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Wegen erhaltene Kindergeld nachträglich in SteuerklasseI !?!
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ccccampbell
inaktiv
Wegen erhaltene Kindergeld nachträglich in SteuerklasseI !?!
Bitte um Hilfe...
Habe gerade ein Schönes Weinachtsgeschenk in Form eines Steuerbescheids erhalten...
Hier wird eine Nachzahlung von mir verlangt da Ich plötzlich nicht mehr nach Steuerklasse III sondern I bemessen werde. Genauer heisst es:
Ist das alles überhaupt rechtlich so möglich oder sollte ich Einspruch erheben?
Bitte um Hilfe....
Habe gerade ein Schönes Weinachtsgeschenk in Form eines Steuerbescheids erhalten...
Hier wird eine Nachzahlung von mir verlangt da Ich plötzlich nicht mehr nach Steuerklasse III sondern I bemessen werde. Genauer heisst es:
Zitat
"Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuerenden Einkommens wurde daher kein Freibetrag für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer / das Kirchgeld sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage (§51 a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen."
Ist das alles überhaupt rechtlich so möglich oder sollte ich Einspruch erheben?
Bitte um Hilfe....
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun:
einkommensteuer nachzahlen musst du, weil du dich bereits im jahr vor der einkommensteuerveranlagung von deiner frau getrennt hast (oder deine frau die getrennte veranlagung gewählt hat), aber deine lohnsteuerklasse auf deiner lohnsteuerkarte nicht von III in I umgeändert wurde.
wenn du im veranlagungsjahr noch mindestens 1 tag mit deiner frau zusammengelebt hast, dann KANN (muss aber nicht) die zusammenveranlagung günstiger sein. denn in diesem fall hat deine frau aufgrund ihrer lohnsteuerklasse 5 und der getrennten veranlagung die von ihr zu viel einbehaltene lohnsteuer rausbekommen. bei zusammenveranlagung werden beide einkommen zusammengerechnet und danach die einkommensteuer festgesetzt. diese ist in der regel niedriger als die beiden einzelfestsetzungen.
wegen der günstigerprüfung dürftest du kaum chancen haben, die hat der bundesfinanzhof bereits mehrfach als richtig abgesegnet. http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=20464f67edface763491870f97f921b1
wenn du im veranlagungsjahr noch mindestens 1 tag mit deiner frau zusammengelebt hast, dann KANN (muss aber nicht) die zusammenveranlagung günstiger sein. denn in diesem fall hat deine frau aufgrund ihrer lohnsteuerklasse 5 und der getrennten veranlagung die von ihr zu viel einbehaltene lohnsteuer rausbekommen. bei zusammenveranlagung werden beide einkommen zusammengerechnet und danach die einkommensteuer festgesetzt. diese ist in der regel niedriger als die beiden einzelfestsetzungen.
wegen der günstigerprüfung dürftest du kaum chancen haben, die hat der bundesfinanzhof bereits mehrfach als richtig abgesegnet. http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=20464f67edface763491870f97f921b1
ccccampbell
inaktiv
Hallo El Condor,
Danke erstmals für deine Antwort.
Ich bin zwar jetzt geschieden aber zu der Zeit, für der die Steuererklärung abgegeben wurde, habe Ich noch mit meiner Frau zusammen gelebt.
Die einnahmen im entsprechenden Jahr (2002) entstammen Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit.
Meine Frau hat zu der Zeit in Holland gearbeitet und auch dort steuern bezahlt (um die 11K€ verdient). Bei der Steuererklärung habe Ich dies auch angegeben.
Ich habe bei der Steuererklärung auch die Zusammenveranlagung beantragt.
Ob meine Frau damals eine getrennte Veranlagung in Holland gemacht hat weiss Ich nicht (werde ich aber versuchen in erfahrung zu bringen).
Nochmals Danke für ihre Hilfe.
...
Danke erstmals für deine Antwort.
Ich bin zwar jetzt geschieden aber zu der Zeit, für der die Steuererklärung abgegeben wurde, habe Ich noch mit meiner Frau zusammen gelebt.
Die einnahmen im entsprechenden Jahr (2002) entstammen Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit.
Meine Frau hat zu der Zeit in Holland gearbeitet und auch dort steuern bezahlt (um die 11K€ verdient). Bei der Steuererklärung habe Ich dies auch angegeben.
Ich habe bei der Steuererklärung auch die Zusammenveranlagung beantragt.
Ob meine Frau damals eine getrennte Veranlagung in Holland gemacht hat weiss Ich nicht (werde ich aber versuchen in erfahrung zu bringen).
Nochmals Danke für ihre Hilfe.
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