EU: Zum Ruhestand ins Ausland - Riester wird attraktiver
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EU: Zum Ruhestand ins Ausland - Riester wird attraktiver
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Regeln der staatlich geförderten Altersvorsorge gegen EU-Recht verstoßen.
Künftig müssen auch Ausländer und auswandernde Deutsche in den Genuss der Förderung kommen. Doch Geschenke ohne Gegenleistung wird es auch für sie kaum geben.
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.
Für Riester-Sparer gilt dieses Sprichwort nicht. Während sie während des Berufslebens Zulagen kassieren und Steuervorteile haben, müssen sie im Ruhestand ihre komplette Riester-Rente versteuern. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Sparer in Deutschland Steuer zahlen - sowohl während des Berufslebens, als auch später im Ruhestand. Aus diesem Grund durften bislang nur Sparer, die unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, die Riester-Förderung nutzen. Wollten sie später, nach ihrem Berufsleben, ins Ausland auswandern, mussten sie die erhaltenen Vorteile zurückzahlen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regeln nun für unzulässig erklärt. Sie seien ein Verstoß gegen das Gebot der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Der deutsche Staat muss seine Gesetze entsprechend anpassen. Für Riester-Sparer wird die Förderung dadurch attraktiver. Dass es künftig aber Geschenke vom Staat ohne spätere Steuerlast gibt, dürfte ein Wunschdenken bleiben.
Während ihres Berufslebens erhalten Riester-Sparer vom Staat Zulagen.
Außerdem dürfen sie ihre Riester-Sparbeiträge komplett von der Steuer absetzen, wobei vom rechnerischen Steuerbonus die Zulagen wieder abgezogen werden. Immerhin wandert so deutlich mehr Geld in den Vertrag, als die Sparer aus eigener Tasche zahlen müssen. Klingt gut. Banken, Versicherungen und auch die Politik werben daher gerne für die staatliche geförderte Zusatzrente: Die lohne sich dank der Geschenke vom Staat für jeden.
Das stimmt jedoch nicht. Einen Großteil des Geldes holt sich der Staat über die Besteuerung im Alter wieder zurück: Die vermeintlichen Steuergeschenke vom Staat entpuppen sich so in weiten Teilen als reine Steuerstundung.
Durch die Entscheidung des EuGH sieht das nun für einzelne Riester-Sparer anders aus.
So müssen künftig etwa auch in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, Anspruch auf die Riester-Zulagen haben. Oft sind diese aber nicht in Deutschland steuerpflichtig. Diese Grenzgänger sollen nun also künftig Geschenke erhalten, ohne dass der Fiskus sich im Ruhestand sein Geld zurückholen darf.
Auch dass deutsche Rentner, die im Ruhestand ins Ausland ziehen, die Vorteile zurückzahlen müssen, erklärte der EuGH für unzulässig. Riester-Sparer, die ihren Ruhestand auf Mallorca verbringen wollen, dürften die Zulagen also künftig behalten. Sie würden während des Berufslebens in den Genuss von Steuervorteilen und Zulagen kommen, im Alter aber ebenfalls nicht den strengen Steuerregeln der Riester-Rente unterliegen.
So würden die Riester-Zulagen zum echten Geschenk. Doch es ist unwahrscheinlich, dass es dabei bleibt. Nach Berechnungen des Freiburger Centrum für Europäische Politik (Cep) führen allein die neuen Regeln für deutsche Auslands-Ruheständler zu steuerlichen Einnahmeverlusten in Deutschland von rund 470 Millionen Euro. Jedes Jahr dürften weitere 94 Millionen Euro an Steuerverlusten hinzukommen. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass die neuen Regeln das Auswandern künftig attraktiver machen würden und die Verluste damit noch höher ausfallen könnten.
Auslands-Rentner dürften sich daher zu früh freuen.
Es ist kaum anzunehmen, dass die europäischen Staaten, die Renten erst während des Ruhestands besteuern, dem Wegzug ihrer Steuerzahler tatenlos zusehen. Wahrscheinlicher ist, dass es zwischen den Staaten zu neuen Steuerabkommen kommt. Dann würde etwa der spanische Staat die Mallorca-Rentner besteuern, dem deutschen Fiskus aber seine früheren Riester-Geschenke zurückgeben. Die Präsente würden so in weiten Teilen zu dem, was sie schon bisher waren: Einer Fata Morgana.
Auch wenn die große Bescherung damit wohl ausfallen wird, ergeben sich durch das neue Urteil auf Dauer Vorteile für die Riester-Sparer. Sie sind künftig deutlich freier: So können sie während des Berufslebens oder später im Ruhestand ins Ausland ziehen, ohne dass sie Nachteile zu befürchten haben.
Eine über ein Riester-Darlehen finanzierte Immobilie muss nicht mehr unbedingt in Deutschland stehen. Auch Wohnung oder Haus in Frankreich, Spanien oder Italien sind drin, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Im Ausland keine Nachteile mehr zu haben, kann ja auch schon ein Vorteil sein.
(N.Hoyer)
Künftig müssen auch Ausländer und auswandernde Deutsche in den Genuss der Förderung kommen. Doch Geschenke ohne Gegenleistung wird es auch für sie kaum geben.
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.
Für Riester-Sparer gilt dieses Sprichwort nicht. Während sie während des Berufslebens Zulagen kassieren und Steuervorteile haben, müssen sie im Ruhestand ihre komplette Riester-Rente versteuern. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Sparer in Deutschland Steuer zahlen - sowohl während des Berufslebens, als auch später im Ruhestand. Aus diesem Grund durften bislang nur Sparer, die unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, die Riester-Förderung nutzen. Wollten sie später, nach ihrem Berufsleben, ins Ausland auswandern, mussten sie die erhaltenen Vorteile zurückzahlen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regeln nun für unzulässig erklärt. Sie seien ein Verstoß gegen das Gebot der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Der deutsche Staat muss seine Gesetze entsprechend anpassen. Für Riester-Sparer wird die Förderung dadurch attraktiver. Dass es künftig aber Geschenke vom Staat ohne spätere Steuerlast gibt, dürfte ein Wunschdenken bleiben.
Während ihres Berufslebens erhalten Riester-Sparer vom Staat Zulagen.
Außerdem dürfen sie ihre Riester-Sparbeiträge komplett von der Steuer absetzen, wobei vom rechnerischen Steuerbonus die Zulagen wieder abgezogen werden. Immerhin wandert so deutlich mehr Geld in den Vertrag, als die Sparer aus eigener Tasche zahlen müssen. Klingt gut. Banken, Versicherungen und auch die Politik werben daher gerne für die staatliche geförderte Zusatzrente: Die lohne sich dank der Geschenke vom Staat für jeden.
Das stimmt jedoch nicht. Einen Großteil des Geldes holt sich der Staat über die Besteuerung im Alter wieder zurück: Die vermeintlichen Steuergeschenke vom Staat entpuppen sich so in weiten Teilen als reine Steuerstundung.
Durch die Entscheidung des EuGH sieht das nun für einzelne Riester-Sparer anders aus.
So müssen künftig etwa auch in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, Anspruch auf die Riester-Zulagen haben. Oft sind diese aber nicht in Deutschland steuerpflichtig. Diese Grenzgänger sollen nun also künftig Geschenke erhalten, ohne dass der Fiskus sich im Ruhestand sein Geld zurückholen darf.
Auch dass deutsche Rentner, die im Ruhestand ins Ausland ziehen, die Vorteile zurückzahlen müssen, erklärte der EuGH für unzulässig. Riester-Sparer, die ihren Ruhestand auf Mallorca verbringen wollen, dürften die Zulagen also künftig behalten. Sie würden während des Berufslebens in den Genuss von Steuervorteilen und Zulagen kommen, im Alter aber ebenfalls nicht den strengen Steuerregeln der Riester-Rente unterliegen.
So würden die Riester-Zulagen zum echten Geschenk. Doch es ist unwahrscheinlich, dass es dabei bleibt. Nach Berechnungen des Freiburger Centrum für Europäische Politik (Cep) führen allein die neuen Regeln für deutsche Auslands-Ruheständler zu steuerlichen Einnahmeverlusten in Deutschland von rund 470 Millionen Euro. Jedes Jahr dürften weitere 94 Millionen Euro an Steuerverlusten hinzukommen. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass die neuen Regeln das Auswandern künftig attraktiver machen würden und die Verluste damit noch höher ausfallen könnten.
Auslands-Rentner dürften sich daher zu früh freuen.
Es ist kaum anzunehmen, dass die europäischen Staaten, die Renten erst während des Ruhestands besteuern, dem Wegzug ihrer Steuerzahler tatenlos zusehen. Wahrscheinlicher ist, dass es zwischen den Staaten zu neuen Steuerabkommen kommt. Dann würde etwa der spanische Staat die Mallorca-Rentner besteuern, dem deutschen Fiskus aber seine früheren Riester-Geschenke zurückgeben. Die Präsente würden so in weiten Teilen zu dem, was sie schon bisher waren: Einer Fata Morgana.
Auch wenn die große Bescherung damit wohl ausfallen wird, ergeben sich durch das neue Urteil auf Dauer Vorteile für die Riester-Sparer. Sie sind künftig deutlich freier: So können sie während des Berufslebens oder später im Ruhestand ins Ausland ziehen, ohne dass sie Nachteile zu befürchten haben.
Eine über ein Riester-Darlehen finanzierte Immobilie muss nicht mehr unbedingt in Deutschland stehen. Auch Wohnung oder Haus in Frankreich, Spanien oder Italien sind drin, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Im Ausland keine Nachteile mehr zu haben, kann ja auch schon ein Vorteil sein.
(N.Hoyer)


