8,15 % Zins - EECH AG, Hamburg
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Zitat
EECH GROUP AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / EECH GROUP
AG übernimmt ca. 700 Megawatt Projektpipeline in Italien
Die EECH GROUP AG (ISIN DE 000 6852809) hat mit sofortiger Wirkung
die Kommanditanteile an der EECH Windkraft Italien Projektentwicklung
GmbH & Co. KG und die GmbH-Anteile an der Komplementär-GmbH, der ERD
European Renewables Development GmbH übernommen.
Zu dem Portfolio gehören Projektentwicklungen in unterschiedlichen
Entwicklungsstadien mit ein er Pipeline von ca. 700 Megawatt. Die
EECH Windkraft Italien Projektentwicklung GmbH & Co. KG ist mit einer
Inhaberteilschuldverschreibung als Anschubfinanzierung belastet.
Aktuell wird mit Investoren über eine Beteiligung an der
Projektentwicklungsgesellschaft verhandelt. Neuer Geschäftsführer der
Gesellschaft ist Uwe Riek, Vorstand der EECH GROUP AG.
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
EECH AG 30Tagesfrist bei der Anleihe „Frankreich“ abgelaufen
EECH bittet Anleger um Stundung ihrer Ansprüche. Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen begründet sofortiges Kündigungsrecht der Anleger.
München/Berlin, 25.03.2008
Mit Schreiben der EECH Energy Consult Holding AG, vom 19.03.2008 teilte die EECH den ohnehin schon stark verunsicherten Anlegern der Anleihe „Invest France“ mit, dass sich die bereits am 20.02.2008 fällige Zinszahlung weiter verzögern werde. Grund für die Verzögerung seien u.a. „die negative Medienberichterstattung und imageschädigende Anschuldigungen vermeintlicher Anlegerschützer“, so die EECH AG.
Mit Schreiben vom 19.Februar 2008 versicherte die EECH ihren Anlegern noch die Zinszahlung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kulanzfrist von 30 Tagen. „Nachdem diese Frist nun abgelaufen ist, können grundsätzlich alle Anleger der Anleihe „Frankreich“, die ihre Zinsen bis heute nicht erhalten haben, vorzeitig kündigen und die Rückzahlung des Nennbetrags fordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte (www.cllb.de) in München, die bereits mehr als 560 Anleger der EECH AG vertritt.
Die EECH bittet ihre Anleger, die nun seit über 30 Tagen fälligen Zinszahlungen zunächst zu stunden und keine Kündigungen zu erklären.
Anleger sollten sich gut überlegen, ob Sie dieser Bitte der EECH nachkommen möchten.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Cocron, sollten die Anleger der EECH als Gegenleistung für die Stundung der Ansprüche entsprechende Sicherheiten einfordern. Sollte die EECH AG nicht in der Lage sein, werthaltige Sicherheiten zu stellen, könnten ggf. auch die Vorstände der EECH AG persönliche Bürgschaftserklärungen für die Anleger abgeben. Dies hätte zur Folge, dass die jeweils bürgenden Vorstände zusätzlich zur EECH AG mit ihrem Privatvermögen für die Zahlungsverbindlichkeiten haften. Ob die EECH AG oder ihre Vorstände bereit sind, entsprechende Sicherheiten zu stellen, bleibt abzuwarten.
Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrere Anerkenntnisurteile gegen die EECH erstreiten. Die EECH AG hatte die Ansprüche der Anleger vor Gericht als begründet akzeptiert. Die Urteile sind damit rechtskräftig und können seitens der EECH AG nicht mehr angegriffen werden.
Trotz dieser rechtskräftigen Anerkenntnisse ist bislang in keinem dieser Verfahren eine Zahlung erfolgt. Eine Erklärung für die Nichtzahlung dieser unstreitig geschuldeten Urteilsbeträge liegt bislang nicht vor. Die EECH AG zwingt daher auch diese Anleger, weitere kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage der EECH in ihrem Schreiben vom 19.03.2008 fraglich, wonach diese ihren Verbindlichkeiten „selbstverständlich“ nachkommen will.
München/Berlin, 25.03.2008
Mit Schreiben der EECH Energy Consult Holding AG, vom 19.03.2008 teilte die EECH den ohnehin schon stark verunsicherten Anlegern der Anleihe „Invest France“ mit, dass sich die bereits am 20.02.2008 fällige Zinszahlung weiter verzögern werde. Grund für die Verzögerung seien u.a. „die negative Medienberichterstattung und imageschädigende Anschuldigungen vermeintlicher Anlegerschützer“, so die EECH AG.
Mit Schreiben vom 19.Februar 2008 versicherte die EECH ihren Anlegern noch die Zinszahlung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kulanzfrist von 30 Tagen. „Nachdem diese Frist nun abgelaufen ist, können grundsätzlich alle Anleger der Anleihe „Frankreich“, die ihre Zinsen bis heute nicht erhalten haben, vorzeitig kündigen und die Rückzahlung des Nennbetrags fordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte (www.cllb.de) in München, die bereits mehr als 560 Anleger der EECH AG vertritt.
Die EECH bittet ihre Anleger, die nun seit über 30 Tagen fälligen Zinszahlungen zunächst zu stunden und keine Kündigungen zu erklären.
Anleger sollten sich gut überlegen, ob Sie dieser Bitte der EECH nachkommen möchten.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Cocron, sollten die Anleger der EECH als Gegenleistung für die Stundung der Ansprüche entsprechende Sicherheiten einfordern. Sollte die EECH AG nicht in der Lage sein, werthaltige Sicherheiten zu stellen, könnten ggf. auch die Vorstände der EECH AG persönliche Bürgschaftserklärungen für die Anleger abgeben. Dies hätte zur Folge, dass die jeweils bürgenden Vorstände zusätzlich zur EECH AG mit ihrem Privatvermögen für die Zahlungsverbindlichkeiten haften. Ob die EECH AG oder ihre Vorstände bereit sind, entsprechende Sicherheiten zu stellen, bleibt abzuwarten.
Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrere Anerkenntnisurteile gegen die EECH erstreiten. Die EECH AG hatte die Ansprüche der Anleger vor Gericht als begründet akzeptiert. Die Urteile sind damit rechtskräftig und können seitens der EECH AG nicht mehr angegriffen werden.
Trotz dieser rechtskräftigen Anerkenntnisse ist bislang in keinem dieser Verfahren eine Zahlung erfolgt. Eine Erklärung für die Nichtzahlung dieser unstreitig geschuldeten Urteilsbeträge liegt bislang nicht vor. Die EECH AG zwingt daher auch diese Anleger, weitere kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage der EECH in ihrem Schreiben vom 19.03.2008 fraglich, wonach diese ihren Verbindlichkeiten „selbstverständlich“ nachkommen will.
EECH AG – Insolvenzantrag beim AG Hamburg
Anleger der „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ fürchten um ihr Geld -
München/Berlin, 27.03.2008
Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt.
Seitens des Insolvenzgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Durch das Insolvenzgericht wurde verfügt, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt werden. Dies bedeutet, dass Anleger, die bereits ein Urteil gegen die EECH AG erstritten haben, keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mehr einleiten lassen können. Die laufenden Klageverfahren werden voraussichtlich unterbrochen.
Das Insolvenzverfahren ist für viele Anleger ein Schock, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte (www.cllb.de), die bereits mehr als 600 Anleger der EECH AG vertritt und bereits mehr als 150 Urteile gegen die EECH AG erstritten hat. Die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, wonach den Anlegern der EECH AG sofortige Rückzahlungsansprüche zustehen, wurde zuletzt auch vom zuständigen Oberlandesgericht Hamburg bestätigt. (Az.: 14 U 245/07). Die Insolvenz kommt umso überraschender, als die EECH noch mit Schreiben vom 19.03.2008 ihre Anleger darüber informierte, dass die EECH ihren Verbindlichkeiten nachkommen möchte, sofern die Anleger die ihnen zustehenden Zinsforderungen zunächst stunden würden. Wörtlich führte die EECH AG in Ihrem Schreiben vom 19.03.2008 aus:
„Allerdings sind wir zuversichtlich, dass die Bedienung sämtlicher Verpflichtungen (..) möglich sein wird.“
Aufgrund der Insolvenz können und müssen sämtliche Anleger der "Anleihe Solar" und der "Anleihe Frankreich" nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach Informationen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind mehr als 10.000 Anleger von der Insolvenz betroffen. Die Gesamtforderung sämtlicher Gläubiger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als € 60.000.000,00 belaufen.
Der Insolvenzverwalter wird nun die noch vorhandenen Vermögenswerte der EECH Energy Consult Holding AG erfassen und prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet, oder mangels Masse eingestellt wird. Sofern Vermögenswerte festgestellt werden, wird der Insolvenzverwalter diese nach Abschluss des Verfahrens unter den Gläubigern der EECH Energy Consult Holding AG verteilen.
Ob die Anleger seitens des Insolvenzverwalters Zahlungen erwarten können, ist jedoch völlig offen und kann derzeit mangels Informationen über die vorhandenen Vermögenswerte auf Seiten der EECH AG nicht eingeschätzt werden.
Anleger sollten beachten, dass ihre Ansprüche vom Insolvenzverwalter nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese rechtzeitig angemeldet werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Es wurde zudem in Kooperation mit der Kanzlei Dres. Rhode und Späth aus Berlin auf www.arge-eech-ag.de eine eigene Webseite mit aktuellen Informationen eingerichtet.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG aber auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht , wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung für die Verantwortlichen von vornherein in Betracht gekommen, wenn nicht sogar von Anfang an geplant war. Die Ansprüche werden derzeit nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs geprüft.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg bereits umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, sehen wir darin zusätzliche Argumente für Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH betreut.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anleger sollten diese Haftungsansprüche unbedingt prüfen lassen.
München/Berlin, 27.03.2008
Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt.
Seitens des Insolvenzgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Durch das Insolvenzgericht wurde verfügt, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt werden. Dies bedeutet, dass Anleger, die bereits ein Urteil gegen die EECH AG erstritten haben, keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mehr einleiten lassen können. Die laufenden Klageverfahren werden voraussichtlich unterbrochen.
Das Insolvenzverfahren ist für viele Anleger ein Schock, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte (www.cllb.de), die bereits mehr als 600 Anleger der EECH AG vertritt und bereits mehr als 150 Urteile gegen die EECH AG erstritten hat. Die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, wonach den Anlegern der EECH AG sofortige Rückzahlungsansprüche zustehen, wurde zuletzt auch vom zuständigen Oberlandesgericht Hamburg bestätigt. (Az.: 14 U 245/07). Die Insolvenz kommt umso überraschender, als die EECH noch mit Schreiben vom 19.03.2008 ihre Anleger darüber informierte, dass die EECH ihren Verbindlichkeiten nachkommen möchte, sofern die Anleger die ihnen zustehenden Zinsforderungen zunächst stunden würden. Wörtlich führte die EECH AG in Ihrem Schreiben vom 19.03.2008 aus:
„Allerdings sind wir zuversichtlich, dass die Bedienung sämtlicher Verpflichtungen (..) möglich sein wird.“
Aufgrund der Insolvenz können und müssen sämtliche Anleger der "Anleihe Solar" und der "Anleihe Frankreich" nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach Informationen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind mehr als 10.000 Anleger von der Insolvenz betroffen. Die Gesamtforderung sämtlicher Gläubiger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als € 60.000.000,00 belaufen.
Der Insolvenzverwalter wird nun die noch vorhandenen Vermögenswerte der EECH Energy Consult Holding AG erfassen und prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet, oder mangels Masse eingestellt wird. Sofern Vermögenswerte festgestellt werden, wird der Insolvenzverwalter diese nach Abschluss des Verfahrens unter den Gläubigern der EECH Energy Consult Holding AG verteilen.
Ob die Anleger seitens des Insolvenzverwalters Zahlungen erwarten können, ist jedoch völlig offen und kann derzeit mangels Informationen über die vorhandenen Vermögenswerte auf Seiten der EECH AG nicht eingeschätzt werden.
Anleger sollten beachten, dass ihre Ansprüche vom Insolvenzverwalter nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese rechtzeitig angemeldet werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Es wurde zudem in Kooperation mit der Kanzlei Dres. Rhode und Späth aus Berlin auf www.arge-eech-ag.de eine eigene Webseite mit aktuellen Informationen eingerichtet.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG aber auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht , wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung für die Verantwortlichen von vornherein in Betracht gekommen, wenn nicht sogar von Anfang an geplant war. Die Ansprüche werden derzeit nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs geprüft.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg bereits umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, sehen wir darin zusätzliche Argumente für Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH betreut.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anleger sollten diese Haftungsansprüche unbedingt prüfen lassen.
Die EECH Windkraft Italien Projektentwicklung GmbH & Co. KG hat einen Insolvenzantrag gestellt
Zitat
Nach Aussagen des Insolvenzverwalters Burckhardt Reimer aus Hamburg gestalte sich die Ermittlung der Werte der EECH „außerordentlich schwierig“. Die voraussichtlich über 10.000 geschädigten Anleger sollten deshalb mit ihrer Forderungsanmeldung noch warten, als Termin nannte er voraussichtlich bei Ende Juni. Reimer will dann die Anleger anschreiben.
EECH KG – CLLB Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil in Sac
AG Hamburg verurteilt EECH KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und zur Übernahme der Verfahrenskosten
München/Hamburg, 14.04.2008 – Das Amtsgericht Hamburg hat heute zum ersten Mal auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. (Az.: 6 C 66/0
Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich auch die EECH KG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, mussten für zahlreiche Anleger Zahlungsklagen beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht werden. Derzeit sind noch diverse weitere Klageverfahren gegen die EECH KG vor dem LG Hamburg anhängig.
Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.
Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.
München/Hamburg, 14.04.2008 – Das Amtsgericht Hamburg hat heute zum ersten Mal auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. (Az.: 6 C 66/0

Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich auch die EECH KG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, mussten für zahlreiche Anleger Zahlungsklagen beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht werden. Derzeit sind noch diverse weitere Klageverfahren gegen die EECH KG vor dem LG Hamburg anhängig.
Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.
Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.
Zitat
Nach dem Insolvenzantrag der European Energy Consult Holding AG (EECH AG), deren Insolvenzverfahren seit Ende März 2007 beim Insolvenzgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt wird, hat am 17.04.08 nun auch die EECH Group AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Hamburg gestellt.
Durch die Insolvenzen droht vermutlich über 10.000 Anlegern, die bei den Unternehmen in Inhaberteilschuldverschreibungen der „Anleihe Solar“, der „Anleihe Frankreich“ und der „Art Invest“ mit versprochener jährlicher Rendite bis zu 8,25 % investiert hatten, der Totalverlust, der Gesamtschaden bei den Unternehmen dürfte sich auf ca. 60.000 bis 100.000 Mio. € belaufen.
Anleger der Anleihe „Art Invest“ waren seit einiger Zeit mit ihren Zinszahlungen vertröstet worden, die von Seiten der EECH Group AG mit „Restrukturierungsmaßnahmen“ begründet wurden. RA Walter Späth „überzeugt diese Argumentation nicht, es besteht vielmehr der konkrete Verdacht von Karusselgeschäften und der Verdacht eines Schneeballsystems, indem alte Anleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt worden sein könnten.“ Ein Fall von Kapitalanlagebetrug kann somit nicht ausgeschlossen werden.
Anleger werden in einiger Zeit vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. BSZ® - RA Istvan Cocron von der Kanzlei CLLB, der bereits vor der Insolvenz über 100 Urteile vor dem Landgericht Hamburg gegen die EECH AG erstritten hatte, rät Anlegern dazu, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. „Es ist zumindestens nicht ausgeschlossen, dass im Insolvenzverfahren noch Gelder zurückgeführt werden können.“ Der BSZ® e.V. wird demnächst auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, vor allem gegenüber dem Vorstand, den Aufsichtsräten und den Wirtschaftsprüfern.
Pressemitteilung der BSZ®
Ayuvera
inaktiv
Insolvenzverfahren EECH AG, Hamburg
Hallo Forumsgemeinde und Geschädigte,
seit dem Insolvenzverfahren sind mittlerweile bereits fast 2 Jahre vergangen.In der Gläubigerversammlung wurde eine Quote von ca. 15% in Aussicht gestellt, die in Abschlagszahlungen geleistet werden sollte.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob und in welcher Höhe es solche Teilzahlungen bereits gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ayuvera
seit dem Insolvenzverfahren sind mittlerweile bereits fast 2 Jahre vergangen.In der Gläubigerversammlung wurde eine Quote von ca. 15% in Aussicht gestellt, die in Abschlagszahlungen geleistet werden sollte.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob und in welcher Höhe es solche Teilzahlungen bereits gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ayuvera
Prozessauftakt
Er sah sich als Pionier der hiesigen Kunsthändlerszene, wollte Kunst und Kommerz auf neue Art verbinden. Für 25 Millionen Euro kaufte Tarik Ersin Yoleri Werke von Hochkarätern wie Georg Baselitz, A.R. Penck und Markus Lüpertz und finanzierte sie mit der ersten deutschen Kunstanleihe in Deutschland. Doch der Traum vom großen Geschäft mit der großen Kunst platzte schließlich jäh.
Ab kommenden Mittwoch findet sich der umtriebige Kunst-Dealer Yoleri auf der Anklagebank des Hamburger Landgerichts wieder. Der Vorwurf gegen den ehemaligen Vorstandschef des börsennotierten Emissionshauses EECH Group AG mit Sitz in der Hansestadt lautet auf schweren Betrug. Die vermutete Schadenshöhe liegt bei bis zu 65 Millionen Euro, die Höchststrafe für schweren Betrug bei zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 53-Jährigen und einem Mitvorstand (50) zur Last, zwischen 2004 und 2006 Tausende Anleger mit Anleihen für Windenergie- und Solar-Geschäfte um ihr Geld gebracht und dieses in den klammen Kunstfonds umgeleitet zu haben. Yolerin und seine Mitstreiter haben laut Anklage für die Anleihe "Zukunftsmarkt Solarenergie" bei 5400 Anlegern 50 Millionen Euro eingesammelt haben. Das Geld steckten sie aber keineswegs in Solarprojekte, sondern speisten damit unter anderem den unterfinanzierten Geschäftsbereich "Kunst".
Nach derselben Masche sollen Yoleri und B. später auch die Anleihe "Zukunftsmarkt Windkraft Italien" mit ebenso falschen Versprechungen platziert haben. 1700 Anleger bissen bei den Schuldverschreibungen an, zahlten 15 Millionen Euro. Für beide Anlagen erfolgte niemals Rückzahlungen. Die EECH Group AG meldete 2008 Insolvenz an.
Für seine Kunstanleihe "Art Invest 2006" hatte Yoleri 2006 Anlegern eine satte Rendite von bis zu 8,85 Prozent versprochen - zahlbar aus der erhofften Wertsteigerung der aufgekauften Werke.
* wedel-schulauer-tageblatt.de
Ab kommenden Mittwoch findet sich der umtriebige Kunst-Dealer Yoleri auf der Anklagebank des Hamburger Landgerichts wieder. Der Vorwurf gegen den ehemaligen Vorstandschef des börsennotierten Emissionshauses EECH Group AG mit Sitz in der Hansestadt lautet auf schweren Betrug. Die vermutete Schadenshöhe liegt bei bis zu 65 Millionen Euro, die Höchststrafe für schweren Betrug bei zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 53-Jährigen und einem Mitvorstand (50) zur Last, zwischen 2004 und 2006 Tausende Anleger mit Anleihen für Windenergie- und Solar-Geschäfte um ihr Geld gebracht und dieses in den klammen Kunstfonds umgeleitet zu haben. Yolerin und seine Mitstreiter haben laut Anklage für die Anleihe "Zukunftsmarkt Solarenergie" bei 5400 Anlegern 50 Millionen Euro eingesammelt haben. Das Geld steckten sie aber keineswegs in Solarprojekte, sondern speisten damit unter anderem den unterfinanzierten Geschäftsbereich "Kunst".
Nach derselben Masche sollen Yoleri und B. später auch die Anleihe "Zukunftsmarkt Windkraft Italien" mit ebenso falschen Versprechungen platziert haben. 1700 Anleger bissen bei den Schuldverschreibungen an, zahlten 15 Millionen Euro. Für beide Anlagen erfolgte niemals Rückzahlungen. Die EECH Group AG meldete 2008 Insolvenz an.
Für seine Kunstanleihe "Art Invest 2006" hatte Yoleri 2006 Anlegern eine satte Rendite von bis zu 8,85 Prozent versprochen - zahlbar aus der erhofften Wertsteigerung der aufgekauften Werke.
* wedel-schulauer-tageblatt.de
Zitat
GoMoPa-Exclusiv-Meldung - EECH Group AG: Vorstände wegen Betruges vor Gericht
Unter Galeristen genoss Tarik Y., einst Vorstandsvorsitzender der börsennotierten EECH-Gruppe, zeitweise den Ruf eines kunstverrückten Lebemanns. Der joviale Mann mit der Fönfrisur agierte so, wie man es sich von einem risikofreudigen Mäzen mit dicker Brieftasche erhoffte: Er kaufte, kaufte, kaufte. Pop-Art von Robert Rauschenberg und Tom Wesselmann, Bilder von Georg Baselitz und Zeichnungen von Markus Lüpertz.
In Windeseile hatte der Geschäftsmann - angeblich zum Preis von 25 Millionen Euro - eine formidable Kunstsammlung zusammengetragen, die offenbar als Basis für ein ganz neues Kapitalanlagemodell dienen sollte. Unter dem Namen "Art Invest" brachte die EECH-Gruppe mit Firmensitz an den Alsterterrassen 2006 die erste deutsche Kunstanleihe auf den Markt. Durch die Wertsteigerung der Kunstwerke, so der Plan, sollten Anleger pro Jahr Renditen von bis zu 8,85 Prozent einheimsen.
Das Problem: Gemeinsam mit seinem Kompagnon Michael B. soll Tarik Y. das Kapital Tausender Kleinanleger für den Erwerb der Kunstwerke zweckentfremdet haben. Als die EECH-Gruppe 2008 in die Insolvenz rasselte, war auch ihr Geld futsch - aus 7100 Anlegern wurden 7100 Gläubiger.
Das Finanzfiasko hat nun ein strafrechtliches Nachspiel für die Strippenzieher: Tarik Y., 53, und der ehemalige Vorstand Unternehmensentwicklung, Michael B., 50, sind seit gestern vor dem Landgericht wegen schweren Anlagebetrugs angeklagt. Es geht um zwei "faule Anleihen", die sie herausgegeben haben sollen, und um einen Gesamtschaden in Höhe von 65 Millionen Euro. Gemeinsam sollen sie, so die Anklage, einen "Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt haben".
Es ist kaum zu sagen, wie es an diesem ersten Verhandlungstag in Michael B. und Tarik Y. aussieht. Sie sitzen da, recht steif in ihren feinen Anzügen, die Augen geradeaus. Sie haben schon eine ganze Reihe zivilrechtlicher Verfahren hinter sich, in denen es vor allem um die Sicherung von Schadenersatzansprüchen der Gläubiger ging. Doch nun droht ihnen Gefängnis. Bis zu zehn Jahre sieht der Gesetzgeber für schweren Betrug vor. Möglicherweise werden sich die beiden Geschäftsleute beim nächsten Termin (13. Juni) zur Sache äußern.
Offenbar wurden Anleger vor allem auch mit üppigen Zinsen für Kapitalanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien geködert. Die EECH-Gruppe versprach, den vereinnahmten Erlös in aussichtsreiche Solarenergie- und Windkraftprojekte zu investieren - doch tatsächlich kam dort laut Staatsanwaltschaft nur ein Bruchteil der Summe an. So sammelte die EECH-Gruppe 2004 nach Emission ihrer "Anleihe Solar" rund 50 Millionen Euro ein, doch nur rund drei Millionen Euro flossen tatsächlich in die beworbenen Solarenergieprojekte. Den Großteil der Summe sollen Tarik Y. und Michael B. aber "zweckwidrig" verwendet haben.
So sollen sie laut Staatsanwaltschaft ohne Wissen der Käufer mit dem Geld konzerneigene Schulden ausgeglichen und fällige Zinsen anderer Anleihen gezahlt haben. Besonderer Zuwendung bedurfte offenbar auch der Geschäftsbereich Kunst. Allein für den Erwerb von Kunstgegenständen sollen 17 Millionen Euro abgezweigt worden sein - das Geld der Anleger landete also genau dort, wo es nicht hingehörte.
Noch im selben Jahr brachte die EECH-Gruppe die "Euro Anleihe Zukunftsmarkt Windkraft Italien" auf den Markt. Erneut sollen die Angeklagten die Anleger laut Staatsanwaltschaft getäuscht haben - indem sie ihnen für mehrere Unternehmensbeteiligungen einen deutlich höheren Anschaffungswert vorgaukelten. 1786 (Klein-)Anleger erwarben darauf Schuldverschreibungen im Wert von 15 Millionen Euro.
Die mutmaßlich illegale Jonglage mit dem Anlagekapital diente nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nur der Sanierung des schwächelnden Konzerns, sondern mehrte auch das Vermögen der beiden Angeklagten. "Beide erlangten so erhebliche Vorteile", sagt die Staatsanwältin. Von 2004 bis 2006 soll sich Tarik Y. durch die faulen Kapitalanlagen rund zwei Millionen Euro an Gehalt und Tantiemen in die eigene Tasche gesteckt haben. Für Michael B. weist die Anklage einen Vermögensvorteil von rund 210 000 Euro aus.
Die geprellten Anleger kämpfen noch immer um ihr Geld. Dabei war die EECH-Gruppe auf dem grauen Kapitalmarkt bekannt, stand schon seit 2005 auf dem Index brancheninterner Informationsdienste. 2007, also bevor der Konzern pleiteging, erwirkten nach Urteilen des Hamburger Landgerichts etliche Anleger vorläufig vollstreckbare Titel über 1,5 Millionen Euro - doch kaum jemand erhielt auch nur einen Cent zurück. "Viele Kleinanleger haben geglaubt, dass sie ihr Geld voll zurückerhalten", sagt Anwalt Matthias Gröpper, der viele EECH-Gläubiger vertritt. Sie haben sich offenbar getäuscht
Kunstwerke statt erneuerbarer Energien
Vor dem Hamburger Landgericht wird aktuell ein Strafprozess gegen zwei Ex-Vorstände der EECH European Energy Consult Holding aus Hamburg geführt. Die Beschuldigten boten vor einigen Jahren Anleihen zu erneuerbaren Energien und Kunst an. Den Anlegern wurde suggeriert, in erneuerbare Energien zu investieren.
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg sollen allerdings nur 3,35 Mio. Euro in Solarprojekte investiert worden sein und der weitaus größere Teil in den Erwerb von Kunstwerken geflossen sein. Im Jahr 2005 sollen für um die 25 Mio. Euro Kunstwerke angekauft und an die Tochter Art Estate AG für 37,9 Mio. Euro weiterverkauft worden sein.
Die Gesellschaft EECH meinte, gegenüber den Investoren nicht verpflichtet zu sein, das Kapital in bestimmte Geschäftsfelder zu investieren. Das sahen bereits einige Zivilgerichte anders und sprachen den klagenden Anlegern ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu.
Bisher kam es zu keiner Rückzahlung. 2008 meldete die Firma Insolvenz an.
* Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg sollen allerdings nur 3,35 Mio. Euro in Solarprojekte investiert worden sein und der weitaus größere Teil in den Erwerb von Kunstwerken geflossen sein. Im Jahr 2005 sollen für um die 25 Mio. Euro Kunstwerke angekauft und an die Tochter Art Estate AG für 37,9 Mio. Euro weiterverkauft worden sein.
Die Gesellschaft EECH meinte, gegenüber den Investoren nicht verpflichtet zu sein, das Kapital in bestimmte Geschäftsfelder zu investieren. Das sahen bereits einige Zivilgerichte anders und sprachen den klagenden Anlegern ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu.
Bisher kam es zu keiner Rückzahlung. 2008 meldete die Firma Insolvenz an.
* Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Grüne Geldanlage in erneuerbare Energie .. European Energy Consult Holding AG (EECH)
Mit den Geschäftsräumen in der Villa am Alsterufer 36 in Hamburg erweckte das Unternehmen den Anschein hanseatischer Gediegenheit. Die "Euro Anleihe Solar" versprach 8,25 Prozent Zinsen. Michael Riedl, von Beruf Hausmeister, wurde durch Anzeigen darauf aufmerksam und rief beim EECH-Callcenter in Hamburg an. Der Münchener investierte 10.000 Euro.
Er war damit in guter Gesellschaft. Die Anleihe spülte EECH-Chef Tarik Y. (54) im Jahr 2005 rund 50 Millionen Euro in die Firmenkassen. Leider stellte sich schnell heraus, dass wegen der stark gestiegenen Preise für Solarmodule auf diesem Gebiet keine profitablen Investitionen möglich waren. Der Unternehmer hatte praktischerweise von den Anwälten in den Anleiheprospekt schreiben lassen, dass das Geld als Betriebskapital gelten solle und auch zum Ausbau des Unternehmens dienen könne.
Auf diese Angaben beruft sich Y.s Pflichtverteidigerin vor dem Hamburger Landgericht. Der ehemalige EECH-Chef kann sich keinen teuren Anwalt leisten, er hat eine Privatinsolvenz hinter sich. Ihm wird schwerer Betrug vorgeworfen. Denn einige Millionen aus der Anleihe mit dem Wort Solar im Namen hat er in Kunst investiert.
Unter den Werken, die Y. zum Teil auch für eine Kunstanleihe und einen Kunstfonds erwarb, sind Werke von Gerhard Richter, Georg Baselitz und Robert Rauschenberg. Rund zwei Millionen Euro an Gehalt und Tantiemen aus dem Anleihegeld soll Y. persönlich erhalten haben, so die Anklage.
Die Posse zeigt, wie ähnlich sich Opfer und Täter in ihren Wünschen sind. Der Hausmeister aus München wollte mit seinem Geld bei einem smarten Solarunternehmen hohe Zinsen verdienen. Der in Istanbul geborene Maschinenbauingenieur Y. genoss es, eine Firma in bester Alsterlage zu führen und von Galeristen umschwärmt zu sein.
Beschuldigte bei Betrugsverfahren stammen oft aus wenig privilegierten Bevölkerungsgruppen, weiß Wirtschaftsprofessor Klaffke. Der Wunsch nach sozialem Aufstieg und Respekt ist bei ihnen oft ebenso groß wie die Geldsucht. Manchmal gehen Gier und Geltungsdrang eine gefährliche Verbindung ein ..
* Auszug MM
Mit den Geschäftsräumen in der Villa am Alsterufer 36 in Hamburg erweckte das Unternehmen den Anschein hanseatischer Gediegenheit. Die "Euro Anleihe Solar" versprach 8,25 Prozent Zinsen. Michael Riedl, von Beruf Hausmeister, wurde durch Anzeigen darauf aufmerksam und rief beim EECH-Callcenter in Hamburg an. Der Münchener investierte 10.000 Euro.
Er war damit in guter Gesellschaft. Die Anleihe spülte EECH-Chef Tarik Y. (54) im Jahr 2005 rund 50 Millionen Euro in die Firmenkassen. Leider stellte sich schnell heraus, dass wegen der stark gestiegenen Preise für Solarmodule auf diesem Gebiet keine profitablen Investitionen möglich waren. Der Unternehmer hatte praktischerweise von den Anwälten in den Anleiheprospekt schreiben lassen, dass das Geld als Betriebskapital gelten solle und auch zum Ausbau des Unternehmens dienen könne.
Auf diese Angaben beruft sich Y.s Pflichtverteidigerin vor dem Hamburger Landgericht. Der ehemalige EECH-Chef kann sich keinen teuren Anwalt leisten, er hat eine Privatinsolvenz hinter sich. Ihm wird schwerer Betrug vorgeworfen. Denn einige Millionen aus der Anleihe mit dem Wort Solar im Namen hat er in Kunst investiert.
Unter den Werken, die Y. zum Teil auch für eine Kunstanleihe und einen Kunstfonds erwarb, sind Werke von Gerhard Richter, Georg Baselitz und Robert Rauschenberg. Rund zwei Millionen Euro an Gehalt und Tantiemen aus dem Anleihegeld soll Y. persönlich erhalten haben, so die Anklage.
Die Posse zeigt, wie ähnlich sich Opfer und Täter in ihren Wünschen sind. Der Hausmeister aus München wollte mit seinem Geld bei einem smarten Solarunternehmen hohe Zinsen verdienen. Der in Istanbul geborene Maschinenbauingenieur Y. genoss es, eine Firma in bester Alsterlage zu führen und von Galeristen umschwärmt zu sein.
Beschuldigte bei Betrugsverfahren stammen oft aus wenig privilegierten Bevölkerungsgruppen, weiß Wirtschaftsprofessor Klaffke. Der Wunsch nach sozialem Aufstieg und Respekt ist bei ihnen oft ebenso groß wie die Geldsucht. Manchmal gehen Gier und Geltungsdrang eine gefährliche Verbindung ein ..
* Auszug MM
Statt in Sonnenenergie legte der aus Istanbul stammende Investmentmanager Tarik Ersin Y., 53, das Geld seiner Kunden in Kunstobjekten an. Doch das Konzept, mit der Kunst schnelles Geld zu verdienen, ging nicht auf.
Mehr als 4000 Anleger fühlten sich von ihm betrogen. Auch das Hamburger Landgericht, das seit Mai vergangenen Jahres gegen Tarik Ersin Y. verhandelte, ging von einem schweren Betrug aus.
Am Dienstag wurde der ehemalige Chef der EECH-Group AG, einer Firma, die in Hamburg in einer vornehmen Alster-Villa residierte, zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sein ehemaliger Geschäftsführer Michael B., 50, kam mit einer Haftstrafe von zwei Jahren davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mehr als 4000 Anleger fühlten sich von ihm betrogen. Auch das Hamburger Landgericht, das seit Mai vergangenen Jahres gegen Tarik Ersin Y. verhandelte, ging von einem schweren Betrug aus.
Am Dienstag wurde der ehemalige Chef der EECH-Group AG, einer Firma, die in Hamburg in einer vornehmen Alster-Villa residierte, zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sein ehemaliger Geschäftsführer Michael B., 50, kam mit einer Haftstrafe von zwei Jahren davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.




