RA Olaf Tank, Osnabrück - Schmutzige Geschäfte im Internet!
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RA Olaf Tank, Osnabrück - Schmutzige Geschäfte im Internet!
Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank und die Abmahnfalle. Erfahren Sie, wie Sie die Zahlung der Rechnungen umgehen können und wie Sie sich gegen Anwalt Tank zur Wehr setzen.
Osnabrücker Zeitung
Kurzübersicht: Olaf Tank
Die Gebrüder Schmidtlein auf GoMoPa:
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Zitat
Das Internet ist eine Gelddruckmaschine für Olaf Tank. Ein Osnabrücker Anwalt (Rechtsanwalt Olaf Tank) hat offenbar einen sicheren Dreh gefunden, vor allem jungen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Rechtsanwalt Olaf Tank
Die Masche ist nicht neu, funktioniert aber trotz aller Warnungen der Polizei und Verbraucherzentralen immer noch. Nur die Strippenzieher selbst wissen, wie viele Internetnutzer in die Falle getappt sind. Sicher ist: Nicht wenige zahlten unter dem Eindruck eines harsch formulierten anwaltlichen Schreibens aus Osnabrück die Rechnung von 123 Euro.
Aber etwa 4000 taten es nicht, sondern setzten sich zur Wehr: So viele Anzeigen liegen nach Angaben der Ermittler in Rüsselsheim gegen die dubiosen Internetdienstleister inzwischen vor. Wegen der schier unüberschaubaren Masse hat die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt die Ermittlungen an sich gezogen. Nach deren Angaben sind 2800 Fälle eingestellt worden, weil kein Betrug nachzuweisen ist. Einige hundert Fälle harren noch der Prüfung. Und dann sind da noch etwa 900 Fälle von Surfern, die energisch bestreiten, die kostenpflichtigen Angebote überhaupt angeklickt zu haben.
Die Gelddruckerei funktionierte bis März vergangenen Jahres wie geschmiert. Die Gebrüder Schmidtlein aus dem hessischen Büttelborn boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt. Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 „gefährliche Webseiten“ der Brüder auf.
Als im März vergangenen Jahres der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Firma wegen Wettbewerbsverstößen abmahnte, wurden die Seiten flugs geändert. Jetzt steht neben der Anmeldemaske der Hinweis auf die Kosten. Damit sind die Anbieter rechtlich auf der sicheren Seite.
Trotzdem erhält die Polizei die Warnung aufrecht. Gerade erst mahnte die Polizeiinspektion Rotenburg nach neuen Fällen, dass für „nichts sagende Informationen“ viel Geld verlangt werde.
Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite Drogen.-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll. Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor.
Der Osnabrücker Anwalt ist persönlich nicht zu sprechen. Die Geschäfte werden über ein Call-Center abgewickelt. Seltsam: Als Dominika Lehmann telefonisch angekündigt, nicht zu zahlen, ist die Gegenseite handzahm: „Wir nehmen das zurück“, habe der Agent sofort geantwortet. Verbraucherschützer raten, auf keinen Fall zu zahlen. Das dubiose Trio scheue eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen der Kosten und öffentlichen Aufmerksamkeit.
Der Anwaltskammer sind die Machenschaften des Osnabrücker Anwalts angezeigt worden. „Über laufende Verfahren geben wir keine Auskünfte“, teilte die Anwaltskammer mit.
Osnabrücker Zeitung
Kurzübersicht: Olaf Tank
Die Gebrüder Schmidtlein auf GoMoPa:
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Gebrüder Schmidtlein
Man darf sich nicht alles gefallen lassen.
Mein Sohn hat ebenfalls ein solches Schreiben bekommen, obwohl nachweislich er nicht auf einer der Seiten der Scxhmidtlein Brüder gewesen ist.
Ergebnis: Je eine Strafanzeige wegen versuchter Erpressung an die Schmidtlein GBR sowie an den RA Oliver Tank.
Mal sehen, was der Staatsanwalt daraus macht.
Ergebnis: Je eine Strafanzeige wegen versuchter Erpressung an die Schmidtlein GBR sowie an den RA Oliver Tank.
Mal sehen, was der Staatsanwalt daraus macht.
Aktuelles Schreiben von RA Tank
folgende Aufforderung ist heute per mail eingetroffen. Ich habe definitiv nie etwas bei den Betrügern Schmidtlein geordert, da mir der Namen durch Gomopa bekannt ist und ich solche Dienstleistung nicht einmal umsonst bräuchte.
Ich werde ggf. Strafanzeige gegen den RA stellen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Anwaltskanzlei [mailto<a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=20228" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>]
Gesendet: Dienstag, 10. April 2007 ..........
An: info@........
Betreff: AZ: 48112.....
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück
Aktenzeichen: 908401/60
Osnabrück, den 31.04.2007
Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
Sehr geehrte Kunde,
hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:
Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R122506 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.902.152.93.
Sie schulden meiner Mandantschaft daher 054,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.
Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.
Liquidation:
1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 869,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 0,50 EUR
Gesamtsumme 548,00 EUR
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 862,00 EUR.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum
09.04.2007 (hier eingehend)
auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.
Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Tank
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
Pressemitteilung: Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
Ich werde ggf. Strafanzeige gegen den RA stellen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Anwaltskanzlei [mailto<a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=20228" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>]
Gesendet: Dienstag, 10. April 2007 ..........
An: info@........
Betreff: AZ: 48112.....
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück
Aktenzeichen: 908401/60
Osnabrück, den 31.04.2007
Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
Sehr geehrte Kunde,
hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:
Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R122506 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.902.152.93.
Sie schulden meiner Mandantschaft daher 054,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.
Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.
Liquidation:
1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 869,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 0,50 EUR
Gesamtsumme 548,00 EUR
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 862,00 EUR.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum
09.04.2007 (hier eingehend)
auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.
Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Tank
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
Pressemitteilung: Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Korrespondent« (09.02.2009, 17:35)
Re: Aktuelles Schreiben von RA Tank
Zitat von »"chef-manni"«
folgende Aufforderung ist heute per mail eingetroffen. Ich habe definitiv nie etwas bei den Betrügern Schmidtlein geordert, ...
Ich werde ggf. Strafanzeige gegen den RA stellen.
...
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück
Aktenzeichen: 908401/60
Osnabrück, den 31.04.2007
...
@all
Auch ich erhielt heute ein entsprechendes eMail mit dem o.a. Inhalt, allerdings unter dem Aktenzeichen: 198102/85
Osnabrück, den 31.04.2007
Ich hielt soeben Rücksprache mit Herrn Höcker vom Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V., Fon 0541 / 33 51 70, der ebenfalls heute wiederum zwei Zahlungsaufforderungen von betreffendem Anwalt erhalten hat. Der Olaf Tank ist tatsächlich als Rechtsanwalt zugelassen.
Ich erhielt den Rat, eine Strafanzeige gegen RA Olaf Tank bei der Staatsanwaltschaft Onsabrück einzureichen. Da der Fall dort schon strafrechtlich bearbeitet wird, reicht ein Schreiben mit dem Hinweis "Versuchter Betrug zu meinem Nachteil". Ich empfehle, einen Ausdruck des Tank-eMails beizufügen.
Achtung: Auf gar keinen Fall den Anhang öffnen! Darin soll sich ein sog. Trojaner befinden!
Der Inhalt des Anhanges, angeblich eine Rechnung, ist auch für die Strafanzeige nicht relevant, da die angebliche Forderung im eMail-Text aufgeführt wurde.
Die Adresse der STA Osnabrück finden Sie hier:
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C7546787_N5809256_L20_D0_I3749624.html
WC.Hofmann
Das sind Spam Mails! Geplante Attacken, die ab und zu auch den Richtigen treffen können ... :cool:
Da möchte jemand den Herrn Rechtsanwalt Schaden zufügen und seine Emailadresse bei sämtlichen Providern bannen und den entsprechenden Blacklists zufügen lassen. Kann man alles ordern! Profis wissen auch wie man sich dagegen schützt ... ;-)
Da möchte jemand den Herrn Rechtsanwalt Schaden zufügen und seine Emailadresse bei sämtlichen Providern bannen und den entsprechenden Blacklists zufügen lassen. Kann man alles ordern! Profis wissen auch wie man sich dagegen schützt ... ;-)
Olaf Tank und sein merkwürdiges Inkasso
Der neueste Rat gegen die lästigen Inkassobriefe, die der Osnabrücker Anwalt Olaf Tank schon seit drei Jahren für die hessichen Schmidtlein-Brüder an Internetnutzer in ganz Deutschland verschickt, kommt von der Verbraucherzentrale Bayern.

Downloaden, bis der Arzt kommt! Wer sich anmeldet, landet in der Abo-Falle
Der dortige Jurist Markus Saller rät allen, die angeblich ein Zwei-Jahresabo für 168 Euro auf hausaufgaben-heute.com, p2p-heute.com (Foto) oder 42 ähnlichen Webseiten der Redcio OHG (ehemals Schmidtlein GbR) abgeschlossen haben, obwohl sie ihre Daten lediglich für einen kostenlosen Schnupperbesuch eingetippt hatten: Einfach ignorieren. Reagieren Sie erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dann sollte man fristgericht Widerspruch einlegen.
Die harsche Drohung von Olaf Tank, er werde seinen Mandanten raten, rechtliche Schritte einzuleiten, ist blanker Bluff. Wir warten auf die rechtlichen Schritten, mit denen der Anwalt droht, sagt Jurist Saller dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net. Bislang landete nicht ein einziger Fall vor dem Gericht.
Denn die Abzock-Maschine des wohl fleißigsten Inkasso-Schreibers (jeder Brief an Leichtgläubige beschert Tank 39 Euro Gebühr) bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und scheut das Licht der Öffentlichkeit. Olaf Tank musste bereits hart um seinen guten Ruf kämpfen.
4000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung musste Tank im Jahre 2006 abwehren. Auch gegen Juristenschelte aus den eigenen Reihen musste der Inkassoanwalt vorgehen.
Der Vorsitzenden des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins, Karl-Wilhelm Höcker, darf seit dem 27. April 2007 gegen 5000 Euro Strafe nicht mehr sagen: Es müsse dem Juristen Tank völlig klar sein, dass die Schmidtlein GbR in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Das Internet-Logo der Inkassokanzlei Olaf Tank aus Osnabrück
Der Auftritt der Kanzlei von Olaf Tank im Internet gleicht heute einer Trutzburg. 34 amtliche Schreiben von Amtsgerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften führt der Anwalt auf seiner Startseite unter der Überschrift Aktuelles zum Thema Internetabos Schmidtlein GbR ins Feld. Die Kontakt-Telefonnummer des Anwalts im Impressum ist ein Fake.
Doch seine offenbar einzige Mandantschaft, die Gebrüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) aus Büttelborn (Hessen), ist echt.
Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.
Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.
Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.
Ihre Masche war immer dieselbe:
Die Gebrüder Schmidtlein boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt.
Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 gefährliche Webseiten der Brüder auf.
Viele sind ihr Geld auch gar nicht wert. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.
Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren fürs erste Jahr. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite drogen-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll.
Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor.
Viele waren eingeschüchtert und zahlten. Die Gelddruckmaschine funktionierte wie geschmiert.
Nichts konnte die Brüder stoppen.
Weder die 350 aufgebrachten Eltern, die am 12. April 2006 vor dem Elternhaus der Schmidtleins in Büttelborn demonstrierten, noch die Worte von Gemeindebürgermeister Horst Golzenleuchter, der der Zeitung Echo Online sagte: Es ist nicht falsch, wenn das in die Öffentlichkeit kommt. Das kann nur helfen, Schaden abzuwenden.
Genauso zeigten die 16 Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin aus dem selben Jahr wenig Wirkung. Auch nicht die Musterwiderspruchsschreiben, die es bei allen Verbraucherzentralen gibt.
Selbst eine Verurteilung vom Landgericht Darmstadt am 8. Mai 2007 konnte die Schmidtleins kaum schrecken. Das Gericht verurteilte die Brüder zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 24.000 Euro, weil ihre Hausaufgaben-, Bastel- und Songtexteseiten nicht als kostenppflichtige Dienste erkennbar waren (AZ 12 O 532/06).
Die Schmidtleins leiteten ihre Seiten zum Beispiel von Hausaufgaben.de auf hausaufgaben-heute.com oder p2p-heute.com (Motto: Downloaden, bis der Arzt kommt) um. Die Seiten wurden auf Servern in Österreich betrieben. Das Firmengeflecht ist verschachtelt.
Andreas und Manuel Schmidtlein waren von November 2004 bis Dezember 2005 Gesellschafter und Geschäftsführer der mms mobile entertainment GmbH in Tillmitsch. Gegründet wurde die Firma gemeinsam mit dem Österreicher Walter Temmer (30). Im Dezember 2005 erwarb ein Gernot Labudik alle Geschäftsanteile.
Walter Temmer ist seit 2004 gleichzeitig Geschäftsführer der visions4tomorrow marketing GmbH. Zu dieser Firma gehört zum Beispiel die Seite basteln.at . Im Impressum der Webseite steht wieder Andreas & Manuel Schmidtlein OHG.
Mehrere Domains der Schmidtleins, z. B. drogen-heute.com oder suchen-heute.com, sind auf österreichischen Servern der Firma Maxolution Internet Services GmbH zu finden.
Doch auch in Österreich formierte sich Widerstand.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008, dass alle 12 AGB -Klauseln der Schmidtlein-Firmen gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Mehre Klauseln in den AGBs sind zu unterlassen, so das Urteil.
Das Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz in Österreich eingeleitet.
Und in Deutschland bekamen die Brüder den neuen Wind der EU-Richtlinie zu spüren, wonach bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Gewinne eingezogen werden können.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Schmidtleins am 13. Januaer 2009, über ihr Unternehmen Auskunft zu erteilen. Es geht um die Verwendung der Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie über weitere betriebliche Kosten.
Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf Gewinnabschöpfung beziffert werden.
Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht.
Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe.
Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.
Der Verteidiger der Gebrüder Schmidtlein ist ein Bernhard Syndikus (50). Der Münchner Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Syndikus bestreitet alle Vorwürfe. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn. Umgekehrt taucht der Verteidiger bei basteln.de als administrativer Kontakt auf.
Pressemitteilung: Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
Kurzübersicht: Olaf Tank

Downloaden, bis der Arzt kommt! Wer sich anmeldet, landet in der Abo-Falle
Der dortige Jurist Markus Saller rät allen, die angeblich ein Zwei-Jahresabo für 168 Euro auf hausaufgaben-heute.com, p2p-heute.com (Foto) oder 42 ähnlichen Webseiten der Redcio OHG (ehemals Schmidtlein GbR) abgeschlossen haben, obwohl sie ihre Daten lediglich für einen kostenlosen Schnupperbesuch eingetippt hatten: Einfach ignorieren. Reagieren Sie erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dann sollte man fristgericht Widerspruch einlegen.
Die harsche Drohung von Olaf Tank, er werde seinen Mandanten raten, rechtliche Schritte einzuleiten, ist blanker Bluff. Wir warten auf die rechtlichen Schritten, mit denen der Anwalt droht, sagt Jurist Saller dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net. Bislang landete nicht ein einziger Fall vor dem Gericht.
Denn die Abzock-Maschine des wohl fleißigsten Inkasso-Schreibers (jeder Brief an Leichtgläubige beschert Tank 39 Euro Gebühr) bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und scheut das Licht der Öffentlichkeit. Olaf Tank musste bereits hart um seinen guten Ruf kämpfen.
4000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung musste Tank im Jahre 2006 abwehren. Auch gegen Juristenschelte aus den eigenen Reihen musste der Inkassoanwalt vorgehen.
Der Vorsitzenden des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins, Karl-Wilhelm Höcker, darf seit dem 27. April 2007 gegen 5000 Euro Strafe nicht mehr sagen: Es müsse dem Juristen Tank völlig klar sein, dass die Schmidtlein GbR in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Das Internet-Logo der Inkassokanzlei Olaf Tank aus Osnabrück
Der Auftritt der Kanzlei von Olaf Tank im Internet gleicht heute einer Trutzburg. 34 amtliche Schreiben von Amtsgerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften führt der Anwalt auf seiner Startseite unter der Überschrift Aktuelles zum Thema Internetabos Schmidtlein GbR ins Feld. Die Kontakt-Telefonnummer des Anwalts im Impressum ist ein Fake.
Doch seine offenbar einzige Mandantschaft, die Gebrüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) aus Büttelborn (Hessen), ist echt.
Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.
Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.
Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.
Ihre Masche war immer dieselbe:
Die Gebrüder Schmidtlein boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt.
Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 gefährliche Webseiten der Brüder auf.
Viele sind ihr Geld auch gar nicht wert. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.
Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren fürs erste Jahr. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite drogen-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll.
Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor.
Viele waren eingeschüchtert und zahlten. Die Gelddruckmaschine funktionierte wie geschmiert.
Nichts konnte die Brüder stoppen.
Weder die 350 aufgebrachten Eltern, die am 12. April 2006 vor dem Elternhaus der Schmidtleins in Büttelborn demonstrierten, noch die Worte von Gemeindebürgermeister Horst Golzenleuchter, der der Zeitung Echo Online sagte: Es ist nicht falsch, wenn das in die Öffentlichkeit kommt. Das kann nur helfen, Schaden abzuwenden.
Genauso zeigten die 16 Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin aus dem selben Jahr wenig Wirkung. Auch nicht die Musterwiderspruchsschreiben, die es bei allen Verbraucherzentralen gibt.
Selbst eine Verurteilung vom Landgericht Darmstadt am 8. Mai 2007 konnte die Schmidtleins kaum schrecken. Das Gericht verurteilte die Brüder zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 24.000 Euro, weil ihre Hausaufgaben-, Bastel- und Songtexteseiten nicht als kostenppflichtige Dienste erkennbar waren (AZ 12 O 532/06).
Die Schmidtleins leiteten ihre Seiten zum Beispiel von Hausaufgaben.de auf hausaufgaben-heute.com oder p2p-heute.com (Motto: Downloaden, bis der Arzt kommt) um. Die Seiten wurden auf Servern in Österreich betrieben. Das Firmengeflecht ist verschachtelt.
Andreas und Manuel Schmidtlein waren von November 2004 bis Dezember 2005 Gesellschafter und Geschäftsführer der mms mobile entertainment GmbH in Tillmitsch. Gegründet wurde die Firma gemeinsam mit dem Österreicher Walter Temmer (30). Im Dezember 2005 erwarb ein Gernot Labudik alle Geschäftsanteile.
Walter Temmer ist seit 2004 gleichzeitig Geschäftsführer der visions4tomorrow marketing GmbH. Zu dieser Firma gehört zum Beispiel die Seite basteln.at . Im Impressum der Webseite steht wieder Andreas & Manuel Schmidtlein OHG.
Mehrere Domains der Schmidtleins, z. B. drogen-heute.com oder suchen-heute.com, sind auf österreichischen Servern der Firma Maxolution Internet Services GmbH zu finden.
Doch auch in Österreich formierte sich Widerstand.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008, dass alle 12 AGB -Klauseln der Schmidtlein-Firmen gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Mehre Klauseln in den AGBs sind zu unterlassen, so das Urteil.
Das Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz in Österreich eingeleitet.
Und in Deutschland bekamen die Brüder den neuen Wind der EU-Richtlinie zu spüren, wonach bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Gewinne eingezogen werden können.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Schmidtleins am 13. Januaer 2009, über ihr Unternehmen Auskunft zu erteilen. Es geht um die Verwendung der Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie über weitere betriebliche Kosten.
Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf Gewinnabschöpfung beziffert werden.
Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht.
Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe.
Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.
Der Verteidiger der Gebrüder Schmidtlein ist ein Bernhard Syndikus (50). Der Münchner Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Syndikus bestreitet alle Vorwürfe. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn. Umgekehrt taucht der Verteidiger bei basteln.de als administrativer Kontakt auf.
Pressemitteilung: Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
Kurzübersicht: Olaf Tank
gibt noch eine Kollegin...
...von ihm. Gestern in PlusMinus wurde ihr ein ganzer Bericht gewidmet.
Die Frau (den Namen habe ich vergessen) ist nicht angreifbar. Die hat die ganzen Gesetzeslücken für ihr kriminelles Geschäft gefunden.
Laut Ihrer Bank (Sparkasse) hat sie tägliche Einnahmen von ca. 20.000 €!
Unsere allseits beliebten Politiker hätten zwar die Möglichkeit diesen Sumpf trocken zu legen ... doch tut einer was?
Causa
Die Frau (den Namen habe ich vergessen) ist nicht angreifbar. Die hat die ganzen Gesetzeslücken für ihr kriminelles Geschäft gefunden.
Laut Ihrer Bank (Sparkasse) hat sie tägliche Einnahmen von ca. 20.000 €!
Unsere allseits beliebten Politiker hätten zwar die Möglichkeit diesen Sumpf trocken zu legen ... doch tut einer was?
Causa
stern TV - Mittwoch 04.11.2009 um 22:15 Uhr
Abofallen im Internet: Neue Hoffnung für Geschädigte
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sind bereits hunderttausende Menschen auf so genannte Abo-Fallen im Internet hereingefallen. Die vermeintlich harmlosen Seiten arbeiten immer nach der gleichen Masche: Sie suggerieren kostenlose Dienste. Dafür hinterlässt der Nutzer seine Kontaktdaten. Dass es sich allerdings um ein kostenpflichtiges Abo handelt, erfahren die ahnungslosen User erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Zahlt der Kunde nicht, wird er schließlich mit Mahnungen spezialisierter Inkasso-Anwälte bombardiert. Der Anwalt Benedikt Klas hat sich den Kampf gegen seine unseriösen Kollegen zur Aufgabe gemacht. Wie sich Abmahn-Opfer wehren können, erklärt er live im Studio.
Abofallen im Internet: Neue Hoffnung für Geschädigte
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sind bereits hunderttausende Menschen auf so genannte Abo-Fallen im Internet hereingefallen. Die vermeintlich harmlosen Seiten arbeiten immer nach der gleichen Masche: Sie suggerieren kostenlose Dienste. Dafür hinterlässt der Nutzer seine Kontaktdaten. Dass es sich allerdings um ein kostenpflichtiges Abo handelt, erfahren die ahnungslosen User erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Zahlt der Kunde nicht, wird er schließlich mit Mahnungen spezialisierter Inkasso-Anwälte bombardiert. Der Anwalt Benedikt Klas hat sich den Kampf gegen seine unseriösen Kollegen zur Aufgabe gemacht. Wie sich Abmahn-Opfer wehren können, erklärt er live im Studio.
Videos zum Thema: Olaf Tank
ZDF WISO - Die Abzocke Opendownload.de & Softwaresammler.de
Internetabzocke - der Clip Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
ZDF WISO - Gerichtliche Mahnbescheide von Internetabzocker
RTL Explosiv - Auf der Suche nach der %u201EBelleros Premium Media Ltd."
Akte 09 - Über Opendownload, Online Content & Olaf Tank (Teil 1)
Akte 09 - Über Opendownload, Online Content & Olaf Tank (Teil 2)
Internetabzocke - der Clip Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
ZDF WISO - Gerichtliche Mahnbescheide von Internetabzocker
RTL Explosiv - Auf der Suche nach der %u201EBelleros Premium Media Ltd."
Akte 09 - Über Opendownload, Online Content & Olaf Tank (Teil 1)
Akte 09 - Über Opendownload, Online Content & Olaf Tank (Teil 2)
Endlich: Klatsche für Osnabrücker Internet-Abzocker
Zitat
Das Amtsgericht Marburg hat dem Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank in die Suppe gespuckt. Tank macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug schuldig, wenn er Opfern von Abzocker-Seiten im Internet das Geld abknöpft.
Olaf Tank hat im Internet eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Handlanger jener Abkassierer, die mit Abo-Fallen vor allem jungen Menschen in die Tasche greifen. Vor dem Amtsgericht Marburg hatte ein Mann gegen den Betreiber von opendownload.de und dessen Geldeintreiber Olaf Tank aus Osnabrück geklagt. Er wollte von ihnen seine Anwaltskosten von 46,41 Euro zurück und bekam Recht.
Das Gericht bewertete die Abo-Seiten wie opendownload.de als Täuschung und versuchten Betrug. Wer die Seite nutzt, geht ein zweijähriges Abonnement für 192 Euro ein. Geboten werden Programme, die gemeinhin kostenlos heruntergeladen werden können.
Alle „billig und gerecht Denkenden“ würden von einer Täuschung ausgehen, wenn ein Kunde mit dem Kauf eines Produktes ein weiteres, viel kostspieligeres Produkt erwerben müsse. „Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfundes Kaffee auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10 000 Euro abzunehmen“, heißt es in dem Urteil.
Rechtsanwalt muss sich des versuchten Betrugs klar sein
Dem Rechtsanwalt Olaf Tank müsste als Organ der Rechtspflege klar sein, dass es sich um versuchten Betrug handele. Deshalb mache er sich der Beihilfe schuldig, wenn er das Inkasso betreibe.
Quelle: Wilfried Hinrichs - NOZ
Beschwerden führen zum Erfolg - Inkasso-Anwalt Olaf Tank verliert das Konto bei der Sparkasse Osnabrück
Olaf Tank richtete ein Konto bei der Sparkasse Osnabrück ein. Mehr als 300 Inkassoopfer beschwerten sich auch bei der Bank, mit Erfolg - die Bank kündigte das Konto.
Jetzt beschwerte sich der Inkasso-Anwalt Olaf Tank, das Verwaltungsgericht Osnabrück gab dem Anwalt Recht, aber es war nur ein kurzer Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg - urteilte, dass die Sparkasse Tank kein Konto für sein Inkasso einrichten müsse (Az. 10 ME 77/10).
Die Bank müsse nämlich nicht hinnehmen, dass durch einen Kunden wie Tank ihr guter Ruf beschädigt wird.
Die Neue OZ dazu:
Olaf Tank richtete ein Konto bei der Sparkasse Osnabrück ein. Mehr als 300 Inkassoopfer beschwerten sich auch bei der Bank, mit Erfolg - die Bank kündigte das Konto.
Jetzt beschwerte sich der Inkasso-Anwalt Olaf Tank, das Verwaltungsgericht Osnabrück gab dem Anwalt Recht, aber es war nur ein kurzer Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg - urteilte, dass die Sparkasse Tank kein Konto für sein Inkasso einrichten müsse (Az. 10 ME 77/10).
Die Bank müsse nämlich nicht hinnehmen, dass durch einen Kunden wie Tank ihr guter Ruf beschädigt wird.
Die Neue OZ dazu:
Zitat
Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt.
Zitat
Bis zum 30. April 2010 führte der Anwalt bei der Deutschen Kreditbank ein Girokonto für seine Inkassotätigkeit. Die Deutsche Kreditbank kündigte die Führung dieses Kontos. Im Rahmen eines Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit der Kündigung einigten sich der Antragsteller und die Deutsche Kreditbank dahin, die Geschäftsbeziehungen zum vorgenannten Zeitpunkt zu beenden. Daneben verfügt der Antragsteller über ein Girokonto bei der Landessparkasse zu Oldenburg, bei dem es sich um ein Privatkonto handelt, über das aber auch Kanzleiausgaben geleistet werden; es ist vereinbart, dass dieses Konto nicht für Mandantengelder verwendet werden darf.
* Auszug: Kostenlose-Urteile
Damit keine Verwirrung aufkommt
@ shikarinmoto - schreibt:
Inkasso-Anwalt Olaf Tank verliert das Konto bei der Sparkasse Osnabrück
Insoweit wurde der Klage der Sparkasse stattgegeben, denn das Verwaltungsgericht hatte dem Rechtsanwalt - vorerst - Recht gegeben, die Sparkasse wäre verpflichtet das Konto zu führen
im Beitrag oben ist das bereits erläutert und die Zitate entsprechend verlinkt (Quelle)
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@ shikarinmoto - schreibt:
Zitat
Die Klage wurde abgewiesen.
Inkasso-Anwalt Olaf Tank verliert das Konto bei der Sparkasse Osnabrück
Zitat
Die Sparkasse Osnabrück (Antragsgegnerin) lehnte mit Schreiben vom 7. Juli 2009 unter Bezugnahme auf eine gegenüber dem Anwalt ausgesprochene Kündigung der Geschäftsbeziehung im Oktober 2006 eine erneute Aufnahme der Geschäftsbeziehungen ab. Auch auf die erneute Anfrage des Antragstellers unter dem 1. Februar 2010 versagte die Antragsgegnerin die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und verwies auf ihr Schreiben vom 7. Juli 2009.
Insoweit wurde der Klage der Sparkasse stattgegeben, denn das Verwaltungsgericht hatte dem Rechtsanwalt - vorerst - Recht gegeben, die Sparkasse wäre verpflichtet das Konto zu führen
Zitat
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Sparkasse im Rahmen der einstweilen Anordnung verpflichtet, das begehrte Konto einzurichten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf.
im Beitrag oben ist das bereits erläutert und die Zitate entsprechend verlinkt (Quelle)
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Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss einem Internetnutzer Schadensersatz von 46 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Oktober ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht heute mitteilte.
Bei den 46 Euro handelt es sich um die Kosten für einen Rechtsanwalt, den der Internetnutzer zur Abwehr unberechtigter Forderungen eingeschaltet hatte. Als die Forderungen fallen gelassen wurden, forderte der Kläger Schadensersatz. Er bekam Recht.
Das Amtsgericht Osnabrück entschied mit Urteil vom 19. Oktober, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden hat. Das sei dem Rechtsanwalt Olaf Tank und der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen, so das Gericht. Letztlich habe der Beklagte, Olaf Tank, Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.
Das Amtsgericht hatte die Berufung beim Landgericht Osnabrück zur Klärung einer grundsätzlichen Frage zugelassen: Führt das Anmeldeverfahren auf den umstrittenen Internetseiten zu einem Vertragsabschluss? Wegen der großen Zahl der Fälle sei es nötig, zu einer einheitlichen Beurteilung im Gerichtsbericht Osnabrück zu kommen. Ein Rechtsmittel sei aber nicht eingelegt worden, so der Sprecher des Amtsgerichts. Deshalb sei das Urteil jetzt rechtskräftig.
* NOZ
Bei den 46 Euro handelt es sich um die Kosten für einen Rechtsanwalt, den der Internetnutzer zur Abwehr unberechtigter Forderungen eingeschaltet hatte. Als die Forderungen fallen gelassen wurden, forderte der Kläger Schadensersatz. Er bekam Recht.
Das Amtsgericht Osnabrück entschied mit Urteil vom 19. Oktober, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden hat. Das sei dem Rechtsanwalt Olaf Tank und der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen, so das Gericht. Letztlich habe der Beklagte, Olaf Tank, Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.
Das Amtsgericht hatte die Berufung beim Landgericht Osnabrück zur Klärung einer grundsätzlichen Frage zugelassen: Führt das Anmeldeverfahren auf den umstrittenen Internetseiten zu einem Vertragsabschluss? Wegen der großen Zahl der Fälle sei es nötig, zu einer einheitlichen Beurteilung im Gerichtsbericht Osnabrück zu kommen. Ein Rechtsmittel sei aber nicht eingelegt worden, so der Sprecher des Amtsgerichts. Deshalb sei das Urteil jetzt rechtskräftig.
* NOZ
Olaf Tank gibt auf!
Quelle: t-online
Zitat
Als Geldeintreiber für dubiose Abo-Fallen wie opendownload.de hatte sich Olaf Tank bei zahlreichen Internnetnutzern und Verbraucherschützern Feinde gemacht. Jetzt gibt Deutschlands vielleicht bekanntester Inkasso-Anwalt auf.
Zahlreiche Internetnutzer hatten bereits unfreiwillig Kontakt mit dem Osnabrücker Anwaltsbüro von Olaf Tank. Tank war bislang für eine Reihe von Internetunternehmen tätig, die sich auf überteuerte Online-Abos spezialisiert haben. Dazu gehören die Firmen Redcio OHG der Gebrüder Schmidtlein, die Content Services Ltd. (Betreiber von opendownload.de) und die Antassia GmbH (Betreiber von top-of-software.de). Als Anwalt übernahm Olaf Tank das Inkasso, wenn die Opfer der Abo-Fallen die erste Rechnung nicht bezahlten.
Die Nutzer bekamen dann Mahnschreiben des Osnabrücker Anwaltsbüros. Doch derzeit verschickt die Kanzlei bei Anfragen zu diesen Firmen stets die selbe E-Mail. Tank habe die Mandate für die Unternehmen niedergelegt, heißt es darin. Anrufer mögen sich direkt an den Kundendienst der Unternehmen wenden. Wer versucht, die Kanzlei telefonisch zu erreichen, erhält eine automatische Ansage mit gleichem Inhalt. .
Tausende Anzeigen gegen Olaf Tank
Warum Tank das vermutlich sehr lukrative Geschäft aufgibt, ist nicht bekannt. Tank unterlag vor kurzem in einem Prozess, den das Opfer einer Abo-Falle gegen ihn angestrengt hatte. Gegen den Anwalt liegen zudem nach Informationen der Osnabrücker Zeitung 3800 Anzeigen wegen Betruges oder Beihilfe zum Betrug vor.
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Der bundesweit bekannte Inkasso-Anwalt Olaf Tank löst seine Kanzlei auf. Sein Büro nannte dafür „sehr private Gründe“.
Über 4000 Anzeigen gegen Olaf Tank
Schon seit Dezember teilt der Osnabrücker Anwalt in Antwortmails mit, dass er das Mandat für die Redcio OHG, die Content Services Ltd. und die Antassia GmbH niedergelegt habe. Alle drei gelten als Abzocker-Unternehmen, die arglose Internetsurfer in Abofallen locken.
Über 4000 Anzeigen gegen Olaf Tank
Schon seit Dezember teilt der Osnabrücker Anwalt in Antwortmails mit, dass er das Mandat für die Redcio OHG, die Content Services Ltd. und die Antassia GmbH niedergelegt habe. Alle drei gelten als Abzocker-Unternehmen, die arglose Internetsurfer in Abofallen locken.
Olaf Tank geht, andere werden weiter mahnen ...
Zitat
Geldeintreiber Olaf Tank hat sich zwar von der Bühne verabschiedet, aber die Mafia der Internetabzocker bleibt im Geschäft. „Antassia mahnt munter weiter“, heißt es bei jurablogs.com. Neben der Antassia GmbH hatte Tank bis vor Kurzem auch im Auftrag der Redcio OHG und der Content Services Ltd. angebliche Gläubiger unter Druck gesetzt.
Es gibt Hinweise, dass Olaf Tank Osnabrück den Rücken kehren und sich in Süddeutschland niederlassen will. Wer sein Inkassogeschäft übernimmt, wird es schwerer haben, das Geld für die Abzocker einzutreiben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Internet-Betrügern das Leben schwerer machen soll.
Mit der angestrebten Buttonlösung soll sichergestellt werden, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Wenn das Gesetz durchkommt, werden Internetanbieter verpflichtet, einen deutlichen Hinweis auf den genauen Preis zu bringen. Die Verbraucher sollen nur zur Zahlung verpflichtet werden können, wenn sie mit einem Mausklick bestätigen, dass sie über den Preis informiert sind.
Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, sind einige der berüchtigten Abzock-Firmen dazu übergegangen, Hinweise auf die Kosten sichtbar auf ihren Seiten zu platzieren. Mit der kuriosen Folge, dass sie weiterhin teure Downloads offerieren, die bei anderen Anbietern kostenlos sind.
Wer ohne einen solchen Hinweis in eine Abofalle getappt und sein Geld losgeworden ist, kann hoffen: Immer mehr Zivilgerichte geben Klägern recht, die Tank zur Rückzahlung ihrer geleisteten Anwaltskosten auffordern. Bisher ist aber keine Strafkammer zu einem Urteil wegen Betruges gekommen, obwohl mehrere Tausend Anzeigen gegen den Osnabrücker Anwalt vorliegen.
Solange er nicht verurteilt ist, sieht die zuständige Anwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg keine Handhabe, standesrechtlich gegen den Geldeintreiber vorzugehen.
Quelle: Osnabrücker Zeitung
Die Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein gelten als Miterfinder der Abzockmasche mit fragwürdigen Web-Abonnements. Während viele andere Protagonisten dieser Szene bereits vor den Kadi gezerrt wurden, kamen die Brüder sowie ihr Inkasso-Anwalt Olaf Tank bislang vergleichsweise unbehelligt davon. Das könnte sich nun ändern, denn die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen die Schmidtleins, Tank und eine vierte Person wegen gewerbsmäßigen Betrugs Anklage am Landgericht Darmstadt erhoben.
Die Anklage betreffe Abofallen auf den Websites opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum September 2008 bis Februar 2010, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weitere Angaben, etwa zu Schadenssummen, wollte Oberstaatsanwalt Bernd Kunkelmann im Gespräch mit heise online noch nicht machen, da die Anklage bislang noch nicht vom Gericht angenommen sei. Ob es zu einem Prozess komme, sei bislang noch offen.
Auf die Masche von opendownload beziehungsweise des dahinter stehenden Unternehmens Content Services Ltd. waren Tausende Nutzer hereingefallen. Mit vielen Lock-Domains und Google-Werbung wurden sie zu diesem Angebot geführt. Dort schlossen sie – in den meisten Fällen ungewollt und ohne es zu auch nur zu bemerken – ein Abo ab, wenn sie eigentlich kostenfrei verfügbare Software wie Firefox oder den Flashplayer herunterluden
* heise
Die Anklage betreffe Abofallen auf den Websites opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum September 2008 bis Februar 2010, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weitere Angaben, etwa zu Schadenssummen, wollte Oberstaatsanwalt Bernd Kunkelmann im Gespräch mit heise online noch nicht machen, da die Anklage bislang noch nicht vom Gericht angenommen sei. Ob es zu einem Prozess komme, sei bislang noch offen.
Auf die Masche von opendownload beziehungsweise des dahinter stehenden Unternehmens Content Services Ltd. waren Tausende Nutzer hereingefallen. Mit vielen Lock-Domains und Google-Werbung wurden sie zu diesem Angebot geführt. Dort schlossen sie – in den meisten Fällen ungewollt und ohne es zu auch nur zu bemerken – ein Abo ab, wenn sie eigentlich kostenfrei verfügbare Software wie Firefox oder den Flashplayer herunterluden
* heise
Tote Ratten für den Tankwart
Olaf Tank, auch bekannt als “Der Abzocker-Anwalt” hat es in den Buchhandel geschafft.
Fazit: Auch ein Abzocker-Anwalt ist nur ein Mensch. Einblicke in eine gescheiterte Sozialisierung, Voyeure willkommen
„Betrüger“, „Geldeintreiber“, „Abzocker“ – das sind nur einige der Begriffe, die auftauchen, wenn man seinen Namen bei Google eingibt. Der Name Olaf Tank steht stellvertretend für die sogenannten Abofallen-Modelle. Dieser Mann spielte in der „Champions League der Inkassoanwälte“ und wurde, in Anlehnung an seinen Namen, auch gerne als der „Tankwart der Nutzlosbranche“ tituliert. Schnelle Autos und ein luxuriöses Leben standen bei ihm sämtlichen moralischen und pseudomoralischen Ansichten gegenüber. Morddrohungen und tote Ratten in der Post waren keine Seltenheit. Aber sein Beruf ist keine Berufung … Bei diesem Buch handelt es sich um einen biographischen Roman ohne Anspruch auf Vollständigkeit. „Tote Ratten für den Tankwart“ ist kein Aussteigerroman und kein intimer Insider-Bericht aus der Szene, in deren Tätigkeitsfeld sich Olaf Tank bewegte. Die Geschichte erzählt lediglich unterhaltsam von der Entwicklung und aus dem Leben und vom Treiben eines Menschen, der zufällig Rechtsanwalt geworden ist.
Fazit: Auch ein Abzocker-Anwalt ist nur ein Mensch. Einblicke in eine gescheiterte Sozialisierung, Voyeure willkommen
„Betrüger“, „Geldeintreiber“, „Abzocker“ – das sind nur einige der Begriffe, die auftauchen, wenn man seinen Namen bei Google eingibt. Der Name Olaf Tank steht stellvertretend für die sogenannten Abofallen-Modelle. Dieser Mann spielte in der „Champions League der Inkassoanwälte“ und wurde, in Anlehnung an seinen Namen, auch gerne als der „Tankwart der Nutzlosbranche“ tituliert. Schnelle Autos und ein luxuriöses Leben standen bei ihm sämtlichen moralischen und pseudomoralischen Ansichten gegenüber. Morddrohungen und tote Ratten in der Post waren keine Seltenheit. Aber sein Beruf ist keine Berufung … Bei diesem Buch handelt es sich um einen biographischen Roman ohne Anspruch auf Vollständigkeit. „Tote Ratten für den Tankwart“ ist kein Aussteigerroman und kein intimer Insider-Bericht aus der Szene, in deren Tätigkeitsfeld sich Olaf Tank bewegte. Die Geschichte erzählt lediglich unterhaltsam von der Entwicklung und aus dem Leben und vom Treiben eines Menschen, der zufällig Rechtsanwalt geworden ist.

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