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LG Düsseldorf: Verschärfte Beraterhaftung bei Altersvorsorge
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LG Düsseldorf: Verschärfte Beraterhaftung bei Altersvorsorge
Das OLG DÜsseldorf hat mit Urteil vom 30. März 2006 ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt und die persönliche Beraterhaftung im Bereich der Altersvorsorge verschärft.
Der Kläger war 1996 auf Empfehlung seines Beraters einem Immobilienfonds mit DM 100.000,- beigetreten. Ausdrückliches Anlageziel war eine Optimierung der der klägerischen Altersorsorge. Der Fondsprospekt hatte den Eindruck umfassender Mietgarantien seitens der Magdeburger Hochbau AG erweckt. In Wahrheit waren diese zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts nicht gestellt. Der Berater hatte den Kläger bei Aushändigung pauschal auf den Prospektinhalt verwiesen. Ab 1998 erwirtschaftete die Fondsimmobilie keine Pachtzinsen mehr. Im Jahr 2000 wurde die Zwangsverwaltung eingeleitet. Mangels bestehender Mietzinsgarantien war ein Verlust des klägerischen Kapitals eingetreten. Rendite war überhaupt nicht erwirtschaftet worden.
Das LG Düsseldorf hatte der Schadensersatzklage stattgegeben. Das OLG Düsseldorf hat das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang bestätigt. Es enthält zwei zentrale Aussagen. Erstens: Verfolgt der Anleger das Ziel einer Altersvorsorge und besteht das Risiko eines Totalverlustes, dann sind weder die Übergabe des Prospektes noch der Verweis auf seinen Inhalt als Risikohinweis ausreichend. Zweitens: Der Anlageberater genügt seiner Aufklärungspflicht auch dann nicht, wenn er im Beratungsgespräch pauschal auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hinweist. Verweist er also nur nebenbei und in allgemeiner Form auf dieses Risiko, so kann sich der Anleger auf die nach wie vor im Vordergrund stehende Kaufempfehlung und positive Bewertung des Produktes verlassen. Der pauschale Ausfallhinweis hat vor dem Hintergrund der Kaufempfehlung lediglich theoretische und untergeordnete Bedeutung. Nach Ansicht des Gerichts wären Sinn und Zweck des persönlichen Beratungsgespräches bei einer anderen Beurteilung verfehlt.
Unser Kommentar: Besonderes Augenmerk verdienen die Ausssagen des LG Düsseldorf zu den Beraterpflichten, wenn das Anlageziel erkennbar in einer Altersvorsorge besteht. In diesem Fall muss der Berater umfassend berücksichtigen, dass für den Anleger die Sicherheit im Vordergrund steht. Kapitalanlagen mit einem auch nur entfernten Risiko eines Totalverlustes sind also von vornherein zur Altersvorsorge ungeeignet. Auf die zudem unrichtigen Prospektangaben kam es in dem Fall primär nicht an. Unser Tipp: Anleger, die ihre Altersvorsorge optimieren wollen, sollten darauf hinwirken, dass dieses Ziel explizit Eingang in die Beratungsdokumentation findet. Dies kann es ermöglichen, dass spätere Schadensersatzansprüche im Ernstfall leichter durchgesetzt werden können.
Der Kläger war 1996 auf Empfehlung seines Beraters einem Immobilienfonds mit DM 100.000,- beigetreten. Ausdrückliches Anlageziel war eine Optimierung der der klägerischen Altersorsorge. Der Fondsprospekt hatte den Eindruck umfassender Mietgarantien seitens der Magdeburger Hochbau AG erweckt. In Wahrheit waren diese zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts nicht gestellt. Der Berater hatte den Kläger bei Aushändigung pauschal auf den Prospektinhalt verwiesen. Ab 1998 erwirtschaftete die Fondsimmobilie keine Pachtzinsen mehr. Im Jahr 2000 wurde die Zwangsverwaltung eingeleitet. Mangels bestehender Mietzinsgarantien war ein Verlust des klägerischen Kapitals eingetreten. Rendite war überhaupt nicht erwirtschaftet worden.
Das LG Düsseldorf hatte der Schadensersatzklage stattgegeben. Das OLG Düsseldorf hat das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang bestätigt. Es enthält zwei zentrale Aussagen. Erstens: Verfolgt der Anleger das Ziel einer Altersvorsorge und besteht das Risiko eines Totalverlustes, dann sind weder die Übergabe des Prospektes noch der Verweis auf seinen Inhalt als Risikohinweis ausreichend. Zweitens: Der Anlageberater genügt seiner Aufklärungspflicht auch dann nicht, wenn er im Beratungsgespräch pauschal auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hinweist. Verweist er also nur nebenbei und in allgemeiner Form auf dieses Risiko, so kann sich der Anleger auf die nach wie vor im Vordergrund stehende Kaufempfehlung und positive Bewertung des Produktes verlassen. Der pauschale Ausfallhinweis hat vor dem Hintergrund der Kaufempfehlung lediglich theoretische und untergeordnete Bedeutung. Nach Ansicht des Gerichts wären Sinn und Zweck des persönlichen Beratungsgespräches bei einer anderen Beurteilung verfehlt.
Unser Kommentar: Besonderes Augenmerk verdienen die Ausssagen des LG Düsseldorf zu den Beraterpflichten, wenn das Anlageziel erkennbar in einer Altersvorsorge besteht. In diesem Fall muss der Berater umfassend berücksichtigen, dass für den Anleger die Sicherheit im Vordergrund steht. Kapitalanlagen mit einem auch nur entfernten Risiko eines Totalverlustes sind also von vornherein zur Altersvorsorge ungeeignet. Auf die zudem unrichtigen Prospektangaben kam es in dem Fall primär nicht an. Unser Tipp: Anleger, die ihre Altersvorsorge optimieren wollen, sollten darauf hinwirken, dass dieses Ziel explizit Eingang in die Beratungsdokumentation findet. Dies kann es ermöglichen, dass spätere Schadensersatzansprüche im Ernstfall leichter durchgesetzt werden können.
Zitat
Unser Kommentar: Besonderes Augenmerk verdienen die Ausssagen des LG Düsseldorf zu den Beraterpflichten, wenn das Anlageziel erkennbar in einer Altersvorsorge besteht. In diesem Fall muss der Berater umfassend berücksichtigen, dass für den Anleger die Sicherheit im Vordergrund steht. Kapitalanlagen mit einem auch nur entfernten Risiko eines Totalverlustes sind also von vornherein zur Altersvorsorge ungeeignet. ......
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RA Dr. Thomas Schulte
Kurfürstendamm
Ist Ihre Betrachtungsweise nicht zu einfach?
Jede unternehmerische Beteiligung birgt die Möglichkeit des Totalverlustes, da aber Gewinne letztendlich immer in Unternehmen erzielt werden, lässt sich das theoretische Totalverlustrisiko nicht vermeiden.
Das Problem der Altersarmut ist mit herkömmlichen("risikolosen") Anlagen für die Mehrheit der Bevölkerung nicht lösbar. Diese Aussage ist mathematisch belegbar.
Welchen Rat geben Sie diesen Menschen?
Anlagen abzuschließen, bei denen man mit Sicherheit voraussagen kann, das deren Ertrag zur Altersarmut führt!
Dieses Vorgehen halte ich für verantwortungslos, es erinnert mich daran, wie unsere Politiker bisher mit diesem Thema umgegangen sind.
Wer als Berater verantwortungsvoll handelt, der zeigt seinen Kunden Versorgungslücken schonungslos auf(incl. Inflation), berechnet die notwendigen Beitragszahlungen mit unterschiedlichen Renditen und weißt auf die Risiken der einzelnen Anlagen hin.
Wenn Sie eine solche Berechnung einmal durchführen, dann werden Sie feststellen, das Anlageformen mit Renditen im einstelligen Prozent-Bereich zu keinem ausreichenden Ergebnis führen.
Frage an Sie @ Verbraucheranwalt:
Welcher Berater ist vor unseren Gerichten größeren Gefahren ausgesetzt:
a) Der erkennbare Versorgungslücken nicht schließt.
b) Der Anlagen mit Totalverlustrisiko wählt und darauf hinweißt.
Grüße
annova
Sehr geehrter Herr Dr. Schulte,
erstmal Danke für das Einstellen Ihres Artikels. Ich finde es toll, dass ein Fachmann sich hier engagiert.
Als erste Einschätzung kann ich das Urteil des OLG nur gutheissen. Rendite ist wichtig. Ertragschancen sind wichtig. Aber wenn es um die Altersvorsorge geht, dann muss die Sicherheit im Vordergrund stehen. Und eine Anlage, die ein hohes Verlusstrisiko, oder gar das Risiko des Totalverlusstes in sich birgt, ist für dieses Anlageziel ungeeignet.
Anders ist das natürlich, wenn der Kläge Millionär war... Aber das scheint ja nicht so zu sein..
Freundliche Grüße!
M. Zöller (znitram)
erstmal Danke für das Einstellen Ihres Artikels. Ich finde es toll, dass ein Fachmann sich hier engagiert.
Als erste Einschätzung kann ich das Urteil des OLG nur gutheissen. Rendite ist wichtig. Ertragschancen sind wichtig. Aber wenn es um die Altersvorsorge geht, dann muss die Sicherheit im Vordergrund stehen. Und eine Anlage, die ein hohes Verlusstrisiko, oder gar das Risiko des Totalverlusstes in sich birgt, ist für dieses Anlageziel ungeeignet.
Anders ist das natürlich, wenn der Kläge Millionär war... Aber das scheint ja nicht so zu sein..
Freundliche Grüße!
M. Zöller (znitram)
Bewertungen
9. Februar 2004
Wohnort: Leipzig
Beruf: sebstständiger Makler (gemeinsam mit Salamander2)
Ich kann @annova nur zustimmen und möchte an dieser Stelle ein paar einfache Fragen "nachschieben":
Welche Anlage - unter Berücksichtigung der offiziellen Inflation (da spreche ich noch nicht vom realen Kaufkraftverlust) - ist denn empfehlenswert?
Welche Anlage - unter Berücksichtigung transparenter Kosten - sollte den ein Berater seinen Kunden anbieten?
Welche Anlage - unter Berücksichtigung der von @annova am Schluss gestellten Fragen - birgt denn kein Verlustrisiko und sei es noch so theoretisch?
Man möge mir bitte mit geldvernichtenden Anlagen wie z.B. Versicherungen - unabhängig in welcher Form - fern bleiben.
A.L. Williams hat in den 70-gern schon erkannt, dass man (Versicherungs-)Risiko von Sparen trennen sollte. Aber in Deutschland bedarf es erst einer Initiative wie www.einfach-investieren.de um den Sparer wach zu rütteln.
Es liegt mir absolut fern hier Werbung für die hinter der Initiative steckende Gesellschaft zu machen!!!
Fakt ist aber, dass die dort getroffenen Aussagen - insofern sie nicht produktspezifisch sind - den innersten Kern der Sache treffen. Wenn man sich auf diese Aussagen konzentriert, bleiben nur Anlagen mit einem theoretischen Verlustrisiko. Mit dem Rest spart man sich arm!
MfG
Jens Müller
Welche Anlage - unter Berücksichtigung der offiziellen Inflation (da spreche ich noch nicht vom realen Kaufkraftverlust) - ist denn empfehlenswert?
Welche Anlage - unter Berücksichtigung transparenter Kosten - sollte den ein Berater seinen Kunden anbieten?
Welche Anlage - unter Berücksichtigung der von @annova am Schluss gestellten Fragen - birgt denn kein Verlustrisiko und sei es noch so theoretisch?
Man möge mir bitte mit geldvernichtenden Anlagen wie z.B. Versicherungen - unabhängig in welcher Form - fern bleiben.
A.L. Williams hat in den 70-gern schon erkannt, dass man (Versicherungs-)Risiko von Sparen trennen sollte. Aber in Deutschland bedarf es erst einer Initiative wie www.einfach-investieren.de um den Sparer wach zu rütteln.
Es liegt mir absolut fern hier Werbung für die hinter der Initiative steckende Gesellschaft zu machen!!!
Fakt ist aber, dass die dort getroffenen Aussagen - insofern sie nicht produktspezifisch sind - den innersten Kern der Sache treffen. Wenn man sich auf diese Aussagen konzentriert, bleiben nur Anlagen mit einem theoretischen Verlustrisiko. Mit dem Rest spart man sich arm!
MfG
Jens Müller
OLG Urteil
Hallo Herr Möller,
welchen Unterschied machen Sie in der Beraterhaftung bei Millionären?
Muß hier nach Ihrer Meinung weniger Sorgfalt angewandt werden?
An Dr. Schulte:
Ich kann mich den Ausführungen des ersten "Vorschreibers" nur anschließen. Welche Altersvorsorge hat nicht ein theoretisches Totalverlustrisiko? Dies ist schon durch die kriminelle Energie vieler Institutionen und Initiatoren gegeben, welches auch von Juristen und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nicht erkennbar ist. Altersvorsorge über den vermeintlich sicheren Geldmarkt, wobei hier nur die Banken verdienen? Wer garantiert uns, dass wir niemals mehr eine galoppierende Inflation bekommen, Herr Dr. Schulte?
welchen Unterschied machen Sie in der Beraterhaftung bei Millionären?
Muß hier nach Ihrer Meinung weniger Sorgfalt angewandt werden?
An Dr. Schulte:
Ich kann mich den Ausführungen des ersten "Vorschreibers" nur anschließen. Welche Altersvorsorge hat nicht ein theoretisches Totalverlustrisiko? Dies ist schon durch die kriminelle Energie vieler Institutionen und Initiatoren gegeben, welches auch von Juristen und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nicht erkennbar ist. Altersvorsorge über den vermeintlich sicheren Geldmarkt, wobei hier nur die Banken verdienen? Wer garantiert uns, dass wir niemals mehr eine galoppierende Inflation bekommen, Herr Dr. Schulte?
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