
22.10.2009
Das AWD-Sparschwein vor Gericht

Das AWD-Sparschwein war alles
andere als sicher©VKI Wien
Es geht dabei um den Kauf von Aktien der größten österreichischen Immobiliengesellschaft Immofinanz. Der AWD pries die Aktien als "so sicher wie ein Sparbuch" an. Als die Aktien dramatisch fielen, wurde den AWD-Kunden geraten, diese weiter zu behalten. Mit Riesenverlusten. Der Vorwurf: eine klassische Fehlberatung. Der AWD wehrt sich gegen die Vorwürfe. Gesprächsnotizen würden belegen, dass die AWD-Berater ihre Kunden sehr wohl auf die Risiken bei einem Kauf von Immofinanz-Papieren hingewiesen hätten.
Der österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und mit Hilfe des Prozessfinanzierers FORIS zunächst für den heutigen Tag - sozusagen als Auftakt - eine 30.000 Euro teure Sammelklage für erst einmal 125 Geschädigte angestrengt. 125 Einzelklagen hätten bei einem Schaden von zwei Millionen Euro mindestens 150.000 Euro gekostet. Das Wiener Gericht muss zunächst klären, ob die Form der Sammelklage überhaupt zulässig ist. Der AWD hatte in der Vergangenheit stets darauf bestanden, alle Fälle einzeln zu klären und die Rechtmäßigkeit der Sammelklage infrage gestellt. Richter Oskar Straßegger beschloss nach zwei Stunden Verhandlung, er werde darüber schriftlich befinden.

Ansturm beim zweistündigen Prozeßauftakt gegen den
AWD aus Hannover vor dem Handelsgericht in Wien©ORF
Entscheidet Richter Straßegger im Sinne des VKI, wird er wahrscheinlich als zweiten Punkt das Prozessprogramm festlegen. Dieses bestimmt, wann die nächste Verhandlung stattfindet und welche Zeugen geladen werden. Wenn die Sammelklage nicht zugelassen werde, werde eine gerichtliche Klärung aller Fälle verunmöglicht, sagte Kolba nach der zweistündigen Verhandlung. Im Falle der Ablehnung der Sammelklage, drohte der VKI dem Gericht indirekt mit einer Amtshaftungsklage, falls die Entscheidung über die Zulässigkeit der Sammelklage unanfechtbar sein sollte.
Außerdem könne nur mit einer Sammelklage sichergestellt werden, dass die "Fülle" an Beweisen, die den Vorwurf der "systematischen Fehlberatung" stützen sollen, zentral von einem Richter aufgenommen, von einem Sachverständigen überprüft und in einem "konsistenten Urteil" bewertet werden. Die zehn ehemaligen AWD-Berater und ein Ex-Mitarbeiter, die der VKI als Zeugen vorbringen will, "wird man doch nicht im Ernst 2.500 mal aussagen lassen wollen", so der VKI. AWD dazu: Bei der Verhandlung werde der VKI "nicht darum herumkommen, die Vorwürfe jedes einzelnen Klägers wie von der österreichischen Zivilprozessordnung vorgesehen, einzeln zu argumentieren."
Zehn Ex-AWD-Mitarbeiter als Zeugen

Ankläger Peter Kolba
aus Wien©ORF
Die Berater sollen ihren Kunden empfohlen haben, ihr für die Veranlagung verfügbares Geld zur Gänze oder in erheblichem Ausmaß in Immofinanz-Aktien zu investieren. Weiter hätten die AWD-Mitarbeiter argumentiert, es könne keine Vermögensverluste geben, da Immobilien nicht an Wert verlieren können, so der VKI. Nach dem Einbruch des Immofinanz-Kurses hätten die Berater ihren Kunden zum Halten der Aktien geraten, so ein weiterer Vorwurf. Die Verbraucherschützer sprechen von einer "systematischen Fehlberatung".
VKI: AWD wollte sich in Verjährung retten
Der VKI erklärt sich die Ablehnung der Sammelklage durch den AWD folgendermaßen: "Da Einzelklagen nicht finanzierbar sind, käme der AWD um eine gerichtliche Prüfung der Vorwürfe der systematischen Fehlberatung und um Schadenersatz in der Masse der Beschwerde herum." Der Finanzdienstleister habe sich in die Verjährung der Forderungen retten wollen, so der VKI.
Der AWD findet es wiederum "bedauerlich, dass der VKI eine rasche gemeinsame Lösung unter Prüfung jedes einzelnen Falles ablehnte".
Auf 34 Seiten wird im Schriftsatz der Anklageschrift ausgeführt, warum. VKI-Chefjurist Peter Kolba schreibt zur Begründung einer Sammelklage und zum Tatvorwurf der Falschberatung:
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