Premium Content GmbH - Abo-Falle? - Betrug?
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Premium Content GmbH - Abo-Falle? - Betrug?
Nicht jede Abo-Falle ist Betrug
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage gegenüber Offenbach-Post
Seine Behörde hat die Anzeigen von mehr als 600 angeblichen Premium Content-Kunden aus ganz Deutschland bearbeitet: Sie waren bei der Suche nach kostenlosen Downloads im Internet in eine Abo-Falle getappt und erhielten Rechnungen des Ober-Röder Anbieters über kostenpflichtige Dienstleistungen. 96 Euro sollten sie zahlen,
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil Besucher von „my-downloads.de“ die Kosten für ein Abo hätten sehen können. Damit entfalle der für einen Betrug maßgebliche Vorwurf des Vorsatzes. „Der mögliche Straftatbestand ist aber nur eine Seite“, erklärt Verbraucherschützerin Bitter.
Wichtiger ist in ihren Augen eine ganz andere Frage: Ist ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen, hat Premium Content also eine Leistung erbracht, für die die Firma Geld verlangen kann?
* Quelle: OP-online
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage gegenüber Offenbach-Post
Seine Behörde hat die Anzeigen von mehr als 600 angeblichen Premium Content-Kunden aus ganz Deutschland bearbeitet: Sie waren bei der Suche nach kostenlosen Downloads im Internet in eine Abo-Falle getappt und erhielten Rechnungen des Ober-Röder Anbieters über kostenpflichtige Dienstleistungen. 96 Euro sollten sie zahlen,
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil Besucher von „my-downloads.de“ die Kosten für ein Abo hätten sehen können. Damit entfalle der für einen Betrug maßgebliche Vorwurf des Vorsatzes. „Der mögliche Straftatbestand ist aber nur eine Seite“, erklärt Verbraucherschützerin Bitter.
Wichtiger ist in ihren Augen eine ganz andere Frage: Ist ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen, hat Premium Content also eine Leistung erbracht, für die die Firma Geld verlangen kann?
* Quelle: OP-online
Zitat
3.500 Mahnbescheide bundesweit
Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin beantragt derzeit in großer Zahl gerichtliche Mahnbescheide gegen säumige Internet-Nutzer. Das Unternehmen betreut zahlreiche namhafte Online-Dienstleister aus ganz Deutschland, unter anderem die Premium Content GmbH, die GoWeb Ltd., die Icontent GmbH und die OPM Media GmbH im Bereich des Forderungseinzugs.
Hintergrund der Mahnbescheid-Lawine ist die Tatsache, daß zahlreiche Internet-Nutzer sich hinter der vermeintlichen Anonymität des weltweiten Netzes verstecken und Waren und Dienstleistungen bestellen, ohne die Bezahlung dieser Leistungen vorzunehmen.
Geschäftsführer Bernhard Soldwisch wörtlich: "Wir als Inkasso-Unternehmen organisieren den Dialog zwischen Anbieter und säumigem Kunden. Meist finden wir außergerichtliche Wege der Klärung. In den Fällen jedoch, in denen beharrlich die Zahlung verweigert wird, beispielsweise aufgrund von Fehlinformationen in Internetforen und Medien wird weiterhin verstärkt das gerichtliche Verfahren angestrebt. Ebenso bei der wissentlichen Angabe von falschen Adressdaten - hier kommunizieren wir direkt mit den Ermittlungsbehörden. Der Mitarbeiterstab des Unternehmens wird hierfür gerade massiv aufgestockt."
Zitat
Pressemitteilung von: Premium Content GmbH
Premium Content GmbH leitet gerichtliches Mahnverfahren ein
Unter my-downloads.de bietet die Premium Content GmbH eine sorgfältig recherchierte Auswahl an aktuellen Download-Links an. Interessierte Nutzer finden in dem redaktionell aufbereiteten Web-Katalog wertvolle Beschreibungen top-aktueller Software-Produkte sowie sichere und schnelle Internetadressen und Downloadquellen zum sicheren und legalen Download der jeweiligen Software. Die Sammlung wird ständig aktualisiert und bietet Computer-Neulingen einen breiten Überblick über nützliche Software für den Computer-Alltag. Aber auch der erfahrene PC-Nutzer, der möglichst schnell einen Rechner neu installieren muss, hat hier alle notwendigen Links zur Hand.
Diesen redaktionellen Service bietet die Premium Content GmbH unter der Leitung von Viliam Adamca zu einem monatlichen Festpreis bei einer zweijährigen Laufzeit an.
Die Premium Content GmbH aus Rödermark wird nun verstärkt gegen zahlungssäumige Nutzer das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gestützt durch Gerichtsurteile (u.a. nachzulesen unter 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, sowie 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht Wiesbaden) hat Geschäftsführer Viliam Adamca nun die gerichtliche Geltendmachung unbezahlter Forderungen aus dem Projekt my-downloads.de angestoßen.
Viliam Adamca wörtlich: „Wir bedauern dass dieser Schritt notwendig geworden ist. my-downloads.de bietet mit mehreren hundert recherchierten und aufbereiteten Software-Empfehlungen einen breitgefächerten Reiseführer quer durch frei verfügbare Downloads im deutschsprachigen Internet an. Die Nutzer von My-Downloads.de profitieren dabei durch sichere und schnelle Download-Quellen sowie einer Benachrichtigung bei neuen Versionen.“
Die Premium Content GmbH werde nun verstärkt die Hilfe von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Anspruch nehmen, um die Zahlung der vereinbarten Nutzungsentgelte durchzusetzen, bzw. Fälle von vorgeschobenem Datenmissbrauch aufzuklären. Bislang sei es eine von Nutzern gerne verfolgte Strategie gewesen, die Anmeldung bei my-downloads.de oder ähnlichen Services schlichtweg abzustreiten. Hierzu wurden bereits Schnittstellen entwickelt, die die elektronische Übergabe derartiger Nutzerdaten an die zuständigen Staatsanwaltschaften per Knopfdruck ermöglichen.
Adamca weiter: „Im Internet scheint die Hemmschwelle zum Diebstahl niedriger zu sein als in Ladengeschäften. Die meisten Kunden würden selbstverständlich keine CD's und DVD's stehlen. Im Internet hingegen gilt die Erschleichung von „immateriellen Leistungen“ nach wie vor als Kavaliersdelikt oder Sport, zusätzlich angefeuert durch die Verbraucherzentralen und Boulevard-Medien. Wir sehen das anders – und Gerichte und Staatsanwaltschaften glücklicherweise auch.“, wie die von der Premium Content GmbH zum Thema „Verträge im Internet“ veröffentlichten Urteile zeigen.
Zitat
von Heinz-B. Dohle Premium Content GmbH (Rödermark)
Rechnung der Premium Content
Am 20.04.2010 habe ich eine Letzte Mahnung der Premium Content erhalten.
Ich soll 101 Euro an eine mir unbekannte Firma überweisen, obwohl ich keinerlei Leistung in Anspruch genommen habe.
Zitat
Da sieht man mal wieder, dass auch Anzeigen ab und an nichts nutzen: Über 600 Strafanzeigen hat es gegen die Premium Content GmbH gegeben, trotzdem will die Staatsanwaltschaft Darmstadt nach Informationen der Offenbach Post das Betrugsverfahren einstellen, da ein konkreter Betrugsverdacht aufgrund der Kostenhinweise auf Seiten Wie my-downloads.de nicht gegegeben ist.
Auszug: Abzock-News
Zitat
Wie aus Foren und Blogs aktuell zu entnehmen ist, scheint die im Dezember 2009 gegründete Content4U GmbH des Strohmannes Villiam Adamca (Go Web Ltd., Premium Content GmbH - hält für die Abzockangebote des Herrn Michael Burat den Kopf hin) nun endlich ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt worden sein - Nämlich als neue Firma (Briefkasten) hinter dem Download-Abzockportal unter Download-Service.de, wobei man es wohl mit dem Nachfolger von My-Downloads.de zu tun hat.
Und das ist Download-Service.de der Content4U GmbH des Villiam Adamca:
Wer lesen kann...
@all,
wenn man sich diese Seite hier anschaut
http://www.my-downloads.de/anmeldung
dann muss man schon ziemlich blind sein, um die Kosten und die Vertragslaufzeit zu übersehen. Auch die AGB's sind leicht aufrufbar und gut leserlich, ebenso das Widerrufsrecht.
Insofern läuft m.E. der Betrugsvorwurf eindeutig ins Leere. Natürlich kann man argumentieren, dass es verwerflich ist, kostenlose Downloads z.B. von Adobe Flash Player über kostenpflichtige Abos anzubieten. Allerdings wird möglicherweise auch andere, interessante Software angeboten.
Wer sich unter diesen Voraussetzungen dort angemeldet hat, wird nicht um die Zahlung herumkommen. Wobei natürlich damit nicht gesagt ist, dass in der Vergangenheit ebenso deutlich auf die Vertragsbedingungen hingewiesen wurde, man müsste da schon einen Screenshot haben.
Es gibt auch geschickte Geschäftsleute, die sich noch im Rahmen der Legalität bewegen und damit, wenn auch moralisch fragwürdig, aber legal Geld verdienen.
Struckischreck
wenn man sich diese Seite hier anschaut
http://www.my-downloads.de/anmeldung
dann muss man schon ziemlich blind sein, um die Kosten und die Vertragslaufzeit zu übersehen. Auch die AGB's sind leicht aufrufbar und gut leserlich, ebenso das Widerrufsrecht.
Insofern läuft m.E. der Betrugsvorwurf eindeutig ins Leere. Natürlich kann man argumentieren, dass es verwerflich ist, kostenlose Downloads z.B. von Adobe Flash Player über kostenpflichtige Abos anzubieten. Allerdings wird möglicherweise auch andere, interessante Software angeboten.
Wer sich unter diesen Voraussetzungen dort angemeldet hat, wird nicht um die Zahlung herumkommen. Wobei natürlich damit nicht gesagt ist, dass in der Vergangenheit ebenso deutlich auf die Vertragsbedingungen hingewiesen wurde, man müsste da schon einen Screenshot haben.
Es gibt auch geschickte Geschäftsleute, die sich noch im Rahmen der Legalität bewegen und damit, wenn auch moralisch fragwürdig, aber legal Geld verdienen.
Struckischreck
Auszug: readers-edition
“Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts missachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?”
Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika, Großbritannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika (New York) in Deutschland (München, Berlin, Frankurt, Köln) und in der Schweiz (Genf) geprüft.
Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.
Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe. Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde “nicht System-relevant”.
“Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts missachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?”
Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika, Großbritannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika (New York) in Deutschland (München, Berlin, Frankurt, Köln) und in der Schweiz (Genf) geprüft.
Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.
Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe. Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde “nicht System-relevant”.
Rechtskräftig: Abofallen-Opfer gewinnen mit Unterstützung von COMPUTERBILD gegen Abzocke / Gericht: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt." / Politiker bleiben tatenlos: Abofallen-Gefahr nicht gebannt
Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker
COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der Internetseite warb der Betreiber mit "über 2000 Gedichten zum Lesen und Downloaden", Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)
* Auszug: Presseportal
Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker
COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der Internetseite warb der Betreiber mit "über 2000 Gedichten zum Lesen und Downloaden", Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)
* Auszug: Presseportal
Zitat
Pressemitteilung von: Premium Content GmbH
Mit 5.000 Euro die zweckgebunden für Hard- und Software eingesetzt werden sollen, unterstützt die Premium Content GmbH den Verein zur Förderung der Schule an den Linden e.V. in Rödermark.
Geschäftsführer Villiam Adamca: Wir planen weitere derartige Aktionen in naher Zukunft
Kommentare und Meinungen der User erwünscht.
::
Zitat
Der einschlägig bekannte Abo-Abzocker www.my-downloads.de versucht, seine unberechtigten Forderungen mit massiven Androhungen durchzusetzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Die Firma Premium Content GmbH, Betreiber des Download-Portals www.my-downloads.de, verschickt dafür angebliche Mahnbescheide und droht mit einem Gerichtsvollzieher. Die Verbraucherzentrale sieht die Forderungen als unberechtigt an und rät Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und Widerspruch einzulegen.
.. kaum zu glauben
Zitat
Hallo liebe Netzweltler
Ich,grade ICH die hier regelmäßig liest und sich eigentlich mit Abofallen auszukennen glaubte, ist soeben hereingefallen.
Die Seite heißt my-downloads.de. Ich saß an der Uni, es war heiß und ich war unkonzentriert, wollte Irfan View herunterladen und hab gleich mal auf den ersten Downloadlink geklickt, den Google zu bieten hatte. Da kam eine Seite, die auch recht seriös aussah... FRAGT MICH NICHT WIE ICH DAS NICHT SEHEN KONNTE!!!
Ich hab gedacht, ok, musst dich anmelden für den Downloadlink.. Hab halt schnell den Kontakt ausgefüllt weil ich fälschlicherweise dachte, es ginge dabei um die Registrierung für das Programm... Die AGB hab ich überflogen, das stand da nicht besonders offensichtlich drin. Hab allerdings nur den echten Namen, nicht aber die echte Adresse angegeben... MOAH
Jetzt ist in meinem Postfach so eine dubiose Bestätigungsmail... Ich denk nur "ne scheiße..." und schau mir die AGB von denen mal genauer an... Die wollen 8 EURO im Monat .. Adresse, irgendein kurioser Name im ausland, "Kündigung" nur per Post oder Fax...
Jetzt ist die Frage: Was tun?
Das selbe wie beim letzten Mal als mir sowas passiert ist, also Mailadresse löschen, einfach ignorieren? Die haben blöderweise meinen echten Namen...
Bin übrigens volljährig
wenn du den Bestätigungslink geklickt hast, bist du dran, dann nämlich hast du bestätigt, dass du das nicht nur wolltest, sondern wirklich wolltest. Schade, so was soll man nie im Stress oder unter Zeitdruck o.ä. machen, sonst . . .
Aber du kannst das ja dann, wenn's wirklich ernst wird, erklären, vielleicht hat man dann ein Einsehen und annuliert alles, musst nur eben klar machen, dass das ein totales Versehen war und du ungeübt in solchen Sachen bist. Möglicherweise gibt es ja auch eine - gesetzliche - Rücktrittsfrist, die noch nicht abgelaufen ist. Darauf muss in den AGB's hingewiesen werden. Wenn es die gesetzliche Rücktrittsfrist gibt und wenn darauf in den AGB's nicht hingewiesen wurde, dann ist das ganze "Geschäft" sowieso keines und du brauchst nicht zahlen.
Aber du kannst das ja dann, wenn's wirklich ernst wird, erklären, vielleicht hat man dann ein Einsehen und annuliert alles, musst nur eben klar machen, dass das ein totales Versehen war und du ungeübt in solchen Sachen bist. Möglicherweise gibt es ja auch eine - gesetzliche - Rücktrittsfrist, die noch nicht abgelaufen ist. Darauf muss in den AGB's hingewiesen werden. Wenn es die gesetzliche Rücktrittsfrist gibt und wenn darauf in den AGB's nicht hingewiesen wurde, dann ist das ganze "Geschäft" sowieso keines und du brauchst nicht zahlen.
@ metabond,
das ist zwecklos. Dieses Schreiben liest niemand. Diese Mühe machen sich die Betrüger erst gar nicht. "Die" werden ihre Mahnung, wenn überhaupt, lieber gleich das Inkassoschreiben verschicken.
Richtig ist bestimmt das: Widersprechen der Rechnungsstellung mit Verweis auf versehentliche Eingabe (falsche Website), sowie der Hinweis auf normalerweise Kostenlosigkeit für das gewünschte Programm wäre gut. Ich selber würde auf keinen Fall zahlen. Normalerweise muss es einem doch auffallen, dass vor dem eigentlichen Download persönliche Angaben zu machen sind, anstatt hinterher...
Im Übrigen: Verbraucherzentrale befragen!
Mit Sicherheit: So etwas macht man nur einmal (im Leben)!
das ist zwecklos. Dieses Schreiben liest niemand. Diese Mühe machen sich die Betrüger erst gar nicht. "Die" werden ihre Mahnung, wenn überhaupt, lieber gleich das Inkassoschreiben verschicken.
Richtig ist bestimmt das: Widersprechen der Rechnungsstellung mit Verweis auf versehentliche Eingabe (falsche Website), sowie der Hinweis auf normalerweise Kostenlosigkeit für das gewünschte Programm wäre gut. Ich selber würde auf keinen Fall zahlen. Normalerweise muss es einem doch auffallen, dass vor dem eigentlichen Download persönliche Angaben zu machen sind, anstatt hinterher...
Im Übrigen: Verbraucherzentrale befragen!
Mit Sicherheit: So etwas macht man nur einmal (im Leben)!
Premium-Content: Abzocke ohne Ende
"Sehr geehrte Frau D., wir erinnern Sie hiermit an die laufende Zahlungsfrist", heißt es in einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso. Weiter unten steht: "Nutzen Sie JETZT die Möglichkeit, diese unangenehme Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen."
Schön und gut, aber wofür? Die Balingerin Martina D. (Name geändert) muss das Schreiben, das mit dem Vermerk "persönlich/vertraulich" und ohne Unterschrift gekommen ist, lange studieren, bis ihr ein Licht aufgeht: Auf der Rückseite, mikroskopisch klein gedruckt, entdeckt sie den "Grund" für die Zahlungsaufforderung: "my-downloads.de".
Es fällt ihr wie Schuppen von den Augen: Vor anderthalb Jahren hatte sie eine Seite angeklickt und danach bemerkt, dass es eine Abo-Falle war. Sie hatte damals gleich widerrufen und war überzeugt, dass die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei. Dem war aber nicht so. Den Internet-Betrüger, der kostenlose Computerprogramme gegen Geld angeboten hatte, gibt es unter dem Namen nicht mehr. Die Forderungen aber immer noch.
Polizei und Verbraucherschutz warnen vor den Abzockern, sehen aber auch keine ernsthafte Gefahr – vorausgesetzt, man bezahlt nicht. "Ganz oft erhalten wir Hinweise über Drohbriefe von Inkassobüros", schreibt der Verbraucherschutz. Darin werde zur Zahlung eines Geldbetrags gemahnt. In den meisten Fällen werde mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, Schufa-Eintrag oder Ähnlichem gedroht.
Der Tipp der Verbraucherschützer in zahlreichen Internet-Foren: "Nicht verängstigen lassen und nicht zahlen – der Verbraucher muss nur auf gerichtliche Mahnschreiben reagieren." Und wenn tatsächlich ein Mahnbescheid von einem Gericht komme, dem schriftlich widersprechen, dann sei nämlich der Abzocker in der Beweislast und müsse dem Gericht glaubhaft machen, dass seine Forderung berechtigt sei – "und das kann er in der Regel nicht".
* Schwarzwälder Bote
"Sehr geehrte Frau D., wir erinnern Sie hiermit an die laufende Zahlungsfrist", heißt es in einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso. Weiter unten steht: "Nutzen Sie JETZT die Möglichkeit, diese unangenehme Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen."
Schön und gut, aber wofür? Die Balingerin Martina D. (Name geändert) muss das Schreiben, das mit dem Vermerk "persönlich/vertraulich" und ohne Unterschrift gekommen ist, lange studieren, bis ihr ein Licht aufgeht: Auf der Rückseite, mikroskopisch klein gedruckt, entdeckt sie den "Grund" für die Zahlungsaufforderung: "my-downloads.de".
Es fällt ihr wie Schuppen von den Augen: Vor anderthalb Jahren hatte sie eine Seite angeklickt und danach bemerkt, dass es eine Abo-Falle war. Sie hatte damals gleich widerrufen und war überzeugt, dass die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei. Dem war aber nicht so. Den Internet-Betrüger, der kostenlose Computerprogramme gegen Geld angeboten hatte, gibt es unter dem Namen nicht mehr. Die Forderungen aber immer noch.
Polizei und Verbraucherschutz warnen vor den Abzockern, sehen aber auch keine ernsthafte Gefahr – vorausgesetzt, man bezahlt nicht. "Ganz oft erhalten wir Hinweise über Drohbriefe von Inkassobüros", schreibt der Verbraucherschutz. Darin werde zur Zahlung eines Geldbetrags gemahnt. In den meisten Fällen werde mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, Schufa-Eintrag oder Ähnlichem gedroht.
Der Tipp der Verbraucherschützer in zahlreichen Internet-Foren: "Nicht verängstigen lassen und nicht zahlen – der Verbraucher muss nur auf gerichtliche Mahnschreiben reagieren." Und wenn tatsächlich ein Mahnbescheid von einem Gericht komme, dem schriftlich widersprechen, dann sei nämlich der Abzocker in der Beweislast und müsse dem Gericht glaubhaft machen, dass seine Forderung berechtigt sei – "und das kann er in der Regel nicht".
* Schwarzwälder Bote



