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KFZ Werkstatt
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lotti
unregistriert
KFZ Werkstatt
Hallo,
ich habe ein Problem mit einer KFZ Werkstatt. Es geht dabei nicht um viel Geld aber um die Vorgehensweise.
Schilderung:
Ich hatte einen Vertrag mit dieser Werkstatt für die Umrüstung meines Wagens auf Gasbetrieb wobei mein Wagen bivalent werden sollte. Die Vertragsbedingungen waren, der Einbau einer 95 l Gasflasche und der dazugehörigen Anlage sowie den Veränderungen am Motor u.s.w.. Mündlich wurde abgesprochen, dass die Gasflasche in den Kofferraum zwischen die Radkästen kommt und die Verkleidung nur um die Flasche gebaut wird, weil Einkäufe und Hund noch mitfahrem müssen.
Zur Finanzierung der Umrüstung nahm ich bei meiner Hausbank einen Kredit auf. Dieser Kredit wurde am Samstag bewilligt und zum Montag auf mein Konto überwiesen. Ebenfalls lief am Montag das Rücktrittsrecht gegenüber der Bank aus.
Bereits am Samstag, sofort nach Posteingang, gab ich der Werkstatt Bescheid, dass die Finanzierung steht und die Umrüstung erfolgen kann. Ich bekam am Montag den Termin genannt, so dass der Einbau am Diesntag begann und brachte am späten Nachmittag des Montags meinen Wagen in die Werkstatt, wir besprachen in Anwesenheit meines Vaters noch einmal wo und wie die Gasflasche in den Kofferraum gebaut werden soll und danach unterschrieb ich den Auftrag.
Am Dienstag um 17.00 Uhr erhielt ich einen Anruf der Werkstatt, dass es Probleme mit dem Einbau gibt und dass ich mir die Situation doch bitte vor Ort anschauen solle.
Ich machte mich sofort in Begleitung meines Vaters auf den Weg. Dort erklärte mir der Geschäftsführer (mit dem ich auch alle Gespräche geführt hatte), dass er es eigentlich hätte wissen müssen, denn die große Flasche passe nicht in meinen Kofferraum, bzw. nicht zwischen die Radkästen sondern davor! D.h. ich hätte Einkäufe und Hund über die Gasflasche heben, bzw. springen lassen müssen, um den verbleibenden Kofferraum zwischen Gasflasche und Rückbank nutzen zu können!
Die Vorschläge des GF waren:
- Einbau der Gasflasche wie eben beschrieben
- Einbau der Gasflasche und eine gerade Ebene zur Rücksitzbank, wobei der Raum bis zu Autodach kaum nutzbar gewesen wären, bzw. keine Sicht nach hinten bleiben würde und der Hund keinen Platz hätte
- Einbau der Gasflasche und Austausch gegen eine kleinere nach einer Lieferzeit von ca. 4 - 5 Monaten, was für mich zwei mal Tanken am Tag bedeuten würde
- Einbau von zwei Gasflaschen mit o.g. Lieferzeit um die Füllmenge der großen zu erreichen, wobei Mehrkosten von 700,00 € auf mich zu kämen
- Einbau einer Flüssiggasanlage unter dem Verweis, dass er den Stadtwerken eh nicht traue und Flüssiggas die bessere Alternative wäre, da der Kofferraum unverändert bliebe - in den Vorgesprächen war Erdgas die angeblich bessere Variante (Umrüstkosten Erdgas 3500 € - Kosten Flüssiggas 2500 €!!!??)
Ich behielt mir eine Bedenkzeit vor und ging nach Hause zum Rechnen. Dies ergab, dass ich unter den o.g. Umständen vom Vertrag zurgetrete. Information erfolgte am Mittwoch von mir an die Werkstatt, dass der Wagen in den alten Zustand zurückversetzt werden soll, d.h. es waren bereits alle Arbeiten am Motor vorgenommen worden und ich somit vom Vertrag zurücktrete.
Am Mittwoch Nachmittag holte ich dann meinen Wagen ab, wobei mir ein Mitarbeiter der Werkstatt erklärte (GF war nicht im Hause trotz Terminvereinbarung), dass es aus technischer Sicht ja keine Einbauhindernisse gegeben hätte u.s.w.. Außerdem wollte er mir erklären, dass ausgerechnet bei dieser Lieferung diese Gasflaschen um 3 oder 4 cm größer wären als sonst üblich - da staunte ich doch sehr (Handarbeit bei Gasflaschenherstellung?) und entschied mich über diese Frechheit nicht weiter zu ärgern.
Dann übergab er mir endlich mein Auto. Es wurde von der Werkstatt noch ein Lichttest durchgeführt, bei dem zufällig festgestellt wurde, dass die Rückfahrlichter nicht gingen, es läge aber nicht an den Lampen sondern am Schalter, welcher im Motorraum (sehr nah am Motor) sitzt (zeigte er mir). Ich erklärte ihm, dass ich das nicht glaube und die Rückfahrleuchten noch am Morgen des Montag gingen und ich ja den Wagen Montag Nachmittag in dieWerkstatt gebracht hätte. Außerdem hätte ich ansonsten bereits am Montag das Fehlen der Beleuchtung bemerkt, da ich rückwärts aus meiner Garage fahre und dabei sehr auf einen Zaun auf dem unbeleuchteten Garagenhof achten muss. Die Rückfahrleuchten sind also wichtig um überhaupt unbeschadet aus meiner Garage ausparken zu können. Diese Diskussion führte jedoch zu nichts und ich verließ das Fimengelände.
Am Donnerstag rief ich den GF an und schilderte ihm meine Erlebnisse vom Vortag und dass es doch naheliegend sei, dass dieser Schalter bei den Arbeiten am Motor durch die Werkstatt versehentlich beschädigt worden ist und bat um kostenlose Reparatur! Ich möchte den Wortlaut dieser Unterhaltung nicht wiedergeben um der Sachlichkeit zu entsprechen. Jedenfalls ist die Werkstatt nicht bereit die Reparatur dieses Schaltes zu übernehmen bzw. nur dann wenn ich die Kosten trage!
Was kann ich unternehmen, um zum einen eine kostenlose Reparatur des offensichtlich von der Werkstatt verursachten Schadens zu erwirken und zum anderen hinsichtlich des wirtschaftlichen Schadens durch den aufgenommen Kredit, an den ich nun sechs Monate gebunden bin, einen Schadenersatz in Anspruch stellen?
Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise!
Vielen Dank!
Lotti
ich habe ein Problem mit einer KFZ Werkstatt. Es geht dabei nicht um viel Geld aber um die Vorgehensweise.
Schilderung:
Ich hatte einen Vertrag mit dieser Werkstatt für die Umrüstung meines Wagens auf Gasbetrieb wobei mein Wagen bivalent werden sollte. Die Vertragsbedingungen waren, der Einbau einer 95 l Gasflasche und der dazugehörigen Anlage sowie den Veränderungen am Motor u.s.w.. Mündlich wurde abgesprochen, dass die Gasflasche in den Kofferraum zwischen die Radkästen kommt und die Verkleidung nur um die Flasche gebaut wird, weil Einkäufe und Hund noch mitfahrem müssen.
Zur Finanzierung der Umrüstung nahm ich bei meiner Hausbank einen Kredit auf. Dieser Kredit wurde am Samstag bewilligt und zum Montag auf mein Konto überwiesen. Ebenfalls lief am Montag das Rücktrittsrecht gegenüber der Bank aus.
Bereits am Samstag, sofort nach Posteingang, gab ich der Werkstatt Bescheid, dass die Finanzierung steht und die Umrüstung erfolgen kann. Ich bekam am Montag den Termin genannt, so dass der Einbau am Diesntag begann und brachte am späten Nachmittag des Montags meinen Wagen in die Werkstatt, wir besprachen in Anwesenheit meines Vaters noch einmal wo und wie die Gasflasche in den Kofferraum gebaut werden soll und danach unterschrieb ich den Auftrag.
Am Dienstag um 17.00 Uhr erhielt ich einen Anruf der Werkstatt, dass es Probleme mit dem Einbau gibt und dass ich mir die Situation doch bitte vor Ort anschauen solle.
Ich machte mich sofort in Begleitung meines Vaters auf den Weg. Dort erklärte mir der Geschäftsführer (mit dem ich auch alle Gespräche geführt hatte), dass er es eigentlich hätte wissen müssen, denn die große Flasche passe nicht in meinen Kofferraum, bzw. nicht zwischen die Radkästen sondern davor! D.h. ich hätte Einkäufe und Hund über die Gasflasche heben, bzw. springen lassen müssen, um den verbleibenden Kofferraum zwischen Gasflasche und Rückbank nutzen zu können!
Die Vorschläge des GF waren:
- Einbau der Gasflasche wie eben beschrieben
- Einbau der Gasflasche und eine gerade Ebene zur Rücksitzbank, wobei der Raum bis zu Autodach kaum nutzbar gewesen wären, bzw. keine Sicht nach hinten bleiben würde und der Hund keinen Platz hätte
- Einbau der Gasflasche und Austausch gegen eine kleinere nach einer Lieferzeit von ca. 4 - 5 Monaten, was für mich zwei mal Tanken am Tag bedeuten würde
- Einbau von zwei Gasflaschen mit o.g. Lieferzeit um die Füllmenge der großen zu erreichen, wobei Mehrkosten von 700,00 € auf mich zu kämen
- Einbau einer Flüssiggasanlage unter dem Verweis, dass er den Stadtwerken eh nicht traue und Flüssiggas die bessere Alternative wäre, da der Kofferraum unverändert bliebe - in den Vorgesprächen war Erdgas die angeblich bessere Variante (Umrüstkosten Erdgas 3500 € - Kosten Flüssiggas 2500 €!!!??)
Ich behielt mir eine Bedenkzeit vor und ging nach Hause zum Rechnen. Dies ergab, dass ich unter den o.g. Umständen vom Vertrag zurgetrete. Information erfolgte am Mittwoch von mir an die Werkstatt, dass der Wagen in den alten Zustand zurückversetzt werden soll, d.h. es waren bereits alle Arbeiten am Motor vorgenommen worden und ich somit vom Vertrag zurücktrete.
Am Mittwoch Nachmittag holte ich dann meinen Wagen ab, wobei mir ein Mitarbeiter der Werkstatt erklärte (GF war nicht im Hause trotz Terminvereinbarung), dass es aus technischer Sicht ja keine Einbauhindernisse gegeben hätte u.s.w.. Außerdem wollte er mir erklären, dass ausgerechnet bei dieser Lieferung diese Gasflaschen um 3 oder 4 cm größer wären als sonst üblich - da staunte ich doch sehr (Handarbeit bei Gasflaschenherstellung?) und entschied mich über diese Frechheit nicht weiter zu ärgern.
Dann übergab er mir endlich mein Auto. Es wurde von der Werkstatt noch ein Lichttest durchgeführt, bei dem zufällig festgestellt wurde, dass die Rückfahrlichter nicht gingen, es läge aber nicht an den Lampen sondern am Schalter, welcher im Motorraum (sehr nah am Motor) sitzt (zeigte er mir). Ich erklärte ihm, dass ich das nicht glaube und die Rückfahrleuchten noch am Morgen des Montag gingen und ich ja den Wagen Montag Nachmittag in dieWerkstatt gebracht hätte. Außerdem hätte ich ansonsten bereits am Montag das Fehlen der Beleuchtung bemerkt, da ich rückwärts aus meiner Garage fahre und dabei sehr auf einen Zaun auf dem unbeleuchteten Garagenhof achten muss. Die Rückfahrleuchten sind also wichtig um überhaupt unbeschadet aus meiner Garage ausparken zu können. Diese Diskussion führte jedoch zu nichts und ich verließ das Fimengelände.
Am Donnerstag rief ich den GF an und schilderte ihm meine Erlebnisse vom Vortag und dass es doch naheliegend sei, dass dieser Schalter bei den Arbeiten am Motor durch die Werkstatt versehentlich beschädigt worden ist und bat um kostenlose Reparatur! Ich möchte den Wortlaut dieser Unterhaltung nicht wiedergeben um der Sachlichkeit zu entsprechen. Jedenfalls ist die Werkstatt nicht bereit die Reparatur dieses Schaltes zu übernehmen bzw. nur dann wenn ich die Kosten trage!
Was kann ich unternehmen, um zum einen eine kostenlose Reparatur des offensichtlich von der Werkstatt verursachten Schadens zu erwirken und zum anderen hinsichtlich des wirtschaftlichen Schadens durch den aufgenommen Kredit, an den ich nun sechs Monate gebunden bin, einen Schadenersatz in Anspruch stellen?
Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise!
Vielen Dank!
Lotti
Bewertungen
Zitat
Was kann ich unternehmen, um zum einen eine kostenlose Reparatur des offensichtlich von der Werkstatt verursachten Schadens zu erwirken und zum anderen hinsichtlich des wirtschaftlichen Schadens durch den aufgenommen Kredit, an den ich nun sechs Monate gebunden bin, einen Schadenersatz in Anspruch stellen?
Nichts, gehen Sie damit zu einem Rechtsanwalt.
Gruß Werner Callies
Bewertungen
Das war nicht sarkastisch gemeint, im Ernst.
Die Werkstatt will Ihnen doch nicht entgegen kommen, also gehen Sie
am Besten zu einem Anwalt. Wollen Sie dem Chef der Werkstatt von
einem Auftragsschläger den Kiefer brechen lassen?
Verbal oder schriftlich werden Sie (alleine) nichts erreichen können.
Lassen Sie Sich wenigstens beraten und über die Kosten aufklären.
Gruß Werner Callies
Die Werkstatt will Ihnen doch nicht entgegen kommen, also gehen Sie
am Besten zu einem Anwalt. Wollen Sie dem Chef der Werkstatt von
einem Auftragsschläger den Kiefer brechen lassen?
Verbal oder schriftlich werden Sie (alleine) nichts erreichen können.
Lassen Sie Sich wenigstens beraten und über die Kosten aufklären.
Gruß Werner Callies
lotti
unregistriert
Lieber Herr Callies,
meine Antwort war nicht sarkastisch gemeint. Sondern mein voller Ernst!!!
Wirklich keine Ironie!
Ich hatte einfach nur eine leise Hoffnung ohne Anwalt etwas ausrichten zu können. Das Gewerbeaufsichtsamt ist ja für solche Fälle nicht zuständig und über die Verbraucherzentrale lohnt es sich nicht wirklich, denn auch dort will man Geld sehen und das kann ich auch gleich einem Fachmann also Anwalt geben, soweit die Rechtsschutz nicht einspringt.
Zu Anwälten habe aber ein eher gespaltenes Verhältnis, meine Erfahrung lautet: "Anwälte sind die Bratenwender des Gesetzes. Sie wenden die Gesetze so lange, bis ein Braten für sie abfällt"! Aber bitte nicht gleich den Schuh anziehen, sofern ein Anwalt dies liest, denn Ausnahmen bestätigen ja die Regel.
Für alle die es interessiert, das betreffende Autohaus ist "Müller und Verian" in Halberstadt. Unter gleicher Geschäftsführung läuft auch ein weiteres Autohaus in Blankenburg.
Im Übrigen wurde mir dieses Autohaus von den Halberstadtwerken empfohlen.
Liebe Grüße Lotti
meine Antwort war nicht sarkastisch gemeint. Sondern mein voller Ernst!!!
Wirklich keine Ironie!
Ich hatte einfach nur eine leise Hoffnung ohne Anwalt etwas ausrichten zu können. Das Gewerbeaufsichtsamt ist ja für solche Fälle nicht zuständig und über die Verbraucherzentrale lohnt es sich nicht wirklich, denn auch dort will man Geld sehen und das kann ich auch gleich einem Fachmann also Anwalt geben, soweit die Rechtsschutz nicht einspringt.
Zu Anwälten habe aber ein eher gespaltenes Verhältnis, meine Erfahrung lautet: "Anwälte sind die Bratenwender des Gesetzes. Sie wenden die Gesetze so lange, bis ein Braten für sie abfällt"! Aber bitte nicht gleich den Schuh anziehen, sofern ein Anwalt dies liest, denn Ausnahmen bestätigen ja die Regel.
Für alle die es interessiert, das betreffende Autohaus ist "Müller und Verian" in Halberstadt. Unter gleicher Geschäftsführung läuft auch ein weiteres Autohaus in Blankenburg.
Im Übrigen wurde mir dieses Autohaus von den Halberstadtwerken empfohlen.
Liebe Grüße Lotti
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