Urteile - kurz und knapp
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Urteile - kurz und knapp
Kann ein Unternehmer
seine Steuern nicht zahlen, muss er auch dann auf die Schuld noch 0,5 Prozent Verzugszinsen pro Monat zahlen, wenn ausgerechnet der Staat selbst der Grund seiner Finanzprobleme ist (Bundesfinanzhof, XI R 2/06).
Der Kläger hatte moniert, dass er die Zinsen zahlen müsse, obwohl er dem Staat zinslos Geld geliehen habe, weil gleich mehrere Behörden ihre Rechnungen verspätet bezahlt hätten.
Wer nach einem Probetraining
einen Vertrag mit einem Fitnessstudio unterschreibt, darf ihn unter Umständen binnen zwei Wochen widerrufen (Landgericht Koblenz, 6 S 19/07).
Im Urteilsfall würden die erweiterten Widerrufsrechte gelten, da die Klägerin mit einem Gutschein „ins Studio gelockt“ wurde.
Berufsunfähige dürfen sich nicht
weigern, als Auffüller von Zigarettenautomaten zu arbeiten (Bundessozialgericht, B 5b/8 KN 2/07). Der Kläger wollte sich nicht am „Handel mit der Droge Nikotin“ beteiligen.
Wenn Arbeitnehmer lange fehlen,
haben sie auch dann nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn sie direkt hintereinander an verschiedenen Krankheiten leiden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 2 Sa 109/07).
Eltern dürfen
die Grundschulempfehlung für die nächste Schule ihres Kindes gerichtlich anfechten (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 19 B 689/07).
Solange nicht bewiesen ist,
dass der Ehemann Selbstmord beging, haben Witwen Anspruch auf Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft (Bundessozialgericht, B 2 U 28/06 R).
Entstehen einem Erben
wegen eines Rechtsstreits um die Höhe der Erbschaftsteuer Anwaltskosten, darf er diese nicht vom Wert des Erbes abziehen um so seine Steuerschuld zu senken (Bundesfinanzhof, II R 29/06).
Bestätigt ein Amtsarzt,
dass der Eigentümer akut suizidgefährdet ist, muss eine Zwangsversteigerung abgesagt werden (Bundesgerichtshof, V ZB 28/07). Der Betroffene müsse vorher in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden.
Wer fürs Scheidungsverfahren
Prozesskostenhilfe erhalten und danach bei der Vermögensteilung gut abgeschnitten hat, muss von seinem neuen Vermögen zuerst die Prozesskostenhilfe zurückzahlen (Bundesgerichtshof, XII ZA 11/07).
Wenn Kläger
nur eine Postfach-Adresse angeben und weitere Angaben verweigern, ist die Klage ungültig (Hessisches Finanzgericht, 3 K 1997/05).
Ist das gemeinsame Konto
durch Abhebungen eines Ehepartners tief ins Minus gerutscht, kann die Bank das Geld nach der Scheidung auch beim anderen Partner eintreiben, wenn dieser von den Abhebungen wusste (Landgericht Coburg, 22 O 463/06).
Hat ein volljähriges Kind
Insolvenzgeld erhalten, fließt die Summe im Jahr der Auszahlung in die Berechnung des Einkommens ein (Bundesfinanzhof, III R 25/06). Kommt der Sprössling dadurch über die Grenze von 7680 Euro, steht den Eltern kein Kindergeld zu.
Wenn Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter
eine Unfallversicherung abschließen, müssen sie diese auch darüber informieren (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 707/06). Sonst sind sie schadensersatzpflichtig, wenn Arbeitnehmer die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen verpassen.
Wer zuerst zuschlägt,
kann sich nicht auf Notwehr berufen – auch wenn er vorher provoziert wurde (Oberlandesgericht Brandenburg, 12 U 250/06). Die Richter verdonnerten den Erstschläger zu 24 000 Euro Schmerzensgeld, obwohl ihn sein Gegenüber bei der anschließenden Rangelei ebenfalls verletzt hatte.
Wohnungsmieter dürfen
ihre Miete mindern, wenn sie monatelang vom Lärm einer nahen Großbaustelle gestört werden. Dies gilt auch dann, wenn das Haus in einer belebten Innenstadt steht (Landgericht Frankfurt,
2-17 S 113/06).
Vier Tage nach
dem Aufstellen mobiler Halteverbotsschilder darf die Polizei Falschparker dort abschleppen lassen (Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg, 1 S 822/05).
Arm gerechnet
Hat ein Student mit einem geschlossenen Fonds einen Steuerverlust erzielt, ist das Minus bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs der Eltern von seinen Einkünften abzuziehen (Bundesfinanzhof, III R 1/06). Rutscht das Kind unter die Grenze von 7680 Euro im Jahr, steht den Eltern weiter Kindergeld zu.
Einfach abgelesen
Autofahrer müssen auch Strafe zahlen, wenn sie während der Fahrt eine Nummer nur vom Privathandy ablesen und ins in der Freisprechanlage steckende Diensthandy eingeben (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 402/06).
Versehentlich verbrüht
Verbrüht eine Erzieherin ein Kind aus Versehen mit heißem Tee, muss sie weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen (Oberlandesgericht Celle, 5 U 36/06). Das gelte als Arbeitsunfall.
Scheinbar geschenkt
Wenn ein Vater Gesellschaftsanteile an seinen Sohn überträgt, das Paket aber nach zehn Jahren einfach zurückfordern kann, sind die Anteile weiter ihm zuzurechnen (Bundesfinanzhof, IV B 168/04). Die Schenkung wird dann nicht anerkannt.
Schlecht geschossen
Erschießt ein Jäger statt eines Wildschweins einen Hund, verliert er seinen Jagdschein (Verwaltungsgericht Neustadt, 4 K 758/06).
Haftung
Mitarbeiter, die Aktien ihres Arbeitgebers gekauft haben, können keinen Schadensersatz vom Unternehmen fordern, wenn der geplante Börsengang wegen schlechter Stimmung am Aktienmarkt abgeblasen wird (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 568/05).
Verspätete Steuer
Schenkt ein Vater dem Sohn Geld, damit dieser ein Haus bauen kann, ist Schenkungsteuer erst fällig, wenn das Haus fertig und die Eintragung des Sohnes ins Grundbuch beantragt ist (Bundesfinanzhof, II R 16/06). Hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich das Steuergesetz geändert, gelten die neuen Regeln.
Rostiges Geländer
Hauseigentümer müssen Schadensersatz zahlen, wenn ein Besucher wegen eines rostigen Geländers vom Balkon oder vom Dach stürzt (Oberlandesgericht Saarbrücken, 4 U 175/05-114). Besitzer seien verpflichtet, Geländer regelmäßig zu kontrollieren, so die Richter.
Automatisches Ende
Die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet, sobald der Versicherte zwei Monate keine Beiträge gezahlt hat (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 5 KR 55/05).
Zu spät angemeldet
Autofahrer können ihren Wagen wegen niedrigem Schadstoffausstoß nur dann von der Kfz-Steuer befreien lassen, wenn dieser vor dem Stichtag uneingeschränkt zugelassen ist. Befristete Zulassungen für Überführungen zählen nicht (Bundesfinanzhof, VII R 27/05).
Vor Gericht
Wird eine öffentliche Wohnung privatisiert, haben die Mieter nur einmal ein Vorkaufsrecht (Bundesgerichtshof, VIII 250/05). Machen sie nicht davon Gebrauch, haben sie bei einem späteren Weiterverkauf keinen vorrangigen Anspruch.
Keine halben Sachen
Der volle Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten ist verfassungskonform (Bundessozialgericht, B 12 KR 5/05 R und andere).
Feuer gefangen
Fängt ein Auto nach einem Unfall Feuer, muss die Teilkasko nur den Brandschaden zahlen (Oberlandesgericht Celle, 8 U 155/05). Die zuvor durch den Aufprall entstandenen Schäden bekommt der Versicherte nicht ersetzt.
Geständnis vor Gericht
Gibt eine Mutter, überführt von einem heimlich eingeholten Vaterschaftstest, vor Gericht zu, dass sie zur Zeugungszeit eine andere Beziehung hatte, reicht das für einen offiziellen Vaterschaftstest (Oberlandesgericht Koblenz, 7 UF 457/05). Heimliche Tests seien vor Gericht zwar nicht verwertbar, das gelte aber nicht für durch sie ausgelöste Aussagen.
Herzkranker Mieter
Vermieter dürfen gegen den Willen der Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach anbringen lassen (Bundesgerichtshof, VIII ZR 74/05). Das gilt auch, wenn der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich durch elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht.
Volle Zufriedenheit
Arbeitnehmer haben nur
ausnahmsweise Anspruch auf den Passus „stets zur vollsten Zufriedenheit“ im Zeugnis (Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 10889/05). Da der Kläger nicht belegen konnte, dass er ununterbrochen Überdurchschnittliches geleistet hatte, musste er sich mit der „vollen Zufriedenheit“ begnügen.
Maschine statt Arzt
Eine Frau, deren Hüfte von einem Roboter operiert wurde, der dabei einen Nerv verletzte, erhält keinen Schadensersatz (Bundesgerichtshof, VI ZR 323/05). Zwar sei sie nicht korrekt über die speziellen Gefahren dieser Methode aufgeklärt worden. Zu einer Nervenschädigung könne es aber auch bei Standardoperationen kommen, argumentierten die Richter.
Frau bevorzugt
Ein Beamter, der Erziehungsurlaub nimmt und später bei einer Beförderung den Kürzeren gegen eine Frau zieht, kann sich nicht aufs Gleichstellungsgesetz berufen (Verwaltungsgericht Wiesbaden, 8 E 505/05). Das Gesetz sieht vor, dass bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt werden. Für Männer gelte das nicht, auch nicht nach dem Erziehungsurlaub.
Schufa informiert
Eine Bank darf der Schufa mitteilen, dass sie einen Mahnbescheid gegen einen Kunden beantragt hat (Oberlandesgericht Saarbrücken, 8 UH 323/05-99).
Strafe für Schwänzer
Gerichte dürfen Ordnungsgelder verhängen, wenn ein Prozessbeteiligter nicht zum Gütetermin erscheint (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 8 Ta 39/06). Auch die Teilnahme an Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung sei Pflicht.
Wertvolle Parkplätze
Wenn Unternehmen Stellplätze in einem Parkhaus mieten, müssen die Mitarbeiter den Vorteil versteuern (Finanzgericht Köln, 11 K 5680/04). Das gilt auch, wenn ihnen die Plätze nicht individuell zugewiesen wurden. Der Wert sicherer, kostenfreier und überdachter Parkplätze in Innenstädten sei deutlich gestiegen.
Scheinehe am Ende
Wer eine Scheinehe führt, kann für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen (Oberlandesgericht Frankfurt, 5 WF 203/05).
Maschine statt Arzt
Eine Frau, deren Hüfte von einem Roboter operiert wurde, der dabei einen Nerv verletzte, erhält keinen Schadensersatz (Bundesgerichtshof, VI ZR 323/05). Zwar sei sie nicht korrekt über die speziellen Gefahren dieser Methode aufgeklärt worden. Zu einer Nervenschädigung könne es aber auch bei Standardoperationen kommen, argumentierten die Richter.
Chance auf Unterhalt
Geschiedene haben Anspruch auf Unterhalt vom arbeitslosen Ex, wenn dieser sich bei der Jobsuche keine Mühe gibt und sich nur für Jobs bewirbt, die seiner Qualifikation entsprechen, statt auch einfachere Tätigkeiten zu akzeptieren (Oberlandesgericht Koblenz, 13 UF 337/05).
Bei 18 ist Schluss
Wer 18 Punkte in Flensburg erreicht, muss in jedem Fall den Führerschein abgeben (Verwaltungsgericht Mainz, 3 L 455/06). Ob kurz darauf Punkte verfallen, spiele keine Rolle.
Blamierter Pauker
Wenn Schüler in einem Single-Chat unter dem Namen eines Lehrers auftreten und Obszönitäten von sich geben, dürfen sie von der Schule geschmissen werden (Verwaltungsgericht Hannover, 6 B 3325/06).
seine Steuern nicht zahlen, muss er auch dann auf die Schuld noch 0,5 Prozent Verzugszinsen pro Monat zahlen, wenn ausgerechnet der Staat selbst der Grund seiner Finanzprobleme ist (Bundesfinanzhof, XI R 2/06).
Der Kläger hatte moniert, dass er die Zinsen zahlen müsse, obwohl er dem Staat zinslos Geld geliehen habe, weil gleich mehrere Behörden ihre Rechnungen verspätet bezahlt hätten.
Wer nach einem Probetraining
einen Vertrag mit einem Fitnessstudio unterschreibt, darf ihn unter Umständen binnen zwei Wochen widerrufen (Landgericht Koblenz, 6 S 19/07).
Im Urteilsfall würden die erweiterten Widerrufsrechte gelten, da die Klägerin mit einem Gutschein „ins Studio gelockt“ wurde.
Berufsunfähige dürfen sich nicht
weigern, als Auffüller von Zigarettenautomaten zu arbeiten (Bundessozialgericht, B 5b/8 KN 2/07). Der Kläger wollte sich nicht am „Handel mit der Droge Nikotin“ beteiligen.
Wenn Arbeitnehmer lange fehlen,
haben sie auch dann nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn sie direkt hintereinander an verschiedenen Krankheiten leiden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 2 Sa 109/07).
Eltern dürfen
die Grundschulempfehlung für die nächste Schule ihres Kindes gerichtlich anfechten (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 19 B 689/07).
Solange nicht bewiesen ist,
dass der Ehemann Selbstmord beging, haben Witwen Anspruch auf Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft (Bundessozialgericht, B 2 U 28/06 R).
Entstehen einem Erben
wegen eines Rechtsstreits um die Höhe der Erbschaftsteuer Anwaltskosten, darf er diese nicht vom Wert des Erbes abziehen um so seine Steuerschuld zu senken (Bundesfinanzhof, II R 29/06).
Bestätigt ein Amtsarzt,
dass der Eigentümer akut suizidgefährdet ist, muss eine Zwangsversteigerung abgesagt werden (Bundesgerichtshof, V ZB 28/07). Der Betroffene müsse vorher in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden.
Wer fürs Scheidungsverfahren
Prozesskostenhilfe erhalten und danach bei der Vermögensteilung gut abgeschnitten hat, muss von seinem neuen Vermögen zuerst die Prozesskostenhilfe zurückzahlen (Bundesgerichtshof, XII ZA 11/07).
Wenn Kläger
nur eine Postfach-Adresse angeben und weitere Angaben verweigern, ist die Klage ungültig (Hessisches Finanzgericht, 3 K 1997/05).
Ist das gemeinsame Konto
durch Abhebungen eines Ehepartners tief ins Minus gerutscht, kann die Bank das Geld nach der Scheidung auch beim anderen Partner eintreiben, wenn dieser von den Abhebungen wusste (Landgericht Coburg, 22 O 463/06).
Hat ein volljähriges Kind
Insolvenzgeld erhalten, fließt die Summe im Jahr der Auszahlung in die Berechnung des Einkommens ein (Bundesfinanzhof, III R 25/06). Kommt der Sprössling dadurch über die Grenze von 7680 Euro, steht den Eltern kein Kindergeld zu.
Wenn Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter
eine Unfallversicherung abschließen, müssen sie diese auch darüber informieren (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 707/06). Sonst sind sie schadensersatzpflichtig, wenn Arbeitnehmer die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen verpassen.
Wer zuerst zuschlägt,
kann sich nicht auf Notwehr berufen – auch wenn er vorher provoziert wurde (Oberlandesgericht Brandenburg, 12 U 250/06). Die Richter verdonnerten den Erstschläger zu 24 000 Euro Schmerzensgeld, obwohl ihn sein Gegenüber bei der anschließenden Rangelei ebenfalls verletzt hatte.
Wohnungsmieter dürfen
ihre Miete mindern, wenn sie monatelang vom Lärm einer nahen Großbaustelle gestört werden. Dies gilt auch dann, wenn das Haus in einer belebten Innenstadt steht (Landgericht Frankfurt,
2-17 S 113/06).
Vier Tage nach
dem Aufstellen mobiler Halteverbotsschilder darf die Polizei Falschparker dort abschleppen lassen (Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg, 1 S 822/05).
Arm gerechnet
Hat ein Student mit einem geschlossenen Fonds einen Steuerverlust erzielt, ist das Minus bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs der Eltern von seinen Einkünften abzuziehen (Bundesfinanzhof, III R 1/06). Rutscht das Kind unter die Grenze von 7680 Euro im Jahr, steht den Eltern weiter Kindergeld zu.
Einfach abgelesen
Autofahrer müssen auch Strafe zahlen, wenn sie während der Fahrt eine Nummer nur vom Privathandy ablesen und ins in der Freisprechanlage steckende Diensthandy eingeben (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 402/06).
Versehentlich verbrüht
Verbrüht eine Erzieherin ein Kind aus Versehen mit heißem Tee, muss sie weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen (Oberlandesgericht Celle, 5 U 36/06). Das gelte als Arbeitsunfall.
Scheinbar geschenkt
Wenn ein Vater Gesellschaftsanteile an seinen Sohn überträgt, das Paket aber nach zehn Jahren einfach zurückfordern kann, sind die Anteile weiter ihm zuzurechnen (Bundesfinanzhof, IV B 168/04). Die Schenkung wird dann nicht anerkannt.
Schlecht geschossen
Erschießt ein Jäger statt eines Wildschweins einen Hund, verliert er seinen Jagdschein (Verwaltungsgericht Neustadt, 4 K 758/06).
Haftung
Mitarbeiter, die Aktien ihres Arbeitgebers gekauft haben, können keinen Schadensersatz vom Unternehmen fordern, wenn der geplante Börsengang wegen schlechter Stimmung am Aktienmarkt abgeblasen wird (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 568/05).
Verspätete Steuer
Schenkt ein Vater dem Sohn Geld, damit dieser ein Haus bauen kann, ist Schenkungsteuer erst fällig, wenn das Haus fertig und die Eintragung des Sohnes ins Grundbuch beantragt ist (Bundesfinanzhof, II R 16/06). Hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich das Steuergesetz geändert, gelten die neuen Regeln.
Rostiges Geländer
Hauseigentümer müssen Schadensersatz zahlen, wenn ein Besucher wegen eines rostigen Geländers vom Balkon oder vom Dach stürzt (Oberlandesgericht Saarbrücken, 4 U 175/05-114). Besitzer seien verpflichtet, Geländer regelmäßig zu kontrollieren, so die Richter.
Automatisches Ende
Die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet, sobald der Versicherte zwei Monate keine Beiträge gezahlt hat (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 5 KR 55/05).
Zu spät angemeldet
Autofahrer können ihren Wagen wegen niedrigem Schadstoffausstoß nur dann von der Kfz-Steuer befreien lassen, wenn dieser vor dem Stichtag uneingeschränkt zugelassen ist. Befristete Zulassungen für Überführungen zählen nicht (Bundesfinanzhof, VII R 27/05).
Vor Gericht
Wird eine öffentliche Wohnung privatisiert, haben die Mieter nur einmal ein Vorkaufsrecht (Bundesgerichtshof, VIII 250/05). Machen sie nicht davon Gebrauch, haben sie bei einem späteren Weiterverkauf keinen vorrangigen Anspruch.
Keine halben Sachen
Der volle Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten ist verfassungskonform (Bundessozialgericht, B 12 KR 5/05 R und andere).
Feuer gefangen
Fängt ein Auto nach einem Unfall Feuer, muss die Teilkasko nur den Brandschaden zahlen (Oberlandesgericht Celle, 8 U 155/05). Die zuvor durch den Aufprall entstandenen Schäden bekommt der Versicherte nicht ersetzt.
Geständnis vor Gericht
Gibt eine Mutter, überführt von einem heimlich eingeholten Vaterschaftstest, vor Gericht zu, dass sie zur Zeugungszeit eine andere Beziehung hatte, reicht das für einen offiziellen Vaterschaftstest (Oberlandesgericht Koblenz, 7 UF 457/05). Heimliche Tests seien vor Gericht zwar nicht verwertbar, das gelte aber nicht für durch sie ausgelöste Aussagen.
Herzkranker Mieter
Vermieter dürfen gegen den Willen der Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach anbringen lassen (Bundesgerichtshof, VIII ZR 74/05). Das gilt auch, wenn der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich durch elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht.
Volle Zufriedenheit
Arbeitnehmer haben nur
ausnahmsweise Anspruch auf den Passus „stets zur vollsten Zufriedenheit“ im Zeugnis (Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 10889/05). Da der Kläger nicht belegen konnte, dass er ununterbrochen Überdurchschnittliches geleistet hatte, musste er sich mit der „vollen Zufriedenheit“ begnügen.
Maschine statt Arzt
Eine Frau, deren Hüfte von einem Roboter operiert wurde, der dabei einen Nerv verletzte, erhält keinen Schadensersatz (Bundesgerichtshof, VI ZR 323/05). Zwar sei sie nicht korrekt über die speziellen Gefahren dieser Methode aufgeklärt worden. Zu einer Nervenschädigung könne es aber auch bei Standardoperationen kommen, argumentierten die Richter.
Frau bevorzugt
Ein Beamter, der Erziehungsurlaub nimmt und später bei einer Beförderung den Kürzeren gegen eine Frau zieht, kann sich nicht aufs Gleichstellungsgesetz berufen (Verwaltungsgericht Wiesbaden, 8 E 505/05). Das Gesetz sieht vor, dass bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt werden. Für Männer gelte das nicht, auch nicht nach dem Erziehungsurlaub.
Schufa informiert
Eine Bank darf der Schufa mitteilen, dass sie einen Mahnbescheid gegen einen Kunden beantragt hat (Oberlandesgericht Saarbrücken, 8 UH 323/05-99).
Strafe für Schwänzer
Gerichte dürfen Ordnungsgelder verhängen, wenn ein Prozessbeteiligter nicht zum Gütetermin erscheint (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 8 Ta 39/06). Auch die Teilnahme an Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung sei Pflicht.
Wertvolle Parkplätze
Wenn Unternehmen Stellplätze in einem Parkhaus mieten, müssen die Mitarbeiter den Vorteil versteuern (Finanzgericht Köln, 11 K 5680/04). Das gilt auch, wenn ihnen die Plätze nicht individuell zugewiesen wurden. Der Wert sicherer, kostenfreier und überdachter Parkplätze in Innenstädten sei deutlich gestiegen.
Scheinehe am Ende
Wer eine Scheinehe führt, kann für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen (Oberlandesgericht Frankfurt, 5 WF 203/05).
Maschine statt Arzt
Eine Frau, deren Hüfte von einem Roboter operiert wurde, der dabei einen Nerv verletzte, erhält keinen Schadensersatz (Bundesgerichtshof, VI ZR 323/05). Zwar sei sie nicht korrekt über die speziellen Gefahren dieser Methode aufgeklärt worden. Zu einer Nervenschädigung könne es aber auch bei Standardoperationen kommen, argumentierten die Richter.
Chance auf Unterhalt
Geschiedene haben Anspruch auf Unterhalt vom arbeitslosen Ex, wenn dieser sich bei der Jobsuche keine Mühe gibt und sich nur für Jobs bewirbt, die seiner Qualifikation entsprechen, statt auch einfachere Tätigkeiten zu akzeptieren (Oberlandesgericht Koblenz, 13 UF 337/05).
Bei 18 ist Schluss
Wer 18 Punkte in Flensburg erreicht, muss in jedem Fall den Führerschein abgeben (Verwaltungsgericht Mainz, 3 L 455/06). Ob kurz darauf Punkte verfallen, spiele keine Rolle.
Blamierter Pauker
Wenn Schüler in einem Single-Chat unter dem Namen eines Lehrers auftreten und Obszönitäten von sich geben, dürfen sie von der Schule geschmissen werden (Verwaltungsgericht Hannover, 6 B 3325/06).
Verweigert ein Arbeitnehmer
Überstunden mit dem Argument, er überschreite sonst die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von 10,5 Stunden am Stück, darf er nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 53/07).
Erhält ein Bürger
nach einem Einspruch gegen den Steuerbescheid eine Einspruchsentscheidung, in der eine Seite fehlt, beginnt die einmonatige Klagefrist erst, wenn die Seite nachgeliefert wird – egal, ob Wichtiges oder Nebensächliches draufsteht (Bundesfinanzhof, III R 15/07).
Der Bundesgerichtshof
hat zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Internet-Providers für ungültig erklärt (III ZR 63/07). Der Provider behalte sich „ohne hinreichende Konkretisierung“ vor, sein Angebot zu ändern.
Schicken Eltern
ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Grundschule, darf ihnen das Sorgerecht entzogen werden (Bundesgerichtshof, XII ZB 41/07).
Immobilienbesitzer
müssen keinen Schadensersatz leisten, wenn das Treppengeländer über der letzten Stufe endet (Oberlandesgericht Karlsruhe, 19 U 29/07). Geländer seien nicht dazu da, das Ende der Treppe zu signalisieren; Grund für den Sturz der Klägerin sei allein deren „Unachtsamkeit“.
Ist in der Gemeinschaftsordnung
der Eigentümergemeinschaft nichts anderes geregelt, dürfen die Kabelgebühren nach den Eigentumsanteilen auf die Miteigentümer umgelegt werden (Bundesgerichtshof, V ZB 83/07).
Mitarbeiter,
die zehn Euro aus der Ladenkasse nehmen, dürfen fristlos entlassen werden – und zwar auch, wenn sie das Geld am nächsten Tag zurückgelegt haben und solche Leihgeschäfte in dem Betrieb öfter vorgekommen sind (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 8 Sa 39/07).
Rutscht ein Beamter
während einer Fortbildung beim morgendlichen Duschen aus, ist das kein Dienstunfall (Verwaltungsgericht Koblenz, 2 K 350/07). Auch in Lehrgangsgebäuden diene das Duschen vor allem „der alltäglichen Körperpflege“ und sei somit nicht dienstlich veranlasst.
Mietvertragsklauseln,
denen zufolge der Vermieter jeder Tierhaltung außer der von „Ziervögeln und Zierfischen“ erst zustimmen muss, sind ungültig (Bundesgerichtshof, VIII R 340/06). Ausnahmen müssten auch für andere Kleintiere, etwa Hamster, gelten.
Wer sein Haus
auf eine unterirdische Quelle baut, darf die Kosten für den Betrieb einer Wasserpumpe nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 3 K 2646/05).
Anleger notleidender Immobilienfonds
in Form einer GbR müssen womöglich auch dann Geld nachzahlen, wenn Voraussetzungen und Grenzen der Nachschusspflicht nicht eindeutig aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgehen (Bundesgerichtshof, II ZR 230/06).
Hat der Finanzbeamte
im Steuerbescheid ein Minuszeichen vergessen, kann der Fehler auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist noch korrigiert werden (Bundesfinanzhof, XI R 17/05).
Wer sich aus religiösen Gründen
in ein anderes Krankenhaus versetzen lässt, bekommt kein Geld von der Kasse (Bundessozialgericht, B 1 KR 11/07). Die Richter wiesen die Klage eines Zeugen Jehovas ab, der sich im Helikopter von Augsburg nach Fulda bringen ließ, um eine Bluttransfusion zu vermeiden.
Bauen Vermieter
ein Großraumbüro zu Einzelbüros um, dürfen sie den Aufwand sofort von ihren Mieteinkünften abziehen (Bundesfinanzhof, IX R 39/05). Es handle sich nicht um Anschaffungskosten, die über Jahre abgeschrieben werden müssen.
Auch Vierjährige
können vorsätzlich handeln (Bundessozialgericht B 9/9a VG 3/06). Ein Anspruch auf „Opferentschädigung“ ist deshalb möglich.
Geldwerte Vorteile
zählen bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs zu den Einkünften des Kindes (Bundesfinanzhof, III B 109/06). Da ein Azubi mit Personalrabatt ein Auto gekauft hatte, rutschte er über die Einkommensgrenze von 7680 Euro; sein Vater verlor dadurch den Anspruch auf Kindergeld.
Haben Hausbesitzer
einen Makler beauftragt, müssen sie keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie das Haus trotzdem ohne seine Hilfe verkaufen (Landgericht Bielefeld, 4 O 193/06).
Die strengen Anforderungen
an das Fahrtenbuch gelten auch für hohe Ministerialbeamte mit Dienstwagen (Bundesfinanzhof, VI B 112/06). Sie können fehlende Angaben nicht hinterher durch eine „dienstrechtliche Erklärung“ ersetzen.
Schließen Vermieter
die Verlängerung eines befristeten Mietvertrages von vornherein aus, liegt keine „Einkunftserzielungsabsicht“ vor (Bundesfinanzhof, IX R 7/06). Vermietungsverluste sind damit steuerlich irrelevant.
Überstunden mit dem Argument, er überschreite sonst die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von 10,5 Stunden am Stück, darf er nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 53/07).
Erhält ein Bürger
nach einem Einspruch gegen den Steuerbescheid eine Einspruchsentscheidung, in der eine Seite fehlt, beginnt die einmonatige Klagefrist erst, wenn die Seite nachgeliefert wird – egal, ob Wichtiges oder Nebensächliches draufsteht (Bundesfinanzhof, III R 15/07).
Der Bundesgerichtshof
hat zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Internet-Providers für ungültig erklärt (III ZR 63/07). Der Provider behalte sich „ohne hinreichende Konkretisierung“ vor, sein Angebot zu ändern.
Schicken Eltern
ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Grundschule, darf ihnen das Sorgerecht entzogen werden (Bundesgerichtshof, XII ZB 41/07).
Immobilienbesitzer
müssen keinen Schadensersatz leisten, wenn das Treppengeländer über der letzten Stufe endet (Oberlandesgericht Karlsruhe, 19 U 29/07). Geländer seien nicht dazu da, das Ende der Treppe zu signalisieren; Grund für den Sturz der Klägerin sei allein deren „Unachtsamkeit“.
Ist in der Gemeinschaftsordnung
der Eigentümergemeinschaft nichts anderes geregelt, dürfen die Kabelgebühren nach den Eigentumsanteilen auf die Miteigentümer umgelegt werden (Bundesgerichtshof, V ZB 83/07).
Mitarbeiter,
die zehn Euro aus der Ladenkasse nehmen, dürfen fristlos entlassen werden – und zwar auch, wenn sie das Geld am nächsten Tag zurückgelegt haben und solche Leihgeschäfte in dem Betrieb öfter vorgekommen sind (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 8 Sa 39/07).
Rutscht ein Beamter
während einer Fortbildung beim morgendlichen Duschen aus, ist das kein Dienstunfall (Verwaltungsgericht Koblenz, 2 K 350/07). Auch in Lehrgangsgebäuden diene das Duschen vor allem „der alltäglichen Körperpflege“ und sei somit nicht dienstlich veranlasst.
Mietvertragsklauseln,
denen zufolge der Vermieter jeder Tierhaltung außer der von „Ziervögeln und Zierfischen“ erst zustimmen muss, sind ungültig (Bundesgerichtshof, VIII R 340/06). Ausnahmen müssten auch für andere Kleintiere, etwa Hamster, gelten.
Wer sein Haus
auf eine unterirdische Quelle baut, darf die Kosten für den Betrieb einer Wasserpumpe nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 3 K 2646/05).
Anleger notleidender Immobilienfonds
in Form einer GbR müssen womöglich auch dann Geld nachzahlen, wenn Voraussetzungen und Grenzen der Nachschusspflicht nicht eindeutig aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgehen (Bundesgerichtshof, II ZR 230/06).
Hat der Finanzbeamte
im Steuerbescheid ein Minuszeichen vergessen, kann der Fehler auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist noch korrigiert werden (Bundesfinanzhof, XI R 17/05).
Wer sich aus religiösen Gründen
in ein anderes Krankenhaus versetzen lässt, bekommt kein Geld von der Kasse (Bundessozialgericht, B 1 KR 11/07). Die Richter wiesen die Klage eines Zeugen Jehovas ab, der sich im Helikopter von Augsburg nach Fulda bringen ließ, um eine Bluttransfusion zu vermeiden.
Bauen Vermieter
ein Großraumbüro zu Einzelbüros um, dürfen sie den Aufwand sofort von ihren Mieteinkünften abziehen (Bundesfinanzhof, IX R 39/05). Es handle sich nicht um Anschaffungskosten, die über Jahre abgeschrieben werden müssen.
Auch Vierjährige
können vorsätzlich handeln (Bundessozialgericht B 9/9a VG 3/06). Ein Anspruch auf „Opferentschädigung“ ist deshalb möglich.
Geldwerte Vorteile
zählen bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs zu den Einkünften des Kindes (Bundesfinanzhof, III B 109/06). Da ein Azubi mit Personalrabatt ein Auto gekauft hatte, rutschte er über die Einkommensgrenze von 7680 Euro; sein Vater verlor dadurch den Anspruch auf Kindergeld.
Haben Hausbesitzer
einen Makler beauftragt, müssen sie keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie das Haus trotzdem ohne seine Hilfe verkaufen (Landgericht Bielefeld, 4 O 193/06).
Die strengen Anforderungen
an das Fahrtenbuch gelten auch für hohe Ministerialbeamte mit Dienstwagen (Bundesfinanzhof, VI B 112/06). Sie können fehlende Angaben nicht hinterher durch eine „dienstrechtliche Erklärung“ ersetzen.
Schließen Vermieter
die Verlängerung eines befristeten Mietvertrages von vornherein aus, liegt keine „Einkunftserzielungsabsicht“ vor (Bundesfinanzhof, IX R 7/06). Vermietungsverluste sind damit steuerlich irrelevant.
Unerlaubtes Verlassen des Arbeitplatzes - ein echtes Problem.
Da wollte ein Angestellter zu einem dringenden privaten Termin, verließ den Schreibtisch, nutzte aber weder die Stechuhr, noch informierte er den Chef.
Der reagierte heftig: Mit einer fristlosen Kündigung wegen grober Pflichtverletzung.
Das nahm der Entlassene nicht hin, klagte, aber ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied: Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, nimmt Vorgesetzten jegliche Kontrollmöglichkeit. Ein deutliches Urteil.
(Landesarbeitsgericht - LAG - Rheinland-Pfalz - Aktenzeichen: 7 Sa 385/07)
Parkplatz-Schranke
Als ein Autofahrer einen Parkplatz verlassen will und die Schranke sich öffnet, huscht ein Radler vorbei. Ein Signal wird ausgelöst, die Schranke schließt sich, knallt auf’s Auto.
Der Fahrer verklagt den Parkplatzbetreiber - jedoch ohne Erfolg. Das Amtsgericht München entschied: Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, sei nicht erreichbar, der Betreiber schuldlos.
Der Autofahrer hätte besser aufpassen müssen - am Ende kein wirklicher Trost.
(Amtsgericht - AG - München - Aktenzeichen: 223 C 27796/07)
Da wollte ein Angestellter zu einem dringenden privaten Termin, verließ den Schreibtisch, nutzte aber weder die Stechuhr, noch informierte er den Chef.
Der reagierte heftig: Mit einer fristlosen Kündigung wegen grober Pflichtverletzung.
Das nahm der Entlassene nicht hin, klagte, aber ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied: Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, nimmt Vorgesetzten jegliche Kontrollmöglichkeit. Ein deutliches Urteil.
(Landesarbeitsgericht - LAG - Rheinland-Pfalz - Aktenzeichen: 7 Sa 385/07)
Parkplatz-Schranke
Als ein Autofahrer einen Parkplatz verlassen will und die Schranke sich öffnet, huscht ein Radler vorbei. Ein Signal wird ausgelöst, die Schranke schließt sich, knallt auf’s Auto.
Der Fahrer verklagt den Parkplatzbetreiber - jedoch ohne Erfolg. Das Amtsgericht München entschied: Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, sei nicht erreichbar, der Betreiber schuldlos.
Der Autofahrer hätte besser aufpassen müssen - am Ende kein wirklicher Trost.
(Amtsgericht - AG - München - Aktenzeichen: 223 C 27796/07)
Kunstwerk:
Nicht alle finden Graffiti hässlich. So ließ der Eigentümer eines zweigeschossigen Mietshauses im Rheinland die Fassade von Profi-Sprayern schmücken.
Die Nachbarn hatten für so viel Kunst am Bau jedoch ebenso wenig Verständnis wie die Gemeindeverwaltung. Mit einem schriftlichen Bescheid wurde der experimentierfreudige Immobilienbesitzer angewiesen, seinem Anwesen unverzüglich wieder einen ortsüblichen einfarbigen Anstrich zu verpassen.
Der Graffiti-Fan bemühte daraufhin die Justiz und bekam in zweiter Instanz Recht. Da das Anwesen am Ortsrand liege und nur von einer "losen Bebauung" umgeben sei, sei die Beeinträchtigung der Nachbarn relativ gering, argumentierten die Richter. Im Gegensatz zu Häusern in einheitlich gestalteten Ortszentren wiege in diesem Fall das Recht auf künstlerische Selbstentfaltung stärker, das Kunstwerk dürfe deshalb weiter prangen (Oberverwaltungsgericht Koblenz, 8 A 12820/96).
Mietminderung:
Nachdem Sprayer die Fassade seiner gemieteten Praxis verunstaltet hatten, forderte ein um seinen Ruf bei der Kundschaft besorgter Tierarzt den Vermieter auf, umgehend Abhilfe zu schaffen. Als dieser sich weigerte, minderte der Veterinär die Miete.
Zu Unrecht, entschied das Gericht. Solange eine Außenfassade keinen "verwahrlosten" Eindruck mache, habe ein gewerblicher Mieter weder einen Anspruch auf Renovierung noch auf Mietminderung. Anders könne es bei "Luxusimmobilien" aussehen, bei denen eine makellose Fassade zu den zugesicherten Eigenschaften gehöre. Um eine solche vornehme Liegenschaft handele es sich im vorliegenden Fall aber nicht
(Amtsgericht Leipzig, 49 C 5267/00).
Renovierung:
Ob Mieter einen Anspruch auf Graffiti-Beseitigung haben, hängt vor allem von der Umgebung ab. Erfolg vor Gericht hatten die Bewohner eines Mietshauses in Hamburg.
Nach einer Ortsbegehung ordnete der Richter einen neuen Anstrich an: Die Schmierereien gingen deutlich über das in der Nachbarschaft übliche Maß hinaus
(Amtsgericht Hamburg, 44 C 209/03).
Auch bei einem Mietshaus in Berlin-Charlottenburg wurde eine weit überdurchschnittliche Verunstaltung konstatiert. Selbst in der von Graffitis übersäten Hauptstadt musste der Vermieter die Maler bestellen
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 233 C 47/06).
Quelle: HB
Nicht alle finden Graffiti hässlich. So ließ der Eigentümer eines zweigeschossigen Mietshauses im Rheinland die Fassade von Profi-Sprayern schmücken.
Die Nachbarn hatten für so viel Kunst am Bau jedoch ebenso wenig Verständnis wie die Gemeindeverwaltung. Mit einem schriftlichen Bescheid wurde der experimentierfreudige Immobilienbesitzer angewiesen, seinem Anwesen unverzüglich wieder einen ortsüblichen einfarbigen Anstrich zu verpassen.
Der Graffiti-Fan bemühte daraufhin die Justiz und bekam in zweiter Instanz Recht. Da das Anwesen am Ortsrand liege und nur von einer "losen Bebauung" umgeben sei, sei die Beeinträchtigung der Nachbarn relativ gering, argumentierten die Richter. Im Gegensatz zu Häusern in einheitlich gestalteten Ortszentren wiege in diesem Fall das Recht auf künstlerische Selbstentfaltung stärker, das Kunstwerk dürfe deshalb weiter prangen (Oberverwaltungsgericht Koblenz, 8 A 12820/96).
Mietminderung:
Nachdem Sprayer die Fassade seiner gemieteten Praxis verunstaltet hatten, forderte ein um seinen Ruf bei der Kundschaft besorgter Tierarzt den Vermieter auf, umgehend Abhilfe zu schaffen. Als dieser sich weigerte, minderte der Veterinär die Miete.
Zu Unrecht, entschied das Gericht. Solange eine Außenfassade keinen "verwahrlosten" Eindruck mache, habe ein gewerblicher Mieter weder einen Anspruch auf Renovierung noch auf Mietminderung. Anders könne es bei "Luxusimmobilien" aussehen, bei denen eine makellose Fassade zu den zugesicherten Eigenschaften gehöre. Um eine solche vornehme Liegenschaft handele es sich im vorliegenden Fall aber nicht
(Amtsgericht Leipzig, 49 C 5267/00).
Renovierung:
Ob Mieter einen Anspruch auf Graffiti-Beseitigung haben, hängt vor allem von der Umgebung ab. Erfolg vor Gericht hatten die Bewohner eines Mietshauses in Hamburg.
Nach einer Ortsbegehung ordnete der Richter einen neuen Anstrich an: Die Schmierereien gingen deutlich über das in der Nachbarschaft übliche Maß hinaus
(Amtsgericht Hamburg, 44 C 209/03).
Auch bei einem Mietshaus in Berlin-Charlottenburg wurde eine weit überdurchschnittliche Verunstaltung konstatiert. Selbst in der von Graffitis übersäten Hauptstadt musste der Vermieter die Maler bestellen
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 233 C 47/06).
Quelle: HB
Wo gebaut wird, gibt es oft Rechtsstreitigkeiten.
Unsaubere Schwarzarbeit
Ein Bauherr beauftragte einen Handwerker, seine Terrasse abzudichten. Als es im darunter liegenden Keller trotzdem zu einem Wasserschaden kam, machte er Gewährleistungsansprüche geltend. Doch der Handwerker hielt dagegen: Zwischen den beiden sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, er habe schließlich ohne Rechnung gearbeitet. Falsch, sagte der Bundesgerichtshof (VII ZR 42/07). Auch bei schwarz erbrachten Leistungen könnten Auftraggeber Nachbesserungen fordern.
Kritisches Verputzen
Auch Architekten müssen bisweilen für Baumängel geradestehen. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht: Wenn ein Architekt das Verputzen nicht überwacht, haftet er für Risse im Außenputz (12 U 138/06). Das gelte zumindest, wenn das Verputzen keine „handwerkliche Selbstverständlichkeit“ sei. In dem Fall hatten Bauarbeiter den Putz auf Porenbeton aufgetragen, laut Gericht ein „extrem kritischer Putzgrund“.
Verhunzter Marmor
Ein Bauherr hatte für sein Badezimmer teuren spanischen Marmor ausgesucht. Doch der Elektriker benutzte bei der Montage des Spiegelschranks über dem Waschbecken einen ungeeigneten Bohrer – wodurch der Marmor rund um die Bohrlöcher beschädigt wurde. Der Bauherr forderte daraufhin 10.000 Euro Schadensersatz, aber das Oberlandesgericht Bamberg sprach ihm nur 2000 Euro zu (4 U 95/04). Die beiden beschädigten Marmorplatten seien schließlich von Spiegelfläche verdeckt.
Begrüntes Dach
Drei Jahre nach dem Bau eines Wohnhauses verfärbten sich die roten Dachziegel wegen Algenbewuchses grün. Der Besitzer verlangte die „Neueindeckung“ des Daches, hatte vor Gericht aber keinen Erfolg. Es sei unverhältnismäßig, wegen einer Verfärbung gleich das ganze Dach zu erneuern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (12 U 241/03). Zudem spreche vieles dafür, dass der Algenbewuchs auf „bestimmte Umgebungsbedingungen“ zurückzuführen sei – und nicht auf eine fehlerhafte Verlegung der Dachziegel oder auf Materialfehler.
Chamäleonartige Tapete
Bereits kurz nach dem Einzug verfärbten sich die weißen Raufasertapeten im neu gebauten Haus: Erst wurden sie hellgrau, später anthrazit – Experten sprechen in solchen Fällen von „Fogging“. Der Bauherr verlangte daraufhin Schadensersatz vom Malermeister. Mit Erfolg: Eine komplette Tapetenverfärbung binnen kurzer Zeit nach dem Einzug sei nicht hinnehmbar, entschied das Oberlandesgericht Celle (14 U 192/03).
Schimmelige Wand
Drei Monate nach dem Hauskauf entdeckte ein Paar Schimmel an der Schlafzimmertapete, kurz darauf bildeten sich auch im Wohn- und im Kinderzimmer feuchte Flecken. Ein Sachverständiger konstatierte einen undichten Keller, woraufhin das Paar von den Vorbesitzern 11.000 Euro Schadensersatz verlangte – wegen des arglistigen Verschweigens der Feuchtigkeitsprobleme. Das Saarländische Oberlandesgericht gab ihnen recht (4 U 198/07 – 64). Dass die Verkäufer den Käufern bei der Hausbesichtigung den Keller gezeigt hätten, entbinde sie nicht von der Pflicht, auf den Mangel hinzuweisen.
Feuchter Estrich
Ein Hausbesitzer ließ im Keller Kacheln verlegen. Obwohl der Fliesenleger merkte, dass der von einem Estrichleger zuvor gegossene Belag teilweise feucht war, machte er sich ans Werk. Ergebnis: Wenig später lösten sich die Fliesen an den feuchten Stellen. Der Hausbesitzer forderte ihn auf, Belag und Fliesen zu erneuern. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied: Der Mann sei lediglich verpflichtet, die Fliesen zu entfernen und neue zu verlegen (5 U 173/04). Wegen des Belags müsse sich der Hausbesitzer an den Estrichleger wenden.
Wasser marsch
Ein Brandenburger ließ eine neue Terrassentür einbauen. Als bei Regen plötzlich Wasser ins Hausinnere floss, forderte er eine kostenlose Nachbesserung. Der Glaser weigerte sich: Er habe die „anerkannten Regeln der Technik" und die Herstelleran-gaben gewissenhaft beachtet. Das reicht nicht, stellte der Bundesgerichtshof klar (VII ZR 147/04). Entscheidend sei das Resultat, und da die Tür ihren Zweck nicht erfülle, müsse der Handwerker nachbessern.
Quelle: D.Schönwitz
Unsaubere Schwarzarbeit
Ein Bauherr beauftragte einen Handwerker, seine Terrasse abzudichten. Als es im darunter liegenden Keller trotzdem zu einem Wasserschaden kam, machte er Gewährleistungsansprüche geltend. Doch der Handwerker hielt dagegen: Zwischen den beiden sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, er habe schließlich ohne Rechnung gearbeitet. Falsch, sagte der Bundesgerichtshof (VII ZR 42/07). Auch bei schwarz erbrachten Leistungen könnten Auftraggeber Nachbesserungen fordern.
Kritisches Verputzen
Auch Architekten müssen bisweilen für Baumängel geradestehen. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht: Wenn ein Architekt das Verputzen nicht überwacht, haftet er für Risse im Außenputz (12 U 138/06). Das gelte zumindest, wenn das Verputzen keine „handwerkliche Selbstverständlichkeit“ sei. In dem Fall hatten Bauarbeiter den Putz auf Porenbeton aufgetragen, laut Gericht ein „extrem kritischer Putzgrund“.
Verhunzter Marmor
Ein Bauherr hatte für sein Badezimmer teuren spanischen Marmor ausgesucht. Doch der Elektriker benutzte bei der Montage des Spiegelschranks über dem Waschbecken einen ungeeigneten Bohrer – wodurch der Marmor rund um die Bohrlöcher beschädigt wurde. Der Bauherr forderte daraufhin 10.000 Euro Schadensersatz, aber das Oberlandesgericht Bamberg sprach ihm nur 2000 Euro zu (4 U 95/04). Die beiden beschädigten Marmorplatten seien schließlich von Spiegelfläche verdeckt.
Begrüntes Dach
Drei Jahre nach dem Bau eines Wohnhauses verfärbten sich die roten Dachziegel wegen Algenbewuchses grün. Der Besitzer verlangte die „Neueindeckung“ des Daches, hatte vor Gericht aber keinen Erfolg. Es sei unverhältnismäßig, wegen einer Verfärbung gleich das ganze Dach zu erneuern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (12 U 241/03). Zudem spreche vieles dafür, dass der Algenbewuchs auf „bestimmte Umgebungsbedingungen“ zurückzuführen sei – und nicht auf eine fehlerhafte Verlegung der Dachziegel oder auf Materialfehler.
Chamäleonartige Tapete
Bereits kurz nach dem Einzug verfärbten sich die weißen Raufasertapeten im neu gebauten Haus: Erst wurden sie hellgrau, später anthrazit – Experten sprechen in solchen Fällen von „Fogging“. Der Bauherr verlangte daraufhin Schadensersatz vom Malermeister. Mit Erfolg: Eine komplette Tapetenverfärbung binnen kurzer Zeit nach dem Einzug sei nicht hinnehmbar, entschied das Oberlandesgericht Celle (14 U 192/03).
Schimmelige Wand
Drei Monate nach dem Hauskauf entdeckte ein Paar Schimmel an der Schlafzimmertapete, kurz darauf bildeten sich auch im Wohn- und im Kinderzimmer feuchte Flecken. Ein Sachverständiger konstatierte einen undichten Keller, woraufhin das Paar von den Vorbesitzern 11.000 Euro Schadensersatz verlangte – wegen des arglistigen Verschweigens der Feuchtigkeitsprobleme. Das Saarländische Oberlandesgericht gab ihnen recht (4 U 198/07 – 64). Dass die Verkäufer den Käufern bei der Hausbesichtigung den Keller gezeigt hätten, entbinde sie nicht von der Pflicht, auf den Mangel hinzuweisen.
Feuchter Estrich
Ein Hausbesitzer ließ im Keller Kacheln verlegen. Obwohl der Fliesenleger merkte, dass der von einem Estrichleger zuvor gegossene Belag teilweise feucht war, machte er sich ans Werk. Ergebnis: Wenig später lösten sich die Fliesen an den feuchten Stellen. Der Hausbesitzer forderte ihn auf, Belag und Fliesen zu erneuern. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied: Der Mann sei lediglich verpflichtet, die Fliesen zu entfernen und neue zu verlegen (5 U 173/04). Wegen des Belags müsse sich der Hausbesitzer an den Estrichleger wenden.
Wasser marsch
Ein Brandenburger ließ eine neue Terrassentür einbauen. Als bei Regen plötzlich Wasser ins Hausinnere floss, forderte er eine kostenlose Nachbesserung. Der Glaser weigerte sich: Er habe die „anerkannten Regeln der Technik" und die Herstelleran-gaben gewissenhaft beachtet. Das reicht nicht, stellte der Bundesgerichtshof klar (VII ZR 147/04). Entscheidend sei das Resultat, und da die Tür ihren Zweck nicht erfülle, müsse der Handwerker nachbessern.
Quelle: D.Schönwitz
Fußball und Wohnen - Rechte und Pflichten für Mieter und Eigentümer
Die neue Bundesligasaison hat begonnen. Viele Mieter und Eigentümer haben sich vom Fußballfieber anstecken lassen. Dem fangerechten Fußballgenuss werden allerdings von den Gerichten Grenzen gesetzt. Andererseits fallen einige Urteile auch fußballfreundlich aus.
Hierzu zählen beispielsweise Fälle, in denen Hauseigentümer in der Nähe eines Fußballstadions wohnen und sich vom Fußballlärm gestört fühlen.
Sie müssen den Lärm der Fußballspiele in Kauf nehmen.
Das Landgericht Aachen hat die Klage eines Anwohners gegen den Verein Alemannia Aachen auf Schadenersatz abgewiesen, da die Lärmschutzgrenzwerte nur bei Torjubel punktuell überschritten werden (LG Aachen, Az. 9 O 533/05). Dies gilt auch, wenn ein Verein beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus noch in einer unteren Klassen spielt – und zunächst nur wenig Lärm durch geringe Zuschauerzahlen zu befürchten ist – der Verein jedoch in den Folgejahren aufsteigt. Der Bewohner muss damit rechnen, dass der Verein erfolgreich spielt und gegebenenfalls aufsteigt. Ist er Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Geschützt werden Eigentümer und Mieter hingegen vor Lärm, wenn Nachbarn im Garten oder auf dem Balkon den Sieg ihrer Mannschaft feiern wollen.
In Wohngebieten darf ab 22 Uhr keine Lärmbelästigung von der Feier im Garten oder auf dem Balkon mehr ausgehen. Als Maßstab für die Belästigung gilt, dass der Betroffene auch bei geschlossenem Fenster nicht schlafen kann (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss Owi 475/89I). Eine Lösung wäre, die Nachbarn mitfeiern zu lassen. Anderenfalls sollte die Feier nach innen verlagert werden.
Eine Feier im Innern hat einen weiteren Vorteil, wie ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz zeigt. Ein alkoholisierter Fußballfan hatte auf dem Balkon ein Spiel im Fernsehen gesehen und war beim Torjubel abgestürzt. In diesem Fall musste die private Unfallversicherung des Geschädigten keine Leistungen zahlen (AG Koblenz, Az. 15 C 3047/08).
Lärm verursachen nicht nur jubelnde Erwachsene, sondern häufig auch Kinder, die auf Spiel- oder Bolzplätze in ihrer Freizeit Fußball spielen.
Gegen den Fußballlärm auf den Spielplätzen können angrenzende Mieter in der Regel nicht vorgehen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist vor allem bei Kindern bis zwölf Jahren auch auf Spielplätzen in reinen Wohngebieten lautstarkes Spielen erlaubt (Az. 9 A 9014/91).
Wenn Kinder in der Wohnungsnähe keinen Spielplatz haben und direkt vor dem Haus spielen, kommt es auf den Einzelfall an.
In einem Urteil des Landgerichts München wurde Kindern beispielsweise zugestanden, auf dem Garagenhof zu spielen. Die Nachbarn mussten den Lärm ertragen (LG München, Az. 1 T 14129/88).
Im Gegensatz dazu hat das Amtsgerichts Frankfurt in einem Urteil lärmende, Fußball spielende Kinder auf einer Grünfläche zwischen zwei Wohnblöcken als ein Grund für Mietminderung akzeptiert. Der Mieter durfte die Miete um fünf Prozent reduzieren (AG Frankfurt, Az. 33 C 1726704-13).
Neben dem Lärm sind Grillgeruch und Grillrauch ein häufiger Grund für Streit zwischen Nachbarn.
„Grillt ein Nachbar gelegentlich, beispielsweise parallel zu Fußballspielen, muss der betroffene Nachbar dies ertragen. Gartenbesitzer können dem Nachbarn selbst häufiges Grillen nicht untersagen, solange eine Rauchentwicklung vermieden wird und die Beeinträchtigung damit erträglich ist. Das Landgericht München hatte in einem Fall entschieden, dass selbst 16 Grillabende in vier Monaten nicht zu beanstanden sind (LG München I, Az. 15 S 22735/03).
Allerdings urteilen die Gerichte hier unterschiedlich. Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart seien beispielsweise dreimal zwei Stunden Grillen im Jahr ausreichend (Az. 10 T 359/96). Es empfiehlt sich daher, eine Belästigung des Nachbarn möglichst zu vermeiden und ihn rechtzeitig auf das Fußball- beziehungsweise Grillfest hinzuweisen.
Fußballbegeisterung kann auch zu ästhetischen Belästigungen führen.
Beispielsweise wenn ein Nachbar sein Grundstück mit 11 Fußball-Gartenzwergen schmückt. Das Amtsgericht Grünstadt hat entschieden, dass jeder unabhängig von ästhetischen Bedenken grundsätzlich so viele Gartenzwerge in seinem Garten aufstellen darf, wie er möchte. Ausnahmen bilden jedoch anstößige oder obszöne Gartenzwerge (AG Grünstadt, Az. 2a C 334/9). Das heißt: Fußballspielende Zwerge sind erlaubt, nackt sein dürfen sie nicht.
Quelle: PM IVD
Die neue Bundesligasaison hat begonnen. Viele Mieter und Eigentümer haben sich vom Fußballfieber anstecken lassen. Dem fangerechten Fußballgenuss werden allerdings von den Gerichten Grenzen gesetzt. Andererseits fallen einige Urteile auch fußballfreundlich aus.
Hierzu zählen beispielsweise Fälle, in denen Hauseigentümer in der Nähe eines Fußballstadions wohnen und sich vom Fußballlärm gestört fühlen.
Sie müssen den Lärm der Fußballspiele in Kauf nehmen.
Das Landgericht Aachen hat die Klage eines Anwohners gegen den Verein Alemannia Aachen auf Schadenersatz abgewiesen, da die Lärmschutzgrenzwerte nur bei Torjubel punktuell überschritten werden (LG Aachen, Az. 9 O 533/05). Dies gilt auch, wenn ein Verein beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus noch in einer unteren Klassen spielt – und zunächst nur wenig Lärm durch geringe Zuschauerzahlen zu befürchten ist – der Verein jedoch in den Folgejahren aufsteigt. Der Bewohner muss damit rechnen, dass der Verein erfolgreich spielt und gegebenenfalls aufsteigt. Ist er Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Geschützt werden Eigentümer und Mieter hingegen vor Lärm, wenn Nachbarn im Garten oder auf dem Balkon den Sieg ihrer Mannschaft feiern wollen.
In Wohngebieten darf ab 22 Uhr keine Lärmbelästigung von der Feier im Garten oder auf dem Balkon mehr ausgehen. Als Maßstab für die Belästigung gilt, dass der Betroffene auch bei geschlossenem Fenster nicht schlafen kann (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss Owi 475/89I). Eine Lösung wäre, die Nachbarn mitfeiern zu lassen. Anderenfalls sollte die Feier nach innen verlagert werden.
Eine Feier im Innern hat einen weiteren Vorteil, wie ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz zeigt. Ein alkoholisierter Fußballfan hatte auf dem Balkon ein Spiel im Fernsehen gesehen und war beim Torjubel abgestürzt. In diesem Fall musste die private Unfallversicherung des Geschädigten keine Leistungen zahlen (AG Koblenz, Az. 15 C 3047/08).
Lärm verursachen nicht nur jubelnde Erwachsene, sondern häufig auch Kinder, die auf Spiel- oder Bolzplätze in ihrer Freizeit Fußball spielen.
Gegen den Fußballlärm auf den Spielplätzen können angrenzende Mieter in der Regel nicht vorgehen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist vor allem bei Kindern bis zwölf Jahren auch auf Spielplätzen in reinen Wohngebieten lautstarkes Spielen erlaubt (Az. 9 A 9014/91).
Wenn Kinder in der Wohnungsnähe keinen Spielplatz haben und direkt vor dem Haus spielen, kommt es auf den Einzelfall an.
In einem Urteil des Landgerichts München wurde Kindern beispielsweise zugestanden, auf dem Garagenhof zu spielen. Die Nachbarn mussten den Lärm ertragen (LG München, Az. 1 T 14129/88).
Im Gegensatz dazu hat das Amtsgerichts Frankfurt in einem Urteil lärmende, Fußball spielende Kinder auf einer Grünfläche zwischen zwei Wohnblöcken als ein Grund für Mietminderung akzeptiert. Der Mieter durfte die Miete um fünf Prozent reduzieren (AG Frankfurt, Az. 33 C 1726704-13).
Neben dem Lärm sind Grillgeruch und Grillrauch ein häufiger Grund für Streit zwischen Nachbarn.
„Grillt ein Nachbar gelegentlich, beispielsweise parallel zu Fußballspielen, muss der betroffene Nachbar dies ertragen. Gartenbesitzer können dem Nachbarn selbst häufiges Grillen nicht untersagen, solange eine Rauchentwicklung vermieden wird und die Beeinträchtigung damit erträglich ist. Das Landgericht München hatte in einem Fall entschieden, dass selbst 16 Grillabende in vier Monaten nicht zu beanstanden sind (LG München I, Az. 15 S 22735/03).
Allerdings urteilen die Gerichte hier unterschiedlich. Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart seien beispielsweise dreimal zwei Stunden Grillen im Jahr ausreichend (Az. 10 T 359/96). Es empfiehlt sich daher, eine Belästigung des Nachbarn möglichst zu vermeiden und ihn rechtzeitig auf das Fußball- beziehungsweise Grillfest hinzuweisen.
Fußballbegeisterung kann auch zu ästhetischen Belästigungen führen.
Beispielsweise wenn ein Nachbar sein Grundstück mit 11 Fußball-Gartenzwergen schmückt. Das Amtsgericht Grünstadt hat entschieden, dass jeder unabhängig von ästhetischen Bedenken grundsätzlich so viele Gartenzwerge in seinem Garten aufstellen darf, wie er möchte. Ausnahmen bilden jedoch anstößige oder obszöne Gartenzwerge (AG Grünstadt, Az. 2a C 334/9). Das heißt: Fußballspielende Zwerge sind erlaubt, nackt sein dürfen sie nicht.
Quelle: PM IVD
Liebe macht so manchen blind.
Rasend vor Eifersucht schritt ein liebestoller Pfau im vergangenen Jahr mit Schnabel und Krallen zur Tat. Immer wieder pickte er auf den vermeintlichen Konkurrenten ein.
Doch der attackierte Nebenbuhler war in Wirklichkeit er selbst. Er bekämpte sein Spiegelbild in einem glänzenden Werkswagen der Daimler AG.
Die tierische Tat hat die Justiz einige Zeit beschäftigt: Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht fordert die Daimler AG 2.878 Euro Schadenersatz für den zerkratzten Werkswagen.
"Schadenersatzklagen gegen Tiere kommen schon öfter vor, allerdings handelt es sich bei dem Verursacher nicht oft um einen Pfau", sagt Amtsgerichtssprecher Carl Blomenkamp.
Am Dienstag (30.09.08) verurteilte das Amtsgericht den Landwirt, auf dessen Hof der Pfau lebt, zu Schadenersatz in der geforderten Geldhöhe.
Rasend vor Eifersucht schritt ein liebestoller Pfau im vergangenen Jahr mit Schnabel und Krallen zur Tat. Immer wieder pickte er auf den vermeintlichen Konkurrenten ein.
Doch der attackierte Nebenbuhler war in Wirklichkeit er selbst. Er bekämpte sein Spiegelbild in einem glänzenden Werkswagen der Daimler AG.
Die tierische Tat hat die Justiz einige Zeit beschäftigt: Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht fordert die Daimler AG 2.878 Euro Schadenersatz für den zerkratzten Werkswagen.
"Schadenersatzklagen gegen Tiere kommen schon öfter vor, allerdings handelt es sich bei dem Verursacher nicht oft um einen Pfau", sagt Amtsgerichtssprecher Carl Blomenkamp.
Am Dienstag (30.09.08) verurteilte das Amtsgericht den Landwirt, auf dessen Hof der Pfau lebt, zu Schadenersatz in der geforderten Geldhöhe.
Verschmutzter Hauseingang rechtfertigt Mietminderung
Ist der Eingangsbereich eines Mietshauses durch Farbschmierereien verunziert und nahezu ständig durch Hundekot verschmutzt, so kann dies eine Mietminderung in Höhe von fünf Prozent rechtfertigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
(Az.: 219 C 20/07)
So hatte eine Frau die Miete gemindert. Zur Begründung führte sie „unzumutbare Zustände im Eingangsbereich des Wohnhauses“ an.
Die Mieterin beklagte sich insbesondere darüber, dass der Eingangsbereich immer wieder mit Farbschmierereien verunstaltet werde. Außerdem, so die Frau, erledigten sehr häufig Hunde ihr „Geschäft“ im Hauseingang, der deshalb nahezu ständig verunreinigt sei. Die Vermieterin unternehme nichts, um Abhilfe zu schaffen.
Als die Vermieterin auf Zahlung der vollen Miete bestand, traf man sich vor Gericht, und das Amtsgericht Köln entschied den Fall wie folgt:
Der Zustand des Hauseingangs, so das Urteil, wirke sich auf die Nutzung einer Mietwohnung aus. Werde er durch Farbschmierereien verunstaltet bzw. durch Hundeexkremente verunreinigt, so könne ein solcher Zustand nicht mehr als vertragsgemäß angesehen werden. Schließlich, so der Amtsrichter weiter, hätten beim Einzug der Mieterin noch keine derartigen Verhältnisse im Haus geherrscht.
Die Verunreinigungen und Verunstaltungen rechtfertigten eine Mietminderung, so das Gericht. Diese sei hier mit 5 Prozent anzusetzen.
Lesen Sie auch:
(eine Auswahl)
? BGH zu Wohnnebenkosten
? Heizperiode - die Pflicht des Vermieters
? Strenge Lüftungspläne laut Urteil unzumutbar
? Mieter macht Mietminderung von 50 Prozent geltend, da...
? Mietschulden: Kein Geld - trotzdem Wasser und Strom!
? Mobilfunkantenne kein Mietminderungsgrund
? Über das Hofleben - Hier einige hoffähige Regeln.
? Stärkerer Verkehrslärm rechtfertigt Mietminderung
? Ist nicht mit Mietminderung bei geringen Mängeln
? Mietminderung wegen zu hoher Heizkosten
Ist der Eingangsbereich eines Mietshauses durch Farbschmierereien verunziert und nahezu ständig durch Hundekot verschmutzt, so kann dies eine Mietminderung in Höhe von fünf Prozent rechtfertigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
(Az.: 219 C 20/07)
So hatte eine Frau die Miete gemindert. Zur Begründung führte sie „unzumutbare Zustände im Eingangsbereich des Wohnhauses“ an.
Die Mieterin beklagte sich insbesondere darüber, dass der Eingangsbereich immer wieder mit Farbschmierereien verunstaltet werde. Außerdem, so die Frau, erledigten sehr häufig Hunde ihr „Geschäft“ im Hauseingang, der deshalb nahezu ständig verunreinigt sei. Die Vermieterin unternehme nichts, um Abhilfe zu schaffen.
Als die Vermieterin auf Zahlung der vollen Miete bestand, traf man sich vor Gericht, und das Amtsgericht Köln entschied den Fall wie folgt:
Der Zustand des Hauseingangs, so das Urteil, wirke sich auf die Nutzung einer Mietwohnung aus. Werde er durch Farbschmierereien verunstaltet bzw. durch Hundeexkremente verunreinigt, so könne ein solcher Zustand nicht mehr als vertragsgemäß angesehen werden. Schließlich, so der Amtsrichter weiter, hätten beim Einzug der Mieterin noch keine derartigen Verhältnisse im Haus geherrscht.
Die Verunreinigungen und Verunstaltungen rechtfertigten eine Mietminderung, so das Gericht. Diese sei hier mit 5 Prozent anzusetzen.
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(eine Auswahl)
? BGH zu Wohnnebenkosten
? Heizperiode - die Pflicht des Vermieters
? Strenge Lüftungspläne laut Urteil unzumutbar
? Mieter macht Mietminderung von 50 Prozent geltend, da...
? Mietschulden: Kein Geld - trotzdem Wasser und Strom!
? Mobilfunkantenne kein Mietminderungsgrund
? Über das Hofleben - Hier einige hoffähige Regeln.
? Stärkerer Verkehrslärm rechtfertigt Mietminderung
? Ist nicht mit Mietminderung bei geringen Mängeln
? Mietminderung wegen zu hoher Heizkosten
Warmes Wasser muss in der Mietwohnung zügig verfügbar sein.
Eine Temperatur von 55 Grad muss kurzfristig erreicht werden können - spätestens nach Ablaufen von drei Litern, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin erläutert.
So habe das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Mietminderung von 3,5 Prozent gerechtfertigt ist, wenn dazu 15 Liter notwendig sind (Az.: 67 S 26/07).
Ähnlich hat der Darstellung des Mieterbundes zufolge das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden (Az.: 211 C 70/06):
Hier urteilten die Richter, dass 5 Prozent Mietminderung zulässig waren, weil 40 Grad erst nach Ablaufen von 20 Litern Wasser erreicht wurden.
Eine Temperatur von 55 Grad muss kurzfristig erreicht werden können - spätestens nach Ablaufen von drei Litern, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin erläutert.
So habe das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Mietminderung von 3,5 Prozent gerechtfertigt ist, wenn dazu 15 Liter notwendig sind (Az.: 67 S 26/07).
Ähnlich hat der Darstellung des Mieterbundes zufolge das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden (Az.: 211 C 70/06):
Hier urteilten die Richter, dass 5 Prozent Mietminderung zulässig waren, weil 40 Grad erst nach Ablaufen von 20 Litern Wasser erreicht wurden.
Chronisch Kranke können möglicherweise damit rechnen, dass ihr Arzt ihnen wieder häufiger Krankenfahrten auf Kosten ihrer Krankenkasse verordnet.
Denn das Bundessozialgericht in Kassel gab in einem Grundsatzurteil einer Patientin Recht, die damit die Übernahme der Kosten erstritt (Az: B 1 KR 27/07).
Die Frau musste einmal in der Woche zu einer speziellen LDL-Cholesterin-Behandlung zu einer 60 Kilometer entfernten Ambulanz reisen. Die Krankenkasse der Frau weigerte sich, die Fahrten zu zahlen - mit der Begründung, für eine Fahrtkostengewährung seien mindestens zwei Behandlungen pro Woche erforderlich.
Die Richter waren dagegen der Ansicht, dass für die Kostenübernahme vor allem entscheidend sei, wie lang die Behandlung insgesamt erfolgen müsse.
(dpa)
Denn das Bundessozialgericht in Kassel gab in einem Grundsatzurteil einer Patientin Recht, die damit die Übernahme der Kosten erstritt (Az: B 1 KR 27/07).
Die Frau musste einmal in der Woche zu einer speziellen LDL-Cholesterin-Behandlung zu einer 60 Kilometer entfernten Ambulanz reisen. Die Krankenkasse der Frau weigerte sich, die Fahrten zu zahlen - mit der Begründung, für eine Fahrtkostengewährung seien mindestens zwei Behandlungen pro Woche erforderlich.
Die Richter waren dagegen der Ansicht, dass für die Kostenübernahme vor allem entscheidend sei, wie lang die Behandlung insgesamt erfolgen müsse.
(dpa)
Fährt ein Autofahrer seinen falsch geparkten Wagen kurz vor dem Abschleppen weg, muss er trotzdem Kosten für den Abschleppdienst tragen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil.
(Az.: drei K 416/08.KO)
Das beauftragte Abschleppunternehmen könne dann die Hälfte des Entgeltes berechnen, das nach dem Abschleppen in Rechnung gestellt worden wäre. Dies gelte auch, wenn nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug abgeschleppt und auch hierfür Kosten in Rechnung gestellt worden seien .
Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die ihren Wagen im absoluten Halteverbot in Koblenz geparkt hatte. Bevor das Auto abgeschleppt wurde, fuhr die Frau ihren Wagen weg.
Der Abschleppdienst entfernte daraufhin ein anderes Fahrzeug. Die Frau erhielt dennoch eine Rechnung, die auch die Kosten für den abgebrochenen Abschleppvorgang beinhaltete.
Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil.
(Az.: drei K 416/08.KO)
Das beauftragte Abschleppunternehmen könne dann die Hälfte des Entgeltes berechnen, das nach dem Abschleppen in Rechnung gestellt worden wäre. Dies gelte auch, wenn nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug abgeschleppt und auch hierfür Kosten in Rechnung gestellt worden seien .
Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die ihren Wagen im absoluten Halteverbot in Koblenz geparkt hatte. Bevor das Auto abgeschleppt wurde, fuhr die Frau ihren Wagen weg.
Der Abschleppdienst entfernte daraufhin ein anderes Fahrzeug. Die Frau erhielt dennoch eine Rechnung, die auch die Kosten für den abgebrochenen Abschleppvorgang beinhaltete.
Eine Bank muss ein Guthaben auch dann auszahlen, wenn die letzte Eintragung im Sparbuch schon mehr als 20 Jahre zurückliegt.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass sie das Geld bereits ausgezahlt hat.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor
(Az.: 3 U 39/08).
Ein Kunde hatte 1971 ein Konto eröffnet und das Sparbuch zur Sicherheit für ein Baudarlehen an eine Bausparkasse übergeben. Das Darlehen war 1982 bereits abbezahlt. Dennoch sandte die Bausparkasse das Büchlein erst 2005 zurück.
Von der Bank verlangte der Mann die Auszahlung des ausgewiesenen Guthabens von rund 8000 Euro. Die Bank hielt dagegen, dass der Mann das Konto schon 1982 aufgelöst und das Institut ihm das Geld ausgezahlt habe. Nachweisen konnte die Bank das aber nur mit unvollständigen Daten. Das Landgericht hatte noch entschieden, der Mann sei in der Beweispflicht - er müsse nachweisen, dass die Bank nicht an ihn gezahlt habe.
Das Oberlandesgericht sah das anders.
Sparbücher erbringen demzufolge den vollen Beweis für das Bestehen eines Guthabens.
Bankinterne Unterlagen könnten dem nicht entgegen gehalten werden. Buchungen ohne Vorlage des Sparbuchs seien unzulässig. Wenn eine Bank auszahlt, ohne das im Sparbuch zu vermerken, sei das ihr eigenes Fehlverhalten.
(dpa)
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass sie das Geld bereits ausgezahlt hat.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor
(Az.: 3 U 39/08).
Ein Kunde hatte 1971 ein Konto eröffnet und das Sparbuch zur Sicherheit für ein Baudarlehen an eine Bausparkasse übergeben. Das Darlehen war 1982 bereits abbezahlt. Dennoch sandte die Bausparkasse das Büchlein erst 2005 zurück.
Von der Bank verlangte der Mann die Auszahlung des ausgewiesenen Guthabens von rund 8000 Euro. Die Bank hielt dagegen, dass der Mann das Konto schon 1982 aufgelöst und das Institut ihm das Geld ausgezahlt habe. Nachweisen konnte die Bank das aber nur mit unvollständigen Daten. Das Landgericht hatte noch entschieden, der Mann sei in der Beweispflicht - er müsse nachweisen, dass die Bank nicht an ihn gezahlt habe.
Das Oberlandesgericht sah das anders.
Sparbücher erbringen demzufolge den vollen Beweis für das Bestehen eines Guthabens.
Bankinterne Unterlagen könnten dem nicht entgegen gehalten werden. Buchungen ohne Vorlage des Sparbuchs seien unzulässig. Wenn eine Bank auszahlt, ohne das im Sparbuch zu vermerken, sei das ihr eigenes Fehlverhalten.
(dpa)
Nach einem notariellen Erbverzicht haben Kinder keinerlei Ansprüche mehr auf das Vermögen ihrer Eltern.
Das gilt auch dann, wenn dieses später noch beträchtlich anwächst. So ein Urteil des Landgerichts Coburg
(Az.: 21 O 295/08).
Daher sollten Kinder einen solchen Erbverzicht sorgfältig prüfen.
In dem Fall hatte eine Frau 1972 ein Hausgrundstück als Abfindung angenommen und auf weiteres Erbe ihrer Mutter verzichtet. Zu dem Zeitpunkt besaß die Mutter kein weiteres Vermögen. Sie erbte später aber ein Haus und mehrere Grundstücke. Nach dem Tod der Mutter verklagte die Frau ihren Bruder auf den Pflichtteil an dem nachträglich erworbenen Vermögen.
Das Gericht wies die Klage ab: Der Erbverzicht sei uneingeschränkt wirksam. Selbst ein Pflichtteil am späten Reichtum der Eltern stehe Kindern nach einem Verzicht nicht mehr zu.
(dpa)
Das gilt auch dann, wenn dieses später noch beträchtlich anwächst. So ein Urteil des Landgerichts Coburg
(Az.: 21 O 295/08).
Daher sollten Kinder einen solchen Erbverzicht sorgfältig prüfen.
In dem Fall hatte eine Frau 1972 ein Hausgrundstück als Abfindung angenommen und auf weiteres Erbe ihrer Mutter verzichtet. Zu dem Zeitpunkt besaß die Mutter kein weiteres Vermögen. Sie erbte später aber ein Haus und mehrere Grundstücke. Nach dem Tod der Mutter verklagte die Frau ihren Bruder auf den Pflichtteil an dem nachträglich erworbenen Vermögen.
Das Gericht wies die Klage ab: Der Erbverzicht sei uneingeschränkt wirksam. Selbst ein Pflichtteil am späten Reichtum der Eltern stehe Kindern nach einem Verzicht nicht mehr zu.
(dpa)
Wenn der Wind ums Cabrio pfeift
Ein Cabrio erwirbt man zwar üblicherweise, damit man sich je nach Lust, Laune und Wetter den Fahrtwind um die Ohren pfeifen lassen kann. Ertönt jedoch auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kann das sehr schnell sehr störend sein und jedenfalls bei einem Luxusauto auch zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Verkäuferin einer Nobelkarosse zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 Euro verurteilt wurde.
Trotz mehrerer Reparaturversuche hatte sie das durch eine Antenne verursachte Pfeifen nicht beseitigen können. Das Gericht bewertete das abnorme Fahrgeräusch als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte.
Sachverhalt
Die Käuferin hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 Euro erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h auftraten.
Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".
Gerichtsentscheidung
Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch.
Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, das es sich um ein ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 kosten.
Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.
(Urteil Az.: 22 O 513/07, rechtskräftig)
PM LG Coburg
Ein Cabrio erwirbt man zwar üblicherweise, damit man sich je nach Lust, Laune und Wetter den Fahrtwind um die Ohren pfeifen lassen kann. Ertönt jedoch auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kann das sehr schnell sehr störend sein und jedenfalls bei einem Luxusauto auch zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Verkäuferin einer Nobelkarosse zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 Euro verurteilt wurde.
Trotz mehrerer Reparaturversuche hatte sie das durch eine Antenne verursachte Pfeifen nicht beseitigen können. Das Gericht bewertete das abnorme Fahrgeräusch als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte.
Sachverhalt
Die Käuferin hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 Euro erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h auftraten.
Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".
Gerichtsentscheidung
Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch.
Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, das es sich um ein ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 kosten.
Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.
(Urteil Az.: 22 O 513/07, rechtskräftig)
PM LG Coburg
Wasserversorgung: Wer muss zahlen?
Besteht zwischen einem Wasserversorger und dem Mieter eines Hauses ein Vertrag über Wasserlieferung und Entwässerung, kann sich der Versorger auch bei Insolvenz des Mieters nicht am Hauseigentümer schadlos halten. Dies gilt sogar, wenn kein ausdrücklicher Vertrag mit dem Mieter besteht, dieser aber immer das Wasser direkt beim Versorger bezahlt hat.
Versorgungsunternehmen dürfen sich nicht aussuchen, von wem sie Gebühren kassieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Fall:
Ein Mieter zahlte jahrelang die Gebühren für Wasserlieferung und Entwässerung direkt beim Versorgungsunternehmen. Dann wurde er zahlungsunfähig. Der Versorger wandte sich daraufhin mit seinen Forderungen an den Vermieter - mit dem Hinweis, dass mit der Abnahme von Wasser normalerweise ein Vertrag zwischen Hauseigentümer und Versorger zustande komme.
Der Bundesgerichtshof war anderer Ansicht.
Hier sei bereits zuvor ein Vertragsverhältnis mit dem Mieter zustande gekommen. Dafür müsse nicht einmal ein schriftlicher Vertrag vorliegen - jahrelanges Wasserverbrauchen und direktes Bezahlen beim Versorger reichten aus. Pro Grundstück könne es logischerweise nur einen Wasserversorgungsvertrag geben.
Daher: Kein Anspruch gegen den Hauseigentümer.
(BGH, Az. VIII ZR 293/07)
Besteht zwischen einem Wasserversorger und dem Mieter eines Hauses ein Vertrag über Wasserlieferung und Entwässerung, kann sich der Versorger auch bei Insolvenz des Mieters nicht am Hauseigentümer schadlos halten. Dies gilt sogar, wenn kein ausdrücklicher Vertrag mit dem Mieter besteht, dieser aber immer das Wasser direkt beim Versorger bezahlt hat.
Versorgungsunternehmen dürfen sich nicht aussuchen, von wem sie Gebühren kassieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Fall:
Ein Mieter zahlte jahrelang die Gebühren für Wasserlieferung und Entwässerung direkt beim Versorgungsunternehmen. Dann wurde er zahlungsunfähig. Der Versorger wandte sich daraufhin mit seinen Forderungen an den Vermieter - mit dem Hinweis, dass mit der Abnahme von Wasser normalerweise ein Vertrag zwischen Hauseigentümer und Versorger zustande komme.
Der Bundesgerichtshof war anderer Ansicht.
Hier sei bereits zuvor ein Vertragsverhältnis mit dem Mieter zustande gekommen. Dafür müsse nicht einmal ein schriftlicher Vertrag vorliegen - jahrelanges Wasserverbrauchen und direktes Bezahlen beim Versorger reichten aus. Pro Grundstück könne es logischerweise nur einen Wasserversorgungsvertrag geben.
Daher: Kein Anspruch gegen den Hauseigentümer.
(BGH, Az. VIII ZR 293/07)
Eine Strafanzeige eines Arbeitnehmers gegen den Chef ist kein Grund zur fristlosen Kündigung wegen "Vertrauensverlusts".
Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
(AG Frankfurt, 18 Ca 4736/08)
Die Richter gaben der Klage eines Taxifahrers gegen einen Fuhrunternehmer statt. Sie erklärten dessen fristlose Entlassung für gegenstandslos. Zwischen dem Fahrer und seinem Chef hatte es immer wieder Streitigkeiten gegeben.
Im Verlauf einer dieser Auseinandersetzungen platzte dem Chef offenbar der Kragen. Er rief unter anderem: "Ich bringe dich um". Der Arbeitnehmer erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Bedrohung. Der Vorgesetzte reagierte mit der fristlosen Kündigung.
Laut Urteil hat in einem Rechtsstaat jeder Arbeitnehmer das Recht, Kollegen oder Vorgesetzte anzuzeigen, wenn er von diesen bedroht wurde. Eine Berechtigung zur fristlosen Kündigung ergebe sich für die Firma auch dann nicht, wenn das Verhältnis zu dem Arbeitnehmer empfindlich gestört wurde.
Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter Überstunden nur bezahlen, wenn er sie entweder angeordnet oder nachträglich gebilligt hat.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
(LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 390/08)
Ein Anspruch auf Bezahlung kann nach dem Richterspruch ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, dass die Überstunden notwendig waren, um das Arbeitspensum zu schaffen.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Metzgermeisters ab. Der Kläger verlangte unter anderem von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von 711 Überstunden. Seine Arbeitszeit habe zwar eigentlich bei 40 Stunden wöchentlich gelegen - tatsächlich habe er täglich mehr als 14 Stunden gearbeitet. Konkrete Nachweise legte der Metzger nicht vor.
Das LAG wies die Forderung des Mannes daher zurück. Selbst wenn er so lange gearbeitet habe, fehle eine nachvollziehbare Aufstellung, womit er in dieser Zeit konkret beschäftigt gewesen sei. Pauschale Behauptungen, die berufliche Stellung im Unternehmen habe den hohen Einsatz erfordert, genügten nicht.
Der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens kann sich nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.
Zwar hat nach der Pleite nicht mehr der Geschäftsführer, sondern der Insolvenzverwalter das Sagen im Unternehmen. Dennoch werde der Geschäftsführer rechtlich dadurch nicht zum Arbeitnehmer, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Geklagt hatte ein Metzgermeister. Bis zur Insolvenz war er Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet war, beschäftigte ihn der Insolvenzverwalter erst weiter. Etwa ein halbes Jahr später kündigte er ihm.
Der Metzgermeister erhob daraufhin Kündigungsschutzklage, die das Gericht nun abwies.
(LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 162/08)
Die besonderen Anforderungen an eine Kündigung, die das Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer vorsehe, könnten hier nicht gelten. Als Alleingesellschafter und Geschäftsführer leiste der Kläger weiterhin "eigennützige Arbeit" und nicht wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer "fremdnützige Arbeit".
Erklärt ein Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten, keine Lust mehr zum Arbeiten zu haben, rechtfertigt dies noch keine fristlose Kündigung.
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.
(AG Frankfurt, 7 C2301/08)
Die fristlose Kündigung eines Frachtabfertigers bei einem Logistik-Unternehmen wurde für unwirksam erklärt. Eine wegen anderer Verstöße ausgesprochene ordentliche Kündigung wurde jedoch für rechtens befunden.
Zwischen dem Mitarbeiter und seinen Vorgesetzten war es immer wieder zu Spannungen wegen zu spät eingereichter Atteste gekommen. Bei einem weiteren Streit äußerte der Frachtabfertiger in seinem Ärger, er habe überhaupt keine Lust mehr zum Arbeiten. Die Firma nahm diese Äußerung zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Es sei ihr nicht zumutbar, derart unmotivierte Mitarbeiter weiter beschäftigen zu müssen.
Laut Urteil wurde die Äußerung jedoch im Zorn ohne "ernsthaft erkennbaren Abkehrwillen" des Arbeitnehmers gemacht. Solange nicht nachgewiesen werden könne, dass der Arbeitnehmer derartige Äußerungen "aus Überzeugung und mit entsprechender Ernsthaftigkeit" getätigt habe, komme eine fristlose Kündigung nicht infrage.
Arbeitet ein Teilzeit-Mitarbeiter über längere Zeit hinweg faktisch Vollzeit, steht ihm auch eine volle Stelle zu.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.
(LAG Köln, 7 Sa 864/07)
Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Tatsächlich kam der Mann aber auf eine monatliche Arbeitszeit von mehr als 180 Stunden. Er verlangte daraufhin die Umwandlung seiner Stelle in eine Vollzeitstelle - und bekam vor Gericht recht.
Der Arbeitgeber wandte zwar ein, dass in seinem Betrieb keine Vollzeitstellen frei wären. Das sahen die Richter aber anders: Die Behauptung des Arbeitgebers werde durch die Realität widerlegt, da der Kläger in den vergangenen drei Jahren wie eine Vollzeitkraft eingesetzt worden sei.
Auch hatte der Chef dem Kläger zufolge im Internet fünf Vollzeitstellen ausgeschrieben. Das Argument des Arbeitgebers, nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, sei daher hinfällig und als vorgeschoben zu betrachten.
Demnach können Arbeitnehmer in solchen Fällen die Umwandlung ihrer Teilzeitstelle in eine ganze Stelle verlangen. In dem Fall hatte ein Mann geklagt, der in der Gastronomie als Teilzeitkraft tätig war.
Autofahrer sollten an abgemeldeten Fahrzeugen besser nicht arbeiten.
Denn wer während der Reparatur an einem abgemeldeten Wagen einen Schaden verursacht, sei wegen einer Versicherungslücke nicht durch die Privathaftpflicht geschützt.
So ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
(OLG I-4 U 191/97)
In dem Fall hatte der Kläger sein abgemeldetes Auto repariert und beim Starten des Motors einen Brand ausgelöst, der ein fremdes Gebäude beschädigte.
Das Gericht entschied, dass die Privathaftpflicht des Mannes den Schaden nicht übernehmen müsse. Gemäß der sogenannten Benzinklausel müssten Unfälle beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs stets durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ist das Auto abgemeldet, besteht jedoch kein Versicherungsschutz - und der Halter muss selbst für den Schaden aufkommen.
Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
(AG Frankfurt, 18 Ca 4736/08)
Die Richter gaben der Klage eines Taxifahrers gegen einen Fuhrunternehmer statt. Sie erklärten dessen fristlose Entlassung für gegenstandslos. Zwischen dem Fahrer und seinem Chef hatte es immer wieder Streitigkeiten gegeben.
Im Verlauf einer dieser Auseinandersetzungen platzte dem Chef offenbar der Kragen. Er rief unter anderem: "Ich bringe dich um". Der Arbeitnehmer erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Bedrohung. Der Vorgesetzte reagierte mit der fristlosen Kündigung.
Laut Urteil hat in einem Rechtsstaat jeder Arbeitnehmer das Recht, Kollegen oder Vorgesetzte anzuzeigen, wenn er von diesen bedroht wurde. Eine Berechtigung zur fristlosen Kündigung ergebe sich für die Firma auch dann nicht, wenn das Verhältnis zu dem Arbeitnehmer empfindlich gestört wurde.
Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter Überstunden nur bezahlen, wenn er sie entweder angeordnet oder nachträglich gebilligt hat.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
(LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 390/08)
Ein Anspruch auf Bezahlung kann nach dem Richterspruch ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, dass die Überstunden notwendig waren, um das Arbeitspensum zu schaffen.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Metzgermeisters ab. Der Kläger verlangte unter anderem von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von 711 Überstunden. Seine Arbeitszeit habe zwar eigentlich bei 40 Stunden wöchentlich gelegen - tatsächlich habe er täglich mehr als 14 Stunden gearbeitet. Konkrete Nachweise legte der Metzger nicht vor.
Das LAG wies die Forderung des Mannes daher zurück. Selbst wenn er so lange gearbeitet habe, fehle eine nachvollziehbare Aufstellung, womit er in dieser Zeit konkret beschäftigt gewesen sei. Pauschale Behauptungen, die berufliche Stellung im Unternehmen habe den hohen Einsatz erfordert, genügten nicht.
Der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens kann sich nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.
Zwar hat nach der Pleite nicht mehr der Geschäftsführer, sondern der Insolvenzverwalter das Sagen im Unternehmen. Dennoch werde der Geschäftsführer rechtlich dadurch nicht zum Arbeitnehmer, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Geklagt hatte ein Metzgermeister. Bis zur Insolvenz war er Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet war, beschäftigte ihn der Insolvenzverwalter erst weiter. Etwa ein halbes Jahr später kündigte er ihm.
Der Metzgermeister erhob daraufhin Kündigungsschutzklage, die das Gericht nun abwies.
(LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 162/08)
Die besonderen Anforderungen an eine Kündigung, die das Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer vorsehe, könnten hier nicht gelten. Als Alleingesellschafter und Geschäftsführer leiste der Kläger weiterhin "eigennützige Arbeit" und nicht wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer "fremdnützige Arbeit".
Erklärt ein Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten, keine Lust mehr zum Arbeiten zu haben, rechtfertigt dies noch keine fristlose Kündigung.
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.
(AG Frankfurt, 7 C2301/08)
Die fristlose Kündigung eines Frachtabfertigers bei einem Logistik-Unternehmen wurde für unwirksam erklärt. Eine wegen anderer Verstöße ausgesprochene ordentliche Kündigung wurde jedoch für rechtens befunden.
Zwischen dem Mitarbeiter und seinen Vorgesetzten war es immer wieder zu Spannungen wegen zu spät eingereichter Atteste gekommen. Bei einem weiteren Streit äußerte der Frachtabfertiger in seinem Ärger, er habe überhaupt keine Lust mehr zum Arbeiten. Die Firma nahm diese Äußerung zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Es sei ihr nicht zumutbar, derart unmotivierte Mitarbeiter weiter beschäftigen zu müssen.
Laut Urteil wurde die Äußerung jedoch im Zorn ohne "ernsthaft erkennbaren Abkehrwillen" des Arbeitnehmers gemacht. Solange nicht nachgewiesen werden könne, dass der Arbeitnehmer derartige Äußerungen "aus Überzeugung und mit entsprechender Ernsthaftigkeit" getätigt habe, komme eine fristlose Kündigung nicht infrage.
Arbeitet ein Teilzeit-Mitarbeiter über längere Zeit hinweg faktisch Vollzeit, steht ihm auch eine volle Stelle zu.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.
(LAG Köln, 7 Sa 864/07)
Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Tatsächlich kam der Mann aber auf eine monatliche Arbeitszeit von mehr als 180 Stunden. Er verlangte daraufhin die Umwandlung seiner Stelle in eine Vollzeitstelle - und bekam vor Gericht recht.
Der Arbeitgeber wandte zwar ein, dass in seinem Betrieb keine Vollzeitstellen frei wären. Das sahen die Richter aber anders: Die Behauptung des Arbeitgebers werde durch die Realität widerlegt, da der Kläger in den vergangenen drei Jahren wie eine Vollzeitkraft eingesetzt worden sei.
Auch hatte der Chef dem Kläger zufolge im Internet fünf Vollzeitstellen ausgeschrieben. Das Argument des Arbeitgebers, nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, sei daher hinfällig und als vorgeschoben zu betrachten.
Demnach können Arbeitnehmer in solchen Fällen die Umwandlung ihrer Teilzeitstelle in eine ganze Stelle verlangen. In dem Fall hatte ein Mann geklagt, der in der Gastronomie als Teilzeitkraft tätig war.
Autofahrer sollten an abgemeldeten Fahrzeugen besser nicht arbeiten.
Denn wer während der Reparatur an einem abgemeldeten Wagen einen Schaden verursacht, sei wegen einer Versicherungslücke nicht durch die Privathaftpflicht geschützt.
So ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
(OLG I-4 U 191/97)
In dem Fall hatte der Kläger sein abgemeldetes Auto repariert und beim Starten des Motors einen Brand ausgelöst, der ein fremdes Gebäude beschädigte.
Das Gericht entschied, dass die Privathaftpflicht des Mannes den Schaden nicht übernehmen müsse. Gemäß der sogenannten Benzinklausel müssten Unfälle beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs stets durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ist das Auto abgemeldet, besteht jedoch kein Versicherungsschutz - und der Halter muss selbst für den Schaden aufkommen.
Wer nach einem Unfall auf den Schreck Alkohol trinkt, verliert nicht ohne weiteres den Versicherungsschutz.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
Vielmehr müsse die Versicherung beweisen, dass der Autofahrer nach dem Unfall Alkohol getrunken hat, um eine Trunkenheitsfahrt zu verschleiern. Ein grundsätzliches Verbot des sogenannten Nachtrunks bestehe versicherungsrechtlich nicht
(Az.: 12 U 13/08).
In dem Fall war der Sohn des Klägers mit dem Auto des Vaters nachts von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Er entfernte sich vom Unfallort. Eine am Mittag des nächsten Tages entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,66 Promille.
Der Sohn gab an, zu Hause auf den Schreck Alkohol getrunken zu haben. Die Versicherung argumentierte, sie müsse nicht zahlen, da der Sohn des Klägers dadurch die Wahrheitsfindung erschwert habe.
Stichworte: Versicherungsbetrug , Schadensfall , Schadenersatz
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
Vielmehr müsse die Versicherung beweisen, dass der Autofahrer nach dem Unfall Alkohol getrunken hat, um eine Trunkenheitsfahrt zu verschleiern. Ein grundsätzliches Verbot des sogenannten Nachtrunks bestehe versicherungsrechtlich nicht
(Az.: 12 U 13/08).
In dem Fall war der Sohn des Klägers mit dem Auto des Vaters nachts von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Er entfernte sich vom Unfallort. Eine am Mittag des nächsten Tages entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,66 Promille.
Der Sohn gab an, zu Hause auf den Schreck Alkohol getrunken zu haben. Die Versicherung argumentierte, sie müsse nicht zahlen, da der Sohn des Klägers dadurch die Wahrheitsfindung erschwert habe.
Stichworte: Versicherungsbetrug , Schadensfall , Schadenersatz
Wenn Nachbarschaftslärm das übliche Maß nicht übersteigt, muss er von den anderen Mietern hingenommen werden.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
(Az: 5 U 1336/08)
In diesem Fall fühlte sich ein Rechtsanwalt in seinen Kanzleiräumen von einer Nachbarsfamilie gestört. Konkret brachten den Anwalt Polter-, Stapf-, Hüpf-, Scharr- und Rollgeräusche sowie laute Musik aus der über ihm gelegenen Wohnung auf.
Daher nahm er den Vermieter auf "Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen" in Anspruch.
Die Trittschalldämmung im Haus entspreche aber dem üblichen Standard, entschieden die Richter. Nachdem sie sich vor Ort einen Eindruck vom Ausmaß der Geräuschbeeinträchtigungen verschafft hatten, wiesen sie das Anliegen des Anwalts ab. Das Maß der Geräusche sei hinnehmbar. Und es sei dem Vermieter nicht verboten, die über der Anwaltskanzlei gelegene Wohnung an eine lebhafte Familie zu vermieten.
Stichworte: Urteile , Miete ,
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
(Az: 5 U 1336/08)
In diesem Fall fühlte sich ein Rechtsanwalt in seinen Kanzleiräumen von einer Nachbarsfamilie gestört. Konkret brachten den Anwalt Polter-, Stapf-, Hüpf-, Scharr- und Rollgeräusche sowie laute Musik aus der über ihm gelegenen Wohnung auf.
Daher nahm er den Vermieter auf "Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen" in Anspruch.
Die Trittschalldämmung im Haus entspreche aber dem üblichen Standard, entschieden die Richter. Nachdem sie sich vor Ort einen Eindruck vom Ausmaß der Geräuschbeeinträchtigungen verschafft hatten, wiesen sie das Anliegen des Anwalts ab. Das Maß der Geräusche sei hinnehmbar. Und es sei dem Vermieter nicht verboten, die über der Anwaltskanzlei gelegene Wohnung an eine lebhafte Familie zu vermieten.
Stichworte: Urteile , Miete ,
Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und zu wenig Abstand zu seinem Vordermann gehalten hat.
Es spricht daher zunächst einmal der so genannte "Beweis des ersten Anscheins" für die Schuld des Auffahrenden.
Aber die Faustregel "Wer auffährt, hat Schuld" gilt nicht immer, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung zeigt.
Bemerkt nämlich ein Autofahrer während der Fahrt einen Motordefekt, der das Fahrzeug immer langsamer rollen lässt, muss er andere Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es deshalb zu einem Auffahrunfall, muss er ganz überwiegend für den Schaden aufkommen.
Dies entschied das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Leitsatzurteil (Az.: 12 U 5/08).
Das Gericht bezog sich dabei auf §§ 1 Abs.2, 16 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In dem betreffenden Fall war ein Autofahrer auf der Überholspur einer Autobahn unterwegs, als der Fahrzeugmotor mehr und mehr an Kraft verlor und der Wagen immer langsamer wurde. Der Fahrer wechselte deshalb von der linken auf die rechte Spur. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ein anderer Wagen auf.
Nach dem Motto "Wer auffährt, zahlt" wollte der Vordermann Schadensersatz vom nachfolgenden Fahrer einklagen, scheiterte aber mit diesem Begehren in zwei Instanzen.
Das Kammergericht hielt ihm vor, dass er weder Warnblinker gesetzt noch auf andere Weise vor der Gefahr gewarnt habe. Zwar spreche bei einem Auffahrunfall viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall setzte das Gericht den Schuldanteil des Klägers aber doppelt so hoch an wie den des Auffahrenden.
Auf einer Schnellstraße sei nicht damit zu rechnen, dass die Geschwindigkeit des Vordermanns ohne erkennbaren Grund und ohne Warnung reduziert werde, urteilte das Berliner Kammergericht.
(PM ARCD)
Es spricht daher zunächst einmal der so genannte "Beweis des ersten Anscheins" für die Schuld des Auffahrenden.
Aber die Faustregel "Wer auffährt, hat Schuld" gilt nicht immer, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung zeigt.
Bemerkt nämlich ein Autofahrer während der Fahrt einen Motordefekt, der das Fahrzeug immer langsamer rollen lässt, muss er andere Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es deshalb zu einem Auffahrunfall, muss er ganz überwiegend für den Schaden aufkommen.
Dies entschied das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Leitsatzurteil (Az.: 12 U 5/08).
Das Gericht bezog sich dabei auf §§ 1 Abs.2, 16 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In dem betreffenden Fall war ein Autofahrer auf der Überholspur einer Autobahn unterwegs, als der Fahrzeugmotor mehr und mehr an Kraft verlor und der Wagen immer langsamer wurde. Der Fahrer wechselte deshalb von der linken auf die rechte Spur. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ein anderer Wagen auf.
Nach dem Motto "Wer auffährt, zahlt" wollte der Vordermann Schadensersatz vom nachfolgenden Fahrer einklagen, scheiterte aber mit diesem Begehren in zwei Instanzen.
Das Kammergericht hielt ihm vor, dass er weder Warnblinker gesetzt noch auf andere Weise vor der Gefahr gewarnt habe. Zwar spreche bei einem Auffahrunfall viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall setzte das Gericht den Schuldanteil des Klägers aber doppelt so hoch an wie den des Auffahrenden.
Auf einer Schnellstraße sei nicht damit zu rechnen, dass die Geschwindigkeit des Vordermanns ohne erkennbaren Grund und ohne Warnung reduziert werde, urteilte das Berliner Kammergericht.
(PM ARCD)
Name des Arbeitnehmers darf im Zeugnis nicht falsch geschrieben sein
In einem Arbeitszeugnis muss der Name des Arbeitnehmers richtig geschrieben sein. Anderenfalls ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt. Liegt ein titulierter Zeugnisanspruch vor, so kann der Arbeitnehmer bei falscher Schreibweise seines Namens ein Zwangsmittel gegen den Arbeitgeber festsetzen lassen, um so eine Korrektur des Zeugnisses zu erzwingen.
Volltext der Entscheidung ? Hessisches LAG, 12 Ta 250/08
.
Arbeitszeugnisse müssen nicht in jedem Fall mit einer "Dankes- und Wunschformel" abschließen
Arbeitgeber müssen einem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis zumindest dann nicht für die gute Zusammenarbeit danken und für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute wünschen, wenn dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall allenfalls eine bewertungsneutrale Schlussformulierung verlangen, etwa derart, dass der Arbeitgeber ihm für den künftigen Berufsweg alles Gute wünscht.
Volltext der Entscheidung ? LAG Düsseldorf, 12 Sa 505/08
.
Arbeitszeugnisse müssen branchenübliche Formulierungen enthalten
Arbeitgeber müssen in einem Zeugnis grundsätzlich auch auf branchenübliche Aspekte (hier: bei Zeitungsredakteuren) eingehen. Anderenfalls kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf entsprechende Ergänzung des Zeugnisses haben, da die Auslassung ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen kann.
Volltext der Entscheidung ? BAG, 9 AZR 632/07
.
Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zeugnis-Erstellung setzt vorherige Mahnung voraus
Arbeitgeber sind gehalten, innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Endzeugnis zu erteilen. Versäumen sie diese Frist und bleibt allein wegen der Nichtvorlage des Endzeugnisses ein Bewerbungsgespräch des Arbeitnehmers ohne Erfolg, so kommt zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer zuvor die Erteilung des Endzeugnisses angemahnt hat.
Volltext der Entscheidung ? LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 370/08
.
Arbeitgeber dürfen im Arbeitszeugnis keine Auskünfte zu den Leistungen des Arbeitnehmers anbieten
Arbeitgeber dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht anbieten, künftigen Arbeitgebern jederzeit für telefonische Nachfragen über die Arbeitsqualität des Arbeitnehmers zur Verfügung zu stehen. Ein solcher Passus verstößt gegen § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO und ist ersatzlos zu streichen. Er ist objektiv als verschlüsselter Hinweis darauf zu verstehen, dass die im Zeugnis enthaltene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen des Arbeitnehmers entspricht.
Volltext der Entscheidung ? ArbG Herford, 2 Ca 1502/08
.
In einem Arbeitszeugnis muss der Name des Arbeitnehmers richtig geschrieben sein. Anderenfalls ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt. Liegt ein titulierter Zeugnisanspruch vor, so kann der Arbeitnehmer bei falscher Schreibweise seines Namens ein Zwangsmittel gegen den Arbeitgeber festsetzen lassen, um so eine Korrektur des Zeugnisses zu erzwingen.
Volltext der Entscheidung ? Hessisches LAG, 12 Ta 250/08
.
Arbeitszeugnisse müssen nicht in jedem Fall mit einer "Dankes- und Wunschformel" abschließen
Arbeitgeber müssen einem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis zumindest dann nicht für die gute Zusammenarbeit danken und für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute wünschen, wenn dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall allenfalls eine bewertungsneutrale Schlussformulierung verlangen, etwa derart, dass der Arbeitgeber ihm für den künftigen Berufsweg alles Gute wünscht.
Volltext der Entscheidung ? LAG Düsseldorf, 12 Sa 505/08
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Arbeitszeugnisse müssen branchenübliche Formulierungen enthalten
Arbeitgeber müssen in einem Zeugnis grundsätzlich auch auf branchenübliche Aspekte (hier: bei Zeitungsredakteuren) eingehen. Anderenfalls kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf entsprechende Ergänzung des Zeugnisses haben, da die Auslassung ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen kann.
Volltext der Entscheidung ? BAG, 9 AZR 632/07
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Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zeugnis-Erstellung setzt vorherige Mahnung voraus
Arbeitgeber sind gehalten, innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Endzeugnis zu erteilen. Versäumen sie diese Frist und bleibt allein wegen der Nichtvorlage des Endzeugnisses ein Bewerbungsgespräch des Arbeitnehmers ohne Erfolg, so kommt zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer zuvor die Erteilung des Endzeugnisses angemahnt hat.
Volltext der Entscheidung ? LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 370/08
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Arbeitgeber dürfen im Arbeitszeugnis keine Auskünfte zu den Leistungen des Arbeitnehmers anbieten
Arbeitgeber dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht anbieten, künftigen Arbeitgebern jederzeit für telefonische Nachfragen über die Arbeitsqualität des Arbeitnehmers zur Verfügung zu stehen. Ein solcher Passus verstößt gegen § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO und ist ersatzlos zu streichen. Er ist objektiv als verschlüsselter Hinweis darauf zu verstehen, dass die im Zeugnis enthaltene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen des Arbeitnehmers entspricht.
Volltext der Entscheidung ? ArbG Herford, 2 Ca 1502/08
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