten wissen diese zu nutzen.“
Quellensteuer auf deutsches "Schwarzgeld"
Deutschland und die Schweiz legen ihren jahrelangen Streit um deutsche Schwarzgelder auf Konten eidgenössischer Geldhäuser bei. Ein Abkommen sieht nicht nur die Besteuerung von Alt-Vermögen sondern auch die von zukünftigen Kapitalerträgen vor, wie aus Angaben der beiden Regierungen hervorgeht. Der Steuersatz werde den in Deutschland geltenden Abgaben angepasst, heißt es.
Hintergrund waren zwei Besonderheiten im Schweizer Steuer- und Bankenrecht: Zum einen fällt auf Kapitalerträge wie etwa Dividenden bislang keine Steuer an -– so gilt die Schweiz international nach wie vor als Steuer-Paradies bei Investoren. Zum anderen hatten deutsche Behörden kaum die Möglichkeit, Steuerflüchtige zu ermitteln. Das Schweizer Bankgeheimnis sei weiterhin ein hohes Gut, das verteidigt werden muss, heißt es dazu aus Schweizer Regierungskreisen.
Nun könnten die Milliarden-Vermögen deutscher Steuersünder der Bundesrepublik zusätzliche Einnahmen sichern. Denn künftig sollen schweizerische Geldhäuser eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent auf Kapitalerträge für den deutschen Fiskus erheben. Die Abgabe entspricht damit in der Höhe der Abgeltungssteuer in Deutschland, inklusive Soli-Zuschlag. Damit scheint für deutsche Finanzinstitute eine erkennbare Wettbewerbsverzerrung beseitigt. Die Vereinbarung könnte schon Anfang 2013 in Kraft treten.
Bei Alt-Vermögen besteht für Steuersünder im Nachhinein die Möglichkeit, ihr in der Schweiz angehäuftes Kapital einmalig nachzuversteuern und damit zu legalisieren – zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent. Damit sind steuerliche Altlasten quasi beseitigt, verkünden die jeweiligen Behörden. Die Schweizer Banken leisten zudem eine Garantiezahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken (1,9 Mrd. Euro). Diese solle später mit den Nachzahlungen der Kunden gegenverrechnet werden. Sowohl bei künftigen Erträgen als auch bei Alt-Vermögen werde die Steuer von den Schweizer Banken weiterhin anonym transferiert. Schätzungen gehen von 130 bis 180 Milliarden Euro aus, die in der Vergangenheit am deutschen Fiskus vorbei bei Schweizer Geldhäusern geparkt wurden
Deutschland und die Schweiz legen ihren jahrelangen Streit um deutsche Schwarzgelder auf Konten eidgenössischer Geldhäuser bei. Ein Abkommen sieht nicht nur die Besteuerung von Alt-Vermögen sondern auch die von zukünftigen Kapitalerträgen vor, wie aus Angaben der beiden Regierungen hervorgeht. Der Steuersatz werde den in Deutschland geltenden Abgaben angepasst, heißt es.
Hintergrund waren zwei Besonderheiten im Schweizer Steuer- und Bankenrecht: Zum einen fällt auf Kapitalerträge wie etwa Dividenden bislang keine Steuer an -– so gilt die Schweiz international nach wie vor als Steuer-Paradies bei Investoren. Zum anderen hatten deutsche Behörden kaum die Möglichkeit, Steuerflüchtige zu ermitteln. Das Schweizer Bankgeheimnis sei weiterhin ein hohes Gut, das verteidigt werden muss, heißt es dazu aus Schweizer Regierungskreisen.
Nun könnten die Milliarden-Vermögen deutscher Steuersünder der Bundesrepublik zusätzliche Einnahmen sichern. Denn künftig sollen schweizerische Geldhäuser eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent auf Kapitalerträge für den deutschen Fiskus erheben. Die Abgabe entspricht damit in der Höhe der Abgeltungssteuer in Deutschland, inklusive Soli-Zuschlag. Damit scheint für deutsche Finanzinstitute eine erkennbare Wettbewerbsverzerrung beseitigt. Die Vereinbarung könnte schon Anfang 2013 in Kraft treten.
Bei Alt-Vermögen besteht für Steuersünder im Nachhinein die Möglichkeit, ihr in der Schweiz angehäuftes Kapital einmalig nachzuversteuern und damit zu legalisieren – zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent. Damit sind steuerliche Altlasten quasi beseitigt, verkünden die jeweiligen Behörden. Die Schweizer Banken leisten zudem eine Garantiezahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken (1,9 Mrd. Euro). Diese solle später mit den Nachzahlungen der Kunden gegenverrechnet werden. Sowohl bei künftigen Erträgen als auch bei Alt-Vermögen werde die Steuer von den Schweizer Banken weiterhin anonym transferiert. Schätzungen gehen von 130 bis 180 Milliarden Euro aus, die in der Vergangenheit am deutschen Fiskus vorbei bei Schweizer Geldhäusern geparkt wurden
Schwarzgeld auf Schweizer Konto? Keine Panik!
Wer unversteuertes Geld auf einem Schweizer Konto gebunkert hat, muss auch nach dem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nichts davon abgeben. Das Guthaben muss dann allerdings in einem anderen Land vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit gebracht werden. Zum Beispiel in Singapur Schweizer Banker sind dabei behilflich.
Das raubt manchem Konstanzer den gesunden Schlaf
Ein Konstanzer, der sich in der nahen Schweiz in den vergangenen 15 Jahren ein Vermögen von 1 Million Euro aufgebaut hat, sähe es nicht gerne, wenn von seinem Guthaben demnächst rund ein Viertel, in diesem Falle wären es stattliche 250.000 Euro, abgezogen und ans nächste deutsche Finanzamt überwiesen würde. Doch genau dazu haben sich die Schweizer Banken in dem Abkommen verpflichtet, das zwischen Berlin und Bern ausgehandelt wurde. Dass die Überweisung anonym, also ohne Nennung des unfreiwilligen Spenders geschieht, ist für eingefleischte Geldliebhaber ein schwacher Trost. Kein Wunder, dass auch etliche Konstanzer seit ein paar Tagen nicht mehr gut schlafen, obwohl das Abkommen frühestens ab Januar 2013 gelten wird.
Das Geld muss anderswo in Sicherheit gebracht werden
Zwischen 19 und 35 Prozent des unversteuerten Vermögens, im Durchschnitt die erwähnten 25 Prozent, müssen abgerückt werden, wenn der Vermögensbehalt rechtens werden soll. Wem der damit verbundene, ruhige Schlaf nicht Hunderttausende von Euro wert ist, muss sich mit einer neuartigen Strafmassnahme abfinden: mit der Schliessung seines Kontos (oder Bankdepots). Und das viele schöne Geld muss weiter weg in Sicherheit gebracht werden. Etwa im Südostasiatischen Singapur, wo die Crédit Swisse (CS) bestens etabliert ist. Sie zieht im Herbst des kommenden Jahres in die neu entstehende ONE@Changi City, und zwar mit nicht weniger als 4000 Mitarbeitern, denen rund 30.000 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung stehen. Man rechnet damit, in dem Stadtstaat bis Ende 2013 insgesamt 6000 Menschen zu beschäftigen. Auch die UBS, die zweite Schweizer Grossbank, residiert eindrucksvoll in Singapur, in bester Lage, am One Raffles Quai.
Niemand muss nach Südostasien reisen
Niemand muss wegen eines Geldtransfers mit einem Köfferchen voller Banknoten nach Südostasien reisen. Mindestens 4 Berater der CS-Dependance SIngapur seien in Zürich präsent, versicherte ein Finanzberater gestern. Alles lasse sich vom Zürcher Paradeplatz aus regeln. Selbst Kontoauszüge südostasiatischer Provenienz könnten in Zürich zur Verfügung gestellt werden. Ganz so bequem wie bisher ist’s natürlich nicht mehr. Schnell mal bei der Bank In Kreuzlingen nach dem Konto schauen – das geht dann nicht mehr. Aber für ein paar hunderttausend Euro kann man ja auch mal ein bisschen weiter ausholen.
* dornroeschen.nu
Wer unversteuertes Geld auf einem Schweizer Konto gebunkert hat, muss auch nach dem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nichts davon abgeben. Das Guthaben muss dann allerdings in einem anderen Land vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit gebracht werden. Zum Beispiel in Singapur Schweizer Banker sind dabei behilflich.
Das raubt manchem Konstanzer den gesunden Schlaf
Ein Konstanzer, der sich in der nahen Schweiz in den vergangenen 15 Jahren ein Vermögen von 1 Million Euro aufgebaut hat, sähe es nicht gerne, wenn von seinem Guthaben demnächst rund ein Viertel, in diesem Falle wären es stattliche 250.000 Euro, abgezogen und ans nächste deutsche Finanzamt überwiesen würde. Doch genau dazu haben sich die Schweizer Banken in dem Abkommen verpflichtet, das zwischen Berlin und Bern ausgehandelt wurde. Dass die Überweisung anonym, also ohne Nennung des unfreiwilligen Spenders geschieht, ist für eingefleischte Geldliebhaber ein schwacher Trost. Kein Wunder, dass auch etliche Konstanzer seit ein paar Tagen nicht mehr gut schlafen, obwohl das Abkommen frühestens ab Januar 2013 gelten wird.
Das Geld muss anderswo in Sicherheit gebracht werden
Zitat
Zwischen 19 und 35 Prozent des unversteuerten Vermögens, im Durchschnitt die erwähnten 25 Prozent, müssen abgerückt werden, wenn der Vermögensbehalt rechtens werden soll. Wem der damit verbundene, ruhige Schlaf nicht Hunderttausende von Euro wert ist, muss sich mit einer neuartigen Strafmassnahme abfinden: mit der Schliessung seines Kontos (oder Bankdepots). Und das viele schöne Geld muss weiter weg in Sicherheit gebracht werden. Etwa im Südostasiatischen Singapur, wo die Crédit Swisse (CS) bestens etabliert ist. Sie zieht im Herbst des kommenden Jahres in die neu entstehende ONE@Changi City, und zwar mit nicht weniger als 4000 Mitarbeitern, denen rund 30.000 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung stehen. Man rechnet damit, in dem Stadtstaat bis Ende 2013 insgesamt 6000 Menschen zu beschäftigen. Auch die UBS, die zweite Schweizer Grossbank, residiert eindrucksvoll in Singapur, in bester Lage, am One Raffles Quai.
Niemand muss nach Südostasien reisen
Niemand muss wegen eines Geldtransfers mit einem Köfferchen voller Banknoten nach Südostasien reisen. Mindestens 4 Berater der CS-Dependance SIngapur seien in Zürich präsent, versicherte ein Finanzberater gestern. Alles lasse sich vom Zürcher Paradeplatz aus regeln. Selbst Kontoauszüge südostasiatischer Provenienz könnten in Zürich zur Verfügung gestellt werden. Ganz so bequem wie bisher ist’s natürlich nicht mehr. Schnell mal bei der Bank In Kreuzlingen nach dem Konto schauen – das geht dann nicht mehr. Aber für ein paar hunderttausend Euro kann man ja auch mal ein bisschen weiter ausholen.
* dornroeschen.nu
Das neue Steuerabkommen mit der Schweiz führt zu Handlungsbedarf deutscher Anleger mit Schweizer Konten
Im Zuge der Steuerdaten-Affäre vereinbarten der schweizerische und der deutschen Finanzminister im Oktober 2010 bilateralen Steuerverhandlungen. Intention der deutschen Seite war es, der Geldanlagen deutscher Bürger in der Schweiz habhaft zu werden. Die Schweizer Seite war daran interessiert, dass die dort verwalteten Vermögen auch weiterhin bei Schweizer Banken verbleiben. Diese Verhandlungen haben deutsche und schweizerische Unterhändler am 10. August 2011 erfolgreich abgeschlossen. Das ausgehandelte Abkommen bedarf noch der Ratifizierung. Es soll aber Anfang 2013 in Kraft treten.
Das Abkommen umfasst folgende Punkte:
Vergangenheitsbesteuerung
Von großem Interesse für die deutschen Anleger, die bislang ihre Einkünfte aus Schweizer Bankdepots vor dem deutschen Fiskus verschwiegen haben, ist die Vergangenheitsbesteuerung. Dies ist eine Nachbesteuerung für bestehende Bankbeziehungen in der Schweiz für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Sie haben einmalig die Möglichkeit, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestandes, je nach Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Diese Nachbesteuerung kommt quasi einer Steueramnestie gleich.
Abgeltungsteuer für die Zukunft
Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 % festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Satz für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Damit ist eine Kapitalanlage in der Schweiz für deutsche Anleger unter Steuergesichtspunkten weder billiger noch teurer.
erweiterter Informationsaustausch
Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde ein erweiterter Informationsaustausch vereinbart. Auskunftsgesuche müssen den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschließend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Damit steigt das Entdeckungsrisiko für deutsche Steuersünder erheblich. Rasterfahndungen (fishing expeditions) sind jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Strategien für Deutsche mit Schweizer Bankdepots
Kurz nachdem die Finanzministerien den Abschluss des Abkommens verkündeten, meldete die Frankfurter Rundschau, dass eine neue Steuer-CD bei den deutschen Finanzbehörde liege, auf der eine große Menge von Daten deutscher Anleger bei einer Schweizer Bank enthalten sei. Dieses zeitliche Zusammentreffen ist wohl kein Zufall. Es sollte den deutschen Anlegern mit Schweizer Konten vor Augen halten, dass die Quasi-Amnestie erst 2013 kommen soll. Bis dahin besteht das Entdeckungsrisiko fort.
In der Presse wurde behauptet, dass angesichts dessen, dass auf Schweizer Einkünfte ab 2013 eine gleichhohe Steuer wie die deutsche Abgeltungssteuer zu zahlen sei, mit der Abwanderung von Vermögen vor 2013 in Steueroasen wie Singapur oder Belize zu rechnen sei. Dies ist sicher nur eine Lösung für Steuerbürger, die mit einem hohen Entdeckungsrisiko leben können. Diese Anleger werden sicher in hohem Maße Gegenstand von deutschen Auskunftsersuchen an das Eidgenössische Finanzdepartement werden.
Wer hingegen auch das bis Ende 2012 fortbestehende Entdeckungsrisiko scheut, der sollte eine Selbstanzeige erwägen. Diese sollte aber wohl überlegt und gut vorbereitet sein. Schließlich hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 3. Mai 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) die Anforderungen an die Selbstanzeige deutlich verschärft.
In jedem Fall gibt das neue Abkommen den deutschen Anleger mit unversteuerter Kapitalanlage in der Schweiz Anlass, über die Handhabung dieser Anlage nachzudenken.
* OBENHAUS Rechtsanwalt Steuerberater
Im Zuge der Steuerdaten-Affäre vereinbarten der schweizerische und der deutschen Finanzminister im Oktober 2010 bilateralen Steuerverhandlungen. Intention der deutschen Seite war es, der Geldanlagen deutscher Bürger in der Schweiz habhaft zu werden. Die Schweizer Seite war daran interessiert, dass die dort verwalteten Vermögen auch weiterhin bei Schweizer Banken verbleiben. Diese Verhandlungen haben deutsche und schweizerische Unterhändler am 10. August 2011 erfolgreich abgeschlossen. Das ausgehandelte Abkommen bedarf noch der Ratifizierung. Es soll aber Anfang 2013 in Kraft treten.
Das Abkommen umfasst folgende Punkte:
Vergangenheitsbesteuerung
Von großem Interesse für die deutschen Anleger, die bislang ihre Einkünfte aus Schweizer Bankdepots vor dem deutschen Fiskus verschwiegen haben, ist die Vergangenheitsbesteuerung. Dies ist eine Nachbesteuerung für bestehende Bankbeziehungen in der Schweiz für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Sie haben einmalig die Möglichkeit, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestandes, je nach Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Diese Nachbesteuerung kommt quasi einer Steueramnestie gleich.
Abgeltungsteuer für die Zukunft
Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 % festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Satz für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Damit ist eine Kapitalanlage in der Schweiz für deutsche Anleger unter Steuergesichtspunkten weder billiger noch teurer.
erweiterter Informationsaustausch
Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde ein erweiterter Informationsaustausch vereinbart. Auskunftsgesuche müssen den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschließend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Damit steigt das Entdeckungsrisiko für deutsche Steuersünder erheblich. Rasterfahndungen (fishing expeditions) sind jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Strategien für Deutsche mit Schweizer Bankdepots
Kurz nachdem die Finanzministerien den Abschluss des Abkommens verkündeten, meldete die Frankfurter Rundschau, dass eine neue Steuer-CD bei den deutschen Finanzbehörde liege, auf der eine große Menge von Daten deutscher Anleger bei einer Schweizer Bank enthalten sei. Dieses zeitliche Zusammentreffen ist wohl kein Zufall. Es sollte den deutschen Anlegern mit Schweizer Konten vor Augen halten, dass die Quasi-Amnestie erst 2013 kommen soll. Bis dahin besteht das Entdeckungsrisiko fort.
In der Presse wurde behauptet, dass angesichts dessen, dass auf Schweizer Einkünfte ab 2013 eine gleichhohe Steuer wie die deutsche Abgeltungssteuer zu zahlen sei, mit der Abwanderung von Vermögen vor 2013 in Steueroasen wie Singapur oder Belize zu rechnen sei. Dies ist sicher nur eine Lösung für Steuerbürger, die mit einem hohen Entdeckungsrisiko leben können. Diese Anleger werden sicher in hohem Maße Gegenstand von deutschen Auskunftsersuchen an das Eidgenössische Finanzdepartement werden.
Wer hingegen auch das bis Ende 2012 fortbestehende Entdeckungsrisiko scheut, der sollte eine Selbstanzeige erwägen. Diese sollte aber wohl überlegt und gut vorbereitet sein. Schließlich hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 3. Mai 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) die Anforderungen an die Selbstanzeige deutlich verschärft.
In jedem Fall gibt das neue Abkommen den deutschen Anleger mit unversteuerter Kapitalanlage in der Schweiz Anlass, über die Handhabung dieser Anlage nachzudenken.
* OBENHAUS Rechtsanwalt Steuerberater
Schweiz sperrt die Schwarzgeldkonten - Bankgeheimnis ade
Auf Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind demnächst bis zu 34% Steuern zu entrichten.
Um den Häschern des deutschen Fiskus zu entkommen, wollen viele Deutsche ihre Konten in Zürich kündigen. Doch das geht jetzt nicht mehr: Die Bankhäuser frieren entsprechende Guthaben ein.
Deutsche mit Schweizer Konto, welche gegenüber dem heimischen Fiskus „vergesslich“ waren, sitzen in der Falle. Wie MMnews aus zuverlässigen Quellen erfuhr, wird die Verfügungsgewalt über das eigene Konto eingeschränkt, falls der Kontoinhaber sein Geld abziehen will. Hintergrund ist das neue Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
"Wenn das Geld direkt aus einer strafbaren Handlung kommt, soll es mit einem höheren Satz besteuert werden".
Um dem Zugriff des deutschen Fiskus zu entfliehen, wollen viele Kunden ihre Konten nun kündigen und beispielsweise nach Singapur fliehen. Doch das geht jetzt nicht mehr. Um Fluchtversuchen entgegenzuwirken wird die Verfügungsgewalt auf entsprechenden Konten kurzerhand eingeschränkt, das Guthaben wird eingefroren.
Nun sitzen Millionen Deutsche in der Schweiz in der Steuerfalle. Wer mit seinem Geld raus will, dem wird freundlich aber bestimmt mitgeteilt, dass dies nicht gehe und die Gelder entsprechend eingefroren werden, bis die Steuern gezahlt wurden. Ein einmaliger Vorgang in der Alpenrepublik.
Pikant: Würden die Kunden ihr Geld jetzt noch schnell abziehen, so haftet nach dem neuen Steuerabkommen die Bank für die Zahlung der deutschen Steuern. Um dem vorzubeugen schränken die Kreditinstitute die Verfügungsgewalt deutscher Kunden über ihre Konten bis auf weiteres ein.
* MMNEWS - Dirk Weckerle
Um den Häschern des deutschen Fiskus zu entkommen, wollen viele Deutsche ihre Konten in Zürich kündigen. Doch das geht jetzt nicht mehr: Die Bankhäuser frieren entsprechende Guthaben ein.
Deutsche mit Schweizer Konto, welche gegenüber dem heimischen Fiskus „vergesslich“ waren, sitzen in der Falle. Wie MMnews aus zuverlässigen Quellen erfuhr, wird die Verfügungsgewalt über das eigene Konto eingeschränkt, falls der Kontoinhaber sein Geld abziehen will. Hintergrund ist das neue Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
"Wenn das Geld direkt aus einer strafbaren Handlung kommt, soll es mit einem höheren Satz besteuert werden".
Um dem Zugriff des deutschen Fiskus zu entfliehen, wollen viele Kunden ihre Konten nun kündigen und beispielsweise nach Singapur fliehen. Doch das geht jetzt nicht mehr. Um Fluchtversuchen entgegenzuwirken wird die Verfügungsgewalt auf entsprechenden Konten kurzerhand eingeschränkt, das Guthaben wird eingefroren.
Nun sitzen Millionen Deutsche in der Schweiz in der Steuerfalle. Wer mit seinem Geld raus will, dem wird freundlich aber bestimmt mitgeteilt, dass dies nicht gehe und die Gelder entsprechend eingefroren werden, bis die Steuern gezahlt wurden. Ein einmaliger Vorgang in der Alpenrepublik.
Pikant: Würden die Kunden ihr Geld jetzt noch schnell abziehen, so haftet nach dem neuen Steuerabkommen die Bank für die Zahlung der deutschen Steuern. Um dem vorzubeugen schränken die Kreditinstitute die Verfügungsgewalt deutscher Kunden über ihre Konten bis auf weiteres ein.
* MMNEWS - Dirk Weckerle
Nordrhein-Westfalen will das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz im Bundesrat stoppen. Grund: Laut einem Bericht hält die SPD-geführte Landesregierung das Abkommen für verfassungswidrig. Mit der Auffassung steht sie eigenen Angaben zufolge nicht alleine da.
Das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen steht vor dem Scheitern. Wie aus Länderkreisen verlautete, zeichnet sich im Bundesrat, das der Regelung zustimmen muss, eine Ablehnung ab. Verärgerung gibt es bei den Ländern vor allem darüber, dass die Bundesregierung den Text des umstrittenen Abkommens mehr als vier Wochen nach der Paraphierung immer noch unter Verschluss hält. Auch gegen mehrere inhaltliche Punkte gibt es massiven Widerstand.
Die SPD-Finanzpolitiker Joachim Poss und Nicolette Kressl forderten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, die Vereinbarung zurückzuziehen und neue Gespräche mit der Schweiz aufzunehmen. Statt wie die USA Druck auf die Schweizer Banken auszuüben, gebe sich die Bundesregierung damit zufrieden, "dass kriminelle Steuerhinterzieher amnestiert werden", sagten sie der Nachrichtenagentur dpa. Unterlaufen würden mit dem bilateralen Abkommen auch die Bemühungen der Europäischen Union, die Schweiz zu einem automatischen Informationsaustausch zu zwingen.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte dem SPIEGEL, die Verhandlungen der Bundesregierung mit der Schweiz hätten zu einem "skandalösen Ergebnis" geführt, bei dem "schwerreiche Straftäter viel zu billig" davonkämen. "Ich werde alles tun, um diesen Ablasshandel zu verhindern." Er und die anderen SPD-Finanzminister hielten das Abkommen zudem für verfassungswidrig.
Nach Einschätzung der Kritiker gibt es mehrere Schlupflöcher in dem Abkommen. Dazu gehöre etwa die Möglichkeit, dass deutsche Bankkunden ihr Vermögen bis Mai 2013 in Ruhe aus der Schweiz in andere Steueroasen transferieren können
* Auszug MM
Das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen steht vor dem Scheitern. Wie aus Länderkreisen verlautete, zeichnet sich im Bundesrat, das der Regelung zustimmen muss, eine Ablehnung ab. Verärgerung gibt es bei den Ländern vor allem darüber, dass die Bundesregierung den Text des umstrittenen Abkommens mehr als vier Wochen nach der Paraphierung immer noch unter Verschluss hält. Auch gegen mehrere inhaltliche Punkte gibt es massiven Widerstand.
Die SPD-Finanzpolitiker Joachim Poss und Nicolette Kressl forderten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, die Vereinbarung zurückzuziehen und neue Gespräche mit der Schweiz aufzunehmen. Statt wie die USA Druck auf die Schweizer Banken auszuüben, gebe sich die Bundesregierung damit zufrieden, "dass kriminelle Steuerhinterzieher amnestiert werden", sagten sie der Nachrichtenagentur dpa. Unterlaufen würden mit dem bilateralen Abkommen auch die Bemühungen der Europäischen Union, die Schweiz zu einem automatischen Informationsaustausch zu zwingen.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte dem SPIEGEL, die Verhandlungen der Bundesregierung mit der Schweiz hätten zu einem "skandalösen Ergebnis" geführt, bei dem "schwerreiche Straftäter viel zu billig" davonkämen. "Ich werde alles tun, um diesen Ablasshandel zu verhindern." Er und die anderen SPD-Finanzminister hielten das Abkommen zudem für verfassungswidrig.
Nach Einschätzung der Kritiker gibt es mehrere Schlupflöcher in dem Abkommen. Dazu gehöre etwa die Möglichkeit, dass deutsche Bankkunden ihr Vermögen bis Mai 2013 in Ruhe aus der Schweiz in andere Steueroasen transferieren können
Zitat
Walter-Borjans will sich auch die Verwendung von sogenannten Steuer-CDs durch seine Steuerfahnder nicht verbieten lassen: "Wir sind der Auffassung, dass wir die Daten, die wir schon gekauft haben, auch verwenden dürfen." Und: "Wir geben doch unser schärfstes Schwert nicht aus der Hand - die Furcht vor der Entdeckung." NRW verfüge noch über eine "ganze Menge" solcher Datensätze. Walter-Borjans nannte namentlich die Schweizer Banken Credit Suisse und Julius Bär, von denen Nordrhein-Westfalen bislang unbekannte Daten habe
* Auszug MM
Status Quo behalten?
Schönen guten Tag werte Forumsleser
Ich denke die Schweiz ist mit diesem Abkommen schon sehr weit den Deutschen entgegengekommen.
Es ist ja nicht die Schuld der Schweiz, dass deutsche Steuerzahler Ihr Kapital standort diversifiziert veranlagen.
Es liegt doch wohl eher am deutschen Steuersystem, dass deutsche Steuerzahler sich nach Alternativen umsehen.
Hier müsste man doch ansetzen und nicht andere Staaten dazu zwingen, für das deutsche Finanzamt zu spionieren und die Aufsicht zu übernehmen!
Ich bin mir natürlich bewusst, das dies in der Praxis nicht umsetzbar ist?.
Aber, wenn dieses ausgehandelte Abkommen der deutschen Regierung nicht genehm ist, dann lassen wir doch alles beim alten und sagen "schaun mer mal"!
Grüsse
Ich denke die Schweiz ist mit diesem Abkommen schon sehr weit den Deutschen entgegengekommen.
Es ist ja nicht die Schuld der Schweiz, dass deutsche Steuerzahler Ihr Kapital standort diversifiziert veranlagen.
Es liegt doch wohl eher am deutschen Steuersystem, dass deutsche Steuerzahler sich nach Alternativen umsehen.
Hier müsste man doch ansetzen und nicht andere Staaten dazu zwingen, für das deutsche Finanzamt zu spionieren und die Aufsicht zu übernehmen!
Ich bin mir natürlich bewusst, das dies in der Praxis nicht umsetzbar ist?.
Aber, wenn dieses ausgehandelte Abkommen der deutschen Regierung nicht genehm ist, dann lassen wir doch alles beim alten und sagen "schaun mer mal"!
Grüsse
Steuer-Sünder sind auf der Flucht
Laut „Spiegel“ versuchen derzeit viele Deutsche, die Schwarzgeld auf Schweizer Konten lagern, große Mengen Bargeld abzuheben. Der Grund: Sie wollen der Nachversteuerung entkommen, die sie mit Sätzen von bis zu 34 Prozent erwischen würde.
Doch die Schweizer Banken schieben den Riegel vor! Große Mengen Bargeld seien derzeit nicht abhebbar, schreibt der „Spiegel“. Wenn deutsche Schwarzgeld-Sünder an ihr Konto wollten, zahlten manche Geldinstitute nur die Hälfte des Vermögens aus, andere nur ein paar Tausend Euro.
Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiersvereinigung sagte dem „Spiegel“: „Wir möchten, dass das Steuerabkommen eingehalten wird. Darum sind große Barauszahlungen derzeit nicht möglich. Überweisungen sind kein Problem.” Schon in der kommenden Woche soll das Steuerabkommen laut „Focus“ unterzeichnet werden.
Laut „Spiegel“ versuchen derzeit viele Deutsche, die Schwarzgeld auf Schweizer Konten lagern, große Mengen Bargeld abzuheben. Der Grund: Sie wollen der Nachversteuerung entkommen, die sie mit Sätzen von bis zu 34 Prozent erwischen würde.
Doch die Schweizer Banken schieben den Riegel vor! Große Mengen Bargeld seien derzeit nicht abhebbar, schreibt der „Spiegel“. Wenn deutsche Schwarzgeld-Sünder an ihr Konto wollten, zahlten manche Geldinstitute nur die Hälfte des Vermögens aus, andere nur ein paar Tausend Euro.
Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiersvereinigung sagte dem „Spiegel“: „Wir möchten, dass das Steuerabkommen eingehalten wird. Darum sind große Barauszahlungen derzeit nicht möglich. Überweisungen sind kein Problem.” Schon in der kommenden Woche soll das Steuerabkommen laut „Focus“ unterzeichnet werden.
Zitat
Schon in der nächsten Woche soll das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterschrieben werden
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuern wie in Deutschland. Es muss nach der Unterzeichnung durch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Schweizer Kollegin Eveline Widmer-Schlumpf noch von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden
Steinbrück: Sie „laden Bürger aus anderen Ländern seit Jahrzehnten zum vorsätzlichen Steuerbetrug ein. Sie kennen alle Tricks (…) bis hin zum Botenservice, um das Geld illegal über die deutsch-schweizerische Grenze zu transportieren“.
Und weiter: „Diese aktive Hilfe, mit der die Beschädigung der Einnahmebasis anderer Länder billigend in Kauf genommen wird, ist Teil des Schweizer Geschäftsmodells, wie es mindestens Bankmanager in Zürich oder Bern verstehen.“
Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lehnt das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ab. „Lieber kein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz als diesen Entwurf“, schreibt er in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT und plädiert für einen härteren Umgang. Die USA hätten die Schweiz gezwungen, die Akten aller US-Steuersünder herauszugeben – „warum satteln wir nicht wenigstens unsere Pferde?“
Besonders kritisch reagiert Steinbrück auf den angekündigten Verzicht der Bundesregierung, künftig werde man keine Daten-CDs mehr ankaufen und für die Strafverfolgung nutzen: „Wie man freiwillig ein solches Werkzeug aufgeben kann, das der Strafverfolgung dient und eine buchstäblich ungeheuerliche Abschreckungswirkung auf Steuerhinterzieher ausübt, ist unerklärlich.“
Steinbrück erläutert auch seinen grundsätzlichen Vorwurf gegen die Schweizer Banken: Sie „laden Bürger aus anderen Ländern seit Jahrzehnten zum vorsätzlichen Steuerbetrug ein. Sie kennen alle Tricks (…) bis hin zum Botenservice, um das Geld illegal über die deutsch-schweizerische Grenze zu transportieren“. Und weiter: „Diese aktive Hilfe, mit der die Beschädigung der Einnahmebasis anderer Länder billigend in Kauf genommen wird, ist Teil des Schweizer Geschäftsmodells, wie es mindestens Bankmanager in Zürich oder Bern verstehen.“
Und weiter: „Diese aktive Hilfe, mit der die Beschädigung der Einnahmebasis anderer Länder billigend in Kauf genommen wird, ist Teil des Schweizer Geschäftsmodells, wie es mindestens Bankmanager in Zürich oder Bern verstehen.“
Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lehnt das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ab. „Lieber kein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz als diesen Entwurf“, schreibt er in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT und plädiert für einen härteren Umgang. Die USA hätten die Schweiz gezwungen, die Akten aller US-Steuersünder herauszugeben – „warum satteln wir nicht wenigstens unsere Pferde?“
Besonders kritisch reagiert Steinbrück auf den angekündigten Verzicht der Bundesregierung, künftig werde man keine Daten-CDs mehr ankaufen und für die Strafverfolgung nutzen: „Wie man freiwillig ein solches Werkzeug aufgeben kann, das der Strafverfolgung dient und eine buchstäblich ungeheuerliche Abschreckungswirkung auf Steuerhinterzieher ausübt, ist unerklärlich.“
Steinbrück erläutert auch seinen grundsätzlichen Vorwurf gegen die Schweizer Banken: Sie „laden Bürger aus anderen Ländern seit Jahrzehnten zum vorsätzlichen Steuerbetrug ein. Sie kennen alle Tricks (…) bis hin zum Botenservice, um das Geld illegal über die deutsch-schweizerische Grenze zu transportieren“. Und weiter: „Diese aktive Hilfe, mit der die Beschädigung der Einnahmebasis anderer Länder billigend in Kauf genommen wird, ist Teil des Schweizer Geschäftsmodells, wie es mindestens Bankmanager in Zürich oder Bern verstehen.“
Regelungen zur Besteuerung von Schwarzgeld aus der Schweiz
Das zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarte Steuerabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen, DBA), das Anfang 2013 in Kraft treten soll, sieht für natürliche Personen mit deutschem Wohnsitz vor, dass sie ihre Kapitalerträge aus der Schweiz nachbesteuern können. Hinzu kommen Stiftungen und vergleichbare Einrichtungen, an denen Deutsche nutzungsberechtigt sind. Künftige Kapitalerträge bei Schweizer Banken unterliegen einer Abgeltungsteuer, die in der Schweiz einbehalten und nach Deutschland überwiesen wird. Das Abkommen enthält vier wesentliche Punkte:
1. Kapitalerträge und -gewinne unterliegen ab 2013 einer Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 26,375 %, entsprechend dem inländischen Tarif. Auf Antrag führen die Schweizer Banken zusätzlich die Kirchensteuer ab. Mit der Bezahlung ist grundsätzlich die deutsche Steuerpflicht erfüllt. Das Geld wird anonym nach Deutschland überwiesen und der Anleger erhält von seinem Kreditinstitut jährlich eine Steuerbescheinigung. Die Banken in der Schweiz berücksichtigen keine Nichtveranlagungs-Bescheinigungen. Der Steuerabzug lässt sich nur vermeiden, wenn der Kunde seine Bank zu einer Meldung an die deutschen Steuerbehörden ermächtigt. Ausländische Quellensteuern etwa auf Dividenden werden berücksichtigt und nur auf die Differenz fällt Abgeltungsteuer an. Bei Anwendung der EU-Zinsrichtlinie sinkt der Satz von 35 % auf das Abgeltungsniveau von 26,375 % und der Betrag hat ebenfalls abgeltende Wirkung.
2. Zur steuerlichen Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz wird deutschen Anlegern die Möglichkeit gewährt, eine pauschale Einmalzahlung zu leisten. Die Höhe liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestands und berechnet sich nach der Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Anfangs- und Endbetrag des Kapitalbestands. Noch offene alte Steuerforderungen gelten als im Zeitpunkt ihres Entstehens als erloschen, sofern deutsche Behörden vor Unterzeichnung des Abkommens keine Anhaltspunkte für nicht versteuerte Einnahmen haben. Ab dem 1.1.2013 hat der Anleger fünf Monate Zeit, um sich zu entscheiden, ob er diese anonyme Regulierung durch die einmalige Abgeltungsteuer in Anspruch nimmt oder eine Selbstanzeige stellt. Der Einmalbetrag wird durch die Banken am 31.5.2013 vom Bankguthaben abgezogen. Für die Selbstanzeige muss der Kunde seine Bank schriftlich ermächtigen, um die Vermögenswerte über die Eidgenössische Steuerverwaltung weiter nach Deutschland zu melden, mit Name, Kontonummer sowie Vermögenshöhe zum jeweiligen Jahresende. Will der Anleger beide Alternativen vermeiden, muss er seine Gelder bis Ende 2012 komplett aus der Schweiz abziehen.
3. Deutsche Steuerbehörden dürfen das Verfahren ab 2013 durch stichprobenartige Anfragen kontrollieren und Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmäßig beschränkt auf rund 500 Anfragen innerhalb von zwei Jahren und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anfragen können nur für neu in die Schweiz gebrachte Vermögenswerte gestellt werden und nicht für das Kapital, das durch die einmalige Zahlung abgegolten wurde.
4. Beide Seiten sind durch dieses Abkommen damit einverstanden, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt, die Schweiz also auch künftig keine Kontrollmitteilungen wie beispielsweise im Rahmen der bestehenden EU-Zinsrichtlinie versenden wird. Zudem sieht Deutschland aufgrund der Vereinbarung keinen Anlass mehr für den weiteren Ankauf entwendeter Bankkundendaten.
Praxishinweis: Das Abkommen soll voraussichtlich zum 1.1.2013 in Kraft treten, sofern es in der vereinbarten Form den parlamentarischen Weg über den deutschen Bundesrat passiert. Damit bleibt bis zu diesem Zeitpunkt rund anderthalb Jahre lang ein latentes Entdeckungsrisiko bestehen und als Alternative zur Legalisierung der Vermögens und zur Straffreiheit weiterhin nur die Selbstanzeige.
Am 16.8.2011 wurde der Entwurf eines DBA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Liechtenstein paraphiert. Es beinhaltet einen Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard und soll noch in 2011 unterzeichnet werden. Nicht enthalten sind Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen sowie die künftige Besteuerung mit Abgeltungswirkung wie mit der Schweiz. Das soll aber künftig durch den Abschluss eines gesonderten DBA erfolgen.
Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Corinna Braun von der Himmelsbach & Sauer Partnerschaft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt .. weist darauf hin, dass wahrscheinlich weitere Staaten dem Beispiel der Schweiz folgen und aufgrund der Vermeidung des automatischen Informationsaustausches ihre deutschen Bankkunden nicht verlieren möchten. Neben Luxemburg und Österreich aus der EU kommen hierfür insbesondere die Drittländer in Betracht, die an der Zinsrichtlinie über einen Quellensteuereinbehalt teilnehmen, also beispielsweise Monaco, Andorra, die Kanalinseln, San Marino oder die Britischen Jungferninseln.
Pressemitteilung von: Himmelsbach & Sauer Partnerschaft
1. Kapitalerträge und -gewinne unterliegen ab 2013 einer Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 26,375 %, entsprechend dem inländischen Tarif. Auf Antrag führen die Schweizer Banken zusätzlich die Kirchensteuer ab. Mit der Bezahlung ist grundsätzlich die deutsche Steuerpflicht erfüllt. Das Geld wird anonym nach Deutschland überwiesen und der Anleger erhält von seinem Kreditinstitut jährlich eine Steuerbescheinigung. Die Banken in der Schweiz berücksichtigen keine Nichtveranlagungs-Bescheinigungen. Der Steuerabzug lässt sich nur vermeiden, wenn der Kunde seine Bank zu einer Meldung an die deutschen Steuerbehörden ermächtigt. Ausländische Quellensteuern etwa auf Dividenden werden berücksichtigt und nur auf die Differenz fällt Abgeltungsteuer an. Bei Anwendung der EU-Zinsrichtlinie sinkt der Satz von 35 % auf das Abgeltungsniveau von 26,375 % und der Betrag hat ebenfalls abgeltende Wirkung.
2. Zur steuerlichen Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz wird deutschen Anlegern die Möglichkeit gewährt, eine pauschale Einmalzahlung zu leisten. Die Höhe liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestands und berechnet sich nach der Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Anfangs- und Endbetrag des Kapitalbestands. Noch offene alte Steuerforderungen gelten als im Zeitpunkt ihres Entstehens als erloschen, sofern deutsche Behörden vor Unterzeichnung des Abkommens keine Anhaltspunkte für nicht versteuerte Einnahmen haben. Ab dem 1.1.2013 hat der Anleger fünf Monate Zeit, um sich zu entscheiden, ob er diese anonyme Regulierung durch die einmalige Abgeltungsteuer in Anspruch nimmt oder eine Selbstanzeige stellt. Der Einmalbetrag wird durch die Banken am 31.5.2013 vom Bankguthaben abgezogen. Für die Selbstanzeige muss der Kunde seine Bank schriftlich ermächtigen, um die Vermögenswerte über die Eidgenössische Steuerverwaltung weiter nach Deutschland zu melden, mit Name, Kontonummer sowie Vermögenshöhe zum jeweiligen Jahresende. Will der Anleger beide Alternativen vermeiden, muss er seine Gelder bis Ende 2012 komplett aus der Schweiz abziehen.
3. Deutsche Steuerbehörden dürfen das Verfahren ab 2013 durch stichprobenartige Anfragen kontrollieren und Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmäßig beschränkt auf rund 500 Anfragen innerhalb von zwei Jahren und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anfragen können nur für neu in die Schweiz gebrachte Vermögenswerte gestellt werden und nicht für das Kapital, das durch die einmalige Zahlung abgegolten wurde.
4. Beide Seiten sind durch dieses Abkommen damit einverstanden, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt, die Schweiz also auch künftig keine Kontrollmitteilungen wie beispielsweise im Rahmen der bestehenden EU-Zinsrichtlinie versenden wird. Zudem sieht Deutschland aufgrund der Vereinbarung keinen Anlass mehr für den weiteren Ankauf entwendeter Bankkundendaten.
Praxishinweis: Das Abkommen soll voraussichtlich zum 1.1.2013 in Kraft treten, sofern es in der vereinbarten Form den parlamentarischen Weg über den deutschen Bundesrat passiert. Damit bleibt bis zu diesem Zeitpunkt rund anderthalb Jahre lang ein latentes Entdeckungsrisiko bestehen und als Alternative zur Legalisierung der Vermögens und zur Straffreiheit weiterhin nur die Selbstanzeige.
Am 16.8.2011 wurde der Entwurf eines DBA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Liechtenstein paraphiert. Es beinhaltet einen Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard und soll noch in 2011 unterzeichnet werden. Nicht enthalten sind Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen sowie die künftige Besteuerung mit Abgeltungswirkung wie mit der Schweiz. Das soll aber künftig durch den Abschluss eines gesonderten DBA erfolgen.
Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Corinna Braun von der Himmelsbach & Sauer Partnerschaft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt .. weist darauf hin, dass wahrscheinlich weitere Staaten dem Beispiel der Schweiz folgen und aufgrund der Vermeidung des automatischen Informationsaustausches ihre deutschen Bankkunden nicht verlieren möchten. Neben Luxemburg und Österreich aus der EU kommen hierfür insbesondere die Drittländer in Betracht, die an der Zinsrichtlinie über einen Quellensteuereinbehalt teilnehmen, also beispielsweise Monaco, Andorra, die Kanalinseln, San Marino oder die Britischen Jungferninseln.
Pressemitteilung von: Himmelsbach & Sauer Partnerschaft
Steuerabkommen mit der Schweiz wird nachverhandelt
Das erst vor wenigen Wochen ausgehandelte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz steht offenbar infrage
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte, dass beide Länder wieder auf hoher Arbeitsebene über diese Vereinbarung verhandeln. Mit dem Abkommen sollte der über Jahre währende Streit um deutsche Steuerfluchtgelder auf Schweizer Bankkonten beigelegt werden. Grund für die neuen Gespräche ist der Widerstand der SPD-geführten Bundesländer, die zu weitgehende Zugeständnisse an Steuerflüchtlinge sehen. Offen ist dem Sprecher zufolge auch noch, wann das Abkommen, dem die Bundesländer zustimmen müssen, vom Bundeskabinett behandelt wird. Derzeit arbeite die Bundesregierung daran, in Gesprächen auf verschiedensten Ebenen die Bundesländer von dem Abkommen zu überzeugen, hieß es.
Ziel bleibe, das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen: Diese Gespräche finden selbstverständlich auch mit der Schweizer Seite statt. Das Abkommen regelt, wie das Schwarzgeld deutscher Steuersünder in der Schweiz besteuert wird und was Hinterzieher zahlen müssen. Schäuble will dem "Spiegel" zufolge durchsetzen, dass deutsche Finanzbehörden öfter als vereinbart die Hilfe der Schweiz beim Verdacht auf Steuervergehen in Anspruch nehmen können
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte, dass beide Länder wieder auf hoher Arbeitsebene über diese Vereinbarung verhandeln. Mit dem Abkommen sollte der über Jahre währende Streit um deutsche Steuerfluchtgelder auf Schweizer Bankkonten beigelegt werden. Grund für die neuen Gespräche ist der Widerstand der SPD-geführten Bundesländer, die zu weitgehende Zugeständnisse an Steuerflüchtlinge sehen. Offen ist dem Sprecher zufolge auch noch, wann das Abkommen, dem die Bundesländer zustimmen müssen, vom Bundeskabinett behandelt wird. Derzeit arbeite die Bundesregierung daran, in Gesprächen auf verschiedensten Ebenen die Bundesländer von dem Abkommen zu überzeugen, hieß es.
Ziel bleibe, das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen: Diese Gespräche finden selbstverständlich auch mit der Schweizer Seite statt. Das Abkommen regelt, wie das Schwarzgeld deutscher Steuersünder in der Schweiz besteuert wird und was Hinterzieher zahlen müssen. Schäuble will dem "Spiegel" zufolge durchsetzen, dass deutsche Finanzbehörden öfter als vereinbart die Hilfe der Schweiz beim Verdacht auf Steuervergehen in Anspruch nehmen können
Zitat
Nordrhein-Westfalen bereitet den nächsten Coup gegen Steuersünder vor. Nach Informationen der FTD verhandeln Steuerfahnder über den Ankauf einer weiteren CD mit Bankdaten. Es gehe nur noch um die genaue Summe, sagten Insider. Betroffen sein sollen rund 1000 deutsche Kunden der Privatbank Coutts, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland (RBS), in Zürich. Es wäre der erste Kauf einer Schweizer Steuer-CD nach der Unterzeichnung des Steuerabkommens mit dem Land im September.
FTD
Schäuble will Steuerabkommen mit Schweiz umsetzen
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält am umstrittenen Steuerabkommen mit der Schweiz trotz des Widerstands der Länder fest. «Ich will dieses Abkommen umsetzen», sagte er der «Stuttgarter Zeitung». Mit der Europäischen Kommission habe er die offenen Fragen in dieser Woche abschließend klären können, wie das Steuerabkommen in die EU-Zinssteuerrichtlinie eingebettet wird. Von dort gebe es keine Einwände mehr. «Nun werden die Gespräche mit den Ländern intensiv fortgesetzt», sagte er.
Regelung zu Besteuerung bereits angelegten Schwarzgeldes besonders umstritten
Besonders umstritten ist die geplante Regelung zur Besteuerung des in der Schweiz seit Jahren angelegten Milliarden-Schwarzgelds. Danach sollen Schweizer Banken verpflichtet werden, auf Alt-Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden – rückwirkend auf zehn Jahre – einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Steuerbetrüger hätten damit beiseite geschafftes Geld anonym legalisiert.
Länder wollen Abkommen im Bundesrat kippen
SPD, Grüne, Linke und Gewerkschaften laufen gegen das Abkommen zur Besteuerung von Kapitalerträgen und Altvermögen Sturm. Die Länder wollen es über den Bundesrat kippen. Dort haben Union und FDP keine Mehrheit. Das Abkommen soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Dann sollen auch Erträge deutscher Anleger mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland.
Schäuble: 100%ige Steuergerechtigkeit für Vergangenheit nicht erreichbar
Aus Sicht Schäubles liegt das deutsch-schweizerische Steuerabkommen im deutschen Interesse. Es bedeute eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand. Auch die Haushalte von Bund und Ländern würden profitieren: «Richtig ist: Eine 100%ige Steuergerechtigkeit für die Vergangenheit werden wir wohl nie bekommen, egal wer was vereinbart.»
Schäuble: Abkommen stellt künftige Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger sicher
Aber dieses Abkommen stelle für die Zukunft eine Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger sicher – egal ob sie Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland haben. Es beinhalte gleichzeitig eine faire Regelung für die Vergangenheit. Schäuble: «Es muss Schluss damit sein, dass Jahr für Jahr Millionenbeträge an Steuerschulden für Vermögen, das in der Schweiz liegt, verjähren.» Er gehe daher davon aus, dass auch die Bundesländer ein hohes Interesse daran haben, «diesen unguten Zustand zu beenden».
* Beck
Regelung zu Besteuerung bereits angelegten Schwarzgeldes besonders umstritten
Besonders umstritten ist die geplante Regelung zur Besteuerung des in der Schweiz seit Jahren angelegten Milliarden-Schwarzgelds. Danach sollen Schweizer Banken verpflichtet werden, auf Alt-Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden – rückwirkend auf zehn Jahre – einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Steuerbetrüger hätten damit beiseite geschafftes Geld anonym legalisiert.
Länder wollen Abkommen im Bundesrat kippen
SPD, Grüne, Linke und Gewerkschaften laufen gegen das Abkommen zur Besteuerung von Kapitalerträgen und Altvermögen Sturm. Die Länder wollen es über den Bundesrat kippen. Dort haben Union und FDP keine Mehrheit. Das Abkommen soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Dann sollen auch Erträge deutscher Anleger mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland.
Schäuble: 100%ige Steuergerechtigkeit für Vergangenheit nicht erreichbar
Aus Sicht Schäubles liegt das deutsch-schweizerische Steuerabkommen im deutschen Interesse. Es bedeute eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand. Auch die Haushalte von Bund und Ländern würden profitieren: «Richtig ist: Eine 100%ige Steuergerechtigkeit für die Vergangenheit werden wir wohl nie bekommen, egal wer was vereinbart.»
Schäuble: Abkommen stellt künftige Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger sicher
Aber dieses Abkommen stelle für die Zukunft eine Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger sicher – egal ob sie Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland haben. Es beinhalte gleichzeitig eine faire Regelung für die Vergangenheit. Schäuble: «Es muss Schluss damit sein, dass Jahr für Jahr Millionenbeträge an Steuerschulden für Vermögen, das in der Schweiz liegt, verjähren.» Er gehe daher davon aus, dass auch die Bundesländer ein hohes Interesse daran haben, «diesen unguten Zustand zu beenden».
* Beck
Es kommt Bewegung in den Verhandlungspoker um ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Die SPD-regierten Bundesländer haben ihre Ablehnung gegenüber einer der wichtigsten Schweizer Forderungen aufgegeben: Der Wahrung des Bankgeheimnisses. Forderungen gegenüber Finanzminister Wolfgang Schäuble das Abkommen nachzubessern sind allerdings nicht verstummt.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Zitat
„Wir können auch damit leben, dass es keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Behörden beider Länder gibt“, zitierte das Magazin den baden-württembergischen Finanzminister Nils Schmid. Bislang blockiert die SPD das Projekt im Bundesrat. Mit dem Abkommen soll die Steuerflucht in die Schweiz bekämpft werden.
Der SPD-Unterhändler Schmid fordert von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings „erhebliche Nachbesserungen“. Vor allem sollen die Steuersätze für deutsches Geld in der Schweiz „so deutlich steigen, dass es einen Druck zur Legalisierung gibt“.
Betrüger bleiben anonym
Bislang ist vorgesehen, das Altvermögen von Steuerflüchtlingen einmalig pauschal mit 19 bis 34 Prozent zu besteuern. Steuerbetrüger blieben aber anonym und hätten beiseitegeschafftes Geld legalisiert. Aktuelle Kapitalerträge von Deutschen in der Schweiz sollen künftig wie in Deutschland mit etwa 26,4 Prozent versteuert werden.
Bedenken der EU-Kommission gegen das bilaterale Abkommen sind nach früheren Angaben des deutschen Finanzministeriums inzwischen ausgeräumt. Zinserträge von Deutschen in der Schweiz unterliegen nach der Einigungsformel mit Brüssel künftig nicht dem deutsch-schweizerischen Abkommen, sondern dem EU-Zinsabkommen mit der Schweiz. Damit fällt für diese Erträge ein Zinssatz von 35 Prozent an.
Die SPD will verhindern, dass nach dem geplanten Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 noch Geld von der Schweiz in ein anderes Land verschoben werden kann. Trotz der Meinungsunterschiede waren sich in Deutschland in der Debatte Befürworter und Kritiker in den Ländern einig, dass eine Vereinbarung mit der Schweiz, mit der die Steuerflucht über Konten im Nachbarland ihr Ende fände, sinnvoll wäre.
Belastbare Angaben über die Schwarzgeldguthaben in der Schweiz gibt es nicht. Schätzungen zufolge sollen deutsche Anleger zwischen 130 und 180 Milliarden Euro illegal in das Alpenland geschleust haben. Von den nun erhofften Milliarden-Einnahmen ab dem Jahr 2013 erhielte der Bund weniger als die Hälfte, der Rest ginge an die Länder und Kommunen. Scheitert aber das Abkommen, fließt weniger oder gar kein Geld.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Neue Steuersätze von 21 bis 41 Prozent?
Die Schweiz verhandelt mit Deutschland über einen höheren Steuersatz für gebunkertes Schwarzgeld
(Ö.) Manchmal kommt Weihnachten früh. Für Maria Fekter möglicherweise schon im März. Die Finanzministerin kann nämlich mit höheren Steuereinnahmen aus dem geplanten Schwarzgeldabkommen mit der Schweiz rechnen.
Grund dafür ist Deutschland, wo es heftige Widerstände der Länder gegen das fertig ausverhandelte Paket gibt. Die Folge ist nun, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble das Abkommen nachverhandelt. Und dabei gibt es laut „Handelsblatt“ eine interessante Entwicklung.
Angeblich ist die Schweiz bereit, die Steuersätze zu erhöhen. Bisher ist in dem Vertrag vorgesehen, dass Besitzer von unversteuertem Altvermögen ihr Geld anonym mit Sätzen von 19 bis 34 Prozent nachversteuern sollen, um damit den Weg in die Legalität zurückzufinden. Jetzt wird, berichtet das „Handelsblatt“, über Sätze von 21 bis 41 Prozent gesprochen. Diese höheren Sätze würden auch für ein bereits unterschriebenes Abkommen mit Großbritannien gelten.
Finanzressort zurückhaltend
Österreich hat für 2013 mit einer Vorauszahlung in Höhe von einer Milliarde Euro aus der Schweiz für ein ähnliches Steuerabkommen kalkuliert. Werden jetzt die Steuersätze erhöht, könnte das auch zu einer höheren Vorauszahlung führen.
Darüber spekulieren will im Finanzministerium in Wien niemand. Man warte ab, was mit Deutschland herauskommt.
Das große Fragezeichen ist weiterhin, ob die Vorauszahlung schon 2013 geleistet wird. Wegen der Nachverhandlung mit Deutschland hat sich der ganze Zeitplan massiv verzögert. Dadurch wackelt, wie berichtet, die eingeplante eine Milliarde Euro an Einnahmen im kommenden Jahr. Österreichs Planung wurde in Bern als „sehr ehrgeizig“ bezeichnet.
*Die Presse
(Ö.) Manchmal kommt Weihnachten früh. Für Maria Fekter möglicherweise schon im März. Die Finanzministerin kann nämlich mit höheren Steuereinnahmen aus dem geplanten Schwarzgeldabkommen mit der Schweiz rechnen.
Grund dafür ist Deutschland, wo es heftige Widerstände der Länder gegen das fertig ausverhandelte Paket gibt. Die Folge ist nun, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble das Abkommen nachverhandelt. Und dabei gibt es laut „Handelsblatt“ eine interessante Entwicklung.
Angeblich ist die Schweiz bereit, die Steuersätze zu erhöhen. Bisher ist in dem Vertrag vorgesehen, dass Besitzer von unversteuertem Altvermögen ihr Geld anonym mit Sätzen von 19 bis 34 Prozent nachversteuern sollen, um damit den Weg in die Legalität zurückzufinden. Jetzt wird, berichtet das „Handelsblatt“, über Sätze von 21 bis 41 Prozent gesprochen. Diese höheren Sätze würden auch für ein bereits unterschriebenes Abkommen mit Großbritannien gelten.
Finanzressort zurückhaltend
Österreich hat für 2013 mit einer Vorauszahlung in Höhe von einer Milliarde Euro aus der Schweiz für ein ähnliches Steuerabkommen kalkuliert. Werden jetzt die Steuersätze erhöht, könnte das auch zu einer höheren Vorauszahlung führen.
Darüber spekulieren will im Finanzministerium in Wien niemand. Man warte ab, was mit Deutschland herauskommt.
Das große Fragezeichen ist weiterhin, ob die Vorauszahlung schon 2013 geleistet wird. Wegen der Nachverhandlung mit Deutschland hat sich der ganze Zeitplan massiv verzögert. Dadurch wackelt, wie berichtet, die eingeplante eine Milliarde Euro an Einnahmen im kommenden Jahr. Österreichs Planung wurde in Bern als „sehr ehrgeizig“ bezeichnet.
*Die Presse
Die schweizerische Handelszeitung berichtet, dass das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz vor dem Scheitern steht. Als Beleg wird der Widerstand mehrerer Bundeländer im Deutschen Bundesrat genannt. Angeführt wird die Front der Kritiker von den rot-grünen Regierungen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Vorallem den Grünen reichen die Nachbesserungen aus Basel nicht aus, aber auch die SPD hat noch Einwände gegenüber dem aktuellen Kompromiss. Die Schweiz pocht allerdings auf Klarheit noch in dieser Woche. Sonst könne das Abkommen nicht fristgerecht zum Jahresanfang 2013 umgesetzt werden.
Quelle: Handelszeitung
Zitat
Die Ministerpräsidenten der von der SPD und Grünen geführten Landesregierungen hatten am Donnerstagabend ihr weiteres Vorgehen erörtert. Dabei sollten Mindestforderungen festgelegt werden, die der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erfüllen müssten. Schäuble ist auf SPD und Grüne angewiesen, da der deutsche Bundesrat, die kleine Parlamentskammer, das Steuerabkommen billigen muss.
Am Donnerstagabend habe es lediglich geheissen, es gebe noch zu viele Schlupflöcher für Steuerhinterzieher. Auch die bereits bemängelte Gerechtigkeitslücke sei erwähnt worden. Gemeint ist damit, dass Deutsche, die dank Schweizer Bankkonten jahrelang Steuern hinterzogen hatten, viel zu gut weg kommen würden. Gemäss SPD-Parteichef Sigmar Gabriel liege es an der Schweiz, ob das Steuerabkommen noch rechtzeitig zu Stande kommt.
Ähnliches berichtet das Schweizer Fernsehen SF. Dieses zitiert (online) Gabriel mit den Worten: «Das Abkommen hat massive Gerechtigkeitsdefizite. Es gibt zu viele Schlupflöcher für Steuersünder. Was sollen da diejenigen denken, die brav jeden Cent versteuern?» Tenor aller SPD-Ministerpräsidenten sei, dass die Schweiz «noch nachliefern müsse». So wie das Abkommen jetzt vorliege, sei es «für die Sozialdemokraten nicht akzeptabel», heisst es.
Schweiz will Klarheit bis Ende März
Dabei ist die Schweiz mittlerweile zu Nachbesserungen bereit: Die Pauschalsteuer auf deutschen Schwarzvermögen auf Schweizer Banken soll in Ausnahmefällen wie zum Beispiel Erbschaften deutlich höher sein als der 2011 vereinbarte Maximalsatz von 34 Prozent, berichtete die «Handelszeitung» bereits vergangene Woche. Berlin stellt sich für Spezialfälle eine Einmalzahlung von 40 Prozent oder mehr vor. Auch das «Handelsblatt» bestätigte das Schweizer Entgegenkommen. Der «Tages-Anzeiger» meldete sogar, das Abkommen sei gerettet, SPD und Grüne umgestimmt.
Die Schweiz will das Abkommen möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Man wolle bis Ende März Klarheit haben, sagte diese Woche der Sprecher des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF), Mario Tuor, gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
Damit das Abkommen Anfang 2013 in Kraft treten kann, muss es wegen der Referendumsfrist vom Schweizer Parlament in der Sommersession behandelt werden. Deshalb werde der Bundesrat bereits Mitte April seine Botschaft zu den Abkommen mit Grossbritannien und - falls bis dahin zustande gekommen - mit Deutschland vorlegen.
Quelle: Handelszeitung
Schweiz verschärft Steuerabkommen mit Deutschland
Die Zeiten, in denen man gefühlt davon ausging, dass 50 Prozent der deutschen Besucher in Zürich gerade ihre Schwarzgeldkonten verwalten, sind endgültig vorbei. Im September 2011 schlossen Deutschland und die Schweiz ein Steuerabkommen, nach dem – kurz gefasst – ab kommendem Jahr die schweizerischen Geldhäuser für den deutschen Fiskus auf Erträge von bei ihnen deponierten deutschen Vermögen eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent erheben sollen. Wichtig ist das Abkommen vor allem daher, weil es Steuersündern im Nachhinein erlaubt, ihr in schweizerischen Banken lagerndes Kapital einmalig nachzuversteuern und es somit nachträglich zu legalisieren
Am 5. April wurde nun ein Ergänzungsprotokoll zu dem Abkommen unterzeichnet. Die deutsch-schweizer Steueranwälte Merker+Bippus weisen einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass in dem Protokoll einige Änderungen zu dem Abkommen gemacht wurden: zum einen seien die Steuersätze, zu denen die Alt-Vermögen rückwirkend versteuert werden, von 19 bis 34 Prozent auf 21 bis 41 Prozent erhöht worden. Weiterhin werden die schweizerischen Banken in einem Erbfall demnächst eine „Abgeltungssteuer“ in Höhe von 50 Prozent der im Land gehaltenen Vermögenswerte erheben und an das deutsche Finanzamt abführen, wenn der der Erbfall den Behörden in Deutschland nicht gemeldet wird. Und schließlich wird der Zeitpunkt, zu dem die Verlagerung von Kapitalvermögen aus der Schweiz in ein Drittland noch möglich ist, vom 31. Mai 2013 auf den 1. Januar vorgezogen. Einen Lichtblick gibt es aber: die Anwälte schreiben, dass mit dem Ergänzungsprotokoll zwar die Einwände der EU-Kommission gegen das Steuerabkommen ausgeräumt seien, dem Vernehmen nach aber nicht die Vorbehalte einzelner deutscher Bundesländer. Die Zustimmung zum Steuerabkommen im deutschen Bundesrat sei also nach wie vor ungewiss.
Steueranwälte raten zu Entscheidung über Verbleib von Geldern in der Schweiz
Merker+Bikkus raten nun allen Betroffenen trotz der Ungewissheit eine Entscheidung hinsichtlich der Deponierung von Geldern in schweizerischen Banken zu treffen, denn die Zeit dränge: „Übereilte Maßnahmen können genauso schaden wie das schlichte Abwarten. Eine Entscheidung, die zur besten Lösung führen soll, braucht substantiierte Entscheidungsgrundlagen. Die in der Presse kolportierte Behauptung, am besten sei die anonyme Nachversteuerung oder der Abzug des Kapitals in ein Drittland, greift viel zu kurz“, so Steuerfachanwältin Birgit Elsa Bippus, und fährt hinsichtlich der Drittländer fort: „Abgesehen von den neuen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in einem Drittland schützt diese Maßnahme auch in Zukunft nicht sicher vor dem Zugriff deutscher Finanzbehörden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) treibt den automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden voran, der rechtliche Rahmen für Steuertransparenz wird immer weiter gezogen, der Korridor für Steuerhinterziehung immer enger.“
Selbstanzeige benötigt fundierte juristische Kenntnisse
Ihre Kollegin Ingrid Merker sieht durch die mögliche Verschärfung für Erbfälle Handlungsbedarf für alle Kapitalanleger, die verantwortungsvoll die Situation für ihre Erben regeln wollen. Andererseits biete das Abkommen auch die Möglichkeit, die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage in der Schweiz zu überprüfen. „Der Kapitalanleger kann jetzt alles in die Waagschale werfen, auch die mit der in der Schweiz verbundenen sonstigen Kosten“, sagt Merker. Gleichzeitig empfiehlt sie, sich über mögliche Schritte Gedanken zu machen, wenn das Steuerabkommen doch nicht Kraft tritt: „Damit wäre auch die im Steuerabkommen vorgesehene deutsche Erklärung obsolet, sich künftig nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten zu bemühen.“ Einer Selbstanzeige stehen beide Anwältinnen aber skeptisch gegenüber, weil man dazu ein sehr fundiertes juristisches Fachwissen benötige
Am 5. April wurde nun ein Ergänzungsprotokoll zu dem Abkommen unterzeichnet. Die deutsch-schweizer Steueranwälte Merker+Bippus weisen einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass in dem Protokoll einige Änderungen zu dem Abkommen gemacht wurden: zum einen seien die Steuersätze, zu denen die Alt-Vermögen rückwirkend versteuert werden, von 19 bis 34 Prozent auf 21 bis 41 Prozent erhöht worden. Weiterhin werden die schweizerischen Banken in einem Erbfall demnächst eine „Abgeltungssteuer“ in Höhe von 50 Prozent der im Land gehaltenen Vermögenswerte erheben und an das deutsche Finanzamt abführen, wenn der der Erbfall den Behörden in Deutschland nicht gemeldet wird. Und schließlich wird der Zeitpunkt, zu dem die Verlagerung von Kapitalvermögen aus der Schweiz in ein Drittland noch möglich ist, vom 31. Mai 2013 auf den 1. Januar vorgezogen. Einen Lichtblick gibt es aber: die Anwälte schreiben, dass mit dem Ergänzungsprotokoll zwar die Einwände der EU-Kommission gegen das Steuerabkommen ausgeräumt seien, dem Vernehmen nach aber nicht die Vorbehalte einzelner deutscher Bundesländer. Die Zustimmung zum Steuerabkommen im deutschen Bundesrat sei also nach wie vor ungewiss.
Steueranwälte raten zu Entscheidung über Verbleib von Geldern in der Schweiz
Merker+Bikkus raten nun allen Betroffenen trotz der Ungewissheit eine Entscheidung hinsichtlich der Deponierung von Geldern in schweizerischen Banken zu treffen, denn die Zeit dränge: „Übereilte Maßnahmen können genauso schaden wie das schlichte Abwarten. Eine Entscheidung, die zur besten Lösung führen soll, braucht substantiierte Entscheidungsgrundlagen. Die in der Presse kolportierte Behauptung, am besten sei die anonyme Nachversteuerung oder der Abzug des Kapitals in ein Drittland, greift viel zu kurz“, so Steuerfachanwältin Birgit Elsa Bippus, und fährt hinsichtlich der Drittländer fort: „Abgesehen von den neuen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in einem Drittland schützt diese Maßnahme auch in Zukunft nicht sicher vor dem Zugriff deutscher Finanzbehörden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) treibt den automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden voran, der rechtliche Rahmen für Steuertransparenz wird immer weiter gezogen, der Korridor für Steuerhinterziehung immer enger.“
Selbstanzeige benötigt fundierte juristische Kenntnisse
Ihre Kollegin Ingrid Merker sieht durch die mögliche Verschärfung für Erbfälle Handlungsbedarf für alle Kapitalanleger, die verantwortungsvoll die Situation für ihre Erben regeln wollen. Andererseits biete das Abkommen auch die Möglichkeit, die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage in der Schweiz zu überprüfen. „Der Kapitalanleger kann jetzt alles in die Waagschale werfen, auch die mit der in der Schweiz verbundenen sonstigen Kosten“, sagt Merker. Gleichzeitig empfiehlt sie, sich über mögliche Schritte Gedanken zu machen, wenn das Steuerabkommen doch nicht Kraft tritt: „Damit wäre auch die im Steuerabkommen vorgesehene deutsche Erklärung obsolet, sich künftig nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten zu bemühen.“ Einer Selbstanzeige stehen beide Anwältinnen aber skeptisch gegenüber, weil man dazu ein sehr fundiertes juristisches Fachwissen benötige
Leitfaden zur Selbstanzeige - Informationen zum Steuerabkommen mit der Schweiz
Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt ..
Schwarzgeld? Die Selbstanzeige nach § 371 AO
Eine Selbstanzeige kann im ungünstigsten Fall mehr Probleme schaffen als sie löst
Durch wirksame Selbstanzeige und fristgerechte Nachzahlung (etwaiger hinterzogener Steuern) kann sich nämlich der Steuerpflichtige Straffreiheit erwirken. Wenn alle Regeln eingehalten wurden. Tatsächlich kann eine Selbstanzeige auch zum Boomerang werden - es gilt einige Regeln einzuhalten und die Selbstanzeige hinreichend vorzubereiten.
Bankgeheimnis in der Schweiz - Auskunft in Steuersachen
Schwarzgeld in der Schweiz - einmalige Abgeltungsteuer in Höhe von 20 Prozent
Bargeldtransfer - mit Bargeld in die Schweiz reisen
Kein Bankkonto ist mehr sicher!
.
Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt ..
Schwarzgeld? Die Selbstanzeige nach § 371 AO
Eine Selbstanzeige kann im ungünstigsten Fall mehr Probleme schaffen als sie löst
Zitat
Durch wirksame Selbstanzeige und fristgerechte Nachzahlung (etwaiger hinterzogener Steuern) kann sich nämlich der Steuerpflichtige Straffreiheit erwirken. Wenn alle Regeln eingehalten wurden. Tatsächlich kann eine Selbstanzeige auch zum Boomerang werden - es gilt einige Regeln einzuhalten und die Selbstanzeige hinreichend vorzubereiten.
Bankgeheimnis in der Schweiz - Auskunft in Steuersachen
Schwarzgeld in der Schweiz - einmalige Abgeltungsteuer in Höhe von 20 Prozent
Bargeldtransfer - mit Bargeld in die Schweiz reisen
Kein Bankkonto ist mehr sicher!
.

- 1
- 2


