BFI Bank - Dresden - Würzburg
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BFI Bank - Dresden - Würzburg
Ganz sicher kann und ist es nicht zu vemeiden, das es auch kritische Berichte oder ähnliches gibt.
Ein Beispiel - BFI Bank - sehen Sie hier: ( Schnee von gestern?)
( * Quelle: http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID45/255.html )
Unter - http://www.anlegerschutz-check.de/as_bfi.htm findet sich folgendes:
Übrigens: Dieses Institut gehört nicht der deutschen, sondern der niederländischen Einlagensicherung an. Das bedeutet: Pro Person sind 20.000 EUR gesichert.
Wichtig: BFI Bank - Dresden - Würzburg - Luxembourg
Nützliche Kommentare sind willkommen.
Ein Beispiel - BFI Bank - sehen Sie hier: ( Schnee von gestern?)
Zitat
BFI BANK AG - NEUE TOCHTER ALS GELD-VERSCHIEBEBAHNHOF?
Die 1995 laut einer Selbstdarstellung als "erste Privatbank in Sachsen nach 1945" gegründete BFI Bank AG mit Sitz in Dresden und Zweigstellen in Würzburg und Luxemburg weitet ihre Geschäftsaktivitäten in Luxem-burg aus. Vorsicht ist geboten, weil mit dem BFI-Aufsichtsratsvorsitzenden und Mehrheitsaktionär Dr. Karl-Heinz Wehner ein "alter Bekannter" das Sagen hat. Wehner war in Zusammenhang mit seiner früheren Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Germania Genossenschaft zur Förderung des Wohnungsbaus e.Gin die Negativ-Schlagzeilen geraten (siehe Nr. 18, 22, 24, 27, 30, 40, 44 und 48/97, Nr. 08 und 10/98 und 52/99). Die Germania, die später in Europea Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Dresden, umfirmierte, hatte u.a. mit täuschender Werbung Genos-senschaftsanteile an Kleinstverdiener verkauft. Derzeit lässt die BFI über ihre am 16. Mai 2000 gegründete und in Senningerberg ansässige neue Tochter Europäisches Wertpapieremissions- und Handelshaus S.A. (EuWeSa S.A.) Aktienkapital in Höhe von 14 Millionen Mark einsammeln. *
Zitat
Fazit: Ob die Euwesa-, SP Sachwert Plus- und R & S mit ihren Anlagen glücklich werden oder ob unter dem Dach der BFI Bank AG ein großer Verschiebebahnhof gebaut wird, in dem die Anlegergelder unter den BFI-Töchtern hin und her investiert werden und in einer Art Bermuda-Dreieck Dresden, Würzburg, Luxemburg verschwinden, bleibt abzuwarten. Wir werden die Aktivitäten dieser Gruppe aufmerksam verfolgen und raten vorab zur Vorsicht. *
Zitat
Die BFI-Bank mit neuen Produkten auf Repräsentanten-Jagd
Zur Vertriebsverstärkung stricken die Sachsen seit Jahresbeginn an einem Netz von Repräsentanten, die neben den Fonds auch weitere BFI-Produkte wie das "Plus-Konto", ein Tagesgeldkonto, ein so genanntes Wachstumszertifikat und einen Sparbrief im Angebot haben. Aufsichtsratschef Wehner will über die mittler-weile knapp 100 Repräsentanten neben dem Direktgeschäft Kundenbeziehungen aufbauen, die "zu Ver-triebserfolgen, gerade im Passiv- und Wertpapiergeschäft" führen sollen. Der Vorteil dieser Lean Bank sei die "Durchführung von Bankgeschäften ohne kostenintensive Zweigstellen und dennoch kundennah".
Ein Knackpunkt ist aber die Qualifikation der externen BFI-Vermittler. Wer eine Gewerbeerlaubnis, ein polizeiliches Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen kann, steht schon mit einem Bein in der Tür. Für die fachliche Qualifikation reicht es nach den Worten von BFI-Vorstand Hartmann bereits aus, wenn der Kandidat "kaufmännisch vorgebil-det und schon im Finanzdienstleistungsbereich tätig" ist. Das nötige Know how zum Eröffnen der Bank-filiale wird den Repräsentanten an drei (!) Tagen eingetrichtert. *
Bitte lesen Sie dazu auch folgenden Bericht: http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=1376
Zitat
Fazit: Ob die Dresdener mit ihrem Repräsentanten-System den Stein der Weisen entdeckt haben, darf be-zweifelt werden. *
( * Quelle: http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID45/255.html )
Unter - http://www.anlegerschutz-check.de/as_bfi.htm findet sich folgendes:
Zitat
Leider hat uns der Initiator den am 09.01.03 angeforderten Prospekt samt Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten nach dem Standard des INSTITUTS DER WIRTSCHAFTSPRÜFER E.V. (IDW-Standard) nicht übersandt. Wir konnten daher keinen anlegerschutz-check durchführen.
Wir können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen, ob Sie sich trotz der Nichtvorlage einer Leistungsbilanz - das zentrale Beurteilungskriterium für staatlich nicht überwachte Kapitalanlagen - engagieren wollen.
Gesamtergebnis: ??-Rating - unzureichende Transparenz.
Übrigens: Dieses Institut gehört nicht der deutschen, sondern der niederländischen Einlagensicherung an. Das bedeutet: Pro Person sind 20.000 EUR gesichert.
Wichtig: BFI Bank - Dresden - Würzburg - Luxembourg
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Zitat
Das Bundesamt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Wirkung von gestrigen Montag ein Moratorium über die BFI Bank AG verhängt.
Dies bedeutet in der Praxis, daß keinerlei Geldtransit mehr vorgenommen werden darf (weder Hereinnahmen noch Auszahlungen).
In den meisten Fällen ist dies ein sicheres Zeichen für den bevorstehenden endgültigen Konkurs eines Instituts.
Warten wir´s ab ...
Kleiner Trost: Einlagen unter 20.000,- Euro sind abzüglich eines Abschlages von 10% durch den Einlagensicherungsfonds geschützt . wer größere Summen bei der BFI Bank liegen hat, wird allerdings aller Voraussicht nach in die Röhre schauen ...
Quelle: Ärger Forum
.....also mal zur Korrektur bzgl. der Einlagensicherheit, hier die orginal Veröffentlichung des BaFin:
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Pressemitteilung vom 07. April 2003
BaFin ordnet Moratorium über die BFI Bank AG in Dresden an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 07. April 2003 gegenüber der BFI Bank AG, Dresden, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet ("Moratorium").
Bei der Bank war ein erheblicher, ungedeckter Wertberichtigungsbedarf entstanden, der mehr als die Hälfte des nach § 10 KWG maßgebenden haftenden Eigenkapitals aufgezehrt hat. Die zuletzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Eigenkapitals waren nicht geeignet, die Gefährdungssituation für die Gläubiger zu beseitigen. Die BaFin musste daher das Moratorium anordnen. Die Maßnahme eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Sanierungsbemühungen fortzusetzen.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Instituts liegt im Bereich der Immobilien- und Wohnungsbaufinanzierung sowie der Provisionsvorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Ferner finanzierte die Bank u.a. Anteilszeichnern den Erwerb verschiedener geschlossener Immobilienfondsanteile. Die eigenen Produkte wie Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte vertrieb die Bank über ein Netz von ca. 400 Vermittlern (sog. "Repräsentanten"). Zum Februar 2003 weist das Institut Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, wie etwa Fest- und Termingelder, in Höhe von rund 216 Mio. Euro, davon knapp 27 Mio. Euro Spareinlagen aus.
Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin an. Der Entschädigungsanspruch umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90% der Einlagen und den Gegenwert von maximal 20.000 € begrenzt. Inhaberschuldverschreibungen und Genußrechtsverbindlichkeiten sind von dem Sicherungssystem nicht umfasst.
Zu den Informationen für Kunden der BFI Bank AG
------------------------------------------------------------------------
Frankfurt/Bonn, den 07. April 2003
________________________________
....einer schreibt vom anderen seine Fehleinschätzung oder Meinung ab !!!
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Pressemitteilung vom 07. April 2003
BaFin ordnet Moratorium über die BFI Bank AG in Dresden an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 07. April 2003 gegenüber der BFI Bank AG, Dresden, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet ("Moratorium").
Bei der Bank war ein erheblicher, ungedeckter Wertberichtigungsbedarf entstanden, der mehr als die Hälfte des nach § 10 KWG maßgebenden haftenden Eigenkapitals aufgezehrt hat. Die zuletzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Eigenkapitals waren nicht geeignet, die Gefährdungssituation für die Gläubiger zu beseitigen. Die BaFin musste daher das Moratorium anordnen. Die Maßnahme eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Sanierungsbemühungen fortzusetzen.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Instituts liegt im Bereich der Immobilien- und Wohnungsbaufinanzierung sowie der Provisionsvorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Ferner finanzierte die Bank u.a. Anteilszeichnern den Erwerb verschiedener geschlossener Immobilienfondsanteile. Die eigenen Produkte wie Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte vertrieb die Bank über ein Netz von ca. 400 Vermittlern (sog. "Repräsentanten"). Zum Februar 2003 weist das Institut Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, wie etwa Fest- und Termingelder, in Höhe von rund 216 Mio. Euro, davon knapp 27 Mio. Euro Spareinlagen aus.
Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin an. Der Entschädigungsanspruch umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90% der Einlagen und den Gegenwert von maximal 20.000 € begrenzt. Inhaberschuldverschreibungen und Genußrechtsverbindlichkeiten sind von dem Sicherungssystem nicht umfasst.
Zu den Informationen für Kunden der BFI Bank AG
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Frankfurt/Bonn, den 07. April 2003
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....einer schreibt vom anderen seine Fehleinschätzung oder Meinung ab !!!
Also zu dem Komplex eine kleine Meldung
Ich bin Hausverwalter, wir führen daher unter anderem für die von uns verwalteten Häuser riesige Anlagekonten, um daraus zukünftig anfallende Sanierungen begleichen zu können. In unserer Region gibt es auch einen BfI-Repräsentanten, der seine ebenerdigen Büroräumlichkeiten quasi zu einer BfI-Filiale umgebaut hat. Sollte aussehen wie eine "normale" Bank. Auch dieser Repräsentanmt hat uns wegen der tollen Anlagemöglichkeiten angesprochen. Habe mir die Prospekte und Broschüren aufmerksam durchgelesen und (Gott sei Dank) die Finger davon gelassen, da mir die Sache doch recht komisch vorkam. Insbesondere konnte ich kein vernünftiges Konzept bei diesem Laden erkennen.
Habe ich mir mal wieder viel Ärger und Zeit gespart, daß die Gier nicht über den Verstand gesiegt hat....
Habe ich mir mal wieder viel Ärger und Zeit gespart, daß die Gier nicht über den Verstand gesiegt hat....
Dienstag 20. Mai 2003
BaFin stellt Entschädigungsfall für BFI Bank fest
Berlin (Reuters) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die BFI Bank AG Insolvenz beantragt und den so genannten Entschädigungsfall festgestellt.
Damit seien für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Voraussetzungen geschaffen worden, gesicherte Gelder an die Kunden der Bank auszuzahlen, teilte die BaFin am Dienstag mit. BFI ist nach Auffassung der Behörde nicht in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen oder ihre Verbindlichkeiten Anzeige aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
Anfang April hatte die BaFin die Schließung des Dresdner Geldinstituts für den Kundenverkehr angeordnet und gegenüber der Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Am Freitag beantragte die BaFin nach eigenen Angaben beim Amtsgericht Dresden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BFI Bank AG. Noch am gleichen Tag sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.
Der Schwerpunkt der Bank mit ihren etwa 45 Beschäftigten lag in der Immobilien- und Wohnungsbaufinanzierung sowie der Provisionsvorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Zum Februar 2003 beliefen sich die Verbindlichkeiten der sächsischen Bank gegenüber ihren rund 50.000 Kunden nach BaFin-Angaben auf etwa 216 Millionen Euro, davon rund 27 Millionen Euro aus Sparleinlagen.
Über die Entschädigungseinrichtung sind nach BaFin-Angaben je Kunde Einlagen bis zu 90 Prozent und maximal 20.000 Euro geschützt. Nicht unter den Schutz fielen Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten. Die insolvente Bank gehörte nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an.
BaFin stellt Entschädigungsfall für BFI Bank fest
Berlin (Reuters) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die BFI Bank AG Insolvenz beantragt und den so genannten Entschädigungsfall festgestellt.
Damit seien für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Voraussetzungen geschaffen worden, gesicherte Gelder an die Kunden der Bank auszuzahlen, teilte die BaFin am Dienstag mit. BFI ist nach Auffassung der Behörde nicht in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen oder ihre Verbindlichkeiten Anzeige aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
Anfang April hatte die BaFin die Schließung des Dresdner Geldinstituts für den Kundenverkehr angeordnet und gegenüber der Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Am Freitag beantragte die BaFin nach eigenen Angaben beim Amtsgericht Dresden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BFI Bank AG. Noch am gleichen Tag sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.
Der Schwerpunkt der Bank mit ihren etwa 45 Beschäftigten lag in der Immobilien- und Wohnungsbaufinanzierung sowie der Provisionsvorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Zum Februar 2003 beliefen sich die Verbindlichkeiten der sächsischen Bank gegenüber ihren rund 50.000 Kunden nach BaFin-Angaben auf etwa 216 Millionen Euro, davon rund 27 Millionen Euro aus Sparleinlagen.
Über die Entschädigungseinrichtung sind nach BaFin-Angaben je Kunde Einlagen bis zu 90 Prozent und maximal 20.000 Euro geschützt. Nicht unter den Schutz fielen Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten. Die insolvente Bank gehörte nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an.
http://www.welt.de/data/2003/09/10/166252.html
Zitat
Verbraucheranwälte haben für Kunden der insolventen BFI-Bank AG (Dresden) eine Interessengemeinschaft gegründet. Das teilte die Anwaltskanzlei Mattil & Kollegen (München/Berlin) mit. Zudem seien gegen frühere Manager der Privatbank Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Betrugs und Untreue erstattet worden. Geschädigte Kunden können sich unter der kostenfreien Telefonnummer 08004321007 melden.
Laut Rechtsanwalt Peter Mattil gibt es Belege dafür, dass der Zusammenbruch der Bank nicht auf konjunkturelle Einbrüche und unvorhersehbare Ausfälle im Kreditgeschäft zurückzuführen ist. Er machte vielmehr Missmanagement für die Insolvenz verantwortlich. Obwohl es bereits im Lagebericht zur Bilanz 2001 Hinweise auf eine Gefährdung des Bankgeschäftes gegeben habe, seien weitere Anleger geworben worden. Betrügereien der Bank seien bereits im Jahr 2000 der Luxemburger Aufsichtsbehörde aufgefallen, wo sich eine Zweigstelle der Bank befand.
Das Insolvenzverfahren (Az. 549 In 1246/03) wurde am 16. Juli wegen Überschuldung eröffnet, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 16. Mai beim Amtsgericht Dresden wegen Überschuldung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die BFI-Bank gestellt hatte. Am 23. Mai wurde die Bankerlaubnis entzogen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurden mit rund 216 Mio. Euro beziffert, die Zahl der Gläubiger mit mehr als 60.000. Die BFI-Bank - einzige im Osten gegründete Privatbank - zählte rund 50.000 Kunden und war schwerpunktmäßig in der Wohnungsbau- und Immobilienfinanzierung tätig. Ferner finanzierte sie Anlegern den Kauf geschlossener Immobilienfondsanteile.
frank neidzel
inaktiv
Schadensersatzurteil –Lichtblick für Geschädigte der BFI-Bank-Pleite
Das Landgericht Tübingen hat eine Repräsentanz der BFI Bank zum Schadensersatz verurteilt. Nach Ansicht der Tübinger Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar eröffnet sich damit für BFI-Geschädigte eine weitere Möglichkeit des Schadensersatzes.
Mit Urteil vom 24. März 2005 hat das Landgericht Tübingen (Az.: 2 O 113/04) einer Mandantin der Tübinger Kanzlei Schadensersatz in Höhe von 166.888 Euro zugesprochen. Ein Repräsentant der BFI Bank hatte seiner Kundin zu einer Kapitalanlage in Höhe von 186.888 Euro bei der BFI Bank (Dresden) geraten und nicht darauf hingewiesen, dass Einlagen bei der BFI Bank nur über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zur Höhe von maximal 20.000 Euro abgesichert waren. Nachdem die BFI Bank im Jahre 2003 in die Insolvenz gehen musste und die EdB lediglich die Entschädigung von 20.000 Euro leistete, reichte die Anlegerin Schadensersatzklage über den Restschaden ein. Das Landgericht Tübingen hatte dieser Klage in vollem Umfang stattgegeben.
Urteil mit Grundsatzcharakter
„Das Besondere an dem Urteil des Landgerichts Tübingen ist die Repräsentanten- bzw. Beraterhaftung“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. Das Gericht hat dem BFI-Repräsentanten vorgeworfen, seine Kundin nicht über das Risiko der begrenzten Einlagensicherung hingewiesen zu haben. Nach Ansicht Steinhübels habe das Urteil des Landgerichts Tübingen im Fall der BFI Bank Grundsatzcharakter: „Immer dann, wenn der Beratungsvertrag nicht mit der BFI Bank, sondern mit einem BFI-Repräsentanten oder Anlageberater zu Stande gekommen ist, haftet dieser auf Schadensersatz.“
Anleger sollten keine Rücksichtnahme üben
Noch sei aber nicht sicher, wie hoch die Insolvenzquote der BFI-Bank sein und wie lange das Insolvenzverfahren dauern wird. Geschädigte BFI-Anleger sollten daher keine falsche Rücksichtnahme gegen ihre Anlageberater üben und diese im Falle der Falschberatung auf Schadensersatz verklagen, rät der Anwalt. Dies gelte umso mehr, als die BFI-Repräsentanten regelmäßig haftpflichtversichert gewesen sind.
Das Landgericht Tübingen hat eine Repräsentanz der BFI Bank zum Schadensersatz verurteilt. Nach Ansicht der Tübinger Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar eröffnet sich damit für BFI-Geschädigte eine weitere Möglichkeit des Schadensersatzes.
Mit Urteil vom 24. März 2005 hat das Landgericht Tübingen (Az.: 2 O 113/04) einer Mandantin der Tübinger Kanzlei Schadensersatz in Höhe von 166.888 Euro zugesprochen. Ein Repräsentant der BFI Bank hatte seiner Kundin zu einer Kapitalanlage in Höhe von 186.888 Euro bei der BFI Bank (Dresden) geraten und nicht darauf hingewiesen, dass Einlagen bei der BFI Bank nur über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zur Höhe von maximal 20.000 Euro abgesichert waren. Nachdem die BFI Bank im Jahre 2003 in die Insolvenz gehen musste und die EdB lediglich die Entschädigung von 20.000 Euro leistete, reichte die Anlegerin Schadensersatzklage über den Restschaden ein. Das Landgericht Tübingen hatte dieser Klage in vollem Umfang stattgegeben.
Urteil mit Grundsatzcharakter
„Das Besondere an dem Urteil des Landgerichts Tübingen ist die Repräsentanten- bzw. Beraterhaftung“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. Das Gericht hat dem BFI-Repräsentanten vorgeworfen, seine Kundin nicht über das Risiko der begrenzten Einlagensicherung hingewiesen zu haben. Nach Ansicht Steinhübels habe das Urteil des Landgerichts Tübingen im Fall der BFI Bank Grundsatzcharakter: „Immer dann, wenn der Beratungsvertrag nicht mit der BFI Bank, sondern mit einem BFI-Repräsentanten oder Anlageberater zu Stande gekommen ist, haftet dieser auf Schadensersatz.“
Anleger sollten keine Rücksichtnahme üben
Noch sei aber nicht sicher, wie hoch die Insolvenzquote der BFI-Bank sein und wie lange das Insolvenzverfahren dauern wird. Geschädigte BFI-Anleger sollten daher keine falsche Rücksichtnahme gegen ihre Anlageberater üben und diese im Falle der Falschberatung auf Schadensersatz verklagen, rät der Anwalt. Dies gelte umso mehr, als die BFI-Repräsentanten regelmäßig haftpflichtversichert gewesen sind.
Cobold33
inaktiv
diverse Strafverfahren
- Weiß eigentlich jemand, wie der Stand der Dinge hinsichtlich der Kaidel-Brüder ist ?
Seltsamerweise herrscht diesbezüglich Schweigen im deutschen Blätterwald - die letzte mir bekannte Meldung kam anläßlich der Verurteilung von Dr. Wehner, wo am Rande darauf hingewiesen wurde, daß im April das Verfahren gegen die Kaidels vor dem LG Würzburg eröffnet würde ...
- Weiß jemand, wie weit die Ermittlungen der StA. Dresden gediehen sind ? Die haben ja zunächst ihren Würzburger Kollegen den Vortritt gelassen, weswegen sich Wehners Verurteilung ja derzeit auch nur auf die krummen Geschäfte mit den Fonds der Alpha bezieht ...
... wenn die gesamte BFI-Materie noch hinzukommt, dürfte dann wohl eine deutlich höhere Gesamtstrafe gebildet werden ...
Gruß
C33
Seltsamerweise herrscht diesbezüglich Schweigen im deutschen Blätterwald - die letzte mir bekannte Meldung kam anläßlich der Verurteilung von Dr. Wehner, wo am Rande darauf hingewiesen wurde, daß im April das Verfahren gegen die Kaidels vor dem LG Würzburg eröffnet würde ...
- Weiß jemand, wie weit die Ermittlungen der StA. Dresden gediehen sind ? Die haben ja zunächst ihren Würzburger Kollegen den Vortritt gelassen, weswegen sich Wehners Verurteilung ja derzeit auch nur auf die krummen Geschäfte mit den Fonds der Alpha bezieht ...
... wenn die gesamte BFI-Materie noch hinzukommt, dürfte dann wohl eine deutlich höhere Gesamtstrafe gebildet werden ...
Gruß
C33
Zitat
Gute Nachricht für BFI Bank Geschädigte
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.[/i]
Den BSZ® Anlegerschutzanwälten ist es gelungen, gegen den Gründer und Aufsichtsrat der BFI Bank, Dr. Karlheinz Wehner, einen Arrestbefehl des Oberlandesgerichts Bamberg zu erwirken.
Für unsere Mandanten hat das OLG Bamberg die gesamten inländischen Vermögenswerte des Herrn Wehner – diverse Konten und Versicherungen – arrestiert und gepfändet.
In den Entscheidungsgründen hat das OLG festgestellt, dass Herr Wehner als faktischer Geschäftsführer der BFI Bank die Anleger deliktisch geschädigt hat und ein sogenannter Arrestgrund (Besorgnis der Vereitelung der Zwangsvollstreckung) besteht.
Die Anwälte konnten anhand von Unterlagen nachweisen, dass Dr. Wehner in ausländischen Staaten Scheingesellschaften gründete und der Geldwäsche verdächtigt wird. Das Gericht folgte damit der Argumentation der BSZ® Anlegerschutzanwälte, dass den Anlegern nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss eines Klageverfahrens zu warten. Der Arrestbefehl wurde am 29.03.06 erlassen.
Zitat
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI-Bank“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Zitat
Geld für BFI-Bank Geschädigte: Beträchtliches Immobilienvermögen beschlagnahmt
Pressemitteilung von: BSZ®
Der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen ist es gelungen, gegen den Gründer und faktischen Geschäftsführer der in der Insolvenz befindlichen BFI Bank AG, Dr. Karl-Heinz Wehner, am 07.07.2006 einen Arrestbefehl des Landgerichts Würzburg zu erhalten, mit dem beträchtliches Immobilienvermögen des Herrn Dr. Wehner gepfändet wurde.
"Das Landgericht Würzburg ist davon überzeugt, dass Herr Dr. Wehner die Insolvenz der Bank persönlich zu verantworten hat", so Rechtsanwalt Mattil. Das Landgericht Würzburg hat den Durchgriff auf den ehemaligen Aufsichtsrat Dr. Wehner erlaubt und dessen nicht unbeträchtliches Immobilienvermögen zu Gunsten der Anleger beschlagnahmt.
Die BFI Bank wurde 1994 von dem Steuerberater Dr. Karl-Heinz Wehner gegründet, der die Funktion des Aufsichtsratvorsitzenden übernahm. Bis Anfang 2003 warb die BFI Bank ca. 66.000 Kleinanleger für Sparkonten und andere Bankgeschäfte an. Zunehmend ging die BFI Bank dazu über riskante Immobiliengeschäfte und Fonds zu finanzieren. Im April 2003 meldete die Bank das Insolvenzverfahren an. Viele Anleger verloren ihre Sparguthaben, die nur zum Teil von der
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erstattet wurden. Aufgrund krimineller Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilienfonds befindet sich Dr. Wehner in Haft in Würzburg
Zitat
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI Bank“ anschließen.
Nun - die Berufung gegen den Oberabzocker Dr. Wehner wurde ja mittlerweile höchstrichterlich zurückgewiesen - der muß seine mehr als verdiente Strafe also nun absitzen ...
... aber interessant wäre in der Tat, was denn eigentlich mit den Kaidel-Brüdern ist - von denen hört und sieht man nichts - weder in der Presse, noch in den für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ...
letzter Kenntnisstand: U-Haft
... aber das kann ja zwischenzeitlich wohl kaum mehr der Fall sein ...
Also - wer weiß was ?
... aber interessant wäre in der Tat, was denn eigentlich mit den Kaidel-Brüdern ist - von denen hört und sieht man nichts - weder in der Presse, noch in den für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ...
letzter Kenntnisstand: U-Haft
... aber das kann ja zwischenzeitlich wohl kaum mehr der Fall sein ...
Also - wer weiß was ?
Zitat
Mangelhafte Beratung: Betreuer haftet neben Anlageberater
Das deutsche Banksystem ist trotz gegenteiliger Behauptungen anfällig für Bankenpleiten. So wurde beispielsweise im Jahr 2003 über das Vermögen der BFI Bank AG aus Dresden das Insolvenzverfahren eröffnet. Zahlreiche Anleger und Sparer erlebten damals ein böses Erwachen: Da die Einlagen bei der BFI Bank über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) nur bis 20.000 Euro abgesichert waren, warten noch heute zahlreiche Betroffene auf eine angemessene Entschädigung.
Anderes gilt für eine Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die bei der BFI Bank ein Wachstumszertifikat erworben hatte. In dem nun schriftlich vorliegenden Urteil vom 30. Oktober 2007, Aktenzeichen 1 O 336/06, spricht das Landgericht Waldshut-Tiengen dieser Mandantin Schadensersatz in Höhe von 106.148,76 Euro zu. Für den Schaden muss zum einen der Anlageberater aufkommen, der die Kapitalanlage bei der BFI Bank empfohlen hatte, da er die Mandantin nicht auf die minimale Absicherung über die EdB hinwies. Zum anderen haftet der Betreuer der geschädigten Anlegerin auf Schadensersatz.
Aufgrund des hohen Alters der Klägerin oblag die Verwaltung ihres Vermögens einem Betreuer. Ihm lastet das Gericht an, dass er bei der Anlage des von ihm betreuten Vermögens hinsichtlich der Mündelsicherheit nicht den sichersten Weg gegangen sei, sondern dem Anlageberater blind vertraut habe.
„Ein richtiges Urteil hinsichtlich des Anlageberaters und ein deutliches Warnsignal für alle Betreuer, die sich den finanziellen Angelegenheiten ihrer Schützlinge widmen“, sagt Rechtsanwalt Steinhübel. „Das Urteil macht deutlich, dass Betreuer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit enormen Haftungsgefahren unterliegen. Oftmals decken Haftpflichtversicherungen diese Risiken zumindest teilweise ab, dennoch sollte sich jeder Betreuer im Vorfeld fachkundig beraten lassen.“ Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen gliedert sich in eine Reihe anderer Entscheidungen ein, welche die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar im Zusammenhang mit der Pleite der BFI Bank erstritten hat. (ir)
Quelle: FONDS professionell
Bundesgerichtshof: Verhandlungstermin: 17. März 2009
XI ZR 152/08
LG Dresden - 9 O 3931/06 - Entscheidung vom 16. August 2007
OLG Dresden - 8 U 1543//07 - Entscheidung vom 16. April 2208
und
XI ZR 153/08
LG Dresden - 9 O 3932/06 - Entscheidung vom 16. August 2007
OLG Dresden - 8 U 1544/07 - Entscheidung vom 16. April 2008
Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI Bank AG Spareinlagen in Form von Sparbriefen sowie Festgeld von jeweils weit mehr als 20.000 Euro. Im Juli 2003 wurde über das Vermögen der BFI Bank AG, die nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen war, sondern nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz unterlag, das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund des Einlagensicherungsgesetzes erhielten die Klägerinnen jeweils einen Entschädigungsbetrag von 20.000 Euro. Den überschießenden Betrag ihrer Einlagen meldeten die Klägerinnen zur Insolvenztabelle an und erhielten vom Beklagten darauf einen Abschlag von 15 %.
Wegen ihres restlichen Schadens verlangen sie ebenso wie etwa 80 weitere geschädigte Anleger der BFI Bank AG vom Beklagten die abgesonderte Befriedigung aus einer Versicherungsforderung. Die Insolvenzschuldnerin AG hatte bei der streitverkündeten Versicherung eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Die Klägerinnen werfen der Insolvenzschuldnerin vor allem vor, ihrer Pflicht nach § 23a Abs. 1 KWG, Kunden in leicht verständlicher Form über die für die Einlagensicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren, nicht nachgekommen zu sein. Das Landgericht hat den Klagen der Klägerinnen im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen, aber die Revision jeweils zugelassen. Mit ihren Revisionen verfolgen die Klägerinnen ihr Begehren weiter.
In den beiden Revisionsverfahren wird darüber zu entscheiden sein, welche Anforderungen an die Erfüllung der vorgenannten Informationspflicht zu stellen sind.
XI ZR 152/08
LG Dresden - 9 O 3931/06 - Entscheidung vom 16. August 2007
OLG Dresden - 8 U 1543//07 - Entscheidung vom 16. April 2208
und
XI ZR 153/08
LG Dresden - 9 O 3932/06 - Entscheidung vom 16. August 2007
OLG Dresden - 8 U 1544/07 - Entscheidung vom 16. April 2008
Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI Bank AG Spareinlagen in Form von Sparbriefen sowie Festgeld von jeweils weit mehr als 20.000 Euro. Im Juli 2003 wurde über das Vermögen der BFI Bank AG, die nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen war, sondern nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz unterlag, das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund des Einlagensicherungsgesetzes erhielten die Klägerinnen jeweils einen Entschädigungsbetrag von 20.000 Euro. Den überschießenden Betrag ihrer Einlagen meldeten die Klägerinnen zur Insolvenztabelle an und erhielten vom Beklagten darauf einen Abschlag von 15 %.
Wegen ihres restlichen Schadens verlangen sie ebenso wie etwa 80 weitere geschädigte Anleger der BFI Bank AG vom Beklagten die abgesonderte Befriedigung aus einer Versicherungsforderung. Die Insolvenzschuldnerin AG hatte bei der streitverkündeten Versicherung eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Die Klägerinnen werfen der Insolvenzschuldnerin vor allem vor, ihrer Pflicht nach § 23a Abs. 1 KWG, Kunden in leicht verständlicher Form über die für die Einlagensicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren, nicht nachgekommen zu sein. Das Landgericht hat den Klagen der Klägerinnen im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen, aber die Revision jeweils zugelassen. Mit ihren Revisionen verfolgen die Klägerinnen ihr Begehren weiter.
In den beiden Revisionsverfahren wird darüber zu entscheiden sein, welche Anforderungen an die Erfüllung der vorgenannten Informationspflicht zu stellen sind.
Neun Monate nach der spektakulären Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juli vergangenen Jahres (XI ZR 152/08) erhalten rund fünfzig Kunden der 2003 pleite gegangenen Dresdner BFI-Bank Geld von deren Haftpflichtversicherung, der Düsseldorfer Victoria. Diesen Erfolg erstritt laut Dresdner Neuesten Nachrichten die Dresdner Rechtsanwältin Dr. Cordula Heß wenige Tage vor einem erneuten Prozess am Oberlandesgericht am 8. April 2010.
Im Sommer 2009 hatten die Karlsruher Bundesrichterden Klagen von zwei Frauen aus Dresden und Leipzig stattgegeben, die bei der BFI-Bank enorme Summen verloren hatten und Schadenersatz wegen Falschberatung verlangen. Urteil: Das Kleingedruckte ohne Erläuterung reiche nicht als Belehrung über Risiken. Laut BGH müssen Banken sicherheitsorientierte Kunden darüber aufklären, wenn sie die Gelder ihrer Kunden nur mangelhaft gegen eine Pleite abgesichert haben. Das kann so weit gehen, dass sie von einer Geldanlage im eigenen Haus abraten müssen. Mit dieser Begründung hatten die Richter den Fall zurück ans Dresdner OLG überwiesen. Dieser Termin entfällt nun.
Die 50 Kläger, die Dr. Heß in ihrem Musterprozess vertrat, verlangen insgesamt Schadenersatz in Höhe von mehr als einer Million Euro. Die Victoria entschädigt nach langen Verhandlungen die 50 Mandanten mit einem namhaften Geldbetrag, der einen großen Teil des Verlustes abdecken wird und übernimmt außerdem alle Prozesskosten. In welcher Höhe enstchädigt wird, darüber wurde Stillschweigen vereinbart.
Cordula Heß hat als einzige Anwältin nach der BFI-Pleite im Frühjahr 2003 die Versicherung verklagt und so an der Insolvenz vorbai Geld für ihre Mandanten erstritten. Erst am 29. März war die endgültige Vereinbarung unterzeichnet worden.
Wer glaubt, dass die Victoria sich jetzt vor eine Klagewelle von BFI-Opfern sieht, irrt. Die Ansprüche an die Haftpflichtversicherung der BFI-Bank waren Ende 2006 verjährt
* Quelle: LVZ
Im Sommer 2009 hatten die Karlsruher Bundesrichterden Klagen von zwei Frauen aus Dresden und Leipzig stattgegeben, die bei der BFI-Bank enorme Summen verloren hatten und Schadenersatz wegen Falschberatung verlangen. Urteil: Das Kleingedruckte ohne Erläuterung reiche nicht als Belehrung über Risiken. Laut BGH müssen Banken sicherheitsorientierte Kunden darüber aufklären, wenn sie die Gelder ihrer Kunden nur mangelhaft gegen eine Pleite abgesichert haben. Das kann so weit gehen, dass sie von einer Geldanlage im eigenen Haus abraten müssen. Mit dieser Begründung hatten die Richter den Fall zurück ans Dresdner OLG überwiesen. Dieser Termin entfällt nun.
Die 50 Kläger, die Dr. Heß in ihrem Musterprozess vertrat, verlangen insgesamt Schadenersatz in Höhe von mehr als einer Million Euro. Die Victoria entschädigt nach langen Verhandlungen die 50 Mandanten mit einem namhaften Geldbetrag, der einen großen Teil des Verlustes abdecken wird und übernimmt außerdem alle Prozesskosten. In welcher Höhe enstchädigt wird, darüber wurde Stillschweigen vereinbart.
Cordula Heß hat als einzige Anwältin nach der BFI-Pleite im Frühjahr 2003 die Versicherung verklagt und so an der Insolvenz vorbai Geld für ihre Mandanten erstritten. Erst am 29. März war die endgültige Vereinbarung unterzeichnet worden.
Wer glaubt, dass die Victoria sich jetzt vor eine Klagewelle von BFI-Opfern sieht, irrt. Die Ansprüche an die Haftpflichtversicherung der BFI-Bank waren Ende 2006 verjährt
* Quelle: LVZ



