Einführung einer Pflege-Riesterversicherung - 5 Euro Pflege-Bahr
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Einführung einer Pflege-Riesterversicherung - 5 Euro Pflege-Bahr
Mit dem neuen „Pflege-Riester“ will der Staat erreichen, dass mehr Bürger privat für den Pflegefall vorsorgen.
Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, der kann bald vom Staat einen Zuschuss von 5 Euro im Monat bekommen.
Die Idee zum sogenannten „Pflege-Riester“ stammt von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Die Regierung will den Bürgern mehr Anreize geben, selbst für den Pflegefall vorzusorgen. Stimmt der Bundesrat dem Gesetzesentwurf Anfang Juli zu, tritt der „Pflege-Riester“ im Januar 2013 in Kraft.
Der Versicherungsvertrag muss allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Erstens muss es sich um eine sogenannte Tagegeldversicherung handeln, die pro Pflegetag und je nach Pflegestufe eine zuvor festgelegte Summe auszahlt. Zweitens bekommt den Zuschuss nur, wer mindestens einen monatlichen Beitrag von 10 Euro für seine private Pflegevorsorge zahlt. Und drittens muss die Versicherung später mindestens 600 Euro pro Monat auszahlen, wenn der Versicherte die schwerste Pflegestufe „III“ erreicht. Entspricht die Versicherung den Kriterien, überweist die Bundesregierung die staatliche Förderung in einem Jahresbeitrag direkt an die Versicherungskonzerne.
Zitat
Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, der kann bald vom Staat einen Zuschuss von 5 Euro im Monat bekommen.
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Opposition und Sozialverbände haben die geplante Einführung des “Pflege-Riesters” als “Klientelpolitik für die Versicherer” kritisiert.
Die Idee zum sogenannten „Pflege-Riester“ stammt von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Die Regierung will den Bürgern mehr Anreize geben, selbst für den Pflegefall vorzusorgen. Stimmt der Bundesrat dem Gesetzesentwurf Anfang Juli zu, tritt der „Pflege-Riester“ im Januar 2013 in Kraft.
Der Versicherungsvertrag muss allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Erstens muss es sich um eine sogenannte Tagegeldversicherung handeln, die pro Pflegetag und je nach Pflegestufe eine zuvor festgelegte Summe auszahlt. Zweitens bekommt den Zuschuss nur, wer mindestens einen monatlichen Beitrag von 10 Euro für seine private Pflegevorsorge zahlt. Und drittens muss die Versicherung später mindestens 600 Euro pro Monat auszahlen, wenn der Versicherte die schwerste Pflegestufe „III“ erreicht. Entspricht die Versicherung den Kriterien, überweist die Bundesregierung die staatliche Förderung in einem Jahresbeitrag direkt an die Versicherungskonzerne.
Zitat
Versicherte mit alten Verträgen gehen vielleicht leer aus
Viele Versicherte in Deutschland haben aber schon eine private Pflegeversicherung abgeschlossen – etwa 1,9 Millionen sind es bisher. Ob auch sie einen Anspruch auf die öffentliche Förderung haben, ist noch unklar.
Diakonie warnt ..
Die Diakonie lehnt die Einführung der privatenPflegezusatzversicherung ab. Dies ist keine nachhaltige Lösung für die zu erwartenden Probleme in der Pflege.
„Die Finanzierung der Pflege muss solidarisch getragen werden. Menschen mit niedrigem Einkommen oder im Sozialleistungsbezug können sich eine solche private, individuelle Vorsorge nicht leisten. Sie dürfen nicht benachteiligt werden“, sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes am Donnerstag zum gestrigen Kabinettsentschluss zur ergänzenden Finanzierung der Pflegeversicherung.
Danach sollen Bürger, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, zukünftig einen Zuschuss von monatlich fünf Euro unabhängig vom Einkommen erhalten. „Mit dieser Entscheidung drückt sich die Regierungskoalition vor der Aufgabe, die soziale Pflegeversicherung langfristig auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen und will privaten Versicherungsunternehmen einen neuen Milliardenmarkt erschließen“, hebt Loheide hervor.
„Was wir brauchen, sind Strukturen, die das Pflegerisiko gerade auch für Menschen mit geringem Einkommen absichern. Deshalb muss bei den Überlegungen zur Finanzierung der Pflege ein gerechter und solidarischer Weg gefunden werden, der alle entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht, der die Lasten gerecht verteilt und die Bemessungsgrundlage verbreitert“, betont Loheide.
„Die Finanzierung der Pflege muss solidarisch getragen werden. Menschen mit niedrigem Einkommen oder im Sozialleistungsbezug können sich eine solche private, individuelle Vorsorge nicht leisten. Sie dürfen nicht benachteiligt werden“, sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes am Donnerstag zum gestrigen Kabinettsentschluss zur ergänzenden Finanzierung der Pflegeversicherung.
Danach sollen Bürger, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, zukünftig einen Zuschuss von monatlich fünf Euro unabhängig vom Einkommen erhalten. „Mit dieser Entscheidung drückt sich die Regierungskoalition vor der Aufgabe, die soziale Pflegeversicherung langfristig auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen und will privaten Versicherungsunternehmen einen neuen Milliardenmarkt erschließen“, hebt Loheide hervor.
„Was wir brauchen, sind Strukturen, die das Pflegerisiko gerade auch für Menschen mit geringem Einkommen absichern. Deshalb muss bei den Überlegungen zur Finanzierung der Pflege ein gerechter und solidarischer Weg gefunden werden, der alle entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht, der die Lasten gerecht verteilt und die Bemessungsgrundlage verbreitert“, betont Loheide.
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Pflege-Zusatzversicherung nützt nur Versicherungswirtschaft
„Jubeln kann nur die Versicherungswirtschaft“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker den heutigen Koalitionsbeschluss zur Finanzierung der geplanten privaten Pflege-Zusatzversicherung.
Dass die jährliche Fördersumme von ca. 90 bis 100 Millionen Euro in etwa der Summe der geplanten Mehrausgaben für Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für das Jahr 2013 entspricht, findet Döcker „bezeichnend für die absolut falsche Prioritätensetzung der Regierung“.
Während die Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen durch eine Beitragserhöhung finanziert werden, kommt der angekündigte monatliche Zuschuss von fünf Euro für eine private Zusatzversicherung aus Steuergeldern. „Das Geld wird kaum reichen, um den Verwaltungsaufwand zu refinanzieren. Für die Versicherten wird davon wenig übrig bleiben“, kritisiert Döcker das Regierungsvorhaben. Nicht geklärt sei zudem, was passiert, wenn viel mehr Versicherungen als kalkuliert, abgeschlossen würden und die Fördersumme nicht ausreiche.
„Statt die Finanzierung der bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherung nachhaltig zu sichern, kommt das Regierungsvorhaben die Bürger dreifach teuer zu stehen. Sie müssen zukünftig Beiträge für die neue private Zusatzversicherung, Steuergelder für den 5-Euro-Zuschuss und die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung zahlen“, zeigt sich Döcker verärgert. Eine gerechte Alternative wäre aus Sicht der AWO ein Umbau der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung gewesen, die die Lasten solidarisch und paritätisch verteilen würde. Unterm Strich ist diese Alternative nach Berechnungen der AWO für alle Beteiligten günstiger, nur nicht für die Anbieter privater Zusatzversicherungen.
Dass die jährliche Fördersumme von ca. 90 bis 100 Millionen Euro in etwa der Summe der geplanten Mehrausgaben für Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für das Jahr 2013 entspricht, findet Döcker „bezeichnend für die absolut falsche Prioritätensetzung der Regierung“.
Während die Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen durch eine Beitragserhöhung finanziert werden, kommt der angekündigte monatliche Zuschuss von fünf Euro für eine private Zusatzversicherung aus Steuergeldern. „Das Geld wird kaum reichen, um den Verwaltungsaufwand zu refinanzieren. Für die Versicherten wird davon wenig übrig bleiben“, kritisiert Döcker das Regierungsvorhaben. Nicht geklärt sei zudem, was passiert, wenn viel mehr Versicherungen als kalkuliert, abgeschlossen würden und die Fördersumme nicht ausreiche.
„Statt die Finanzierung der bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherung nachhaltig zu sichern, kommt das Regierungsvorhaben die Bürger dreifach teuer zu stehen. Sie müssen zukünftig Beiträge für die neue private Zusatzversicherung, Steuergelder für den 5-Euro-Zuschuss und die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung zahlen“, zeigt sich Döcker verärgert. Eine gerechte Alternative wäre aus Sicht der AWO ein Umbau der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung gewesen, die die Lasten solidarisch und paritätisch verteilen würde. Unterm Strich ist diese Alternative nach Berechnungen der AWO für alle Beteiligten günstiger, nur nicht für die Anbieter privater Zusatzversicherungen.
Unstrittig ist, dass das System der deutschen Sozialversicherung (gesetztiche Pflegeversicherung) in seiner jetzigen Ausgestaltung angesichts des demografischen Wandels und steigender Kosten an seine Grenzen stößt. In diesem Szenario könnten entweder die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung weiter erhöht oder aber die Bürger nach dem Vorbild der Riester-Rente in der privaten Altersvorsorge stärker in die Pflicht genommen werden. Das soll nach dem Willen der Koalitionsspitzen nun geschehen. So ist es Ziel der zusätzlichen Versicherung, die Lücke zwischen tatsächlichen Pflegekosten und dem Betrag, den die gesetzliche Pflegeversicherung auszahlt, zu schließen.
Das Konzept ist am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden. Nach Information des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” sollen private Versicherer ab Anfang 2013 erste Angebote vorlegen.
Geplant ist laut “Der Spiegel”, dass Bürger, die eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, vom Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat erhalten – unabhängig vom Einkommen. Der Bürger solle selbst mindestens so viel einzahlen, wie er vom Staat bekommt (also monatlich fünf Euro oder mehr). Anders als bei der Riester-Rente seien aber keine steuerlichen Vorteile für die Privatvorsorge vorgesehen. Der Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung sei freiwillig. Versicherungsunternehmen, die einen Pflege-Riester-Tarif anbieten wollten, müssten gewisse Qualitätskriterien erfüllen. Diese sollen schon am Mittwoch im Kabinett diskutiert werden.
Der “Süddeutsche Zeitung” zufolge soll eine Tagegeld-Versicherung gefördert werden. Dabei werde pro Tag in der Pflege von der Versicherung eine zuvor bestimmte Summe ausgezahlt. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten die neue staatliche geförderte Versicherung abschließen können. Eine Altersbeschränkung sei nicht vorgesehen. Allerdings solle es eine Karenzzeit von fünf Jahren nach dem Abschluss geben. Erst nach dieser Zeit könne die Leistung der Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Regierung strebe laut “Der Spiegel” zudem an, dass der Abschluss einer Zusatzversicherung diskriminierungsfrei ist. Sprich: Unternehmen sollten Antragsteller nicht ablehnen dürfen und auch nicht das Risiko prüfen, dass ein Antragsteller später ein Pflegefall werde.
Das Konzept ist am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden. Nach Information des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” sollen private Versicherer ab Anfang 2013 erste Angebote vorlegen.
Geplant ist laut “Der Spiegel”, dass Bürger, die eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, vom Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat erhalten – unabhängig vom Einkommen. Der Bürger solle selbst mindestens so viel einzahlen, wie er vom Staat bekommt (also monatlich fünf Euro oder mehr). Anders als bei der Riester-Rente seien aber keine steuerlichen Vorteile für die Privatvorsorge vorgesehen. Der Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung sei freiwillig. Versicherungsunternehmen, die einen Pflege-Riester-Tarif anbieten wollten, müssten gewisse Qualitätskriterien erfüllen. Diese sollen schon am Mittwoch im Kabinett diskutiert werden.
Der “Süddeutsche Zeitung” zufolge soll eine Tagegeld-Versicherung gefördert werden. Dabei werde pro Tag in der Pflege von der Versicherung eine zuvor bestimmte Summe ausgezahlt. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten die neue staatliche geförderte Versicherung abschließen können. Eine Altersbeschränkung sei nicht vorgesehen. Allerdings solle es eine Karenzzeit von fünf Jahren nach dem Abschluss geben. Erst nach dieser Zeit könne die Leistung der Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Regierung strebe laut “Der Spiegel” zudem an, dass der Abschluss einer Zusatzversicherung diskriminierungsfrei ist. Sprich: Unternehmen sollten Antragsteller nicht ablehnen dürfen und auch nicht das Risiko prüfen, dass ein Antragsteller später ein Pflegefall werde.
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes
Zitat
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte im ARD-„Morgenmagazin“, die Bezuschussung lohne sich „gerade für die mit geringerem Einkommen“. Kritik der Opposition an dem Vorhaben wies er zurück. Was für die Riester-Rente richtig sei, könne bei der Vorsorge für die Pflege im Alter nicht falsch sein, argumentierte der FDP-Politiker. Mit dem geplanten Gesetz werde zudem niemand schlechter gestellt.
Neu ist, dass nach dem Entwurf auch ambulant versorgte Demenzkranke Hilfen in Anspruch nehmen können, die keiner der drei Pflegestufen zugewiesen sind. Auch für Pflegebedürftige in den Pflegestufen eins und zwei sollen die Leistungen für ambulante Pflegedienste oder die Betreuung durch Angehörige erhöht werden. Eine Sonderförderung ist für Pflege-Wohngemeinschaften vorgesehen. Ihm sei wichtig, dass Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben könnten, hob Bahr hervor.
Zitat
Der Entwurf des „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes“ sieht unter anderem ein zusätzliches Pflegegeld für Demente vor, die bisher in keiner Pflegestufe sind, wenn sie durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste betreut werden. Von Januar an sollen „Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, die in keine Pflegestufe eingruppiert sind (Pflegestufe 0), Anspruch auf mehr Hilfe haben. Zusätzlich zu dem heute geltenden Betrag von 100 oder 200 Euro können Demenzpatienten ein monatliches Pflegegeld von 120 Euro in bar oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Für demenzkranke Pflegebedürftige in Pflegestufe I wird das Pflegegeld um 70 Euro auf 305 Euro oder als Pflegesachleistungen um 225 Euro bis 665 Euro erhöht. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten nach den Plänen ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von dann 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1250 Euro im Monat.
Wenn man den Worten der privaten Krankenversicherungswirtschaft Glauben schenkt, dann ist die neue, private Pflegevorsorge ein Volltreffer! Sicherlich dürfte es nicht schwer sein, die Hintergründe für diese positive Bewertung herauszufinden: staatlich geförderte, private Pflegevorsorge beschert den Krankenversicherern ein sicheres Plus an Neuverträgen und damit Umsatz.
Erstaunlich ist auf der anderen Seite, dass außer der Versicherungswirtschaft und der aktuellen Regierungskoalition weit und breit keine Befürworter dieser Gesetzesinitiative zu finden sind. Weder Gewerkschaften noch Arbeitgeberverbände sprechen sich für die Pläne von Gesundheitsminister Bahr aus, von der Opposition ganz zu schweigen.
Im Kern handelt es sich bei dem neuen „Pflege-Riester“ um eine Aufstockung von privaten Zusatzversicherungspolicen um monatlich 5€. Die Ausgestaltung der staatlichen Förderung wird wohl die neuen Zusatzpolicen derart verteuern, dass wohl jegliche Anreizwirkung verloren gehen dürfte.
Abgesehen von den Details, die zu einer abschließend negativen Bewertung so vieler Experten geführt haben, ist aber eines mehr als deutlich festzustellen: erneut wird beim Thema „Pflege“ herumgeschustert anstatt die Herausforderung gesamthaft anzugehen. Wie sieht ein gerechtes, zukunftsfähiges Krankenversicherungssystem aus? Wie bekommen wir die Alterspyramide und deren Auswirkungen auf das Pflegesystem in den Griff? Wie sieht ein gerechtes, sozial ausgewogenes und vor allem menschlich gestaltete Pflegesystem aus? Werden diese Fragen durch die Initiative des Bundesgesundheitsministers angegangen? Ein klares NEIN dürfte wohl bei den allermeisten Menschen sofort auf den Lippen liegen!
Es geht natürlich und wie meistens ums Geld, das vorne und hinten nicht ausreicht. Deswegen zapft man den Bürger nun an und schafft Anreize für die private Vorsorge. Wenn man „bessere Pflege“ will, dann zahle man eben selbst dafür, so in etwa das Motto!
Aber was ist bessere Pflege? Welche Alternativen haben pflegebedürftige Menschen?
* Guido Berger - silbertreu
Erstaunlich ist auf der anderen Seite, dass außer der Versicherungswirtschaft und der aktuellen Regierungskoalition weit und breit keine Befürworter dieser Gesetzesinitiative zu finden sind. Weder Gewerkschaften noch Arbeitgeberverbände sprechen sich für die Pläne von Gesundheitsminister Bahr aus, von der Opposition ganz zu schweigen.
Im Kern handelt es sich bei dem neuen „Pflege-Riester“ um eine Aufstockung von privaten Zusatzversicherungspolicen um monatlich 5€. Die Ausgestaltung der staatlichen Förderung wird wohl die neuen Zusatzpolicen derart verteuern, dass wohl jegliche Anreizwirkung verloren gehen dürfte.
Abgesehen von den Details, die zu einer abschließend negativen Bewertung so vieler Experten geführt haben, ist aber eines mehr als deutlich festzustellen: erneut wird beim Thema „Pflege“ herumgeschustert anstatt die Herausforderung gesamthaft anzugehen. Wie sieht ein gerechtes, zukunftsfähiges Krankenversicherungssystem aus? Wie bekommen wir die Alterspyramide und deren Auswirkungen auf das Pflegesystem in den Griff? Wie sieht ein gerechtes, sozial ausgewogenes und vor allem menschlich gestaltete Pflegesystem aus? Werden diese Fragen durch die Initiative des Bundesgesundheitsministers angegangen? Ein klares NEIN dürfte wohl bei den allermeisten Menschen sofort auf den Lippen liegen!
Es geht natürlich und wie meistens ums Geld, das vorne und hinten nicht ausreicht. Deswegen zapft man den Bürger nun an und schafft Anreize für die private Vorsorge. Wenn man „bessere Pflege“ will, dann zahle man eben selbst dafür, so in etwa das Motto!
Aber was ist bessere Pflege? Welche Alternativen haben pflegebedürftige Menschen?
* Guido Berger - silbertreu
Pflege-Riester: Policen könnten teurer werden
Eigentlich will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine Pflege-Förderung schaffen, die mehr Deutsche zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung bewegen soll. Das Kabinett hat seine Pläne bereits bewilligt. Doch die privaten Krankenversicherer warnen nun davor, dass sich die Policen durch das Vorhaben deutlich verteuern könnten.
PKV begrüßt Förderung
Grundsätzlich begrüßen die Vertreter der privaten Krankenversicherung (PKV) die geplante Einführung des neuen Pflege-Riester. Sie sei ein wichtiges Signal für die Menschen, dass sie selbst etwas für die Pflegevorsorge tun müssen, sagte Dr. Volker Leienbach, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PKV-Verbandes. Allerdings sind die privaten Krankenversicherer noch etwas in Sorge, was die Folgen der geförderten privaten Pflegeversicherung anbelangt. Denn, so erklärte Leienbach gestern gegenüber der Ärzte Zeitung, die geförderten Policen könnten gegenüber den nicht geförderten Pflegeversicherungen durchaus teurer werden.
Andere Kalkulation der Prämien
Der Grund: Der Staat will den Versicherern untersagen, alte und kranke Antragsteller abzulehnen. Anders als bisher in der PKV üblich darf keinem Bewerber wegen seines Alters oder wegen gesundheitlicher Risiken eine geförderte private Pflegeversicherung verwehrt werden. Von den Versicherungsnehmern darf weder eine Gesundheitsprüfung verlangt werden, noch ist es den privaten Gesellschaften erlaubt, Risikozuschläge zu erheben oder bestimmte Leistungen auszuschließen. Das hätte natürlich Auswirkungen auf die Kalkulation der Versicherungsbeiträge, erklärte PKV-Verbandsdirektor Leienbach.
Versicherte müssen mehr bezahlen
Im Bundeshaushalt für 2013 ist bereits ein Budget in Höhe von 100 Millionen Euro für den neuen Pflege-Riester eingeplant. Bei zertifizierten Pflegeversicherungsverträgen will der Staat die private Vorsorge für den Pflegefall mit einem Zuschuss von fünf Euro monatlich belohnen. Wenn die privaten Krankenversicherer nun ankündigen, dass die Versicherten für die geförderten Policen im Schnitt mehr bezahlen müssten, da die Kosten der PKV-Anbieter steigen werden, macht diese Förderung eigentlich kaum noch Sinn. Laut Leienbach haben die neuen Pflegepolicen im Markt allerdings nur dann eine Chance, wenn die fünf Euro vom Staat die Mehrbelastung durch die neue Kalkulation mindestens kompensieren.
PKV begrüßt Förderung
Grundsätzlich begrüßen die Vertreter der privaten Krankenversicherung (PKV) die geplante Einführung des neuen Pflege-Riester. Sie sei ein wichtiges Signal für die Menschen, dass sie selbst etwas für die Pflegevorsorge tun müssen, sagte Dr. Volker Leienbach, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PKV-Verbandes. Allerdings sind die privaten Krankenversicherer noch etwas in Sorge, was die Folgen der geförderten privaten Pflegeversicherung anbelangt. Denn, so erklärte Leienbach gestern gegenüber der Ärzte Zeitung, die geförderten Policen könnten gegenüber den nicht geförderten Pflegeversicherungen durchaus teurer werden.
Andere Kalkulation der Prämien
Der Grund: Der Staat will den Versicherern untersagen, alte und kranke Antragsteller abzulehnen. Anders als bisher in der PKV üblich darf keinem Bewerber wegen seines Alters oder wegen gesundheitlicher Risiken eine geförderte private Pflegeversicherung verwehrt werden. Von den Versicherungsnehmern darf weder eine Gesundheitsprüfung verlangt werden, noch ist es den privaten Gesellschaften erlaubt, Risikozuschläge zu erheben oder bestimmte Leistungen auszuschließen. Das hätte natürlich Auswirkungen auf die Kalkulation der Versicherungsbeiträge, erklärte PKV-Verbandsdirektor Leienbach.
Versicherte müssen mehr bezahlen
Im Bundeshaushalt für 2013 ist bereits ein Budget in Höhe von 100 Millionen Euro für den neuen Pflege-Riester eingeplant. Bei zertifizierten Pflegeversicherungsverträgen will der Staat die private Vorsorge für den Pflegefall mit einem Zuschuss von fünf Euro monatlich belohnen. Wenn die privaten Krankenversicherer nun ankündigen, dass die Versicherten für die geförderten Policen im Schnitt mehr bezahlen müssten, da die Kosten der PKV-Anbieter steigen werden, macht diese Förderung eigentlich kaum noch Sinn. Laut Leienbach haben die neuen Pflegepolicen im Markt allerdings nur dann eine Chance, wenn die fünf Euro vom Staat die Mehrbelastung durch die neue Kalkulation mindestens kompensieren.
Der Kabinettsbeschluss zum Pflege-Riester polarisiert die Lobby-Gruppen: Während der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die geplante Förderung als dringend notwendige Antwort auf die demografische Entwicklung wertet, kommt der Bund der Versicherten (BdV) zu einem vernichtenden Urteil
So kritisiert BdV-Chef Axel Kleinlein, dass die überbordende Bürokratie für Kleinstbeiträge jede Möglichkeit einer effizienten Vertragsführung vernichte. Kleinlein bezweifelt zudem, dass es den Versicherern möglich sein werde, bezahlbare Tarife anzubieten. Hintergrund ist, dass Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken abgelehnt werden dürfen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen laut BMG ebenfalls nicht vereinbart werden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer mache dies „die Absicherung aus versicherungsmathematischer Sicht immens teuer“. In der Folge würden Gesunde weiterhin nur die günstigeren, bereits heute auf dem freien Markt erhältlichen Angebote abschließen. Da dann voraussichtlich hauptsächlich Kranke und Personen mit hohem Pflegerisiko den Pflege-Riester abschließen, müssen zusätzliche Risikozuschläge in die Prämien einkalkuliert werden, erklärt Kleinlein. Dies sei ein „versicherungsmathematischer Super-GAU“.
So kritisiert BdV-Chef Axel Kleinlein, dass die überbordende Bürokratie für Kleinstbeiträge jede Möglichkeit einer effizienten Vertragsführung vernichte. Kleinlein bezweifelt zudem, dass es den Versicherern möglich sein werde, bezahlbare Tarife anzubieten. Hintergrund ist, dass Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken abgelehnt werden dürfen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen laut BMG ebenfalls nicht vereinbart werden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer mache dies „die Absicherung aus versicherungsmathematischer Sicht immens teuer“. In der Folge würden Gesunde weiterhin nur die günstigeren, bereits heute auf dem freien Markt erhältlichen Angebote abschließen. Da dann voraussichtlich hauptsächlich Kranke und Personen mit hohem Pflegerisiko den Pflege-Riester abschließen, müssen zusätzliche Risikozuschläge in die Prämien einkalkuliert werden, erklärt Kleinlein. Dies sei ein „versicherungsmathematischer Super-GAU“.
Pflege-Riester ein "Rohrkrepierer"?
Was sich auf den ersten Blick vernünftig anhört, stellt sich bei genauerer Betrachtungsweise jedoch als "Rohrkrepierer" heraus. Denn das Konzept der Bundesregierung sieht vor, dass die Versicherer keine kranken oder alten Menschen ablehnen dürfen. Jeder Bürger soll einen Pflegeschutz erhalten, unabhängig von den Vorerkrankungen und dem Pflegefallrisiko. Auch Risikozuschläge, also Beitragsaufschläge bei schweren Erkrankungen, sind per Gesetz ausgeschlossen. Zunächst erscheint auch diese Regelung aus sozialen Gesichtspunkten vorteilhaft.
Doch die privaten Versicherer können den Kundenbestand nicht mehr vorselektieren. Die bisherige Beitragskalkulation wird damit über den Haufen geworfen. Bislang sind die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung um 20 bis 30 Prozent geringer als in der gesetzlichen Pflegeabsicherung. Dies liegt u.a. auch an der Risikoselektion. Da dies in den Pflege-Riester-Verträgen nicht mehr vorgesehen ist, müssen die Prämien deutlich angehoben werden, um einen gleich hohen Schutz zu erhalten. Damit dürfte es aber für weitaus mehr Bevölkerungsschichten nicht mehr möglich sein, einen Zusatzvertrag abzuschließen
Doch die privaten Versicherer können den Kundenbestand nicht mehr vorselektieren. Die bisherige Beitragskalkulation wird damit über den Haufen geworfen. Bislang sind die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung um 20 bis 30 Prozent geringer als in der gesetzlichen Pflegeabsicherung. Dies liegt u.a. auch an der Risikoselektion. Da dies in den Pflege-Riester-Verträgen nicht mehr vorgesehen ist, müssen die Prämien deutlich angehoben werden, um einen gleich hohen Schutz zu erhalten. Damit dürfte es aber für weitaus mehr Bevölkerungsschichten nicht mehr möglich sein, einen Zusatzvertrag abzuschließen
Drohender Pflegenotstand – „Pflege-Riester“ soll kommen
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bereits heute für viele Betroffene oftmals nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung soll Abhilfe schaffen.
Zwar dürfen Menschen in Deutschland angesichts der immer besseren medizinischen Versorgung auf ein langes Leben hoffen, gleichzeitig jedoch nimmt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit mit dem Alter stark zu. Aufgrund der niedrigen Geburtenraten stehen jedoch immer weniger junge Menschen bereit, die deutschen Sozialversicherungssysteme zu finanzieren.
Auch die gesetzliche Pflegeversicherung spürt bereits heute die finanziellen Konsequenzen des demographischen Wandels. So ist bereits zwischen 1999 und 2009 die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um 16 Prozent auf 2,34 Millionen Menschen gestiegen. Bis 2030 erwarten Gesundheitsexperten sogar einen Anstieg auf 3,4 Millionen.
Um einer drohenden finanziellen Schieflage in Zeiten knapper öffentlicher Mittel und steigender Kosten vorzubeugen, gleichzeitig jedoch die Leistungen zu bewahren, bleiben dem Staat nur wenige Alternativen: Die für alle verbindliche Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung oder eine zusätzliche kapitalgedeckte freiwillige Eigenvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse gefördert und damit attraktiver werden soll. Auf den letztgenannten Lösungsweg hat sich die Berliner Regierungskoalition nun geeinigt. Nach Vorbild der Riester-Rente sollen bereits ab Anfang 2013 erste staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherungen auf den Markt kommen.
Einer privaten Pflegezusatzversicherung fällt die Aufgabe zu, die regelmäßig vorhandene Deckungslücke zwischen den erbrachten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen anfallenden Kosten abzumildern. Beispielsweise zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung aktuell in der Pflegestufe 3 für die Pflege in Heimen monatlich lediglich 1.550 Euro, während sich die tatsächlichen Kosten auf monatlich rund 3.000 Euro belaufen. Die Differenz ist vom Pflegebedürftigen oder seinen Verwandten aufzubringen. Erspartes Vermögen kann auf diese Weise schnell aufgezehrt werden, im schlimmsten Fall droht der finanzielle Ruin.
Das Konzept des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass Bürger, die künftig eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließen, unabhängig vom Einkommen bei einem Mindestbeitrag von monatlich 10 Euro einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro erhalten. Eine steuerliche Bevorteilung dieser Vorsorge analog der Riester-Rente wird es nicht geben. Zulageberechtigt sollen alle Personen über 18 Jahren sein, wenn sie vor Abschluss eines Pflege-Riesters noch keine bestimmten Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben. Zudem wird eine Karenzzeit von 5 Jahren geplant, innerhalb derer die Versicherung nicht leisten muss. Versicherungen, die eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung anbieten möchten, müssen hinreichende Qualitätskriterien erfüllen, zudem soll ein diskriminierungsfreier Kontrahierungszwang gelten. Das heißt, dass Versicherungen jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom individuellen Risiko annehmen müssen.
„Die Initiative der Bundesregierung zur Setzung von finanziellen Anreizen zur Eigenvorsorge bei der Absicherung des Pflegerisikos ist grundsätzlich zu begrüßen. Denn qualitativ gute Pflege ist nicht nur sehr wichtig sondern auch kostspielig. Bewusst wird dies vielen Betroffenen leider erst dann, wenn ein Pflegefall in der eigenen Familie vorkommt. Dann kann es jedoch bereits zu spät sein. Nur wer frühzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung privat vorsorgt, kann die finanzielle Deckungslücke schließen, die zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung klafft. Die geplante Einführung des Pflege Riesters lässt jedoch noch einige Fragen offen, die es zu klären gilt. So ist zunächst unklar, ob die bereits bestehenden 1,9 Millionen abgeschlossenen Pflegezusatzversicherungen nachträglich von der staatlichen Förderung profitieren. Zudem könnten einige Bedingungen wie der Kontrahierungszwang dazu führen, dass die neuen Tarife deutlich teurer werden als die bisherigen nicht staatlich geförderten. Der Erfolg des „Pflege-Riesters“ wird daher ganz entscheidend davon abhängen, ob die staatliche Förderung die vermutlichen Beitragsanstiege überkompensieren kann. Eine abschließende Bewertung ist aus diesem Grund nicht möglich, zumal sich die detaillierte Ausgestaltung bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch ändern kann“, so der Geschäftsführer der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt), Marco Otterbein.
Pressemitteilung JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt)
Zwar dürfen Menschen in Deutschland angesichts der immer besseren medizinischen Versorgung auf ein langes Leben hoffen, gleichzeitig jedoch nimmt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit mit dem Alter stark zu. Aufgrund der niedrigen Geburtenraten stehen jedoch immer weniger junge Menschen bereit, die deutschen Sozialversicherungssysteme zu finanzieren.
Auch die gesetzliche Pflegeversicherung spürt bereits heute die finanziellen Konsequenzen des demographischen Wandels. So ist bereits zwischen 1999 und 2009 die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um 16 Prozent auf 2,34 Millionen Menschen gestiegen. Bis 2030 erwarten Gesundheitsexperten sogar einen Anstieg auf 3,4 Millionen.
Um einer drohenden finanziellen Schieflage in Zeiten knapper öffentlicher Mittel und steigender Kosten vorzubeugen, gleichzeitig jedoch die Leistungen zu bewahren, bleiben dem Staat nur wenige Alternativen: Die für alle verbindliche Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung oder eine zusätzliche kapitalgedeckte freiwillige Eigenvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse gefördert und damit attraktiver werden soll. Auf den letztgenannten Lösungsweg hat sich die Berliner Regierungskoalition nun geeinigt. Nach Vorbild der Riester-Rente sollen bereits ab Anfang 2013 erste staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherungen auf den Markt kommen.
Einer privaten Pflegezusatzversicherung fällt die Aufgabe zu, die regelmäßig vorhandene Deckungslücke zwischen den erbrachten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen anfallenden Kosten abzumildern. Beispielsweise zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung aktuell in der Pflegestufe 3 für die Pflege in Heimen monatlich lediglich 1.550 Euro, während sich die tatsächlichen Kosten auf monatlich rund 3.000 Euro belaufen. Die Differenz ist vom Pflegebedürftigen oder seinen Verwandten aufzubringen. Erspartes Vermögen kann auf diese Weise schnell aufgezehrt werden, im schlimmsten Fall droht der finanzielle Ruin.
Das Konzept des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass Bürger, die künftig eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließen, unabhängig vom Einkommen bei einem Mindestbeitrag von monatlich 10 Euro einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro erhalten. Eine steuerliche Bevorteilung dieser Vorsorge analog der Riester-Rente wird es nicht geben. Zulageberechtigt sollen alle Personen über 18 Jahren sein, wenn sie vor Abschluss eines Pflege-Riesters noch keine bestimmten Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben. Zudem wird eine Karenzzeit von 5 Jahren geplant, innerhalb derer die Versicherung nicht leisten muss. Versicherungen, die eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung anbieten möchten, müssen hinreichende Qualitätskriterien erfüllen, zudem soll ein diskriminierungsfreier Kontrahierungszwang gelten. Das heißt, dass Versicherungen jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom individuellen Risiko annehmen müssen.
„Die Initiative der Bundesregierung zur Setzung von finanziellen Anreizen zur Eigenvorsorge bei der Absicherung des Pflegerisikos ist grundsätzlich zu begrüßen. Denn qualitativ gute Pflege ist nicht nur sehr wichtig sondern auch kostspielig. Bewusst wird dies vielen Betroffenen leider erst dann, wenn ein Pflegefall in der eigenen Familie vorkommt. Dann kann es jedoch bereits zu spät sein. Nur wer frühzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung privat vorsorgt, kann die finanzielle Deckungslücke schließen, die zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung klafft. Die geplante Einführung des Pflege Riesters lässt jedoch noch einige Fragen offen, die es zu klären gilt. So ist zunächst unklar, ob die bereits bestehenden 1,9 Millionen abgeschlossenen Pflegezusatzversicherungen nachträglich von der staatlichen Förderung profitieren. Zudem könnten einige Bedingungen wie der Kontrahierungszwang dazu führen, dass die neuen Tarife deutlich teurer werden als die bisherigen nicht staatlich geförderten. Der Erfolg des „Pflege-Riesters“ wird daher ganz entscheidend davon abhängen, ob die staatliche Förderung die vermutlichen Beitragsanstiege überkompensieren kann. Eine abschließende Bewertung ist aus diesem Grund nicht möglich, zumal sich die detaillierte Ausgestaltung bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch ändern kann“, so der Geschäftsführer der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt), Marco Otterbein.
Pressemitteilung JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt)
Pflege-Bahr soll private Pflegezusatzversicherung für alle Bürger ermöglichen
Staat bezuschusst private Absicherung des Pflegerisikos ab 2013 jährlich mit 60 Euro / Experten kritisieren das Pflege-Neuausrichtungsgesetz als unzureichend / TARIFCHECK24 rät zum aufmerksamen Vergleich von Pflegezusatzversicherungen
Nach der Riester-Rente nun der Pflege-Bahr: Ab 2013 will die Bundesregierung die private Pflegevorsorge mit einer staatlichen Zulage fördern. Angesichts der geringen Zuschusshöhe von nur maximal 60 Euro pro Jahr kritisieren Experten das nach dem verantwortlichen Gesundheitsminister Daniel Bahr benannte Zuschussmodell aber als unzureichend.
„Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken das Pflegerisiko nur unzureichend ab. Daher hat eine Förderung der privaten Vorsorge Sinn. Fraglich ist jedoch, ob fünf Euro im Monat ausreichen, um wie gedacht jedem Bürger eine Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen“, gibt Jan Schust .. zu bedenken.
Was bringt der Pflege-Bahr?
Schon heute reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um die tatsächlich entstehenden Kosten im Pflegefall zu decken. Da sich in Zukunft die Zahl der Pflegebedürftigen stark erhöhen wird, sehen viele Politiker in der privaten Pflegezusatzversicherung den einzigen Weg, um die Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Bisher haben aber nur knapp zwei Millionen Bundesbürger eine solche Versicherung abgeschlossen.
Durch den Pflege-Bahr will die Politik mit staatlichen Zuschüssen nun dafür sorgen, dass in Zukunft deutlich mehr Bürger, auch mit geringem Einkommen und mit gesundheitlichen Vorbelastungen, privat vorsorgen. Als Vorbild für das am 29.06.2012 beschlossene Pflege-Neuausrichtungsgesetz gilt die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester- oder Rürup-Verträgen.
In den Genuss des Pflege-Bahr können ab 2013 alle volljährigen Deutschen kommen, die aus eigener Tasche mindestens zehn Euro pro Monat in eine Pflegetagegeldversicherung einbezahlen. Ähnlich der Riester-Rente sind daran aber noch weitere Bedingungen geknüpft. Förderungswürdig sind nur Versicherungen, die im Leistungsfall Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro ausbezahlen.
Außerdem ist es den Versicherungsgesellschaften untersagt, Versicherungsnehmer aufgrund von Vorerkrankungen abzulehnen oder Risikoprämien zu verlangen. Durch diesen sogenannten Kontrahierungszwang ist der Pflege-Bahr somit besonders für Menschen interessant, denen der Weg in eine private Pflegezusatzversicherung bisher aufgrund von Vorerkrankungen versperrt war.
„Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, die Versicherungen oft bei privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken des Antragstellers erheben, sind nicht erlaubt“, so Versicherungsexperte Jan Schust.
Erst Tarife der Pflegezusatzversicherungen vergleichen, dann die staatliche Zulage sichern
Für Menschen ohne Vorerkrankungen sollte aber das kritische Vergleichen der Leistungen und Tarife der zahlreichen Pflegezusatzversicherungen im Zentrum der Überlegungen hinsichtlich der privaten Absicherung des Pflegerisikos stehen. Ein Blick auf Vergleichsportale wie tarifcheck24.com zeigt, dass sich die Pflegezusatzversicherungen erheblich in ihrem Leistungsumfang und der Beitragshöhe unterscheiden.
„Fünf Euro staatliche Förderung pro Monat sollten nicht das ausschlaggebende Argument für oder gegen eine Pflegeversicherung sein. Entscheidend ist vielmehr, was am Ende unter dem Strich für den Bürger herauskommt. Und da kann man durch einen sorgfältigen Vergleich der Angebote deutlich mehr Geld sparen, als der Staat an Zuschüssen gewährt“, rät Branchenkenner Jan Schust, der sich vom Staat eine deutlich stärkere Förderung erhofft hatte – wie so viele Experten und Verbraucher.
Pressemitteilung Tobias Blanken
Staat bezuschusst private Absicherung des Pflegerisikos ab 2013 jährlich mit 60 Euro / Experten kritisieren das Pflege-Neuausrichtungsgesetz als unzureichend / TARIFCHECK24 rät zum aufmerksamen Vergleich von Pflegezusatzversicherungen
Nach der Riester-Rente nun der Pflege-Bahr: Ab 2013 will die Bundesregierung die private Pflegevorsorge mit einer staatlichen Zulage fördern. Angesichts der geringen Zuschusshöhe von nur maximal 60 Euro pro Jahr kritisieren Experten das nach dem verantwortlichen Gesundheitsminister Daniel Bahr benannte Zuschussmodell aber als unzureichend.
„Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken das Pflegerisiko nur unzureichend ab. Daher hat eine Förderung der privaten Vorsorge Sinn. Fraglich ist jedoch, ob fünf Euro im Monat ausreichen, um wie gedacht jedem Bürger eine Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen“, gibt Jan Schust .. zu bedenken.
Was bringt der Pflege-Bahr?
Schon heute reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um die tatsächlich entstehenden Kosten im Pflegefall zu decken. Da sich in Zukunft die Zahl der Pflegebedürftigen stark erhöhen wird, sehen viele Politiker in der privaten Pflegezusatzversicherung den einzigen Weg, um die Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Bisher haben aber nur knapp zwei Millionen Bundesbürger eine solche Versicherung abgeschlossen.
Durch den Pflege-Bahr will die Politik mit staatlichen Zuschüssen nun dafür sorgen, dass in Zukunft deutlich mehr Bürger, auch mit geringem Einkommen und mit gesundheitlichen Vorbelastungen, privat vorsorgen. Als Vorbild für das am 29.06.2012 beschlossene Pflege-Neuausrichtungsgesetz gilt die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester- oder Rürup-Verträgen.
In den Genuss des Pflege-Bahr können ab 2013 alle volljährigen Deutschen kommen, die aus eigener Tasche mindestens zehn Euro pro Monat in eine Pflegetagegeldversicherung einbezahlen. Ähnlich der Riester-Rente sind daran aber noch weitere Bedingungen geknüpft. Förderungswürdig sind nur Versicherungen, die im Leistungsfall Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro ausbezahlen.
Außerdem ist es den Versicherungsgesellschaften untersagt, Versicherungsnehmer aufgrund von Vorerkrankungen abzulehnen oder Risikoprämien zu verlangen. Durch diesen sogenannten Kontrahierungszwang ist der Pflege-Bahr somit besonders für Menschen interessant, denen der Weg in eine private Pflegezusatzversicherung bisher aufgrund von Vorerkrankungen versperrt war.
„Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, die Versicherungen oft bei privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken des Antragstellers erheben, sind nicht erlaubt“, so Versicherungsexperte Jan Schust.
Erst Tarife der Pflegezusatzversicherungen vergleichen, dann die staatliche Zulage sichern
Für Menschen ohne Vorerkrankungen sollte aber das kritische Vergleichen der Leistungen und Tarife der zahlreichen Pflegezusatzversicherungen im Zentrum der Überlegungen hinsichtlich der privaten Absicherung des Pflegerisikos stehen. Ein Blick auf Vergleichsportale wie tarifcheck24.com zeigt, dass sich die Pflegezusatzversicherungen erheblich in ihrem Leistungsumfang und der Beitragshöhe unterscheiden.
„Fünf Euro staatliche Förderung pro Monat sollten nicht das ausschlaggebende Argument für oder gegen eine Pflegeversicherung sein. Entscheidend ist vielmehr, was am Ende unter dem Strich für den Bürger herauskommt. Und da kann man durch einen sorgfältigen Vergleich der Angebote deutlich mehr Geld sparen, als der Staat an Zuschüssen gewährt“, rät Branchenkenner Jan Schust, der sich vom Staat eine deutlich stärkere Förderung erhofft hatte – wie so viele Experten und Verbraucher.
Pressemitteilung Tobias Blanken
Der Alleingang des Daniel Bahr
Wer zum Pflegefall wird, sollte ein prall gefülltes Portemonnaie haben – oder eine private Pflegepolice. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will die Vorsorge ankurbeln. Von seinen Vorschlägen halten die Versicherer aber nicht viel.
Illegale Mittel würden viele Deutsche nicht scheuen, um ihre pflegebedürftigen Angehörigen gut versorgt zu wissen. Ein Viertel der Bevölkerung könnte sich laut einer aktuellen Umfrage der DKV vorstellen, eine Pflegekraft schwarz zu beschäftigen. Und das, obwohl illegale Beschäftigung kein Kavaliersdelikt ist und für den Arbeitgeber sehr teuer werden kann, wenn sie ans Licht kommt.
Die Zahl drückt aus, wie weit Angehörige gehen würden, um ihre Eltern oder andere Verwandte in gute Hände zu geben. Noch viel stärker fürchten die Befragten aber ihre eigene Pflegebedürftigkeit. Mehr als die Hälfte fühlt sich finanziell nicht ausreichend abgesichert, Frauen haben dieses Gefühl etwas stärker als Männer. Die Sorge ist berechtigt, wirft man einen Blick auf die aktuellen Beträge, die die gesetzliche Pflegeversicherung im Ernstfall übernimmt.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Pflegebedürftige derzeit 1.550 Euro, wenn sie in der Pflegestufe III stationär im Heim oder zu Hause durch Fachpersonal versorgt werden. Ein Pflegeplatz insgesamt kann jedoch schnell bis zu 3.000 Euro monatlich oder mehr kosten. Alle Ausgaben, die über die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen, müssen Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Familien aus eigener Tasche bezahlen.
Noch kein Verkaufsschlager
Privat vorzusorgen ist also unumgänglich – davon sind Versicherer und Verbraucherschützer gleichermaßen überzeugt. Allerdings ist die private Pflegezusatzversicherung nicht gerade ein Verkaufsschlager unter den Zusatzpolicen. Rund 1,9 Millionen Menschen haben in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherer meldet für 2011 bei den Pflegekostentarifen 308.300, bei den Pflegetagegeldpolicen knapp 1,7 Millionen abgeschlossene Verträge. Bei den Pflegerenten sieht es noch mauer aus: Nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft hatten deutsche Lebensversicherer 2011 nur 77.000 Verträge im Bestand, 14.000 mehr als im Jahr zuvor. „Viele Deutsche verdrängen das Thema, weil der Leistungsfall meist in weiter Ferne liegt“, sagt Benno Schmeing, Produktmanager bei der DKV.
Vielen Menschen sei es zudem unangenehm, über ihre eigene Pflegebedürftigkeit nachzudenken, deshalb verschieben sie die Beschäftigung mit dem Thema immer wieder. Allerdings steigt das Bewusstsein der Kunden für die entstehende Pflegelücke im Alter, glaubt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir bemerken eine steigende Nachfrage nach Beratung“, sagt er. Grundsätzlich hält er den Abschluss einer Pflegezusatzpolice für eine sinnvolle Investition, entweder um selbst für den Pflegefall vorzusorgen oder um das Familienvermögen zu schonen.
Denn Söhne und Töchter müssen für die Versorgung der Eltern einspringen, wenn die selbst nicht genug haben. Oder Vater und Mutter zehren das Vermögen auf, das Erbe ist dann weg. Die privaten Deckungen sind in drei Varianten erhältlich: Die Pflegetagegeldpolice zahlt dem Patienten je nach Pflegestufe eine vorher vereinbarte Summe pro Tag aus, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Der Pflegebedürftige kann frei darüber entscheiden, wofür er das Geld verwendet, ob für die Hilfe von Angehörigen oder Freunden oder für eine professionelle Pflegekraft.
Der Nachteil der Verträge: Wird die Betreuung teurer als gedacht, übernimmt der Versicherer nicht die zusätzlichen Kosten. Grieble rät, bei Vertragsabschluss die Versicherungssumme lieber etwas großzügiger als zu knapp festzulegen. „Es ist besser, bei der späteren Auszahlung etwas Luft zu haben, denn niemand weiß, wie in 40 Jahren seine Einkommens- und Steuersituation aussehen wird und wie sich die Kosten für Pflegeplätze entwickelt haben werden.“
Viel bürokratischer Aufwand
Die Pflegekostenpolice dagegen stockt die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Prozentsatz auf. Je nach Anbieter liegt der zwischen 50 und 200 Prozent. Diese Kosten müssen Versicherte allerdings durch Rechnungen nachweisen. Das ist viel bürokratische Arbeit, die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen auf sich nehmen muss. Bei der dritten Variante handelt es sich um eine Pflegerentenpolice, die viele Lebensversicherungsgesellschaften anbieten.
Diese Versicherungstarife kombinieren Versicherungsschutz und Sparvorgang. Die auf Senioren spezialisierte Versicherung Ideal bietet mit der PflegeRente und dem PflegeSchutz Superia zwei verschiedene Arten dieser Verträge an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Letztere richtet sich an jüngere Kunden zwischen 18 und 50 Jahren, die PflegeRente können Menschen zwischen 50 und 75 Jahren abschließen. Im Leistungsfall erhält der Kunde eine monatliche Rente, deren Höhe er vorher im Vertrag individuell vereinbart hat.
„Zusätzlich können Versicherte die Zahlung einer einmaligen Sofortleistung in Höhe von sechs Monatsrenten vereinbaren, die zur freien Verfügung stehen“, sagt Produktmanagerin Stephanie Rettig. Das Geld könnte zum Beispiel für den Umbau der Wohnung genutzt werden oder für einen Umzug. Verbraucherschützer warnen vor dieser Art von Verträgen. Sie finden sie undurchsichtig und viel zu teuer. „Wir halten grundsätzlich nichts von Kombinationspolicen“, sagt Grieble. Der Bund der Versicherten rät als Alternative, nur das Pflegerisiko abzusichern und das restliche Geld selbst anzulegen.
Teuer seien die Verträge vor allem auch deswegen, weil der Kunde mit Eintritt in die Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr bezahlen müsse, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer beim Analysehaus Morgen & Morgen. Die Prämien übernehme dann die Versicherung, die dieses Risiko aber eingepreist habe. Schinnenburg beobachtet auf dem Markt für Pflegezusatzpolicen mehrere Trends. „Die Absicherung von Demenz spielt eine immer größere Rolle für die Menschen“, sagt er. „Die Anbieter müssen sich verstärkt damit beschäftigen, das Risiko in ihre Tarife aufzunehmen.“
Einige Anbieter haben die Demenz-Option mit Aufpreis schon in ihre Verträge eingebaut, etwa die Deutsche Familienversicherung, die R+V, die Nürnberger oder die Süddeutsche Krankenversicherung. Andere arbeiten noch daran. „Wir müssen mit entsprechenden Absicherungslösungen reagieren, weil das Thema immer wichtiger wird“, sagt Schmeing von der DKV.
Kunden bestimmen den Tagessatz
Zudem greifen immer mehr Versicherungsgesellschaften zu individuellen Bausteinlösungen. In den Policen der Zukunft sollen Kunden selbst entscheiden können, wie die Auszahlungen der Tagessätze gestaffelt sein sollen, die der Versicherer für die einzelnen Pflegestufen bezahlt. Kunden sollen künftig selbst festlegen dürfen, wie viel Prozent des Tagessatzes sie in Pflegestufe 1 oder 2 erhalten wollen.
Derzeit ist das häufig noch vom Anbieter vorgegeben, etwa mit 30 Prozent für Pflegestufe 1, 70 Prozent für Pflegestufe 2 und 100 Prozent für Pflegestufe 3. Manche Anbieter wollen zudem eine Einmalzahlung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit in die Police einbauen oder denken über Beitragserstattungen im Todesfall nach. Benno Schmeing von der DKV glaubt außerdem, dass zusätzliche Dienstleistungen bei Pflegezusatzpolicen in Zukunft eine größere Rolle spielen werden. „Assistance-Leistungen sind noch deutlich ausbaufähig“, sagt er.
Bereits heute bieten Versicherer Hilfestellung bei der Suche nach einem Pflegeplatz oder unterstützen Angehörige bei der Abwicklung der bürokratischen Schritte durch Beratungs- Hotlines. „Da ist noch viel denkbar“, sagt Schmeing. In Zukunft könnten präventive Maßnahmen eine größere Rolle spielen, zum Beispiel die Wohnung älterer Menschen auf Stolperfallen zu untersuchen, bevor es zum Unfall kommt. „Da arbeiten wir dran“, sagt er.
Unisex bevorzugt Frauen
Die aktuellste Änderung in der Pflegezusatzversicherung ist jedoch politischer Natur: Zum 21. Dezember müssen alle Gesellschaften geschlechtsneutral kalkulierte Unisex-Tarife anbieten. Noch müssen Frauen für die Policen mehr bezahlen als Männer, weil sie statistisch gesehen länger leben. Der Zwang gilt auch für die Pflegezusatztarife, aber nur für Neuabschlüsse. Bestandsverträge sind von den Neuregelungen unberührt. Vor allem für Männer werden sich die Verträge verteuern, Frauen kommen in Zukunft günstiger weg.
Neu berechnete Pflegepolicen haben allerdings noch die wenigsten Versicherer im Angebot. Die meisten bieten mit einer sogenannten Umtauschoption die Möglichkeit, sich jetzt den bestehenden Gesundheitszustand und das günstigere Eintrittsalter zu sichern und später in Unisex-Tarife zu wechseln. Die Hoffnungen auf einen Verkaufs- Boom zum Ende des Jahres wegen des Schlussverkaufseffekts sind in der Branche aber gedämpft. „Unisex ist ein Ansatz, sich zum Thema beraten zu lassen“, sagt Christoph Helmich, bei der Continentale für die Krankenversicherung zuständiges Vorstandsmitglied. „Policen sollten nicht nur aufgrund des Kostenvorteils jetzt abgeschlossen werden, sondern nur, wenn ein Kauf sowieso ansteht.“
Eine weitere Veränderung hat die schwarz-gelbe Koalition im Sommer mit dem Pflege-Bahr beschlossen. Sie will künftig die private Vorsorge für Pflegebedürftigkeit mit 5 Euro pro Monat bezuschussen. Weil die Versicherungsgesellschaften aber keinen Bewerber ablehnen dürfen, werden die Verträge wohl sehr teuer werden. „Der Pflege-Bahr ist bei den Gesellschaften noch in der Entwicklungsphase“, sagt Schinnenburg von Morgen & Morgen. „Sie warten noch, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen klar sind.“
Auch die Gesunden ködern
Die Herausforderung bestehe für die Versicherer darin, so zu gestalten, dass die geförderten Pflegezusatzpolicen aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung nicht nur für Kranke attraktiv sind, glaubt Schmeing. „Mit Blick auf die staatliche Förderung greifen wir auf Erfahrungen zurück, die wir bei den Riester- Renten gemacht haben“, sagt er. Bis es so weit ist, kann es aber noch eine ganz Weile dauern.
Produktmanagerin Stephanie Rettig von der Ideal Versicherung drückt sich noch ein wenig deutlicher aus: „Als Anbieter von Pflegerenten, die per Gesetz generell nicht förderfähig sind, müssen wir uns nicht auf Produktebene mit dem Thema beschäftigen“, erklärt Rettig. „So wie es im Moment aussieht, ist der Pflege- Bahr ohne Gesundheitsfragen und mit nur 5 Euro Förderung nur für Kranke attraktiv. Die Gesunden werden sich für eine günstigere Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung entscheiden. Deshalb sind wir gar nicht traurig, dass dieser Kelch an uns vorübergegangen ist.“
Illegale Mittel würden viele Deutsche nicht scheuen, um ihre pflegebedürftigen Angehörigen gut versorgt zu wissen. Ein Viertel der Bevölkerung könnte sich laut einer aktuellen Umfrage der DKV vorstellen, eine Pflegekraft schwarz zu beschäftigen. Und das, obwohl illegale Beschäftigung kein Kavaliersdelikt ist und für den Arbeitgeber sehr teuer werden kann, wenn sie ans Licht kommt.
Die Zahl drückt aus, wie weit Angehörige gehen würden, um ihre Eltern oder andere Verwandte in gute Hände zu geben. Noch viel stärker fürchten die Befragten aber ihre eigene Pflegebedürftigkeit. Mehr als die Hälfte fühlt sich finanziell nicht ausreichend abgesichert, Frauen haben dieses Gefühl etwas stärker als Männer. Die Sorge ist berechtigt, wirft man einen Blick auf die aktuellen Beträge, die die gesetzliche Pflegeversicherung im Ernstfall übernimmt.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Pflegebedürftige derzeit 1.550 Euro, wenn sie in der Pflegestufe III stationär im Heim oder zu Hause durch Fachpersonal versorgt werden. Ein Pflegeplatz insgesamt kann jedoch schnell bis zu 3.000 Euro monatlich oder mehr kosten. Alle Ausgaben, die über die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen, müssen Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Familien aus eigener Tasche bezahlen.
Noch kein Verkaufsschlager
Privat vorzusorgen ist also unumgänglich – davon sind Versicherer und Verbraucherschützer gleichermaßen überzeugt. Allerdings ist die private Pflegezusatzversicherung nicht gerade ein Verkaufsschlager unter den Zusatzpolicen. Rund 1,9 Millionen Menschen haben in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherer meldet für 2011 bei den Pflegekostentarifen 308.300, bei den Pflegetagegeldpolicen knapp 1,7 Millionen abgeschlossene Verträge. Bei den Pflegerenten sieht es noch mauer aus: Nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft hatten deutsche Lebensversicherer 2011 nur 77.000 Verträge im Bestand, 14.000 mehr als im Jahr zuvor. „Viele Deutsche verdrängen das Thema, weil der Leistungsfall meist in weiter Ferne liegt“, sagt Benno Schmeing, Produktmanager bei der DKV.
Vielen Menschen sei es zudem unangenehm, über ihre eigene Pflegebedürftigkeit nachzudenken, deshalb verschieben sie die Beschäftigung mit dem Thema immer wieder. Allerdings steigt das Bewusstsein der Kunden für die entstehende Pflegelücke im Alter, glaubt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir bemerken eine steigende Nachfrage nach Beratung“, sagt er. Grundsätzlich hält er den Abschluss einer Pflegezusatzpolice für eine sinnvolle Investition, entweder um selbst für den Pflegefall vorzusorgen oder um das Familienvermögen zu schonen.
Denn Söhne und Töchter müssen für die Versorgung der Eltern einspringen, wenn die selbst nicht genug haben. Oder Vater und Mutter zehren das Vermögen auf, das Erbe ist dann weg. Die privaten Deckungen sind in drei Varianten erhältlich: Die Pflegetagegeldpolice zahlt dem Patienten je nach Pflegestufe eine vorher vereinbarte Summe pro Tag aus, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Der Pflegebedürftige kann frei darüber entscheiden, wofür er das Geld verwendet, ob für die Hilfe von Angehörigen oder Freunden oder für eine professionelle Pflegekraft.
Der Nachteil der Verträge: Wird die Betreuung teurer als gedacht, übernimmt der Versicherer nicht die zusätzlichen Kosten. Grieble rät, bei Vertragsabschluss die Versicherungssumme lieber etwas großzügiger als zu knapp festzulegen. „Es ist besser, bei der späteren Auszahlung etwas Luft zu haben, denn niemand weiß, wie in 40 Jahren seine Einkommens- und Steuersituation aussehen wird und wie sich die Kosten für Pflegeplätze entwickelt haben werden.“
Viel bürokratischer Aufwand
Die Pflegekostenpolice dagegen stockt die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Prozentsatz auf. Je nach Anbieter liegt der zwischen 50 und 200 Prozent. Diese Kosten müssen Versicherte allerdings durch Rechnungen nachweisen. Das ist viel bürokratische Arbeit, die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen auf sich nehmen muss. Bei der dritten Variante handelt es sich um eine Pflegerentenpolice, die viele Lebensversicherungsgesellschaften anbieten.
Diese Versicherungstarife kombinieren Versicherungsschutz und Sparvorgang. Die auf Senioren spezialisierte Versicherung Ideal bietet mit der PflegeRente und dem PflegeSchutz Superia zwei verschiedene Arten dieser Verträge an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Letztere richtet sich an jüngere Kunden zwischen 18 und 50 Jahren, die PflegeRente können Menschen zwischen 50 und 75 Jahren abschließen. Im Leistungsfall erhält der Kunde eine monatliche Rente, deren Höhe er vorher im Vertrag individuell vereinbart hat.
„Zusätzlich können Versicherte die Zahlung einer einmaligen Sofortleistung in Höhe von sechs Monatsrenten vereinbaren, die zur freien Verfügung stehen“, sagt Produktmanagerin Stephanie Rettig. Das Geld könnte zum Beispiel für den Umbau der Wohnung genutzt werden oder für einen Umzug. Verbraucherschützer warnen vor dieser Art von Verträgen. Sie finden sie undurchsichtig und viel zu teuer. „Wir halten grundsätzlich nichts von Kombinationspolicen“, sagt Grieble. Der Bund der Versicherten rät als Alternative, nur das Pflegerisiko abzusichern und das restliche Geld selbst anzulegen.
Teuer seien die Verträge vor allem auch deswegen, weil der Kunde mit Eintritt in die Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr bezahlen müsse, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer beim Analysehaus Morgen & Morgen. Die Prämien übernehme dann die Versicherung, die dieses Risiko aber eingepreist habe. Schinnenburg beobachtet auf dem Markt für Pflegezusatzpolicen mehrere Trends. „Die Absicherung von Demenz spielt eine immer größere Rolle für die Menschen“, sagt er. „Die Anbieter müssen sich verstärkt damit beschäftigen, das Risiko in ihre Tarife aufzunehmen.“
Einige Anbieter haben die Demenz-Option mit Aufpreis schon in ihre Verträge eingebaut, etwa die Deutsche Familienversicherung, die R+V, die Nürnberger oder die Süddeutsche Krankenversicherung. Andere arbeiten noch daran. „Wir müssen mit entsprechenden Absicherungslösungen reagieren, weil das Thema immer wichtiger wird“, sagt Schmeing von der DKV.
Kunden bestimmen den Tagessatz
Zudem greifen immer mehr Versicherungsgesellschaften zu individuellen Bausteinlösungen. In den Policen der Zukunft sollen Kunden selbst entscheiden können, wie die Auszahlungen der Tagessätze gestaffelt sein sollen, die der Versicherer für die einzelnen Pflegestufen bezahlt. Kunden sollen künftig selbst festlegen dürfen, wie viel Prozent des Tagessatzes sie in Pflegestufe 1 oder 2 erhalten wollen.
Derzeit ist das häufig noch vom Anbieter vorgegeben, etwa mit 30 Prozent für Pflegestufe 1, 70 Prozent für Pflegestufe 2 und 100 Prozent für Pflegestufe 3. Manche Anbieter wollen zudem eine Einmalzahlung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit in die Police einbauen oder denken über Beitragserstattungen im Todesfall nach. Benno Schmeing von der DKV glaubt außerdem, dass zusätzliche Dienstleistungen bei Pflegezusatzpolicen in Zukunft eine größere Rolle spielen werden. „Assistance-Leistungen sind noch deutlich ausbaufähig“, sagt er.
Bereits heute bieten Versicherer Hilfestellung bei der Suche nach einem Pflegeplatz oder unterstützen Angehörige bei der Abwicklung der bürokratischen Schritte durch Beratungs- Hotlines. „Da ist noch viel denkbar“, sagt Schmeing. In Zukunft könnten präventive Maßnahmen eine größere Rolle spielen, zum Beispiel die Wohnung älterer Menschen auf Stolperfallen zu untersuchen, bevor es zum Unfall kommt. „Da arbeiten wir dran“, sagt er.
Unisex bevorzugt Frauen
Die aktuellste Änderung in der Pflegezusatzversicherung ist jedoch politischer Natur: Zum 21. Dezember müssen alle Gesellschaften geschlechtsneutral kalkulierte Unisex-Tarife anbieten. Noch müssen Frauen für die Policen mehr bezahlen als Männer, weil sie statistisch gesehen länger leben. Der Zwang gilt auch für die Pflegezusatztarife, aber nur für Neuabschlüsse. Bestandsverträge sind von den Neuregelungen unberührt. Vor allem für Männer werden sich die Verträge verteuern, Frauen kommen in Zukunft günstiger weg.
Neu berechnete Pflegepolicen haben allerdings noch die wenigsten Versicherer im Angebot. Die meisten bieten mit einer sogenannten Umtauschoption die Möglichkeit, sich jetzt den bestehenden Gesundheitszustand und das günstigere Eintrittsalter zu sichern und später in Unisex-Tarife zu wechseln. Die Hoffnungen auf einen Verkaufs- Boom zum Ende des Jahres wegen des Schlussverkaufseffekts sind in der Branche aber gedämpft. „Unisex ist ein Ansatz, sich zum Thema beraten zu lassen“, sagt Christoph Helmich, bei der Continentale für die Krankenversicherung zuständiges Vorstandsmitglied. „Policen sollten nicht nur aufgrund des Kostenvorteils jetzt abgeschlossen werden, sondern nur, wenn ein Kauf sowieso ansteht.“
Eine weitere Veränderung hat die schwarz-gelbe Koalition im Sommer mit dem Pflege-Bahr beschlossen. Sie will künftig die private Vorsorge für Pflegebedürftigkeit mit 5 Euro pro Monat bezuschussen. Weil die Versicherungsgesellschaften aber keinen Bewerber ablehnen dürfen, werden die Verträge wohl sehr teuer werden. „Der Pflege-Bahr ist bei den Gesellschaften noch in der Entwicklungsphase“, sagt Schinnenburg von Morgen & Morgen. „Sie warten noch, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen klar sind.“
Auch die Gesunden ködern
Die Herausforderung bestehe für die Versicherer darin, so zu gestalten, dass die geförderten Pflegezusatzpolicen aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung nicht nur für Kranke attraktiv sind, glaubt Schmeing. „Mit Blick auf die staatliche Förderung greifen wir auf Erfahrungen zurück, die wir bei den Riester- Renten gemacht haben“, sagt er. Bis es so weit ist, kann es aber noch eine ganz Weile dauern.
Produktmanagerin Stephanie Rettig von der Ideal Versicherung drückt sich noch ein wenig deutlicher aus: „Als Anbieter von Pflegerenten, die per Gesetz generell nicht förderfähig sind, müssen wir uns nicht auf Produktebene mit dem Thema beschäftigen“, erklärt Rettig. „So wie es im Moment aussieht, ist der Pflege- Bahr ohne Gesundheitsfragen und mit nur 5 Euro Förderung nur für Kranke attraktiv. Die Gesunden werden sich für eine günstigere Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung entscheiden. Deshalb sind wir gar nicht traurig, dass dieser Kelch an uns vorübergegangen ist.“


