
INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut - infinus.de

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Unterschiedliche Handhabung der Infinus-Produkte in der Insolvenz
Derzeit befinden sich Unternehmen der Infinus-Gruppe in der vorläufigen Insolvenz. Falls die endgültige Insolvenz über die Unternehmen der Infinus-Gruppe eröffnet wird – womit wir nicht vor Mitte Februar 2014 rechnen – müssen Anleger wachsam sein und schnell und kompetent handeln! Für die Anleger ist zu beachten, dass die vertriebenen Produkte der Infinus-Gruppe, namentlich Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte, in der Insolvenz unterschiedlich behandelt werden.
Die Anleger mit gezeichneten Orderschuldverschreibungen, bei denen es sich um festverzinsliche Wertpapiere handelt, werden in der Insolvenz als Insolvenzgläubiger im „normalen“ Rang angesehen. Hier müssen Anleger ihre Forderungen inhaltlich korrekt beim richtigen Insolvenzverwalter in der richtigen Zeit anmelden. Wer fehlerhaft anmeldet, kann in der Zuteilung komplett leer ausgehen!
Noch mehr müssen die Inhaber von sog. Nachrangdarlehen aufpassen, denn sie werden nur als „nachrangige“ Gläubiger eingestuft. Das bedeutet, dass die Inhaber dieser Produkte erst dann bedient werden, wenn sämtliche vorrangigen Gläubiger (z.B. dinglich bevorrechtigte Banken, Inhaber von Orderschuldverschreibungen, „normale“ Lieferanten wie Handwerker oder Stromzulieferer) komplett befriedigt werden konnten. Damit besteht für die Inhaber von Nachrangdarlehen Handlungsbedarf, um von der Nachrangigkeit in eine Normalrangigkeit eingestuft zu werden. Um hier sicher zu gehen und keine Fehler zu machen, sollte Beratung von, auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten, hinzugezogen werden.
Noch nicht geklärt ist die Behandlung von Genussrechten bzw. Namens-Genussrechten. Diese werden überwiegend als nachrangige Anlagen behandelt. Ob das auch bei den Infinus Genussrechten der Fall ist, ist auf Grund der spezifischen Ausgestaltung dieser Produkte und der bisher dazu fehlenden Erklärung der Insolvenzverwalter noch offen.
Handlungsbedarf besteht also für alle Anleger, insbesondere für diejenigen, die in Nachrangdarlehen investiert sind und auch für die Inhaber von Genussrechten. Hier sollten diese Forderungen nicht einfach beim Insolvenzverwalter zur Tabelle angemeldet werden, sondern vor dieser Anmeldung unbedingt versucht werden, von der „Nachrangigkeit“ in die „Normalrangigkeit“ aufzusteigen. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit eines „Nicht-Bedientwerdens“ durch den Insolvenzverwalter sehr hoch, was einem Totalverlust der Anlage gleichkommt!
Die Anmeldung der eigenen Forderung bei einem Insolvenzverwalter muss nicht anwaltlich erfolgen. Aber es empfiehlt sich auf Grund der Komplexität der Produkte und Risiken sich durch Anwälte vertreten zu lassen, die „Kapitalanlagerecht“ und „Anlegerschutz“ als Tätigkeitsschwerpunkt haben.
Anwaltskanzlei Arnold
Derzeit befinden sich Unternehmen der Infinus-Gruppe in der vorläufigen Insolvenz. Falls die endgültige Insolvenz über die Unternehmen der Infinus-Gruppe eröffnet wird – womit wir nicht vor Mitte Februar 2014 rechnen – müssen Anleger wachsam sein und schnell und kompetent handeln! Für die Anleger ist zu beachten, dass die vertriebenen Produkte der Infinus-Gruppe, namentlich Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte, in der Insolvenz unterschiedlich behandelt werden.
Die Anleger mit gezeichneten Orderschuldverschreibungen, bei denen es sich um festverzinsliche Wertpapiere handelt, werden in der Insolvenz als Insolvenzgläubiger im „normalen“ Rang angesehen. Hier müssen Anleger ihre Forderungen inhaltlich korrekt beim richtigen Insolvenzverwalter in der richtigen Zeit anmelden. Wer fehlerhaft anmeldet, kann in der Zuteilung komplett leer ausgehen!
Noch mehr müssen die Inhaber von sog. Nachrangdarlehen aufpassen, denn sie werden nur als „nachrangige“ Gläubiger eingestuft. Das bedeutet, dass die Inhaber dieser Produkte erst dann bedient werden, wenn sämtliche vorrangigen Gläubiger (z.B. dinglich bevorrechtigte Banken, Inhaber von Orderschuldverschreibungen, „normale“ Lieferanten wie Handwerker oder Stromzulieferer) komplett befriedigt werden konnten. Damit besteht für die Inhaber von Nachrangdarlehen Handlungsbedarf, um von der Nachrangigkeit in eine Normalrangigkeit eingestuft zu werden. Um hier sicher zu gehen und keine Fehler zu machen, sollte Beratung von, auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten, hinzugezogen werden.
Noch nicht geklärt ist die Behandlung von Genussrechten bzw. Namens-Genussrechten. Diese werden überwiegend als nachrangige Anlagen behandelt. Ob das auch bei den Infinus Genussrechten der Fall ist, ist auf Grund der spezifischen Ausgestaltung dieser Produkte und der bisher dazu fehlenden Erklärung der Insolvenzverwalter noch offen.
Handlungsbedarf besteht also für alle Anleger, insbesondere für diejenigen, die in Nachrangdarlehen investiert sind und auch für die Inhaber von Genussrechten. Hier sollten diese Forderungen nicht einfach beim Insolvenzverwalter zur Tabelle angemeldet werden, sondern vor dieser Anmeldung unbedingt versucht werden, von der „Nachrangigkeit“ in die „Normalrangigkeit“ aufzusteigen. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit eines „Nicht-Bedientwerdens“ durch den Insolvenzverwalter sehr hoch, was einem Totalverlust der Anlage gleichkommt!
Die Anmeldung der eigenen Forderung bei einem Insolvenzverwalter muss nicht anwaltlich erfolgen. Aber es empfiehlt sich auf Grund der Komplexität der Produkte und Risiken sich durch Anwälte vertreten zu lassen, die „Kapitalanlagerecht“ und „Anlegerschutz“ als Tätigkeitsschwerpunkt haben.
Anwaltskanzlei Arnold
Insolvenzverwalterin der INFINUS IKP informiert die Öffentlichkeit
Auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner (INFINUS IKP) wurde am 31. Januar 2014 vom Amtsgericht Dresden eröffnet. Als Insolvenzverwalterin wurde Bettina Schmudde von der White& Case Insolvenz GbR bestellt.
INFINUS IKP war als Maklerunternehmen innerhalb der INFINUS-Gruppe insbesondere zuständig für die Vermittlung von Finanzprodukten, für die keine besondere Genehmigung der Aufsichtsbehörden notwendig ist. Dazu gehörten unter anderem Versicherungen, Immobilien und Finanzanlagen. INFINUS IKP hatte Mitte November 2013 Insolvenzantrag stellen müssen und beschäftigt noch rund 30 Mitarbeiter.
Mehr als 40.000 Gläubiger der gesamten Gruppe
Neben der INFINUS IKP und der MAS Finanz AG befinden sich derzeit weitere 15 Gesellschaften der INFINUS-Gruppe in der Insolvenz. Hierzu gehören u.a. die beiden großen Emissionsgesellschaften der Gruppe, die Konzernmutter Future Business KGaA und die PROSAVUS AG mit insgesamt rund 40.000 Anlegern und über 65.000 Verträgen.
Die Insolvenzverfahren über die anderen Gesellschaften werden voraussichtlich überwiegend erst im Frühjahr 2014 eröffnet werden. Grund dafür ist, dass die Ermittlungen der jeweils eingesetzten Insolvenzverwalter noch nicht abgeschlossen werden konnten – nicht zuletzt wegen der großen Anzahl potenzieller Gläubiger und der durch die umfangreiche Beschlagnahme der Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Dresden nur unvollständige Aktenlage dieser Gesellschaften.
"Um eine möglichst hohe Ermittlungsbreite und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, arbeiten die Insolvenzverwalter aller Gesellschaften eng zusammen, und zwar sowohl bei der Ermittlung der vorhandenen Vermögenswerte als auch bei der Durchführung der Insolvenzverfahren. Die heutige Eröffnung der INFINUS IKP ist sachlichen und rechtlichen Zwängen geschuldet“, sagt Bettina Schmudde von der White & Case Insolvenz GbR.
* fmm-magazin.de
Auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner (INFINUS IKP) wurde am 31. Januar 2014 vom Amtsgericht Dresden eröffnet. Als Insolvenzverwalterin wurde Bettina Schmudde von der White& Case Insolvenz GbR bestellt.
INFINUS IKP war als Maklerunternehmen innerhalb der INFINUS-Gruppe insbesondere zuständig für die Vermittlung von Finanzprodukten, für die keine besondere Genehmigung der Aufsichtsbehörden notwendig ist. Dazu gehörten unter anderem Versicherungen, Immobilien und Finanzanlagen. INFINUS IKP hatte Mitte November 2013 Insolvenzantrag stellen müssen und beschäftigt noch rund 30 Mitarbeiter.
Mehr als 40.000 Gläubiger der gesamten Gruppe
Neben der INFINUS IKP und der MAS Finanz AG befinden sich derzeit weitere 15 Gesellschaften der INFINUS-Gruppe in der Insolvenz. Hierzu gehören u.a. die beiden großen Emissionsgesellschaften der Gruppe, die Konzernmutter Future Business KGaA und die PROSAVUS AG mit insgesamt rund 40.000 Anlegern und über 65.000 Verträgen.
Die Insolvenzverfahren über die anderen Gesellschaften werden voraussichtlich überwiegend erst im Frühjahr 2014 eröffnet werden. Grund dafür ist, dass die Ermittlungen der jeweils eingesetzten Insolvenzverwalter noch nicht abgeschlossen werden konnten – nicht zuletzt wegen der großen Anzahl potenzieller Gläubiger und der durch die umfangreiche Beschlagnahme der Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Dresden nur unvollständige Aktenlage dieser Gesellschaften.
"Um eine möglichst hohe Ermittlungsbreite und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, arbeiten die Insolvenzverwalter aller Gesellschaften eng zusammen, und zwar sowohl bei der Ermittlung der vorhandenen Vermögenswerte als auch bei der Durchführung der Insolvenzverfahren. Die heutige Eröffnung der INFINUS IKP ist sachlichen und rechtlichen Zwängen geschuldet“, sagt Bettina Schmudde von der White & Case Insolvenz GbR.
* fmm-magazin.de
Geschädigte können nun versuchen, mit einem vollstreckbaren Titel Ansprüche geltend zu machen
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine Liste sichergestellter Vermögenswerte im Skandal-Fall Infinus veröffentlicht. Darauf finden sich unter anderem Luxus-Uhren, Goldbarren und Sportwagen. Mehreren inhaftierten Verantwortlichen wirft sie Betrug zum Nachteil von Anlegern vor
Seit November 2013 sitzen mehrere Verantwortliche der Infinus-Gruppe aus Dresden in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat sie im Verdacht, Anleger betrogen zu haben Infinus Gruppe: Razzia wegen Betrugsverdachts. Die Infinus-Muttergesellschaft Future Business sowie die Tochtergesellschaften Prosavus und EcoConsort boten Anlegern an, zum Beispiel über Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte Geld anzulegen. In Verkaufsprospekten könnte die Lage aber nicht richtig dargestellt worden sein, vermuten die Vermittler. Es soll Ringgeschäfte gegeben haben, die dazu dienten, die Zahlen der Gruppe aufzublähen, unter anderem mit Goldsparplänen und Lebensversicherungspolicen. In einer Pressemitteilung im November gingen die Ermittler von etwa 25 000 betroffenen Anlegern mit einer geschätzten Schadenssumme von 400 Millionen Euro aus. Noch weit mehr Anleger dürften aber durch den Skandal Geld verloren haben. Denn nach Bekanntwerden der Vorwürfe brach die Gruppe zusammen Infinus-Gruppe: Future Business und Prosavus insolvent, darunter diejenigen, die Anlageangebote gemacht hatten.
Goldbarren, Luxus-Armbanduhren und Waffen
Nach der Verhaftung veröffentlichten Medien Fotos und Videos von protzigen Auftritten einiger Infinus-Führungskräfte. Was die Staatsanwälte aus Dresden auflisten, lässt jedenfalls auf eine Vorliebe für Luxusgüter schließen. Jörg B. etwa, dem Gründer und Kopf des Konzerns, ordneten sie 24 Kilobarren Gold zu. Dazu kamen zwei Motorboote, ein Bentley, ein Porsche Cayenne Turbo und weitere Autos sowie eine Reihe exquisiter Herren-Armbanduhren. Die Nobelmarke Porsche war auch bei mehreren anderen mittlerweile inhaftierten Verantwortlichen beliebt, desgleichen Luxus-Uhren. Bei einem Inhaftierten fanden die Ermittler zudem eine Pistole und andere Waffen. Eine weitere Führungskraft sammelte Münzen und Bilder.
Geschädigte sollten einen „dinglichen Arrest“ beantragen
Die Ermittler sichern solche Vermögenswerte, damit Geschädigte später eine Chance haben, zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt zu bekommen. Meist dauert es Jahre, bis Anleger sich einen Anwalt gesucht, Klage eingereicht und vor Gericht ein Urteil erstritten oder einen Vergleich abgeschlossen haben. Bis dahin besteht die Gefahr, dass von den Vermögenswerten der Verantwortlichen nichts mehr da ist. Deshalb besteht die Möglichkeit, einen „dinglichen Arrest“ zu beantragen, um Forderungen vorläufig absichern zu lassen.
Wer sich spät meldet, kann leer ausgehen
Die Anleger tragen dabei auch ein Risiko. Denn wenn sie es nicht schaffen, einen vollstreckbaren Titel zu bekommen, müssen sie die Kosten trotzdem tragen. Brauchen sie zu lange, kann es außerdem sein, dass andere Geschädigte schneller waren und nichts mehr für sie übrig ist. Denn wer seine Ansprüche zuerst anmelden kann, kommt zuerst an die Reihe. Bildlich gesprochen: Geschädigte gehen leer aus, wenn sie zu weit hinten in der Schlange stehen und schon alles vergeben ist.
Die Liste ist im Internet veröffentlicht
Die Liste der vorläufig sichergestellten Vermögenswerte ist im Internet auf der Website des Bundesanzeigers zu finden. Geben Sie unter www.bundesanzeiger.de den Suchbegriff Infinus ein und wählen Sie „Gerichtlicher Teil“ bei der Frage, in welchem Bereich Sie suchen möchten.
* Test
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine Liste sichergestellter Vermögenswerte im Skandal-Fall Infinus veröffentlicht. Darauf finden sich unter anderem Luxus-Uhren, Goldbarren und Sportwagen. Mehreren inhaftierten Verantwortlichen wirft sie Betrug zum Nachteil von Anlegern vor
Seit November 2013 sitzen mehrere Verantwortliche der Infinus-Gruppe aus Dresden in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat sie im Verdacht, Anleger betrogen zu haben Infinus Gruppe: Razzia wegen Betrugsverdachts. Die Infinus-Muttergesellschaft Future Business sowie die Tochtergesellschaften Prosavus und EcoConsort boten Anlegern an, zum Beispiel über Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte Geld anzulegen. In Verkaufsprospekten könnte die Lage aber nicht richtig dargestellt worden sein, vermuten die Vermittler. Es soll Ringgeschäfte gegeben haben, die dazu dienten, die Zahlen der Gruppe aufzublähen, unter anderem mit Goldsparplänen und Lebensversicherungspolicen. In einer Pressemitteilung im November gingen die Ermittler von etwa 25 000 betroffenen Anlegern mit einer geschätzten Schadenssumme von 400 Millionen Euro aus. Noch weit mehr Anleger dürften aber durch den Skandal Geld verloren haben. Denn nach Bekanntwerden der Vorwürfe brach die Gruppe zusammen Infinus-Gruppe: Future Business und Prosavus insolvent, darunter diejenigen, die Anlageangebote gemacht hatten.
Goldbarren, Luxus-Armbanduhren und Waffen
Nach der Verhaftung veröffentlichten Medien Fotos und Videos von protzigen Auftritten einiger Infinus-Führungskräfte. Was die Staatsanwälte aus Dresden auflisten, lässt jedenfalls auf eine Vorliebe für Luxusgüter schließen. Jörg B. etwa, dem Gründer und Kopf des Konzerns, ordneten sie 24 Kilobarren Gold zu. Dazu kamen zwei Motorboote, ein Bentley, ein Porsche Cayenne Turbo und weitere Autos sowie eine Reihe exquisiter Herren-Armbanduhren. Die Nobelmarke Porsche war auch bei mehreren anderen mittlerweile inhaftierten Verantwortlichen beliebt, desgleichen Luxus-Uhren. Bei einem Inhaftierten fanden die Ermittler zudem eine Pistole und andere Waffen. Eine weitere Führungskraft sammelte Münzen und Bilder.
Geschädigte sollten einen „dinglichen Arrest“ beantragen
Die Ermittler sichern solche Vermögenswerte, damit Geschädigte später eine Chance haben, zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt zu bekommen. Meist dauert es Jahre, bis Anleger sich einen Anwalt gesucht, Klage eingereicht und vor Gericht ein Urteil erstritten oder einen Vergleich abgeschlossen haben. Bis dahin besteht die Gefahr, dass von den Vermögenswerten der Verantwortlichen nichts mehr da ist. Deshalb besteht die Möglichkeit, einen „dinglichen Arrest“ zu beantragen, um Forderungen vorläufig absichern zu lassen.
Wer sich spät meldet, kann leer ausgehen
Die Anleger tragen dabei auch ein Risiko. Denn wenn sie es nicht schaffen, einen vollstreckbaren Titel zu bekommen, müssen sie die Kosten trotzdem tragen. Brauchen sie zu lange, kann es außerdem sein, dass andere Geschädigte schneller waren und nichts mehr für sie übrig ist. Denn wer seine Ansprüche zuerst anmelden kann, kommt zuerst an die Reihe. Bildlich gesprochen: Geschädigte gehen leer aus, wenn sie zu weit hinten in der Schlange stehen und schon alles vergeben ist.
Die Liste ist im Internet veröffentlicht
Die Liste der vorläufig sichergestellten Vermögenswerte ist im Internet auf der Website des Bundesanzeigers zu finden. Geben Sie unter www.bundesanzeiger.de den Suchbegriff Infinus ein und wählen Sie „Gerichtlicher Teil“ bei der Frage, in welchem Bereich Sie suchen möchten.
* Test
Vermögen der Infinus-Bosse
Bei den sechs in U-Haft sitzenden Infinus-Managern wurde Privatvermögen im Wert von 14,5 Mio. Euro sichergestellt, berichtet die „Sächsische Zeitung“ am Mittwoch.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Dresden verwies auf eine entsprechende Übersicht im Bundesanzeiger, die jetzt veröffentlicht wurde.
Und diese liest sich wie die Ausstellungs-Übersicht einer Millionärsmesse:
► Luxus-Autos wie ein Bentley Continental GT (Wert 130 000 Euro)
► 24 (!) Gold-Barren zu je ein Kilogramm (40.415,09 USD je 1 kg Gold)
► Unzählige Uhren von Lange & Söhne, Rolex & Co
► Motorboot Benaco 909 „Maurice“ (Wert 250 000 Euro)
► Motorboot Atlantis 47 HT „Princess II“
► Diverse Pistolen und Flinten
Bei den sechs in U-Haft sitzenden Infinus-Managern wurde Privatvermögen im Wert von 14,5 Mio. Euro sichergestellt, berichtet die „Sächsische Zeitung“ am Mittwoch.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Dresden verwies auf eine entsprechende Übersicht im Bundesanzeiger, die jetzt veröffentlicht wurde.
Und diese liest sich wie die Ausstellungs-Übersicht einer Millionärsmesse:
► Luxus-Autos wie ein Bentley Continental GT (Wert 130 000 Euro)
► 24 (!) Gold-Barren zu je ein Kilogramm (40.415,09 USD je 1 kg Gold)
► Unzählige Uhren von Lange & Söhne, Rolex & Co
► Motorboot Benaco 909 „Maurice“ (Wert 250 000 Euro)
► Motorboot Atlantis 47 HT „Princess II“
► Diverse Pistolen und Flinten
Alles schon 'mal dagewesen....
Die Infinus-Story erinnert doch stark an die Geschichte mit dem "Sächsischen Wirtschaftsdienst" / Dr. Hering!
... und keiner hat's gemerkt oder ist eingeschritten!
Immer wieder muß erst "das Kind in den Brunnen fallen"!
...kopfschüttel....
Wann endlich beginnt die BaFin, die Genehmigung des Vertriebs von Finanzprodukten von einer Plausibilitätsprüfung, die SIE SELBST durchführt, abhängig zu machen, statt immer wieder "ihre Hände in Unschuld zu waschen" und den Vermittlern die Verantwortung zuzuschieben???
Für das Gelingen einer Kapitalanlage ist nämlich der Vermögensverwalter zuständig und nicht der Vermittler!!!!
... und keiner hat's gemerkt oder ist eingeschritten!
Immer wieder muß erst "das Kind in den Brunnen fallen"!
...kopfschüttel....
Wann endlich beginnt die BaFin, die Genehmigung des Vertriebs von Finanzprodukten von einer Plausibilitätsprüfung, die SIE SELBST durchführt, abhängig zu machen, statt immer wieder "ihre Hände in Unschuld zu waschen" und den Vermittlern die Verantwortung zuzuschieben???
Für das Gelingen einer Kapitalanlage ist nämlich der Vermögensverwalter zuständig und nicht der Vermittler!!!!
Infinus Gruppe: Insolvenzverfahren eröffnet – Anmeldefrist bis 28.03.2014 / CLLB Rechtsanwälte empfehlen Einleitung eines Eilverfahrens zur Arrestierung der sichergestellten Vermögenswerte
Wie nun bekannt wurde, wurde für die erste Gesellschaft des Infinus-Konzerns das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 31. Januar 2014 wurde vor dem Amtsgerichts Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner eröffnet, zur Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde bestimmt. Als Termin für die Anmeldung der Insolvenzforderungen der Anleihegläubiger wurde der 28. März 2014 bestimmt.
Zugleich wurde für den 25. Februar 2014 für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN DE000AOEPV1 4 sowie ISIN DE000AOEPV 63 Termin zur besonderen Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt. Gegenstand der Versammlung ist zum einen der Bericht der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner und zum anderen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und diejenigen Forderungen, die den Anleihegläubigern aus den Orderschuldverschreibungen gegen die INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner zustehen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner alleine anmelden. Auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin soll hierzu Herr Rechtsanwalt Eberhard Dachs bestimmt werden.
Hinsichtlich der Teilnahme an der besonderen Gläubigerversammlung sind einige Besonderheiten zu beachten. Teilnahmeberechtigt sind zwar alle Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner. Allerdings gelten nur diejenigen Gläubiger auch als stimmberechtigt, die ihre Orderschuldverschreibungen bis spätestens 21.02.2014 bei bestimmten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und zu Beginn der Gläubigerversammlung eine qualifizierte Bescheinigung über die Hinterlegung vorlegen.
Neben dem Insolvenzverfahren gibt es auch Neuigkeiten über das Vermögen der Verantwortlichen der INFINUS AG. Wie die Sächsische Zeitung am vergangenen Mittwoch berichtete, wurde bei den sechs sich in Untersuchungshaft befindenden Infinus-Managern Privatvermögen im Wert von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Hierzu gehören nach einer jetzt veröffentlichten Übersicht im Bundesanzeiger mehrere Luxus-Autos, zwei Dutzend Gold-Barren, zahlreiche Luxusuhren und zwei Motorboote.
Für die Geschädigten bestehen mehrere Möglichkeiten den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. „Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits Geschädigte der INFINUS Gruppe vertritt.
„Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die möglicherweise deliktisch Haftenden sind unserem Erachten nach als relativ gut zu bewerten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Eile geboten ist. Denn von der Staatsanwaltschaft Dresden wurden bei den Durchsuchungen eben nur Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen Euro sichergestellt. Geht man von einer durchschnittlichen Beteiligungshöhe von 10.000 Euro aus, bedeutet dies, dass nur die ersten 1.000 Anleger auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen können. Ziel muss es daher sein, für die Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest zu erwirken, um somit auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können. Dies wird allerdings nur für diejenigen Anleger möglich sein, die die Titel als erste vollstrecken, da vorliegend das ´Windhund-Prinzip` gilt.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher den Betroffenen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
Wie nun bekannt wurde, wurde für die erste Gesellschaft des Infinus-Konzerns das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 31. Januar 2014 wurde vor dem Amtsgerichts Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner eröffnet, zur Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde bestimmt. Als Termin für die Anmeldung der Insolvenzforderungen der Anleihegläubiger wurde der 28. März 2014 bestimmt.
Zugleich wurde für den 25. Februar 2014 für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN DE000AOEPV1 4 sowie ISIN DE000AOEPV 63 Termin zur besonderen Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt. Gegenstand der Versammlung ist zum einen der Bericht der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner und zum anderen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und diejenigen Forderungen, die den Anleihegläubigern aus den Orderschuldverschreibungen gegen die INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner zustehen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner alleine anmelden. Auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin soll hierzu Herr Rechtsanwalt Eberhard Dachs bestimmt werden.
Hinsichtlich der Teilnahme an der besonderen Gläubigerversammlung sind einige Besonderheiten zu beachten. Teilnahmeberechtigt sind zwar alle Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner. Allerdings gelten nur diejenigen Gläubiger auch als stimmberechtigt, die ihre Orderschuldverschreibungen bis spätestens 21.02.2014 bei bestimmten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und zu Beginn der Gläubigerversammlung eine qualifizierte Bescheinigung über die Hinterlegung vorlegen.
Neben dem Insolvenzverfahren gibt es auch Neuigkeiten über das Vermögen der Verantwortlichen der INFINUS AG. Wie die Sächsische Zeitung am vergangenen Mittwoch berichtete, wurde bei den sechs sich in Untersuchungshaft befindenden Infinus-Managern Privatvermögen im Wert von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Hierzu gehören nach einer jetzt veröffentlichten Übersicht im Bundesanzeiger mehrere Luxus-Autos, zwei Dutzend Gold-Barren, zahlreiche Luxusuhren und zwei Motorboote.
Für die Geschädigten bestehen mehrere Möglichkeiten den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. „Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits Geschädigte der INFINUS Gruppe vertritt.
„Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die möglicherweise deliktisch Haftenden sind unserem Erachten nach als relativ gut zu bewerten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Eile geboten ist. Denn von der Staatsanwaltschaft Dresden wurden bei den Durchsuchungen eben nur Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen Euro sichergestellt. Geht man von einer durchschnittlichen Beteiligungshöhe von 10.000 Euro aus, bedeutet dies, dass nur die ersten 1.000 Anleger auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen können. Ziel muss es daher sein, für die Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest zu erwirken, um somit auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können. Dies wird allerdings nur für diejenigen Anleger möglich sein, die die Titel als erste vollstrecken, da vorliegend das ´Windhund-Prinzip` gilt.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher den Betroffenen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
Staatsanwaltschaft veröffentlicht sichergestellte Vermögenswerte – INFINUS Manager: ein Leben in Schönheit und Reichtum
Informationsveranstaltung für geschädigte Kapitalanleger am 11.02.2014 in Berlin
Anleger der Infinus AG können kaum glauben was die lange Liste enthält. Ein Bild vom Leben in Saus und Braus auf ihre Kosten lässt das Gemüt hochkochen. Die von der Staatsanwaltschaft Dresden sichergestellten Gegenstände der inhaftierten INFINUS-Manager: Die Liste enthält so illustre Gegenstände wie einen Bentley Continental GT, einen Porsche Cayenne Turbo, mehrere 911er und diverse andere Fahrzeuge, 24 Goldbarren zu je einem Kilo Gewicht, Dutzende Armbanduhren, Immobilien, Motorboote, Bankkonten, Jagdbüchsen und Kunst. „Die haben es ja so richtig krachen lassen“, entfährt es Arno M. (*Name redaktionell geändert), als Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke seinem Mandanten informiert.
Zu Recht fragen sich die betroffenen Anleger und ihre Familien: „Wie komme ich an mein hartverdientes Geld, dass ich gutgläubig bei Infinus angelegt habe?“
Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke bekommt diese Frage von hilfesuchenden Anlegern häufig gestellt und kann den Anlegern nach der Infinus-Pleite ( www.hilfe-infinus.de/themenwelt/infinus/ ) Hoffnung geben: „Die sichergestellten Gegenstände können zu Gunsten der INFINUS-Opfer verwertet werden, wenn die betroffenen Opfer möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel erwirken und diesen dann auch vollstrecken.“
Wie vorgehen? - Insolvenzverfahren eröffnet
Daneben wurde bekannt, dass die Insolvenzverfahren über die Vermögen der „INFINUS AG Ihr Kompetenz – Partner“ („rote Infinus“) am 31.01.2014 und der „MAS Finanz AG“ am 29.01.2014 eröffnet wurden. Verwalter sind Rechtsanwalt Gunther Tarkotta, Dresden für die MAS und Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Dresden für die rote Infinus. Erste Berichtstermine wurden für den 30.04.2014 (Infinus) und den 27.02.2014 (MAS) angesetzt. In diesen Versammlungen geht es u.a. um die Wahl eines Gläubigerausschusses.
In der Insolvenz der roten INFINUS gibt es zudem eine Besonderheit.
Bereits für den 25.02.2014 gibt es eine besondere Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger, in denen Inhaber bestimmter Orderschuldverschreibungen einen gemeinsamen Vertreter bestimmen sollen. Dieser soll, so er denn gewählt wird, bis zum 28.03.2014 die Forderungen der Oderschuldverschreibungsgläubiger bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Wird er nicht gewählt, sind die Forderungen von den Anlegern selbst anzumelden. Der Insolvenzverwalter schlägt als gemeinsamen Vertreter Rechtsanwalt Eberhard Dachs, Tübingen, vor.
Anleger müssen handeln – die Uhr tickt
„Für die betroffenen Anleger ist in jeder Hinsicht Eile geboten: wer mitstimmen will, muss seine Schuldurkunden hinterlegen. Wer auf das Vermögen der inhaftierten Manager zugreifen will, muss sich schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel besorgen“, mahnt Rechtsanwalt Röhlke und erläutert die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung: „Teilnahmeberechtigt bei dieser Versammlung sind nur Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS IKP. Stimmberechtigt sind nur Gläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 21.02.2014 bei bestimmten Stellen hinterlegt haben und die dort hinterlegt bleiben bis zum Ende der besonderen Versammlung. Eine Stellvertretung ist zulässig. Wer seine Schuldverschreibung nicht rechtzeitig hinterlegt, ist nicht stimmberechtigt.“
Um der Entwicklung nicht hinterherzustehen sollten die INFINUS-Opfer ihre Möglichkeit zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung nutzen. Die Rechtanwälte planen für Anleger und Vertriebsmitarbeiter und deren Kunden, die sich aus erster Hand informieren möchten weitere Informationsveranstaltungen. Alle Interessierten können sich für die Informationsveranstaltung am 11.02.2014 in Berlin unter 030.715 206 71 oder anmelden.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke - Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte
Informationsveranstaltung für geschädigte Kapitalanleger am 11.02.2014 in Berlin
Anleger der Infinus AG können kaum glauben was die lange Liste enthält. Ein Bild vom Leben in Saus und Braus auf ihre Kosten lässt das Gemüt hochkochen. Die von der Staatsanwaltschaft Dresden sichergestellten Gegenstände der inhaftierten INFINUS-Manager: Die Liste enthält so illustre Gegenstände wie einen Bentley Continental GT, einen Porsche Cayenne Turbo, mehrere 911er und diverse andere Fahrzeuge, 24 Goldbarren zu je einem Kilo Gewicht, Dutzende Armbanduhren, Immobilien, Motorboote, Bankkonten, Jagdbüchsen und Kunst. „Die haben es ja so richtig krachen lassen“, entfährt es Arno M. (*Name redaktionell geändert), als Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke seinem Mandanten informiert.
Zu Recht fragen sich die betroffenen Anleger und ihre Familien: „Wie komme ich an mein hartverdientes Geld, dass ich gutgläubig bei Infinus angelegt habe?“
Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke bekommt diese Frage von hilfesuchenden Anlegern häufig gestellt und kann den Anlegern nach der Infinus-Pleite ( www.hilfe-infinus.de/themenwelt/infinus/ ) Hoffnung geben: „Die sichergestellten Gegenstände können zu Gunsten der INFINUS-Opfer verwertet werden, wenn die betroffenen Opfer möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel erwirken und diesen dann auch vollstrecken.“
Wie vorgehen? - Insolvenzverfahren eröffnet
Daneben wurde bekannt, dass die Insolvenzverfahren über die Vermögen der „INFINUS AG Ihr Kompetenz – Partner“ („rote Infinus“) am 31.01.2014 und der „MAS Finanz AG“ am 29.01.2014 eröffnet wurden. Verwalter sind Rechtsanwalt Gunther Tarkotta, Dresden für die MAS und Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Dresden für die rote Infinus. Erste Berichtstermine wurden für den 30.04.2014 (Infinus) und den 27.02.2014 (MAS) angesetzt. In diesen Versammlungen geht es u.a. um die Wahl eines Gläubigerausschusses.
In der Insolvenz der roten INFINUS gibt es zudem eine Besonderheit.
Bereits für den 25.02.2014 gibt es eine besondere Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger, in denen Inhaber bestimmter Orderschuldverschreibungen einen gemeinsamen Vertreter bestimmen sollen. Dieser soll, so er denn gewählt wird, bis zum 28.03.2014 die Forderungen der Oderschuldverschreibungsgläubiger bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Wird er nicht gewählt, sind die Forderungen von den Anlegern selbst anzumelden. Der Insolvenzverwalter schlägt als gemeinsamen Vertreter Rechtsanwalt Eberhard Dachs, Tübingen, vor.
Anleger müssen handeln – die Uhr tickt
„Für die betroffenen Anleger ist in jeder Hinsicht Eile geboten: wer mitstimmen will, muss seine Schuldurkunden hinterlegen. Wer auf das Vermögen der inhaftierten Manager zugreifen will, muss sich schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel besorgen“, mahnt Rechtsanwalt Röhlke und erläutert die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung: „Teilnahmeberechtigt bei dieser Versammlung sind nur Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS IKP. Stimmberechtigt sind nur Gläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 21.02.2014 bei bestimmten Stellen hinterlegt haben und die dort hinterlegt bleiben bis zum Ende der besonderen Versammlung. Eine Stellvertretung ist zulässig. Wer seine Schuldverschreibung nicht rechtzeitig hinterlegt, ist nicht stimmberechtigt.“
Um der Entwicklung nicht hinterherzustehen sollten die INFINUS-Opfer ihre Möglichkeit zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung nutzen. Die Rechtanwälte planen für Anleger und Vertriebsmitarbeiter und deren Kunden, die sich aus erster Hand informieren möchten weitere Informationsveranstaltungen. Alle Interessierten können sich für die Informationsveranstaltung am 11.02.2014 in Berlin unter 030.715 206 71 oder anmelden.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke - Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte
Seinen 47. Geburtstag musste Jens P., einer von zwei Vorständen des Infinus-Haftungsdachs, im Januar noch in einer Zelle in Zwickau verbringen. Jetzt ist er ein – vorläufig – freier Mann: Weil er umfassend aussagte, durfte er die Haftanstalt gegen Meldeauflagen verlassen.
Jens P., Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, ist am Montagnachmittag gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Einen entsprechenden Antrag habe die Staatsanwaltschaft Dresden aus zwei Gründen gestellt, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase gegenüber FONDS professionell ONLINE: "Zum einen hat P. bei der Aufklärung der Hintergründe geholfen und signalisiert, strafrechtliche Verantwortung übernehmen zu wollen. Zum anderen hat er dem bisherigen Ermittlungsstand zufolge weit weniger von dem mutmaßlichen Betrug profitiert als die anderen inhaftierten Beschuldigten."
P. musste allerdings seine Reisedokumente abgeben und muss sich regelmäßig melden. Der 47 Jahre alte Manager war vor gut drei Monaten während einer Razzia in Dresden festgenommen worden und saß zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Zwickau ein.
Der Hausjurist bleibt in Haft
Die Haftbeschwerde eines weiteren Beschuldigten lehnte das Landgericht Dresden ab: Bei Siegfried B., Aufsichtsrat zahlreicher Infinus-Gesellschaften und Hausjurist der Firmenguppe, bestehe weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Er bleibt weiterhin in Görlitz in Untersuchungshaft. "Diese Entscheidung unterstreicht, dass unser Verdacht auf Anlagebetrug und Betreiben eines Schneeballsystems begründet ist", sagte Haase.
Neben Siegfried B. sitzen noch vier weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft: Jörg Biehl, der Kopf der Konzernholding Future Business KGaA (Fubus), sowie Kewan K., Rudolf O. und Andreas K., die drei Vorstände der größten Konzerntochter Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner. Ermittelt wird außerdem gegen den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater der Unternehmensgruppe sowie gegen den Eigentümer und den Geschäftsführer eines Salzburger Edelmetallhändlers, dessen Sparplanprodukt bei dem mutmaßlichen Betrug eine wesentliche Rolle spielte.
In einer ersten Pressemeldung im November 2013 sprach die Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus von rund 25.000 betroffenen Anlegern, den möglichen Schaden bezifferte sie auf etwa 400 Millionen Euro. Einer Insolvenzverwalterin einer Infinus-Gesellschaft zufolge haben allerdings insgesamt rund 40.000 Anleger mehr als 65.000 Verträge abgeschlossen. Das in Summe bei der Unternehmensgruppe investierte Volumen beläuft sich Berechnungen von FONDS professionell zufolge auf bis zu 850 Millionen Euro.
Wichtiges Rädchen im System
Auch wenn Jens P. nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zu den größten Profiteuren des mutmaßlichen Betrugs zählt, so war er als Vorstand des Infinus-Haftungsdachs doch ein wichtiges Rädchen im System.
Die rechtlich vom Rest der Firmengruppe separierte Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut war der entscheidende Vertriebspartner der Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Emissionshäuser Future Business KGaA, Prosavus AG und Ecoconsort AG – ohne die zeitweise mehr als 800 Vermittler des Infinus-Haftungsdachs hätte der Konzern kaum frisches Geld einwerben können. Als Aufsichtsrat der Konzernmutter Future Business hatte P. zudem tiefe Einblicke in die Bücher der Firmengruppe.
Infinus ist Allianz-versichert
Das Infinus-Haftungsdach ist weiterhin am Markt aktiv, leidet aber unter einem Beraterschwund: Seit der Razzia im November bis einschließlich 7. Februar haben sich mehr als 240 Vermittler von dem Haftungsdach abgemeldet, geht aus einem Register der Finanzaufsicht Bafin hervor. Das Finanzdienstleistungsinstitut residiert inzwischen nicht mehr in einer sanierten Altbauvilla im Dresdener Nobelstadtteil Blasewitz, sondern deutlich bodenständiger im Vorort Freital. Um ehemalige Infinus-Berater werben unterdessen Maklerpools wie Finprobus in Zusammenarbeit mit Jung, DMS & Cie. und Brenneisen Capital.
Dass P. der Staatsanwaltschaft sachdienliche Hinweise geben konnte, dürfte in der Chefetage der Allianz für Erleichterung sorgen. Denn dies spricht dafür, dass P. das mutmaßliche Betrugssystem tatsächlich kannte. Bei der Allianz hatte das Infinus-Haftungsdach eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Zahlreiche Anlegeranwälte werden versuchen, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen. Bei Betrug muss der Versicherer allerdings nicht leisten – jeden Hinweis auf eine Verstrickung des Haftungsdach-Vorstands werden die Allianz-Juristen deshalb für sich zu nutzen versuchen
* fondsprofessionell.de
Jens P., Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, ist am Montagnachmittag gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Einen entsprechenden Antrag habe die Staatsanwaltschaft Dresden aus zwei Gründen gestellt, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase gegenüber FONDS professionell ONLINE: "Zum einen hat P. bei der Aufklärung der Hintergründe geholfen und signalisiert, strafrechtliche Verantwortung übernehmen zu wollen. Zum anderen hat er dem bisherigen Ermittlungsstand zufolge weit weniger von dem mutmaßlichen Betrug profitiert als die anderen inhaftierten Beschuldigten."
P. musste allerdings seine Reisedokumente abgeben und muss sich regelmäßig melden. Der 47 Jahre alte Manager war vor gut drei Monaten während einer Razzia in Dresden festgenommen worden und saß zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Zwickau ein.
Der Hausjurist bleibt in Haft
Die Haftbeschwerde eines weiteren Beschuldigten lehnte das Landgericht Dresden ab: Bei Siegfried B., Aufsichtsrat zahlreicher Infinus-Gesellschaften und Hausjurist der Firmenguppe, bestehe weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Er bleibt weiterhin in Görlitz in Untersuchungshaft. "Diese Entscheidung unterstreicht, dass unser Verdacht auf Anlagebetrug und Betreiben eines Schneeballsystems begründet ist", sagte Haase.
Neben Siegfried B. sitzen noch vier weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft: Jörg Biehl, der Kopf der Konzernholding Future Business KGaA (Fubus), sowie Kewan K., Rudolf O. und Andreas K., die drei Vorstände der größten Konzerntochter Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner. Ermittelt wird außerdem gegen den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater der Unternehmensgruppe sowie gegen den Eigentümer und den Geschäftsführer eines Salzburger Edelmetallhändlers, dessen Sparplanprodukt bei dem mutmaßlichen Betrug eine wesentliche Rolle spielte.
In einer ersten Pressemeldung im November 2013 sprach die Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus von rund 25.000 betroffenen Anlegern, den möglichen Schaden bezifferte sie auf etwa 400 Millionen Euro. Einer Insolvenzverwalterin einer Infinus-Gesellschaft zufolge haben allerdings insgesamt rund 40.000 Anleger mehr als 65.000 Verträge abgeschlossen. Das in Summe bei der Unternehmensgruppe investierte Volumen beläuft sich Berechnungen von FONDS professionell zufolge auf bis zu 850 Millionen Euro.
Wichtiges Rädchen im System
Auch wenn Jens P. nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zu den größten Profiteuren des mutmaßlichen Betrugs zählt, so war er als Vorstand des Infinus-Haftungsdachs doch ein wichtiges Rädchen im System.
Die rechtlich vom Rest der Firmengruppe separierte Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut war der entscheidende Vertriebspartner der Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Emissionshäuser Future Business KGaA, Prosavus AG und Ecoconsort AG – ohne die zeitweise mehr als 800 Vermittler des Infinus-Haftungsdachs hätte der Konzern kaum frisches Geld einwerben können. Als Aufsichtsrat der Konzernmutter Future Business hatte P. zudem tiefe Einblicke in die Bücher der Firmengruppe.
Infinus ist Allianz-versichert
Das Infinus-Haftungsdach ist weiterhin am Markt aktiv, leidet aber unter einem Beraterschwund: Seit der Razzia im November bis einschließlich 7. Februar haben sich mehr als 240 Vermittler von dem Haftungsdach abgemeldet, geht aus einem Register der Finanzaufsicht Bafin hervor. Das Finanzdienstleistungsinstitut residiert inzwischen nicht mehr in einer sanierten Altbauvilla im Dresdener Nobelstadtteil Blasewitz, sondern deutlich bodenständiger im Vorort Freital. Um ehemalige Infinus-Berater werben unterdessen Maklerpools wie Finprobus in Zusammenarbeit mit Jung, DMS & Cie. und Brenneisen Capital.
Dass P. der Staatsanwaltschaft sachdienliche Hinweise geben konnte, dürfte in der Chefetage der Allianz für Erleichterung sorgen. Denn dies spricht dafür, dass P. das mutmaßliche Betrugssystem tatsächlich kannte. Bei der Allianz hatte das Infinus-Haftungsdach eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Zahlreiche Anlegeranwälte werden versuchen, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen. Bei Betrug muss der Versicherer allerdings nicht leisten – jeden Hinweis auf eine Verstrickung des Haftungsdach-Vorstands werden die Allianz-Juristen deshalb für sich zu nutzen versuchen
* fondsprofessionell.de
Im Fall des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus ist in der vergangenen Woche das dritte Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es handelt sich um die MAS Vermögensmanagement GmbH. Das Amtsgericht Dresden hat Dr. Christoph Munz von der Dresdner Kanzlei Munz Rechtsanwälte zum Verwalter bestellt. Bislang hätten elf Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt 450 000 Euro angemeldet, sagte Kanzlei-Mitarbeiterin Annett Kittner-Treublein den DNN.
Im Konzernverbund rund um die Future Business KG a.A. (FuBus) spielte die MAS Vermögensmanagement GmbH eher eine untergeordnete Rolle. Die Firma war vorwiegend mit Dienstleistungen für den Maklerpool MAS Finanz AG betraut. Dazu gehörten Verwaltungsaufgaben und die Organisation von Schulungen. Die Konzernmutter FuBus hielt eine Mehrheitsbeteiligung von 76 Prozent. Im Geschäftsbericht wurde für des Jahr 2012 ein Gewinn von 80 000 Euro ausgewiesen, der zum größten Teil über einen Gewinnabführungsvertrag an die FuBus geflossen ist.
Arbeitsplätze fest angestellter Mitarbeiter seien von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen, sagte Kittner Treublein. Zwei ehemals geringfügig beschäftigte Mitarbeiter hätten das Unternehmen inzwischen verlassen.
Bereits im Januar waren Insolvenzverfahren über den Maklerpool MAS Finanz AG und das wichtigste Unternehmen der Finanzgruppe, die Infinus AG Ihr Kompetenzpartner (IKP), eröffnet worden (DNN berichteten). 14 weitere Unternehmen des FuBus-Konzerns, dessen Managern von der Staatsanwaltschaft Dresden unter anderem Betrug durch falsche Angaben in Prospekten für Orderschuldverschreibungen vorgeworfen wird, befinden sich derzeit in vorläufiger Insolvenz. Insgesamt geht es um mehr als 45 000 Gläubiger. Die Forderungssumme könnte Schätzungen zufolge die Milliardengrenze erreichen.
* Dresdner Neueste Nachrichten
Im Konzernverbund rund um die Future Business KG a.A. (FuBus) spielte die MAS Vermögensmanagement GmbH eher eine untergeordnete Rolle. Die Firma war vorwiegend mit Dienstleistungen für den Maklerpool MAS Finanz AG betraut. Dazu gehörten Verwaltungsaufgaben und die Organisation von Schulungen. Die Konzernmutter FuBus hielt eine Mehrheitsbeteiligung von 76 Prozent. Im Geschäftsbericht wurde für des Jahr 2012 ein Gewinn von 80 000 Euro ausgewiesen, der zum größten Teil über einen Gewinnabführungsvertrag an die FuBus geflossen ist.
Arbeitsplätze fest angestellter Mitarbeiter seien von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen, sagte Kittner Treublein. Zwei ehemals geringfügig beschäftigte Mitarbeiter hätten das Unternehmen inzwischen verlassen.
Bereits im Januar waren Insolvenzverfahren über den Maklerpool MAS Finanz AG und das wichtigste Unternehmen der Finanzgruppe, die Infinus AG Ihr Kompetenzpartner (IKP), eröffnet worden (DNN berichteten). 14 weitere Unternehmen des FuBus-Konzerns, dessen Managern von der Staatsanwaltschaft Dresden unter anderem Betrug durch falsche Angaben in Prospekten für Orderschuldverschreibungen vorgeworfen wird, befinden sich derzeit in vorläufiger Insolvenz. Insgesamt geht es um mehr als 45 000 Gläubiger. Die Forderungssumme könnte Schätzungen zufolge die Milliardengrenze erreichen.
* Dresdner Neueste Nachrichten
Anlegeranwälte buhlen eifrig um mutmaßlich geschädigte Infinus-Kunden – und versprechen ihnen mitunter, deren Vermittler zur Rechenschaft zu ziehen. Das wird aber in den seltensten Fällen gelingen, meint der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth.
Vielen Infinus-Beratern wird von Anlegeranwälten mit Schadenersatzprozessen gedroht – obwohl ein dem Haftungsdach angeschlossener Vermittler überhaupt nicht persönlich gegenüber seinem Kunden haftet. Auf dieses Phänomen weist der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Mitteilung hin. "Soweit sich gebundene Vermittler an die klaren Vorgaben zur Außendarstellung und zum Beratungs- und Vermittlungsablauf gehalten haben, wie dies von der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vorgegeben war, sehen wir keine Probleme für die Vermittler", so Wirth.
Dass sich Anlegeranwälte nicht an das Haftungsdach wenden, sondern an den Vermittler, sei für beide Seiten ärgerlich. "Offen gestanden tun mir die Anleger leid, da sie diese Prozesse in der Regel verlieren werden", so Wirth. Der betroffene Vermittler wiederum habe Kosten für seine Rechtsvertretung, die er erst später zurück erhalte, wenn er vor Gericht Erfolg hatte.
Im Fall von Infinus bangen rund 40.000 Anleger um ihr Investment in Höhe von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen zehn Beschuldigte aus dem Umfeld der Firmengruppe wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und des Betreibens eines Schneeballsystems. Zeitweise saßen sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft. Inzwischen ist Haftungsdach-Vorstand Jens P. auf freiem Fuß, weil er sich gegenüber der Staatsanwaltschaft geständig zeigte.
Zwei Haftpflicht-Policen
Wirth kann auch Anlegern, deren Anwälte gegen das Haftungsdach vorgehen, keine allzu großen Hoffnungen machen. Seinen Informationen zufolge hat das Institut zwei Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Die eine biete Versicherungsschutz, wenn den Organen oder angestellten Mitarbeitern eine Pflichtverletzung vorgeworfen werde. "Die Jahreshöchstleistung dieser Versicherung soll zwei Millionen Euro betragen", so Wirth.
Zusätzlich solle eine weitere Police für das Institut in seiner Funktion als Haftungsdach mit einer Jahreshöchstleistung von nochmals zwei Millionen Euro bestehen. Diese Versicherung biete Schutz auch für den Fall, dass das Haftungsdach wegen eines Verstoßes angegriffen werde, der von seinen gebundenen Vermittlern begangen worden sein soll.
Geringe Versicherungssumme
Schon die geringe Versicherungssumme zeigt, dass keinesfalls alle Anleger darauf wetten dürfen sollten, ihren mutmaßlichen Schaden von der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen. "Weder der Versicherungsumfang noch die am Markt erhältlichen Deckungssummen sind geeignet, um die Konsequenzen vorsätzlicher Handlungen und hieraus resultierender Schadenersatzansprüche nebst möglicher Insolvenz ganzer Firmengruppen aufzufangen", so Wirth.
Dazu kommt, dass ein Versicherer bei Betrug ohnehin keinen Schadenersatz leisten muss. Dass sich Infinus-Vorstand P. gegenüber der Staatsanwaltschaft geständig zeigte, deutet darauf hin, dass er tatsächlich von dem mutmaßlichen Betrug gewusst haben könnte. Diese Kenntnis lässt sich nach Auffassung einiger Juristen dem gesamten Haftungsdach zurechnen – damit wäre der Haftpflichtversicherer fein raus
Vielen Infinus-Beratern wird von Anlegeranwälten mit Schadenersatzprozessen gedroht – obwohl ein dem Haftungsdach angeschlossener Vermittler überhaupt nicht persönlich gegenüber seinem Kunden haftet. Auf dieses Phänomen weist der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Mitteilung hin. "Soweit sich gebundene Vermittler an die klaren Vorgaben zur Außendarstellung und zum Beratungs- und Vermittlungsablauf gehalten haben, wie dies von der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vorgegeben war, sehen wir keine Probleme für die Vermittler", so Wirth.
Dass sich Anlegeranwälte nicht an das Haftungsdach wenden, sondern an den Vermittler, sei für beide Seiten ärgerlich. "Offen gestanden tun mir die Anleger leid, da sie diese Prozesse in der Regel verlieren werden", so Wirth. Der betroffene Vermittler wiederum habe Kosten für seine Rechtsvertretung, die er erst später zurück erhalte, wenn er vor Gericht Erfolg hatte.
Im Fall von Infinus bangen rund 40.000 Anleger um ihr Investment in Höhe von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen zehn Beschuldigte aus dem Umfeld der Firmengruppe wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und des Betreibens eines Schneeballsystems. Zeitweise saßen sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft. Inzwischen ist Haftungsdach-Vorstand Jens P. auf freiem Fuß, weil er sich gegenüber der Staatsanwaltschaft geständig zeigte.
Zwei Haftpflicht-Policen
Wirth kann auch Anlegern, deren Anwälte gegen das Haftungsdach vorgehen, keine allzu großen Hoffnungen machen. Seinen Informationen zufolge hat das Institut zwei Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Die eine biete Versicherungsschutz, wenn den Organen oder angestellten Mitarbeitern eine Pflichtverletzung vorgeworfen werde. "Die Jahreshöchstleistung dieser Versicherung soll zwei Millionen Euro betragen", so Wirth.
Zusätzlich solle eine weitere Police für das Institut in seiner Funktion als Haftungsdach mit einer Jahreshöchstleistung von nochmals zwei Millionen Euro bestehen. Diese Versicherung biete Schutz auch für den Fall, dass das Haftungsdach wegen eines Verstoßes angegriffen werde, der von seinen gebundenen Vermittlern begangen worden sein soll.
Geringe Versicherungssumme
Schon die geringe Versicherungssumme zeigt, dass keinesfalls alle Anleger darauf wetten dürfen sollten, ihren mutmaßlichen Schaden von der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen. "Weder der Versicherungsumfang noch die am Markt erhältlichen Deckungssummen sind geeignet, um die Konsequenzen vorsätzlicher Handlungen und hieraus resultierender Schadenersatzansprüche nebst möglicher Insolvenz ganzer Firmengruppen aufzufangen", so Wirth.
Dazu kommt, dass ein Versicherer bei Betrug ohnehin keinen Schadenersatz leisten muss. Dass sich Infinus-Vorstand P. gegenüber der Staatsanwaltschaft geständig zeigte, deutet darauf hin, dass er tatsächlich von dem mutmaßlichen Betrug gewusst haben könnte. Diese Kenntnis lässt sich nach Auffassung einiger Juristen dem gesamten Haftungsdach zurechnen – damit wäre der Haftpflichtversicherer fein raus
Die Infinus-Tochtergesellschaft Hans John Versicherungsmakler hat sich von der insolventen Infinus-Gruppe losgesagt und von der JRH Beteiligungsgesellschaft freikaufen lassen. Die Hans-John-Geschäftsführer Torsten Rehfeldt und Marc Hinrichsen sowie der ehemalige Geschäftsführer und Namensgeber Hans John halten zugleich auch alle Geschäftsanteile der JRH. Sie hatten die Gesellschaft eigens gegründet, um Hans John Versicherungsmakler zu übernehmen.
Jetzt ist es soweit: Sie haben Hans John Versicherungsmakler komplett gekauft und über die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde aus der Insolvenzmasse der Muttergesellschaft „Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner“ ausgelöst.
Jetzt ist es soweit: Sie haben Hans John Versicherungsmakler komplett gekauft und über die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde aus der Insolvenzmasse der Muttergesellschaft „Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner“ ausgelöst.
Tausende Anleger könnten bei Insolvenz leer ausgehen
„Ich glaube nicht, dass wir von unserem Geld noch jemals etwas wiedersehen“, sagt die 78-Jährige Dresdnerin, die zusammen mit ihrem Mann 18 000 Euro in Orderschuldverschreibungen der Infinus-Finanzgruppe angelegt hat. Ihren Namen möchte sie nicht öffentlich machen. „Eigentlich haben wir immer Bundesschatzbriefe gekauft. Aber die gibt es ja nicht mehr.“ Zwei Infinus-Berater hätten sie von Orderschuldverschreibungen überzeugt.
„Wir haben sogar 500 Euro Zinsen bekommen“, sagt sie. Dann wurden sechs Manager wegen Verdachts auf Anlagebetrugs festgenommen und alles brach zusammen. Die Rentnerin steht nicht allein da. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft sind 25 000 Anleger betroffen - mit einem Anlagevermögen von rund 400 Millionen Euro. Zehn Mitarbeitern der Infinus-Gruppe wird vorgeworfen, bei der Ausgabe von Wertpapieren falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht zu haben.
Die Ermittler vermuten ein Schneeballsystem, dem die Luft ausging, als die Staatsanwaltschaft Firmen- und Privatkonten sperren und sonstige Vermögen beschlagnahmen ließ, darunter Luxus-Uhren, Boote und teure Autos. Einer der sechs im November Festgenommenen kam zwischenzeitlich wieder frei - offenbar hatte er der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen geliefert. Inzwischen läuft bei drei Unternehmen der Infinus-Gruppe das Insolvenzverfahren. 14 weitere stehen unter vorläufiger Verwaltung.
Die meisten Gläubiger dürfte es bei der Future Business KGaA (Fubus) geben, die den Großteil der Anlagen ausgegeben haben soll.„ Wir können zur Zahl der Gläubiger noch nichts sagen, weil das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist“, sagt Christoph Möller, Sprecher des zum vorläufigen Fubus-Verwalter bestellten Anwalts Bruno Kübler. Wahrscheinlich wird dies erst Anfang April der Fall sein. Erst dann wird sich Kübler an die Gläubiger wenden, um sie dann mit ihren Forderungen in die Insolvenztabelle einzutragen. Er wolle dafür sorgen, „dass die Gläubiger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten“, verspricht er.
Ein „Windhundrennen“ der Anleger sei aufgrund der Kontensperrungen und Beschlagnahmungen durch die Staatsanwaltschaft weder nötig noch möglich. Doch trotz sichergestellter Vermögenswerte in Millionenhöhe ist es unwahrscheinlich, dass alle Anleger an ihr Geld kommen, glaubt Renate Daum, Anlageexpertin der Zeitschrift Finanztest. „Es kommt darauf an, was für Produkte sie gekauft haben.“ Neben Orderschuldverschreibungen waren auch Genussrechte und sogenannte Nachrangdarlehen im Programm der Infinus-Gruppe. „Und je nachrangiger die Papiere sind, desto schlechter ist meine Position“, sagt Daum.
Vor allem den Inhabern von Nachrangdarlehen drohe der Totalverlust. „Bei den nachrangigen Papieren sollte man sich darauf einstellen, alles abzuschreiben, weil es aufgrund der Schadenshöhe sehr unwahrscheinlich ist, dass überhaupt noch irgendetwas übrigbleibt.“350 Strafanzeigen wegen Betruges liegen der Staatsanwaltschaft Dresden vor. „Sie richten sich gegen Einzelpersonen und Firmen aus dem Unternehmensgeflecht“, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase und bestätigt damit Berichte der „Sächsischen Zeitung“. „150 Anwälte haben Akteneinsicht verlangt.“ Viele Anleger versuchen offensichtlich, über eine Strafanzeige zu einem Schadenersatztitel zu kommen. Doch Daum warnt: „Man muss sich das sehr gut überlegen, weil der Aufwand für solche Schadenersatzklagen sehr hoch ist.“ Wieder müsse für den Rechtsstreit Geld in die Hand genommen werden und die Beweislast liege beim Anleger.
„Man muss überlegen, ob man sich in der Lage sieht, zu beweisen, dass der andere wusste, dass es sich bei der Anlage beispielsweise um ein betrügerisches Schneeballsystem handelte. Das ist eine sehr, sehr hohe Hürde.“ Außerdem müsse der Beklagte auch in der Lage sein, überhaupt zu zahlen. „Es nutzt ja nichts, wenn ich nach Jahren einen Titel habe und dann bekomme ich doch kein Geld, weil mein Gegner insolvent ist“, sagt Daum. Ob sie einen Anwalt einschaltet, um von ihren 18 000 Euro vielleicht doch noch etwas zurückzubekommen, weiß die alte Dame aus Dresden noch nicht. Ihre Tochter habe das jetzt in die Hand genommen. „Wir werden schon nicht verhungern, wir sind ja Rentner“, sagte die 78-Jährige. Sie stehe auch nicht das erste Mal ohne Ersparnisse da. „Der Krieg und der Staat haben unsere Familie schon früher viel Geld gekostet.“
* OAZ-Online
„Ich glaube nicht, dass wir von unserem Geld noch jemals etwas wiedersehen“, sagt die 78-Jährige Dresdnerin, die zusammen mit ihrem Mann 18 000 Euro in Orderschuldverschreibungen der Infinus-Finanzgruppe angelegt hat. Ihren Namen möchte sie nicht öffentlich machen. „Eigentlich haben wir immer Bundesschatzbriefe gekauft. Aber die gibt es ja nicht mehr.“ Zwei Infinus-Berater hätten sie von Orderschuldverschreibungen überzeugt.
„Wir haben sogar 500 Euro Zinsen bekommen“, sagt sie. Dann wurden sechs Manager wegen Verdachts auf Anlagebetrugs festgenommen und alles brach zusammen. Die Rentnerin steht nicht allein da. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft sind 25 000 Anleger betroffen - mit einem Anlagevermögen von rund 400 Millionen Euro. Zehn Mitarbeitern der Infinus-Gruppe wird vorgeworfen, bei der Ausgabe von Wertpapieren falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht zu haben.
Die Ermittler vermuten ein Schneeballsystem, dem die Luft ausging, als die Staatsanwaltschaft Firmen- und Privatkonten sperren und sonstige Vermögen beschlagnahmen ließ, darunter Luxus-Uhren, Boote und teure Autos. Einer der sechs im November Festgenommenen kam zwischenzeitlich wieder frei - offenbar hatte er der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen geliefert. Inzwischen läuft bei drei Unternehmen der Infinus-Gruppe das Insolvenzverfahren. 14 weitere stehen unter vorläufiger Verwaltung.
Die meisten Gläubiger dürfte es bei der Future Business KGaA (Fubus) geben, die den Großteil der Anlagen ausgegeben haben soll.„ Wir können zur Zahl der Gläubiger noch nichts sagen, weil das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist“, sagt Christoph Möller, Sprecher des zum vorläufigen Fubus-Verwalter bestellten Anwalts Bruno Kübler. Wahrscheinlich wird dies erst Anfang April der Fall sein. Erst dann wird sich Kübler an die Gläubiger wenden, um sie dann mit ihren Forderungen in die Insolvenztabelle einzutragen. Er wolle dafür sorgen, „dass die Gläubiger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten“, verspricht er.
Ein „Windhundrennen“ der Anleger sei aufgrund der Kontensperrungen und Beschlagnahmungen durch die Staatsanwaltschaft weder nötig noch möglich. Doch trotz sichergestellter Vermögenswerte in Millionenhöhe ist es unwahrscheinlich, dass alle Anleger an ihr Geld kommen, glaubt Renate Daum, Anlageexpertin der Zeitschrift Finanztest. „Es kommt darauf an, was für Produkte sie gekauft haben.“ Neben Orderschuldverschreibungen waren auch Genussrechte und sogenannte Nachrangdarlehen im Programm der Infinus-Gruppe. „Und je nachrangiger die Papiere sind, desto schlechter ist meine Position“, sagt Daum.
Vor allem den Inhabern von Nachrangdarlehen drohe der Totalverlust. „Bei den nachrangigen Papieren sollte man sich darauf einstellen, alles abzuschreiben, weil es aufgrund der Schadenshöhe sehr unwahrscheinlich ist, dass überhaupt noch irgendetwas übrigbleibt.“350 Strafanzeigen wegen Betruges liegen der Staatsanwaltschaft Dresden vor. „Sie richten sich gegen Einzelpersonen und Firmen aus dem Unternehmensgeflecht“, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase und bestätigt damit Berichte der „Sächsischen Zeitung“. „150 Anwälte haben Akteneinsicht verlangt.“ Viele Anleger versuchen offensichtlich, über eine Strafanzeige zu einem Schadenersatztitel zu kommen. Doch Daum warnt: „Man muss sich das sehr gut überlegen, weil der Aufwand für solche Schadenersatzklagen sehr hoch ist.“ Wieder müsse für den Rechtsstreit Geld in die Hand genommen werden und die Beweislast liege beim Anleger.
„Man muss überlegen, ob man sich in der Lage sieht, zu beweisen, dass der andere wusste, dass es sich bei der Anlage beispielsweise um ein betrügerisches Schneeballsystem handelte. Das ist eine sehr, sehr hohe Hürde.“ Außerdem müsse der Beklagte auch in der Lage sein, überhaupt zu zahlen. „Es nutzt ja nichts, wenn ich nach Jahren einen Titel habe und dann bekomme ich doch kein Geld, weil mein Gegner insolvent ist“, sagt Daum. Ob sie einen Anwalt einschaltet, um von ihren 18 000 Euro vielleicht doch noch etwas zurückzubekommen, weiß die alte Dame aus Dresden noch nicht. Ihre Tochter habe das jetzt in die Hand genommen. „Wir werden schon nicht verhungern, wir sind ja Rentner“, sagte die 78-Jährige. Sie stehe auch nicht das erste Mal ohne Ersparnisse da. „Der Krieg und der Staat haben unsere Familie schon früher viel Geld gekostet.“
* OAZ-Online
Die Vermögens-Jongleure des Finanz-Dienstleisters Infinus wehren sich!
Infinus-Boss Rudolf O. hat aus der Haft heraus gegen einen sogenannten Arrestbeschluss des Landgerichts Widerspruch eingelegt, will so das Einfrieren seines Vermögens verhindern.
Prozessbeginn ist am kommenden Montag in Dresden.
Es geht dabei um mehr als 400 000 Euro! Das Landgericht hatte dem Arrestantrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Intertreu" stattgegeben. Die hatten mehrere Hunderttausend Euro bei Infinus angelegt und wollen mit dem Arrestantrag ihre Einlagen sichern
Der Vorwurf an Infinus: Geld wurde von Anlegern mit falschen Produktversprechungen entlockt. Insgesamt sollen 25 000 Kunden betroffen sein. Bei dem Riesenbetrug geht es um Anlagevermögen in Höhe von rund 400 Mio. Euro.
Sechs Verdächtige, so auch Rudolf O. und zwei weitere vom Arrest betroffene Mit-Vorstände Jens P. und Andreas K. sitzen seit November in Untersuchungshaft.
Infinus-Boss Rudolf O. hat aus der Haft heraus gegen einen sogenannten Arrestbeschluss des Landgerichts Widerspruch eingelegt, will so das Einfrieren seines Vermögens verhindern.
Prozessbeginn ist am kommenden Montag in Dresden.
Es geht dabei um mehr als 400 000 Euro! Das Landgericht hatte dem Arrestantrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Intertreu" stattgegeben. Die hatten mehrere Hunderttausend Euro bei Infinus angelegt und wollen mit dem Arrestantrag ihre Einlagen sichern
Der Vorwurf an Infinus: Geld wurde von Anlegern mit falschen Produktversprechungen entlockt. Insgesamt sollen 25 000 Kunden betroffen sein. Bei dem Riesenbetrug geht es um Anlagevermögen in Höhe von rund 400 Mio. Euro.
Sechs Verdächtige, so auch Rudolf O. und zwei weitere vom Arrest betroffene Mit-Vorstände Jens P. und Andreas K. sitzen seit November in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Räumlichkeiten der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut am Mittwoch erneut durchsuchen lassen. "Ziel war es nicht, weitere Beweise zu finden, sondern zusätzliche Vermögenswerte zu sichern", sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase gegenüber FONDS professionell.
Die sogenannte "blaue" Infinus, das Haftungsdach des Dresdener Finanzkonglomerats, war der wichtigste Vertriebspartner für Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Firmengruppe um Infinus und Future Business. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zehn Beschuldigte, sie wirft ihnen Anlagebetrug und das Betreiben eines Schneeballsystems vor. Rund 40.000 Anleger hatten in Summe über 800 Millionen Euro investiert und fürchten nun hohe Verluste. Zeitweise saßen sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft. Einer von ihnen, Jens P., ein früherer Vorstand der "blauen" Infinus, kam nach einer umfassenden Aussage Mitte Februar gegen Auflagen auf freien Fuß.
Fahnder finden offensichtlich weitere Gelder
Hintergrund der jüngsten Durchsuchung bei Infinus ist, dass die sogenannte Arrestsumme erhöht wurde. Die Staatsanwaltschaft darf im Zuge ihrer Ermittlungen zur "Vermögensabschöpfung" Konten oder Sachwerte beschlagnahmen. Bei Auswertung der Unterlagen sind die Fahnder offensichtlich auf weitere Gelder gestoßen, die sie nun sichern ließen. Bei ihrer ersten bundesweiten Razzia im November beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft neben Konten der Beschuldigten unter anderem auch Goldbarren, Luxusautos und Yachten.
"Unsere Mandantin kann nicht nachvollziehen, warum die Geschäftsräume nochmals durchsucht wurden", sagte der Münchener Anwalt Viggo von Wietersheim, der das Infinus-Haftungsdach vertritt, gegenüber FONDS professionell. "Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ist eine eigenständige Gesellschaft, die nichts mit dem von der Staatsanwaltschaft vermuteten Betrugssystem zu tun hat. Wir versuchen alles, um den normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Solche Aktionen wie die jüngste Durchsuchung behindern diese Anstrengungen dramatisch." Seinen Angaben zufolge wurde der Vorstandsvertrag mit P. inzwischen aufgelöst. Bei Infinus selbst war am späten Donnerstagvormittag niemand zu erreichen.
350 Strafanzeigen wegen Betruges
Haase zufolge liegen der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus inzwischen 350 Strafanzeigen wegen Betruges vor. 150 Anwälte hätten Akteneinsicht verlangt. Die Strafanzeigen richten sich zum Teil gegen die beschuldigten Manager, Aufsichtsräte und Berater aus dem Infinus-Umfeld, zum Teil aber auch gegen einzelne Vermittler. Das zeigt, dass sich zumindest einige Anleger von ihren Infinus-Beratern nicht nur falsch beraten fühlen, sondern vorsätzlich getäuscht.
Die Ermittlungen gegen die Hauptbeschuldigten laufen noch. Haase zufolge spricht derzeit alles dafür, dass es zu einer Anklage kommen wird. Ein Zeitpunkt dafür lasse sich allerdings noch nicht benennen. Zunächst müsse abgewartet werden, zu welchen Ergebnissen das in Auftrag gegebene Gutachten komme
Die sogenannte "blaue" Infinus, das Haftungsdach des Dresdener Finanzkonglomerats, war der wichtigste Vertriebspartner für Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Firmengruppe um Infinus und Future Business. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zehn Beschuldigte, sie wirft ihnen Anlagebetrug und das Betreiben eines Schneeballsystems vor. Rund 40.000 Anleger hatten in Summe über 800 Millionen Euro investiert und fürchten nun hohe Verluste. Zeitweise saßen sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft. Einer von ihnen, Jens P., ein früherer Vorstand der "blauen" Infinus, kam nach einer umfassenden Aussage Mitte Februar gegen Auflagen auf freien Fuß.
Fahnder finden offensichtlich weitere Gelder
Hintergrund der jüngsten Durchsuchung bei Infinus ist, dass die sogenannte Arrestsumme erhöht wurde. Die Staatsanwaltschaft darf im Zuge ihrer Ermittlungen zur "Vermögensabschöpfung" Konten oder Sachwerte beschlagnahmen. Bei Auswertung der Unterlagen sind die Fahnder offensichtlich auf weitere Gelder gestoßen, die sie nun sichern ließen. Bei ihrer ersten bundesweiten Razzia im November beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft neben Konten der Beschuldigten unter anderem auch Goldbarren, Luxusautos und Yachten.
"Unsere Mandantin kann nicht nachvollziehen, warum die Geschäftsräume nochmals durchsucht wurden", sagte der Münchener Anwalt Viggo von Wietersheim, der das Infinus-Haftungsdach vertritt, gegenüber FONDS professionell. "Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ist eine eigenständige Gesellschaft, die nichts mit dem von der Staatsanwaltschaft vermuteten Betrugssystem zu tun hat. Wir versuchen alles, um den normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Solche Aktionen wie die jüngste Durchsuchung behindern diese Anstrengungen dramatisch." Seinen Angaben zufolge wurde der Vorstandsvertrag mit P. inzwischen aufgelöst. Bei Infinus selbst war am späten Donnerstagvormittag niemand zu erreichen.
350 Strafanzeigen wegen Betruges
Haase zufolge liegen der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus inzwischen 350 Strafanzeigen wegen Betruges vor. 150 Anwälte hätten Akteneinsicht verlangt. Die Strafanzeigen richten sich zum Teil gegen die beschuldigten Manager, Aufsichtsräte und Berater aus dem Infinus-Umfeld, zum Teil aber auch gegen einzelne Vermittler. Das zeigt, dass sich zumindest einige Anleger von ihren Infinus-Beratern nicht nur falsch beraten fühlen, sondern vorsätzlich getäuscht.
Die Ermittlungen gegen die Hauptbeschuldigten laufen noch. Haase zufolge spricht derzeit alles dafür, dass es zu einer Anklage kommen wird. Ein Zeitpunkt dafür lasse sich allerdings noch nicht benennen. Zunächst müsse abgewartet werden, zu welchen Ergebnissen das in Auftrag gegebene Gutachten komme
Infinus kommt nicht zur Ruhe! Ein Versuch des Managers Rudolf Ott, per Widerspruch sein Privatvermögen vor dem Zugriff der Schuldner zu retten, wurde vom Landgericht Dresden abgewiesen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft erneut die Geschäftsräume von Infinus durchsuchen lassen
Wenn einer in die Pleite rutscht, dann kann er was verlieren. Für die Manager der Firmengruppe rund um die Future Business AG geht es nach der Pfändung der Firmenkunden auch um ihr privates Geld. Dieses droht nun ebenfalls in der Insolvenzmasse zu verschwinden. Laut einem Bericht der Dresdener Neuen Nachrichten (DNN) haben hunderte Infinus-Anleger Anträge auf dinglichen Arrest gestellt, damit das Privatvermögen der Manager eingefroren wird.
Eines dieser Unternehmen ist die Dresdner Intertreu Wirtschaftsprüfungs mbH. Immerhin 411.500 Euro hat die Firma in acht Ordnerschuldverschreibungen der FuBus gesteckt, aber nach der fristgerechten Kündigung bisher nichts erhalten. Damit das Geld nicht verloren ist, nachdem die Staatsanwaltschaft das Vermögen der FuBus eingezogen hat, erwirkte die Firma Ende Januar einen Arrestbeschluss gegen das Privatvermögen der drei Infinus-Manager Jens Pardeike, Andreas Kison und Rudolf Ott. Letztgenannter wehrte sich vor Gericht – und erlitt am Montag eine Niederlage.
Was konnte Rudolf Ott wissen?
Der Gerichtsstreit bot einen Einblick in die Intransparenz und Vernetzung bei der Infinus-Gruppe. Otts Anwalt Frederik Hermans argumentierte nämlich, als Vertriebschef der sogenannten „roten“ Infinus IKP sei sein Mandant weder bei der Future Business AG (FuBus) als Vorstand oder Aufsichtsrat tätig gewesen noch bei der „blauen“ Infinus, die jene Ordnerschuldverschreibungen vermittelt hatte. Deshalb könne Ott im Gegensatz zu Pardeike und Kison nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Argument freilich, dass Tanja Rahn als Anwältin des geschädigten Anlegers wenig überzeugend fand. Sie hielt Rudolf Ott entgegen, als Vorstand der „roten“ Infinus sei er für den Vertrieb der Finanzprodukte tätig gewesen und habe auch einen Großteil des FuBus-Gewinns erwirtschaftet, so dass er sehr wohl über Unregelmäßigkeiten bei der Konzernschwester informiert gewesen sei.
Als Beispiel nannte Rahn den plötzlichen Wechsel der Anlagestrategie von Lebensversicherungen hin zu Edelmetallen, der in den Prospekten totgeschwiegen wurde. Auch das Provisionskarussell mit Goldsparplänen führte sie an: die FuBus blähte ihre Bilanz künstlich auf, indem Tochterunternehmen die Verträge untereinander handelten und dafür Provisionen berechneten. Laut Rahn hätte die Infinus schon 2011 oder 2012 Insolvenz anmelden müssen, wären die Gelder ihres Mandanten nicht zweckentfremdet wurden, um hohe Zinszahlungen an Altanleger zu leisten.
Haft rechtfertigt Aufrechterhaltung des Arrestes
Von all den Argumenten ließ sich Richter Norbert Bahr von der 9. Zivilkammer wenig beeindrucken, wie die DNN berichtet. Schließlich gehe es hier nicht um die strafrechtliche Verantwortung, sondern um die vorsorgliche Pfändung von Privatvermögen. Den erwirkten Arrest könne die Intertreu als Anleger nur verwenden, um später einen Vollstreckungstitel gegen Ott geltend zu machen. Vorher habe der geschädigte Anleger keinen Zugriff auf Otts Vermögen.
Eine Aufrechterhaltung des Arrestes ergebe sich aber bereits daraus, dass Ott seit Monaten in Untersuchungshaft sitze und seine Frau Vermögen beiseite schaffen könnte. Immerhin sei mittlerweile eine dreistellige Zahl an Arrestanträgen beim Landgericht gestellt worden, wie ein Sprecher der DNN bestätigte. Ott hat also weiterhin keinen Zugriff auf sein Geld
Brisant: Vermittelt hat die Ordnerschuldverschreibungen der FuBus ein Haftungsdach, das von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde BaFin geprüft und abgenickt worden war. Auch das Anlageprospekt ist von der BaFin kontrolliert und zugelassen worden. Dies könnte viele Anleger trotz Totalverlustrisikos in trügerischer Sicherheit gewogen haben. Allerdings unterzieht die Bafin die Prospekte nur einer groben Plausibilitätsprüfung und schaut, ob verpflichtende Angaben wie etwa ein Impressum vorhanden sind. Wie plausibel die Gewinnerwartungen sind, prüft die Finanzaufsicht nicht.
* versicherungsbote.de
Wenn einer in die Pleite rutscht, dann kann er was verlieren. Für die Manager der Firmengruppe rund um die Future Business AG geht es nach der Pfändung der Firmenkunden auch um ihr privates Geld. Dieses droht nun ebenfalls in der Insolvenzmasse zu verschwinden. Laut einem Bericht der Dresdener Neuen Nachrichten (DNN) haben hunderte Infinus-Anleger Anträge auf dinglichen Arrest gestellt, damit das Privatvermögen der Manager eingefroren wird.
Eines dieser Unternehmen ist die Dresdner Intertreu Wirtschaftsprüfungs mbH. Immerhin 411.500 Euro hat die Firma in acht Ordnerschuldverschreibungen der FuBus gesteckt, aber nach der fristgerechten Kündigung bisher nichts erhalten. Damit das Geld nicht verloren ist, nachdem die Staatsanwaltschaft das Vermögen der FuBus eingezogen hat, erwirkte die Firma Ende Januar einen Arrestbeschluss gegen das Privatvermögen der drei Infinus-Manager Jens Pardeike, Andreas Kison und Rudolf Ott. Letztgenannter wehrte sich vor Gericht – und erlitt am Montag eine Niederlage.
Was konnte Rudolf Ott wissen?
Der Gerichtsstreit bot einen Einblick in die Intransparenz und Vernetzung bei der Infinus-Gruppe. Otts Anwalt Frederik Hermans argumentierte nämlich, als Vertriebschef der sogenannten „roten“ Infinus IKP sei sein Mandant weder bei der Future Business AG (FuBus) als Vorstand oder Aufsichtsrat tätig gewesen noch bei der „blauen“ Infinus, die jene Ordnerschuldverschreibungen vermittelt hatte. Deshalb könne Ott im Gegensatz zu Pardeike und Kison nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Argument freilich, dass Tanja Rahn als Anwältin des geschädigten Anlegers wenig überzeugend fand. Sie hielt Rudolf Ott entgegen, als Vorstand der „roten“ Infinus sei er für den Vertrieb der Finanzprodukte tätig gewesen und habe auch einen Großteil des FuBus-Gewinns erwirtschaftet, so dass er sehr wohl über Unregelmäßigkeiten bei der Konzernschwester informiert gewesen sei.
Als Beispiel nannte Rahn den plötzlichen Wechsel der Anlagestrategie von Lebensversicherungen hin zu Edelmetallen, der in den Prospekten totgeschwiegen wurde. Auch das Provisionskarussell mit Goldsparplänen führte sie an: die FuBus blähte ihre Bilanz künstlich auf, indem Tochterunternehmen die Verträge untereinander handelten und dafür Provisionen berechneten. Laut Rahn hätte die Infinus schon 2011 oder 2012 Insolvenz anmelden müssen, wären die Gelder ihres Mandanten nicht zweckentfremdet wurden, um hohe Zinszahlungen an Altanleger zu leisten.
Haft rechtfertigt Aufrechterhaltung des Arrestes
Von all den Argumenten ließ sich Richter Norbert Bahr von der 9. Zivilkammer wenig beeindrucken, wie die DNN berichtet. Schließlich gehe es hier nicht um die strafrechtliche Verantwortung, sondern um die vorsorgliche Pfändung von Privatvermögen. Den erwirkten Arrest könne die Intertreu als Anleger nur verwenden, um später einen Vollstreckungstitel gegen Ott geltend zu machen. Vorher habe der geschädigte Anleger keinen Zugriff auf Otts Vermögen.
Eine Aufrechterhaltung des Arrestes ergebe sich aber bereits daraus, dass Ott seit Monaten in Untersuchungshaft sitze und seine Frau Vermögen beiseite schaffen könnte. Immerhin sei mittlerweile eine dreistellige Zahl an Arrestanträgen beim Landgericht gestellt worden, wie ein Sprecher der DNN bestätigte. Ott hat also weiterhin keinen Zugriff auf sein Geld
Brisant: Vermittelt hat die Ordnerschuldverschreibungen der FuBus ein Haftungsdach, das von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde BaFin geprüft und abgenickt worden war. Auch das Anlageprospekt ist von der BaFin kontrolliert und zugelassen worden. Dies könnte viele Anleger trotz Totalverlustrisikos in trügerischer Sicherheit gewogen haben. Allerdings unterzieht die Bafin die Prospekte nur einer groben Plausibilitätsprüfung und schaut, ob verpflichtende Angaben wie etwa ein Impressum vorhanden sind. Wie plausibel die Gewinnerwartungen sind, prüft die Finanzaufsicht nicht.
* versicherungsbote.de
Haftungsdach-Insolvenz bringt Infinus-Vermittler in die Bredouille
Noch immer sind mehr als 570 Finanzberater als gebundene Vermittler der Infinus registriert. Doch nicht nur sie zählen zu den potenziellen Verlierern der jüngsten Insolvenz.
Die Insolvenz der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stellt ehemalige und aktive Infinus-Vermittler vor neue Probleme. Sie müssen befürchten, nun noch stärker als bislang schon von Anlegeranwälten angegangen zu werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass Hunderte Vermittler eine Weile in ihrem insolventen Haftungsdach gefangen bleiben, sich also nur schwerlich neu orientieren können.
Das Infinus-Haftungsdach beantragte am Freitag Insolvenz, nachdem bei einer Razzia am Mittwoch Vermögenswerte und Konten beschlagnahmt worden waren. Damit treffen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden mit einigen Monaten Verzögerung nun auch ein Institut, das juristisch vom Rest der Firmengruppe getrennt war und die Insolvenz daher noch eine Zeit lang hatte verhindern konnte. Die Fahnder ermitteln gegen zehn Beschuldigte aus dem Infinus-Umfeld, sie sollen Zehntausende Anleger um mehrere Hundert Millionen Euro betrogen haben.
Finanzberatern drohen teure Prozesse
Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut war der exklusive Vertriebspartner der Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA (Fubus) und der Ecoconsort AG, in die Anleger Mitte vergangenen Jahres fast 700 Millionen Euro investiert hatten. Dazu kamen noch Genussrechte sowie Nachrangdarlehen mehrerer Emittenten. Verkauft wurden diese Anlagen von zeitweise rund 850 vertraglich gebundenen Vermittlern.
"Diese Vermittler arbeiteten unter dem Haftungsdach der Infinus. Solange sie sich an die vorgegebenen Regeln gehalten haben, übernimmt die Infinus die Haftung. Sie selbst haben wenig zu befürchten", sagte Udo Brinkmöller, Partner der Kanzlei BMS Rechtsanwälte aus Düsseldorf, gegenüber FONDS professionell. "Mit der Insolvenz ist nun aber klar, dass bei der Infinus selbst kaum noch etwas zu holen sein wird. Darum steigt die Gefahr, dass sich Anlegeranwälte jetzt vermehrt direkt an die Vermittler wenden werden." Auch wenn sie eigentlich der falsche Gegner sind und Klagen mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern werden, müssen Vermittler dann erst einmal einen teuren Prozess durchstehen.
Noch immer 576 registrierte Infinus-Vermittler
Viele Infinus-Berater haben sich inzwischen von dem Haftungsdach getrennt, 576 waren aber am Montag immer noch bei der Finanzaufsicht Bafin als Infinus-Vermittler registriert. "Spätestens jetzt sollten sich Infinus-Vermittler neu orientieren, denn ich halte es für äußert unwahrscheinlich, dass das Haftungsdach künftig noch Neugeschäft annehmen wird", sagte Brinkmöller. Eigentlich sollte eine schnelle Trennung von Infinus kein Problem darstellen. "Die Insolvenz des Instituts rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Anbindungsvertrags", so Brinkmöller. Die Austragung aus dem Bafin-Register muss allerdings das Institut vornehmen – vorher ist die Anbindung an ein anderes Haftungsdach nicht möglich. Und ob der operative Geschäftsbetrieb jetzt noch läuft, ist fraglich.
Bei Infinus selbst war am Montagvormittag niemand zu erreichen. Es meldete sich lediglich ein Anrufbeantworter mit dem Hinweis, man rufe außerhalb der Öffnungszeiten an. Ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Bruno Kübler wollte sich nicht zum Thema äußern – man müsse sich zunächst einen Überblick verschaffen. Die letzten Abmeldungen aus dem Bafin-Register datieren vom 28. Februar. Für Infinus-Vermittler besteht also das Risiko, dass sie nun eine Weile gegen ihren Willen im Haftungsdach gefangen bleiben. Die meisten Finanzberater, die der Branche treu bleiben wollen, werden sich allerdings ohnehin schon neu orientiert haben.
Verlust der Bafin-Lizenz wahrscheinlich
Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut bald auch ihre Bafin-Zulassung verlieren. "Die Erlaubnis soll durch die Bundesanstalt aufgehoben werden, wenn über das Institut ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Auflösung des Instituts beschlossen worden ist", heißt es in Paragraf 35 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (KWG). "Diese Regel gibt der Bafin einen gewissen Ermessensspielraum", sagte BMS-Anwalt Brinkmöller. "Zu beachten ist auch, dass die Insolvenz bislang nur beantragt und noch nicht eröffnet wurde." Trotzdem spricht einiges dafür, dass die Tage der Ära Infinus am deutschen Finanzmarkt gezählt sind
* fondsprofessionell.de
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Noch immer sind mehr als 570 Finanzberater als gebundene Vermittler der Infinus registriert. Doch nicht nur sie zählen zu den potenziellen Verlierern der jüngsten Insolvenz.
Die Insolvenz der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stellt ehemalige und aktive Infinus-Vermittler vor neue Probleme. Sie müssen befürchten, nun noch stärker als bislang schon von Anlegeranwälten angegangen zu werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass Hunderte Vermittler eine Weile in ihrem insolventen Haftungsdach gefangen bleiben, sich also nur schwerlich neu orientieren können.
Das Infinus-Haftungsdach beantragte am Freitag Insolvenz, nachdem bei einer Razzia am Mittwoch Vermögenswerte und Konten beschlagnahmt worden waren. Damit treffen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden mit einigen Monaten Verzögerung nun auch ein Institut, das juristisch vom Rest der Firmengruppe getrennt war und die Insolvenz daher noch eine Zeit lang hatte verhindern konnte. Die Fahnder ermitteln gegen zehn Beschuldigte aus dem Infinus-Umfeld, sie sollen Zehntausende Anleger um mehrere Hundert Millionen Euro betrogen haben.
Finanzberatern drohen teure Prozesse
Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut war der exklusive Vertriebspartner der Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA (Fubus) und der Ecoconsort AG, in die Anleger Mitte vergangenen Jahres fast 700 Millionen Euro investiert hatten. Dazu kamen noch Genussrechte sowie Nachrangdarlehen mehrerer Emittenten. Verkauft wurden diese Anlagen von zeitweise rund 850 vertraglich gebundenen Vermittlern.
"Diese Vermittler arbeiteten unter dem Haftungsdach der Infinus. Solange sie sich an die vorgegebenen Regeln gehalten haben, übernimmt die Infinus die Haftung. Sie selbst haben wenig zu befürchten", sagte Udo Brinkmöller, Partner der Kanzlei BMS Rechtsanwälte aus Düsseldorf, gegenüber FONDS professionell. "Mit der Insolvenz ist nun aber klar, dass bei der Infinus selbst kaum noch etwas zu holen sein wird. Darum steigt die Gefahr, dass sich Anlegeranwälte jetzt vermehrt direkt an die Vermittler wenden werden." Auch wenn sie eigentlich der falsche Gegner sind und Klagen mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern werden, müssen Vermittler dann erst einmal einen teuren Prozess durchstehen.
Noch immer 576 registrierte Infinus-Vermittler
Viele Infinus-Berater haben sich inzwischen von dem Haftungsdach getrennt, 576 waren aber am Montag immer noch bei der Finanzaufsicht Bafin als Infinus-Vermittler registriert. "Spätestens jetzt sollten sich Infinus-Vermittler neu orientieren, denn ich halte es für äußert unwahrscheinlich, dass das Haftungsdach künftig noch Neugeschäft annehmen wird", sagte Brinkmöller. Eigentlich sollte eine schnelle Trennung von Infinus kein Problem darstellen. "Die Insolvenz des Instituts rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Anbindungsvertrags", so Brinkmöller. Die Austragung aus dem Bafin-Register muss allerdings das Institut vornehmen – vorher ist die Anbindung an ein anderes Haftungsdach nicht möglich. Und ob der operative Geschäftsbetrieb jetzt noch läuft, ist fraglich.
Bei Infinus selbst war am Montagvormittag niemand zu erreichen. Es meldete sich lediglich ein Anrufbeantworter mit dem Hinweis, man rufe außerhalb der Öffnungszeiten an. Ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Bruno Kübler wollte sich nicht zum Thema äußern – man müsse sich zunächst einen Überblick verschaffen. Die letzten Abmeldungen aus dem Bafin-Register datieren vom 28. Februar. Für Infinus-Vermittler besteht also das Risiko, dass sie nun eine Weile gegen ihren Willen im Haftungsdach gefangen bleiben. Die meisten Finanzberater, die der Branche treu bleiben wollen, werden sich allerdings ohnehin schon neu orientiert haben.
Verlust der Bafin-Lizenz wahrscheinlich
Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut bald auch ihre Bafin-Zulassung verlieren. "Die Erlaubnis soll durch die Bundesanstalt aufgehoben werden, wenn über das Institut ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Auflösung des Instituts beschlossen worden ist", heißt es in Paragraf 35 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (KWG). "Diese Regel gibt der Bafin einen gewissen Ermessensspielraum", sagte BMS-Anwalt Brinkmöller. "Zu beachten ist auch, dass die Insolvenz bislang nur beantragt und noch nicht eröffnet wurde." Trotzdem spricht einiges dafür, dass die Tage der Ära Infinus am deutschen Finanzmarkt gezählt sind
* fondsprofessionell.de
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Das Landgericht Dresden hat einem Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrestes stattgeben.
Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner haben den Antrag auf dinglichen Arrest für eine betroffene Anlegerin der Dresdner Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut eingereicht. Das LG Dresden hat mit Beschluss vom 04.03.2014 wegen einer bestehenden Schadensersatzforderung der Antragstellerin in Höhe von 10.000,00 Euro und wegen einer weiteren Schadensersatzforderung ihres Ehemannes in Höhe von 5.000,00 Euro einen dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (blaue Infinus) angeordnet. Zudem wurde beschlossen, dass die Antragsgegnerin, also die blaue Infinus, die Kosten des Arrestantragsverfahrens zu tragen hat. Das Gericht ordnete zudem an, dass die angebliche Forderung der blauen Infinus gegen die Deutsche Postbank AG in Vollziehung des Arrestbeschlusses ebenfalls bei der Drittschuldnerin, also der Deutschen Postbank AG, gepfändet wird.
Mit dem Beschluss über den dinglichen Arrest blieb die 9. Zivilkammer des LG Dresden bei ihrer bisherigen Rechtsprechung, die durchaus als anlegerfreundlich zu bezeichnen ist. Das Gericht verlagert hier nämlich die Problematik der Beweisführung dafür, dass kein strafrechtliches Verhalten vorliegt und dass daher auch kein Schadensersatzanspruch bestehen kann, auf das Hauptsacheverfahren. Dieses muss die entsprechende Pfändungsschuldnerin führen. Ähnlich hatte das Gericht auch in dem bereits bekannt gewordenen Pfändungsfall gegen den Infinus-Manager Rudolf Ott entschieden. Der Fall war durch die Medien gegangen, weil Ott als Erster gegen eine Arrestverfügung Widerspruch eingelegt hatte und hiermit gescheitert war.
Gericht stärkt Anleger der „blauen Infinus“ – Welche Auswirkung hat diese Entscheidung für betroffene Infinus AG Anleger?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, der hier den Arrestantrag gemeinsam mit Prof. Dr. Erik Olaf Kraatz verfasst hatte, beurteilt die Entscheidung wie folgt:
„Das Gericht hat hier richtig entschieden und zunächst einmal die Interessen der Anleger geschützt. Anleger, die mit einem dinglichen Arrest durchdringen können, haben den Vorteil, dass sie in einem Hauptsacheverfahren die vollständige Entschädigung erreichen können. Der dingliche Arrest ist quasi ein vorzeitiger Zieleinlauf vor allen anderen Anlegern. Ob weitere Arrestanträge sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies liegt daran, dass es immer auf den konkreten Arrestanspruch ankommt. Zudem muss auch noch geprüft werden, gegen wen sich der Arrest richten kann.“
Fazit für betroffene Infinus AG Anleger:
In Sachen Infinus bleibt es also weiterhin spannend. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beraten bereits zahlreiche Anleger und haben schon mehrere Anspruchsschreiben an die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gerichtet. Für Rückfragen von betroffenen und geschädigten Infinus AG Anlegern sind die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 oder zu erreichen.
V.i.S.d.P.:
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner haben den Antrag auf dinglichen Arrest für eine betroffene Anlegerin der Dresdner Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut eingereicht. Das LG Dresden hat mit Beschluss vom 04.03.2014 wegen einer bestehenden Schadensersatzforderung der Antragstellerin in Höhe von 10.000,00 Euro und wegen einer weiteren Schadensersatzforderung ihres Ehemannes in Höhe von 5.000,00 Euro einen dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (blaue Infinus) angeordnet. Zudem wurde beschlossen, dass die Antragsgegnerin, also die blaue Infinus, die Kosten des Arrestantragsverfahrens zu tragen hat. Das Gericht ordnete zudem an, dass die angebliche Forderung der blauen Infinus gegen die Deutsche Postbank AG in Vollziehung des Arrestbeschlusses ebenfalls bei der Drittschuldnerin, also der Deutschen Postbank AG, gepfändet wird.
Mit dem Beschluss über den dinglichen Arrest blieb die 9. Zivilkammer des LG Dresden bei ihrer bisherigen Rechtsprechung, die durchaus als anlegerfreundlich zu bezeichnen ist. Das Gericht verlagert hier nämlich die Problematik der Beweisführung dafür, dass kein strafrechtliches Verhalten vorliegt und dass daher auch kein Schadensersatzanspruch bestehen kann, auf das Hauptsacheverfahren. Dieses muss die entsprechende Pfändungsschuldnerin führen. Ähnlich hatte das Gericht auch in dem bereits bekannt gewordenen Pfändungsfall gegen den Infinus-Manager Rudolf Ott entschieden. Der Fall war durch die Medien gegangen, weil Ott als Erster gegen eine Arrestverfügung Widerspruch eingelegt hatte und hiermit gescheitert war.
Gericht stärkt Anleger der „blauen Infinus“ – Welche Auswirkung hat diese Entscheidung für betroffene Infinus AG Anleger?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, der hier den Arrestantrag gemeinsam mit Prof. Dr. Erik Olaf Kraatz verfasst hatte, beurteilt die Entscheidung wie folgt:
„Das Gericht hat hier richtig entschieden und zunächst einmal die Interessen der Anleger geschützt. Anleger, die mit einem dinglichen Arrest durchdringen können, haben den Vorteil, dass sie in einem Hauptsacheverfahren die vollständige Entschädigung erreichen können. Der dingliche Arrest ist quasi ein vorzeitiger Zieleinlauf vor allen anderen Anlegern. Ob weitere Arrestanträge sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies liegt daran, dass es immer auf den konkreten Arrestanspruch ankommt. Zudem muss auch noch geprüft werden, gegen wen sich der Arrest richten kann.“
Fazit für betroffene Infinus AG Anleger:
In Sachen Infinus bleibt es also weiterhin spannend. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beraten bereits zahlreiche Anleger und haben schon mehrere Anspruchsschreiben an die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gerichtet. Für Rückfragen von betroffenen und geschädigten Infinus AG Anlegern sind die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 oder zu erreichen.
V.i.S.d.P.:
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Mit dem Infinus Terra Premium Fund sollten Anleger vom Rohstoffboom profitieren. Jetzt wurde der Fonds selbst begraben.
Berühmt-berüchtigt wurde Infinus mit geplatzten Orderschuldverschreibungen und Genussrechten. Der Dresdener Finanzvertrieb verkaufte unter dem Namen Infinus aber auch Investmentfonds. Die Portfolios schrumpfen.
Der Kollaps der Dresdener Firmengruppe um Infinus und Future Business schlägt auf die Infinus-Investmentfonds durch. Der erste der insgesamt fünf bei Axxion aufgelegten Publikumsfonds wurde liquidiert, die anderen haben millionenschwere Mittelabflüsse zu verzeichnen, zeigen Recherchen von FONDS professionell ONLINE.
Erst vor wenigen Tagen war mit der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut die letzte große Gesellschaft des Konglomerats in die Insolvenz gerutscht. Infinus vertrieb einst die Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Firmengruppe, deren Anleger nun mit hohen Verlusten rechnen müssen. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Schneeballsystem und ermittelt gegen zehn Beschuldigte aus dem Infinus-Umfeld.
Die fünf Publikumsfonds waren ein Randgeschäft der Infinus-Gruppe. Die zwischen August 2009 und März 2012 aufgelegten Fonds wurden zum einen von den Infinus-Vermittlern an Privatanleger verkauft, zum anderen dienten sie als Investment hinter zahlreichen Fondspolicen, die die Firmengruppe auf eigene Rechnung abgeschlossen hatte. So lagen Ende 2012 zwei Drittel des gesamten Vermögens der Fonds in Policen, die aus dem Infinus-Umfeld bei der Vorsorge Luxemburg und der Gothaer Lebensversicherung abgeschlossenen wurden.
Fondsvolumen schrumpft deutlich
Der Infinus Terra Premium Fund wurde zum 5. Februar 2014 liquidiert. Grund dafür sei das geringe Volumen gewesen, das einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nicht sinnvoll erscheinen ließ, teilte die Fondsgesellschaft Axxion am Montag auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Ende Januar war das Portfolio nur noch 2,1 Millionen Euro schwer gewesen. Das liegt allerdings nicht an den Problemen der Infinus-Gruppe, denn schon Ende 2012 brachte der Fonds nur 2,3 Millionen Euro auf die Waage. Schuld daran war im Wesentlichen wohl die schlechte Performance: Der Anteilspreis sank seit Auflage im März 2012 von 50 auf zuletzt rund 35 Euro.
Die vier anderen Fonds, der Infinus Balanced, Infinus Dynamic, Infinus Relaxed und Infinus Ecoconsort, verwalteten Ende Februar dieses Jahres jeweils zwischen 19 und 25 Millionen Euro. In Summe kamen die Fonds auf 89,6 Millionen Euro. Ende Oktober 2013, wenige Tage vor der bundesweiten Razzia gegen Infinus, hatte das Volumen dieser Fonds noch 103,6 Millionen Euro betragen. Einzig der Ecoconsort-Fonds konnte in dieser Zeit seinen Anteilswert steigern, die anderen Fonds liefen per Saldo seitwärts. Das schrumpfende Volumen ist also nur durch Mittelabflüsse zu erklären.
DJE und Catus managen die verbleibenden Fonds weiter
Welche Investorengruppen Geld abzogen haben, konnte Axxion nicht ermitteln. Es bleibt also offen, ob Privatanleger Anteile abgestoßen haben oder ob die Insolvenzverwalter langsam beginnen, die Fondspolicen zu versilbern, die in den Bilanzen der Gesellschaften stehen.
Solange das Volumen nicht so weit schrumpfe, dass sich die Fonds nicht mehr wirtschaftlich verwalten ließen, würden die Produkte fortgeführt, hieß es bei Axxion. Auch die bestehenden Management-Verträge würden weiterlaufen. Der Balanced-, Dynamic- und Relaxed-Fonds werden seit April 2014 von DJE Kapital aus Pullach gemanagt. Den Ecoconsort-Fonds steuert seit Auflage im November 2010 die Vermögensverwaltung Catus aus Mainz. Da die Verträge direkt zwischen Axxion und DJE beziehungsweise Catus abgeschlossen wurden, werden sie von der jüngsten Insolvenz des Vertriebspartners Infinus nicht berührt.
Berühmt-berüchtigt wurde Infinus mit geplatzten Orderschuldverschreibungen und Genussrechten. Der Dresdener Finanzvertrieb verkaufte unter dem Namen Infinus aber auch Investmentfonds. Die Portfolios schrumpfen.
Der Kollaps der Dresdener Firmengruppe um Infinus und Future Business schlägt auf die Infinus-Investmentfonds durch. Der erste der insgesamt fünf bei Axxion aufgelegten Publikumsfonds wurde liquidiert, die anderen haben millionenschwere Mittelabflüsse zu verzeichnen, zeigen Recherchen von FONDS professionell ONLINE.
Erst vor wenigen Tagen war mit der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut die letzte große Gesellschaft des Konglomerats in die Insolvenz gerutscht. Infinus vertrieb einst die Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Firmengruppe, deren Anleger nun mit hohen Verlusten rechnen müssen. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Schneeballsystem und ermittelt gegen zehn Beschuldigte aus dem Infinus-Umfeld.
Die fünf Publikumsfonds waren ein Randgeschäft der Infinus-Gruppe. Die zwischen August 2009 und März 2012 aufgelegten Fonds wurden zum einen von den Infinus-Vermittlern an Privatanleger verkauft, zum anderen dienten sie als Investment hinter zahlreichen Fondspolicen, die die Firmengruppe auf eigene Rechnung abgeschlossen hatte. So lagen Ende 2012 zwei Drittel des gesamten Vermögens der Fonds in Policen, die aus dem Infinus-Umfeld bei der Vorsorge Luxemburg und der Gothaer Lebensversicherung abgeschlossenen wurden.
Fondsvolumen schrumpft deutlich
Der Infinus Terra Premium Fund wurde zum 5. Februar 2014 liquidiert. Grund dafür sei das geringe Volumen gewesen, das einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nicht sinnvoll erscheinen ließ, teilte die Fondsgesellschaft Axxion am Montag auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Ende Januar war das Portfolio nur noch 2,1 Millionen Euro schwer gewesen. Das liegt allerdings nicht an den Problemen der Infinus-Gruppe, denn schon Ende 2012 brachte der Fonds nur 2,3 Millionen Euro auf die Waage. Schuld daran war im Wesentlichen wohl die schlechte Performance: Der Anteilspreis sank seit Auflage im März 2012 von 50 auf zuletzt rund 35 Euro.
Die vier anderen Fonds, der Infinus Balanced, Infinus Dynamic, Infinus Relaxed und Infinus Ecoconsort, verwalteten Ende Februar dieses Jahres jeweils zwischen 19 und 25 Millionen Euro. In Summe kamen die Fonds auf 89,6 Millionen Euro. Ende Oktober 2013, wenige Tage vor der bundesweiten Razzia gegen Infinus, hatte das Volumen dieser Fonds noch 103,6 Millionen Euro betragen. Einzig der Ecoconsort-Fonds konnte in dieser Zeit seinen Anteilswert steigern, die anderen Fonds liefen per Saldo seitwärts. Das schrumpfende Volumen ist also nur durch Mittelabflüsse zu erklären.
DJE und Catus managen die verbleibenden Fonds weiter
Welche Investorengruppen Geld abzogen haben, konnte Axxion nicht ermitteln. Es bleibt also offen, ob Privatanleger Anteile abgestoßen haben oder ob die Insolvenzverwalter langsam beginnen, die Fondspolicen zu versilbern, die in den Bilanzen der Gesellschaften stehen.
Solange das Volumen nicht so weit schrumpfe, dass sich die Fonds nicht mehr wirtschaftlich verwalten ließen, würden die Produkte fortgeführt, hieß es bei Axxion. Auch die bestehenden Management-Verträge würden weiterlaufen. Der Balanced-, Dynamic- und Relaxed-Fonds werden seit April 2014 von DJE Kapital aus Pullach gemanagt. Den Ecoconsort-Fonds steuert seit Auflage im November 2010 die Vermögensverwaltung Catus aus Mainz. Da die Verträge direkt zwischen Axxion und DJE beziehungsweise Catus abgeschlossen wurden, werden sie von der jüngsten Insolvenz des Vertriebspartners Infinus nicht berührt.
Die meisten Unternehmen der Dresdener Infinus-Gruppe sind schon seit Monaten zahlungsunfähig. Ende Januar wurden offiziell die ersten Insolvenzverfahren eröffnet. Jetzt folgen zahlreiche weitere Gesellschaften, darunter die Holding Future Business.
Am Dienstag, 1. April, sollen die Insolvenzverfahren über mehrere Gesellschaften der Infinus-Gruppe eröffnet werden. Das geht aus einer Einladung zu einer Pressekonferenz der Dresdener Rechtsanwaltskanzlei Kübler hervor, die am gleichen Tag stattfinden wird. Eröffnet werden soll demnach das Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA (Fubus), die in der Infinus-Gruppe als Holding agierte und zugleich der größte Emittent von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten war.
Damit nimmt die Aufarbeitung eines der größten Anlageskandale der Bundesrepublik weiter Fahrt auf. Insgesamt hatten Investoren der Dresdener Firmengruppe mehr als 800 Millionen Euro anvertraut. Die Staatsanwaltschaft Dresden vermutet ein Schneeballsystem und ermittelt gegen zehn Beschuldigte, fünf davon sitzen in Untersuchungshaft.
Hausverwaltung bleibt Insolvenz erspart
Auch bei den Konzerngesellschaften Infinus PR & Marketing GmbH, Infinus Financial Partner AG, Capital Business GmbH und Moritzburger Versicherungsmakler GmbH soll am Dienstag das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bislang befinden sich diese Unternehmen in der vorläufigen Insolvenz. Zum Verwalter hatte das Amtsgericht Dresden Ende vergangenen Jahres jeweils Bruno Kübler oder Franz-Ludwig Danko, beide geschäftsführende Partner der Kanzlei Kübler, bestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinus Hausverwaltungs GmbH wird dagegen nicht eröffnet. Es habe sich herausgestellt, dass für diese Gesellschaft keine Insolvenzgründe gegeben seien, heißt es in der Mitteilung. Mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Privatvermögen von Fubus-Gründer Jörg B. und die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut rechnet Kübler noch im April.
Neue Informationen von quasi offizieller Seite
Bislang wurde nur bei einer großen und zwei kleinen Infinus-Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Am wichtigsten ist dabei die Infinus AG Ihr Kompetenz Partner, die größte Fubus-Tochter. Die Geschäfte führt dort Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case. Weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe, darunter die Emissionshäuser Prosavus AG und Ecoconsort AG, sind noch in vorläufiger Insolvenz.
Die Pressekonferenz am Dienstag ist die erste Veranstaltung, auf der von quasi offizieller Seite über die bisherigen Erkenntnisse und die weiteren Schritte in Sachen Infinus berichtet wird. Die Staatsanwaltschaft und auch die Insolvenzverwalter hatten sich bislang nur sporadisch und wenig detailliert zu dem Fall geäußert. FONDS professionell wird ausführlich über die Pressekonferenz berichten.
Future Business und Infinus: Firmenstruktur sowie wichtige Akteure
Am Dienstag, 1. April, sollen die Insolvenzverfahren über mehrere Gesellschaften der Infinus-Gruppe eröffnet werden. Das geht aus einer Einladung zu einer Pressekonferenz der Dresdener Rechtsanwaltskanzlei Kübler hervor, die am gleichen Tag stattfinden wird. Eröffnet werden soll demnach das Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA (Fubus), die in der Infinus-Gruppe als Holding agierte und zugleich der größte Emittent von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten war.
Damit nimmt die Aufarbeitung eines der größten Anlageskandale der Bundesrepublik weiter Fahrt auf. Insgesamt hatten Investoren der Dresdener Firmengruppe mehr als 800 Millionen Euro anvertraut. Die Staatsanwaltschaft Dresden vermutet ein Schneeballsystem und ermittelt gegen zehn Beschuldigte, fünf davon sitzen in Untersuchungshaft.
Hausverwaltung bleibt Insolvenz erspart
Auch bei den Konzerngesellschaften Infinus PR & Marketing GmbH, Infinus Financial Partner AG, Capital Business GmbH und Moritzburger Versicherungsmakler GmbH soll am Dienstag das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bislang befinden sich diese Unternehmen in der vorläufigen Insolvenz. Zum Verwalter hatte das Amtsgericht Dresden Ende vergangenen Jahres jeweils Bruno Kübler oder Franz-Ludwig Danko, beide geschäftsführende Partner der Kanzlei Kübler, bestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinus Hausverwaltungs GmbH wird dagegen nicht eröffnet. Es habe sich herausgestellt, dass für diese Gesellschaft keine Insolvenzgründe gegeben seien, heißt es in der Mitteilung. Mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Privatvermögen von Fubus-Gründer Jörg B. und die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut rechnet Kübler noch im April.
Neue Informationen von quasi offizieller Seite
Bislang wurde nur bei einer großen und zwei kleinen Infinus-Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Am wichtigsten ist dabei die Infinus AG Ihr Kompetenz Partner, die größte Fubus-Tochter. Die Geschäfte führt dort Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case. Weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe, darunter die Emissionshäuser Prosavus AG und Ecoconsort AG, sind noch in vorläufiger Insolvenz.
Die Pressekonferenz am Dienstag ist die erste Veranstaltung, auf der von quasi offizieller Seite über die bisherigen Erkenntnisse und die weiteren Schritte in Sachen Infinus berichtet wird. Die Staatsanwaltschaft und auch die Insolvenzverwalter hatten sich bislang nur sporadisch und wenig detailliert zu dem Fall geäußert. FONDS professionell wird ausführlich über die Pressekonferenz berichten.
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