Schufa Eintrag gelöscht
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Santander Consumer Bank AG löscht erneut Schufa-Negativeintrag
Die Santander Consumer Bank AG hat erneut nach Intervention der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen Schufa-Negativeintrag zur Löschung gebracht. Gegen die Santander waren die Rechtsanwälte bereits in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich.
Wie entstehen Schufa-Negativeinträge, wie kann der Negativeintrag zur Löschung gebracht werden?
Zur Entstehung:
Der hier vertretene Mandant hatte bei der Santander Consumer Bank AG einen Kreditkartenvertrag unterzeichnet. Die Kreditkarte hatte er wie es üblich ist in Anspruch genommen und so eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank aufgebaut. Leider kam es hier zu Zahlungsverzögerungen. Diese nahm die Santander Consumer Bank AG zum Anlass, das Kreditkartenverhältnis mit Schreiben vom 14.07.2010 zu kündigen und den Forderungsbetrag in Höhe von 2.874,72 € fällig zu stellen. Der Ausgleich der Forderung sollte binnen 14 Tagen erfolgen.
Die Santander Consumer Bank AG beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Abwicklung der offenen Forderung. Mit dieser Kanzlei vereinbarte der hier vertretene Mandant eine Ratenzahlung. Die mona tlichen Raten in Höhe von 100,00 € bediente er seit dem 15.08.2010 regelmäßig.
Zum Schufa-Negativeintrag kam es erst nach Abgabe der Angelegenheit an eine eigene Anwaltskanzlei der Santander Consumer Bank AG, die die Kündigung des Kreditkartenvertrages bei der Schufa Holding AG zur Einmeldung brachte. Gegen den aus seiner Sicht unberechtigten Schufa-Negativeintrag, wollte sich der Mandant zur Wehr setzen.
Zur Löschung:
Da der Negativeintrag eine Datenübermittlung darstellt, ist diese zunächst als rechtswidrig einzuordnen, wenn kein Rechtfertigungsgrund eingreift. Seit dem 01.04.2010 ist zur Rechtfertigung eines Schufa-Negativeintrages die gesetzliche Vorschrift des § 28 a BDSG zu Rate zu ziehen. Nur wenn eine der Alternativen des dort aufgeführten sogenannten Fünferkataloges vorliegt, kann der Eintrag gerechtfertigt werden.
In dem vorliegenden Fall wurde der Eintrag zwar durch die Santander Consu mer Bank AG lanciert, konnte jedoch nicht nach § 28 a BDSG gerechtfertigt werden. Nachgewiesen wurde, dass der hier vertretene Mandant keine Mahnschreiben der Santander Consumer Bank AG erhalten hatte, jedoch behauptete Santander Consumer Bank AG gegenteiliges. Zudem wurde dem Kreditkartenkunden eine Kündigung des Kreditkartenverhältnisses übersandt, welche jedoch keinen Warnhinweis auf den bevorstehenden Schufa-Negativeintrag enthielt.
„Da dieser Warnhinweis jedoch nach der Vorschrift des § 28 a Abs. 1 Nr. 5 BDSG zwingend erforderlich ist, war auch wegen der Kündigung keine Rechtfertigung des Schufa-Negativeintrages gegeben“, erläutert Rechtsanwalt Sven Tintemann, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte in Sachen Datenschutzrecht hier für den Mandanten die Löschung des Eintrages erstreiten konnte.
In letzter Konsequenz führte dies dazu, dass sich die Santander Consumer Bank AG dazu bereit erklärte, den negativen Schufa- Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung zu bringen. Wegen der entstandenen Kosten, musste zunächst die Rechtsschutzversicherung des Mandanten in Anspruch genommen werden.
Im nächsten Schritt ist es nun notwendig, Schadensersatz für den nicht gerechtfertigten Schufa-Negativeintrag zu verlangen.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
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Internet: http://www.dr-schulte.de
Wie entstehen Schufa-Negativeinträge, wie kann der Negativeintrag zur Löschung gebracht werden?
Zur Entstehung:
Der hier vertretene Mandant hatte bei der Santander Consumer Bank AG einen Kreditkartenvertrag unterzeichnet. Die Kreditkarte hatte er wie es üblich ist in Anspruch genommen und so eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank aufgebaut. Leider kam es hier zu Zahlungsverzögerungen. Diese nahm die Santander Consumer Bank AG zum Anlass, das Kreditkartenverhältnis mit Schreiben vom 14.07.2010 zu kündigen und den Forderungsbetrag in Höhe von 2.874,72 € fällig zu stellen. Der Ausgleich der Forderung sollte binnen 14 Tagen erfolgen.
Die Santander Consumer Bank AG beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Abwicklung der offenen Forderung. Mit dieser Kanzlei vereinbarte der hier vertretene Mandant eine Ratenzahlung. Die mona tlichen Raten in Höhe von 100,00 € bediente er seit dem 15.08.2010 regelmäßig.
Zum Schufa-Negativeintrag kam es erst nach Abgabe der Angelegenheit an eine eigene Anwaltskanzlei der Santander Consumer Bank AG, die die Kündigung des Kreditkartenvertrages bei der Schufa Holding AG zur Einmeldung brachte. Gegen den aus seiner Sicht unberechtigten Schufa-Negativeintrag, wollte sich der Mandant zur Wehr setzen.
Zur Löschung:
Da der Negativeintrag eine Datenübermittlung darstellt, ist diese zunächst als rechtswidrig einzuordnen, wenn kein Rechtfertigungsgrund eingreift. Seit dem 01.04.2010 ist zur Rechtfertigung eines Schufa-Negativeintrages die gesetzliche Vorschrift des § 28 a BDSG zu Rate zu ziehen. Nur wenn eine der Alternativen des dort aufgeführten sogenannten Fünferkataloges vorliegt, kann der Eintrag gerechtfertigt werden.
In dem vorliegenden Fall wurde der Eintrag zwar durch die Santander Consu mer Bank AG lanciert, konnte jedoch nicht nach § 28 a BDSG gerechtfertigt werden. Nachgewiesen wurde, dass der hier vertretene Mandant keine Mahnschreiben der Santander Consumer Bank AG erhalten hatte, jedoch behauptete Santander Consumer Bank AG gegenteiliges. Zudem wurde dem Kreditkartenkunden eine Kündigung des Kreditkartenverhältnisses übersandt, welche jedoch keinen Warnhinweis auf den bevorstehenden Schufa-Negativeintrag enthielt.
„Da dieser Warnhinweis jedoch nach der Vorschrift des § 28 a Abs. 1 Nr. 5 BDSG zwingend erforderlich ist, war auch wegen der Kündigung keine Rechtfertigung des Schufa-Negativeintrages gegeben“, erläutert Rechtsanwalt Sven Tintemann, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte in Sachen Datenschutzrecht hier für den Mandanten die Löschung des Eintrages erstreiten konnte.
In letzter Konsequenz führte dies dazu, dass sich die Santander Consumer Bank AG dazu bereit erklärte, den negativen Schufa- Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung zu bringen. Wegen der entstandenen Kosten, musste zunächst die Rechtsschutzversicherung des Mandanten in Anspruch genommen werden.
Im nächsten Schritt ist es nun notwendig, Schadensersatz für den nicht gerechtfertigten Schufa-Negativeintrag zu verlangen.
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Advanzia Bank und ProCash verpflichten sich, Schufa-Einträge zur Löschung zu bringen
In einem Verfahren, welches vor dem Landgericht Berlin, konkret der 38. Zivilkammer, geführt wurde, konnte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen weiteren Erfolg im Kampf gegen negative Schufa-Einträge erringen.
Ein Berliner Mandant hatte sich bei der Kanzlei gemeldet und gerügt, dass auf Grund einer geringen Forderung gleich zwei Schufa-Einträge erfolgt seien. Zum einen hatte die Advanzia Bank S.A. eine offene Forderung in Höhe von 140,00 € bei der Schufa als Negativmerkmal zur Eintragung gebracht. Ein weiterer Eintrag erfolgte von der Firma ProCash Collection Services GmbH für die Advanzia Bank S.A. Der Eintrag wurde hier mit einem Forderungsbetrag in Höhe von 94,00 € angemeldet. Beide Einträge behinderten den Kläger stark in seiner Kreditwürdigkeit.
Nachdem eine außergerichtliche Tätigkeit nicht zum Erfolg führte, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Berlin ein. In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Richterin darauf hin, dass eine Doppeleintragung in jedem Falle unzulässig sei und bezog sich dabei auf die bereits durch die gleiche Kammer vertretene Rechtsprechung, welche bereits zum Aktenzeichen 38 O 129/10 ergangen war. Diese Rechtsprechung hatte in der Zwischenzeit auch das Kammergericht in Berlin zum Aktenzeichen 26 U 65/11 bestätigt.
Für die Gegenseite war somit klar, dass mindestens ein Schufa-Eintrag rechtswidrig war. Bezüglich des anderen Schufa-Eintrages wurde vor dem Gericht lange diskutiert und gestritten. Die Parteien einigten sich dann in dem Verfahren auf eine Vergleichslösung. Hier verpflichtete sich die Advanzia Bank S.A. ebenso wie die ProCash Collection Services GmbH, die streitgegenständlichen Schufa-Einträge zur Löschung zu bringen. Der Kläger verzichtete im Gegenzug auf Unterlassungsansprüche und die Geltendmachung außergerichtlicher Kosten.
In dem Verfahren wies das Gericht noch einmal zu Recht darauf hin, dass eine örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin nicht im Streit stünde. Dies war von der beklagten Bank, die ihren Sitz in Luxemburg hat, in Abrede gestellt worden. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass bei negativen Schufa-Einträgen der Gerichtsstand auch dort gegeben sei, wo sich der Schufa-Eintrag auswirke. Dies war bei dem Mandanten, der in Berlin wohnhaft ist, natürlich auch in Berlin der Fall, weshalb die Klage auch in Berlin verhandelt werden konnte.
Zu dem Ausgang des Rechtsstreits meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Der Rechtsstreit ist hier für alle Parteien sicherlich zu einem vernünftigen Ende gebracht worden. Es war hier absehbar, dass hier die Gegenseite mindestens einen Schufa-Eintrag zu viel eingetragen hatte und insofern verurteilt werden würde. Bezüglich des zweiten Schufa-Eintrages bestand noch Diskussionsbedarf. Hier machte es jedoch für niemanden Sinn, diese Diskussion für mehrere Instanzen fortzuführen. Unser Mandant wollte hier eine schnelle Lösung, die Gegenseite vor allem Kosten sparen. Der Vergleich war daher hier die sinnvollste und beste Alternative, zumal unser Mandant rechtsschutzversichert war und für ihn die Kosten der außergerichtlichen Vertretung keine Rolle spielten.“
Das Verfahren hat deutlich gezeigt, dass die 38. Kammer des Landgerichts Berlin weiterhin an ihrer Rechtsauffassung festhält, dass Doppeleintragungen im Datenbestand der Schufa unzulässig sind. Man kann daher von einer gefestigten Rechtsprechung der 38. Kammer des Landgerichts Berlin ausgehen. Zudem ist auch immer wieder streitig, wo Rechtstreitigkeiten geführt werden können. Auch hier wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bestätigt, dass ein Gerichtsstand nach § 32 ZPO dort möglich ist, wo sich der Schufa-Negativeintrag auswirkt.
Der abgeschlossene Vergleich ist rechtskräftig. Die negativen Schufa-Einträge werden nunmehr gelöscht. Die Kreditwürdigkeit des Berliner Mandanten ist somit wieder hergestellt
V.i.S.d.P.
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Ein Berliner Mandant hatte sich bei der Kanzlei gemeldet und gerügt, dass auf Grund einer geringen Forderung gleich zwei Schufa-Einträge erfolgt seien. Zum einen hatte die Advanzia Bank S.A. eine offene Forderung in Höhe von 140,00 € bei der Schufa als Negativmerkmal zur Eintragung gebracht. Ein weiterer Eintrag erfolgte von der Firma ProCash Collection Services GmbH für die Advanzia Bank S.A. Der Eintrag wurde hier mit einem Forderungsbetrag in Höhe von 94,00 € angemeldet. Beide Einträge behinderten den Kläger stark in seiner Kreditwürdigkeit.
Nachdem eine außergerichtliche Tätigkeit nicht zum Erfolg führte, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Berlin ein. In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Richterin darauf hin, dass eine Doppeleintragung in jedem Falle unzulässig sei und bezog sich dabei auf die bereits durch die gleiche Kammer vertretene Rechtsprechung, welche bereits zum Aktenzeichen 38 O 129/10 ergangen war. Diese Rechtsprechung hatte in der Zwischenzeit auch das Kammergericht in Berlin zum Aktenzeichen 26 U 65/11 bestätigt.
Für die Gegenseite war somit klar, dass mindestens ein Schufa-Eintrag rechtswidrig war. Bezüglich des anderen Schufa-Eintrages wurde vor dem Gericht lange diskutiert und gestritten. Die Parteien einigten sich dann in dem Verfahren auf eine Vergleichslösung. Hier verpflichtete sich die Advanzia Bank S.A. ebenso wie die ProCash Collection Services GmbH, die streitgegenständlichen Schufa-Einträge zur Löschung zu bringen. Der Kläger verzichtete im Gegenzug auf Unterlassungsansprüche und die Geltendmachung außergerichtlicher Kosten.
In dem Verfahren wies das Gericht noch einmal zu Recht darauf hin, dass eine örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin nicht im Streit stünde. Dies war von der beklagten Bank, die ihren Sitz in Luxemburg hat, in Abrede gestellt worden. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass bei negativen Schufa-Einträgen der Gerichtsstand auch dort gegeben sei, wo sich der Schufa-Eintrag auswirke. Dies war bei dem Mandanten, der in Berlin wohnhaft ist, natürlich auch in Berlin der Fall, weshalb die Klage auch in Berlin verhandelt werden konnte.
Zu dem Ausgang des Rechtsstreits meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Der Rechtsstreit ist hier für alle Parteien sicherlich zu einem vernünftigen Ende gebracht worden. Es war hier absehbar, dass hier die Gegenseite mindestens einen Schufa-Eintrag zu viel eingetragen hatte und insofern verurteilt werden würde. Bezüglich des zweiten Schufa-Eintrages bestand noch Diskussionsbedarf. Hier machte es jedoch für niemanden Sinn, diese Diskussion für mehrere Instanzen fortzuführen. Unser Mandant wollte hier eine schnelle Lösung, die Gegenseite vor allem Kosten sparen. Der Vergleich war daher hier die sinnvollste und beste Alternative, zumal unser Mandant rechtsschutzversichert war und für ihn die Kosten der außergerichtlichen Vertretung keine Rolle spielten.“
Das Verfahren hat deutlich gezeigt, dass die 38. Kammer des Landgerichts Berlin weiterhin an ihrer Rechtsauffassung festhält, dass Doppeleintragungen im Datenbestand der Schufa unzulässig sind. Man kann daher von einer gefestigten Rechtsprechung der 38. Kammer des Landgerichts Berlin ausgehen. Zudem ist auch immer wieder streitig, wo Rechtstreitigkeiten geführt werden können. Auch hier wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bestätigt, dass ein Gerichtsstand nach § 32 ZPO dort möglich ist, wo sich der Schufa-Negativeintrag auswirkt.
Der abgeschlossene Vergleich ist rechtskräftig. Die negativen Schufa-Einträge werden nunmehr gelöscht. Die Kreditwürdigkeit des Berliner Mandanten ist somit wieder hergestellt
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Targobank löscht doppelte Schufa-Eintragung
Doppelte Schufa-Einträge können zu unkorrekten Bewertungen bei der Schufa Holding AG führen. Dies beweist ein weiterer Fall der den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erst vor kurzem im Rahmen eines neuen Mandatsverhältnisses zugegangen ist. Hier wurde eine offene Forderung eines Mandanten doppelt bei der Schufa Holding AG eingetragen. Dies rügte der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretene Mandant.
Zum Hintergrund:
Der hier vertretene Mandant hatte einen Kreditvertrag mit der Citibank, nunmehr Targobank, unterhalten, hieraus rührte noch eine Restforderung. Diese Restforderung wurde seitens der Targobank bei der Schufa Holding AG als sogenannter Negativ-Eintrag verzeichnet. Zusätzlich wurde zu dem Negativ-Eintrag auch noch ein zweiter Negativ-Eintrag vorn der Targo-Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Duisburg bei der Schufa Holding AG lanciert. Gegen diesen doppelten Schufa-Eintrag wendete sich der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretene Mandant.
Zur Rechtslage:
Seit dem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner erstrittenen Urteil des Kammergerichts, welches dieses gegen die Deutsche Postbank AG erlassen hatte, ist die Rechtslag e als sehr eindeutig zu bezeichnen. In seiner Entscheidung hatte das Kammergericht nämlich ausgeführt, dass Doppeleintragungen sowohl vertragsrechtlich als Nebenpflichtverletzung zu würdigen seien und zusätzlich auch einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Die Begründung des Gerichts bestand darin, dass zumindest eine Irreführungsgefahr für den flüchtigen Leser des Schufa-Eintrags bestehen würde.
Auf diese Rechtsprechung wurden auch die Targobank, sowie die Targo-Dienstleistungs GmbH hingewiesen. Daraufhin erfolgte die erfolgreiche Löschung eines Eintrags, woraufhin lediglich nur ein Eintrag bei der Schufa Holding AG bestehen blieb. Ein weiterer Erfolg für die Experten aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner.
Erstaunt und um eine neue Erkenntnis reicher wurde der hier vertretene Mandant, der nach Abruf seines Basisscorewertes bei der Schufa Holding AG feststellen konnte, dass dieser nach Löschung des einen doppelt vorgenommenen Eintrages erheblich angestiegen war und zwar von dem Wert in Höhe von 14,00 % auf einen Wert in Höhe von 92,69 %. Hierzu meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: "Unglaublich, dass ein doppelter Eintrag zu einer so großen Differenz bei der Bewertung des Basisscores führt. Bisher war immer behauptet worden, dass sich ein Doppeleintrag nicht negativ auswirkt."
Durch die neuen Erkenntnisse in der Angelegenheit mit der Targobank lässt sich nunmehr auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt. Dieses hatte in dem Verfahren vor dem Kammergericht die hier auf der Gegenseite kämpfende Postbank noch in Abrede gestellt und das Zeugnis der Schufa angeboten.
Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass Doppeleinträge auch den Basisscore stark beeinflussen, weshalb ein zusätzlicher Grund dafür vorliegt, diese möglichst schnell zur Löschung bringen zu lassen.
Merkwürdig ist, dass sich die Targobank nunmehr weigert, trotz der fehlerhaften Doppeleintragung, die Kosten zu übernehmen, die durch die Einschaltung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte entstanden sind. Ein Rechtsstreit um die Kostenbelastung ist somit vorprogrammiert.
V.i.S.d.P.
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Zum Hintergrund:
Der hier vertretene Mandant hatte einen Kreditvertrag mit der Citibank, nunmehr Targobank, unterhalten, hieraus rührte noch eine Restforderung. Diese Restforderung wurde seitens der Targobank bei der Schufa Holding AG als sogenannter Negativ-Eintrag verzeichnet. Zusätzlich wurde zu dem Negativ-Eintrag auch noch ein zweiter Negativ-Eintrag vorn der Targo-Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Duisburg bei der Schufa Holding AG lanciert. Gegen diesen doppelten Schufa-Eintrag wendete sich der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretene Mandant.
Zur Rechtslage:
Seit dem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner erstrittenen Urteil des Kammergerichts, welches dieses gegen die Deutsche Postbank AG erlassen hatte, ist die Rechtslag e als sehr eindeutig zu bezeichnen. In seiner Entscheidung hatte das Kammergericht nämlich ausgeführt, dass Doppeleintragungen sowohl vertragsrechtlich als Nebenpflichtverletzung zu würdigen seien und zusätzlich auch einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Die Begründung des Gerichts bestand darin, dass zumindest eine Irreführungsgefahr für den flüchtigen Leser des Schufa-Eintrags bestehen würde.
Auf diese Rechtsprechung wurden auch die Targobank, sowie die Targo-Dienstleistungs GmbH hingewiesen. Daraufhin erfolgte die erfolgreiche Löschung eines Eintrags, woraufhin lediglich nur ein Eintrag bei der Schufa Holding AG bestehen blieb. Ein weiterer Erfolg für die Experten aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner.
Erstaunt und um eine neue Erkenntnis reicher wurde der hier vertretene Mandant, der nach Abruf seines Basisscorewertes bei der Schufa Holding AG feststellen konnte, dass dieser nach Löschung des einen doppelt vorgenommenen Eintrages erheblich angestiegen war und zwar von dem Wert in Höhe von 14,00 % auf einen Wert in Höhe von 92,69 %. Hierzu meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: "Unglaublich, dass ein doppelter Eintrag zu einer so großen Differenz bei der Bewertung des Basisscores führt. Bisher war immer behauptet worden, dass sich ein Doppeleintrag nicht negativ auswirkt."
Durch die neuen Erkenntnisse in der Angelegenheit mit der Targobank lässt sich nunmehr auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt. Dieses hatte in dem Verfahren vor dem Kammergericht die hier auf der Gegenseite kämpfende Postbank noch in Abrede gestellt und das Zeugnis der Schufa angeboten.
Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass Doppeleinträge auch den Basisscore stark beeinflussen, weshalb ein zusätzlicher Grund dafür vorliegt, diese möglichst schnell zur Löschung bringen zu lassen.
Merkwürdig ist, dass sich die Targobank nunmehr weigert, trotz der fehlerhaften Doppeleintragung, die Kosten zu übernehmen, die durch die Einschaltung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte entstanden sind. Ein Rechtsstreit um die Kostenbelastung ist somit vorprogrammiert.
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Einstweilige Verfügung gegen Mediafinanz AG in Sachen Schufa-Eintrag erwirkt
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erreichen einstweilige Verfügung gegen die Mediafinanz AG aus Osnabrück.
Das Landgericht Osnabrück hat der ebenfalls in Osnabrück ansässigen Mediafinanz AG, die nach e igenen Angaben im Internet das erste Inkassounternehmen mit TÜV-geprüftem Forderungsmanagement ist, mit einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, Daten eines durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die einstweilige Verfügung wird der Mediafinanz AG nunmehr durch den Gerichtsvollzieher zugestellt und ist ab Zustellung umzusetzen, sonst droht ein Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft.
Zum Hintergrund des Verfahren:
Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein promovierter Akademiker aus Süddeutschland und teilte mit, er habe versehentlich aufgrund seiner Hochzeitsreise ein Messerset nicht rechtzeitig bezahlt. Nun stehe er als säumiger Schuldner, eingetragen von der Mediafinanz AG, mit der er gar kein Vertragsverhältnis habe, im Datenbestand der Schufa. Der betroffene Mandant bemängelte, dass er nicht rechtzeitig über die Eintragung bei der Schufa informiert worden sei, zudem habe er sofort bezahlt und sei keinesfalls zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig gewesen.
Da der Betroffene zwei Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge erworben hatte, von denen eine Wohnung in Duisburg zum 31.07.2012 neu umfinanziert werden musste, war hier Eile geboten. Es drohte die Versagung einer Anschlussfinanzierung und damit möglicherweise die Zwangsversteigerung der Wohnung durch die finanzierende Bank, die die Umfinanzierung ebenso wenig vornehmen wollte, wie andere Banken, die der Betroffene über das Internet angefragt hatte.
Der Verfahrensablauf:
Wegen der Zeitnot und dem drohenden Fristablauf, einen Monat nach Kenntnis des Eintrages im Datenbestand der Schufa, beantragten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner noch zum 05.06.2012 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Mediafinanz AG, nachdem Deckungsschutz durch die Rechtsschutzvers icherung des Betroffenen erreicht worden war. Das Landgericht erließ daraufhin bereits am 09.07.2012 die einstweilige Verfügung. Die Mediafinanz wurde wegen der Eilbedürftigkeit in der Sache zunächst nicht angehört. Es besteht daher die Möglichkeit, gegen die Entscheidung das Rechtsmittel des Einspruchs einzulegen.
Der Streitwert wurde von dem Gericht auf 10.000 Euro festgelegt. Die Kosten des Rechtsstreits, die für die Einschaltung des Gerichts und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung inklusive Zustellkosten angefallen sind, muss nun die Gegenseite zahlen.
Unser Kommentar:
„Für unseren Mandanten bedeutet die einstweilige Verfügung die Rettung in buchstäblich letzter Sekunde. Am letzten Tag vor Fristablauf wurde diese beantragt und vom zuständigen Gericht auch unverzüglich erlassen. So hat der Betroffene jetzt die Möglichkeit, seine Immobilie in Duisburg bis zum 31.07.2012 umzufinanz ieren“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Entscheidung vor dem LG Osnabrück erstritten hat.
V.i.S.d.P.
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Das Landgericht Osnabrück hat der ebenfalls in Osnabrück ansässigen Mediafinanz AG, die nach e igenen Angaben im Internet das erste Inkassounternehmen mit TÜV-geprüftem Forderungsmanagement ist, mit einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, Daten eines durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die einstweilige Verfügung wird der Mediafinanz AG nunmehr durch den Gerichtsvollzieher zugestellt und ist ab Zustellung umzusetzen, sonst droht ein Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft.
Zum Hintergrund des Verfahren:
Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein promovierter Akademiker aus Süddeutschland und teilte mit, er habe versehentlich aufgrund seiner Hochzeitsreise ein Messerset nicht rechtzeitig bezahlt. Nun stehe er als säumiger Schuldner, eingetragen von der Mediafinanz AG, mit der er gar kein Vertragsverhältnis habe, im Datenbestand der Schufa. Der betroffene Mandant bemängelte, dass er nicht rechtzeitig über die Eintragung bei der Schufa informiert worden sei, zudem habe er sofort bezahlt und sei keinesfalls zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig gewesen.
Da der Betroffene zwei Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge erworben hatte, von denen eine Wohnung in Duisburg zum 31.07.2012 neu umfinanziert werden musste, war hier Eile geboten. Es drohte die Versagung einer Anschlussfinanzierung und damit möglicherweise die Zwangsversteigerung der Wohnung durch die finanzierende Bank, die die Umfinanzierung ebenso wenig vornehmen wollte, wie andere Banken, die der Betroffene über das Internet angefragt hatte.
Der Verfahrensablauf:
Wegen der Zeitnot und dem drohenden Fristablauf, einen Monat nach Kenntnis des Eintrages im Datenbestand der Schufa, beantragten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner noch zum 05.06.2012 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Mediafinanz AG, nachdem Deckungsschutz durch die Rechtsschutzvers icherung des Betroffenen erreicht worden war. Das Landgericht erließ daraufhin bereits am 09.07.2012 die einstweilige Verfügung. Die Mediafinanz wurde wegen der Eilbedürftigkeit in der Sache zunächst nicht angehört. Es besteht daher die Möglichkeit, gegen die Entscheidung das Rechtsmittel des Einspruchs einzulegen.
Der Streitwert wurde von dem Gericht auf 10.000 Euro festgelegt. Die Kosten des Rechtsstreits, die für die Einschaltung des Gerichts und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung inklusive Zustellkosten angefallen sind, muss nun die Gegenseite zahlen.
Unser Kommentar:
„Für unseren Mandanten bedeutet die einstweilige Verfügung die Rettung in buchstäblich letzter Sekunde. Am letzten Tag vor Fristablauf wurde diese beantragt und vom zuständigen Gericht auch unverzüglich erlassen. So hat der Betroffene jetzt die Möglichkeit, seine Immobilie in Duisburg bis zum 31.07.2012 umzufinanz ieren“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Entscheidung vor dem LG Osnabrück erstritten hat.
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Negative Schufa-Einträge zu Lasten von Mandanten aussergerichtlich gelöscht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin können weitere Erfolge im Kampf gegen Negativeinträg bei der Schufa Holding AG vermelden. Allein durch die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte konnten drei Negativeinträge für verschiedene Betroffene bei verschiedenen Unternehmen gelöscht werden. Zu den Einzelheiten:
1. American Express löscht Negativeintrag
Bei den Rechtsanwälten meldete sich der Unternehmer Jan H. Dieser berichtete von einem Negativeintrag, der Firma American Express, den diese in seinem Datenbestand bei der Schufa Holding AG vorgenommen hatte. Da die Sache drängte, beauftragte der Unternehmer H. die Rechtsanwälte sofort und zahlte einen Vorschuss ein. Eine lohnenswerte Investition, wie sich später herausstellte.
Nach einer kurzen Analyse der Problematik fertigten die Rechtsanwälte ein umfangreiches Schreiben an American Express. Hiermit konnte die sofortige Löschung des Negativeintrages erreicht werden. American Express erklärte schriftlich gegenüber den Rechtsanwälten, dass der Eintrag sofort widerrufen werde. Da es dem Mandanten mehr auf die Löschung und nicht auf die Kosten ankam, war die Angelegenheit aus seiner Sicht damit erledigt. Der Basisscorewert des Betroffenen Mandanten stieg nach Löschung des Negativeintrags sprunghaft an. Ein wesentlicher Erfolg, den die Rechtsanwälte hier durch schnelles Eingreifen erzielen konnten.
2. Commerzbank löscht Negativeintrag
Ebenfalls führte eine außergerichtliche Tätigkeit der Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner zur Löschung eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG durch die Commerzbank AG. Der betroffene Mandant hatte bei der Commerzbank AG einen grundpfandrechtlich besichertes Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen. Eine hieraus resultierende Restforderung wurde von der Commerzbank an die SCI Service-Center Inkasso GmbH abgetreten. Mit dieser hatte der Betroffene eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Daher war die Forderung bei Eintragung des Negativmerkmals überhaupt nicht insgesamt fällig, was jedoch eine wesentliche Voraussetzung für einen Eintrag ist.
Um die Angelegenheit kurzfristig zu klären, wandte sich der Betroffene an die Rechtsanwälte, nachdem er den Negativeintrag durch einen Hinweis seiner Hausbank entdeckt hatte. Auch hier führte das außergerichtliche Anschreiben sofort zur Klärung und zu einem Einlenken der Commerzbank AG, die sich über ihre Rechtsanwälte meldete. Die Rechtsanwälte stellten sogar neben der Löschung des Negativeintrags eine Kostenübernahme in Aussicht. Über die Höhe der Kostenübernahme wird noch verhandelt.
3. Comdirekt AG löscht Negativeintrag
Außerdem wurde auch die außergerichtliche Löschung eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG mit der Comdirekt AG verhandelt. Die Bank hatte die Forderung in der Zwischenzeit an ein Inkassounternehmen verkauft, die aus einer Kontoverbindung mit der betroffenen Mandantschaft herrührte. Ein außergerichtlicher Schriftwechsel blieb zunächst ohne Erfolg. Die Comdirekt lehnte die Löschung des Schufa-Negativeintrages ab und wähnte sich weiterhin im Recht.
Erst ein zweites außergerichtliches Schreiben, in dem die Situation noch einmal umfangreich dargestellt und eine vergleichsweise Lösung angeregt wurde, führte dann zum Erfolg. Nach einem Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann mit den Hausjuristen der Comdirekt AG, stellten diese den Widerruf des Negativeintrags in Aussicht, wollten jedoch die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte nicht übernehmen.
4. Fazit
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann zieht folgendes Fazit aus den Angelegenheiten: „Es lässt sich hier feststellen, dass viele Schufaeinträge zu Unrecht erfolgen. Die Löschung gelingt meist schon im außergerichtlichen Bereich, wenn es möglich ist, der eintragenden Stelle ihre Rechtsfehler deutlich vor Augen zu führen. Hier ist zunächst einmal eine messerscharfe Analyse der juristischen Ausgangssituation notwendig. Wurden Fehler gefunden, lohnt es sich, hier den Finger in die Wunde zu legen. Dies führt dann oftmals bei der eintragenden Stelle zur Einsicht des Fehlers und zur sofortigen Austragung der Negativmeldung. Dies erspart oft lange Wartezeiten, hilft dem Betroffenen besonders schnell und ist kostengünstig, da lange Gerichtsverfahren vermieden werden können."
Dr. Thomas Schulte - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
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Telefax: (030) 71520678
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1. American Express löscht Negativeintrag
Bei den Rechtsanwälten meldete sich der Unternehmer Jan H. Dieser berichtete von einem Negativeintrag, der Firma American Express, den diese in seinem Datenbestand bei der Schufa Holding AG vorgenommen hatte. Da die Sache drängte, beauftragte der Unternehmer H. die Rechtsanwälte sofort und zahlte einen Vorschuss ein. Eine lohnenswerte Investition, wie sich später herausstellte.
Nach einer kurzen Analyse der Problematik fertigten die Rechtsanwälte ein umfangreiches Schreiben an American Express. Hiermit konnte die sofortige Löschung des Negativeintrages erreicht werden. American Express erklärte schriftlich gegenüber den Rechtsanwälten, dass der Eintrag sofort widerrufen werde. Da es dem Mandanten mehr auf die Löschung und nicht auf die Kosten ankam, war die Angelegenheit aus seiner Sicht damit erledigt. Der Basisscorewert des Betroffenen Mandanten stieg nach Löschung des Negativeintrags sprunghaft an. Ein wesentlicher Erfolg, den die Rechtsanwälte hier durch schnelles Eingreifen erzielen konnten.
2. Commerzbank löscht Negativeintrag
Ebenfalls führte eine außergerichtliche Tätigkeit der Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner zur Löschung eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG durch die Commerzbank AG. Der betroffene Mandant hatte bei der Commerzbank AG einen grundpfandrechtlich besichertes Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen. Eine hieraus resultierende Restforderung wurde von der Commerzbank an die SCI Service-Center Inkasso GmbH abgetreten. Mit dieser hatte der Betroffene eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Daher war die Forderung bei Eintragung des Negativmerkmals überhaupt nicht insgesamt fällig, was jedoch eine wesentliche Voraussetzung für einen Eintrag ist.
Um die Angelegenheit kurzfristig zu klären, wandte sich der Betroffene an die Rechtsanwälte, nachdem er den Negativeintrag durch einen Hinweis seiner Hausbank entdeckt hatte. Auch hier führte das außergerichtliche Anschreiben sofort zur Klärung und zu einem Einlenken der Commerzbank AG, die sich über ihre Rechtsanwälte meldete. Die Rechtsanwälte stellten sogar neben der Löschung des Negativeintrags eine Kostenübernahme in Aussicht. Über die Höhe der Kostenübernahme wird noch verhandelt.
3. Comdirekt AG löscht Negativeintrag
Außerdem wurde auch die außergerichtliche Löschung eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG mit der Comdirekt AG verhandelt. Die Bank hatte die Forderung in der Zwischenzeit an ein Inkassounternehmen verkauft, die aus einer Kontoverbindung mit der betroffenen Mandantschaft herrührte. Ein außergerichtlicher Schriftwechsel blieb zunächst ohne Erfolg. Die Comdirekt lehnte die Löschung des Schufa-Negativeintrages ab und wähnte sich weiterhin im Recht.
Erst ein zweites außergerichtliches Schreiben, in dem die Situation noch einmal umfangreich dargestellt und eine vergleichsweise Lösung angeregt wurde, führte dann zum Erfolg. Nach einem Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann mit den Hausjuristen der Comdirekt AG, stellten diese den Widerruf des Negativeintrags in Aussicht, wollten jedoch die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte nicht übernehmen.
4. Fazit
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann zieht folgendes Fazit aus den Angelegenheiten: „Es lässt sich hier feststellen, dass viele Schufaeinträge zu Unrecht erfolgen. Die Löschung gelingt meist schon im außergerichtlichen Bereich, wenn es möglich ist, der eintragenden Stelle ihre Rechtsfehler deutlich vor Augen zu führen. Hier ist zunächst einmal eine messerscharfe Analyse der juristischen Ausgangssituation notwendig. Wurden Fehler gefunden, lohnt es sich, hier den Finger in die Wunde zu legen. Dies führt dann oftmals bei der eintragenden Stelle zur Einsicht des Fehlers und zur sofortigen Austragung der Negativmeldung. Dies erspart oft lange Wartezeiten, hilft dem Betroffenen besonders schnell und ist kostengünstig, da lange Gerichtsverfahren vermieden werden können."
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Targobank löscht erneut Schufa-Negativeintrag
Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben einen weiteren Erfolg gegen die Targobank AG & Co. KG a.A. erzielt. Die Targobank löschte auf Intervention der Rechtsanwälte nicht nur einen doppelt bestehenden Schufa-Nagetiveintrag (wir berichteten) und stellte statt des unzulässigen Doppeleintrags einen neuen korrigierten Eintrag bei der Schufa Holding AG ein. Nunmehr wurde der Eintrag vollständig zur Löschung gebracht. Hilfreich war hierbei eine direkte Intervention bei der Schufa Holding AG.
Die Rechtsanwälte schilderten der Vorfall direkt der Schufa und reichten diesen zu Klärung dort ein. Besonders der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit einfach umgestalten sollte, begegnete juristischen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.
Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Schreiben vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde. Die endgültige Löschung erfolgte durch die Schufa dann mit Schreiben vom 30.07.20 12, weil sich nach Angaben der Schufa nicht bei der Targobank feststellen ließ, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldevoraussetzungen, insbesondere bzgl. der vorgeschriebenen Mahnungen, eingehalten worden waren.
Der Scorewert des Betroffenen stieg durch die erneute Intervention der Rechtsanwälte von 92,69 % auf einen Wert von 97,69 %. Als die Rechtsanwälte die Angelegenheit übernommen hatten, lag der Scorewert des hier betroffenen Mandanten lediglich bei 14 %. Es wurde somit im Rahmen von etwa 3 Monaten eine komplette Sanierung der Bonitätsmerkmale des Mandanten erreicht. Dieser galt als absolut kreditunwürdig und hat nunmehr wieder eine ordentliche und respektable Bonität.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der hier dem betroffenen Mandanten schnell und effektiv helfen konnte: „Das vorliegende Verfahren zeigt wieder einmal deutlich, dass eine außergerichtliche Tätigkeit von Spezia listen schnell zu Ergebnissen führen kann. Es ist schon beeindruckend, wenn man sich überlegt, dass der hier betroffene Mandant vollkommen kreditunwürdig war mit seinem Basisscorewert von 14 %. Verursacht wurde diese Misere durch einen unzulässigen Doppeleintrag der Targobank bzw. die Targo Dienstleistungs GmbH. Die komplette Schufasanierung ist nunmehr erfolgt und war auch zwingend notwendig. Man sieht hier wieder, dass es sich lohnt, konsequent gegen fehlerhafte Schufaeinträge sowohl bei der eintragenden Stelle als auch bei der Schufa selbst vorzugehen."
V.i.S.d.P.
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Die Rechtsanwälte schilderten der Vorfall direkt der Schufa und reichten diesen zu Klärung dort ein. Besonders der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit einfach umgestalten sollte, begegnete juristischen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.
Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Schreiben vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde. Die endgültige Löschung erfolgte durch die Schufa dann mit Schreiben vom 30.07.20 12, weil sich nach Angaben der Schufa nicht bei der Targobank feststellen ließ, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldevoraussetzungen, insbesondere bzgl. der vorgeschriebenen Mahnungen, eingehalten worden waren.
Der Scorewert des Betroffenen stieg durch die erneute Intervention der Rechtsanwälte von 92,69 % auf einen Wert von 97,69 %. Als die Rechtsanwälte die Angelegenheit übernommen hatten, lag der Scorewert des hier betroffenen Mandanten lediglich bei 14 %. Es wurde somit im Rahmen von etwa 3 Monaten eine komplette Sanierung der Bonitätsmerkmale des Mandanten erreicht. Dieser galt als absolut kreditunwürdig und hat nunmehr wieder eine ordentliche und respektable Bonität.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der hier dem betroffenen Mandanten schnell und effektiv helfen konnte: „Das vorliegende Verfahren zeigt wieder einmal deutlich, dass eine außergerichtliche Tätigkeit von Spezia listen schnell zu Ergebnissen führen kann. Es ist schon beeindruckend, wenn man sich überlegt, dass der hier betroffene Mandant vollkommen kreditunwürdig war mit seinem Basisscorewert von 14 %. Verursacht wurde diese Misere durch einen unzulässigen Doppeleintrag der Targobank bzw. die Targo Dienstleistungs GmbH. Die komplette Schufasanierung ist nunmehr erfolgt und war auch zwingend notwendig. Man sieht hier wieder, dass es sich lohnt, konsequent gegen fehlerhafte Schufaeinträge sowohl bei der eintragenden Stelle als auch bei der Schufa selbst vorzugehen."
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Mediafinanz AG löscht negativen Schufaeintrag
In § 28 a Abs. 1 BDSG ist geregelt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (wie z.B. die SCHUFA, Creditreform, Bürgel oder andere) über eine Forderung nur zulässig ist, wenn die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit die Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin konnten einem weiteren Betroffenen in einer Schufaangelegenheit helfen. Der Betroffene hatte Probleme mit einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG, welchen die Inkassofirma Mediafinanz AG vorgenommen hatte. Die Reputation und Kreditwürdigkeit der Verbraucher wird inzwischen durch standardisierte Datenbankeinträge bestimmt. Schlechte und falsche Auskünfte können den wirtschaftlichen Tod bedeuten; zumal selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Kreditwirtschaft aufsichtsrechtlich zwingt z.B. Schufa-Einträge zu berücksichtigen.
Dieser Eintrag des Opfers basierte auf einer angeblich durch den Betroffenen nicht beglichenen Rechnung einer dem Opfer des negativen Schufa-Eintrags unbekannten Firma. Der Betroffene setzte sich daraufhin zunächst selbst mit der Mediafinanz AG in Verbindung und bat um Übersendung von Unterlagen, die die Berechtigung der Forderung dem Betroffenen gegenüber nachweisen. Zugleich wies der Betroffene daraufhin, dass kein Vertragsverhältnis zu der Firma, welche die Rechnung verfasst hat, besteht. Die Mediafinanz AG sah keinen Handlungsbedarf und beließ es bei dem negativen Schufa-Eintrag. Der Betroffene wandte sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin und schilderte sein Anliegen. Diese setzten sich mit der MediafinanzAG in Verbindung und verwiesen auf den fehlende vertragliche Beziehung. Gleichzeitig forderten die Rechtsanwälte die MediafinanzAG den Nachweis zu erbringen, dass der negative Schufa-Eintrag rechtmäßig erfolgte.
Gegen die Gesellschaft hatten die Rechtsanwälte bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück eine einstweilige Verfügung erstritten und einem Schufa-Betroffenen Hilfe geleistet .
Nunmehr ließ es die Gesellschaft nicht mehr auf einen Gerichtsprozess ankommen, sondern meldete sich bereits nach dem ersten außergerichtlichen Anschreiben der Rechtsanwälte zurück. In der Antwort der Mediafinanz AG wurde mitgeteilt, dass der Schufaeintrag zur Löschung gebracht werde. Die Gesellschaft wolle jedoch die Kosten, die für die Einschaltung der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner entstanden seien, nicht tragen, teilte die Gesellschaft zusätzlich schriftlich mit. Für den Betroffenen stellt die Löschung des Negativeintrages eine erhebliche Erleichterung dar, da er nunmehr wieder frei und unbeschränkt im Geschäftsverkehr handeln und Verträge schließen kann.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann und sein Team haben hier wieder einmal schnell und effektiv Hilfe leisten können. Zur Kostenfrage sagt der Experte: „Natürlich ist es so, dass diejenige Stelle, die einen negativen Schufaeintrag vornimmt und dies zu Unrecht tut, auch die Kosten für die Einschaltung des Rechtsanwalts tragen muss. Wenn die Gesellschaft nicht zahlt, ist sie dennoch dazu verpflichtet, zunächst einmal den Schufaeintrag zu widerrufen und danach selbstverständlich auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Da es vielen Mandanten hauptsächlich auf die Löschung des Schufaeintrages ankommt, muss man nach der Löschung des Eintrages durch das eintragende Unternehmen dann prüfen, ob ein Prozess wegen der entstandenen Anwaltskosten überhaupt sinnvoll ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Betroffene rechtsschutzversichert ist. Hier muss dann die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernehmen. Diese will die entstanden Kosten meist nicht einklagen. In vielen Fällen hat aber auch die hartnäckige weitere Diskussion mit der eintragenden Stelle dazu geführt, dass diese sich zur Kostenübernahme eines beträchtlichen Teils der Anwaltskosten bereit erklärt hat."
V.i.S.d.P.
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin konnten einem weiteren Betroffenen in einer Schufaangelegenheit helfen. Der Betroffene hatte Probleme mit einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG, welchen die Inkassofirma Mediafinanz AG vorgenommen hatte. Die Reputation und Kreditwürdigkeit der Verbraucher wird inzwischen durch standardisierte Datenbankeinträge bestimmt. Schlechte und falsche Auskünfte können den wirtschaftlichen Tod bedeuten; zumal selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Kreditwirtschaft aufsichtsrechtlich zwingt z.B. Schufa-Einträge zu berücksichtigen.
Dieser Eintrag des Opfers basierte auf einer angeblich durch den Betroffenen nicht beglichenen Rechnung einer dem Opfer des negativen Schufa-Eintrags unbekannten Firma. Der Betroffene setzte sich daraufhin zunächst selbst mit der Mediafinanz AG in Verbindung und bat um Übersendung von Unterlagen, die die Berechtigung der Forderung dem Betroffenen gegenüber nachweisen. Zugleich wies der Betroffene daraufhin, dass kein Vertragsverhältnis zu der Firma, welche die Rechnung verfasst hat, besteht. Die Mediafinanz AG sah keinen Handlungsbedarf und beließ es bei dem negativen Schufa-Eintrag. Der Betroffene wandte sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin und schilderte sein Anliegen. Diese setzten sich mit der MediafinanzAG in Verbindung und verwiesen auf den fehlende vertragliche Beziehung. Gleichzeitig forderten die Rechtsanwälte die MediafinanzAG den Nachweis zu erbringen, dass der negative Schufa-Eintrag rechtmäßig erfolgte.
Gegen die Gesellschaft hatten die Rechtsanwälte bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück eine einstweilige Verfügung erstritten und einem Schufa-Betroffenen Hilfe geleistet .
Nunmehr ließ es die Gesellschaft nicht mehr auf einen Gerichtsprozess ankommen, sondern meldete sich bereits nach dem ersten außergerichtlichen Anschreiben der Rechtsanwälte zurück. In der Antwort der Mediafinanz AG wurde mitgeteilt, dass der Schufaeintrag zur Löschung gebracht werde. Die Gesellschaft wolle jedoch die Kosten, die für die Einschaltung der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner entstanden seien, nicht tragen, teilte die Gesellschaft zusätzlich schriftlich mit. Für den Betroffenen stellt die Löschung des Negativeintrages eine erhebliche Erleichterung dar, da er nunmehr wieder frei und unbeschränkt im Geschäftsverkehr handeln und Verträge schließen kann.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann und sein Team haben hier wieder einmal schnell und effektiv Hilfe leisten können. Zur Kostenfrage sagt der Experte: „Natürlich ist es so, dass diejenige Stelle, die einen negativen Schufaeintrag vornimmt und dies zu Unrecht tut, auch die Kosten für die Einschaltung des Rechtsanwalts tragen muss. Wenn die Gesellschaft nicht zahlt, ist sie dennoch dazu verpflichtet, zunächst einmal den Schufaeintrag zu widerrufen und danach selbstverständlich auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Da es vielen Mandanten hauptsächlich auf die Löschung des Schufaeintrages ankommt, muss man nach der Löschung des Eintrages durch das eintragende Unternehmen dann prüfen, ob ein Prozess wegen der entstandenen Anwaltskosten überhaupt sinnvoll ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Betroffene rechtsschutzversichert ist. Hier muss dann die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernehmen. Diese will die entstanden Kosten meist nicht einklagen. In vielen Fällen hat aber auch die hartnäckige weitere Diskussion mit der eintragenden Stelle dazu geführt, dass diese sich zur Kostenübernahme eines beträchtlichen Teils der Anwaltskosten bereit erklärt hat."
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Negativeintrag nach gerichtlichem Vergleich gelöscht
"Unerwartet kommt Post vom Kreditkartenunternehmen, die darin ankündigt die Kreditkarte einzuziehen, wegen angeblich schlechtem SCHUFA Bonitätswert."
Genauso etwas passiert:
"Der bisher unbescholtene Rentner bekam genau diese unerwartete Post und überprüfte daraufhin seine Bonität durch eine SCHUFA Selbstauskunft und stellte fest, dass er lediglich noch mit einem Scorewert von 25% bei der SCHUFA Holding AG geführt wurde. Schuld an diesem Bonitätsverlust war ein einziger Negativeintrag durch die Firma Bfs risk & Collection GmbH, den diese für die Vodafone D2 GmbH vorgenommen hatte, schuldig daran war ein Mobilfunkvertrag, der abgeschlossen wurde, um gleichzeitig mobil telefonieren und in seiner Privatwohnung über das Festnetz mit einer Flatrate surfen zu können. Nichts ungewöhnliches, solche Verträge werden mehrmals täglich deutschlandweit abgeschlossen. Hierbei war ihm zugesichert worden, dass die Flatrate über seinen Festnetzanschluss erfolgen werde, wie er das durch seinen vorherigen Anbieter gewohnt war.
Aber nachdem die Schaltung der Internetflatrate über den Festnetzanschluss nicht klappte, kündigte er die Vertragsbeziehung mit der Vodafone D2 GmbH und musste nun feststellen, dass diese ihn an einem Vertragspaket festhalten wollte, welches er angeblich für den Fall abgeschlossen hätte, falls die Flatrate nicht realisiert werden könne. Dieses sah er jedoch nicht ein und wehrte sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Forderung. Dennoch wurde die angeblich bestehende Forderung über die gesamte Vertragslaufzeit durch die Vodafone D2 GmbH fällig gestellt und bei der SCHUFA eingetragen. Es kam zum Gerichtsprozess, in dem die Vodafone D2 GmbH die offene Forderung geltend machte, aber im Gegenzug erhob der Kläger, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner, Widerklage auf Löschung des Negativeintrages bei der SCHUFA Holding AG.
In dem Gerichtsprozess wurde von der zuständigen Richterin eine vergleichsweise Lösung der Angelegenheit angeregt und zwar dahin gehend, dass der Kläger noch einen Teil der offenen Telefonrechnung zahlt, die Forderung dann aber in jedem Fall von der eintragenden Stelle bei der SCHUFA Holding AG zu widerrufen sei. Gemäß dem Vorschlag des Gerichts wurde der Vergleich durchgeführt.
Ende gut, alles wird gut!
Nach Widerruf des SCHUFA Eintrages freute sich Klaus-Peter P. nun über seine wiederhergestellte Bonität, der Schufa Auszug weist einen stolzen Basisscorewert von 99,59 % auf, das bedeutet, dass er wieder eine kreditwürdige Personen ist und somit geschäftsfähig. Diese neue Freiheit bedeutet, dass er keine Beeinträchtigung mehr hat, um z. B. eine neue Kreditkarte bei einem Kreditinstitut seiner Wahl zu beantragen, dann einen Flug zu seiner Tochter nach Dubai zu buchen, um auch die dort lebenden Enkelkinder zu besuchen."
Zu diesem Fall und dem Rechtsstreit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Es ist schon erschreckend, wie ein einziger Negativeintrag die Bonität eines Betroffenen vollkommen zerstören kann. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein Eintrag eines Telefonunternehmens die herausragende Bonität eines Rentners auf einen sehr niedrigen Wert von 25% bringen konnte. Allein dies lässt an der Datenrezeptur der SCHUFA Holding AG zweifeln. Der Vorfall zeigt aber auch, dass man jede Mahnung, sei sie auch noch so unberechtigt in den Augen des Empfängers, ernst nehmen und hiergegen vorgehen muss, um nicht die Beeinträchtigung der wichtigen SCHUFA Auskunft zu riskieren."
V.i.S.d.P.
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Genauso etwas passiert:
"Der bisher unbescholtene Rentner bekam genau diese unerwartete Post und überprüfte daraufhin seine Bonität durch eine SCHUFA Selbstauskunft und stellte fest, dass er lediglich noch mit einem Scorewert von 25% bei der SCHUFA Holding AG geführt wurde. Schuld an diesem Bonitätsverlust war ein einziger Negativeintrag durch die Firma Bfs risk & Collection GmbH, den diese für die Vodafone D2 GmbH vorgenommen hatte, schuldig daran war ein Mobilfunkvertrag, der abgeschlossen wurde, um gleichzeitig mobil telefonieren und in seiner Privatwohnung über das Festnetz mit einer Flatrate surfen zu können. Nichts ungewöhnliches, solche Verträge werden mehrmals täglich deutschlandweit abgeschlossen. Hierbei war ihm zugesichert worden, dass die Flatrate über seinen Festnetzanschluss erfolgen werde, wie er das durch seinen vorherigen Anbieter gewohnt war.
Aber nachdem die Schaltung der Internetflatrate über den Festnetzanschluss nicht klappte, kündigte er die Vertragsbeziehung mit der Vodafone D2 GmbH und musste nun feststellen, dass diese ihn an einem Vertragspaket festhalten wollte, welches er angeblich für den Fall abgeschlossen hätte, falls die Flatrate nicht realisiert werden könne. Dieses sah er jedoch nicht ein und wehrte sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Forderung. Dennoch wurde die angeblich bestehende Forderung über die gesamte Vertragslaufzeit durch die Vodafone D2 GmbH fällig gestellt und bei der SCHUFA eingetragen. Es kam zum Gerichtsprozess, in dem die Vodafone D2 GmbH die offene Forderung geltend machte, aber im Gegenzug erhob der Kläger, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner, Widerklage auf Löschung des Negativeintrages bei der SCHUFA Holding AG.
In dem Gerichtsprozess wurde von der zuständigen Richterin eine vergleichsweise Lösung der Angelegenheit angeregt und zwar dahin gehend, dass der Kläger noch einen Teil der offenen Telefonrechnung zahlt, die Forderung dann aber in jedem Fall von der eintragenden Stelle bei der SCHUFA Holding AG zu widerrufen sei. Gemäß dem Vorschlag des Gerichts wurde der Vergleich durchgeführt.
Ende gut, alles wird gut!
Nach Widerruf des SCHUFA Eintrages freute sich Klaus-Peter P. nun über seine wiederhergestellte Bonität, der Schufa Auszug weist einen stolzen Basisscorewert von 99,59 % auf, das bedeutet, dass er wieder eine kreditwürdige Personen ist und somit geschäftsfähig. Diese neue Freiheit bedeutet, dass er keine Beeinträchtigung mehr hat, um z. B. eine neue Kreditkarte bei einem Kreditinstitut seiner Wahl zu beantragen, dann einen Flug zu seiner Tochter nach Dubai zu buchen, um auch die dort lebenden Enkelkinder zu besuchen."
Zu diesem Fall und dem Rechtsstreit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Es ist schon erschreckend, wie ein einziger Negativeintrag die Bonität eines Betroffenen vollkommen zerstören kann. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein Eintrag eines Telefonunternehmens die herausragende Bonität eines Rentners auf einen sehr niedrigen Wert von 25% bringen konnte. Allein dies lässt an der Datenrezeptur der SCHUFA Holding AG zweifeln. Der Vorfall zeigt aber auch, dass man jede Mahnung, sei sie auch noch so unberechtigt in den Augen des Empfängers, ernst nehmen und hiergegen vorgehen muss, um nicht die Beeinträchtigung der wichtigen SCHUFA Auskunft zu riskieren."
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.. sollte man einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen?
Schufa Urteil: Am 1. November 2011 wurde die Schufa Holding AG auf die Klage unseres Herrn Andreas Manoussos vom Landgericht Berlin verurteilt, die Details der Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit, bzw. des Scoring-Verfahrens, offenzulegen (LG Berlin, Urteil vom 1. November 2011 – 6 O 479/10). Wie es zu dieser Klage kam kann man hier nachlesen
Schufa Problem: Nach Bekanntwerden dieses Urteils durch die Presse wurde Herr Manoussos persönlich, und wir, das Netzwerk der Wirtschaftsberatung und Schuldenberatung Euronetwork, massiv aus dem gesamten Bundesgebiet kontaktiert, gelobt und beglückwünscht. Nicht nur Betroffene meldeten sich auch viele Rechtsanwälte und Schuldnerberater sprachen uns ihre Wertschätzung aus, sowie zahlreiche Geschäftsführer / Vorstände von Kapitalgesellschaften und auch Freiberufler. Aus den vielen Anrufen und Mails durften wir einen Vorgeschmack auf das sträflich unterschätzte Ausmaß der Schufa Problematik in Deutschland erhalten. Wir wussten zwar, dass in Sachen Schufa sehr Vieles im Argen war aber dass es speziell in Sachen Schufa derart viel war / ist das gab uns schwer zu denken. Daher möchten wir im Nachgang hier erneut kurz auf diese systemrelevanten Probleme mit der Schufa, dem Schufa Scoring, bzw. dem Thema Schufa Score verbessern, und dem Thema negativen Schufa Eintrag löschen eingehen.
Schufa Hilfe: Nach der Veröffentlichung des Urteils haben wir eine Plattform für Geschädigte geschaffen, auf der Geschädigte sich anmelden können und denen schnell und professionell geholfen werden kann. Es handelt sich um die Schufa Hilfe (und auch andere Auskunfteien Hilfe wird noch eingerichtet) www.auskunfteien-hilfe.de
Schufa Praxis Alltag: Als Wirtschaftsberater ist für uns die einwandfreie Bonität unserer Klienten imperativ. Jeder Kunde wird gebeten nebst seine Schufa Selbstauskunft auch seine Schufa Spezialscorewerte einzuholen. Das wird dann kritisch untersucht. Leider sehen wir es sehr häufig, dass die Schufa bei einkommens- und bonitätsstarken Menschen mit den, eben im o.g. Urteil beklagten und äußerst fragwürdigen, Schufa Score Berechnungen, diesen Menschen schlechtere Bonitäten ausweist. Das ist insofern ganz schlimm, weil im Falle eines plötzlichen Kreditbedarfs eben dann sich der schlechtere Schufa Score auf den Zins dramatisch auswirkt. Hier ein Beispiel: In einem sehr aktuellen Fall prüften wir im Rahmen unserer Tätigkeit die Schufa eines sehr solventen Unternehmers mit seit Jahrzehnten guter Auftragslage (viele öffentliche und auch lukrative Aufträge) und einer auffallend guten Liquidität. Trotzdem er keinerlei Negativeinträge in seiner Schufa verzeichnet hatte, und seine Konten über Jahrzehnte sauber führte, wies die Schufa ihm einen Schufa Score von abgerundet 94% aus. Dieser konnte so nicht stimmen, und bei genauerem Hinsehen fiel uns folgender Sachverhalt auf: Während sein Schufa Score für die Santander Consumer Bank bei abgerundet 99% lag, lag sein Schufa Score für die Sparkassen abgerundet bei nur 83%! Nun der Clou: Dieser Unternehmer hatte nie ein Konto bei irgendeiner Sparkasse!!! Aber genau dieser Schufa Score ist der Schufa Score Wert, der seinen gesamt Schufa Score so dramatisch verschlechtert und im Falle einer Kreditaufnahme, wie bereits erwähnt, für erheblich schlechtere Kreditkonditionen sorgt. So etwas wird dann meist sehr teuer! Oft fordern dann Banken, bei solchen Fällen zusätzliche Garantien, Versicherungen und Abtretungen.
Euronetwork: Wie sehen Sie das, Herr Manoussos?
Andreas Manoussos: Sieht nach selbst geschaffenem lukrativem Zins-Zusatzgeschäft aus. Außerdem muß man der Vollständigheit halber ja noch erwähnen, dass selbst die Anschriften dieses Unternehmers bei der Schufa Phantasiedaten waren. Woher die kamen, wird wohl auch erst ein Gericht feststellen müssen.
Euronetwork: Warum glauben Sie, dass es wieder zu einer Verhandlung kommen wird?
Andreas Manoussos: Ja im Falle des o.g. großen Urteils weigert sich die Schufa bis heute dem Urteil Folge zu leisten. Zumindest sehen wir das so. Wir werden vollstrecken lassen müssen. Wenn die Schufa sich so schwer tut in solch einem Fall dem Richterspruch vollständig und nicht nur teilweise Folge zu leisten, dann wie wird sie sich in anderen Fällen verhalten? Ich glaube nicht an Fehler, sondern an systematischen Vorsatz auf Grund von Geschäftspolitik, aber das ist nur meine persönliche Meinung und meine persönliche Überzeugung, welcher unzählige Fälle aus meiner jahrelangen Praxis zu Grunde liegen.
Schufa manipuliert Kreditgeschäft?
Im Pressebericht zum o.g. Schufa Urteil hatte Herr Manoussos bereits darüber berichtet, dass es auch den Richtern im Gerichtssaal auffiel. Sie fragten die Schufa Anwälte, wie sie ausschließen könnten, dass es sich hier seitens der Schufa um kartellwidrige Manipulationen der Kreditvergabe zum Nachteil der Mitbewerber handeln könnte. Was viele Menschen nicht wissen, ist, außer der Tatsache, dass die Schufa tatsächlich einigen Banken gehört, und auch außer der Tatsache, dass alternative Kreditinstitute benachteiligt werden (siehe unser Pressebericht über das Schufa Urteil), einige Banken aus der Schufa auch austreten so unsere Recherchen! Vereinzelt auch diverse Sparkassen! Das wird aber nicht an die große Glocke gehängt. Was bei den Aktionärsversammlungen der Schufa zum Nachteil der Subjekte des Geldverdienens (die Schufa verdient Geld durch Verkauf von personenbezogenen Daten) beschlossen wird, bleibt allen sicherlich nur solange verborgen, bis man auf diese unerträglichen Unstimmigkeiten mit vehementer Forderung nach glasklarer Transparenz, der Forderung nach Möglichkeit des Widerspruchs eben durch Transparenz, und der damit einhergehenden Möglichkeit der Schadensersatzforderungen im Falle des finanziellen Schadens durch Falscheinträge und ihrer negativen kausalen Auswirkungen, bestehen.
Schufa Negativeintrag löschen
Euronetwork: Herr Manoussos, im Internet sind zahlreiche Informationen in Sachen negative Schufa Einträge löschen zu finden.
Andreas Manoussos: Klar! Viele Spezialisten bieten sogar kostenpflichtige E-Books für den Selbermacher an. Selbst Ombudsmänner, habe ich gelesen, gibt es in Sachen Schufa. Leider gibt es eine schlechte Nachricht zu diesem Thema: 90 Jahre konnte die Schufa tun und lassen was sie wollte und keiner hinderte sie daran. Weder ein Spezialist, noch ein Ombudsmann, noch andere Sachverständige! Bis ich das Urteil erwirken ließ! Mit anderen Worten: Besserwisser benötigt kein Betroffener! Bessermacher sind die Lösung!
Euronetwork: Was kann jemand bei titulierten Forderungen machen?
Andreas Manoussos: Fatal ist die Aussage zahlreicher selbsternannter Spezialisten ein titulierter Eintrag wäre rechtens und könne nicht gelöscht werden. Dieses pauschale Glaubensbekenntnis kann so nicht im Raum stehen gelassen werden. Die Titulierung einer Forderung kann ja durchaus gerechtfertigt sein, aber ist denn auch der Eintrag so erfolgt, dass er nach dem Bundesdatenschutzgesetz rechtskonform ist? Das müssen hoch spezialisierte Fachjuristen, die den ganzen lieben langen Tag nichts anderes machen, als den Auskunfteien hinter die Kiemen zu schauen, prüfen! Vergessen wir eins nicht: Viele Titel werden der Schufa durch Inkassounternehmen zugetragen. Das sehe ich bei hunderten von Fällen im Jahr durch die Schuldnerberatung in Magdeburg! Diese machen oft gravierende Fehler, versuchen die Gläubiger zu erpressen, und machen sich nicht selten sogar durch rechtswidriges Verhalten schadensersatzpflichtig so die Meinung der spezialisierten Anwälte. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist ein sehr sehr komplexes Rechtsgebiet. Es gibt nur ganz wenige hoch spezialisierte Anwälte für solche Angelegenheiten. Das der Laie hier selbst viel bewegen kann auch mit Hilfe eines E-Books ist für mich, der jährlich solche Unmengen an Fälle zu sehen bekommt, schwer vorstellbar.
Euronetwork: Das war die schlechte Nachricht!
Schufa Eintrag löschen die gute Nachricht:
Andreas Manoussos: Auf Anfrage können die meisten Schufa Angelegenheiten im Vorfeld auf ihre Aussicht hin überprüft werden so wie z.B. im o.g. Fall des zitierten Schufa Urteils. Das kostet nichts. Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten für solche Verfahren, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. Auch im besagten Fall hatte die Rechtschutzversicherung beide Instanzen übernommen!
Euronetwork: Es gibt aber auch einige Bürger, die im Leben sehr naiv und gutgläubig sind. Diese haben keine Rechtsschutzversicherung.
Andreas Manoussos: Ja, die Wahnsinnigen! Die gibt es leider auch! Diese sollten in weiser Voraussicht umgehend eine abschließen und auch ihren Auskunfteien-Fall auf ein Kosten-Nutzenverhältnis hin überprüfen. So ein Fall ist aber auch oft aus der eigenen Tasche finanzierbar! Es sollte finanzierbar sein! Da geht oft mehr als man denkt! Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte eines wissen: Es gibt einige Rechtsschutzversicherungen, die keine 3-monatige Wartezeit haben. Einen sehr guten Versicherungsvergleichsrechner findet man hier: www.versicherung-geldsparen.de Es macht Sinn mit diesem Versicherungsvergleichsrechner etwas zu spielen, d.h. sich alle guten Angebote anzeigen zu lassen. Natürlich übernimmt keine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung einen Fall, der vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung bekannt wurde. Trotzdem sollte aber jeder Bürger eine Rechtsschutzversicherung haben allein schon aus dem Grunde der weisen Voraussicht, und weil man solche Fehler von eklatanten Versicherungsdefiziten einfach mal nicht stur weiter führen sollte. Wer auf diesem Versicherungsvergleichsrechner mal nachgeschaut hat, wird erstaunt sein, für wie Wenig man sich eine sehr gute Rechtschutzversicherung zulegen kann. Zudem ist dieser Vergleichsrechner absolut werbefrei und übersichtlich also für jeden Laien verständlich! Den hatte ich mal auch in weiser Voraussicht machen lassen. Ich hatte mich mal über suboptimale Versicherungsberatungen aufgeregt und wollte wirklich unabhängig sein. Dieser Versicherungsvergleichsrechner hat sich für uns alle schon unglaublich oft bezahlt gemacht!
Schadensersatz
Euronetwork: In einem aktuellen Fall entging einem solventen Unternehmer ein einmaliges, sehr lukratives Immobiliengeschäft in beträchtlicher Höhe, weil sein Scorewert auf Grund einer ungerechtfertigten Falscheintragung (nicht BDSG-konform) von über 99% bei der Schufa auf fast 10% herunter korrigiert wurde. Ein Frankfurter Urteil besagt, dass man mindestens 15 Banken auf Kredit ansprechen muß um bei der Masse an Ablehnungen dann Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wie sehen Sie das Thema Schadensersatz?
Andreas Manoussos: Wie krank, korrupt und völlig abwegig auch Richterurteile sein können, sieht man ja am aktuellen Fall des völlig zu Unrecht inhaftierten Gustl Mollath! (Von diesen Fällen gibt es Einige in Deutschland!) Mich wundert nichts! Im Falle einer negativen Schufaauskunft gibt es gar keine Chance auch beim besten Willen nicht irgendwo einen noch so kleinen Kredit zu bekommen. Was soll der mündige Bürger sich im Richterauftrag sinnlos bei den Banken zum Affen machen? Richter dürfen doch Demütigung und Sinnlosigkeit nicht verordnen! Oder hat sich etwas im Gesetz geändert? Oder meinte der Richter anstatt 15 Banken 15 Kredithaie? Kredithaie machen ja seit geraumer Zeit in Sachen Schufa freie Kredite auch Fernsehwerbung. Vielleicht hat dieser Richter sein Fachwissen ja aus dieser fragwürdigen Fernsehwerbung! Wäre ein toller Schlauberger Richter! Auch nicht bei den Banken, die aus der Schufa ausgetreten sind gibt es Kredit! Diese fragen ja trotzdem nach der Schufa Selbstauskunft, die man dann selbst mitbringen muss! Außerdem dürfen Banken da gibt es leider keine Ausnahme u.a. nach den Basler Kreditvergabekriterien, oder nach den ISO Qualitätsmanagement Vorschriften bei negativer Bonität keine Kredite vergeben. Wäre das so einfach hätte z.B. Griechenland ja kein Problem sich zu refinanzieren und unseriöse Kredithaie keine Chance mit ihren meist kriminellen Machenschaften! Es gibt ja trotz aller Internet Werbeversprechen keine einzige Kreditkarte mit nur ein paar lächerlichen Kröten Kreditrahmen bei schlechter Bonität! Europaweit nicht!!! So ein ausgemachter Blödsinn! Dieser Richter war entweder gekauft, oder von einem anderen Planeten, wo das mit den Krediten anders läuft, oder der Kläger hatte sich den Luxus geleistet machen übrigens genügend Bürger so – den dämlichsten aller Anwälte zu bevollmächtigen!
Euronetwork: Solche Chancen, wie das soeben beschriebene Immobiliengeschäft, kommen bei den meisten Menschen nur ein Mal im Leben vor, weil es sich um das Schnäppchen handelt, und nicht um ein normales, alltägliches Geschäft. Nun stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz. Wer ist für solche systemrelevanten Wirtschaftsschäden, wie wir sie zu tausenden im deutschen Mittelstand vermuten müssen, in die Haftung zu nehmen? Die Auskunftei? Das Inkassoinstitut? Als Wirtschaftsberater fragen wir zu Recht: Muss man sich diese erheblichen wirtschaftlichen Schäden mit negativen kausalen Auswirkungen gefallen lassen?
Andreas Manoussos: Das muss jeder für sich selbst beantworten. Ist die Meinung NEIN, dann könnte es sich für den Betroffenen lohnen einen solchen Fall den Besten in Sachen Auskunfteien zur Prüfung zu übergeben. Meiner Meinung nach wird wohl nicht jeder Fall aussichtsreich sein, doch lehrt das Leben eins: Wer nichts unternimmt hat bereits verloren! Das wäre dann die schlechtere aller Alternativen!
Euronetwork Schlußgedanke: Was die wenigsten Menschen, die wenigsten Bankangestellten am Schalter und die wenigsten Kreditvermittler wissen, ist die Tatsache, dass es in der Tat sehr strenge Verhaltenspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden in der Krise gibt. Bei vielen Kreditkündigungen seitens der Banken könnte man tatsächlich einigen Banken eine Insolvenztreiberei nachweisen. Dieses insolvenztreiberische Verhalten der Banken ist meist systembedingt. Banken verhalten sich tatsächlich oft so. Man glaubt, Banken möchten ihr Geld vom Schuldner zurück haben. Zumindest machen sie nach außen hin so ein Theater darum, dass das die Bevölkerung tatsächlich glaubt, und auch selbst Richter glauben. Tatsächlich haben sie oft aber nur eins im Sinn: Anstatt zu sanieren möchten sie abschreiben! Von der Steuer natürlich! Den natürlichen Wertschöpfungsprozess kürzen Banken oft mit Fälligstellung und Abschreibung eines Kredites samt der dann aufgelaufenen Kosten (18% Zinsen verdoppeln die Forderungen in rund 4 Jahren!!!) einfach ab. Hohe Steuerabschreibungsgewinne zahlt dann der Steuerzahler. Gewinne werden (meist in Holdings) privatisiert, Schulden sozialisiert. Die darf dann die Allgemeinheit tragen. Annstatt Hilfe kommt dann Nachtreten! Danach kommt die Wiederverwertung des Objekts über die eigene Verwertungsgesellschaft oder die Verwertungsgesellschaft im Verband. Soviel Profit kann ein Bankkunde der Bank durch Kontogebühren und Zinsen gar nicht bringen, wie er der Bank im eigenen Insolvenzfall beschert. Banken können in der Krise helfen, tun es meist aber nicht und verhalten sich oft auffallend untypisch für jemanden, der sein Geld unbedingt zurück haben möchte. Solange diese Art von Nichthilfe in der Krise 4 von 10 Finanzierungen nicht überschreitet, können sie ja offiziell auch eine Gewinnerzielung nachweisen. Hätte man rechtzeitig die besten Berater, könnte man rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten und später dann ggf. Insolvenztreiberei nachweisen und oftmals auch Schadensersatz durchsetzen. Leider ist es dann so, dass, wenn erst einmal die Konten dicht sind, man die besten Anwälte meist nicht zahlen kann. Nun zu unserem Schlußgedanken: Wenn es nun für die Banken, die die Inhaber und Geschäftslenker der Schufa sind, strenge Verhaltenspflichten und sogar Aufsichtsorgane, gibt, warum gibt es diese strengen Verhaltenspflichten und Aufsichtsorgane für die Schufa nicht, die doch das wichtigste Werkzeug der Banken ist? Hier krankt es doch nicht an der Quantität von willigen Juristen, sondern an der Qualität Derer, die in der Lage sind die diesbezügliche Rechtsprechung grundsätzlich und nachhaltig durch richtige Sachverhaltsdarlegung und einem damit einhergehenden Paradigmenwechsel zu revolutionieren! Hier passiert unserer Meinung oft nicht dass, was der Staat und seine mittelständische Wirtschaft dringend braucht, sondern oft nur das, was ein paar dutzend Schufa Aktionäre mit Hilfe ihrer pseudowissenschaftlicher Scoreberechnung und mit Hilfe einiger gesponsorten Score-Pseudowissenschaftlern für eine kleine Minderheit durchsetzen.
Infos auf: www.auskunfteien-hilfe.de
Schufa Problem: Nach Bekanntwerden dieses Urteils durch die Presse wurde Herr Manoussos persönlich, und wir, das Netzwerk der Wirtschaftsberatung und Schuldenberatung Euronetwork, massiv aus dem gesamten Bundesgebiet kontaktiert, gelobt und beglückwünscht. Nicht nur Betroffene meldeten sich auch viele Rechtsanwälte und Schuldnerberater sprachen uns ihre Wertschätzung aus, sowie zahlreiche Geschäftsführer / Vorstände von Kapitalgesellschaften und auch Freiberufler. Aus den vielen Anrufen und Mails durften wir einen Vorgeschmack auf das sträflich unterschätzte Ausmaß der Schufa Problematik in Deutschland erhalten. Wir wussten zwar, dass in Sachen Schufa sehr Vieles im Argen war aber dass es speziell in Sachen Schufa derart viel war / ist das gab uns schwer zu denken. Daher möchten wir im Nachgang hier erneut kurz auf diese systemrelevanten Probleme mit der Schufa, dem Schufa Scoring, bzw. dem Thema Schufa Score verbessern, und dem Thema negativen Schufa Eintrag löschen eingehen.
Schufa Hilfe: Nach der Veröffentlichung des Urteils haben wir eine Plattform für Geschädigte geschaffen, auf der Geschädigte sich anmelden können und denen schnell und professionell geholfen werden kann. Es handelt sich um die Schufa Hilfe (und auch andere Auskunfteien Hilfe wird noch eingerichtet) www.auskunfteien-hilfe.de
Schufa Praxis Alltag: Als Wirtschaftsberater ist für uns die einwandfreie Bonität unserer Klienten imperativ. Jeder Kunde wird gebeten nebst seine Schufa Selbstauskunft auch seine Schufa Spezialscorewerte einzuholen. Das wird dann kritisch untersucht. Leider sehen wir es sehr häufig, dass die Schufa bei einkommens- und bonitätsstarken Menschen mit den, eben im o.g. Urteil beklagten und äußerst fragwürdigen, Schufa Score Berechnungen, diesen Menschen schlechtere Bonitäten ausweist. Das ist insofern ganz schlimm, weil im Falle eines plötzlichen Kreditbedarfs eben dann sich der schlechtere Schufa Score auf den Zins dramatisch auswirkt. Hier ein Beispiel: In einem sehr aktuellen Fall prüften wir im Rahmen unserer Tätigkeit die Schufa eines sehr solventen Unternehmers mit seit Jahrzehnten guter Auftragslage (viele öffentliche und auch lukrative Aufträge) und einer auffallend guten Liquidität. Trotzdem er keinerlei Negativeinträge in seiner Schufa verzeichnet hatte, und seine Konten über Jahrzehnte sauber führte, wies die Schufa ihm einen Schufa Score von abgerundet 94% aus. Dieser konnte so nicht stimmen, und bei genauerem Hinsehen fiel uns folgender Sachverhalt auf: Während sein Schufa Score für die Santander Consumer Bank bei abgerundet 99% lag, lag sein Schufa Score für die Sparkassen abgerundet bei nur 83%! Nun der Clou: Dieser Unternehmer hatte nie ein Konto bei irgendeiner Sparkasse!!! Aber genau dieser Schufa Score ist der Schufa Score Wert, der seinen gesamt Schufa Score so dramatisch verschlechtert und im Falle einer Kreditaufnahme, wie bereits erwähnt, für erheblich schlechtere Kreditkonditionen sorgt. So etwas wird dann meist sehr teuer! Oft fordern dann Banken, bei solchen Fällen zusätzliche Garantien, Versicherungen und Abtretungen.
Euronetwork: Wie sehen Sie das, Herr Manoussos?
Andreas Manoussos: Sieht nach selbst geschaffenem lukrativem Zins-Zusatzgeschäft aus. Außerdem muß man der Vollständigheit halber ja noch erwähnen, dass selbst die Anschriften dieses Unternehmers bei der Schufa Phantasiedaten waren. Woher die kamen, wird wohl auch erst ein Gericht feststellen müssen.
Euronetwork: Warum glauben Sie, dass es wieder zu einer Verhandlung kommen wird?
Andreas Manoussos: Ja im Falle des o.g. großen Urteils weigert sich die Schufa bis heute dem Urteil Folge zu leisten. Zumindest sehen wir das so. Wir werden vollstrecken lassen müssen. Wenn die Schufa sich so schwer tut in solch einem Fall dem Richterspruch vollständig und nicht nur teilweise Folge zu leisten, dann wie wird sie sich in anderen Fällen verhalten? Ich glaube nicht an Fehler, sondern an systematischen Vorsatz auf Grund von Geschäftspolitik, aber das ist nur meine persönliche Meinung und meine persönliche Überzeugung, welcher unzählige Fälle aus meiner jahrelangen Praxis zu Grunde liegen.
Schufa manipuliert Kreditgeschäft?
Im Pressebericht zum o.g. Schufa Urteil hatte Herr Manoussos bereits darüber berichtet, dass es auch den Richtern im Gerichtssaal auffiel. Sie fragten die Schufa Anwälte, wie sie ausschließen könnten, dass es sich hier seitens der Schufa um kartellwidrige Manipulationen der Kreditvergabe zum Nachteil der Mitbewerber handeln könnte. Was viele Menschen nicht wissen, ist, außer der Tatsache, dass die Schufa tatsächlich einigen Banken gehört, und auch außer der Tatsache, dass alternative Kreditinstitute benachteiligt werden (siehe unser Pressebericht über das Schufa Urteil), einige Banken aus der Schufa auch austreten so unsere Recherchen! Vereinzelt auch diverse Sparkassen! Das wird aber nicht an die große Glocke gehängt. Was bei den Aktionärsversammlungen der Schufa zum Nachteil der Subjekte des Geldverdienens (die Schufa verdient Geld durch Verkauf von personenbezogenen Daten) beschlossen wird, bleibt allen sicherlich nur solange verborgen, bis man auf diese unerträglichen Unstimmigkeiten mit vehementer Forderung nach glasklarer Transparenz, der Forderung nach Möglichkeit des Widerspruchs eben durch Transparenz, und der damit einhergehenden Möglichkeit der Schadensersatzforderungen im Falle des finanziellen Schadens durch Falscheinträge und ihrer negativen kausalen Auswirkungen, bestehen.
Schufa Negativeintrag löschen
Euronetwork: Herr Manoussos, im Internet sind zahlreiche Informationen in Sachen negative Schufa Einträge löschen zu finden.
Andreas Manoussos: Klar! Viele Spezialisten bieten sogar kostenpflichtige E-Books für den Selbermacher an. Selbst Ombudsmänner, habe ich gelesen, gibt es in Sachen Schufa. Leider gibt es eine schlechte Nachricht zu diesem Thema: 90 Jahre konnte die Schufa tun und lassen was sie wollte und keiner hinderte sie daran. Weder ein Spezialist, noch ein Ombudsmann, noch andere Sachverständige! Bis ich das Urteil erwirken ließ! Mit anderen Worten: Besserwisser benötigt kein Betroffener! Bessermacher sind die Lösung!
Euronetwork: Was kann jemand bei titulierten Forderungen machen?
Andreas Manoussos: Fatal ist die Aussage zahlreicher selbsternannter Spezialisten ein titulierter Eintrag wäre rechtens und könne nicht gelöscht werden. Dieses pauschale Glaubensbekenntnis kann so nicht im Raum stehen gelassen werden. Die Titulierung einer Forderung kann ja durchaus gerechtfertigt sein, aber ist denn auch der Eintrag so erfolgt, dass er nach dem Bundesdatenschutzgesetz rechtskonform ist? Das müssen hoch spezialisierte Fachjuristen, die den ganzen lieben langen Tag nichts anderes machen, als den Auskunfteien hinter die Kiemen zu schauen, prüfen! Vergessen wir eins nicht: Viele Titel werden der Schufa durch Inkassounternehmen zugetragen. Das sehe ich bei hunderten von Fällen im Jahr durch die Schuldnerberatung in Magdeburg! Diese machen oft gravierende Fehler, versuchen die Gläubiger zu erpressen, und machen sich nicht selten sogar durch rechtswidriges Verhalten schadensersatzpflichtig so die Meinung der spezialisierten Anwälte. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist ein sehr sehr komplexes Rechtsgebiet. Es gibt nur ganz wenige hoch spezialisierte Anwälte für solche Angelegenheiten. Das der Laie hier selbst viel bewegen kann auch mit Hilfe eines E-Books ist für mich, der jährlich solche Unmengen an Fälle zu sehen bekommt, schwer vorstellbar.
Euronetwork: Das war die schlechte Nachricht!
Schufa Eintrag löschen die gute Nachricht:
Andreas Manoussos: Auf Anfrage können die meisten Schufa Angelegenheiten im Vorfeld auf ihre Aussicht hin überprüft werden so wie z.B. im o.g. Fall des zitierten Schufa Urteils. Das kostet nichts. Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten für solche Verfahren, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. Auch im besagten Fall hatte die Rechtschutzversicherung beide Instanzen übernommen!
Euronetwork: Es gibt aber auch einige Bürger, die im Leben sehr naiv und gutgläubig sind. Diese haben keine Rechtsschutzversicherung.
Andreas Manoussos: Ja, die Wahnsinnigen! Die gibt es leider auch! Diese sollten in weiser Voraussicht umgehend eine abschließen und auch ihren Auskunfteien-Fall auf ein Kosten-Nutzenverhältnis hin überprüfen. So ein Fall ist aber auch oft aus der eigenen Tasche finanzierbar! Es sollte finanzierbar sein! Da geht oft mehr als man denkt! Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte eines wissen: Es gibt einige Rechtsschutzversicherungen, die keine 3-monatige Wartezeit haben. Einen sehr guten Versicherungsvergleichsrechner findet man hier: www.versicherung-geldsparen.de Es macht Sinn mit diesem Versicherungsvergleichsrechner etwas zu spielen, d.h. sich alle guten Angebote anzeigen zu lassen. Natürlich übernimmt keine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung einen Fall, der vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung bekannt wurde. Trotzdem sollte aber jeder Bürger eine Rechtsschutzversicherung haben allein schon aus dem Grunde der weisen Voraussicht, und weil man solche Fehler von eklatanten Versicherungsdefiziten einfach mal nicht stur weiter führen sollte. Wer auf diesem Versicherungsvergleichsrechner mal nachgeschaut hat, wird erstaunt sein, für wie Wenig man sich eine sehr gute Rechtschutzversicherung zulegen kann. Zudem ist dieser Vergleichsrechner absolut werbefrei und übersichtlich also für jeden Laien verständlich! Den hatte ich mal auch in weiser Voraussicht machen lassen. Ich hatte mich mal über suboptimale Versicherungsberatungen aufgeregt und wollte wirklich unabhängig sein. Dieser Versicherungsvergleichsrechner hat sich für uns alle schon unglaublich oft bezahlt gemacht!
Schadensersatz
Euronetwork: In einem aktuellen Fall entging einem solventen Unternehmer ein einmaliges, sehr lukratives Immobiliengeschäft in beträchtlicher Höhe, weil sein Scorewert auf Grund einer ungerechtfertigten Falscheintragung (nicht BDSG-konform) von über 99% bei der Schufa auf fast 10% herunter korrigiert wurde. Ein Frankfurter Urteil besagt, dass man mindestens 15 Banken auf Kredit ansprechen muß um bei der Masse an Ablehnungen dann Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wie sehen Sie das Thema Schadensersatz?
Andreas Manoussos: Wie krank, korrupt und völlig abwegig auch Richterurteile sein können, sieht man ja am aktuellen Fall des völlig zu Unrecht inhaftierten Gustl Mollath! (Von diesen Fällen gibt es Einige in Deutschland!) Mich wundert nichts! Im Falle einer negativen Schufaauskunft gibt es gar keine Chance auch beim besten Willen nicht irgendwo einen noch so kleinen Kredit zu bekommen. Was soll der mündige Bürger sich im Richterauftrag sinnlos bei den Banken zum Affen machen? Richter dürfen doch Demütigung und Sinnlosigkeit nicht verordnen! Oder hat sich etwas im Gesetz geändert? Oder meinte der Richter anstatt 15 Banken 15 Kredithaie? Kredithaie machen ja seit geraumer Zeit in Sachen Schufa freie Kredite auch Fernsehwerbung. Vielleicht hat dieser Richter sein Fachwissen ja aus dieser fragwürdigen Fernsehwerbung! Wäre ein toller Schlauberger Richter! Auch nicht bei den Banken, die aus der Schufa ausgetreten sind gibt es Kredit! Diese fragen ja trotzdem nach der Schufa Selbstauskunft, die man dann selbst mitbringen muss! Außerdem dürfen Banken da gibt es leider keine Ausnahme u.a. nach den Basler Kreditvergabekriterien, oder nach den ISO Qualitätsmanagement Vorschriften bei negativer Bonität keine Kredite vergeben. Wäre das so einfach hätte z.B. Griechenland ja kein Problem sich zu refinanzieren und unseriöse Kredithaie keine Chance mit ihren meist kriminellen Machenschaften! Es gibt ja trotz aller Internet Werbeversprechen keine einzige Kreditkarte mit nur ein paar lächerlichen Kröten Kreditrahmen bei schlechter Bonität! Europaweit nicht!!! So ein ausgemachter Blödsinn! Dieser Richter war entweder gekauft, oder von einem anderen Planeten, wo das mit den Krediten anders läuft, oder der Kläger hatte sich den Luxus geleistet machen übrigens genügend Bürger so – den dämlichsten aller Anwälte zu bevollmächtigen!
Euronetwork: Solche Chancen, wie das soeben beschriebene Immobiliengeschäft, kommen bei den meisten Menschen nur ein Mal im Leben vor, weil es sich um das Schnäppchen handelt, und nicht um ein normales, alltägliches Geschäft. Nun stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz. Wer ist für solche systemrelevanten Wirtschaftsschäden, wie wir sie zu tausenden im deutschen Mittelstand vermuten müssen, in die Haftung zu nehmen? Die Auskunftei? Das Inkassoinstitut? Als Wirtschaftsberater fragen wir zu Recht: Muss man sich diese erheblichen wirtschaftlichen Schäden mit negativen kausalen Auswirkungen gefallen lassen?
Andreas Manoussos: Das muss jeder für sich selbst beantworten. Ist die Meinung NEIN, dann könnte es sich für den Betroffenen lohnen einen solchen Fall den Besten in Sachen Auskunfteien zur Prüfung zu übergeben. Meiner Meinung nach wird wohl nicht jeder Fall aussichtsreich sein, doch lehrt das Leben eins: Wer nichts unternimmt hat bereits verloren! Das wäre dann die schlechtere aller Alternativen!
Euronetwork Schlußgedanke: Was die wenigsten Menschen, die wenigsten Bankangestellten am Schalter und die wenigsten Kreditvermittler wissen, ist die Tatsache, dass es in der Tat sehr strenge Verhaltenspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden in der Krise gibt. Bei vielen Kreditkündigungen seitens der Banken könnte man tatsächlich einigen Banken eine Insolvenztreiberei nachweisen. Dieses insolvenztreiberische Verhalten der Banken ist meist systembedingt. Banken verhalten sich tatsächlich oft so. Man glaubt, Banken möchten ihr Geld vom Schuldner zurück haben. Zumindest machen sie nach außen hin so ein Theater darum, dass das die Bevölkerung tatsächlich glaubt, und auch selbst Richter glauben. Tatsächlich haben sie oft aber nur eins im Sinn: Anstatt zu sanieren möchten sie abschreiben! Von der Steuer natürlich! Den natürlichen Wertschöpfungsprozess kürzen Banken oft mit Fälligstellung und Abschreibung eines Kredites samt der dann aufgelaufenen Kosten (18% Zinsen verdoppeln die Forderungen in rund 4 Jahren!!!) einfach ab. Hohe Steuerabschreibungsgewinne zahlt dann der Steuerzahler. Gewinne werden (meist in Holdings) privatisiert, Schulden sozialisiert. Die darf dann die Allgemeinheit tragen. Annstatt Hilfe kommt dann Nachtreten! Danach kommt die Wiederverwertung des Objekts über die eigene Verwertungsgesellschaft oder die Verwertungsgesellschaft im Verband. Soviel Profit kann ein Bankkunde der Bank durch Kontogebühren und Zinsen gar nicht bringen, wie er der Bank im eigenen Insolvenzfall beschert. Banken können in der Krise helfen, tun es meist aber nicht und verhalten sich oft auffallend untypisch für jemanden, der sein Geld unbedingt zurück haben möchte. Solange diese Art von Nichthilfe in der Krise 4 von 10 Finanzierungen nicht überschreitet, können sie ja offiziell auch eine Gewinnerzielung nachweisen. Hätte man rechtzeitig die besten Berater, könnte man rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten und später dann ggf. Insolvenztreiberei nachweisen und oftmals auch Schadensersatz durchsetzen. Leider ist es dann so, dass, wenn erst einmal die Konten dicht sind, man die besten Anwälte meist nicht zahlen kann. Nun zu unserem Schlußgedanken: Wenn es nun für die Banken, die die Inhaber und Geschäftslenker der Schufa sind, strenge Verhaltenspflichten und sogar Aufsichtsorgane, gibt, warum gibt es diese strengen Verhaltenspflichten und Aufsichtsorgane für die Schufa nicht, die doch das wichtigste Werkzeug der Banken ist? Hier krankt es doch nicht an der Quantität von willigen Juristen, sondern an der Qualität Derer, die in der Lage sind die diesbezügliche Rechtsprechung grundsätzlich und nachhaltig durch richtige Sachverhaltsdarlegung und einem damit einhergehenden Paradigmenwechsel zu revolutionieren! Hier passiert unserer Meinung oft nicht dass, was der Staat und seine mittelständische Wirtschaft dringend braucht, sondern oft nur das, was ein paar dutzend Schufa Aktionäre mit Hilfe ihrer pseudowissenschaftlicher Scoreberechnung und mit Hilfe einiger gesponsorten Score-Pseudowissenschaftlern für eine kleine Minderheit durchsetzen.
Infos auf: www.auskunfteien-hilfe.de
Etappensieg über Schufa-Automatismus von Banken
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Etappensieg über Schufa-Automatismus von Banken
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Infoscore Forderungsmanagement GmbH durch Landgericht Berlin zur Schufa-Löschung verurteilt
Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 08.11.2012 die Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH dazu verurteilt, einen Negativeintrag über eine durch die Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte vertretene Mandantin zur Löschung zu bringen. Außerdem wurde die Infoscore dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits und auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstanden sind.
Der Entscheidung lag folgender L ebenssachverhalt zugrunde:
Die Klägerin hatte über lange Jahre bei der Dresdner Bank AG, heute eine Marke der Commerzbank AG, ein Girokonto unterhalten. Dieses war mit einem Überziehungskredit versehen und wurde im Jahr 2002 durch die Dresdner Bank gekündigt und fällig gestellt. Im Jahr 2005 schloss dann die Firma Nürnberger Inkasso GmbH für die Dresdner Bank mit der Klägerin einen Abzahlungsvergleich. In diesem wurde die Forderung auf 19.000,00 Euro festgeschrieben. Zudem wurde eine monatliche Ratenzahlung von 50,00 Euro für die Laufzeit von einem Jahr vereinbart.
Die Klägerin kümmerte sich nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr um die Angelegenheit. Auch die Beklagte Nürnberger Inkasso GmbH, die im Verlauf des Rechtsstreits auf die Infoscore Forderungsmanagement GmbH verschmolzen wurde, kümmerte sich um die Angelegenheit nicht mehr. Dies geschah wahrscheinlich deswegen, weil die Mutter der Klägerin weiterhin monatlich 50,00 Euro an die Nürnberger Inkas so GmbH zahlte, dies jedoch ohne das Wissen der Klägerin.
Erst im Jahr 2011 bemerkte die Klägerin, dass über sie bereits seit dem Jahr 2009 ein Schuldsaldo von zuletzt 21.144,00 Euro im Datenbestand der Schufa Holding AG gespeichert war. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte. Eine außergerichtliche Lösung konnte jedoch nicht erzielt werden, weshalb Klage zum Landgericht Berlin eingereicht werden musste.
Das Gericht entschied nunmehr, dass der Schufa-Negativeintrag unzulässig war, da die Forderung bereits seit Jahren verjährt sei. Das Gericht sah in der Abrede der Nürnberger Inkasso GmbH mit der Klägerin aus dem Jahr 2005 eine neue Festlegung des Schuldbetrages, der seinerzeit auf 19.000,00 Euro festgeschrieben wurde. Da sich die Nürnberger Inkasso GmbH danach nicht mehr um die Angelegenheit gekümmert hatte, sei die Forderung somit verjährt und ein Schufa-Eintrag im Jahr 2009 nicht gerechtfertigt g ewesen, so das der Urteil der 14. Kammer des Landgerichts Berlin.
Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Vorliegend konnte unsere Kanzlei einen Rechtsstreit für die hier vertretene Klägerin gewinnen, der sich als sehr schwierig bereits vom Sachverhalt her darstellte. Es war schon höchst sonderbar, dass die nunmehr verurteilte Beklagte den Schufa-Negativeintrag während des Verfahrens bereits dreifach veränderte und anpasste und somit quasi schon im Verfahrensgang zu erkennen gab, dass die Angelegenheit ursprünglich im Jahre 2009 fehlerhaft eingetragen worden war. Nun hat das Gericht auch zugunsten der hier vertretenen Mandantin entschieden, dass auch der zuletzt eingetragene Negativeintrag unzulässig gewesen ist. Ein erfreulicher Erfolg für die hier betroffene Mandantin. Diese konnte seit mehreren Monaten ihre Mietwohnung nicht wechseln, da sie von dem Schufa-Negativeintrag belastet war und daher keine neue Wohnung fand. Durch das Urteil tritt somit eine große Erleichterung ins Leben der betroffenen Mandantin."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte Infoscore Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird.
Commerzbank löscht Schufaeintrag nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnten erneut mehrere Schufa-Negativeinträge zur Löschung bringen.
Zum Hintergrund:
Bei den Rechtsanwälten meldeten sich zwei Archi tekten. Diese teilten mit, Sie benötigten dringend Hilfe, da die Commerzbank AG Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zu Ihren Lasten vorgenommen habe. Nachdem die außergerichtliche Korrespondenz, die die Architekten selbst mit der Commerzbank geführt hatten, gescheitert war, wurde die Commerzbank durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner außergerichtlich angeschrieben, um den Sachverhalt einer Klärung zuzuführen. Hierbei musste eine sehr kurze Frist gesetzt werden, da die Architekten eine umfangreiche Finanzierung im Rahmen von mehreren Millionen Euro für ein Projekt benötigten. Als die Commerzbank die Löschung der Schufaeinträge ablehnte, wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.
Das zuständige Landgericht führte eine mündliche Hauptverhandlung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung durch. In dieser wies das Gericht darauf hin, dass die Bank bereits selbst im Vorfeld der Angele genheit angeboten habe, den Schufa-Eintrag aus Kulanzgründen löschen zu lassen. Da dies jedoch an der Schufa Holding AG gescheitert war und diese auf Angabe eines rechtlichen Grundes für die Löschung beharrte, war die Löschung gescheitert. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die Commerzbank AG eine Nichtabnahmeentschädigung für ein größeres Darlehen in Rechnung gestellt hatte, welche zwischen den Parteien streitig sei. Hier ging das Gericht davon aus, dass ein Schufa-Eintrag daher problematisch wäre und riet zu einem Vergleich über die gesamte Problematik.
Es wurde daher eine Einigung dahingehend getroffen, dass die Architekten eine offene Kreditkartenrechnung bezahlen, um das entsprechende Konto auszugleichen und dass sich die Commerzbank in Gegenzug dazu verpflichtet, die Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.
Die Architekten wurden hier von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann vertre ten. Dieser führt zu der Angelegenheit folgendes aus: „Die Schufa-Negativeinträge waren hier für unsere Mandanten extrem gefährlich und störten deren Geschäftsbeziehungen zu anderen Banken. Es drohte, ein wichtiges Immobilienprojekt zu kippen, nur wegen der umstrittenen Schufa-Negativeinträge. Es ist hier zu begrüßen, dass die Parteien des Rechtsstreits im Rahmen einer pragmatischen Vergleichslösung zueinander gefunden haben. Die Bank konnte im Vergleichswege ohne einen weiteren Rechtsstreit erreichen, das offene Kreditkartenforderungen zur Rückzahlung gebracht wurden. Unsere Mandanten konnten die für sie äußerst wichtigen Löschungen der Schufa-Negativeinträge erreichen. Weshalb eine Lösung erst im gerichtlichen Verfahren möglich war und nicht bereits außergerichtlich mit dem zuständigen Bankmitarbeitern, ist nicht erklärbar. Dies mag vielleicht daran liegen, dass es hier erst einmal der Bewertung des Sachverhalts durch ein Gericht und die zuständigen Rechtsa nwälte bedurfte, um sich hier einigen zu können."
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt weit mehr als 15 Jahren geschädigte Kapitalanleger und ist ebenfalls auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann hat hier bereits zahlreiche Fachbeiträge zum Datenschutzrecht in der Zeitschrift Verbraucher und Recht veröffentlicht. Zuletzt wurde eine Urteilsanmerkung von Rechtsanwalt Tintemann zu einem Urteil des Kammergerichts Berlin in der Septemberausgabe der Zeitschrift Verbraucher und Recht im Jahr 2012 veröffentlicht.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefo n: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Internet: http://www.dr-schulte.de
Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 08.11.2012 die Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH dazu verurteilt, einen Negativeintrag über eine durch die Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte vertretene Mandantin zur Löschung zu bringen. Außerdem wurde die Infoscore dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits und auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstanden sind.
Der Entscheidung lag folgender L ebenssachverhalt zugrunde:
Die Klägerin hatte über lange Jahre bei der Dresdner Bank AG, heute eine Marke der Commerzbank AG, ein Girokonto unterhalten. Dieses war mit einem Überziehungskredit versehen und wurde im Jahr 2002 durch die Dresdner Bank gekündigt und fällig gestellt. Im Jahr 2005 schloss dann die Firma Nürnberger Inkasso GmbH für die Dresdner Bank mit der Klägerin einen Abzahlungsvergleich. In diesem wurde die Forderung auf 19.000,00 Euro festgeschrieben. Zudem wurde eine monatliche Ratenzahlung von 50,00 Euro für die Laufzeit von einem Jahr vereinbart.
Die Klägerin kümmerte sich nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr um die Angelegenheit. Auch die Beklagte Nürnberger Inkasso GmbH, die im Verlauf des Rechtsstreits auf die Infoscore Forderungsmanagement GmbH verschmolzen wurde, kümmerte sich um die Angelegenheit nicht mehr. Dies geschah wahrscheinlich deswegen, weil die Mutter der Klägerin weiterhin monatlich 50,00 Euro an die Nürnberger Inkas so GmbH zahlte, dies jedoch ohne das Wissen der Klägerin.
Erst im Jahr 2011 bemerkte die Klägerin, dass über sie bereits seit dem Jahr 2009 ein Schuldsaldo von zuletzt 21.144,00 Euro im Datenbestand der Schufa Holding AG gespeichert war. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte. Eine außergerichtliche Lösung konnte jedoch nicht erzielt werden, weshalb Klage zum Landgericht Berlin eingereicht werden musste.
Das Gericht entschied nunmehr, dass der Schufa-Negativeintrag unzulässig war, da die Forderung bereits seit Jahren verjährt sei. Das Gericht sah in der Abrede der Nürnberger Inkasso GmbH mit der Klägerin aus dem Jahr 2005 eine neue Festlegung des Schuldbetrages, der seinerzeit auf 19.000,00 Euro festgeschrieben wurde. Da sich die Nürnberger Inkasso GmbH danach nicht mehr um die Angelegenheit gekümmert hatte, sei die Forderung somit verjährt und ein Schufa-Eintrag im Jahr 2009 nicht gerechtfertigt g ewesen, so das der Urteil der 14. Kammer des Landgerichts Berlin.
Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Vorliegend konnte unsere Kanzlei einen Rechtsstreit für die hier vertretene Klägerin gewinnen, der sich als sehr schwierig bereits vom Sachverhalt her darstellte. Es war schon höchst sonderbar, dass die nunmehr verurteilte Beklagte den Schufa-Negativeintrag während des Verfahrens bereits dreifach veränderte und anpasste und somit quasi schon im Verfahrensgang zu erkennen gab, dass die Angelegenheit ursprünglich im Jahre 2009 fehlerhaft eingetragen worden war. Nun hat das Gericht auch zugunsten der hier vertretenen Mandantin entschieden, dass auch der zuletzt eingetragene Negativeintrag unzulässig gewesen ist. Ein erfreulicher Erfolg für die hier betroffene Mandantin. Diese konnte seit mehreren Monaten ihre Mietwohnung nicht wechseln, da sie von dem Schufa-Negativeintrag belastet war und daher keine neue Wohnung fand. Durch das Urteil tritt somit eine große Erleichterung ins Leben der betroffenen Mandantin."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte Infoscore Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird.
Commerzbank löscht Schufaeintrag nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnten erneut mehrere Schufa-Negativeinträge zur Löschung bringen.
Zum Hintergrund:
Bei den Rechtsanwälten meldeten sich zwei Archi tekten. Diese teilten mit, Sie benötigten dringend Hilfe, da die Commerzbank AG Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zu Ihren Lasten vorgenommen habe. Nachdem die außergerichtliche Korrespondenz, die die Architekten selbst mit der Commerzbank geführt hatten, gescheitert war, wurde die Commerzbank durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner außergerichtlich angeschrieben, um den Sachverhalt einer Klärung zuzuführen. Hierbei musste eine sehr kurze Frist gesetzt werden, da die Architekten eine umfangreiche Finanzierung im Rahmen von mehreren Millionen Euro für ein Projekt benötigten. Als die Commerzbank die Löschung der Schufaeinträge ablehnte, wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.
Das zuständige Landgericht führte eine mündliche Hauptverhandlung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung durch. In dieser wies das Gericht darauf hin, dass die Bank bereits selbst im Vorfeld der Angele genheit angeboten habe, den Schufa-Eintrag aus Kulanzgründen löschen zu lassen. Da dies jedoch an der Schufa Holding AG gescheitert war und diese auf Angabe eines rechtlichen Grundes für die Löschung beharrte, war die Löschung gescheitert. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die Commerzbank AG eine Nichtabnahmeentschädigung für ein größeres Darlehen in Rechnung gestellt hatte, welche zwischen den Parteien streitig sei. Hier ging das Gericht davon aus, dass ein Schufa-Eintrag daher problematisch wäre und riet zu einem Vergleich über die gesamte Problematik.
Es wurde daher eine Einigung dahingehend getroffen, dass die Architekten eine offene Kreditkartenrechnung bezahlen, um das entsprechende Konto auszugleichen und dass sich die Commerzbank in Gegenzug dazu verpflichtet, die Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.
Die Architekten wurden hier von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann vertre ten. Dieser führt zu der Angelegenheit folgendes aus: „Die Schufa-Negativeinträge waren hier für unsere Mandanten extrem gefährlich und störten deren Geschäftsbeziehungen zu anderen Banken. Es drohte, ein wichtiges Immobilienprojekt zu kippen, nur wegen der umstrittenen Schufa-Negativeinträge. Es ist hier zu begrüßen, dass die Parteien des Rechtsstreits im Rahmen einer pragmatischen Vergleichslösung zueinander gefunden haben. Die Bank konnte im Vergleichswege ohne einen weiteren Rechtsstreit erreichen, das offene Kreditkartenforderungen zur Rückzahlung gebracht wurden. Unsere Mandanten konnten die für sie äußerst wichtigen Löschungen der Schufa-Negativeinträge erreichen. Weshalb eine Lösung erst im gerichtlichen Verfahren möglich war und nicht bereits außergerichtlich mit dem zuständigen Bankmitarbeitern, ist nicht erklärbar. Dies mag vielleicht daran liegen, dass es hier erst einmal der Bewertung des Sachverhalts durch ein Gericht und die zuständigen Rechtsa nwälte bedurfte, um sich hier einigen zu können."
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt weit mehr als 15 Jahren geschädigte Kapitalanleger und ist ebenfalls auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann hat hier bereits zahlreiche Fachbeiträge zum Datenschutzrecht in der Zeitschrift Verbraucher und Recht veröffentlicht. Zuletzt wurde eine Urteilsanmerkung von Rechtsanwalt Tintemann zu einem Urteil des Kammergerichts Berlin in der Septemberausgabe der Zeitschrift Verbraucher und Recht im Jahr 2012 veröffentlicht.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
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Hamburger Sparkasse (HASPA) löscht Schufa-Negativeintrag vor Entscheidung durch Landgericht Hamburg
Die Hamburger Sparkasse (auch als Haspa bekannt) hat am 08.01.2013 einen Schufa-Negativeintrag zur Löschung gebracht, nachdem die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Landgericht Hamburg eingereicht hatte.
Zu den Hintergründen:
Bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin meldet sich ein Betroffener aus Süddeutschland. Dieser teilte mit, kein Kunde der Haspa zu sein, diese habe jedoch trotzdem einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu seiner Person v eranlasst. Hintergrund sei eine Fehlüberweisung, die die Haspa nicht an den Betroffenen, sondern eine andere Person leisten wollte. Die Zahlungen gingen jedoch versehentlich auf dem Konto des Betroffenen bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB) ein.
Da der Betroffene keine Mahnschreiben der Haspa erhalten hatte, konnte er eine Zahlungsaufforderung der zuletzt beteiligten Bad Homburger Inkasso GmbH nicht zuordnen und zahlte die auf seinem Konto zu unrecht eingegangene Summe zunächst nicht.
Vorgehensweise: Fristsetzung - einstweilige Verfügung - Wiederruf - Löschung
Von dem Negativeintrag erfuhr der Betroffene nicht durch die Haspa oder die Bad Homburger Inkasso, sondern vielmehr durch seine eigene Bank, die ihm nach Kenntnis des Schufa-Negativeintrages den Dispo auf seinem Girokonto gekündigt hatte. Er suchte daher Hilfe bei den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und forderte die Haspa unter kurzer Fristsetzu ng zur Löschung des Negativeintrages auf. Da diese Aufforderung kurz vor dem Weihnachtsfest nicht fruchtete, wurde am 21.12.2012 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung fristwahrend zum Landgericht Hamburg eingereicht.
Nach vor der mündlichen Verhandlung, welche für den 10.01.2013 vom Gericht anberaumt wurde, ließ die Haspa über die Bad Homburger Inkasso den Negativeintrag bei der Schufa widerrufen. Eine Erkündigung bei der Schufa ergab, dass nach Widerruf des Eintrages auch der deutlich abgesunkene Scorewert wiederhergestellt werden würde.
Der Rechtsstreit wurde daher, nachdem die Haspa die wesentlichen Forderungen des Betroffenen erfüllt hatte, übereinstimmend für erledigt erklärt.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Tatsache, dass eine Bank über einen Dritten, mit dem sie nicht in geschäftlicher Verbindung steht, einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, ist schon sehr ungewöhnlich. Dies vor allem, weil der Betroffene Mahnschreiben nach eigenen Angaben nicht erhalten hatte. Die Löschung des Eintrages war daher die logische Folge des Rechtsstreits. Hätte die Haspa hier schneller reagiert, hätte ein aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden können. Es hat sich auch hier wieder gezeigt, dass ein Vorgehen im sog. Einstweiligen Rechtsschutz lohnt. Hierzu muss der Betroffene sich innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Eintrags an ein Gericht wenden. Es ist daher in der Regel Eile geboten.“
Betroffene, die unter einem Negativeintrag leiden, sollten sich umgehend zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Eintrages an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnte schon zahlreichen Betroffenen im Kampf gegen Negativeinträge helfen.
V.i.S.d.P.
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Die Hamburger Sparkasse (auch als Haspa bekannt) hat am 08.01.2013 einen Schufa-Negativeintrag zur Löschung gebracht, nachdem die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Landgericht Hamburg eingereicht hatte.
Zu den Hintergründen:
Bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin meldet sich ein Betroffener aus Süddeutschland. Dieser teilte mit, kein Kunde der Haspa zu sein, diese habe jedoch trotzdem einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu seiner Person v eranlasst. Hintergrund sei eine Fehlüberweisung, die die Haspa nicht an den Betroffenen, sondern eine andere Person leisten wollte. Die Zahlungen gingen jedoch versehentlich auf dem Konto des Betroffenen bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB) ein.
Da der Betroffene keine Mahnschreiben der Haspa erhalten hatte, konnte er eine Zahlungsaufforderung der zuletzt beteiligten Bad Homburger Inkasso GmbH nicht zuordnen und zahlte die auf seinem Konto zu unrecht eingegangene Summe zunächst nicht.
Vorgehensweise: Fristsetzung - einstweilige Verfügung - Wiederruf - Löschung
Von dem Negativeintrag erfuhr der Betroffene nicht durch die Haspa oder die Bad Homburger Inkasso, sondern vielmehr durch seine eigene Bank, die ihm nach Kenntnis des Schufa-Negativeintrages den Dispo auf seinem Girokonto gekündigt hatte. Er suchte daher Hilfe bei den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und forderte die Haspa unter kurzer Fristsetzu ng zur Löschung des Negativeintrages auf. Da diese Aufforderung kurz vor dem Weihnachtsfest nicht fruchtete, wurde am 21.12.2012 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung fristwahrend zum Landgericht Hamburg eingereicht.
Nach vor der mündlichen Verhandlung, welche für den 10.01.2013 vom Gericht anberaumt wurde, ließ die Haspa über die Bad Homburger Inkasso den Negativeintrag bei der Schufa widerrufen. Eine Erkündigung bei der Schufa ergab, dass nach Widerruf des Eintrages auch der deutlich abgesunkene Scorewert wiederhergestellt werden würde.
Der Rechtsstreit wurde daher, nachdem die Haspa die wesentlichen Forderungen des Betroffenen erfüllt hatte, übereinstimmend für erledigt erklärt.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Tatsache, dass eine Bank über einen Dritten, mit dem sie nicht in geschäftlicher Verbindung steht, einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, ist schon sehr ungewöhnlich. Dies vor allem, weil der Betroffene Mahnschreiben nach eigenen Angaben nicht erhalten hatte. Die Löschung des Eintrages war daher die logische Folge des Rechtsstreits. Hätte die Haspa hier schneller reagiert, hätte ein aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden können. Es hat sich auch hier wieder gezeigt, dass ein Vorgehen im sog. Einstweiligen Rechtsschutz lohnt. Hierzu muss der Betroffene sich innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Eintrags an ein Gericht wenden. Es ist daher in der Regel Eile geboten.“
Betroffene, die unter einem Negativeintrag leiden, sollten sich umgehend zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Eintrages an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnte schon zahlreichen Betroffenen im Kampf gegen Negativeinträge helfen.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann - Rechtsanwalt
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SCHUFA: Sind 3 weitere Leidensjahre für Ex-Schuldner rechtens
Lesen Sie auch unseren Bericht
SCHUFA: Sind 3 weitere Leidensjahre für Ex-Schuldner rechtens?
SCHUFA: Sind 3 weitere Leidensjahre für Ex-Schuldner rechtens?
Auf unsere obige Pressemitteilung erreichte uns unter anderem folgendes Feedback:
Zitat
Mit Ihrem bzw. dem Artikel bezüglich der SCHUFA und deren Sonderstellung haben Sie mir total aus der Seele gesprochen. Ich sozusagen, ein Betroffener.
Es kann aber vorkommen, dass mann unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu vier Jahre länger und negativ in der SCHUFA gespeichert, als diese Angelegenheit vom Gericht, als erledigt gelöscht wird.
Ähnlich, wie bei den Verjährungsfristen, beginnt die drei Jahresfrist bei der SCHUFA, nach dem Ende des Jahres, in dem es im öffentlichen Register gelöscht wurde. Wenn also eine Eintragung dort im Januar gelöscht wird, steht diese Angelegenheit, zum Bespiel eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung, volle vier Jahre in der SCHUFA als Negativeintragung.
Die Damen und Herren von der Justiz, hier die Ministerin, ist und sind Heuchler!
Durch einfache Gesetzgebung und Strafandrohung könnte dieses Problem sofort geändert werden. Nur die
Politik hat und das wird hier wieder sehr deutlich, nichts zu melden. Hier verdient ein riesiger Gewerbezweig an den schlechten Situation durch die SCHUFA- Eintragungen!
Ich habe alles am eigenen Leib erfahren! Die Ministerin hat dies sehr deutlich und die Problematik sehr genau beschrieben. Durch die Praktiken der SCHUFA entsteht ein riesiger Volkswirtschaftlicher Schaden und im besonderen, bei den Betroffenen ein unnötiges verlängern der ohnehin schon schlimmen Situation und Zeit durch die Insolvenz!
Es kann aber vorkommen, dass mann unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu vier Jahre länger und negativ in der SCHUFA gespeichert, als diese Angelegenheit vom Gericht, als erledigt gelöscht wird.
Ähnlich, wie bei den Verjährungsfristen, beginnt die drei Jahresfrist bei der SCHUFA, nach dem Ende des Jahres, in dem es im öffentlichen Register gelöscht wurde. Wenn also eine Eintragung dort im Januar gelöscht wird, steht diese Angelegenheit, zum Bespiel eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung, volle vier Jahre in der SCHUFA als Negativeintragung.
Die Damen und Herren von der Justiz, hier die Ministerin, ist und sind Heuchler!
Durch einfache Gesetzgebung und Strafandrohung könnte dieses Problem sofort geändert werden. Nur die
Politik hat und das wird hier wieder sehr deutlich, nichts zu melden. Hier verdient ein riesiger Gewerbezweig an den schlechten Situation durch die SCHUFA- Eintragungen!
Ich habe alles am eigenen Leib erfahren! Die Ministerin hat dies sehr deutlich und die Problematik sehr genau beschrieben. Durch die Praktiken der SCHUFA entsteht ein riesiger Volkswirtschaftlicher Schaden und im besonderen, bei den Betroffenen ein unnötiges verlängern der ohnehin schon schlimmen Situation und Zeit durch die Insolvenz!
Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner retten bekannte Tuning-Firma
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte konnte die bekannte Tuning-Firma Mariani (www.mariani.de) aus Kalletal erfolgreich gegen einen unberechtigten Negativeintrag der Firma Domnowski Inkasso bei der Schufa Holding AG verteidigen.
Die Firma Mariani ist ein seit über 25 Jahren erfolgreiches Familienunternehmen auf dem Tuning-Markt, dass sich als europaweite Fahrzeug-Manufaktur sowie als Lifestyle-Marke versteht. Des Weiteren ist das Unternehmen seit 2003 absolut federführend in Sachen Auspuffmodifizierungen. Als jedoch die Domnowski Inkasso GmbH am 13.02.2012 bei der Schufa ein Negativmerkmal zu Lasten der Geschäftsführerin Manuela Mariani eintragen ließ, bekam das erfolgreiche Unternehmen im alltäglichen Geschäftsleben große Probleme. Denn durch den unberechtigter Weise vorgenommenen Eintrag sank der Scorewert von Frau Mariani in der Schufa in bedenklicher Art und Weise auf 9% von möglichen 100%.
Der Negativeintrag sollte auf einem angeblich bestehenden Bereicherungsanspruch eines Kunden der Firma Mariani bestehen. Tatsächlich bestand ein solcher Anspruch jedoch nicht. Der Kunde behauptete wahrheitswidrig, dass die an seinem Fahrzeug durch die Firma Mariani vorgenommenen Umbaumaßnahmen fehlerhaft durchgeführt wurden. Dies entsprach jedoch nicht den Tatsachen, da ein Sachverständiger das umgebaute Fahrzeug des Kunden abgenommen und auch eine Zulassung für den Straßenverkehr erteilte hatte.
Obwohl sich die Firma Mariani nichts zu Schulden kommen ließ, wurde über die behauptete Forderung sogar ein Mahnbescheid beantragt, gegen den natürlich seitens der Firma Mariani Widerspruch eingelegt wurde. Es erfolgte dennoch ein Negativeintrag bei der Schufa durch das Inkasso-Unternehmen.
Nachdem sich Frau Mariani an die Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wandte, war dem für Schufa-Angelegenheiten zuständigen Rechtsanwalt Dr. Tintemann sofort klar, dass dieses Vorgehen des Inkasso-Unternehmens rechtswidrig war. Es erfolgte nach intensiven Recherchen ein Schreiben an das Inkasso-Unternehmen, indem der gesamte Vorgang erläutert und darauf hingewiesen wurde, dass sich der Negativeintrag nicht durch die Vorschrift des § 28 a Abs. 1 BDSG rechtfertigen lies. Zudem wurde auch die Schufa von dem Vorgang informiert.
Letztlich führte das Vorgehen von Dr. Tintemann zum kurzfristigen und außergerichtlichen Erfolg. Mit Schreiben vom 09.04.2013 teilte die Schufa Holding AG mit, dass sie sich nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage dazu entschlossen habe, die Einmeldung des Vertragspartner Domnowski Inkasso GmbH zu löschen.
Der Scorewert von Frau Mariani wurde neu berechnet und liegt nun wieder oberhalb von 99%.
Die Betroffene Manuela Mariana meint hierzu: "Nach 30 Jahren Qualitätsarbeit und steht vorbildlichem Umgang mit Kunden und Zulieferern ist ein Scorewert von über 99 % auch verdient. Ich bin der Kanzlei Dr. Schulte und Partner für die schnelle Hilfe sehr dankbar, dass unser Unternehmen nun wieder ungestört weiterarbeiten kann. Das war eine sehr unangenehme Erfahrung, welche Macht Inkassounternehmen und auch die Schufa haben."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann erklärt: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass viele Inkasso-Unternehmen, bevor es zu einer Eintragung bei der Schufa durch sie kommt, ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts vorgehen. Diese gängige Geschäftspraxis führt dazu, dass den Betroffenen die Teilhabe am normalen Geschäftsverkehr in erheblicher Art und Weise erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Hier kann nur ein erfahrener Anwalt helfen, der die Stellschrauben kennt, um den Eintrag schnell zu beseitigen. Gerade dann, wenn das Fortbestehen eines mittelständischen Betriebes durch solche Einträge geboten ist, ist schnelles Handeln gefragt, da z.B. eine einstweilige Verfügung oft nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Negativeintrags erfolgreich beantragt werden kann."
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann - Rechtsanwalt
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Friedrichstr. 133, 10117 Berlin
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Die Firma Mariani ist ein seit über 25 Jahren erfolgreiches Familienunternehmen auf dem Tuning-Markt, dass sich als europaweite Fahrzeug-Manufaktur sowie als Lifestyle-Marke versteht. Des Weiteren ist das Unternehmen seit 2003 absolut federführend in Sachen Auspuffmodifizierungen. Als jedoch die Domnowski Inkasso GmbH am 13.02.2012 bei der Schufa ein Negativmerkmal zu Lasten der Geschäftsführerin Manuela Mariani eintragen ließ, bekam das erfolgreiche Unternehmen im alltäglichen Geschäftsleben große Probleme. Denn durch den unberechtigter Weise vorgenommenen Eintrag sank der Scorewert von Frau Mariani in der Schufa in bedenklicher Art und Weise auf 9% von möglichen 100%.
Der Negativeintrag sollte auf einem angeblich bestehenden Bereicherungsanspruch eines Kunden der Firma Mariani bestehen. Tatsächlich bestand ein solcher Anspruch jedoch nicht. Der Kunde behauptete wahrheitswidrig, dass die an seinem Fahrzeug durch die Firma Mariani vorgenommenen Umbaumaßnahmen fehlerhaft durchgeführt wurden. Dies entsprach jedoch nicht den Tatsachen, da ein Sachverständiger das umgebaute Fahrzeug des Kunden abgenommen und auch eine Zulassung für den Straßenverkehr erteilte hatte.
Obwohl sich die Firma Mariani nichts zu Schulden kommen ließ, wurde über die behauptete Forderung sogar ein Mahnbescheid beantragt, gegen den natürlich seitens der Firma Mariani Widerspruch eingelegt wurde. Es erfolgte dennoch ein Negativeintrag bei der Schufa durch das Inkasso-Unternehmen.
Nachdem sich Frau Mariani an die Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wandte, war dem für Schufa-Angelegenheiten zuständigen Rechtsanwalt Dr. Tintemann sofort klar, dass dieses Vorgehen des Inkasso-Unternehmens rechtswidrig war. Es erfolgte nach intensiven Recherchen ein Schreiben an das Inkasso-Unternehmen, indem der gesamte Vorgang erläutert und darauf hingewiesen wurde, dass sich der Negativeintrag nicht durch die Vorschrift des § 28 a Abs. 1 BDSG rechtfertigen lies. Zudem wurde auch die Schufa von dem Vorgang informiert.
Letztlich führte das Vorgehen von Dr. Tintemann zum kurzfristigen und außergerichtlichen Erfolg. Mit Schreiben vom 09.04.2013 teilte die Schufa Holding AG mit, dass sie sich nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage dazu entschlossen habe, die Einmeldung des Vertragspartner Domnowski Inkasso GmbH zu löschen.
Der Scorewert von Frau Mariani wurde neu berechnet und liegt nun wieder oberhalb von 99%.
Die Betroffene Manuela Mariana meint hierzu: "Nach 30 Jahren Qualitätsarbeit und steht vorbildlichem Umgang mit Kunden und Zulieferern ist ein Scorewert von über 99 % auch verdient. Ich bin der Kanzlei Dr. Schulte und Partner für die schnelle Hilfe sehr dankbar, dass unser Unternehmen nun wieder ungestört weiterarbeiten kann. Das war eine sehr unangenehme Erfahrung, welche Macht Inkassounternehmen und auch die Schufa haben."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann erklärt: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass viele Inkasso-Unternehmen, bevor es zu einer Eintragung bei der Schufa durch sie kommt, ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts vorgehen. Diese gängige Geschäftspraxis führt dazu, dass den Betroffenen die Teilhabe am normalen Geschäftsverkehr in erheblicher Art und Weise erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Hier kann nur ein erfahrener Anwalt helfen, der die Stellschrauben kennt, um den Eintrag schnell zu beseitigen. Gerade dann, wenn das Fortbestehen eines mittelständischen Betriebes durch solche Einträge geboten ist, ist schnelles Handeln gefragt, da z.B. eine einstweilige Verfügung oft nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Negativeintrags erfolgreich beantragt werden kann."
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