
15.09.2008
Dubiose Vergleichsangebote bei Gesellschafterversammlung
New York - Das waren noch Zeiten, als sie zu den Marktführern bei den geschlossenen Fonds zählte. Doch das Vertrauen der Anleger ist schon lange erloschen. Jetzt geht es nur noch darum, die Schäfchen ins Trockene zu bringen und Ansprüche der Anleger gegen unseriöse Vergleichsangebote zu schützen.
Die Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft der BIH-Gruppe mbH (IBV) befreit sich nicht aus den Negativschlagzeilen.
In den derzeit laufenden Gesellschafterversammlungen der Fonds sollen die IBV/LBB- Anleger über Vergleichsangebote abstimmen, die man als äußerst bedenklich einstufen kann. Geht es nach dem Willen des Konzerns, sollen die Anleger ihre Garantieansprüche ohne Gegenleistung aufgeben. Doch die Gesellschafter ließen sich nicht in die Irre führen und lehnten bisher die Vergleichsangebote ab.
Ein Beispiel: Die beim LBB Fonds 7 genannte ungewöhnlich hohe Nettoüberzahlung stieß auf Unverständnis, denn ?Der Garant? soll für die Ertragsgarantie bisher überhaupt keine Zahlungen geleistet haben. Eine "Überzahlung" dieser Garantie sollte allein aus diesem Grund bereits ausgeschlossen sein. Eine Begründung für 36,2 Millionen bleibt die IBV schuldig.
Professor Dr. Ulf Lassen, selbsternannter Vertreter der Anleger, bezeichnete sich selbst als neutral und empfahl letztlich dann doch die Zustimmung. Er halte es für angemessen diese Forderung des Garanten auszuweisen, da dieser ?sie nun einmal genannt habe?. Doch damit verscherzte er den letzten Rest an Glaubwürdigkeit, ebenso wie schon lange vorher die Verwaltungsräte. Nicht zuletzt, weil angeblich kein schriftlicher Entwurf für die Vergleichsvereinbarungen vorgelegt worden war.
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In den derzeit laufenden Gesellschafterversammlungen der Fonds sollen die IBV/LBB- Anleger über Vergleichsangebote abstimmen, die man als äußerst bedenklich einstufen kann. Geht es nach dem Willen des Konzerns, sollen die Anleger ihre Garantieansprüche ohne Gegenleistung aufgeben. Doch die Gesellschafter ließen sich nicht in die Irre führen und lehnten bisher die Vergleichsangebote ab.
Ein Beispiel: Die beim LBB Fonds 7 genannte ungewöhnlich hohe Nettoüberzahlung stieß auf Unverständnis, denn ?Der Garant? soll für die Ertragsgarantie bisher überhaupt keine Zahlungen geleistet haben. Eine "Überzahlung" dieser Garantie sollte allein aus diesem Grund bereits ausgeschlossen sein. Eine Begründung für 36,2 Millionen bleibt die IBV schuldig.
Professor Dr. Ulf Lassen, selbsternannter Vertreter der Anleger, bezeichnete sich selbst als neutral und empfahl letztlich dann doch die Zustimmung. Er halte es für angemessen diese Forderung des Garanten auszuweisen, da dieser ?sie nun einmal genannt habe?. Doch damit verscherzte er den letzten Rest an Glaubwürdigkeit, ebenso wie schon lange vorher die Verwaltungsräte. Nicht zuletzt, weil angeblich kein schriftlicher Entwurf für die Vergleichsvereinbarungen vorgelegt worden war.
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