Existenzgründungsförderung - Gründungszuschuss
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Existenzgründungsförderung - Gründungszuschuss
Zitat
Wichtiger Termin für Gründer der ersten Stunde des Gründungszuschusses.
Wer sich jetzt noch rechtzeitig bei seiner Agentur für Arbeit um die Fortführung der Existenzgründungsförderung bemüht, kann mit einer weiteren Förderung von bis zu 1800 € rechnen.
Alle Gründer, die den Gründungszuschuss im August 2006 genutzt haben sollten unbedingt noch im April einen Antrag auf weitere Förderung bei ihrer Agentur für Arbeit stellen, um nicht den wichtigen Anspruch auf Aufbauförderung zu verlieren.
Zur Erinnerung: die Existenzgründungsförderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase bekommen Existenzgründer, die Anspuch auf diesen Zuschuss haben, weitere 9 Monate ihr individuelles Arbeitslosengeld plus einer monatlichen Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung.
In der zweiten Förderphase wird nur noch die monatliche Pauschale von 300 € für weitere sechs Monate zur sozialen Absicherung gezahlt, also ingesamt 1800 €.
Die zweite Phase der Förderung ist gegenüber der ersten Phase eine Kannleistung und liegt im Ermessen ihres Sachbearbeiters.
Die Vorraussetzung für die weitere Förderung von sechs Monaten ist im SGB III § 58 (2) geregelt und lautet:
„Der Gründungszuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.“
Ob hier die erneute Stellungnahme der fachkundigen Stelle für die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens zur angewandten Praxis wird, lässt sich erst in den kommenden Monaten sagen, denn die Praxis zeigte schon bei anderen Existenzförderungen, dass die Agentur für Arbeit und das Job Center auf diese geübte Praxis zurückgreifen, obwohl der Gesetzestext anderslautend ist.
Quelle: Pressemeldung - Open-PR
Kürzung des Gründungszuschusses kommt früher als geplant
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen beim Gründungszuschuss treten bereits am 1. November 2011 in Kraft. Und damit 5 Monate früher als bislang geplant. Die Eile, mit der diese Kürzung jetzt umgesetzt werden soll zeigt, dass sich die Verantwortlichen große Einsparungen erhoffen.
Was bedeutet das für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen?
1. Bis zum 31.10.2011 können noch die Anträge zu den „aktuellen“ Konditionen eingereicht werden: a. 9 Monate x ALG I + 300,- € b. 6 Monate x 300,- € Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 90 Tagen besteht.
2. Ab dem 1.11.2011 können nur noch Anträge zu den neuen Konditionen eingereicht werden: a. 6 Monate x ALG I + 300,- € b. 9 Monate x 300,- € Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 120 Tagen (= 6 Monaten) besteht.
3. Menschen, die jetzt arbeitslos werden und einen ALG-I-Anspruch von 12 Monaten haben, erreichen noch den Stichtag 31.10.2011. Wer sich aber erst zum 15.11.2011 selbstständig machen will bzw. kann, der verfügt in aller Regel zum 15.11.2011 nicht mehr über den dann neuen Mindestanspruch von 6 Monaten bzw. 120 Tagen ALG-I-Anspruch! Jede/r, der jetzt arbeitslos wird muss bis zum 31.10.2011 gründen, ansonsten kann er keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.
4. Der Gründungszuschuss wird ab 1.11.2011 zu einer KANN-Leistung. Verbunden mit der Erwartung, dass hier richtig gespart werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsagenturen die mit dem Antrag verpflichtend einzureichenden Businesspläne genau prüfen werden. Das bedeutet das AUS für unprofessionelle oder stark standardisierte Businesspläne. In der Regel wird der Gang zum Unternehmensberater unabdingbar werden.
Es lohnt sich also, sich noch vor Ablauf des Stichdatums selbständig zu machen! Da der Businessplan zur Antragstellung bereits vorliegen muss müssen Gründer bei der Erstellung einen zeitlichen Vorlauf einkalkulieren! Kontakt zu qualifizierten Beratern kann kostenlos auf angefordert werden.
Pressemitteilung von: Keyna GmbH
Weitere Themen:
Starthilfe bei Existenzgründung
Die Wahrheit über Förderprogramme
Existenzgründung - Fördertöpfe des Bundes
Mikrokredite - bis zu 20.000 Euro vom Staat (Deutschland)
200 Franchise-Angebote
17.500 Euro Startgeld für Gründer
NRW - besondere Zuschüsse für Existenzgründungen
Das perfekte Bankgespräch
..
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen beim Gründungszuschuss treten bereits am 1. November 2011 in Kraft. Und damit 5 Monate früher als bislang geplant. Die Eile, mit der diese Kürzung jetzt umgesetzt werden soll zeigt, dass sich die Verantwortlichen große Einsparungen erhoffen.
Was bedeutet das für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen?
1. Bis zum 31.10.2011 können noch die Anträge zu den „aktuellen“ Konditionen eingereicht werden: a. 9 Monate x ALG I + 300,- € b. 6 Monate x 300,- € Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 90 Tagen besteht.
2. Ab dem 1.11.2011 können nur noch Anträge zu den neuen Konditionen eingereicht werden: a. 6 Monate x ALG I + 300,- € b. 9 Monate x 300,- € Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 120 Tagen (= 6 Monaten) besteht.
3. Menschen, die jetzt arbeitslos werden und einen ALG-I-Anspruch von 12 Monaten haben, erreichen noch den Stichtag 31.10.2011. Wer sich aber erst zum 15.11.2011 selbstständig machen will bzw. kann, der verfügt in aller Regel zum 15.11.2011 nicht mehr über den dann neuen Mindestanspruch von 6 Monaten bzw. 120 Tagen ALG-I-Anspruch! Jede/r, der jetzt arbeitslos wird muss bis zum 31.10.2011 gründen, ansonsten kann er keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.
4. Der Gründungszuschuss wird ab 1.11.2011 zu einer KANN-Leistung. Verbunden mit der Erwartung, dass hier richtig gespart werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsagenturen die mit dem Antrag verpflichtend einzureichenden Businesspläne genau prüfen werden. Das bedeutet das AUS für unprofessionelle oder stark standardisierte Businesspläne. In der Regel wird der Gang zum Unternehmensberater unabdingbar werden.
Es lohnt sich also, sich noch vor Ablauf des Stichdatums selbständig zu machen! Da der Businessplan zur Antragstellung bereits vorliegen muss müssen Gründer bei der Erstellung einen zeitlichen Vorlauf einkalkulieren! Kontakt zu qualifizierten Beratern kann kostenlos auf angefordert werden.
Pressemitteilung von: Keyna GmbH
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Wann greifen die Kürzungen? Was muss ich tun, um den Zuschuss in jetziger Höhe zu erhalten?
Hier erhalten Sie auf ihre Fragen praxisnahe Antworten und Tipps.
1) Wann treten die Kürzungen und das Gesetz in Kraft?
Wann, wie und ob die Kürzungen in Kraft treten, sollen final lt. Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erst am 31.10.2011 veröffentlicht und bereits zum 01.11.2011 umgesetzt werden. So sieht die Planung bisher aus, möglich ist jedoch auch, dass die Gesetzesänderung schon früher in Kraft tritt ohne lange Vorwarnung um die Fördertöpfe bis zum Jahresende zu „schonen“.
Tipp: Um sicher zu gehen, dass Sie sich noch den bisherigen vollen GZ Umfang sichern, sollten Sie sich demnach mit ihrer Gründung nicht bis 31.10.2011 Zeit lassen.
2) Wie sehen die vorgesehenen Eckpunkte der Kürzung aus?
• Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.
• Die Grundförderung soll zukünftig statt neun Monate nur noch sechs Monate lang ausgezahlt werden.
• Zum Zeitpunkt der Gründung soll ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 180 Tagen vorausgesetzt werden, bisher sind es 90 Tage.
• Die Aufbauförderung (300 Euro pro Monat) soll von sechs Monate auf neun Monate aufgestockt werden.
3) Wie lange stehen die Fördermittel für den Gründungszuschuss in 2011 zur Verfügung?
Die Gefahr, dass der Fördertopf sich zum Jahresende schneller leert besteht immer. Durch die aktuell geplanten Änderungen werden GründerInnen nun überlegen, die Gründung vorzuziehen. So kann es passieren, dass bei einer Gründung ab November gar kein Gründungszuschuss mehr zu erhalten ist, da die Mittel ausgeschöpft sind.
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Leistung, so dass es dann, bei bereits ausgeschöpftem Förderbudget, zu einer Ablehnung kommen kann. Es ist eher damit zu rechnen, dass die Mittel für den Gründungszuschuss bereits im Herbst erschöpft sind.
Das Budget soll generell ab 2012 und noch einmal 2013 gekürzt werden, so dass es in der zweiten Jahreshälfte vermutlich zukünftig immer schwieriger sein wird, den Gründungszuschuss zu erhalten.
4) Nach welchen Grundsätzen soll zukünftig der GZ gewährt werden?
Wie bisher werden über die Vergabe des GZ die Arbeitsagenturen auf Grundlage einer fachkundigen Stellungnahme entscheiden. Für die Prüfung des Gründungsvorhabens wird es zukünftig strengere Anweisungen – einheitlich für alle Arbeitsagenturen – geben und erfahrungsgemäß werden diese erst mit in Kraft treten der Änderungen veröffentlicht.
Das Recht Widerspruch einzulegen gegen eine Entscheidung der Arbeitsagentur bleibt erhalten.
5) Was muss ich tun, um mir noch den bisherigen GZ zu sichern?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gründung bzw. das Gründungsdatum.
Zum Gründungszeitpunkt müssen Sie mindestes einen Tag arbeitslos gewesen sein und (nach aktueller Regelung) noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Sie sollten jedoch nicht bis zum 31.10.2011 mit der Abgabe Ihrer Unterlagen warten um sicher zu stellen, dass die Frist eingehalten ist.
Erfahrungsgemäß ist damit zu rechnen, dass es je näher der Stichtag rückt, es vermehrt Anträge geben wird und mit erheblichen Wartezeiten bei den Arbeitsagenturen zu rechnen ist. Derzeit betragen die Wartezeiten ca. 3-4 Wochen.
Vermeiden Sie direkt diese Unwägbarkeit mit einer rechtzeitigen Antragstellung und vermeiden so, dass die Änderungen kurzfristig früher in Kraft treten und sie davon betroffen sind.
6) Wie ist die Rechtslage, wenn aufgrund einer Ruhe- oder Sperrzeit das Arbeitslosengeld erst nach dem Stichtag greift, aber bereits vorher gegründet wurde?
Tipp: nichts ist „verloren“. Stellen Sie ihre Motive deutlich dar und besprechen mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur die Konstellation. Das sind Grenzfälle über die letztendlich der Berater entscheiden wird. Wichtig hierbei: immer alle Auskünfte schriftlich festhalten damit Sie sich ggf. später darauf berufen können.
7) Fazit
Abschließend bleibt zu sagen, dass es so oder so dabei bleibt, dass ein gut durchdachter und solide ausgearbeiteter Businessplan für den Erfolg ihres Vorhabens entscheidend ist.
Tipp: Wenn für Sie die Vorgründungsberatung und Hilfestellung von Experten nicht zusagt, sollten Sie sich in jedem Fall im ersten Jahr nach der Gründung zeitig das Gründercoaching nicht entgehen lassen, welches bis zu 90% mit Zuschüssen gefördert werden kann.
Pressemitteilung von: 1a-Startup Unternehmensberatung
Hier erhalten Sie auf ihre Fragen praxisnahe Antworten und Tipps.
1) Wann treten die Kürzungen und das Gesetz in Kraft?
Wann, wie und ob die Kürzungen in Kraft treten, sollen final lt. Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erst am 31.10.2011 veröffentlicht und bereits zum 01.11.2011 umgesetzt werden. So sieht die Planung bisher aus, möglich ist jedoch auch, dass die Gesetzesänderung schon früher in Kraft tritt ohne lange Vorwarnung um die Fördertöpfe bis zum Jahresende zu „schonen“.
Tipp: Um sicher zu gehen, dass Sie sich noch den bisherigen vollen GZ Umfang sichern, sollten Sie sich demnach mit ihrer Gründung nicht bis 31.10.2011 Zeit lassen.
2) Wie sehen die vorgesehenen Eckpunkte der Kürzung aus?
• Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.
• Die Grundförderung soll zukünftig statt neun Monate nur noch sechs Monate lang ausgezahlt werden.
• Zum Zeitpunkt der Gründung soll ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 180 Tagen vorausgesetzt werden, bisher sind es 90 Tage.
• Die Aufbauförderung (300 Euro pro Monat) soll von sechs Monate auf neun Monate aufgestockt werden.
3) Wie lange stehen die Fördermittel für den Gründungszuschuss in 2011 zur Verfügung?
Die Gefahr, dass der Fördertopf sich zum Jahresende schneller leert besteht immer. Durch die aktuell geplanten Änderungen werden GründerInnen nun überlegen, die Gründung vorzuziehen. So kann es passieren, dass bei einer Gründung ab November gar kein Gründungszuschuss mehr zu erhalten ist, da die Mittel ausgeschöpft sind.
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Leistung, so dass es dann, bei bereits ausgeschöpftem Förderbudget, zu einer Ablehnung kommen kann. Es ist eher damit zu rechnen, dass die Mittel für den Gründungszuschuss bereits im Herbst erschöpft sind.
Das Budget soll generell ab 2012 und noch einmal 2013 gekürzt werden, so dass es in der zweiten Jahreshälfte vermutlich zukünftig immer schwieriger sein wird, den Gründungszuschuss zu erhalten.
4) Nach welchen Grundsätzen soll zukünftig der GZ gewährt werden?
Wie bisher werden über die Vergabe des GZ die Arbeitsagenturen auf Grundlage einer fachkundigen Stellungnahme entscheiden. Für die Prüfung des Gründungsvorhabens wird es zukünftig strengere Anweisungen – einheitlich für alle Arbeitsagenturen – geben und erfahrungsgemäß werden diese erst mit in Kraft treten der Änderungen veröffentlicht.
Das Recht Widerspruch einzulegen gegen eine Entscheidung der Arbeitsagentur bleibt erhalten.
5) Was muss ich tun, um mir noch den bisherigen GZ zu sichern?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gründung bzw. das Gründungsdatum.
Zum Gründungszeitpunkt müssen Sie mindestes einen Tag arbeitslos gewesen sein und (nach aktueller Regelung) noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Sie sollten jedoch nicht bis zum 31.10.2011 mit der Abgabe Ihrer Unterlagen warten um sicher zu stellen, dass die Frist eingehalten ist.
Erfahrungsgemäß ist damit zu rechnen, dass es je näher der Stichtag rückt, es vermehrt Anträge geben wird und mit erheblichen Wartezeiten bei den Arbeitsagenturen zu rechnen ist. Derzeit betragen die Wartezeiten ca. 3-4 Wochen.
Vermeiden Sie direkt diese Unwägbarkeit mit einer rechtzeitigen Antragstellung und vermeiden so, dass die Änderungen kurzfristig früher in Kraft treten und sie davon betroffen sind.
6) Wie ist die Rechtslage, wenn aufgrund einer Ruhe- oder Sperrzeit das Arbeitslosengeld erst nach dem Stichtag greift, aber bereits vorher gegründet wurde?
Tipp: nichts ist „verloren“. Stellen Sie ihre Motive deutlich dar und besprechen mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur die Konstellation. Das sind Grenzfälle über die letztendlich der Berater entscheiden wird. Wichtig hierbei: immer alle Auskünfte schriftlich festhalten damit Sie sich ggf. später darauf berufen können.
7) Fazit
Abschließend bleibt zu sagen, dass es so oder so dabei bleibt, dass ein gut durchdachter und solide ausgearbeiteter Businessplan für den Erfolg ihres Vorhabens entscheidend ist.
Tipp: Wenn für Sie die Vorgründungsberatung und Hilfestellung von Experten nicht zusagt, sollten Sie sich in jedem Fall im ersten Jahr nach der Gründung zeitig das Gründercoaching nicht entgehen lassen, welches bis zu 90% mit Zuschüssen gefördert werden kann.
Pressemitteilung von: 1a-Startup Unternehmensberatung
Gründungszuschuss in weiten Teilen - gestrichen
Bundestag beschließt Kahlschlag bei Gründungszuschuss
Der Bundestag hat mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP Koalition den Kahlschlag beim Gründungszuschuss soeben beschlossen. Die Oppositionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke haben geschlossen dagegen argumentiert und abgestimmt.
Allen fachlichen Bedenken, einer bundesweiten Initiative und dem ablehnenden Beschluss des Länderrates zum Trotz, haben die Abgeordneten der Regierungskoalition in der heutigen Bundestagssitzung beschlossen, dass der bisherige Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss durch eine Ermessenleistung ersetzt und gleichzeitig das Budget um mehr als 75 Prozent dramatisch gekürzt wird.
Das Gesetz wird nun abschließend formal ausgefertigt und nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt es, ohne jegliche Übergangsregelung, sofort in Kraft.
Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt zwar als voraussichtliches Datum des Inkraft-Tretens den 1.11.2011 an - aber, sofern die weiteren formalen Schritte zügig durchgeführt werden, könnte es auch schon in der zweiten Oktoberhälfte in Kraft treten. Wer also noch sicher mit dem Gründungszuschuss planen möchte, der sollte seinen vollständigen Antrag bis spätestens 14.10.2011 bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit abgeben!.
Pressemitteilung von: Dykiert Beratung
Der Bundestag hat mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP Koalition den Kahlschlag beim Gründungszuschuss soeben beschlossen. Die Oppositionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke haben geschlossen dagegen argumentiert und abgestimmt.
Allen fachlichen Bedenken, einer bundesweiten Initiative und dem ablehnenden Beschluss des Länderrates zum Trotz, haben die Abgeordneten der Regierungskoalition in der heutigen Bundestagssitzung beschlossen, dass der bisherige Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss durch eine Ermessenleistung ersetzt und gleichzeitig das Budget um mehr als 75 Prozent dramatisch gekürzt wird.
Das Gesetz wird nun abschließend formal ausgefertigt und nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt es, ohne jegliche Übergangsregelung, sofort in Kraft.
Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt zwar als voraussichtliches Datum des Inkraft-Tretens den 1.11.2011 an - aber, sofern die weiteren formalen Schritte zügig durchgeführt werden, könnte es auch schon in der zweiten Oktoberhälfte in Kraft treten. Wer also noch sicher mit dem Gründungszuschuss planen möchte, der sollte seinen vollständigen Antrag bis spätestens 14.10.2011 bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit abgeben!.
Pressemitteilung von: Dykiert Beratung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.10.2011 sein Veto gegen die geplanten Änderungen zu dem Gesetz zur Eingliederung am Arbeitsmarkt eingelegt. Im Rahmen dieser Gesetzänderungen sollen auch die Rahmenbedingungen für den Gründungszuschuss (GZ) drastisch eingeschränkt werden.
Durch sein Veto kann der Bundesrat das Gesetz zwar nicht generell aufhalten, aber er konnte zumindest das, für den 1.11.2011 geplante, Inkrafttreten verhindern. Jetzt wird im Vermittlungsausschuss noch einmal darüber beraten - danach muss der Bundestag erneut über das Gesetz abstimmen. Ob es im Rahmen des Vermittlungsausschusses tatsächlich noch zu Veränderungen kommen wird ist unsicher.
Für Gründerinnen und Gründer die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten, bedeutet das konkret, dass sie jetzt noch einige Wochen länger Zeit haben, um Ihren aktuellen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss zu wahren und den GZ- Antrag zu stellen.
Nach dem Veto ist der weitere zeitliche Ablauf noch nicht klar – deshalb raten Gründungsexperten dazu, den GZ-Antrag lieber ein paar Tage früher abzugeben. In jedem Fall müssen Gründerinnen und Gründer darauf achten, dass sie den notwendigen Restanspruch auf ALG I von 90 Tagen nachweisen können
Durch sein Veto kann der Bundesrat das Gesetz zwar nicht generell aufhalten, aber er konnte zumindest das, für den 1.11.2011 geplante, Inkrafttreten verhindern. Jetzt wird im Vermittlungsausschuss noch einmal darüber beraten - danach muss der Bundestag erneut über das Gesetz abstimmen. Ob es im Rahmen des Vermittlungsausschusses tatsächlich noch zu Veränderungen kommen wird ist unsicher.
Für Gründerinnen und Gründer die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten, bedeutet das konkret, dass sie jetzt noch einige Wochen länger Zeit haben, um Ihren aktuellen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss zu wahren und den GZ- Antrag zu stellen.
Nach dem Veto ist der weitere zeitliche Ablauf noch nicht klar – deshalb raten Gründungsexperten dazu, den GZ-Antrag lieber ein paar Tage früher abzugeben. In jedem Fall müssen Gründerinnen und Gründer darauf achten, dass sie den notwendigen Restanspruch auf ALG I von 90 Tagen nachweisen können
Der Vermittlungsausschuss, der am 22.11.2011 zum „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ einberufen wurde, brachte keine Änderungen beim Thema Gründungszuschuss.
Viele Existenzgründer, die auf einen Gründungszuschuss in der bisherigen Form gehofft hatten, dürften enttäuscht sein. Der Vermittlungsausschuss hat keine Änderungsempfehlungen zu den drastischen Kürzungen beim Gründungszuschuss ausgesprochen. Unter dem Eindruck der anstehenden Gesetzesänderung hatte die Bundesagentur für Arbeit die für 2012 geplanten Ausgaben für den Gründungszuschuss bereits auf rund 1 Mrd. Euro reduziert. 2011 wurde noch fast doppelt so viel für dieses bewährte arbeitsmarktpolitische Instrument ausgegeben. Langfristig muss wahrscheinlich sogar noch mehr gespart werden.
Insbesondere die Umwandlung in eine Ermessensleistung verärgert die Befürworter der bisherigen Regelung zum Gründungszuschuss. Arbeitslosengeld 1-Empfänger hatten sich durch ihre Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung bislang einen Anspruch auf eine Förderung durch den Gründungszuschuss erworben. Die Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit dürfte vielen Arbeitslosen nun wohl schwerer fallen, da mit dem Gründungszuschuss nicht mehr fest gerechnet werden kann. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen
Pressemitteilung von: Wächtler Unternehmersupport
Viele Existenzgründer, die auf einen Gründungszuschuss in der bisherigen Form gehofft hatten, dürften enttäuscht sein. Der Vermittlungsausschuss hat keine Änderungsempfehlungen zu den drastischen Kürzungen beim Gründungszuschuss ausgesprochen. Unter dem Eindruck der anstehenden Gesetzesänderung hatte die Bundesagentur für Arbeit die für 2012 geplanten Ausgaben für den Gründungszuschuss bereits auf rund 1 Mrd. Euro reduziert. 2011 wurde noch fast doppelt so viel für dieses bewährte arbeitsmarktpolitische Instrument ausgegeben. Langfristig muss wahrscheinlich sogar noch mehr gespart werden.
Insbesondere die Umwandlung in eine Ermessensleistung verärgert die Befürworter der bisherigen Regelung zum Gründungszuschuss. Arbeitslosengeld 1-Empfänger hatten sich durch ihre Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung bislang einen Anspruch auf eine Förderung durch den Gründungszuschuss erworben. Die Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit dürfte vielen Arbeitslosen nun wohl schwerer fallen, da mit dem Gründungszuschuss nicht mehr fest gerechnet werden kann. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen
Pressemitteilung von: Wächtler Unternehmersupport
Noch in diesem Jahr soll der Gründungszuschuss drastisch gekürzt werden. Die Förderung beträgt zwar auch dann noch bis zu 18.000 Euro - allerdings wird davon nicht mehr jeder profitieren.
Haben Sie bereits konkrete Gründungspläne? Dann gründen Sie sofort und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf den Zuschuss. Entscheidend ist das Gründungsdatum, also die Anmeldung beim Gewerbe- oder Finanzamt.
Das Budget soll um 74 Prozent gekürzt werden – vermeiden Sie deshalb unbedingt formale Fehler, die der Agentur für Arbeit einen einfachen Grund für eine Ablehnung bieten. Achten Sie darauf, dass Sie überzeugend wirken und Ihre Eignung als Unternehmer glaubwürdig ist.
Schreiben Sie einen Businessplan, der überzeugend ist. Sie sollten nachweisen können, dass Sie in absehbarer Zeit von Ihren Einkünften leben können. Planen Sie aber auch nicht zu gut. Sonst meint die Arbeitsagentur womöglich, dass Sie keine Förderung benötigen.
Geben Sie bei einer Ablehnung nicht direkt auf. Sie können Widerspruch einlegen. Es kann nämlich sein, dass die Arbeitsagenturen tatsächlich jeden Antrag erst einmal ablehnen, in der Hoffnung, dass nur wenige Widerspruch einlegen.
Für den Gründungszuschuss gibt es ein festes Budget. Ist die Kasse leer, kann kein Antrag mehr bewilligt werden. Beantragen Sie deshalb zum richtigen Zeitpunkt.
Lassen Sie sich von einem Existenzgründungsberater beraten. Wählen Sie jemanden aus, der die regionalen Bedingungen und die Formalitäten gut kennt.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Mikrokredite oder Bankdarlehen, die Finanzierungslücken decken, wenn der Gründungszuschuss niedriger ausfällt.
Bleiben Sie im Zeitplan. Demnächst müssen Sie 5 Monate vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeld I gründen, um den Zuschuss zu erhalten. Wenn Sie arbeitslos geworden sind, bleiben Ihnen also nur noch 7 Monate.
Tipp: Sie können den Bezug des Arbeitslosengeldes auch einige Zeit ruhen lassen.
Arbeitslosengeld plus 300 Euro erhalten Sie nur noch sechs statt neun Monate. Das ist sehr kurz. Reicht Ihr Gewinn dann schon zum Leben? Akquirieren Sie schon vor der Gründung Kunden, damit Sie sofort Rechnungen stellen können.
Lassen Sie sich professionell beraten, damit Sie schneller den Break-even erreichen
* Die Tipps erstellte - Iris Schuler - Onlineredakteurin KomMa-net.de
Haben Sie bereits konkrete Gründungspläne? Dann gründen Sie sofort und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf den Zuschuss. Entscheidend ist das Gründungsdatum, also die Anmeldung beim Gewerbe- oder Finanzamt.
Das Budget soll um 74 Prozent gekürzt werden – vermeiden Sie deshalb unbedingt formale Fehler, die der Agentur für Arbeit einen einfachen Grund für eine Ablehnung bieten. Achten Sie darauf, dass Sie überzeugend wirken und Ihre Eignung als Unternehmer glaubwürdig ist.
Schreiben Sie einen Businessplan, der überzeugend ist. Sie sollten nachweisen können, dass Sie in absehbarer Zeit von Ihren Einkünften leben können. Planen Sie aber auch nicht zu gut. Sonst meint die Arbeitsagentur womöglich, dass Sie keine Förderung benötigen.
Geben Sie bei einer Ablehnung nicht direkt auf. Sie können Widerspruch einlegen. Es kann nämlich sein, dass die Arbeitsagenturen tatsächlich jeden Antrag erst einmal ablehnen, in der Hoffnung, dass nur wenige Widerspruch einlegen.
Für den Gründungszuschuss gibt es ein festes Budget. Ist die Kasse leer, kann kein Antrag mehr bewilligt werden. Beantragen Sie deshalb zum richtigen Zeitpunkt.
Lassen Sie sich von einem Existenzgründungsberater beraten. Wählen Sie jemanden aus, der die regionalen Bedingungen und die Formalitäten gut kennt.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Mikrokredite oder Bankdarlehen, die Finanzierungslücken decken, wenn der Gründungszuschuss niedriger ausfällt.
Bleiben Sie im Zeitplan. Demnächst müssen Sie 5 Monate vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeld I gründen, um den Zuschuss zu erhalten. Wenn Sie arbeitslos geworden sind, bleiben Ihnen also nur noch 7 Monate.
Tipp: Sie können den Bezug des Arbeitslosengeldes auch einige Zeit ruhen lassen.
Arbeitslosengeld plus 300 Euro erhalten Sie nur noch sechs statt neun Monate. Das ist sehr kurz. Reicht Ihr Gewinn dann schon zum Leben? Akquirieren Sie schon vor der Gründung Kunden, damit Sie sofort Rechnungen stellen können.
Lassen Sie sich professionell beraten, damit Sie schneller den Break-even erreichen
* Die Tipps erstellte - Iris Schuler - Onlineredakteurin KomMa-net.de
Wie die Arbeitsagenturen 2012 den Gründungszuschuss vergeben
Die Änderungen zum Gründungszuschuss von einem Rechtanspruch in eine Ermessensleistung, sowie die Kürzungen sind beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten. Wir rechnen nunmehr mit der Umsetzung zum 1. Januar 2012.
Aufgrund der Einsparungen wird es im neuen Jahr schwierig sein überhaupt in den Genuss der Förderung zu gelangen. Was muss zukünftig ein GründerIn tun, um den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur überhaupt zu erhalten? Bisher wurden Gründungswilligen Mut gemacht und die Unterstützung gewährt, nunmehr wird eher sprichwörtlich nach dem Haar in der Suppe gesucht um mit dem Fördertopf überhaupt auszukommen.
Die neuen Geschäftsanweisungen (GA) der Bundesagentur für Arbeit sind veröffentlicht worden und können hier nachgelesen werden
Unser Tipp:
Wer von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und selbstbewusst sein Recht einfordert, wird den Gründungszuschuss auch weiterhin erhalten.
Bereits im ersten Termin bei der Arbeitsagentur werden die Weichen gestellt wohin die Reise gehen soll. Sie werden von Ihrem Berater aufgefordert eine Eingliederungsvereinbarung, die eine Vorentscheidung bezüglich Stellensuche versus Existenzgründung darstellt, zu unterschreiben die Sie mehrere Monate bindet.
Die Berater sind zukünftig angehalten der Vermittlung in den Arbeitsmarkt den Vorrang zu geben. Der Arbeitsberater muss Ihnen Stellenangebote unterbreiten, bevor er überhaupt die Genehmigung des Gründungszuschuss prüft.
Es wird scheinbar ein zusätzliches internes Formular / Fragebogen geben mit der die Förderung zusätzlich begründet werden soll.
Diese Fragen können je nach Arbeitsagentur variieren, hier einige mögliche Beispiele:
- Stellen Sie bitte dar, warum Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung hierfür bereits getan?
- Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur geplanten Selbstständigkeit?
- Kennen Sie die Zukunftsprognosen Ihrer Branche? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.
- Besitzen Sie fundierte kaufmännische / betriebswirtschaftliche Kenntnisse / Fähigkeiten? Können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?
- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln?
- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?
In einem guten und ordentlichen Businessplan haben Sie sich ohnehin mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Mit den Fragebögen soll die Hürde etwas höher gelegt werden und eine falsche Antwort und unzureichende Vorbereitung kann zur Ablehnung führen.
Bestehen bleibt der Rechtsanspruch auf Aushändigung des Antrags auf Gründungszuschuss – was nicht gleichzusehen ist, dass Sie diesen dann auch erhalten. Auch die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt weiterhin allein Ihnen überlassen. Jedoch kann der Agenturmitarbeiter von dem Urteil der fachkundigen Stelle abweichen.
Kritisch gesehen werden zukünftig die fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, da diese eher seltener in der Tiefe Experten für Existenzgründung sind.
Der Businessplan, und insbesondere der Zahlenteil werden von der Arbeitsagentur zukünftig deutlich strenger geprüft. Bei fertig genutzten Vorlagen und kopierten Businessplänen wird kein Auge mehr zugedrückt. Es wird eine Gradwanderung sein darzulegen, dass es nicht zu lange dauern wird von der Selbstständigkeit leben zu können, andererseits können aber auch zu hohe Einnahmen zur Ablehnung führen weil dann die Förderung gar nicht erst benötigt wird. Bei der Entscheidung der Ermessensleistung kann es je nach Region zu Unterschieden kommen. Die Details regelt jede Arbeitsagentur intern für sich.
Schwierig werden wird es beispielsweise in gemeinhin gut verdienenden Branchen, bei der Übernahme eines Betriebes oder vom Wechsel der nebenberuflichen in die hauptberufliche Selbstständigkeit eine Förderung zu erhalten.
Es bleibt dabei, eine gute Vorbereitung ist noch mehr als je zuvor nicht nur ein Erfolgsgarant für Ihr Vorhaben, sondern auch für die Genehmigung des Gründungszuschusses von nicht unerheblicher Bedeutung. Das fängt schon an bei der richtigen Auswahl eines qualitativ guten Existenzgründungsseminars. Lassen Sie sich nicht von günstigen Lockangeboten in die Irre führen und prüfen genau, auf was Sie sich da einlassen und Ihnen auch fachkundig weitergeholfen werden kann.
Pressemitteilung - 1a-Startup Dagmar Schulz
Aufgrund der Einsparungen wird es im neuen Jahr schwierig sein überhaupt in den Genuss der Förderung zu gelangen. Was muss zukünftig ein GründerIn tun, um den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur überhaupt zu erhalten? Bisher wurden Gründungswilligen Mut gemacht und die Unterstützung gewährt, nunmehr wird eher sprichwörtlich nach dem Haar in der Suppe gesucht um mit dem Fördertopf überhaupt auszukommen.
Die neuen Geschäftsanweisungen (GA) der Bundesagentur für Arbeit sind veröffentlicht worden und können hier nachgelesen werden
Unser Tipp:
Wer von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und selbstbewusst sein Recht einfordert, wird den Gründungszuschuss auch weiterhin erhalten.
Bereits im ersten Termin bei der Arbeitsagentur werden die Weichen gestellt wohin die Reise gehen soll. Sie werden von Ihrem Berater aufgefordert eine Eingliederungsvereinbarung, die eine Vorentscheidung bezüglich Stellensuche versus Existenzgründung darstellt, zu unterschreiben die Sie mehrere Monate bindet.
Die Berater sind zukünftig angehalten der Vermittlung in den Arbeitsmarkt den Vorrang zu geben. Der Arbeitsberater muss Ihnen Stellenangebote unterbreiten, bevor er überhaupt die Genehmigung des Gründungszuschuss prüft.
Es wird scheinbar ein zusätzliches internes Formular / Fragebogen geben mit der die Förderung zusätzlich begründet werden soll.
Diese Fragen können je nach Arbeitsagentur variieren, hier einige mögliche Beispiele:
- Stellen Sie bitte dar, warum Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung hierfür bereits getan?
- Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur geplanten Selbstständigkeit?
- Kennen Sie die Zukunftsprognosen Ihrer Branche? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.
- Besitzen Sie fundierte kaufmännische / betriebswirtschaftliche Kenntnisse / Fähigkeiten? Können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?
- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln?
- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?
In einem guten und ordentlichen Businessplan haben Sie sich ohnehin mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Mit den Fragebögen soll die Hürde etwas höher gelegt werden und eine falsche Antwort und unzureichende Vorbereitung kann zur Ablehnung führen.
Bestehen bleibt der Rechtsanspruch auf Aushändigung des Antrags auf Gründungszuschuss – was nicht gleichzusehen ist, dass Sie diesen dann auch erhalten. Auch die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt weiterhin allein Ihnen überlassen. Jedoch kann der Agenturmitarbeiter von dem Urteil der fachkundigen Stelle abweichen.
Kritisch gesehen werden zukünftig die fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, da diese eher seltener in der Tiefe Experten für Existenzgründung sind.
Der Businessplan, und insbesondere der Zahlenteil werden von der Arbeitsagentur zukünftig deutlich strenger geprüft. Bei fertig genutzten Vorlagen und kopierten Businessplänen wird kein Auge mehr zugedrückt. Es wird eine Gradwanderung sein darzulegen, dass es nicht zu lange dauern wird von der Selbstständigkeit leben zu können, andererseits können aber auch zu hohe Einnahmen zur Ablehnung führen weil dann die Förderung gar nicht erst benötigt wird. Bei der Entscheidung der Ermessensleistung kann es je nach Region zu Unterschieden kommen. Die Details regelt jede Arbeitsagentur intern für sich.
Schwierig werden wird es beispielsweise in gemeinhin gut verdienenden Branchen, bei der Übernahme eines Betriebes oder vom Wechsel der nebenberuflichen in die hauptberufliche Selbstständigkeit eine Förderung zu erhalten.
Es bleibt dabei, eine gute Vorbereitung ist noch mehr als je zuvor nicht nur ein Erfolgsgarant für Ihr Vorhaben, sondern auch für die Genehmigung des Gründungszuschusses von nicht unerheblicher Bedeutung. Das fängt schon an bei der richtigen Auswahl eines qualitativ guten Existenzgründungsseminars. Lassen Sie sich nicht von günstigen Lockangeboten in die Irre führen und prüfen genau, auf was Sie sich da einlassen und Ihnen auch fachkundig weitergeholfen werden kann.
Pressemitteilung - 1a-Startup Dagmar Schulz
Haben die Arbeitsagenturen eine Strategie und was plant man in Zukunft?
Die Agentur für Arbeit hat dieses Jahr ein Budget von einer Milliarde Euro (Im Jahr 2012 betrug das Budget 1,8 Milliarden Euro) zur Verfügung. Jetzt stellt sich die Frage: Nach welchen Kriterien werden die Agenturen vorgehen um eine Förderung durch den Gründungszuschuss zu gewähren bzw. ihn abzulehnen?
Das Grundproblem:
Offensichtlich wissen die Berater bei den Arbeitsagenturen selbst nicht, nach welchen Kriterien sie entscheiden sollen und wie sie es bei einer Bewilligung rechtssicher begründen müssen. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, zusätzliche Auswahlkriterien vorzuschreiben, es gelten grundsätzlich immer noch die gleichen wie bereits bei der Einführung des Gründungszuschusses im Jahre 2006 galten. In den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (GA) wurden zwar eine Reihe von „Hürden für Gründer“ und mögliche Ablehnungsgründe ausformuliert, aber wie diese genau anzuwenden sind, bleibt nach wie vor offen.
Die Hürden wurden noch durch erstaunliche Hinweise ergänzt:
In einer der Pressemitteilungen der Agentur zum Inkrafttreten der verabschiedeten Kürzungen findet sich ein Hinweis, der unsere Aufmerksamkeit erregte: „Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.“ In der Tat bietet jede Arbeitsagentur eine Reihe von Angeboten an. Aber, die Psychologen, die diese Maßnahmen anbieten, nehmen dem Berater auf keinen Fall die Entscheidung ab. Ob es sich um Einzelgespräche zur „Feststellung der Gründungseignung“, oder einem standardisierten Deutschtest handelt, betonen alle Psychologen ausdrücklich, dass diese Beratungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Gründer sich noch nicht sicher ist, ob er/sie sich selbständig machen will, oder nicht.
Einige Maßnahmen und Verfahren dürfen ohnehin nur mit Einwilligung der Gründer durchgeführt werden. Eine Weigerung der Gründer darf keinesfalls sanktioniert werden. Diese Maßnahmen liefern nur Einzelaussagen zu Themen wie gesundheitliche Eignung, Konfliktlösungsfähigkeit, Orientierungstalent, Berufserfahrung usw. Die Entscheidung für oder gegen die Bewilligung zum Gründungszuschuss muss am Ende der Arbeitsberater fällen.
Auch das neue Formular „Begründung für die Förderung“ enthält nur eine einzige Frage „Erläutern Sie bitte, inwieweit die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung nur durch die Gewährung eines Gründungszuschusses gewährleistet werden kann.“ Mit diesem Formular soll die Eigenleistungsfähigkeit festgestellt werden. Die Mitarbeiter der Agenturen können bei Bedarf dieses Formular einsetzen, aber sie haben keine Vorgaben wie sie mit den Antworten umgehen sollen und wie diese zu interpretieren sind und was eine ausreichende Eigenleistungsfähigkeit begründet.
Eins können wir Stand heute schon an diesen Instrumenten feststellen: Keines ist klar definiert und in bevorstehenden Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren werden diese keinen Bestand haben. Die Mitarbeiter in den Agenturen müssen viel Zeit investieren (Zeit die sie möglicherweise aufgrund niedriger Arbeitslosenzahlen auch haben) die Ablehnungen detailliert und konkret zu begründen, denn dazu sind sie verpflichtet. Wir sind der Meinung, dass das den Arbeitsberatern bei gut vorbereiteten und von erfahrenen Gründungsberatern unterstützten Gründern sehr schwer fallen wird.
Viele Arbeitsagenturen wählen gerade aus diesen Gründen einen anderen Weg: Mit großer Kreativität versuchen sie zu verhindern, dass überhaupt Anträge zum Gründungszuschuss gestellt werden. Einige von Ihnen behaupten sogar, dass die Mittel (das Budget) für 2012 bereits bis April vergeben seien, das der Gründer zu gering oder zu hoch qualifiziert sei, das der Gründer einen Beruf ausübe, für den es gute Vermittlungsaussichten bestehen (selbst wenn kein einziges konkretes Vermittlungsangebot vorliegt – da erfahren die Agenturen starke Unterstützung durch die Zeitarbeitsfirmen). Diese Vorgehensweise birgt natürlich viele Widersprüche in sich. Der eine Arbeitsvermittler sagt, gefördert würden vorzugsweise nur Handwerker, der andere schließt Handwerker grundsätzlich von der Förderung aus.
Zusammenfassend lässt sich die „Strategie“ der Arbeitsagenturen wie folgt ausdrücken:
„Halten Sie möglichst viele Gründungswillige davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen“
Das hat ja dann zur Folge: Die Arbeitsberater müssen keine Entscheidung treffen für die es bis heute keine wirklich klaren Grundlagen gibt. Darüber hinaus erspart diese Vorgehensweise lange Diskussionen und unangenehme Konfliktsituationen die dann auch noch zu schwer zu formulierenden Begründungen führen. Ein weiterer Aspekt ist sicherlich auch die Verhinderung von Widerspruchsklagen und Klagen vor dem Sozialgericht, mit denen ansonsten mit großer Zahl zu rechnen wäre.
Lassen Sie sich nicht durch solche Blockadehaltungen der Agenturmitarbeiter entmutigen. Sicherlich ist es schwierig in solchen Situationen die richtigen Argumente zu finden und es ist immens Aufwendig es nicht zu einem Konflikt kommen zu lassen, denn die Agentur sitzt immer an dem längeren Hebel.
Sprechen Sie so früh wie möglich mit uns, nutzen Sie unsere langjährige Erfahrungen und unser regionales Wissen über das Entscheidungsverhalten der Arbeitsagenturen in Ihrer Region. Wir bewerten Ihre Geschäftsidee und sagen ihnen ganz konkret, wie gut Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss sind. Wir sagen Ihnen auch, wie Sie die Chancen deutlich erhöhen können. Wir sind der Meinung, dass Ihrer Chancen sehr viel höher sind, als Sie es vielleicht denken und wie es in den Medien dargestellt und diskutiert wird.
Pressemitteilung gründerrat Stanislav Gert
Das Grundproblem:
Offensichtlich wissen die Berater bei den Arbeitsagenturen selbst nicht, nach welchen Kriterien sie entscheiden sollen und wie sie es bei einer Bewilligung rechtssicher begründen müssen. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, zusätzliche Auswahlkriterien vorzuschreiben, es gelten grundsätzlich immer noch die gleichen wie bereits bei der Einführung des Gründungszuschusses im Jahre 2006 galten. In den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (GA) wurden zwar eine Reihe von „Hürden für Gründer“ und mögliche Ablehnungsgründe ausformuliert, aber wie diese genau anzuwenden sind, bleibt nach wie vor offen.
Die Hürden wurden noch durch erstaunliche Hinweise ergänzt:
In einer der Pressemitteilungen der Agentur zum Inkrafttreten der verabschiedeten Kürzungen findet sich ein Hinweis, der unsere Aufmerksamkeit erregte: „Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.“ In der Tat bietet jede Arbeitsagentur eine Reihe von Angeboten an. Aber, die Psychologen, die diese Maßnahmen anbieten, nehmen dem Berater auf keinen Fall die Entscheidung ab. Ob es sich um Einzelgespräche zur „Feststellung der Gründungseignung“, oder einem standardisierten Deutschtest handelt, betonen alle Psychologen ausdrücklich, dass diese Beratungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Gründer sich noch nicht sicher ist, ob er/sie sich selbständig machen will, oder nicht.
Einige Maßnahmen und Verfahren dürfen ohnehin nur mit Einwilligung der Gründer durchgeführt werden. Eine Weigerung der Gründer darf keinesfalls sanktioniert werden. Diese Maßnahmen liefern nur Einzelaussagen zu Themen wie gesundheitliche Eignung, Konfliktlösungsfähigkeit, Orientierungstalent, Berufserfahrung usw. Die Entscheidung für oder gegen die Bewilligung zum Gründungszuschuss muss am Ende der Arbeitsberater fällen.
Auch das neue Formular „Begründung für die Förderung“ enthält nur eine einzige Frage „Erläutern Sie bitte, inwieweit die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung nur durch die Gewährung eines Gründungszuschusses gewährleistet werden kann.“ Mit diesem Formular soll die Eigenleistungsfähigkeit festgestellt werden. Die Mitarbeiter der Agenturen können bei Bedarf dieses Formular einsetzen, aber sie haben keine Vorgaben wie sie mit den Antworten umgehen sollen und wie diese zu interpretieren sind und was eine ausreichende Eigenleistungsfähigkeit begründet.
Eins können wir Stand heute schon an diesen Instrumenten feststellen: Keines ist klar definiert und in bevorstehenden Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren werden diese keinen Bestand haben. Die Mitarbeiter in den Agenturen müssen viel Zeit investieren (Zeit die sie möglicherweise aufgrund niedriger Arbeitslosenzahlen auch haben) die Ablehnungen detailliert und konkret zu begründen, denn dazu sind sie verpflichtet. Wir sind der Meinung, dass das den Arbeitsberatern bei gut vorbereiteten und von erfahrenen Gründungsberatern unterstützten Gründern sehr schwer fallen wird.
Viele Arbeitsagenturen wählen gerade aus diesen Gründen einen anderen Weg: Mit großer Kreativität versuchen sie zu verhindern, dass überhaupt Anträge zum Gründungszuschuss gestellt werden. Einige von Ihnen behaupten sogar, dass die Mittel (das Budget) für 2012 bereits bis April vergeben seien, das der Gründer zu gering oder zu hoch qualifiziert sei, das der Gründer einen Beruf ausübe, für den es gute Vermittlungsaussichten bestehen (selbst wenn kein einziges konkretes Vermittlungsangebot vorliegt – da erfahren die Agenturen starke Unterstützung durch die Zeitarbeitsfirmen). Diese Vorgehensweise birgt natürlich viele Widersprüche in sich. Der eine Arbeitsvermittler sagt, gefördert würden vorzugsweise nur Handwerker, der andere schließt Handwerker grundsätzlich von der Förderung aus.
Zusammenfassend lässt sich die „Strategie“ der Arbeitsagenturen wie folgt ausdrücken:
„Halten Sie möglichst viele Gründungswillige davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen“
Das hat ja dann zur Folge: Die Arbeitsberater müssen keine Entscheidung treffen für die es bis heute keine wirklich klaren Grundlagen gibt. Darüber hinaus erspart diese Vorgehensweise lange Diskussionen und unangenehme Konfliktsituationen die dann auch noch zu schwer zu formulierenden Begründungen führen. Ein weiterer Aspekt ist sicherlich auch die Verhinderung von Widerspruchsklagen und Klagen vor dem Sozialgericht, mit denen ansonsten mit großer Zahl zu rechnen wäre.
Lassen Sie sich nicht durch solche Blockadehaltungen der Agenturmitarbeiter entmutigen. Sicherlich ist es schwierig in solchen Situationen die richtigen Argumente zu finden und es ist immens Aufwendig es nicht zu einem Konflikt kommen zu lassen, denn die Agentur sitzt immer an dem längeren Hebel.
Sprechen Sie so früh wie möglich mit uns, nutzen Sie unsere langjährige Erfahrungen und unser regionales Wissen über das Entscheidungsverhalten der Arbeitsagenturen in Ihrer Region. Wir bewerten Ihre Geschäftsidee und sagen ihnen ganz konkret, wie gut Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss sind. Wir sagen Ihnen auch, wie Sie die Chancen deutlich erhöhen können. Wir sind der Meinung, dass Ihrer Chancen sehr viel höher sind, als Sie es vielleicht denken und wie es in den Medien dargestellt und diskutiert wird.
Pressemitteilung gründerrat Stanislav Gert
Endstand der EPetition beim Bundestag für das KfW Gründercoaching
Ende April hat Dagmar Schulz, Inhaberin von 1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung mit Sitz in Düsseldorf, eine Petition gegen die Streichungen für Existenzgründer beim Bundestag eingereicht.
Die online Zeichnung für die Petition ist nun mehr mit 1208 Zeichnungen zunächst abgeschlossen, weitere 44 Befürworter liegen per Schriftform vor. Bis Ende Juni können noch weitere Zeichnungen per Schriftform entgegen genommen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Petition befindet sich somit in der sog. parlamentarischen Prüfung. Wir rechnen nach der Sommerpause mit weiteren Ergebnissen.
Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle ganz besonders für die zahlreichen Unterstützer dieser Petition. Es waren am Ende so viele, dass Sie uns bitte nachsehen, wenn nicht alle einzeln aufgeführt werden.
Welchen Hintergrund hat die Petition KfW Gründercoaching 90%?
Der Weg in die eigene Selbstständigkeit ist stets mit einer großen Portion Mut und Risikobereitschaft verbunden. Die Förderung mittels Gründungszuschuss hat in der Vergangenheit dabei geholfen, dieses Risiko einzugehen. ExistenzgründerInnen und junge Selbstständige sind die Arbeitgeber von Morgen.
Der aktuelle KfW Gründungsmonitor besagt, dass nach einem Jahr rd. 90 Prozent der Gründungsprojekte weiterhin am Markt vertreten sind, nach drei Jahren sind es ca. 75 Prozent. Pro Gründung werden 0,8 Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen.
Nun wurde dieses erfolgreiche Instrument stark eingeschränkt.
Bis zum Jahresende 2011 hatten Gründer aus der Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.
Der Gründungszuschuss hat gerade in den ersten schwierigen Monaten dabei geholfen, den Lebensunterhalt zu sichern. Die Anfangszeit ist für den Existenzgründer mit wichtiger Basis- und Aufbauarbeit verbunden für die, durch die monetäre Unterstützung, bislang der Kopf frei war.
Der Erhalt des Gründungszuschusses ist wiederum die Fördervoraussetzung, um das KfW Gründercoaching mit 90% Förderung in Anspruch zu nehmen. Durch die Kürzungen beim Gründungszuschuss werden Gründer nun doppelt benachteiligt.
Die Folge daraus ist, dass das EU Programm Gründercoaching Deutschland, für Gründer ohne Gründungszuschuss, wesentlich teurer bzw. eher gar nicht bezahlbar ist, um sich eine Unterstützung für eine erfolgreiche Existenzgründung, leisten zu können.
Lt. KfW bzw. Creditreform scheitern 50% aller Gründungen innerhalb der ersten 5 Jahre, wenn kein Gründungscoaching in Anspruch genommen wurde.
Durch die Kürzung entfällt nicht nur die monatliche wichtige Unterstützung zu Beginn des Gründungsvorhabens, zudem fehlt die fachliche Begleitung des Existenzgründers in den ersten entscheidenden Monaten, um sein Vorhaben auf ein sicheres Fundament zu stellen.
Ein Gründercoach begleitet und unterstützt beim Aufbau der neuen beruflichen Existenz und hilft dabei ganz individuell in den Bereichen, in denen der Gründer nicht über die notwendigen Informationen oder Fachkenntnisse verfügt. Diese Betreuung geht meist über einen längeren Zeitraum hinweg und sorgt für Sicherheit beim Jungunternehmer in der Gestaltung seiner unternehmerischen Zukunft.
Deshalb meine Forderung, das sog. Gründercoaching Deutschland künftig nicht mehr an die Vergabe des Gründungszuschusses zu knüpfen. Vielmehr sollte die zuvor bestandene Arbeitslosigkeit als Voraussetzung dieser Leistungen dienen.
Interview von Frau Dagmar Schulz zum Thema mit allen Fakten und Hintergründen.
Nutzen Sie bitte für weitere Stimmabgaben den Stimmzettel den Sie auf der Startseite unserer Homepage finden und herunterladen können.
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Pressemitteilung 1a-STARTUP
Dagmar Schulz
Die online Zeichnung für die Petition ist nun mehr mit 1208 Zeichnungen zunächst abgeschlossen, weitere 44 Befürworter liegen per Schriftform vor. Bis Ende Juni können noch weitere Zeichnungen per Schriftform entgegen genommen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Petition befindet sich somit in der sog. parlamentarischen Prüfung. Wir rechnen nach der Sommerpause mit weiteren Ergebnissen.
Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle ganz besonders für die zahlreichen Unterstützer dieser Petition. Es waren am Ende so viele, dass Sie uns bitte nachsehen, wenn nicht alle einzeln aufgeführt werden.
Welchen Hintergrund hat die Petition KfW Gründercoaching 90%?
Der Weg in die eigene Selbstständigkeit ist stets mit einer großen Portion Mut und Risikobereitschaft verbunden. Die Förderung mittels Gründungszuschuss hat in der Vergangenheit dabei geholfen, dieses Risiko einzugehen. ExistenzgründerInnen und junge Selbstständige sind die Arbeitgeber von Morgen.
Der aktuelle KfW Gründungsmonitor besagt, dass nach einem Jahr rd. 90 Prozent der Gründungsprojekte weiterhin am Markt vertreten sind, nach drei Jahren sind es ca. 75 Prozent. Pro Gründung werden 0,8 Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen.
Nun wurde dieses erfolgreiche Instrument stark eingeschränkt.
Bis zum Jahresende 2011 hatten Gründer aus der Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.
Der Gründungszuschuss hat gerade in den ersten schwierigen Monaten dabei geholfen, den Lebensunterhalt zu sichern. Die Anfangszeit ist für den Existenzgründer mit wichtiger Basis- und Aufbauarbeit verbunden für die, durch die monetäre Unterstützung, bislang der Kopf frei war.
Der Erhalt des Gründungszuschusses ist wiederum die Fördervoraussetzung, um das KfW Gründercoaching mit 90% Förderung in Anspruch zu nehmen. Durch die Kürzungen beim Gründungszuschuss werden Gründer nun doppelt benachteiligt.
Die Folge daraus ist, dass das EU Programm Gründercoaching Deutschland, für Gründer ohne Gründungszuschuss, wesentlich teurer bzw. eher gar nicht bezahlbar ist, um sich eine Unterstützung für eine erfolgreiche Existenzgründung, leisten zu können.
Lt. KfW bzw. Creditreform scheitern 50% aller Gründungen innerhalb der ersten 5 Jahre, wenn kein Gründungscoaching in Anspruch genommen wurde.
Durch die Kürzung entfällt nicht nur die monatliche wichtige Unterstützung zu Beginn des Gründungsvorhabens, zudem fehlt die fachliche Begleitung des Existenzgründers in den ersten entscheidenden Monaten, um sein Vorhaben auf ein sicheres Fundament zu stellen.
Ein Gründercoach begleitet und unterstützt beim Aufbau der neuen beruflichen Existenz und hilft dabei ganz individuell in den Bereichen, in denen der Gründer nicht über die notwendigen Informationen oder Fachkenntnisse verfügt. Diese Betreuung geht meist über einen längeren Zeitraum hinweg und sorgt für Sicherheit beim Jungunternehmer in der Gestaltung seiner unternehmerischen Zukunft.
Deshalb meine Forderung, das sog. Gründercoaching Deutschland künftig nicht mehr an die Vergabe des Gründungszuschusses zu knüpfen. Vielmehr sollte die zuvor bestandene Arbeitslosigkeit als Voraussetzung dieser Leistungen dienen.
Interview von Frau Dagmar Schulz zum Thema mit allen Fakten und Hintergründen.
Nutzen Sie bitte für weitere Stimmabgaben den Stimmzettel den Sie auf der Startseite unserer Homepage finden und herunterladen können.
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Pressemitteilung 1a-STARTUP
Dagmar Schulz


