Warnhinweis - Riester Vertrag
In diesem Thema wurden schon 1 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 6437 mal besucht und hat 27 Antworten.

- 1
- 2


Warnhinweis - Riester Vertrag
ZEIT
* Auszug
* Auszug
Zitat
Wer seinen Riester-Vertrag nachrechnet - muss tapfer sein
Die wirklich wichtigen Informationen über die Riesterrente erfährt man erst, wenn der Vertrag schon abgeschlossen ist. Da hat man also im vergangenen Jahr 1.946 Euro und vier Cent eingezahlt. Die Verzinsung betrug 4,8 Prozent .. Man muss es der Versicherung allerdings glauben und darf nicht nachrechnen. Bei Zuwiderhandlung kommt nämlich etwas >> ZEIT
Torpedo
inaktiv
Riester Rente
Mit Vorsorgepower entsteht in der Schweiz eine private Vorsorgeorganisation, welche lediglich fremde Spesen berechnet und sich ausschliesslich von Nettogewinnbeteiligung finanziert. Das Konzept heisst I'm o.k., you're o.k. Die Philosophie dahinter verlangt, dass es den Invetmentmanagern gut geht, wenn es den Geldgebern (Einzahlern) gut geht und umgekehrt. Wer keine Gewinne generiert verdient auch nichts und muss im Extremfall zu Hartz IV. Da gibt es weder Abgangsentschädigungen noch Boni. Nur der Profit ist die Richtschnur.
Wie Prof. Klaus Jäger von der Freien Universität Berlin jüngst für die Wirtschaftswoche errechnete, lohnt sich die Riester-Rente, wenn überhaupt, nur für Geringverdiener. In einigen Fällen müssten die Sparer über 90 Jahre alt werden, um ihr eingezahltes Geld samt Zinsen überhaupt wieder zu bekommen. Da die Lebenserwartung laut Statistischem Bundesamt bei Männern zurzeit bei 78 und bei Frauen bei 83 Jahren liegt, könnte es mit der Auszahlung knapp werden.
Das mag sich jetzt makaber anhören, entspricht aber leider den Tatsachen. Was viele beim Abschluss einer Riesterrente nicht beachten, ist die komplette Besteuerung der Auszahlungen im Ruhestand. Und: Die Riesterrente kann im Todesfall nicht vererbt werden.
Das mag sich jetzt makaber anhören, entspricht aber leider den Tatsachen. Was viele beim Abschluss einer Riesterrente nicht beachten, ist die komplette Besteuerung der Auszahlungen im Ruhestand. Und: Die Riesterrente kann im Todesfall nicht vererbt werden.
Rund um die Riester-Rente halten sich einige wirklich hartnäckige Irrtümer, die man kennen sollte, bevor man wegen genau solcher Vorurteile vielleicht sogar auf einen Vertrag verzichtet.
Irrtum 1:
Wenn ich sterbe, ist mein Geld verloren.
Das ist nicht richtig. Grundsätzlich ist es möglich, dass das angesparte Kapital an die Erben ausgezahlt wird. Diese Regelung ist bei Fonds- und Banksparplänen möglich. Damit dieses Vererben zumindest unter Ehegatten nicht als schädliche Verwendung eingeschätzt wird, muss das angesparte Vermögen des verstorbenen Ehegatten auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Ob der Ehegatte bereits einen Vertrag hat oder erst einen abschließen muss, ist egal, die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen kann auf jeden Fall vermieden werden.
Bei Riester-Rentenversicherungen kann das Geld aus dem Vertrag nicht einfach vererbt werden. Hier müssen Sparer die Rentenversicherung so abschließen, dass aus dem angesparten Kapital eine Rente für den Partner oder die Kinder ausgezahlt werden kann. Das kann vor allem durch eine Zusatzversicherung geschehen.
Irrtum 2:
Riester-Verträge werden nur durch Zulagen gefördert.
Ganz im Gegenteil. Vor allem gut verdienende Paare mit und ohne Kinder profitieren eher von den Steuervorteilen und weniger von den Zulagen. Ein Paar ohne Kinder mit einem Einkommen von jeweils 54 000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhält 2009 eine Zulage von jeweils 154 Euro, wenn sie je 2 100 Euro in den Vertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es aber noch jeweils einen Steuerbonus von 482 Euro für die Einzahlung. Bei zwei Kindern und gleichem Einkommen liegen die Zulagen insgesamt bei 678 Euro - und zusätzlich legt das Finanzamt noch einmal 594 Euro drauf.
Irrtum 3:
Mit Riester-Fonds stehe ich voll im Börsenrisiko.
Auch das stimmt nicht. Jeder Anbieter muss bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und alle Zulagen garantieren und aus diesem Vermögen eine lebenslange Rente zahlen. Das sichert zum Beispiel bei Fonds-Investments eine Mindestrendite, selbst wenn die Fonds nicht einen Euro Gewinn machen sollten. Ein Verlust an den Börsen kann Sparer also relativ kalt lassen.
Irrtum 4:
Aber die Riester-Rente wird doch zu 100 Prozent versteuert - was nützen da Steuervorteile und Zulagen?
Grundsätzlich fließt der geförderte Anteil der Riester-Rente im Alter tatsächlich voll in das zu versteuernde Einkommen ein. Allerdings müssen viele Rentner heute und auch in Zukunft wenn überhaupt nur einen sehr geringen Teil des Einkommens versteuern. So können Ehepaare im Alter in der Regel rund 19 000 Euro Einkommen bekommen - und dabei werden gesetzliche und private Renten nur zu einem Teil angerechnet.
Wer zum Beispiel 2028 mit seinem Ehegatten in Rente gehen will und neben der gesetzlichen Rente von zusammen 1800 Euro noch 500 Euro aus einer Riester-Rente erhält, wird nach heutigem Recht im Jahr nur rund 1000 Euro Steuern zahlen müssen - das sind weniger als 4 Prozent. 100 Prozent Steuerpflicht bedeutet also nicht, dass sich das Riester-Modell deshalb nicht lohnt.
(O.Mest)
Irrtum 1:
Wenn ich sterbe, ist mein Geld verloren.
Das ist nicht richtig. Grundsätzlich ist es möglich, dass das angesparte Kapital an die Erben ausgezahlt wird. Diese Regelung ist bei Fonds- und Banksparplänen möglich. Damit dieses Vererben zumindest unter Ehegatten nicht als schädliche Verwendung eingeschätzt wird, muss das angesparte Vermögen des verstorbenen Ehegatten auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Ob der Ehegatte bereits einen Vertrag hat oder erst einen abschließen muss, ist egal, die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen kann auf jeden Fall vermieden werden.
Bei Riester-Rentenversicherungen kann das Geld aus dem Vertrag nicht einfach vererbt werden. Hier müssen Sparer die Rentenversicherung so abschließen, dass aus dem angesparten Kapital eine Rente für den Partner oder die Kinder ausgezahlt werden kann. Das kann vor allem durch eine Zusatzversicherung geschehen.
Irrtum 2:
Riester-Verträge werden nur durch Zulagen gefördert.
Ganz im Gegenteil. Vor allem gut verdienende Paare mit und ohne Kinder profitieren eher von den Steuervorteilen und weniger von den Zulagen. Ein Paar ohne Kinder mit einem Einkommen von jeweils 54 000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhält 2009 eine Zulage von jeweils 154 Euro, wenn sie je 2 100 Euro in den Vertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es aber noch jeweils einen Steuerbonus von 482 Euro für die Einzahlung. Bei zwei Kindern und gleichem Einkommen liegen die Zulagen insgesamt bei 678 Euro - und zusätzlich legt das Finanzamt noch einmal 594 Euro drauf.
Irrtum 3:
Mit Riester-Fonds stehe ich voll im Börsenrisiko.
Auch das stimmt nicht. Jeder Anbieter muss bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und alle Zulagen garantieren und aus diesem Vermögen eine lebenslange Rente zahlen. Das sichert zum Beispiel bei Fonds-Investments eine Mindestrendite, selbst wenn die Fonds nicht einen Euro Gewinn machen sollten. Ein Verlust an den Börsen kann Sparer also relativ kalt lassen.
Irrtum 4:
Aber die Riester-Rente wird doch zu 100 Prozent versteuert - was nützen da Steuervorteile und Zulagen?
Grundsätzlich fließt der geförderte Anteil der Riester-Rente im Alter tatsächlich voll in das zu versteuernde Einkommen ein. Allerdings müssen viele Rentner heute und auch in Zukunft wenn überhaupt nur einen sehr geringen Teil des Einkommens versteuern. So können Ehepaare im Alter in der Regel rund 19 000 Euro Einkommen bekommen - und dabei werden gesetzliche und private Renten nur zu einem Teil angerechnet.
Wer zum Beispiel 2028 mit seinem Ehegatten in Rente gehen will und neben der gesetzlichen Rente von zusammen 1800 Euro noch 500 Euro aus einer Riester-Rente erhält, wird nach heutigem Recht im Jahr nur rund 1000 Euro Steuern zahlen müssen - das sind weniger als 4 Prozent. 100 Prozent Steuerpflicht bedeutet also nicht, dass sich das Riester-Modell deshalb nicht lohnt.
(O.Mest)
Mit Riester in den Ruin
Gut zu wissen, daß es wenigstens einen Menschen gibt, für den sich die Einführung der staatlich geförderten privaten Riester-Rente in jedem Fall gelohnt hat.
Für deren Schöpfer und Namensgeber nämlich, den ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär und SPD-Arbeitsminister Walter Riester, der zwischen 2005 und 2009 mindestens 450.000 Euro für seine bei Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen außerordentlich gefragten Vorträge eingesackt und sich damit in der letzten Legislatur den Spitzenplatz unter den bestbezahlten Bundestagsabgeordneten mit Nebentätigkeiten gesichert hatte.
Kein gekaufter FDP-Schnösel und auch kein fest in Wirtschaftsmandate eingebundener CDU-Mann konnten da mithalten. Nach dem 27.September 2009 wechselte der gefragte Sozialdemokrat dann vom Bundestag in den Aufsichtsrat der Union Asset Management Holding, einem privaten Finanzdienstleister, dessen Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten Riester seither mit Rat und Tat unterstützt, wobei die eigenen Bezüge unter diesem Wechsel sicherlich nicht gelitten haben.
Da eventuelle ökonomische Fachkenntnisse des Exministers als Grund für das anhaltende Interesse der Finanzbranche an seiner Person ausscheiden, bleibt als Erklärung nur, daß es auch im härtesten Busineß so etwas wie Dankbarkeit gibt - zumindest im Falle überragender Verdienste um die Förderung der Profitrate, wie sie Walter Riester ohne Zweifel vorzuweisen hat.
Über die unter Schröder und Riester eingeleitete Zerschlagung der gesetzlichen Rente und die damit einhergehende Installierung einer staatlich bezuschußten privaten Rentenvorsorge ist bereits viel geschrieben worden.
Die verheerenden Folgen der rot-grünen Rentenreformen für das gesetzliche Rentenniveau liegen inzwischen auf der Hand und sind für die Neurentner der letzten Jahre bereits schmerzlich spürbar. Die Altersarmut steigt; seit 2003 haben sich die Ausgaben für die Grundsicherung, die Senioren mit Niedrigstrenten unterhalb des Hartz-IV-Niveaus bekommen, mehr als verdreifacht. Noch düsterer ist der Ausblick für die Zukunft.
Ab 2030 etwa wird ein Durchschnittsverdiener selbst nach 30 langen Beitragsjahren nicht über das Elendslos einer Rente von 660 Euro (in heutiger Kaufkraft gerechnet) hinaus sein. Wer nur 2.000 Euro brutto verdient, darf für eine Rente auf diesem Level sogar 38 Jahre malochen. Entsprechend schätzt der Sozialverband Deutschland, daß mindestens 35 Prozent der heute Beschäftigten auf eine Rente unterhalb der Grundsicherung zusteuern. Im Osten Deutschlands soll dieses Schicksal sogar mehr als der Hälfte der Erwerbstätigen blühen.
Trübe Aussichten, zu denen von Politik wie Finanzlobby gebetsmühlenartig eine einzige verheißungsvolle Alternative propagiert wird: verstärkte private Vorsorge. Daß die Propagierung der privaten Riester-Rente angesichts sinkender Löhne und eines florierenden Hungerlohnsektors für viele Beschäftigte der blanke Hohn ist, weil sie sich das Zusatzsparen schlicht nicht leisten können, wurde bereits oft und zu Recht kritisiert. Daß die Verlagerung von der gesetzlichen auf die private Rentenvorsorge vor allem die Unternehmen begünstigt, die damit jenen Teil der Lohnkosten einsparen, den sie bisher zur Finanzierung angemessener Rentenbeiträge ihrer Beschäftigten bereithalten mußten, ebenso. Denn "Riestern" muß eben jeder Lohnabhängige für sich allein, da gibt es keinen Arbeitgeberbeitrag. Das alles aber soll hier nicht unser Thema sein.
Jede Menge Spielgeld
Womit wir uns im folgenden beschäftigen wollen, ist eine andere Frage: Wie sicher ist eigentlich die Riester-Rente, die sich immerhin bereits 13 Millionen Menschen in Deutschland oft genug vom Munde absparen, um im Alter gröbster Armut zu entgehen? Erfüllt sie wenigstens für die, die sie sich mehr oder weniger leisten können, das, was sie verspricht?
Immerhin war eines der Hauptargumente, mit dem die Einführung der kapitalgedeckten privaten Rente gerechtfertigt wurde, daß letztere den künftigen Rentnern eine höhere "Rendite" auf ihre eingezahlten Beiträge bieten würde als die umlagefinanzierte gesetzliche Rente. Gleiche Einzahlungen in ein kapitalgedecktes System führten, so die ständig wiederholte Botschaft, am Ende zu höheren Auszahlungen und somit besseren Renten.
Bevor wir uns der Antwort auf die Frage nähern, wie die erwartbare Rendite der Riester-Rente für die Sparer tatsächlich aussieht, schauen wir uns zunächst das Ungeheuer genauer an, das die rot-grüne Bundestagsmehrheit am 26. Januar 2001 per Altersvermögensergänzungsgesetz ins Leben gerufen hatte und das ab 1. Januar 2002 durch unser aller Leben zu irrlichtern begann.
Bis zu 2.100 Euro jährlich kann jeder abhängig Beschäftigte seither dem Anbieter eines Riester-Vertrages in den Rachen werfen, mindestens aber müssen es vier Prozent des Vorjahreseinkommens sein.
Als Dank für diese milde Gabe an die Finanzindustrie gibt’s pro Jahr 154 Euro vom Staat dazu, und für jedes Kind noch einmal 185 beziehungsweise 300 Euro (wenn das Kind nach dem 1.1.2008 geboren ist). Wer gut verdient, kann sich statt der Zulagen auch entsprechende Steuerfreibeträge für seine Riester-Zahlungen sichern und bekommt dann von Vater Staat noch deutlich mehr geschenkt. Gut zweieinhalb Milliarden läßt sich die öffentliche Hand die Riester-Förderung inzwischen pro Jahr kosten, insgesamt 6,5 Milliarden Euro Steuergeld wurden bisher für diesen Zweck verbraten.
Und es könnte noch wesentlich mehr werden. Denn tatsächlich haben bisher nur etwa 37 Prozent der Berechtigten eine entsprechende Police abgeschlossen. Das gesamte Nachfragepotential wird auf 30 bis 36 Millionen Verträge geschätzt. Würden alle Riester-Förderberechtigten tatsächlich vier Prozent ihres Bruttolohns ansparen, entstünde bis zum Jahr 2050 in der Verfügung von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen ein zusätzlicher Kapitalstock von rund 2,3 Billionen Euro. Jede Menge Spielgeld zum Zocken und Abzocken, zum Wetten und Profite machen.
Regierung zeigt Desinteresse
Kein Wunder, daß die Finanzindustrie das Projekt von Beginn an mit äußerstem Interesse und nicht geringem Druck vorangetrieben und die Parteien der Schröder-Koalition nach willfähriger Ausführung mit Spenden verwöhnt hat. Den Löwenanteil am Riester-Markt konnten sich bisher die Versicherungen mit fast zehn Millionen Verträgen unter den Nagel reißen. 600.000 Riester-Anleger zahlen in Banksparpläne ein und 2,57 Millionen haben sich für fondsgebundene Angebote entschieden, die teils von Banken und Versicherungen, teils von kleineren Finanzdienstleistern angeboten werden.
Daten zur konkreten Ausgestaltung des riesigen Riester-Marktes sind schwer zu finden, und die diversen Bundesregierungen haben in dieser Frage bisher vor allem eines gezeigt: Desinteresse. Wer den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach Details der immerhin hochsubventionierten Riester-Verträge fragt, bekommt zur Antwort: "Über detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der einzelnen Verträge verfügen weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund." Nun ja. Im November 2008 - fast sieben Jahre nach Einführung der Riester-Rente! - hat sich das Bundesministerium für Finanzen immerhin vom Finanzausschuß bewegen lassen, ein Gutachten unter dem Titel "Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten" in Auftrag zu geben, dessen Ergebnisse in den nächsten Monaten vorliegen sollen.
Das Nicht-wissen-wollen hat seinen Grund. Immerhin ist das Geschäft mit den Riester-Produkten auch deshalb so profitabel, weil sich die Finanzlobby bei den Rahmenbedingungen der Riester-Verträge auf ganzer Linie durchgesetzt hatte: Sie kann mit dem Geld der Riester-Sparer (fast) alles machen. Es gibt weder eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung der Beiträge noch eine Obergrenze für Abschlußkosten und Provisionen der Anbieter noch generelle Einschränkungen, in welche Finanztitel das Geld der Riester-Sparer versenkt werden darf und in welche vielleicht besser nicht. Diese Nachlässigkeit des Gesetzgebers ist umso dreister, als es sich immerhin um ein vom Staat mit viel Geld gefördertes Projekt handelt und den Beschäftigten die elende Riesterei durch Zerstörung der gesetzlichen Rente faktisch aufgezwungen wird.
Es gibt zwar keine Pflicht zum Abschluß eines Riester-Vertrags, aber angesichts eines gesetzlichen Rentenniveaus unter der Armutsgrenze kann von einer freiwilligen Entscheidung pro oder contra private Rentenvorsorge im Ernst nicht die Rede sein.
Sicherheit sieht anders aus
Gesetzlich festgelegt ist für die Riester-Rente nur, daß die Anbieter den Erhalt des Kapitals garantieren müssen, das heißt: der Nominalwert der eingezahlten Beiträge muß zu Beginn der Auszahlungsphase ohne Verlust in den Büchern des Anbieters stehen. Das gaukelt Sicherheit vor, bedeutet aber ganz und gar keine. Und zwar nicht nur dann nicht, wenn die von einigen Inflationshysterikern immer wieder beschworenen hohen Teuerungsraten irgendwann tatsächlich eintreten und die erhoffte Rente in Luft auflösen.
Selbst wenn die Preissteigerung in dem Rahmen verbleibt, den die meisten Ökonomen als vernünftig ansehen und den selbst die inflations-neurotische Europäische Zentralbank als Preisstabilität definiert, nämlich bei jährlichen Werten um die zwei Prozent, wäre bei einem über dreißig Jahre laufenden Vertrag am Ende real gerade noch gut die Hälfte des ursprünglich eingezahlten Geldes verfügbar. Sollte sich die Inflation bei drei Prozent einpegeln, sind 60 Prozent futsch, bei einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate von fünf Prozent sogar 80 Prozent. Sicherheit sieht anders aus.
Einer der Gründe, warum ein Großteil der Riester-Sparer nach Versicherungspolicen greift statt nach Bank- oder Fondssparplänen, liegt vermutlich darin, daß die Versicherer dem Anleger neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt immerhin noch einen Mindestzins auf sein Geld garantieren. Dieser liegt aktuell bei 2,25 Prozent, was immerhin mehr ist als das, was Sparern derzeit auf Bankkonten geboten wird. Nimmt man dauerhaft eine Preissteigerung auf dem Niveau der letzten Jahre an, bliebe in diesem Falle tatsächlich zumindest die Kaufkraft des eingezahlten Geldes erhalten, mehr allerdings auch nicht.
Wer indessen allein auf die Zinsen guckt, ist den Versicherern schon auf den Leim gegangen.
Denn diese lassen sich besagte Garantie so gut bezahlen, daß sie am Ende nicht mehr allzu viel wert ist. Denn den garantierten Mindestzins gibt’s nicht etwa auf die gesamte Beitragssumme, sondern nur für den Teil des angesparten Geldes, der nach Abzug der Kosten und Provisionen der Versicherung übrig bleibt. Und letztere sind so üppig, daß laut Stiftung Warentest der Sparer am Ende maximal eine Verzinsung von ein bis zwei Prozent erwarten kann. Die Wirtschaft muß also weiter am Rande der Deflation dümpeln, damit der Riester-Rentner mit Versicherungspolice wenigstens die Kaufkraft wieder ausgezahlt bekommt, auf die er in der Einzahlungsphase verzichtet hat.
Gut zu wissen, daß es wenigstens einen Menschen gibt, für den sich die Einführung der staatlich geförderten privaten Riester-Rente in jedem Fall gelohnt hat.
Für deren Schöpfer und Namensgeber nämlich, den ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär und SPD-Arbeitsminister Walter Riester, der zwischen 2005 und 2009 mindestens 450.000 Euro für seine bei Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen außerordentlich gefragten Vorträge eingesackt und sich damit in der letzten Legislatur den Spitzenplatz unter den bestbezahlten Bundestagsabgeordneten mit Nebentätigkeiten gesichert hatte.
Kein gekaufter FDP-Schnösel und auch kein fest in Wirtschaftsmandate eingebundener CDU-Mann konnten da mithalten. Nach dem 27.September 2009 wechselte der gefragte Sozialdemokrat dann vom Bundestag in den Aufsichtsrat der Union Asset Management Holding, einem privaten Finanzdienstleister, dessen Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten Riester seither mit Rat und Tat unterstützt, wobei die eigenen Bezüge unter diesem Wechsel sicherlich nicht gelitten haben.
Da eventuelle ökonomische Fachkenntnisse des Exministers als Grund für das anhaltende Interesse der Finanzbranche an seiner Person ausscheiden, bleibt als Erklärung nur, daß es auch im härtesten Busineß so etwas wie Dankbarkeit gibt - zumindest im Falle überragender Verdienste um die Förderung der Profitrate, wie sie Walter Riester ohne Zweifel vorzuweisen hat.
Über die unter Schröder und Riester eingeleitete Zerschlagung der gesetzlichen Rente und die damit einhergehende Installierung einer staatlich bezuschußten privaten Rentenvorsorge ist bereits viel geschrieben worden.
Die verheerenden Folgen der rot-grünen Rentenreformen für das gesetzliche Rentenniveau liegen inzwischen auf der Hand und sind für die Neurentner der letzten Jahre bereits schmerzlich spürbar. Die Altersarmut steigt; seit 2003 haben sich die Ausgaben für die Grundsicherung, die Senioren mit Niedrigstrenten unterhalb des Hartz-IV-Niveaus bekommen, mehr als verdreifacht. Noch düsterer ist der Ausblick für die Zukunft.
Ab 2030 etwa wird ein Durchschnittsverdiener selbst nach 30 langen Beitragsjahren nicht über das Elendslos einer Rente von 660 Euro (in heutiger Kaufkraft gerechnet) hinaus sein. Wer nur 2.000 Euro brutto verdient, darf für eine Rente auf diesem Level sogar 38 Jahre malochen. Entsprechend schätzt der Sozialverband Deutschland, daß mindestens 35 Prozent der heute Beschäftigten auf eine Rente unterhalb der Grundsicherung zusteuern. Im Osten Deutschlands soll dieses Schicksal sogar mehr als der Hälfte der Erwerbstätigen blühen.
Trübe Aussichten, zu denen von Politik wie Finanzlobby gebetsmühlenartig eine einzige verheißungsvolle Alternative propagiert wird: verstärkte private Vorsorge. Daß die Propagierung der privaten Riester-Rente angesichts sinkender Löhne und eines florierenden Hungerlohnsektors für viele Beschäftigte der blanke Hohn ist, weil sie sich das Zusatzsparen schlicht nicht leisten können, wurde bereits oft und zu Recht kritisiert. Daß die Verlagerung von der gesetzlichen auf die private Rentenvorsorge vor allem die Unternehmen begünstigt, die damit jenen Teil der Lohnkosten einsparen, den sie bisher zur Finanzierung angemessener Rentenbeiträge ihrer Beschäftigten bereithalten mußten, ebenso. Denn "Riestern" muß eben jeder Lohnabhängige für sich allein, da gibt es keinen Arbeitgeberbeitrag. Das alles aber soll hier nicht unser Thema sein.
Jede Menge Spielgeld
Womit wir uns im folgenden beschäftigen wollen, ist eine andere Frage: Wie sicher ist eigentlich die Riester-Rente, die sich immerhin bereits 13 Millionen Menschen in Deutschland oft genug vom Munde absparen, um im Alter gröbster Armut zu entgehen? Erfüllt sie wenigstens für die, die sie sich mehr oder weniger leisten können, das, was sie verspricht?
Immerhin war eines der Hauptargumente, mit dem die Einführung der kapitalgedeckten privaten Rente gerechtfertigt wurde, daß letztere den künftigen Rentnern eine höhere "Rendite" auf ihre eingezahlten Beiträge bieten würde als die umlagefinanzierte gesetzliche Rente. Gleiche Einzahlungen in ein kapitalgedecktes System führten, so die ständig wiederholte Botschaft, am Ende zu höheren Auszahlungen und somit besseren Renten.
Bevor wir uns der Antwort auf die Frage nähern, wie die erwartbare Rendite der Riester-Rente für die Sparer tatsächlich aussieht, schauen wir uns zunächst das Ungeheuer genauer an, das die rot-grüne Bundestagsmehrheit am 26. Januar 2001 per Altersvermögensergänzungsgesetz ins Leben gerufen hatte und das ab 1. Januar 2002 durch unser aller Leben zu irrlichtern begann.
Bis zu 2.100 Euro jährlich kann jeder abhängig Beschäftigte seither dem Anbieter eines Riester-Vertrages in den Rachen werfen, mindestens aber müssen es vier Prozent des Vorjahreseinkommens sein.
Als Dank für diese milde Gabe an die Finanzindustrie gibt’s pro Jahr 154 Euro vom Staat dazu, und für jedes Kind noch einmal 185 beziehungsweise 300 Euro (wenn das Kind nach dem 1.1.2008 geboren ist). Wer gut verdient, kann sich statt der Zulagen auch entsprechende Steuerfreibeträge für seine Riester-Zahlungen sichern und bekommt dann von Vater Staat noch deutlich mehr geschenkt. Gut zweieinhalb Milliarden läßt sich die öffentliche Hand die Riester-Förderung inzwischen pro Jahr kosten, insgesamt 6,5 Milliarden Euro Steuergeld wurden bisher für diesen Zweck verbraten.
Und es könnte noch wesentlich mehr werden. Denn tatsächlich haben bisher nur etwa 37 Prozent der Berechtigten eine entsprechende Police abgeschlossen. Das gesamte Nachfragepotential wird auf 30 bis 36 Millionen Verträge geschätzt. Würden alle Riester-Förderberechtigten tatsächlich vier Prozent ihres Bruttolohns ansparen, entstünde bis zum Jahr 2050 in der Verfügung von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen ein zusätzlicher Kapitalstock von rund 2,3 Billionen Euro. Jede Menge Spielgeld zum Zocken und Abzocken, zum Wetten und Profite machen.
Regierung zeigt Desinteresse
Kein Wunder, daß die Finanzindustrie das Projekt von Beginn an mit äußerstem Interesse und nicht geringem Druck vorangetrieben und die Parteien der Schröder-Koalition nach willfähriger Ausführung mit Spenden verwöhnt hat. Den Löwenanteil am Riester-Markt konnten sich bisher die Versicherungen mit fast zehn Millionen Verträgen unter den Nagel reißen. 600.000 Riester-Anleger zahlen in Banksparpläne ein und 2,57 Millionen haben sich für fondsgebundene Angebote entschieden, die teils von Banken und Versicherungen, teils von kleineren Finanzdienstleistern angeboten werden.
Daten zur konkreten Ausgestaltung des riesigen Riester-Marktes sind schwer zu finden, und die diversen Bundesregierungen haben in dieser Frage bisher vor allem eines gezeigt: Desinteresse. Wer den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach Details der immerhin hochsubventionierten Riester-Verträge fragt, bekommt zur Antwort: "Über detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der einzelnen Verträge verfügen weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund." Nun ja. Im November 2008 - fast sieben Jahre nach Einführung der Riester-Rente! - hat sich das Bundesministerium für Finanzen immerhin vom Finanzausschuß bewegen lassen, ein Gutachten unter dem Titel "Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten" in Auftrag zu geben, dessen Ergebnisse in den nächsten Monaten vorliegen sollen.
Das Nicht-wissen-wollen hat seinen Grund. Immerhin ist das Geschäft mit den Riester-Produkten auch deshalb so profitabel, weil sich die Finanzlobby bei den Rahmenbedingungen der Riester-Verträge auf ganzer Linie durchgesetzt hatte: Sie kann mit dem Geld der Riester-Sparer (fast) alles machen. Es gibt weder eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung der Beiträge noch eine Obergrenze für Abschlußkosten und Provisionen der Anbieter noch generelle Einschränkungen, in welche Finanztitel das Geld der Riester-Sparer versenkt werden darf und in welche vielleicht besser nicht. Diese Nachlässigkeit des Gesetzgebers ist umso dreister, als es sich immerhin um ein vom Staat mit viel Geld gefördertes Projekt handelt und den Beschäftigten die elende Riesterei durch Zerstörung der gesetzlichen Rente faktisch aufgezwungen wird.
Es gibt zwar keine Pflicht zum Abschluß eines Riester-Vertrags, aber angesichts eines gesetzlichen Rentenniveaus unter der Armutsgrenze kann von einer freiwilligen Entscheidung pro oder contra private Rentenvorsorge im Ernst nicht die Rede sein.
Sicherheit sieht anders aus
Gesetzlich festgelegt ist für die Riester-Rente nur, daß die Anbieter den Erhalt des Kapitals garantieren müssen, das heißt: der Nominalwert der eingezahlten Beiträge muß zu Beginn der Auszahlungsphase ohne Verlust in den Büchern des Anbieters stehen. Das gaukelt Sicherheit vor, bedeutet aber ganz und gar keine. Und zwar nicht nur dann nicht, wenn die von einigen Inflationshysterikern immer wieder beschworenen hohen Teuerungsraten irgendwann tatsächlich eintreten und die erhoffte Rente in Luft auflösen.
Selbst wenn die Preissteigerung in dem Rahmen verbleibt, den die meisten Ökonomen als vernünftig ansehen und den selbst die inflations-neurotische Europäische Zentralbank als Preisstabilität definiert, nämlich bei jährlichen Werten um die zwei Prozent, wäre bei einem über dreißig Jahre laufenden Vertrag am Ende real gerade noch gut die Hälfte des ursprünglich eingezahlten Geldes verfügbar. Sollte sich die Inflation bei drei Prozent einpegeln, sind 60 Prozent futsch, bei einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate von fünf Prozent sogar 80 Prozent. Sicherheit sieht anders aus.
Einer der Gründe, warum ein Großteil der Riester-Sparer nach Versicherungspolicen greift statt nach Bank- oder Fondssparplänen, liegt vermutlich darin, daß die Versicherer dem Anleger neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt immerhin noch einen Mindestzins auf sein Geld garantieren. Dieser liegt aktuell bei 2,25 Prozent, was immerhin mehr ist als das, was Sparern derzeit auf Bankkonten geboten wird. Nimmt man dauerhaft eine Preissteigerung auf dem Niveau der letzten Jahre an, bliebe in diesem Falle tatsächlich zumindest die Kaufkraft des eingezahlten Geldes erhalten, mehr allerdings auch nicht.
Wer indessen allein auf die Zinsen guckt, ist den Versicherern schon auf den Leim gegangen.
Denn diese lassen sich besagte Garantie so gut bezahlen, daß sie am Ende nicht mehr allzu viel wert ist. Denn den garantierten Mindestzins gibt’s nicht etwa auf die gesamte Beitragssumme, sondern nur für den Teil des angesparten Geldes, der nach Abzug der Kosten und Provisionen der Versicherung übrig bleibt. Und letztere sind so üppig, daß laut Stiftung Warentest der Sparer am Ende maximal eine Verzinsung von ein bis zwei Prozent erwarten kann. Die Wirtschaft muß also weiter am Rande der Deflation dümpeln, damit der Riester-Rentner mit Versicherungspolice wenigstens die Kaufkraft wieder ausgezahlt bekommt, auf die er in der Einzahlungsphase verzichtet hat.
- 2 -
- 2 -
Anders als die Riester-Versicherungen garantieren die Riester-Banksparpläne gar nichts.
Bei solchen Produkten variieren die Zinsen mit der aktuellen Marktlage und sind damit aktuell vor allem eins: mickerig. Wenigstens aber fallen bei solchen Produkten in der Regel kaum zusätzliche Kosten und Gebühren an. Die fondsgebundenen Riester-Angebote wiederum versprechen viel, garantieren aber auch nichts und sind mit Blick auf Kosten und Provisionen zum Teil noch teurer als die Versicherungspolicen. Völlig legal sind hier übrigens auch Angebote, bei denen die gesamten Ersparnisse des künftigen Riester-Rentners in Aktien fließen.
Ob unter diesen Bedingungen der vorgeschriebene Werterhalt überhaupt gewährleistet werden kann, soll uns erst weiter unten interessieren. Besonders übel sieht es aber in jedem Fall für jene Sparer aus, die solche Riester-Verträge vorfristig kündigen müssen oder einfach den Anbieter wechseln wollen. Hat der Betreffende einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abgeschlossen und liegt der Aktienmarkt gerade darnieder, ist ein Großteil des Geldes eben weg. Denn bei vorfristigen Kündigungen gilt die gesetzliche Nominalwertgarantie nicht.
Aber auch, wer dachte, er sei mit einer Riester-Versicherungspolice auf der sicheren Seite, kann bei vorfristiger Kündigung sein blaues Wunder erleben. Versicherer wie Fondsanbieter dürfen nämlich ihre Provisionen auf die gesamte hypothetische Beitragssumme, die beispielsweise ein Vertrag von 30 Jahren einspielen würde, bereits in den ersten fünf Jahren in Rechnung stellen und von den Beiträgen abziehen. Trotz garantiertem Mindestzins kann so auch ein Riester-Versicherungsvertrag tief ins Minus rutschen. Bei vorzeitiger Auflösung ist dann ein Teil der eingezahlten Beiträge für den Sparer auf Nimmerwiedersehen verloren.
Wie wichtig den Anbietern die geballte Kostenerhebung in den ersten fünf Jahren ist, läßt sich daran ablesen, daß sie die Riester-Produkte überhaupt erst dann massiv zu vertreiben begannen, als ihnen dies gesetzlich erlaubt wurde. Am Anfang hatte Riester nämlich ins Gesetz geschrieben, daß die anfallenden Kosten über zehn Jahre gestreckt werden müßten. Das aber war den auf ihre Kurzfristrenditen schielenden Finanzkonzernen viel zu lang. Erst im Jahr 2005, als diese Frist auf fünf Jahre reduziert wurde, begann die große Zeit der Riester-Verträge. Seither wird - Finanzkrise hin oder her - zumindest in diesem Geschäft Kasse gemacht.
Exorbitante Vertragskosten
Im Schnitt gehen bei Fondssparplänen etwa fünf Prozent der Beitragssumme an den Anbieter, einige zocken aber noch mehr ab.
Bei der Alten Leipziger etwa sind es 14,21 Prozent. Wer mehr einzahlt als im Vertrag ursprünglich vereinbart, wird meist nochmals kräftig zur Kasse gebeten. Noch unverschämter sind die meisten Fondsgesellschaften bei den staatlichen Zulagen: Die Gothaer sahnt von jeder Zulage 13 Prozent ab, die Hamburg-Mannheimer und die Victoria genehmigen sich sogar 16,5 Prozent. Dazu kommen in der Regel noch pauschale Kosten pro Jahr und sogenannte Verwaltungsgebühren.
Der Ökonom Prof. Andreas Oehler von der Uni Bamberg hat errechnet, daß bei 45jährigen Riester-Sparern mehr als 75 Prozent und bei 30jährigen sogar ganze 90 Prozent der staatlichen Zulagen allein durch die Kosten der Finanzanbieter aufgefressen werden. Daran wird sich so bald auch nichts ändern. Immerhin hat die Bundesregierung erst im Februar 2010 auf eine Anfrage hin klargestellt: "Auf die Kostenstrukturen der Anbieter von Altersvorsorgeprodukten hat die Bundesregierung (…) keine Einflußmöglichkeiten." Ja, warum eigentlich nicht?
Tatsächlich könnte die Staatsknete also gut und gern auch gleich direkt an den betreffenden Versicherungskonzern oder die Bank überwiesen werden.
Nun mögen einige argumentieren, daß der künftige Rentner so immerhin die entsprechenden Kosten nicht selbst aufbringen muß. Aber auch dieses Argument trägt nicht. Ganz abgesehen von der Frage, wozu man zur Sicherung eines ordentlichen Ruhestandsgeldes die Finanzhaie überhaupt braucht und weshalb die Gesellschaft ihnen irgendeinen müden Euro Provision zahlen sollte, belegen Vergleichsstudien - etwa des Magazins ökotest vom Dezember 2009 - , daß die Vertragskosten bei Riester-Renten in der Regel höher sind als bei ungeförderten Privatrenten.
Vielfach böten Rentenversicherungen mit Riester-Förderung bei gleichen Beiträgen sogar trotz staatlicher Zulagen am Ende weniger Leistung als jene Rentenpolicen, die Besserverdienende und Selbständige schon immer auf eigene Rechnung abgeschlossen haben. Das mag einer der Gründe dafür sein, warum es relativ wenige wirklich wohlhabende Beschäftigte unter den Riester-Sparern gibt. Nur 8,1 Prozent hatten 2006 ein Jahreseinkommen von über 50.000 Euro; etwa 70 Prozent verdienten nicht mehr als 30.000 Euro.
Faktisch enteignet
Dazu paßt, daß gut 40 Prozent der riesternden Zulagenempfänger noch nicht einmal die volle Höhe der staatlichen Förderung erhalten. Oft dürfte es sich dabei um Niedrigverdiener handeln, die es nicht schaffen, tatsächlich die geforderten vier Prozent ihres Einkommens zu sparen, weil sie es schlicht zum Leben brauchen. Fast immer handelt es sich in solchen Fällen um Verträge, die dem Sparer nie eine relevante Zusatzrente sichern werden. Für die Anbieter sind sie aber dessenungeachtet ein gutes Geschäft, denn sie streichen ihre Gebühren und Provisionen ja trotzdem ein.
Zumal bei Geringverdienern die "Chance" besonders groß ist, daß solche Verträge vorzeitig gekündigt werden. Und der profitabelste Riester-Sparer ist für die Geldindustrie jener, dem in den ersten fünf Jahren die Puste ausgeht. Dann sind die höchsten Provisionen verdient und der Anbieter muß sich mit dem Minivertrag nicht weiter rumärgern.
Zum Glück für die Finanzkonzerne gibt es diese kurzatmigen Riester-Sparer angesichts der konjunkturellen Lage immer häufiger. Allein 2008 soll es mindestens 480.000 Vertragsstornierungen gegeben haben.
Zumindest ist das die offizielle Zahl, die von der Versicherungswirtschaft an den Finanzminister gemeldet wird. Andere Quellen (Focus und Tagesspiegel vom 8. bzw. 9.12.2008) sprechen von knapp einer Million Stornierungen. Die Bundesregierung gibt vor, die Zahl der Stornierungen nur für Versicherungsverträge zu kennen und beziffert sie mit insgesamt 1,4 Millionen bis Ende 2008. Nach einer Studie im Auftrag der Postbank vom Oktober 2009 allerdings hatte allein 2008 jeder fünfte Berufstätige seine Beiträge zur privaten Altersvorsorge gekürzt oder die Zahlung ganz eingestellt. Die Datenlage ist unübersichtlich und soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben.
Aber völlig klar ist: Wer arbeitslos wird oder durch Kurzarbeit, Outsourcing, Leiharbeit etc. einen erheblichen Teil seines Einkommens verliert, kann den einmal begonnenen Riester-Vertrag in der Regel nicht weiterführen.
Aber selbst wer bis zum bitteren Ende durchhält, kann noch lange nicht sicher sein, daß er wenigstens seine eingezahlten Beiträge zurückerhält. Die Verpflichtung für die Anbieter, den Nominalwert der Ersparnisse zu Beginn der Auszahlungsphase in den Büchern zu haben, bedeutet nämlich längst nicht, daß der Rentner dieses Geld auch wirklich bekommt. Die monatliche Rente wird vielmehr ausgehend von einer fiktiven Lebenserwartung berechnet, die nur wenige Glückliche erreichen. Denn sinnigerweise legen viele Versicherungen ihrer Kalkulation eine Altersgrenze zugrunde, die zehn Jahre über der derzeitigen statistischen Lebenserwartung liegt. Es gibt zwar auch Verträge, bei denen die nach dem Ableben verbliebene Restsumme dann wenigstens an die Erben ausgeschüttet wird. In den meisten Fällen aber ist sie futsch, genauer: ins Eigentum des Versicherers oder der Bank übergegangen.
Finten und Fallen
Verschiedene Studien haben berechnet, daß die "Renditephase" bei privaten Rentenversicherungen frühestens mit 85 Jahren beginnt. Klaus Jaeger, Riester-Experte und Professor für Wirtschaftstheorie an der FU Berlin, kommt nach Musterrechnungen sogar zu dem Schluß, daß man schon seinen 90. Geburtstag erleben muß, damit die Riesterei sich auszahlt (Wirtschaftswoche, 25.7.2009). Kein Wunder, daß angesichts dieser Praktiken selbst das bekannte Handelsblatt zu dem Ergebnis gelangt: "Die Riester-Rente lohnt sich oft mehr für den Anbieter als für den Sparer. Entsprechend aggressiv wird sie gepuscht." (HB, 4.2.2009)
Daß die Verträge trotzdem Abnehmer finden, ist nicht erstaunlich. Mit den potentiellen Riester-Rentnern hat der Staat den Banken und Versicherungen Menschen in die Arme getrieben, die in ihrem bisherigen Leben in der Regel keine großen Vermögen anzulegen hatten und entsprechend wenig geübt sind, aus dem Kleingedruckten komplizierter Verträge ihr letztliches Soll und Haben herauszulesen. Auch ist eine Art Grundvertrauen bisher nicht totzukriegen, daß Finanzprodukte, die der Staat bezuschußt und bewirbt, schon niemanden um seine Spargroschen bringen werden. Und die meisten Riester-Verträge sind bewußt so abgefaßt, daß der Betreffende ein Experte sein muß, um die eingebauten Finten und Fallen zu erkennen.
Die Stiftung Finanztest hat sich eine ganze Palette von Verträgen angesehen und festgestellt, daß kein einziger auswies, welche Kosten dem Kunden bereits für Abschluß, Vertrieb und Verwaltung in Rechnung gestellt werden. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die mangelnde Offenlegung der Kosten, zweifelhafte Vertriebsmethoden, schlechte Beratung sowie unverständliche Verbraucherinformationen. Das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) belegt in einer Studie, daß Riester-Berater in der Regel besonders risikoreiche Produkte anbieten und Kundenwünsche ignorieren (FTD, 18.11.2009).
Der bereits zitierte Prof. Oehler von der Uni Bamberg faßt die aktuelle Marktlage wie folgt zusammen: »Eher dürfte ein Verbraucher mehr spielerisches Glück benötigen, als er sich an Sachverstand sinnvoll aneignen kann, um einem unnötigen Kostenrisiko [beim Abschluß eines Riester-Vertrages] zu entgehen. Vor diesem Hintergrund sollte man nicht von Entscheidungen in einem wettbewerblichen Umfeld der sozialen Marktwirtschaft sprechen, sondern eher von einer Lotterie.«
Der Lebensstandard im Alter als Ergebnis eines Lottospiels - politische Hasardeure, die so etwas verantworten, und Parteien, die sich davon nicht fundamental abgrenzen, sollten eigentlich für immer von jedem politischen Einfluß ferngehalten werden.
(jw)
***
Riestern?
Leider Gottes muss ich den Vorredner (-schreiben) absolut Recht geben.
Wie hier der deutsche Steuerzahler für dumm verkauft wird, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Der absolute Hammer war jedoch in den letzten Tagen die Diskussion bei Plassberg.
Da sitzt doch tatsächlich der Geschäftsführer von Finanztest, Herr Tenhagen und singt Lobeshymnen über die Riesterrente. Abgesehen davon dass er künstlich billigen Humor in die Runde werfen wollte (was subjektiv und nicht strafbar ist), hat er sich bei Beginn gleich selbst massiv disqualifiziert.
Zitat: Es ist einfacher Produkte und Beratungen zu kritisieren, weshalb er ungern Empfehlungen ausspricht sondern lieber abrät. Der Mensch lebt in einer Traumwelt. Wenn ich Produkte kritisiere muss ich den Verbraucher auch Alternativen bieten, nicht nur in Aktien wenn der Dax bei 8.000 liegt, wie in der Vergangenheit.
Auch eine Frau Ferstl, welche ich sonst schätze, machte für das Produkt Werbung und hat Herrn Riester ja fast die Füsse geküsst. Als Börsenspezialistin und Moderatorin sollte Sie über eigene Produkte besser bescheid wissen.
Allein der Medienwissenschaftler hat m. E. seriös argumentiert - als einziger "Nichtfachmann".
Bisher die schlechteste Sende auf sparsamen Niveau!
Armes Deutschland.
Wie hier der deutsche Steuerzahler für dumm verkauft wird, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Der absolute Hammer war jedoch in den letzten Tagen die Diskussion bei Plassberg.
Da sitzt doch tatsächlich der Geschäftsführer von Finanztest, Herr Tenhagen und singt Lobeshymnen über die Riesterrente. Abgesehen davon dass er künstlich billigen Humor in die Runde werfen wollte (was subjektiv und nicht strafbar ist), hat er sich bei Beginn gleich selbst massiv disqualifiziert.
Zitat: Es ist einfacher Produkte und Beratungen zu kritisieren, weshalb er ungern Empfehlungen ausspricht sondern lieber abrät. Der Mensch lebt in einer Traumwelt. Wenn ich Produkte kritisiere muss ich den Verbraucher auch Alternativen bieten, nicht nur in Aktien wenn der Dax bei 8.000 liegt, wie in der Vergangenheit.
Auch eine Frau Ferstl, welche ich sonst schätze, machte für das Produkt Werbung und hat Herrn Riester ja fast die Füsse geküsst. Als Börsenspezialistin und Moderatorin sollte Sie über eigene Produkte besser bescheid wissen.
Allein der Medienwissenschaftler hat m. E. seriös argumentiert - als einziger "Nichtfachmann".
Bisher die schlechteste Sende auf sparsamen Niveau!
Armes Deutschland.
Nun ja, die Kritik an den einmaligen und laufenden Gebühren ist bestimmt berechtigt. Ansonsten liegt aber das Problem einmal mehr darin, dass viele Menschen bei Geldprodukten nicht genau hinschauen, was sie kaufen. Oft überlegen sie nicht einmal, was für sie sinnvoll ist.
Konkret: Wer als mittel- bis gutverdienender Kinderloser riestert, macht wahrscheinlich sehr viel falsch. Es gibt aber auch ganz andere Fälle: Ein Ehepartner vielleicht selbständig, der andere teilzeitarbeitend/ geringverdienend und zusammen sind sie obendrein kinderreich. Dann übersteigt die staatliche Zulage den Eigenbeitrag schnell mal um das fünfache oder auch noch deutlich mehr.
Wo zwischen diesen beiden Extremen man sich selber bewegt, was sich für einen lohnt oder nicht, das muss man halt selber mal nachrechnen. Wem das zuviel ist, der sollte sich auch nicht beschweren.
Konkret: Wer als mittel- bis gutverdienender Kinderloser riestert, macht wahrscheinlich sehr viel falsch. Es gibt aber auch ganz andere Fälle: Ein Ehepartner vielleicht selbständig, der andere teilzeitarbeitend/ geringverdienend und zusammen sind sie obendrein kinderreich. Dann übersteigt die staatliche Zulage den Eigenbeitrag schnell mal um das fünfache oder auch noch deutlich mehr.
Wo zwischen diesen beiden Extremen man sich selber bewegt, was sich für einen lohnt oder nicht, das muss man halt selber mal nachrechnen. Wem das zuviel ist, der sollte sich auch nicht beschweren.
Dieser Beitrag wurde ausgezeichnet!
Riester-Rente: 1,5 Millionen Sparer sollen Förderung zurückzahlen
Die Riester-Rente hat in der Vergangenheit schon für manche Negativ-Schlagzeile gesorgt: Zu komplex strukturiert sei sie, zu erklärungsintensiv, an zu viele Auflagen geknüpft und zudem zu unrentabel, hieß es dabei unter anderem. Unterstützt werden diese Punkte durch die Tatsache, dass es noch immer viele fehlerhaften Anträge gibt und etliche Sparer mitunter sogar ganz vergessen, ihre Zulagen einzufordern.
Sicher ist: Ein Selbstläufer nach dem Motto: ‚Einmal beantragen, immer kassieren’, ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge nicht und die Vertragsmodalitäten der Riester-Rente müssen regelmäßig überprüft werden, gerade dann, wenn sich die Lebensumstände ändern – denn parallel dazu ändern sich möglicherweise auch die Voraussetzungen für die staatlichen Zulagen, wie Theo Pischke von der Stiftung Warentest anmerkt. Sicher gilt dies beispielsweise für den Fall, dass Kinder hinzukommen.
Eigeninitiative als Crux
Die Crux an der Sache: Sparer müssen selbst aktiv werden und die Veränderungen aufzeigen – andernfalls können sie womöglich eine böse Überraschung erleben, wie sich aktuell zeigt. So hat der Bund von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern staatliche Zuschüsse zurückgefordert, die sich unterm Strich auf rund eine halbe Milliarde Euro summieren, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Die Forderung erfolgt im Rahmen von einer systematischen Überprüfung der Zulagen-Berechtigung von Riester-Sparern, die mit der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich wurde.
Nichtwissen schützt nicht vor Konsequenzen
Dass die Riester-Sparer in vielen Fällen ihre veränderten Lebensumstände allein deswegen nicht anzeigten, weil sie nicht wussten, dass dies Folgen für den jeweils abgeschlossenen Vertrag hat und sich nicht bewusst waren, dass sie zuviel Leistung bekamen, tut nichts zur Sache und schützt sie auch nicht davor, unberechtigt erhaltene Zulagen rückwirkend zurückzahlen zu müssen, die sich im Einzelfall auch schon mal auf mehrere hundert Euro summieren können, wie Stiftung Warentest-Mann Pischke anmerkt.
Keine Kündigung des Vertrags
Zu den häufigsten Fehlern zählen ihm zufolge, dass Sparer den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr nicht zahlen würden, oder aber Kinder kein Kindergeld mehr bekommen und damit ergo auch die Berechtigung für die Kinderzulage entfällt. Doch auch wenn zuviel geleistete Zulagen zurückgefordert werden können – eine Kündigung der Riester-Verträge geht damit nicht einher und Sparer bräuchten demzufolge auch nicht um ihre Rister-Renten zu fürchten, so Pischke.
Aktuell nutzen rund 14 Millionen Deutsche das Riester-Modell, um ihre Altersvorsorge privat aufzustocken.
Quelle: FONDS professionell
Die Riester-Rente hat in der Vergangenheit schon für manche Negativ-Schlagzeile gesorgt: Zu komplex strukturiert sei sie, zu erklärungsintensiv, an zu viele Auflagen geknüpft und zudem zu unrentabel, hieß es dabei unter anderem. Unterstützt werden diese Punkte durch die Tatsache, dass es noch immer viele fehlerhaften Anträge gibt und etliche Sparer mitunter sogar ganz vergessen, ihre Zulagen einzufordern.
Sicher ist: Ein Selbstläufer nach dem Motto: ‚Einmal beantragen, immer kassieren’, ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge nicht und die Vertragsmodalitäten der Riester-Rente müssen regelmäßig überprüft werden, gerade dann, wenn sich die Lebensumstände ändern – denn parallel dazu ändern sich möglicherweise auch die Voraussetzungen für die staatlichen Zulagen, wie Theo Pischke von der Stiftung Warentest anmerkt. Sicher gilt dies beispielsweise für den Fall, dass Kinder hinzukommen.
Eigeninitiative als Crux
Die Crux an der Sache: Sparer müssen selbst aktiv werden und die Veränderungen aufzeigen – andernfalls können sie womöglich eine böse Überraschung erleben, wie sich aktuell zeigt. So hat der Bund von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern staatliche Zuschüsse zurückgefordert, die sich unterm Strich auf rund eine halbe Milliarde Euro summieren, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Die Forderung erfolgt im Rahmen von einer systematischen Überprüfung der Zulagen-Berechtigung von Riester-Sparern, die mit der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich wurde.
Nichtwissen schützt nicht vor Konsequenzen
Dass die Riester-Sparer in vielen Fällen ihre veränderten Lebensumstände allein deswegen nicht anzeigten, weil sie nicht wussten, dass dies Folgen für den jeweils abgeschlossenen Vertrag hat und sich nicht bewusst waren, dass sie zuviel Leistung bekamen, tut nichts zur Sache und schützt sie auch nicht davor, unberechtigt erhaltene Zulagen rückwirkend zurückzahlen zu müssen, die sich im Einzelfall auch schon mal auf mehrere hundert Euro summieren können, wie Stiftung Warentest-Mann Pischke anmerkt.
Keine Kündigung des Vertrags
Zu den häufigsten Fehlern zählen ihm zufolge, dass Sparer den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr nicht zahlen würden, oder aber Kinder kein Kindergeld mehr bekommen und damit ergo auch die Berechtigung für die Kinderzulage entfällt. Doch auch wenn zuviel geleistete Zulagen zurückgefordert werden können – eine Kündigung der Riester-Verträge geht damit nicht einher und Sparer bräuchten demzufolge auch nicht um ihre Rister-Renten zu fürchten, so Pischke.
Aktuell nutzen rund 14 Millionen Deutsche das Riester-Modell, um ihre Altersvorsorge privat aufzustocken.
Quelle: FONDS professionell
Gute Nachrichten für Sparer, denen nachträglich die Riester-Zulage gestrichen wurde: Mit einem Gesetzentwurf verspricht das Bundeskabinett eine unbürokratische Lösung. Bislang mussten etwa 1,5 Millionen Sparer fürchten, ihre Zulage durch Unwissenheit zu verlieren.
Nach der massenhaften Aberkennung von Riester-Zulagen sucht die Bundesregierung einen schnellen Ausweg: Wie FOCUS Online am Mittwoch aus dem Bundesfinanzministerium erfuhr, soll Riester-Sparern mit einer kulanten und unbürokratischen Lösung der Verbleib der Zulagen gesichert werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Hintergrund für die Initiative war die massenhafte Aberkennung der staatlichen Förderung (Zulagen) im vergangenen Jahr. Bei einem Datenaustausch mit Familienkassen und anderen Ämtern stellte die Zulagenstelle fest, dass in vielen Fällen die Voraussetzung für eine Riester-Förderung fehlte.
„Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten“, teilten Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einer gemeinsamen Erklärung am Mittwochmittag mit.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun eine Nachzahlungsregel vor, die bislang im Gesetz fehlte. Das Ministerium führt aus: „Alle, die in der Vergangenheit irrtümlicher Weise angenommen haben, mittelbar zulageberechtigt zu sein, tatsächlich aber unmittelbar zulageberechtigt waren, dürfen für diese Vergangenheit die betreffenden Beiträge nachzahlen.“ Das Verfahren solle unbürokratisch ablaufen:
Betroffene Riester-Anleger müssten lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt seien. Um alles andere kümmerten sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Sie werde dann automatisch die zurückgeforderte Zulage auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen, heißt es in der Erklärung weiter. Einzuzahlen ist der Beitrag innerhalb von zwei Jahren ab Aberkennung des Zulage – also ab Mitteilung des Anbieters. Das geht aus dem Gesetzentwurf vor, der FOCUS Online vorliegt
Nach der massenhaften Aberkennung von Riester-Zulagen sucht die Bundesregierung einen schnellen Ausweg: Wie FOCUS Online am Mittwoch aus dem Bundesfinanzministerium erfuhr, soll Riester-Sparern mit einer kulanten und unbürokratischen Lösung der Verbleib der Zulagen gesichert werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Hintergrund für die Initiative war die massenhafte Aberkennung der staatlichen Förderung (Zulagen) im vergangenen Jahr. Bei einem Datenaustausch mit Familienkassen und anderen Ämtern stellte die Zulagenstelle fest, dass in vielen Fällen die Voraussetzung für eine Riester-Förderung fehlte.
„Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten“, teilten Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einer gemeinsamen Erklärung am Mittwochmittag mit.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun eine Nachzahlungsregel vor, die bislang im Gesetz fehlte. Das Ministerium führt aus: „Alle, die in der Vergangenheit irrtümlicher Weise angenommen haben, mittelbar zulageberechtigt zu sein, tatsächlich aber unmittelbar zulageberechtigt waren, dürfen für diese Vergangenheit die betreffenden Beiträge nachzahlen.“ Das Verfahren solle unbürokratisch ablaufen:
Betroffene Riester-Anleger müssten lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt seien. Um alles andere kümmerten sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Sie werde dann automatisch die zurückgeforderte Zulage auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen, heißt es in der Erklärung weiter. Einzuzahlen ist der Beitrag innerhalb von zwei Jahren ab Aberkennung des Zulage – also ab Mitteilung des Anbieters. Das geht aus dem Gesetzentwurf vor, der FOCUS Online vorliegt
Hohe Kosten, jämmerliche Renditen, benachteiligte Geringverdiener - die meisten Riester-Renten sind ein Flop, hat Axel Kleinlein errechnet. Im Interview erklärt der Mathematiker, wie die Anbieter ihre Kunden in die Irre führen und warum er von der Transparenzinitiative der Allianz nichts hält.
Zitat
mm: Herr Kleinlein Sie haben für "Öko-Test" 144 Riesterrenten-Angebote durchgerechnet. Mit welcher Rendite kann ein Kunde rechnen?
Kleinlein: Stellt man darauf ab, was die Anbieter ihren Kunden garantieren, werfen selbst die besten Policen bis zum 85. Lebensjahr kaum mehr als 0,6 Prozent Rendite im Jahresschnitt ab. Bei fondsbasierten Produkten sind die Renditen sogar durchweg negativ. Das heißt der Kunde zahlt drauf, wenn er "nur" 85 Jahre alt wird.
mm: Abzüglich Inflation liefe das fast auf ein Nullsummenspiel heraus. Wo sehen Sie den zentralen Grund für die geringen Renditen?
Kleinlein: Das hat zwei zentrale Gründe. Zum einen nagen die Kosten an der Rendite. Zum anderen kalkulieren die Anbieter extrem vorsichtig und unterstellen mitunter ihren Kunden eine Lebenserwartung von bis zu 105 Jahren. Beides drückt auf die Höhe der garantierten Renten und damit natürlich auch ihre Rendite.
mm: Bei 105 Jahren kann man doch allenfalls von statistischen Extremwerten sprechen. Halten Sie so eine Kalkulation noch für seriös?
Kleinlein: Nein, mit derartigen Lebenserwartungen zu rechnen ist unseriös. Es ist mir unverständlich, warum das Finanzministerium derart absurde Kalkulationen sogar ausdrücklich als angemessen ansieht.
mm: Wie stark können die Kosten einen Riester-Vertrag belasten?
Kleinlein: Bezieht man auch die entgangenen Zinsen mit ein, belasten günstige Anbieter bei herkömmlichen Klassiktarifen die Verträge ihrer Kunden in der Ansparphase mit 2000 bis 3000 Euro. Die meisten getesteten Policen liegen zwischen 3000 und 5000 Euro. Es können aber auch schon mal bis zu 8000 Euro sein, um die die Gesamtkosten dann das garantierte Kapital vermindern. Das muss man sich mal vor Augen halten: Für einen Familienvater mit zwei Kindern bedeutet das, dass die Kosten so stark ins Kontor schlagen wie 80 Prozent seiner maximalen staatlichen Zulagen.
mm: Wer liest oder nachrechnet, würde so einen Vertrag normalerweise nicht abschließen.
Kleinlein: Natürlich nicht, aber das ist ja gerade das Problem. De jure soll der Verbraucher aus den Angebots- und Vertragsunterlagen erkennen können, was seine Police tatsächlich kostet. De facto kann er das aber nicht, weil die Anbieter durch die Bank weg die diversen Kostenbestandteile auf einzelne Posten verteilen oder im schlimmsten Fall gar nicht angeben. Da wird verschleiert, versteckt und verschwiegen, so dass selbst erfahrene Versicherungsmathematiker Probleme bekommen. Unter dem Aspekt Transparenz ist das schlicht eine Katastrophe. So schlimm war die Intransparenz noch nie.
mm: Heißt das, die gesetzlichen Informationspflichten greifen nicht?
Kleinlein: Die Informationspflichten sind zu weit gefasst, und lassen den Unternehmen zu viel Spielraum, den sie auch weidlich ausnutzen. Im Ergebnis steht der Kunde allein da und kann nicht feststellen, ob sein Vertrag wirklich etwas taugt oder er bei einem Wettbewerber besser aufgehoben ist. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist für den Laien damit unmöglich.
mm: Kann ein Kunde denn wenigstens die ihm versprochenen Leistungen nachvollziehen?
Kleinlein: Nein. Denn dazu müsste er zum Beispiel auch die Fallstricke in den Regelungen zur Überschussbeteiligung finden können. Das Überschusssystem der Lebensversicherer ist aber erheblich komplexer geworden als noch vor wenigen Jahren. Das ist anscheinend von den Unternehmen auch so gewollt.
So schreibt zum Beispiel kein Anbieter in die Vertragsunterlagen, dass er bestimmten Kunden womöglich weniger Kostenüberschüsse zugesteht als anderen, nur weil sie weniger Geld in ihren Vertrag einzahlen oder mehr staatliche Zulagen erhalten. Im Ergebnis bedeutet das aber immer öfter, dass Geringverdiener oder Familien mit Kindern bei der Riester-Rente schlechter abschneiden als gut verdienende Singles, also genau jene Gruppe, die der Staat eigentlich besonders fördern möchte.
* Auszug
Ergo (Hamburg Mannheimer) droht neuer Skandal
Hat die Hamburg Mannheimer ihre Sex-Orgien durch zu hohe Verwaltungsgebühren für die Riester-Sparer finanziert? Bis zu 160 Millionen Euro soll der Versicherer zu Unrecht eingenommen haben, indem er mindestens 70.000 Kunden zu hohe Verwaltungskosten in Rechnung stellte. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ehemalige Generalvertreter, die ihre Anschuldigungen eidesstattlich bezeugt haben sollen.
Betroffen seien Kunden, die in den Jahren 2005 und 2006 einen Riester-Vertrag bei der Hamburg Mannheimer abgeschlossen haben. Hamburg Mannheimer ist inzwischen in der Ergo-Gruppe aufgegangen.
Das „Handelsblatt“ zitiert einen Generalvertreter, der von einer Differenz von 4 Prozent zwischen den Kosten, die den Kunden in den Anträgen ausgewiesen wurden, und den tatsächlichen Verwaltungskosten spricht. „Ein Durchschnittskunde (Monatsbeitrag 80 Euro) wurde mit seiner Police auf diese Weise im Vertragszeitraum um rund 2.300 Euro schlechter gestellt als angeboten“, zitiert „Handelsblatt“. Diese Differenz basiere auf einer fehlerhaften Prospektierung.
Die Zahl der geschädigten Kunden schätzen die vom „Handelsblatt“ befragten Generalvertreter auf mindestens 70.000.
Eine Ergo-Sprecherin bestritt zunächst die Vorwürfe und sprach von Einzelfällen. Später gab das Unternehmen jedoch "größere Fehler" zu. Es habe zum Jahreswechsel 2004/2005 einen Tarifwechsel bei Riester-Verträgen gegeben, bei dem die Kosten angehoben wurden. Im Jahr 2005 sollen fehlerhafte Antragsunterlagen verwendet worden sein, bei denen die Kostensätze nicht aktualisiert wurden. Der Versicherer untersucht zurzeit, in wie vielen Fällen diese fehlerhaften Antragsunterlagen Anwendung fanden.
* Auszug Das Investment
Hat die Hamburg Mannheimer ihre Sex-Orgien durch zu hohe Verwaltungsgebühren für die Riester-Sparer finanziert? Bis zu 160 Millionen Euro soll der Versicherer zu Unrecht eingenommen haben, indem er mindestens 70.000 Kunden zu hohe Verwaltungskosten in Rechnung stellte. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ehemalige Generalvertreter, die ihre Anschuldigungen eidesstattlich bezeugt haben sollen.
Betroffen seien Kunden, die in den Jahren 2005 und 2006 einen Riester-Vertrag bei der Hamburg Mannheimer abgeschlossen haben. Hamburg Mannheimer ist inzwischen in der Ergo-Gruppe aufgegangen.
Das „Handelsblatt“ zitiert einen Generalvertreter, der von einer Differenz von 4 Prozent zwischen den Kosten, die den Kunden in den Anträgen ausgewiesen wurden, und den tatsächlichen Verwaltungskosten spricht. „Ein Durchschnittskunde (Monatsbeitrag 80 Euro) wurde mit seiner Police auf diese Weise im Vertragszeitraum um rund 2.300 Euro schlechter gestellt als angeboten“, zitiert „Handelsblatt“. Diese Differenz basiere auf einer fehlerhaften Prospektierung.
Die Zahl der geschädigten Kunden schätzen die vom „Handelsblatt“ befragten Generalvertreter auf mindestens 70.000.
Eine Ergo-Sprecherin bestritt zunächst die Vorwürfe und sprach von Einzelfällen. Später gab das Unternehmen jedoch "größere Fehler" zu. Es habe zum Jahreswechsel 2004/2005 einen Tarifwechsel bei Riester-Verträgen gegeben, bei dem die Kosten angehoben wurden. Im Jahr 2005 sollen fehlerhafte Antragsunterlagen verwendet worden sein, bei denen die Kostensätze nicht aktualisiert wurden. Der Versicherer untersucht zurzeit, in wie vielen Fällen diese fehlerhaften Antragsunterlagen Anwendung fanden.
* Auszug Das Investment
Neue Muster-Beipackzettel für die Riester-Rente
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ein standardisiertes und produktübergreifendes Muster-Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten entwickelt.
Der einheitliche Beipackzettel für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und zertifizierte Basisrentenverträge soll die Produkte für den Verbraucher transparenter und vergleichbarer machen.
Die zwei DIN A 4-Seiten umfassenden Muster-Beipackzettel sind auf der Website des iff dargestellt. Sowohl Rentenversicherungen als auch Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte sind damit darstellbar.
Basisdaten informieren, wie flexibel das Produkt ist, etwa ob Zahlungen auch reduziert werden können, und inwieweit dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Darstellung ist laut iff bewusst neutral gehalten. Die Produkte werden mit einfachen Worten beschrieben.
Die Risikoklassen reichen von 1 (inflationsgeschützt) bis 6 (Spekulation). Durch die neue Kenngröße der Effektivkosten (Reduction in Yield) sollen die Kosten der Ansparphase einfach vergleichbar sein. Daneben werden die Kosten zusätzlich einzeln ausgewiesen und mögliche Verluste beim Anbieterwechsel und einer vorzeitigen Kündigung deutlich gemacht. Beträge und mögliche Wertentwicklungen werden in Euro genannt.
Die einzelnen Informationsblöcke bauen auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen auf. Darüber hinaus werden mögliche Varianten dargestellt. Bei einem Verständnistest hat laut iff die überwiegende Mehrheit der Verbraucher das Produkt richtig erkannt sowie Risiken und Kosten von Produkten gut vergleichen können.
Dass Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem relativ begrenzten Raum eines Beipackzettels nicht immer funktioniert, beweisen die vor Jahresfrist eingeführten Produktinformationsblätter in der Anlageberatung. Diese wurden kürzlich von der Bafin als schwer verständlich und intransparent gerügt und erhebliche Nachbesserungen verlangt.
Zitat
Der einheitliche Beipackzettel für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und zertifizierte Basisrentenverträge soll die Produkte für den Verbraucher transparenter und vergleichbarer machen.
Die zwei DIN A 4-Seiten umfassenden Muster-Beipackzettel sind auf der Website des iff dargestellt. Sowohl Rentenversicherungen als auch Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte sind damit darstellbar.
Basisdaten informieren, wie flexibel das Produkt ist, etwa ob Zahlungen auch reduziert werden können, und inwieweit dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Darstellung ist laut iff bewusst neutral gehalten. Die Produkte werden mit einfachen Worten beschrieben.
Die Risikoklassen reichen von 1 (inflationsgeschützt) bis 6 (Spekulation). Durch die neue Kenngröße der Effektivkosten (Reduction in Yield) sollen die Kosten der Ansparphase einfach vergleichbar sein. Daneben werden die Kosten zusätzlich einzeln ausgewiesen und mögliche Verluste beim Anbieterwechsel und einer vorzeitigen Kündigung deutlich gemacht. Beträge und mögliche Wertentwicklungen werden in Euro genannt.
Die einzelnen Informationsblöcke bauen auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen auf. Darüber hinaus werden mögliche Varianten dargestellt. Bei einem Verständnistest hat laut iff die überwiegende Mehrheit der Verbraucher das Produkt richtig erkannt sowie Risiken und Kosten von Produkten gut vergleichen können.
Dass Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem relativ begrenzten Raum eines Beipackzettels nicht immer funktioniert, beweisen die vor Jahresfrist eingeführten Produktinformationsblätter in der Anlageberatung. Diese wurden kürzlich von der Bafin als schwer verständlich und intransparent gerügt und erhebliche Nachbesserungen verlangt.
Die Wahrheit über die Riester-Rente
Wenn von der „Riester-Rente“ die Rede ist, dann denken leider viele Verbraucher und Sparer, dass die staatlichen Zulagen den Kern der privaten Altersvorsorge darstellen. Das ist jedoch nach Meinung von Marco Reuss das große Missverständnis in Bezug auf die „Riester-Rente“. Anstatt gutgläubige Sparer mit staatlichen Zulagen zu locken, sollte man endlich die wirklich wichtigen Parameter eines Rentenvertrages in den Vordergrund stellen: Niedrige Vertragskosten und hohe Renditen.
Rund 10 Jahre nach Einführung der sogenannten "Riester-Rente" ziehen viele Versicherte ein ernüchterndes Fazit: In sehr vielen Fällen muss man ein Alter jenseits der durchschnittlichen Lebenserwartung erreichen, um nur die eingezahlten Beiträge wieder zu bekommen. Bedenkt man dann noch den Verwaltungsaufwand und die teils sehr hohen Kosten, dann macht die "Riester-Rente" trotz staatlicher Zulagen wenig Sinn.
Marco Reuss glaubt, dass ein großes Missverständnis für die negative Wahrnehmung der "Riester-Rente" verantwortlich ist:
"Für mich steht fest: Walter Riester ist ein Held! Das meine ich im Ernst und ohne jeglichen Spott. Er hat während seiner Eigenschaft als Minister den Mut gehabt, den Menschen klar und deutlich zu sagen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird. Zu seinem Mut kam dann auch sein Engagement dazu, eine staatliche Förderung als Anreiz für die zusätzlichen Sparbemühungen bereitzustellen. Dies ist aus meiner Sicht jedoch das große Missverständnis in Bezug auf die "Riester-Rente".
Sichern Sie sich die staatlichen Zulagen! Wie oft hat man diesen Slogan schon gelesen? Was aber nützen die staatlichen Zulagen, wenn die Rendite zu gering ist? Wer die Werbung der Finanzindustrie zu diesem Thema verfolgt, gewinnt den Eindruck, dass alleine die staatlichen Zulagen den Menschen einen sorgenfreien Lebensabend bescheren.“
Anstelle von staatlichen Zulagen sollte man grundsätzlich auf eine vernünftige Rendite und niedrige Vertragskosten achten!
Um den Fokus auf das Wesentliche, nämlich einer guten Rendite, zu lenken, zieht Marco Reuss einen interessanten Vergleich: "Einer meiner Kunden hat 1976 eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen. Einen solchen Vertrag würde man heute mit staatlichen Zulagen fördern. Er hat monatlich 47,45 Euro eingezahlt und im Jahre 2009 46.700,- Euro ausgezahlt bekommen. Im gleichen Zeitraum hat ein anderer Kunde in einen traditionellen Aktienfonds ebenfalls 47,45 Euro eingezahlt und 2009 insgesamt 101.153,- Euro auf sein Konto überwiesen bekommen. Das sind stolze 53.453,- Euro mehr! Dieser Kunde würde heute sicher auf die staatliche Zulage verzichten und hätte bei gleichen Beiträgen am Ende trotzdem eine vielfach höhere Rendite.
Wenn meine Kunden mich fragen, ob ich zu einem Riester-Vertrag rate, dann antworte ich ihnen: Prüfen Sie genau, in welches Finanzprodukt eingezahlt wird. Prüfen Sie genau, wie hoch die Vertragskosten sind und welcher Aufwand zur Verwaltung im Laufe der Jahre betrieben werden muss. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen sich die staatlichen Zulagen und der Steuervorteil rechnet.“
"Ich habe die Erfahrung gemacht, dass vielen die Riester-Verträge, immer mit dem Hinweis auf die staatlichen Zulagen, regelrecht aufgeschwatzt wurden. Was viele Verbraucher nicht wissen: Die eingezahlten Beiträge plus Zulagen lassen sich problemlos übertragen.“
Rund 10 Jahre nach Einführung der sogenannten "Riester-Rente" ziehen viele Versicherte ein ernüchterndes Fazit: In sehr vielen Fällen muss man ein Alter jenseits der durchschnittlichen Lebenserwartung erreichen, um nur die eingezahlten Beiträge wieder zu bekommen. Bedenkt man dann noch den Verwaltungsaufwand und die teils sehr hohen Kosten, dann macht die "Riester-Rente" trotz staatlicher Zulagen wenig Sinn.
Marco Reuss glaubt, dass ein großes Missverständnis für die negative Wahrnehmung der "Riester-Rente" verantwortlich ist:
"Für mich steht fest: Walter Riester ist ein Held! Das meine ich im Ernst und ohne jeglichen Spott. Er hat während seiner Eigenschaft als Minister den Mut gehabt, den Menschen klar und deutlich zu sagen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird. Zu seinem Mut kam dann auch sein Engagement dazu, eine staatliche Förderung als Anreiz für die zusätzlichen Sparbemühungen bereitzustellen. Dies ist aus meiner Sicht jedoch das große Missverständnis in Bezug auf die "Riester-Rente".
Sichern Sie sich die staatlichen Zulagen! Wie oft hat man diesen Slogan schon gelesen? Was aber nützen die staatlichen Zulagen, wenn die Rendite zu gering ist? Wer die Werbung der Finanzindustrie zu diesem Thema verfolgt, gewinnt den Eindruck, dass alleine die staatlichen Zulagen den Menschen einen sorgenfreien Lebensabend bescheren.“
Anstelle von staatlichen Zulagen sollte man grundsätzlich auf eine vernünftige Rendite und niedrige Vertragskosten achten!
Um den Fokus auf das Wesentliche, nämlich einer guten Rendite, zu lenken, zieht Marco Reuss einen interessanten Vergleich: "Einer meiner Kunden hat 1976 eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen. Einen solchen Vertrag würde man heute mit staatlichen Zulagen fördern. Er hat monatlich 47,45 Euro eingezahlt und im Jahre 2009 46.700,- Euro ausgezahlt bekommen. Im gleichen Zeitraum hat ein anderer Kunde in einen traditionellen Aktienfonds ebenfalls 47,45 Euro eingezahlt und 2009 insgesamt 101.153,- Euro auf sein Konto überwiesen bekommen. Das sind stolze 53.453,- Euro mehr! Dieser Kunde würde heute sicher auf die staatliche Zulage verzichten und hätte bei gleichen Beiträgen am Ende trotzdem eine vielfach höhere Rendite.
Wenn meine Kunden mich fragen, ob ich zu einem Riester-Vertrag rate, dann antworte ich ihnen: Prüfen Sie genau, in welches Finanzprodukt eingezahlt wird. Prüfen Sie genau, wie hoch die Vertragskosten sind und welcher Aufwand zur Verwaltung im Laufe der Jahre betrieben werden muss. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen sich die staatlichen Zulagen und der Steuervorteil rechnet.“
"Ich habe die Erfahrung gemacht, dass vielen die Riester-Verträge, immer mit dem Hinweis auf die staatlichen Zulagen, regelrecht aufgeschwatzt wurden. Was viele Verbraucher nicht wissen: Die eingezahlten Beiträge plus Zulagen lassen sich problemlos übertragen.“
Sichere Vorsorge, sagen die einen. Völliger Unsinn, schimpfen die anderen. Zehn Jahre nach ihrer Einführung spaltet die Riester-Rente die Gemüter. Zum Jubiläum spendiert die Regierung der Rente ein Infoblatt für mehr Transparenz. Doch auch das ist heftig umstritten
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Arbeitsminister Walter Riester kündigten sie einst als «historische Reform» an, versprachen «mehr Rente als nach altem Recht», und den Beginn einer neuen Zeitrechnung. Ein Jahrzehnt später herrscht bei den Riester-Sparern aber vor allem eines: Unsicherheit.
Grund ist eine kontrovers geführte Debatte um Sinn und Unsinn des Vorsorgeprodukts. Riestern sei so gut wie keine andere Vorsorge, behaupten die einen, über eine Katastrophe mit Renditen «so schlecht wie beim Sparstrumpf», schimpfen die anderen
Nimmt man 15 Millionen abgeschlossene Riester-Verträge seit 2002 als Maßstab, handelt es sich bei der Zusatzrente um eine Erfolgsgeschichte. Zumindest aus Sicht der Versicherer. «Für die Allermeisten rechnet sich die Riester-Rente so gut wie keine andere Vorsorge», meint Hasso Suliak, Sprecher des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch Namensgeber Walter Riester erachtet seine Erfindung als «sicher, rentabel und für alle zugänglich». Kritik daran bügelt er bis heute brüsk ab.
«Unrentabel und unverständlich»
Doch die wird zunehmend massiver. Im November 2011 veröffentlichten das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW) und die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Studie zur Riester-Rente. Das Ergebnis aus Verbrauchersicht: verheerend. Die Tendenz der Erträge sei rückläufig, die Kostenfaktoren intransparent, das meiste Geld bleibe bei den Anbietern hängen.
news.de
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Arbeitsminister Walter Riester kündigten sie einst als «historische Reform» an, versprachen «mehr Rente als nach altem Recht», und den Beginn einer neuen Zeitrechnung. Ein Jahrzehnt später herrscht bei den Riester-Sparern aber vor allem eines: Unsicherheit.
Grund ist eine kontrovers geführte Debatte um Sinn und Unsinn des Vorsorgeprodukts. Riestern sei so gut wie keine andere Vorsorge, behaupten die einen, über eine Katastrophe mit Renditen «so schlecht wie beim Sparstrumpf», schimpfen die anderen
Nimmt man 15 Millionen abgeschlossene Riester-Verträge seit 2002 als Maßstab, handelt es sich bei der Zusatzrente um eine Erfolgsgeschichte. Zumindest aus Sicht der Versicherer. «Für die Allermeisten rechnet sich die Riester-Rente so gut wie keine andere Vorsorge», meint Hasso Suliak, Sprecher des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch Namensgeber Walter Riester erachtet seine Erfindung als «sicher, rentabel und für alle zugänglich». Kritik daran bügelt er bis heute brüsk ab.
«Unrentabel und unverständlich»
Doch die wird zunehmend massiver. Im November 2011 veröffentlichten das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW) und die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Studie zur Riester-Rente. Das Ergebnis aus Verbrauchersicht: verheerend. Die Tendenz der Erträge sei rückläufig, die Kostenfaktoren intransparent, das meiste Geld bleibe bei den Anbietern hängen.
news.de
Union will Riester-Rente verbessern
Die anhaltende Kritik von Verbraucherschützern an der Riester-Rente zeigt offenbar Wirkung: Laut eines Berichts der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf plant die Unionsfraktion in der nächsten Woche, einen 19 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog für ein „Altersvorsorgeverbesserungsgesetz“ vorzulegen
Wie die Zeitung berichtet, sehen die Pläne unter anderem Erleichterungen für Riester-Sparer vor, die die staatliche Zulage zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen wollen. Bislang ist es nur möglich, die Riester-Ersparnisse unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase zum Kauf oder zur Entschuldung einer Immobilie einzusetzen. Nach den Plänen der CDU soll die Entnahme jederzeit möglich sein.
Weiter sei vorgesehen, dass es künftig einen Pfändungsschutz für das angesparte Riester-Vermögen geben soll, der im Falle einer Privatinsolvenz wirksam wird.
Verbraucherschützer hatten wiederholt kritisiert, dass die Riester-Rente zu kompliziert, zu intransparent und zu teuer für viele Verbraucher sei
Wie die Zeitung berichtet, sehen die Pläne unter anderem Erleichterungen für Riester-Sparer vor, die die staatliche Zulage zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen wollen. Bislang ist es nur möglich, die Riester-Ersparnisse unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase zum Kauf oder zur Entschuldung einer Immobilie einzusetzen. Nach den Plänen der CDU soll die Entnahme jederzeit möglich sein.
Weiter sei vorgesehen, dass es künftig einen Pfändungsschutz für das angesparte Riester-Vermögen geben soll, der im Falle einer Privatinsolvenz wirksam wird.
Verbraucherschützer hatten wiederholt kritisiert, dass die Riester-Rente zu kompliziert, zu intransparent und zu teuer für viele Verbraucher sei
Die Riester-Rente ist nicht sicher
Vorsorgekonto gepfändet
Ein Münchener Gericht hat einer Frau die komplette Riester-Rente weggepfändet. Das Urteil widerlegt die Behauptung der Versicherer, Riester sei vor Insolvenz geschützt. Bei der Rürup-Rente schätzen Juristen die Gefahr noch größer ein.
Schicksalsschläge wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder Scheidung bringen Menschen finanziell immer wieder in Bedrängnis. Drücken zusätzlich hohe Kreditverpflichtungen, ist der Weg in die Privatinsolvenz oft vorgezeichnet. Vielfach stellen diese Menschen dann die Überweisung für ihren privaten Altersorsorgevertrag ein. Im schlimmsten Fall kassiert gar ein Gericht die Vorsorgeersparnisse, die ein Insolvenzverwalter und Treuhänder dann unter den Gläubigern verteilt.
Ariane K. (Name geändert) aus Berlin hat diese bittere Erfahrung gemacht. Im Jahr 2008 kaufte die heute 43-Jährige bei einem großen Versicherer eine Riester-Rente, zahlte monatlich rund 20 Euro in den Vertrag ein. Das ist wenig, aber mehr war offenbar nicht drin. Geringes Einkommen, geringe Beiträge, geringe Rente - vielen Riester-Sparern geht es so.
Als zwei Jahre später die Schuldenlast unerträglich wurde, entschied sich Ariane K. mit Hilfe einer Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz - und staunte nicht schlecht. Glaubte sie ihre Riester-Rente im Notfall doch vor Pfändung geschützt, wie es Versicherer immer wieder formulieren und damit werben. Das ist im Grundsatz richtig - aber nur, wenn der Sparer alles richtig macht.
Frau K. hatte jedoch ihre Zulagen nicht beantragt und damit einen entscheidenden Fehler begangen. Ohne die staatliche Förderung machen die meisten Riester-Rentner ohnehin ein schlechtes Geschäft. Wer allerdings auf die staatliche Förderung bewusst verzichtet oder sie nicht beantragt, dessen Riester-Konto ist im Fall der Verbraucherinsolvenz nicht pfändungssicher, wie Richter des Amtsgerichts München im vergangenen Dezember festgestellt haben (AZ: 273 C 9790/11).
180 Euro flossen in die Insolvenzmasse
Hatte sich die Versicherung zunächst auf die Unpfändbarkeit eines Riester-Vertrags berufen, zahlte sie nun den Rückkaufswert der Police an den Insolvenzverwalter aus, der das Geld seinerseits an die Gläubiger der jungen Frau verteilte. Die Rede ist von 180 Euro. Das ist nicht viel Geld, weiß auch Rechtsanwalt Tino Schweizer. Er hat die Entscheidung vor Gericht dennoch herbeigeführt, denn der Fall hat unabhängig von der Summe grundsätzliche Bedeutung.
"Eine Privatinsolvenz an sich ist schon ein schwerer Schlag, wenn dann noch die Altersversorgung verloren geht, ist das doppelt bitter. Es ist aber nun einmal unser gesetzlicher Auftrag, pfändbares Vermögen zu identifizieren und zu verwerten", sagt der Berliner Jurist im Gespräch mit manager magazin online. Schweizer ist Anwalt der auf Insolvenzabwicklung spezialisierten, deutschlandweit tätigen Kanzlei Mönning & Georg. Er wird von Amtsgerichten als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.
Der Jurist hat den Fall selbst in die Öffentlichkeit getragen. Nicht, weil er darauf besonders stolz wäre, das vermutlich erste Pfändungsurteil gegen eine Riester-Rente in Deutschland erwirkt zu haben, wie er sagt. Nein, seiner Meinung nach bestehe unter Versicherern der "weit verbreitete Irrglaube", dass ein Guthaben auf einem Riester-Sparkonto während der Ansparphase auch im Insolvenzfall stets pfändungsgeschützt sei.
So argumentierten jedenfalls Lebensversicherer immer wieder, wenn Schweizer in seiner Funktion als Insolvenzverwalter Auskünfte von den Unternehmen verlangt oder die Police kündigen will. "Die Unpfändbarkeit während der Ansparphase gilt jedoch nur, wenn das Altersvorsorgevermögen staatlich gefördert wird und der Sparer die Zulagen beantragt hat", sagt der Jurist. Ist das nicht der Fall, "entsteht der Pfändungsschutz erst gar nicht".
Wie viele Riester-Sparer, die aus Unachtsamkeit oder bewusst auf die Förderung verzichteten, auf diese Weise bereits ihr Vorsorgevermögen verloren haben, ist nicht zu beziffern. Offizielle Statistiken oder belastbare Schätzungen etwa vom Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft gibt es nicht. Von manager magazin online befragte Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen müssen ebenfalls passen.
Hat der Riester-Sparer seine Zulagen beantragt, ist er im Fall der Privatinsolvenz auf der sicheren Seite, sagt auch der Münchener Versicherungsrechtsexperte Johannes Fiala. Ein Gläubiger könnte dann auch nicht den Anspruch auf die Zulagen pfänden und sich die Zulagen überweisen lassen. Anders sieht es in der Auszahlungsphase aus.
Zahlt der Versicherer die Riester-Rente aus, ist sie nach § 851d der Zivilprozessordnung (ZPO) wie Arbeitseinkommen pfändbar. Allerdings gibt es Pfändungsfreigrenzen für Altersrenten , die zur Sicherung des Existenzminimums auch für Bezieher von Riester-Renten gelten, erläutert der Jurist. Mit steigendem Alter steigt auch der Betrag, auf den Gläubiger im Pfändungsfall nicht zugreifen können.
* Auszug MM
Ein Münchener Gericht hat einer Frau die komplette Riester-Rente weggepfändet. Das Urteil widerlegt die Behauptung der Versicherer, Riester sei vor Insolvenz geschützt. Bei der Rürup-Rente schätzen Juristen die Gefahr noch größer ein.
Schicksalsschläge wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder Scheidung bringen Menschen finanziell immer wieder in Bedrängnis. Drücken zusätzlich hohe Kreditverpflichtungen, ist der Weg in die Privatinsolvenz oft vorgezeichnet. Vielfach stellen diese Menschen dann die Überweisung für ihren privaten Altersorsorgevertrag ein. Im schlimmsten Fall kassiert gar ein Gericht die Vorsorgeersparnisse, die ein Insolvenzverwalter und Treuhänder dann unter den Gläubigern verteilt.
Ariane K. (Name geändert) aus Berlin hat diese bittere Erfahrung gemacht. Im Jahr 2008 kaufte die heute 43-Jährige bei einem großen Versicherer eine Riester-Rente, zahlte monatlich rund 20 Euro in den Vertrag ein. Das ist wenig, aber mehr war offenbar nicht drin. Geringes Einkommen, geringe Beiträge, geringe Rente - vielen Riester-Sparern geht es so.
Als zwei Jahre später die Schuldenlast unerträglich wurde, entschied sich Ariane K. mit Hilfe einer Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz - und staunte nicht schlecht. Glaubte sie ihre Riester-Rente im Notfall doch vor Pfändung geschützt, wie es Versicherer immer wieder formulieren und damit werben. Das ist im Grundsatz richtig - aber nur, wenn der Sparer alles richtig macht.
Frau K. hatte jedoch ihre Zulagen nicht beantragt und damit einen entscheidenden Fehler begangen. Ohne die staatliche Förderung machen die meisten Riester-Rentner ohnehin ein schlechtes Geschäft. Wer allerdings auf die staatliche Förderung bewusst verzichtet oder sie nicht beantragt, dessen Riester-Konto ist im Fall der Verbraucherinsolvenz nicht pfändungssicher, wie Richter des Amtsgerichts München im vergangenen Dezember festgestellt haben (AZ: 273 C 9790/11).
180 Euro flossen in die Insolvenzmasse
Hatte sich die Versicherung zunächst auf die Unpfändbarkeit eines Riester-Vertrags berufen, zahlte sie nun den Rückkaufswert der Police an den Insolvenzverwalter aus, der das Geld seinerseits an die Gläubiger der jungen Frau verteilte. Die Rede ist von 180 Euro. Das ist nicht viel Geld, weiß auch Rechtsanwalt Tino Schweizer. Er hat die Entscheidung vor Gericht dennoch herbeigeführt, denn der Fall hat unabhängig von der Summe grundsätzliche Bedeutung.
"Eine Privatinsolvenz an sich ist schon ein schwerer Schlag, wenn dann noch die Altersversorgung verloren geht, ist das doppelt bitter. Es ist aber nun einmal unser gesetzlicher Auftrag, pfändbares Vermögen zu identifizieren und zu verwerten", sagt der Berliner Jurist im Gespräch mit manager magazin online. Schweizer ist Anwalt der auf Insolvenzabwicklung spezialisierten, deutschlandweit tätigen Kanzlei Mönning & Georg. Er wird von Amtsgerichten als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.
Der Jurist hat den Fall selbst in die Öffentlichkeit getragen. Nicht, weil er darauf besonders stolz wäre, das vermutlich erste Pfändungsurteil gegen eine Riester-Rente in Deutschland erwirkt zu haben, wie er sagt. Nein, seiner Meinung nach bestehe unter Versicherern der "weit verbreitete Irrglaube", dass ein Guthaben auf einem Riester-Sparkonto während der Ansparphase auch im Insolvenzfall stets pfändungsgeschützt sei.
So argumentierten jedenfalls Lebensversicherer immer wieder, wenn Schweizer in seiner Funktion als Insolvenzverwalter Auskünfte von den Unternehmen verlangt oder die Police kündigen will. "Die Unpfändbarkeit während der Ansparphase gilt jedoch nur, wenn das Altersvorsorgevermögen staatlich gefördert wird und der Sparer die Zulagen beantragt hat", sagt der Jurist. Ist das nicht der Fall, "entsteht der Pfändungsschutz erst gar nicht".
Wie viele Riester-Sparer, die aus Unachtsamkeit oder bewusst auf die Förderung verzichteten, auf diese Weise bereits ihr Vorsorgevermögen verloren haben, ist nicht zu beziffern. Offizielle Statistiken oder belastbare Schätzungen etwa vom Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft gibt es nicht. Von manager magazin online befragte Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen müssen ebenfalls passen.
Hat der Riester-Sparer seine Zulagen beantragt, ist er im Fall der Privatinsolvenz auf der sicheren Seite, sagt auch der Münchener Versicherungsrechtsexperte Johannes Fiala. Ein Gläubiger könnte dann auch nicht den Anspruch auf die Zulagen pfänden und sich die Zulagen überweisen lassen. Anders sieht es in der Auszahlungsphase aus.
Zahlt der Versicherer die Riester-Rente aus, ist sie nach § 851d der Zivilprozessordnung (ZPO) wie Arbeitseinkommen pfändbar. Allerdings gibt es Pfändungsfreigrenzen für Altersrenten , die zur Sicherung des Existenzminimums auch für Bezieher von Riester-Renten gelten, erläutert der Jurist. Mit steigendem Alter steigt auch der Betrag, auf den Gläubiger im Pfändungsfall nicht zugreifen können.
* Auszug MM
Was an der Kritik dran ist
Seit dem Jahr 2002 gibt es die staatlich geförderte Riester-Rente. Gut zehn Jahre nach ihrer Einführung hagelt es jetzt Vorwürfe: Renditeschwach sei die staatlich geförderte Riester-Rente, zudem teuer und kompliziert. Manche dieser Kritikpunkte sind berechtigt – andere weniger. Finanztest klärt in Teil 5 der Serie zur Riester-Rente darüber auf, was an der Kritik dran ist
Manche der Vorwürfe sind berechtigt, andere weniger
Vorwurf: Riester lohnt nicht, ein Sparstrumpf bringt mehr
Stimmt so pauschal nicht. Wer einen guten Vertrag abschließt, erreicht durch die staatliche Förderung eine ganz ordentliche Rendite auf seine Riester-Beiträge. Sie ist jedenfalls höher als bei anderen vergleichbaren Produkten, beispielsweise einer privaten Rentenversicherung. Vor allem für Häuslebauer lohnt sich ein Riester-Vertrag in Form eines Darlehens oder Bausparvertrags. Mit einem günstigen Vertrag schneiden sie viel besser ab als mit einer Finanzierung ohne die Förderung. Neben den Zulagen gibt es für viele auch noch Steuervorteile, die bei der Berechnung der Rendite mitgezählt werden müssen.
Davon profitieren allerdings vor allem Gutverdiener. Der Vergleich mit dem Sparstrumpf stimmt schon deshalb nicht, weil ein Sparstrumpf irgendwann leer ist. Eine Riester-Rente wird dagegen lebenslang gezahlt. Wichtig ist, den passenden Produkttyp zu wählen und einen günstigen und renditeträchtigen Vertrag abzuschließen. Schlechte Angebote bleiben auch dann schlecht, wenn sie staatlich gefördert werden. Leider haben wir gerade unter den meistverkauften Verträgen, den Riester-Rentenversicherungen, in unseren jüngsten Tests kein einziges sehr gutes Angebot gefunden, aber wenigstens ein paar gute.
Vorwurf: Nur wer steinalt wird, kommt mit Riester ins Plus
Stimmt so pauschal nicht. Richtig ist aber: Je teurer der Tarif, desto älter muss der Kunde werden, bis er so viel Rente erhalten hat, dass er wenigstens seine Beiträge und die staatlichen Zulagen zurückbekommen hat. In unserem jüngsten Test der Riester-Rentenversicherungen zeigte sich, dass ein Kunde mit einem kostengünstigen Vertrag 82 Jahre alt werden muss, bis er ins Plus kommt. Bei einem teuren Tarif kommt der Kunde dagegen erst mit 85 Jahren ins Plus. Hier galt allerdings noch der alte, höhere Garantiezins von 2,25 Prozent. Wir haben unterstellt, dass der Kunde nicht mehr Rente bekommt als vom Versicherer zu Vertragsbeginn garantiert. Gute Versicherer erwirtschaften jedoch Überschüsse und zahlen mehr als die garantierte Rente aus. Dann hat der Kunde Beiträge und Zulagen schon früher wieder heraus. Es lohnt sich also, einen guten Tarif auszuwählen.
Vorwurf: Riester lohnt nicht bei niedrigem Einkommen
Stimmt so pauschal nicht. Gerade durch die Zulagen lohnt sich die Riester-Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Denn bei ihnen sind die staatlichen Zuschüsse im Verhältnis zum eigenen Sparbeitrag besonders hoch, vor allem wenn sie Kinder haben. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Riester-Sparerin mit zwei kleinen Kindern und einem Jahreseinkommen von 20 000 Euro muss nur 60 Euro im Jahr selbst einzahlen, um Zulagen in Höhe von 754 Euro zu erhalten. Nur für Menschen, die im Alter so wenig Geld haben, dass sie staatliche Sozialleistungen brauchen, bringt Riester-Sparen bisher tatsächlich nichts. Doch das ändert sich vielleicht bald. Es gibt Vorschläge aus dem Bundesarbeitsministerium, Menschen besserzustellen, die wenig verdient, aber lange gearbeitet und vorgesorgt haben.
Vorwurf: Die Riester-Rente ist unflexibel und intransparent
Stimmt so pauschal nicht. Zumindest die Förderung passt sich an. Sie fließt weiter, wenn Sparer für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen eine Zeit lang im Beruf aussetzen. Die Sparer können ihre Riester-Ersparnisse sogar einsetzen, wenn sie ein Haus kaufen möchten. Leider sind die Verträge selbst häufig unflexibel. So verlangen Versicherer Geld, wenn Kunden die Auszahlung ihrer Riester-Rente vorverlegen oder wenn sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Außerdem bekommt der Kunde nichts von der Vermittlerprovision zurück, wenn er seine Beiträge reduziert, weil er weniger verdient oder Kinder erzieht. Die ursprüngliche Provision wurde aber auf Basis höherer Einzahlungen berechnet. Bei der Transparenz gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern.
Vorwurf: Riester ist kompliziert und bürokratisch
Stimmt. Von den Anbietern über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bis hin zum Arbeitsministerium sind selbst die Profis immer wieder ratlos, wenn sie mit Detailfragen konfrontiert werden.
Vorwurf: Riester ist zu teuer und macht die Anbieter reich
Stimmt häufig. Dies trifft auf Riester-Verträge leider genauso zu wie auf andere Finanzprodukte. Aus sozialpolitischen Gesichtspunkten nachzuvollziehen ist auch die Kritik, dass durch die Förderung der Riester-Rente Steuergeld zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge verwendet und dabei die Finanzbranche gestärkt wird. Herkömmliche Rentenversicherungen sind Finanzprodukte, die sich wirklich mit der Riester-Rente vergleichen lassen. Sie garantieren wie die Riester-Verträge Zahlungen bis zum Tod. Dieser lebenslange Schutz kostet extra und in beiden Fällen oft zu viel. Denn die Provisionen für Vermittler sind nicht durch eine staatliche Vorgabe begrenzt. Aber es gibt auch gute Riester-Angebote, bei denen sich die Kosten in Grenzen halten.
Vorwurf: Zu wenig Menschen nutzen die Riester-Rente
Stimmt. Mit rund 15,4 Millionen Abschlüssen ist das Ziel längst nicht erreicht, die Riester-Rente als Vorsorge für möglichst alle einzusetzen, um die Einbußen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Außerdem zahlen viele Riester-Sparer nicht so viel eigenes Geld ein, dass ihnen die volle Förderung zugute kommt, und können so die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente nicht mit einer Riester-Rente wettmachen.
Riester-Rente ist gut, aber die Angebote müssen besser werden
Das Fazit: Wer sich heute eine Zusatzrente oder Wohneigentum fürs Alter sichern will, kann mit einem Riester-Vertrag besser fahren als mit anderen Altersvorsorgeverträgen oder Baukrediten. Das liegt an den Zulagen und den Steuervorteilen, aber nicht daran, dass die Riester-Produkte so toll wären. Kunden müssen bei der Auswahl auf einen guten Vertrag achten. Und Banken und Versicherungen müssen mehr gute Verträge anbieten. Eine staatlich geförderte Altersvorsorge sollte höhere Standards erfüllen als rein private Vorsorgeverträge.
* Test
Manche der Vorwürfe sind berechtigt, andere weniger
Vorwurf: Riester lohnt nicht, ein Sparstrumpf bringt mehr
Stimmt so pauschal nicht. Wer einen guten Vertrag abschließt, erreicht durch die staatliche Förderung eine ganz ordentliche Rendite auf seine Riester-Beiträge. Sie ist jedenfalls höher als bei anderen vergleichbaren Produkten, beispielsweise einer privaten Rentenversicherung. Vor allem für Häuslebauer lohnt sich ein Riester-Vertrag in Form eines Darlehens oder Bausparvertrags. Mit einem günstigen Vertrag schneiden sie viel besser ab als mit einer Finanzierung ohne die Förderung. Neben den Zulagen gibt es für viele auch noch Steuervorteile, die bei der Berechnung der Rendite mitgezählt werden müssen.
Davon profitieren allerdings vor allem Gutverdiener. Der Vergleich mit dem Sparstrumpf stimmt schon deshalb nicht, weil ein Sparstrumpf irgendwann leer ist. Eine Riester-Rente wird dagegen lebenslang gezahlt. Wichtig ist, den passenden Produkttyp zu wählen und einen günstigen und renditeträchtigen Vertrag abzuschließen. Schlechte Angebote bleiben auch dann schlecht, wenn sie staatlich gefördert werden. Leider haben wir gerade unter den meistverkauften Verträgen, den Riester-Rentenversicherungen, in unseren jüngsten Tests kein einziges sehr gutes Angebot gefunden, aber wenigstens ein paar gute.
Vorwurf: Nur wer steinalt wird, kommt mit Riester ins Plus
Stimmt so pauschal nicht. Richtig ist aber: Je teurer der Tarif, desto älter muss der Kunde werden, bis er so viel Rente erhalten hat, dass er wenigstens seine Beiträge und die staatlichen Zulagen zurückbekommen hat. In unserem jüngsten Test der Riester-Rentenversicherungen zeigte sich, dass ein Kunde mit einem kostengünstigen Vertrag 82 Jahre alt werden muss, bis er ins Plus kommt. Bei einem teuren Tarif kommt der Kunde dagegen erst mit 85 Jahren ins Plus. Hier galt allerdings noch der alte, höhere Garantiezins von 2,25 Prozent. Wir haben unterstellt, dass der Kunde nicht mehr Rente bekommt als vom Versicherer zu Vertragsbeginn garantiert. Gute Versicherer erwirtschaften jedoch Überschüsse und zahlen mehr als die garantierte Rente aus. Dann hat der Kunde Beiträge und Zulagen schon früher wieder heraus. Es lohnt sich also, einen guten Tarif auszuwählen.
Vorwurf: Riester lohnt nicht bei niedrigem Einkommen
Stimmt so pauschal nicht. Gerade durch die Zulagen lohnt sich die Riester-Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Denn bei ihnen sind die staatlichen Zuschüsse im Verhältnis zum eigenen Sparbeitrag besonders hoch, vor allem wenn sie Kinder haben. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Riester-Sparerin mit zwei kleinen Kindern und einem Jahreseinkommen von 20 000 Euro muss nur 60 Euro im Jahr selbst einzahlen, um Zulagen in Höhe von 754 Euro zu erhalten. Nur für Menschen, die im Alter so wenig Geld haben, dass sie staatliche Sozialleistungen brauchen, bringt Riester-Sparen bisher tatsächlich nichts. Doch das ändert sich vielleicht bald. Es gibt Vorschläge aus dem Bundesarbeitsministerium, Menschen besserzustellen, die wenig verdient, aber lange gearbeitet und vorgesorgt haben.
Vorwurf: Die Riester-Rente ist unflexibel und intransparent
Stimmt so pauschal nicht. Zumindest die Förderung passt sich an. Sie fließt weiter, wenn Sparer für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen eine Zeit lang im Beruf aussetzen. Die Sparer können ihre Riester-Ersparnisse sogar einsetzen, wenn sie ein Haus kaufen möchten. Leider sind die Verträge selbst häufig unflexibel. So verlangen Versicherer Geld, wenn Kunden die Auszahlung ihrer Riester-Rente vorverlegen oder wenn sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Außerdem bekommt der Kunde nichts von der Vermittlerprovision zurück, wenn er seine Beiträge reduziert, weil er weniger verdient oder Kinder erzieht. Die ursprüngliche Provision wurde aber auf Basis höherer Einzahlungen berechnet. Bei der Transparenz gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern.
Vorwurf: Riester ist kompliziert und bürokratisch
Stimmt. Von den Anbietern über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bis hin zum Arbeitsministerium sind selbst die Profis immer wieder ratlos, wenn sie mit Detailfragen konfrontiert werden.
Vorwurf: Riester ist zu teuer und macht die Anbieter reich
Stimmt häufig. Dies trifft auf Riester-Verträge leider genauso zu wie auf andere Finanzprodukte. Aus sozialpolitischen Gesichtspunkten nachzuvollziehen ist auch die Kritik, dass durch die Förderung der Riester-Rente Steuergeld zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge verwendet und dabei die Finanzbranche gestärkt wird. Herkömmliche Rentenversicherungen sind Finanzprodukte, die sich wirklich mit der Riester-Rente vergleichen lassen. Sie garantieren wie die Riester-Verträge Zahlungen bis zum Tod. Dieser lebenslange Schutz kostet extra und in beiden Fällen oft zu viel. Denn die Provisionen für Vermittler sind nicht durch eine staatliche Vorgabe begrenzt. Aber es gibt auch gute Riester-Angebote, bei denen sich die Kosten in Grenzen halten.
Vorwurf: Zu wenig Menschen nutzen die Riester-Rente
Stimmt. Mit rund 15,4 Millionen Abschlüssen ist das Ziel längst nicht erreicht, die Riester-Rente als Vorsorge für möglichst alle einzusetzen, um die Einbußen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Außerdem zahlen viele Riester-Sparer nicht so viel eigenes Geld ein, dass ihnen die volle Förderung zugute kommt, und können so die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente nicht mit einer Riester-Rente wettmachen.
Riester-Rente ist gut, aber die Angebote müssen besser werden
Das Fazit: Wer sich heute eine Zusatzrente oder Wohneigentum fürs Alter sichern will, kann mit einem Riester-Vertrag besser fahren als mit anderen Altersvorsorgeverträgen oder Baukrediten. Das liegt an den Zulagen und den Steuervorteilen, aber nicht daran, dass die Riester-Produkte so toll wären. Kunden müssen bei der Auswahl auf einen guten Vertrag achten. Und Banken und Versicherungen müssen mehr gute Verträge anbieten. Eine staatlich geförderte Altersvorsorge sollte höhere Standards erfüllen als rein private Vorsorgeverträge.
* Test
Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener und für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos waren, da alle Einkünfte aus der Riester-Rente nach der derzeitigen Rechtslage mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 Euro Rente schafft, für den sei die Riester-Rente ein Verlustgeschäft
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Publizist Diplom-Volkswirt Albrecht Müller stellt in seinem Artikel Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach dem Konzept der Riester-Rente insgesamt ein vernichtendes Urteil aus. Er kritisiert, dass die Riester-Rente aus Sicht des Allgemeinwohls betrachtet eine Verschwendung von Steuergeldern sei und begründet das damit, dass das bisherige Umlageverfahren um vieles günstiger und effizienter sowie insgesamt sozialer sei. Die Förderung der Riester-Rente subventioniere hingegen die Finanz- und Versicherungswirtschaft, ohne dass das zu einem Vorteil für die Gesellschaft führe. Zusammenfassend führt er aus: „Man kann die Entscheidung für den teuren Umweg zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge nur verstehen, wenn man fragt, wer daran verdient: Die Finanzwirtschaft, die an der Umstellung beteiligten Wissenschaftler und auch viele Politiker. Die Zerstörung der gesetzlichen Rente zugunsten einer privaten Altersvorsorge ist ein heutzutage leider typischer Fall von politischer Korruption
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Publizist Diplom-Volkswirt Albrecht Müller stellt in seinem Artikel Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach dem Konzept der Riester-Rente insgesamt ein vernichtendes Urteil aus. Er kritisiert, dass die Riester-Rente aus Sicht des Allgemeinwohls betrachtet eine Verschwendung von Steuergeldern sei und begründet das damit, dass das bisherige Umlageverfahren um vieles günstiger und effizienter sowie insgesamt sozialer sei. Die Förderung der Riester-Rente subventioniere hingegen die Finanz- und Versicherungswirtschaft, ohne dass das zu einem Vorteil für die Gesellschaft führe. Zusammenfassend führt er aus: „Man kann die Entscheidung für den teuren Umweg zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge nur verstehen, wenn man fragt, wer daran verdient: Die Finanzwirtschaft, die an der Umstellung beteiligten Wissenschaftler und auch viele Politiker. Die Zerstörung der gesetzlichen Rente zugunsten einer privaten Altersvorsorge ist ein heutzutage leider typischer Fall von politischer Korruption
Regierung kann Riester-Rente kaum retten
Ministerin von der Leyen will Riester-Sparer künftig stärker an den Gewinnen beteiligen. Das wird ihre Lage nicht wirklich bessern. Denn Versicherer drehen an der Kostenschraube, degradieren staatliche Zulagen allmählich zur Farce und drücken die Rendite in den Keller.
Bundesministerin Ursula von der Leyen will Millionen Riester-Sparer in Deutschland besser stellen. So soll zum Beispiel ein neues Informationsblatt die Produkte transparenter machen und ein 150-Euro-Kostendeckel den Wechsel des Anbieters erleichtern. Wichtiger noch: Die Ministerin will Kunden stärker an den Risikogewinnen der Anbieter beteiligen - statt 75 sollen ihnen künftig 90 Prozent dieser Gewinne zustehen.
Insbesondere beim letzten Punkt wird die Ministerin auf harten Widerstand der politisch gut vernetzten Branche stoßen. Denn die Risikoüberschüsse nehmen angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen eine immer wichtigere Bedeutung ein. Nach Daten der Finanzaufsicht waren sie mit 6,46 Milliarden Euro zuletzt fast genauso hoch wie die Überschüsse aus den Kapitalanlagen der Lebensversicherer. Verbleiben davon 15 Prozent weniger in den Konzernkassen, ist das nicht unerheblich. Vor allem bei Aktiengesellschaften oder Töchtern von börsennotierten Versicherern ist der Verteilungskampf um die Gewinne zwischen den Lebensversicherten und den Eignern des Unternehmens längst im Gange.
Manche Experten meinen, ohnehin stehen die Risikoüberschüsse dem Kunden ganz zu. Schließlich stammen sie aus seinen Beiträgen und entstehen nur deshalb, weil viele Rentner das vom Versicherer mitunter biblisch hoch kalkulierte Lebensalter nicht erreichen.
Sollte sich von der Leyen mit ihren Plänen durchsetzen, könnte sich in der als latent intransparent und renditeschwach kritisierten Riester-Rente einiges zum Besseren wenden. Die Botschaft hören unabhängige Experten wohl, allein ihnen fehlt der Glaube.
Neue Kostenklauseln helfen, Gewinne zu verschieben
"An der Abzocke wird sich wohl nichts ändern", sagt Barbara Sternberger-Frey von "Öko-Test". Das hätten bereits die Reformen der vergangenen Jahre gezeigt. Werde dem "Trend zum Abkassieren" an einer Stelle ein Riegel vorgeschoben, entdeckten die Anbieter einen neuen Trick, zeigt sich die Expertin skeptisch. So habe die Branche längst eine neue Methode gefunden, um mehr vom Gesamtgewinn für sich abzuzweigen.
Zum Beispiel stellten die Allianz oder die R+V dem Kunden neuerdings Kosten auf das angesparte Guthaben (Deckungskapital) in Rechnung, beklagt Sternberger-Frey. Oft seien dies nur kleine Beträge im Jahr, die sich über die gesamte Vertragslaufzeit eingedenk des Zinseszinseffektes aber zu tausenden Euro summieren könnten. Der "Trick" an diesen neuen Kostenklauseln: Ein Teil des Zinsgewinns wird so in einen Kostengewinn umgewidmet. Vom Kostengewinn kann der Anbieter ganz legal 50 Prozent für sich behalten, vom Zinsgewinn lediglich 10 Prozent.
Ein Kunde kann die Tragweite dieser und anderer Kostenklauseln kaum einschätzen. Und das Verwirrspiel um die Rendite fressenden Kosten in der Riester-Rente geht offenbar trotz aller Kritik weiter. Kein Anbieter weise die tatsächlichen Gesamtkosten einer Police aus, schreibt "Öko-Test" in seiner jüngsten Studie. Sternberger-Frey hat dafür 168 aktuelle Riester-Angebote - 89 klassische, 79 fondsgebundene Policen - von 42 Versicherern und auch deren Garantiemodell analysiert.
"Die Kostenangaben sind eine Katastrophe", sagt die Expertin. Vielfach verteilten Versicherer einzelne Kostenbestandteile auf zig verschiedene Bezugsgrößen, so dass kein Kunde sie addieren oder nachrechnen könne. Das Ganze folge dem Prinzip: "Verschleiern, verschweigen verwirren, Kontrolle verhindern." Wohl aus gutem Grund.
Riester-Vertragskosten vereinzelt doppelt so hoch wie die Zulagen
In den verdeckt eingeholten Angeboten für einen 30-jährigen Durchschnittsverdiener zehrten die Vertragskosten in drei Viertel aller Fälle nicht nur die staatliche Förderung auf, sondern sogar ein Vielfaches davon. Nach 37 Sparjahren stehen 5689 Euro Zulagen vom Staat im Schnitt 7468 Euro Vertragskosten gegenüber, hat "Öko-Test" nachgerechnet. Bei teuren Riester-Anbietern wie der Württembergischen Leben belaufe sich der Vermögensverlust in der Ansparphase durch die Vertragskosten mit 11.950 Euro sogar auf mehr als das Doppelte der Zulagen.
Besser fällt die Kostenrechnung für eine 35-jährige alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern aus. Grundzulage und Kinderzulagen summieren sich nach 32 Sparjahren auf 10.108 Euro. Im Schnitt fressen die Vertragskosten gleichwohl 57 Prozent der Zulagen auf.
Nun drückt in diesem Jahr bereits der niedrigere Garantiezins von 1,75 Prozent empfindlich auf die garantierte Rente. Offenbar haben die Lebensversicherer die Absenkung des Zinses aber auch zum Anlass genommen, heimlich an der Kostenschraube zu drehen. Denn die garantierte Rentenrendite sinkt in diesem Jahr mit 0,77 Prozentpunkten im Schnitt deutlich stärker als es die Kürzung des Rechnungszinses um 50 Basispunkte entspricht.
Anbieter drehen heimlich an der Kostenschraube
Wenn Lebensversicherer weiter versteckt oder offen an der Kostenschraube drehen und so die Zulagen vernichten, werden viele Riester-Sparer ihre Vorsorgelücke erst recht nicht schließen können. Das Ziel der staatlichen Förderung der Riester-Rente in Deutschland wird damit ad absurdum geführt. Die in Aussicht gestellte höhere Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen dürfte daran nur wenig ändern.
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt zwar von der Leyens Pläne, hält sie jedoch für unzureichend. "Die Rentabilitätsprobleme der Riester-Rente werden damit nur ansatzweise angegangen, aber bei weitem nicht gelöst", sagt BdV-Chef Axel Kleinlein.
Und in der Tat: Wer nur auf die Rendite der garantierten Leistungen in der Riester-Rente schielt, den beschleichen automatisch starke Zweifel. Nach Berechnungen von "Öko-Test" sind für den Single bestenfalls 0,58 Prozent und für die alleinerziehende Mutter 0,91 Prozent Rentenrendite drin.
Erst wenn die Anbieter die prognostizierten Überschüsse erwirtschaften, kann der Riester-Sparer damit die Inflationsrate relativ sicher auffangen. Wird die Alleinerziehende 85 Jahre alt, wirft ihr Riester-Vertrag je nach Anbieter im Jahresschnitt zwischen 1,59 bis 3,04 Prozent Rendite ab. Die Police des durchschnittlich verdienenden Single bringt es entsprechend auf 1,74 bis 3,12 Prozent Rendite.
Aufgepasst bei fondsbasierten Riester-Renten
Sicher sind die in Aussicht gestellten Überschüsse aber nicht. In diesem Jahr sank die laufende Verzinsung des Sparanteils einer Lebensversicherungspolice um 0,4 Prozentpunkte auf 3,9 Prozent im Schnitt. Wegen des niedrigen Zinsniveaus und verschärfter Eigenkapitalregeln rechnet die Branche intern für das kommende Jahr mit einem weiteren Gewinnrückgang in ähnlicher Höhe.
Eine ganze Reihe von Unternehmen erreicht das durchschnittliche Überschussniveau aber schon länger nicht mehr. Vor allem sie prägen die Diskussion über neue, abgespeckte Garantiemodelle und verabschieden sich im Neugeschäft zusehends von der klassischen, lebenslangen Zinsgarantie. Damit verschaffen sie sich Luft bei künftig steigenden Eigenkapitalforderungen, denn Solvency II betrachtet auch lebenslange Garantien als Risiko.
Ein Weg ist dabei die fondsbasierte Rente, womit der Riester-Kunde stärker das Anlagerisiko trägt. Zwar müssen die Anbieter den Kapitalerhalt garantieren. Die Garantie gilt aber nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und wohlgemerkt nur für die unverzinste(!) Summe der Einzahlungen. Liegen die so genannten Garantie- oder Wertsicherungsfonds bei vorzeitiger Vertragskündigung oder -wechsel gerade am Boden, geht der Kunde schlimmstenfalls leer aus. Auf dieses Risiko, kritisiert "Öko-Test", weisen nur wenige Anbieter hin.
Riester-Wertsicherungsfonds decken nicht alles ab
Auch sicherten die meisten hinter Riester-Policen liegenden Sicherungsfonds lediglich 80 Prozent des Fondswertes ab. Dabei bedienten sich die Gesellschaften oft komplexer Finanzderivate, so dass der Wert der Garantie für den Laien kaum einzuschätzen ist.
Dass Garantiefonds keineswegs so garantiert sicher sind, wie die Anbieter gern behaupten, zeigt der Fall HDI-Gerling. Nach geharnischter Kritik von Kunden und Maklern tauschte der Versicherer bei seiner Riester-Rente "TwoTrust" die seit Jahren Verluste schreibenden Garantiefonds aus.
"Die Anpassungsmechanismen bei Garantiefonds sind extrem unterschiedlich", sagt Sternberger-Frey. Wann und wie genau die Versicherer eingreifen müssen, wenn mit den Fonds die Garantie abschmiert, bewegt sich offenbar auch in einer rechtlichen Grauzone.
Kann eine Fondsgesellschaft ihre Versprechen nicht halten, steht wieder die Versicherung in der Verantwortung, wo sie doch ursprünglich das Risiko des Kapitalerhalts in der Ansparphase über einen externen Fonds bewusst ausgelagert hatte. Hat auch der Versicherer Probleme, muss die brancheninterne Auffanggesellschaft "Protektor" den Kapitalerhalt stemmen und dafür gegebenenfalls einen Sonderbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Am Ende könnte die Finanzaufsicht Bafin sogar die Garantieleistung der Verträge um 5 Prozent kürzen.
Mit anderen Worten: Im schlimmsten Fall sind lediglich 95 Prozent der unverzinsten Einzahlungen garantiert. Dem klassischen Riester-Sparer gehen die Zinsen dagegen nicht verloren. Nur wissen das die wenigsten Verbraucher, und die Gesellschaften selbst tun wenig, dass sich etwas daran ändert
Bundesministerin Ursula von der Leyen will Millionen Riester-Sparer in Deutschland besser stellen. So soll zum Beispiel ein neues Informationsblatt die Produkte transparenter machen und ein 150-Euro-Kostendeckel den Wechsel des Anbieters erleichtern. Wichtiger noch: Die Ministerin will Kunden stärker an den Risikogewinnen der Anbieter beteiligen - statt 75 sollen ihnen künftig 90 Prozent dieser Gewinne zustehen.
Insbesondere beim letzten Punkt wird die Ministerin auf harten Widerstand der politisch gut vernetzten Branche stoßen. Denn die Risikoüberschüsse nehmen angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen eine immer wichtigere Bedeutung ein. Nach Daten der Finanzaufsicht waren sie mit 6,46 Milliarden Euro zuletzt fast genauso hoch wie die Überschüsse aus den Kapitalanlagen der Lebensversicherer. Verbleiben davon 15 Prozent weniger in den Konzernkassen, ist das nicht unerheblich. Vor allem bei Aktiengesellschaften oder Töchtern von börsennotierten Versicherern ist der Verteilungskampf um die Gewinne zwischen den Lebensversicherten und den Eignern des Unternehmens längst im Gange.
Manche Experten meinen, ohnehin stehen die Risikoüberschüsse dem Kunden ganz zu. Schließlich stammen sie aus seinen Beiträgen und entstehen nur deshalb, weil viele Rentner das vom Versicherer mitunter biblisch hoch kalkulierte Lebensalter nicht erreichen.
Sollte sich von der Leyen mit ihren Plänen durchsetzen, könnte sich in der als latent intransparent und renditeschwach kritisierten Riester-Rente einiges zum Besseren wenden. Die Botschaft hören unabhängige Experten wohl, allein ihnen fehlt der Glaube.
Neue Kostenklauseln helfen, Gewinne zu verschieben
"An der Abzocke wird sich wohl nichts ändern", sagt Barbara Sternberger-Frey von "Öko-Test". Das hätten bereits die Reformen der vergangenen Jahre gezeigt. Werde dem "Trend zum Abkassieren" an einer Stelle ein Riegel vorgeschoben, entdeckten die Anbieter einen neuen Trick, zeigt sich die Expertin skeptisch. So habe die Branche längst eine neue Methode gefunden, um mehr vom Gesamtgewinn für sich abzuzweigen.
Zum Beispiel stellten die Allianz oder die R+V dem Kunden neuerdings Kosten auf das angesparte Guthaben (Deckungskapital) in Rechnung, beklagt Sternberger-Frey. Oft seien dies nur kleine Beträge im Jahr, die sich über die gesamte Vertragslaufzeit eingedenk des Zinseszinseffektes aber zu tausenden Euro summieren könnten. Der "Trick" an diesen neuen Kostenklauseln: Ein Teil des Zinsgewinns wird so in einen Kostengewinn umgewidmet. Vom Kostengewinn kann der Anbieter ganz legal 50 Prozent für sich behalten, vom Zinsgewinn lediglich 10 Prozent.
Ein Kunde kann die Tragweite dieser und anderer Kostenklauseln kaum einschätzen. Und das Verwirrspiel um die Rendite fressenden Kosten in der Riester-Rente geht offenbar trotz aller Kritik weiter. Kein Anbieter weise die tatsächlichen Gesamtkosten einer Police aus, schreibt "Öko-Test" in seiner jüngsten Studie. Sternberger-Frey hat dafür 168 aktuelle Riester-Angebote - 89 klassische, 79 fondsgebundene Policen - von 42 Versicherern und auch deren Garantiemodell analysiert.
"Die Kostenangaben sind eine Katastrophe", sagt die Expertin. Vielfach verteilten Versicherer einzelne Kostenbestandteile auf zig verschiedene Bezugsgrößen, so dass kein Kunde sie addieren oder nachrechnen könne. Das Ganze folge dem Prinzip: "Verschleiern, verschweigen verwirren, Kontrolle verhindern." Wohl aus gutem Grund.
Riester-Vertragskosten vereinzelt doppelt so hoch wie die Zulagen
In den verdeckt eingeholten Angeboten für einen 30-jährigen Durchschnittsverdiener zehrten die Vertragskosten in drei Viertel aller Fälle nicht nur die staatliche Förderung auf, sondern sogar ein Vielfaches davon. Nach 37 Sparjahren stehen 5689 Euro Zulagen vom Staat im Schnitt 7468 Euro Vertragskosten gegenüber, hat "Öko-Test" nachgerechnet. Bei teuren Riester-Anbietern wie der Württembergischen Leben belaufe sich der Vermögensverlust in der Ansparphase durch die Vertragskosten mit 11.950 Euro sogar auf mehr als das Doppelte der Zulagen.
Besser fällt die Kostenrechnung für eine 35-jährige alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern aus. Grundzulage und Kinderzulagen summieren sich nach 32 Sparjahren auf 10.108 Euro. Im Schnitt fressen die Vertragskosten gleichwohl 57 Prozent der Zulagen auf.
Nun drückt in diesem Jahr bereits der niedrigere Garantiezins von 1,75 Prozent empfindlich auf die garantierte Rente. Offenbar haben die Lebensversicherer die Absenkung des Zinses aber auch zum Anlass genommen, heimlich an der Kostenschraube zu drehen. Denn die garantierte Rentenrendite sinkt in diesem Jahr mit 0,77 Prozentpunkten im Schnitt deutlich stärker als es die Kürzung des Rechnungszinses um 50 Basispunkte entspricht.
Anbieter drehen heimlich an der Kostenschraube
Wenn Lebensversicherer weiter versteckt oder offen an der Kostenschraube drehen und so die Zulagen vernichten, werden viele Riester-Sparer ihre Vorsorgelücke erst recht nicht schließen können. Das Ziel der staatlichen Förderung der Riester-Rente in Deutschland wird damit ad absurdum geführt. Die in Aussicht gestellte höhere Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen dürfte daran nur wenig ändern.
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt zwar von der Leyens Pläne, hält sie jedoch für unzureichend. "Die Rentabilitätsprobleme der Riester-Rente werden damit nur ansatzweise angegangen, aber bei weitem nicht gelöst", sagt BdV-Chef Axel Kleinlein.
Und in der Tat: Wer nur auf die Rendite der garantierten Leistungen in der Riester-Rente schielt, den beschleichen automatisch starke Zweifel. Nach Berechnungen von "Öko-Test" sind für den Single bestenfalls 0,58 Prozent und für die alleinerziehende Mutter 0,91 Prozent Rentenrendite drin.
Erst wenn die Anbieter die prognostizierten Überschüsse erwirtschaften, kann der Riester-Sparer damit die Inflationsrate relativ sicher auffangen. Wird die Alleinerziehende 85 Jahre alt, wirft ihr Riester-Vertrag je nach Anbieter im Jahresschnitt zwischen 1,59 bis 3,04 Prozent Rendite ab. Die Police des durchschnittlich verdienenden Single bringt es entsprechend auf 1,74 bis 3,12 Prozent Rendite.
Aufgepasst bei fondsbasierten Riester-Renten
Sicher sind die in Aussicht gestellten Überschüsse aber nicht. In diesem Jahr sank die laufende Verzinsung des Sparanteils einer Lebensversicherungspolice um 0,4 Prozentpunkte auf 3,9 Prozent im Schnitt. Wegen des niedrigen Zinsniveaus und verschärfter Eigenkapitalregeln rechnet die Branche intern für das kommende Jahr mit einem weiteren Gewinnrückgang in ähnlicher Höhe.
Eine ganze Reihe von Unternehmen erreicht das durchschnittliche Überschussniveau aber schon länger nicht mehr. Vor allem sie prägen die Diskussion über neue, abgespeckte Garantiemodelle und verabschieden sich im Neugeschäft zusehends von der klassischen, lebenslangen Zinsgarantie. Damit verschaffen sie sich Luft bei künftig steigenden Eigenkapitalforderungen, denn Solvency II betrachtet auch lebenslange Garantien als Risiko.
Ein Weg ist dabei die fondsbasierte Rente, womit der Riester-Kunde stärker das Anlagerisiko trägt. Zwar müssen die Anbieter den Kapitalerhalt garantieren. Die Garantie gilt aber nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und wohlgemerkt nur für die unverzinste(!) Summe der Einzahlungen. Liegen die so genannten Garantie- oder Wertsicherungsfonds bei vorzeitiger Vertragskündigung oder -wechsel gerade am Boden, geht der Kunde schlimmstenfalls leer aus. Auf dieses Risiko, kritisiert "Öko-Test", weisen nur wenige Anbieter hin.
Riester-Wertsicherungsfonds decken nicht alles ab
Auch sicherten die meisten hinter Riester-Policen liegenden Sicherungsfonds lediglich 80 Prozent des Fondswertes ab. Dabei bedienten sich die Gesellschaften oft komplexer Finanzderivate, so dass der Wert der Garantie für den Laien kaum einzuschätzen ist.
Dass Garantiefonds keineswegs so garantiert sicher sind, wie die Anbieter gern behaupten, zeigt der Fall HDI-Gerling. Nach geharnischter Kritik von Kunden und Maklern tauschte der Versicherer bei seiner Riester-Rente "TwoTrust" die seit Jahren Verluste schreibenden Garantiefonds aus.
"Die Anpassungsmechanismen bei Garantiefonds sind extrem unterschiedlich", sagt Sternberger-Frey. Wann und wie genau die Versicherer eingreifen müssen, wenn mit den Fonds die Garantie abschmiert, bewegt sich offenbar auch in einer rechtlichen Grauzone.
Kann eine Fondsgesellschaft ihre Versprechen nicht halten, steht wieder die Versicherung in der Verantwortung, wo sie doch ursprünglich das Risiko des Kapitalerhalts in der Ansparphase über einen externen Fonds bewusst ausgelagert hatte. Hat auch der Versicherer Probleme, muss die brancheninterne Auffanggesellschaft "Protektor" den Kapitalerhalt stemmen und dafür gegebenenfalls einen Sonderbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Am Ende könnte die Finanzaufsicht Bafin sogar die Garantieleistung der Verträge um 5 Prozent kürzen.
Mit anderen Worten: Im schlimmsten Fall sind lediglich 95 Prozent der unverzinsten Einzahlungen garantiert. Dem klassischen Riester-Sparer gehen die Zinsen dagegen nicht verloren. Nur wissen das die wenigsten Verbraucher, und die Gesellschaften selbst tun wenig, dass sich etwas daran ändert

- 1
- 2


