Vorsicht deutsche Finanzdienstleister! US-Steuergesetz FATCA
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Vorsicht deutsche Finanzdienstleister! US-Steuergesetz FATCA
FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und ist die Kurzbezeichnung für einen Teil eines im Jahr 2010 in Kraft getretenen US-Gesetzes, mit dem das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzinstitutionen deutlich verschärft wurde
Die krakenhaften Fangarme der US-Steuerbehörde. Ausländische Geldinstitute müssen weit mehr Daten von US-Bürgern an die amerikanische Finanzbehörde IRS, den "Internal Revenue Service, liefern als bisher üblich. Das sieht der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) vor.
Wer es ignoriert, muss Strafsteuern bezahlen.
Mit FATCA soll verhindert werden, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels im Ausland befindlicher Finanzinstitutionen bzw. anderer Nicht-US Rechtsgebilde ihre Steuer verkürzen. Dies soll vor allem durch eine Ausweitung der Berichtsverpflichtungen (Reporting) erreicht werden:
Finanzinstitutionen müssen einen zusätzlichen Vertrag mit dem IRS abschließen.
Alle, auch Nicht-US-Kunden außerhalb der USA müssen hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht eindeutig identifiziert werden. Insbesondere sind solche US-Personen zu erkennen, die Anteilsinhaber von Unternehmen und Personengesellschaften sind.
Es müssen nun auch Einlagenkonten und nicht an der Börse gehandelte Beteiligungen am Kapital bzw. Verbindlichkeiten jährlich an den IRS gemeldet werden.
Der Begriff der Einnahmen, die zu berichten sind, ist stark erweitert worden.
Gutschriften, Belastungen und Höchststände auf den Konten sind zu berichten.
Es wird ein Quellensteuerabzug in Höhe von 30% auf alle Einnahmen aus US-Quelle („withholdable payments“) für nicht kooperationswillige Kunden und Finanzinstitutionen vorgenommen.
FATCA betrifft dabei nicht nur amerikanische Staatsbürger oder Greencard-Besitzer, vielmehr müssen auch Beteiligungen von US-Steuerpflichtigen an Geschäftskunden offengelegt werden. Auch Konten, die zu mehr als 10 Prozent US-Steuerpflichtigen zugerechnet werden, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht an die US-Steuerbehörde
Konkret müssen Bestandskonten auf Indizien geprüft werden, ob es sich dabei um US-Konten handelt. Dies muss gegenüber den US-Steuerbehörden nachgewiesen werden. Für die betroffenen Konten sind bestimmte Dokumentationspflichten zu berücksichtigen.
Die krakenhaften Fangarme der US-Steuerbehörde. Ausländische Geldinstitute müssen weit mehr Daten von US-Bürgern an die amerikanische Finanzbehörde IRS, den "Internal Revenue Service, liefern als bisher üblich. Das sieht der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) vor.
Zitat
Die US-Behörden haben neue Vorgaben für den „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) vorgelegt. Das Steuergesetz sieht einen Zwang für Finanzdienstleister außerhalb der USA vor, sämtliche Konten von US-Kunden offenzulegen. Auch europäische Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Fondsgesellschaften werden somit gezwungen, die Daten sämtlicher Kunden unter die Lupe zu nehmen und alle laufenden Erträge ihrer Kunden aus US-Quellen wie Zinsen aus Anleihen, Dividenden aus Aktien, Lizenzen oder Mieten mitzuteilen.
Wer es ignoriert, muss Strafsteuern bezahlen.
Mit FATCA soll verhindert werden, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels im Ausland befindlicher Finanzinstitutionen bzw. anderer Nicht-US Rechtsgebilde ihre Steuer verkürzen. Dies soll vor allem durch eine Ausweitung der Berichtsverpflichtungen (Reporting) erreicht werden:
Finanzinstitutionen müssen einen zusätzlichen Vertrag mit dem IRS abschließen.
Alle, auch Nicht-US-Kunden außerhalb der USA müssen hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht eindeutig identifiziert werden. Insbesondere sind solche US-Personen zu erkennen, die Anteilsinhaber von Unternehmen und Personengesellschaften sind.
Es müssen nun auch Einlagenkonten und nicht an der Börse gehandelte Beteiligungen am Kapital bzw. Verbindlichkeiten jährlich an den IRS gemeldet werden.
Der Begriff der Einnahmen, die zu berichten sind, ist stark erweitert worden.
Gutschriften, Belastungen und Höchststände auf den Konten sind zu berichten.
Es wird ein Quellensteuerabzug in Höhe von 30% auf alle Einnahmen aus US-Quelle („withholdable payments“) für nicht kooperationswillige Kunden und Finanzinstitutionen vorgenommen.
Zitat
Bis zum 30. Juni 2013 müssen sich europäische Finanzdienstleister den US-Behörden gegenüber verpflichten, die neuen Regeln einzuhalten. Andernfalls droht ihnen eine pauschale Strafsteuer in Höhe von 30 Prozent auf Zahlungen aus amerikanischen Quellen sowohl an US- als auch Nicht-US-Kunden.
* Auszüge: Das Investment
FATCA betrifft dabei nicht nur amerikanische Staatsbürger oder Greencard-Besitzer, vielmehr müssen auch Beteiligungen von US-Steuerpflichtigen an Geschäftskunden offengelegt werden. Auch Konten, die zu mehr als 10 Prozent US-Steuerpflichtigen zugerechnet werden, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht an die US-Steuerbehörde
Konkret müssen Bestandskonten auf Indizien geprüft werden, ob es sich dabei um US-Konten handelt. Dies muss gegenüber den US-Steuerbehörden nachgewiesen werden. Für die betroffenen Konten sind bestimmte Dokumentationspflichten zu berücksichtigen.
US-Steuerbehörden ziehen Daumenschrauben an
Mit den jüngsten Veröffentlichungen zur FATCA hat der US-Fiskus den Rahmen für eine forcierte Umsetzung im Kampf gegen US-Steuerhinterziehung im Ausland konkretisiert. Für die Finanzinstitute in Deutschland und Österreich ist damit der Startschuss gefallen, angesichts der engen Fristen die zunächst teilweise zurückgestellten Aktivitäten zum "Foreign Account Tax Compliance Act" anzugehen. Dazu zählt neben dem Thema Strafbesteuerung vor allem das Reporting. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
"Obwohl von der US-Steuerbehörde mit den neuesten Proposed Regulations noch immer nicht alle FATCA-Anforderungen abschließend geklärt werden, ist die Regelungsgrundlage jetzt bezüglich der nächsten Meilensteine dann doch so stabil, dass mit den Analysen zum Reporting und zur vorgesehenen Strafbesteuerung begonnen werden kann", sagt Lars Töllner, FATCA-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Da die Verhandlungen für die weitere Ausgestaltung mit verschiedenen europäischen Staaten und den USA noch andauern und noch keinerlei Entwürfe nationaler Vorgaben vorliegen, empfiehlt es sich zunächst auf die US-Vorgaben abzustellen. Bei der Umsetzung der Teilaspekte Strafbesteuerung und Reporting sollte aber insbesondere darauf geachtet werden, die Umsetzung der FATCA-Lösung so voranzutreiben, dass ein Umschwenken auf ein sich abzeichnendes Reporting an die nationalen Steuerbehörden zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist."
Die Fristen für die Umsetzung sind eng gesteckt. Das vereinfachte FATCA-Reporting gilt bereits für das Kalenderjahr 2013. Zum 01. Juli 2013 müssen zudem die Vorbereitungen zur "Kontoinhaber Due Dilligence" abgeschlossen sein. Im Januar 2014 folgt dann die Strafbesteuerung auf so genannte "witholdable payments".
"Die finalen Vorgaben zur FATCA sind für den Sommer 2012 angekündigt. Erfolgt die Veröffentlichung dann genau so zeitnah, wie die Bereitstellung der Proposed Regulations, dürfte der rechtliche Rahmen für die FATCA-Umsetzung voraussichtlich nach der Sommerpause 2012 verbindlich vorliegen", so abschließend Lars Töllner.
"Obwohl von der US-Steuerbehörde mit den neuesten Proposed Regulations noch immer nicht alle FATCA-Anforderungen abschließend geklärt werden, ist die Regelungsgrundlage jetzt bezüglich der nächsten Meilensteine dann doch so stabil, dass mit den Analysen zum Reporting und zur vorgesehenen Strafbesteuerung begonnen werden kann", sagt Lars Töllner, FATCA-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Da die Verhandlungen für die weitere Ausgestaltung mit verschiedenen europäischen Staaten und den USA noch andauern und noch keinerlei Entwürfe nationaler Vorgaben vorliegen, empfiehlt es sich zunächst auf die US-Vorgaben abzustellen. Bei der Umsetzung der Teilaspekte Strafbesteuerung und Reporting sollte aber insbesondere darauf geachtet werden, die Umsetzung der FATCA-Lösung so voranzutreiben, dass ein Umschwenken auf ein sich abzeichnendes Reporting an die nationalen Steuerbehörden zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist."
Die Fristen für die Umsetzung sind eng gesteckt. Das vereinfachte FATCA-Reporting gilt bereits für das Kalenderjahr 2013. Zum 01. Juli 2013 müssen zudem die Vorbereitungen zur "Kontoinhaber Due Dilligence" abgeschlossen sein. Im Januar 2014 folgt dann die Strafbesteuerung auf so genannte "witholdable payments".
"Die finalen Vorgaben zur FATCA sind für den Sommer 2012 angekündigt. Erfolgt die Veröffentlichung dann genau so zeitnah, wie die Bereitstellung der Proposed Regulations, dürfte der rechtliche Rahmen für die FATCA-Umsetzung voraussichtlich nach der Sommerpause 2012 verbindlich vorliegen", so abschließend Lars Töllner.
Der Verband der Luxemburger Fondsindustrie ALFI fordert „substanzielle Verbesserungen“ bei regulatorischen Initiativen, die die Branche betreffen. Konkret geht es dabei um das Spekulationsverbot für Banken, die Finanztransaktionssteuer und das US-Steuergesetz FATCA, das die Offenlegung aller Depots von US-Kunden verlangt. Auf einer Pressekonferenz während der ALFI Spring Conference in Luxemburg räumte Verbandspräsident Marc Saluzzi zwar die Notwendigkeit einer besseren Regulierung im Zuge der Finanzkrise ein, hielt aber gleichzeitig fest: „Es ist nicht sinnvoll, Fonds mit Regeln zu belegen, die nicht das Ziel erreichen, den Anlegerschutz zu verbessern.“
Die Volcker-Regel – der ehemalige US-Notenbankchef Paul Volcker hatte die Vorgaben angeregt – soll den Eigenhandel von US-Banken oder in den USA tätigen Banken sowie Investitionen in Hedge- und Private-Equity-Fonds als auch Transaktionen für diese Vehikel einschränken. „Das Problem ist, dass US-Investmentfonds nicht von der Regel betroffen sind, wohl aber Nicht-US-Fonds wie beispielsweise UCITS-Fonds erfasst werden“, sagte der Generaldirektor von ALFI, Camille Thommes. ALFI werde daher gemeinsam mit dem europäischen Fondsverband EFAMA (European Fund and Asset Management Association) diese Bedenken gegenüber den US-Behörden äußern. „Wir hoffen, dazu beitragen zu können, eine Neuformulierung der Volcker-Regel zu erreichen, bevor sie in Kraft tritt“, ergänzte Thommes.
Finanztransaktionssteuer lastet schwer
Einen negativen Effekt auf die Fondsbranche dürfte nach Ansicht von Thommes auch die Finanztransaktionssteuer haben. Nach derzeitiger Planung würde die Steuer mit jeweils zehn Basispunkten beim Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, einschließlich Fondsanteilen erhoben werden. Laut einer aktuellen Studie von EFAMA hätte die Steuer – wenn sie bereits im letzten Jahr erhoben worden wäre – die Fondsindustrie mit 38 Milliarden Euro belastet. Anleger wären mit 15 Milliarden Euro steuerlich belastet worden, die Kosten für Fonds für den Wertpapierhandel innerhalb von Portfolios hätten bei 23 Milliarden Euro gelegen. „Dieses Beispiel zeigt die Vielschichtigkeit der finanziellen Belastungen, die auf Fondsanleger zukommen würden“, sagte Thommes. „Anleger werden zum einen bei der Zeichnung und Rücknahme besteuert und zum anderen indirekt, wenn die Basiswerte gehandelt werden. Diese mehrfache Besteuerung dürfte Investmentfonds im Wettbewerb mit anderen Finanzprodukten benachteiligen“, betonte Thommes.
Nach Ansicht von ALFI darf die Finanztransaktionssteuer nicht ausschließlich europäischen Marktteilnehmern auferlegt werden, da dies zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führt. „Eine Einführung der Finanztransaktionssteuer würde den Vertrieb von europäischen Fonds außerhalb Europas vor allem in Lateinamerika und Asien erheblich beschneiden, wo UCITS-Fonds gut etabliert sind“, sagte Thommes weiter. ALFI rechnet zudem damit, dass Handelsaktivitäten in Länder außerhalb Europas verlagert werden, um die Steuer zu umgehen. In diesem Zusammenhang erinnerte Camille Thommes an die einseitige Entscheidung von Schweden in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren, den Handel mit inländischen Wertpapieren zu besteuern. Die erwarteten Einnahmen von 1,5 Milliarden Schwedische Kronen pro Jahr lagen bei lediglich 50 Millionen Schwedische Kronen, da der Großteil des Handelsvolumens schlichtweg in andere Länder verlagert wurde. Vor diesem Hintergrund unterstützt ALFI eine tiefergehende Untersuchung zur Bewertung der Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer auf die Realwirtschaft.
FATCA für Fondsbranche nicht sinnvoll
Unmöglich sei laut ALFI die Umsetzung von FATCA. Das geplante US-Gesetz sieht vor, dass alle Finanzinstitute Erträge von US-Bürgern und Organisationen, die weltweit über Investmentvehikel oder Finanzstrukturen anfallen, an die US-Finanzbehörde Internal Revenue Service (IRS) melden. „Wenn wir die endgültigen Regelungen bis zum Ende dieses Sommers erhalten und diese bis Juli 2013 umsetzen müssen, dürften nur wenige in der Lage sein, diese zu erfüllen“, sagte Georges Bock, Mitglied des Verwaltungsrats von ALFI und Partner bei KPMG. Zudem sei die Anwendung des Gesetzes auf Investmentfonds nicht sinnvoll. „Publikumsfonds sind keine Instrumente, die auf Steuerbetrug ausgerichtet sind. Wir sind bereit, den USA dabei zu helfen, ihre Bürger zu besteuern, aber Publikumsfonds sind wirklich nicht der Platz, an dem man suchen sollte“, so Bock.
Bock warnte Fondsgesellschaften davor, zu glauben, ihre Probleme seien gelöst, nur weil die US-Steuerbehörde IRS bereit sei, bilaterale Abkommen mit den nationalen Steuerbehörden einzugehen. „Damit hätten zwar Unternehmen in Deutschland, Frankreich, England und anderen Ländern nicht direkt mit der IRS zu tun, aber die Regeln würden auf gleiche Weise in nationalen Gesetzen verankert und angewendet werden, was auch nicht vorteilhafter wäre“, betonte Bock.
AIFMD ist eine Chance, keine Bedrohung
Die AIFM-Richtlinie, das Musterbeispiel der Regulierungsphase nach der Finanzkrise, ist nach Ansicht von ALFI positiv zu bewerten. Der größte Vorteil ist die Schaffung eines wirkungsvollen grenzüberschreitenden Fonds-Passes für Manager alternativer Investments. „Die Richtlinie erinnert uns sehr an die OGAW-Richtlinie“, sagte Claude Niedner, Mitglied des Verwaltungsrats von ALFI und Partner bei der Anwaltskanzlei Arendt & Medernach. „Der Finanzplatz Luxemburg hat sich schließlich auf der Grundlage des UCITS-Fondspasses entwickelt und ist daher in dieser Hinsicht gut gerüstet“, so Niedner. Luxemburg beabsichtigt, der erste europäische Mitgliedsstaat zu sein, der die AIFM-Richtlinie umsetzt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative dürfte durch das EU-Parlament wahrscheinlich noch vor Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Das Großherzogtum hat in der vergangenen Woche den Gesetzesrahmen für luxemburgische Spezialisierte Investmentfonds (SIF-Regime) zur Vorbereitung der Umsetzung der AIFM-Richtlinie angepasst.
Quelle:FONDS professionell
Die Volcker-Regel – der ehemalige US-Notenbankchef Paul Volcker hatte die Vorgaben angeregt – soll den Eigenhandel von US-Banken oder in den USA tätigen Banken sowie Investitionen in Hedge- und Private-Equity-Fonds als auch Transaktionen für diese Vehikel einschränken. „Das Problem ist, dass US-Investmentfonds nicht von der Regel betroffen sind, wohl aber Nicht-US-Fonds wie beispielsweise UCITS-Fonds erfasst werden“, sagte der Generaldirektor von ALFI, Camille Thommes. ALFI werde daher gemeinsam mit dem europäischen Fondsverband EFAMA (European Fund and Asset Management Association) diese Bedenken gegenüber den US-Behörden äußern. „Wir hoffen, dazu beitragen zu können, eine Neuformulierung der Volcker-Regel zu erreichen, bevor sie in Kraft tritt“, ergänzte Thommes.
Finanztransaktionssteuer lastet schwer
Einen negativen Effekt auf die Fondsbranche dürfte nach Ansicht von Thommes auch die Finanztransaktionssteuer haben. Nach derzeitiger Planung würde die Steuer mit jeweils zehn Basispunkten beim Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, einschließlich Fondsanteilen erhoben werden. Laut einer aktuellen Studie von EFAMA hätte die Steuer – wenn sie bereits im letzten Jahr erhoben worden wäre – die Fondsindustrie mit 38 Milliarden Euro belastet. Anleger wären mit 15 Milliarden Euro steuerlich belastet worden, die Kosten für Fonds für den Wertpapierhandel innerhalb von Portfolios hätten bei 23 Milliarden Euro gelegen. „Dieses Beispiel zeigt die Vielschichtigkeit der finanziellen Belastungen, die auf Fondsanleger zukommen würden“, sagte Thommes. „Anleger werden zum einen bei der Zeichnung und Rücknahme besteuert und zum anderen indirekt, wenn die Basiswerte gehandelt werden. Diese mehrfache Besteuerung dürfte Investmentfonds im Wettbewerb mit anderen Finanzprodukten benachteiligen“, betonte Thommes.
Nach Ansicht von ALFI darf die Finanztransaktionssteuer nicht ausschließlich europäischen Marktteilnehmern auferlegt werden, da dies zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führt. „Eine Einführung der Finanztransaktionssteuer würde den Vertrieb von europäischen Fonds außerhalb Europas vor allem in Lateinamerika und Asien erheblich beschneiden, wo UCITS-Fonds gut etabliert sind“, sagte Thommes weiter. ALFI rechnet zudem damit, dass Handelsaktivitäten in Länder außerhalb Europas verlagert werden, um die Steuer zu umgehen. In diesem Zusammenhang erinnerte Camille Thommes an die einseitige Entscheidung von Schweden in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren, den Handel mit inländischen Wertpapieren zu besteuern. Die erwarteten Einnahmen von 1,5 Milliarden Schwedische Kronen pro Jahr lagen bei lediglich 50 Millionen Schwedische Kronen, da der Großteil des Handelsvolumens schlichtweg in andere Länder verlagert wurde. Vor diesem Hintergrund unterstützt ALFI eine tiefergehende Untersuchung zur Bewertung der Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer auf die Realwirtschaft.
FATCA für Fondsbranche nicht sinnvoll
Unmöglich sei laut ALFI die Umsetzung von FATCA. Das geplante US-Gesetz sieht vor, dass alle Finanzinstitute Erträge von US-Bürgern und Organisationen, die weltweit über Investmentvehikel oder Finanzstrukturen anfallen, an die US-Finanzbehörde Internal Revenue Service (IRS) melden. „Wenn wir die endgültigen Regelungen bis zum Ende dieses Sommers erhalten und diese bis Juli 2013 umsetzen müssen, dürften nur wenige in der Lage sein, diese zu erfüllen“, sagte Georges Bock, Mitglied des Verwaltungsrats von ALFI und Partner bei KPMG. Zudem sei die Anwendung des Gesetzes auf Investmentfonds nicht sinnvoll. „Publikumsfonds sind keine Instrumente, die auf Steuerbetrug ausgerichtet sind. Wir sind bereit, den USA dabei zu helfen, ihre Bürger zu besteuern, aber Publikumsfonds sind wirklich nicht der Platz, an dem man suchen sollte“, so Bock.
Bock warnte Fondsgesellschaften davor, zu glauben, ihre Probleme seien gelöst, nur weil die US-Steuerbehörde IRS bereit sei, bilaterale Abkommen mit den nationalen Steuerbehörden einzugehen. „Damit hätten zwar Unternehmen in Deutschland, Frankreich, England und anderen Ländern nicht direkt mit der IRS zu tun, aber die Regeln würden auf gleiche Weise in nationalen Gesetzen verankert und angewendet werden, was auch nicht vorteilhafter wäre“, betonte Bock.
AIFMD ist eine Chance, keine Bedrohung
Die AIFM-Richtlinie, das Musterbeispiel der Regulierungsphase nach der Finanzkrise, ist nach Ansicht von ALFI positiv zu bewerten. Der größte Vorteil ist die Schaffung eines wirkungsvollen grenzüberschreitenden Fonds-Passes für Manager alternativer Investments. „Die Richtlinie erinnert uns sehr an die OGAW-Richtlinie“, sagte Claude Niedner, Mitglied des Verwaltungsrats von ALFI und Partner bei der Anwaltskanzlei Arendt & Medernach. „Der Finanzplatz Luxemburg hat sich schließlich auf der Grundlage des UCITS-Fondspasses entwickelt und ist daher in dieser Hinsicht gut gerüstet“, so Niedner. Luxemburg beabsichtigt, der erste europäische Mitgliedsstaat zu sein, der die AIFM-Richtlinie umsetzt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative dürfte durch das EU-Parlament wahrscheinlich noch vor Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Das Großherzogtum hat in der vergangenen Woche den Gesetzesrahmen für luxemburgische Spezialisierte Investmentfonds (SIF-Regime) zur Vorbereitung der Umsetzung der AIFM-Richtlinie angepasst.
Quelle:FONDS professionell
Das neue Steuergesetz "Fatca" soll der amerikanischen Steuerbehörde helfen, Schwarzgeld der US-Bürger weltweit aufzuspüren. Das hat Folgen für Geldhäuser in Europa. Den Europäern läuft die Zeit davon.
Von den USA aus gesehen ist Europa weit weg. Ein Kontinent, bestehend aus kleinen Ländern, die mit großen Problemen kämpfen. Zu den Problemen könnte bald auch ein neues Steuergesetz made in USA beitragen - denn das soll nicht nur in den Vereinigten Staaten gelten, sondern weltweit. Nur ist die Welt darauf noch nicht vorbereitet - auch, weil der "Foreign Account Tax Compliance Act" (Fatca) nach ersten Berechnungen 500 Milliarden Dollar kosten könnte.
Zwar kann derzeit niemand präzise ausrechnen, wie hoch die Kosten für die Umsetzung von Fatca sein werden. 500 Milliarden Dollar lautet eine Schätzung der Prüfungsgesellschaft KPMG, es gibt aber auch andere.
Fatca ist das Akronym des Foreign Account Tax Compliance Act. Eines Steuergesetzes aus Amerika, das die Finanzwirtschaft der gesamten Welt betrifft. Es soll der amerikanischen Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) helfen, Schwarzgelder ihrer Bürger weltweit aufzuspüren.
Dem Gesetz zufolge müssen Finanzinstitute gegenüber dem IRS offenlegen, ob sich Amerikaner unter ihren Kunden befinden, Auskunft über deren Konten geben und gegebenenfalls Steuern einbehalten sowie abführen. Es lässt sich denken, dass die Finanzhäuser davon nicht begeistert sind. Zum einen aus ganz profanen Kostengründen. Denn um dieses Gesetz in der Praxis anzuwenden, müssen alle Finanzunternehmen der Welt zum Beispiel ihre gesamte IT überarbeiten. Hier eine Änderung im System, dort eine Anpassung im Unternehmensgefüge, das alles kostet Geld.
Anhörungsfrist läuft Ende April aus
Zum anderen sperren sich Europas Unternehmen aus rechtlichen Gründen. Denn kann ein US-Gesetz Wirkung in anderen Ländern als in den USA entfalten? Nein, lautet die einfache Antwort. Können Unternehmen überhaupt verpflichtet werden, ihre Kunden einer ausländischen Steuerbehörde zu melden? Abermals nein.
Doch wie weit fortgeschritten die Entwicklung ist, zeigte der 8. Februar dieses Jahres. An diesem Tag verkündeten fünf europäische Staaten - Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien und Großbritannien - mit den USA ein Abkommen geschlossen zu haben. Und erklärten darin ihre Bereitschaft, die Meldungen ihrer nationalen Finanzinstitute entgegenzunehmen und an den amerikanischen Fiskus weiterzureichen.
Fatca kommt, sind sich Insider daher einig. Den Europäern bleibt nur, die Folgen für sie zu mildern. Oder es zumindest zu versuchen. Bis zum 30. April 2012 Jahres haben sie dafür Zeit. Denn so lange läuft noch die "consultation period", die Phase, binnen derer das IRS den Europäern einräumt, ihre Bedenken vorzutragen.
Eine ganze Industrie lauscht daher auf weitere Signale aus Amerika. Auf der Frühlingskonferenz des Luxemburger Fondsverbands Alfi zum Beispiel, in Luxemburgs Konferenzzentrum im Stadtteil Kirchberg, schwirrt die Luft vor Fachbegriffen wie eben "consultation period", von "withholding tax", von "FFI". Und immer wieder wird die Hoffnung laut, die rege Pendeldiplomatie, die sich zwischen Europa und Amerika entwickelt hat, möge zum Erfolg führen. Vor allem Lobbyisten versuchen auf die US-Steuerbehörde IRS einzuwirken
Gruppen wie der Deutsche Bankenverband, Efama und Alfi - europäischer und Luxemburger Fondsverband - ihr gemeinsames Ziel ist es, den Amerikanern klarzumachen, was für einen Aufwand Fatca für sie mit sich bringt. Im offiziellen Gespräch wahrt man bei aller Kritik die Form. "Für Finanzintermediäre weltweit bedeutet Fatca eine große Herausforderung", sagt zum Beispiel Marc Saluzzi am Rande der Konferenz des Fondsverbandes.
Saluzzi ist Präsident der Alfi. "Der Anwendungsbereich ist deutlich breiter als das geltende Regime (…) und seine Anforderungen können nicht mit den derzeit in der Fondsbranche verwendeten Systemen erfüllt werden", sagt er. Andere Konferenzteilnehmer werden deutlicher, sprechen von einem "Monstergesetz". Und selbst amerikanische Finanzexperten fühlen sich bemüßigt, sich für ihr Land zu entschuldigen. Milliardenkosten, per Federstrich dem Rest der Welt auferlegt? Ein Kollateralschaden der Jagd auf Steuersünder. Und Auswege für Europas Finanzindustrie gibt es nicht.
"Ist ein Unternehmen nicht 'compliant', so drohen die Erhebung einer Strafsteuer von 30 Prozent auf alle US-Erträge aus Finanzvermögen, die das Institut vereinnahmt, ohne Rücksicht darauf, ob die Erträge für eigene Rechnung des Instituts oder für Rechnung des Kunden gezahlt werden", erklärt KPMG-Partner Frank Aussendahl. Und "bei Veräußerungserlösen werden sogar 30 Prozent auf den Veräußerungserlös erhoben."
Wer nicht mitzieht, dem drohen Strafsteuern
Mit anderen Worten - lässt ein Finanzhaus Fatca Fatca sein, dann muss es Strafsteuern zahlen und schwächt damit die eigene Wettbewerbsfähigkeit erheblich. Bei dieser Aussicht bleiben den Finanzunternehmen nur zwei Wege. Der eine liegt darin, sich von allen US-Kunden zu trennen. Genau das geschieht zum Teil schon, beobachtet Aussendahl. Zumindest spielen einige Unternehmen mit diesem Gedanken. Der andere Weg liegt darin, sich den neuen Regeln zu beugen.
"Praktisch gesehen ist es einfacher mitzumachen", sagt zum Beispiel Larissa Alghisi von GAM. Doch mit der Entscheidung allein ist es nicht getan. Denn "die Umsetzung wird für uns zwar keine materiellen Kosten verursachen, bleibt aber komplex", sagt sie. Nicht nur, weil weil einige Punkte trotz des fortgeschrittenen Stadiums noch nicht endgültig feststehen. "Der FFI-Status muss auf Ebene jedes einzelnen Fonds geprüft werden, nicht auf Ebene der Gesellschaft", sagt Alghisi.
FFI steht für Foreign Financial Institution, also ein aus amerikanischer Sicht ausländisches Finanzinstitut. "Doch das allein genügt nicht. Wichtig für Assetmanager ist es zu verstehen, was Vertriebspartner planen." Denn auch dessen Status, einer Bank zum Beispiel, ist ausschlaggebend für die mögliche Verpflichtung des Fonds, eine Quellensteuer zurückzubehalten
Tatsächlich kann jedes Unternehmen, das Einlagen von Kunden entgegennimmt, so ein FFI sein. Banken, Versicherungen, Fondsanbieter. Und längst nicht jedes FFI weiß, ob ein anderes FFI, mit dem es zusammenarbeitet, einen Vertrag mit der IRS geschlossen hat. Ohne diesen Vertrag wird in aller Regel die Strafsteuer fällig werden. Und mit diesem Vertrag gehen etliche Pflichten einher, zum Beispiel Meldepflichten über Konten oder Depots der eigenen Kunden sowie die Übernahme der Aufgabe, Steuern in jenen Fällen einzubehalten, in denen der Status der Kunden nicht geklärt ist, dessen Identität nicht klar ist oder der Weiterleitung seiner Daten ans IRS widersprochen hat.
Viel Arbeit also für Europas Finanzhäuser. Zurücklehnen können sich nur wenige - nämlich diejenigen Institute, bei denen US-steuerpflichtige Kunden keine Produkte zeichnen können. Alle anderen müssen sich Fatca stellen.
So ganz überraschend ist die Entwicklung nicht. "Seit 2010 ist das Thema bekannt", sagt Johannes Höring von Universal-Investment. Tatsächlich wurde Fatca bereits am 18. März 2010 in Amerika als Gesetz verabschiedet. "Seitdem widmen wir uns beim Luxemburger Fondsverband Alfi dem Thema", sagt der Geschäftsführer der Luxemburger Tochter von Universal-Investment.
Selbstverständlich ist das offenbar nicht. "Inbesondere große Institute bereiten sich aktiv auf die Einführung des Fatca vor", beobachtet KPMG-Mann Aussendahl. "Doch "viele kleine und mittelgroße Institute sind noch untätig." Viel Zeit bleibt ihnen nicht mehr - am 1. Januar 2013 soll das Gesetz endgültig in Kraft treten.
Alfi-Präsident Saluzzi fasst den Wunsch der gesamten Branche in Worte. "Wir sind hoffnungsvoll, dass die derzeitige Regulierung so überarbeitet wird, so dass die zahlreichen Aspekte berücksichtigt werden, die für unsere Industrie relevant sind", sagt er. Und reibt sich den linken Arm, den er in einer Schlinge trägt. Ein passendes Bild für die europäische Finanzindustrie.
* MM
Von den USA aus gesehen ist Europa weit weg. Ein Kontinent, bestehend aus kleinen Ländern, die mit großen Problemen kämpfen. Zu den Problemen könnte bald auch ein neues Steuergesetz made in USA beitragen - denn das soll nicht nur in den Vereinigten Staaten gelten, sondern weltweit. Nur ist die Welt darauf noch nicht vorbereitet - auch, weil der "Foreign Account Tax Compliance Act" (Fatca) nach ersten Berechnungen 500 Milliarden Dollar kosten könnte.
Zwar kann derzeit niemand präzise ausrechnen, wie hoch die Kosten für die Umsetzung von Fatca sein werden. 500 Milliarden Dollar lautet eine Schätzung der Prüfungsgesellschaft KPMG, es gibt aber auch andere.
Fatca ist das Akronym des Foreign Account Tax Compliance Act. Eines Steuergesetzes aus Amerika, das die Finanzwirtschaft der gesamten Welt betrifft. Es soll der amerikanischen Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) helfen, Schwarzgelder ihrer Bürger weltweit aufzuspüren.
Dem Gesetz zufolge müssen Finanzinstitute gegenüber dem IRS offenlegen, ob sich Amerikaner unter ihren Kunden befinden, Auskunft über deren Konten geben und gegebenenfalls Steuern einbehalten sowie abführen. Es lässt sich denken, dass die Finanzhäuser davon nicht begeistert sind. Zum einen aus ganz profanen Kostengründen. Denn um dieses Gesetz in der Praxis anzuwenden, müssen alle Finanzunternehmen der Welt zum Beispiel ihre gesamte IT überarbeiten. Hier eine Änderung im System, dort eine Anpassung im Unternehmensgefüge, das alles kostet Geld.
Anhörungsfrist läuft Ende April aus
Zum anderen sperren sich Europas Unternehmen aus rechtlichen Gründen. Denn kann ein US-Gesetz Wirkung in anderen Ländern als in den USA entfalten? Nein, lautet die einfache Antwort. Können Unternehmen überhaupt verpflichtet werden, ihre Kunden einer ausländischen Steuerbehörde zu melden? Abermals nein.
Doch wie weit fortgeschritten die Entwicklung ist, zeigte der 8. Februar dieses Jahres. An diesem Tag verkündeten fünf europäische Staaten - Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien und Großbritannien - mit den USA ein Abkommen geschlossen zu haben. Und erklärten darin ihre Bereitschaft, die Meldungen ihrer nationalen Finanzinstitute entgegenzunehmen und an den amerikanischen Fiskus weiterzureichen.
Fatca kommt, sind sich Insider daher einig. Den Europäern bleibt nur, die Folgen für sie zu mildern. Oder es zumindest zu versuchen. Bis zum 30. April 2012 Jahres haben sie dafür Zeit. Denn so lange läuft noch die "consultation period", die Phase, binnen derer das IRS den Europäern einräumt, ihre Bedenken vorzutragen.
Eine ganze Industrie lauscht daher auf weitere Signale aus Amerika. Auf der Frühlingskonferenz des Luxemburger Fondsverbands Alfi zum Beispiel, in Luxemburgs Konferenzzentrum im Stadtteil Kirchberg, schwirrt die Luft vor Fachbegriffen wie eben "consultation period", von "withholding tax", von "FFI". Und immer wieder wird die Hoffnung laut, die rege Pendeldiplomatie, die sich zwischen Europa und Amerika entwickelt hat, möge zum Erfolg führen. Vor allem Lobbyisten versuchen auf die US-Steuerbehörde IRS einzuwirken
Gruppen wie der Deutsche Bankenverband, Efama und Alfi - europäischer und Luxemburger Fondsverband - ihr gemeinsames Ziel ist es, den Amerikanern klarzumachen, was für einen Aufwand Fatca für sie mit sich bringt. Im offiziellen Gespräch wahrt man bei aller Kritik die Form. "Für Finanzintermediäre weltweit bedeutet Fatca eine große Herausforderung", sagt zum Beispiel Marc Saluzzi am Rande der Konferenz des Fondsverbandes.
Saluzzi ist Präsident der Alfi. "Der Anwendungsbereich ist deutlich breiter als das geltende Regime (…) und seine Anforderungen können nicht mit den derzeit in der Fondsbranche verwendeten Systemen erfüllt werden", sagt er. Andere Konferenzteilnehmer werden deutlicher, sprechen von einem "Monstergesetz". Und selbst amerikanische Finanzexperten fühlen sich bemüßigt, sich für ihr Land zu entschuldigen. Milliardenkosten, per Federstrich dem Rest der Welt auferlegt? Ein Kollateralschaden der Jagd auf Steuersünder. Und Auswege für Europas Finanzindustrie gibt es nicht.
"Ist ein Unternehmen nicht 'compliant', so drohen die Erhebung einer Strafsteuer von 30 Prozent auf alle US-Erträge aus Finanzvermögen, die das Institut vereinnahmt, ohne Rücksicht darauf, ob die Erträge für eigene Rechnung des Instituts oder für Rechnung des Kunden gezahlt werden", erklärt KPMG-Partner Frank Aussendahl. Und "bei Veräußerungserlösen werden sogar 30 Prozent auf den Veräußerungserlös erhoben."
Wer nicht mitzieht, dem drohen Strafsteuern
Mit anderen Worten - lässt ein Finanzhaus Fatca Fatca sein, dann muss es Strafsteuern zahlen und schwächt damit die eigene Wettbewerbsfähigkeit erheblich. Bei dieser Aussicht bleiben den Finanzunternehmen nur zwei Wege. Der eine liegt darin, sich von allen US-Kunden zu trennen. Genau das geschieht zum Teil schon, beobachtet Aussendahl. Zumindest spielen einige Unternehmen mit diesem Gedanken. Der andere Weg liegt darin, sich den neuen Regeln zu beugen.
"Praktisch gesehen ist es einfacher mitzumachen", sagt zum Beispiel Larissa Alghisi von GAM. Doch mit der Entscheidung allein ist es nicht getan. Denn "die Umsetzung wird für uns zwar keine materiellen Kosten verursachen, bleibt aber komplex", sagt sie. Nicht nur, weil weil einige Punkte trotz des fortgeschrittenen Stadiums noch nicht endgültig feststehen. "Der FFI-Status muss auf Ebene jedes einzelnen Fonds geprüft werden, nicht auf Ebene der Gesellschaft", sagt Alghisi.
FFI steht für Foreign Financial Institution, also ein aus amerikanischer Sicht ausländisches Finanzinstitut. "Doch das allein genügt nicht. Wichtig für Assetmanager ist es zu verstehen, was Vertriebspartner planen." Denn auch dessen Status, einer Bank zum Beispiel, ist ausschlaggebend für die mögliche Verpflichtung des Fonds, eine Quellensteuer zurückzubehalten
Tatsächlich kann jedes Unternehmen, das Einlagen von Kunden entgegennimmt, so ein FFI sein. Banken, Versicherungen, Fondsanbieter. Und längst nicht jedes FFI weiß, ob ein anderes FFI, mit dem es zusammenarbeitet, einen Vertrag mit der IRS geschlossen hat. Ohne diesen Vertrag wird in aller Regel die Strafsteuer fällig werden. Und mit diesem Vertrag gehen etliche Pflichten einher, zum Beispiel Meldepflichten über Konten oder Depots der eigenen Kunden sowie die Übernahme der Aufgabe, Steuern in jenen Fällen einzubehalten, in denen der Status der Kunden nicht geklärt ist, dessen Identität nicht klar ist oder der Weiterleitung seiner Daten ans IRS widersprochen hat.
Viel Arbeit also für Europas Finanzhäuser. Zurücklehnen können sich nur wenige - nämlich diejenigen Institute, bei denen US-steuerpflichtige Kunden keine Produkte zeichnen können. Alle anderen müssen sich Fatca stellen.
So ganz überraschend ist die Entwicklung nicht. "Seit 2010 ist das Thema bekannt", sagt Johannes Höring von Universal-Investment. Tatsächlich wurde Fatca bereits am 18. März 2010 in Amerika als Gesetz verabschiedet. "Seitdem widmen wir uns beim Luxemburger Fondsverband Alfi dem Thema", sagt der Geschäftsführer der Luxemburger Tochter von Universal-Investment.
Selbstverständlich ist das offenbar nicht. "Inbesondere große Institute bereiten sich aktiv auf die Einführung des Fatca vor", beobachtet KPMG-Mann Aussendahl. "Doch "viele kleine und mittelgroße Institute sind noch untätig." Viel Zeit bleibt ihnen nicht mehr - am 1. Januar 2013 soll das Gesetz endgültig in Kraft treten.
Alfi-Präsident Saluzzi fasst den Wunsch der gesamten Branche in Worte. "Wir sind hoffnungsvoll, dass die derzeitige Regulierung so überarbeitet wird, so dass die zahlreichen Aspekte berücksichtigt werden, die für unsere Industrie relevant sind", sagt er. Und reibt sich den linken Arm, den er in einer Schlinge trägt. Ein passendes Bild für die europäische Finanzindustrie.
* MM
Neue Compliance Herausforderungen für Finanzinstitute durch FATCA
Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act - kurz FATCA - führen die USA weltweit gültige Regularien ein, die die Steuerflucht von US-Steuerpflichtigen deutlich erschweren sollen.
Dabei nutzen die USA ihren Status als weltweiter Finanzplatz und Begeber einer bedeutenden Reservewährung als Hebel, um bei fehlender Kooperationsbereitschaft direkt Abzüge von Einkünften aus den in den USA angelegten Vermögen vorzunehmen. Diese nehmen sie allerdings nicht nur bei Einkünften einzelner Personen oder Unternehmen vor, sondern pauschal bei allen Nicht-US-Finanzinstituten, welche den von der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) geforderten Berichts- und Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Um diese Sanktionierungen zu vermeiden, müssen sich Finanzinstitute weltweit entweder über einen Vertrag direkt mit dem IRS oder über zwischenstaatliche Rahmenverträge zur Offenlegung verpflichten. Dabei wird es vermutlich Unterschiede zwischen direkten Verträgen und den Verpflichtungen aus bilateralen Abkommen geben, da innerhalb der bilateralen Abkommen etwaige Probleme mit dem jeweiligen nationalen Recht berücksichtigt und Verstößen vorgebeugt werden wird.
Bei den direkten Verträgen zwischen den einzelnen Finanzinstituten wird höchstwahrscheinlich FATCA Compliance im vollen Umfang verlangt werden. Nils Röder, Financial Services Experte beim BI-Analysten- und Beraterhaus mayato hat Zeitplan und Auswirkungen für Banken und Versicherungen in einem Fact Sheet zusammengefasst.
Dieses ist kostenfrei unter www.mayato.com erhältlich
Dabei nutzen die USA ihren Status als weltweiter Finanzplatz und Begeber einer bedeutenden Reservewährung als Hebel, um bei fehlender Kooperationsbereitschaft direkt Abzüge von Einkünften aus den in den USA angelegten Vermögen vorzunehmen. Diese nehmen sie allerdings nicht nur bei Einkünften einzelner Personen oder Unternehmen vor, sondern pauschal bei allen Nicht-US-Finanzinstituten, welche den von der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) geforderten Berichts- und Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Um diese Sanktionierungen zu vermeiden, müssen sich Finanzinstitute weltweit entweder über einen Vertrag direkt mit dem IRS oder über zwischenstaatliche Rahmenverträge zur Offenlegung verpflichten. Dabei wird es vermutlich Unterschiede zwischen direkten Verträgen und den Verpflichtungen aus bilateralen Abkommen geben, da innerhalb der bilateralen Abkommen etwaige Probleme mit dem jeweiligen nationalen Recht berücksichtigt und Verstößen vorgebeugt werden wird.
Bei den direkten Verträgen zwischen den einzelnen Finanzinstituten wird höchstwahrscheinlich FATCA Compliance im vollen Umfang verlangt werden. Nils Röder, Financial Services Experte beim BI-Analysten- und Beraterhaus mayato hat Zeitplan und Auswirkungen für Banken und Versicherungen in einem Fact Sheet zusammengefasst.
Dieses ist kostenfrei unter www.mayato.com erhältlich
Umfangreiches Kompendium rund um die praktische Umsetzung von FATCA erschienen
Ab sofort ist das Buch „FATCA – Das Kompendium – Die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act“, herausgegeben von der PASS Consulting Group, im Buchhandel erhältlich. Das Buch erklärt die für die Umsetzung erforderlichen Schritte ausführlich, praxisnah und in verständlicher Sprache. Zudem werden die Hintergründe und Motive - auch mit Blick auf die bereits wirksamen US-Quellensteuerregime - beleuchtet. Das Schlusskapitel nennt konkrete Lösungsansätze für die fachliche und IT-technologische Umsetzung der FATCA-Anforderungen im Unternehmen. Das FATCA-Kompendium richtet sich an alle, die mit der Realisierung von FATCA betraut sind. Es kostet 39,90 € und hat einen Umfang von 320 Seiten.
Die Autoren
Nico Beier ist Steuerberater für die HSBC in Düsseldorf und dort u.a. für die fachliche Umsetzung des FATCA-Projektes in mehreren Tochtergesellschaften verantwortlich. In selbständiger Praxis berät er IT-Dienstleister und Banken bei der Entwicklung und Konzeptionierung von Prozessen zur Umsetzung steuerlicher und regulatorischer Anforderungen, referiert zu verschiedenen Steuerthemen und hat Fachaufsätze zum Thema FATCA veröffentlicht.
Dr. Martin Schulte, LL M ist als Rechtsanwalt in Deutschland und England zugelassen. Er leitet die Abteilung Kapitalmarkt im Verband der Auslandsbanken in Deutschland und ist dort u.a. für das Thema FATCA verantwortlich. Er hat Fachaufsätze und Stellungnahmen zu FATCA verfasst und führt im Rahmen der Verbandstätigkeit regelmäßig Gespräche zur FATCA-Umsetzung mit der EU-Kommission und dem Bundesfinanzministerium.
Elisabeth Bauer ist Senior Consultant für die Finanzbranche bei PASS. Seit mehr als zehn Jahren ist sie als Projektleiterin für IT-Projekte großer Privatbanken verantwortlich. Die zertifizierte Meldewesenspezialistin leitet bei PASS das Competence Center Compliance Management.
Ziel von FATCA ist es die Steuereinnahmen der USA zu verbessern, die sich wegen der schwachen Konjunktur degressiv entwickeln. US-Bürger oder Nicht-US-Bürger mit Greencard, die Kapitalanlagen ins Ausland verlagert haben, sollen ihre Kapitalerträge in den USA versteuern. Insofern sollen Personen mit US-Steuerpflicht identifiziert und Kapitalerträge und Vermögenswerte an die US-Finanzverwaltung (IRS) gemeldet werden.
Die Veröffentlichung der FATCA-Regularien im März 2010 hat die Finanzwelt in Aufregung versetzt. Gut zwei Jahre später zeichnet sich ab, dass dieser - anfangs geradezu utopisch anmutende – Plan der US-Regierung eines der bisher aufwendigsten und kompliziertesten Compliance-Projekte ist, das die Finanzindustrie in den kommenden Jahren umsetzen muss. Schon jetzt wird FATCA als Blueprint eines weltweiten Standards zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehandelt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: www.pass-fatca.com
Die Autoren
Nico Beier ist Steuerberater für die HSBC in Düsseldorf und dort u.a. für die fachliche Umsetzung des FATCA-Projektes in mehreren Tochtergesellschaften verantwortlich. In selbständiger Praxis berät er IT-Dienstleister und Banken bei der Entwicklung und Konzeptionierung von Prozessen zur Umsetzung steuerlicher und regulatorischer Anforderungen, referiert zu verschiedenen Steuerthemen und hat Fachaufsätze zum Thema FATCA veröffentlicht.
Dr. Martin Schulte, LL M ist als Rechtsanwalt in Deutschland und England zugelassen. Er leitet die Abteilung Kapitalmarkt im Verband der Auslandsbanken in Deutschland und ist dort u.a. für das Thema FATCA verantwortlich. Er hat Fachaufsätze und Stellungnahmen zu FATCA verfasst und führt im Rahmen der Verbandstätigkeit regelmäßig Gespräche zur FATCA-Umsetzung mit der EU-Kommission und dem Bundesfinanzministerium.
Elisabeth Bauer ist Senior Consultant für die Finanzbranche bei PASS. Seit mehr als zehn Jahren ist sie als Projektleiterin für IT-Projekte großer Privatbanken verantwortlich. Die zertifizierte Meldewesenspezialistin leitet bei PASS das Competence Center Compliance Management.
Ziel von FATCA ist es die Steuereinnahmen der USA zu verbessern, die sich wegen der schwachen Konjunktur degressiv entwickeln. US-Bürger oder Nicht-US-Bürger mit Greencard, die Kapitalanlagen ins Ausland verlagert haben, sollen ihre Kapitalerträge in den USA versteuern. Insofern sollen Personen mit US-Steuerpflicht identifiziert und Kapitalerträge und Vermögenswerte an die US-Finanzverwaltung (IRS) gemeldet werden.
Die Veröffentlichung der FATCA-Regularien im März 2010 hat die Finanzwelt in Aufregung versetzt. Gut zwei Jahre später zeichnet sich ab, dass dieser - anfangs geradezu utopisch anmutende – Plan der US-Regierung eines der bisher aufwendigsten und kompliziertesten Compliance-Projekte ist, das die Finanzindustrie in den kommenden Jahren umsetzen muss. Schon jetzt wird FATCA als Blueprint eines weltweiten Standards zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehandelt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: www.pass-fatca.com

