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04.05.2009
Anwalt trotz Offenbarungseides
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Horn (53) aus Konstanz in Baden-Württemberg hat die Hand gehoben, er ist pleite - seine Kanzlei muss er deshalb nicht schließen. Das erfuhr GoMoPa heute vom Konstanzer Internetnachrichtendienst www.dornroeschen.nu .

Dr. Wolfgang Horn
©Karabunar
Trotz seines Vermögensverfalls kann Wolfgang Horn zunächst weiter als Anwalt tätig sein, weil sich bislang niemand zuständig fühlt.
Einst hatte das Landgericht eine Aufsichtspflicht
Helmut Deppert-Kern, der Vizepräsident des Landgerichts Konstanz, kennt den Fall Horn nur vom Hörensagen. Die Leitung eines Landgerichts habe zwar eine Zeit lang so etwas wie eine Aufsichtspflicht gegenüber den zugelassenen Anwälten gehabt. Inzwischen habe sich das in mehrfacher Hinsicht geändert. Zum einen könne inzwischen ein Anwalt in ganz Deutschland tätig werden, wenn er irgendwo zugelassen sei. Ausserdem sei der Vermögensverfall eines Anwalts nach der aktuellen Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts kein hinreichender Grund mehr für den generellen Widerruf der Zulassung.
Vermögensverfall verwirkt zwar die Zulassung als Anwalt, aber nicht die Berufsausübung
Oberstaatsanwalt Christoph Hettenbach aus Konstanz präzisiert die zur Zeit geltende Regelung insofern, als er darauf aufmerksam macht, dass der persönliche Vermögensverfall eines Anwalts zwar nach wie vor den Entzug der Zulassung zur Folge habe, dass der betreffende Anwalt aber weiter in seinem Beruf tätig bleiben könne, wenn seine Mandanten sicher sein könnten, in ihren finanziellen Belangen unbeschädigt bleiben zu können. In der Praxis laufe das darauf hinaus, dass sich der vom Vermögensverfall bedrohte Anwalt einer Sozietät (Rechtsanwaltspraxis) anschliesse, in der es Kollegen gebe, an die alle Fälle abgegeben werden könnten, in denen es zu finanziellen Transaktionen komme.
Die Anwaltskammern befinden über die Zulassung
Zuständig für Fragen der Zulassung, so sagt Oberstaatsanwalt Christoph Hettenbach, seien die Anwaltskammern. Und gewöhnlich seien es die Gerichte, die die Kammern informieren, falls eine Zulassung zu widerrufen sei. Bei der Anwaltskammer Dresden, wo Wolfgang Horn als Mitglied - und als zugelassen registriert - ist, weiss man von dessen Eidesstattlicher Erklärung zur Vermögenslage nichts und sieht die Zulassung als ungefährdet an. Bei der für Konstanz zuständigen Anwaltskammer Freiburg, bei der Horn früher Mitglied war, ist Horn, der ein Rechtsanwaltsbüro in Radebeul hat, als Mitglied der Anwaltskammer Dresden registriert - mit einer ?Zweigstelle? in Konstanz, die sich neuerdings in der Lohnerhofstrasse 13 befindet.
Aus Kollegen wurden Gegner
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