
19.03.2009
Spitzenstrafe für Reiche soll auf über 20 Millionen erhöht werden
Die Geldhöchststrafen für Spitzenverdiener sollen von 3,6 Millionen auf 21,6 Millionen Euro angehoben werden, die Spitzentagessätze steigen damit von jetzt 5.000 auf 30.000 Euro. Diesen Gesetzentwurf verabschiedete heute der Deutsche Bundestag auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Brigitte Zypries©BMJ
Zypries weiter: "Mit der Anhebung des Höchstsatzes auf 30.000 Euro wird künftig eine Geldstrafe für jedermann wieder gleichermaßen spürbar sein. Auch Spitzenverdiener, die sich wie auch immer strafbar machen - bei der Führung von Unternehmen genauso wie im Straßenverkehr - werden in Zukunft angemessen erfasst. Nach wie vor gilt aber, dass bei besonders schweren Straftaten eine Freiheitsstrafe verhängt werden muss."
Nach dem Tagessatzsystem wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei maximal 5.000 Euro. Aus der vorgesehenen Versechsfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 10,8 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 21,6 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.
Beispiele:
Ein Spitzenmanager, der über ein Jahresnettoeinkommen von 6 Millionen Euro verfügt, hat Steuern in größerem Umfang hinterzogen. Der aufgrund des täglichen Nettoeinkommens des Täters zu bestimmende Tagessatz würde nach der Neuregelung auf 16.667 Euro (6 Millionen Euro ./. 360 Tage) festzusetzen sein. Hält das Gericht aufgrund der Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen, müsste der Täter insgesamt eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro zahlen.
Hinterzieht derselbe Täter bei gleichbleibendem Jahreseinkommen in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils Steuern in größerem Umfang und legt das Gericht aufgrund der beiden rechtlich selbständigen Taten ("Tatmehrheit") die Gesamtgeldstrafe auf 450 Tagessätze fest, hätte er nach der Neuregelung insgesamt eine Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro zu zahlen. Nach der bisherigen Regelung wäre es in beiden Fällen lediglich möglich gewesen, den Tagessatz auf die Höchstgrenze von 5.000 Euro festzusetzen, so dass die Geldstrafe im ersten Fall 1,5 Millionen Euro und damit weniger als drei Monatseinkommen des Täters betragen hätte. Im zweiten Fall ("Tatmehrheit") wäre er zur Zahlung von 2,25 Millionen Euro verurteilt worden - weniger als fünf seiner Monatseinkommen.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare Eurobetrag von 5 Millionen Euro, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 Euro entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.
Ähnliche Themen zu diesem Artikel
» Pressemitteilung: Grüne fordern ReichensteuerBeiträge zum Thema
» Gesetz zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes
» Konto überzogen - Tatbestand Betrug
» Bußgeldkatalog neu ab 2009
» Selbstanzeige
» Dieter Wulf - Berater der HWH International AG
» Inkassoteam Moskau - Unzufriedene gesucht
Kategorien
» Private: STEUEROPTIMIERUNG & OFFSHORE » Gesetze
» Urteile & Recht
» Urteile & Recht
» Gesetze
» Inkasso & Forderungen
... Fortsetzung » lesen.
Um diese GoMoPa® - Meldung vollständig lesen zu können, müssen Sie mindestens registriertes GoMoPa® Mitglied sein. Jetzt registrieren.
Sollten Sie bereits registriert sein, loggen Sie sich bitte jetzt ein:
Stichwörter zum Thema
» Tagessatz Geldstrafe Spitzenverdiener Reiche» Gericht Bundestag gomopa Gerechtigkeit
Nachdruck, Aufnahme in Onlinedienste sowie Internet und Vervielfältigungen auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch GoMoPa®. © Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Es liegen keine Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
![]()
» Capital Consult Europe Ltd.: Millionen-Kredite tro ... 17.06.2013
» Intract GmbH: Fielen Hunderte BAC-Anleger auf Proz ... 16.06.2013
» Imperial Juwelier AG: Selbst der Gerichtsvollziehe ... 12.06.2013
» Die PROKON Windeier: sicher, unabhängig, zuverlä ... 11.06.2013
» Gibraltar - die legale EU-Steuerfluchtinsel 07.06.2013
» Weitere Pressemeldungen (Archiv)


