Schufa Eintrag gelöscht
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Schufa Eintrag gelöscht
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Die Rechtsanwälte haben am 13.12.2010 einen Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG erstritten. Das Landgericht Verden verurteilte die Postbank zum Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Postbank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank nicht hinreichend vorgetragen habe, dass sie eine umfassende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgenommen habe. Die Postbank habe lediglich vorgetragen, sich vor Beendigung der Geschäftsbeziehungen um eine Lösung mit dem Kläger bemüht zu haben. Der Kläger sei auch aufgefordert worden, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und dem Kläger seien verlängerte Zahlungsziele eingeräumt worden. Darüber hinaus habe die Postbank aber nichts dazu vorgetragen, ob vor der Meldung an die SCHUFA eine den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügende Interessenabwägung stattgefunden habe. Es sei vor allem nicht vorgetragen worden, welcher Mitarbeiter der Beklagten eine Prüfung der Meldung vorgenommen habe. Aus diesem Grund ging das Gericht davon aus, dass die Abwicklung der SCHUFA-Mitteilung weitgehend in einem automatisierten Verfahren erfolgt sei.
Darüber hinaus konnte das Gericht auch nicht feststellen, weshalb die Interessen der Beklagten oder der Kreditwirtschaft an der streitigen Mitteilung die Interessen des Klägers überwiegen sollten. Auch bewertete das Gericht die angemeldete Restforderung in Höhe von 635,00 € als sehr gering. Das Verhalten des Klägers dürfe durch die Postbank daher nicht zwangsläufig als Ausdruck seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit gedeutet werden, urteilte das Gericht.
Neben dem Anspruch auf Löschung der streitgegenständlichen SCHUFA-Mitteilung wurde auch ein Anspruch auf Unterlassung künftiger Meldungen von Negativmerkmalen an die SCHUFA Holding AG oder andere Auskunfteien als gegeben erachtet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tintemann
Rechtsanwalt - www.dr-schulte.de
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Die Rechtsanwälte haben am 13.12.2010 einen Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG erstritten. Das Landgericht Verden verurteilte die Postbank zum Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Postbank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank nicht hinreichend vorgetragen habe, dass sie eine umfassende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgenommen habe. Die Postbank habe lediglich vorgetragen, sich vor Beendigung der Geschäftsbeziehungen um eine Lösung mit dem Kläger bemüht zu haben. Der Kläger sei auch aufgefordert worden, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und dem Kläger seien verlängerte Zahlungsziele eingeräumt worden. Darüber hinaus habe die Postbank aber nichts dazu vorgetragen, ob vor der Meldung an die SCHUFA eine den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügende Interessenabwägung stattgefunden habe. Es sei vor allem nicht vorgetragen worden, welcher Mitarbeiter der Beklagten eine Prüfung der Meldung vorgenommen habe. Aus diesem Grund ging das Gericht davon aus, dass die Abwicklung der SCHUFA-Mitteilung weitgehend in einem automatisierten Verfahren erfolgt sei.
Darüber hinaus konnte das Gericht auch nicht feststellen, weshalb die Interessen der Beklagten oder der Kreditwirtschaft an der streitigen Mitteilung die Interessen des Klägers überwiegen sollten. Auch bewertete das Gericht die angemeldete Restforderung in Höhe von 635,00 € als sehr gering. Das Verhalten des Klägers dürfe durch die Postbank daher nicht zwangsläufig als Ausdruck seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit gedeutet werden, urteilte das Gericht.
Neben dem Anspruch auf Löschung der streitgegenständlichen SCHUFA-Mitteilung wurde auch ein Anspruch auf Unterlassung künftiger Meldungen von Negativmerkmalen an die SCHUFA Holding AG oder andere Auskunfteien als gegeben erachtet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tintemann
Rechtsanwalt - www.dr-schulte.de
Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Die Rechtsanwälte konnten für einen jungen Softwareprogrammierer einen Erfolg bei der Löschung eines SCHUFA-Eintrages verbuchen. Was war der Hintergrund?
Der junge Unternehmer W. war am 07.01.2011 zu seiner Hausbank gegangen, um eine Immobilie zu finanzieren. Bei der Finanzierungsanfrage teilte der Bankmitarbeiter dem überraschten W. mit, dass ein SCHUFA-Eintrag zu seinen Lasten bestünde und die Finanzierung somit wohl nicht zustande kommen werde. Für W., der bis dahin mit exzellenter Kreditwürdigkeit ausgestattet war, ein Schock.
Zunächst nahm W. Einsicht in seine SCHUFA-Daten, auf die er online zugreifen konnte. Bei der SCHUFA hatte ein Inkassounternehmen einen Forderungsbetrag in Höhe von 66,00 € eingetragen. Der Betrag bestand allerdings nur noch aus sogenannten Kontoführungs- und Inkassokosten, da der eigentliche Forderungsbetrag eines Warenhauses bereits längst beglichen war und nur auf Grund eines Überweisungsfehlers nicht rechtzeitig bei der Warenhauskette ankam.
Nachdem eine Anfrage bei dem Inkassounternehmen keinen Erfolg brachte, wandte sich W. an die Rechtsanwälte und teilte den streitgegenständlichen Sachverhalt mit.
Die Rechtsanwälte forderten die Inkassogesellschaft zur sofortigen Löschung des streitigen SCHUFA-Eintrages auf und machten Schadensersatzansprüche des Mandanten geltend. Darüber hinaus wurde ein Widerspruch gegen die Eintragung angemeldet und mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gedroht
Diesem Druck beugte sich nun die Inkassogesellschaft und erklärte kurzerhand gegenüber der SCHUFA Holding AG die Löschung der streitgegenständlichen Forderung in Höhe von 66,00 €. Die Kosten der rechtsanwaltlichen Tätigkeit wurden vom Inkassounternehmen getragen.
Der betroffene Unternehmer W. kann nun sowohl ein neues Leasingfahrzeug finanzieren als auch die Immobilie erwerben. Sein Basisscore sprang über Nacht von 23% auf nunmehr erfreuliche 98% zurück.
Hierzu meint Rechtsanwalt Tintemann: "Der Fall zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, bei unberechtigt eingetragenen und geringen Forderungen sofort zu handeln und nicht lange zu warten, bevor man sich gegen einen SCHUFA-Eintrag wehrt. Das neue Bundesdatenschutzgesetz gibt dem Verbraucher viele Schutzmöglichkeiten, die aber selten ausgeschöpft werden. Viele Unternehmen verhalten sich hier rechtswidrig und treten das Datenschutzrecht mit Füßen."
ViSdP: Rechtsanwalt Sven Tintemann
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: www.dr-schulte.de
Die Rechtsanwälte konnten für einen jungen Softwareprogrammierer einen Erfolg bei der Löschung eines SCHUFA-Eintrages verbuchen. Was war der Hintergrund?
Der junge Unternehmer W. war am 07.01.2011 zu seiner Hausbank gegangen, um eine Immobilie zu finanzieren. Bei der Finanzierungsanfrage teilte der Bankmitarbeiter dem überraschten W. mit, dass ein SCHUFA-Eintrag zu seinen Lasten bestünde und die Finanzierung somit wohl nicht zustande kommen werde. Für W., der bis dahin mit exzellenter Kreditwürdigkeit ausgestattet war, ein Schock.
Zunächst nahm W. Einsicht in seine SCHUFA-Daten, auf die er online zugreifen konnte. Bei der SCHUFA hatte ein Inkassounternehmen einen Forderungsbetrag in Höhe von 66,00 € eingetragen. Der Betrag bestand allerdings nur noch aus sogenannten Kontoführungs- und Inkassokosten, da der eigentliche Forderungsbetrag eines Warenhauses bereits längst beglichen war und nur auf Grund eines Überweisungsfehlers nicht rechtzeitig bei der Warenhauskette ankam.
Nachdem eine Anfrage bei dem Inkassounternehmen keinen Erfolg brachte, wandte sich W. an die Rechtsanwälte und teilte den streitgegenständlichen Sachverhalt mit.
Die Rechtsanwälte forderten die Inkassogesellschaft zur sofortigen Löschung des streitigen SCHUFA-Eintrages auf und machten Schadensersatzansprüche des Mandanten geltend. Darüber hinaus wurde ein Widerspruch gegen die Eintragung angemeldet und mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gedroht
Diesem Druck beugte sich nun die Inkassogesellschaft und erklärte kurzerhand gegenüber der SCHUFA Holding AG die Löschung der streitgegenständlichen Forderung in Höhe von 66,00 €. Die Kosten der rechtsanwaltlichen Tätigkeit wurden vom Inkassounternehmen getragen.
Der betroffene Unternehmer W. kann nun sowohl ein neues Leasingfahrzeug finanzieren als auch die Immobilie erwerben. Sein Basisscore sprang über Nacht von 23% auf nunmehr erfreuliche 98% zurück.
Hierzu meint Rechtsanwalt Tintemann: "Der Fall zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, bei unberechtigt eingetragenen und geringen Forderungen sofort zu handeln und nicht lange zu warten, bevor man sich gegen einen SCHUFA-Eintrag wehrt. Das neue Bundesdatenschutzgesetz gibt dem Verbraucher viele Schutzmöglichkeiten, die aber selten ausgeschöpft werden. Viele Unternehmen verhalten sich hier rechtswidrig und treten das Datenschutzrecht mit Füßen."
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Postbank muss Score-Wert berichtigen lassen - Erneuter Erfolg der Rechtsanwälte in einer SCHUFA-Angelegenheit
Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner
Am 23.02.2011 verurteilte das Landgericht Berlin (nicht rechtskräftig) die Postbank AG dazu, die SCHUFA nach bereits erfolgter Löschung eines SCHUFA-Eintrages aufzufordern, den Score-Wert so zu berechnen, als sei der Eintrag nie erfolgt.
Die Ungeschicklichkeiten der eintragenden Institutionen nehmen kein Ende.
In dem vorliegenden Fall war es so, dass eine Postbank einen SCHUFA-Eintrag gleich zweifach vorgenommen hatte. Zum einen wurde die Forderung unter dem Namen "Postbank AG" und zum anderen unter "Deutsche Postbank AG" eingetragen.
Die doppelte Eintragung sah das Gericht als unzulässig an. Daher muss die Postbank auch nach Löschung des SCHUFA-Eintrages die SCHUFA anweisen, den Score-Wert neu zu berechnen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die außergerichtlich entstandenen Kosten muss die fehlerhaft handelnde Bank tragen.
ViSdP: Rechtsanwalt Sven Tintemann
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Am 23.02.2011 verurteilte das Landgericht Berlin (nicht rechtskräftig) die Postbank AG dazu, die SCHUFA nach bereits erfolgter Löschung eines SCHUFA-Eintrages aufzufordern, den Score-Wert so zu berechnen, als sei der Eintrag nie erfolgt.
Die Ungeschicklichkeiten der eintragenden Institutionen nehmen kein Ende.
In dem vorliegenden Fall war es so, dass eine Postbank einen SCHUFA-Eintrag gleich zweifach vorgenommen hatte. Zum einen wurde die Forderung unter dem Namen "Postbank AG" und zum anderen unter "Deutsche Postbank AG" eingetragen.
Die doppelte Eintragung sah das Gericht als unzulässig an. Daher muss die Postbank auch nach Löschung des SCHUFA-Eintrages die SCHUFA anweisen, den Score-Wert neu zu berechnen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die außergerichtlich entstandenen Kosten muss die fehlerhaft handelnde Bank tragen.
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Falsche SCHUFA Eintragung - LG Berlin erlässt Einstweilige Verfügung gegen BID Bayerischer Inkassodienst AG
Das Landgericht Berlin hat am 03.03.2011 zum Az: 4 O 97/11 eine Einstweilige Verfügung gegen die BID Bayerischer Inkassodienst AG erlassen. Der BID wurde darin aufgegeben, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu widerrufen und die SCHUFA aufzufordern, den korrekten Score-Wert wieder herzustellen.
Der hier vertretene Mandant hatte bei einem bekannten Autovermieter einen PKW angemietet und mit diesem einen Unfall verschuldet. Da er die vereinbarte Selbstbeteiligung von 950,00 Euro nicht direkt zahlte, schaltete der Autovermieter das Inkassobüro BID ein, welches einen Mahnbescheid gegen den Mandanten erwirkte. Daraufhin vereinbarte dieser mit der BID eine Ratenzahlung des ausstehenden Betrages und nahm seinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück, so dass zu Gunsten des Autovermieters ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.
Diesen ließ die BID trotz pünktlicher Ratenzahlung als eigene Forderung bei der SCHUFA eintragen. Aufgrund der vorgenannten Entscheidung muss dies nun revidiert werden.
Des Weiteren wurde es der BID untersagt, einen erneuten SCHUFA-Eintrag vorzunehmen.
Das Gericht gab ihr die Kosten des Verfahrens auf.
V.i.s.d.P. Rechtsanwalt Sven Tintemann
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Telefon: (030) 71520670
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Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner
Das Landgericht Berlin hat am 03.03.2011 zum Az: 4 O 97/11 eine Einstweilige Verfügung gegen die BID Bayerischer Inkassodienst AG erlassen. Der BID wurde darin aufgegeben, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu widerrufen und die SCHUFA aufzufordern, den korrekten Score-Wert wieder herzustellen.
Der hier vertretene Mandant hatte bei einem bekannten Autovermieter einen PKW angemietet und mit diesem einen Unfall verschuldet. Da er die vereinbarte Selbstbeteiligung von 950,00 Euro nicht direkt zahlte, schaltete der Autovermieter das Inkassobüro BID ein, welches einen Mahnbescheid gegen den Mandanten erwirkte. Daraufhin vereinbarte dieser mit der BID eine Ratenzahlung des ausstehenden Betrages und nahm seinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück, so dass zu Gunsten des Autovermieters ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.
Diesen ließ die BID trotz pünktlicher Ratenzahlung als eigene Forderung bei der SCHUFA eintragen. Aufgrund der vorgenannten Entscheidung muss dies nun revidiert werden.
Des Weiteren wurde es der BID untersagt, einen erneuten SCHUFA-Eintrag vorzunehmen.
Das Gericht gab ihr die Kosten des Verfahrens auf.
V.i.s.d.P. Rechtsanwalt Sven Tintemann
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Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner
Erfolgreicher Kampf gegen falsche Eintragungen in der Schufa geht weiter
Pressemitteilung von: Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner konnten einen weiteren Erfolg im Bereich des Datenschutzrechtes für Mandanten erzielen.
Der Fall:
Gemeldet hatte sich eine Ehefrau, die in der Vergangenheit für einen hohen Kredit ihres Ehemannes gebürgt hatte. Die Geschäfte des Ehemanns waren in der Insolvenz geendet. Dieses Ehepaar war mittlerweile geschieden. Die Mandantin hatte die Vergangenheit hinter sich gelassen und baute sich eine neue Existenz auf. Die negative Schufaeintragung aufgrund der Bürgschaft verhinderte aber neue Kredite und damit weiteres wirtschaftliches Wachstum.
Rechtlich:
Die Bürgschaft stellte eine sittenwidrige Überforderung der Ehefrau dar und war deswegen nicht wirksam; § 138 BGB. Dennoch trug die Commerzbank AG die Forderung aus der Bürgschaft in Höhe von mehr als 500.000,00 € bei der Schufa Holding AG ein. Folge war, dass die hier Hilfesuchende Mandantin überhaupt keinen Scorewert mehr berechnet erhielt und somit trotz eines ordentlichen Jahreseinkommens quasi als kreditunwürdig galt. Scorewerte sollen aufgrund von objektiven Kriterien die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers bewerten.
Die Rechtsanwälte intervenierten hier außergerichtlich, da die Mandantin vorher erfolglos versucht hatte, den Eintrag zur Löschung bringen zu lassen. Dies führte zum gewünschten Erfolg, denn die Commerzbank AG, die den streitgegenständlichen Schufa-Eintrag vorgenommen hatte, widerrief diesen und übernahm die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte.
Hierzu meint Rechtsanwalt Sven Tintemann aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte: „Aus rechtlicher Sicht lag auf der Hand, dass der Schufa-Eintrag hier rechtswidrig war. Die Bank hatte bereits auf die Forderung verzichtet, diese jedoch einfach in der Schufa stehen lassen. Dies war rechtlich zu beanstanden. Wer keine Forderung hat, kann diese auch nicht in der Schufa eintragen."
Fazit:
Viele Betroffene und ihre Familien leiden jahrelang unter negativen Schufaeinträgen. Sie gelten wirtschaftlich als Pestbeulen und werden von anderen gemieden. Es wird Zeit, dass die Sorgen der Betroffenen ernst genommen werden und nicht erst Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen, um Korrekturen zu erreichen.
V.i.s.d.P.
Rechtsanwalt Sven Tintemann
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
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Internet: www.dr-schulte.de
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Die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner konnten einen weiteren Erfolg im Bereich des Datenschutzrechtes für Mandanten erzielen.
Der Fall:
Gemeldet hatte sich eine Ehefrau, die in der Vergangenheit für einen hohen Kredit ihres Ehemannes gebürgt hatte. Die Geschäfte des Ehemanns waren in der Insolvenz geendet. Dieses Ehepaar war mittlerweile geschieden. Die Mandantin hatte die Vergangenheit hinter sich gelassen und baute sich eine neue Existenz auf. Die negative Schufaeintragung aufgrund der Bürgschaft verhinderte aber neue Kredite und damit weiteres wirtschaftliches Wachstum.
Rechtlich:
Die Bürgschaft stellte eine sittenwidrige Überforderung der Ehefrau dar und war deswegen nicht wirksam; § 138 BGB. Dennoch trug die Commerzbank AG die Forderung aus der Bürgschaft in Höhe von mehr als 500.000,00 € bei der Schufa Holding AG ein. Folge war, dass die hier Hilfesuchende Mandantin überhaupt keinen Scorewert mehr berechnet erhielt und somit trotz eines ordentlichen Jahreseinkommens quasi als kreditunwürdig galt. Scorewerte sollen aufgrund von objektiven Kriterien die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers bewerten.
Die Rechtsanwälte intervenierten hier außergerichtlich, da die Mandantin vorher erfolglos versucht hatte, den Eintrag zur Löschung bringen zu lassen. Dies führte zum gewünschten Erfolg, denn die Commerzbank AG, die den streitgegenständlichen Schufa-Eintrag vorgenommen hatte, widerrief diesen und übernahm die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte.
Hierzu meint Rechtsanwalt Sven Tintemann aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte: „Aus rechtlicher Sicht lag auf der Hand, dass der Schufa-Eintrag hier rechtswidrig war. Die Bank hatte bereits auf die Forderung verzichtet, diese jedoch einfach in der Schufa stehen lassen. Dies war rechtlich zu beanstanden. Wer keine Forderung hat, kann diese auch nicht in der Schufa eintragen."
Fazit:
Viele Betroffene und ihre Familien leiden jahrelang unter negativen Schufaeinträgen. Sie gelten wirtschaftlich als Pestbeulen und werden von anderen gemieden. Es wird Zeit, dass die Sorgen der Betroffenen ernst genommen werden und nicht erst Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen, um Korrekturen zu erreichen.
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Weiterer Erfolg im Kampf gegen negative Schufa-Einträge - Lindorff Deutschland GmbH löscht Schufa-Eintrag
Einen weiteren Erfolg im Kampf gegen negative Schufa-Einträge konnten die Rechtsanwälte für eine selbständige Mandantin erzielen. Diese hatte noch Restschulden bei Ihrer Bank aus einem Immobiliendarlehen. Nach der Zwangsversteigerung der Immobilie hatte sie sich jedoch mit der Bank auf einen Abzahlungsvergleich geeinigt. Dieser wurde auch regelmäßig bedient, sodass die Forderung der Bank zwar berechtigt und auch tituliert aber nicht fällig war.
Die Firma Lindorff Deutschland GmbH trug die Forderung jedoch im eigenen Namen bei der SCHUFA Holding AG ein. Das Unternehmen schreibt über sich und den Konzern im Internet: „Heute ist die Lindorff Group AB der führende Anbieter im Forderungsmanagement in Europa, und einer der Größten weltweit. Lindorff ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und beschäftigt heute über 2.200 Mitarbeiter.“
Die Rechtsanwälte rügten daher, dass die Lindorff Deutschland GmbH überhaupt nicht Inhaberin der Forderung und dass die Forderung zudem auch nicht fällig sei. Der Schufa-Negativeintrag war daher unzulässig und musste unverzüglich gelöscht werden. Tatsächlich meldete sich nach kurzer Zeit die Firma Lindorff Deutschland GmbH und löschte den Negativeintrag und übernahm die außergerichtlichen Kosten der Rechtsanwälte.
Fazit: Für unsere hier vertretene Mandantin eine Erleichterung. Diese hatte gerade ein Leasingfahrzeug bestellt, welches im Sommer vor der Auslieferung stand und befürchtete, dass sich der Negativeintrag auf die Bestellung auswirken könne. Diese Sorgen ist sie nun los. Der gute Ruf eines Menschen ergibt sich häufig nicht mehr durch persönliche Kontakte, sondern aufgrund von Datenbanken. Deshalb ist eine korrekte Auskunft in unserem Wirtschaftsleben unabdingbar. Deshalb ist genaue Kontrolle und ggf. Reaktion erforderlich. Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Früher hatte man Angst vor der Schwiegermutter, heute vor der Macht der Schufa; diese kleine Glosse hatte ich vor Jahren geschrieben. Der Vergleich ist richtig, die Zahl der verheirateten Personen fällt seit Jahren; die Schufa und andere haben immer mehr Macht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat Mindestanforderungen an das Risikomanagement ? MaRisk ? der Banken klar definiert: Schufa-Scoring und Schufaauskunft sind quasi amtlich eingeführt worden durch Rundschreiben vom Dezember 2010.“
Einen weiteren Erfolg im Kampf gegen negative Schufa-Einträge konnten die Rechtsanwälte für eine selbständige Mandantin erzielen. Diese hatte noch Restschulden bei Ihrer Bank aus einem Immobiliendarlehen. Nach der Zwangsversteigerung der Immobilie hatte sie sich jedoch mit der Bank auf einen Abzahlungsvergleich geeinigt. Dieser wurde auch regelmäßig bedient, sodass die Forderung der Bank zwar berechtigt und auch tituliert aber nicht fällig war.
Die Firma Lindorff Deutschland GmbH trug die Forderung jedoch im eigenen Namen bei der SCHUFA Holding AG ein. Das Unternehmen schreibt über sich und den Konzern im Internet: „Heute ist die Lindorff Group AB der führende Anbieter im Forderungsmanagement in Europa, und einer der Größten weltweit. Lindorff ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und beschäftigt heute über 2.200 Mitarbeiter.“
Die Rechtsanwälte rügten daher, dass die Lindorff Deutschland GmbH überhaupt nicht Inhaberin der Forderung und dass die Forderung zudem auch nicht fällig sei. Der Schufa-Negativeintrag war daher unzulässig und musste unverzüglich gelöscht werden. Tatsächlich meldete sich nach kurzer Zeit die Firma Lindorff Deutschland GmbH und löschte den Negativeintrag und übernahm die außergerichtlichen Kosten der Rechtsanwälte.
Fazit: Für unsere hier vertretene Mandantin eine Erleichterung. Diese hatte gerade ein Leasingfahrzeug bestellt, welches im Sommer vor der Auslieferung stand und befürchtete, dass sich der Negativeintrag auf die Bestellung auswirken könne. Diese Sorgen ist sie nun los. Der gute Ruf eines Menschen ergibt sich häufig nicht mehr durch persönliche Kontakte, sondern aufgrund von Datenbanken. Deshalb ist eine korrekte Auskunft in unserem Wirtschaftsleben unabdingbar. Deshalb ist genaue Kontrolle und ggf. Reaktion erforderlich. Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Früher hatte man Angst vor der Schwiegermutter, heute vor der Macht der Schufa; diese kleine Glosse hatte ich vor Jahren geschrieben. Der Vergleich ist richtig, die Zahl der verheirateten Personen fällt seit Jahren; die Schufa und andere haben immer mehr Macht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat Mindestanforderungen an das Risikomanagement ? MaRisk ? der Banken klar definiert: Schufa-Scoring und Schufaauskunft sind quasi amtlich eingeführt worden durch Rundschreiben vom Dezember 2010.“
Zitat
V.i.s.d.P.
Rechtsanwalt Sven Tintemann
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
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Telekom Deutschland GmbH löscht Schufa-Eintrag
Pressemitteilung von: Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Der Fall:
Am 20.06.2011 meldete sich eine erfolgreiche Unternehmerin bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und schilderte ihre Problematik mit einem Eintrag bei der Schufa Holding AG. Die Telekom Deutschland GmbH hatte in der Schufa einen sogenannten Negativeintrag vorgenommen. Hintergrund des Eintrags war die Lieferung eines neuen Mobiltelefons nach einer Vertragsverlängerung.
Da das neue Telefon nicht richtig funktionierte, zahlte die Mandantin nicht und schickte das Telefon zurück. Auch ein neues Austauschtelefon funktionierte nicht ordnungsgemäß. Die Mandantin erklärte daraufhin den Widerruf der Vertragsverlängerung und schloss stattdessen eine neue Vertragsverlängerung ab, um ein Austauschgerät einer anderen Firma zu erhalten.
Scheinbar wurde die Problematik der Reklamation des ersten Mobiltelefons bei der Telekom Deutschland GmbH nicht richtig vermerkt. Zumindest schickte diese Mahnungen und trug den Forderungssachverhalt auch bei der Schufa Holding AG ein.
Die Rechtsanwälte intervenierten hier sofort, da die hier vertretene Mandantin für ihr Unternehmen einen neuen Kredit benötigte.
Die Problemlösung:
Auf das rechtsanwaltliche Scheiben reagierte die Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 30.06.2011. Das Unternehmen teilte hierin mit, dass die Schufa-Meldung in der Zwischenzeit gelöscht worden sei. Eine Kostenübernahme solle jedoch nur unter Zugrundeliegen eines geringen Streitwertes erfolgen
Die hier vertretene Unternehmerin war erleichtert, da nunmehr die Schufa bereinigt wurde und ihr nunmehr keine weiteren Nachteile für ihr Privatleben und das Unternehmen entstehen werden.
Über die Kosten der außergerichtlichen Auseinandersetzung wird zwischen den Parteien weiter gestritten.
V. i. S. d. P.
Rechtsanwalt
Sven Tintemann
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Der Fall:
Am 20.06.2011 meldete sich eine erfolgreiche Unternehmerin bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und schilderte ihre Problematik mit einem Eintrag bei der Schufa Holding AG. Die Telekom Deutschland GmbH hatte in der Schufa einen sogenannten Negativeintrag vorgenommen. Hintergrund des Eintrags war die Lieferung eines neuen Mobiltelefons nach einer Vertragsverlängerung.
Da das neue Telefon nicht richtig funktionierte, zahlte die Mandantin nicht und schickte das Telefon zurück. Auch ein neues Austauschtelefon funktionierte nicht ordnungsgemäß. Die Mandantin erklärte daraufhin den Widerruf der Vertragsverlängerung und schloss stattdessen eine neue Vertragsverlängerung ab, um ein Austauschgerät einer anderen Firma zu erhalten.
Scheinbar wurde die Problematik der Reklamation des ersten Mobiltelefons bei der Telekom Deutschland GmbH nicht richtig vermerkt. Zumindest schickte diese Mahnungen und trug den Forderungssachverhalt auch bei der Schufa Holding AG ein.
Die Rechtsanwälte intervenierten hier sofort, da die hier vertretene Mandantin für ihr Unternehmen einen neuen Kredit benötigte.
Die Problemlösung:
Auf das rechtsanwaltliche Scheiben reagierte die Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 30.06.2011. Das Unternehmen teilte hierin mit, dass die Schufa-Meldung in der Zwischenzeit gelöscht worden sei. Eine Kostenübernahme solle jedoch nur unter Zugrundeliegen eines geringen Streitwertes erfolgen
Die hier vertretene Unternehmerin war erleichtert, da nunmehr die Schufa bereinigt wurde und ihr nunmehr keine weiteren Nachteile für ihr Privatleben und das Unternehmen entstehen werden.
Über die Kosten der außergerichtlichen Auseinandersetzung wird zwischen den Parteien weiter gestritten.
V. i. S. d. P.
Rechtsanwalt
Sven Tintemann
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Joachimstaler Straße 20
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BID Bayerischer Inkassodienst Aktiengesellschaft löscht erneut Schufa-Eintrag
Schufa-Einträge sind ärgerlich, weil Banken, Versicherungen und Leasingfirmen oft Verträge mit Personen ablehnen, die einen negativen Schufaeintrag haben. Für einen solchen Betroffenen konnten die Rechtsanwälte erneut einen außergerichtlichen Erfolg erzielen.
Dieses „Schufaopfer“ meldete sich und berichtete über einen Schufa-Eintrag, den die BID Bayerischer Inkassodienst AG vorgenommen hatte. Nach einer außergerichtlichen Intervention der Rechtsanwälte lenkte die BID ein und löschte den Schufa-Eintrag mit Schreiben vom 21.07.2011.
Hierzu meint Rechtsanwalt Tintemann, der das Verfahren auf Seiten der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte begleitet hat: „Gerade bei kleinen Forderungen lohnt es sich, die Schufa-Eintragungen anzugreifen. Oftmals machen sich Gesellschaften nicht die Mühe, diese vor der Eintragung hinreichend zu überprüfen. Die im Datenschutzrecht vorgeschriebene Rechtsgüterabwägung vor Eintragung findet oftmals gar nicht statt. Ausserdem besteht bei den Gesellschaften kein hohes Interesse daran, den Negativeintrag aufrecht zu erhalten. Oftmals können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, wenn der Betroffene schnell handelt und sich durch ein aussergerichtliches Anspruchsschreiben vehement gegen den Schufa-Eintrag zu Wehr setzt."
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist schon seit Jahren erfolgreich im Bereich des Datenschutzrechts aktiv. Hier konnten wegweisende Urteile erstritten werden, die mittlerweile auch in wissenschaftliche Publikationen Eingang gefunden haben. Betroffene können Ihre Rechte schon für eine Erstberatungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. prüfen lassen. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung werden diese Kosten oftmals von der Versicherung übernommen.
V.i.S.d.P.
Rechtsanwalt Sven Tintemann
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Schufa-Einträge sind ärgerlich, weil Banken, Versicherungen und Leasingfirmen oft Verträge mit Personen ablehnen, die einen negativen Schufaeintrag haben. Für einen solchen Betroffenen konnten die Rechtsanwälte erneut einen außergerichtlichen Erfolg erzielen.
Dieses „Schufaopfer“ meldete sich und berichtete über einen Schufa-Eintrag, den die BID Bayerischer Inkassodienst AG vorgenommen hatte. Nach einer außergerichtlichen Intervention der Rechtsanwälte lenkte die BID ein und löschte den Schufa-Eintrag mit Schreiben vom 21.07.2011.
Hierzu meint Rechtsanwalt Tintemann, der das Verfahren auf Seiten der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte begleitet hat: „Gerade bei kleinen Forderungen lohnt es sich, die Schufa-Eintragungen anzugreifen. Oftmals machen sich Gesellschaften nicht die Mühe, diese vor der Eintragung hinreichend zu überprüfen. Die im Datenschutzrecht vorgeschriebene Rechtsgüterabwägung vor Eintragung findet oftmals gar nicht statt. Ausserdem besteht bei den Gesellschaften kein hohes Interesse daran, den Negativeintrag aufrecht zu erhalten. Oftmals können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, wenn der Betroffene schnell handelt und sich durch ein aussergerichtliches Anspruchsschreiben vehement gegen den Schufa-Eintrag zu Wehr setzt."
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist schon seit Jahren erfolgreich im Bereich des Datenschutzrechts aktiv. Hier konnten wegweisende Urteile erstritten werden, die mittlerweile auch in wissenschaftliche Publikationen Eingang gefunden haben. Betroffene können Ihre Rechte schon für eine Erstberatungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. prüfen lassen. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung werden diese Kosten oftmals von der Versicherung übernommen.
V.i.S.d.P.
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Bank muss Schufa zur Scorewertberichtigung auffordern
Amtsgericht Mitte von Berlin – verurteile Bank muss Schufa zur Scorewertberichtigung auffordern
Das Amtsgericht Mitte hat die Landesbank Berlin AG in einem Rechtsstreit um negative Schufa-Einträge dazu verurteilt, die Schufa Holding AG zur Scorewertberichtigung aufzufordern. Ferner stellte das Gericht fest, dass die ursprüngliche Einmeldung des mittlerweile gelöschten Negativeintrages fehlerhaft war und die Bank daher die diesbezüglich angefallenen Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe.
Der Fall:
Bei den Rechtsanwälten meldete sich der selbständig tätige Architekt W. Dieser teilte mit, dass ihm einige seiner Auftraggeber Aufträge verweigern würden, da er mit einem Negativeintrag bei der Schufa belastet sei. Dies stellte sich eine als erhebliche Belastung dar, da es so nicht gelang, wichtige neue Aufträge für die eigene Tätigkeit zu generieren.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte forderten die Landesbank Berlin AG (kurz LBB) also dazu auf, den Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen, Dies wurde jedoch abgelehnt, so dass dann Klage erhoben werden musste.
Während des Prozesses wurde der Eintrag selbständig durch die Schufa gelöscht, da es der Beklagten LBB nicht gelungen war, die Eintragung hinreichend zu begründen. Dieser Erfolg half dem Opfer des falschen Schufaeintrages. Nun wurde von der Bank gefordert, die Schufa auch zur Scorewert Berichtigung aufzufordern sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Entscheidung:
Das Amtsgericht Mitte, welches für Klagen gegen die LBB örtlich zuständig ist, verurteilte die LBB dazu, die Schufa aufzufordern, den Scorewert des Klägers so wiederherzustellen, als hätte es den Negativeintrag nicht gegeben.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die LBB es nach eigenem Vortrag unterlassen habe, vor Weiterleitung der Daten des Klägers durch ein Inkassounternehmen an die Schufa eine Interessenabwägung nach § 28 BDSG a.F. vorzunehmen. Die Beklagte LBB hätte nach Auffassung des Gerichts zumindest an das Inkassounternehmen wesentliche Informationen wie das Bestehen einer Restschuldversicherung oder den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen weitergeben müssen. Ohne die Kenntnis dieser Umstände war es nach Ansicht des Gerichts für das Inkassounternehmen nicht möglich, eine vollständige Interessenabwägung durchzuführen.
Nach Ansicht des Gerichts kann eine Interessenabwägung auch nicht nachgeholt werden, da diese vor der Eintragung stattfinden müsse.
Zur Scorewertberichtigung entschied das Gericht, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse daran habe, dass der Scorewert nur auf Grundlage von berechtigten Eintragungen berechnet werde und dass der unberechtigte Eintrag der Beklagten außen vor bleibe.
Die Entscheidung zeigt zwei wesentliche Aspekte auf:
Die Bank muss vor Eintragung eines Schufa Negativeintrages eine Abwägung der Interessen nach § 28 BDSG a.F. (nunmehr § 28 a BDSG) durchführen. Dies kann sie nicht auf ein Inkassounternehmen delegieren, wenn diesem nicht alle Informationen über den Forderungssachverhalt vorliegen.
Auch nach Erledigung eines negativen Schufa-Eintrages kann noch eine Verurteilung zur Scorewertberichtigung erfolgen, da der Betroffene ein Interesse daran hat, dass sein Score ohne die fehlerhafte Eintragung berechnet wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber das bei einer klaren Argumentation gute Chancen bestehen den guten Ruf wieder herzustellen.
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Der Fall:
Bei den Rechtsanwälten meldete sich der selbständig tätige Architekt W. Dieser teilte mit, dass ihm einige seiner Auftraggeber Aufträge verweigern würden, da er mit einem Negativeintrag bei der Schufa belastet sei. Dies stellte sich eine als erhebliche Belastung dar, da es so nicht gelang, wichtige neue Aufträge für die eigene Tätigkeit zu generieren.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte forderten die Landesbank Berlin AG (kurz LBB) also dazu auf, den Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen, Dies wurde jedoch abgelehnt, so dass dann Klage erhoben werden musste.
Während des Prozesses wurde der Eintrag selbständig durch die Schufa gelöscht, da es der Beklagten LBB nicht gelungen war, die Eintragung hinreichend zu begründen. Dieser Erfolg half dem Opfer des falschen Schufaeintrages. Nun wurde von der Bank gefordert, die Schufa auch zur Scorewert Berichtigung aufzufordern sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Entscheidung:
Das Amtsgericht Mitte, welches für Klagen gegen die LBB örtlich zuständig ist, verurteilte die LBB dazu, die Schufa aufzufordern, den Scorewert des Klägers so wiederherzustellen, als hätte es den Negativeintrag nicht gegeben.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die LBB es nach eigenem Vortrag unterlassen habe, vor Weiterleitung der Daten des Klägers durch ein Inkassounternehmen an die Schufa eine Interessenabwägung nach § 28 BDSG a.F. vorzunehmen. Die Beklagte LBB hätte nach Auffassung des Gerichts zumindest an das Inkassounternehmen wesentliche Informationen wie das Bestehen einer Restschuldversicherung oder den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen weitergeben müssen. Ohne die Kenntnis dieser Umstände war es nach Ansicht des Gerichts für das Inkassounternehmen nicht möglich, eine vollständige Interessenabwägung durchzuführen.
Nach Ansicht des Gerichts kann eine Interessenabwägung auch nicht nachgeholt werden, da diese vor der Eintragung stattfinden müsse.
Zur Scorewertberichtigung entschied das Gericht, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse daran habe, dass der Scorewert nur auf Grundlage von berechtigten Eintragungen berechnet werde und dass der unberechtigte Eintrag der Beklagten außen vor bleibe.
Die Entscheidung zeigt zwei wesentliche Aspekte auf:
Die Bank muss vor Eintragung eines Schufa Negativeintrages eine Abwägung der Interessen nach § 28 BDSG a.F. (nunmehr § 28 a BDSG) durchführen. Dies kann sie nicht auf ein Inkassounternehmen delegieren, wenn diesem nicht alle Informationen über den Forderungssachverhalt vorliegen.
Auch nach Erledigung eines negativen Schufa-Eintrages kann noch eine Verurteilung zur Scorewertberichtigung erfolgen, da der Betroffene ein Interesse daran hat, dass sein Score ohne die fehlerhafte Eintragung berechnet wird.
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Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG löscht Schufa Eintrag
Einige Anwaltskanzleien sind mittlerweile dazu übergegangen, ihren Mandanten eine Vereinbarung bei Mandatsabschluss vorzulegen, nach der die Abrechnung des Mandatsverhältnisses auch über Dritte erfolgen kann. Einer dieser Anbieter ist die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG, die auch im Internet unter der Abkürzung AnwVS zu finden ist. Viele Mandanten halten dies nicht für eine Besonderheit, da sie ähnliche Vorgehensweisen auch von Ärzten kennen, die sich oftmals einer Verrechnungsstelle bedienen, um ihre Abrechnungen vornehmen zu lassen.
Hier meldete sich ein Mandant, der sich mit seinem ehemaligen Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit über eine offene Honorarforderung befand. Die Firma AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte diese Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Die Forderung war dann aber nicht von der GmbH sondern der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG bei der Schufa Holding AG als sogenanntes Negativmerkmal eingetragen worden.
Zudem hatte der hier vertretene Mandant gegen die titulierte Forderung ein Rechtsmittel eingelegt und sich nachträglich im Prozess mit der AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verglichen. Der Schufa Negativeintrag war daher auch aus diesem Grunde nicht haltbar.
Nach Intervention der Rechtsanwälte und Darstellung der Problematik konnte nunmehr ein Einlenken der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG erreicht werden.
Zu dem Sachverhalt mein Rechtsanwalt Sven Tintemann, der die Angelegenheit für die Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bearbeitet hat: „Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, bei einem Schufa-Negativeintrag die korrekten Daten einzutragen. Wenn eine Forderung als tituliert bezeichnet wird, muss der Titel auch rechtskräftig sein. Dies war hier nicht der Fall. Zudem darf der Anmeldende die Forderung nur dann auf seinen Namen anmelden, wenn diese auch zu seinen Gunsten besteht. Ist dies nicht der Fall, muss er dies kennzeichnen. Es lohnt sich also, eine Negativeintragung inhaltlich einer Überprüfung durch Fachleute zu unterziehen."
Der hier vertretene Mandant konnte durch die schnelle Intervention der Rechtsanwälte binnen wenigen Wochen die Löschung des Schufa-Negativeintrages gegenüber der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG durchsetzen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Künftige Vertragspartner werden ihn daher nicht mehr als schlechten Schuldner ansehen.
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Hier meldete sich ein Mandant, der sich mit seinem ehemaligen Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit über eine offene Honorarforderung befand. Die Firma AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte diese Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Die Forderung war dann aber nicht von der GmbH sondern der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG bei der Schufa Holding AG als sogenanntes Negativmerkmal eingetragen worden.
Zudem hatte der hier vertretene Mandant gegen die titulierte Forderung ein Rechtsmittel eingelegt und sich nachträglich im Prozess mit der AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verglichen. Der Schufa Negativeintrag war daher auch aus diesem Grunde nicht haltbar.
Nach Intervention der Rechtsanwälte und Darstellung der Problematik konnte nunmehr ein Einlenken der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG erreicht werden.
Zu dem Sachverhalt mein Rechtsanwalt Sven Tintemann, der die Angelegenheit für die Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bearbeitet hat: „Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, bei einem Schufa-Negativeintrag die korrekten Daten einzutragen. Wenn eine Forderung als tituliert bezeichnet wird, muss der Titel auch rechtskräftig sein. Dies war hier nicht der Fall. Zudem darf der Anmeldende die Forderung nur dann auf seinen Namen anmelden, wenn diese auch zu seinen Gunsten besteht. Ist dies nicht der Fall, muss er dies kennzeichnen. Es lohnt sich also, eine Negativeintragung inhaltlich einer Überprüfung durch Fachleute zu unterziehen."
Der hier vertretene Mandant konnte durch die schnelle Intervention der Rechtsanwälte binnen wenigen Wochen die Löschung des Schufa-Negativeintrages gegenüber der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG durchsetzen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Künftige Vertragspartner werden ihn daher nicht mehr als schlechten Schuldner ansehen.
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IKANO Bank GmbH widerruft Schufa-Eintrag nach Prozess vor Landgericht Wiesbaden - offensichtlich helfen nur Klagen, Klagen, Klagen gegen den Schufa-Irrsinn
von Rechtsanwalt Sven Tintemann, Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht
Die IKANO Bank GmbH ist deutschlandweit bekannt, da sie für ein großes Möbelhaus mit gelbem und blauem Logo sogenannte Family- Bezahlkarten ausgibt. Die Möbelhauskarte führte direkt zum negativen Schufaeintrag einer Kundin, die dann von den Rechtsanwälten erfolgreich vertreten wurde; warum? Eine Betroffene aus München hatte nach ihrem Umzug offenbar Schreiben der IKANO Bank GmbH nicht erhalten. Angebliche Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis im Rahmen der Bezahlkarte wurden dann sofort bei der Schufa Holding AG als sogenannten Negativeintrag eingemeldet. Die Betroffene, die das Missverständnis und den Postverlust ohne weiteres erklären konnte, versuchte erst einmal auf eigene Faust das Problem zu lösen.
Dann wurden Rechtsanwälte eingeschaltet. Auch ein außergerichtliches Anschreiben der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ließ die IKANO Bank GmbH zunächst unbeantwortet. Ein Schreiben der inzwischen eingeschalteten Real Inkasso GmbH & Co. KG kam erst nach der gesetzten Frist an.
Nur einstweilige Verfügung vor dem Landgericht hilft offenbar.
Die Rechtsanwälte beantragten daher beim Landgericht Wiesbaden den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IKANO Bank GmbH. Das Gericht setzte denTermin zur mündlichen Verhandlung auf den 09.11.2011 fest. Mit Schreiben vom 04.11.2011 meldete sich die IKANO Bank GmbH über ihre Prozessbevollmächtigten und teilte mit, sie habe in der Zwischenzeit die Löschung des streitgegenständlichen Schufa Eintrages veranlasst. Darüber hinaus erklärte sich die IKANO Bank GmbH dazu bereit, die Kosten des Rechtsstreites zu übernehmen.
Eine Nachfrage der Rechtsanwälte bei der Mandantin erbrachte, dass tatsächlich der Schufa-Negativeintrag in der Zwischenzeit gelöscht worden war. Der Scorewert der Mandantin hatte sich auch schon wieder erholt.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Mandantin hier vertreten hatte: „Für die Mandantin stellte die Negativeintragung bei der Schufa Holding AG eine erhebliche wirtschaftliche Bedrohung dar. Eine andere Bank hatte bereits den Dispositionskredit der Mandantin gekündigt und mit Fälligstellung der offenen Forderungen gedroht. Eine Hausfinanzierung wackelte ebenfalls. Es war hier daher schnelle Hilfe nötig, um schlimmen Folgeschaden zu verhindern. Dies ist nun gelungen."
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Nur einstweilige Verfügung vor dem Landgericht hilft offenbar.
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Eine Nachfrage der Rechtsanwälte bei der Mandantin erbrachte, dass tatsächlich der Schufa-Negativeintrag in der Zwischenzeit gelöscht worden war. Der Scorewert der Mandantin hatte sich auch schon wieder erholt.
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Negativer Schufa Eintrag erfolgte irrtümlich
Rechtsanwalt in der Schufa-Hölle - Betroffener Rechtsanwalt erfolgreich gegen negativen Schufa-Eintrag der Commerzbank AG verteidigt
Die Commerzbank AG hat in einem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführten Verfahren einen angeblich irrtümlich veranlassten Negativeintrag zur Löschung gebracht und sich zur Unterlassung und Kostentragung verpflichtet.
Was war Hintergrund des Rechtsstreits?
Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte & Partner meldete sich ein Rechtsanwaltskollege aus Berlin, der eine neue Zweigstelle eröffnen und hierzu einen Mietvertrag abschließen wollte. Hier verlangte die Hausverwaltung eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft. Zudem hatte sich der Kollege ein neues Auto bestellt und wollte dieses vollständig über eine Bank finanzieren lassen. Die Bank lehnte die Finanzierung jedoch überraschend ab und verwies auf eine negative Schufa-Auskunft zur Bonität des Rechtsanwalts. Dies konnte sich der Rechtsanwaltskollege nicht erklären und wandte sich zunächst an die Schufa Holding AG. Durch eine Schufa-Selbstauskunft, die er online abrufen konnte, wurde die Commerzbank als Verantwortliche für den Negativeintrag ausgemacht.
Da die eigenen Bemühungen des Kollegen, eine Löschung des Eintrages bei der Schufa oder durch die Commerzbank zu erreichen, ohne Erfolg blieben, meldete er sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und bat hier um fachliche Hilfe und Unterstützung. Die Commerzbank hatte hier eine sehr alte und bereits verjährte Forderung, die noch aus Studentenzeiten des Rechtsanwalts herrührte, zur Eintragung gebracht und diesen damit quasi über Nacht für kreditunwürdig erklärt. Dies wollte der Rechtsanwaltskollege nicht auf sich sitzen lassen. Es wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Commerzbank vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
Ein Termin zur Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf den 11.11.2011 vom Landgericht Berlin festgesetzt.
Noch vor Durchführung des Termins meldete sich jedoch die Commerzbank und teilte über ihre Prozessbevollmächtigte mit, dass der Eintrag irrtümlich erfolgt sei. Erst nach einem weiteren Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann mit der Prozessbevollmächtigten Kollegin erklärte sich die Commerzbank dazu bereit, die Schufa Holding AG zur Wiederherstellung des ursprünglichen Scorewertes aufzufordern, der vor dem falschen Eintrag bestand. Zudem gab die Commerzbank für die Zukunft eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und erkannte die ihre Verpflichtung an, die Kosten für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und somit auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten in dem Verfahren zu tragen.
Hierzu meint Anwalt Tintemann:
„Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte mit den hier vorhandenen Spezialkenntnissen sofort helfen und den Konflikt im Sinne des Mandanten zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Dank des schnellen und entschlossenen Handelns des Kollegen war hier ein Vorgehen im Rahmen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich. Es zeigt sich wieder einmal, dass derjenige, der einen Schufa-Negativeintrag findet, sofort handeln und einen Spezialisten im Bereich des Datenschutzrechts aufsuchen sollte."
V.i.S.d.P. Sven Tintemann
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Commerzbank AG hat in einem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführten Verfahren einen angeblich irrtümlich veranlassten Negativeintrag zur Löschung gebracht und sich zur Unterlassung und Kostentragung verpflichtet.
Was war Hintergrund des Rechtsstreits?
Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte & Partner meldete sich ein Rechtsanwaltskollege aus Berlin, der eine neue Zweigstelle eröffnen und hierzu einen Mietvertrag abschließen wollte. Hier verlangte die Hausverwaltung eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft. Zudem hatte sich der Kollege ein neues Auto bestellt und wollte dieses vollständig über eine Bank finanzieren lassen. Die Bank lehnte die Finanzierung jedoch überraschend ab und verwies auf eine negative Schufa-Auskunft zur Bonität des Rechtsanwalts. Dies konnte sich der Rechtsanwaltskollege nicht erklären und wandte sich zunächst an die Schufa Holding AG. Durch eine Schufa-Selbstauskunft, die er online abrufen konnte, wurde die Commerzbank als Verantwortliche für den Negativeintrag ausgemacht.
Da die eigenen Bemühungen des Kollegen, eine Löschung des Eintrages bei der Schufa oder durch die Commerzbank zu erreichen, ohne Erfolg blieben, meldete er sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und bat hier um fachliche Hilfe und Unterstützung. Die Commerzbank hatte hier eine sehr alte und bereits verjährte Forderung, die noch aus Studentenzeiten des Rechtsanwalts herrührte, zur Eintragung gebracht und diesen damit quasi über Nacht für kreditunwürdig erklärt. Dies wollte der Rechtsanwaltskollege nicht auf sich sitzen lassen. Es wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Commerzbank vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
Ein Termin zur Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf den 11.11.2011 vom Landgericht Berlin festgesetzt.
Noch vor Durchführung des Termins meldete sich jedoch die Commerzbank und teilte über ihre Prozessbevollmächtigte mit, dass der Eintrag irrtümlich erfolgt sei. Erst nach einem weiteren Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann mit der Prozessbevollmächtigten Kollegin erklärte sich die Commerzbank dazu bereit, die Schufa Holding AG zur Wiederherstellung des ursprünglichen Scorewertes aufzufordern, der vor dem falschen Eintrag bestand. Zudem gab die Commerzbank für die Zukunft eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und erkannte die ihre Verpflichtung an, die Kosten für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und somit auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten in dem Verfahren zu tragen.
Hierzu meint Anwalt Tintemann:
„Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte mit den hier vorhandenen Spezialkenntnissen sofort helfen und den Konflikt im Sinne des Mandanten zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Dank des schnellen und entschlossenen Handelns des Kollegen war hier ein Vorgehen im Rahmen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich. Es zeigt sich wieder einmal, dass derjenige, der einen Schufa-Negativeintrag findet, sofort handeln und einen Spezialisten im Bereich des Datenschutzrechts aufsuchen sollte."
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Santander Consumer Bank AG vom Landgericht Hannover zur Löschung eines Schufa-Negativeintrages und zur Kostentragung verurteilt
von Sven Tintemann (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Das Landgericht Hannover hat am 12.10.2011 die Santander Consumer Bank AG dazu verurteilt, einen Negativeintrag über eine Kreditanfrage zur Bonitätsprüfung bei der Schufa-Holding AG zur Löschung zu bringen. Ferner wurde die Santander Consumer Bank AG dazu verurteilt, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass ein weiterer, in der Zwischenzeit durch die Bank gelöschter Negativeintrag unzulässig war und zurückgenommen werde. Die Bank wurde außerdem verurteilt, zwei Drittel der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Was war Hintergrund der Entscheidung?
Die Klägerin hatte am 24.01.2005 mit der Beklagten Santander Consumer Bank AG einen Darlehensvertrag abgeschlossen mit der Maßgabe, dass der Darlehensvertrag in monatlichen Raten zu 43,38 Euro zugezahlt und die Raten im Wege des Lastschrifteinzuges vom Konto der Klägerin abgebucht werden sollten. Aufgrund einer schweren Krankheit konnte die Klägerin nicht fristgerecht zahlen. Die Beklagte erwirkte daraufhin einen Vollstreckungsbescheid gegen die Klägerin. Die Titulierung der Forderung hatte die Beklagte der Schufa mitgeteilt. Die Klägerin beglich am 27.12.2007 die Darlehensforderung vollständig. Auch die Erledigung der Forderung teilte die Beklagte der Schufa-Holding AG zur Eintragung mit.
Mit Schriftsatz vom 26.07.2010 ließ die Klägerin durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Hannover erheben, und beantragte, die Beklagte zu verurteilen, den Negativeintrag zu widerrufen. Nachdem der Schufa-Eintrag zwischenzeitlich im Datenbestand der Schufa Holding AG gelöscht worden war, erklärte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt und verfolgte lediglich ihren Anspruch auf Scorewert-Berichtigung sowie Unterlassung eines erneuten Schufa-Eintrages weiter.
Die Klage wurde dann erweitert, da die Beklagte noch im Laufe des Verfahrens eine neue Bonitätsanfrage über die Klägerin bei der Schufa eingetragen hatte. Dieser Bonitätsanfrage lag eine Kreditanfrage bei einem Autohaus in Pasewalk zugrunde. Die Klägerin hatte bei der Kreditanfrage aber keine Schufa-Einwilligungsklausel unterzeichnet.
Das Gericht entschied nun, dass die Klage zum Großteil begründet sei. Die Rücknahme des Eintrages zur Bonitätsanfrage sei bereits deswegen geschuldet, weil die Klägerin nicht direkt bei der Santander Consumer Bank AG eine Kreditanfrage gestellt habe. Dies sei vielmehr ohne Einwilligung der Klägerin durch das Autohaus erfolgt. Da somit eine Einwilligung zur Kreditanfrage bei der Santander Consumer Bank AG nicht vorlag, und diese auch der Schriftform bedurft hätte, welche nicht gegeben war, musste die Bank den Eintrag widerrufen.
Hinsichtlich des wegen Zeitablaufs zwischenzeitig gelöschten Negativ-Eintrages entschied das Gericht, dass dieser Negativ-Eintrag ebenfalls unzulässig war. Das Gericht begründet dies damit, dass eine Einwilligung der Klägerin zur Eintragung bei der Schufa ebenfalls nicht schriftlich vorlag. Auch konnte das Gericht nicht feststellen, dass die Voraussetzungen des § 28 BDSG in seiner Fassung vor dem 01.04.2010 erfüllt gewesen wären. Die Beklagte hatte in dem Gerichtsprozess nicht dargelegt, wie eine Einzelfallabwägung der Interessen des Klägers gegen die Interessen der angeblich schutzwürdigen Kreditwirtschaft vorgenommen worden war. Auch deswegen sah das Gericht die Klage der Klägerin als begründet an.
Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der den Prozess für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführt hat: ,,Die Entscheidung des Landgerichts Hannover zeigt wieder einmal, dass bei der Bank eine nachvollziehbare Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Kann die Bank im Prozess nicht beweisen, welcher Sachbearbeiter diese Interessenabwägung vorgenommen hat und welche wesentlichen Fakten gegeneinander abgewogen wurden. Insbesondere nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz, welches vor dem 01.04.2012 galt, stellt die Interessenabwägung eine unerlässliche Voraussetzung dafür dar, um überhaupt einen ordnungsgemäßen und rechtlich nicht anfechtbaren Eintrag vorzunehmen. Zudem hat das Gericht noch einmal verdeutlicht, dass ohne schriftliche Einwilligungsklausel auch keine Kreditanfragen bei der Schufa eingetragen werden dürfen. Ausufernde Schufa-Einträge durch Bank, Inkassounternehmen oder Telekommunikationsanbieter können daher in der Zukunft besser eingedämmt werden.''
V.i.S.d.P.
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Das Landgericht Hannover hat am 12.10.2011 die Santander Consumer Bank AG dazu verurteilt, einen Negativeintrag über eine Kreditanfrage zur Bonitätsprüfung bei der Schufa-Holding AG zur Löschung zu bringen. Ferner wurde die Santander Consumer Bank AG dazu verurteilt, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass ein weiterer, in der Zwischenzeit durch die Bank gelöschter Negativeintrag unzulässig war und zurückgenommen werde. Die Bank wurde außerdem verurteilt, zwei Drittel der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Was war Hintergrund der Entscheidung?
Die Klägerin hatte am 24.01.2005 mit der Beklagten Santander Consumer Bank AG einen Darlehensvertrag abgeschlossen mit der Maßgabe, dass der Darlehensvertrag in monatlichen Raten zu 43,38 Euro zugezahlt und die Raten im Wege des Lastschrifteinzuges vom Konto der Klägerin abgebucht werden sollten. Aufgrund einer schweren Krankheit konnte die Klägerin nicht fristgerecht zahlen. Die Beklagte erwirkte daraufhin einen Vollstreckungsbescheid gegen die Klägerin. Die Titulierung der Forderung hatte die Beklagte der Schufa mitgeteilt. Die Klägerin beglich am 27.12.2007 die Darlehensforderung vollständig. Auch die Erledigung der Forderung teilte die Beklagte der Schufa-Holding AG zur Eintragung mit.
Mit Schriftsatz vom 26.07.2010 ließ die Klägerin durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Hannover erheben, und beantragte, die Beklagte zu verurteilen, den Negativeintrag zu widerrufen. Nachdem der Schufa-Eintrag zwischenzeitlich im Datenbestand der Schufa Holding AG gelöscht worden war, erklärte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt und verfolgte lediglich ihren Anspruch auf Scorewert-Berichtigung sowie Unterlassung eines erneuten Schufa-Eintrages weiter.
Die Klage wurde dann erweitert, da die Beklagte noch im Laufe des Verfahrens eine neue Bonitätsanfrage über die Klägerin bei der Schufa eingetragen hatte. Dieser Bonitätsanfrage lag eine Kreditanfrage bei einem Autohaus in Pasewalk zugrunde. Die Klägerin hatte bei der Kreditanfrage aber keine Schufa-Einwilligungsklausel unterzeichnet.
Das Gericht entschied nun, dass die Klage zum Großteil begründet sei. Die Rücknahme des Eintrages zur Bonitätsanfrage sei bereits deswegen geschuldet, weil die Klägerin nicht direkt bei der Santander Consumer Bank AG eine Kreditanfrage gestellt habe. Dies sei vielmehr ohne Einwilligung der Klägerin durch das Autohaus erfolgt. Da somit eine Einwilligung zur Kreditanfrage bei der Santander Consumer Bank AG nicht vorlag, und diese auch der Schriftform bedurft hätte, welche nicht gegeben war, musste die Bank den Eintrag widerrufen.
Hinsichtlich des wegen Zeitablaufs zwischenzeitig gelöschten Negativ-Eintrages entschied das Gericht, dass dieser Negativ-Eintrag ebenfalls unzulässig war. Das Gericht begründet dies damit, dass eine Einwilligung der Klägerin zur Eintragung bei der Schufa ebenfalls nicht schriftlich vorlag. Auch konnte das Gericht nicht feststellen, dass die Voraussetzungen des § 28 BDSG in seiner Fassung vor dem 01.04.2010 erfüllt gewesen wären. Die Beklagte hatte in dem Gerichtsprozess nicht dargelegt, wie eine Einzelfallabwägung der Interessen des Klägers gegen die Interessen der angeblich schutzwürdigen Kreditwirtschaft vorgenommen worden war. Auch deswegen sah das Gericht die Klage der Klägerin als begründet an.
Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der den Prozess für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte geführt hat: ,,Die Entscheidung des Landgerichts Hannover zeigt wieder einmal, dass bei der Bank eine nachvollziehbare Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Kann die Bank im Prozess nicht beweisen, welcher Sachbearbeiter diese Interessenabwägung vorgenommen hat und welche wesentlichen Fakten gegeneinander abgewogen wurden. Insbesondere nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz, welches vor dem 01.04.2012 galt, stellt die Interessenabwägung eine unerlässliche Voraussetzung dafür dar, um überhaupt einen ordnungsgemäßen und rechtlich nicht anfechtbaren Eintrag vorzunehmen. Zudem hat das Gericht noch einmal verdeutlicht, dass ohne schriftliche Einwilligungsklausel auch keine Kreditanfragen bei der Schufa eingetragen werden dürfen. Ausufernde Schufa-Einträge durch Bank, Inkassounternehmen oder Telekommunikationsanbieter können daher in der Zukunft besser eingedämmt werden.''
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
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Deutsche Bank muss Schufaeintrag über einen Arzt löschen
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG muss Schufa-Negativeintrag widerrufen - Landgericht Gießen verurteilt die Bank durch einstweilige Verfügung
Das Landgericht Gießen hat es der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, einen Negativeintrag über einen durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Arzt und Unternehmer zu widerrufen. Zudem wurde der Bank aufgegeben, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass der Scorewert wieder hergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben.
Was war der Hintergrund des Verfahrens?
Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein Arzt und Unternehmer und teilte mit, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG (nachfolgend Deutsche Bank) eine Negativeintrag bei der Schufa Holding AG veranlasst habe. Ungewöhnlicherweise hatte der hier vertrete Mandant sich bereits selbst darum bemüht, den Schufa-Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen. Dies war jedoch leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen, weshalb der Mandant nunmehr anwaltliche Hilfe zu Rate zog.
Ein außergerichtliches Anschreiben an die Deutsche Bank blieb erfolglos. Die Rechtsanwälte beantragten daher nach Fristablauf bei dem Landgericht Gießen den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Bank.
Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 26.01.2012 durch das Landgericht Gießen in der Form, wie von den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beantragt, erlassen. Der Beschluss wird der Deutsche Bank nunmehr durch den Gerichtsvollzieher im Parteiverfahren zugestellt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung ist die Deutsche Bank dazu verpflichtet, der einstweiligen Verfügung Folge zu leisten, auch wenn sie gegen diese das Rechtsmittel des Einspruchs einlegen kann.
„Der hier vertretene Mandant war neben seiner Tätigkeit als Arzt auch unternehmerisch tätig und führte verschiedene Vertragsverhandlungen mit einem hohen Umsatzvolumen durch. Der Schufaeintrag stellte daher eine besondere Gefährdung dieser Vertragsverhandlungen dar, weshalb hier schnell gehandelt und Abhilfe geschaffen werden musste", führt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann zu dem Sachverhalt aus. „Es war daher für den Mandanten von existenzieller Bedeutung, dass der Schufaeintrag schnell zur Löschung gebracht wird. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Einschaltung von Experten auf diesem Gebiet binnen kurzer Frist zu guten Ergebnissen führen kann. Wichtig ist es jedoch, dass man schnell handelt, um die kurzen Fristen, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vorgesehen sind, nicht zu versäumen", ergänzt Anwalt Tintemann.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Deutsche Bank die Entscheidung bestehen lassen oder Einspruch einlegen wird. Die Entscheidung des Landgerichts reiht sich in eine ganze Reihe von Erfolgen der Rechtsanwälte ein, die für Betroffene und ihre Familien im Bereich der finanziellen Reputation erreicht werden konnten.
v.i.S.d. P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
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Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG muss Schufa-Negativeintrag widerrufen - Landgericht Gießen verurteilt die Bank durch einstweilige Verfügung
Das Landgericht Gießen hat es der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, einen Negativeintrag über einen durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Arzt und Unternehmer zu widerrufen. Zudem wurde der Bank aufgegeben, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass der Scorewert wieder hergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben.
Was war der Hintergrund des Verfahrens?
Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein Arzt und Unternehmer und teilte mit, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG (nachfolgend Deutsche Bank) eine Negativeintrag bei der Schufa Holding AG veranlasst habe. Ungewöhnlicherweise hatte der hier vertrete Mandant sich bereits selbst darum bemüht, den Schufa-Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen. Dies war jedoch leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen, weshalb der Mandant nunmehr anwaltliche Hilfe zu Rate zog.
Ein außergerichtliches Anschreiben an die Deutsche Bank blieb erfolglos. Die Rechtsanwälte beantragten daher nach Fristablauf bei dem Landgericht Gießen den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Bank.
Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 26.01.2012 durch das Landgericht Gießen in der Form, wie von den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beantragt, erlassen. Der Beschluss wird der Deutsche Bank nunmehr durch den Gerichtsvollzieher im Parteiverfahren zugestellt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung ist die Deutsche Bank dazu verpflichtet, der einstweiligen Verfügung Folge zu leisten, auch wenn sie gegen diese das Rechtsmittel des Einspruchs einlegen kann.
„Der hier vertretene Mandant war neben seiner Tätigkeit als Arzt auch unternehmerisch tätig und führte verschiedene Vertragsverhandlungen mit einem hohen Umsatzvolumen durch. Der Schufaeintrag stellte daher eine besondere Gefährdung dieser Vertragsverhandlungen dar, weshalb hier schnell gehandelt und Abhilfe geschaffen werden musste", führt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann zu dem Sachverhalt aus. „Es war daher für den Mandanten von existenzieller Bedeutung, dass der Schufaeintrag schnell zur Löschung gebracht wird. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Einschaltung von Experten auf diesem Gebiet binnen kurzer Frist zu guten Ergebnissen führen kann. Wichtig ist es jedoch, dass man schnell handelt, um die kurzen Fristen, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vorgesehen sind, nicht zu versäumen", ergänzt Anwalt Tintemann.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Deutsche Bank die Entscheidung bestehen lassen oder Einspruch einlegen wird. Die Entscheidung des Landgerichts reiht sich in eine ganze Reihe von Erfolgen der Rechtsanwälte ein, die für Betroffene und ihre Familien im Bereich der finanziellen Reputation erreicht werden konnten.
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Postbank durch Landgericht Frankfurt (Main) zur Löschung von Schufa-Einträgen verurteilt
Die Deutsche Postbank AG nimmt bekanntermaßen viele Schufa-Negativeinträge vor. Diese erfolgen nicht immer zu Recht. Dies zeigt auch ein weiterer Fall, der zunächst das Landgericht Berlin und danach das Landgericht Frankfurt (Main) beschäftigte.
Bei den Rechtsanwälten meldeten sich ein jungverheiratetes Ehepaar, welches bei der Postbank über dubiose externe Kreditvermittler ein Darlehen von 10.000,00 Euro aufgenommen hatte. Wie sich im Rahmen der rechtsanwaltlichen Untersuchung herausstellte, waren die Eheleute hierbei Betrügern aufgesessen. Diese hatten ihnen zwar den Kredit vermittelt, jedoch nur circa die Hälfte des Kredits an die Eheleute zur Auszahlung gebracht. Die restliche Kreditsumme wurde als angebliche „Vermittlungsgebühr“ einbehalten. Zudem waren die Kreditvertragsanträge gar nicht von den Eheleuten selbst unterzeichnet worden. Die Unterschriften waren vielmehr gefälscht. Etliche Angaben in den Kreditverträgen waren durch die betrügerischen Kreditvermittler frei erfunden und entsprachen nicht der Wahrheit. Alles, was dort stand, entstammte mehr der Fantasie der Kreditvermittlungsbetrüger, als dem wahren Leben.
Die Deutsche Postbank reagierte hier sehr gereizt und stellte Strafanzeige gegen die Eheleute. Es kam zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und zu einer Anklage vor dem Amtsgericht Duisburg (Az. 19 Ds-148 Js 147/10-369/10). Das Verfahren gegen die Eheleute wurde jedoch am 20.01.2011 nach § 153 StPO eingestellt.
Neben der Strafanzeige lancierte die Postbank auch Negativeinträge bezüglich der Eheleute und der von ihnen angeblich beantragten Darlehensverträge bei der Schufa. Hiergegen wandten sich die Eheleute mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mit einer Klage. Die Postbank reagiert hierauf nicht mehr, wahrscheinlich deswegen, weil die Eheleute den Kreditvertrag gar nicht selbst unterschrieben und den Kredit nur teilweise erhalten hatten. Es erging daher nunmehr vor dem Landgericht Frankfurt (Main) zum Az. 2-07 O 249/11 ein Versäumnisurteil gegen die Postbank, in dem diese dazu verurteilt wurde, die Negativeinträge über die Eheleute zu widerrufen. Zudem wurde der Postbank aufgegeben, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass diese die Scorewerte so wiederherstellen sollte, als habe es die Schufa-Negativeinträge nicht gegeben.
Gegen das Versäumnisurteil ist das Rechtsmittel des Einspruches zulässig. Es bleibt abzuwarten, ob die Postbank dieses Rechtsmittel einlegen wird.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Das Verfahren ist in seiner Form sicherlich eher ungewöhnlich und atypisch verlaufen. Es zeigt jedoch, dass auch dann, wenn die entsprechenden Stellen hier mit einer Strafanzeige drohen, eine Schufa-Negativeintragung nicht gerechtfertigt werden kann. Keinesfalls sollten Anleger den Kopf in den Sand stecken, sondern sich in jedem Fall bei fragwürdigen Schufa-Negativeinträgen an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden.“
V.i.S.d.P.
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Doppelter Schufa - Eintrag? Deutsche Postbank AG verliert auch in zweiter Instanz
Kammergericht weist Berufung der Deutschen Postbank AG gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 07.03.2012 zurück.
Das Kammergericht in Berlin hat am 07.03.2012 eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, in der festgestellt wurde, dass die Deutsche Postbank AG einen Negativeintrag nicht unter zwei verschiedenen Bezeichnungen bei der Schufa Holding AG eintragen darf. Ein Betroffener hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass eine Forderung zweifach unter der Bezeichnung „Deutsche Postbank AG“ und „Postbank AG“ im Datenbestand der Schufa Holding AG eingetragen war.
Schon in der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin deutlich gemacht, dass dieser doppelte Eintrag bei der Schufa ohne rechtliche Rechtfertigungsmöglichkeit erfolgt sei. Hieran hielt auch das Kammergericht fest. Im Rahmen der mündlichen Hauptverhandlung macht das Gericht auch in der zweiten Instanz deutlich, dass es nicht Sache eines jeden aufmerksamen Lesers sei, die Schufa Mitteilungen so sorgfältig zu lesen, dass die Doppeleintragung auffalle. Das Gericht regte daher an, die Postbank solle die Berufung zurücknehmen. Da diese diesem Ansinnen des Gerichts nicht nachkam erfolgte nunmehr die Zurückweisung der Berufung durch das Gericht.
Dieses begründete das Gericht vor allem damit, dass der Kläger, der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertreten wurde, nicht nur einen Anspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB und §§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 28 BDSG habe, sondern dass vielmehr auch eine vertragliche Anspruchsgrundlage bestehe und hier die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht nach § 280 BGB vorliege.
Das Kammergericht bestätigte hierbei, dass ein doppelter Eintrag unter verschiedenen Namen nicht bedeutungslos sei, wie dies die Deutsche Postbank AG vorgetragen hatte. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass sich weniger gut geschultem Personal der Verdacht aufdränge, dass der Kläger in doppelter Weise verschuldet sei, was seine Kreditwürdigkeit massiv mindere. Es sei daher Aufgabe der Beklagten Postbank gewesen, einem solchen Missverständnis vorzubeugen, urteilte das Kammergericht.
Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der diese für den Betroffenen erstritten hat: „Eine klare Entscheidung, die wegweisend für die Zukunft ist. Leider passiert es immer wieder, dass Forderungen bei der Schufa doppelt eingetragen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen seinen Namen ändert oder wenn eine Inkassostelle tätig wird und die Forderung entweder im eigenen Namen oder auch im Namen des Auftraggebers als Abwickler einträgt. Hier ist nunmehr eine wichtige Rechtsfrage geklärt, weitere Unklarheiten bleiben jedoch gerade in der sogenannten Inkassokonstellation bestehen. Hier wird es sicherlich auch in der Zukunft weitere Rechtsstreitigkeiten geben.“
V.i.S.d.P.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
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Das Kammergericht in Berlin hat am 07.03.2012 eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, in der festgestellt wurde, dass die Deutsche Postbank AG einen Negativeintrag nicht unter zwei verschiedenen Bezeichnungen bei der Schufa Holding AG eintragen darf. Ein Betroffener hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass eine Forderung zweifach unter der Bezeichnung „Deutsche Postbank AG“ und „Postbank AG“ im Datenbestand der Schufa Holding AG eingetragen war.
Schon in der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin deutlich gemacht, dass dieser doppelte Eintrag bei der Schufa ohne rechtliche Rechtfertigungsmöglichkeit erfolgt sei. Hieran hielt auch das Kammergericht fest. Im Rahmen der mündlichen Hauptverhandlung macht das Gericht auch in der zweiten Instanz deutlich, dass es nicht Sache eines jeden aufmerksamen Lesers sei, die Schufa Mitteilungen so sorgfältig zu lesen, dass die Doppeleintragung auffalle. Das Gericht regte daher an, die Postbank solle die Berufung zurücknehmen. Da diese diesem Ansinnen des Gerichts nicht nachkam erfolgte nunmehr die Zurückweisung der Berufung durch das Gericht.
Dieses begründete das Gericht vor allem damit, dass der Kläger, der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertreten wurde, nicht nur einen Anspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB und §§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 28 BDSG habe, sondern dass vielmehr auch eine vertragliche Anspruchsgrundlage bestehe und hier die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht nach § 280 BGB vorliege.
Das Kammergericht bestätigte hierbei, dass ein doppelter Eintrag unter verschiedenen Namen nicht bedeutungslos sei, wie dies die Deutsche Postbank AG vorgetragen hatte. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass sich weniger gut geschultem Personal der Verdacht aufdränge, dass der Kläger in doppelter Weise verschuldet sei, was seine Kreditwürdigkeit massiv mindere. Es sei daher Aufgabe der Beklagten Postbank gewesen, einem solchen Missverständnis vorzubeugen, urteilte das Kammergericht.
Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der diese für den Betroffenen erstritten hat: „Eine klare Entscheidung, die wegweisend für die Zukunft ist. Leider passiert es immer wieder, dass Forderungen bei der Schufa doppelt eingetragen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen seinen Namen ändert oder wenn eine Inkassostelle tätig wird und die Forderung entweder im eigenen Namen oder auch im Namen des Auftraggebers als Abwickler einträgt. Hier ist nunmehr eine wichtige Rechtsfrage geklärt, weitere Unklarheiten bleiben jedoch gerade in der sogenannten Inkassokonstellation bestehen. Hier wird es sicherlich auch in der Zukunft weitere Rechtsstreitigkeiten geben.“
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Gothia Deutschland GmbH löscht Schufa-Eintrag
Dr. Schulte und Partner erzielen weiteren Erfolg
Die Gothia Deutschland GmbH hat erneut einen Schufa-Negativeintrag eines Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte kurzfristig zur Löschung gebracht. Der Betroffene meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und übersandte einen Schufa-Negativeintrag, den er bei einer Einsicht in seine Schufa-Selbstauskunft am 21.03.2012 entdeckt hatte. Die Rechtsanwälte handelten sofort und schrieben am 26.03.2012 die Gothia Deutschland GmbH an, welche den Schufa-Negativeintrag vorgenommen und eine Forderung der Firma H & M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG eingetragen hatte. Die Forderung belief sich auf lediglich 157,00 €.
Der betroffene Mandant, ein Unternehmer aus Hannover, sah sich nunmehr in seiner Kreditwürdigkeit gefährdet und hatte bereits Kündigungen mehrerer Dispositionskredite sowohl für seine Geschäftskonten als auch für sein Privatkonto erhalten. Es fiel spontan ein Dispositionsrahmen von 10.000,00 € weg.
Genau eine Woche nach Versendung des Schreiben an die Gothia Deutschland GmbH meldete sich der Betroffene per Email bei den Rechtsanwälten und teilte mit, dass in seiner aktuellen Schufa-Selbstauskunft, die er nun auch online einsehen konnte, der Eintrag der Gothia Inkasso GmbH nicht mehr vorhanden war. Ein weiterer schneller Erfolg der Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner im Kampf gegen negative Schufa-Mitteilungen.
Der hier vertretene Unternehmer kann nun aufatmen und wird in seiner Kreditwürdigkeit nicht weiter in Frage gestellt. Die Rechtsanwälte haben dies auch der Bank des Unternehmers mitgeteilt und diese dazu aufgefordert, die Kündigungen der Dispositionsrahmen auf dessen Privat- und Geschäftskonten zurück zu nehmen. Ein Telefonat des betroffenen Mandanten, welches dieser mit der kündigenden Bank zusätzlich am 02.04.2012 führte, führte zu dem Ergebnis, dass bei der Kündigung der Dispositionskredite wohl einiges schief gelaufen sei. Die Kreditkündigungen wurden daher zurückgenommen.
Zu der Angelegenheit mein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass ein schnelles Handeln gegen einen Schufa-Negativeintrag dringend notwendig ist. Dieses führt oftmals auch zu schnellen Erfolgen. Gerade beim Eintragen von kleinen Forderungen unterhalb von 1.000 Euro unterlaufen den betroffenen Unternehmen oft Fehler. Dies führt dazu, dass der Schufa-Eintrag oft schnell widerrufen wird, bevor ein langer Rechtsstreit mit hohen Kostenfolgen für die betroffenen Unternehmen droht. In dem hier vorliegenden Fall kann man deutlich erkennen, wie schnell auch ein kleiner Negativ-Eintrag zu einem Dominoeffekt führen kann. Die Banken, die sich regelmäßig über die Bonität ihrer Kunden informieren lassen, prüfen den Sachverhalt meist nicht näher und reagieren sofort mit Kündigungsschreiben. Wer sich hier nicht wehrt, riskiert oft weitere Schufa-Einträge. Es gilt, den Dominoeffekt sofort zu stoppe
n!"
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner helfen bereits seit Jahren Betroffenen gegen Negativeinträge in Auskunfteien. In letzter Zeit sind verstärkt Rückmeldungen von Betroffenen zu verzeichnen, die sich über Negativeinträge der H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG sowie der Gothia Inkasso GmbH beschweren. Den Betroffenen konnte schon mehrfach geholfen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Pressemitteilungen.
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Die Gothia Deutschland GmbH hat erneut einen Schufa-Negativeintrag eines Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte kurzfristig zur Löschung gebracht. Der Betroffene meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und übersandte einen Schufa-Negativeintrag, den er bei einer Einsicht in seine Schufa-Selbstauskunft am 21.03.2012 entdeckt hatte. Die Rechtsanwälte handelten sofort und schrieben am 26.03.2012 die Gothia Deutschland GmbH an, welche den Schufa-Negativeintrag vorgenommen und eine Forderung der Firma H & M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG eingetragen hatte. Die Forderung belief sich auf lediglich 157,00 €.
Der betroffene Mandant, ein Unternehmer aus Hannover, sah sich nunmehr in seiner Kreditwürdigkeit gefährdet und hatte bereits Kündigungen mehrerer Dispositionskredite sowohl für seine Geschäftskonten als auch für sein Privatkonto erhalten. Es fiel spontan ein Dispositionsrahmen von 10.000,00 € weg.
Genau eine Woche nach Versendung des Schreiben an die Gothia Deutschland GmbH meldete sich der Betroffene per Email bei den Rechtsanwälten und teilte mit, dass in seiner aktuellen Schufa-Selbstauskunft, die er nun auch online einsehen konnte, der Eintrag der Gothia Inkasso GmbH nicht mehr vorhanden war. Ein weiterer schneller Erfolg der Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner im Kampf gegen negative Schufa-Mitteilungen.
Der hier vertretene Unternehmer kann nun aufatmen und wird in seiner Kreditwürdigkeit nicht weiter in Frage gestellt. Die Rechtsanwälte haben dies auch der Bank des Unternehmers mitgeteilt und diese dazu aufgefordert, die Kündigungen der Dispositionsrahmen auf dessen Privat- und Geschäftskonten zurück zu nehmen. Ein Telefonat des betroffenen Mandanten, welches dieser mit der kündigenden Bank zusätzlich am 02.04.2012 führte, führte zu dem Ergebnis, dass bei der Kündigung der Dispositionskredite wohl einiges schief gelaufen sei. Die Kreditkündigungen wurden daher zurückgenommen.
Zu der Angelegenheit mein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass ein schnelles Handeln gegen einen Schufa-Negativeintrag dringend notwendig ist. Dieses führt oftmals auch zu schnellen Erfolgen. Gerade beim Eintragen von kleinen Forderungen unterhalb von 1.000 Euro unterlaufen den betroffenen Unternehmen oft Fehler. Dies führt dazu, dass der Schufa-Eintrag oft schnell widerrufen wird, bevor ein langer Rechtsstreit mit hohen Kostenfolgen für die betroffenen Unternehmen droht. In dem hier vorliegenden Fall kann man deutlich erkennen, wie schnell auch ein kleiner Negativ-Eintrag zu einem Dominoeffekt führen kann. Die Banken, die sich regelmäßig über die Bonität ihrer Kunden informieren lassen, prüfen den Sachverhalt meist nicht näher und reagieren sofort mit Kündigungsschreiben. Wer sich hier nicht wehrt, riskiert oft weitere Schufa-Einträge. Es gilt, den Dominoeffekt sofort zu stoppe
n!"
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner helfen bereits seit Jahren Betroffenen gegen Negativeinträge in Auskunfteien. In letzter Zeit sind verstärkt Rückmeldungen von Betroffenen zu verzeichnen, die sich über Negativeinträge der H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG sowie der Gothia Inkasso GmbH beschweren. Den Betroffenen konnte schon mehrfach geholfen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Pressemitteilungen.
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Domnowski Inkasso GmbH löscht negativen Schufa-Eintrag
Die Domnowski Inkasso GmbH löscht negativen Schufa-Eintrag nach schnellem Vorgehen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte. Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Inkassogesellschaft konnte zurückgenommen werden.
Manche kleinen Stolpersteine können schnell zu größeren Problemen führen. Diese Erfahrung machte nun auch ein Arzt, der sich bei den Rechtsanwälten meldete. Er hatte einen deutlichen Rückgang seines Schufa Basisscore Wertes festgestellt. Dieser Vorgang war eindeutig auf einen Schufa Eintrag der Firma Domnowski Inkasso GmbH zurückzuführen. Diese hatte eine Forderung einer Firma im eigenen Namen eingetragen, die wegen der Wartung einer Heizung auf dem Schiff des Arztes als Freizeitkapitän angefallen und die versehentlich nicht bezahlt worden war. Zudem wurde angegeben, dass der Vertrag mit dem Arzt nicht ordnungsgemäß beendet worden sei. Da der Arzt in Kürze für seine berufliche Tätigkeit Kredite aufnehmen wollte, war sofortiges Handeln angezeigt.
Die Rechtsanwälte schreiben daher an die eintragende Domnowski Inkasso GmbH und forderten diese zur Löschung des Eintrages binnen einer kurzen Frist auf. Als nichts geschah, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht Essen ein. Das Gericht beraumte hierzu kurzfristig einen Verhandlungstermin auf den 19.04.2012 ein.
Noch vor dem Gerichtstermin wurde der Negativeintrag durch die Firma Domnowski Inkasso GmbH bei der Schufa Holding AG widerrufen. Der Eintrag wurde daher bei der Schufa Holding AG gelöscht. Der Basisscore des Arztes stieg wieder auf einen annehmbaren Wert von 97,5 %. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Domnwoski Inkasso GmbH konnte daher zurückgenommen werden.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Angelegenheit war im vorliegenden Fall eigentlich ziemlich klar. Es waren mindestens zwei kapitale Fehler in dem Negativeintrag enthalten. Zum einen bestand zwischen Arzt und Schiffswerft überhaupt kein Dauerschuldverhältnis. Daher war der Eintrag, dass das Vertragsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet worden sei, inhaltlich falsch. Zudem hatte auch das Inkassounternehmen die Forderung als eigene Forderung eingetragen und nicht als Forderung der Schiffswerft, was ebenfalls irreführend ist.“
„Schneller Rechtsschutz im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung kann bei den meisten Gerichten nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Schufa Eintrages gesucht werden. Betroffenen ist daher zu raten, sich schnell an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser muss nicht aus der Nähe des Betroffenen kommen. Auch das hier geführte Verfahren zeigt deutlich, dass viele Unternehmen sich erst dann in Bewegung setzen, wenn Druck auch durch ein laufendes Gerichtsverfahren aufgebaut wird. Wir freuen uns, dass dem Arzt geholfen werden konnte.“
Der Fall zeigt deutlich, dass ohne qualifizierte juristische Hilfe eines Fachanwaltes ein erfolgreiches Vorgehen nicht möglich ist.
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Manche kleinen Stolpersteine können schnell zu größeren Problemen führen. Diese Erfahrung machte nun auch ein Arzt, der sich bei den Rechtsanwälten meldete. Er hatte einen deutlichen Rückgang seines Schufa Basisscore Wertes festgestellt. Dieser Vorgang war eindeutig auf einen Schufa Eintrag der Firma Domnowski Inkasso GmbH zurückzuführen. Diese hatte eine Forderung einer Firma im eigenen Namen eingetragen, die wegen der Wartung einer Heizung auf dem Schiff des Arztes als Freizeitkapitän angefallen und die versehentlich nicht bezahlt worden war. Zudem wurde angegeben, dass der Vertrag mit dem Arzt nicht ordnungsgemäß beendet worden sei. Da der Arzt in Kürze für seine berufliche Tätigkeit Kredite aufnehmen wollte, war sofortiges Handeln angezeigt.
Die Rechtsanwälte schreiben daher an die eintragende Domnowski Inkasso GmbH und forderten diese zur Löschung des Eintrages binnen einer kurzen Frist auf. Als nichts geschah, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht Essen ein. Das Gericht beraumte hierzu kurzfristig einen Verhandlungstermin auf den 19.04.2012 ein.
Noch vor dem Gerichtstermin wurde der Negativeintrag durch die Firma Domnowski Inkasso GmbH bei der Schufa Holding AG widerrufen. Der Eintrag wurde daher bei der Schufa Holding AG gelöscht. Der Basisscore des Arztes stieg wieder auf einen annehmbaren Wert von 97,5 %. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Domnwoski Inkasso GmbH konnte daher zurückgenommen werden.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Angelegenheit war im vorliegenden Fall eigentlich ziemlich klar. Es waren mindestens zwei kapitale Fehler in dem Negativeintrag enthalten. Zum einen bestand zwischen Arzt und Schiffswerft überhaupt kein Dauerschuldverhältnis. Daher war der Eintrag, dass das Vertragsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet worden sei, inhaltlich falsch. Zudem hatte auch das Inkassounternehmen die Forderung als eigene Forderung eingetragen und nicht als Forderung der Schiffswerft, was ebenfalls irreführend ist.“
„Schneller Rechtsschutz im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung kann bei den meisten Gerichten nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Schufa Eintrages gesucht werden. Betroffenen ist daher zu raten, sich schnell an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser muss nicht aus der Nähe des Betroffenen kommen. Auch das hier geführte Verfahren zeigt deutlich, dass viele Unternehmen sich erst dann in Bewegung setzen, wenn Druck auch durch ein laufendes Gerichtsverfahren aufgebaut wird. Wir freuen uns, dass dem Arzt geholfen werden konnte.“
Der Fall zeigt deutlich, dass ohne qualifizierte juristische Hilfe eines Fachanwaltes ein erfolgreiches Vorgehen nicht möglich ist.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
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E-Plus GmbH & Co. KG löscht negativen Schufa-Eintrag
Unbezahlte Handyrechnungen können schnell zu einem riesigem Problem werden. Dies vor allem dann, wenn die Telefongesellschaft nicht nur eine Mahnung schickt, sondern den Vorgang auch gleichzeitig noch bei der Schufa Holding AG als Negativmerkmal ein meldet.
Die Erfahrung, wie schnell ein Negativeintrag lanciert wird und welche Folgen dies haben kann, musste ein Betroffener machen, der sich mit der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Potsdam über die Wirksamkeit von Telefonrechnungen stritt.
Hintergrund war ein Telefonvertrag, den der Betroffene bei der Firma „The Phone House“ abgeschlossen hatte. Diesen hatte er nach seiner festen Überzeugung ordnungsgemäß gekündigt, bekam jetzt jedoch weitere Rechnungen von E-Plus bzw. Base. Eine Zahlung lehnte er ab und verwies auf die bereits ausgesprochene Kündigung des Vertrages bei „The Phone House“.
Die Gesellschaft bediente sich daher anwaltlicher Hilfe und forderte zur Zahlung auf. Sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde geschickt. Dem Anspruch widersprach der Betroffene mittels beigefügtem Formular vollständig. Eigentlich eine Sache, die danach nur noch die Gerichte entscheiden können.
Die Firma E-Plus störte sich nicht daran, obwohl die Forderung bestritten war. Spätestens durch Erklärung des Widerspruchs zum Mahnbescheid, ließ die E-Plus GmbH & Co. KG die Forderung als Negativeintrag bei der Schufa Holding AG eintragen.
Der Betroffene wusste sich nicht mehr selbst zu helfen und wandte sich an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, um den Negativeintrag schnellstmöglich zur Löschung bringen zu lassen, denn er hatte die Kündigungsfristen eingehalten, die notwendigen Formulare ausgefüllt und weitergeleitet und alles in seiner Machtstehende getan. Aber Schufa-Einträge können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit in der Zukunft und auch auf bereits laufende Kredite auswirken. Dies wollte der Mandant auf keinen Fall hinnehmen und auch somit einen Dominoeffekt vermeiden.
Die Rechtsanwälte wandten sich daher mit einem zielgerichteten Schreiben an die Rechtsanwälte von E-Plus und forderten die E-Plus GmbH & Co. KG zur Löschung und zum Widerruf des Schufa-Negativeintrages auf. Die Löschung erfolgte danach recht zügig und erfolgreich, wie nunmehr mit Schreiben der E-Plus vom 11.05.2012 mitgeteilt wurde.
Zu dem Vorgang meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der schon viele Betroffene vor negativen Schufa-Einträgen retten konnte: „Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist sehr deutlich und einfach zu verstehen. In der Vorschrift des § 28a BDSG ist geregelt, dass eine Forderung dann nicht eingetragen werden darf, wenn der Betroffene diese bestritten hat. Dies war bei unserem Mandanten eindeutig der Fall. Warum sich E-Plus dennoch nicht an die Vorschrift gehalten hat, ist nicht klar. Klar war jedoch, dass E-Plus den Eintrag auf jeden Fall wird löschen müssen, da in einem Gerichtsverfahren eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit zu Gunsten unseres Mandanten bestand. Die Löschung des Schufa-Negativeintrages war daher logische Folge unseres konsequenten Vorgehens."
Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner können meist nach kurzer Sachverhaltsanalyse den Betroffenen sagen, ob ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder anderen Auskunfteien zur Löschung gebracht werden kann. Formfehler, die den Banken, Telefongesellschaften und anderen eintragenden Gesellschaften oft unterlaufen, müssen lokalisiert und zielgerichtet beim Eintragenden gerügt werden. Dann ist zumeist schnelle Hilfe möglich.
Die Rechtsanwälte der E-Plus haben in dem vorliegenden Fall angeboten, dass E-Plus die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte trägt. Somit sollten sich auch Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung nicht davon abhalten lassen, gegen ihrer Meinung nach unberechtigte Schufa-Einträge vorzugehen.
V.i.S.d.P.
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Hintergrund war ein Telefonvertrag, den der Betroffene bei der Firma „The Phone House“ abgeschlossen hatte. Diesen hatte er nach seiner festen Überzeugung ordnungsgemäß gekündigt, bekam jetzt jedoch weitere Rechnungen von E-Plus bzw. Base. Eine Zahlung lehnte er ab und verwies auf die bereits ausgesprochene Kündigung des Vertrages bei „The Phone House“.
Die Gesellschaft bediente sich daher anwaltlicher Hilfe und forderte zur Zahlung auf. Sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde geschickt. Dem Anspruch widersprach der Betroffene mittels beigefügtem Formular vollständig. Eigentlich eine Sache, die danach nur noch die Gerichte entscheiden können.
Die Firma E-Plus störte sich nicht daran, obwohl die Forderung bestritten war. Spätestens durch Erklärung des Widerspruchs zum Mahnbescheid, ließ die E-Plus GmbH & Co. KG die Forderung als Negativeintrag bei der Schufa Holding AG eintragen.
Der Betroffene wusste sich nicht mehr selbst zu helfen und wandte sich an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, um den Negativeintrag schnellstmöglich zur Löschung bringen zu lassen, denn er hatte die Kündigungsfristen eingehalten, die notwendigen Formulare ausgefüllt und weitergeleitet und alles in seiner Machtstehende getan. Aber Schufa-Einträge können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit in der Zukunft und auch auf bereits laufende Kredite auswirken. Dies wollte der Mandant auf keinen Fall hinnehmen und auch somit einen Dominoeffekt vermeiden.
Die Rechtsanwälte wandten sich daher mit einem zielgerichteten Schreiben an die Rechtsanwälte von E-Plus und forderten die E-Plus GmbH & Co. KG zur Löschung und zum Widerruf des Schufa-Negativeintrages auf. Die Löschung erfolgte danach recht zügig und erfolgreich, wie nunmehr mit Schreiben der E-Plus vom 11.05.2012 mitgeteilt wurde.
Zu dem Vorgang meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der schon viele Betroffene vor negativen Schufa-Einträgen retten konnte: „Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist sehr deutlich und einfach zu verstehen. In der Vorschrift des § 28a BDSG ist geregelt, dass eine Forderung dann nicht eingetragen werden darf, wenn der Betroffene diese bestritten hat. Dies war bei unserem Mandanten eindeutig der Fall. Warum sich E-Plus dennoch nicht an die Vorschrift gehalten hat, ist nicht klar. Klar war jedoch, dass E-Plus den Eintrag auf jeden Fall wird löschen müssen, da in einem Gerichtsverfahren eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit zu Gunsten unseres Mandanten bestand. Die Löschung des Schufa-Negativeintrages war daher logische Folge unseres konsequenten Vorgehens."
Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner können meist nach kurzer Sachverhaltsanalyse den Betroffenen sagen, ob ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder anderen Auskunfteien zur Löschung gebracht werden kann. Formfehler, die den Banken, Telefongesellschaften und anderen eintragenden Gesellschaften oft unterlaufen, müssen lokalisiert und zielgerichtet beim Eintragenden gerügt werden. Dann ist zumeist schnelle Hilfe möglich.
Die Rechtsanwälte der E-Plus haben in dem vorliegenden Fall angeboten, dass E-Plus die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte trägt. Somit sollten sich auch Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung nicht davon abhalten lassen, gegen ihrer Meinung nach unberechtigte Schufa-Einträge vorzugehen.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
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BMW Bank GmbH löscht Schufa-Eintrag
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner als erfolgreiche Spezialisten im Schufa-Recht konnten erneut Schufa-Opfer helfen und negativen Eintrag bei der Schufa zur Löschung bringen. Die Rechtsanwälte wurden beauftragt gegenüber einem Leasinggeber für hochwertige Kraftfahrzeuge aus Bayern die Löschung eines negativen Schufaeintrages zu erwirken.
Frau Rechtsanwältin Wiest erläutert den Sachverhalt und meint hierzu:
"Zu dem Schufaeintrag kam es, weil aufgrund einer unvorhergesehenen Kontosperrung eine Leasingrate nicht abgebucht werden konnte. Diese Kontosperrung wurde dem Leasinggeber unverzüglich angezeigt und mitgeteilt, dass nach Aufhebung der Kontensperrung sofort die Rate beglichen werden konnte und auch in die Wege geleitet wurde. Dennoch nahm der Leasinggeber die Kontosperrung und die fehlende Möglichkeit des Einzuges der Leasingrate zum Anlass und kündigte den Leasingvertrag".
Dabei handelte es sich bei der rückständigen Leasingrate lediglich um einen Kleinstbetrag unter 1.000,00 Euro. Außerdem wurde nach Aufhebung der Kontosperrung die fehlende Leasingrate unverzüglich überwiesen. Der Schufa-Eintrag wurde dann seitens des Leasinggebers als erledigt gemeldet. Da der Schufaeintrag fristgerecht binnen eines Monats nach Anmeldung ausgeglichen wurde, wandte sich der Rechtsschutzsuchende an die Rechtsanwälte mit der Bitte ihm hinsichtlich der Löschung des Schufaeintrages behilflich zu sein.
Nach zweimaligen Schriftverkehr mit dem Leasinggeber teilte dieser nunmehr mit, dass er den Schufaeintrag zur Löschung gebracht hat. Darüber hinaus erkannte der Leasinggeber sein Versäumnis und ist in dieser Angelegenheit auch bereit, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu zahlen.
Rechtsanwältin Wiest: "Die Kostenübernahme ist jedoch nicht immer der Fall, da außergerichtliche Gebühren in aller Regel nicht übernommen werden müssen."
Dr. Thomas Schulte - Rechtsanwalt
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Pressemitteilung
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Frau Rechtsanwältin Wiest erläutert den Sachverhalt und meint hierzu:
"Zu dem Schufaeintrag kam es, weil aufgrund einer unvorhergesehenen Kontosperrung eine Leasingrate nicht abgebucht werden konnte. Diese Kontosperrung wurde dem Leasinggeber unverzüglich angezeigt und mitgeteilt, dass nach Aufhebung der Kontensperrung sofort die Rate beglichen werden konnte und auch in die Wege geleitet wurde. Dennoch nahm der Leasinggeber die Kontosperrung und die fehlende Möglichkeit des Einzuges der Leasingrate zum Anlass und kündigte den Leasingvertrag".
Dabei handelte es sich bei der rückständigen Leasingrate lediglich um einen Kleinstbetrag unter 1.000,00 Euro. Außerdem wurde nach Aufhebung der Kontosperrung die fehlende Leasingrate unverzüglich überwiesen. Der Schufa-Eintrag wurde dann seitens des Leasinggebers als erledigt gemeldet. Da der Schufaeintrag fristgerecht binnen eines Monats nach Anmeldung ausgeglichen wurde, wandte sich der Rechtsschutzsuchende an die Rechtsanwälte mit der Bitte ihm hinsichtlich der Löschung des Schufaeintrages behilflich zu sein.
Nach zweimaligen Schriftverkehr mit dem Leasinggeber teilte dieser nunmehr mit, dass er den Schufaeintrag zur Löschung gebracht hat. Darüber hinaus erkannte der Leasinggeber sein Versäumnis und ist in dieser Angelegenheit auch bereit, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu zahlen.
Rechtsanwältin Wiest: "Die Kostenübernahme ist jedoch nicht immer der Fall, da außergerichtliche Gebühren in aller Regel nicht übernommen werden müssen."
Dr. Thomas Schulte - Rechtsanwalt
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