Prostitution müssen Sie nicht hinnehmen
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Prostitution müssen Sie nicht hinnehmen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sich mit dem ältesten Gewerbe der Welt zu beschäftigen, und zwar in folgendem Fall. In einer Wohnungseigentumsanlage hatten die Eigentümer in der Hausordnung festgelegt, dass die gewerbliche Nutzung der Wohnungen nicht erlaubt sei. Im Laufe der Zeit ließ sich jedoch immer weniger vertuschen, dass die Mieterin einer Wohnung der Prostitution nachging. Den übrigen Eigentümern gefiel das ganz und gar nicht, weshalb sie den vermietenden Eigentümer verklagten, er müsse das älteste Gewerbe der Welt unterbinden - zumindest in ihrer Wohnanlage.
Dies war auch die Meinung der Frankfurter Richter: Gewerbe ist Gewerbe und als solches in der Hausordnung ausdrücklich ausgeschlossen worden. Damit hat die Hausgemeinschaft vermeiden wollen, was direkte Folge der Prostitution war, nämlich gesteigerten Publikumsverkehr und eine hierdurch naturgemäß gesteigerte Belastung der Eigentümer. Die Richter stellten ausdrücklich klar, dass hieran auch das seit Ende 2001 geltende Prostitutionsgesetz nicht ändere, wodurch die juristische Diskriminierung von Prostituierten beendet werden sollte. Denn: Die Hausordnung solle die Bewohner schützen und die bezweckte Hausruhe gelte für die Ausübung eines jeden Gewerbes. (OLG Frankfurt, Az 20 W 59/03)
Dies war auch die Meinung der Frankfurter Richter: Gewerbe ist Gewerbe und als solches in der Hausordnung ausdrücklich ausgeschlossen worden. Damit hat die Hausgemeinschaft vermeiden wollen, was direkte Folge der Prostitution war, nämlich gesteigerten Publikumsverkehr und eine hierdurch naturgemäß gesteigerte Belastung der Eigentümer. Die Richter stellten ausdrücklich klar, dass hieran auch das seit Ende 2001 geltende Prostitutionsgesetz nicht ändere, wodurch die juristische Diskriminierung von Prostituierten beendet werden sollte. Denn: Die Hausordnung solle die Bewohner schützen und die bezweckte Hausruhe gelte für die Ausübung eines jeden Gewerbes. (OLG Frankfurt, Az 20 W 59/03)
Typisch verlogenes deutsches Urteil.
Wieviel Gäste hat die gute Frau denn am Tag? 5 - vielleicht sogar 10? Das wäre dann aber ne Spitzenleistung.
Libanesische Asylantenfamilie mit eh schon fünf Kindern - also sieben Personen - kommt leicht und lässig auf 50 Besucher am Tag.
Der Unterschied: Die Prostituierte sorgt für sich selbst, zahlt mglw. sogar Steuern. Die libanesische Asylantenfamilie lebt von Transferleistungen des Staates - und das sind wir alle.
Wie urteilen die Richter denn, wenn die Frau keine Kohle nimmt sondern einfach nur ihren Sexualtrieb auslebt? Mit Ausweisung, mit Einweisung???
Und ich gehe jede Wette ein, daß die Kläger schon genügend Puffs von innen gesehen haben - aber das war ja dann in einem anderem Haus - und nicht - wie Udo Jürgens schon so treffend besang - "in unserem ehrenwerten Haus".
Mit kopfschüttelnden Grüßen
Wieviel Gäste hat die gute Frau denn am Tag? 5 - vielleicht sogar 10? Das wäre dann aber ne Spitzenleistung.
Libanesische Asylantenfamilie mit eh schon fünf Kindern - also sieben Personen - kommt leicht und lässig auf 50 Besucher am Tag.
Der Unterschied: Die Prostituierte sorgt für sich selbst, zahlt mglw. sogar Steuern. Die libanesische Asylantenfamilie lebt von Transferleistungen des Staates - und das sind wir alle.
Wie urteilen die Richter denn, wenn die Frau keine Kohle nimmt sondern einfach nur ihren Sexualtrieb auslebt? Mit Ausweisung, mit Einweisung???
Und ich gehe jede Wette ein, daß die Kläger schon genügend Puffs von innen gesehen haben - aber das war ja dann in einem anderem Haus - und nicht - wie Udo Jürgens schon so treffend besang - "in unserem ehrenwerten Haus".
Mit kopfschüttelnden Grüßen
Zitat von »"mhmoeller"«
Typisch verlogenes deutsches Urteil....
Libanesische Asylantenfamilie mit eh schon fünf Kindern - also sieben Personen - kommt leicht und lässig auf 50 Besucher am Tag.....Wie urteilen die Richter denn,...
Hi,
eher typisch Deutsch (Kläger und in Teilen das Posting):
die Richter haben im Zweifel nur die Rechtslage umgesetzt und immerhin eine Freie Prostituierte als Gewerbetreibende "aufgewertet";
die Kläger sind in der Tat ggf. eher verlogen, haben aber das gute Recht und ggf. als Vermieter auch die Pflicht "auf die Hausordnung" zu achten.
Und um der im Posting versteckten Ausländerfeindlichkeit etwas entgegenzusetzen: Wir haben 6 Kinder, alle familienmitglieder haben einen dt. Paß, sind hier geboren und in mehreren Generationentiefe (ich bin eine Arbeiterkind, da reicht der bekannte Stammbaum nicht so weit) dt. Abstammung.
Aber vielleicht ging es den Klägern ja gar nicht um "gewerbliche Tätigkeit mit hohem Besuchsverkehr", sondern ums Gewerbe. Und da wäre ich mir als Vater auch nicht so sicher, ob meine Töchter in einem solchen Haus aufwachsen sollten....evtl. hätte ich also auch geklagt; ob ich allerdings mit den verbleibenen Moralaposteln weiterhin in einem Haus wohnen wollte?
Mit adventlichen Grüßen
SR
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RoemerS1
Vielen Dank dafür, daß Sie auch die 'andere' Sicht der Dinge in Ihrem Beitrag erwähnt haben.
Tatsächlich geht es im Zusammenhang mit der richterlichen Entscheidung nicht um eine mögliche Verlogenheit der Kläger - die Annahme des auf einer herkömmlichen kulturellen und europäisch-christlichen Grundeinstellung beruhenden Ausgangspunkts der Entscheidung für die Klage seitens der Hausbewohner ist zumindest genau so wahrscheinlich - es geht vielmehr darum, ob man die Anfänge dulden möchte, daß schließlich überall in jedem Wohngebiet solche 'Gewerbetreibende' ihrer Arbeit nachgehen können.
Ich habe ausreichend Wohngebiete gesehen, wo solche Gewerbeausübungen mittlerweile üblich sind. Zunehmend verwahrlosen diese Gebiete, nicht zu vergessen auch die Kinder und die heranwachsende Jugend, und nicht nur das, in die freiwerdenden Wohnungen derjenigen, die sich diesen Veränderungen nicht anpassen möchten, ziehen verstärkt Ausländer ein, die sich bessere Wohnungen in besseren Wohngebieten nicht leisten können. Die Deutschen, die aus finanziellen Gründen nicht umziehen können, müssen der weitergehenden Verwahrlosung des Gebiets und der Verwahrlosung ihrer Kinder ohnmächtig zusehen.
Die Politiker der vergangenen 35 - 40 Jahre, haben dieser Umpolung nichts entgegengesetzt. Im Gegenteil: die SPD mit ihrem grünen Anhängsel hat bereitwillig die Umkehrung der bisherigen Werte noch forciert. Und die CDU/CSU hat in absoluter Verkennung der Ursprünge ihrer Werte weder etwas dagegen unternommen noch ergangene Entscheidungen rückgängig gemacht.
Wir sind alle Menschen und es hilft nicht weiter, Zustände einer momentanen oder gar ständigen Verlogenheit sich gegenseitig zum Vorwurf zu machen. Diese Verlogenheit muß aber denjenigen vorgeworfen werden können, die sich in einer herausragenden Postion befinden (Entscheidungsträger in der Politik z. B.) und naturgemäß eine Vorbildfunktion übernommen haben. Darauf, daß sie ebenfalls Menschen sind, die zu Fehlentscheidungen und Fehlverhalten neigen, dürfen sie sich schon allein deshalb nicht berufen, weil sie automatisch mit ihrer Funktionsübernahme den Bürgern als Vorbild und Richtlinie für deren Verhalten scheinen. Etwa: wenn die das können, kann ich das auch.
Der Mensch ist des Menschen Feind, sagt man, und dies nicht unberechtigt. Denn: wo unterschiedliche Moralvorstellungen herrschen, beginnt schon der Krieg.
Mit den besten Wünschen, Browser
Vielen Dank dafür, daß Sie auch die 'andere' Sicht der Dinge in Ihrem Beitrag erwähnt haben.
Tatsächlich geht es im Zusammenhang mit der richterlichen Entscheidung nicht um eine mögliche Verlogenheit der Kläger - die Annahme des auf einer herkömmlichen kulturellen und europäisch-christlichen Grundeinstellung beruhenden Ausgangspunkts der Entscheidung für die Klage seitens der Hausbewohner ist zumindest genau so wahrscheinlich - es geht vielmehr darum, ob man die Anfänge dulden möchte, daß schließlich überall in jedem Wohngebiet solche 'Gewerbetreibende' ihrer Arbeit nachgehen können.
Ich habe ausreichend Wohngebiete gesehen, wo solche Gewerbeausübungen mittlerweile üblich sind. Zunehmend verwahrlosen diese Gebiete, nicht zu vergessen auch die Kinder und die heranwachsende Jugend, und nicht nur das, in die freiwerdenden Wohnungen derjenigen, die sich diesen Veränderungen nicht anpassen möchten, ziehen verstärkt Ausländer ein, die sich bessere Wohnungen in besseren Wohngebieten nicht leisten können. Die Deutschen, die aus finanziellen Gründen nicht umziehen können, müssen der weitergehenden Verwahrlosung des Gebiets und der Verwahrlosung ihrer Kinder ohnmächtig zusehen.
Die Politiker der vergangenen 35 - 40 Jahre, haben dieser Umpolung nichts entgegengesetzt. Im Gegenteil: die SPD mit ihrem grünen Anhängsel hat bereitwillig die Umkehrung der bisherigen Werte noch forciert. Und die CDU/CSU hat in absoluter Verkennung der Ursprünge ihrer Werte weder etwas dagegen unternommen noch ergangene Entscheidungen rückgängig gemacht.
Wir sind alle Menschen und es hilft nicht weiter, Zustände einer momentanen oder gar ständigen Verlogenheit sich gegenseitig zum Vorwurf zu machen. Diese Verlogenheit muß aber denjenigen vorgeworfen werden können, die sich in einer herausragenden Postion befinden (Entscheidungsträger in der Politik z. B.) und naturgemäß eine Vorbildfunktion übernommen haben. Darauf, daß sie ebenfalls Menschen sind, die zu Fehlentscheidungen und Fehlverhalten neigen, dürfen sie sich schon allein deshalb nicht berufen, weil sie automatisch mit ihrer Funktionsübernahme den Bürgern als Vorbild und Richtlinie für deren Verhalten scheinen. Etwa: wenn die das können, kann ich das auch.
Der Mensch ist des Menschen Feind, sagt man, und dies nicht unberechtigt. Denn: wo unterschiedliche Moralvorstellungen herrschen, beginnt schon der Krieg.
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Zitat
Typisch verlogenes deutsches Urteil.
Kann man anders sehen. Ich bin zwar kein Fan unserer Justiz, aber wenn eine Hausordnung kein Gewerbe vorsieht, dann kann es auch keins geben.
Das zu bestätigen ist gewerbeneutral. Das Hausordnungen die gewerbliche Nutzung ausschließen macht Sinn. Als ich für längere Zeit eine Zweitwohnung in Berlin hatte, befand die sich auch in einer Eigentümeranlage. Da der Schwerpunkt in der Vermietung lag, gab es auch gewerbliche Nutzung.
Mein Nachbar war die "Musikschule Fröhlich". Aus irgendeinem Grund war der für die Anfänger zuständig. Schon mal gehört, wenn jemand mit einer Geige ringt? Ich war gottseidank die meiste Zeit nicht da, aber manchmal schon....
Der Mann mit den Ohrenstöpseln
Preusse


