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Was kostet der Steuerberater?
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funmann
unregistriert
Was kostet der Steuerberater?
Hallo
kannn man sagen was der Steuerberater ca kostet.
-ist eine normale gewerbeanmeldung
-abgabe /einhalten der (steurliche)n termine
-lohnbuchungen (´ca 10 mitarbeiter auf 400 € bassis)
Hat jemand hier einen ungefähren Anhaltspunkt ?
Ich habe da gar keien Idee/Vorstellung.
Vielen Dank füe Die Hilfe
MFG
Funmann
kannn man sagen was der Steuerberater ca kostet.
-ist eine normale gewerbeanmeldung
-abgabe /einhalten der (steurliche)n termine
-lohnbuchungen (´ca 10 mitarbeiter auf 400 € bassis)
Hat jemand hier einen ungefähren Anhaltspunkt ?
Ich habe da gar keien Idee/Vorstellung.
Vielen Dank füe Die Hilfe
MFG
Funmann
da stehts: in der STEUGO
Hallo Funman,
die Gebühren des Steuerberaters richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenordnung, wenn nicht der Steuerberater mit Ihnen eine von der STEUGO abweichende Gebührenvereinbarung schriftlich abschließt.
Eine pauschale Aussage kann man da nicht erteilen, da vielfach sog. Gebührenrahmen geregelt sind auf die dann Gebührensätze (sog. 10tel der 20tel-Gebühren - also Teile der sog. vollen Gebühr) anzusetzen sind.
Die Lohnbuchhaltung ist in den §§ 34ff STEUGO geregelt. Hier gibts je nach Umfang der Tätigkeit des Stb. einen Gebührenrahmen von/bis (kann ich im Moment auswendig nicht sagen), der Mittelwert dürfte so bei 7 Euro pro Lohnabrechnung liegen. Hinzu kommen Gebühren nach Zeitaufwand für Meldungen an Sozialversicherungsträger etc., Kosten der erstmaligen Aufnahme der Stammdaten/Einrichtung etc., das findet sich aber alles beim § 34.
Beim Einhalten der steuerlichen Termine kommt es auch wieder darauf an:
Lohnsteueranmeldung: siehe § 34ff STEUGO
Umsatzsteuervoranmeldung: kommt darauf an. Erhält der Steuerberater
eine Gebühr für die Erstellung der mtl. Buchführung ist die Gebühr für die UStVA damit abgegolten (siehe § 33ff STEUGO). Das Buchhaltungshonorar richtet sich wiederum nach dem (Jahres-)Umsatz. Kennt man den Jahresumsatz schaut man in die Tabelle C (dort steht dann die volle Gebühr: 10/10) und wendet hierauf den individuellen Satz an. Die Rahmengebühr geht meines Erachtens von 3/10 bis 12/10 der vollen Gebühr. Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist i.d.R. die Mittelgebühr (7/10 oder auch 70 % der vollen Gebühr) das angemessene Honorar.
Es kommt natürlich auch darauf an, wie die Unterlagen dem Steuerberater übergeben werden: z.B. Schuhkarton. Dafür und für andere Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Buchführung gibts dann § 33 Abs. 7 STEUGO.
Nicht enthalten sind hierbei: laufende Beratungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz § 31 oder Überschußrechnung § 25) sowie jährliche Steuererklärungen:
Einkommensteuer: § 24 Abs 1
Ermittlung der Einkünfte (Arbeitslohn: Anlage N, Renten: Anlage SO, Kapitaleinkünfte: Anlage KAP, Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung: Anlage V etc.) jeweils gem. § 27 STEUGO
Gewerbesteuererklärung nach dem Ertrag. § 24 Abs 1 1a
Dto nach dem Kapital § 24 Abs 1, 1b
Umsatzsteuerjahreserklärung " 24 Abs 1 Zif. 8
usw.
Da die in Deutschland viel geliebte Bürokratie kaum Grenzen kennt (allein das Studium der STEUGO - einschließlich des virtuellen Klimpern auf diesem Klavier - ist schon eine Wissenschaft für sich....) bleibt eigentlich nur zu sagen: GUTER RAT IST TEUER.
Oder auch:
Will man Steuerberatergebühren (ja, ja - bei Steuerberatern gibt es, anders als bei Anwälten mit ihren 5/10, 7.5/10 und 10/10-Gebühren durchaus Preisunterschiede) vergleichen, kann man nicht den absoluten Betrag sehen, sondern muß vielmehr den Ansatz der Gegenstandswerte und der darauf angewendeten 10tel- oder 20tel-Gebühren in der erteilten Rechnung oder im Angebot vergleichen.
Letztlich kommt es jedoch darauf an, daß zum Steuerberater ein Vertrauensverhältnis besteht und die Chemie stimmt. Und natürlich, daß der Steuerberater und dessen Mitarbeiter im Rahmen des gesetzlich zulässigen optimal arbeitet und berät......
Wie so oft im Leben: Qualität hat ihren Preis!
Gruß
scode01
Steuerberater
die Gebühren des Steuerberaters richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenordnung, wenn nicht der Steuerberater mit Ihnen eine von der STEUGO abweichende Gebührenvereinbarung schriftlich abschließt.
Eine pauschale Aussage kann man da nicht erteilen, da vielfach sog. Gebührenrahmen geregelt sind auf die dann Gebührensätze (sog. 10tel der 20tel-Gebühren - also Teile der sog. vollen Gebühr) anzusetzen sind.
Die Lohnbuchhaltung ist in den §§ 34ff STEUGO geregelt. Hier gibts je nach Umfang der Tätigkeit des Stb. einen Gebührenrahmen von/bis (kann ich im Moment auswendig nicht sagen), der Mittelwert dürfte so bei 7 Euro pro Lohnabrechnung liegen. Hinzu kommen Gebühren nach Zeitaufwand für Meldungen an Sozialversicherungsträger etc., Kosten der erstmaligen Aufnahme der Stammdaten/Einrichtung etc., das findet sich aber alles beim § 34.
Beim Einhalten der steuerlichen Termine kommt es auch wieder darauf an:
Lohnsteueranmeldung: siehe § 34ff STEUGO
Umsatzsteuervoranmeldung: kommt darauf an. Erhält der Steuerberater
eine Gebühr für die Erstellung der mtl. Buchführung ist die Gebühr für die UStVA damit abgegolten (siehe § 33ff STEUGO). Das Buchhaltungshonorar richtet sich wiederum nach dem (Jahres-)Umsatz. Kennt man den Jahresumsatz schaut man in die Tabelle C (dort steht dann die volle Gebühr: 10/10) und wendet hierauf den individuellen Satz an. Die Rahmengebühr geht meines Erachtens von 3/10 bis 12/10 der vollen Gebühr. Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist i.d.R. die Mittelgebühr (7/10 oder auch 70 % der vollen Gebühr) das angemessene Honorar.
Es kommt natürlich auch darauf an, wie die Unterlagen dem Steuerberater übergeben werden: z.B. Schuhkarton. Dafür und für andere Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Buchführung gibts dann § 33 Abs. 7 STEUGO.
Nicht enthalten sind hierbei: laufende Beratungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz § 31 oder Überschußrechnung § 25) sowie jährliche Steuererklärungen:
Einkommensteuer: § 24 Abs 1
Ermittlung der Einkünfte (Arbeitslohn: Anlage N, Renten: Anlage SO, Kapitaleinkünfte: Anlage KAP, Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung: Anlage V etc.) jeweils gem. § 27 STEUGO
Gewerbesteuererklärung nach dem Ertrag. § 24 Abs 1 1a
Dto nach dem Kapital § 24 Abs 1, 1b
Umsatzsteuerjahreserklärung " 24 Abs 1 Zif. 8
usw.
Da die in Deutschland viel geliebte Bürokratie kaum Grenzen kennt (allein das Studium der STEUGO - einschließlich des virtuellen Klimpern auf diesem Klavier - ist schon eine Wissenschaft für sich....) bleibt eigentlich nur zu sagen: GUTER RAT IST TEUER.
Oder auch:
Will man Steuerberatergebühren (ja, ja - bei Steuerberatern gibt es, anders als bei Anwälten mit ihren 5/10, 7.5/10 und 10/10-Gebühren durchaus Preisunterschiede) vergleichen, kann man nicht den absoluten Betrag sehen, sondern muß vielmehr den Ansatz der Gegenstandswerte und der darauf angewendeten 10tel- oder 20tel-Gebühren in der erteilten Rechnung oder im Angebot vergleichen.
Letztlich kommt es jedoch darauf an, daß zum Steuerberater ein Vertrauensverhältnis besteht und die Chemie stimmt. Und natürlich, daß der Steuerberater und dessen Mitarbeiter im Rahmen des gesetzlich zulässigen optimal arbeitet und berät......
Wie so oft im Leben: Qualität hat ihren Preis!
Gruß
scode01
Steuerberater
Bewertungen
Meine Güte...
Haben Sie das auswendig gelernt...?
Dürfen Sie als Steuerberater eigentlich in dieser Form werben?
Benennen Sie doch bitte mal Ihre Kommunikationsdaten und die für Sie zuständige Steuerberater-Kammer so deutlich, wie ich es auf meiner Site mit meinen Daten tue...
Denn auch ich unterliege den Vorschriften des Steuerberatergesetzes; wenn auch nur teilweise in den §§ 6(4) und 8(4)...
http://www.wilhelm-data.de/StBerG.pdf
Kennen Sie sicher auswendig...?
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
http://www.wilhelm-data.de
Haben Sie das auswendig gelernt...?
Dürfen Sie als Steuerberater eigentlich in dieser Form werben?
Benennen Sie doch bitte mal Ihre Kommunikationsdaten und die für Sie zuständige Steuerberater-Kammer so deutlich, wie ich es auf meiner Site mit meinen Daten tue...
Denn auch ich unterliege den Vorschriften des Steuerberatergesetzes; wenn auch nur teilweise in den §§ 6(4) und 8(4)...
http://www.wilhelm-data.de/StBerG.pdf
Kennen Sie sicher auswendig...?
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
http://www.wilhelm-data.de
Bewertungen
Re: da stehts: in der STEUGO
Zitat von »"scode01"«
Letztlich kommt es jedoch darauf an, daß zum Steuerberater ein Vertrauensverhältnis besteht und die Chemie stimmt. Und natürlich, daß der Steuerberater und dessen Mitarbeiter im Rahmen des gesetzlich zulässigen optimal arbeitet und berät......
Hallo,
und wenn Sie dann 5,10,20,30 Jahre vollstes Vertrauen zu Ihren Steuerberater hatten und er mit Ihnen - natürlich im vollsten Vertrauen - immer wieder auch gerne ein privates Schwätzchen mit Ihnen gehalten hat, aber Sie plötzlich in Insolvenz müssen, ja dann lernen Sie Ihren Steuerberater richtig kennen. Sie wollen Ihre Unterlagen ? Zahlen Sie erstmal Ihre offenen Rechnungen ! Ja, die Bilanz liegt hier fertig, aber Sie müssen verstehen, ohne Geld geht da gar nichts.....
Glauben Sie nicht, dass es so läuft ? Sie glauben dies sind Einzelfälle ? Tja, da muss ich Sie enttäuschen. Einen (!) Steuerberater habe ich bisher kennengelernt, der keine Probleme gemacht hat. Er meinte, dass er schließlich die letzten Jahre auch gut am Schuldner verdient hat und wer weiß, wenn er wieder auf die Beine kommt und eine neue Unternehmung gründet, denkt er vielleicht an mich. Einer von Hunderten !!!
MfG
ThoFa
acf24
unregistriert
Der Beitrag von Scode01 zeigt vor allem eines: Die deutsche Steuergesetzgebung ist für sich schon ein Skandal. Ein Staat, der nicht in der Lage ist, seinen Bürgern klar zu benennen, wie viel Steuern er zu zahlen hat, sondern wo jeder Finanzbeamte rät, sich einen Steuerberater zu nehmen, hat es nicht verdient, überhaupt Steuern zu bekommen.
Sorry, Herr Wilhelm, so sympathisch Sie mir als Person auch sind, Ihr Beruf gehört verboten! Herr Kirchhof hat den einzig richtigen Weg vorgeschlagen: Einheitssteuer, die Höhe ist dabei Nebensache, und keine Ausnahmen. Er wurde aber aus Machttaktischen Gründen von den regierenden Versagern persönlich diffamiert, das Ergebnis ist ja bekannt. (Die Versager von der Opposition sind übrigens auch nicht besser, sie blockieren -ebenfalls aus Machtgier- seit Jahren alle wichtigen Reformen).
Mein Rat an funmann: Machen Sie Ihre Buchhaltung selbst, einer Ihrer 400€ - Leute soll sich in Lexware einarbeiten. Sie werden bei einer Steuerprüfung für irgendwas nachzahlen müssen, auch mit Steuerberater, das ist ein Naturgesetz. Ihre Nachzahlung wird aber niedriger sein, als die Kosten, die bis dahin der Steuerberater verursacht haben wird. (Damit Sie mich später nicht haftbar machen, erkläre ich diesen Rat hiermit vorsichtshalber als Satire!) ;-)
Viele Grüße aus dem roten Sumpf
Sorry, Herr Wilhelm, so sympathisch Sie mir als Person auch sind, Ihr Beruf gehört verboten! Herr Kirchhof hat den einzig richtigen Weg vorgeschlagen: Einheitssteuer, die Höhe ist dabei Nebensache, und keine Ausnahmen. Er wurde aber aus Machttaktischen Gründen von den regierenden Versagern persönlich diffamiert, das Ergebnis ist ja bekannt. (Die Versager von der Opposition sind übrigens auch nicht besser, sie blockieren -ebenfalls aus Machtgier- seit Jahren alle wichtigen Reformen).
Mein Rat an funmann: Machen Sie Ihre Buchhaltung selbst, einer Ihrer 400€ - Leute soll sich in Lexware einarbeiten. Sie werden bei einer Steuerprüfung für irgendwas nachzahlen müssen, auch mit Steuerberater, das ist ein Naturgesetz. Ihre Nachzahlung wird aber niedriger sein, als die Kosten, die bis dahin der Steuerberater verursacht haben wird. (Damit Sie mich später nicht haftbar machen, erkläre ich diesen Rat hiermit vorsichtshalber als Satire!) ;-)
Viele Grüße aus dem roten Sumpf
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