Vollstreckung des Räumungsurteils
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Vollstreckung des Räumungsurteils
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen Vermieter bei zweimonatigem Zahlungsverzug das Mietverhältnis fristlos kündigen. Bleibt der Mieter danach einfach in der Wohnung, muss der Vermieter Räumungsklage erheben, frühestens zwei Wochen nach der Kündigung. Das Gericht gewährt dem Mieter dann eine zweimonatige Schonfrist. Wenn das Gericht das Urteil auf Räumung dann nach einigen Monaten fällt, kann der Mietnomade nach Auskunft von Haus & Grund weiter in der Wohnung bleiben. Die Räumung darf erst nach einer erneuten Frist erfolgen.
Die Vollstreckung des Räumungsurteils darf außerdem erst erfolgen, wenn es nach einem Monat rechtskräftig geworden ist und dem Mieter zugestellt wurde. Da Mietnomaden häufig tricksen, um die Zustellung zu verhindern, müssen Vermieter einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen, was nach Auskunft des Verbandes wieder mehrere Wochen dauert. Zum Schluss wird die Wohnung zwar geräumt, doch selbst dann bleiben die Vermieter oft auf den Kosten für das Umzugsunternehmen sitzen.
* Auszug: Haus und Grund
Die Vollstreckung des Räumungsurteils darf außerdem erst erfolgen, wenn es nach einem Monat rechtskräftig geworden ist und dem Mieter zugestellt wurde. Da Mietnomaden häufig tricksen, um die Zustellung zu verhindern, müssen Vermieter einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen, was nach Auskunft des Verbandes wieder mehrere Wochen dauert. Zum Schluss wird die Wohnung zwar geräumt, doch selbst dann bleiben die Vermieter oft auf den Kosten für das Umzugsunternehmen sitzen.
* Auszug: Haus und Grund
Mietnomaden verursachen große Schäden in Deutschland. Daher verlangt der Verband der Hauseigentümer eine Gesetzänderung, die schnellere Räumungen ermöglicht. Für private Vermieter sind die Mietnomaden existenzgefährdend. Etwas weniger dringend sehen die gewerblichen Vermieter das Thema.
Vermieter fordern strengere Gesetze gegen «Mietnomaden»
Vermieter wollen «Mietnomaden», die keine Miete zahlen und von Wohnung zu Wohnung ziehen, schneller auf die Straße setzen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat der Union und der FDP am 11.01.2010 Vorschläge für strengere Gesetze unterbreitet, mit denen Vermieter vor Gericht rascher Räumungsklagen durchsetzen können. Während die Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hat, das Mietrecht an diesem Punkt zu verschärfen, lehnt der Deutsche Mieterbund ein schärferes Mietrecht ab, wie die Nachrichtenagentur dpa am 11.01.2010 meldet.
Mietnomaden: Vermieter darf Geld einfordern
Keine erkennugsdienstliche Behandlung für Mietnomaden
Mietnomaden was kann man tun?
Mietnomaden sind Betrüger!
Mietnomaden: Wohnungsräumungen werden billiger!
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