Härtere Strafen für Anlagebetrüger
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Härtere Strafen für Anlagebetrüger
Süddeutsche:
Geldanlagebetrüger müssen damit rechnen, dass die Justiz härter durchgreift als in der Vergangenheit üblich. Indiz dafür ist ein Urteil gegen den 42-jährigen Mark S. aus Rodgau bei Frankfurt, der wegen Betrugs vom Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.
Das harte Urteil deutet auf einen Sinneswandel unter Juristen hin. Justiz und Öffentlichkeit gingen lange Zeit davon aus, dass Privatsparer selbst schuld seien, wenn sie ihr Geld an Betrüger weiterreichten. "Bislang wurden solche Delikte meist mit Bewährungsstrafen bedacht", sagt der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil. "Dieses Urteil wird nun hoffentlich viele Täter abschrecken." "Nun wird Anlagebetrug endlich ernster genommen, vorher war es politisch nicht gewollt", sagt Volker Pietsch, Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS). "Viele gute Ermittler waren frustriert, weil ihre Ergebnisse von der Staatsanwaltschaft nicht goutiert wurden", sagt Pietsch.
Beim nun verurteilten, mehrfach vorbestraften Mark S. hatten die Darmstädter Richter zusätzlich zur langen Haftstrafe sogar eine Sicherheitsverwahrung nach der Haftzeit diskutiert, wovon sie allerdings schließlich Abstand nahmen. In der Urteilsbegründung ließen sie Zweifel an diesem Verzicht durchblicken. Der Verurteilte hatte die Betrügereien aus dem offenen Vollzug nach einer anderen Straftat begangenen und 20 Millionen Euro Schaden angerichtet.
Mark S. hatte Anlegern aus ganz Deutschland ein vermeintlich lukratives Geschäft angeboten. Über die Firma TSI Consulting mit Sitz in England und der Schweiz überzeugte er gutgläubige Sparer, ihm Geld zu geben. Sein Versprechen: Dieses Eigenkapital würde er nutzen, um deutlich höhere Darlehen bei Banken zu erhalten. Gegen Einzahlung eines Eigenkapitals von 100 000 Euro sollte der Anlageinteressent ein Darlehen in Höhe von 1,3 Millionen Euro erhalten. Diese Summe, so das Versprechen, würde dann so angelegt, dass der Kredit problemlos abbezahlt und zusätzlich ein stattlicher Gewinn erzielt werde. In Wahrheit floss das Geld direkt in die Tasche des Verurteilten.
Zur Täuschung der Interessenten legte Mark S. das Referenzschreiben einer Anwaltskanzlei vor, wonach die TSI Gruppe mit Großbanken kooperiere und ein Volumen von 600 Millionen Euro betreue. Das Management der TSI Gruppe sei kompetent und seriös, hieß es in dem Brief. Außerdem trat gegenüber Anlegern ein Rechtsanwalt aus Brüssel als Treuhänder auf, der die Sicherheit des eingezahlten Eigenkapitals bestätigte.
Anlagebetrüger sind sehr geschickte Verkäufer. Häufig nehmen sie auch über das Telefon Kontakt mit Opfern auf. Dazu nutzen sie auf dem Schwarzmarkt gekaufte Adressenlisten. Die Personen auf der Liste weisen besondere Einkommensprofile auf. Betroffene Sparer agieren häufig zu leichtgläubig und lassen sich von Garantieerklärungen, gefälschten Dokumenten und großen Namen täuschen. "Ein Betrüger nannte sich ,von Habsburg"", sagt Mattil.
Häufig wirbt der Anlagebetrüger mit seinem Sitz in der Schweiz, was Vertrauen einflößen soll. Dabei ist ein Schweizer Firmenmantel einfach zu besorgen. Oft mieten sich Betrüger auch nur einen Schreibtisch mit Telefonanschluss in einem Bürocenter, gerne in London, weil das Kapitalmarktnähe unterstellt. "In keinem anderen Land der EU gibt es eine solch hohe Dichte von Kapitalanlagedelikten wie in Deutschland", sagt Pietsch. Viele Betroffene verzichten jedoch auf eine Anzeige, weil sie sich schämen.
Erst im Dezember hatten Staatsanwaltschaft Lübeck und Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlern in einer international koordinierten Aktion gleichzeitig Hausdurchsuchungen durchgeführt, um Beweise gegen einen Ring von Anlagebetrügern sicherzustellen. An der Aktion waren neben dem BKA und den Landeskriminalämtern Kiel und Hamburg auch die Schweizer Kriminalpolizei und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beteiligt.
Geldanlagebetrüger müssen damit rechnen, dass die Justiz härter durchgreift als in der Vergangenheit üblich. Indiz dafür ist ein Urteil gegen den 42-jährigen Mark S. aus Rodgau bei Frankfurt, der wegen Betrugs vom Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.
Das harte Urteil deutet auf einen Sinneswandel unter Juristen hin. Justiz und Öffentlichkeit gingen lange Zeit davon aus, dass Privatsparer selbst schuld seien, wenn sie ihr Geld an Betrüger weiterreichten. "Bislang wurden solche Delikte meist mit Bewährungsstrafen bedacht", sagt der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil. "Dieses Urteil wird nun hoffentlich viele Täter abschrecken." "Nun wird Anlagebetrug endlich ernster genommen, vorher war es politisch nicht gewollt", sagt Volker Pietsch, Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS). "Viele gute Ermittler waren frustriert, weil ihre Ergebnisse von der Staatsanwaltschaft nicht goutiert wurden", sagt Pietsch.
Beim nun verurteilten, mehrfach vorbestraften Mark S. hatten die Darmstädter Richter zusätzlich zur langen Haftstrafe sogar eine Sicherheitsverwahrung nach der Haftzeit diskutiert, wovon sie allerdings schließlich Abstand nahmen. In der Urteilsbegründung ließen sie Zweifel an diesem Verzicht durchblicken. Der Verurteilte hatte die Betrügereien aus dem offenen Vollzug nach einer anderen Straftat begangenen und 20 Millionen Euro Schaden angerichtet.
Mark S. hatte Anlegern aus ganz Deutschland ein vermeintlich lukratives Geschäft angeboten. Über die Firma TSI Consulting mit Sitz in England und der Schweiz überzeugte er gutgläubige Sparer, ihm Geld zu geben. Sein Versprechen: Dieses Eigenkapital würde er nutzen, um deutlich höhere Darlehen bei Banken zu erhalten. Gegen Einzahlung eines Eigenkapitals von 100 000 Euro sollte der Anlageinteressent ein Darlehen in Höhe von 1,3 Millionen Euro erhalten. Diese Summe, so das Versprechen, würde dann so angelegt, dass der Kredit problemlos abbezahlt und zusätzlich ein stattlicher Gewinn erzielt werde. In Wahrheit floss das Geld direkt in die Tasche des Verurteilten.
Zur Täuschung der Interessenten legte Mark S. das Referenzschreiben einer Anwaltskanzlei vor, wonach die TSI Gruppe mit Großbanken kooperiere und ein Volumen von 600 Millionen Euro betreue. Das Management der TSI Gruppe sei kompetent und seriös, hieß es in dem Brief. Außerdem trat gegenüber Anlegern ein Rechtsanwalt aus Brüssel als Treuhänder auf, der die Sicherheit des eingezahlten Eigenkapitals bestätigte.
Anlagebetrüger sind sehr geschickte Verkäufer. Häufig nehmen sie auch über das Telefon Kontakt mit Opfern auf. Dazu nutzen sie auf dem Schwarzmarkt gekaufte Adressenlisten. Die Personen auf der Liste weisen besondere Einkommensprofile auf. Betroffene Sparer agieren häufig zu leichtgläubig und lassen sich von Garantieerklärungen, gefälschten Dokumenten und großen Namen täuschen. "Ein Betrüger nannte sich ,von Habsburg"", sagt Mattil.
Häufig wirbt der Anlagebetrüger mit seinem Sitz in der Schweiz, was Vertrauen einflößen soll. Dabei ist ein Schweizer Firmenmantel einfach zu besorgen. Oft mieten sich Betrüger auch nur einen Schreibtisch mit Telefonanschluss in einem Bürocenter, gerne in London, weil das Kapitalmarktnähe unterstellt. "In keinem anderen Land der EU gibt es eine solch hohe Dichte von Kapitalanlagedelikten wie in Deutschland", sagt Pietsch. Viele Betroffene verzichten jedoch auf eine Anzeige, weil sie sich schämen.
Erst im Dezember hatten Staatsanwaltschaft Lübeck und Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlern in einer international koordinierten Aktion gleichzeitig Hausdurchsuchungen durchgeführt, um Beweise gegen einen Ring von Anlagebetrügern sicherzustellen. An der Aktion waren neben dem BKA und den Landeskriminalämtern Kiel und Hamburg auch die Schweizer Kriminalpolizei und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beteiligt.


