
03.06.2009
Altersvorsorge mit 12,7 Prozent Garantiezins
Die ERGO Versicherungsgruppe (40 Millionen Kunden) aus Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) bringt noch im Juni 2009 eine Zocker-Rente auf den Markt. Durch Zahlung eines Einmalbetrages erhält man nach 12 Jahren einen garantierten Zins von 12,7 Prozent. Das Produkt heißt Vorsorge Invest-Plus (V.I.P.) und ist eine fondsgebundene Rentenversicherung. Da man dabei um seine Rente zocken muss, was in Deutschland verboten ist, wird diese vom glücklichen Händchen des Fondsmanagers abhängige, "Veränderliche Rente" (Variable Annuity) über die ERGO-Tochter Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg angeboten.

Dr. Johannes
Lörper©ERGO
Sein Vorstandskollege Dr. Daniel von Borries (44) verspricht mit der Rente Sicherheit in unsicheren Zeiten. Dr. von Borries: ?Wir haben eine besondere Expertise im Risikomanagement aufgebaut. Unsere speziellen Absicherungsprogramme ermöglichen es, auch eine länger andauernde Zeit niedriger Zinsen zu überstehen.?
Zugleich sollen die Kunden aber auch schnell von steigenden Zinsen und Aktienkursen profitieren. Von Borries: "Dieses Produkt gegen Einmalbetrag kombiniert die klassischen Garantien Kapitalerhalt und Mindestrendite mit zusätzlichen Ertragschancen." Renditechancen des Kapitalmarkts sollen durch ein speziell zusammengestelltes Anlagekonzept genutzt werden.
Allianz bietet mit Invest4Life seit halbem Jahr ähnliches Produkt.

Dr. Maximilian
Zimmerer
©Allianz
Stiftung Warentest warnt vor zu hohen Kosten.
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Es liegt 1 Kommentar zu dieser Pressemitteilung vor.
| #1 - Kommentar von Janah am 05.12.2012 04:22 |
Steuerklasse III ist zwar die einzige Steuerklasse, die ffcr euch in Frage kommt (IV geht nur, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn behiezen), da aber bei III nur geringe Steuerabzfcge vorgenommen werden, die Renteneinnahmen auch steuerpflichtig sind und nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, kann es bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachzahlung kommen. Deshalb wfcrde ich beim Vorliegen des Rentenbescheides mal ausrechnen lassen, ob ihr mit einer Nachzahlung rechnen mfcsst. |
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