Geheimer Masterplan für Europa? Fiskalbehörde für die Eurozone
In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 1000 mal besucht und hat 4 Antworten.

Geheimer Masterplan für Europa? Fiskalbehörde für die Eurozone
Die eskalierende Eurokrise zwingt die Euroländer näher zusammenzurücken. Pläne für eine "Zentralisierung" der Budgetpolitik sollen demnächst präsentiert werden
Der jüngste Vorschlag des spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy zur Schaffung einer „Fiskalbehörde für die Eurozone“ mit starken Durchgriffsrechten in die nationalen Budgets ist in Brüssel zwar reserviert aufgenommen worden, offenbar wird die Eurokrise aber doch zu einem wesentlich engeren Zusammenrücken der Eurozone führen: Die deutsche Zeitung „Welt am Sonntag“ etwa berichtet in ihrer jüngsten Ausgabe von einem geheimen „Masterplan“ für eine Neugestaltung der Eurozone, an dem EU-Ratspräsident Herman van Rompuy, Kommissionschef José Manuel Barroso, Euro-Gruppen-Vorsitzender Jean-Claude Juncker und EZB-Chef Mario Draghi gerade arbeiten.
Der Auftrag dazu sei beim jüngsten informellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 23. Mai erteilt worden, die Eckpunkte des Plans sollen beim EU-Gipfel Ende Juni in Paris präsentiert werden, hieß es.
Beraten werde unter anderem über eine Bankenunion, eine stärkere Fiskalunion und eine echte politische Union, schreibt das Blatt. Ohne intensive weitere Integration sei die Eurozone nicht zu halten, wird ein „hoher EU-Vertreter“ zitiert.
Rajoy: „Budgethoheit abgeben“
Der am Samstag von Rajoy unterbreitete Vorschlag für eine Fiskalbehörde war ganz in die Richtung dieses „geheimen Masterplans“ gegangen: Der spanische Ministerpräsident hatte vorgeschlagen, dass die Euroländer beträchtliche Teile ihrer nationalen Haushaltshoheit an eine neu zu schaffende zentrale Behörde abgeben. Diese solle „die Fiskalpolitik in der Eurozone vorgeben, in den Mitgliedsländern harmonisieren und eine zentralisierte Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch Brüssel sicherstellen“.
Die Reaktion auf den Rajoy-Vorstoß war aber zumindest in Brüssel eher kühl: Der EU-Fiskalpakt sehe die Schaffung einer solchen Behörde ohnehin schon vor, sagte ein Sprecher von Währungskommissar Olli Rehn. Die Kommission werde künftig schon frühzeitig in die nationalen Haushaltsplanungen eingreifen können.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel drängte am Wochenende auf Zustimmung der deutschen Oppositionsparteien zu diesem Fiskalpakt sowie zum europäischen Rettungsschirm ESM. Die Lage der Eurozone sei nämlich wieder „ziemlich fragil“, meinte Merkel.
Tatsächlich hatte es am Wochenende eine Reihe von Stimmen gegeben, die vor einer dramatischen Eskalation der Krise warnten, falls nicht schnell gehandelt werde. Der US-Investor George Soros etwa sagte, Deutschland habe „drei Monate für die Eurorettung“. Ansonsten werde die Krise die EU „zerstören und in ein verlorenes Jahrzehnt stürzen“, wie dies etwa in den Neunzigerjahren in Südamerika der Fall gewesen sei.
Soros meinte, es müssten „Instrumente geschaffen werden, die es hoch verschuldeten Ländern ermöglichen, ihre Kreditkosten zu senken“. Das wären etwa Eurobonds, die aber von Deutschland weiter strikt abgelehnt werden. Zudem müsse es einen Einlagensicherungsfonds für Europa und direkte Zugriffsmöglichkeiten für Banken auf den Euro-Rettungsfonds geben.
Hoffnungen in den vom französischen Präsidenten François Hollande forcierten „EU-Wachstumspakt“ könnten unterdessen überzogen sein: Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer, sagte am Samstag, es gebe Zweifel an „der Wirksamkeit solcher Impulse und deren Schnelllebigkeit“.
* Die Presse
Der jüngste Vorschlag des spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy zur Schaffung einer „Fiskalbehörde für die Eurozone“ mit starken Durchgriffsrechten in die nationalen Budgets ist in Brüssel zwar reserviert aufgenommen worden, offenbar wird die Eurokrise aber doch zu einem wesentlich engeren Zusammenrücken der Eurozone führen: Die deutsche Zeitung „Welt am Sonntag“ etwa berichtet in ihrer jüngsten Ausgabe von einem geheimen „Masterplan“ für eine Neugestaltung der Eurozone, an dem EU-Ratspräsident Herman van Rompuy, Kommissionschef José Manuel Barroso, Euro-Gruppen-Vorsitzender Jean-Claude Juncker und EZB-Chef Mario Draghi gerade arbeiten.
Der Auftrag dazu sei beim jüngsten informellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 23. Mai erteilt worden, die Eckpunkte des Plans sollen beim EU-Gipfel Ende Juni in Paris präsentiert werden, hieß es.
Beraten werde unter anderem über eine Bankenunion, eine stärkere Fiskalunion und eine echte politische Union, schreibt das Blatt. Ohne intensive weitere Integration sei die Eurozone nicht zu halten, wird ein „hoher EU-Vertreter“ zitiert.
Rajoy: „Budgethoheit abgeben“
Der am Samstag von Rajoy unterbreitete Vorschlag für eine Fiskalbehörde war ganz in die Richtung dieses „geheimen Masterplans“ gegangen: Der spanische Ministerpräsident hatte vorgeschlagen, dass die Euroländer beträchtliche Teile ihrer nationalen Haushaltshoheit an eine neu zu schaffende zentrale Behörde abgeben. Diese solle „die Fiskalpolitik in der Eurozone vorgeben, in den Mitgliedsländern harmonisieren und eine zentralisierte Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch Brüssel sicherstellen“.
Die Reaktion auf den Rajoy-Vorstoß war aber zumindest in Brüssel eher kühl: Der EU-Fiskalpakt sehe die Schaffung einer solchen Behörde ohnehin schon vor, sagte ein Sprecher von Währungskommissar Olli Rehn. Die Kommission werde künftig schon frühzeitig in die nationalen Haushaltsplanungen eingreifen können.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel drängte am Wochenende auf Zustimmung der deutschen Oppositionsparteien zu diesem Fiskalpakt sowie zum europäischen Rettungsschirm ESM. Die Lage der Eurozone sei nämlich wieder „ziemlich fragil“, meinte Merkel.
Tatsächlich hatte es am Wochenende eine Reihe von Stimmen gegeben, die vor einer dramatischen Eskalation der Krise warnten, falls nicht schnell gehandelt werde. Der US-Investor George Soros etwa sagte, Deutschland habe „drei Monate für die Eurorettung“. Ansonsten werde die Krise die EU „zerstören und in ein verlorenes Jahrzehnt stürzen“, wie dies etwa in den Neunzigerjahren in Südamerika der Fall gewesen sei.
Soros meinte, es müssten „Instrumente geschaffen werden, die es hoch verschuldeten Ländern ermöglichen, ihre Kreditkosten zu senken“. Das wären etwa Eurobonds, die aber von Deutschland weiter strikt abgelehnt werden. Zudem müsse es einen Einlagensicherungsfonds für Europa und direkte Zugriffsmöglichkeiten für Banken auf den Euro-Rettungsfonds geben.
Hoffnungen in den vom französischen Präsidenten François Hollande forcierten „EU-Wachstumspakt“ könnten unterdessen überzogen sein: Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer, sagte am Samstag, es gebe Zweifel an „der Wirksamkeit solcher Impulse und deren Schnelllebigkeit“.
* Die Presse
Heute - Eilantrag geplant
Die Linke will den EU-Fiskalpakt mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Die Regierung setzt indes alles daran, das Gesetz bis Ende des Monats durchzubringen - heute findet deshalb ein Spitzentreffen mit SPD und Grünen statt.
Gemeinsam mit einer Bürgerinitiative will die Linke das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe anrufen, sobald Bundestag und Bundesrat den Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm ESM am 29. Juni verabschiedet haben. Die Linke hatte bereits Anfang Mai angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage in Karlsruhe einzureichen.
Ein Pakt für die Ewigkeit
Die Linke argumentiert wie einige Staatsrechtler und Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Verträge griffen massiv in die Budgethoheit des Parlamentes ein. Finanzministerium und Bundestags-Experten hatten darauf verwiesen, dass sich Deutschland mit dem Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung sei nicht möglich.
"Der Ewigkeitscharakter entwertet die Demokratie, denn Demokratie lebt im Kern durch Veränderungen", sagte der Linke-Abgeordnete Wolfgang Neskovic der "Frankfurter Rundschau". Er sprach von einem "schmalen Fenster", das seine Fraktion nutzen wolle, um die Ratifizierung zu verhindern. Durch die einstweilige Anordnung solle die Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Joachim Gauck gestoppt werden
Der Fiskalpakt
Um das Vertrauen der Anleger wiederzugewinnen, wollen die EU-Staaten die Zügel bei der Kontrolle der Staatshaushalte und beim Schuldenabbau anziehen. Fast alle Mitglieder haben diesen Fiskalpakt unterzeichnet - außer Großbritannien und Tschechien. Frankreichs neuer Präsident François Hollande verlangt Nachverhandlungen.
In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat dem Paket mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Die Bundesregierung ist daher auf die Unterstützung der SPD angewiesen. Die aber stellt Bedingungen: Eine Finanztransaktionssteuer, ein Wachstums- und Investitionsprogramm und eine strengere Bankenregulierung. Der Fiskalpakt - darum geht's:
Schuldenbremse
Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die EU-Staaten, ihren Haushalt auszugleichen. Prinzipiell ist das bei einem konjunkturunabhängigen Defizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht. Länder mit einem Schuldenstand unter dem Maastricht-Kriterium von 60 Prozent des BIP dürfen bis zu 1,0 Prozent Neuverschuldung eingehen. In Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen gilt die Grenze nicht. Die Staaten müssen einen Mechanismus festlegen, der ein Abweichen von dem Ziel korrigiert. Der Pakt soll in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden.
Die deutsche Schuldenbremse entspricht den Vorgaben des Paktes. Doch muss Deutschland beim Korrekturmechanismus voraussichtlich noch Regeln mit Ländern und Gemeinden festlegen, um ein Überschreiten der Schuldengrenze zu verhindern.
Gauck könnte damit unter Druck von zwei Seiten geraten, denn die Bundesregierung erwartet eine rasche Unterzeichnung der Verträge. Nur dann kann der ESM wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Mit dem Pakt wollen sich fast alle EU-Länder zu ausgeglichenen Haushalten und raschem Schuldenabbau verpflichten.
Spitzentreffen im Kanzleramt
Doch zunächst muss die Bundesregierung SPD und Grüne zur Zustimmung bewegen. Dazu findet heute ein Spitzengespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) statt. Regierung und Opposition zeigten sich zuversichtlich: Bei einem vorbereitenden Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer habe man sich bis auf wenige redaktionelle Punkte auf den Entwurf eines Papiers verständigt, hieß es. Weitgehende Verständigung sei zwischen Koalition, SPD und Grünen über verschiedene Impulse für mehr Wachstum und Schritte gegen Jugendarbeitslosigkeit erzielt worden. Offene Punkte bestünden aber etwa noch beim Thema Finanztransaktionssteuer.
Der SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier betonte vor dem Treffen, die Regierung habe sich bei der Finanztransaktionssteuer entscheidend bewegt. Er erwarte, "dass die Regierung ihre Fundamentalopposition beim Schuldentilgungsfonds aufgibt und zumindest bereit ist, darüber mit ihren europäischen Partnern ernsthaft zu diskutieren", sagte Steinmeier dem "Handelsblatt". Ähnlich äußerte sich auch Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin.
Bedenken in Ländern und Kommunen
SPD und Grüne binden ihre Zustimmung bei der Abstimmung über die Umsetzung des Fiskalpakts an Bedingungen. In den Bundesländern und den Kommunen bestehen weiter erhebliche Bedenken. Sie befürchten eine Verschärfung der Schuldenbremse zu ihren Ungunsten und verlangen Kompensationen.
Gemeinsam mit einer Bürgerinitiative will die Linke das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe anrufen, sobald Bundestag und Bundesrat den Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm ESM am 29. Juni verabschiedet haben. Die Linke hatte bereits Anfang Mai angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage in Karlsruhe einzureichen.
Ein Pakt für die Ewigkeit
Die Linke argumentiert wie einige Staatsrechtler und Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Verträge griffen massiv in die Budgethoheit des Parlamentes ein. Finanzministerium und Bundestags-Experten hatten darauf verwiesen, dass sich Deutschland mit dem Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung sei nicht möglich.
"Der Ewigkeitscharakter entwertet die Demokratie, denn Demokratie lebt im Kern durch Veränderungen", sagte der Linke-Abgeordnete Wolfgang Neskovic der "Frankfurter Rundschau". Er sprach von einem "schmalen Fenster", das seine Fraktion nutzen wolle, um die Ratifizierung zu verhindern. Durch die einstweilige Anordnung solle die Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Joachim Gauck gestoppt werden
Der Fiskalpakt
Um das Vertrauen der Anleger wiederzugewinnen, wollen die EU-Staaten die Zügel bei der Kontrolle der Staatshaushalte und beim Schuldenabbau anziehen. Fast alle Mitglieder haben diesen Fiskalpakt unterzeichnet - außer Großbritannien und Tschechien. Frankreichs neuer Präsident François Hollande verlangt Nachverhandlungen.
In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat dem Paket mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Die Bundesregierung ist daher auf die Unterstützung der SPD angewiesen. Die aber stellt Bedingungen: Eine Finanztransaktionssteuer, ein Wachstums- und Investitionsprogramm und eine strengere Bankenregulierung. Der Fiskalpakt - darum geht's:
Schuldenbremse
Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die EU-Staaten, ihren Haushalt auszugleichen. Prinzipiell ist das bei einem konjunkturunabhängigen Defizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht. Länder mit einem Schuldenstand unter dem Maastricht-Kriterium von 60 Prozent des BIP dürfen bis zu 1,0 Prozent Neuverschuldung eingehen. In Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen gilt die Grenze nicht. Die Staaten müssen einen Mechanismus festlegen, der ein Abweichen von dem Ziel korrigiert. Der Pakt soll in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden.
Die deutsche Schuldenbremse entspricht den Vorgaben des Paktes. Doch muss Deutschland beim Korrekturmechanismus voraussichtlich noch Regeln mit Ländern und Gemeinden festlegen, um ein Überschreiten der Schuldengrenze zu verhindern.
Zitat
Klagerecht und Sanktionen
Stellt die EU-Kommission fest, dass ein Land die Schuldenbremse nicht einführt, kann dieses von einem anderen Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Der Bundestag hatte darauf bestanden, das genauer festzulegen. Jetzt müsste das jeweils amtierende EU-Präsidentschaftsland Klage erheben. Sollte eines der beiden Nicht-Unterzeichnerstaaten gerade den EU-Vorsitz führen, ist entweder sein Vorgänger oder Nachfolger in der Präsidentschaft dafür verantwortlich.
Verstößt ein Staat trotz Urteils des EuGH weiter gegen den Pakt, kann das Gericht eine Geldstrafe bis zu 0,1 Prozent des BIP verhängen. Das Geld fließt in den Euro-Rettungsfonds ESM.
Zitat
Schärferes Sanktionsverfahren
Das Sanktionsverfahren nach dem Stabilitätspakt kann bei Überschreiten der Drei-Prozent-Defizitgrenze fast automatisch von der Kommission gestartet werden, denn die Mitgliedstaaten können es nur mit einer qualifizierten Mehrheit stoppen. Neben den Schritten zum Defizitabbau müssen die Staaten auch einen Plan für Reformen abliefern, der von Kommission und Ministerrat kontrolliert wird.
Zitat
Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit
Die Euro-Länder versprechen, mit einer enger abgestimmten Wirtschaftspolitik Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu steigern und für stabile Staatsfinanzen zu sorgen. Die Chefs der Euro-Länder halten mindestens zweimal im Jahr einen Gipfel ab. An mindestens einem Spitzentreffen sollen auch die Nicht-Euro-Staaten in der EU eingeladen werden. Die Euro-Staaten bestimmten den amtierenden EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy zum Vorsitzenden ihrer Gipfel.
Gauck könnte damit unter Druck von zwei Seiten geraten, denn die Bundesregierung erwartet eine rasche Unterzeichnung der Verträge. Nur dann kann der ESM wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Mit dem Pakt wollen sich fast alle EU-Länder zu ausgeglichenen Haushalten und raschem Schuldenabbau verpflichten.
Spitzentreffen im Kanzleramt
Doch zunächst muss die Bundesregierung SPD und Grüne zur Zustimmung bewegen. Dazu findet heute ein Spitzengespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) statt. Regierung und Opposition zeigten sich zuversichtlich: Bei einem vorbereitenden Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer habe man sich bis auf wenige redaktionelle Punkte auf den Entwurf eines Papiers verständigt, hieß es. Weitgehende Verständigung sei zwischen Koalition, SPD und Grünen über verschiedene Impulse für mehr Wachstum und Schritte gegen Jugendarbeitslosigkeit erzielt worden. Offene Punkte bestünden aber etwa noch beim Thema Finanztransaktionssteuer.
Der SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier betonte vor dem Treffen, die Regierung habe sich bei der Finanztransaktionssteuer entscheidend bewegt. Er erwarte, "dass die Regierung ihre Fundamentalopposition beim Schuldentilgungsfonds aufgibt und zumindest bereit ist, darüber mit ihren europäischen Partnern ernsthaft zu diskutieren", sagte Steinmeier dem "Handelsblatt". Ähnlich äußerte sich auch Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin.
Bedenken in Ländern und Kommunen
SPD und Grüne binden ihre Zustimmung bei der Abstimmung über die Umsetzung des Fiskalpakts an Bedingungen. In den Bundesländern und den Kommunen bestehen weiter erhebliche Bedenken. Sie befürchten eine Verschärfung der Schuldenbremse zu ihren Ungunsten und verlangen Kompensationen.
Richter müssen jetzt über Euro-Verträge entscheiden
Die deutsche Politik sagt Ja zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm. Jetzt sind die Richter am Zug. Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer der wichtigsten Entscheidungen seiner Geschichte.
Klares Signal für den bedrohten Euro aus Deutschland: Nach monatelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat den Weg für den milliardenschweren Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin frei gemacht. Das Bundesverfassungsgericht kann aber noch sein Veto einlegen. Die Linksfraktion und andere Kläger wollen die Verträge in Karlsruhe stoppen. Erste Klagen gingen noch in der Nacht ein. Bis zu einer Entscheidung liegt die deutsche Ratifizierung auf Eis. Der dauerhafte Rettungsschirm ESM kann noch nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten
In beiden Parlamentskammern wurde die notwendige Zweidrittel-Mehrheit klar erreicht. Im Bundestag votierten nur die gesamte Linksfraktion und einzelne Abgeordnete anderer Fraktionen - auch von Union und FDP - mit Nein. Im Bundesrat stimmten 15 von 16 Bundesländern für die Verträge, nur das von SPD und Linken regierte Brandenburg war nicht dafür.
Kanzlerin Angela Merkel sagte vor den Abstimmungen, der Bundestag mache der Welt mit seinem Votum deutlich: "Wir stehen zum Euro." Die Kanzlerin hatte SPD und Grüne in der vergangenen Woche mit der Zusage einer Finanztransaktionssteuer und eines Milliardenprogramms für Wachstumsimpulse auf ihre Seite gebracht. Den Bundesländern sicherte sie unter anderem zu, etwaige Strafzahlungen für sie zu übernehmen.
Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und in ihrem Recht verankern - kontrolliert vom Europäischen Gerichtshof EuGH. Der Rettungsschirm mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro soll Mitgliedsstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Deutschland haftet als größter Euro-Staat mit knapp 200 Milliarden Euro.
ESM soll gegen das Demokratieprinzip verstoßen
Die Klage der Linken wurde nach Angaben eines Fraktionssprechers unmittelbar nach der Bundesratsabstimmung nach Karlsruhe gefaxt. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ließ gegen Mitternacht seine Verfassungsbeschwerde von einem Boten an der Pforte des Gerichts abgeben. Zudem wurde die Beschwerdeschrift des Vereins "Mehr Demokratie" eingereicht, der sich nach dessen Angaben rund 12 000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Die Eilverfahren dürften einige Wochen dauern.
In einer Pressemitteilung Gauweilers hieß es, Fiskalpakt wie ESM würden "in schwerwiegender Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen". Däubler-Gmelin erläuterte: "Wir klagen gegen die Verträge, weil sie einen Demokratieabbau im doppelten Sinne bedeuten. Zum einen werden unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestages nach Brüssel abgegeben. Dadurch wird das Bundestags-Wahlrecht entwertet." Zum anderen laufe die Ratifizierung völlig hektisch und an der Bevölkerung vorbei.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi begründete den Schritt im Bundestag unter anderem damit, dass es für den Fiskalpakt keine Kündigungsmöglichkeit gebe. Zudem werde die Budgethoheit des Bundestags gravierend eingeschränkt. Der Fiskalpakt regele völkerrechtlich verbindlich den Grad der Neuverschuldung, den Abbau von Schulden und automatische EU-Sanktionen für Deutschland. "Wissen Sie nicht, dass Sie damit die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes verletzen?", sagte Gysi an die Adresse der Bundesregierung.
Börsen reagieren positiv
Merkel nannte die deutsche Zustimmung zu den Verträgen dagegen ein "wichtiges Signal der Entschlossenheit und der Geschlossenheit" nach innen wie nach außen. "Mit diesen Verträgen machen wir unumkehrbare Schritte hin zu einer nachhaltigen Stabilitätsunion."
Die Kanzlerin musste zuvor auf dem EU-Gipfel in Brüssel einen Dämpfer hinnehmen. Gegen ihren Widerstand setzten Italien und Spanien neue Nothilfen für Euro-Wackelkandidaten durch. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, dass Krisenländer künftig leichter auf den Euro-Rettungsfonds zugreifen können - und dabei weniger Auflagen erfüllen müssen. Der Rettungsfonds ESM soll zudem Banken aus hoch verschuldeten Ländern unter bestimmten Bedingungen direkt Hilfen gewähren können. Damit werden dann auch deren Staatshaushalte entlastet. Alle 27 EU-Staaten einigten sich auf ein Wachstumspaket von 120 Milliarden Euro, um die lahmende Wirtschaft anzukurbeln. Fast die Hälfte davon kommt aus dem EU-Haushalt.
Die Börsen reagierten weltweit positiv auf die Brüsseler Gipfel-Beschlüsse. Die Zinsen an den Anleihemärkten gingen am Morgen deutlich zurück. Auch der in den vergangenen Wochen stark unter Druck stehende Euro verzeichnete einen Sprung auf zeitweise über 1,26 US-Dollar. Der Dax stieg um 4,33 Prozent auf 6416,28 Punkte.
manager-magazin.de
Klares Signal für den bedrohten Euro aus Deutschland: Nach monatelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat den Weg für den milliardenschweren Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin frei gemacht. Das Bundesverfassungsgericht kann aber noch sein Veto einlegen. Die Linksfraktion und andere Kläger wollen die Verträge in Karlsruhe stoppen. Erste Klagen gingen noch in der Nacht ein. Bis zu einer Entscheidung liegt die deutsche Ratifizierung auf Eis. Der dauerhafte Rettungsschirm ESM kann noch nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten
In beiden Parlamentskammern wurde die notwendige Zweidrittel-Mehrheit klar erreicht. Im Bundestag votierten nur die gesamte Linksfraktion und einzelne Abgeordnete anderer Fraktionen - auch von Union und FDP - mit Nein. Im Bundesrat stimmten 15 von 16 Bundesländern für die Verträge, nur das von SPD und Linken regierte Brandenburg war nicht dafür.
Kanzlerin Angela Merkel sagte vor den Abstimmungen, der Bundestag mache der Welt mit seinem Votum deutlich: "Wir stehen zum Euro." Die Kanzlerin hatte SPD und Grüne in der vergangenen Woche mit der Zusage einer Finanztransaktionssteuer und eines Milliardenprogramms für Wachstumsimpulse auf ihre Seite gebracht. Den Bundesländern sicherte sie unter anderem zu, etwaige Strafzahlungen für sie zu übernehmen.
Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und in ihrem Recht verankern - kontrolliert vom Europäischen Gerichtshof EuGH. Der Rettungsschirm mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro soll Mitgliedsstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Deutschland haftet als größter Euro-Staat mit knapp 200 Milliarden Euro.
ESM soll gegen das Demokratieprinzip verstoßen
Die Klage der Linken wurde nach Angaben eines Fraktionssprechers unmittelbar nach der Bundesratsabstimmung nach Karlsruhe gefaxt. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ließ gegen Mitternacht seine Verfassungsbeschwerde von einem Boten an der Pforte des Gerichts abgeben. Zudem wurde die Beschwerdeschrift des Vereins "Mehr Demokratie" eingereicht, der sich nach dessen Angaben rund 12 000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Die Eilverfahren dürften einige Wochen dauern.
In einer Pressemitteilung Gauweilers hieß es, Fiskalpakt wie ESM würden "in schwerwiegender Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen". Däubler-Gmelin erläuterte: "Wir klagen gegen die Verträge, weil sie einen Demokratieabbau im doppelten Sinne bedeuten. Zum einen werden unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestages nach Brüssel abgegeben. Dadurch wird das Bundestags-Wahlrecht entwertet." Zum anderen laufe die Ratifizierung völlig hektisch und an der Bevölkerung vorbei.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi begründete den Schritt im Bundestag unter anderem damit, dass es für den Fiskalpakt keine Kündigungsmöglichkeit gebe. Zudem werde die Budgethoheit des Bundestags gravierend eingeschränkt. Der Fiskalpakt regele völkerrechtlich verbindlich den Grad der Neuverschuldung, den Abbau von Schulden und automatische EU-Sanktionen für Deutschland. "Wissen Sie nicht, dass Sie damit die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes verletzen?", sagte Gysi an die Adresse der Bundesregierung.
Börsen reagieren positiv
Merkel nannte die deutsche Zustimmung zu den Verträgen dagegen ein "wichtiges Signal der Entschlossenheit und der Geschlossenheit" nach innen wie nach außen. "Mit diesen Verträgen machen wir unumkehrbare Schritte hin zu einer nachhaltigen Stabilitätsunion."
Die Kanzlerin musste zuvor auf dem EU-Gipfel in Brüssel einen Dämpfer hinnehmen. Gegen ihren Widerstand setzten Italien und Spanien neue Nothilfen für Euro-Wackelkandidaten durch. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, dass Krisenländer künftig leichter auf den Euro-Rettungsfonds zugreifen können - und dabei weniger Auflagen erfüllen müssen. Der Rettungsfonds ESM soll zudem Banken aus hoch verschuldeten Ländern unter bestimmten Bedingungen direkt Hilfen gewähren können. Damit werden dann auch deren Staatshaushalte entlastet. Alle 27 EU-Staaten einigten sich auf ein Wachstumspaket von 120 Milliarden Euro, um die lahmende Wirtschaft anzukurbeln. Fast die Hälfte davon kommt aus dem EU-Haushalt.
Die Börsen reagierten weltweit positiv auf die Brüsseler Gipfel-Beschlüsse. Die Zinsen an den Anleihemärkten gingen am Morgen deutlich zurück. Auch der in den vergangenen Wochen stark unter Druck stehende Euro verzeichnete einen Sprung auf zeitweise über 1,26 US-Dollar. Der Dax stieg um 4,33 Prozent auf 6416,28 Punkte.
manager-magazin.de
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, mahnt eine sachliche Debatte bei der Euro-Rettung an. Auch in ungewöhnlichen Krisensituationen dürfe die Verfassung nicht außer Acht gelassen werden, sagt Voßkuhle zum Auftakt der Verhandlung.
Der Verfassungsrichter stellt klar, dass das Gericht noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Eurorettungsmaßnahmen verhandle. Das Eilverfahren beschäftige sich allein mit der Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat.
Wegen der engen zeitlichen Vorgaben könne das Gericht keine vollständige, sondern nur eine summarische Sachprüfung vornehmen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Verhandlungsbeginn in Karlsruhe: "Das heißt, dass in den heute zu verhandelnden Verfahren keine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit getroffen werden wird." (Az.: 2 BvR 1390/12 u.a.)
Klagen und Eilanträge haben unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und knapp 12.000 Klägern, die Bundestagsfraktion der Linken und der CSU-Politiker Peter Gauweiler eingereicht. Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die völkerrechtlichen Verträge vor einer endgültigen Entscheidung des Gerichts unterschreibt.
Das Gericht wägt bei den Eilanträgen nur ab, welche Folgen eine Unterzeichnung der Gesetze hätten. Die endgültige Entscheidung, ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen, obliegt dem noch folgenden Hauptsacheverfahren.
Voßkuhle betonte, dass bei den Eilanträgen die Abwägung für das Gericht nicht leicht sei. Denn der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, den das Gericht bei seiner Prüfung zu respektieren habe. Dieser Spielraum gelte insbesondere für Fälle wie diese, in denen es um Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen von großer politischer Bedeutung gehe, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und -rat verabschiedet worden seien. Die Richter müssten aber auch berücksichtigen, dass der Eilrechtsschutz möglicherweise ins Leere laufe, wenn den Eilanträgen nicht stattgegeben werde, weil Deutschland nach der Unterschrift an die Verträge gebunden sei.
"Nach allem zeigt sich, dass die Entscheidungsfindung in mehrfacher Hinsicht nicht einfach ist", sagte Voßkuhle: "Der Senat wird trotzdem der Versuchung widerstehen, sein Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehen", betonte er.
An der mündlichen Verhandlung, die voraussichtlich bis zum Abend dauert, nehmen neben den Klägern unter anderem auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesbankpräsident Jens Weidmann teil.
Der Verfassungsrichter stellt klar, dass das Gericht noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Eurorettungsmaßnahmen verhandle. Das Eilverfahren beschäftige sich allein mit der Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat.
Wegen der engen zeitlichen Vorgaben könne das Gericht keine vollständige, sondern nur eine summarische Sachprüfung vornehmen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Verhandlungsbeginn in Karlsruhe: "Das heißt, dass in den heute zu verhandelnden Verfahren keine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit getroffen werden wird." (Az.: 2 BvR 1390/12 u.a.)
Klagen und Eilanträge haben unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und knapp 12.000 Klägern, die Bundestagsfraktion der Linken und der CSU-Politiker Peter Gauweiler eingereicht. Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die völkerrechtlichen Verträge vor einer endgültigen Entscheidung des Gerichts unterschreibt.
Das Gericht wägt bei den Eilanträgen nur ab, welche Folgen eine Unterzeichnung der Gesetze hätten. Die endgültige Entscheidung, ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen, obliegt dem noch folgenden Hauptsacheverfahren.
Voßkuhle betonte, dass bei den Eilanträgen die Abwägung für das Gericht nicht leicht sei. Denn der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, den das Gericht bei seiner Prüfung zu respektieren habe. Dieser Spielraum gelte insbesondere für Fälle wie diese, in denen es um Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen von großer politischer Bedeutung gehe, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und -rat verabschiedet worden seien. Die Richter müssten aber auch berücksichtigen, dass der Eilrechtsschutz möglicherweise ins Leere laufe, wenn den Eilanträgen nicht stattgegeben werde, weil Deutschland nach der Unterschrift an die Verträge gebunden sei.
"Nach allem zeigt sich, dass die Entscheidungsfindung in mehrfacher Hinsicht nicht einfach ist", sagte Voßkuhle: "Der Senat wird trotzdem der Versuchung widerstehen, sein Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehen", betonte er.
An der mündlichen Verhandlung, die voraussichtlich bis zum Abend dauert, nehmen neben den Klägern unter anderem auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesbankpräsident Jens Weidmann teil.
Mit Beginn des neuen Jahres tritt am Dienstag der europäische Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in Kraft. Mit dem Vertrag unterwerfen sich 25 der 27 EU-Staaten bindenden Schuldenbremsen und automatischen Sanktionen beim Bruch der schon länger geltenden Defizitregeln.
Nur Großbritannien und Tschechien machen nicht mit. Die Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben sollen, müssen nun von allen teilnehmenden EU-Staaten bis 1. Januar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
Als „ausgeglichen” gelten dabei Haushalte, deren Neuverschuldung höchstens 0,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung beträgt. Nur unter „außergewöhnlichen Umständen” sollen Staaten von dieser Marke oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen.
Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Grenze „um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich” abbauen.
Die Teilnahme am Fiskalpakt ist zudem Voraussetzung, um notfalls Geld aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM erhalten zu können.
In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat dem Pakt zugestimmt, das Bundesverfassungsgericht lehnte danach mehrere Gegenklagen ab.
Nur Großbritannien und Tschechien machen nicht mit. Die Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben sollen, müssen nun von allen teilnehmenden EU-Staaten bis 1. Januar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
Als „ausgeglichen” gelten dabei Haushalte, deren Neuverschuldung höchstens 0,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung beträgt. Nur unter „außergewöhnlichen Umständen” sollen Staaten von dieser Marke oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen.
Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Grenze „um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich” abbauen.
Die Teilnahme am Fiskalpakt ist zudem Voraussetzung, um notfalls Geld aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM erhalten zu können.
In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat dem Pakt zugestimmt, das Bundesverfassungsgericht lehnte danach mehrere Gegenklagen ab.

