Schwierigkeiten mit der Bank?
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Freeman
inaktiv
Schwierigkeiten mit der Bank?
Oft weigern sich Banken, zuviel gezahlte Gebühren o.ä. zurückzuerstatten oder erheben offensichtlich unbegründet Gebühren für Leistungen, die Sie nicht zahlen müssen. Wer sich an die betreffende Bank wendet, erlebt dann sein blaues Wunder: Die Bank gibt nicht nach, sondern beharrt auf den Zahlungen, obwohl der Gesetzgeber schon andere Regelungen
installiert hat. Das muss nicht sein!
Bis zu einem Streitwert von Euro 5000 können Sie ihren Fall vom Ombudsmann der Banken prüfen lassen. In diesem Fall sind gleich drei Ombudsmänner (ehemalige Richter) für verärgerte Kunden zuständig für private Banken (keine Genossenschaften).
Der Schiedsspruch der Ombudsmänner ist für die Banken bindend, d.h. die Bank muss im Sinne des Spruches agieren.
Vorteil: Die Geschichte kostet Sie nichts (keine Gebühren, Kosten für Anwälte etc.). Senden Sie einfach eine Beschreibung ihres Falles mit allen notwendigen Unterlagen an die unten genannte Adresse.
Kontakt: Kundenbeschwerdestelle, Bundesverband Deutscher Banken, Postfach 040307,
10062 Berlin
Gruß
Freeman
installiert hat. Das muss nicht sein!
Bis zu einem Streitwert von Euro 5000 können Sie ihren Fall vom Ombudsmann der Banken prüfen lassen. In diesem Fall sind gleich drei Ombudsmänner (ehemalige Richter) für verärgerte Kunden zuständig für private Banken (keine Genossenschaften).
Der Schiedsspruch der Ombudsmänner ist für die Banken bindend, d.h. die Bank muss im Sinne des Spruches agieren.
Vorteil: Die Geschichte kostet Sie nichts (keine Gebühren, Kosten für Anwälte etc.). Senden Sie einfach eine Beschreibung ihres Falles mit allen notwendigen Unterlagen an die unten genannte Adresse.
Kontakt: Kundenbeschwerdestelle, Bundesverband Deutscher Banken, Postfach 040307,
10062 Berlin
Gruß
Freeman
Colonel Bilgenpumpe
inaktiv
Wer hat noch keine Schwierigkeiten mit seiner Bank oder Sparkasse gehabt? Fängt doch schon damit an, dass die immer ihr Geld zurückhaben wollen!° Da kann man doch nicht immer den Schiedsmann für anrufen!
Ruft ein Darlehensnehmer bei der Bank an und sagt, er könne diesen Monat seine Rate nicht bezahlen. Der Kundenberater: Aber das haben Sie doch letzten Monat auch schon gesagt! Kunde: Ja und, habe ich etwa nicht Wort gehalten?!!
Ruft ein Darlehensnehmer bei der Bank an und sagt, er könne diesen Monat seine Rate nicht bezahlen. Der Kundenberater: Aber das haben Sie doch letzten Monat auch schon gesagt! Kunde: Ja und, habe ich etwa nicht Wort gehalten?!!
Die Ombudsmänner gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, und hierbei unterscheidet man zwischen externe und interne Ombudsmänner!
Einen klaren Vorteil haben natürlich die externen Ombudsmänner (Streitschlichtungsstellen), da deren Gehalt ja auch nicht von einer Bank, sondern Konsumentenschutzgesellschaft (auch Genossenschaften) bezahlt werden.
Doch mittlerweile treten auch diese am Stand, da sie nicht mehr weiter kommen. Warum?
Kleines Beispiel:
Einer der Größten Konsumentenschutzgemeinschaften, die Arbeiterkammer in Österreich, treibt seit langer Zeit Forderungen wegen zu hoher Zinsen gegen Österreichische Banken voran, unter anderem auch die BAWAG.
Problematik an dieser Stelle ist aber folgende:
Mehrheitseigentümer der BAWAG ist noch immer der Österreichische Gewerkschaftsbund, und somit auch die Interessensvertreter der AK.
Was wird wohl hier, kurz oder lang, übrig bleiben???
Rückzug, Augen zu, Ohren zu, Mund zu, Weg sehen...
mfg
Einen klaren Vorteil haben natürlich die externen Ombudsmänner (Streitschlichtungsstellen), da deren Gehalt ja auch nicht von einer Bank, sondern Konsumentenschutzgesellschaft (auch Genossenschaften) bezahlt werden.
Doch mittlerweile treten auch diese am Stand, da sie nicht mehr weiter kommen. Warum?
Kleines Beispiel:
Einer der Größten Konsumentenschutzgemeinschaften, die Arbeiterkammer in Österreich, treibt seit langer Zeit Forderungen wegen zu hoher Zinsen gegen Österreichische Banken voran, unter anderem auch die BAWAG.
Problematik an dieser Stelle ist aber folgende:
Mehrheitseigentümer der BAWAG ist noch immer der Österreichische Gewerkschaftsbund, und somit auch die Interessensvertreter der AK.
Was wird wohl hier, kurz oder lang, übrig bleiben???
Rückzug, Augen zu, Ohren zu, Mund zu, Weg sehen...
mfg
Colonel Bilgenpumpe
inaktiv
Also mich würde mal interessieren, wieviel Leute die
Kundenbeschwerdestelle, Bundesverband Deutscher Banken, Postfach 040307,
10062 Berlin
in Anspruch nehmen! Viele "Kleine Leute" denken doch, sie machen sich lächerlich, wenn sie zuviel gezahlte Gebühren einfordern. Meistens handelt es sich doch um kleine Summen - da lohnt auch der Aufwand nicht. Mehr Ärger und Kosten als es einbringt.
Und Leute mit Vermögen werden sowieso bevorzugt behandelt - man will den Kunden ja schließlich nicht verlieren! Da arrangiert man sich lieber!
Gruß
Kundenbeschwerdestelle, Bundesverband Deutscher Banken, Postfach 040307,
10062 Berlin
in Anspruch nehmen! Viele "Kleine Leute" denken doch, sie machen sich lächerlich, wenn sie zuviel gezahlte Gebühren einfordern. Meistens handelt es sich doch um kleine Summen - da lohnt auch der Aufwand nicht. Mehr Ärger und Kosten als es einbringt.
Und Leute mit Vermögen werden sowieso bevorzugt behandelt - man will den Kunden ja schließlich nicht verlieren! Da arrangiert man sich lieber!
Gruß
Re: Schwierigkeiten mit der Bank?
Zitat von »"Freeman"«
vom Ombudsmann der Banken prüfen lassen.
Neuer Ombudsmann der privaten Banken
Dr. Gerhart Kreft tritt Amt an
Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Dr. Gerhart Kreft zum Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Der 65-jaehrige ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) tritt sein Amt am 1. Oktober 2004 an. Der promovierte Jurist begann seine richterliche Laufbahn 1970 im nordrheinwestfaelischen Justizdienst. Seit 1988 arbeitete er am IX. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe, zunaechst als Richter, ab 1995 als dessen Stellvertretender Vorsitzender. Im Jahr 2000 wurde er zum Vorsitzenden Richter des IX. Zivilsenates berufen. Kreft folgt als vierter Ombudsmann Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh nach. Er wird sich als unabhaengiger und neutraler Schlichter mit seinen Ombudsmannkollegen Horst-Diether Hensen, Werner Weiss und Peter Gass um die Beschwerden von Bankkunden kuemmern.
Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh beendet nach ueber neun Jahren seine Taetigkeit als Ombudsmann. Vorher ebenfalls Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof trat Bundschuh zum 1. April 1995 sein Amt als damals zweiter Schlichter an. Er praegte in den vergangenen Jahren mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner Glaubwuerdigkeit und Durchsetzungskraft das Bild des Ombudsmannes der privaten Banken.
Seit Einfuehrung des Schlichtungsverfahrens im Juli 1992 haben Kunden der privaten Banken die Moeglichkeit, bei Differenzen mit ihrer Bank die Ombudsmaenner einzuschalten. Die Banken haben sich verpflichtet, Schiedssprueche bis zu einem Betrag von 5.000 Euro fuer die Banken anzuerkennen. Fuer die Kunden steht der Rechtsweg weiterhin offen. Die Ombudsmaenner der privaten Banken sind fuer Verbraucher erreichbar ueber die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank, ist die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zustaendig: Postfach 640136, 10047 Berlin.
Informationen zum Verfahren und den Ombudsleuten koennen beim Bundesverband deutscher Banken unter der oben genannten Adresse in Berlin oder ueber das Internet - http://www.bankenombudsmann.de - kostenlos bezogen werden.
Nach bestem Wissen und Gewissen befinden über die Streitigkeiten:
Horst-Diether Hensen, der frühere Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg.
Werner Weiss war vormals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und zuletzt Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Peter Gass leitete bis zu seiner Pensionierung als Ministerialdirigent die zivilrechtliche Abteilung des Bundesministeriums der Justiz, die unter anderem für Fragen des Verbraucherschutzes zuständig ist.
Dr. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH)
oder unter http://www.bankenombudsmann.de
Horst-Diether Hensen, der frühere Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg.
Werner Weiss war vormals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und zuletzt Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Peter Gass leitete bis zu seiner Pensionierung als Ministerialdirigent die zivilrechtliche Abteilung des Bundesministeriums der Justiz, die unter anderem für Fragen des Verbraucherschutzes zuständig ist.
Dr. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH)
Zitat
Der Ombudsmann der privaten Banken ist erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040 307, 10062 Berlin.
Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank ist die Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zu richten: Postfach 640 136, 10047 Berlin.
oder unter http://www.bankenombudsmann.de
OMBUDSMÄNNER - Reden statt klagen
Die Bundesbürger haben einen neuen Vertrauten entdeckt. Mehr Deutsche als je zuvor wandten sich im vergangenen Jahr an die Ombudsmänner der Kreditinstitute, sofern sie mit ihrer Bank Ärger hatten. Das Gespräch ist oft bares Geld wert.
Langsam kennt man Klaus Wangard und Gerhart Kreft. Beide sorgen dafür, kleinere Streitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden aus der Welt zu schaffen - ohne kostspielige Gerichtsverfahren. Und mittlerweile sind die beiden trotz einiger Mitarbeiter gut ausgelastet
Allein im vergangenen Jahr haben bei ihnen 60 Prozent mehr Bundesbürger Rat gesucht als im Vorjahr, teilte jetzt der Bundesverband öffentlicher Banken mit. Das sei vor allem auf die zunehmenden Bekanntheitsgrad der außergerichtlichen Schiedsstelle sowie die veränderte Rechtslage bei der Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen zurückzuführen.
Denn in acht deutschen Bundesländern ist solch ein Schlichtungsverfahren Voraussetzung für die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro. Die Praxis habe gezeigt, dass es sich bei vielen Differenzen um Missverständnisse handelt, die schon im Vorfeld geklärt werden konnten, sagt Bankenexperte Stefan Lamprecht von der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting. Bei den privaten Banken sei so bereits mehr als die Hälfte der Streitigkeiten beigelegt worden.
>>>>> weiter:
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,388896,00.html
Die Bundesbürger haben einen neuen Vertrauten entdeckt. Mehr Deutsche als je zuvor wandten sich im vergangenen Jahr an die Ombudsmänner der Kreditinstitute, sofern sie mit ihrer Bank Ärger hatten. Das Gespräch ist oft bares Geld wert.
Langsam kennt man Klaus Wangard und Gerhart Kreft. Beide sorgen dafür, kleinere Streitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden aus der Welt zu schaffen - ohne kostspielige Gerichtsverfahren. Und mittlerweile sind die beiden trotz einiger Mitarbeiter gut ausgelastet
Allein im vergangenen Jahr haben bei ihnen 60 Prozent mehr Bundesbürger Rat gesucht als im Vorjahr, teilte jetzt der Bundesverband öffentlicher Banken mit. Das sei vor allem auf die zunehmenden Bekanntheitsgrad der außergerichtlichen Schiedsstelle sowie die veränderte Rechtslage bei der Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen zurückzuführen.
Denn in acht deutschen Bundesländern ist solch ein Schlichtungsverfahren Voraussetzung für die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro. Die Praxis habe gezeigt, dass es sich bei vielen Differenzen um Missverständnisse handelt, die schon im Vorfeld geklärt werden konnten, sagt Bankenexperte Stefan Lamprecht von der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting. Bei den privaten Banken sei so bereits mehr als die Hälfte der Streitigkeiten beigelegt worden.
>>>>> weiter:
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,388896,00.html
Neuer Ombudsmann der privaten Banken: Ekkehard Bombe
Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Ekkehard Bombe zum Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Der ehemalige Präsident des Landgerichts Wiesbaden tritt sein Amt am 1. Januar 2006 an. Der 66-jährige Jurist begann seine Laufbahn 1968 im hessischen Justizdienst. 1980 wurde er Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Von 1988 bis 1994 wurde er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Anschließend kehrte er als Präsident des Landgerichts Wiesbaden ins Richteramt zurück. Ab 2001 war er zudem richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Beide Positionen hatte er bis zu seiner Pensionierung Ende 2004 inne.
Bombe rückt als fünfter Ombudsmann an die Seite von Horst-Diether Hensen, früherer Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Werner Weiss, ehemals Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Peter Gass, vormals Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz sowie Dr. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken
Beschwerde-Check
..
Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Ekkehard Bombe zum Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Der ehemalige Präsident des Landgerichts Wiesbaden tritt sein Amt am 1. Januar 2006 an. Der 66-jährige Jurist begann seine Laufbahn 1968 im hessischen Justizdienst. 1980 wurde er Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Von 1988 bis 1994 wurde er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Anschließend kehrte er als Präsident des Landgerichts Wiesbaden ins Richteramt zurück. Ab 2001 war er zudem richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Beide Positionen hatte er bis zu seiner Pensionierung Ende 2004 inne.
Bombe rückt als fünfter Ombudsmann an die Seite von Horst-Diether Hensen, früherer Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Werner Weiss, ehemals Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Peter Gass, vormals Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz sowie Dr. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken
Beschwerde-Check
Zitat
Hinweis:
Die Ombudsleute können nicht helfen, wenn eine reine Rechtsberatung vom Kunden gewünscht wird. Auch wenn sich ein Gericht bereits mit der Beschwerde befasst oder befasst hat, greifen die Schlichter nicht ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln.
..
Bereits seit 1992 helfen mittlerweile fünf unabhängige Ombudsmänner Bankkunden, Differenzen aus dem Weg zu räumen.
Auf einen Schlichtungsspruch muss der Bankkunde bei einer zulässigen Beschwerde nicht lange warten. Bis zu einem Betrag von 5.000 € sind zudem Entscheidungen für die Bank verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg nach wie vor offen.
Das Ombudsmannsystem ist grundsätzlich für Verbraucher gedacht.
Aber auch Firmen und Selbstständige können die Schlichter einschalten, wenn die Streitigkeiten den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen.
Von 2003 bis 2007 verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes insgesamt 10.840 zulässige Beschwerden. Gut die Hälfte wurde im Interesse der Kunden gelöst (5.542).
Mit welchen Fällen sich die Streitschlichter im vergangenen Jahr vor allem beschäftigt haben, lässt sich im neu vorgelegten Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der privaten Banken nachlesen.
An erster Stelle stand 2007 der Zahlungsverkehr mit 32,5 % aller Beschwerden. Es folgten mit 25 % das Kreditgeschäft und mit 22 % das Wertpapiergeschäft, wobei der Schwerpunkt hier bei der Anlageberatung lag. Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren sind im Tätigkeitsbericht auch Schlichtungssprüche zu finden, die deutlich machen, wie die Ombudsmänner zu ihren Entscheidungen kommen.
Was ist zu tun, wenn Sie sich beschweren möchten?
Prüfen Sie zunächst, ob der Ombudsmann der privaten Banken für Sie tätig werden kann. Er ist ausschließlich für die Banken zuständig, die dem ? Bundesverband deutscher Banken angehören und sich diesem Verfahren angeschlossen haben.
Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. ? Formular Ombudsmann-Anschreiben
Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
zu richten. Rechtsauskünfte – sowohl telefonisch als auch schriftlich – sowie Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.
? Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der privaten Banken 2007
Lesen Sie dazu auch:
? FIN-NET hilft bei Ärger mit ausländischen Geldinstituten
? Ärger mit der Versicherung - Wer den Schaden hat...
? Beschwerden über Versicherer nehmen drastisch zu
? Auch langjährige Bankkunden können derselben Opfer werden!
Nur für Secret-Club-Mitglieder
? Bank Ombudsmänner helfen schnell und kostenlos
Auf einen Schlichtungsspruch muss der Bankkunde bei einer zulässigen Beschwerde nicht lange warten. Bis zu einem Betrag von 5.000 € sind zudem Entscheidungen für die Bank verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg nach wie vor offen.
Das Ombudsmannsystem ist grundsätzlich für Verbraucher gedacht.
Aber auch Firmen und Selbstständige können die Schlichter einschalten, wenn die Streitigkeiten den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen.
Von 2003 bis 2007 verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes insgesamt 10.840 zulässige Beschwerden. Gut die Hälfte wurde im Interesse der Kunden gelöst (5.542).
Mit welchen Fällen sich die Streitschlichter im vergangenen Jahr vor allem beschäftigt haben, lässt sich im neu vorgelegten Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der privaten Banken nachlesen.
An erster Stelle stand 2007 der Zahlungsverkehr mit 32,5 % aller Beschwerden. Es folgten mit 25 % das Kreditgeschäft und mit 22 % das Wertpapiergeschäft, wobei der Schwerpunkt hier bei der Anlageberatung lag. Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren sind im Tätigkeitsbericht auch Schlichtungssprüche zu finden, die deutlich machen, wie die Ombudsmänner zu ihren Entscheidungen kommen.
Was ist zu tun, wenn Sie sich beschweren möchten?
Prüfen Sie zunächst, ob der Ombudsmann der privaten Banken für Sie tätig werden kann. Er ist ausschließlich für die Banken zuständig, die dem ? Bundesverband deutscher Banken angehören und sich diesem Verfahren angeschlossen haben.
Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. ? Formular Ombudsmann-Anschreiben
Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
zu richten. Rechtsauskünfte – sowohl telefonisch als auch schriftlich – sowie Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.
? Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der privaten Banken 2007
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Alternative Streitbeilegung - Was tun bei Problemen mit der Bank
Klaus Wangard, Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands
Die Vermittlung zwischen Kunde und Bank ist nicht immer eine leichte Aufgabe. Seit 1992 gibt es Schlichtungsstellen – sogenannte Ombudsleute – an die sich Bankkunden in Beschwerdefällen wenden können. Wie dies u.a. das Verhältnis von Kunde und Bank beeinflusst und welche Schritte im Falle einer Beschwerde nötig sind, dazu spricht Klaus Wangard, seit 2003 Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, im Interview
Interviewer: Guten Tag Herr Wangard. Die Aufgabe eines Ombudsmannes besteht in der Vermittlung zwischen Kunde und Bank. Wie genau kann man sich das vorstellen?
Ja, ich soll also vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden und der Bank. Eigentlich ist der zutreffendere Ausdruck Kundenbeschwerdestelle, denn die Kunden kommen mit Beschwerden an uns heran und Beschwerde besagt schon, dass man sich über ein bestimmtes Problem aufgeregt hat. Aber der Ombudsmann kann nicht, wie viele das glauben immer etwas für die Kunden, auch finanziell herausholen, sondern er ist, wie der Richter auch, an Recht und Gesetz gebunden und daran hat sich auch sein Schlichtungsvorschlag zu orientieren. Das führt dazu, dass viele Beschwerdeführer das Ergebnis nicht als Schlichtung empfinden, sondern als eine kalte Zurückweisung ihrer Beschwerde.
Es gibt Fälle, in denen der Kunde im Recht ist, dann ist es meine Aufgabe das auch zu vermitteln, es gibt Fälle, da spürt man, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied ist, und dann ist es eigentlich die vornehmste Aufgabe des Ombudsmannes, dafür zu sorgen, dass der Kunde nach dem Schlichtungsauftrag das Gefühl hat, er ist gerecht behandelt worden.
Mit welcher Art von Beschwerde treten denn die meisten Kunden an Sie heran? Gibt es auch Anfragen, bei denen Sie nicht vermitteln können?
Ja, dies Ombudsmannverfahren ist ja ein rein schriftliches Verfahren. Das bedeutet, dass alle die Beschwerden, die noch eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich machen, wo also Zeugen zu hören sind oder wo Sachverständigengutachten einzuholen sind, was häufig der Fall ist, wenn es um den Wert einer Immobilie geht, dass diese Beschwerden nicht von mir bearbeitet werden können. Es sind eigentlich immer die gleichen Beschwerden, die vorgebracht werden, wobei zu sagen ist, dass „Girokonto für jedermann“ nachgelassen hat, nachdem wir ja das neue P-Konto haben, dass es ansonsten um Entgelte geht, dass immer wieder in Frage gestellt wird, die richtige Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen und natürlich hat die Zahl der Beschwerden, wo vorgetragen wird, sie seien falsch beraten worden zugenommen. Während der Zeit, wo die Fondbeteiligungen gute Erträge gebracht haben, hat sich niemand darum gekümmert, ob das alles so in Ordnung war oder nicht. Jetzt, wo das nachgelassen hat, da sucht man nach Gründen, wie z:B. Frage der Rückvergütung, um aus diesem Geschäft wieder rauszukommen. Da ist also eine deutliche Zunahme zu vermerken. Und etwas, was es vorher nicht gegeben hat, es gibt Beschwerden gegen Bausparkassen, die also nach der Volleinsparung des Bausparvertrages diesen kündigen. Das gefällt all den Kunden nicht, all den Bausparen, die das als ein Instrument des Sparens betrachtet haben und gar nicht vorhatten, jemals ein Bauspardarlehen aufzunehmen. Und gerade jetzt, bei der Zinsniedrigphase sind die Zinsen der Bausparkassen, die ja von Anfang an garantiert sind höher als das normale Zinsniveau und aus dieser Situation wollen die Bausparkassen raus. Die Kunden möchten aber drinbleiben in einem Vertrag, der sich so gut verzinst. Und die Berechtigung der Kündigung solcher Bausparverträge ist gerade im letzten Jahr zunehmend Gegenstand von Beschwerden geworden.
Wieviele Beschwerden haben Sie im letzten Jahr erreicht und können Sie uns sagen, wie die Erfolgsquote für die Kunden aussah?
In den letzten Jahren, d.h. also 2010/2011 lagen sie so bei 520/530. Es gibt immer eine Vielzahl von Beschwerden, die gar nicht an mich herangetragen werden. Das ist ein durchaus gutes Zeichen, denn ich gehe mal davon aus und höre das auch von der Kundenbeschwerdestelle, von den Mitarbeitern, dass sich viele Beschwerden erledigen im Vorfeld, wenn den Banken die Beschwerde zu Kenntnis gebracht wird, dass man sich auf irgendeiner Basis einigt.
Man kann sagen, so ungefähr 1/3 der eingehenden Beschwerden gelangen bis zu mir. Davon ist ein Teil unzulässig, aus den Gründen, die ich eben schon gesagt habe, weil Beweisaufnahmen erforderlich sind. Die Erfolgsquote liegt so etwas bei 20 Prozent. Das hört sich jetzt wenig an. Wenn man die Verfahren betrachtet, die sich erledigen im Vorstadium, bevor es überhaupt an mich herankommt, dann muss man unterm Strich sagen, dass doch sehr viele Beschwerden erfolgreich gewesen sind.
Spüren Sie auch hier Änderungen je nach politischer Lage? Hatten Sie beispielswiese vermehrt Anfragen in den Hochzeiten der Finanzkrise?
Ja, also Beschwerden in bestimmten Bereichen sind vermehrt festzustellen, wenn der Bundesgerichtshof eine bestimmte Frage entschieden hat und häufig haben diese Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch rückwirkende Geltung, so dass auch laufende Verträge( manchmal ist die Frage sogar, ob es auch abgeschlossenen Verträge betrifft) die zu einer Änderung der Beurteilung führen, wie es vor der Entscheidung war, betroffen sind. Und es gibt Anwälte, die ganz spezialisiert darauf sind, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gerade aus der Verbraucherperspektive zu beobachten und die initiieren dann solche Beschwerden und im Übrigen, wenn die Erträge auf welchem Feld auch immer, sei es die Zinsen, sei es die Dividende oder sonstmögliches, nicht so erfreulich sind, versucht man sich von dieser Anlage zu trennen und dass die Erträge in der Finanzkrise jetzt gerade nicht so üppig sind, das spürt fast jeder der auch nicht Beschwerdeführer ist.
Als Ombudsmann schlichten Sie seit 2003. Wie ist Ihre Einschätzung – hat sich seitdem etwas in der Beziehung zwischen Kunde und Bank getan - Stichwort „neue Streitkultur“?
Also grundsätzlich bin ich der Meinung, das die Einführung dieses Schlichtungsverfahrens eine Erfolgsgeschichte ist. Die Kunden sind sensibilisiert dafür, dass es die Kundenbeschwerdestellen gibt, dass man sie anrufen kann, aber nicht nur die Kunden wissen es, zunehmend wissen es auch die Institute und das Verhältnis zwischen beiden ist insofern ein anderes geworden, als man aus der Sicht der Institute vermeiden will, zu häufig Partei eines solchen Schlichtungsverfahrens zu sein, möglicherwiese auch noch mit ungünstigem Ausgang. Insofern glaube ich, dass das zu einer Verbesserung der Situation zwischen den Parteien geführt hat. Die Steitkultur muss man in erster Linie aus der Sicht der Beschwerdeführer sehen und da ist die Steitkultur auch etwas abhängig von der momentanen Finanzkrise. Es gibt doch eine Reihe von Beschwerdeführen, die sich beschweren und deren einziges Argument ist, warum sie sich ungerecht behandelt fühlen, dass die Finanzkrise und was man täglich in den Medien lesen könne zur Genüge bewiesen habe, dass dort alles Betrüger am Werk seien und er selbst, er als Kunde, auch unrichtig behandelt worden ist und benachteilig worden ist. Das ist eine unerfreuliche Nebenerscheinung, aber da finde ich, ist es auch die Aufgabe des Ombudsmannes dem Beschwerdeführer klarzumachen, das zu einer Beschwerde mehr gehört, als der allgemeinen Stimmung nachzulaufen.
Die Vermittlung zwischen Kunde und Bank ist nicht immer eine leichte Aufgabe. Seit 1992 gibt es Schlichtungsstellen – sogenannte Ombudsleute – an die sich Bankkunden in Beschwerdefällen wenden können. Wie dies u.a. das Verhältnis von Kunde und Bank beeinflusst und welche Schritte im Falle einer Beschwerde nötig sind, dazu spricht Klaus Wangard, seit 2003 Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, im Interview
Interviewer: Guten Tag Herr Wangard. Die Aufgabe eines Ombudsmannes besteht in der Vermittlung zwischen Kunde und Bank. Wie genau kann man sich das vorstellen?
Ja, ich soll also vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden und der Bank. Eigentlich ist der zutreffendere Ausdruck Kundenbeschwerdestelle, denn die Kunden kommen mit Beschwerden an uns heran und Beschwerde besagt schon, dass man sich über ein bestimmtes Problem aufgeregt hat. Aber der Ombudsmann kann nicht, wie viele das glauben immer etwas für die Kunden, auch finanziell herausholen, sondern er ist, wie der Richter auch, an Recht und Gesetz gebunden und daran hat sich auch sein Schlichtungsvorschlag zu orientieren. Das führt dazu, dass viele Beschwerdeführer das Ergebnis nicht als Schlichtung empfinden, sondern als eine kalte Zurückweisung ihrer Beschwerde.
Es gibt Fälle, in denen der Kunde im Recht ist, dann ist es meine Aufgabe das auch zu vermitteln, es gibt Fälle, da spürt man, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied ist, und dann ist es eigentlich die vornehmste Aufgabe des Ombudsmannes, dafür zu sorgen, dass der Kunde nach dem Schlichtungsauftrag das Gefühl hat, er ist gerecht behandelt worden.
Mit welcher Art von Beschwerde treten denn die meisten Kunden an Sie heran? Gibt es auch Anfragen, bei denen Sie nicht vermitteln können?
Ja, dies Ombudsmannverfahren ist ja ein rein schriftliches Verfahren. Das bedeutet, dass alle die Beschwerden, die noch eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich machen, wo also Zeugen zu hören sind oder wo Sachverständigengutachten einzuholen sind, was häufig der Fall ist, wenn es um den Wert einer Immobilie geht, dass diese Beschwerden nicht von mir bearbeitet werden können. Es sind eigentlich immer die gleichen Beschwerden, die vorgebracht werden, wobei zu sagen ist, dass „Girokonto für jedermann“ nachgelassen hat, nachdem wir ja das neue P-Konto haben, dass es ansonsten um Entgelte geht, dass immer wieder in Frage gestellt wird, die richtige Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen und natürlich hat die Zahl der Beschwerden, wo vorgetragen wird, sie seien falsch beraten worden zugenommen. Während der Zeit, wo die Fondbeteiligungen gute Erträge gebracht haben, hat sich niemand darum gekümmert, ob das alles so in Ordnung war oder nicht. Jetzt, wo das nachgelassen hat, da sucht man nach Gründen, wie z:B. Frage der Rückvergütung, um aus diesem Geschäft wieder rauszukommen. Da ist also eine deutliche Zunahme zu vermerken. Und etwas, was es vorher nicht gegeben hat, es gibt Beschwerden gegen Bausparkassen, die also nach der Volleinsparung des Bausparvertrages diesen kündigen. Das gefällt all den Kunden nicht, all den Bausparen, die das als ein Instrument des Sparens betrachtet haben und gar nicht vorhatten, jemals ein Bauspardarlehen aufzunehmen. Und gerade jetzt, bei der Zinsniedrigphase sind die Zinsen der Bausparkassen, die ja von Anfang an garantiert sind höher als das normale Zinsniveau und aus dieser Situation wollen die Bausparkassen raus. Die Kunden möchten aber drinbleiben in einem Vertrag, der sich so gut verzinst. Und die Berechtigung der Kündigung solcher Bausparverträge ist gerade im letzten Jahr zunehmend Gegenstand von Beschwerden geworden.
Wieviele Beschwerden haben Sie im letzten Jahr erreicht und können Sie uns sagen, wie die Erfolgsquote für die Kunden aussah?
In den letzten Jahren, d.h. also 2010/2011 lagen sie so bei 520/530. Es gibt immer eine Vielzahl von Beschwerden, die gar nicht an mich herangetragen werden. Das ist ein durchaus gutes Zeichen, denn ich gehe mal davon aus und höre das auch von der Kundenbeschwerdestelle, von den Mitarbeitern, dass sich viele Beschwerden erledigen im Vorfeld, wenn den Banken die Beschwerde zu Kenntnis gebracht wird, dass man sich auf irgendeiner Basis einigt.
Man kann sagen, so ungefähr 1/3 der eingehenden Beschwerden gelangen bis zu mir. Davon ist ein Teil unzulässig, aus den Gründen, die ich eben schon gesagt habe, weil Beweisaufnahmen erforderlich sind. Die Erfolgsquote liegt so etwas bei 20 Prozent. Das hört sich jetzt wenig an. Wenn man die Verfahren betrachtet, die sich erledigen im Vorstadium, bevor es überhaupt an mich herankommt, dann muss man unterm Strich sagen, dass doch sehr viele Beschwerden erfolgreich gewesen sind.
Spüren Sie auch hier Änderungen je nach politischer Lage? Hatten Sie beispielswiese vermehrt Anfragen in den Hochzeiten der Finanzkrise?
Ja, also Beschwerden in bestimmten Bereichen sind vermehrt festzustellen, wenn der Bundesgerichtshof eine bestimmte Frage entschieden hat und häufig haben diese Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch rückwirkende Geltung, so dass auch laufende Verträge( manchmal ist die Frage sogar, ob es auch abgeschlossenen Verträge betrifft) die zu einer Änderung der Beurteilung führen, wie es vor der Entscheidung war, betroffen sind. Und es gibt Anwälte, die ganz spezialisiert darauf sind, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gerade aus der Verbraucherperspektive zu beobachten und die initiieren dann solche Beschwerden und im Übrigen, wenn die Erträge auf welchem Feld auch immer, sei es die Zinsen, sei es die Dividende oder sonstmögliches, nicht so erfreulich sind, versucht man sich von dieser Anlage zu trennen und dass die Erträge in der Finanzkrise jetzt gerade nicht so üppig sind, das spürt fast jeder der auch nicht Beschwerdeführer ist.
Als Ombudsmann schlichten Sie seit 2003. Wie ist Ihre Einschätzung – hat sich seitdem etwas in der Beziehung zwischen Kunde und Bank getan - Stichwort „neue Streitkultur“?
Also grundsätzlich bin ich der Meinung, das die Einführung dieses Schlichtungsverfahrens eine Erfolgsgeschichte ist. Die Kunden sind sensibilisiert dafür, dass es die Kundenbeschwerdestellen gibt, dass man sie anrufen kann, aber nicht nur die Kunden wissen es, zunehmend wissen es auch die Institute und das Verhältnis zwischen beiden ist insofern ein anderes geworden, als man aus der Sicht der Institute vermeiden will, zu häufig Partei eines solchen Schlichtungsverfahrens zu sein, möglicherwiese auch noch mit ungünstigem Ausgang. Insofern glaube ich, dass das zu einer Verbesserung der Situation zwischen den Parteien geführt hat. Die Steitkultur muss man in erster Linie aus der Sicht der Beschwerdeführer sehen und da ist die Steitkultur auch etwas abhängig von der momentanen Finanzkrise. Es gibt doch eine Reihe von Beschwerdeführen, die sich beschweren und deren einziges Argument ist, warum sie sich ungerecht behandelt fühlen, dass die Finanzkrise und was man täglich in den Medien lesen könne zur Genüge bewiesen habe, dass dort alles Betrüger am Werk seien und er selbst, er als Kunde, auch unrichtig behandelt worden ist und benachteilig worden ist. Das ist eine unerfreuliche Nebenerscheinung, aber da finde ich, ist es auch die Aufgabe des Ombudsmannes dem Beschwerdeführer klarzumachen, das zu einer Beschwerde mehr gehört, als der allgemeinen Stimmung nachzulaufen.

