Beschwerden über AWD-Beratungen
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Beschwerden über AWD-Beratungen
VKI: 2000 neue Beschwerden über AWD-Beratungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte seine Sammelaktion von Beschwerden über den AWD im Zusammenhang mit der Vermittlung der im Kurs abgestürzten Immofinanz- und Immoeast-Aktien am 15. Jänner 2009 bereits abgeschlossen. Das enorme Medienecho auf die Ankündigung der Sammelklagen-Aktion gegen AWD - im Auftrag des Sozialministeriums (BMASK) - hat aber zu einer weiteren Beschwerdewelle geführt. Deshalb hat das BMASK die Frist zur Anmeldung von Beschwerden nochmals bis zum 20. Februar 2009 verlängert. Nun ist die Sammelaktion abgeschlossen. Fazit: Weitere 2000 Beschwerdeführer haben sich gemeldet, womit insgesamt 6500 Beschwerden über AWD-Beratungen beim VKI eingelangt sind. Die hochgerechnete Schadenssumme beträgt damit rund 65 Millionen Euro.
"Wenn man die Beschwerden auswertet, bekommt man den Eindruck, dass der AWD weniger die Finanzen seiner Kunden optimiert hat, als einfach Aktien an ein konservatives und sicherheitsbewusstes Publikum zu verhökern", zieht Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, eine erste Bilanz zu den Beschwerden. Bankprodukte wie Sparbücher oder auch Bausparverträge wurden schlechtgeredet, die Immo-Aktien als Alternative (So sicher wie ein Sparbuch) angeboten. Auf eine Streuung des Vermögens wurde in vielen Fällen nicht geachtet.
"Der AWD-Konzern ist – nach unserer Überzeugung - durchaus in der Lage, den Geschädigten Schadenersatz zu leisten, wenn er nur will", gibt sich Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI, optimistisch. Allerdings kommen bislang seitens des AWD nur Allgemeinplätze wie: dass man alle Beschwerden individuell prüfen werde. Gleichzeitig beruft sich der AWD in den Klagsfällen auch auf die Verjährung der Ansprüche. "Wir werden jedenfalls verhindern, dass sich der AWD durch Hinhaltetaktik in die Verjährung der Ansprüche rettet", macht Kubitschek deutlich.
Der AWD argumentiert - bei Prüfung der Ansprüche - regelmäßig mit dem Kleingedruckten in den von den Kunden häufig ungelesen unterzeichneten Gesprächsprotokollen. Liegt das Protokoll vor - was ziemlich lückenlos der Fall ist - dann lehnt der AWD Schadenersatz ab. "Daher werden die Gerichte entscheiden müssen, was schwerer wiegt: Ein ungelesenes Formblatt oder das, was im Beratungsgespräch tatsächlich gesagt oder verschwiegen wurde", bringt es Kolba auf den Punkt.
Weiteres Procedere
Die Sammlung von Beschwerden über den AWD ist nunmehr endgültig abgeschlossen. Jene Beschwerdeführer, die an der Sammel-Aktion des VKI teilgenommen haben, erhalten in diesen Tagen - im Auftrag des BMASK - ein Angebot zur Teilnahme an den Sammelklagen des VKI. Der weitere Verlauf ist folgender:
Die Geschädigten können Ihre Schadenersatzansprüche - bis spätestens 31. März 2009 - dem VKI zum Inkasso abtreten. Der VKI bringt - in mehreren Wellen - diese Ansprüche gebündelt in Sammelklagen gegen den AWD ein. Die Verfahrenskonzentration dient der Prozessökonomie und dämpft - für beide Seiten - das Kostenrisiko.
Das Prozesskostenrisiko wird vom deutschen Prozessfinanzierer Foris AG getragen, wodurch sich die Geschädigten ohne Kostenrisiko an der Sammelklagen-Aktion beteiligen können. Dafür ist im Erfolgsfall eine Erfolgsquote an Foris abzuführen. Diese Quote ist wiederum davon abhängig, wie rasch eine Lösung erzielt werden kann: Je schneller es eine Lösung gibt, desto mehr bleibt den Geschädigten.
"Wir sind von der Flut an Beschwerden überrascht, aber ich gehe davon aus, dass wir dennoch bereits im Mai 2009 die erste Welle der Sammelklagen bei Gericht einbringen werden", gibt Kolba die weitere Richtung vor.
Quelle: FONDS professionell
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte seine Sammelaktion von Beschwerden über den AWD im Zusammenhang mit der Vermittlung der im Kurs abgestürzten Immofinanz- und Immoeast-Aktien am 15. Jänner 2009 bereits abgeschlossen. Das enorme Medienecho auf die Ankündigung der Sammelklagen-Aktion gegen AWD - im Auftrag des Sozialministeriums (BMASK) - hat aber zu einer weiteren Beschwerdewelle geführt. Deshalb hat das BMASK die Frist zur Anmeldung von Beschwerden nochmals bis zum 20. Februar 2009 verlängert. Nun ist die Sammelaktion abgeschlossen. Fazit: Weitere 2000 Beschwerdeführer haben sich gemeldet, womit insgesamt 6500 Beschwerden über AWD-Beratungen beim VKI eingelangt sind. Die hochgerechnete Schadenssumme beträgt damit rund 65 Millionen Euro.
"Wenn man die Beschwerden auswertet, bekommt man den Eindruck, dass der AWD weniger die Finanzen seiner Kunden optimiert hat, als einfach Aktien an ein konservatives und sicherheitsbewusstes Publikum zu verhökern", zieht Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, eine erste Bilanz zu den Beschwerden. Bankprodukte wie Sparbücher oder auch Bausparverträge wurden schlechtgeredet, die Immo-Aktien als Alternative (So sicher wie ein Sparbuch) angeboten. Auf eine Streuung des Vermögens wurde in vielen Fällen nicht geachtet.
"Der AWD-Konzern ist – nach unserer Überzeugung - durchaus in der Lage, den Geschädigten Schadenersatz zu leisten, wenn er nur will", gibt sich Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI, optimistisch. Allerdings kommen bislang seitens des AWD nur Allgemeinplätze wie: dass man alle Beschwerden individuell prüfen werde. Gleichzeitig beruft sich der AWD in den Klagsfällen auch auf die Verjährung der Ansprüche. "Wir werden jedenfalls verhindern, dass sich der AWD durch Hinhaltetaktik in die Verjährung der Ansprüche rettet", macht Kubitschek deutlich.
Der AWD argumentiert - bei Prüfung der Ansprüche - regelmäßig mit dem Kleingedruckten in den von den Kunden häufig ungelesen unterzeichneten Gesprächsprotokollen. Liegt das Protokoll vor - was ziemlich lückenlos der Fall ist - dann lehnt der AWD Schadenersatz ab. "Daher werden die Gerichte entscheiden müssen, was schwerer wiegt: Ein ungelesenes Formblatt oder das, was im Beratungsgespräch tatsächlich gesagt oder verschwiegen wurde", bringt es Kolba auf den Punkt.
Weiteres Procedere
Die Sammlung von Beschwerden über den AWD ist nunmehr endgültig abgeschlossen. Jene Beschwerdeführer, die an der Sammel-Aktion des VKI teilgenommen haben, erhalten in diesen Tagen - im Auftrag des BMASK - ein Angebot zur Teilnahme an den Sammelklagen des VKI. Der weitere Verlauf ist folgender:
Die Geschädigten können Ihre Schadenersatzansprüche - bis spätestens 31. März 2009 - dem VKI zum Inkasso abtreten. Der VKI bringt - in mehreren Wellen - diese Ansprüche gebündelt in Sammelklagen gegen den AWD ein. Die Verfahrenskonzentration dient der Prozessökonomie und dämpft - für beide Seiten - das Kostenrisiko.
Das Prozesskostenrisiko wird vom deutschen Prozessfinanzierer Foris AG getragen, wodurch sich die Geschädigten ohne Kostenrisiko an der Sammelklagen-Aktion beteiligen können. Dafür ist im Erfolgsfall eine Erfolgsquote an Foris abzuführen. Diese Quote ist wiederum davon abhängig, wie rasch eine Lösung erzielt werden kann: Je schneller es eine Lösung gibt, desto mehr bleibt den Geschädigten.
"Wir sind von der Flut an Beschwerden überrascht, aber ich gehe davon aus, dass wir dennoch bereits im Mai 2009 die erste Welle der Sammelklagen bei Gericht einbringen werden", gibt Kolba die weitere Richtung vor.
Quelle: FONDS professionell
AWD-Chef: VKI-Aktion kommt einer Inquisition gleich
Der Finanzdienstleister AWD wehrt sich gegen die geplanten Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen angeblich falscher Beratung beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien.
Durch die "Kampagne" des VKI habe AWD rund 200 Mitarbeiter verloren, so AWD-Österreich-Chef Kurt Rauscher vor Journalisten. Seit Monaten suggeriere der VKI, dass AWD an der Finanzkrise allein Schuld sei. " Die 200 Mitarbeiter, die den AWD verlassen haben, seien großteils Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) gewesen. Es sei "traurig, dass sich staatlich geprüfte Vermögensberater, zum Teil Akademiker, heute nicht mal mehr in die Kirche oder ins Gasthaus trauen, weil sie angepöbelt werden", so Rauscher.
Die VKI-Aktion sei eine "Hexenjagd gegen ein renommiertes Unternehmen" und komme einer Inquisition gleich, kritisierte Rauscher vor Journalisten. Grundsätzliche Beratungsfehler sieht der Finanzdienstleister weiterhin nicht und pocht nach wie vor auf die Prüfung jedes einzelnen Falls.
Der AWD sei ein "williges Opfer" und die Politik schaue zu. AWD werde dem VKI "sicher keinen Blankocheck für Internetfragebögen ausstellen", wiederholte Rauscher heute. Unter den 6.500 Beschwerden die der VKI via Internet eingesammelt hat, seien auch "Zwölfjährige, die den Fragebogen aus Jux und Tollerei ausgefüllt haben" und Kunden, die Immofinanz-Aktien über Banken gekauft haben, argwöhnt Rauscher. Der VKI habe dem AWD erst zehn Fragebögen zugestellt, in sechs Fällen habe der Finanzberater seinen Kunden eine Zahlung angeboten - "zum Teil auch aus sozialen Gründen", so Rauscher.
Der AWD fordere den VKI auf, alle eingesammelten Fälle zu übergeben. Eine Überprüfung jedes einzelnen Falls, was vom VKI als "Hinhaltetechnik" kritisiert wurde, sei notwendig, betonte der Finanzberater erneut. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Der Finanzdienstleister AWD wehrt sich gegen die geplanten Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen angeblich falscher Beratung beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien.
Durch die "Kampagne" des VKI habe AWD rund 200 Mitarbeiter verloren, so AWD-Österreich-Chef Kurt Rauscher vor Journalisten. Seit Monaten suggeriere der VKI, dass AWD an der Finanzkrise allein Schuld sei. " Die 200 Mitarbeiter, die den AWD verlassen haben, seien großteils Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) gewesen. Es sei "traurig, dass sich staatlich geprüfte Vermögensberater, zum Teil Akademiker, heute nicht mal mehr in die Kirche oder ins Gasthaus trauen, weil sie angepöbelt werden", so Rauscher.
Die VKI-Aktion sei eine "Hexenjagd gegen ein renommiertes Unternehmen" und komme einer Inquisition gleich, kritisierte Rauscher vor Journalisten. Grundsätzliche Beratungsfehler sieht der Finanzdienstleister weiterhin nicht und pocht nach wie vor auf die Prüfung jedes einzelnen Falls.
Der AWD sei ein "williges Opfer" und die Politik schaue zu. AWD werde dem VKI "sicher keinen Blankocheck für Internetfragebögen ausstellen", wiederholte Rauscher heute. Unter den 6.500 Beschwerden die der VKI via Internet eingesammelt hat, seien auch "Zwölfjährige, die den Fragebogen aus Jux und Tollerei ausgefüllt haben" und Kunden, die Immofinanz-Aktien über Banken gekauft haben, argwöhnt Rauscher. Der VKI habe dem AWD erst zehn Fragebögen zugestellt, in sechs Fällen habe der Finanzberater seinen Kunden eine Zahlung angeboten - "zum Teil auch aus sozialen Gründen", so Rauscher.
Der AWD fordere den VKI auf, alle eingesammelten Fälle zu übergeben. Eine Überprüfung jedes einzelnen Falls, was vom VKI als "Hinhaltetechnik" kritisiert wurde, sei notwendig, betonte der Finanzberater erneut. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Zitat
Grundsätzliche Beratungsfehler sieht der
Fehler passieren unbeabsichtigt, bei den von mir erlebten "Beratungen" durch AWD-Berater sah mir das aber nicht nach Fehler, sondern nach Methode aus.
Zitat
Eine Überprüfung jedes einzelnen Falls, was vom VKI als "Hinhaltetechnik" kritisiert wurde, sei notwendig, betonte der Finanzberater erneut.
Ich denke, wenn der AWD auf die Einrede der Verjährung verzichten würde, würde ihm die zur Überprüfung jedes einzelnen Falls benötigte Zeit sicher gern gewährt werden.
AWD greif VKI an: "Anleger werden mit falschen Versprechungen in die Irre geführt"
Der Finanzdienstleister AWD kritisiert in einer Aussendung den Verein für Konsumenteninformationen (VKI): Der VKI strengt im Namen von 2.300 AWD-Kunden eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister wegen angeblicher Falschberatung beim Verkauf von Immofinanz/Immoeast-Papieren an. Aus Sicht des AWD agiert der VKI "in seiner beispiellosen Hetzkampagne gegen AWD mit unglaubwürdigen Zahlen".
"Von den vom VKI kolportierten 6.500 Fällen vermeintlich geschädigter Anleger sind nunmehr - wieder laut VKI - 2.300 übriggeblieben. Damit hat der VKI offensichtlich 4.200 Anleger verloren. Dies als Erfolg zu werten enthüllt die zweifelhafte Argumentation des VKI", so der AWD Österreich. Und weiter: "Die VKI-Vorgangsweise mit Onlinefragebögen samt begleitender Kampagne fruchten nicht, wenn sich die dahinterliegenden Vorwürfe als haltlos herausstellen. Der immer wieder an AWD gerichtete Vorwurf der Verzögerungstaktik trifft vielmehr auf den VKI selbst zu, da dieser die Gespräche im Dezember 2008 einseitig abgebrochen hat und nicht bereit war, sich auf eine konstruktive Vorgehensweise zu verständigen. Das Vorgehen des VKI suggeriert völlig unrealistische Erfolgsversprechungen und führt die Anleger auch insofern in die Irre, als die Prozessrisiken der propagierten Sammelklage nicht angesprochen werden."
Die Anzahl der am Ende gerichtsrelevanten Fälle könnte sich noch deutlich reduzieren, denn der VKI kann bis 31. Dezember 2009 entscheiden, wen er in seine Aktion aufnimmt und wen nicht. "Wie viele noch übrigbleiben, steht aus heutiger Sicht in den Sternen", so Kurt Rauscher , Geschäftsführer von AWD. "Denn der Hauptvorwurf der systematischen Fehlberatung lässt sich nicht aufrechterhalten und ist an den Haaren herbeigezogen." Vielmehr müssten sämtliche Fälle einzeln geprüft werden. So habe AWD in diesem Jahr bereits ein vom VKI angestoßenes Verfahren für sich entscheiden können.
Rauscher ist zudem verwundert über die widersprüchlichen Aussagen des VKI. In seiner aktuellen Verbandsausgabe Der Konsument hatte der VKI klargestellt, dass es eine Sammelklage, wie es in Amerika üblich ist, in Österreich nicht gebe. "Diese Korrektur war überfällig, weil der VKI in der Vergangenheit den Anlegern aus reinen Marketinggründen Chancen vorgegaukelt hat, die durch das österreichische Gesetz nicht gedeckt sind. Wir haben gehofft, dass der VKI wieder auf den Boden des Gesetzes zurückgekehrt ist. Nunmehr bedient sich der VKI mit seiner aktuellen Aussendung wieder der irreführenden Diktion der Sammelklagen", sagte Kurt Rauscher.
Gemäß österreichischer Zivilprozessordnung müsse jede potenzielle Klage als Einzelklage behandelt werden. Das bedeutet, dass zeitintensive Prozesse mit ungewissem Ausgang geführt werden müssen. Es sei zudem keineswegs gesichert, dass eine Teilnahme an der Sammelaktion automatisch einen Ersatz des Kursverlustes, der von der größten Finanzkrise der Geschichte verursacht wurde, bedeutet. Denn jeder Kläger müsste eine Fehlberatung vor Gericht nachweisen können.
"Wir stehen weiterhin zu unserem Wort: In begründeten Einzelfällen stehen wir für eine rasche, unbürokratische und faire Lösung bereit", so Rauscher. Bis heute wurden allerdings nur die Unterlagen von 10 Fällen, und diese unvollständig, an AWD übermittelt. "Auf dieser Basis können wir nicht an angeblich 2.300 Personen, die der VKI behauptet hinter sich zu haben, pauschale Summen überweisen. Es sollte für jeden einsichtig sein, dass AWD wie jedes andere Unternehmen auch, keine Pauschalzahlungen leisten kann, ohne die betreffenden Unterlagen geprüft zu haben", so Rauscher, der abschließend an den VKI appelliert, endlich seine Profilierungskampagne zu beenden. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Der Finanzdienstleister AWD kritisiert in einer Aussendung den Verein für Konsumenteninformationen (VKI): Der VKI strengt im Namen von 2.300 AWD-Kunden eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister wegen angeblicher Falschberatung beim Verkauf von Immofinanz/Immoeast-Papieren an. Aus Sicht des AWD agiert der VKI "in seiner beispiellosen Hetzkampagne gegen AWD mit unglaubwürdigen Zahlen".
"Von den vom VKI kolportierten 6.500 Fällen vermeintlich geschädigter Anleger sind nunmehr - wieder laut VKI - 2.300 übriggeblieben. Damit hat der VKI offensichtlich 4.200 Anleger verloren. Dies als Erfolg zu werten enthüllt die zweifelhafte Argumentation des VKI", so der AWD Österreich. Und weiter: "Die VKI-Vorgangsweise mit Onlinefragebögen samt begleitender Kampagne fruchten nicht, wenn sich die dahinterliegenden Vorwürfe als haltlos herausstellen. Der immer wieder an AWD gerichtete Vorwurf der Verzögerungstaktik trifft vielmehr auf den VKI selbst zu, da dieser die Gespräche im Dezember 2008 einseitig abgebrochen hat und nicht bereit war, sich auf eine konstruktive Vorgehensweise zu verständigen. Das Vorgehen des VKI suggeriert völlig unrealistische Erfolgsversprechungen und führt die Anleger auch insofern in die Irre, als die Prozessrisiken der propagierten Sammelklage nicht angesprochen werden."
Die Anzahl der am Ende gerichtsrelevanten Fälle könnte sich noch deutlich reduzieren, denn der VKI kann bis 31. Dezember 2009 entscheiden, wen er in seine Aktion aufnimmt und wen nicht. "Wie viele noch übrigbleiben, steht aus heutiger Sicht in den Sternen", so Kurt Rauscher , Geschäftsführer von AWD. "Denn der Hauptvorwurf der systematischen Fehlberatung lässt sich nicht aufrechterhalten und ist an den Haaren herbeigezogen." Vielmehr müssten sämtliche Fälle einzeln geprüft werden. So habe AWD in diesem Jahr bereits ein vom VKI angestoßenes Verfahren für sich entscheiden können.
Rauscher ist zudem verwundert über die widersprüchlichen Aussagen des VKI. In seiner aktuellen Verbandsausgabe Der Konsument hatte der VKI klargestellt, dass es eine Sammelklage, wie es in Amerika üblich ist, in Österreich nicht gebe. "Diese Korrektur war überfällig, weil der VKI in der Vergangenheit den Anlegern aus reinen Marketinggründen Chancen vorgegaukelt hat, die durch das österreichische Gesetz nicht gedeckt sind. Wir haben gehofft, dass der VKI wieder auf den Boden des Gesetzes zurückgekehrt ist. Nunmehr bedient sich der VKI mit seiner aktuellen Aussendung wieder der irreführenden Diktion der Sammelklagen", sagte Kurt Rauscher.
Gemäß österreichischer Zivilprozessordnung müsse jede potenzielle Klage als Einzelklage behandelt werden. Das bedeutet, dass zeitintensive Prozesse mit ungewissem Ausgang geführt werden müssen. Es sei zudem keineswegs gesichert, dass eine Teilnahme an der Sammelaktion automatisch einen Ersatz des Kursverlustes, der von der größten Finanzkrise der Geschichte verursacht wurde, bedeutet. Denn jeder Kläger müsste eine Fehlberatung vor Gericht nachweisen können.
"Wir stehen weiterhin zu unserem Wort: In begründeten Einzelfällen stehen wir für eine rasche, unbürokratische und faire Lösung bereit", so Rauscher. Bis heute wurden allerdings nur die Unterlagen von 10 Fällen, und diese unvollständig, an AWD übermittelt. "Auf dieser Basis können wir nicht an angeblich 2.300 Personen, die der VKI behauptet hinter sich zu haben, pauschale Summen überweisen. Es sollte für jeden einsichtig sein, dass AWD wie jedes andere Unternehmen auch, keine Pauschalzahlungen leisten kann, ohne die betreffenden Unterlagen geprüft zu haben", so Rauscher, der abschließend an den VKI appelliert, endlich seine Profilierungskampagne zu beenden. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Der AWD soll wegen angeblicher Falschberatung haftbar gemacht werden:
Somit wäre erst einmal zu klären ob dies rechtlich aus Beratung gilt und nicht nur als Vermittlung.
Da AWD nicht der Produktgeber ist kann dieser vermutlich nur für fehlerhafte Vermittlung bzw. Beratung belangt werden. Ich vermutete mal das mit diesen Gesprächsprotokollen der Kunde die AWD von einer Haftung befreit hat, falls dies so ist dürfte es schwer werden den AWD in die Haftung zu nehmen. Wenn ein Gesprächsprotokollen vom Kunden umgelesen unterzeichnet wurden liegt dies in der Eigenverantwortung des Kunden.
Was wird der AWD denn konkret Angelastet? Das sich ein Finanzprodukt nicht wie von den Produktgeber entwickelt kann der AWD zu der damaligen Zeitpunkt vermutlich kaum absehen.
Das sich der Kunde an den genauen Wortlaut des Vermittlers oder des Beraters erinnern kann halte ich für sehr fraglich, dazu kommt das dann Aussage gegen Aussage steht. Der Kunde hat vermutlich auch Produktinformationen zu nachlesen erhalten. Dann stellt sich die Frage warum den Kunden dies erst jetzt aufgefallen ist das die Aussagen des Vermittlers mit den Verkaufsprospekten nicht übereinstimmt.
Nach meiner Meinung wird man der AWD kaum ein Fehlverhalten nachweisen können, deshalb wäre es besser sich an den Produktgeber zu wenden.
Somit wäre erst einmal zu klären ob dies rechtlich aus Beratung gilt und nicht nur als Vermittlung.
Da AWD nicht der Produktgeber ist kann dieser vermutlich nur für fehlerhafte Vermittlung bzw. Beratung belangt werden. Ich vermutete mal das mit diesen Gesprächsprotokollen der Kunde die AWD von einer Haftung befreit hat, falls dies so ist dürfte es schwer werden den AWD in die Haftung zu nehmen. Wenn ein Gesprächsprotokollen vom Kunden umgelesen unterzeichnet wurden liegt dies in der Eigenverantwortung des Kunden.
Was wird der AWD denn konkret Angelastet? Das sich ein Finanzprodukt nicht wie von den Produktgeber entwickelt kann der AWD zu der damaligen Zeitpunkt vermutlich kaum absehen.
Das sich der Kunde an den genauen Wortlaut des Vermittlers oder des Beraters erinnern kann halte ich für sehr fraglich, dazu kommt das dann Aussage gegen Aussage steht. Der Kunde hat vermutlich auch Produktinformationen zu nachlesen erhalten. Dann stellt sich die Frage warum den Kunden dies erst jetzt aufgefallen ist das die Aussagen des Vermittlers mit den Verkaufsprospekten nicht übereinstimmt.
Nach meiner Meinung wird man der AWD kaum ein Fehlverhalten nachweisen können, deshalb wäre es besser sich an den Produktgeber zu wenden.
VKI-Kritik: "AWD will Kläger aushungern"
Schlechte Nachrichten für geschädigte Anleger: In einem der vier Musterprozesse, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen AWD führt, hat der Finanzdienstleister der Immofinanz, der Immoeast und CPB den Streit verkündet. Diese wollen dem Verfahren beitreten. Der VKI hat sich gegen die Zulassung dieser Nebenintervention ausgesprochen, das Gericht hat die Entscheidung vorerst vertagt, so die Konsumentenschützer in einer Aussendung. Würden die drei AWD-Streitgenossen zugelassen, würde dies die Verfahrenskosten für die geschädigten Anleger um rund 20 Prozent verteuern.
In einem Musterprozess des VKI gegen den AWD wegen Schadenersatz aufgrund von Falschberatung beim Erwerb von Aktien der Immofinanz, hat der AWD seinen drei Partnern aus der Vergangenheit - Immofinanz, Immoeast und CPB - den Streit verkündet und ausgeführt, dass der Schaden aufgrund von Medienberichten über Vorgänge zwischen den genannten Firmen eingetreten sei, weil es im Sommer 2006 zu einem Kursverfall der Aktien von sechs Euro je Aktie gekommen sei.
Immofinanz, Immoeast und CPB haben in der Folge auch ihren Beitritt als Nebenintervenienten erklärt. Sie bestreiten die öffentlich gemachten Vorwürfe; sie beteiligen sich aber auf der Seite des AWD am Verfahren.
Das Institut der Streitverkündung in der Zivilprozessordnung dient dazu, dass man einem Dritten, der - sollte die Partei verlieren - zum Regress verpflichtet wäre, anbietet, sich am Verfahren zu beteiligen. Tut er das nicht, kann er sich - im Verfahren um seinen Regress - nicht auf eine falsche Prozessführung des Klägers berufen.
Im vorliegenden Fall liege laut VKI allerdings der Schaden der Anlegerin bereits darin, dass ihr Aktien als "mündelsicherer Fonds" vermittelt wurden: "Die falsche Beratung durch den AWD Berater führte zum Kauf des falschen Produktes. Weshalb der Kurs der Aktien in der Folge in den Keller ging, hat mit dem Verfahren gegen den AWD nichts zu tun. AWD, Immofianz, Immoeast und CPB versuchen offenbar gemeinsam das Verfahren mit Fragestellungen zu überfrachten, die mit der unmittelbaren Fehlberatung durch den AWD nichts zu tun haben. Der nächste Schritt wäre dann der Antrag, das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten", kritisiert der VKI.
Streitkosten könnten stark steigen
Eine unmittelbare Wirkung werde auch noch erzeugt: Die Verfahrenskosten steigen um den Streitgenossenzuschlag (hier: um 20 Prozent). Das sei beim Musterverfahren unheikel. Bei der Sammelklage für rund 2300 Anleger, die sich durch den AWD geschädigt fühlen, würde ein Anstieg des Prozesskostenrisikos um 20 Prozent sich deutlich auswirken. "Dahinter stehe ganz offenbar die Kalkulation, dass der deutsche Prozesskostenfinanzierer FORIS die Lust am Verfahren verlieren möge. Ein typisches Kalkül eines wirtschaftlich starken Beklagten, der die Kläger glaubt kostenmäßig aushungern zu können. Doch diese Strategie wird nicht aufgehen" meinen die Konsumentenschützer.
Der VKI hat sich im Musterverfahren gegen die Zulassung der Nebenintervention ausgesprochen. Das Gericht hat die Entscheidung vorerst vertagt. "Der VKI und die FORIS AG lassen sich durch diese Manöver nicht davon abbringen, die erste Welle der Sammelklagen gegen den AWD noch im Juni 2009 zu Gericht zu bringen", so der VKI. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Schlechte Nachrichten für geschädigte Anleger: In einem der vier Musterprozesse, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen AWD führt, hat der Finanzdienstleister der Immofinanz, der Immoeast und CPB den Streit verkündet. Diese wollen dem Verfahren beitreten. Der VKI hat sich gegen die Zulassung dieser Nebenintervention ausgesprochen, das Gericht hat die Entscheidung vorerst vertagt, so die Konsumentenschützer in einer Aussendung. Würden die drei AWD-Streitgenossen zugelassen, würde dies die Verfahrenskosten für die geschädigten Anleger um rund 20 Prozent verteuern.
In einem Musterprozess des VKI gegen den AWD wegen Schadenersatz aufgrund von Falschberatung beim Erwerb von Aktien der Immofinanz, hat der AWD seinen drei Partnern aus der Vergangenheit - Immofinanz, Immoeast und CPB - den Streit verkündet und ausgeführt, dass der Schaden aufgrund von Medienberichten über Vorgänge zwischen den genannten Firmen eingetreten sei, weil es im Sommer 2006 zu einem Kursverfall der Aktien von sechs Euro je Aktie gekommen sei.
Immofinanz, Immoeast und CPB haben in der Folge auch ihren Beitritt als Nebenintervenienten erklärt. Sie bestreiten die öffentlich gemachten Vorwürfe; sie beteiligen sich aber auf der Seite des AWD am Verfahren.
Das Institut der Streitverkündung in der Zivilprozessordnung dient dazu, dass man einem Dritten, der - sollte die Partei verlieren - zum Regress verpflichtet wäre, anbietet, sich am Verfahren zu beteiligen. Tut er das nicht, kann er sich - im Verfahren um seinen Regress - nicht auf eine falsche Prozessführung des Klägers berufen.
Im vorliegenden Fall liege laut VKI allerdings der Schaden der Anlegerin bereits darin, dass ihr Aktien als "mündelsicherer Fonds" vermittelt wurden: "Die falsche Beratung durch den AWD Berater führte zum Kauf des falschen Produktes. Weshalb der Kurs der Aktien in der Folge in den Keller ging, hat mit dem Verfahren gegen den AWD nichts zu tun. AWD, Immofianz, Immoeast und CPB versuchen offenbar gemeinsam das Verfahren mit Fragestellungen zu überfrachten, die mit der unmittelbaren Fehlberatung durch den AWD nichts zu tun haben. Der nächste Schritt wäre dann der Antrag, das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten", kritisiert der VKI.
Streitkosten könnten stark steigen
Eine unmittelbare Wirkung werde auch noch erzeugt: Die Verfahrenskosten steigen um den Streitgenossenzuschlag (hier: um 20 Prozent). Das sei beim Musterverfahren unheikel. Bei der Sammelklage für rund 2300 Anleger, die sich durch den AWD geschädigt fühlen, würde ein Anstieg des Prozesskostenrisikos um 20 Prozent sich deutlich auswirken. "Dahinter stehe ganz offenbar die Kalkulation, dass der deutsche Prozesskostenfinanzierer FORIS die Lust am Verfahren verlieren möge. Ein typisches Kalkül eines wirtschaftlich starken Beklagten, der die Kläger glaubt kostenmäßig aushungern zu können. Doch diese Strategie wird nicht aufgehen" meinen die Konsumentenschützer.
Der VKI hat sich im Musterverfahren gegen die Zulassung der Nebenintervention ausgesprochen. Das Gericht hat die Entscheidung vorerst vertagt. "Der VKI und die FORIS AG lassen sich durch diese Manöver nicht davon abbringen, die erste Welle der Sammelklagen gegen den AWD noch im Juni 2009 zu Gericht zu bringen", so der VKI. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Falschberatung: Urteil gegen AWD rechtskräftig
Der Finanzdienstleister AWD hat eine Berufung gegen ein Urteil zurückgezogen, in dem ein ehemaliger Kunde auf Schadenersatz wegen Falschberatung geklagt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
AWD hat eine Berufung gegen ein Urteil vom November 2008 zurückgezogen, in dem ein ehemaliger Kunde auf Schadenersatz wegen Falschberatung geklagt hatte. "Wir haben den Fall erneut evaluiert und sehen keinen Anlass, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen", sagte AWD-Sprecher Hansjörg Nagelschmid gegenüber der Tageszeitung "Der Standard". Dies sei aber kein Musterfall, so Nagelschmid, der die Sachlage bestätigte. Anders wird dies vom VKI und dem Klägervertreter gesehen.
Der Anwalt des Klägers und Vertreter von weiteren 500 mutmaßlichen Geschädigten, Benedikt Wallner, erklärte zur Causa: "Das sind alles ähnliche Fälle von Sparbuchsparern, denen Immofinanz als sichere Anlage verkauft wurde."
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der derzeit vier Musterprozesse gegen AWD führt und weitere 2.300 Sammelklagen vorbereitet, sieht das nun rechtskräftige Urteil als Etappensieg, denn der entschiedene Fall sei typisch für viele AWD-Beratungen. Ende Juni will der VKI zunächst 100 "wasserdichte" Fälle einbringen, so VKI-Rechtsexperte Peter Kolba zu der Zeitung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Der Finanzdienstleister AWD hat eine Berufung gegen ein Urteil zurückgezogen, in dem ein ehemaliger Kunde auf Schadenersatz wegen Falschberatung geklagt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
AWD hat eine Berufung gegen ein Urteil vom November 2008 zurückgezogen, in dem ein ehemaliger Kunde auf Schadenersatz wegen Falschberatung geklagt hatte. "Wir haben den Fall erneut evaluiert und sehen keinen Anlass, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen", sagte AWD-Sprecher Hansjörg Nagelschmid gegenüber der Tageszeitung "Der Standard". Dies sei aber kein Musterfall, so Nagelschmid, der die Sachlage bestätigte. Anders wird dies vom VKI und dem Klägervertreter gesehen.
Der Anwalt des Klägers und Vertreter von weiteren 500 mutmaßlichen Geschädigten, Benedikt Wallner, erklärte zur Causa: "Das sind alles ähnliche Fälle von Sparbuchsparern, denen Immofinanz als sichere Anlage verkauft wurde."
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der derzeit vier Musterprozesse gegen AWD führt und weitere 2.300 Sammelklagen vorbereitet, sieht das nun rechtskräftige Urteil als Etappensieg, denn der entschiedene Fall sei typisch für viele AWD-Beratungen. Ende Juni will der VKI zunächst 100 "wasserdichte" Fälle einbringen, so VKI-Rechtsexperte Peter Kolba zu der Zeitung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
VKI gegen AWD: Zweite Sammelklage eingebracht
Die Sammelklagen-Aktion des VKI – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und im Zusammenwirken mit dem Prozessfinanzierer FORIS – ist in vollem Gang. Bei der ersten Sammelklage wird am 22. Oktober 2009 erstmals bei Gericht verhandelt. Freitag, 2. Oktober 2009, wurde bereits die nächste Sammelklage (für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) des VKI gegen den AWD eingebracht. Der Vorwurf der Konsumentenschützer lautet da wie dort: "Der AWD hat durch systematische Fehlberatungen beim Verkauf von Aktien der Immofinanz konservativen Anlegern die Aktien als ‚so sicher wie ein Sparbuch’ verkauft und satte Provisionen verdient. Die Anleger aber haben empfindliche Verluste erlitten."
Rund 7.000 Beschwerden über die Vermittlung von Aktien der Immofinanz und der Immoeast durch Berater des AWD langten beim VKI ein. Rund 2.500 Anleger haben das Angebot des VKI zur Teilnahme an einer Sammelklagen-Aktion gegen den AWD angenommen.
Ende Juni hatte der VKI die erste Sammelklage (für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien eingebracht. Das Gericht hat für 22.10.2009, 12.00 Uhr, Saal 708 am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Die Sammelklagen-Aktion des VKI – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und im Zusammenwirken mit dem Prozessfinanzierer FORIS – ist in vollem Gang. Bei der ersten Sammelklage wird am 22. Oktober 2009 erstmals bei Gericht verhandelt. Freitag, 2. Oktober 2009, wurde bereits die nächste Sammelklage (für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) des VKI gegen den AWD eingebracht. Der Vorwurf der Konsumentenschützer lautet da wie dort: "Der AWD hat durch systematische Fehlberatungen beim Verkauf von Aktien der Immofinanz konservativen Anlegern die Aktien als ‚so sicher wie ein Sparbuch’ verkauft und satte Provisionen verdient. Die Anleger aber haben empfindliche Verluste erlitten."
Rund 7.000 Beschwerden über die Vermittlung von Aktien der Immofinanz und der Immoeast durch Berater des AWD langten beim VKI ein. Rund 2.500 Anleger haben das Angebot des VKI zur Teilnahme an einer Sammelklagen-Aktion gegen den AWD angenommen.
Ende Juni hatte der VKI die erste Sammelklage (für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien eingebracht. Das Gericht hat für 22.10.2009, 12.00 Uhr, Saal 708 am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Die Constantia Privatbank verbündet sich mit dem AWD und kündigt jenen Anlegern, die sich der Sammelklage des VKI anschließen, die Wertpapier-Depots. Das soll potenzielle Kläger abschrecken
Der AWD hat der Constantia den "Streit verkündet". Das bedeutet, dass der AWD Schadenersatz gegen die Constantia geltend machen wird, wenn er den Prozess verliert. Denn der AWD vermittelte auch Constantia-Produkte. Daher tritt die Constantia in dem Rechtsstreit als "Nebenintervenientin" auf Seiten des AWD bei. Die Constantia sieht es daher als "wichtigen Grund" für eine Kündigung an, wenn ein Kunde gegen den AWD klagt.
Die Constantia hat grundsätzlich das Recht, Depots zu kündigen. >> Die Presse
Der AWD hat der Constantia den "Streit verkündet". Das bedeutet, dass der AWD Schadenersatz gegen die Constantia geltend machen wird, wenn er den Prozess verliert. Denn der AWD vermittelte auch Constantia-Produkte. Daher tritt die Constantia in dem Rechtsstreit als "Nebenintervenientin" auf Seiten des AWD bei. Die Constantia sieht es daher als "wichtigen Grund" für eine Kündigung an, wenn ein Kunde gegen den AWD klagt.
Die Constantia hat grundsätzlich das Recht, Depots zu kündigen. >> Die Presse
"Mein Wirtschaftsberater hat mich über die von mir gewählte Kapitalanlage, unter Zugrundelegung der von mir gemachten Angaben umfassend aufgeklärt. Sämtliche von mir gestellten Fragen wurden von meinem Wirtschaftsberater zufriedenstellend beantwortet", lautet etwa eine solche Klausel.
Zahlreiche Klauseln in Gesprächsnotizen doch gesetzwidrig?
Die Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD wegen zahlreicher Klauseln in den Gesprächsnotizen des AWD - wurde in erster Instanz vom Handelsgericht abgewiesen. Als Begründung führte das Gericht damals an, dass es sich bei den Klauseln nicht um „Willenserklärungen“ handle. Das Oberlandesgericht Wien sieht das bei der überwiegenden Mehrheit der eingeklagten Klauseln nun allerdings anders: Elf von 14 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
In den Schadenersatzprozessen von AWD-Kunden gegen den AWD beruft sich der AWD laut VKI regelmäßig darauf, dass die Kunden die vorgelegten "Gesprächsnotizen" unterzeichnet und damit eine gesetzeskonforme Beratung bestätigt hätten. "Mein Wirtschaftsberater hat mich über die von mir gewählte Kapitalanlage, unter Zugrundelegung der von mir gemachten Angaben umfassend aufgeklärt. Sämtliche von mir gestellten Fragen wurden von meinem Wirtschaftsberater zufriedenstellend beantwortet", lautet etwa eine solche Klausel.
Das Oberlandesgericht Wien geht davon aus, dass diese "Tatsachenbestätigungen" gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen, weil zum einen die Beweislage des Kunden erschwert werde und die Klauseln auch intransparent sind. Der AWD hatte argumentiert, dass er mit den Klauseln nur den Aufzeichnungspflichten nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz nachkomme.
Das Gericht hält fest, dass gesetzlich geforderte Aufzeichnungen dennoch so gestaltet sein müssen, dass sie nicht gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
Der AWD hat in einer aktuellen Aussendung erklärt, dass man die Causa daher nun vor den OGH bringen. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig. "Im Urteil spricht sich das OLG Wien auch nicht gegen die Verwendung von Gesprächsnotizen selbst aus, sondern beurteilt einige Formulierungen darin als nicht zulässig. Festzuhalten ist weiters, dass im Rahmen dieses Rechtstreites durch den VKI ausschließlich Gesprächsnotizen bekämpft wurden, die nicht mehr in Verwendung stehen," erklärt man beim AWD.
Quelle: FONDS professionell
Zahlreiche Klauseln in Gesprächsnotizen doch gesetzwidrig?
Die Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD wegen zahlreicher Klauseln in den Gesprächsnotizen des AWD - wurde in erster Instanz vom Handelsgericht abgewiesen. Als Begründung führte das Gericht damals an, dass es sich bei den Klauseln nicht um „Willenserklärungen“ handle. Das Oberlandesgericht Wien sieht das bei der überwiegenden Mehrheit der eingeklagten Klauseln nun allerdings anders: Elf von 14 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
In den Schadenersatzprozessen von AWD-Kunden gegen den AWD beruft sich der AWD laut VKI regelmäßig darauf, dass die Kunden die vorgelegten "Gesprächsnotizen" unterzeichnet und damit eine gesetzeskonforme Beratung bestätigt hätten. "Mein Wirtschaftsberater hat mich über die von mir gewählte Kapitalanlage, unter Zugrundelegung der von mir gemachten Angaben umfassend aufgeklärt. Sämtliche von mir gestellten Fragen wurden von meinem Wirtschaftsberater zufriedenstellend beantwortet", lautet etwa eine solche Klausel.
Das Oberlandesgericht Wien geht davon aus, dass diese "Tatsachenbestätigungen" gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen, weil zum einen die Beweislage des Kunden erschwert werde und die Klauseln auch intransparent sind. Der AWD hatte argumentiert, dass er mit den Klauseln nur den Aufzeichnungspflichten nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz nachkomme.
Das Gericht hält fest, dass gesetzlich geforderte Aufzeichnungen dennoch so gestaltet sein müssen, dass sie nicht gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
Der AWD hat in einer aktuellen Aussendung erklärt, dass man die Causa daher nun vor den OGH bringen. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig. "Im Urteil spricht sich das OLG Wien auch nicht gegen die Verwendung von Gesprächsnotizen selbst aus, sondern beurteilt einige Formulierungen darin als nicht zulässig. Festzuhalten ist weiters, dass im Rahmen dieses Rechtstreites durch den VKI ausschließlich Gesprächsnotizen bekämpft wurden, die nicht mehr in Verwendung stehen," erklärt man beim AWD.
Quelle: FONDS professionell
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen Klauseln in den „Gesprächsnotizen“ des AWD geführt. Konkret ging es um Folgendes: Beim VKI trafen rund 7000 Beschwerden von AWD-Kunden ein, dass ihnen Immobilienaktien als „sicheres Investment“ vermittelt worden seien.
Für 2500 Geschädigte führt der VKI nunmehr Sammelklagen gegen den AWD. Im Rahmen der Verfahren beruft sich der AWD darauf, dass die Kunden „Gesprächsnotizen“ unterzeichnet hätten, in denen sie über das wahre Risiko der Aktien (bis hin zum Totalverlust) aufgeklärt worden wären.
Reine Formalität?
Die Kunden räumen wiederum ein, diese Schriftstücke ungelesen unterzeichnet zu haben; schließlich seien diese von Verwandten und Bekannten, die als AWD Berater tätig waren, als „reine Formalität“ zur Unterschrift vorgelegt worden. Die Kunden gingen davon aus, dass darin jene Tatsachen festgehalten würden, die auch Inhalt der Gespräche waren. Dem war aber – so die Geschädigten – in vielen Fällen nicht so.
In der vorliegenden Verbandsklage ging es nun darum, dass der VKI dem AWD gerichtlich verbieten lassen wollte, sich solche Tatsachenbestätigungen in einem Vertragsformblatt unterzeichnen zu lassen. Bislang hatte der OGH durchaus judiziert, dass Tatsachenbestätigungen, die eine Beweiserschwernis herbeiführen, gesetzwidrig sind, so der VKI.
Klauseln nicht gesetzwidrig
Nun sagt der OGH, dass die „Gesprächsnotizen“ keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien und die genannten Klauseln nur „Wissenerklärungen“ enthalten würden. Daher sei das Verwenden der Klauseln nicht gesetzwidrig und auch nicht zu verbieten. Schließlich verlange das Wertpapieraufsichtsgesetz von Wertpapierdienstleistern sogar, umfassende Informationen und Dokumentationen vorzunehmen. Das diene der Aufsicht zur Prüfung der Einhaltung der „Wohlverhaltensregeln“, „nicht aber dem Schutz des Kunden vor unrichtiger/unvollständiger Information“ – so der OGH.
Unbrauchbare Profile - FONDS professionell MAGAZIN 1/2010
„Die Entscheidung des OGH in der Verbandsklage ist zwar bedauerlich, hat aber auf die Prozesschancen in den Sammelklagen und Musterprozessen keinerlei Auswirkung“, reagiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI auf das Urteil. Er will jedenfalls „die Praxis des AWD in den Sammelklagen zu den systematischen Fehlberatungen in Sachen Immoaktien einer genauen gerichtlichen Prüfung unterziehen.“ Der AWD sieht sich jedenfalls durch den OGH-Spruch in seiner Rechtsmeinung bestätigt: „Es zeigt sich, dass AWD die Dokumentationspflichten des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz, Anm.) entsprechend erfüllt hat", meint Mag. Hansjörg Nagelschmidt, Leitung PR & Öffentlichkeitsarbeit AWD Österreich
Quelle: FONDS professionell
Für 2500 Geschädigte führt der VKI nunmehr Sammelklagen gegen den AWD. Im Rahmen der Verfahren beruft sich der AWD darauf, dass die Kunden „Gesprächsnotizen“ unterzeichnet hätten, in denen sie über das wahre Risiko der Aktien (bis hin zum Totalverlust) aufgeklärt worden wären.
Reine Formalität?
Die Kunden räumen wiederum ein, diese Schriftstücke ungelesen unterzeichnet zu haben; schließlich seien diese von Verwandten und Bekannten, die als AWD Berater tätig waren, als „reine Formalität“ zur Unterschrift vorgelegt worden. Die Kunden gingen davon aus, dass darin jene Tatsachen festgehalten würden, die auch Inhalt der Gespräche waren. Dem war aber – so die Geschädigten – in vielen Fällen nicht so.
In der vorliegenden Verbandsklage ging es nun darum, dass der VKI dem AWD gerichtlich verbieten lassen wollte, sich solche Tatsachenbestätigungen in einem Vertragsformblatt unterzeichnen zu lassen. Bislang hatte der OGH durchaus judiziert, dass Tatsachenbestätigungen, die eine Beweiserschwernis herbeiführen, gesetzwidrig sind, so der VKI.
Klauseln nicht gesetzwidrig
Nun sagt der OGH, dass die „Gesprächsnotizen“ keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien und die genannten Klauseln nur „Wissenerklärungen“ enthalten würden. Daher sei das Verwenden der Klauseln nicht gesetzwidrig und auch nicht zu verbieten. Schließlich verlange das Wertpapieraufsichtsgesetz von Wertpapierdienstleistern sogar, umfassende Informationen und Dokumentationen vorzunehmen. Das diene der Aufsicht zur Prüfung der Einhaltung der „Wohlverhaltensregeln“, „nicht aber dem Schutz des Kunden vor unrichtiger/unvollständiger Information“ – so der OGH.
Unbrauchbare Profile - FONDS professionell MAGAZIN 1/2010
„Die Entscheidung des OGH in der Verbandsklage ist zwar bedauerlich, hat aber auf die Prozesschancen in den Sammelklagen und Musterprozessen keinerlei Auswirkung“, reagiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI auf das Urteil. Er will jedenfalls „die Praxis des AWD in den Sammelklagen zu den systematischen Fehlberatungen in Sachen Immoaktien einer genauen gerichtlichen Prüfung unterziehen.“ Der AWD sieht sich jedenfalls durch den OGH-Spruch in seiner Rechtsmeinung bestätigt: „Es zeigt sich, dass AWD die Dokumentationspflichten des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz, Anm.) entsprechend erfüllt hat", meint Mag. Hansjörg Nagelschmidt, Leitung PR & Öffentlichkeitsarbeit AWD Österreich
Quelle: FONDS professionell
Falschberatung: Urteil gegen AWD – Anleger trägt Mitschuld
Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) liegt wieder ein Ersturteil des Handelsgerichtes Wien in einem Schadenersatzprozess eines Rechtsschutz-Versicherten (vertreten von Rechtsanwalt Mag. Poduschka) gegen den AWD vor. Der AWD wird zur Zahlung von rund 50.000 Euro Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung rund um Immobilienaktien verurteilt. Das Gericht sieht im Nicht-Lesen der unterzeichneten Gesprächsnotizen ein Mitverschulden des Anlegers. Dieses wiegt allerdings geringer als die mangelhafte Aufklärung durch den AWD-Berater. Der AWD muss daher zwei Drittel des Schadens ersetzen.
Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen und eine Reihe von Musterprozessen. In diesen Verfahren liegen noch keine Urteile in der Sache vor. Ab 14. September2010 wird am HG Wien wöchentlich weiter verhandelt (Prozessprogramm siehe www.verbraucherrecht.at ).
Die Aktien der Immofinanz und auch von Conwert wurden laut VKI-Aussendung vom AWD-Berater als „sicher“ dargestellt: Der Portfolio-Theorie von Markowitz zufolge solle man 50 bis 60 Prozent des Vermögens „sicher“ und 20 bis 30 Prozent mit „mittlerem Risiko“ veranlagen. Nur mit 10 bis 20 Prozent solle ein höheres Risiko mit höherem Ertrag eingegangen werden. Demgemäß empfahl der Berater den überwiegenden Teil des Vermögens in Immofinanz, Conwert und Immoeast anzulegen. Der Berater sprach stets von einer Anlage in „Immobilien“ und betonte den Substanzwert der Unternehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass sich der Aktienkurs unabhängig davon bildet und den Substanzwert durchaus unterschreiten kann.
Obwohl in den Gesprächsnotizen des AWD die kleingedruckte Klausel zu lesen ist, wonach „nur maximal zehn Prozent des insgesamt verfügbaren Kapitals in Immobilienaktien, andere Immobilienprodukte oder Alternative Investments verschiedener Emittenten“ veranlagt werden sollte, empfahl der AWD-Berater hier, nahezu alles auf Immobilienaktien zu setzen.
„Das Urteil dokumentiert Schein und Sein beim AWD: In den Gesprächsnotizen wurde – versteckt im Kleingedruckten – ein richtiger Hinweis gegeben. In der Praxis wurde diametral gegenläufig beraten. Die Unterschrift unter das Gesprächsprotokoll wurde – nach Abschluss der Beratung und der Kauforder – als reine Formalität bezeichnet“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Das Gericht sah im Nicht-Lesen des Gesprächsprotokolls ein Mitverschulden des Anlegers im Ausmaß von einem Drittel. „Hier weicht das Urteil von der anlegerfreundlichen Judikatur des deutschen Bundesgerichtshofes ab, der vom Anleger nicht verlangt, die mündlichen Ratschläge seines Beraters durch Studium der Unterlagen noch zu überprüfen“, kommentiert Dr. Kolba. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
AWD will berufen
„Das vom VKI in seiner Presseaussendung von heute zitierte Urteil betrifft - anders als die Verbandsklage, die sich allgemein auf die verwendeten Unterlagen bezog - einen Einzelfall. AWD behält sich vor, nach einer Prüfung des Sachverhaltes, gegen dieses Urteil berufen“, informiert der Finanzdienstleister in einer Stellungnahme zum Urteil. Diesem Einzelfall stünden zahlreiche Urteile gegenüber, in denen Klagen von Anlegern gegen AWD abgewiesen wurden, weil das Gericht eben gerade keine Fehlberatung feststellen konnte. Diese Urteile seien teilweise bereits rechtskräftig.
Erst unlängst hat der Oberste Gerichtshof (OGH 6.7.2010, 1 Ob 46/10m) dem AWD in einem vom VKI angestrebten Verbandsklageverfahren Recht gegeben und erkannt, dass die Behauptung des VKI, vom AWD verwendeten Unterlagen wären gesetzwidrig, nicht zutrifft. Der OGH hält darin fest, dass die Gesprächsnotizen, die vom VKI gerichtlich angegriffen wurden, nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch auf Grund der geltenden Rechtslage von AWD gefordert werden. „AWD erfüllt sohin seine gesetzlichen Verpflichtungen, auch wenn dies der VKI nicht eingestehen will“, so das Unternehmen.
Das abermals in den Raum gestellte VKI-Argument einer systematischen Fehlberatung weist AWD zurück: „Dass die geltend gemachten Ansprüche entgegen der Ansicht des VKI eben nicht ident sind und keine systematische Fehlberatung vorliegt, geht beispielhaft aus einem klagsabweisenden Urteil des Handelsgerichtes Wien (31 Cg 96/08i) hervor. In diesem - von den VKI-Anwälten geführten - Verfahren wurde die Einzelfallbezogenheit der Ansprüche vom Gericht ausdrücklich betont und festgehalten, dass AWD seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen ist. Darüber hinaus sind in zahlreichen weiteren Verfahren, die von Anlegern gegen AWD angestrengten Klagen von den Gerichten als unbegründet abgewiesen worden.“
Quelle: FONDS professionell
Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) liegt wieder ein Ersturteil des Handelsgerichtes Wien in einem Schadenersatzprozess eines Rechtsschutz-Versicherten (vertreten von Rechtsanwalt Mag. Poduschka) gegen den AWD vor. Der AWD wird zur Zahlung von rund 50.000 Euro Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung rund um Immobilienaktien verurteilt. Das Gericht sieht im Nicht-Lesen der unterzeichneten Gesprächsnotizen ein Mitverschulden des Anlegers. Dieses wiegt allerdings geringer als die mangelhafte Aufklärung durch den AWD-Berater. Der AWD muss daher zwei Drittel des Schadens ersetzen.
Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen und eine Reihe von Musterprozessen. In diesen Verfahren liegen noch keine Urteile in der Sache vor. Ab 14. September2010 wird am HG Wien wöchentlich weiter verhandelt (Prozessprogramm siehe www.verbraucherrecht.at ).
Die Aktien der Immofinanz und auch von Conwert wurden laut VKI-Aussendung vom AWD-Berater als „sicher“ dargestellt: Der Portfolio-Theorie von Markowitz zufolge solle man 50 bis 60 Prozent des Vermögens „sicher“ und 20 bis 30 Prozent mit „mittlerem Risiko“ veranlagen. Nur mit 10 bis 20 Prozent solle ein höheres Risiko mit höherem Ertrag eingegangen werden. Demgemäß empfahl der Berater den überwiegenden Teil des Vermögens in Immofinanz, Conwert und Immoeast anzulegen. Der Berater sprach stets von einer Anlage in „Immobilien“ und betonte den Substanzwert der Unternehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass sich der Aktienkurs unabhängig davon bildet und den Substanzwert durchaus unterschreiten kann.
Obwohl in den Gesprächsnotizen des AWD die kleingedruckte Klausel zu lesen ist, wonach „nur maximal zehn Prozent des insgesamt verfügbaren Kapitals in Immobilienaktien, andere Immobilienprodukte oder Alternative Investments verschiedener Emittenten“ veranlagt werden sollte, empfahl der AWD-Berater hier, nahezu alles auf Immobilienaktien zu setzen.
„Das Urteil dokumentiert Schein und Sein beim AWD: In den Gesprächsnotizen wurde – versteckt im Kleingedruckten – ein richtiger Hinweis gegeben. In der Praxis wurde diametral gegenläufig beraten. Die Unterschrift unter das Gesprächsprotokoll wurde – nach Abschluss der Beratung und der Kauforder – als reine Formalität bezeichnet“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Das Gericht sah im Nicht-Lesen des Gesprächsprotokolls ein Mitverschulden des Anlegers im Ausmaß von einem Drittel. „Hier weicht das Urteil von der anlegerfreundlichen Judikatur des deutschen Bundesgerichtshofes ab, der vom Anleger nicht verlangt, die mündlichen Ratschläge seines Beraters durch Studium der Unterlagen noch zu überprüfen“, kommentiert Dr. Kolba. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
AWD will berufen
„Das vom VKI in seiner Presseaussendung von heute zitierte Urteil betrifft - anders als die Verbandsklage, die sich allgemein auf die verwendeten Unterlagen bezog - einen Einzelfall. AWD behält sich vor, nach einer Prüfung des Sachverhaltes, gegen dieses Urteil berufen“, informiert der Finanzdienstleister in einer Stellungnahme zum Urteil. Diesem Einzelfall stünden zahlreiche Urteile gegenüber, in denen Klagen von Anlegern gegen AWD abgewiesen wurden, weil das Gericht eben gerade keine Fehlberatung feststellen konnte. Diese Urteile seien teilweise bereits rechtskräftig.
Erst unlängst hat der Oberste Gerichtshof (OGH 6.7.2010, 1 Ob 46/10m) dem AWD in einem vom VKI angestrebten Verbandsklageverfahren Recht gegeben und erkannt, dass die Behauptung des VKI, vom AWD verwendeten Unterlagen wären gesetzwidrig, nicht zutrifft. Der OGH hält darin fest, dass die Gesprächsnotizen, die vom VKI gerichtlich angegriffen wurden, nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch auf Grund der geltenden Rechtslage von AWD gefordert werden. „AWD erfüllt sohin seine gesetzlichen Verpflichtungen, auch wenn dies der VKI nicht eingestehen will“, so das Unternehmen.
Das abermals in den Raum gestellte VKI-Argument einer systematischen Fehlberatung weist AWD zurück: „Dass die geltend gemachten Ansprüche entgegen der Ansicht des VKI eben nicht ident sind und keine systematische Fehlberatung vorliegt, geht beispielhaft aus einem klagsabweisenden Urteil des Handelsgerichtes Wien (31 Cg 96/08i) hervor. In diesem - von den VKI-Anwälten geführten - Verfahren wurde die Einzelfallbezogenheit der Ansprüche vom Gericht ausdrücklich betont und festgehalten, dass AWD seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen ist. Darüber hinaus sind in zahlreichen weiteren Verfahren, die von Anlegern gegen AWD angestrengten Klagen von den Gerichten als unbegründet abgewiesen worden.“
Quelle: FONDS professionell
Zulässigkeit der AWD-Sammelklagen in drei von fünf Fällen fix
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt bekanntlich fünf Sammelklagen gegen den AWD: Es soll laut VKI Schadenersatz für rund 2.500 mutmaßlich Geschädigte einer „systematischen Fehlberatung“ von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem das Handelsgericht Wien bereits bei zwei Sammelklagen diese Form der Klage für zulässig angesehen hat, wurde gestern (Dienstag, 14. September) auch die dritte Sammelklage vor Gericht zugelassen, so der VKI in einer aktuellen Presseaussendung. Damit sind drei von fünf Sammelklagen zugelassen.
Gestern fand in der Sammelklage II die erste Verhandlung am Handelsgericht Wien statt. Diese wurde vor etwa einem Jahr eingebracht und umfasst rund 120 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro.
Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer gesetzwidrig?
Interessant ist auch, dass AWD anzweifelt, dass der Prozessfinanzierungsvertrag zwischen VKI und Foris – wegen des Verbotes der Erfolgsquotenvereinbarung für Rechtsanwälte und andere „Rechtsfreunde“ – gesetzwidrig sei. Der emerittierte Univ. Prof. Krejci unterstützt diese Sichtweise in einem Privatgutachten für den AWD. Das Verbot treffe auch den Prozessfinanzierer, der wie ein „Rechtsfreunde“ agiere.
Dagegen ist Univ.Prof. Bydliski laut VKI genau gegenteiliger Meinung: Der Prozessfinanzierer unterliegt nicht dem Verbot der Erfolgsquotenvereinbarung und schon gar nicht könne sich der AWD - der ja gar nicht Vertragspartner dieser Vereinbarungen ist und dessen Motiv durchschaubar nur auf Abwehr der Klagen gerichtet ist - darauf berufen. Die aufgeworfenen Fragen werden jedenfalls die Gerichte noch weiter beschäftigen: Der Senat in der Sammelklage III wird am Freitag 24.9.2010 zur Frage der Wirksamkeit der Abtretungen an den VKI verhandeln
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt bekanntlich fünf Sammelklagen gegen den AWD: Es soll laut VKI Schadenersatz für rund 2.500 mutmaßlich Geschädigte einer „systematischen Fehlberatung“ von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem das Handelsgericht Wien bereits bei zwei Sammelklagen diese Form der Klage für zulässig angesehen hat, wurde gestern (Dienstag, 14. September) auch die dritte Sammelklage vor Gericht zugelassen, so der VKI in einer aktuellen Presseaussendung. Damit sind drei von fünf Sammelklagen zugelassen.
Gestern fand in der Sammelklage II die erste Verhandlung am Handelsgericht Wien statt. Diese wurde vor etwa einem Jahr eingebracht und umfasst rund 120 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro.
Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer gesetzwidrig?
Interessant ist auch, dass AWD anzweifelt, dass der Prozessfinanzierungsvertrag zwischen VKI und Foris – wegen des Verbotes der Erfolgsquotenvereinbarung für Rechtsanwälte und andere „Rechtsfreunde“ – gesetzwidrig sei. Der emerittierte Univ. Prof. Krejci unterstützt diese Sichtweise in einem Privatgutachten für den AWD. Das Verbot treffe auch den Prozessfinanzierer, der wie ein „Rechtsfreunde“ agiere.
Dagegen ist Univ.Prof. Bydliski laut VKI genau gegenteiliger Meinung: Der Prozessfinanzierer unterliegt nicht dem Verbot der Erfolgsquotenvereinbarung und schon gar nicht könne sich der AWD - der ja gar nicht Vertragspartner dieser Vereinbarungen ist und dessen Motiv durchschaubar nur auf Abwehr der Klagen gerichtet ist - darauf berufen. Die aufgeworfenen Fragen werden jedenfalls die Gerichte noch weiter beschäftigen: Der Senat in der Sammelklage III wird am Freitag 24.9.2010 zur Frage der Wirksamkeit der Abtretungen an den VKI verhandeln
BILD: Herr Maschmeyer, ist das von Ihnen gegründete Finanzberatungs-Unternehmen AWD eine „Drücker-Kolonne“?
Carsten Maschmeyer: „Nein. Der Begriff „Drücker-Kolonne“ passt zum Beispiel auf Staubsaugervertreter, die mit einem Bus in ein Wohngebiet gekarrt werden, von Tür zu Tür klingeln und den Kunden zum Sofortabschluss drängen. Dagegen machen die hoch qualifizierten, von der IHK umfassend geprüften AWD-Berater nur auf Terminwunsch eine Erstanalyse, die Zweitberatung findet im Büro statt.“
BILD: Wie kann es sein, dass mehrere Kunden ihr Geld verloren haben?
Maschmeyer: „Die angesprochenen Vorgänge sind ausnahmslos zehn Jahre alt und älter. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko. Darauf weisen Finanzberater ihre Kunden auch hin. Wer dennoch ins Risiko will, muss dies schriftlich bestätigen. Leider ist es auch so, dass manche Anleger ihre Gewinne gerne privatisieren, Verluste jedoch sozialisieren wollen. Verantwortlich für Wertverluste sind die Initiatoren, nicht die Berater.“
>> mehr bild.de
Carsten Maschmeyer: „Nein. Der Begriff „Drücker-Kolonne“ passt zum Beispiel auf Staubsaugervertreter, die mit einem Bus in ein Wohngebiet gekarrt werden, von Tür zu Tür klingeln und den Kunden zum Sofortabschluss drängen. Dagegen machen die hoch qualifizierten, von der IHK umfassend geprüften AWD-Berater nur auf Terminwunsch eine Erstanalyse, die Zweitberatung findet im Büro statt.“
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Maschmeyer: „Die angesprochenen Vorgänge sind ausnahmslos zehn Jahre alt und älter. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko. Darauf weisen Finanzberater ihre Kunden auch hin. Wer dennoch ins Risiko will, muss dies schriftlich bestätigen. Leider ist es auch so, dass manche Anleger ihre Gewinne gerne privatisieren, Verluste jedoch sozialisieren wollen. Verantwortlich für Wertverluste sind die Initiatoren, nicht die Berater.“
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Beschwerden über AWD-Beratungen
Im Interview mit der BILD-Zeitung vom 13. Januar 2011 stellt Carsten Maschmeyer die Recherche von Panorama in Frage. Er behauptet, er habe "von den angeblichen Vorwürfen erst aus der Programmzeitschrift erfahren". Außerdem habe er "mehrfach ein Interview angeboten". Beide Behauptungen sind nachweislich falsch. Monatelang hat die Redaktion Panorama vergebens versucht, Carsten Maschmeyer für ein Interview zu gewinnen
Die Chronologie - auf NDR
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heute Abend in der ARD um 21:45 Uhr
Carsten Maschmeyer: Die Unschuld vom Maschsee
In der letzten Woche strahlte die ARD im Rahmen ihrer ‚Panorama-Sendung’ eine Dokumentation über Carsten Maschmeyer aus, die bereits im Vorfeld für viel Wirbel gesorgt hatte. In dem Bericht "Der Drückkönig und die Politik" wurden unter anderem die Methoden in Frage gestellt und als zweifelhaft angeprangert, mit denen Multimillionär Maschmeyer sein Vermögen machte.
Nachdem die Sendung ausgestrahlt wurde, ging der AWD-Gründer in die Offensive und gab der Bild Zeitung ein Interview, in dem er sich gegen Vorwürfe wehrte, dass er sich der ARD nicht für ein Interview zur Verfügung gestellt habe und anmerkte, dass er zu einem Interview mit konkreten Fragen bereit gewesen wäre. Die ARD merkt hierzu an, dass die Sendung Panorama oft genug bezüglich eines Interviews angefragt habe – allerdings ohne Erfolg, wie die ARD auf ihrer Webseite in der Vorschau zum Programm schreibt.
Im Zuge der Fortsetzung der Dokumentation hat ihn Panorama nun erneut um ein Interview gebeten, um offene Fragen auszuräumen – wobei ein solches bis dato aber offenbar noch nicht stattgefunden hat. Der zweite Teil der Panorama-Dokumentation über den Menschen und die Karriere von Carsten Maschmeyer wird heute Abend in der ARD um 21:45 Uhr ausgestrahlt. Der Titel lautet: Carsten Maschmeyer: Die Unschuld vom Maschsee
Den Link zur ARD-Sendung gibt es hier
Carsten Maschmeyer: Die Unschuld vom Maschsee
In der letzten Woche strahlte die ARD im Rahmen ihrer ‚Panorama-Sendung’ eine Dokumentation über Carsten Maschmeyer aus, die bereits im Vorfeld für viel Wirbel gesorgt hatte. In dem Bericht "Der Drückkönig und die Politik" wurden unter anderem die Methoden in Frage gestellt und als zweifelhaft angeprangert, mit denen Multimillionär Maschmeyer sein Vermögen machte.
Nachdem die Sendung ausgestrahlt wurde, ging der AWD-Gründer in die Offensive und gab der Bild Zeitung ein Interview, in dem er sich gegen Vorwürfe wehrte, dass er sich der ARD nicht für ein Interview zur Verfügung gestellt habe und anmerkte, dass er zu einem Interview mit konkreten Fragen bereit gewesen wäre. Die ARD merkt hierzu an, dass die Sendung Panorama oft genug bezüglich eines Interviews angefragt habe – allerdings ohne Erfolg, wie die ARD auf ihrer Webseite in der Vorschau zum Programm schreibt.
Im Zuge der Fortsetzung der Dokumentation hat ihn Panorama nun erneut um ein Interview gebeten, um offene Fragen auszuräumen – wobei ein solches bis dato aber offenbar noch nicht stattgefunden hat. Der zweite Teil der Panorama-Dokumentation über den Menschen und die Karriere von Carsten Maschmeyer wird heute Abend in der ARD um 21:45 Uhr ausgestrahlt. Der Titel lautet: Carsten Maschmeyer: Die Unschuld vom Maschsee
Den Link zur ARD-Sendung gibt es hier
Maschmeyer 'reloaded': Panorama-Doku jetzt als "Judge's Cut"
Der Film des ARD-Politmagazins "Panorama" über AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sorgte schon vor seiner Ausstrahlung für Furore – und auch nach erfolgter Ausstrahlung geht die Geschichte noch weiter. Zunächst gab es eine kurze Fortsetzung – offenbar sehr zum Missfallen von Maschmeyers’ Entourage und juristischer Gefolgschaft, die mittlerweile Einstweilige Verfügungen der Landgerichte Berlin und Köln gegen die Reportage "Der Drückerkönig und die Politik" erwirkt hat.
Neue Version: "Judge's Cut"
In der Konsequenz hat die ARD vor einigen Tagen eine überarbeitete Version des vom NDR produzierten Films vorgelegt, der sich auf der Webseite Panorama.de abrufen lässt und als "Judge's Cut" angepriesen wird „mit ganz neuen juristischen Regieeinfällen."
An Ironie wird während der 30-minütigen überarbeiteten Reportage nicht gespart. So erscheinen zum einen während der ‚Reloaded Version’ an fünf Stellen schwarze Texttafeln mit Auflagen des Maschmeyer-Anwalts – die erste davon bereits nach 2,5 Minuten – und auch in eigener Sache lässt sich NDR Reporter- Christopher Lütgert – stellvertretend für das gesamte Redaktionsteam, das hinter der Produktion der Doku steht – eigene Kommentare nicht nehmen, in dem er die hauseigene Sicht der Dinge darstellt. Einen Vorgeschmack der ‚persönlichen Note’ gibt es bereits zu Beginn des Films, der auf der Webseite mit der Unterzeile steht: „Jeder große Film hat viele Mitwirkende. Einige Szenen müssen wir nun schwärzen, vorerst zumindest. Jetzt präsentieren wir eine ganz neue Variante: den "Judge's Cut“.
Der juristische Dissens dürfte noch eine Weile andauern, denn derzeit geht der NDR gegen die einstweiligen Verfügungen vor, wie Christopher Lütgert im Abspann des Films sagt: Man kämpfe derzeit dafür, „dass wir Ihnen schon bald den unzensierten Film wieder zeigen können.“
Hier geht’s zum aktuell einsehbaren überarbeiteten Film.
Quelle: FONDS professionell
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Neue Version: "Judge's Cut"
In der Konsequenz hat die ARD vor einigen Tagen eine überarbeitete Version des vom NDR produzierten Films vorgelegt, der sich auf der Webseite Panorama.de abrufen lässt und als "Judge's Cut" angepriesen wird „mit ganz neuen juristischen Regieeinfällen."
An Ironie wird während der 30-minütigen überarbeiteten Reportage nicht gespart. So erscheinen zum einen während der ‚Reloaded Version’ an fünf Stellen schwarze Texttafeln mit Auflagen des Maschmeyer-Anwalts – die erste davon bereits nach 2,5 Minuten – und auch in eigener Sache lässt sich NDR Reporter- Christopher Lütgert – stellvertretend für das gesamte Redaktionsteam, das hinter der Produktion der Doku steht – eigene Kommentare nicht nehmen, in dem er die hauseigene Sicht der Dinge darstellt. Einen Vorgeschmack der ‚persönlichen Note’ gibt es bereits zu Beginn des Films, der auf der Webseite mit der Unterzeile steht: „Jeder große Film hat viele Mitwirkende. Einige Szenen müssen wir nun schwärzen, vorerst zumindest. Jetzt präsentieren wir eine ganz neue Variante: den "Judge's Cut“.
Der juristische Dissens dürfte noch eine Weile andauern, denn derzeit geht der NDR gegen die einstweiligen Verfügungen vor, wie Christopher Lütgert im Abspann des Films sagt: Man kämpfe derzeit dafür, „dass wir Ihnen schon bald den unzensierten Film wieder zeigen können.“
Hier geht’s zum aktuell einsehbaren überarbeiteten Film.
Quelle: FONDS professionell
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