
13.11.2009
Vorsicht, wenn die Bank Ihren Trust managed
Deutsche müssen für Einkommen aus Stiftungen Körperschafts- und Gewerbesteuern bezahlen. Und wenn die Stiftung nicht gemeinnützig ist, fallen auch noch zusätzlich Schenkungssteuern beim Einrichten und Befüllen an. Deshalb bieten deutsche Banken ihren vermögenden Kunden gern an, deren Vermögen "steuerneutral" in einen Trust anzulegen. Das geht nur per Vermögensübertragung ins Ausland. Denn Deutschland ist im Gegensatz zur USA, Belize, England, Liechtenstein, Schweiz oder Schottland nicht der Haager Trust Convention von 1984 beigetreten.
Für das deutsche Recht existiert ein Trust gar nicht. Der Unternehmer gibt seine rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit an einen Treuhänder oder eine Holding ab, bleibt aber an Gewinnen der Holding beteiligt. Das Argument der Vermögensberater: Was nicht existiert, kann nicht besteuert werden.
Man kann also zum Beispiel dem deutschen Recht unterliegende Vermögensgegenstände wie Immobilienvermögen unmittelbar auf einen schottischen Trust übertragen. Vermögensträger wird ein Trustee, ein Treuhänder. Man kann es ihm widerruflich (das Modell heißt Grantor Trust oder auch Revocable Trust) übertragen, dann entfällt die deutsche Schenkungssteuer. Die Gewinne sind allerdings vom Trustee in Schottland zu versteuern.
Das Problem fängt jedoch an, wenn die Haus-Banken oder Vermögensberater gutmeinend sich um die Vermögensverwaltung kümmern. Dann wird der Trust, der ja eigentlich gar nicht existiert, vom deutschen Fiskus als Offene Handelsgesellschaft (OHG) behandelt. Die Bank haftet für die Steuern. Der Stifter wird doppelt bestraft. Mit Steuern, die der Trust-Treuhänder im Ausland bezahlt, und mit Steuern, die seine Bank als Verwalter in Deutschland abführen muss.
GoMoPa-Fachautor und Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala aus München warnt vor Lösungen, die über Hausbanken oder Unternehmensberater angeboten werden: "Werden bei der Trusterrichtung Fehler gemacht, können katastrophale Folgen entstehen: Ausländische Gesellschaften - also zum Beispiel Trusts oder Foundations ? werden im Grundsatz nur anerkannt, wenn sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung vor Ort im Ausland befindet (Sitztheorie).

Dr. Johannes Fiala
Helfen (Offshore-)Institute bei Steuerhinterziehung, kann man sie im Fall des Falles häufig selbst in Regress nehmen.
Bei vielen in- und ausländischen Banken ist neben der Anlage "steuerneutraler Gelder" auch das Verstecken von Schwarzgeld fester Bestandteil des Vermögensmanagements - auf Neudeutsch Wealthmanagements - für betuchte Privatkunden. Dies läuft entweder über ausländische Kapitalgesellschaften oder über zwischengeschaltete Trusts und Stiftungen. Von den Bankhäusern werden auch gern steuerlich zweifelhafte Lebensversicherungsmäntel aus Liechtenstein oder Luxemburg verkauft.
In der Praxis halten wohl die allermeisten dieser Gestaltungen einer steuerrechtlichen Prüfung nicht stand. Zumindest dann nicht, wenn der reiche Kunde in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat oder auch nur ein Ferienhaus besitzt. Selbst eine über Monate leer stehende, geerbte Immobilie kann dazu führen, dass das gesamte Welteinkommen in Deutschland zu versteuern wäre.
Es existiert keine Buchführung
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