
16.06.2009
Keine Kreditkarten-Gebühren mehr für Billigflieger
Billigflieger dürfen keine Kreditkarten-Gebühren mehr bei Online-Buchungen verlangen. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.
Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet.
Europas größter Billigflieger, Ryanair (146 Flugziele, erwartete 67 Millionen Passagiere in 2009) aus Dublin in Irland, hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von 4 Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. ?Kostenlos? war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.
Eine echte Gegenleistung für die Gebühren sei nicht ersichtlich, begründeten die Richter das Urteil. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen. Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet.
Ticketpreis muss auf einen Blick erkennbar sein

VZBV-Vorstand
Gerd Billen
©Weisse-Liste-Stiftung
Ryanair wirbt zum Beispiel für einen Null-Euro-Hinflug von Berlin-Schönefeld nach Mailand am 1. Juli 2009. Am Ende kommt jedoch noch die Online-Check-Gebühr von 5 Euro (am Schalter doppelt so viel) und noch einmal 22,21 Euro für Steuern und Gebühren, also insgesamt 27,21 Euro dazu.
Seit Mitte 2006 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Rückenwind bekam der Verband durch eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die im November 2008 in Kraft trat. Sie legt fest, dass der Endpreis für den Flug alle zwingenden Kosten enthalten muss. Zusatzkosten für Extraleistungen sind zu Beginn des Buchungsvorgangs deutlich darzustellen. Kostenrelevante Voreinstellungen sind unzulässig.
Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2009, Az. 23 U 243/08 ist noch nicht rechtskräftig.
Liste der Abmahnverfahren gegen Fluggesellschaften
»Abmahnverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Fluggesellschaften
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