Kim Schmitz - Kim Dotcom - Megaupload
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Die User der Internetplattform Megaupload müssen noch eine Weile zittern. Nach dem in den letzten Tagen Meldungen kursierten, dass noch in dieser Woche mit dem Löschen der Nutzerdaten begonnen würde, wird dies nun korrigiert. Die Betreiber zweier Rechenzentren haben zugesagt die Nutzerdaten noch mindestens zwei Wochen zu speichern und so den Ermittlungsbehörden eine Auswertung zu ermöglichen.
Quelle: cash.ch
Zitat
Die auf der inzwischen gesperrten Online-Plattform hochgeladenen Filme, Musikdateien oder Fotos sind vor allem in den Rechenzentren von Carpathia Hosting und Cogent Communications gespeichert.
Carpathia erklärte: "Wir haben keine Möglichkeit, die auf den Servern liegenden Inhalte an die Nutzer von Megaupload zurückzugeben." Man möge sich direkt an Megaupload wenden.
Die Behörden sehen Megaupload als eine Drehscheibe für Raubkopien. Das Portal wurde vor eineinhalb Wochen vom Netz genommen. Den deutschen Gründer Kim Dotcom liessen die US-Fahnder an seinem Wohnsitz in Neuseeland verhaften.
Quelle: cash.ch
Während viele Nutzer froh wären, wenn ihre Daten gelöscht würden, regt sich auch Widerstand unter den Nutzern die Megaupload zum Tausch legaler Inhalte genutzt haben. Diese fühlen sich um ihr geistiges Eigentum betrogen.
Zitat
Weil die Behörden nicht auf den Servern nachsehen und feststellen können, was geschützte und was persönliche Daten sind, der Zugang für Nutzer gleichzeitig nicht mehr vorhanden ist, bedeutet das: Wer Megaupload genutzt hat, sieht seine Daten wahrscheinlich nicht wieder - auch wenn er seine Doktorarbeit, Musikstücke zur kollaborativen Bearbeitung oder private Videos dort gespeichert hat.
Dies ist allerdings umstritten - und betrifft auch die Rechtssicherheit weiterer Filehoster-Kunden. Immerhin gelten solche Datenspeicher als gute Möglichkeit, große Dateien ohne viel Aufwand hin und her zu transportieren. Im Wall Street Journal wird eine Musikerin zitiert, die über den Dienst ihrem Label und ihrem Produzenten neue Songs zukommen ließ.
*Süddeutsche Zeitung
Die ersten Anwaltskanzleien bereiten mittlerweile Sammelklagen gegen das FBI vor.
*Torrentfreak
Zusammen mit dem Hosting-Dienst Carpathia hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) eine Support-Website für Megaupload-Nutzer auf die Beine gestellt, die durch die Abschaltung des Sharehosters am 20. Januar legale Dateien verloren haben. Am Montag war publik geworden, dass die Anbieter der von Megaupload angemeldeten Server nach Abschluss der FBI-Ermittlung planen, alle Inhalte zu löschen. Zeitgleich zur Razzia wurden alle Konten des Sharehosters gesperrt; Megaupload kann deshalb keine Rechnungen mehr bezahlen
Zur Speicherung der auf Megaupload und Megavideo hochgeladenen Dateien griff die von Kim Schmitz gegründete Firma auf die US-amerikanischen Server-Anbieter Carpathia Hosting und Cogent Communications zurück. Am Dienstag erklärte Megaupload-Anwalt Ira Rothken, dass die Anbieter vorerst von einer Löschung der Server-Inhalte absehen wollen – dabei handelt es sich jedoch nur um einen Aufschub.
Über die Website megaretrieval.com bietet die EFF jetzt eine Anlaufstelle, wo betroffene US-Bürger ihre Ansprüche melden können. Nutzern solle deutlich gemacht werden, dass Rechtshilfe möglich ist. Die Anwälte der EFF wollen eine Herausgabe der legal auf Megaupload gespeicherten Inhalte erreichen. In einer Pressemitteilung stellt Carpathia allerdings klar: "Carpathia hat keinen Zugriff auf Daten von Megaupload-Kunden. Wir unterstützen die EFF und ihre Anstrengungen, Anwendern zu helfen, die zulässige, keine Rechte verletzende Dateien auf Megaupload gespeichert haben, ihre Dateien zurückzuerhalten."
Derweil häufen sich Fragen über die Methoden, mit denen das FBI ihr Material für die Anklageschrift gegen Megaupload gesammelt hat. Zur Anhörung über das Kautionsgesuch übergab das FBI ein Skype-Chat-Protokoll von 2007 an den neuseeländischen Untersuchungsrichter. Darin unterhielten sich zwei Mitglieder der Führungsetage von Megaupload über die Zuverlässigkeit von Kim Schmitz – insbesondere, was Geld angeht.
Bisher ist unklar, wie das FBI an diese Protokolle geraten ist. Gegenüber der Nachrichten-Website CNet erklärte das FBI, die Chat-Logs seien als Teil eines Durchsuchungsbefehls sichergestellt worden. Dies spricht gegen Vermutungen, die vom FBI vorgelegten Chat-Logs und E-Mails könnten von einem Informanten stammen, womöglich sogar von einem der Angeklagten. Freilich kann es sich bei der jüngsten FBI-Stellungnahme auch um gezielte Desinformation handeln, um die Identität des Informanten zu schützen. CNet vermutet hingegen, dass es den Ermittlern gelungen sei, den FBI-Trojaner CIPAV auf Rechnern der Beschuldigten zu platzieren.
Der Anklageschrift zufolge begann das FBI bereits 2005 mit seinen Ermittlungen gegen Megaupload. Das Dokument zitiert unter anderem Mail-Ausschnitte aus dem Zeitraum zwischen April und Oktober 2011 und protokolliert illegale Uploads bis November 2011. Den Zitaten zufolge manipulierten Megaupload-Angestellte wiederholt die Top-Download-Statistiken, stockten das Angebot des Video-Streaming-Angebots Megavideo.com mit YouTube-Videos auf und vermieden Auszahlungen an Uploader mit dem Hinweis, die hochgeladenen Inhalte seien illegaler Natur.
Der Sharehoster Megaupload war zum 38. Geburtstag des Gründers Kim Schmitz vom Netz genommen worden. Neuseeländische Polizisten nahmen vier leitende Angestellte fest, für zwei wurde mittlerweile eine Freilassung auf Kaution bewilligt. Schmitz und der CTO von Megaupload bleiben hingegen weiterhin in Haft. Am 22. Februar soll die Anhörung über das Auslieferungsgesuch der USA stattfinden
* Heise
Zur Speicherung der auf Megaupload und Megavideo hochgeladenen Dateien griff die von Kim Schmitz gegründete Firma auf die US-amerikanischen Server-Anbieter Carpathia Hosting und Cogent Communications zurück. Am Dienstag erklärte Megaupload-Anwalt Ira Rothken, dass die Anbieter vorerst von einer Löschung der Server-Inhalte absehen wollen – dabei handelt es sich jedoch nur um einen Aufschub.
Über die Website megaretrieval.com bietet die EFF jetzt eine Anlaufstelle, wo betroffene US-Bürger ihre Ansprüche melden können. Nutzern solle deutlich gemacht werden, dass Rechtshilfe möglich ist. Die Anwälte der EFF wollen eine Herausgabe der legal auf Megaupload gespeicherten Inhalte erreichen. In einer Pressemitteilung stellt Carpathia allerdings klar: "Carpathia hat keinen Zugriff auf Daten von Megaupload-Kunden. Wir unterstützen die EFF und ihre Anstrengungen, Anwendern zu helfen, die zulässige, keine Rechte verletzende Dateien auf Megaupload gespeichert haben, ihre Dateien zurückzuerhalten."
Derweil häufen sich Fragen über die Methoden, mit denen das FBI ihr Material für die Anklageschrift gegen Megaupload gesammelt hat. Zur Anhörung über das Kautionsgesuch übergab das FBI ein Skype-Chat-Protokoll von 2007 an den neuseeländischen Untersuchungsrichter. Darin unterhielten sich zwei Mitglieder der Führungsetage von Megaupload über die Zuverlässigkeit von Kim Schmitz – insbesondere, was Geld angeht.
Bisher ist unklar, wie das FBI an diese Protokolle geraten ist. Gegenüber der Nachrichten-Website CNet erklärte das FBI, die Chat-Logs seien als Teil eines Durchsuchungsbefehls sichergestellt worden. Dies spricht gegen Vermutungen, die vom FBI vorgelegten Chat-Logs und E-Mails könnten von einem Informanten stammen, womöglich sogar von einem der Angeklagten. Freilich kann es sich bei der jüngsten FBI-Stellungnahme auch um gezielte Desinformation handeln, um die Identität des Informanten zu schützen. CNet vermutet hingegen, dass es den Ermittlern gelungen sei, den FBI-Trojaner CIPAV auf Rechnern der Beschuldigten zu platzieren.
Der Anklageschrift zufolge begann das FBI bereits 2005 mit seinen Ermittlungen gegen Megaupload. Das Dokument zitiert unter anderem Mail-Ausschnitte aus dem Zeitraum zwischen April und Oktober 2011 und protokolliert illegale Uploads bis November 2011. Den Zitaten zufolge manipulierten Megaupload-Angestellte wiederholt die Top-Download-Statistiken, stockten das Angebot des Video-Streaming-Angebots Megavideo.com mit YouTube-Videos auf und vermieden Auszahlungen an Uploader mit dem Hinweis, die hochgeladenen Inhalte seien illegaler Natur.
Der Sharehoster Megaupload war zum 38. Geburtstag des Gründers Kim Schmitz vom Netz genommen worden. Neuseeländische Polizisten nahmen vier leitende Angestellte fest, für zwei wurde mittlerweile eine Freilassung auf Kaution bewilligt. Schmitz und der CTO von Megaupload bleiben hingegen weiterhin in Haft. Am 22. Februar soll die Anhörung über das Auslieferungsgesuch der USA stattfinden
* Heise
Nutzer, die eine Löschung ihrer hinterlegten Daten auf Megaupload befürchten, haben wieder Grund zur Hoffnung. Die Organisation Electronic Frontier Foundation teilte mit, sie werde sich mit dem Unternehmen Carpathia Hosting zusammentun, um all denjenigen zu helfen, die legale Daten auf den Servern des Dienstes Megaupload gespeichert hätten. Hierfür wird eigens das Portal www.megaretrieval.com eingerichtet.
Quelle: Bild
Zitat
Die Behörden sehen Megaupload.com als eine Drehscheibe für Raubkopien und hatten das Portal vor eineinhalb Wochen vom Netz genommen. Den deutschen Gründer Kim Dotcom ließen die US-Fahnder an seinem Wohnsitz in Neuseeland verhaften.
Seitdem kommen die Nutzer nicht mehr an ihre Daten heran – auch wenn es sich um legale Dateien wie etwa Familienfotos oder private Briefe handelt. Die Website zeigt nur noch einen Hinweis des US-Justizministeriums und der Bundespolizei FBI zur Beschlagnahme der Internet-Adresse.
Die US-Behörden werfen Dotcom und weiteren Betreibern vor, mehr als 175 Millionen Dollar an der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten verdient zu haben – durch die Gebühren der Nutzer oder durch Werbung. Den Schaden für die Hollywood-Studios und Plattenfirmen bezifferten die Ermittler auf deutlich mehr als eine halbe Milliarde Dollar. Die Anwälte von Kim Dotcom, der früher als Kim Schmitz bekannt war, bestreiten die Vorwürfe. Die USA haben einen Auslieferungsantrag gestellt.
Quelle: Bild
Kim Schmitz in weiteren Punkten angeklagt
Für Internet-Betrüger Kim Schmitz (38) wird's eng: US-Behörden haben in mehreren weiteren Punkten Anklage gegen Megaupload-Gründer erhoben. Das US-Justizministerium erklärt: „Die neuen Vorwürfe wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs wurden der bereits seit Januar vorliegenden Anklageschrift hinzugefügt.“
Demnach soll sich Megaupload massiver Internetpiraterie schuldig gemacht haben, indem es das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte
Laut US-Justizministerium hatte Megaupload 66,6 Millionen registrierte Nutzer – nicht 180 Millionen, wie von dem Unternehmen behauptet. Von diesen Nutzern hätten lediglich 5,86 Millionen jemals Daten auf Megaupload.com oder Megavideo.com hochgeladen. Mehr als 90 Prozent der Nutzer hätten die Websites dagegen ausschließlich zum Herunterladen von Filmen, Musik und Software genutzt.
Die Anklage wirft dem Internetdienst auch vor, keinerlei Maßnahmen gegen einen Nutzer ergriffen zu haben, der über sechs Jahre hinweg immer wieder massiv gegen den Urheberschutz verstoßen habe. Dieser habe 16 950 Datensätze auf den Websites des Unternehmens hochgeladen, darunter Kopien urheberrechtsgeschützter Hollywood-Blockbuster. Diese seien in der Folge von anderen Nutzern mehr als 34 Millionen Mal abgerufen worden.
Der deutsche Megaupload-Gründer Schmitz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung.
Sie werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Demnach soll sich Megaupload massiver Internetpiraterie schuldig gemacht haben, indem es das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte
Laut US-Justizministerium hatte Megaupload 66,6 Millionen registrierte Nutzer – nicht 180 Millionen, wie von dem Unternehmen behauptet. Von diesen Nutzern hätten lediglich 5,86 Millionen jemals Daten auf Megaupload.com oder Megavideo.com hochgeladen. Mehr als 90 Prozent der Nutzer hätten die Websites dagegen ausschließlich zum Herunterladen von Filmen, Musik und Software genutzt.
Die Anklage wirft dem Internetdienst auch vor, keinerlei Maßnahmen gegen einen Nutzer ergriffen zu haben, der über sechs Jahre hinweg immer wieder massiv gegen den Urheberschutz verstoßen habe. Dieser habe 16 950 Datensätze auf den Websites des Unternehmens hochgeladen, darunter Kopien urheberrechtsgeschützter Hollywood-Blockbuster. Diese seien in der Folge von anderen Nutzern mehr als 34 Millionen Mal abgerufen worden.
Der deutsche Megaupload-Gründer Schmitz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung.
Sie werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Megaupload-Gründer Kim Schmitz auf Kaution frei
Die spektakuläre Verhaftung des Deutschen hat für Aufruhr in der Netzgemeinde gesorgt - jetzt ist er auf Kaution frei. Die Auflagen: Kim Schmitz darf das Internet nicht benutzen. „Lächerlich“, sagt sein Anwalt
Megaupload-Gründer Kim Schmitz kommt auf Kaution frei. Das bestätigte sein Anwalt Ira Rothken gegenüber dem Handelsblatt. Schmitz könnte noch heute oder morgen auf freiem Fuß sein, so Rothken.
Die genaue Höhe der Kaution sei noch nicht festgelegt. Die Kaution ist mit Auflagen verbunden: Schmitz darf unter anderem weder das Internet nutzen, noch mit einem Helikopter fliegen
Die USA verlangen die Auslieferung von Schmitz. Ein erster Antrag auf Kaution war Anfang Februar vom zuständigen Gericht verworfen worden. Jetzt wurde einem weiteren Antrag überraschend stattgegeben. Schmitz werde, so sein Anwalt, in Coatesville, rund 30 km von Auckland entfernt wohnen
Das Gericht in Neuseeland kam zu der Auffassung, dass Kim Dotcom nach Beschlagnahmung seiner Konten und Vermögenswerte nicht mehr genügend Mittel habe, um das Land zu verlassen oder unterzutauchen. Die US-Ermittler gehen dagegen von weiteren versteckten Mitteln aus, so dass sie seine weitere Inhaftierung verlangten. Der Glaube daran, dass da noch mehr sein müsste, reichte dem Richter aber nicht aus.
*HB
Megaupload-Gründer Kim Schmitz kommt auf Kaution frei. Das bestätigte sein Anwalt Ira Rothken gegenüber dem Handelsblatt. Schmitz könnte noch heute oder morgen auf freiem Fuß sein, so Rothken.
Die genaue Höhe der Kaution sei noch nicht festgelegt. Die Kaution ist mit Auflagen verbunden: Schmitz darf unter anderem weder das Internet nutzen, noch mit einem Helikopter fliegen
Die USA verlangen die Auslieferung von Schmitz. Ein erster Antrag auf Kaution war Anfang Februar vom zuständigen Gericht verworfen worden. Jetzt wurde einem weiteren Antrag überraschend stattgegeben. Schmitz werde, so sein Anwalt, in Coatesville, rund 30 km von Auckland entfernt wohnen
Das Gericht in Neuseeland kam zu der Auffassung, dass Kim Dotcom nach Beschlagnahmung seiner Konten und Vermögenswerte nicht mehr genügend Mittel habe, um das Land zu verlassen oder unterzutauchen. Die US-Ermittler gehen dagegen von weiteren versteckten Mitteln aus, so dass sie seine weitere Inhaftierung verlangten. Der Glaube daran, dass da noch mehr sein müsste, reichte dem Richter aber nicht aus.
*HB
05.09.2007
Beruf: Treuhänder - Registered Agent - Intermediär
Echter Name: Martin Kraeter
Neuseeland liegt bisher noch nicht einmal ein Antrag auf Auslieferung vor.
Ein Auslieferungsabkommen zwischen den USA und NZ besteht, definiert aber sehr klare Fristen, innerhalb derer das ganze Paperwork einzureichen ist.
Diese Frist verstreicht bald - dann kann Schmitz wohl auch wieder Hubi fliegen.
Ganz schön komisch, bei dem Wind, den die USA gemacht haben.
Ein Auslieferungsabkommen zwischen den USA und NZ besteht, definiert aber sehr klare Fristen, innerhalb derer das ganze Paperwork einzureichen ist.
Diese Frist verstreicht bald - dann kann Schmitz wohl auch wieder Hubi fliegen.
Ganz schön komisch, bei dem Wind, den die USA gemacht haben.
Muss Kim Schmitz wieder in U-Haft?
Diese Woche wird darüber entschieden, ob er wieder in U-Haft kommt
Kim Schmitz sitzt in seiner luxuriösen Residenz und wartet auf seine Verhandlung. Noch diese Woche soll eine Entscheidung fallen: Muss der Internet-Millionär wieder in U-Haft oder darf er weiter gegen Kaution draußen bleiben?
Sechs Tage durfte Schmitz mit seiner Frau Mona und den drei Kindern Kimmo, Kaylo und Kobi im protzigen Anwesen in Coatesville genießen. Sechs Tage auf Kaution in Freiheit.
Doch jetzt wird es für „Kim Dotcom“ wieder ernst: US-Behörden fechten die Kaution an und wollen Schmitz wieder im Knast sehen. Der Grund: Fluchtgefahr.
Schmitz wehrt sich. „Das FBI hat mich komplett durchleuchtet. Sie haben jede finanzielle Transaktion seit 2010 gecheckt und absolut gar nichts gefunden“, sagte Schmitz zum „New Zealand Herald“.
Laut Schmitz ist sein gesamtes Vermögen eingefroren – hunderte Millionen Dollar sind für ihn unerreichbar. Er könne nicht mal mehr die Kosten für sein Verfahren zahlen. Er schwamm im Geld und gab es mit beiden Händen aus. Doch nachdem seine Internet-Plattform „Megaupload“ aufgeflogen ist, soll er total pleite sein.
Kann sich der millionenschwere „Kim Dotcom“ sich nicht mal mehr ein Flugticket leisten, um vor den Behörden zu fliehen? Ist dem Mulit-Millionär das Untertauchen zu teuer?
Neben dem angeblichen Bankrott gibt es für Schmitz aber noch einen viel wichtigeren Grund, sich nicht abzusetzen: seine Familie.
Schmitz: „Es besteht überhaupt keine Fluchtgefahr. Ich habe keinen Grund zu fliehen. Ich habe drei kleine Kinder und eine Frau, die in wenigen Wochen Zwillinge erwartet. Ich habe überhaupt keinen Grund wegzurennen.“ Drei Kinder, eine hochschwangere Frau und hunderte Millionen Dollar als Sicherheit: Trotzdem muss King Dotcom um seine kurzzeitige Freiheit bangen.
* Bild
Kim Schmitz sitzt in seiner luxuriösen Residenz und wartet auf seine Verhandlung. Noch diese Woche soll eine Entscheidung fallen: Muss der Internet-Millionär wieder in U-Haft oder darf er weiter gegen Kaution draußen bleiben?
Sechs Tage durfte Schmitz mit seiner Frau Mona und den drei Kindern Kimmo, Kaylo und Kobi im protzigen Anwesen in Coatesville genießen. Sechs Tage auf Kaution in Freiheit.
Doch jetzt wird es für „Kim Dotcom“ wieder ernst: US-Behörden fechten die Kaution an und wollen Schmitz wieder im Knast sehen. Der Grund: Fluchtgefahr.
Schmitz wehrt sich. „Das FBI hat mich komplett durchleuchtet. Sie haben jede finanzielle Transaktion seit 2010 gecheckt und absolut gar nichts gefunden“, sagte Schmitz zum „New Zealand Herald“.
Laut Schmitz ist sein gesamtes Vermögen eingefroren – hunderte Millionen Dollar sind für ihn unerreichbar. Er könne nicht mal mehr die Kosten für sein Verfahren zahlen. Er schwamm im Geld und gab es mit beiden Händen aus. Doch nachdem seine Internet-Plattform „Megaupload“ aufgeflogen ist, soll er total pleite sein.
Kann sich der millionenschwere „Kim Dotcom“ sich nicht mal mehr ein Flugticket leisten, um vor den Behörden zu fliehen? Ist dem Mulit-Millionär das Untertauchen zu teuer?
Neben dem angeblichen Bankrott gibt es für Schmitz aber noch einen viel wichtigeren Grund, sich nicht abzusetzen: seine Familie.
Schmitz: „Es besteht überhaupt keine Fluchtgefahr. Ich habe keinen Grund zu fliehen. Ich habe drei kleine Kinder und eine Frau, die in wenigen Wochen Zwillinge erwartet. Ich habe überhaupt keinen Grund wegzurennen.“ Drei Kinder, eine hochschwangere Frau und hunderte Millionen Dollar als Sicherheit: Trotzdem muss King Dotcom um seine kurzzeitige Freiheit bangen.
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Der in den USA wegen Internetbetrugs gesuchte deutsche Gründer der Plattform Megaupload, Kim Dotcom, hätte nach Überzeugung der Opposition in Neuseeland keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten dürfen.
Die Regierung habe seinen Antrag im Gegenzug für eine Millioneninvestition angenommen und damit gegen die Gesetze verstoßen, sagte der Fraktionschef der rechten Oppositionspartei New Zealand First, Winston Peters, am Freitag im Parlament.
Dotcom (38), der ursprünglich Schmitz hieß, war zusammen mit mehreren Mitarbeitern im Januar nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Die USA werfen ihm Urheberrechtsverletzungen mit einen Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Die Beschuldigten beteuern ihre Unschuld und wehren sich gegen die Auslieferung. Sie sind gegen Kaution auf freiem Fuß. Die Auslieferungsanhörung ist im August.
Nach Recherchen der «Dominion Post» in Wellington wussten die Einwanderungsbehörden von Dotcoms früheren Verurteilungen. Normalerweise wird eine Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland bei Vorstrafen verweigert. Dotcom bekam seine Papiere aber, nachdem er zehn Millionen neuseeländische Dollar (heute 6,2 Millionen Euro) in Neuseeland investiert hatte. "Das zeigt, dass es in der Nationalpartei Leute gibt, die jeden akzeptieren, wenn er nur ein Scheckheft mitbringt", sagte Peters. "Wir fragen uns, wen die Nationalpartei sonst noch durch die Hintertür ins Land lässt."
tageblatt.lu
Die Regierung habe seinen Antrag im Gegenzug für eine Millioneninvestition angenommen und damit gegen die Gesetze verstoßen, sagte der Fraktionschef der rechten Oppositionspartei New Zealand First, Winston Peters, am Freitag im Parlament.
Dotcom (38), der ursprünglich Schmitz hieß, war zusammen mit mehreren Mitarbeitern im Januar nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Die USA werfen ihm Urheberrechtsverletzungen mit einen Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Die Beschuldigten beteuern ihre Unschuld und wehren sich gegen die Auslieferung. Sie sind gegen Kaution auf freiem Fuß. Die Auslieferungsanhörung ist im August.
Nach Recherchen der «Dominion Post» in Wellington wussten die Einwanderungsbehörden von Dotcoms früheren Verurteilungen. Normalerweise wird eine Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland bei Vorstrafen verweigert. Dotcom bekam seine Papiere aber, nachdem er zehn Millionen neuseeländische Dollar (heute 6,2 Millionen Euro) in Neuseeland investiert hatte. "Das zeigt, dass es in der Nationalpartei Leute gibt, die jeden akzeptieren, wenn er nur ein Scheckheft mitbringt", sagte Peters. "Wir fragen uns, wen die Nationalpartei sonst noch durch die Hintertür ins Land lässt."
tageblatt.lu
Verfahrensfehler! Einstweilige Verfügung ungültig
Kriegt Kim Schmitz seine Internet-Millionen zurück?
Der dicke Internet-Millionär Kim Schmitz (38) kann auf die Freigabe seines Vermögens hoffen, das in Neuseeland beschlagnahmt wurde. Ein peinlicher Verfahrensfehler spielt ihm in die Karten
Nach Berichten der Zeitung „New Zealand Herald” haben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht den korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Potter erklärte die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig.
Dem Deutschen, der sich Kim Dotcom nennt, sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen, sagte Potter.
Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist allerdings noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt es rechtlich genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines Verfahrensfehlers einzugrenzen.
* Auszug / Bild
Der dicke Internet-Millionär Kim Schmitz (38) kann auf die Freigabe seines Vermögens hoffen, das in Neuseeland beschlagnahmt wurde. Ein peinlicher Verfahrensfehler spielt ihm in die Karten
Nach Berichten der Zeitung „New Zealand Herald” haben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht den korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Potter erklärte die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig.
Dem Deutschen, der sich Kim Dotcom nennt, sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen, sagte Potter.
Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist allerdings noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt es rechtlich genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines Verfahrensfehlers einzugrenzen.
* Auszug / Bild
Kim Dotcom: "Gegen mich läuft eine Hexenjagd"
Kim Dotcom, Gründer der Filesharing-Plattform Megaupload, gab dem Filesharing-Blog TorrentFreak ein Interview, in dem er Stellung zu den Anschuldigungen gegen ihn bezieht und sich für unschuldig erklärt. Darüber hinaus führt er Beweise dafür an, dass Vertreter der Unterhaltungsindustrie vor der Razzia versuchten, Geschäfte mit ihm zu machen.
Trotz der Geburt seiner Zwillinge am letzten Donnerstag, 22. März, hat Kim Dotcom offenbar Zeit gefunden für ein längeres Interview mit TorrentFreak, in dem er alle Anschuldigungen von sich weist. Unter anderem ist er angeklagt, persönlich ein Lied von US-Rapper 50 Cent auf Megaupload eingestellt und so der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben
Dotcom betont in dem Interview jedoch, dass er den Titel zuvor legal erworben und lediglich für einen privaten Test den Download-Link mit seinem CTO geteilt habe. "Die URL zu diesem Lied hatte null Downloads. Es war ein privater Link, der niemals veröffentlicht wurde", sagte der Internet-Millionär in dem Telefongespräch.
Außerdem sei der Vorwurf haltlos, er habe Warner Bros. verweigert, mehr als 5.000 urheberrechtsverletzende Links pro Tag zu löschen. In Absprache mit dem Konzern habe er sogar gestattet, 100.000 Links pro Tag zu entfernen. Andere Unternehmen wie Disney, Sony oder auch die BBC hätten nicht annähernd so viele Löschungen eingefordert. "Die Löschfunktion wurde von uns zudem freiwillig den Rechteinhabern zur Verfügung gestellt und war keine gesetzliche Forderung", erklärte Dotcom im Interview mit TorrentFreak weiter.
Beweise gegen Unterhaltungsindustrie
In dem Gespräch erwähnte Dotcom zudem Beweise in Form von E-Mails, die zeigten, dass führende Unternehmen und Lobbygruppen der Film- und Musikindustrie, zunächst versuchten, Geschäfte mit Megaupload zu machen. Auszüge aus dem Schriftverkehr wurden auf TorrentFreak veröffentlicht.
Ein Warner Bros.-Mitarbeiter habe beispielsweise angefragt, ob es möglich sei, Tausende Dateien auf einmal und nicht umständlich nacheinander hochzuladen. Fox bot Megaupload wiederum an, gemeinsame Werbeprojekte zu starten.
Dotcom: RIAA hatte Megaupload-Accounts
Wie auch die neuseeländische Tageszeitung New Zealand Herald schreibt, lägen der Verteidigung zudem Dokumente vor, die beweisen, dass insgesamt 490 Megaupload-Accounts auf die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) zurückgehen und von diesen insgesamt 16.455 Dateien zum Filesharing-Portal hochgeladen worden seien. Auch Mitarbeiter von US-amerikanischen Behörden und des Militärs seien zudem unter den häufigen Megaupload-Nutzern gewesen.
"Wir haben nichts Falsches getan", schließt Kim Dotcom das Interview mit TorrentFreak, "wartet auf unsere erste Verteidigung vor Gericht. Die wird viel Aufklärung und sogar ein wenig Unterhaltung bringen."
Trotz der Geburt seiner Zwillinge am letzten Donnerstag, 22. März, hat Kim Dotcom offenbar Zeit gefunden für ein längeres Interview mit TorrentFreak, in dem er alle Anschuldigungen von sich weist. Unter anderem ist er angeklagt, persönlich ein Lied von US-Rapper 50 Cent auf Megaupload eingestellt und so der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben
Dotcom betont in dem Interview jedoch, dass er den Titel zuvor legal erworben und lediglich für einen privaten Test den Download-Link mit seinem CTO geteilt habe. "Die URL zu diesem Lied hatte null Downloads. Es war ein privater Link, der niemals veröffentlicht wurde", sagte der Internet-Millionär in dem Telefongespräch.
Außerdem sei der Vorwurf haltlos, er habe Warner Bros. verweigert, mehr als 5.000 urheberrechtsverletzende Links pro Tag zu löschen. In Absprache mit dem Konzern habe er sogar gestattet, 100.000 Links pro Tag zu entfernen. Andere Unternehmen wie Disney, Sony oder auch die BBC hätten nicht annähernd so viele Löschungen eingefordert. "Die Löschfunktion wurde von uns zudem freiwillig den Rechteinhabern zur Verfügung gestellt und war keine gesetzliche Forderung", erklärte Dotcom im Interview mit TorrentFreak weiter.
Beweise gegen Unterhaltungsindustrie
In dem Gespräch erwähnte Dotcom zudem Beweise in Form von E-Mails, die zeigten, dass führende Unternehmen und Lobbygruppen der Film- und Musikindustrie, zunächst versuchten, Geschäfte mit Megaupload zu machen. Auszüge aus dem Schriftverkehr wurden auf TorrentFreak veröffentlicht.
Ein Warner Bros.-Mitarbeiter habe beispielsweise angefragt, ob es möglich sei, Tausende Dateien auf einmal und nicht umständlich nacheinander hochzuladen. Fox bot Megaupload wiederum an, gemeinsame Werbeprojekte zu starten.
Dotcom: RIAA hatte Megaupload-Accounts
Wie auch die neuseeländische Tageszeitung New Zealand Herald schreibt, lägen der Verteidigung zudem Dokumente vor, die beweisen, dass insgesamt 490 Megaupload-Accounts auf die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) zurückgehen und von diesen insgesamt 16.455 Dateien zum Filesharing-Portal hochgeladen worden seien. Auch Mitarbeiter von US-amerikanischen Behörden und des Militärs seien zudem unter den häufigen Megaupload-Nutzern gewesen.
"Wir haben nichts Falsches getan", schließt Kim Dotcom das Interview mit TorrentFreak, "wartet auf unsere erste Verteidigung vor Gericht. Die wird viel Aufklärung und sogar ein wenig Unterhaltung bringen."
Was geschah wirklich bei der Razzia der Luxusvilla?
Angeblich war das FBI im Haus. In einem Bericht heißt es, der Sicherheitschef von Schmitz, Wayne Tempero, sei in der Villa auf Personen gestoßen, die sich nicht als Polizisten ausweisen konnten.
Aber existiert das das Video der Überwachungskameras überhaupt noch?
Angeblich soll der Server, auf dem die Überwachungsvideos zu sehen sind, auseinandergebaut worden sein. Und die Polizei behauptet jetzt, sie könne ihn auch nicht mehr zusammenbauen.
Die US-Justiz wirft ihm schwere Verstöße gegen das Urheberrecht vor; den Rechteinhabern – etwa von Filmen und Musikstücken – soll ein Schaden von 500 Mio. US-Dollar entstanden sein.
Im Falle einer Verurteilung in den USA drohen dem fünffachen Vater bis zu 20 Jahre Haft. Die USA haben inzwischen seine Auslieferung beantragt.
Doch Schmitz kämpft und kämpft und kämpft.
Erst vor wenigen Tagen drohte die neuseeländische Polizei damit, Schmitz' Fuhrpark zu versteigern, um die laufenden Gerichtskosten decken zu können.
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Aber existiert das das Video der Überwachungskameras überhaupt noch?
Angeblich soll der Server, auf dem die Überwachungsvideos zu sehen sind, auseinandergebaut worden sein. Und die Polizei behauptet jetzt, sie könne ihn auch nicht mehr zusammenbauen.
Die US-Justiz wirft ihm schwere Verstöße gegen das Urheberrecht vor; den Rechteinhabern – etwa von Filmen und Musikstücken – soll ein Schaden von 500 Mio. US-Dollar entstanden sein.
Im Falle einer Verurteilung in den USA drohen dem fünffachen Vater bis zu 20 Jahre Haft. Die USA haben inzwischen seine Auslieferung beantragt.
Doch Schmitz kämpft und kämpft und kämpft.
Erst vor wenigen Tagen drohte die neuseeländische Polizei damit, Schmitz' Fuhrpark zu versteigern, um die laufenden Gerichtskosten decken zu können.
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Kim Schmitz wollte die US-Börse stürmen
Kim Schmitz wollte immer die ganz große Bühne: Protzige Luxusschlitten, schöne Frauen und, wie jetzt bekannt wurde, wollte der Internet-Millionär angeblich mit einem Megadeal die US-Börse stürmen.
Wie die Internetseite „torrentfreak“ schreibt, führte der „Megaupload“-Gründer bereits Gespräche mit einigen Wirtschaftsprüfern der sogenannten „Big Four“ und einigen der weltweit größten Investmentbanken. Auch die schweizerische „Handelszeitung Online" vermeldete die Börsenpläne des Deutschen.
Schmitz wollte an die New Yorker Wall Street. Das sagte er dem „torrentfreak“. Bedeutet hätte das: noch mehr Geld, noch mehr Luxus.
Wie „Bloomberg Businessweek“ berichtete, zählte „Megaupload“ zu den 100 beliebtesten Seiten im Netz.
Wie die Internetseite „torrentfreak“ schreibt, führte der „Megaupload“-Gründer bereits Gespräche mit einigen Wirtschaftsprüfern der sogenannten „Big Four“ und einigen der weltweit größten Investmentbanken. Auch die schweizerische „Handelszeitung Online" vermeldete die Börsenpläne des Deutschen.
Schmitz wollte an die New Yorker Wall Street. Das sagte er dem „torrentfreak“. Bedeutet hätte das: noch mehr Geld, noch mehr Luxus.
Wie „Bloomberg Businessweek“ berichtete, zählte „Megaupload“ zu den 100 beliebtesten Seiten im Netz.
Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom darf nach einem Richterbeschluss in Neuseeland wieder in seine gemietete Villa auf der Nordinsel zurückkehren. Der als Kim Schmitz in Deutschland geborene Unternehmer ist in den USA wegen der größten Urheberrechtsverletzungen der Geschichte angeklagt worden, ihm droht eine langjährige Haftstrafe
Laut einem Bericht im neuseeländischen Internetmagazin stuff.co.nz besteht beim 38-jährigen Dotcom keine Fluchtgefahr mehr. Er müsse daher auch keine elektronische Fußfessel mehr tragen, hieß es weiter. Zuletzt hielt er sich in einem kleineren Haus in der Nähe seiner Villa in einem Vorort von Auckland auf
Laut einem Bericht im neuseeländischen Internetmagazin stuff.co.nz besteht beim 38-jährigen Dotcom keine Fluchtgefahr mehr. Er müsse daher auch keine elektronische Fußfessel mehr tragen, hieß es weiter. Zuletzt hielt er sich in einem kleineren Haus in der Nähe seiner Villa in einem Vorort von Auckland auf
Razzia bei Kim Schmitz war illegal
Der Oberste Gerichtshof in Neuseeland hat entschieden: Die Razzia bei Kim Schmitz war illegal. Nun prüft das Gericht die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Dennoch droht ihm eine Haftstrafe.
Die Razzia im Haus des Megaupload-Gründers Kim Schmitz in Neuseeland war laut Gericht illegal. Der Durchsuchungsbefehl sei unangemessen gewesen, befand Helen Winkelmann, Richterin am Obersten Gerichtshof, am Donnerstag.
"Die Polizei bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal."
In der kommenden Woche werde sie entscheiden, ob einige der von den bewaffneten Polizisten beschlagnahmten Objekte an Schmitz zurückgegeben werden müssten, sagte Winkelmann. Zudem seien bei der Razzia sichergestellte Computerdaten unerlaubt kopiert und an die US-Behörden weitergeleitet worden, erklärte sie.
Die US-Behörden werfen Schmitz Verletzung des Urheberschutzes sowie Betrug vor und fordern seine Auslieferung. Demnach soll Schmitz allein 2010 rund 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) durch seine Internetaktivitäten verdient haben.
Der gebürtige Deutsche war bei der Razzia in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Das 2005 gegründete Internetportal Megaupload wurde geschlossen.
Im August wird über seine Auslieferung entschieden.
Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen der USA soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht ihm die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.
Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Quelle: M. Böhm (News4Press)
Die Razzia im Haus des Megaupload-Gründers Kim Schmitz in Neuseeland war laut Gericht illegal. Der Durchsuchungsbefehl sei unangemessen gewesen, befand Helen Winkelmann, Richterin am Obersten Gerichtshof, am Donnerstag.
"Die Polizei bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal."
In der kommenden Woche werde sie entscheiden, ob einige der von den bewaffneten Polizisten beschlagnahmten Objekte an Schmitz zurückgegeben werden müssten, sagte Winkelmann. Zudem seien bei der Razzia sichergestellte Computerdaten unerlaubt kopiert und an die US-Behörden weitergeleitet worden, erklärte sie.
Die US-Behörden werfen Schmitz Verletzung des Urheberschutzes sowie Betrug vor und fordern seine Auslieferung. Demnach soll Schmitz allein 2010 rund 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) durch seine Internetaktivitäten verdient haben.
Der gebürtige Deutsche war bei der Razzia in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Das 2005 gegründete Internetportal Megaupload wurde geschlossen.
Im August wird über seine Auslieferung entschieden.
Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen der USA soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht ihm die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.
Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Quelle: M. Böhm (News4Press)
Kim Schmitz alias Dotcom gibt nicht auf und kündigt ein Comeback an
Nachdem er erst kürzlich einen neuen Musikdienst namens Megabox ankündigte, möchte er nun die als illegal eingestufte und geschlossene Plattform Megaupload wieder zum Leben erwecken
Nun kommt es richtig dick: Kim Schmitz alias Kim Dotcom lässt nicht locker und kündigt den Relaunch von Megaupload auf Twitter an. Nur ein halbes Jahr nach seiner Verhaftung in Neuseeland nimmt sich der Gründer der geschlossenen Filesharing-Plattform kein Blatt vor dem Mund und teilt auch ordentlich Seitenhiebe aus.
„Habe mir eine fiese Grippe eingefangen. Vielleicht haben die USA mich mit einer Biowaffe angegriffen? Falls ich es nicht schaffe, wisst ihr warum“, ist etwa auf seinem Twitter-Account zu lesen. Dort verkündete er auch, dass er ein Comeback mit Mega Upload plant. "SOPA ist tot. PIPA ist tot. ACTA ist tot. MEGA wird zurückkehren. Größer. Besser. Schneller. Kostenlos und mit einem Schutz gegen Angriffe von Außen. Evolution!"
Die Ankündigung wurde von Fans von Mega Upload und Followern von Kim Dotcom euphorisch entgegengenommen und via Twitter gleich mehr als 15.000 Mal weitergeleitet.
Die Chancen eines Megaupload-Comebacks stehen in der Realität auch recht gut. Das komplette Mega Upload-Verfahren entpuppt sich nämlich mehr und mehr als Desaster. Erst letzte Woche konnte Schmitz einen Sieg vor Gericht erringen. Die neuseeländische Richterin Helen Winkelmann entschied dabei, dass die Razzia in seiner Villa illegal gewesen sei und die bei der Haudruchsuchung sichergestellten Computerdaten unerlaubt kopiert worden seien. Die US-Behörden sind damit unrechtmäßig im Besitz der Daten.
Schon zuvor kamen Fragen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung und der Razzia auf. Dies war auch ein Grund, warum der auf Kaution freie Gründer des Filehosters im März einen Teil seines Vermögens zurückerhielt. Kim Schmitz war im Januar auf seinem Anwesen in Auckland festgenommen worden, wobei bei einer Razzia mehrere Konten und Luxusautos sichergestellt wurden.
Danach wurde aber bekannt, dass es bei dieser Razzia zu einem Verfahrensfehler kam, der zur Nichtigerklärung der Verfügung für die Durchsuchung seiner Villa geführt hat. Die neuseeländische Polizei und Staatsanwaltschaft haben dabei nicht den korrekten Antrag gestellt, um eine Razzia, wie sie auf Schmitz Villa vorgenommen wurde, legal durchführen zu können. Daher stiegen die Chancen Schmitz‘, sein Vermögen zum großen Teil zurückzubekommen.
Und nun gilt die ganze Razzia in seiner Villa als illegal. „Die Polizei bezog sich auf falsche Durchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal“, lautet die Schlussfolgerung der Richterin.
Ganz aus dem Schneider ist Schmitz allerdings nicht: Am 20. August findet nämlich eine weitere Anhörung statt, bei der über seine Auslieferung an die US-Behörden entschieden wird. In den USA droht Schmitz bis zu 20 Jahre Haft. Und wie sich der Gründer das geplante Comeback seiner umsatzstarken Megaupload-Plattform im Detail vorstellt, wurde nicht bekannt gegeben.
Nun kommt es richtig dick: Kim Schmitz alias Kim Dotcom lässt nicht locker und kündigt den Relaunch von Megaupload auf Twitter an. Nur ein halbes Jahr nach seiner Verhaftung in Neuseeland nimmt sich der Gründer der geschlossenen Filesharing-Plattform kein Blatt vor dem Mund und teilt auch ordentlich Seitenhiebe aus.
„Habe mir eine fiese Grippe eingefangen. Vielleicht haben die USA mich mit einer Biowaffe angegriffen? Falls ich es nicht schaffe, wisst ihr warum“, ist etwa auf seinem Twitter-Account zu lesen. Dort verkündete er auch, dass er ein Comeback mit Mega Upload plant. "SOPA ist tot. PIPA ist tot. ACTA ist tot. MEGA wird zurückkehren. Größer. Besser. Schneller. Kostenlos und mit einem Schutz gegen Angriffe von Außen. Evolution!"
Die Ankündigung wurde von Fans von Mega Upload und Followern von Kim Dotcom euphorisch entgegengenommen und via Twitter gleich mehr als 15.000 Mal weitergeleitet.
Die Chancen eines Megaupload-Comebacks stehen in der Realität auch recht gut. Das komplette Mega Upload-Verfahren entpuppt sich nämlich mehr und mehr als Desaster. Erst letzte Woche konnte Schmitz einen Sieg vor Gericht erringen. Die neuseeländische Richterin Helen Winkelmann entschied dabei, dass die Razzia in seiner Villa illegal gewesen sei und die bei der Haudruchsuchung sichergestellten Computerdaten unerlaubt kopiert worden seien. Die US-Behörden sind damit unrechtmäßig im Besitz der Daten.
Schon zuvor kamen Fragen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung und der Razzia auf. Dies war auch ein Grund, warum der auf Kaution freie Gründer des Filehosters im März einen Teil seines Vermögens zurückerhielt. Kim Schmitz war im Januar auf seinem Anwesen in Auckland festgenommen worden, wobei bei einer Razzia mehrere Konten und Luxusautos sichergestellt wurden.
Danach wurde aber bekannt, dass es bei dieser Razzia zu einem Verfahrensfehler kam, der zur Nichtigerklärung der Verfügung für die Durchsuchung seiner Villa geführt hat. Die neuseeländische Polizei und Staatsanwaltschaft haben dabei nicht den korrekten Antrag gestellt, um eine Razzia, wie sie auf Schmitz Villa vorgenommen wurde, legal durchführen zu können. Daher stiegen die Chancen Schmitz‘, sein Vermögen zum großen Teil zurückzubekommen.
Und nun gilt die ganze Razzia in seiner Villa als illegal. „Die Polizei bezog sich auf falsche Durchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal“, lautet die Schlussfolgerung der Richterin.
Ganz aus dem Schneider ist Schmitz allerdings nicht: Am 20. August findet nämlich eine weitere Anhörung statt, bei der über seine Auslieferung an die US-Behörden entschieden wird. In den USA droht Schmitz bis zu 20 Jahre Haft. Und wie sich der Gründer das geplante Comeback seiner umsatzstarken Megaupload-Plattform im Detail vorstellt, wurde nicht bekannt gegeben.
Video zeigt Razzia auf Dotcom-Anwesen
Der Fall um Kim Schmitz alias Kim Dotcom zerbröckelt dem FBI vor den eigenen Augen und sie können nichts dagegen tun. Wichtige Vorverhandlungen wurden zu Gunsten des MegaUpload Gründers entschieden und auch dieses Video in Verbindung mit Schmitz Aussagen über die angewandte Brutalität lassen die Ermittler nicht gut dastehen
Der Fall MegaUpload dauert mittlerweile seit zehn Monaten an. Gegen Ende letzten Jahres wurden der Gründer Kim Dotcom und eine Reihe an Mitarbeitern festgenommen und der mehrfachen Urheberrechtsverletzung angeklagt.
In diesen vergangenen Monaten wurde Kim Schmitz wieder aus dem Gefängnis entlassen, produzierte zwei Songs und mit seinem Anwaltsteam gewann er entscheidende Vorverhandlungen.
Jetzt tauchte ein Video im Netz auf, das beweisen soll, dass die auf dem Privatgelände von Kim Schmitz durchgeführte Razzia tatsächlich illegal war. Erst kürzlich urteilte das Gericht in Neuseeland, dass die vom FBI vorgelegten Durchsuchungsbefehle nicht ausreichend deklariert waren und zu allgemein, um diese für das Anwesen und den Besitz von Kim Schmitz geltend zu machen. Der MegaUpload-Gründer merkte in den letzten Verhandlungen auch an, dass er Opfer von unnötiger Polizeigewalt wurde. Getreten und Geschlagen wäre er von den Ermittlern geworden.
Der Bericht des neuseeländischen Senders 3News zeigt neben den Helikopter-Aufnahmen wie die Polizei bei der Razzia vorging. Zuerst stürmten vier bewaffnete Mitglieder einer Spezialeinheit das Anwesen, danach kamen mit einem zweiten Helikopter weitere fünf Polizisten. Insgesamt waren in Summe über vier Polizeiautos auf dem Grund und auch mit Hunden rückte man auf das Gelände vor.
In Ausschnitten werden die Aussagen von Dotcom ebenfalls in dem Beitrag gezeigt, in denen er deutlich macht, mit welch einer Brutalität das FBI vorgegangen ist. Auch führt ein Bodyguard des MegaUpload-Gründers durch das Haus und zeigt wie sich Dotcom über 45 Minuten vor der Polizei versteckt halten konnte.
Bislang konnte das FBI noch nicht glaubhaft darlegen, wieso eine Razzia im Anwesen überhaupt notwendig war, wenn sie bereits zur gleichen Zeit im Datencenter von MegaUpload waren und dort bereits alles sicherstellen konnten.
Das Verfahren zur Auslieferung von Kim Dotcom ist für Anfang des nächsten Jahres anberaumt und Experten gehen davon aus, dass das FBI extrem schlechte Karten hat, diesen Fall noch zu gewinnen und tatsächlich eine Auslieferung in die USA zu erreichen
Der Fall MegaUpload dauert mittlerweile seit zehn Monaten an. Gegen Ende letzten Jahres wurden der Gründer Kim Dotcom und eine Reihe an Mitarbeitern festgenommen und der mehrfachen Urheberrechtsverletzung angeklagt.
In diesen vergangenen Monaten wurde Kim Schmitz wieder aus dem Gefängnis entlassen, produzierte zwei Songs und mit seinem Anwaltsteam gewann er entscheidende Vorverhandlungen.
Jetzt tauchte ein Video im Netz auf, das beweisen soll, dass die auf dem Privatgelände von Kim Schmitz durchgeführte Razzia tatsächlich illegal war. Erst kürzlich urteilte das Gericht in Neuseeland, dass die vom FBI vorgelegten Durchsuchungsbefehle nicht ausreichend deklariert waren und zu allgemein, um diese für das Anwesen und den Besitz von Kim Schmitz geltend zu machen. Der MegaUpload-Gründer merkte in den letzten Verhandlungen auch an, dass er Opfer von unnötiger Polizeigewalt wurde. Getreten und Geschlagen wäre er von den Ermittlern geworden.
Der Bericht des neuseeländischen Senders 3News zeigt neben den Helikopter-Aufnahmen wie die Polizei bei der Razzia vorging. Zuerst stürmten vier bewaffnete Mitglieder einer Spezialeinheit das Anwesen, danach kamen mit einem zweiten Helikopter weitere fünf Polizisten. Insgesamt waren in Summe über vier Polizeiautos auf dem Grund und auch mit Hunden rückte man auf das Gelände vor.
In Ausschnitten werden die Aussagen von Dotcom ebenfalls in dem Beitrag gezeigt, in denen er deutlich macht, mit welch einer Brutalität das FBI vorgegangen ist. Auch führt ein Bodyguard des MegaUpload-Gründers durch das Haus und zeigt wie sich Dotcom über 45 Minuten vor der Polizei versteckt halten konnte.
Bislang konnte das FBI noch nicht glaubhaft darlegen, wieso eine Razzia im Anwesen überhaupt notwendig war, wenn sie bereits zur gleichen Zeit im Datencenter von MegaUpload waren und dort bereits alles sicherstellen konnten.
Das Verfahren zur Auslieferung von Kim Dotcom ist für Anfang des nächsten Jahres anberaumt und Experten gehen davon aus, dass das FBI extrem schlechte Karten hat, diesen Fall noch zu gewinnen und tatsächlich eine Auslieferung in die USA zu erreichen
Etappensieg für Megaupload-Gründer
Kim Dotcom erhält Vermögen und Autos zurück
Ein neuseeländisches Gericht hat in einem Urteil verfügt, dass der Megaupload-Gründer Kim Dotcom Teile seines Vermögens und diverse seiner konfiszierten Autos zurückerhält, die im Prozess um eine mögliche Urheberrechtsverletzung durch Megaupload beschlagnahmt wurden.
Schon im Januar diesen Jahres schalteten US-Behörden den Filehoster ab. Der Gründer Kim Dotcom wurde in Neuseeland mit einigen weiteren Mitarbeitern festgenommen und vor einem US-Gericht angeklagt. Derzeit wehrt sich Dotcom gegen eine Auslieferung in die USA.
Um die Lebens- und Anwaltskosten zu decken, erhält der Megaupload-Gründer 6 Millionen neuseeländische Dollar (3,8 Millionen Euro). Das Geld wird gegen einen 10 Millionen NZ-Dollar schweren Pfandbrief der Regierung gesichert. Zusätzlich wurde ihm die Möglichkeit gegeben, einiger seiner Luxusautos zu verkaufen.
Ein Großteil seines Vermögens wurde eingefroren, da US-Behörden Dotcom vorwerfen, das Geld über illegale Aktivitäten erlangt zu haben. Bereits vor einigen Monaten erhielt der gebürtige Deutsche einen Teil seines Geldes zurück.
In einer E-Mail an die Nachrichtenagentur Reuters sprach Dotcom davon, dass die Pläne der US-Regierung und der neuseeländischen Staatsanwaltschaft, die Angeklagten von einer angemessen Rechtsverteidigung abzukapseln, gescheitert seien. Man habe „ein kompetentes Team, welches nun mit voller Kapazität an der Verteidigung arbeiten“ könne.
Kim Dotcom vertritt nach wie vor die Meinung, dass Megaupload lediglich eine Einrichtung für Online-Speicher war. Zusätzlich beschuldigt er Hollywood, die US-Regierung mit Lobbying dazu gebracht zu haben, ihn zu verunglimpfen.
Kim Dotcom erhält Vermögen und Autos zurück
Ein neuseeländisches Gericht hat in einem Urteil verfügt, dass der Megaupload-Gründer Kim Dotcom Teile seines Vermögens und diverse seiner konfiszierten Autos zurückerhält, die im Prozess um eine mögliche Urheberrechtsverletzung durch Megaupload beschlagnahmt wurden.
Schon im Januar diesen Jahres schalteten US-Behörden den Filehoster ab. Der Gründer Kim Dotcom wurde in Neuseeland mit einigen weiteren Mitarbeitern festgenommen und vor einem US-Gericht angeklagt. Derzeit wehrt sich Dotcom gegen eine Auslieferung in die USA.
Um die Lebens- und Anwaltskosten zu decken, erhält der Megaupload-Gründer 6 Millionen neuseeländische Dollar (3,8 Millionen Euro). Das Geld wird gegen einen 10 Millionen NZ-Dollar schweren Pfandbrief der Regierung gesichert. Zusätzlich wurde ihm die Möglichkeit gegeben, einiger seiner Luxusautos zu verkaufen.
Ein Großteil seines Vermögens wurde eingefroren, da US-Behörden Dotcom vorwerfen, das Geld über illegale Aktivitäten erlangt zu haben. Bereits vor einigen Monaten erhielt der gebürtige Deutsche einen Teil seines Geldes zurück.
In einer E-Mail an die Nachrichtenagentur Reuters sprach Dotcom davon, dass die Pläne der US-Regierung und der neuseeländischen Staatsanwaltschaft, die Angeklagten von einer angemessen Rechtsverteidigung abzukapseln, gescheitert seien. Man habe „ein kompetentes Team, welches nun mit voller Kapazität an der Verteidigung arbeiten“ könne.
Kim Dotcom vertritt nach wie vor die Meinung, dass Megaupload lediglich eine Einrichtung für Online-Speicher war. Zusätzlich beschuldigt er Hollywood, die US-Regierung mit Lobbying dazu gebracht zu haben, ihn zu verunglimpfen.
Kim Dotcom will neues Megaupload verschlüsseln
Kim Dotcom spricht auf Twitter über sein neues Projekt Mega. Es soll verschlüsselte Datentransfers, Videodienste, VoIP, E-Mail und Fax bieten. Alles kostenlos.
Kim Schmitz alias Dotcom kündigt an, dass sein neuer Sharehoster, der als Nachfolger von Megaupload einfach Mega heißen soll, vollverschlüsselt sein wird. Dotcom twitterte: "Das neue Mega bringt Verschlüsselung für die Massen. Ohne Installation, ohne Mühe, Schutz der Privatsphäre mit einem Klick für jeden eurer Datentransfers."
Dotcom hatte schon am 13. August 2012 bei Twitter über neue Projekte gesprochen: "Ich weiß, worauf ihr alle wartet. Es kommt. Dieses Jahr. Versprochen. Größer. Besser. Schneller. Hundertprozentig sicher und nicht aufzuhalten."
Ende August 2012 erklärte er wieder bei Twitter, dass es auch Videodienste, VoIP, E-Mail und Fax geben soll. Entwicklern würde eine Programmierschnittstelle bereitgestellt. Das neue Mega werde seine verschlüsselten Dienste kostenlos für alle anbieten.
"Wir errichten ein massives globales Netzwerk. Alle Hoster außerhalb der USA können sich mit ihren Servern und Bandbreite anschließen. Macht Euch bereit", so Dotcom.
Dotcom und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 bei einem Großeinsatz verhaftet und warten auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen.
Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Dem 38-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.
Kim Schmitz alias Dotcom kündigt an, dass sein neuer Sharehoster, der als Nachfolger von Megaupload einfach Mega heißen soll, vollverschlüsselt sein wird. Dotcom twitterte: "Das neue Mega bringt Verschlüsselung für die Massen. Ohne Installation, ohne Mühe, Schutz der Privatsphäre mit einem Klick für jeden eurer Datentransfers."
Dotcom hatte schon am 13. August 2012 bei Twitter über neue Projekte gesprochen: "Ich weiß, worauf ihr alle wartet. Es kommt. Dieses Jahr. Versprochen. Größer. Besser. Schneller. Hundertprozentig sicher und nicht aufzuhalten."
Ende August 2012 erklärte er wieder bei Twitter, dass es auch Videodienste, VoIP, E-Mail und Fax geben soll. Entwicklern würde eine Programmierschnittstelle bereitgestellt. Das neue Mega werde seine verschlüsselten Dienste kostenlos für alle anbieten.
"Wir errichten ein massives globales Netzwerk. Alle Hoster außerhalb der USA können sich mit ihren Servern und Bandbreite anschließen. Macht Euch bereit", so Dotcom.
Dotcom und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 bei einem Großeinsatz verhaftet und warten auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen.
Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Dem 38-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.
Neuseeland entschuldigt sich bei Kim Dotcom
Bespitzelung von Kim Dotcom war illegal
Wie die BBC berichtet, hat der neuseeländische Premierminister eine Entschuldigung an Kim Dotcom gerichtet. Der als Kim Schmitz geborene Dotcom wird beschuldigt, Urheberrechtsverletzungen mit seinem Portal MegaUpload begangen zu haben. Die USA fordern seine Auslieferung, über welche erst im März 2013 entschieden werden soll.
Im Jänner 2012 hat die neuseeländische Polizei eine mittlerweile vom Gericht als unrechtmäßig bezeichnete Hausdurchsuchung bei Dotcom durchgeführt.
Keine Beobachtung neuseeländischer Bürger
Die Entschuldigung kam allerdings, weil sich herausgestellt hat, dass eine neuseeländische Behörde Kim Dotcom vor der Hausdurchsuchung ausspioniert hat.
Diese Ermittlungen stellten sich als illegal heraus, weil die zuständige Behörde eigentlich nur ausländische Bürger beobachten darf. Kim Dotcom ist aber seit 2010 neuseeländischer Staatsbürger.
Neuseelands Premierminister John Key hat sich inzwischen bei Kim Dotcom für diese Vorgehensweise entschuldigt. In einer Stellungnahme gegenüber der BBC sagt Key, dass Neuseeland versagt habe, Kim Dotcom angemessen zu beschützen.
Die illegale Spionage sei das Resultat "grundlegender Fehler". Es sei enttäuschend, dass das zuständige Government Communications Security Bureau hier außerhalb der gesetzlichen Grenzen gehandelt hat. (red, derStandard.at, 27.9.2012)
Wie die BBC berichtet, hat der neuseeländische Premierminister eine Entschuldigung an Kim Dotcom gerichtet. Der als Kim Schmitz geborene Dotcom wird beschuldigt, Urheberrechtsverletzungen mit seinem Portal MegaUpload begangen zu haben. Die USA fordern seine Auslieferung, über welche erst im März 2013 entschieden werden soll.
Im Jänner 2012 hat die neuseeländische Polizei eine mittlerweile vom Gericht als unrechtmäßig bezeichnete Hausdurchsuchung bei Dotcom durchgeführt.
Keine Beobachtung neuseeländischer Bürger
Die Entschuldigung kam allerdings, weil sich herausgestellt hat, dass eine neuseeländische Behörde Kim Dotcom vor der Hausdurchsuchung ausspioniert hat.
Diese Ermittlungen stellten sich als illegal heraus, weil die zuständige Behörde eigentlich nur ausländische Bürger beobachten darf. Kim Dotcom ist aber seit 2010 neuseeländischer Staatsbürger.
Neuseelands Premierminister John Key hat sich inzwischen bei Kim Dotcom für diese Vorgehensweise entschuldigt. In einer Stellungnahme gegenüber der BBC sagt Key, dass Neuseeland versagt habe, Kim Dotcom angemessen zu beschützen.
Die illegale Spionage sei das Resultat "grundlegender Fehler". Es sei enttäuschend, dass das zuständige Government Communications Security Bureau hier außerhalb der gesetzlichen Grenzen gehandelt hat. (red, derStandard.at, 27.9.2012)
Kim Dotcom teasert Musik-Service MegaBox mit Video an
Exklusive Musiker, Accounts für Künstler, Sentimentanalyse: Alles ohne Umweg über Labels
Mit einem eigens kreierten Teaser-Video hat Kim Dotcom das Making Of von MegaBox online gestellt. Der Musikdienst soll bald gelauncht werden. Ein konkretes Datum gibt es nicht, allerdings lässt Dotcom über Twitter immer wieder verlautbaren, dass es bald soweit sei.
Radiohead als möglicher Content-Pionier bei MegaBox
Mit den Worten "This is what they don't want you to have" stichelt der gebürtige Deutsche gegen Contentfirmen, die er auch auf Twitter immer wieder anprangert. Das Video zeigt Programmierer, die vor einer offenen MegaBox-Seite sitzen. Viel ist im Video nicht zu erkennen, allerdings zeigen sich in manchen Frames Bilder von Radiohead-Alben. Dazu gibt es scheinbar für Musikstücke eine Sentimentanalyse. Anscheinend wird es auch Charts auf der Seite geben.
Exklusive Inhalte für MegaBox
MegaBox soll eine Plattform für Künstler und Konsumenten werden, auf der Musiker ihre Inhalte direkt verkaufen können ohne den Umweg über große Labels oder Vertriebe zu gehen. MegaBox bietet deshalb zwei Sorten von Accounts: Für Künstler und für jene, die nur konsumieren. Weiters soll es auch exklusive Inhalte nur für MegaBox geben. Im Video erkennt man Will.i.am und die Black Keys dazu als Partner.
Ob das nur repräsentative Screenshots sind oder die Plattform tatsächlich mit diesen Künstlern starten wird, ist noch nicht klar. Auf mobilen Plattformen wird der Service ebenfalls verfügbar sein.
Vorgeschichte
Kim Dotcom wird beschuldigt, Urheberrechtsverletzungen im großen Stil mit seinem Hosting-Service MegaUpload begangen zu haben. Die USA haben einen Auslieferungsantrag an Neuseeland gestellt, wo Dotcom mit seiner Frau und seinen Kindern lebt. Über die Auslieferung wird erst im März 2013 entschieden.
Mittlerweile wurde die im Jänner stattgefundene Hausdurchsuchung von einem neuseeländischen Gericht als unrechtmäßig bezeichnet, weitere Ermittlungsfehler bzw. Vorgehenspannen rückten ins Tageslicht.
Mit einem eigens kreierten Teaser-Video hat Kim Dotcom das Making Of von MegaBox online gestellt. Der Musikdienst soll bald gelauncht werden. Ein konkretes Datum gibt es nicht, allerdings lässt Dotcom über Twitter immer wieder verlautbaren, dass es bald soweit sei.
Radiohead als möglicher Content-Pionier bei MegaBox
Mit den Worten "This is what they don't want you to have" stichelt der gebürtige Deutsche gegen Contentfirmen, die er auch auf Twitter immer wieder anprangert. Das Video zeigt Programmierer, die vor einer offenen MegaBox-Seite sitzen. Viel ist im Video nicht zu erkennen, allerdings zeigen sich in manchen Frames Bilder von Radiohead-Alben. Dazu gibt es scheinbar für Musikstücke eine Sentimentanalyse. Anscheinend wird es auch Charts auf der Seite geben.
Exklusive Inhalte für MegaBox
MegaBox soll eine Plattform für Künstler und Konsumenten werden, auf der Musiker ihre Inhalte direkt verkaufen können ohne den Umweg über große Labels oder Vertriebe zu gehen. MegaBox bietet deshalb zwei Sorten von Accounts: Für Künstler und für jene, die nur konsumieren. Weiters soll es auch exklusive Inhalte nur für MegaBox geben. Im Video erkennt man Will.i.am und die Black Keys dazu als Partner.
Ob das nur repräsentative Screenshots sind oder die Plattform tatsächlich mit diesen Künstlern starten wird, ist noch nicht klar. Auf mobilen Plattformen wird der Service ebenfalls verfügbar sein.
Vorgeschichte
Kim Dotcom wird beschuldigt, Urheberrechtsverletzungen im großen Stil mit seinem Hosting-Service MegaUpload begangen zu haben. Die USA haben einen Auslieferungsantrag an Neuseeland gestellt, wo Dotcom mit seiner Frau und seinen Kindern lebt. Über die Auslieferung wird erst im März 2013 entschieden.
Mittlerweile wurde die im Jänner stattgefundene Hausdurchsuchung von einem neuseeländischen Gericht als unrechtmäßig bezeichnet, weitere Ermittlungsfehler bzw. Vorgehenspannen rückten ins Tageslicht.



