21.08.2007
Wie anonym ist eine Liechtensteinische Stiftung? New York / Hamburg - Liechtenstein ist auf einer Landkarte erst nach zweimal Hinschauen zu finden, so klein ist das Fürstentum. Wenn man jedoch als Bemessungskriterium für Größe, die Zahl der Brief-kastenfirmen je Einwohner zu Grunde legt, Lichtenstein wäre in der internationalen Top Ten - so reich ist es an Briefkästen und Konten ? deren Eigentümer keiner kennt. Die Steuern sind niedriger als anderswo und das Bankgeheimnis ist fast noch heilig, in Liechtenstein, auch wenn die EU massiv in eine andere Richtung drängt und das Fürstentum bereits einiges ein-stecken musste, Liechtenstein ist nach wie vor Goldener Boden für schwarzes Geld ? meist versteckt vor Finanzamt oder Staatsanwalt.
Und so wimmelt es im Fürstentum von Briefkastenfirmen, deren wahre Inhaber stets im Hin-tergrund und unsichtbar Geschäfte kontrollieren oder ihr Vermögen verwalten. Sie sind ein Querschnitt aus Wirtschaft und Politik, aber auch größere Handwerksbetriebe oder andere Unternehmensinhaber gehören mittlerweile genauso dazu, wie Staatskonzerne, Ex-Bundesinnenminister, Parteien oder gut verdienende Manager, die mit Börsenspekulations-geschäften die Kapitalertragssteuer ? oder irgendwann die Erbschaftssteuer - umgehen möchten. Sie alle haben eine Vorliebe für absolute Diskretion und diesen Ruf hat Liechten-stein wie kein zweites Land und gerade bei Deutschen: Top seriös, verschwiegen, die letzte Steuerfestung inmitten in der EU ?
Warum ist das so? Das Zauberwort heißt Anonymität. und wenn wir dieses in Verbindung mit dem Fürstentum und Geld oder Erbschaft bringen, dann kommt dabei eine Liechtensteiner Stiftung raus. Diese Stiftungen sind (in Liechtenstein) weder gemeinnützig noch wohltätig. Sie sind anonyme, juristische Personen, die fast jegliche Rechtsgeschäfte unternehmen dür-fen, Konten eröffnen, Provisionen kassieren. Das liechtensteinische Recht ermöglicht absolut luft- und wasserdicht Vermögensdispositionen zu tarnen. Es ist nach außen nicht mehr er-kennbar ist, wer Eigentümer ist und wer Begünstigter.
Und eine Stiftung ins Leben zu rufen ist nicht ganz so schwer. Der Stifter (Anle-ger/Auftraggeber) vertraut sich einem liechtensteinischen Treuhänder an. Dieser gründet mit Hilfe eines Notars eine Stiftung, die wiederum (sodann als juristische Person) finanzielle Mittel verwalten kann. Nutznießer der Stiftung ? ist der Stifter, oder im Falle des Ablebens die Erben. In der Gründungsurkunde, die hinterlegt wird im amtlichen Register Liechtensteins - taucht der Name des Stifters und Nutznießers nicht auf, dieser steht lediglich im so genannten Reglement und das wiederum liegt im Tresor des Treuhänders, welcher der offizielle Vertreter ist, der wahre Eigentümer bleibt im Dunkeln.
Das heißt in letzter Konsequenz: Sollte von irgendeiner ?öffentlichen Stelle?, aus irgendeinem Grunde versucht werden, die Identität des Anlegers (Stifters) festzustellen, muss das Liechtensteinische Bankgeheimnis, das Stiftungsgeheimnis, das Anwaltsgeheimnis und letztendlich sogar die liechtensteinische Verfassung geändert werden, um sodann letztendlich an die Identität des Stifters zu gelangen. Ob das möglich ist?
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