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27.01.2010
Opendownload muss Inkasso-Schaden ersetzen

Für die Eintreiberkönige Olaf Tank, Katja Günther, Sven Schulze und Frank Babenhauserheide, die seit Jahren Massenmahnbriefe für die Abofallen Opendownload, Megadownload, 99downloads oder Firstload verschicken, sind schwere Zeiten angebrochen. Ein hereingetappter Internetnutzer aus Issum (NRW) erstritt jetzt vor dem Landgericht Mannheim in zweiter Instanz ein Urteil, wonach die Mannheimer Content Services Ltd. (Hauptsitz Aldermaston Großbritannien), die Opendownload betreibt, die Kosten für seinen Anwalt, den er zur Abwehr ihrer Forderung eingesetzt hatte, in voller Höhe bezahlen muss.

Das Urteil (AZ 10 S 53 /09) vom 14. Januar 2010 ist sofort vollstreckbar. Eine Revision nicht zugelassen. Das bestätigte heute der Pressesprecher des Landgerichts Mannheim, Richter Dr. Joachim Bock, dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net.

Die Content Services Ltd. muss im Ergebnis der Urteilsverkündung nicht nur den beauftragten Inkassoanwalt Olaf Wolfgang Tank aus Osnabrück in Höhe von 44 Euro selbst bezahlen, die Firma muss nun zusätzlich die Kosten für den gegnerischen Anwalt in Höhe von 46,41 Euro übernehmen. Zudem wurden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Der Internetbenutzer hatte sich, nachdem er einen berühmtberüchtigten Inkassobrief von Olaf Tank erhalten hatte, an den Berliner Verbraucherschutzanwalt Stefan Richter aus Friedrichshain gewandt. Der reichte sofort gegen die Content Services Ltd. eine Klage auf negative Feststellung, das heißt auf Feststelleung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung ein.

Die Content Services Ltd. zog die Forderung an den Internetbenutzer zurück. Aber der wollte nun nicht auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben und klagte diese nun erfolgreich ein.

Die Opendownload-Betreiberin hatte vor Gericht von ihrem Münchener Anwalt Bernhard Syndikus frech behaupten lassen: Es gehöre doch "zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden".

Das sahen die Richter anders. Auf einen unberechtigten Anspruch könne man sehr wohl mit einem Anwalt reagieren, den die auslösende Partei zu bezahlen habe.

In der Urteilsbegründung heißt es:

... Fortsetzung » lesen.

 



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