Lebensversicherer MPC Britische Leben Plus II
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Lebensversicherer MPC Britische Leben Plus II
Der britische Lebensversicherer MPC Britische Leben Plus II steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Den Anlegern droht der Verlust ihres investierten Kapitals. Als Ursachen für die Krise werden zu optimistische Renditeprognosen und der hohe Fremdkapitaleinsatz von knapp 58 % gesehen. Die Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt.
Trotz großer Erfolgsversprechungen im Fondsprospekt haben die Anleger des MPC Britische Leben Plus II noch keinerlei Ausschüttungen erhalten. Die Anzahl der Policen im Portfolio blieb bisher hinter den erwarteten Werten zurück. Presseberichten zufolge soll der Kapitalerhalt des Fonds nicht sichergestellt sein. Die Fondsbeteiligungen werden nun zu sehr niedrigen Preisen am Zweitmarkt veräußert.
Betroffenen Anlegern des MPC Britische Leben Plus II können in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. den Anlagevermittler zustehen. Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten für die beratenden Banken und Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Informationspflichten. Der Anleger muss im Beratungsgespräch über alle relevanten Risiken, wie Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit oder die – bei einer Beratung durch eine Bank – an die Bank gezahlten Rückvergütungen, umfassend und richtig aufgeklärt werden. Kommen die Anlageberater diesen Pflichten nicht nach, so machen sie sich schadensersatzpflichtig. Der Anleger kann in einem solchen Fall die Rückabwicklung der Beteiligung und die Rückgewähr seines investierten Kapitals beanspruchen.
Pressemitteilung Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Trotz großer Erfolgsversprechungen im Fondsprospekt haben die Anleger des MPC Britische Leben Plus II noch keinerlei Ausschüttungen erhalten. Die Anzahl der Policen im Portfolio blieb bisher hinter den erwarteten Werten zurück. Presseberichten zufolge soll der Kapitalerhalt des Fonds nicht sichergestellt sein. Die Fondsbeteiligungen werden nun zu sehr niedrigen Preisen am Zweitmarkt veräußert.
Betroffenen Anlegern des MPC Britische Leben Plus II können in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. den Anlagevermittler zustehen. Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten für die beratenden Banken und Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Informationspflichten. Der Anleger muss im Beratungsgespräch über alle relevanten Risiken, wie Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit oder die – bei einer Beratung durch eine Bank – an die Bank gezahlten Rückvergütungen, umfassend und richtig aufgeklärt werden. Kommen die Anlageberater diesen Pflichten nicht nach, so machen sie sich schadensersatzpflichtig. Der Anleger kann in einem solchen Fall die Rückabwicklung der Beteiligung und die Rückgewähr seines investierten Kapitals beanspruchen.
Pressemitteilung Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG
Landgericht Lübeck verurteilt Bank zum Schadenersatz
Das Landgericht Lübeck hatte in einer Sache zu entscheiden, in welcher ein Anleger sich u.a. an dem Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG beteiligt hatte. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass ein Kunde einer Bank auf eine Vermittlung eines Bankmitarbeiters mehrere Geldanlagen tätigte, so u.a. die Zeichnung der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG. Ein Vorwurf der Anlegerseite war, dass u.a. nicht hinreichend auf Provisionen, insbesondere sogenannte Kick-Back-Zahlungen, hingewiesen worden war. Doch das erkennende Gericht hat festgestellt, dass insbesondere hierzu die Bank verpflichtet gewesen ist und u.a. hierauf die Verurteilung zur Rückabwicklung bei wirtschaftlicher Betrachtung gestützt.
Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: "Diese Enstcheidung setzt die jüngere anlegerfreundliche Rechtsprechung fort. Gegenwärtig haben geschädigte Anleger in ähnlich gelagerten Angelegenheiten gute Erfolgschancen Schadensersatz zu erlangen."
Die MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des AG Pinneberg. Die Verwaltungsgesellschaft ist die MPC Britische Leben plus II mbH. Die Treuhänderin ist die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH. Das Kommanditkapital beträgt EUR 51.872.000,00.
* Rechtsanwalt Ralf Renner
Landgericht Lübeck verurteilt Bank zum Schadenersatz
Das Landgericht Lübeck hatte in einer Sache zu entscheiden, in welcher ein Anleger sich u.a. an dem Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG beteiligt hatte. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass ein Kunde einer Bank auf eine Vermittlung eines Bankmitarbeiters mehrere Geldanlagen tätigte, so u.a. die Zeichnung der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG. Ein Vorwurf der Anlegerseite war, dass u.a. nicht hinreichend auf Provisionen, insbesondere sogenannte Kick-Back-Zahlungen, hingewiesen worden war. Doch das erkennende Gericht hat festgestellt, dass insbesondere hierzu die Bank verpflichtet gewesen ist und u.a. hierauf die Verurteilung zur Rückabwicklung bei wirtschaftlicher Betrachtung gestützt.
Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: "Diese Enstcheidung setzt die jüngere anlegerfreundliche Rechtsprechung fort. Gegenwärtig haben geschädigte Anleger in ähnlich gelagerten Angelegenheiten gute Erfolgschancen Schadensersatz zu erlangen."
Die MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des AG Pinneberg. Die Verwaltungsgesellschaft ist die MPC Britische Leben plus II mbH. Die Treuhänderin ist die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH. Das Kommanditkapital beträgt EUR 51.872.000,00.
* Rechtsanwalt Ralf Renner
MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II
Initiator MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
Emissionsjahr 2006
Investitionsobjekt Britische Lebensversicherungen
Gesamtinvestition (lt. Prospekt) 125 Mio. €
Kommanditeinlagen (lt. Prospekt) 51,5 Mio. €
Prognostizierte Ausschüttungen bis 31.12.2009 6% (lt. Prospekt)
Tatsächliche Ausschüttungen bis 31.12.2009 0%
Laufzeit 15 Jahre
Situation: Hohe Fremdkapitalbelastung
Einige britische Lebensversicherungsgesellschaften hatten die Rückkaufswerte bereits im Jahr 2008 drastisch um 10 bis 20 Prozent gesenkt. Nach einem Schreibens der Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) vom 10. Dezember 2009 ist auch mit Auswirkungen auf die Schlussboni der Lebensversicherungen zu rechnen.
Im Jahr 2009 sind 255 Policen zur Auszahlung gekommen, deren Ablaufleistung insgesamt etwa 10 Prozent unter den Erwartungen lag. Denn bei britischen Lebensversicherungen sind die Rückkaufswerte nicht garantiert, sondern abhängig vom Anlageerfolg der Lebensversicherungsgesellschaften.
Aufgrund des relativ hohen Fremdkapitals, das zur Finanzierung der Lebensversicherungen aufgenommen wurde, gerät die Gesellschaft zunehmend in Bedrängnis. Die Beleihungsquote wurde bereits um rund 6,5 Prozentpunkte überschritten. Der Kreditgeber duldet die Überschreitung für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die prognostizierten Ausschüttungen für die Jahre 2008 und 2009 sind auf Grund der angespannten Liquiditätslage nicht möglich.
Nach aktueller Mitteilung der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH ist aus heutiger Sicht der Kapitalerhalt für die Anleger nicht sichergestellt. Die aktuellen Ablaufrenditen der Versicherungspolicen liegen deutlich unter den Planwerten und unter dem Fremdkapitalzinssatz. Auf diese Weise wird auch die Liquidität der Fondsgesellschaft belastet.
Emissionsjahr 2006
Investitionsobjekt Britische Lebensversicherungen
Gesamtinvestition (lt. Prospekt) 125 Mio. €
Kommanditeinlagen (lt. Prospekt) 51,5 Mio. €
Prognostizierte Ausschüttungen bis 31.12.2009 6% (lt. Prospekt)
Tatsächliche Ausschüttungen bis 31.12.2009 0%
Laufzeit 15 Jahre
Situation: Hohe Fremdkapitalbelastung
Einige britische Lebensversicherungsgesellschaften hatten die Rückkaufswerte bereits im Jahr 2008 drastisch um 10 bis 20 Prozent gesenkt. Nach einem Schreibens der Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) vom 10. Dezember 2009 ist auch mit Auswirkungen auf die Schlussboni der Lebensversicherungen zu rechnen.
Im Jahr 2009 sind 255 Policen zur Auszahlung gekommen, deren Ablaufleistung insgesamt etwa 10 Prozent unter den Erwartungen lag. Denn bei britischen Lebensversicherungen sind die Rückkaufswerte nicht garantiert, sondern abhängig vom Anlageerfolg der Lebensversicherungsgesellschaften.
Aufgrund des relativ hohen Fremdkapitals, das zur Finanzierung der Lebensversicherungen aufgenommen wurde, gerät die Gesellschaft zunehmend in Bedrängnis. Die Beleihungsquote wurde bereits um rund 6,5 Prozentpunkte überschritten. Der Kreditgeber duldet die Überschreitung für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die prognostizierten Ausschüttungen für die Jahre 2008 und 2009 sind auf Grund der angespannten Liquiditätslage nicht möglich.
Nach aktueller Mitteilung der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH ist aus heutiger Sicht der Kapitalerhalt für die Anleger nicht sichergestellt. Die aktuellen Ablaufrenditen der Versicherungspolicen liegen deutlich unter den Planwerten und unter dem Fremdkapitalzinssatz. Auf diese Weise wird auch die Liquidität der Fondsgesellschaft belastet.


