Beschwerden über AWD-Beratungen
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NDR legt nach: AWD-Liste beweist Fehlberatung in großem Stil
Die "Panorama"-Redaktion des TV-Senders NDR hat mit Blick auf AWD-Gründer Carsten Maschmeyer offensichtlich Blut geleckt und geht in die nächste Runde. Nachdem sie im Januar eine Reportage inklusive Fortsetzung über den "Drückerkönig" gesendet hatte, die für viel Aufsehen sorget, folgt nun der nächste Paukenschlag: So verkündet die "Panorama"-Redaktion, dass ihr eine Liste vorliegt, die beweist, dass die Verluste bei AWD-Anlegern weitaus größer ausfielen, und bei weitem keine Einzelfälle waren, wie Maschmeyer bisher eingeräumt hat.
Liste mit 30.000 Kundendaten – Auch auf Kredit vermittelt
Auf dieser Liste sollen die Namen von 30.000 Kunden erfasst sein, die in verlustreiche "geschlossene Fonds" investiert hatten – inklusive ihrer Beteiligungssummen. Besonders brisant: Mindestens 20 Prozent von ihnen seien die hoch riskanten Beteiligungen von AWD-Beratern zudem auf Kredit verkauft worden. Heute Abend soll die AWD-interne Liste, die auch dem Magazin "Stern" vorliegt, im Rahmen der Sendung "Panorama - die Reporter" im NDR Fernsehen erstmals gezeigt werden.
Der Sendetermin ist 22.35 Uhr.
Verlustreiche "Drei-Länder-Fonds"
Sämtlichen Anlegern, die auf der Liste stehen, hatten AWD-Berater in den 90er-Jahren sogenannte "Drei-Länder-Fonds" vermittelt, die ihnen selbst hohe Provisionen brachten, – die Vermittlungssumme auf Basis der Datenliste soll bei rund einer Milliarde Euro liegen – allerdings durch die Reihe weg im Minus landeten – zum Schaden der Anleger, die in der Konsequenz teilweise Verluste in Höhe von mehreren zehntausend Euro hinnehmen mussten.
Probleme schon 2002 bekannt?
Neben der Liste präsentieren die Panorama-Reporter im Rahmen der Sendung ein zweites Dokument, das für Zündstoff sorgen könnte. Dabei handelt es sich um ein internes Protokoll von einer Sitzung führender AWD-Manager von September 2002, das belegen soll, dass die mitunter massiven Probleme, die es mit mehreren "Drei-Länder-Fonds" gab, offenbar schon damals bekannt waren. Auf ihrer Sitzung hätten die AWD-Manager unter anderem darüber beraten, wie sie klagewillige Anleger ruhig stellen können.
Der AWD habe zu beiden Dokumenten auf Anfrage der Panorama-Reporter keine Stellung bezogen, wie es heißt. Mit Blick auf die Datensatz-Liste habe AWD-Sprecher Béla Anda auf das "Geschäftsgeheimnis" verwiesen und „zu einem solchen angeblichen Treffen“ von 2002 gebe es dem AWD zufolge "keine Erkenntnisse".
Mehr Informationen zur Panorama-Sendung heuet Abend finden Sie hier
Quelle: FONDS professionell
Die "Panorama"-Redaktion des TV-Senders NDR hat mit Blick auf AWD-Gründer Carsten Maschmeyer offensichtlich Blut geleckt und geht in die nächste Runde. Nachdem sie im Januar eine Reportage inklusive Fortsetzung über den "Drückerkönig" gesendet hatte, die für viel Aufsehen sorget, folgt nun der nächste Paukenschlag: So verkündet die "Panorama"-Redaktion, dass ihr eine Liste vorliegt, die beweist, dass die Verluste bei AWD-Anlegern weitaus größer ausfielen, und bei weitem keine Einzelfälle waren, wie Maschmeyer bisher eingeräumt hat.
Liste mit 30.000 Kundendaten – Auch auf Kredit vermittelt
Auf dieser Liste sollen die Namen von 30.000 Kunden erfasst sein, die in verlustreiche "geschlossene Fonds" investiert hatten – inklusive ihrer Beteiligungssummen. Besonders brisant: Mindestens 20 Prozent von ihnen seien die hoch riskanten Beteiligungen von AWD-Beratern zudem auf Kredit verkauft worden. Heute Abend soll die AWD-interne Liste, die auch dem Magazin "Stern" vorliegt, im Rahmen der Sendung "Panorama - die Reporter" im NDR Fernsehen erstmals gezeigt werden.
Der Sendetermin ist 22.35 Uhr.
Verlustreiche "Drei-Länder-Fonds"
Sämtlichen Anlegern, die auf der Liste stehen, hatten AWD-Berater in den 90er-Jahren sogenannte "Drei-Länder-Fonds" vermittelt, die ihnen selbst hohe Provisionen brachten, – die Vermittlungssumme auf Basis der Datenliste soll bei rund einer Milliarde Euro liegen – allerdings durch die Reihe weg im Minus landeten – zum Schaden der Anleger, die in der Konsequenz teilweise Verluste in Höhe von mehreren zehntausend Euro hinnehmen mussten.
Probleme schon 2002 bekannt?
Neben der Liste präsentieren die Panorama-Reporter im Rahmen der Sendung ein zweites Dokument, das für Zündstoff sorgen könnte. Dabei handelt es sich um ein internes Protokoll von einer Sitzung führender AWD-Manager von September 2002, das belegen soll, dass die mitunter massiven Probleme, die es mit mehreren "Drei-Länder-Fonds" gab, offenbar schon damals bekannt waren. Auf ihrer Sitzung hätten die AWD-Manager unter anderem darüber beraten, wie sie klagewillige Anleger ruhig stellen können.
Der AWD habe zu beiden Dokumenten auf Anfrage der Panorama-Reporter keine Stellung bezogen, wie es heißt. Mit Blick auf die Datensatz-Liste habe AWD-Sprecher Béla Anda auf das "Geschäftsgeheimnis" verwiesen und „zu einem solchen angeblichen Treffen“ von 2002 gebe es dem AWD zufolge "keine Erkenntnisse".
Mehr Informationen zur Panorama-Sendung heuet Abend finden Sie hier
Quelle: FONDS professionell
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Hohe Provisionen für AWD
Die AWD-interne Liste, die auch dem Magazin "Stern" vorliegt, nennt eine Vermittlungssumme von rund einer Milliarde Euro. Anlegern, die auf der Liste stehen, hatten AWD-Berater in den 90er-Jahren sogenannte "Drei-Länder-Fonds" vermittelt. Diese Fonds brachten den Beratern und dem AWD extrem hohe Provisionen, entwickelten sich aber nach Beobachtungen der neutralen Stiftung Warentest allesamt schlecht. Leidtragende waren die Anleger, die auch nach Abzug von Ausschüttungen und möglichen Steuervorteilen großenteils hohe Verluste - teilweise von mehreren zehntausend Euro - hinnehmen mussten.
Die Liste belegt erstmals, dass Tausenden Anlegern auch Kredite zur Finanzierung ihrer riskanten Investments vom AWD vermittelt worden waren. Wenn wegen schlechter Entwicklung der Fonds die Ausschüttungen zurückgingen oder gar ganz ausblieben, hatten diese Kunden einen doppelten Schaden: Den Verlust des Investments und hohe Kreditschulden. Ariane Lauenburg, Redakteurin der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest, wirft dem AWD daher "systematische Falschberatung" seiner Kunden vor. "Ich glaube, dass das Handeln des AWD auf Gewinn ausgerichtet war und nicht auf die Zufriedenheit der Kunden und dass dadurch so viele Anleger geschädigt wurden", so Lauenburg gegenüber dem NDR.
Tagesschau
Hohe Provisionen für AWD
Die AWD-interne Liste, die auch dem Magazin "Stern" vorliegt, nennt eine Vermittlungssumme von rund einer Milliarde Euro. Anlegern, die auf der Liste stehen, hatten AWD-Berater in den 90er-Jahren sogenannte "Drei-Länder-Fonds" vermittelt. Diese Fonds brachten den Beratern und dem AWD extrem hohe Provisionen, entwickelten sich aber nach Beobachtungen der neutralen Stiftung Warentest allesamt schlecht. Leidtragende waren die Anleger, die auch nach Abzug von Ausschüttungen und möglichen Steuervorteilen großenteils hohe Verluste - teilweise von mehreren zehntausend Euro - hinnehmen mussten.
Die Liste belegt erstmals, dass Tausenden Anlegern auch Kredite zur Finanzierung ihrer riskanten Investments vom AWD vermittelt worden waren. Wenn wegen schlechter Entwicklung der Fonds die Ausschüttungen zurückgingen oder gar ganz ausblieben, hatten diese Kunden einen doppelten Schaden: Den Verlust des Investments und hohe Kreditschulden. Ariane Lauenburg, Redakteurin der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest, wirft dem AWD daher "systematische Falschberatung" seiner Kunden vor. "Ich glaube, dass das Handeln des AWD auf Gewinn ausgerichtet war und nicht auf die Zufriedenheit der Kunden und dass dadurch so viele Anleger geschädigt wurden", so Lauenburg gegenüber dem NDR.
Tagesschau
Maschmeyer stellt sich Streitgespräch
Nachdem der NDR vor einiger Zeit wenig schmeichelhafte Reportagen über den AWD-Gründer Carsten Maschmeyer gedreht hat, die von der ARD ausgestrahlt wurden, gibt es jetzt einen weiteren ‚Nachschlag’ in der Causa – diesmal allerdings von anderer Seite, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.
Nachdem TV-Journalist Christoph Lütgert vergeblich versucht hatte, Maschmeyer zu einem persönlichen Gespräch unter vier Augen zu bewegen, hat es jemand anderes jetzt geschafft: Am 1. Juli will sich der Finanzunternehmer auf der Jahrestagung des Netzwerks Recherche einem Streitgespräch mit "Spiegel"-Redakteur Markus Grill stellen, der zu den Vorstandsmitgliedern des investigativen Journalistenbündnisses zählt. Stattfinden soll das Ganze auf dem Gelände des NDR-Fernsehens in Lokstedt.
Zwar steht die Diskussion selbst noch gar nicht im offiziellen Programm – für Ärger sorgt sie aber trotzdem schon: So fühlt sich Lütgert düpiert, dass er das Gespräch nicht führen wird. Diese Option, die auch von Spiegel-Redakteur Grill unterstützt wurde, wurde von Carsten Maschmeyer abgelehnt, weswegen Grill nachhakte und fragte, ob sich Maschmeyer denn einem Gespräch mit ihm stellen würde – und dieser zustimmte. Zudem erklärte sich Maschmeyer auch dazu bereit, Nachfragen aus dem Publikum zuzulassen.
Der bis dato vom Gespräch ausgeschlossene Lütgert hat mit seinem Austritt beim Netwerk Recherche gedroht, falls er nicht vollwertig in das Streitgespräch mit Maschmeyer eingebunden werde. Es sei nicht akzeptabel, „sich von einem Mann wie Maschmeyer die Bedingungen diktieren zu lassen“ zitiert ihn das ‚Hamburger Abendblatt.
Quelle: FONDS professionell
***
Geplanter Maschmeyer-Auftritt sorgt für Ärger beim Netzwerk Recherche. Maschmeyer fühle sich von NDR Redakteur Lütgert „persönlich verfolgt" und von der „Panorama"-Redaktion, die hinter dem Film „Der Drückerkönig und die Politik" steht, unfair behandelt. Ob dieses Umstands hat Lütgert nun seinen Austritt aus dem Netzwerk angedroht.
Carsten Maschmeyer, der umstrittene Gründer des Finanzkonzerns AWD, soll nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe) beim Jahrestreffen des Netzwerks Recherche am 1. Juli in Hamburg Rede und Antwort stehen. Sein Auftritt sorgt allerdings für Verstimmung. Christoph Lütgert vom Norddeutschen Rundfunk, Präsentator des Films „Der Drückerkönig und die Politik", der im Januar in der ARD lief, ist Mitglied des Journalistenvereins, der seinen Zweck im Titel führt: „Recherche fordern und fördern". Aber Maschmeyer wird nicht mit Lütgert und auch nicht mit einem anderen Vertreter des NDR-Magazins „Panorama", das seit Monaten um ein Interview mit ihm nachsucht, auf dem Podium sprechen, sondern mit dem „Spiegel"-Redakteur Markus Grill, Vorstandsmitglied des Netzwerks Recherche.
Maschmeyer, so ist nach Informationen der F.A.Z. zu hören, fühle sich von Lütgert „persönlich verfolgt" und von der „Panorama"-Redaktion, die hinter dem Film „Der Drückerkönig und die Politik" steht, unfair behandelt. Ob dieses Umstands hat Lütgert nun seinen Austritt aus dem Netzwerk angedroht. Dabei gehe es nicht um seine Person, sondern darum, dass die „Panorama"-Redaktion mit ihm als Presenter „wiederholt offenbart" habe, „wie viele Menschen Maschmeyers AWD ins Unglück gestürzt hat." Er halte es für unvorstellbar, „wenn ausgerechnet das Netzwerk Recherche sich von einem Mann wie Maschmeyer die Bedingungen diktieren ließe." Das Netzwerk hätte die „abstruse Diffamierung einer akribischen und ganz normalen Recherche" zurückweisen müssen. Er hoffe noch auf eine einvernehmliche Lösung.
* Auszug MMNEWS
Nachdem der NDR vor einiger Zeit wenig schmeichelhafte Reportagen über den AWD-Gründer Carsten Maschmeyer gedreht hat, die von der ARD ausgestrahlt wurden, gibt es jetzt einen weiteren ‚Nachschlag’ in der Causa – diesmal allerdings von anderer Seite, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.
Nachdem TV-Journalist Christoph Lütgert vergeblich versucht hatte, Maschmeyer zu einem persönlichen Gespräch unter vier Augen zu bewegen, hat es jemand anderes jetzt geschafft: Am 1. Juli will sich der Finanzunternehmer auf der Jahrestagung des Netzwerks Recherche einem Streitgespräch mit "Spiegel"-Redakteur Markus Grill stellen, der zu den Vorstandsmitgliedern des investigativen Journalistenbündnisses zählt. Stattfinden soll das Ganze auf dem Gelände des NDR-Fernsehens in Lokstedt.
Zwar steht die Diskussion selbst noch gar nicht im offiziellen Programm – für Ärger sorgt sie aber trotzdem schon: So fühlt sich Lütgert düpiert, dass er das Gespräch nicht führen wird. Diese Option, die auch von Spiegel-Redakteur Grill unterstützt wurde, wurde von Carsten Maschmeyer abgelehnt, weswegen Grill nachhakte und fragte, ob sich Maschmeyer denn einem Gespräch mit ihm stellen würde – und dieser zustimmte. Zudem erklärte sich Maschmeyer auch dazu bereit, Nachfragen aus dem Publikum zuzulassen.
Der bis dato vom Gespräch ausgeschlossene Lütgert hat mit seinem Austritt beim Netwerk Recherche gedroht, falls er nicht vollwertig in das Streitgespräch mit Maschmeyer eingebunden werde. Es sei nicht akzeptabel, „sich von einem Mann wie Maschmeyer die Bedingungen diktieren zu lassen“ zitiert ihn das ‚Hamburger Abendblatt.
Quelle: FONDS professionell
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Geplanter Maschmeyer-Auftritt sorgt für Ärger beim Netzwerk Recherche. Maschmeyer fühle sich von NDR Redakteur Lütgert „persönlich verfolgt" und von der „Panorama"-Redaktion, die hinter dem Film „Der Drückerkönig und die Politik" steht, unfair behandelt. Ob dieses Umstands hat Lütgert nun seinen Austritt aus dem Netzwerk angedroht.
Carsten Maschmeyer, der umstrittene Gründer des Finanzkonzerns AWD, soll nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe) beim Jahrestreffen des Netzwerks Recherche am 1. Juli in Hamburg Rede und Antwort stehen. Sein Auftritt sorgt allerdings für Verstimmung. Christoph Lütgert vom Norddeutschen Rundfunk, Präsentator des Films „Der Drückerkönig und die Politik", der im Januar in der ARD lief, ist Mitglied des Journalistenvereins, der seinen Zweck im Titel führt: „Recherche fordern und fördern". Aber Maschmeyer wird nicht mit Lütgert und auch nicht mit einem anderen Vertreter des NDR-Magazins „Panorama", das seit Monaten um ein Interview mit ihm nachsucht, auf dem Podium sprechen, sondern mit dem „Spiegel"-Redakteur Markus Grill, Vorstandsmitglied des Netzwerks Recherche.
Maschmeyer, so ist nach Informationen der F.A.Z. zu hören, fühle sich von Lütgert „persönlich verfolgt" und von der „Panorama"-Redaktion, die hinter dem Film „Der Drückerkönig und die Politik" steht, unfair behandelt. Ob dieses Umstands hat Lütgert nun seinen Austritt aus dem Netzwerk angedroht. Dabei gehe es nicht um seine Person, sondern darum, dass die „Panorama"-Redaktion mit ihm als Presenter „wiederholt offenbart" habe, „wie viele Menschen Maschmeyers AWD ins Unglück gestürzt hat." Er halte es für unvorstellbar, „wenn ausgerechnet das Netzwerk Recherche sich von einem Mann wie Maschmeyer die Bedingungen diktieren ließe." Das Netzwerk hätte die „abstruse Diffamierung einer akribischen und ganz normalen Recherche" zurückweisen müssen. Er hoffe noch auf eine einvernehmliche Lösung.
* Auszug MMNEWS
Geplantes Interview: Maschmeyer macht einen Rückzieher
Mögliches Muffensausen oder schlichtweg Verärgerung und Unverstädnis? Die Rede ist von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer, der sich vor wenigen Tagen dazu bereit erklärt hat, sich im Rahmen der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche einem Interview zu stellen. Doch jetzt hat er seine Meinung offenbar geändert, wie verschiedene Medien mit einem Verweis auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung (SZ) berichten.
Demnach habe Maschmeyer seinen Auftritt bereits am gestrigen Mittwoch mittels eines Briefs an Spiegel-Redakteur Markus Grill, der das Interview führen sollte, abgesagt, nachdem er die Debatte um seinen Auftritt „mit Befremden" verfolgt habe. Das Ganze hätte sich ziemlich aufgeschaukelt und durch seine Absage, wolle Maschmeyer „seinen Beitrag zur Glättung der Wogen leisten", wie in den verschiedenen Berichten zitiert wird. Das Ganze also nur ‚Viel Lärm um nichts?’ Im offiziellen Programm war der Auftritt bisher jedenfalls auch noch nicht angekündigt gewesen.
Mögliches Muffensausen oder schlichtweg Verärgerung und Unverstädnis? Die Rede ist von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer, der sich vor wenigen Tagen dazu bereit erklärt hat, sich im Rahmen der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche einem Interview zu stellen. Doch jetzt hat er seine Meinung offenbar geändert, wie verschiedene Medien mit einem Verweis auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung (SZ) berichten.
Demnach habe Maschmeyer seinen Auftritt bereits am gestrigen Mittwoch mittels eines Briefs an Spiegel-Redakteur Markus Grill, der das Interview führen sollte, abgesagt, nachdem er die Debatte um seinen Auftritt „mit Befremden" verfolgt habe. Das Ganze hätte sich ziemlich aufgeschaukelt und durch seine Absage, wolle Maschmeyer „seinen Beitrag zur Glättung der Wogen leisten", wie in den verschiedenen Berichten zitiert wird. Das Ganze also nur ‚Viel Lärm um nichts?’ Im offiziellen Programm war der Auftritt bisher jedenfalls auch noch nicht angekündigt gewesen.
Zitat
Bei den fünf Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD war ein Stillstand eingetreten. Der AWD hatte die verfahrensleitenden Beschlüsse der Richter angefochten. Dieses Vorgehen ist unzulässig, urteilte jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH). Als Konsequenz müssen nun in den Sammelklagen I bis III weitere Verhandlungen ausgeschrieben werden.
Der VKI wirft dem AWD vor, Kleinanlegern systematisch Immofinanz-und Immoeastaktien als sichere Anlage verkauft zu haben. Der AWD hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Insgesamt geht es in den Sammelklagen des VKI gegen den AWD um 2.500 Geschädigte und einen Streitwert von 40 Millionen Euro.
Der OGH hat nun endgültig klargestellt, dass die Richter völlig zulässig vorgegangen sind und ihre Entscheidung nicht anfechtbar ist. In den Sammelklagen I bis III werden die Gerichte nun wohl im Herbst Verhandlungen ausschreiben und in die Prüfung der Vorwürfe eintreten.
* ORF
AWD Stellungnahme zum OGH-Beschluss betreffend Geheimvereinbarung
Zum nunmehr vorliegenden Beschluss des OGH ist folgendes festzuhalten:
Der Beschluss des OGH besagt nichts anderes, als dass die Öffentlichkeit und AWD keinen Einblick in die Geheimvereinbarung zwischen dem Prozessfinanzierer (FORIS AG), dem VKI, dem BMASK und den VKI-Anwälten erhält.
Der OGH hat festgehalten, dass der Revisionsrekurs zulässig war. Der OGH bestätigt damit, dass die Frage der Klärung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Gerichtes von AWD berechtigter Maßen gestellt wurde. Inhaltlich hat sich der OGH der Argumentation von AWD nicht angeschlossen.
Mit dem Hinweis des OGH auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels und der von AWD gesuchten Rechtssicherheit bei gegenständlicher Rechtsfrage ist aber auch den Vorwürfen des VKI betreffend Verfahrensverzögerung jede Berechtigung genommen. In diesem Zusammenhang ist zudem zu erwähnen, dass das Handelsgericht Wien bereits im April 2010 den VKI zur Vorlage der Rahmenvereinbarung aufgefordert hatte, welche dieser erst rund 5 Monate später auszugsweise dem Gericht vorlegte.
Bemerkenswert ist zudem, dass der OGH die Frage der Rechtmäßigkeit der "Schwärzung" der Finanzierungsvereinbarung zwar bejaht, aber unterschiedlich argumentiert als das Erstgericht und das OLG Wien als Rekursgericht.
Nach der Entscheidung des OGH kann sich das Erstgericht nunmehr mit der weiterhin offenen Frage der Aktivlegitimation des VKI beschäftigen und mit der mit dem VKI akkordierten Vorgangsweise fortsetzen. Vereinbart ist, dass im Zusammenhang mit der vom VKI gewählten Klagshäufung, vorab - aus prozessökonomischen Erwägungen - anhand eines Einzelanspruches geklärt wird, ob die Ansprüche der Anleger überhaupt wirksam an den VKI abgetreten wurden. Die akkordierte Klärung derartiger grundlegender Rechtsfragen ist nur deshalb erforderlich, weil die Vorgangsweise des VKI diese Rechtsfragen aufwirft. Es kann daher keine Rede davon sein, dass AWD durch sein berechtigtes Interesse an der Klärung eine Verzögerung des Verfahrens zu verantworten hätte, wenn sich diese Fragen bei anderer Geltendmachung der Ansprüche gar nicht stellen würden.
Einmal mehr ist zudem festzuhalten, dass der VKI von Anfang an stur auf einer Pauschallösung bestand, bei der zuerst der Prozessfinanzierer FORIS und die Anwälte verdienen. Die Anleger erhalten erst am Schluss was noch übrig bleibt. Eine Einzelfallgerechtigkeit für den Anleger gibt es hier nicht und wird vom VKI offenbar auch gar nicht angestrebt. Der VKI macht durch seine eigene Vorgehensweise eine sachgerechte Lösung auf Einzelfallbasis damit selbst zunichte.
Die Anleger müssen sich die berechtigte Frage stellen, ob es nicht der VKI selbst ist, der einer sachgerechten Lösung für die Anleger im Wege steht.
Neue Vorwürfe gegen den Finanzdienstleister AWD. Laut einem Medienbericht soll der Konzern für die Vermittlung vieler geschlossener Fonds hohe Provisionen eingenommen und sie gegenüber den Kunden verschwiegen haben. AWD bestreitet die Vorwürfe
Wie der Radiosender NDR Info berichtet, soll der Konzern im Jahr 2000 bei zahlreichen vom AWD vermittelten geschlossenen Fonds insgesamt mehr als 15 Prozent Provision kassiert haben. Demnach sollen unter anderem für mehrere Falk-Immobilienfonds sowie die Medienfonds IMF 1 und 2 teilweise mehr als 16 Prozent Provision geflossen sein. Einer der Falk-Fonds wurde den Informationen zufolge sogar mit 20 Prozent vergütet. Insgesamt sollen nach NDR-Informationen mehr als 20 Produkte, die der Finanzdienstleister um die Jahrtausendwende vertrieben hatte, betroffen sein.
„Nach geltender Rechtsprechung hätte eine Provision von mehr als 15 Prozent den Kunden zwingend mitgeteilt werden müssen“, so NDR Info. Deshalb sieht der Sender für viele geschädigte Kunden eine Chance, den Konzern zu verklagen.
Der AWD bestreitet die Vorwürfe und droht rechtliche Schritte „gegen solche unwahren Behauptungen“ an.
* Das Investment
Wie der Radiosender NDR Info berichtet, soll der Konzern im Jahr 2000 bei zahlreichen vom AWD vermittelten geschlossenen Fonds insgesamt mehr als 15 Prozent Provision kassiert haben. Demnach sollen unter anderem für mehrere Falk-Immobilienfonds sowie die Medienfonds IMF 1 und 2 teilweise mehr als 16 Prozent Provision geflossen sein. Einer der Falk-Fonds wurde den Informationen zufolge sogar mit 20 Prozent vergütet. Insgesamt sollen nach NDR-Informationen mehr als 20 Produkte, die der Finanzdienstleister um die Jahrtausendwende vertrieben hatte, betroffen sein.
„Nach geltender Rechtsprechung hätte eine Provision von mehr als 15 Prozent den Kunden zwingend mitgeteilt werden müssen“, so NDR Info. Deshalb sieht der Sender für viele geschädigte Kunden eine Chance, den Konzern zu verklagen.
Der AWD bestreitet die Vorwürfe und droht rechtliche Schritte „gegen solche unwahren Behauptungen“ an.
* Das Investment
Erheblicher Beratungsfehler des AWD?
Nach aktuellen Informationen des Radioprogramms NDR Info hat der Finanzdienstleister AWD massiv gegen seine Offenlegungspflicht bei Provisionen verstoßen. Den Recherchen zufolge kassierte der AWD für die Beratung und Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen bis zu 20 Prozent Provision, ohne dies seinen Kunden offenzulegen. Sollten sich diese Vorwürfe als berechtigt erweisen, könnten Tausende von betroffenen Anlegern jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.
„Die AWD-Mitarbeiter müssen als freie Anlageberater ihren Kunden zwar eigentlich über ihre Innenprovisionen keine Auskunft geben.“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Allerdings urteilt der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung, dass auch Anlageberater über Vertriebsprovisionen aufklären müssen, sofern diese 15 Prozent des eingebrachten Kapitals überschreiten (Az. III ZR 170/10)“, so Mutschke weiter. Sollten die Informationen von NDR Info stimmen, so hätte der Finanzdienstleister AWD in jedem Fall seine Provisionen im Beratungsgespräch offenlegen müssen
Absolute Verjährung zum 31. Dezember 2011
„Wenn sich die Vorwürfe des NDR erhärten, stehen die Chancen sehr gut, dass geschädigte Anleger ihr Geld zurückbekommen“, schätzt Nicole Mutschke die Lage der Betroffenen ein. Allerdings drängt die Zeit, denn zum 31. Dezember 2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlage-Geschäften, die vor 2001 getätigt wurden.
Pressemitteilung von: Kanzlei Mutschke
Nach aktuellen Informationen des Radioprogramms NDR Info hat der Finanzdienstleister AWD massiv gegen seine Offenlegungspflicht bei Provisionen verstoßen. Den Recherchen zufolge kassierte der AWD für die Beratung und Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen bis zu 20 Prozent Provision, ohne dies seinen Kunden offenzulegen. Sollten sich diese Vorwürfe als berechtigt erweisen, könnten Tausende von betroffenen Anlegern jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.
„Die AWD-Mitarbeiter müssen als freie Anlageberater ihren Kunden zwar eigentlich über ihre Innenprovisionen keine Auskunft geben.“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Allerdings urteilt der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung, dass auch Anlageberater über Vertriebsprovisionen aufklären müssen, sofern diese 15 Prozent des eingebrachten Kapitals überschreiten (Az. III ZR 170/10)“, so Mutschke weiter. Sollten die Informationen von NDR Info stimmen, so hätte der Finanzdienstleister AWD in jedem Fall seine Provisionen im Beratungsgespräch offenlegen müssen
Absolute Verjährung zum 31. Dezember 2011
„Wenn sich die Vorwürfe des NDR erhärten, stehen die Chancen sehr gut, dass geschädigte Anleger ihr Geld zurückbekommen“, schätzt Nicole Mutschke die Lage der Betroffenen ein. Allerdings drängt die Zeit, denn zum 31. Dezember 2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlage-Geschäften, die vor 2001 getätigt wurden.
Pressemitteilung von: Kanzlei Mutschke
AWD weist erneut NDR-Berichte zurück
Dem AWD drohen laut dem Radiosender “NDR Info” sowie dem NDR-TV-Magazin “Panorama” Kunden-Rückforderungen “in dreistelliger Millionenhöhe”. Der Finanzdienstleister – so NDR-Recherchen – soll über eine Tochterfirma überhöhte Provisionen für Fondsgeschäfte kassiert haben. Der AWD weist die Vorwürfe zurück und sieht in ihnen eine “kampagnenartige Inszenierung”.
Die Vorwürfe beziehen sich nach Informationen des Senders auf den Vertrieb geschlossener Fonds rund um den Börsengang im Jahr 2000. Demnach würd Dokumente aus der damaligen Zeit belegen, dass in vielen Fällen offenbar mehr als 15 Prozent Provision geflossen seien. Laut geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hätte der AWD seine Kunden in solchen Fällen aufklären müssen. Der BGH hatte 2004 erstmals klargestellt, dass Finanzberater dazu verpflichtet sind, wenn mehr als 15 Prozent Provision fließen. Das Urteil gilt auch rückwirkend.
Diese Provisionen wurden den NDR-Recherchen zufolge über die Tochterfirma des AWD-Konzerns Allgemeine Immobilien, Makler & Service GmbH (AIMS) abgewickelt. Zwischen dieser Tochterfirma und dem eigentlichen Finanzvertrieb seien die Provisionen anschließend aufgeteilt worden. Da beide Unternehmen dem AWD-Konzern gehörten, seien die gesamten Provisionen in die Konzernbilanz eingeflossen, so die NDR-Recherchen. Der ehemalige AIMS-Geschäftsführer Hermann J. Winkler sowie der frühere AWD-Vertriebsgeschäftsführer und heute für den Vertrieb beim Mitbewerber Formaxx tätige Jörg Jacob hätten laut NDR gegenüber “NDR Info” und “Panorama” diese Praxis und Provisionshöhe bestätigt. Eine NDR-Mitteilung zitiert Winkler zitiert Winkler mit der Einschätzung, “dass für mehr als 75 Prozent der Produkte eine Vergütung von mehr als 15 Prozent gezahlt wurde”. Das Umsatzvolumen im Geschäft mit den geschlossenen Fonds habe schätzungsweise zwischen 500 und 700 Millionen Euro gelegen.
Der AWD weist die Vorwürfe indes mit Nachdruck zurück. “Die Provisionspraxis unserer Gesellschaft stand und steht im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung”, sagt Béla Anda, Chief Communication Officer der AWD Holding AG. In einer Mitteilung des Finanzvertriebs heißt es weiter: ”Mehrfach hat AWD dem NDR gegenüber deutlich gemacht, dass sich Provisionsansprüche aus der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen herleiten.” Vielmehr wittert der AWD in den Vorwürfen eine “kampagnenartige Inszenierung”, in der – beliefert durch Informationen eines Rechtsanwalts – “im Vorfeld von Verfahren Rechtsauffassungen durch mediale Unterstützung zugunsten der Partei des Rechtsanwaltes platziert werden sollen”. Die Fälle verjähren nach zehn Jahren. Der 31. Dezember ist ein entsprechender Verjährungstermin.
In dem konkreten Fall einer dem NDR vorliegenden Provisionsliste bemühen sich die Hannoveraner um Richtigstellung aus ihrer Sicht: “Provisionen beziehen sich immer auf die Höhe des vermittelten Gesellschaftsanteils, die in einer der von dem NDR publizierten Listen (vom ‘14. August 2000?) missverständlich als ‘Gesamtaufwand’ bezeichnet ist. Bei korrekter Betrachtung ergibt sich selbst aus der vom NDR vorgelegten Liste ein Provisionssatz von deutlich unter 15 Prozent auf den vermittelten Gesellschaftsanteil”, erklärt Anda.
Auch die Ergebnisse der NDR-Recherchen, nach denen es erhöhte Zuwendungen des Emissionshauses DCM im Rahmen der Vermittlung von Medienfondsanteilen an AWD gegeben habe, bestreitet der Finanzvertrieb. Die AWD-Position bestätigt ein Schreiben des aktuellen DCM-Vorstands Dr. Jörg Autschbach vom 5. Dezember dieses Jahres, in dem erklärt wird, dass eine Sichtung von Vertriebsverträgen und Provisionsvereinbarungen sowie eine stichprobenartige Prüfung von Provisionsabrechungen ergeben habe, dass in keinem der vom NDR aufgeführten DCM/IMF-Fonds Provisionen/Sonderzuwendungen an AWD und/oder AMIS in Höhe von 15 Prozent oder mehr für die Vermittlung von Eigenkapital vertraglich vereinbart oder gezahlt worden seien.
* Cash
Die Vorwürfe beziehen sich nach Informationen des Senders auf den Vertrieb geschlossener Fonds rund um den Börsengang im Jahr 2000. Demnach würd Dokumente aus der damaligen Zeit belegen, dass in vielen Fällen offenbar mehr als 15 Prozent Provision geflossen seien. Laut geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hätte der AWD seine Kunden in solchen Fällen aufklären müssen. Der BGH hatte 2004 erstmals klargestellt, dass Finanzberater dazu verpflichtet sind, wenn mehr als 15 Prozent Provision fließen. Das Urteil gilt auch rückwirkend.
Diese Provisionen wurden den NDR-Recherchen zufolge über die Tochterfirma des AWD-Konzerns Allgemeine Immobilien, Makler & Service GmbH (AIMS) abgewickelt. Zwischen dieser Tochterfirma und dem eigentlichen Finanzvertrieb seien die Provisionen anschließend aufgeteilt worden. Da beide Unternehmen dem AWD-Konzern gehörten, seien die gesamten Provisionen in die Konzernbilanz eingeflossen, so die NDR-Recherchen. Der ehemalige AIMS-Geschäftsführer Hermann J. Winkler sowie der frühere AWD-Vertriebsgeschäftsführer und heute für den Vertrieb beim Mitbewerber Formaxx tätige Jörg Jacob hätten laut NDR gegenüber “NDR Info” und “Panorama” diese Praxis und Provisionshöhe bestätigt. Eine NDR-Mitteilung zitiert Winkler zitiert Winkler mit der Einschätzung, “dass für mehr als 75 Prozent der Produkte eine Vergütung von mehr als 15 Prozent gezahlt wurde”. Das Umsatzvolumen im Geschäft mit den geschlossenen Fonds habe schätzungsweise zwischen 500 und 700 Millionen Euro gelegen.
Der AWD weist die Vorwürfe indes mit Nachdruck zurück. “Die Provisionspraxis unserer Gesellschaft stand und steht im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung”, sagt Béla Anda, Chief Communication Officer der AWD Holding AG. In einer Mitteilung des Finanzvertriebs heißt es weiter: ”Mehrfach hat AWD dem NDR gegenüber deutlich gemacht, dass sich Provisionsansprüche aus der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen herleiten.” Vielmehr wittert der AWD in den Vorwürfen eine “kampagnenartige Inszenierung”, in der – beliefert durch Informationen eines Rechtsanwalts – “im Vorfeld von Verfahren Rechtsauffassungen durch mediale Unterstützung zugunsten der Partei des Rechtsanwaltes platziert werden sollen”. Die Fälle verjähren nach zehn Jahren. Der 31. Dezember ist ein entsprechender Verjährungstermin.
In dem konkreten Fall einer dem NDR vorliegenden Provisionsliste bemühen sich die Hannoveraner um Richtigstellung aus ihrer Sicht: “Provisionen beziehen sich immer auf die Höhe des vermittelten Gesellschaftsanteils, die in einer der von dem NDR publizierten Listen (vom ‘14. August 2000?) missverständlich als ‘Gesamtaufwand’ bezeichnet ist. Bei korrekter Betrachtung ergibt sich selbst aus der vom NDR vorgelegten Liste ein Provisionssatz von deutlich unter 15 Prozent auf den vermittelten Gesellschaftsanteil”, erklärt Anda.
Auch die Ergebnisse der NDR-Recherchen, nach denen es erhöhte Zuwendungen des Emissionshauses DCM im Rahmen der Vermittlung von Medienfondsanteilen an AWD gegeben habe, bestreitet der Finanzvertrieb. Die AWD-Position bestätigt ein Schreiben des aktuellen DCM-Vorstands Dr. Jörg Autschbach vom 5. Dezember dieses Jahres, in dem erklärt wird, dass eine Sichtung von Vertriebsverträgen und Provisionsvereinbarungen sowie eine stichprobenartige Prüfung von Provisionsabrechungen ergeben habe, dass in keinem der vom NDR aufgeführten DCM/IMF-Fonds Provisionen/Sonderzuwendungen an AWD und/oder AMIS in Höhe von 15 Prozent oder mehr für die Vermittlung von Eigenkapital vertraglich vereinbart oder gezahlt worden seien.
* Cash
AWD droht nach Bericht des Magazins Panorama vom 08.12.2011 neue Klagewelle – AWD kassierte bei einigen vertriebenen Fonds mehr als 15 % Provision! Allerdings läuft die Zeit für den AWD, denn in vielen Fällen droht Verjährung zum 31.12.2011
München, Berlin, den 08.12.2011 - Dem Finanzvermittler AWD droht nach Informationen des Sendung Panorama vom 08.12.2011 eine neue Klagewelle.
Bei den Medienfonds IMF 1 und IMF 2 sowie bei mehreren Falk – Fonds, insgesamt bei rund 20 Fondsprodukten hat der AWD, so NDR-Info, Provisionen von mehr als 15 % bis zu 20 % kassiert. Sofern die Kunden hierüber nicht aufgeklärt wurden, haftet der AWD auf Schadensersatz.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften wie den AWD, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15 %, den Anleger hierüber aufzuklären.
Seither vertritt der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung, dass Anleger bei geschlossenen Fondsmodellen über Provisionen, die 15 % überschreiten, aufzuklären sind.
Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann, erklärt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt.
Der mögliche Schadenersatz ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben, erklärt CLLB Rechtsanwälte weiter.
Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.
Anleger, die über einen Provisionsbezug von über 15 % bei Falk – Immobilienfonds und IMF 1 und IMF 2 Medienfonds nicht aufgeklärt wurden, sollten zügig überprüfen lassen, ob in Ihrem Fall ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Denn soweit Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, verjähren Schadensersatzansprüche bereits zum Ende diesen Jahres, also zum 31.12.2011.
Rechtsschutzversicherer decken, sofern der Versicherungsvertrag zum Beitrittszeitpunkt bestand, in der Regel die Kosten einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung ab.
* CLLB Rechtsanwälte - www.cllb.de
München, Berlin, den 08.12.2011 - Dem Finanzvermittler AWD droht nach Informationen des Sendung Panorama vom 08.12.2011 eine neue Klagewelle.
Bei den Medienfonds IMF 1 und IMF 2 sowie bei mehreren Falk – Fonds, insgesamt bei rund 20 Fondsprodukten hat der AWD, so NDR-Info, Provisionen von mehr als 15 % bis zu 20 % kassiert. Sofern die Kunden hierüber nicht aufgeklärt wurden, haftet der AWD auf Schadensersatz.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften wie den AWD, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15 %, den Anleger hierüber aufzuklären.
Seither vertritt der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung, dass Anleger bei geschlossenen Fondsmodellen über Provisionen, die 15 % überschreiten, aufzuklären sind.
Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann, erklärt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt.
Der mögliche Schadenersatz ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben, erklärt CLLB Rechtsanwälte weiter.
Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.
Anleger, die über einen Provisionsbezug von über 15 % bei Falk – Immobilienfonds und IMF 1 und IMF 2 Medienfonds nicht aufgeklärt wurden, sollten zügig überprüfen lassen, ob in Ihrem Fall ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Denn soweit Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, verjähren Schadensersatzansprüche bereits zum Ende diesen Jahres, also zum 31.12.2011.
Rechtsschutzversicherer decken, sofern der Versicherungsvertrag zum Beitrittszeitpunkt bestand, in der Regel die Kosten einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung ab.
* CLLB Rechtsanwälte - www.cllb.de
Teilerfolg des VKI gegen AWD
Am Mittwoch konnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Teilerfolg gegen den AWD verbuchen. Das Handelsgericht Wien hat die Abtretung der Anlegeransprüche an den VKI in der Sammelklage gegen die AWD für rechtens erklärt. Der AWD geht nun in die nächste Instanz, das erklärt der Finanzdienstleister in einer Aussendung.
Im Kern ging es bei der Verhandlung darum, ob die Sammelklagen in der Form, wie sie der VKI mithilfe des Prozessfinanzierers Foris organisiert hat zulässig sind oder doch gegen die sogenannte „quota litis“-Regel verstößt. Die Regel soll verhindern, dass Klienten mit undurchsichtigen Abtretungsverträgen oder Erfolgshonoraren über den Tisch gezogen werden, weil sie den Prozesserfolg nicht abschätzen können. Nun sah das Handelsgericht Wien dabei keinen Verstoß.
AWD und der VKI hatten sich im Vorfeld darauf geeinigt, diese Rechtsfrage in einem der Sammelklageverfahren klären zu lassen, in den anderen Sammelklageverfahren sollten bis zur rechtskräftigen Entscheidung (inkl. Anrufung des OGH) vorerst keine Prozesshandlungen gesetzt werden. „Es bleibt nun abzuwarten, ob die Instanzgerichte die Auffassung des Erstgerichtes teilen, oder eben doch von einer Sittenwidrigkeit der Gesamtkonstruktion ausgehen, die sogar eine absolute Nichtigkeit der Vereinbarung mit sich bringen könnte. Sollte dies der Fall sein, könnten sämtliche vom VKI eingebrachten Sammelklagen mangels Aktivlegitimation des VKI als beendet angesehen werden,“ schreibt der AWD.
Der VKI hat gegen den AWD im Namen von 2500 Anlegern fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von insgesamt 40 Millionen Euro eingebracht. Der Vorwurf betrifft die systematische Fehlberatung von Anlegern mit Immofinanz- und Immoeast-Aktien.
Quelle: FONDS professionell
Im Kern ging es bei der Verhandlung darum, ob die Sammelklagen in der Form, wie sie der VKI mithilfe des Prozessfinanzierers Foris organisiert hat zulässig sind oder doch gegen die sogenannte „quota litis“-Regel verstößt. Die Regel soll verhindern, dass Klienten mit undurchsichtigen Abtretungsverträgen oder Erfolgshonoraren über den Tisch gezogen werden, weil sie den Prozesserfolg nicht abschätzen können. Nun sah das Handelsgericht Wien dabei keinen Verstoß.
AWD und der VKI hatten sich im Vorfeld darauf geeinigt, diese Rechtsfrage in einem der Sammelklageverfahren klären zu lassen, in den anderen Sammelklageverfahren sollten bis zur rechtskräftigen Entscheidung (inkl. Anrufung des OGH) vorerst keine Prozesshandlungen gesetzt werden. „Es bleibt nun abzuwarten, ob die Instanzgerichte die Auffassung des Erstgerichtes teilen, oder eben doch von einer Sittenwidrigkeit der Gesamtkonstruktion ausgehen, die sogar eine absolute Nichtigkeit der Vereinbarung mit sich bringen könnte. Sollte dies der Fall sein, könnten sämtliche vom VKI eingebrachten Sammelklagen mangels Aktivlegitimation des VKI als beendet angesehen werden,“ schreibt der AWD.
Der VKI hat gegen den AWD im Namen von 2500 Anlegern fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von insgesamt 40 Millionen Euro eingebracht. Der Vorwurf betrifft die systematische Fehlberatung von Anlegern mit Immofinanz- und Immoeast-Aktien.
Quelle: FONDS professionell
AWD unterliegt im Filmfonds-Streit vor Gericht
Hoffnung für tausende Filmfondsanleger:
Ein Gericht hat eine wichtige Entscheidung gegen den Finanzdienstleister AWD gefällt. Das ehemalige Unternehmen von Firmengründer Carsten Maschmeyer hatte im großen Stil Filmfonds der Münchener DCM vertrieben - die dann grandios floppten.
Niederlage für den Finanzdienstleister AWD: Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 5 U 187/11) und das Landgericht Braunschweig (Az. 5 O 1976/10) haben in zwei Fällen gegen AWD geurteilt. Der Finanzvertrieb hatte Anfang der 2000er Jahre Anteile an Filmfonds des Münchener Emittenten DCM verkauft. Die Fonds mit der Bezeichnung IMF 2 und IMF 3 brachten jedoch bei weitem nicht die erhofften Ergebnisse.
Nach Angeben der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die die Urteile erstritt, waren nun erstmals nach mehreren Niederlagen Investoren dieser Fonds vor Gericht mit Schadensersatzklagen erfolgreich.
Bedeutend ist nach Einschätzung von Hahn-Anwältin Petra Brockmann vor allem der Urteilsspruch des OLG Naumburg. Erstens wird dieser nach Ablauf der Nichtzulassungsbeschwerdefrist in Kürze rechtskräftig werden, so Brockmann. Zweitens erkannte der Richter Fehler im Prospekt der Fonds IMF 2 sowie IMF 1, der ebenfall beim Verkauf herangezogen worden war. Auf diese Prospektfehler können sich nun weitere Anleger berufen, die ähnliche Ansprüche geltend machen wollen. Allein die Kanzlei Hahn vertritt nach eigenen Angaben insgesamt 600 unzufriedene Anleger der Fonds IMF 2 und IMF 3.
Zum Hintergrund: Bei den Fonds IMF 2 und IMF 3 handelt es sich um geschlossene Fonds, die in die Produktion von Kinofilmen investiert haben. Am IMF 2 beteiligten sich 2000 und 2001 beinahe 5000 Anleger mit insgesamt rund 110 Millionen Euro. Der Fonds beteiligte sich unter anderem an der Finanzierung von Streifen wie "Alexander" von Oliver Stone mit Colin Farrell und Angelina Jolie in den Hauptrollen, sowie "K-Pax" mit Kevin Spacey und Jeff Bridges.
Die versprochenen Renditen kamen nicht
Von den versprochenen Renditen erhielten die Anleger allerdings nicht viel. Insgesamt bekamen sie bislang lediglich Ausschüttungen von weniger als 20 Prozent ihrer Einlage, so Hahn Rechtsanwälte. In den letzten Jahren kamen gar keine Ausschüttungen mehr.
Ähnlich lief es beim IMF 3, dessen Anleger nach Angaben von Hahn Rechtsanwälte bisher lediglich auf Ausschüttungen von maximal 17 Prozent der eingezahlten Summe kamen. Dort beteiligten sich von 2001 bis 2003 insgesamt rund 10.000 Zeichner mit zusammen mehr als 160 Millionen Euro. Prominentestes Projekt des Fonds war der Hollywood-Streifen "Terminator 3" mit Arnold Schwarzenegger.
Ein Vorwurf, der dem AWD im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Fonds häufig gemacht wird, ist, dass die hoch riskanten Anlagen an Investoren verkauft worden seien, deren Risikoneigung dem nicht entsprach. So wurden vielfach Anleger in die Fonds geleitet, die nach Produkten für die Altersvorsorge suchten.
So auch im Fall, der jetzt vor dem OLG Naumburg entschieden wurde. Der Kläger, ein Anleger aus Burghausen, wollte seine Altersbezüge zum Teil mit dem beabsichtigten Investment absichern. Der AWD-Mitarbeiter habe ihn jedoch beim Verkauf des Filmfonds nicht darauf hingewiesen, dass es sich "um eine spekulative Beteiligung handelt, die keine hinreichende Sicherheit für eine Altersvorsorge bietet", schreibt das Gericht im Urteilstext.
OLG-Urteil schwer zu Fall zu bringen
Der AWD schreibt auf Anfrage von manager magazin Online, er werde "gegen die nicht nachvollziehbare Entscheidung des OLG Naumburg den BGH anrufen, um eine grundsätzliche Klärung und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu diesem Streitpunkt herbeizuführen". In einer weiteren Mitteilung heißt es, AWD werde gegen die beiden Entscheidungen des OLG Naumburg und des LG Braunschweig Rechtsmittel einlegen und sehe gute Erfolgsaussichten, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren".
Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Hahn dürfte aber schwer fallen, das wichtige Urteil des OLG Naumburg zu Fall zu bringen. "Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen", so Anwältin Brockmann zu manager magazin Online. "Dementsprechend wäre grundsätzlich nur die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Nichtzulassungsbeschwerdefrist möglich."
Dieses setze allerdings voraus, dass seitens des AWD eine so genannte Beschwerde von mindestens 20.000,01 Euro vorliegt. Der Beschwerdewert müsse 20.000 Euro übersteigen, also mindestens 20.000,01 Euro betragen, so Brockmann.
Ausgehend von dem Zahlungsantrag liege die Beschwer des AWD jedoch lediglich bei 13.804,88 Euro. Zudem wurde festgestellt, dass der AWD zum Ersatz aller weiteren und zukünftigen Schäden des Klägers verpflichtet ist. Ob die 20.000,01 Euro Nichtzulassungsbeschwerdesumme erreicht wird, hängt also entscheidend davon ab, wie hoch der Feststellungsantrag bewertet wird, sagt die Anwältin. "Unseres Erachtens lässt sich hier allerdings kein so hoher Wert begründen, dass insgesamt die Beschwer des AWD in Höhe von 20.000,01 Euro erreicht wird, so dass für diesen Fall die Nichtzulassungsbeschwerde nicht zulässig wäre
* MM
Ein Gericht hat eine wichtige Entscheidung gegen den Finanzdienstleister AWD gefällt. Das ehemalige Unternehmen von Firmengründer Carsten Maschmeyer hatte im großen Stil Filmfonds der Münchener DCM vertrieben - die dann grandios floppten.
Niederlage für den Finanzdienstleister AWD: Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 5 U 187/11) und das Landgericht Braunschweig (Az. 5 O 1976/10) haben in zwei Fällen gegen AWD geurteilt. Der Finanzvertrieb hatte Anfang der 2000er Jahre Anteile an Filmfonds des Münchener Emittenten DCM verkauft. Die Fonds mit der Bezeichnung IMF 2 und IMF 3 brachten jedoch bei weitem nicht die erhofften Ergebnisse.
Nach Angeben der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die die Urteile erstritt, waren nun erstmals nach mehreren Niederlagen Investoren dieser Fonds vor Gericht mit Schadensersatzklagen erfolgreich.
Bedeutend ist nach Einschätzung von Hahn-Anwältin Petra Brockmann vor allem der Urteilsspruch des OLG Naumburg. Erstens wird dieser nach Ablauf der Nichtzulassungsbeschwerdefrist in Kürze rechtskräftig werden, so Brockmann. Zweitens erkannte der Richter Fehler im Prospekt der Fonds IMF 2 sowie IMF 1, der ebenfall beim Verkauf herangezogen worden war. Auf diese Prospektfehler können sich nun weitere Anleger berufen, die ähnliche Ansprüche geltend machen wollen. Allein die Kanzlei Hahn vertritt nach eigenen Angaben insgesamt 600 unzufriedene Anleger der Fonds IMF 2 und IMF 3.
Zum Hintergrund: Bei den Fonds IMF 2 und IMF 3 handelt es sich um geschlossene Fonds, die in die Produktion von Kinofilmen investiert haben. Am IMF 2 beteiligten sich 2000 und 2001 beinahe 5000 Anleger mit insgesamt rund 110 Millionen Euro. Der Fonds beteiligte sich unter anderem an der Finanzierung von Streifen wie "Alexander" von Oliver Stone mit Colin Farrell und Angelina Jolie in den Hauptrollen, sowie "K-Pax" mit Kevin Spacey und Jeff Bridges.
Die versprochenen Renditen kamen nicht
Von den versprochenen Renditen erhielten die Anleger allerdings nicht viel. Insgesamt bekamen sie bislang lediglich Ausschüttungen von weniger als 20 Prozent ihrer Einlage, so Hahn Rechtsanwälte. In den letzten Jahren kamen gar keine Ausschüttungen mehr.
Ähnlich lief es beim IMF 3, dessen Anleger nach Angaben von Hahn Rechtsanwälte bisher lediglich auf Ausschüttungen von maximal 17 Prozent der eingezahlten Summe kamen. Dort beteiligten sich von 2001 bis 2003 insgesamt rund 10.000 Zeichner mit zusammen mehr als 160 Millionen Euro. Prominentestes Projekt des Fonds war der Hollywood-Streifen "Terminator 3" mit Arnold Schwarzenegger.
Ein Vorwurf, der dem AWD im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Fonds häufig gemacht wird, ist, dass die hoch riskanten Anlagen an Investoren verkauft worden seien, deren Risikoneigung dem nicht entsprach. So wurden vielfach Anleger in die Fonds geleitet, die nach Produkten für die Altersvorsorge suchten.
So auch im Fall, der jetzt vor dem OLG Naumburg entschieden wurde. Der Kläger, ein Anleger aus Burghausen, wollte seine Altersbezüge zum Teil mit dem beabsichtigten Investment absichern. Der AWD-Mitarbeiter habe ihn jedoch beim Verkauf des Filmfonds nicht darauf hingewiesen, dass es sich "um eine spekulative Beteiligung handelt, die keine hinreichende Sicherheit für eine Altersvorsorge bietet", schreibt das Gericht im Urteilstext.
OLG-Urteil schwer zu Fall zu bringen
Der AWD schreibt auf Anfrage von manager magazin Online, er werde "gegen die nicht nachvollziehbare Entscheidung des OLG Naumburg den BGH anrufen, um eine grundsätzliche Klärung und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu diesem Streitpunkt herbeizuführen". In einer weiteren Mitteilung heißt es, AWD werde gegen die beiden Entscheidungen des OLG Naumburg und des LG Braunschweig Rechtsmittel einlegen und sehe gute Erfolgsaussichten, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren".
Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Hahn dürfte aber schwer fallen, das wichtige Urteil des OLG Naumburg zu Fall zu bringen. "Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen", so Anwältin Brockmann zu manager magazin Online. "Dementsprechend wäre grundsätzlich nur die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Nichtzulassungsbeschwerdefrist möglich."
Dieses setze allerdings voraus, dass seitens des AWD eine so genannte Beschwerde von mindestens 20.000,01 Euro vorliegt. Der Beschwerdewert müsse 20.000 Euro übersteigen, also mindestens 20.000,01 Euro betragen, so Brockmann.
Ausgehend von dem Zahlungsantrag liege die Beschwer des AWD jedoch lediglich bei 13.804,88 Euro. Zudem wurde festgestellt, dass der AWD zum Ersatz aller weiteren und zukünftigen Schäden des Klägers verpflichtet ist. Ob die 20.000,01 Euro Nichtzulassungsbeschwerdesumme erreicht wird, hängt also entscheidend davon ab, wie hoch der Feststellungsantrag bewertet wird, sagt die Anwältin. "Unseres Erachtens lässt sich hier allerdings kein so hoher Wert begründen, dass insgesamt die Beschwer des AWD in Höhe von 20.000,01 Euro erreicht wird, so dass für diesen Fall die Nichtzulassungsbeschwerde nicht zulässig wäre
* MM
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2300 AWD-Anleger schließen sich VKI-Sammelklage an
Laut dem Verein für Konsumenten- information (VKI) schließen sich 2.300 Anleger, die mit vom AWD vermittelten Immofinanz- bzw. Immoeast-Aktien Geld verloren haben, dem strafrecht- lichen Ermittlungsverfahren der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaats- anwaltschaft gegen den AWD sowie Gründer Carsten Maschmeyer an.
Der VKI hat bereits im Namen von rund 2.500 mutmaßlich geschädigte AWD-Kunden mehrere Sammelklagen auf zivilrechtlicher Ebene wegen des Vorwurfs der systematischen Fehlberatung gegen den AWD eingebracht – der Gesamtstreitwert liegt bei rund 40 Millionen Euro. Die AWD-Berater sollen unerfahrenen Anlegern die Immobilienaktien als "so sicher wie ein Sparbuch" verkauft haben.
Anschluss zeigt Dimension der Vorwürfe auf
Nach Ansicht von Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, bringe der Anschluss ans Strafverfahren den Anlegern "gewisse Antragsrechte" im Verfahren und zeige außerdem die Dimension der Vorwürfe gegen den AWD auf. Aufgrund zahlreicher Einwendungen durch den AWD beschäftigten sich die Zivilgerichte seit Jahren lediglich mit formellen Vorfragen, der Vorwurf der Fehlberatung sei noch nicht zur Sprache gekommen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt laut Kolba gegen den deutschen AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und zahlreiche andere (ehemalige) AWD-Organe wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Der VKI hatte 2011 eine umfangreiche Strafanzeige gegen Maschmeyer und Co. eingebracht. Rund 20 Personen sowie das Unternehmen selbst werden bei der Wiener Anklagebehörde als Beschuldigte geführt.
"Weiterer Versuch der systematischen Imageschädigung"
Der AWD, der mittlerweile zum Swiss Life-Konzern gehört, weist in einer heutigen Aussendung derartige Anschuldigungen abermals vehement zurück: "Auch durch diesen Privatbeteiligtenanschluss ändert sich nichts an der Haltlosigkeit der vom VKI in seiner Strafanzeige erhobenen Vorwürfe. Dieser aktuelle Schritt stellt nur einen weiteren Versuch des VKI dar, unserem Unternehmen systematisch Imageschaden zuzufügen." (mb)
Quelle:FONDS professionell
Der VKI hat bereits im Namen von rund 2.500 mutmaßlich geschädigte AWD-Kunden mehrere Sammelklagen auf zivilrechtlicher Ebene wegen des Vorwurfs der systematischen Fehlberatung gegen den AWD eingebracht – der Gesamtstreitwert liegt bei rund 40 Millionen Euro. Die AWD-Berater sollen unerfahrenen Anlegern die Immobilienaktien als "so sicher wie ein Sparbuch" verkauft haben.
Anschluss zeigt Dimension der Vorwürfe auf
Nach Ansicht von Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, bringe der Anschluss ans Strafverfahren den Anlegern "gewisse Antragsrechte" im Verfahren und zeige außerdem die Dimension der Vorwürfe gegen den AWD auf. Aufgrund zahlreicher Einwendungen durch den AWD beschäftigten sich die Zivilgerichte seit Jahren lediglich mit formellen Vorfragen, der Vorwurf der Fehlberatung sei noch nicht zur Sprache gekommen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt laut Kolba gegen den deutschen AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und zahlreiche andere (ehemalige) AWD-Organe wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Der VKI hatte 2011 eine umfangreiche Strafanzeige gegen Maschmeyer und Co. eingebracht. Rund 20 Personen sowie das Unternehmen selbst werden bei der Wiener Anklagebehörde als Beschuldigte geführt.
"Weiterer Versuch der systematischen Imageschädigung"
Der AWD, der mittlerweile zum Swiss Life-Konzern gehört, weist in einer heutigen Aussendung derartige Anschuldigungen abermals vehement zurück: "Auch durch diesen Privatbeteiligtenanschluss ändert sich nichts an der Haltlosigkeit der vom VKI in seiner Strafanzeige erhobenen Vorwürfe. Dieser aktuelle Schritt stellt nur einen weiteren Versuch des VKI dar, unserem Unternehmen systematisch Imageschaden zuzufügen." (mb)
Quelle:FONDS professionell
Auf AWD rollt Prozesslawine zu
Danach sollen die ersten 10 von 800 Anlegerklagen nun zur Verhandlung kommen.
Vorgeworfen wird, dass AWD-Vermitller bei der Vermittlung von Medienfonds Vertriebsprovisionen erhalten hätten und darüber nicht aufgeklärt haben sollen
Mittwoch startet vor dem Landgericht eine Prozesswelle gegen den Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD). Die ersten zehn von etwa 800 AWD-Anlegerklagen, die Ende 2011 bei Gericht eingingen, kommen zur Verhandlung
In diesen Fällen geht es um die Frage, ob der AWD und seine Handelsvertreter bei der Vermittlung von Fondsanteilen mehr als 15 Prozent Vertriebsprovision kassiert und die Kunden darüber im Unklaren gelassen haben. Die Anleger, die in einen internationalen Medienfonds zur Produktion von Spielfilmen investierten, fühlen sich nach Angaben ihres Hamburger Anwalts Rolf Thiel geschädigt. Sie erlitten Verluste, während Vermittler satte Provisionen kassiert haben sollen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1997, das bis heute Gültigkeit hat, müssen freie Finanzvermittler über die Höhe von Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 Prozent und mehr des Kapitalanteils ausmachen. Eine solch hohe Provision lasse auf geringe Werthaltigkeit der Anlage schließen, worüber der Interessent zu informieren sei, urteilte der BGH Als der Medienfonds aufgelegt wurde, seien zwölf Prozent Provision üblich gewesen, heute noch sieben bis neun Prozent, so der Kläger-Anwalt. Wieviel Provision der AWD kassierte – unter 15 Prozent oder laut Anwalt Thiel mehr als 16 Prozent – ist umstritten.
Zwecks Aufklärung hat der Anlegeranwalt beantragt, AWD-Gründer Carsten Maschmeyer als Zeugen zu hören. Nur er und wenige andere Personen hätten Einblick in die Provisionsabrechnungen gehabt. 2011 waren beim Landgericht etwa 1200 Klagen von Kapital-Anlegern eingegangen, die Schadenersatz fordern. Laut Gerichtssprecher Patrick Gerberding dreimal soviel wie im Vorjahr. Der Löwenanteil soll sich gegen den AWD richten. Hintergrund der Prozessflut war der Ablauf einer Zehnjahres-Frist. Schadenersatzansprüche aus Anlagegeschäften, die bis Ende 2001 abgeschlossen wurden, wären sonst verjährt
So schreibt es die Neue Presse.
Vorgeworfen wird, dass AWD-Vermitller bei der Vermittlung von Medienfonds Vertriebsprovisionen erhalten hätten und darüber nicht aufgeklärt haben sollen
Mittwoch startet vor dem Landgericht eine Prozesswelle gegen den Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD). Die ersten zehn von etwa 800 AWD-Anlegerklagen, die Ende 2011 bei Gericht eingingen, kommen zur Verhandlung
In diesen Fällen geht es um die Frage, ob der AWD und seine Handelsvertreter bei der Vermittlung von Fondsanteilen mehr als 15 Prozent Vertriebsprovision kassiert und die Kunden darüber im Unklaren gelassen haben. Die Anleger, die in einen internationalen Medienfonds zur Produktion von Spielfilmen investierten, fühlen sich nach Angaben ihres Hamburger Anwalts Rolf Thiel geschädigt. Sie erlitten Verluste, während Vermittler satte Provisionen kassiert haben sollen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1997, das bis heute Gültigkeit hat, müssen freie Finanzvermittler über die Höhe von Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 Prozent und mehr des Kapitalanteils ausmachen. Eine solch hohe Provision lasse auf geringe Werthaltigkeit der Anlage schließen, worüber der Interessent zu informieren sei, urteilte der BGH Als der Medienfonds aufgelegt wurde, seien zwölf Prozent Provision üblich gewesen, heute noch sieben bis neun Prozent, so der Kläger-Anwalt. Wieviel Provision der AWD kassierte – unter 15 Prozent oder laut Anwalt Thiel mehr als 16 Prozent – ist umstritten.
Zwecks Aufklärung hat der Anlegeranwalt beantragt, AWD-Gründer Carsten Maschmeyer als Zeugen zu hören. Nur er und wenige andere Personen hätten Einblick in die Provisionsabrechnungen gehabt. 2011 waren beim Landgericht etwa 1200 Klagen von Kapital-Anlegern eingegangen, die Schadenersatz fordern. Laut Gerichtssprecher Patrick Gerberding dreimal soviel wie im Vorjahr. Der Löwenanteil soll sich gegen den AWD richten. Hintergrund der Prozessflut war der Ablauf einer Zehnjahres-Frist. Schadenersatzansprüche aus Anlagegeschäften, die bis Ende 2001 abgeschlossen wurden, wären sonst verjährt
So schreibt es die Neue Presse.
In der Prozessflut gegen den Finanzdienstleister AWD hat erstmals Firmengründer Carsten Maschmeyer ausgesagt. Der ehemalige Unternehmenschef war Zeuge in einem Zivilverfahren am Oberlandesgericht.
16 Anleger klagen dort gegen AWD, gegen eine Fondsgesellschaft sowie gegen eine Treuhandgesellschaft. Es geht um möglicherweise überhöhte Provisionen bei einem Immobilienfonds. Auf die Frage nach den strittigen Provisionen habe Maschmeyer geantwortet, er könne sich nicht erinnern. „Er sei nur in Einzelfällen über die Provisionen von Mitarbeitern unterrichtet gewesen”, zitierte die Sprecherin den Kern der Aussage
16 Anleger klagen dort gegen AWD, gegen eine Fondsgesellschaft sowie gegen eine Treuhandgesellschaft. Es geht um möglicherweise überhöhte Provisionen bei einem Immobilienfonds. Auf die Frage nach den strittigen Provisionen habe Maschmeyer geantwortet, er könne sich nicht erinnern. „Er sei nur in Einzelfällen über die Provisionen von Mitarbeitern unterrichtet gewesen”, zitierte die Sprecherin den Kern der Aussage
Teilerfolg für Finanzdienstleister AWD: LG Hannover weist neun weitere Anlegerklagen ab
Der Finanzdienstleister AWD hat in der gegen ihn laufenden bundesweiten Klagewelle wegen möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hannover wies am 27.07.2012 in neun weiteren Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das Unternehmen ab.
Prämienhöhe für Vertrieb von Medienfonds auf dem Prüfstand
Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds einstrichen. Zuvor hatte es in Hannover schon ein ähnliches Urteil gegeben. «Die 7. Zivilkammer konnte keine Verletzung der Aufklärungspflichten feststellen», sagte ein Sprecher. Der AWD sieht sich durch die Entscheidung bestätigt
Der Finanzdienstleister AWD hat in der gegen ihn laufenden bundesweiten Klagewelle wegen möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hannover wies am 27.07.2012 in neun weiteren Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das Unternehmen ab.
Prämienhöhe für Vertrieb von Medienfonds auf dem Prüfstand
Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds einstrichen. Zuvor hatte es in Hannover schon ein ähnliches Urteil gegeben. «Die 7. Zivilkammer konnte keine Verletzung der Aufklärungspflichten feststellen», sagte ein Sprecher. Der AWD sieht sich durch die Entscheidung bestätigt
Obschon die Swiss Life den Namen ihrer Vertriebstochter AWD getilgt hat, ist das unrühmliche Kapitel in der Firmengeschichte des grössten Schweizer Lebensversicherers noch nicht abgeschlossen. Wie Recherchen der «Handelszeitung» ergaben, wird in den nächsten Monaten der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien über noch hängige Verfahrenseinsprachen von AWD befinden.
Dabei geht es um Klagen angeblich geprellter AWD-Kunden in Österreich, die dem deutschen Finanzvertrieb vorwerfen, sie systematisch falsch beraten zu haben. Im Zentrum des Verfahrens steht der seinerzeitige Verkauf der Immobilienaktien Immofinanz und Immoeast.
Die Swiss Life bestreitet die Anschuldigungen energisch. Sollten allerdings die höchsten Richter Österreichs so entscheiden, wie es bereits zwei tiefere Instanzen getan haben, steht einer Sammelklage nichts mehr im Wege.
Zum heutigen Zeitpunkt haben sich unter der Ägide des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich rund 2'500 angeblich Geschädigte zusammengetan. Sie vereinen einen Streitwert von total 40 Millionen Euro auf sich. Die Swiss Life hat laut eigenen Angaben «adäquate» Rückstellungen vorgenommen. Sie will dazu aber «keine spezifischeren Angaben» machen
Dabei geht es um Klagen angeblich geprellter AWD-Kunden in Österreich, die dem deutschen Finanzvertrieb vorwerfen, sie systematisch falsch beraten zu haben. Im Zentrum des Verfahrens steht der seinerzeitige Verkauf der Immobilienaktien Immofinanz und Immoeast.
Die Swiss Life bestreitet die Anschuldigungen energisch. Sollten allerdings die höchsten Richter Österreichs so entscheiden, wie es bereits zwei tiefere Instanzen getan haben, steht einer Sammelklage nichts mehr im Wege.
Zum heutigen Zeitpunkt haben sich unter der Ägide des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich rund 2'500 angeblich Geschädigte zusammengetan. Sie vereinen einen Streitwert von total 40 Millionen Euro auf sich. Die Swiss Life hat laut eigenen Angaben «adäquate» Rückstellungen vorgenommen. Sie will dazu aber «keine spezifischeren Angaben» machen
Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e. V.
Geschichte
Die Zeitschrift Stiftung Finanztest schrieb in Ihrer Ausgabe 02/1999:
“Auf geheimnisvolle Weise löste sich 1997 ein Verein für Geschädigte von Strukturvertrieben auf, den Ex-AWD-Führungskraft Robert Maher zusammen mit anderen AWD-Aussteigern im Juli 1995 gründete. … Von Rufmord über Erpressung, Bespitzelung durch Detekteien bis hin zur Bedrohung von Lebens und Gesundheit sei den AWD-Exführungskräften Christian Dieck, Robert Maher und Martin Krüger nahezu alles geboten worden.”
Leider konnten wir bis heute die genannten AWD-Aussteiger nicht ausfindig machen und näheres von ihnen erfahren. Über Hinweise auf diese oder gar die persönliche Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.
Die neue, aktuelle AWD-Aussteiger-Bewegung begann im Sommer 2002, als Herr Weise die Web-Site unter der Domaine www.awd-aussteiger.de sowie ein Austausch-Forum ins Internet setzte. Innerhalb von wenigen Monaten waren mehrere tausend Beiträge von AWD-Aussteigern geschrieben worden, die ihre Probleme als aktive AWD-Handelsvertreter und nach der Kündigung beschrieben. Die beschriebenen finanziellen, sozialen und menschlichen Nöte sind unglaublich hoch – nicht selten wurde von mehreren zehntausend Euro Provisions-Rückforderungen durch den AWD berichtet.
Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.
Im Januar 2005 übergab Herr Weise aus gesundheitlichen Gründen die Domaine auf Björn Gauger und auch im vierten Jahr nahm die Anzahl der Beiträge im Forum nicht ab.
Im April 2006 gab Herr Weise auf. Er berichtete in einem offenen Brief von vielen und vielfältigen technischen und rechtlichen Angriffen gegen Web-Site und Forum, enormen Zeitaufwand zu Betreuung des Forums – ein Aufwand der nebenberuflich nicht zu leisten ist.
Trotz mehrfacher Bitten, die Domaine auf unseren Verein zu übertragen, mussten wir im Januar 2007 dann feststellen, dass durch für uns zur Zeit noch nicht nachvollziehbaren Umstände die Domaine auf einen Rechtsanwalt in Köln übertragen wurde.
Da der AWD im August 2003 – also schon kurz nach der Vereinsgründung – eine Vielzahl von Domaine-Namen mit “AWD-Aussteiger”, “ehemalige Mitarbeiter” o.ä. mit unterschiedlichsten Top-Level-Domaine-Endungen annektiert hatte (es wurden über 140 gezählt) war die Entscheidung für eine neue Domaine nicht einfach. Wir haben uns deshalb für den ausführlichen Vereinsnamen entschieden mit der Endung “eV” für “eingetragenen Verein”. – Tja AWD, die Variante habt Ihr wohl übersehen – Pech gehabt!
Somit geht die Internet-Geschichte der AWD-Aussteiger in die vierte Runde. Wir sind gespannt auf die Reaktionen:
Seit 2007 werden Mails an den Verein anonym unter dem Punkt -Reaktionen- veröffentlicht.
Unter dem Punkt -Urteile- finden Sie alle interessanten Urteile, Erläuterungen und Reaktionen für die ehemaligen, die ausscheidenden Mitarbeiter und die “noch-nicht-Mitarbeiter”.
Unter dem Punkt -Mandanten- finden Sie Urteile, Erläuterungen, Reaktionen und Aufrufe für ehemalige Mitarbeiter und deren Mandanten.
Unter dem Punkt -Presse- finden Sie einige interessante Presseartikel.
Seit 2007 arbeiten wir ungestört.
Die Zeitschrift Stiftung Finanztest schrieb in Ihrer Ausgabe 02/1999:
“Auf geheimnisvolle Weise löste sich 1997 ein Verein für Geschädigte von Strukturvertrieben auf, den Ex-AWD-Führungskraft Robert Maher zusammen mit anderen AWD-Aussteigern im Juli 1995 gründete. … Von Rufmord über Erpressung, Bespitzelung durch Detekteien bis hin zur Bedrohung von Lebens und Gesundheit sei den AWD-Exführungskräften Christian Dieck, Robert Maher und Martin Krüger nahezu alles geboten worden.”
Leider konnten wir bis heute die genannten AWD-Aussteiger nicht ausfindig machen und näheres von ihnen erfahren. Über Hinweise auf diese oder gar die persönliche Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.
Die neue, aktuelle AWD-Aussteiger-Bewegung begann im Sommer 2002, als Herr Weise die Web-Site unter der Domaine www.awd-aussteiger.de sowie ein Austausch-Forum ins Internet setzte. Innerhalb von wenigen Monaten waren mehrere tausend Beiträge von AWD-Aussteigern geschrieben worden, die ihre Probleme als aktive AWD-Handelsvertreter und nach der Kündigung beschrieben. Die beschriebenen finanziellen, sozialen und menschlichen Nöte sind unglaublich hoch – nicht selten wurde von mehreren zehntausend Euro Provisions-Rückforderungen durch den AWD berichtet.
Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.
Im Januar 2005 übergab Herr Weise aus gesundheitlichen Gründen die Domaine auf Björn Gauger und auch im vierten Jahr nahm die Anzahl der Beiträge im Forum nicht ab.
Im April 2006 gab Herr Weise auf. Er berichtete in einem offenen Brief von vielen und vielfältigen technischen und rechtlichen Angriffen gegen Web-Site und Forum, enormen Zeitaufwand zu Betreuung des Forums – ein Aufwand der nebenberuflich nicht zu leisten ist.
Trotz mehrfacher Bitten, die Domaine auf unseren Verein zu übertragen, mussten wir im Januar 2007 dann feststellen, dass durch für uns zur Zeit noch nicht nachvollziehbaren Umstände die Domaine auf einen Rechtsanwalt in Köln übertragen wurde.
Da der AWD im August 2003 – also schon kurz nach der Vereinsgründung – eine Vielzahl von Domaine-Namen mit “AWD-Aussteiger”, “ehemalige Mitarbeiter” o.ä. mit unterschiedlichsten Top-Level-Domaine-Endungen annektiert hatte (es wurden über 140 gezählt) war die Entscheidung für eine neue Domaine nicht einfach. Wir haben uns deshalb für den ausführlichen Vereinsnamen entschieden mit der Endung “eV” für “eingetragenen Verein”. – Tja AWD, die Variante habt Ihr wohl übersehen – Pech gehabt!
Somit geht die Internet-Geschichte der AWD-Aussteiger in die vierte Runde. Wir sind gespannt auf die Reaktionen:
Seit 2007 werden Mails an den Verein anonym unter dem Punkt -Reaktionen- veröffentlicht.
Unter dem Punkt -Urteile- finden Sie alle interessanten Urteile, Erläuterungen und Reaktionen für die ehemaligen, die ausscheidenden Mitarbeiter und die “noch-nicht-Mitarbeiter”.
Unter dem Punkt -Mandanten- finden Sie Urteile, Erläuterungen, Reaktionen und Aufrufe für ehemalige Mitarbeiter und deren Mandanten.
Unter dem Punkt -Presse- finden Sie einige interessante Presseartikel.
Seit 2007 arbeiten wir ungestört.
Sammelklage gegen den AWD zulässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem Verein für Konsumenteninformation nun nach jahrelangem Tauziehen grünes Licht für seine Sammelklagen gegen den AWD erteilt.
Wie aus einem am Dienstag zugestellten Urteil des OGH hervorgeht, haben die Höchstrichter die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewählte Form der Prozessfinanzierung für rechtens befunden. Damit können alle Verfahren gegen den AWD fortgesetzt werden. Der VKI hat zwischen Juni 2009 und Anfang 2010 insgesamt fünf Sammelklagen wegen des Vorwurfes der "systematischen Fehlberatung" bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast eingebracht. Der Streitwert wird mit rund 40 Millionen Euro beziffert.
Der AWD, Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Swiss Life, hatte die Klagslegitimation bis zuletzt bestritten und damit argumentiert, dass Prozesskostenfinanzierungen mit Erfolgsquote, wie sie der VKI betreibt, in Österreich unzulässig seien. Der OGH hat dies nun in dem aktuellen Urteil, das sich auf eine der fünf Klagen mit dem vergleichsweise geringen Streitwert von einer Million Euro bezieht, wiederlegt.
Finanziert werden die VKI-Klagen vom deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris, die Erfolgsquote betrage je nach Verfahrensdauer zwischen 30 und 40 Prozent. Peter Kolba, Chefjurist des VKI, geht nun davon aus, dass die Rechtsmeinung des OGH auch für die restlichen vier Sammelklagen gegen das Finanzberatungsunternehmen zur Anwendung kommt. Die Verhandlungen sollen noch vor dem Sommer starten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem Verein für Konsumenteninformation nun nach jahrelangem Tauziehen grünes Licht für seine Sammelklagen gegen den AWD erteilt.
Wie aus einem am Dienstag zugestellten Urteil des OGH hervorgeht, haben die Höchstrichter die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewählte Form der Prozessfinanzierung für rechtens befunden. Damit können alle Verfahren gegen den AWD fortgesetzt werden. Der VKI hat zwischen Juni 2009 und Anfang 2010 insgesamt fünf Sammelklagen wegen des Vorwurfes der "systematischen Fehlberatung" bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast eingebracht. Der Streitwert wird mit rund 40 Millionen Euro beziffert.
Der AWD, Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Swiss Life, hatte die Klagslegitimation bis zuletzt bestritten und damit argumentiert, dass Prozesskostenfinanzierungen mit Erfolgsquote, wie sie der VKI betreibt, in Österreich unzulässig seien. Der OGH hat dies nun in dem aktuellen Urteil, das sich auf eine der fünf Klagen mit dem vergleichsweise geringen Streitwert von einer Million Euro bezieht, wiederlegt.
Finanziert werden die VKI-Klagen vom deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris, die Erfolgsquote betrage je nach Verfahrensdauer zwischen 30 und 40 Prozent. Peter Kolba, Chefjurist des VKI, geht nun davon aus, dass die Rechtsmeinung des OGH auch für die restlichen vier Sammelklagen gegen das Finanzberatungsunternehmen zur Anwendung kommt. Die Verhandlungen sollen noch vor dem Sommer starten.

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