Force Worldwide Investments Corp
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Steuer auf Scheingewinne
Zitat von »"global-services"«
Hallo Karin,
...
Trotzdem widerspreche ich, wenn mir ein nicht entstandener Gewinn versteuert wird.
...
Nicht mit mir.
So weit ich weiß gibt es tatsächlich Urteile, wonach solche Scheingewinne versteuert werden müssen. Es gibt in jüngerer Zeit aber wohl auch ein Urteil, das dem widerspricht. Vielleicht muss man warten, bis der BGH in so einer Sache entschieden hat.
Sicher gibt es (einige wenige) User, die die entsprechenden Urteil ins Forum stellen können.
MfG
Peter
zauberer78
inaktiv
Re: An Zauberer 78
Zitat von »"Broken Arrow"«
Hallo Z78,
ich hoffe, ich kann dir mit folgenden Infos etwas weiterhelfen (habe diese "Anlageform" übrigens auch vermittelt und zuvor (Anfang 2005) auch selbst investiert - und zwar nicht nur ein paar €.
Alle Auszahlungsaufträge, die von der FORCE am 29.09.2005 oder später an die PoFi gegangen sind, wurden nicht mehr ausgeführt. Das Info-mail der FORCE ging im Laufe des 12.10.2005 raus. Das heißt, wenn dein "Berater" nach diesem Zeitpunkt Gelder angenommen hat, hat er wider besseres Wissen gehandelt.
@ alle
Ich habe nach Rücksprache mit meinem Anwalt die Aussage bekommen, dass es keiner Anzeige jedes einzelnen Anlegers bedarf, da das ganze als ein Betrugsfall in der entsprechenden Größenordnung behandelt wird.
Die Geltendmachung der Ansprüche jedes Anlegers ist dann die zweite, zivilrechtliche Sache.
Diesen Weg werde ich mit meinen Anlegern (allerdings auch nur mit denen) zusammen im Wege einer Sammelklage gehen.
Denn entgegen allen Unkenrufen gibt es tatsächlich Vermittler, die für ihre Kunden einfach interessante Anlageformen suchen und auch dann, wenn es mal kritisch wird, sich nicht verstecken und rumjammern sondern sich auch für die Belange und Interessen der Kunden einsetzen.
Allerdings hat es M.L. offenbar wirklich geschafft, alle Beteiligten (incl. Mitarbeiter) hinters Licht zu führen - das einzige, was er scheinbar wirklich konnte.
Zum Thema "conzeptfinance" nur eines: Bitte Finger weg !!!
MkG ("k"bedeutet übrigens nicht "klingend")
Broken Arrow
ok, dann frage ich jetzt mal in die runde wie ich mit solch einem "partner" vorgehen soll?
er war definitiv (bin mir zu 99% sicher) im aller engsten kreis, er war wohl auch der meinung das fair mit dem geld "gearbeitet" wurde, wußte aber das zu dem zeitpunkt keine auszahlung möglich waren und hat mir trotzdem noch kohle abgenommen...
mein plan ist diesen menschen jetzt wegen vorsätzlichen betrugs anzuzeigen... glaube zwar kaum das bei ihm was zu holen ist, aber versuch macht klug...
carnivore
inaktiv
Sind diese Fragen ernst gemeint?
Zitat von »"räudiger Kater"«
Ich habe sicher nichts gegen Warnungen. Aber gestatten sie mir die Frage: Ab wann haben denn die Stamm-User hier im Forum gewusst, dass es sich - so wie es jetzt aussieht - um einen Schwindel handelt?
[...]
Wie war es bei Clocklock: Man hat sich informiert, hat mitbekommen, mit welcher Software gearbeitet wurde. Laut deren Forum eine lukrative Sache. ML hat einigen Usern gezeigt, wie diese Software funktioniert.
Was sprach also erst einmal dagegen?
Und da wollen einige hier schon gewußt hben, daß alles Betrug sein wird? ich habe da so meine Zweifel.[/b]
Jeder, der auch nur noch einen Teil der Latten am Zaun hat, wird einem Menschen, der ernsthaft behauptet im Alter von 19 Jahren massgeblich an der Fusion zweier Banken in Deutschland beteiligt gewesen zu sein keinen Cent anvertrauen!!! Dazu brauche ich nichtmal die Warnungen in einem Forum wie gomopa zu lesen.
Klar, es ist schon lustig mit anzuschauen, wie die "Gier-frisst-Hirn-Fraktion" (mit Schützenhilfe involvierter Personen?) erst die "Nörgler", "Miesmacher" und "nervenschwachen Kleinanleger" (als ob hier Leute sitzen, die jeden Tag mit zweistelligen Mio-Beträgen aufs Parkett gehen) abzuwatschen versuchte, um jetzt hier tränendrüsig die Adresse der zuständigen StA zu posten...
Um es kurz zu machen: Wenn bei mir jemand im Büro sitzen würde, der mir so eine Geschichte (...im Alter von 19 Jahren massgeblich an Fusion der X-Bank mit der Y-Bank beteiligt...kurze Zeit später an der Osterweiterung von Novartis mitgearbeitet...) präsentieren würde, dann würde ich ihm freundlich in den Mantel helfen und ihm ebenso freundlich den Weg zurück in die Freiheit weisen.
Rothenburg
inaktiv
An die Gläubigengemeinde von CLT,
zum Thema Besteuerung der von Ihnen erzielten Rendite lesen Sie nachstehendes aus Finanztip.de:
Besteuerung von Scheinrenditen
Ende der 80er Jahre hatten zehntausende Bundesbürger Vermögen bei der Firma ’Ambros S.A.’ angelegt, die traumhafte Renditen versprach. Überwiegend wurden damit Warentermingeschäfte in den USA getätigt. Leider gingen die meisten dieser spekulativen Geschäfte daneben. Als die versprochenen Renditen auch nicht mehr durch die eingesammelten Gelder neuer Anleger ausgezahlt werden konnten, platzte das ’Schneeballsystem’.
Doch damit war die Odyssee der betroffenen Anleger noch nicht beendet. In mehreren Urteilen (Az: VIII R 12/96, 13/96 und 57/95) hatte der BFH entschieden, dass die gutgeschriebenen ’Renditen’ als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert werden müssen. Und zwar unabhängig davon, ob die Anleger diese ’Renditen’ tatsächlich ausgezahlt erhielten oder zwecks Erhöhung ihres Kapitals bei der Ambros stehen ließen.
Von betrügerischen Anlagefirmen versprochene, aber niemals ausgezahlte Scheinrenditen müssen nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts Köln (AZ: 5 K 492 / 94) nicht immer versteuert werden. Die Richter betonten, dass für eine Steuerpflicht das Finanzamt zumindest Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit der Anlagefirma nachweisen müsse. Die bloße schriftliche Bestätigung der Gesellschaft, dass die Renditen gutgeschrieben seien, reiche nicht aus. Der Bundesfinanzhof hat in den so genannten "Ambros-Urteilen" die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus Geldanlagen bejaht und auch nochmals so bestätigt (BFH-Urteil vom 7.8.2002, BFH/NV 2002 S. 1576).
Der BFH neigt zu einer Aufteilung der Erträge in eine steuerpflichtige Rendite und eine nicht steuerbare Kapitalrückzahlung. Nach dem BFH-Urteil v. 30.10.2001 - VIII R 15/01 kann der Zufluss von (Kapital-)Einnahmen i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG durch bloße Gutschrift in den Büchern des Schuldners oder durch eine so genannte Novation dann angenommen werden, wenn der Gläubiger (Steuerpflichtige) nach den gesamten Umständen des Einzelfalls davon ausgehen durfte, dass er, hätte er statt des "Stehenlassens" des gutgeschriebenen Betrags und ggf. dessen "Novation" die Auszahlung gewählt, den betreffenden Betrag vom Schuldner ausgezahlt bekommen hätte.
Ist eine Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig, geht man davon aus, dass eine nicht steuerbare Kapitalrückzahlung vorliegt. Tipp: Betroffene können unter Hinweis auf das Urteil des BFH zumindest versuchen, dass ein Teil ihrer Scheinrenditen unbesteuert bleibt (Az: VIII R 15/01).
Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz - Az: 2 V 1324/03
Neues Urteil zur Versteuerung von Scheinrenditen
Nach einem Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz - Az: 2 V 1324/03 - können Anleger, die Opfer einen betrügerischen Schneeballsystems wurden, die verlorene Einlage den ausgezahlten Scheinrenditen entgegensetzen. Finanzämter verlangen in solchen Fällen die Besteuerung der dem Kapital anderer Anleger entnommenen Scheinrenditen, obwohl die Einlage in voller Höhe verloren ist. Nach diesem Urteil können nun Anleger einer Besteuerung dieser Auszahlungen entgehen.
Ende der zitierten Texte.
Diese Urteil soll jedoch dem BHF bereits erneut zur Beurteilung vorgelegt sein worden, so daß es für Sie als "ANLEGER" keineswegs als weißes Rauchzeichen zu deuten ist. Wie heißt es doch so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Die Erfahrung, "Geben ist seeliger denn Nehmen", wird meistenteils nur in den Erbauungsgottesdiensten von Religionsgemeinschaften gepredigt, seltener gelebt. In den profanen Niederungen des Alltags, insbesondere in dem Verhältnis Staat zu Bürger, dürfte, so steht zu befürchten, das hehre Wort letztendlich seine Verkehrung ins Gegenteil erfahren, so daß heraufdämmernde Bedenken einigen Gläubigen nicht ganz zu Unrecht Bauchgrummel verursachen.
Die vorstehende Einlassung meinerseits ist nicht als Rechtberatung zu verstehen. Sie stellt auschließlich meine private Meinung dar.
Rothenburg
zum Thema Besteuerung der von Ihnen erzielten Rendite lesen Sie nachstehendes aus Finanztip.de:
Besteuerung von Scheinrenditen
Ende der 80er Jahre hatten zehntausende Bundesbürger Vermögen bei der Firma ’Ambros S.A.’ angelegt, die traumhafte Renditen versprach. Überwiegend wurden damit Warentermingeschäfte in den USA getätigt. Leider gingen die meisten dieser spekulativen Geschäfte daneben. Als die versprochenen Renditen auch nicht mehr durch die eingesammelten Gelder neuer Anleger ausgezahlt werden konnten, platzte das ’Schneeballsystem’.
Doch damit war die Odyssee der betroffenen Anleger noch nicht beendet. In mehreren Urteilen (Az: VIII R 12/96, 13/96 und 57/95) hatte der BFH entschieden, dass die gutgeschriebenen ’Renditen’ als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert werden müssen. Und zwar unabhängig davon, ob die Anleger diese ’Renditen’ tatsächlich ausgezahlt erhielten oder zwecks Erhöhung ihres Kapitals bei der Ambros stehen ließen.
Von betrügerischen Anlagefirmen versprochene, aber niemals ausgezahlte Scheinrenditen müssen nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts Köln (AZ: 5 K 492 / 94) nicht immer versteuert werden. Die Richter betonten, dass für eine Steuerpflicht das Finanzamt zumindest Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit der Anlagefirma nachweisen müsse. Die bloße schriftliche Bestätigung der Gesellschaft, dass die Renditen gutgeschrieben seien, reiche nicht aus. Der Bundesfinanzhof hat in den so genannten "Ambros-Urteilen" die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus Geldanlagen bejaht und auch nochmals so bestätigt (BFH-Urteil vom 7.8.2002, BFH/NV 2002 S. 1576).
Der BFH neigt zu einer Aufteilung der Erträge in eine steuerpflichtige Rendite und eine nicht steuerbare Kapitalrückzahlung. Nach dem BFH-Urteil v. 30.10.2001 - VIII R 15/01 kann der Zufluss von (Kapital-)Einnahmen i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG durch bloße Gutschrift in den Büchern des Schuldners oder durch eine so genannte Novation dann angenommen werden, wenn der Gläubiger (Steuerpflichtige) nach den gesamten Umständen des Einzelfalls davon ausgehen durfte, dass er, hätte er statt des "Stehenlassens" des gutgeschriebenen Betrags und ggf. dessen "Novation" die Auszahlung gewählt, den betreffenden Betrag vom Schuldner ausgezahlt bekommen hätte.
Ist eine Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig, geht man davon aus, dass eine nicht steuerbare Kapitalrückzahlung vorliegt. Tipp: Betroffene können unter Hinweis auf das Urteil des BFH zumindest versuchen, dass ein Teil ihrer Scheinrenditen unbesteuert bleibt (Az: VIII R 15/01).
Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz - Az: 2 V 1324/03
Neues Urteil zur Versteuerung von Scheinrenditen
Nach einem Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz - Az: 2 V 1324/03 - können Anleger, die Opfer einen betrügerischen Schneeballsystems wurden, die verlorene Einlage den ausgezahlten Scheinrenditen entgegensetzen. Finanzämter verlangen in solchen Fällen die Besteuerung der dem Kapital anderer Anleger entnommenen Scheinrenditen, obwohl die Einlage in voller Höhe verloren ist. Nach diesem Urteil können nun Anleger einer Besteuerung dieser Auszahlungen entgehen.
Ende der zitierten Texte.
Diese Urteil soll jedoch dem BHF bereits erneut zur Beurteilung vorgelegt sein worden, so daß es für Sie als "ANLEGER" keineswegs als weißes Rauchzeichen zu deuten ist. Wie heißt es doch so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Die Erfahrung, "Geben ist seeliger denn Nehmen", wird meistenteils nur in den Erbauungsgottesdiensten von Religionsgemeinschaften gepredigt, seltener gelebt. In den profanen Niederungen des Alltags, insbesondere in dem Verhältnis Staat zu Bürger, dürfte, so steht zu befürchten, das hehre Wort letztendlich seine Verkehrung ins Gegenteil erfahren, so daß heraufdämmernde Bedenken einigen Gläubigen nicht ganz zu Unrecht Bauchgrummel verursachen.
Die vorstehende Einlassung meinerseits ist nicht als Rechtberatung zu verstehen. Sie stellt auschließlich meine private Meinung dar.
Rothenburg
Danke Herr Rothenburg.
Die zitierten Texte sind in typischem Juristenkauderwelsch geschrieben.
Im Klartext ( dazu sind Juristen nicht fähig ): Der Staat sieht, daß Bürger bei Schneeballsystemen Gelder zugesagt bekommen, welche sie nie ausgezahlt bekommen, weil alles Betrug ist.
Der Staat sagt sich: Hurrah, wieder eine Gelegenheit, unsere Bürger noch weiter zu schröpfen.
Wir besteuern einfach einen nie entstandenen Gewinn nach dem Motto: "Es hätte ja sein können, daß der Gewinn vielleicht doch entstanden sein könnte, obwohl er nie entstanden ist."
Klar doch, das reicht, um dem Opfer zusätzlich Geld abzunehmen.
So beteiligt sich der Staat vorsätzlich am Betrug und bestiehlt diejenigen, die sich gegen solch ein Verbrechen nicht wehren können.
Und dann bestätigen irgendwelche Ober-Gauner an irgendwelchen Oberfinanzgerichten diesen Betrug und Diebstahl am Bürger als "rechtmäßig".
Weiter so, armes Deutschland.
Hauptsache Kohle rein in die Staatskasse - egal wie.
Für das Reisschmeissen sind dann die Politiker und Beamten zuständig.
Die zitierten Texte sind in typischem Juristenkauderwelsch geschrieben.
Im Klartext ( dazu sind Juristen nicht fähig ): Der Staat sieht, daß Bürger bei Schneeballsystemen Gelder zugesagt bekommen, welche sie nie ausgezahlt bekommen, weil alles Betrug ist.
Der Staat sagt sich: Hurrah, wieder eine Gelegenheit, unsere Bürger noch weiter zu schröpfen.
Wir besteuern einfach einen nie entstandenen Gewinn nach dem Motto: "Es hätte ja sein können, daß der Gewinn vielleicht doch entstanden sein könnte, obwohl er nie entstanden ist."
Klar doch, das reicht, um dem Opfer zusätzlich Geld abzunehmen.
So beteiligt sich der Staat vorsätzlich am Betrug und bestiehlt diejenigen, die sich gegen solch ein Verbrechen nicht wehren können.
Und dann bestätigen irgendwelche Ober-Gauner an irgendwelchen Oberfinanzgerichten diesen Betrug und Diebstahl am Bürger als "rechtmäßig".
Weiter so, armes Deutschland.
Hauptsache Kohle rein in die Staatskasse - egal wie.
Für das Reisschmeissen sind dann die Politiker und Beamten zuständig.
Nicht Reisschmeissen, sondern "Rausschmeissen" wollte ich sagen.
Leider erlaubt dieses Forum kein Editieren.
Wer noch nicht weiß, wie die Politiker die Milliarden der Bürger rausschmeissen, sollte mal den Bund der Steuerzahler fragen.
Die haben Berge von Akten über die skandalöse Verschwendung von Steuergeldern.
Leider erlaubt dieses Forum kein Editieren.
Wer noch nicht weiß, wie die Politiker die Milliarden der Bürger rausschmeissen, sollte mal den Bund der Steuerzahler fragen.
Die haben Berge von Akten über die skandalöse Verschwendung von Steuergeldern.
CRA
inaktiv
Jetzt mal Klartext:
diejenigen von uns, die Dank der Großzügigkeit von Marcus Auszahlungen entgegengenommen haben, müssen diese auch versteuern.
Falls der ausgezahlte (sprich der zu versteuernde) Betrag niedriger ist als die erbrachte Einlage kann der Bürger den zu versteuernden Betrag von der Einlage abziehen. Somit gibt es keine Steuerschuld.
Im anderen Fall: die Entnahme war höher als die Einlage, diese wurde aber nicht entnommen -> Versteuern der Entnahme minus der Einlage!
diejenigen von uns, die Dank der Großzügigkeit von Marcus Auszahlungen entgegengenommen haben, müssen diese auch versteuern.
Falls der ausgezahlte (sprich der zu versteuernde) Betrag niedriger ist als die erbrachte Einlage kann der Bürger den zu versteuernden Betrag von der Einlage abziehen. Somit gibt es keine Steuerschuld.
Im anderen Fall: die Entnahme war höher als die Einlage, diese wurde aber nicht entnommen -> Versteuern der Entnahme minus der Einlage!
Rothenburg
inaktiv
@ global-services
Der Wunsch einer Partei, ein wie auch immer geartetes Verhältnis zwischen zwei Parteien, einer Überprüfung durch Gerichte zu unterziehen, ist legitim, kann und sollte aber nur Ausfluß einer sorgfältigen Analyse von Risiko und Chance sein.
Sie alle haben nur die Chance gesehen, nachdem die Felle den Fluß hinunter geschwommen waren, schnellstmöglich der Staatanwaltschaft Kenntnis zu geben und behelfs dieser umgehend das investierte Geld zurückzuerhalten.
Das Risiko, selbst Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen zu werden, ja noch ernüchternder, sich einer Ermiittlung seitens der Finanzbehörden ausgesetzt zu sehen, wurde von keinem der Apolgeten gesehen.
Es ist längst bekannt und mehrfach durch höchstrichterliche Urteile bestätigt wie Finanzbehörden zu Scheinrenditen u. -gewinnen stehen.
Es kann allenfalls überraschen, daß Sie bei Vertragschluß nicht um Rat bei denen eingekommen sind, die Ihnen neben dem Risiko, des investierten Geldes verlustig zu gehen, auch die nicht minder erhebliche Gefahr, seitens des Fiskus`auch noch dafür besteuert zu werden, aufgezeigt hätten.
Ihre Verärgerung darüber, menschlich verständlich, von der Sache her eher nicht.
Rothenburg
Der Wunsch einer Partei, ein wie auch immer geartetes Verhältnis zwischen zwei Parteien, einer Überprüfung durch Gerichte zu unterziehen, ist legitim, kann und sollte aber nur Ausfluß einer sorgfältigen Analyse von Risiko und Chance sein.
Sie alle haben nur die Chance gesehen, nachdem die Felle den Fluß hinunter geschwommen waren, schnellstmöglich der Staatanwaltschaft Kenntnis zu geben und behelfs dieser umgehend das investierte Geld zurückzuerhalten.
Das Risiko, selbst Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen zu werden, ja noch ernüchternder, sich einer Ermiittlung seitens der Finanzbehörden ausgesetzt zu sehen, wurde von keinem der Apolgeten gesehen.
Es ist längst bekannt und mehrfach durch höchstrichterliche Urteile bestätigt wie Finanzbehörden zu Scheinrenditen u. -gewinnen stehen.
Es kann allenfalls überraschen, daß Sie bei Vertragschluß nicht um Rat bei denen eingekommen sind, die Ihnen neben dem Risiko, des investierten Geldes verlustig zu gehen, auch die nicht minder erhebliche Gefahr, seitens des Fiskus`auch noch dafür besteuert zu werden, aufgezeigt hätten.
Ihre Verärgerung darüber, menschlich verständlich, von der Sache her eher nicht.
Rothenburg
Mir sind höchstrichterliche Ergüsse nicht bekannt gewesen.
Wenn diese Texte einen Diebstahl am Bürger durch schwülstige Formulierungen rechtfertigen, verdienen sie auch nur Abscheu.
Herr Rothenburg,
Ihre Argumentation geht meines Erachtens in die völlig falsche Richtung.
Der Staat hat nicht die Aufgabe, Opfer auszuplündern.
Aber Sie verteidigen das sogar noch.
Sie gehören zu der Abteilung "Schadenfreude" und das halte ich für einen üblen Charakterzug.
Überhaupt tummeln sich hier einige Leute, welche einen richtigen Kick dabei haben, ständig auf Betrogenen herumzutrampeln.
Pfui Teufel.
Wenn diese Texte einen Diebstahl am Bürger durch schwülstige Formulierungen rechtfertigen, verdienen sie auch nur Abscheu.
Herr Rothenburg,
Ihre Argumentation geht meines Erachtens in die völlig falsche Richtung.
Der Staat hat nicht die Aufgabe, Opfer auszuplündern.
Aber Sie verteidigen das sogar noch.
Sie gehören zu der Abteilung "Schadenfreude" und das halte ich für einen üblen Charakterzug.
Überhaupt tummeln sich hier einige Leute, welche einen richtigen Kick dabei haben, ständig auf Betrogenen herumzutrampeln.
Pfui Teufel.
Apolgeten
Hallo Rothenburg,
in meinem ersten Beitrag hier habe ich sehr wohl auf dieses Risiko hingewiesen - und ich denke, dass man dies auch verstehen konnte.
Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen - man kann auch ein Zitat aus der Bibel verwenden: Wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Also noch einmal im Klartext: wer eine solche Strafanzeige erstattet sollte damit rechnen, selbst das Ziel von Ermittlungen zu werden, und sei es "nur" vom FA bzw. der Steuerfahndung. Und wer all dies für sich und seine Situation für vernachlässigbar gefährlich hält, soll ruhig zur Anzeige schreiten. Was man sich davon jedoch verspricht ist mir unklar. Denn Betrug ist ein Offizialdelikt und wird so oder so bestraft. Und nur um eine zivilrechtliche Forderung durchzusetzen ist das Strafverfahren durchaus nicht immer von Vorteil.
Und wie Rothenburg sage auch ich: das ist nur meine private Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung oder Ähnliches.
Gruß Karin
in meinem ersten Beitrag hier habe ich sehr wohl auf dieses Risiko hingewiesen - und ich denke, dass man dies auch verstehen konnte.
Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen - man kann auch ein Zitat aus der Bibel verwenden: Wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Also noch einmal im Klartext: wer eine solche Strafanzeige erstattet sollte damit rechnen, selbst das Ziel von Ermittlungen zu werden, und sei es "nur" vom FA bzw. der Steuerfahndung. Und wer all dies für sich und seine Situation für vernachlässigbar gefährlich hält, soll ruhig zur Anzeige schreiten. Was man sich davon jedoch verspricht ist mir unklar. Denn Betrug ist ein Offizialdelikt und wird so oder so bestraft. Und nur um eine zivilrechtliche Forderung durchzusetzen ist das Strafverfahren durchaus nicht immer von Vorteil.
Und wie Rothenburg sage auch ich: das ist nur meine private Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung oder Ähnliches.
Gruß Karin
@global-services
Wenn ich mich recht erinnere, gab es einige User, die relativ zeitig darauf hingewiesen haben, wie die Chose CLT enden wird.
Auch recht gut kann ich mich erinnern, wie man, seitens der CLT-Jünger, über eben diese User hergefallen ist, da man in ihrer Borniertheit nicht zur Kenntnis nehmen wollte, dass es sich hierbei um Betrug, und dies im geradezu klassischen Sinne, handeln würde.
Und nun kommen Sie mit einer Unverfrorenheit sondersgleichen hier angetrabt und beschweren sich darüber, dass man auf die Betrogenen rumtrampelt.
Ich glaube, die CLT-Gemeinde hat es sich redlich <verdient>!!!
Wenn ich mich recht erinnere, gab es einige User, die relativ zeitig darauf hingewiesen haben, wie die Chose CLT enden wird.
Auch recht gut kann ich mich erinnern, wie man, seitens der CLT-Jünger, über eben diese User hergefallen ist, da man in ihrer Borniertheit nicht zur Kenntnis nehmen wollte, dass es sich hierbei um Betrug, und dies im geradezu klassischen Sinne, handeln würde.
Und nun kommen Sie mit einer Unverfrorenheit sondersgleichen hier angetrabt und beschweren sich darüber, dass man auf die Betrogenen rumtrampelt.
Ich glaube, die CLT-Gemeinde hat es sich redlich <verdient>!!!
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Wie wahr.
Wenn sich alle Frühwarner so richtig Luft gemacht haben und sich für den Unglauben der CLT-Jünger gerächt haben, dürfte ja wieder Ruhe einkehren.
Ach nein,
da fehlt noch der Pleitegeier BRD, der mit verbrecherischen Gesetzen voller Genuß zusätzlich über die Betrogenen herfällt.
Armes Deutschland, voller Neid und Mißgunst, voller Schadenfreude und voll von Unrecht.
Wie wahr.
Wenn sich alle Frühwarner so richtig Luft gemacht haben und sich für den Unglauben der CLT-Jünger gerächt haben, dürfte ja wieder Ruhe einkehren.
Ach nein,
da fehlt noch der Pleitegeier BRD, der mit verbrecherischen Gesetzen voller Genuß zusätzlich über die Betrogenen herfällt.
Armes Deutschland, voller Neid und Mißgunst, voller Schadenfreude und voll von Unrecht.
carnivore
inaktiv
Zitat von »"global-services"«
Mir sind höchstrichterliche Ergüsse nicht bekannt gewesen.
Wenn diese Texte einen Diebstahl am Bürger durch schwülstige Formulierungen rechtfertigen, verdienen sie auch nur Abscheu.
Unwissenheit (Ich will es mal so vornehm ausdrücken.) schützt vor Strafe nicht.
Zitat
Der Staat hat nicht die Aufgabe, Opfer auszuplündern.
Welche Opfer? Diejenigen, die hier noch vor kurzem im 7. CLT-Himmel schwebten und sich süffisant über die "nervenschwachen Kleinanleger", die doch bitte bei diesem "genialen" Projekt draussen bleiben sollten ausliessen?
Zitat
Überhaupt tummeln sich hier einige Leute, welche einen richtigen Kick dabei haben, ständig auf Betrogenen herumzutrampeln.
Pfui Teufel.
Auf die "Betrogenen", die alle Warnungen in den Wind schlugen obwohl sie es hätten besser wissen können gilt das Wort von Gian Pietro Carafa:
"Mundus vult decipi. Ergo decipiatur!".
scnr
carnivore
inaktiv
Zitat von »"global-services"«
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
"Nur die d...mmsten Kälber suchen ihre Metzger selber.", trifft es wohl eher.
Zitat
Wie wahr.
Ja, wie wahr!
Zitat
Wenn sich alle Frühwarner so richtig Luft gemacht haben und sich für den Unglauben der CLT-Jünger gerächt haben, dürfte ja wieder Ruhe einkehren.
Ich glaube nicht, dass es so lange dauert, bis die nächste "100 (drop your favourite number)%-Rendite-in-24h"-Sau durchs Anlegerdorf getrieben wird. Wieder werden etliche user auftauchen und in den blumigsten Worten schildern, wie sie doch abgeräumt haben und was für kompetente und eloquente Macher da am Start sind und der Katzenjammer wird wieder entsprechend groß sein...
So what?
Zitat
Ach nein,
da fehlt noch der Pleitegeier BRD, der mit verbrecherischen Gesetzen voller Genuß zusätzlich über die Betrogenen herfällt.
Armes Deutschland, voller Neid und Mißgunst, voller Schadenfreude und voll von Unrecht.
Eigentlich müsste man doch aus Schaden klug werden?
An alle Kleingeister und Spießbürger und Untertanen des Unrechtsstaates BRD:
Immer schön draufhauen auf die Opfer von Betrügern.
Das macht so richtig Laune und so kann ein Kleingeist auch mal zeigen, wieviel Mumm in ihm steckt.
Keine Freude ist so schön wie Schadenfreude.
Das ist das Motto hier.
Und dann noch den Diebstahl des Staates an den Opfern gutheißen.
Armes Deutschland, höre Dir diese unglaublichen Neider und Mißgünstlinge an - die perfekten Sklaven.
Immer schön draufhauen auf die Opfer von Betrügern.
Das macht so richtig Laune und so kann ein Kleingeist auch mal zeigen, wieviel Mumm in ihm steckt.
Keine Freude ist so schön wie Schadenfreude.
Das ist das Motto hier.
Und dann noch den Diebstahl des Staates an den Opfern gutheißen.
Armes Deutschland, höre Dir diese unglaublichen Neider und Mißgünstlinge an - die perfekten Sklaven.
goldinvest
inaktiv
Sehe ich genauso, die sogenannten "Scheinrenditen" stammen ja dann aus den Einzahlungen anderer Mitglieder, sind also deren Besitz oder Eigentum!! Und das soll man jetzt versteuern lassen???
Soll heißen der Staat holt sich noch mal schnell aus dem Betrug seinen Anteil raus!!!!!NICHT ZU FASSEN!!!
Soll heißen der Staat holt sich noch mal schnell aus dem Betrug seinen Anteil raus!!!!!NICHT ZU FASSEN!!!
Schultes
inaktiv
Re: Schreiben der StA München
Zitat von »"Peter Wilhelm"«
Zitat von »"WolfZ"«
Habe heute ein 12 seitiges Antwortschreiben der StA München aufgrund
meiner Anzeige gegen M.L. erhalten.
Die waren aber schnell, innerhalb einer Woche.
Folgende Infos sind Aussagen der Staatsanwaltschaft:
Zitat
- Fakt ist, es ist nicht getradet worden.
Nein! Ist das wirklich wahr... :roll: Das ist ja nicht zu fassen...
Zitat
- alle Gelder die vor dem 06.10.05 bei S.P. (Swiss Post) eingezahlt wurden sind arrestiert bis zum Abschluss des Verfahrens.
Zitat
- bei der Firma Force Worldwide Investments in den USA handelt es sich nach den bisherigen Ermittlungen um eine reine Briefkastenfirma ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit.
- Der Beschuldigte verfügte auch nicht über die notwendige Erlaubnis des Bundesaufsichtsamts für Finanzdienstleistungen für das Betreiben derartiger Bankgeschäfte.
- strafbar als Betrug in 3.000 Fällen in Tatmehrheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften.
Nein! Ist das wirklich wahr... :roll: Das ist ja nicht zu fassen...
Zitat
- mindestens 8,0 Mio. EUR Anlagegelder wurden eingesammelt.
-Geldflüsse bei der S.P. erfolgten im Wesentlichen nur für den Erwerb von insgesamt 4 Luxusfahrzeugen = 406.000 EUR
Den kompletten Text stelle ich dem GOMAPA Administrator zur Aufklärung
der Wahrheit gerne zur Verfügung. (bitte Mail an mich.)
Wer glaubt jetzt noch immer an die Unschuld von M.L. ?
WolfZ
Weiter so Ihr Glücksritter... Der nächste Galgenvogel wartet sicher schon!
FG PW
dann jetzt bitte konsequent
Zitat von »"goldinvest"«
Sehe ich genauso, die sogenannten "Scheinrenditen" stammen ja dann aus den Einzahlungen anderer Mitglieder, sind also deren Besitz oder Eigentum!! Und das soll man jetzt versteuern lassen???
@goldinvest
Sie haben es also kapiert - es war der Schneeball. Ihr nächster Schritt sollte dann jetzt die Rückzahlung Ihrer "Scheinrenditen" in die Masse sein, damit die legalen Besitzer wieder an ihr Eigentum kommen. Besonderer Vorteil dieser Aktion wäre, dass Sie es dann auch nicht dieser (ach so ungerechten) Besteuerung zu unterwerfen haben.
unbelievable,
einer Besteuerung von echten Renditen wird wohl niemand widersprechen.
Ich wehre mich gegen die Besteuerung von nicht ausgezahlten "Renditen", welche nur "auf dem Papier" zur Täuschung des Anlegers anfielen.
Die einzig richtige und vernünftige Vorgehensweise bei ponzis oder Schneeballsystemen ist das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren:
Leute, welche "Gewinne" ausgezahlt bekamen, welche in Wirklichkeit aus den Einzahlungen von anderen Anlegern stammen, haben alles, was ihre Einlage übersteigt, in die Masse zurückzuführen.
Aus der Masse erhalten die Geschädigten dann ihre Einlage zurück.
Eine Versteuerung von niemals entstandenen Gewinnen ist absurd und steht bei der obengenannten Vorgehensweise niemals zur Debatte.
einer Besteuerung von echten Renditen wird wohl niemand widersprechen.
Ich wehre mich gegen die Besteuerung von nicht ausgezahlten "Renditen", welche nur "auf dem Papier" zur Täuschung des Anlegers anfielen.
Die einzig richtige und vernünftige Vorgehensweise bei ponzis oder Schneeballsystemen ist das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren:
Leute, welche "Gewinne" ausgezahlt bekamen, welche in Wirklichkeit aus den Einzahlungen von anderen Anlegern stammen, haben alles, was ihre Einlage übersteigt, in die Masse zurückzuführen.
Aus der Masse erhalten die Geschädigten dann ihre Einlage zurück.
Eine Versteuerung von niemals entstandenen Gewinnen ist absurd und steht bei der obengenannten Vorgehensweise niemals zur Debatte.



