Stellenangebote - Girokonto - Arbeiten von Zuhause
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Stellenangebote - Girokonto - Arbeiten von Zuhause
Leider wird im Internet und auch speziell von den Behörden viel zuwenig gewarnt. Dabei wäre es wichtig. Auch in der Presse wären entsprechende Meldungen angebracht.
Sicher haben auch Sie schon einmal per Mail ein Top-Angebot erhalten.
Sie können sofort anfangen, Vorausgesetzt Sie haben ein Konto und etwas Ahnung vom Internet und Computer. Der Verdienst ab 800 Euro die Woche bis 4.000 Euro die Woche und mehr. Die Arbeit wäre ganz leicht, aber verantwortungsvoll. Die Firma wird jetzt (ganz überraschend) in Europa aktiv, hat aber leider noch kein Konto. Da werden Sie benötigt. Sie werden Finanzmanager, Finanzagent, Regional Manager oder Vertriebsassistent. Sie empfangen die Zahlungen der Kunden und leiten diese weiter, sonst nichts, ganz einfach.
Aber so einfach ist es doch nicht - FINGER WEG! - denn Sie werden missbraucht. Ihr Konto wird für Phishing, Betrug mit Verkäufen (Online und meist per Vorkasse) und mehr missbraucht. Sie erhalten Gelder, die aus Straftaten stammen, auf Ihr Konto und leiten es weiter, oft auch per Western Union. Die Gelder verschwinden dann meist im asiatischen Raum, vorwiegend in ehemaligen Staaten der Sowjetunion. Die wahren Hintermänner sind kaum zu ermitteln. Die Mittelsmänner, die man über Stellenzeigen geworben hat, sind die - die zur Rechenschaft gezogen werden.
Sie haben von diesen, oder anderen Unternehmen ein Stellenangebot bekommen? Löschen Sie es - und Finger weg! Diese Offerten sind ausnahmslos unseriös.
Eine Anzeige bei der deutschen Justiz können Sie sich sparen, diese ist ohnehin überlastet, und die Erfolgsaussichten sind sehr gering, das Verfahren würde eingestellt.
Sicher haben auch Sie schon einmal per Mail ein Top-Angebot erhalten.
Sie können sofort anfangen, Vorausgesetzt Sie haben ein Konto und etwas Ahnung vom Internet und Computer. Der Verdienst ab 800 Euro die Woche bis 4.000 Euro die Woche und mehr. Die Arbeit wäre ganz leicht, aber verantwortungsvoll. Die Firma wird jetzt (ganz überraschend) in Europa aktiv, hat aber leider noch kein Konto. Da werden Sie benötigt. Sie werden Finanzmanager, Finanzagent, Regional Manager oder Vertriebsassistent. Sie empfangen die Zahlungen der Kunden und leiten diese weiter, sonst nichts, ganz einfach.
Aber so einfach ist es doch nicht - FINGER WEG! - denn Sie werden missbraucht. Ihr Konto wird für Phishing, Betrug mit Verkäufen (Online und meist per Vorkasse) und mehr missbraucht. Sie erhalten Gelder, die aus Straftaten stammen, auf Ihr Konto und leiten es weiter, oft auch per Western Union. Die Gelder verschwinden dann meist im asiatischen Raum, vorwiegend in ehemaligen Staaten der Sowjetunion. Die wahren Hintermänner sind kaum zu ermitteln. Die Mittelsmänner, die man über Stellenzeigen geworben hat, sind die - die zur Rechenschaft gezogen werden.
Zitat
T+L LTD ®
Aleksej Semenko - Limex Service
Mexnol Intern.Transver - Manager: Rustam Galimov
CSP Solar Ltd ®
Sie haben von diesen, oder anderen Unternehmen ein Stellenangebot bekommen? Löschen Sie es - und Finger weg! Diese Offerten sind ausnahmslos unseriös.
Eine Anzeige bei der deutschen Justiz können Sie sich sparen, diese ist ohnehin überlastet, und die Erfolgsaussichten sind sehr gering, das Verfahren würde eingestellt.
Es geht z. B. um ebay-Betrug
Mir kam vor einem guten Jahr das alles spanisch vor und ich hatte mich entschlossen , das zu "testen", um evtl. Betrügern das Handwerk zu legen. Tatsächlich gingen auf meinem Konto Beträge ein, die ich sofort per Western Union nach Russland überweisen sollte (komischerweise mehr, als ich eingezahlt bekam).
Ich habe das natürlich nicht gemacht und sofort recherchiert.
Die Ganoven hatten eine bestehende ebay-Nr. umgeändert, eine sehr wertvolle E-Gitarre angeboten. Ich habe mich dann mit dem Käufer in Verbindung gesetzt und gesagt, dass ich die E-Gitarre nicht habe und dass er Strafantrag stellen soll - was er und ich dann getan haben:
Fazit:
Nach einem Monat wurde das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt.
Bei ebay, hielt man mich für den Verbrecher und ich sollte erst nachweisen, wer ich wirklich bin. Hatte ich dann getan - war immer noch nicht genug. Fazit: Meine Gedanken sind bei Goethe im Götz von Berlichingen nachzulesen (III/17). Die bei ebay waren offensichtlich überhaupt nicht interessiert.
Ich habe das natürlich nicht gemacht und sofort recherchiert.
Die Ganoven hatten eine bestehende ebay-Nr. umgeändert, eine sehr wertvolle E-Gitarre angeboten. Ich habe mich dann mit dem Käufer in Verbindung gesetzt und gesagt, dass ich die E-Gitarre nicht habe und dass er Strafantrag stellen soll - was er und ich dann getan haben:
Fazit:
Nach einem Monat wurde das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt.
Bei ebay, hielt man mich für den Verbrecher und ich sollte erst nachweisen, wer ich wirklich bin. Hatte ich dann getan - war immer noch nicht genug. Fazit: Meine Gedanken sind bei Goethe im Götz von Berlichingen nachzulesen (III/17). Die bei ebay waren offensichtlich überhaupt nicht interessiert.
Stellenangebote - Girokonto - Arbeiten von Zuhause
Vor dem Löschen sollte man das betreffende Mail an diese Adresse weiterleiten: (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Weitere Details finden Sie bei a-i3.org unter Geldwäsche-Mail Archiv: https://www.a-i3.org/content/category/14/57/218/
Sog. Pishing-Mails sollte man ebenfalls an [E-Mail anzeigen] weiterleten, siehe dazu https://www.a-i3.org/content/category/5/36/216/
Ob's hilft sei dahingestellt, ich denke aber dass die Öffentlichkeit nur durch Privatinitiative sensibilisiert werden kann. Für die Medien ist das Thema nicht 'blutig' genug.
LKA warnt vor Internetbetrügern
Erfurt (dpa/th) - Das Thüringer Landeskriminalamt (LKA) hat vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten im Internet gewarnt. Über das Portal www.kijiji.de würden Unbekannte seit geraumer Zeit in Kleinanzeigen als angeblich niederländische oder französische Unternehmer in mehren Ländern werben, teilte das LKA am Donnerstag in Erfurt mit. Sie suchten demnach für den Online-Handel Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis. Ihr Ziel sei jedoch die Anmietung von ebay-Accounts und Postbankkonten. Nach Abschluss entsprechender Mietverträge hätten ebay-Nutzer und Konteninhaber ihre Daten weitergegeben. Diese nutzten die Täter dann für einen groß angelegten ebay-Betrug.
Erfurt (dpa/th) - Das Thüringer Landeskriminalamt (LKA) hat vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten im Internet gewarnt. Über das Portal www.kijiji.de würden Unbekannte seit geraumer Zeit in Kleinanzeigen als angeblich niederländische oder französische Unternehmer in mehren Ländern werben, teilte das LKA am Donnerstag in Erfurt mit. Sie suchten demnach für den Online-Handel Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis. Ihr Ziel sei jedoch die Anmietung von ebay-Accounts und Postbankkonten. Nach Abschluss entsprechender Mietverträge hätten ebay-Nutzer und Konteninhaber ihre Daten weitergegeben. Diese nutzten die Täter dann für einen groß angelegten ebay-Betrug.
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Ich hab auch eine eMail mit diesem Job-Angebot erhalten. Diese kam von einer Juliette Manos - ECONOMOU TRANSPORT Ltd.
International Transports Sokrates Dolores.
Es waren Links dabei in denen alles so einfach und wunderbar beschrieben ist bis zum Schluß dort sollte einem, wenn man nichgt ganz vernebelt ist, etwas auffallen.
Die ersten 5 Überweisungen erfolgen als Probe und ohne jeglichen Vertrag, was das rechtlich auch weiter heisst sollte dann wohl jeder verstehen.
So verlockend es ist pro Woche das 2-3-fache von Harzt-IV zu bekommen sollte man doch realistisch bleiben.
International Transports Sokrates Dolores.
Es waren Links dabei in denen alles so einfach und wunderbar beschrieben ist bis zum Schluß dort sollte einem, wenn man nichgt ganz vernebelt ist, etwas auffallen.
Die ersten 5 Überweisungen erfolgen als Probe und ohne jeglichen Vertrag, was das rechtlich auch weiter heisst sollte dann wohl jeder verstehen.
So verlockend es ist pro Woche das 2-3-fache von Harzt-IV zu bekommen sollte man doch realistisch bleiben.
Finanzagenten- Im Auftrag der Betrüger
Die harten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt machen sich Kriminelle zu Nutzen - sie ködern Opfer mit dubiosen Jobangeboten. Scheinbar seriös wird in Zeitungen und im Internet nach so genannten Finanzagenten gesucht. Wer sich darauf einlässt, wird unwissentlich zum Geldwäscher im Auftrag von Betrügern.
Die Zahl der Opfer, die sich als Finanzagenten für Betrüger betätigt haben, ist im Jahr 2009 stark gestiegen: Es wurden 2.394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, 2008 waren es noch 971. Auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de informiert die Polizei daher ausführlich darüber, wie die Betrüger bei ihrer "Anwerbung" vorgehen und wie sich jeder Einzelne schützen kann.
Getarnt als Finanzmanagementunternehmen suchen Kriminelle nach Finanzagenten. Gefordert werden vom neuen Arbeitnehmer nur ein eigenes Girokonto und die Bereitschaft, dort eingehende Geldbeträge beispielsweise per Bargeldtransfer weiter zu überweisen. Als "Lohn" winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf. Die Gelder jedoch stammen von Personen, die selbst Opfer beispielsweise von Phishing geworden sind. Dabei erschleichen sich Betrüger Kontozugangsdaten und tätigen Überweisungen - der Kontoinhaber erkennt den Schaden erst auf dem Kontoauszug. Wenn aber das Phishing-Opfer seine ungewollte Überweisung rückgängig macht, hat der Finanzagent den finanziellen Schaden - denn das Geld, das er seinerseits transferiert hat, ist in undurchsichtigen Kanälen, in der Regel im Ausland, verschwunden.
PM Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Die harten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt machen sich Kriminelle zu Nutzen - sie ködern Opfer mit dubiosen Jobangeboten. Scheinbar seriös wird in Zeitungen und im Internet nach so genannten Finanzagenten gesucht. Wer sich darauf einlässt, wird unwissentlich zum Geldwäscher im Auftrag von Betrügern.
Die Zahl der Opfer, die sich als Finanzagenten für Betrüger betätigt haben, ist im Jahr 2009 stark gestiegen: Es wurden 2.394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, 2008 waren es noch 971. Auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de informiert die Polizei daher ausführlich darüber, wie die Betrüger bei ihrer "Anwerbung" vorgehen und wie sich jeder Einzelne schützen kann.
Getarnt als Finanzmanagementunternehmen suchen Kriminelle nach Finanzagenten. Gefordert werden vom neuen Arbeitnehmer nur ein eigenes Girokonto und die Bereitschaft, dort eingehende Geldbeträge beispielsweise per Bargeldtransfer weiter zu überweisen. Als "Lohn" winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf. Die Gelder jedoch stammen von Personen, die selbst Opfer beispielsweise von Phishing geworden sind. Dabei erschleichen sich Betrüger Kontozugangsdaten und tätigen Überweisungen - der Kontoinhaber erkennt den Schaden erst auf dem Kontoauszug. Wenn aber das Phishing-Opfer seine ungewollte Überweisung rückgängig macht, hat der Finanzagent den finanziellen Schaden - denn das Geld, das er seinerseits transferiert hat, ist in undurchsichtigen Kanälen, in der Regel im Ausland, verschwunden.
PM Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
5000 Verdachtsanzeigen
Zurückzuführen ist das vor allem auf das Phänomen des sogenannten Finanzagenten. Dabei machen sich die Geldwäscher zunehmend Privatkunden zunutze, die ihre Konten für kriminelle Machenschaften zur Verfügung stellen. Die Drahtzieher werben gezielt Menschen an, die im Internet einkaufen und ihr Konto gegen eine Provision für Überweisungen illegaler Gelder zur Verfügung stellen, teilweise für eine Zahlung von gerade einmal 10 oder 20 Euro. „Das sind ganz naive Menschen, die sich an derartigen Transaktionen beteiligen“, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio.
Das BKA vermutet, dass trotz der Aufklärung über die rechtlichen Folgen die Anreize für diesen vermeintlich lukrativen Nebenverdienst weiterhin hoch bleiben dürften.
* Auszug: HB
Zurückzuführen ist das vor allem auf das Phänomen des sogenannten Finanzagenten. Dabei machen sich die Geldwäscher zunehmend Privatkunden zunutze, die ihre Konten für kriminelle Machenschaften zur Verfügung stellen. Die Drahtzieher werben gezielt Menschen an, die im Internet einkaufen und ihr Konto gegen eine Provision für Überweisungen illegaler Gelder zur Verfügung stellen, teilweise für eine Zahlung von gerade einmal 10 oder 20 Euro. „Das sind ganz naive Menschen, die sich an derartigen Transaktionen beteiligen“, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio.
Das BKA vermutet, dass trotz der Aufklärung über die rechtlichen Folgen die Anreize für diesen vermeintlich lukrativen Nebenverdienst weiterhin hoch bleiben dürften.
* Auszug: HB
Nebenverdienst mit wenig Aufwand
Vermehrt suchen Kriminelle über dubiose Stellenanzeigen in Zeitungen und im Internet nach so genannten „Finanzagenten“. Der neue „Mitarbeiter“ muss einzig sein Bankkonto für Geldtransaktionen zur Verfügung stellen – als Belohnung winkt eine Provision.
Die Polizei warnt auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de ausdrücklich vor solchen Stellenangeboten. Denn die „Finanzagenten“ werden nicht nur um ihr Geld gebracht, sondern müssen auch mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche sowie mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen.
Immer mehr Bürger fallen auf dubiose Stellenangebote herein, ohne sich der Folgen dieser scheinbar harmlosen Betätigung bewusst zu sein. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 2.394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als „Finanzagenten“ für Kriminelle betätigt haben. 2008 wurden noch 971 Fälle gemeldet.
In Jobbörsen und auf anderen Internetseiten oder auch in E-Mails geben sich Betrüger beispielsweise als Vertreter seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ aus, die im Auftrag ihrer Firma nach „Finanzagenten“, „Finanzmanagern“ oder „Regional Managern für Zahlungsbearbeitung“ suchen. Ihr Ziel sind ahnungslose Kontoinhaber, die das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen sollen.
Der geworbene „Finanzagent“ soll die zunächst auf sein Konto überwiesenen Beträge umgehend per Bargeldversand (z. B. als Western Union-Geldtransfer) an eine Person im Ausland weiterleiten. Alternativ werden die Überweisungen auch direkt von einem Betrüger selbst durchgeführt, der das Konto des „Finanzagenten“ „angemietet“ hat und dem PIN und TAN zur Verfügung gestellt wurden. Als Belohnung darf eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent des Überweisungsbetrags einbehalten werden. Später wird die Buchung auf das Konto des „Finanzagenten“ storniert und dieser bleibt auf dem Fehlbetrag und damit dem Schaden sitzen.
Viele „Finanzagenten“ sind sich nicht bewusst, dass sie im Auftrag von Kriminellen arbeiten. Denn die zunächst auf das Konto des „Finanzagenten“ überwiesenen Gelder stammen nahezu ausnahmslos von Personen, die selbst Opfer von so genannten Phishing-Aktionen oder von betrügerischen Internet-Auktionen geworden sind. Leitet der „Finanzagent“ diese Geldbeträge weiter, droht ihm statt eines lukrativen Nebenverdienstes eine Anzeige wegen leichtfertiger Geldwäsche und somit strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafe.
Da „Finanzagenten“ für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie oft unbewusst gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Dieses bedarf jedoch einer Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Liegt eine solche nicht vor, kann die BaFin ein Verwaltungsverfahren einleiten. Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg weist deshalb darauf hin: „Finanzagenten“ helfen dabei, die Herkunft und die Transferwege von meist illegalen Geldern zu verschleiern und das ist kein Kavaliersdelikt. Interessenten sollten also misstrauisch sein, wenn sich ein Angebot zu verlockend anhört.
Die Tipps der Polizei:
Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist. Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
Lehnen Sie Angebote immer ab, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden.
Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf. Rückbuchungen sollten nur auf das Ursprungskonto erfolgen.
Betrüger unterbreiten außer den dubiosen Stellenangeboten auch weitere scheinbar verlockende Angebote, um ahnungslose Menschen auszunutzen. Mittlerweile gehen die Täter hierbei sogar dazu über, ihre Opfer persönlich zu kontaktieren und verlassen sich nicht mehr allein auf den Erfolg von entsprechenden Zeitungsannoncen oder E-Mails. Auf der Straße oder in öffentlichen Einrichtungen, auch in Chatrooms und sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook werden Menschen unterschiedliche Geschichten über Probleme mit Auslandüberweisungen aufgetischt. Dann wird der Angesprochene gebeten, eine scheinbar harmlose Überweisung zu tätigen – gegen eine Belohnung.
Ausführliche Informationen zu den teilweise raffinierten Vorgehensweisen der Betrüger wie Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder angeblich irrtümlich auf Privatkonten überwiesene Geldbeträge stellt die Polizei im Internet zur Verfügung unter http://www.polizei-beratung.de/themen-un…anzagenten.html
Autor: Axel Effner
Vermehrt suchen Kriminelle über dubiose Stellenanzeigen in Zeitungen und im Internet nach so genannten „Finanzagenten“. Der neue „Mitarbeiter“ muss einzig sein Bankkonto für Geldtransaktionen zur Verfügung stellen – als Belohnung winkt eine Provision.
Die Polizei warnt auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de ausdrücklich vor solchen Stellenangeboten. Denn die „Finanzagenten“ werden nicht nur um ihr Geld gebracht, sondern müssen auch mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche sowie mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen.
Immer mehr Bürger fallen auf dubiose Stellenangebote herein, ohne sich der Folgen dieser scheinbar harmlosen Betätigung bewusst zu sein. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 2.394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als „Finanzagenten“ für Kriminelle betätigt haben. 2008 wurden noch 971 Fälle gemeldet.
In Jobbörsen und auf anderen Internetseiten oder auch in E-Mails geben sich Betrüger beispielsweise als Vertreter seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ aus, die im Auftrag ihrer Firma nach „Finanzagenten“, „Finanzmanagern“ oder „Regional Managern für Zahlungsbearbeitung“ suchen. Ihr Ziel sind ahnungslose Kontoinhaber, die das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen sollen.
Der geworbene „Finanzagent“ soll die zunächst auf sein Konto überwiesenen Beträge umgehend per Bargeldversand (z. B. als Western Union-Geldtransfer) an eine Person im Ausland weiterleiten. Alternativ werden die Überweisungen auch direkt von einem Betrüger selbst durchgeführt, der das Konto des „Finanzagenten“ „angemietet“ hat und dem PIN und TAN zur Verfügung gestellt wurden. Als Belohnung darf eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent des Überweisungsbetrags einbehalten werden. Später wird die Buchung auf das Konto des „Finanzagenten“ storniert und dieser bleibt auf dem Fehlbetrag und damit dem Schaden sitzen.
Viele „Finanzagenten“ sind sich nicht bewusst, dass sie im Auftrag von Kriminellen arbeiten. Denn die zunächst auf das Konto des „Finanzagenten“ überwiesenen Gelder stammen nahezu ausnahmslos von Personen, die selbst Opfer von so genannten Phishing-Aktionen oder von betrügerischen Internet-Auktionen geworden sind. Leitet der „Finanzagent“ diese Geldbeträge weiter, droht ihm statt eines lukrativen Nebenverdienstes eine Anzeige wegen leichtfertiger Geldwäsche und somit strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafe.
Da „Finanzagenten“ für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie oft unbewusst gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Dieses bedarf jedoch einer Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Liegt eine solche nicht vor, kann die BaFin ein Verwaltungsverfahren einleiten. Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg weist deshalb darauf hin: „Finanzagenten“ helfen dabei, die Herkunft und die Transferwege von meist illegalen Geldern zu verschleiern und das ist kein Kavaliersdelikt. Interessenten sollten also misstrauisch sein, wenn sich ein Angebot zu verlockend anhört.
Die Tipps der Polizei:
Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist. Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
Lehnen Sie Angebote immer ab, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden.
Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf. Rückbuchungen sollten nur auf das Ursprungskonto erfolgen.
Betrüger unterbreiten außer den dubiosen Stellenangeboten auch weitere scheinbar verlockende Angebote, um ahnungslose Menschen auszunutzen. Mittlerweile gehen die Täter hierbei sogar dazu über, ihre Opfer persönlich zu kontaktieren und verlassen sich nicht mehr allein auf den Erfolg von entsprechenden Zeitungsannoncen oder E-Mails. Auf der Straße oder in öffentlichen Einrichtungen, auch in Chatrooms und sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook werden Menschen unterschiedliche Geschichten über Probleme mit Auslandüberweisungen aufgetischt. Dann wird der Angesprochene gebeten, eine scheinbar harmlose Überweisung zu tätigen – gegen eine Belohnung.
Ausführliche Informationen zu den teilweise raffinierten Vorgehensweisen der Betrüger wie Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder angeblich irrtümlich auf Privatkonten überwiesene Geldbeträge stellt die Polizei im Internet zur Verfügung unter http://www.polizei-beratung.de/themen-un…anzagenten.html
Autor: Axel Effner
Schuldig der leichtfertigen Geldwäsche
Keine Sekunde habe sie geglaubt, dass ein Unternehmen, das auf der Internet-Seite der Arbeitsagentur als potenzieller Arbeitgeber auftaucht, illegale Geschäfte betriebt, sagt die 50-jährige Angeklagte dem Amtsrichter. Trotzdem: Am Ende wird sie der „leichtfertigen Geldwäsche“ schuldig befunden und zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Frau ist auf eine immer häufiger auftauschende Masche hereingefallen, mit der sich Internet-Betrüger das gängige „Online-Banking“ vieler Menschen zunutze machen. Dabei installieren sie auf ihren Rechnern so genannte Trojaner – Programme zum Ausspähen von Kontoverbindungen und den Verschlüsselungsnummern (PIN, TAN) für Überweisungen – und veranlassen mit diesen Daten bei der Bank des Ausgespähten meist hohe Überweisungen auf ein ganz anderes Konto. In diesem Fall auf das der Angeklagten.
Sie hatte – im guten Glauben, wie sie sagt – mit der auf der Arbeitsagentur-Seite werbenden Firma aus Tallinn (Hauptstadt von Estland) eine Tätigkeit als „Finanzagentin“ vereinbart.
Die Aufgabe: Ihr Konto für eingehende Überweisungen zur Verfügung zu stellen, 20 Prozent der eingehenden Beträge als Provision einzubehalten, den Rest abzuheben und damit bar (in der Regel an Tankstellen) „Ukash“-Karten zu kaufen und die PIN-Codes dieser Geldkarten per Mail an die Kontaktperson zu übermitteln.
Am 2. November letzten Jahres sind auf dem Konto der damals Arbeitslosen 4688 Euro eingegangen. Vom Auftraggeber erhielt sie Nachricht, sofort 80 Prozent davon abzuheben, dafür Ukash-Karten zu erstehen und die PIN-Nummern durchzugeben. „Einen ganzen Tag bin ich dafür rumgefahren“, erzählt die 50-Jährige. Dass das Geld, das sie auf diesem Wege weiterleiten sollte, nicht von ihrer ausländischen Auftraggeberfirma stammt, sondern vom Konto eines Mannes aus Krefeld, das durch kriminelles Phishing geplündert worden war, erfuhr die Frau erst am nächsten Tag durch einen Anruf ihres Bankers.
Der Betrug war nämlich etwas zu schnell aufgeflogen, das Geld aufs Konto der Krefelder Geschädigten zurückgebucht und ihr Konto wegen Geldwäscheverdachts gesperrt worden. Der Staatsanwalt glaubte der Frau, dass sie nicht vorsätzlich an der Betrügerei beteiligt war, Leichtfertigkeit sah er aber schon gegeben. Sie hätte hellhörig werden müssen angesichts der enormen Verdienstspanne bei doch relativ geringer Leistung. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen – 1500 Euro.
Der Verteidiger der bis dato unvorbelasteten Frau sah auch Leichtfertigkeit nicht gegeben und beantragte Freispruch, wenigstens aber eine Einstellung des Verfahrens. Der Richter sah den Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche wie der Anklagevertreter als erfüllt an – und verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen – „nur“ 1000 Euro.
* Mainpost / Stefan Sauer
Keine Sekunde habe sie geglaubt, dass ein Unternehmen, das auf der Internet-Seite der Arbeitsagentur als potenzieller Arbeitgeber auftaucht, illegale Geschäfte betriebt, sagt die 50-jährige Angeklagte dem Amtsrichter. Trotzdem: Am Ende wird sie der „leichtfertigen Geldwäsche“ schuldig befunden und zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Frau ist auf eine immer häufiger auftauschende Masche hereingefallen, mit der sich Internet-Betrüger das gängige „Online-Banking“ vieler Menschen zunutze machen. Dabei installieren sie auf ihren Rechnern so genannte Trojaner – Programme zum Ausspähen von Kontoverbindungen und den Verschlüsselungsnummern (PIN, TAN) für Überweisungen – und veranlassen mit diesen Daten bei der Bank des Ausgespähten meist hohe Überweisungen auf ein ganz anderes Konto. In diesem Fall auf das der Angeklagten.
Sie hatte – im guten Glauben, wie sie sagt – mit der auf der Arbeitsagentur-Seite werbenden Firma aus Tallinn (Hauptstadt von Estland) eine Tätigkeit als „Finanzagentin“ vereinbart.
Die Aufgabe: Ihr Konto für eingehende Überweisungen zur Verfügung zu stellen, 20 Prozent der eingehenden Beträge als Provision einzubehalten, den Rest abzuheben und damit bar (in der Regel an Tankstellen) „Ukash“-Karten zu kaufen und die PIN-Codes dieser Geldkarten per Mail an die Kontaktperson zu übermitteln.
Am 2. November letzten Jahres sind auf dem Konto der damals Arbeitslosen 4688 Euro eingegangen. Vom Auftraggeber erhielt sie Nachricht, sofort 80 Prozent davon abzuheben, dafür Ukash-Karten zu erstehen und die PIN-Nummern durchzugeben. „Einen ganzen Tag bin ich dafür rumgefahren“, erzählt die 50-Jährige. Dass das Geld, das sie auf diesem Wege weiterleiten sollte, nicht von ihrer ausländischen Auftraggeberfirma stammt, sondern vom Konto eines Mannes aus Krefeld, das durch kriminelles Phishing geplündert worden war, erfuhr die Frau erst am nächsten Tag durch einen Anruf ihres Bankers.
Der Betrug war nämlich etwas zu schnell aufgeflogen, das Geld aufs Konto der Krefelder Geschädigten zurückgebucht und ihr Konto wegen Geldwäscheverdachts gesperrt worden. Der Staatsanwalt glaubte der Frau, dass sie nicht vorsätzlich an der Betrügerei beteiligt war, Leichtfertigkeit sah er aber schon gegeben. Sie hätte hellhörig werden müssen angesichts der enormen Verdienstspanne bei doch relativ geringer Leistung. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen – 1500 Euro.
Der Verteidiger der bis dato unvorbelasteten Frau sah auch Leichtfertigkeit nicht gegeben und beantragte Freispruch, wenigstens aber eine Einstellung des Verfahrens. Der Richter sah den Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche wie der Anklagevertreter als erfüllt an – und verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen – „nur“ 1000 Euro.
* Mainpost / Stefan Sauer
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Geld verdienen, um gut leben zu können, das wollen viele Menschen. Wenig dafür zu tun, wohl immer mehr.
So konnte auch ein junger Mann der Versuchung eines Inserates nicht widerstehen: 400 Euro monatlich für Finanzdienstleistungen, hieß es dort sinngemäß, wurden dem Mann versprochen.
Der Kontakt per E-Mail war schnell hergestellt. Namen und Adressen sind dabei Schall und Rauch. Wer nichts weiß, hat schließlich auch nichts zu befürchten, so die gängige Meinung. Doch das ist ein Irrtum. Einzige Bedingung des Vertrages war, dass der junge Mann ein Online-Konto auf seinen Namen einrichten und es für Transaktionen bereit halten sollte. Doch bevor die Kohle floss, mussten die gesamten Kontodaten, einschließlich PIN und TAN, kopiert und an eine Kontaktperson gesandt werden. Das ging schnell, machte kaum Mühe und schon flossen diverse Geldbeträge auf das Konto, wobei sich der junge Mann auch im Rahmen der zugesicherten 400 Euro-Vergütung bedienen durfte.
Doch das böse Erwachen kam einige Tage später. Innerhalb von einer Woche wurden 294 Überweisungen im Gesamtwert von 85.000 Euro auf dem Konto vorgenommen. Fast alle Gelder wechselten von dort aus auf andere Konten. 69.000 Euro allein auf ein Konto in der Türkei. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Konto nach acht Tagen bereits dicht machte, weil Auffälligkeiten gemeldet worden waren, blieb das Geld spurlos verschwunden. Nur läppische 5300 Euro verblieben als kleiner Guthabenrest.
Der Hintergrund: Die wahrscheinlich weltweit agierende Tätergruppe hatte in einem Online-Shop massenhaft hochwertige Elektronik preisgünstig angeboten und verkauft. Die Ware wurde allerdings nie versandt, weil sie überhaupt nicht existierte. Die geprellten Käufer wandten sich mit ihren Forderungen an den rechtmäßigen Kontoinhaber, leiteten Pfändungen ein und erstatteten Anzeigen.
Wegen Geldwäsche musste sich der 22-Jährige schließlich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Schwedt verantworten. Auch wenn ihm selbst wohl mehr Dummheit als Absicht vorzuwerfen war - für die Forderungen der Gläubiger haftet er nun vollständig. Die entsprechenden Vollstreckungsbescheide legte er im großen Packen in der Verhandlung vor. Dennoch ließen die Richter Gnade vor Recht ergehen und sprachen für die leichtfertige Geldwäsche lediglich eine Verwarnung aus. Der Restbetrag auf dem Konto wurde eingezogen, auch die 395 Euro, die er für sich verwandt hatte, muss er zurückzahlen.
Fazit: Der Angeklagte trug das Risiko und war letztlich der Dumme in dem ganzen Geschäft, da allein sein Name ermittelbar war, bilanzierten die Richter. Er war zwar nicht der dreiste Betrüger in dem Spiel gewesen, aber solche Praktiken laufen eben auch nicht ohne einen solchen Mittelsmann. Die wahren Drahtzieher sind nicht zu ermitteln, für den Schaden haftet allein der Kontoinhaber. Das sollte Warnung genug sein. Das Geld wurde in die Türkei überwiesen.
nordkurier.de
So konnte auch ein junger Mann der Versuchung eines Inserates nicht widerstehen: 400 Euro monatlich für Finanzdienstleistungen, hieß es dort sinngemäß, wurden dem Mann versprochen.
Der Kontakt per E-Mail war schnell hergestellt. Namen und Adressen sind dabei Schall und Rauch. Wer nichts weiß, hat schließlich auch nichts zu befürchten, so die gängige Meinung. Doch das ist ein Irrtum. Einzige Bedingung des Vertrages war, dass der junge Mann ein Online-Konto auf seinen Namen einrichten und es für Transaktionen bereit halten sollte. Doch bevor die Kohle floss, mussten die gesamten Kontodaten, einschließlich PIN und TAN, kopiert und an eine Kontaktperson gesandt werden. Das ging schnell, machte kaum Mühe und schon flossen diverse Geldbeträge auf das Konto, wobei sich der junge Mann auch im Rahmen der zugesicherten 400 Euro-Vergütung bedienen durfte.
Doch das böse Erwachen kam einige Tage später. Innerhalb von einer Woche wurden 294 Überweisungen im Gesamtwert von 85.000 Euro auf dem Konto vorgenommen. Fast alle Gelder wechselten von dort aus auf andere Konten. 69.000 Euro allein auf ein Konto in der Türkei. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Konto nach acht Tagen bereits dicht machte, weil Auffälligkeiten gemeldet worden waren, blieb das Geld spurlos verschwunden. Nur läppische 5300 Euro verblieben als kleiner Guthabenrest.
Der Hintergrund: Die wahrscheinlich weltweit agierende Tätergruppe hatte in einem Online-Shop massenhaft hochwertige Elektronik preisgünstig angeboten und verkauft. Die Ware wurde allerdings nie versandt, weil sie überhaupt nicht existierte. Die geprellten Käufer wandten sich mit ihren Forderungen an den rechtmäßigen Kontoinhaber, leiteten Pfändungen ein und erstatteten Anzeigen.
Wegen Geldwäsche musste sich der 22-Jährige schließlich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Schwedt verantworten. Auch wenn ihm selbst wohl mehr Dummheit als Absicht vorzuwerfen war - für die Forderungen der Gläubiger haftet er nun vollständig. Die entsprechenden Vollstreckungsbescheide legte er im großen Packen in der Verhandlung vor. Dennoch ließen die Richter Gnade vor Recht ergehen und sprachen für die leichtfertige Geldwäsche lediglich eine Verwarnung aus. Der Restbetrag auf dem Konto wurde eingezogen, auch die 395 Euro, die er für sich verwandt hatte, muss er zurückzahlen.
Fazit: Der Angeklagte trug das Risiko und war letztlich der Dumme in dem ganzen Geschäft, da allein sein Name ermittelbar war, bilanzierten die Richter. Er war zwar nicht der dreiste Betrüger in dem Spiel gewesen, aber solche Praktiken laufen eben auch nicht ohne einen solchen Mittelsmann. Die wahren Drahtzieher sind nicht zu ermitteln, für den Schaden haftet allein der Kontoinhaber. Das sollte Warnung genug sein. Das Geld wurde in die Türkei überwiesen.
nordkurier.de
Einer Bande von Internetbetrügern diente sie als Strohfrau: Immer wenn ihre Komplizen mit sogenannten Phishing-Attacken ein Sparguthaben leergeräumt hatten, floss das Geld auf das Konto von Adriana B. (Name geändert). Von dort soll es die junge Frau abgehoben und der Bande übergeben haben. Wegen Geldwäsche steht sie nun vor Gericht
Ein Tiger in Orange, Blau und Lila prangt groß auf der schwarzen Jacke von Adriana B. Im Gerichtssaal gibt sich die 26-Jährige wortkarg, spricht kaum. Wie eine Bankberaterin wirkt die junge Frau jedenfalls nicht. Sie ist auch keine. Und dennoch haben viele Kontoinhaber ihre Online-Banking-Passwörter an sie und ihre Komplizen verraten – und wurden so um Tausende Euro geprellt.
Genau genommen war es eine E-Mail, der die Kontoinhaber vertrauten – sie sah einer Nachricht ihrer Bank täuschend ähnlich. Dabei kam die elektronische Nachricht nur dem Schein nach von einem Kreditinstitut - geschrieben hatte sie in Wahrheit eine Betrügerbande. Die E-Mail verwies auf eine Internetseite, die ebenfalls der Homepage der Bank äußerst ähnlich sah, und forderte die Empfänger auf, dort ihre Online-Banking-Passwörter anzugeben. Die Seite gehörte allerdings den Betrügern.
Mit Hilfe der Zugangsdaten räumten sie die Guthaben schließlich leer. Das Geld, insgesamt fast 30000 Euro, soll dann auf das Konto von Adriana B. geflossen sein. Die 26-Jährige hob es laut Anklageschrift binnen Minuten ab und übergab es der Bande, 3000 Euro durfte sie selbst behalten
Ein Tiger in Orange, Blau und Lila prangt groß auf der schwarzen Jacke von Adriana B. Im Gerichtssaal gibt sich die 26-Jährige wortkarg, spricht kaum. Wie eine Bankberaterin wirkt die junge Frau jedenfalls nicht. Sie ist auch keine. Und dennoch haben viele Kontoinhaber ihre Online-Banking-Passwörter an sie und ihre Komplizen verraten – und wurden so um Tausende Euro geprellt.
Genau genommen war es eine E-Mail, der die Kontoinhaber vertrauten – sie sah einer Nachricht ihrer Bank täuschend ähnlich. Dabei kam die elektronische Nachricht nur dem Schein nach von einem Kreditinstitut - geschrieben hatte sie in Wahrheit eine Betrügerbande. Die E-Mail verwies auf eine Internetseite, die ebenfalls der Homepage der Bank äußerst ähnlich sah, und forderte die Empfänger auf, dort ihre Online-Banking-Passwörter anzugeben. Die Seite gehörte allerdings den Betrügern.
Mit Hilfe der Zugangsdaten räumten sie die Guthaben schließlich leer. Das Geld, insgesamt fast 30000 Euro, soll dann auf das Konto von Adriana B. geflossen sein. Die 26-Jährige hob es laut Anklageschrift binnen Minuten ab und übergab es der Bande, 3000 Euro durfte sie selbst behalten
Wieder haben Betrüger versucht, über ein dubioses „Job-Angebot“ Geld zu „waschen“. Die Polizei Frankenthal warnt erneut vor diesen meist per E-Mail versendeten Angeboten, weil der, der sie annimmt, sich meist selbst strafbar macht.
Im konkreten Fall allerdings hatte ein 61-jähriger Mann korrekt gehandelt. Er erhielt ein dubioses Beschäftigungsangebot per Mail mit dem Hinweis „Gut bezahlte Arbeit“, berichtete die Polizei gestern. Tatsächlich klang es verlockend: Darin wurde versprochen, eine Summe würde auf sein Konto gebucht. Von dieser Summe könne er 20 Prozent behalten, wenn er 80 Prozent davon weiter überweisen würde. Obwohl der Absender mitteilt, dass sein „Vorgehen absolut legal sei und nicht gegen Gesetze verstoßen“ würde, hatte der Angemailte richtigerweise Bedenken und teilte das vermeintlich lukrative Angebot der zuständigen Polizeiinspektion Frankenthal mit.
Wie bereits berichtet, steht hinter dieser Offerte ein strafrechtlich relevantes Verfahren, warnen die Ermittler. Irgendwo in Deutschland gebe es dabei Opfer, deren Konto „abgefisht“ und Geld oft in Höhe von mehreren tausend Euro „illegalerweise abgezweigt“ worden ist. Die oftmals aus dem Ausland operierenden Täter suchen mit ihren „Jobangeboten“ einen Unbedarften, der mit seinem Konto den illegal abgefishten Betrag „wäscht“ und den Betrügern überweist. Dass derjenige, der sein Konto unter diesen Konditionen zur Verfügung gestellt hat, anschließend wegen „Verdachts der leichtfertigen Geldwäsche“ angezeigt wird, müsste mittlerweile eigentlich bekannt sein, sagt die Polizei, die immer wieder vor diesen Betrügereien warnt.
Ganz offensichtlich war dies kein Einzelfall. Erst kürzlich hatte sich auch ein Frankenthaler an die Polizei gewandt - mit einer verdächtigen E-Mail. Aktuelle Entwicklungen zeigten allerdings, dass immer mehr Bürger auf die Masche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein, beklagt die Polizei. Die „Finanzagenten“ werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige wegen „leichtfertiger Geldwäsche“.
Im Jahr 2009 wurden 2 394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als Finanzagenten von Kriminellen betätigt haben. 2008 waren es noch 971 Verdachtsanzeigen, sagt die Polizeistatistik.
„Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“ - mit solchen Jobangeboten locken die Kriminellen ihre Opfer, so die Polizei. In Jobbörsen, Internetauftritten oder per E-Mail geben sie sich als Vertreter scheinbar seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ aus.
* Allgemeine Zeitung
Im konkreten Fall allerdings hatte ein 61-jähriger Mann korrekt gehandelt. Er erhielt ein dubioses Beschäftigungsangebot per Mail mit dem Hinweis „Gut bezahlte Arbeit“, berichtete die Polizei gestern. Tatsächlich klang es verlockend: Darin wurde versprochen, eine Summe würde auf sein Konto gebucht. Von dieser Summe könne er 20 Prozent behalten, wenn er 80 Prozent davon weiter überweisen würde. Obwohl der Absender mitteilt, dass sein „Vorgehen absolut legal sei und nicht gegen Gesetze verstoßen“ würde, hatte der Angemailte richtigerweise Bedenken und teilte das vermeintlich lukrative Angebot der zuständigen Polizeiinspektion Frankenthal mit.
Wie bereits berichtet, steht hinter dieser Offerte ein strafrechtlich relevantes Verfahren, warnen die Ermittler. Irgendwo in Deutschland gebe es dabei Opfer, deren Konto „abgefisht“ und Geld oft in Höhe von mehreren tausend Euro „illegalerweise abgezweigt“ worden ist. Die oftmals aus dem Ausland operierenden Täter suchen mit ihren „Jobangeboten“ einen Unbedarften, der mit seinem Konto den illegal abgefishten Betrag „wäscht“ und den Betrügern überweist. Dass derjenige, der sein Konto unter diesen Konditionen zur Verfügung gestellt hat, anschließend wegen „Verdachts der leichtfertigen Geldwäsche“ angezeigt wird, müsste mittlerweile eigentlich bekannt sein, sagt die Polizei, die immer wieder vor diesen Betrügereien warnt.
Ganz offensichtlich war dies kein Einzelfall. Erst kürzlich hatte sich auch ein Frankenthaler an die Polizei gewandt - mit einer verdächtigen E-Mail. Aktuelle Entwicklungen zeigten allerdings, dass immer mehr Bürger auf die Masche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein, beklagt die Polizei. Die „Finanzagenten“ werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige wegen „leichtfertiger Geldwäsche“.
Im Jahr 2009 wurden 2 394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als Finanzagenten von Kriminellen betätigt haben. 2008 waren es noch 971 Verdachtsanzeigen, sagt die Polizeistatistik.
„Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“ - mit solchen Jobangeboten locken die Kriminellen ihre Opfer, so die Polizei. In Jobbörsen, Internetauftritten oder per E-Mail geben sie sich als Vertreter scheinbar seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ aus.
* Allgemeine Zeitung
Finanzagenten - Financial Agents
BKA und BaFin - Jahresbericht 2010 der Financial Intelligence Unit Deutschland
Finanzagenten - Financial Agents - werden angeworben, um ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge - regelmäßig gegen Provision - an Hinterleute im Ausland oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.
Maßgeblich für die wachsende Bedeutung von Finanzagenten dürfte laut Ziercke der signifikante Anstieg der Phishing-Fälle beim Online-Banking im Jahr 2010 sein. Deren Zahl hat sich 2010 um 82 Prozent auf 5.331 erhöht, und in der Folge ist der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.
Aktuell ist zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen. Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen.
Finanzagenten - Financial Agents - werden angeworben, um ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge - regelmäßig gegen Provision - an Hinterleute im Ausland oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.
Maßgeblich für die wachsende Bedeutung von Finanzagenten dürfte laut Ziercke der signifikante Anstieg der Phishing-Fälle beim Online-Banking im Jahr 2010 sein. Deren Zahl hat sich 2010 um 82 Prozent auf 5.331 erhöht, und in der Folge ist der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.
Aktuell ist zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen. Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen.
LKA warnt vor unseriösen Job-Angeboten
Mit geringem Aufwand reich werden - wer will das nicht? Mit verlockend klingenden Job-Angeboten sind derzeit wieder Betrüger im Internet unterwegs. So warnt das Landeskriminalamt Hessen vor Kriminellen, die auf der Suche nach gutgläubigen Opfern sind, die ihre Bankkonten für illegale Geldtransaktionen zur Verfügung stellen.
E-Mails nach dem Muster: "Wir bieten Ihnen einfache Arbeit an, die keine spezielle Fertigkeiten und keine Geldanlagen verlangt. Sie können diese Arbeit mit Ihrer Hauptarbeit vereinbaren. Mit uns können Sie leicht 5.000-6.000 Euro pro Monat verdienen, dabei brauchen Sie für diese Arbeit 2-3 Stunden pro Tag 1-2 Mal pro Woche", landen derzeit wieder gehäuft in den E-Mail-Postfächern.
Über das eigene Bankkonto sollen dann die sogenannte "Finanzagenten" Zahlungen Dritter entgegen nehmen und möglichst umgehend per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person überweisen. Dafür soll der Finanzagent dann eine saftige Provision erhalten. Die kriminellen Auftraggeber begründen diese Methode unter anderem mit Kostenersparnissen gegenüber teuren Auslandsüberweisungen oder als Schutzmaßnahme sensibler Kundeninformationen. Dabei stammen die Gelder, die von Dritten auf das Konto des ahnungslosen Finanzagenten landen, meist auch aus betrügerischen Geschäften.
Das LKA Hessen weißt darauf hin, dass sich die Kontoinhaber sich der Geldwäsche schuldig machen können. Zudem laufen sie Gefahr, dass die Opfer, von denen die überwiesenen Gelder stammen, zivilrechtlich gegen die "Finanzagenten" vorgehen. "Gutgläubige Interessenten, die ihr Bankkonto für solche Geldüberweisungen zur Verfügung stellen, arbeiten so den kriminellen Hintermännern in die Hand.", warnt das LKA. Die Hintermänner des Betrugs sitzen oftmals im Ausland und seien nur schwer zu ermitteln.
E-Mails nach dem Muster: "Wir bieten Ihnen einfache Arbeit an, die keine spezielle Fertigkeiten und keine Geldanlagen verlangt. Sie können diese Arbeit mit Ihrer Hauptarbeit vereinbaren. Mit uns können Sie leicht 5.000-6.000 Euro pro Monat verdienen, dabei brauchen Sie für diese Arbeit 2-3 Stunden pro Tag 1-2 Mal pro Woche", landen derzeit wieder gehäuft in den E-Mail-Postfächern.
Über das eigene Bankkonto sollen dann die sogenannte "Finanzagenten" Zahlungen Dritter entgegen nehmen und möglichst umgehend per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person überweisen. Dafür soll der Finanzagent dann eine saftige Provision erhalten. Die kriminellen Auftraggeber begründen diese Methode unter anderem mit Kostenersparnissen gegenüber teuren Auslandsüberweisungen oder als Schutzmaßnahme sensibler Kundeninformationen. Dabei stammen die Gelder, die von Dritten auf das Konto des ahnungslosen Finanzagenten landen, meist auch aus betrügerischen Geschäften.
Das LKA Hessen weißt darauf hin, dass sich die Kontoinhaber sich der Geldwäsche schuldig machen können. Zudem laufen sie Gefahr, dass die Opfer, von denen die überwiesenen Gelder stammen, zivilrechtlich gegen die "Finanzagenten" vorgehen. "Gutgläubige Interessenten, die ihr Bankkonto für solche Geldüberweisungen zur Verfügung stellen, arbeiten so den kriminellen Hintermännern in die Hand.", warnt das LKA. Die Hintermänner des Betrugs sitzen oftmals im Ausland und seien nur schwer zu ermitteln.
Dubiose Anzeigen versprechen schnelles Geld für wenig Arbeit
Arbeit für Dich" steht in großen Lettern in der Mail, die millionenfach in den Postfächern von Internetnutzern landet. Oder "Nebenverdienst mit wenig Aufwand" - auch das sind Schlüsselwörter, mit denen sich so mancher Internetnutzer locken lässt. Sie versprechen: schnelles Geld für wenig Arbeit. Immer wieder suchen Kriminelle mit solchen dubiosen Stellenanzeigen per Mail, im Internet oder auch in Zeitungsanzeigen nach Helfern. Einzige Qualifikation die mitbringen muss, wer sich als "Finanzagent" versuchen möchte, ist ein Bankkonto zu besitzen. Die Polizei warnt davor, auf diese Angebote einzugehen, denn seriös ist keines von ihnen. Es geht immer um Betrug und Geldwäsche. Und schnell wird der Finanzagent selbst zum Betrüger. Strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
"Mit uns wirst du 4000 bis 8000 Euro im Monat verdienen", steht in der Mail. Und das bei nur zwei bis drei Stunden Arbeit an einem bis zwei Arbeitstagen pro Woche. Das klingt fantastisch. Zu fantastisch, um nicht stutzig werden: "Die Angebote sind zu gut, um wahr zu sein", sagt Andreas Mayer, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
"Eine gesunde Portion Misstrauen ist bei außergewöhnlich lukrativen Angeboten immer angebracht. Man sollte sich fragen, warum ein scheinbar seriöses Unternehmen für eine wichtige Aufgabe wie geschäftliche Geldtransaktionen Mitarbeiter einstellt, die es nicht persönlich kennen gelernt hat", gibt Präventionsexperte Mayer zu bedenken. Die Zahl der Verdachtsanzeigen zu Betrugsfällen über Finanzagenten ist in den vergangenen Jahren trotz aller Aufklärung sprunghaft gestiegen: von 971 Anzeigen 2008 laut Kriminalstatistik auf mehr als 3000 im Jahr 2010.
Wer auf die "Arbeit für dich"-Mail eingeht, wird wohl schnell darauf kommen, dass die Geschäfte nicht ganz im Rahmen des Gesetzes sind - auch wenn dies in der Rekrutierungsmail ausdrücklich beteuert wird. Das Geschäftsmodell "Finanzagent" ist Geldwäsche. Und die ist in Deutschland selbstverständlich strafbar. Auch die Variante, als "Kontovermieter" sein eigenes Konto samt PIN- und TAN Dritten zu überlassen, fällt in diesen Bereich, wie der Bundesverband der privaten Banken deutlich macht. Wer sich auf solche biosen Angebote einlässt, muss mit Konsequenzen rechnen. "Es droht ein Strafverfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche", sagt Mayer. Der Finanzagent helfe ja mit seinem Konto dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Dafür drohen Geld- und Gefängnisstrafen.
Doch das ist noch längst nicht alles. Wer eine Provision für die Weiterüberweisung erhält - und dies sieht das Geschäftsmodell der Betrüger eindeutig vor - betreibt gewerbsmäßige Finanztransaktionsgeschäfte, und eine solche Tätigkeit muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigen. "Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden", warnt Kriminaldirektor Mayer. Und weil das weitergeleitete Geld nicht auf ehrliche Weise verdient wurde, sondern meist aus kriminellen Kontoplünderungen durch Phishing oder Skimming-Attacken stammt, kommen auf den Finanzagenten mit dem vermeintlich harmlosen Job, oft noch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Geschädigten zu.
Als wirksamster Schutz vor den Betrugsmaschen via Mail dienen neben dem gesunden Menschenverstand auch moderne Sicherheitsmaßnahmen für den eigenen Computer und gute Spamfilter. Das Phänomen Cybercrime entwickle sich "dynamisch", heißt es im Lagebericht des Bundeskriminalamtes, Sicherheitsmaßnahmen würden sehr schnell durch geeignete Schadsoftware überwunden.
Dem Geldwäschesystem mit dem Einsatz von Finanzagenten ist allerdings auch mit bester Sicherheitssoftware kaum beizukommen. "Die Hintermänner sind kaum dingfest zu machen, weil sie meistens im Ausland sitzen", sagt der Münchener Anwalt Erich Kager. Doch um selbst möglichst straffrei oder mit niedrigem Strafmaß aus der Sache herauszukommen, sei es ratsam, selbst den zügigen Kontakt zur Polizei zu suchen.
* Welt
"Mit uns wirst du 4000 bis 8000 Euro im Monat verdienen", steht in der Mail. Und das bei nur zwei bis drei Stunden Arbeit an einem bis zwei Arbeitstagen pro Woche. Das klingt fantastisch. Zu fantastisch, um nicht stutzig werden: "Die Angebote sind zu gut, um wahr zu sein", sagt Andreas Mayer, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
"Eine gesunde Portion Misstrauen ist bei außergewöhnlich lukrativen Angeboten immer angebracht. Man sollte sich fragen, warum ein scheinbar seriöses Unternehmen für eine wichtige Aufgabe wie geschäftliche Geldtransaktionen Mitarbeiter einstellt, die es nicht persönlich kennen gelernt hat", gibt Präventionsexperte Mayer zu bedenken. Die Zahl der Verdachtsanzeigen zu Betrugsfällen über Finanzagenten ist in den vergangenen Jahren trotz aller Aufklärung sprunghaft gestiegen: von 971 Anzeigen 2008 laut Kriminalstatistik auf mehr als 3000 im Jahr 2010.
Wer auf die "Arbeit für dich"-Mail eingeht, wird wohl schnell darauf kommen, dass die Geschäfte nicht ganz im Rahmen des Gesetzes sind - auch wenn dies in der Rekrutierungsmail ausdrücklich beteuert wird. Das Geschäftsmodell "Finanzagent" ist Geldwäsche. Und die ist in Deutschland selbstverständlich strafbar. Auch die Variante, als "Kontovermieter" sein eigenes Konto samt PIN- und TAN Dritten zu überlassen, fällt in diesen Bereich, wie der Bundesverband der privaten Banken deutlich macht. Wer sich auf solche biosen Angebote einlässt, muss mit Konsequenzen rechnen. "Es droht ein Strafverfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche", sagt Mayer. Der Finanzagent helfe ja mit seinem Konto dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Dafür drohen Geld- und Gefängnisstrafen.
Doch das ist noch längst nicht alles. Wer eine Provision für die Weiterüberweisung erhält - und dies sieht das Geschäftsmodell der Betrüger eindeutig vor - betreibt gewerbsmäßige Finanztransaktionsgeschäfte, und eine solche Tätigkeit muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigen. "Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden", warnt Kriminaldirektor Mayer. Und weil das weitergeleitete Geld nicht auf ehrliche Weise verdient wurde, sondern meist aus kriminellen Kontoplünderungen durch Phishing oder Skimming-Attacken stammt, kommen auf den Finanzagenten mit dem vermeintlich harmlosen Job, oft noch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Geschädigten zu.
Als wirksamster Schutz vor den Betrugsmaschen via Mail dienen neben dem gesunden Menschenverstand auch moderne Sicherheitsmaßnahmen für den eigenen Computer und gute Spamfilter. Das Phänomen Cybercrime entwickle sich "dynamisch", heißt es im Lagebericht des Bundeskriminalamtes, Sicherheitsmaßnahmen würden sehr schnell durch geeignete Schadsoftware überwunden.
Dem Geldwäschesystem mit dem Einsatz von Finanzagenten ist allerdings auch mit bester Sicherheitssoftware kaum beizukommen. "Die Hintermänner sind kaum dingfest zu machen, weil sie meistens im Ausland sitzen", sagt der Münchener Anwalt Erich Kager. Doch um selbst möglichst straffrei oder mit niedrigem Strafmaß aus der Sache herauszukommen, sei es ratsam, selbst den zügigen Kontakt zur Polizei zu suchen.
* Welt
Internet-Betrug: Die Spur führt nach Paraguay
Zunächst Opfer und jetzt auch Beschuldigte ist eine Frau, die sich auf ein Stellenangebot in einer Zeitung beworben hatte. Die 27-Jährige ging im März ein Arbeitsverhältnis ein, das eine Internet-Adresse zur Versteigerung von Waren und die Entgegennahme von Verkaufserlösen notwendig machte. Dabei musste sie das Geld nach Paraguay transferieren. Bis sie schließlich durch eigene Recherchen merkte, dass sie von Betrügern ausgenutzt wurde, hatte sie bereits fünf Beträge weitergeleitet. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen weiterer Kriminaldienststellen und der Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes zu bisher 1650 ähnlichen Verdachtsfällen, so teilt die Kriminalpolizei Neu-Ulm mit. Während die Auftraggeber - eine 26 Jahre alte Frau und zwei 27- und 30-jährige Männer - in Paraguay von der Polizei festgenommen werden konnten, musste nun auch gegen die Anzeigenerstatterin ermittelt werden. Geldwäsche und die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte stehen im Raum
Dubiose Finanztransaktionen: Hohe Risiken für arglose Verbraucher
Immer öfter werden Studenten oder hier tätige Arbeitnehmer, die aus den östlichen EU-Beitrittsstaaten, der Ukraine oder Russland stammen, über soziale Netzwerke angesprochen, ob Sie sie nicht ihr Konto zum Kauf von Zahlungskarten zur Verfügung stellen wollen und Ihnen hierfür eine Provision gezahlt wird.
Auch das Angebot als "Finanzagent" gegen eine erhebliche Provision tätig zu werden und hierfür sein Konto zur Verfügung zu stellen, erfolgt immer öfter.
Geht man darauf ein, erhält man wenig später mehrere tausend Euro auf sein Konto überwiesen. Gleichzeitig erhält man die Anweisung, den Betrag abzuheben und hierfür Zahlungskarten des Anbieters U-Cash zu erwerben und die hierfür erlangten Transaktionsnummern per Email weiterzugeben oder den Betrag abzüglich der vereinbarten Provision per Western Union beispielsweise in den Nahen Osten zu überweisen.
Für viele Verbraucher erscheint das Angebot als gute Möglichkeit, mit wenig Aufwand einen schönen Nebenverdienst zu erzielen. Aber die Risiken lauern im Verborgenen. Denn zumeist wurden die Überweisungen mit im Internet oder durch Spionagesoftware (Trojaner) abgefangenen Konto- und Überweisungsdaten durchgeführt, ohne dass der Überweisende davon etwas wusste. Die Überweisung erfolgt dann auf das Konto des "Finanzagenten". Das Ganze fliegt dann auf, wenn der arglose Bankkunde die ihm völlig unbekannten Überweisungen auf seinem Konto bemerkt.
Auch wenn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche in der Regel aufgrund des fehlenden Vorsatzes eingestellt wird, kommt das böse Erwachen meist mit einem Brief einer Bank oder eines Inkassounternehmens. Hierin wird die Rückzahlung des überwiesenen Betrages mit der Begründung gefordert, dass die Überweisung nicht vom Kontoinhaber autorisiert worden sei.
Als kontoführende Stelle des Kontoinhabers stehe der Bank ein Ersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger zu. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits das Geld weiter gegeben und der Kontakt, der das Angebot gemacht hat und der ausschließlich über das Internet zustande kam, ist nicht mehr erreichbar. Der "Finanzagent" als Zahlungsempfänger sieht sich einer erheblichen Rückforderung ausgesetzt, gegen die er ohne anwaltliche Hilfe wenig ausrichten kann.
Wenn Sie von einer Bank, einer Sparkasse oder einem Inkassounternehmen auf Rückzahlung eines an Sie überwiesenen Geldbetrages in Anspruch genommen werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen, um sich optimal gegen den Anspruch verteidigen zu können.
Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Auch das Angebot als "Finanzagent" gegen eine erhebliche Provision tätig zu werden und hierfür sein Konto zur Verfügung zu stellen, erfolgt immer öfter.
Geht man darauf ein, erhält man wenig später mehrere tausend Euro auf sein Konto überwiesen. Gleichzeitig erhält man die Anweisung, den Betrag abzuheben und hierfür Zahlungskarten des Anbieters U-Cash zu erwerben und die hierfür erlangten Transaktionsnummern per Email weiterzugeben oder den Betrag abzüglich der vereinbarten Provision per Western Union beispielsweise in den Nahen Osten zu überweisen.
Für viele Verbraucher erscheint das Angebot als gute Möglichkeit, mit wenig Aufwand einen schönen Nebenverdienst zu erzielen. Aber die Risiken lauern im Verborgenen. Denn zumeist wurden die Überweisungen mit im Internet oder durch Spionagesoftware (Trojaner) abgefangenen Konto- und Überweisungsdaten durchgeführt, ohne dass der Überweisende davon etwas wusste. Die Überweisung erfolgt dann auf das Konto des "Finanzagenten". Das Ganze fliegt dann auf, wenn der arglose Bankkunde die ihm völlig unbekannten Überweisungen auf seinem Konto bemerkt.
Auch wenn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche in der Regel aufgrund des fehlenden Vorsatzes eingestellt wird, kommt das böse Erwachen meist mit einem Brief einer Bank oder eines Inkassounternehmens. Hierin wird die Rückzahlung des überwiesenen Betrages mit der Begründung gefordert, dass die Überweisung nicht vom Kontoinhaber autorisiert worden sei.
Als kontoführende Stelle des Kontoinhabers stehe der Bank ein Ersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger zu. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits das Geld weiter gegeben und der Kontakt, der das Angebot gemacht hat und der ausschließlich über das Internet zustande kam, ist nicht mehr erreichbar. Der "Finanzagent" als Zahlungsempfänger sieht sich einer erheblichen Rückforderung ausgesetzt, gegen die er ohne anwaltliche Hilfe wenig ausrichten kann.
Wenn Sie von einer Bank, einer Sparkasse oder einem Inkassounternehmen auf Rückzahlung eines an Sie überwiesenen Geldbetrages in Anspruch genommen werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen, um sich optimal gegen den Anspruch verteidigen zu können.
Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Landespolizei warnt vor unseriösen Jobangeboten
Die Landespolizei warnt vor E‐Mails mit unseriösen Jobangeboten, bei welchen das eigene Bankkonto zur Verfügung gestellt werden muss
Zwar locken die Jobangebote mit wenig qualitativen Anforderungen und einem schnellen Gewinn in kurzer Zeit, jedoch sind diese sehr unseriös und/oder illegal, wie die Landespolizei in einer Mitteilung am Mittwoch warnte.
Strafbare Handlungen
Die Betrüger überweisen dabei einen Betrag von mehreren Tausend Euro auf das angegebene Bankkonto und versprechen davon eine attraktive Provision. Der Restbetrag muss schliesslich bar abgehoben und den Betrügern übergeben werden. Man kann somit in die Funktion eines Mittelsmannes von betrügerischen Machenschaften geraten, durch welche man sich strafbar macht.
Die Landespolizei rät, nicht auf solche Angebote zu reagieren, keinesfalls persönliche Daten bekannt zu geben oder gar das eigene Bankkonto Drittpersonen zur Verfügung zu stellen
Zwar locken die Jobangebote mit wenig qualitativen Anforderungen und einem schnellen Gewinn in kurzer Zeit, jedoch sind diese sehr unseriös und/oder illegal, wie die Landespolizei in einer Mitteilung am Mittwoch warnte.
Strafbare Handlungen
Die Betrüger überweisen dabei einen Betrag von mehreren Tausend Euro auf das angegebene Bankkonto und versprechen davon eine attraktive Provision. Der Restbetrag muss schliesslich bar abgehoben und den Betrügern übergeben werden. Man kann somit in die Funktion eines Mittelsmannes von betrügerischen Machenschaften geraten, durch welche man sich strafbar macht.
Die Landespolizei rät, nicht auf solche Angebote zu reagieren, keinesfalls persönliche Daten bekannt zu geben oder gar das eigene Bankkonto Drittpersonen zur Verfügung zu stellen


