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17.03.2008
Nonsens! Schweizer Banken und angebotene Auffangdepots
Berlin - In letzter Zeit wird Deutschen Aktionären und bestehenden Kunden verschiedener Schweizer Banken in Aussicht gestellt, der Einführung der Abgeltungsteuer legal zu entgehen, wenn man dafür Wertpapiere anderer Depots in ein neu zu eröffnendes Schweiz-Depot übertragen werden. Kunden wird ebenfalls in Aussicht gestellt, bei einer späteren Veräußerung keine Steuern zahlen zu müssen. Das ergebe sich aus dem Bestandsschutz, der für dieses Schweizer Depot gelte - und das ist natürlich - NONSENS!

In Deutschland bleiben Kursgewinne bei Bestandsaktien steuerfrei. Niemand muss deshalb Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, in die Schweiz übertragen. Dadurch fallen hohe Umbuchungsgebühren an - und daran verdient nur eine Partei - die Banken!

Als Besonderheit wird weiterhin das Verschenken oder auch Vererben solcher Depots herausgestellt. Die Einkommensteuer entfalle. Das nach deutschem Recht Schenkung- oder Erbschaftsteuer anfällt wird großzügig vergessen. Von legaler Steuerfreiheit kann keine Rede sein.

Zusammenfassend bringt ein Auffang-Depot Deutschen steuerlich keine Vorteile. Soweit Dividenden oder sonstige Erträge anfallen, behält die Schweiz zwar keine Abgeltungsteuer ein. Werden diese Erträge später aber nicht in Deutschland deklariert, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Die einzigen, die von solchen Depots profitieren, sind folglich die Schweizer Banken. Wer hätte das gedacht?

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» Depot Aktien Bank Schweiz 
» Steuerhinterziehung 

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