
28.04.2010
Haftandrohung gegen Heinz Gerlach

Heinz Gerlach (64) aus
Oberursel © Ratingwissen
Gerlach hatte den Geschäftsmann in seiner Publikation "Anlegerschutz-Report" und auf seiner Internetseite "Anlegerschutzauskunft" als Schwerkriminellen bezeichnet, der mit Hilfe von Cyberterror große Finanzdienstleister und Immobilienunternehmen um 250.000 Euro erpressen würde. Dies würde außerdem in Kooperation mit dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net geschehen. Gerlach behauptete, er habe dafür Beweise, blieb sie aber schuldig, weil der Vorwurf frei erfunden war.
Der Geschäftsmann Zimmermann und GoMoPa.net, die weder geschäftlich verbunden sind noch kooperieren, wehrten sich vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen die Lüge und erwirkten jeweils am 17. November 2009 (Zimmermann) und am 14. Dezember 2009 (GoMoPa.net) Einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen Gerlach.
Dieser ignorierte jedoch die gerichtlichen Verbote und wiederholte seine boshaften Unterstellungen sogar noch. Die Lüge von Gerlach war offenbar als Retourkutsche für die kritische Berichterstattung von GoMoPa.net über das tatsächlich dubiose Geschäftsgebaren des einschlägig verurteilten Gerlachs gegenüber Fondsemittenten gedacht, vermutet GoMoPa.net.
Wie begründen die Richter das Urteil?
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