21.08.2007
Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt!
Durchsuchungsmassnahmen erstrecken sich meist auf alle Räumlichkeiten des Betroffenen. Egal ob Betrieb, Wohnung, Garage, Zweitwohnung, Wochenendhaus, Ferienwohnung, PKW oder Schuppen. Auch Räume Angehöriger bleiben unter Umständen nicht verschont. Durchsucht werden alle Zimmer und ? falls vorhanden - auch der Banksafe, Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brief- und Handtaschen. Selbst Kleider, Betten, Bücher, Vorräte, Kamine oder andere Verstecke werden gecheckt. Dauern kann der ganze Zauber unter Umständen mehrere Tage.
Gewähren Sie also den Fahndern Einlass, Sie können es sowieso nicht mehr ändern. Hoffen Sie nicht darauf, dass die Beamten wieder gehen, wenn Sie die Tür nicht öffnen. Die Steuerfahndung hat staatsanwaltschaftliche Befugnisse und darf sich, falls nötig, auch mit Gewalt Zutritt verschaffen ? und sie wird es tun, wenn Sie sie dazu nötigen!
Bewahren Sie Ruhe. Äußern Sie sich nicht zur Sache. Sie sind nicht zu Auskünften verpflichtet. Schweigen in sachlicher Atmosphäre ist die beste Verteidigung und konsultieren Sie sofort Ihren Steuerberater und Ihren Anwalt. Sie haben die Privat- oder Handynummer nicht? Dann wird?s Zeit. Telefonate jedenfalls wird und darf man Ihnen nicht verwehren. Drängen Sie darauf, dass die Hausdurchsuchung erst beginnt, wenn Ihre Berater eingetroffen sind.
Bis zum Eintreffen Ihrer Berater prüfen Sie schon einmal die Fahnderrechte und die Durchsuchungsanordnungen. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss genau, denn er begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten der Fahnder. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz dürfen während einer Durchsuchung nur Unterlagen beschlagnahmt werden, die vorher aufgelistet worden sind. Oft haben die Beamten nur einen unbestimmten Verdacht und hoffen auf Zufallsfunde. Eine unpräzise Bezeichnung des gesuchten Beweismittels macht den Beschluss rechtswidrig.
Aber auch wenn dem so ist, behindern Sie die Durchsuchung nicht. Versuchen Sie nicht, Unterlagen aus der Wohnung zu schmuggeln oder selbst zu verschwinden. Sie riskieren sonst die sofortige Festnahme auf Grund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr, Untersuchungshaft könnte die Folge sein! Werden Unterlagen oder Computer beschlagnahmt, verlangen Sie eine genaue Aufstellung der Materialien. Wenn möglich, machen Sie Kopien der Unterlagen.
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