Neue Beurkundungs-Richtlinien für (Schrott)-Immobilien-Käufer
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Neue Beurkundungs-Richtlinien für (Schrott)-Immobilien-Käufer
Die Notarkammer will neue Beurkundungs-Richtlinien erlassen, um Immobilien-Käufer besser vor den Tricks unseriöser Geschäftemacher zu schützen. Doch Kritikern geht das nicht weit genug.
Die eher laxen Richtlinien der Berliner Notarkammer sollen an die strengeren Regelungen der Bundesnotarkammer angepasst werden. Das geht aus Plänen des Vorstands der Berliner Notarkammer hervor, über die die Kammerversammlung an diesem Mittwoch beraten will. Kritiker bezeichnen die neuen Richtlinien allerdings als nicht ausreichend
Kern der geplanten Änderung ist, dass die „systematische“ Aufspaltung von Kaufverträgen in Angebot und Annahme künftig „in der Regel unzulässig“ sein soll. Die bisher mögliche Aufspaltung ist von Verbraucherschützern in der Debatte um den Verkauf von Schrottimmobilien kritisiert worden, weil arglose Käufer dabei überrumpelt wurden.
Viele Käufer erkennen nämlich nicht, dass sie hierbei selbst dem Verkäufer ein Angebot zum Erwerb einer Immobilie machen, von dem sie anschließend nicht mehr zurücktreten können. In einem zweiten Schritt muss der Verkäufer das Angebot dann nur noch annehmen und das Geschäft ist perfekt. Auf diese Weise wurden viele Berliner in den vergangenen Jahren unverhofft Eigentümer einer Immobilie. Im Nachhinein beschwerten sich viele Käufer darüber, dass sie von den Notaren nicht über die Tragweite des Geschäfts aufgeklärt wurden
So dient denn auch die geplante Änderung nicht nur dem Verbraucherschutz – sie soll auch den Ruf der Notare retten. „Es ist gesetzlicher Auftrag der Notarkammer Berlin, das Ansehen der Berliner Notare zu verteidigen und sich für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Kammermitglieder einzusetzen“, schrieb Berlins Kammerpräsidentin Elke Holthausen-Dux in einem Brief an die rund 900 Berliner Notare, in dem sie für die Änderungen warb.
Gänzlich ausgeschlossen werden soll die Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme aber auch künftig nicht. Sie soll noch möglich sein, „soweit die Aufspaltung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist“, wie es im Beschlussvorschlag des Vorstandes der Notarkammer heißt.
An der Frage, was unter sachlichen Gründen und unter einer „systematischen“ Aufspaltung der Verträge zu verstehen ist, entzündet sich nun die Kritik. Der Notar Marcel Eupen bemängelt, die geplanten Formulierungen seien „zu unbestimmt“ und deswegen „interpretationsbedürftig“. Es müssten Beispiele dafür aufgeführt werden, was ein sachlicher Grund für eine Aufspaltung der Verträge sein soll. „Außerdem sollte jeder Notar den sachlichen Grund feststellen und dokumentieren müssen.“
Für die Linksfraktion geht die Neuregelung nicht weit genug
Der Begriff „systematisch“ sollte zudem in den Berliner Richtlinien so definiert werden, wie es die Notarkammern in Frankfurt am Main und Kassel in ihren Richtlinien bereits getan haben, schlägt Eupen vor. „Systematisch“ bedeutet dort die „planmäßige und missbräuchliche Gestaltung des Beurkundungsverfahrens“. Eupen muss wissen, worauf es beim Verbraucherschutz ankommt. Bis Juli 2010 beurkundete er noch selbst Verträge für dubiose Immobilienvertriebe. Als es Beschwerden gab, beendete er die Tätigkeit.
Der oppositionellen Linksfraktion im Parlament geht die geplante Neuregelung der Berliner Notarkammer ebenfalls nicht weit genug. „Die Notarkammer sollte überlegen, wie die Richtlinien präzisiert werden könnten, wie weit müsste beispielsweise eine Beratungspflicht gehen“, sagt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer. Er wünsche sich zudem eine Sensibilisierung der Notare.
Seit Bekanntwerden der Schrottimmobilienaffäre im Dezember 2011 haben sich viele Verbraucher beklagt. „Es liegen derzeit 72 Beschwerden gegen 19 Notare vor“, berichtete der Präsident des Landgerichts Bernd Pickel. Die Beschwerden richten sich unter anderem gegen den CDU-Politiker und Notar Michael Braun, der zwölf Tage als Justizsenator amtierte, sowie gegen den Schatzmeister der Notarkammer, Frank Leithold. Sie hatten stets versichert, sich vorschriftsgemäß verhalten zu haben
* BZ
Die eher laxen Richtlinien der Berliner Notarkammer sollen an die strengeren Regelungen der Bundesnotarkammer angepasst werden. Das geht aus Plänen des Vorstands der Berliner Notarkammer hervor, über die die Kammerversammlung an diesem Mittwoch beraten will. Kritiker bezeichnen die neuen Richtlinien allerdings als nicht ausreichend
Kern der geplanten Änderung ist, dass die „systematische“ Aufspaltung von Kaufverträgen in Angebot und Annahme künftig „in der Regel unzulässig“ sein soll. Die bisher mögliche Aufspaltung ist von Verbraucherschützern in der Debatte um den Verkauf von Schrottimmobilien kritisiert worden, weil arglose Käufer dabei überrumpelt wurden.
Viele Käufer erkennen nämlich nicht, dass sie hierbei selbst dem Verkäufer ein Angebot zum Erwerb einer Immobilie machen, von dem sie anschließend nicht mehr zurücktreten können. In einem zweiten Schritt muss der Verkäufer das Angebot dann nur noch annehmen und das Geschäft ist perfekt. Auf diese Weise wurden viele Berliner in den vergangenen Jahren unverhofft Eigentümer einer Immobilie. Im Nachhinein beschwerten sich viele Käufer darüber, dass sie von den Notaren nicht über die Tragweite des Geschäfts aufgeklärt wurden
So dient denn auch die geplante Änderung nicht nur dem Verbraucherschutz – sie soll auch den Ruf der Notare retten. „Es ist gesetzlicher Auftrag der Notarkammer Berlin, das Ansehen der Berliner Notare zu verteidigen und sich für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Kammermitglieder einzusetzen“, schrieb Berlins Kammerpräsidentin Elke Holthausen-Dux in einem Brief an die rund 900 Berliner Notare, in dem sie für die Änderungen warb.
Gänzlich ausgeschlossen werden soll die Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme aber auch künftig nicht. Sie soll noch möglich sein, „soweit die Aufspaltung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist“, wie es im Beschlussvorschlag des Vorstandes der Notarkammer heißt.
An der Frage, was unter sachlichen Gründen und unter einer „systematischen“ Aufspaltung der Verträge zu verstehen ist, entzündet sich nun die Kritik. Der Notar Marcel Eupen bemängelt, die geplanten Formulierungen seien „zu unbestimmt“ und deswegen „interpretationsbedürftig“. Es müssten Beispiele dafür aufgeführt werden, was ein sachlicher Grund für eine Aufspaltung der Verträge sein soll. „Außerdem sollte jeder Notar den sachlichen Grund feststellen und dokumentieren müssen.“
Für die Linksfraktion geht die Neuregelung nicht weit genug
Der Begriff „systematisch“ sollte zudem in den Berliner Richtlinien so definiert werden, wie es die Notarkammern in Frankfurt am Main und Kassel in ihren Richtlinien bereits getan haben, schlägt Eupen vor. „Systematisch“ bedeutet dort die „planmäßige und missbräuchliche Gestaltung des Beurkundungsverfahrens“. Eupen muss wissen, worauf es beim Verbraucherschutz ankommt. Bis Juli 2010 beurkundete er noch selbst Verträge für dubiose Immobilienvertriebe. Als es Beschwerden gab, beendete er die Tätigkeit.
Der oppositionellen Linksfraktion im Parlament geht die geplante Neuregelung der Berliner Notarkammer ebenfalls nicht weit genug. „Die Notarkammer sollte überlegen, wie die Richtlinien präzisiert werden könnten, wie weit müsste beispielsweise eine Beratungspflicht gehen“, sagt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer. Er wünsche sich zudem eine Sensibilisierung der Notare.
Seit Bekanntwerden der Schrottimmobilienaffäre im Dezember 2011 haben sich viele Verbraucher beklagt. „Es liegen derzeit 72 Beschwerden gegen 19 Notare vor“, berichtete der Präsident des Landgerichts Bernd Pickel. Die Beschwerden richten sich unter anderem gegen den CDU-Politiker und Notar Michael Braun, der zwölf Tage als Justizsenator amtierte, sowie gegen den Schatzmeister der Notarkammer, Frank Leithold. Sie hatten stets versichert, sich vorschriftsgemäß verhalten zu haben
* BZ
Neue Pflichten für Notare gefordert
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will unerfahrene Käufer bundesweit besser vor dem Erwerb von überteuerten Schrottimmobilien schützen.
Er plädiere für eine verbindliche Frist von 14 Tagen - eine Art Bedenkzeit, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben werde, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur dpa. "Wenn wir diese Frist sichern, haben wir das Problem weitestgehend eingedämmt."
Heilmann will eine entsprechende Initiative bei der nächsten Konferenz der Justizminister einbringen. Die Länderkollegen sowie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) treffen sich am 13. und 14. Juni in Wiesbaden.
In Berlin waren Fälle bekanntgeworden, in denen ahnungslose Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum otar gebracht und unterschrieben einen Kaufvertrag, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben.
Für manchen Käufer seien die Zahlungsverpflichtungen existenzbedrohend gewesen. Die Praxis sei nicht auf Berlin beschränkt, so der Senator
* RBB
Er plädiere für eine verbindliche Frist von 14 Tagen - eine Art Bedenkzeit, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben werde, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur dpa. "Wenn wir diese Frist sichern, haben wir das Problem weitestgehend eingedämmt."
Heilmann will eine entsprechende Initiative bei der nächsten Konferenz der Justizminister einbringen. Die Länderkollegen sowie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) treffen sich am 13. und 14. Juni in Wiesbaden.
In Berlin waren Fälle bekanntgeworden, in denen ahnungslose Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum otar gebracht und unterschrieben einen Kaufvertrag, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben.
Für manchen Käufer seien die Zahlungsverpflichtungen existenzbedrohend gewesen. Die Praxis sei nicht auf Berlin beschränkt, so der Senator
* RBB
Die Justizminister der Länder wollen schärfer gegen Schrottimmobilien-Betrüger vorgehen. Künftig sollen Notare verpflichtet werden, Immobilienkäufern mindestens 14 Tage vor der Beurkundung des Kaufvertrags ein Merkblatt zuzusenden, das sie über die wirtschaftliche Tragweite des Kaufs informiert. Zudem müssen die Käufer den Kaufvertrag bereits 14 Tage vor der Unterschrift erhalten. Diese zweite Regel gibt es zwar schon, doch hätten Betrüger sie immer wieder unterlaufen, sagte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Donnerstag nach der Justizministerkonferenz in Wiesbaden. Bis zum Herbst soll ein Gesetzentwurf vorliegen
Geschäfte mit Schrottimmobilien erschweren
Mit einer Bundesratsinitiative will Berlin den Verkauf von Schrottimmobilien erschweren. Demnach müsse der Text des geplanten Kaufvertrags künftig von dem selben Notar verschickt werden, der später die Übereinkunft beurkundet. Wird die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, muss der Notar es schriftlich begründen, wenn er trotzdem beurkunden will.
Flankiert werden soll diese Änderung von der geplanten Anpassung der Bundesnotarordnung: Verstößt künftig ein Notar wiederholt grob gegen diese Pflichten, muss er seines Amtes enthoben werden.
Hintergrund ist, daß sich bei Schrottimmobilien viele Käufer überrumpelt fühlen. Zwar haben Interessenten nach dem Gesetz mindestens zwei Wochen Zeit, bevor sie sie zum Kauf entschließen. Allerdings sind Ausnahmen in begründeten Fällen möglich. Windige Verkäufer versuchen jedoch, Käufer möglichst schnell zur Unterschrift zu drängen. Wenn der entsprechende Text von unterschiedlichen Notaren verschickt und beurkundet wird, ist später jedoch nur schwer nachzuweisen, ob ein Ausnahmefall vorgelegen hat.
Wird die Zwei-Wochen-Frist unterschritten, soll der Notar zukünftig im Vertrag begründen müssen, warum dennoch beurkundet werden kann. Diese Begründung in der Urkunde kann dann auch im Wege der Notarrevision überprüft werden. Zusätzliche Kosten für die Käufer entstehen durch diese Änderungen nicht.
Flankiert werden soll diese Änderung von der geplanten Anpassung der Bundesnotarordnung: Verstößt künftig ein Notar wiederholt grob gegen diese Pflichten, muss er seines Amtes enthoben werden.
Hintergrund ist, daß sich bei Schrottimmobilien viele Käufer überrumpelt fühlen. Zwar haben Interessenten nach dem Gesetz mindestens zwei Wochen Zeit, bevor sie sie zum Kauf entschließen. Allerdings sind Ausnahmen in begründeten Fällen möglich. Windige Verkäufer versuchen jedoch, Käufer möglichst schnell zur Unterschrift zu drängen. Wenn der entsprechende Text von unterschiedlichen Notaren verschickt und beurkundet wird, ist später jedoch nur schwer nachzuweisen, ob ein Ausnahmefall vorgelegen hat.
Wird die Zwei-Wochen-Frist unterschritten, soll der Notar zukünftig im Vertrag begründen müssen, warum dennoch beurkundet werden kann. Diese Begründung in der Urkunde kann dann auch im Wege der Notarrevision überprüft werden. Zusätzliche Kosten für die Käufer entstehen durch diese Änderungen nicht.
Überrumpelungsmethoden zweifelhafter Anbieter
Hastig unterschreiben viele Immobilienkäufer einen Vertrag - bevor sie feststellen, dass das Objekt der Begierde weit überteuert ist. Damit soll nun Schluss sein, wenn es nach einer Bundesratsinitiative der Hauptstadt geht.
Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher besser vor Überrumpelungsmethoden zweifelhafter Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar besser kontrolliert werden, wie eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative vorsieht.
Die Länderkammer will an diesem Freitag darüber abstimmen, ob der Vorstoß als Gesetzentwurf an den Bundestag weitergegeben werden soll. Die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse empfehlen dies. Der Vorstoß soll Geschäfte mit "Schrottimmobilien" eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.
Konkret soll festgeschrieben werden, dass der Notar selbst dafür sorgt, den Vertragstext zwei Wochen vor dem Beurkunden an den Käufer zu geben. Bisher kann dies auch ein Vertriebsmitarbeiter oder ein Bauträger übernehmen. Notare können dadurch aber teils nicht sicher beurteilen, ob die Frist eingehalten wurde.
Durch diese Schutzlücke "wird die Taktik gewisser Verkäufer erst ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit den Verbraucher für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bestimmen", heißt es in der Begründung.
Razzia in Nordrhein-Westfalen
Außerdem würde durch diese Regelung für Verbraucher klargestellt, dass der Notar und nicht der Anbieter Ansprechpartner für den Vertrag sei. Vorgeschlagen wird in dem Entwurf auch eine Pflicht, dass Notare die Gründe für ein mögliches Abweichen von der Zwei-Wochen-Frist dokumentieren. Für Kunden soll die erweiterte Rolle von Notaren keine Mehrkosten bringen. Die Berliner Initiative sieht zudem vor, dass Notare bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Vorgaben ihr Amt aufs Spiel setzen.
In mehreren Regionen Deutschlands sind Fälle bekanntgeworden, in denen Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben Kaufverträge, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben.
Anfang November wurden in einer großen Razzia Wohn- und Geschäftsräume in 60 Orten in Nordrhein- Westfalen und zwei weiteren Bundesländern durchsucht. Ermittelt wird gegen mutmaßliche Betrüger, die "Schrottimmobilien" erworben und zu überhöhten Preisen weiterverkauft haben sollen. Zur Täuschung sollen Häuser von Schwarzarbeitern oberflächlich renoviert worden sein.
Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher besser vor Überrumpelungsmethoden zweifelhafter Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar besser kontrolliert werden, wie eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative vorsieht.
Die Länderkammer will an diesem Freitag darüber abstimmen, ob der Vorstoß als Gesetzentwurf an den Bundestag weitergegeben werden soll. Die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse empfehlen dies. Der Vorstoß soll Geschäfte mit "Schrottimmobilien" eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.
Konkret soll festgeschrieben werden, dass der Notar selbst dafür sorgt, den Vertragstext zwei Wochen vor dem Beurkunden an den Käufer zu geben. Bisher kann dies auch ein Vertriebsmitarbeiter oder ein Bauträger übernehmen. Notare können dadurch aber teils nicht sicher beurteilen, ob die Frist eingehalten wurde.
Durch diese Schutzlücke "wird die Taktik gewisser Verkäufer erst ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit den Verbraucher für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bestimmen", heißt es in der Begründung.
Razzia in Nordrhein-Westfalen
Außerdem würde durch diese Regelung für Verbraucher klargestellt, dass der Notar und nicht der Anbieter Ansprechpartner für den Vertrag sei. Vorgeschlagen wird in dem Entwurf auch eine Pflicht, dass Notare die Gründe für ein mögliches Abweichen von der Zwei-Wochen-Frist dokumentieren. Für Kunden soll die erweiterte Rolle von Notaren keine Mehrkosten bringen. Die Berliner Initiative sieht zudem vor, dass Notare bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Vorgaben ihr Amt aufs Spiel setzen.
In mehreren Regionen Deutschlands sind Fälle bekanntgeworden, in denen Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben Kaufverträge, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben.
Anfang November wurden in einer großen Razzia Wohn- und Geschäftsräume in 60 Orten in Nordrhein- Westfalen und zwei weiteren Bundesländern durchsucht. Ermittelt wird gegen mutmaßliche Betrüger, die "Schrottimmobilien" erworben und zu überhöhten Preisen weiterverkauft haben sollen. Zur Täuschung sollen Häuser von Schwarzarbeitern oberflächlich renoviert worden sein.
Schrottimmobilien-Vermittler Andreas Schrobback kämpft gegen Mitternachtsnotare?
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