
15.04.2009
Swiss Select Garantie - Fass ohne Boden?
Wirbel um die Garantieanlagepapiere der Swiss Select AG in Liechtenstein. Schon 80 Anleger sollen sich bei einer eigens gegründeten Ersten Allgemeinen Schadenshilfe (EAS) in Vaduz (Liechtenstein) gemeldet haben, weil sie ihr Geld verloren hätten. Fünf Anleger haben bislang Klage erhoben, einer gegen die Swiss Select und vier gegen drei Liechtensteiner Partner-Garantiebanken.

EAS-Chef Martin
Amann©Amann
Diesen Vorwurf lässt die Swiss-Select nicht auf sich sitzen. Geschäftsführer Frank Weber (47): "Über die Möglichkeit des Eintritts dieses Risikos waren die Anleger ausführlich durch Ihren Vermögensberater informiert! Höhere Chancen sind logischerweise mit höherem Risiko verbunden. Verluste treffen eh nur auf einzelne Papiere zu und nicht auf die gesamten Beziehungen von Hebelgeschäften. Selbstverständlich gibt es auch genügend Beispiele für sehr positiv laufende Zinsdifferenzgeschäfte. Wie gesagt, richtet sich der Verlauf in erster Linie nach dem vom persönlichen Vermögensberater gewählten Wertpapier, aber auch nach Höhe des Hebels und der Laufzeit."
Swiss Select Rechtsanwalt Dr. Alexander Abfalterer ergänzt: "Das Gericht hat uns und der involvierten Bank bereits in einem Fall Recht gegeben, die anderen Verfahren laufen noch. Die ausgesprochenen Garantien gelten, wie bei jeder Anleihe üblich, am Ende der Laufzeit und nicht vorher. Und wer sein Kapital ohne Bankdarlehen in die Anleihe gibt, hat auch keine Nachschusspflicht. Bei Krediten besteht natürlich die Gefahr, dass der Wert der Papiere unter dem Beleihungssatz fällt. Bei den am Gericht anhängigen Verfahren stellte sich jetzt bei der Verhandlung heraus, dass die zwei Kunden vollkommen falsche Vermögensangaben über ihr Eigenkapital gemacht haben. In einem Fall bestand Ihr Eigenkapital sogar aus einem Kredit mit einem Zinssatz von 16 Prozent. Eine positive Zinsdifferenz zum Fondsgewinn war damit gar nicht mehr möglich. Dies ist aber dann der Beratungsfehler des Vermögensberaters und nicht der Bank oder Versicherung, der eine falsche Herkunft der Gelder vom Kunden mit Unterschrift bestätigt wurde."
Und der Kostenvorwurf?
Dr. Abfalterer: "Die Kosten für das Produkt sind von vornherein transparent. Die Lebensversicherungen in Liechtenstein, die zur Absicherung abgeschlossen werden, sind Standardprodukte. Sie unterscheiden sich im Zehntelbereich voneinander. Es gibt also keine teuren oder weniger teuren Versicherungen. Die fälligen sechs Prozent Gebühren werden nicht im ersten Jahr fällig, sondern werden in fünf gleichbleibenden Raten abgezogen. Die Kosten sollten vom Gewinn getragen werden. Der Ansatz, dass die Swiss Select zu hohe Gebühren genommen habe, ist falsch. Die Swiss Select hat ihr Geld mit der Abwicklung der Geschäfte und den daraus einbehaltenen zirka 10 Prozent (Overhead) der Provisionen verdient. Zwischen 80 und 90 Prozent der Provisionen für die Beratung von Lebensversicherungen und Garantiepapieren gingen an die Vermittler und Vermögensberater. Die arbeiten auf eigene Rechnung. Deshalb werden zum Beispiel in Österreich nur Vermittler und nicht die Swiss Select wegen angeblich zu hoher Gebühren verklagt.?
Die Erste Allgemeine Schadenshilfe greift aber nicht nur die Swiss Select an, sie spricht ihrem Geschäftsführer Frank Weber auch Finanzfachkompetenz ab. Martin Amann: ?Wir haben recherchiert, dass Herr Weber früher Herr Schmidt hieß und als solcher in Sachsen mehrere Konkurse unter anderem auch mit einer Bauträgergesellschaft hinter sich hat.?

Swiss Select Chef Frank
Weber©Weber
Und die Vorwürfe, man verliere bei Swiss Select sein Geld?
Frank Weber: ?Schlecht laufende Fonds muss man einfach aussitzen. Man verliert Geld, wenn man übereilt aussteigt. In vielen Tausend Fällen ist das bei unseren Fonds, die seit 1992 laufen, aufgegangen. Aber die Erste Allgemeine Schadenshilfe macht ein Geschäft für ihre Anwälte daraus, über Vermittler Kunden anzusprechen, bei denen die Rendite in diesem Jahr mager ausfällt, und rät zu kündigen und zu klagen. Der Kunde hat nichts davon, er wird vom Richter gefragt, ob er vorher über alle Risiken aufgeklärt wurde und ob er dafür unterschrieben hat, dass er auch all sein Geld verlieren kann. Das muss er bejahen. Die Anwälte der EAS kassieren an so einem Fall bei einem Streitwert von 400.000 Euro an die 100.000 Euro Gebühren. Und natürlich checken sie vorher, ob die Rechtsschutzversicherung der Klienten auch zahlt. Ein lohnendes Geschäft. Nicht umsonst fährt einer der EAS-Anwälte einen Lamborghini.?
Schwiegermutter und Schwägerin vermittelt
Und auch Frank Weber kann Unrühmliches über seinen Gegner, EAS-Geschäftsführer Martin Amann, berichten. Weber: "Schlecht laufende Garantiepapiere muss man einfach aussitzen, deshalb investiert man ja in Anleihen, um am Ende zumindest sein Geld zurück zu bekommen. Man verliert Geld, wenn man übereilt aussteigt. Aber die Erste Allgemeine Schadenshilfe macht sich ein Geschäft für ihre Anwälte daraus, über Vermittler Kunden anzusprechen, bei denen die Kurse auf Grund der aktuellen Finanzkrise gefallen sind, und rät zu kündigen und zu klagen. Der Kunde hat nichts davon, er wird vom Richter gefragt, ob er vorher über alle Risiken aufgeklärt wurde und ob er dafür unterschrieben hat, dass er auch all sein Geld verlieren kann. Das muss er bejahen. Die Anwälte der EAS kassierten zum Beispiel an dem abgeschlossenen Fall (Klage abgewiesen) zirka 100.000 Schweizer Franken (66.088 Euro) Gebühren. Und natürlich checken sie vorher, ob die Rechtsschutzversicherung der Klienten auch zahlt. Ein lohnendes Geschäft. Nicht umsonst fährt EAS-Anwalt Dr. Hans-Jörg Vogl einen Lamborghini. . ."
Frank Weber weiter: "Der sich selbst als Geschäftsführer der EAS darstellende Martin Amann, war ein eher wenig erfolgreicher Vermittler. Eine Liechtensteinische Versicherungsgesellschaft versucht zum Beispiel seit mehren Jahren, von Amann 30.000 Euro an stornierten Provisionen zurückzubekommen. Dies erfolglos, da es keinen festen Wohnsitz von Herrn Amann gibt wo gepfändet werden könnte. Herr Amann ist auch kein Verwaltungsrat der EAS AG. Er ist im Handelsregister gar nicht eingetragen. Der Richter hat nach dem 1. Urteil zugunsten der Bank und Swiss Select wörtlich gesagt: Herrn Amann kann man kein Wort glauben. Seiner eigenen zukünftigen Schwiegermutter hat er eine Swiss Select Anlage vermittelt und dafür 18.000 Euro Provision kassiert. Seine künftige Schwägerin hat auf ihr Haus eine Hypothek aufgenommen und ist mit dem Geld zu einer Liechtensteiner Bank gegangen und tat so, als sei es ihr Eigenkapital, und hat noch einmal darauf einen Kredit aufgenommen. Das müsste man eigentlich wegen Kreditbetruges anzeigen. Wir wussten davon nichts und sollen jetzt dafür haften.?
Ansprüche verjähren nach 3 Jahren
Martin Amann entgegnet darauf: ?Ich war zehn Jahre in der Versicherungsberatung tätig. Meine künftige Schwiegermutter hatte ihr Haus verkauft und mich gefragt, wo sie das Geld sicher anlegen kann. Da sie nicht mehr die Jüngste ist, machte eine klassische Lebensversicherung wegen der langen Laufzeit kaum Sinn. Ein Anlageberater empfahl die Swiss Select Garantieanlage. Meine Schwiegermutter zahlte 125.000 Euro ein und noch einmal einen Kredit in Höhe von 175.000 Euro. Als der Fonds hinter der Anlage im zweiten Jahr schlecht lief, nahm die Garantiebank den Kredit aus der Anlage heraus. Meine Schwiegermutter sollte daraufhin 30.000 Euro in den Fonds nachzahlen. Die Gebühren betrugen am Ende 40 Prozent auf ihr Eigenkapital. Und den Kredit musste sie außerdem noch bedienen. Wie lange sollte sie das noch mitmachen? Sie musste die Reißleine ziehen und kündigen. Meine künftige Schwägerin war anfangs so stark von der Swiss Select begeistert, dass sie tatsächlich extra einen Kredit aufgenommen hat, weil sie sonst die 50.000 Euro Mindesteinlage nicht geschafft hätte. Auch sie bereut es heute bitter. Wir fordern deshalb alle Geschädigten auf, sich zu melden und von unseren Anwälten vor Gericht vertreten zu lassen, weil alle Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis verjähren.?
Frank Weber: "Genau dies ist die Aufforderung, um weitere Rechtsanwaltsgebühren zu schneiden und damit die Versichertengemeinschaften der Rechtsschutzversicherungen weiter zu schädigen! Dies sollte im Interesse der versicherten Gemeinschaft unbedingt unterbunden werden!"
Die Swiss Select erwirkte am 18. März 2009 beim Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein einen Amtsbefehl, der der EAS gegen ein Strafgeld von 50.000 Schweizer Franken (33.044 Euro) untersagt, zum Beispiel weiter zu behaupten: ?Swiss Select ist pleite?, ?Der Swiss Select Fonds verjubelt die ganze Kohle? oder ?Frank Weber, der genialste Vermögensverwalter, den Europa je gesehen hat.?
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